„Herr von Ribbeck auf Ribbeck im Havelland“

„Der Geringverdiener in der Mietwohnung zahlt für die Solaranlage auf dem Einfamilienhaus des Besserverdieners“, sagt Eon-Chef Leonhard Birnbaum.

Von PETER WÜRDIG |

„Ein Birnbaum in seinem Garten stand …“, nun, wir meinen hier nicht den Birnbaum aus Fontanes so ergreifendem Gedicht, sondern den Leonhard Birnbaum, und der steht auch nicht im Havelland, sondern als Vorsitzender der E.ON, eines großen Energieversorgers, steht er jetzt zu einem Interview der FAZ bereit und das war so beeindruckend, dass auch NIUS darüber einen Artikel brachte

Prof. Dr. Fritz Vahrenholt zitiert EON-Chef: „Es wird nur noch ein Jahr dauern, dann bricht das System zusammen. Warum? In Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern gibt es Anträge von 190.000 MW Photovoltaikanlagen.“ Und er ergänzt: „Wir brauchen 80.000 (MW) in ganz Deutschland! Wir kriegen den Strom gar nicht weg. Aber wir müssen ihn nehmen. Sie können eine Hausanlage nicht abstellen – es speist ein. Das ist doch verrückt, das wird immer weiter gemacht!“

Und nun kam die goldene Herbsteszeit, wie es bei Fontane heißt, aber nicht nur dort, sondern auch bei E.ON, und das ist die Zeit eines vertieften Nachdenkens, also die Motivation für ein Interview, und das hat es tatsächlich in sich.

Die FAZ titelt: „Der Geringverdiener zahlt für die Solaranlage des Besserverdieners „, und NIUS drückt das so ähnlich aus: „Eon-Chef Leonhard Birnbaum zerlegt die Energiewende“, es lohnt sich also, sich damit näher zu befassen, denn der FAZ-Titel sagt ja schon mal klar, was hier wirklich Sache ist. Das Interview fand kurz vor dem Wahlsonntag statt, und so gibt es dazu auch eine interessante Äußerung:

„Wenn man mit dem Wählerverhalten nicht zufrieden ist, dann sollte man sich überlegen, was man selbst anders machen muss…  Und bei den erwarteten Wahlergebnissen ist Ausgrenzung keine Lösung.“

Dieser Aussage werden wir wohl alle zustimmen. Man soll überlegen, was man anders machen muss, aber bei den hauptbetroffenen Parteien sieht das immer noch anders aus, die wollen nichts substantiell ändern sondern wollen nur „besser erklären“, und das haben nun immer mehr Wähler so richtig satt. Weiter sagt Birnbaum:

„Um die Energiewende mache ich mir dabei wenig Sorgen. Die ist nämlich immer stärker selbsttragend.“

Von einer „selbsttragenden Energiewende“ kann nicht im Ernst die Rede sein, und im Interview widerspricht er sich dabei auch noch selbst. Er erklärt das zunächst so:

„Investitionen in erneuerbare Energien zahlen sich für den Einzelnen aus.“

Dass das aber nur über massive Subventionen so läuft, das verschweigt der E.ON-Chef, denn seine Firma verdient daran auch ganz satt. Dann aber führt man die weitere Diskussion nun „etwas nuancierter“, immerhin!

„Viele freuen sich im Moment darüber, dass wir diesen enormen Zubau an PV-Anlagen haben. Aber der gesamtwirtschaftliche Wert der zusätzlichen Solarmodule ist oft nicht nur gleich Null, er ist sogar negativ. Denn diese Anlagen drücken um die Mittagzeit, wenn viel Sonne da ist, ungesteuert Strom ins Netz und erhöhen damit das Überangebot zu dieser Tageszeit.“

Und dieses Überangebot wird im Ausland zu negativen Preisen entsorgt, aber auch wenn man den Strom nicht gebrauchen kann, erhalten die Betreiber der Anlagen per EEG eine zugesicherte Vergütung, und die Differenz, die immer höher wird, zahlt der Staat, also der Steuerzahler. Deswegen sagt Birnbaum ganz zu Recht, der gesamtwirtschaftliche Wert ist nicht nur gleich null, er ist sogar negativ. Klarer muss man sagen, die Balkon-Kraftwerke sind Teil einer Schad-Industrie. Weiter führt Birnbaum aus:

„Auch Batteriespeicher im Keller ändern daran oft nicht viel, weil die an sonnenreichen Tagen schnell voll sind .. .“

Ach Herrjeh, die sind also „schnell voll“ ! Aber wie groß müssten die Speicher denn sein, damit die dann „netzdienlich“ sind, darüber erfährt man kein Wort, dazu bräuchte man einen Taschenrechner, den aber gibt es nicht bei E.ON. Und was er wohl ahnt, aber lieber nicht erwähnt, das wirkliche Problem ist ja nicht die Nachtzeit, es sind die saisonalen Schwankungen, man bräuchte also Speicher, die den Strom im Sommer für den Winter speichern, denn dann, wenn der Strombedarf besonders groß ist, liefern die PV-Anlagen wenig oder gar nichts. Deswegen gibt es auch in Deutschland nach über 20 Jahren einer üppigen Subvention nicht eine einzige PV-Anlage, die Strom zuverlässig im 24/7-Rhythmus liefert.

Außerdem hat Birnbaum hier einen wichtigen Punkt ganz übersehen, die PV-Anlagen (und die Windräder) machen nicht nur bei Überangebot einen Schaden, sondern durchgehend auch zu ganz normalen Zeiten, denn die stark schwankende Lieferung der EE-Anlagen muss laufend und sekundengenau im Netz ausgeglichen werden, und auch das führt zu zusätzlichen Kosten, die die Stromkunden, die keine PV-Anlage haben, bezahlen „dürfen“. Auf diese Art der versteckten Subventionierung haben wir schon in einem PI-NEWS-Artikelhingewiesen.

Immerhin, das muss man anerkennend sagen hat Birnbaum auch Vorschläge, wie man die krasse soziale Schieflage des EEG-Systems ändern könnte und ändern müsste. Er führt aus:

„Deutschland muss in der Energiewende umsteuern…. Wann, wenn nicht jetzt, wollen wir denn darüber nachdenken, die pauschale Solarstromförderung zu beenden? Daran festzuhalten, nur damit wir ein bestimmtes Ausbauziel erreichen, ist ein Irrweg.“

Das ist eine vollkommen richtige Aussage, finde ich.

Weiter sagt Birnbaum ganz konkret:

„Und wer weiterhin partout überflüssigen Strom einspeisen will, der sollte dafür auch selbst die Zeche zahlen, indem er die negativen Strompreise in Rechnung gestellt bekommt.“

Eigentlich auch ganz richtig. Leider hat Birnbaum etwas Entscheidendes übersehen, er meint, die sog. „Erneuerbaren“ sollen die Energieversorgung eines Landes sichern, da glaubt er wohl immer noch dran, und das erzählt man auch dem einfachen Volk, in Wahrheit dienen das EEG und die ganzen Fördersysteme jedoch nur dazu, den Flächenbesitzern ein üppiges und arbeitsloses  Einkommen zu verschaffen, und da die das Parteiensystem fest im Griff haben, fehlt auch der geringste politische Wille, die Schattenseiten der Energiewende in den Griff zu bekommen.

Der Beitrag erschien zuerst bei PI hier

 




Teil 5: Die Bestimmung des globalen Meeresspiegels GMSL (Global Mean Sea Level)

Diese Hinweise von Jevereva et al, wie von einigen anderen, plus die neueren Erkenntnisse von W. Eisenkopf zur „Genauigkeit“ (in Teil 1 hier) von Satellitenmessungen, lassen nur den Schluss zu, dass ausschließlich die Daten, die durch Pegelmessungen vor Ort, über lange Zeiträume von > 50 Jahren durchgeführt, und auch nur die in jüngerer Zeit, wo bspw. die barometrische Kompensation durchgeführt wurde, sich überhaupt eigenen, relative Meeresspiegel (RSL) Messung zu gewinnen, diese zu vergleichen und daraus dann irgendwelche Schlüsse zu ziehen. Sie lassen aber vor allem den Schluss zu, dass der globale Meeresspiegel (GMSL), so wie er sich in den Köpfen von manchen Wissenschaftlern manifestiert hat, nicht existiert. Es gibt ihn nicht, so sehr viele daran festhalten. Was es gibt, sind die lokale RSL Messungen, darunter die, welche – über genügende lange Zeiträume > 50 Jahren erstellt- zulassen, dass daraus bestimmte Schlüsse gezogen werden können. Eine von der mittleren Welttemperatur abhängige Zunahme ist nicht darunter, vielleicht auch deshalb, weil sie in ihrer Wirkung dermaßen gering ist, dass sie im Bereich des Rauschens verschwindet, doch vielleicht auch nicht mal das.

von Michael Limburg

4.9. Schlussfolgerungen zu Arbeitsthese 2-1 und 2-2

4.9.1. Schlussfolgerungen in Bezug auf Arbeitsthese 2-1

  1. Wie gezeigt, ist die Ermittlung des GMSL eine schwierige Angelegenheit. Noch schwieriger ist die definitive Bestimmung des Anstiegs (oder Abfalls) über der Zeit. Viele Autoren kommen auf Basis derselben Datensätze zu völlig verschiedenen Ergebnissen. Deswegen verwundert es nicht, dass führende Spezialisten auf diesem Gebiet wie z.B. Douglas [Douglas, 1994] ausführlich schildert, z.B. Barnett (1984), Emery and Aubry (1991) Pirazzoli (1993) zu der Überzeugung gekommen sind, dass „the determination of a single sea-level curve of global applicability is an illusory task.‘‚ sei. Douglas selbst schließt sich zwar nur bedingt dieser pessimistischen Ansicht an, und hofft auf bessere Forschungsmittel in den kommenden Jahren, die sichere und bessere Ergebnisse bringen würden. Mit den Möglichkeiten der Satellitenaltimetrie sind diese nun vorhanden. Trotzdem zeigt sich, dass nun erst Recht kontroverse Ergebnisse erzielt und keineswegs nur sichere Erkenntnisse gewonnen werden. Mit der Kenntnis der genauen Geoid-Form der Erde, den daraus erkennbaren Bergen und Tälern der Meere, selbst auf offener See, wo in nicht so ferner Nachbarschaft viele Meter Höhenunterschied auf der Meeresoberfläche gemessen werden, kommen neue bisher unbekannte Einflussgrößen hinzu. Diese Erkenntnisse fassen Cazenave et al. [Cazenave, 2004]in die Worte: „…for the past 50 years, sea- level trends caused by change in ocean heat storage also show high regional variability,” ….“..has led to questions about whether the rate of 20th-century sea-level rise, based on poorly distributed historical tide gauges, is really representative of the true global mean.[1]Und konsequent führen sie etwas später aus, dass unabhängig von den vielen neuen Instrumenten und Techniken, die jetzt eingesetzt werden können, um das gesuchte Signal der globalen Erwärmung im im GMSL zu finden: “these tools seem to have raised more questions than they have answered.

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Abbildung 61: kumulierter Anstieg des GMSL von 1904 bis 2003 abgeleitet von Holgate unter Verwendung von 9 ausgesuchten „High-Quality“ Pegelmessstationen. Die eingezeichnete Trendlinie (Quelle NIPCC „Climate Change Reconsidered 2009 p. 187 ) ergibt sich aus der Berechnung Holgates im Text. “Sea level rise was larger in the early part of the last century (2.03 ± 0.35 mm/year 1904-1953), in comparison with the latter part (1.45 ± 0.34 mm/year 19542003).” Dies deckt sich mit den Erkenntnissen von Jevreva et. al. Jedoch nicht mit denen von Rahmstorf, Church und anderen.

Die Abbildung 61 kann nicht den Anspruch erheben, die letzte Wahrheit über den bisherigen Anstieg des GMSL zu zeigen, sie kommt aber, bei Berücksichtigung aller aufgezählten Einflussgrößen, der Wahrheit vielleicht am nächsten. Aus ihr wird deutlich, dass, wie v. Storch et al. [Storch, 2008] für die vergangenen 1000 Jahre nachwies, auch im letzten Jahrhundert, die vom IPCC und anderen postulierte enge Korrelation mit den errechneten Mittelwerten der Globaltemperatur nicht vorhanden war. Man kann sogar erkennen, dass sich der Trend in der letzten Dekade wieder absenkt. Dies steht in deutlichem Widerspruch zu den Berechnungen von z.B. Rahmstorf u.a.

  1. Es konnte gezeigt werden, dass Messungen mit einer Fehlergrenze von wenigen Zehntel Millimetern pro Jahr sowohl für den RSL als auch den GMSL (bis auf allerjüngste Messverfahren) nicht möglich sind. Die allgemein verwendete Darstellung dieser Maßeinheit täuscht daher, den u.a. vom IPCC und vielen Experten öffentlich informierten Medien und Laien eine Genauigkeit vor, die nicht zu erreichen ist. Auch wenn diese Zahlen lediglich durch Mittelwertbestimmungen erreicht werden, lässt sich der Pegel selbst nur auf 1 Zentimeter, häufiger auch nur mehrere Zentimeter genau angeben. Oft nicht mal das. Munk [Munk, 2003] bestätigt dies, wenn er schreibt dazu „the jury is still out on the interpretation of the tide gauge records,“
  2. Fest steht wohl nur, dass das statistische Konstrukt GMSL innerhalb der letzen 120 Jahre um 1 bis 2 mm/Jahr , präziser zwischen 10 und 20 cm/Jahrhundert, gestiegen ist. Während Mörner ihn mehr bei 10 cm/Jahrhundert sieht, geht das IPCC eher von 19 cm/Jahrhundert aus. Eine Zunahme des Trends in den letzten 20 Jahren sieht das IPCC. Andere, wie oben berichtet, schließen das explizit aus.

Am deutlichsten zeigt die unbefriedigend, diffuse Erkenntnislage wohl die folgende Grafik.

 

Ein Bild, das Text, Entwurf, Diagramm, Reihe enthält. Automatisch generierte Beschreibung Abbildung 62: Vergleich der Veränderungen des GMSL nach Mörner [Mörner, 2004]. Sie zeigt die verschiedenen Schätzungen der vergangenen und erwarteten zukünftigen Entwicklungen nach Mörner, IPCC TAR und INQA. Deutlich erkennbar der große Unterschied, besonders der zukünftigen Entwicklung, zwischen IPCC einerseits und Mörner/INQA andrerseits.

  1. Viele systematische Fehler, wie der Einfluss des barometrischen Druckes, der Dichte der Wassersäule, die Genauigkeit der Bestimmung der Bezugspunkte der Pegelmessung, des Einflusses unterschiedlich langer, ggf. kontaminierter, Messreihen wurden in den Berechnungen des GMSL gelegentlich zwar untersucht, deren Quantifizierung und evtl. Korrektur aber nicht zufrieden stellend gelöst. Da diese Fehler, sowohl systematischer Art und überwiegend schleichend und in Größenordnungen des gesuchten Anstieges auftreten, können sie nicht ausgemittelt werden. Glaubhafte Angaben über die erreichbare Genauigkeit sind daher die Ausnahme. Z.B. bei Mörner + 10± 10 cm bis 2100 (bzw. + 5 ± 15 cm) [Mörner, 2004]
  2. Der Versuch des IPCC den gesamten Anstieg des GMSL, durch eine Auflösung in seine Komponenten und deren Addition zu beschreiben, muss, bei aller Vorsicht, als gescheitert angesehen werden. Siehe dazu auch das oben erwähnte Zitat von Cazenave et.al [Cazenave, 2004]. “…for the past 50 years, sea- level trends caused by change in ocean heat storage also show high regional variability,” ….“..has led to questions about whether the rate of 20th-century sea-level rise, based on poorly distributed historical tide gauges, is really representative of the true global mean. Die Schätzungen für die eustatischen und sterischen Komponenten sind mit den Beobachtungsdaten nicht in Übereinstimmung zu bringen. Auch für die Vergangenheit ist dies nicht zu erkennen, wie von Storch et. al [Storch, 2008] nachwiesen.
  3. Prognosen über die zukünftige Entwicklung des GMSL sind auf Grund des geringen Verständnisses der beteiligen Prozesse, sowie der dürftigen Datenlage, reine Spekulationen. Nichts macht dies deutlicher als die große Bandbreite der Schätzungen seitens des IPCC, beteiligter Lead-Autoren mit divergierenden Ansichten (z.B. Rahmstorf) und anderen Fachleuten Jevrejeva, Mörner oder Singer. Siehe dazu Abbildung 62. Während Rahmstorf [Rahmstorf, 2007a] mit einem „semi-empirical Approach“ bis zum Ende des Jahrhunderts max 140 cm für möglich hält, Hansen sogar bis 600 cm, schätzt das IPCC zwischen 14 bis 59 cm (final), Singer nur 18-20 cm, und Mörner gar nur [Mörner, 2004] 10 cm.

Die Arbeitsthese 2-1 wurde damit bestätigt.

4.10. Der aktuelle Stand in Bezug auf Arbeitsthese 2-2

Die Arbeitsthese 2-2 lautet: Die in den letzten Jahrhunderten beobachteten Veränderungen des Meeresspiegels haben weniger mit der Änderung der Globaltemperatur, als mit tektonischen Verschiebungen und ggf. anderen Einflussgrößen zu tun. Beispiele: Mikronesien, ggf. andere.

4.10.1. Schlussfolgerung zu Arbeitsthese 2-2 am Beispiel der Schätzungen des IPCC

Zum besseren Verständnis der vom IPCC postulierten Einflussgrößen sei nochmals die Tabelle 1 gezeigt.

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Tabelle 14: Übersicht der verschiedenen Komponenten des „beobachteten“[2] globalen Meeresspiegelanstiegs ausgelöst durch die „Globale Erwärmung“.

  1. Wie zuvor mehrfach gezeigt, ist es trotz erheblicher Anstrengungen nicht gelungen, die gewünschte Bestimmung der oben erwähnten Komponenten mit der angegebenen Genauigkeit durchzuführen. Zudem gibt es viele Veröffentlichungen, tlw. wurden sie zitiert, die keinerlei erkennbare Korrelation zwischen berechneter Erwärmung und dem Verlauf des ebenfalls errechneten GMSL zeigen. Rahmstorf und einige IPCC Autoren glauben zwar diese Korrelation gefunden zu haben, andere widersprechen vehement. Nicht umsonst drückt sich das, sonst eine klare Sprache bevorzugende, IPCC in dieser Hinsicht ungewöhnlich zurückhaltend aus: (AR4 der WG I Observations: Oceanic Climate Change and Sea Level auf S. 410 Chapter 5.5.2.) ….. there is an increasing opinion that the best estimate lies closer to 2 mm yr–1 than to 1 mm yr–1. Eine Meinung kann jedoch Fakten nicht ersetzen.
  2. Durch die Bewegung der einzelnen tektonischen Platten, mit Geschwindigkeiten in der Größenordnung von > 15 cm/Jahr, deren Vertikalkomponenten, sich entscheidend auf das Volumen der darüber befindlichen Ozeane auswirken können, ist mit Sicherheit eine ganz wesentliche Ursache für die beobachteten Veränderungen der RSL und damit GMSL gegeben. Diese Änderungen jedoch quantitativ zu erfassen und zuzuordnen ist bis heute leider nicht möglich gewesen. Weiterer Untersuchungsbedarf ist daher gegeben.

Die überwiegende Menge der Pegelmessstationen zeigt kleinere oder größere Anstiege im Bereich von mm/Jahr, von Stockholm und einigen wenigen anderen Orten im pazifischen Raum, einmal abgesehen. Für alle diese Orte lassen sich – wie oben ausführlich beschrieben- Erklärungen finden, denen entweder natürliche Veränderungen zugrunde liegen (GIA/PGR oder andere tektonische Verschiebungen) oder, ähnlich dem UHI bei der Temperatur, von Menschen verursacht wurden und damit sozio-ökonomische Ursachen haben. Eines Treibhauseffektes bedarf es dafür nicht.

Ergänzung: Diese Hinweise von Jevereva et al, wie von einigen anderen, plus die neueren Erkenntnisse von W. Eisenkopf zur „Genauigkeit“ (in Teil 1 hier) von Satellitenmessungen, lassen nur den Schluss zu, dass ausschließlich die Daten, die durch Pegelmessungen vor Ort, über lange Zeiträume von > 50 Jahren durchgeführt, und auch nur die in jüngerer Zeit, wo bspw. die barometrische Kompensation durchgeführt wurde, sich überhaupt eigenen, relative Meeresspiegel (RSL) Messung zu gewinnen, diese zu vergleichen und daraus dann irgendwelche Schlüsse zu ziehen. Sie lassen aber vor allem den Schluss zu, dass der globale Meeresspiegel (GMSL), so wie er sich in den Köpfen von manchen Wissenschaftlern manifestiert hat, nicht existiert. Es gibt ihn nicht, so sehr viele daran festhalten. Was es gibt, sind die lokale RSL Messungen, darunter die welche – über genügende lange Zeiträume > 50 Jahren erstellt- zulassen, dass daraus bestimmte Schlüsse gezogen werden können. Eine von der mittleren Welttemperatur abhängige Zunahme ist nicht darunter, vielleicht auch deshalb, weil sie in ihrer Wirkung dermaßen gering ist, dass sie im Bereich des Rauschens verschwindet, doch vielleicht auch nicht mal das.

Damit ist auch die Arbeitsthese 2-2 bestätigt.

Dieses ist ein Teil der Dissertation vom Autor, welche die Universität – nach Gerichtsentscheidung vom September 2011 als nicht eingereicht betrachtet hatte. Teil 4 sehen Sie hier

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Hervorhebungen vom Autor
  2. Das Wort „beobachtet“ ist in Paranthese gesetzt, weil wie später gezeigt wird, diese Werte durchgängig nicht beobachtet wurden, sondern mithilfe von Modellen errechnet wurden.

 




Achtung! Keine Energieberatung – Nichts Neues vom Gebäudeenergiegesetz – aber die Uhr tickt

 

Die große Aufregung über das Heizungsgesetz ist vorbei. Die öffentlichen Diskussionen drehen sich um andere, derzeit wichtigere Themen. In die Heizungskeller und die Köpfe der Hausbesitzer ist Ruhe eingezogen. Vorsicht! Sie ist trügerisch. 

Von Frank Hennig

Der lange Arm grüner Politik greift nicht nur in die Garage und den Kühlschrank, sondern vor allem in den Heizungskeller. Globale Klimarettung durch Heizungsumbau in Deutschland ist das angegebene Ziel. Dahinter steht die Absicht, die Forderung nach mehr „Erneuerbaren“ zu manifestieren, indem die Wärmepumpentechnologie zum wesentlichen Element erhoben wird.

In der Geschichte der bundesrepublikanischen Gesetzgebung nimmt das Gebäudeenergiegesetz (korrekt: „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“ – GEG) einen unrühmlichen Platz ein. Wohl kaum ein anderer Gesetzentwurf ist bis zum Beschluss so kontrovers diskutiert, so oft geändert und dann gegen viele Widerstände durchgesetzt worden. Selten bleibt bei einem Gesetz so viel unklar, ist seine Umsetzung fragwürdig bis unmöglich. Von falschen Voraussetzungen ausgehend wurde auch in keiner Weise die Realisierbarkeit geprüft.

Oberziel ist die „Klimaneutralität“ bis 2045. Auch hier gilt: Je weiter der Termin entfernt ist, desto „ehrgeiziger“ ist das Ziel. Der erste Gesetzentwurf des GEG basierte auf der Studie „Wärmewende 2030“ der Agora-Energiewende von 2017, also aus dem Hause Graichen. Dessen Geist schwebt ungeachtet seiner Demissionierung weiter durch die Flure des Bundesministeriums für Klima und Energie (BMWK). Eine Kompetenz, dieses Elaborat fachlich zu prüfen, gibt es im Ministerium offenbar nicht. Beratung von unabhängiger Seite scheint nicht erwünscht.

Der Gesetzentwurf führte zu vielen Debatten, auch innerhalb der Ampel-Parteien. Wolfgang Kubicki, der Don Krawallo der FDP, feuerte wie hier ganze Breitseiten auf die Grünen ab. Das war gut begründet, aber am Abend vor der Abstimmung hat wohl jemand Herrn Kubicki eine Prise Fraktionsdisziplin in den Wein getan, jedenfalls stimmte er am Ende folgsam zu.

Die immer wieder herangezogene Begründung für dieses Gesetz lautet, dass die Öl- und Gasheizungsbetreiber vor künftig stark steigenden Preisen geschützt werden müssten. Zu den stark steigenden Strompreisen für die Wärmepumpenbetreiber äußert man sich nicht. Als solcher kenne ich den Preisanstieg der Vergangenheit und es gibt keinerlei Hinweis darauf, dass der Strom auch im Wärmepumpentarif nicht deutlich teurer werden wird, zumal künftig mehr Strom aus Gas erzeugt werden muss.

Nun ist das GEG seit dem 1. Januar 2024 in Kraft, dennoch lehnen sich die meisten zurück und meinen, sie seien zumindest vorerst nicht betroffen. Ein kollektiver Attentismus hat das Land erfasst, das ist folgerichtig, aber trügerisch. Für einige tickt die Uhr, ohne dass sie es wissen. Dazu später mehr.

Zunächst scheint positiv, dass das auf der EU-Gebäuderichtlinie basierende GEG drei Vorgängergesetze beziehungsweise Verordnungen ersetzt: das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Das sieht nach Entbürokratisierung aus, doch das Gesetz bringt es auf beachtliche 115 Paragrafen plus 11 Anlagen.

Was steht drin?

Ein Überblick ist schwierig zu gewinnen. Wie zu verfahren ist, geht aus diesem Schema des Umweltbundeamtes (UBA) hervor.

Ein Bild, das Text, Screenshot, parallel, Rechteck enthält. Automatisch generierte Beschreibung

Screenprint: Homepage UBA

Mit dem Verweis darauf könnte ich den Beitrag beenden. Wer sich das Schema aus Gründen tiefergehender Lektüre ausdrucken möchte, dem sei dazu das Format A3 empfohlen. Aber vielleicht sind einige erklärende Hinweise doch sinnvoll. Die linke Hälfte zeigt den Handlungsbedarf. Der entsteht sofort im Bereich der Neubauten. Jedes neue Gebäude muss heizungsmäßig die Anforderung „65-Prozent-Erneuerbar“ erfüllen. Dabei gehen Gebäudeeigenschaften in die Bewertung ein. Im Neubau gibt es zudem eine Unterscheidung zwischen Lückenbebauung und Bauen auf der grünen Wiese.

Auch gelten Stichtage von bereits getätigten Vertragsabschlüssen zu neuen Heizungsanlagen. Wird beispielsweise vor dem 18. Oktober 2024 eine neue Heizungsanlage bestellt, kann sie auch im Neubau noch eingebaut werden. Weiterhin wirken Gebäudestandards, die die Reduzierung des Primärenergiebedarfs im Neubau bezüglich von Referenzgebäuden festlegen.

Wichtig und folgenreich sind die Termine, zu denen die kommunalen Wärmeplanungen fertig sein müssen – zum 30. Juni 2026 in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern, zum 30. Juni 2028 dann in allen Kommunen. Dazu müssen die vorhandenen Strukturen der Wärmeversorgung erfasst und Entscheidungen getroffen werden, wo beispielsweise Anschlüsse an Fernwärmenetze realisiert werden können.

Wer macht das? Die örtlichen Behörden sind damit absehbar überfordert, sie werden Leistungen fremdvergeben müssen. Das kostet Geld, das teilweise vom Staat kommen soll. Erst nach diesen Stichtagen ergibt sich das gesetzliche Ziel von „65-Prozent-Erneuerbar“ für die Heizungsbetreiber. Warum 65 Prozent, nicht 60 oder 70? Keiner weiß es, die Zahl entstammt keiner begründbaren Herleitung. Sie ist ebenso willkürlich gegriffen wie andere Energiewendeziele. Erst wenn klar ist, dass keine Möglichkeit über ein Fern- oder Nahwärmesystem besteht, ergibt sich Handlungsbedarf.

Die rechte Hälfte des Schemas beschreibt die zugelassenen Heizungsarten, die auch in Kombination angewendet werden dürfen, wenn in Summe ein 65-prozentiger „Erneuerbaren“-Anteil entsteht. Zugelassene Heizungsarten sind die Wärmepumpe, Elektroheizung (nur bei sehr guter Gebäudedämmung), auf Wasserstoff umstellbare Gasheizungen, Heizungen, die mit synthetischem Gas oder Öl betrieben werden, Biomethan-Heizungen, Hybridheizungen (zum Beispiel mit Solarwärme), Pelletheizungen, auch Scheitholz bleibt erlaubt.

Leider kann der Staat beim Holz nicht fürs CO2 abkassieren, da dessen Verbrennung als „klimaneutral“ gilt. Aber Geld wird dringend gebraucht. So schätzte das UBA die Holzverbrennung neu ein und startete einen Testballon, indem es diese als „klimaschädlich“ einstufte. Dann könnte man es abgasmäßig bepreisen. Nachdem die öffentliche Empörungswelle hochkochte, ruderte Minister Habeck zurück. Der Ansatz zeigt die völlige Weltfremdheit der Behörde in Dessau. Soll ein Finanzbeamter neben jedem Holzofen- oder Kaminbetreiber stehen und die Scheite zählen?

Keine Entscheidung ohne Beratung

Wer seine Heizung anfassen will oder muss, braucht professionelle Beratung. Wenn man dafür Fördermittel haben möchte, dürfen das nur zugelassene Stellen oder Personen tun. Hier hilft das UBA mit einer Expertenliste. Bevor man den oder die Experten in Anspruch nimmt, sollte ein Antragsformular für die Förderung der Beratung heruntergeladen, eingereicht und bestätigt sein, sonst gibt es keinen Zuschuss zu den Beratungskosten, die maximal 1.300 Euro betragen dürfen. Noch bevor die Breitenwirkung eintritt, wurde schlagartig zum 7. August die Förderhöhe von 80 auf 50 Prozent abgesenkt, „angesichts der haushaltspolitischen Gesamtlage“.

Auch die KfW-55-Förderung wurde damals über Nacht abgeschafft, weil der Topf leer war und die Kaufprämie für E-Mobile endete ebenso abrupt. So viel zur Einschätzung der Verlässlichkeit der versprochenen staatlichen Unterstützungen für die Umsetzung des GEG. Bei der Förderung gilt auch ein „Geschwindigkeitsbonus“, der zu einem schnellen Heizungsumbau anreizen soll. Die neue Heizungsanlage soll zu 30 Prozent gefördert werden. Liegt das zu versteuernde Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro, gibt es nochmals 30 Prozent dazu. Falls dann noch Geld da ist.

Der Fördertopf für Wärmepumpen wurde bereits verkleinert mit der Begründung, er werde ohnehin nicht ausgeschöpft. Ob er bei einer Trendwende beim Wärmepumpenabsatz wieder vergrößert wird, ist fraglich angesichts des ohnehin überforderten Staatshaushalts. Oft wird ein Vertrauensverlust in die Politik beklagt, Vertrauen ist aber schlicht nicht vorhanden und wäre auch unbegründet.

Es gibt Sonderregelungen, zum Beispiel bei Defekten an einer noch zugelassenen Heizung. Dann darf, nur für fünf Jahre, ein Ersatzgerät eingebaut werden.

Wer hat Handlungsbedarf? Die Städte und Kommunen jedenfalls mit der Aufgabe der kommunalen Wärmeplanung. Die Zeit dafür ist knapper, als man denkt. Handeln müssen auch die Besitzer von Etagen-Gasheizungen. Nach Paragraf 71n GEG müssen sie bis zum 31. Dezember 2024 vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger die Daten aus dem Kehrbuch abfordern, damit Entscheidungen für den Umbau getroffen werden können. Gefragt sind Daten zur Art der Anlage, dem Alter, der Funktionstüchtigkeit und der Nennwärmeleistung. Diese Daten sind dann bis zum 30. September 2025 für die kommunale Wärmeplanung zur Verfügung zu stellen.

Nichts tun hilft nicht

Was passiert eigentlich, wenn sich Heizungsbesitzer künftig einfach totstellen, wie es einige bei der Erfassung der Daten zur neuen Grundsteuer auch taten? Dann drohen drakonische Strafen von bis zu 50.000 Euro. Die Zahlung befreit auch nicht vom Zwang der „65-Prozent-Erneuerbar“. Die Strafe kann wiederholt erhoben werden, bis die Heizung gesetzeskonform umgebaut oder erneuert wird. Jedenfalls theoretisch.

Wer kontrolliert den Zustand der Heizung? Die Schornsteinfeger sollen zur Heizungspolizei werden, das trifft zwar auf deren Widerstand, aber sichert die Arbeitsplätze, wenn künftig immer weniger Verbrennungsvorgänge eine Kontrolle des Abgassystems nötig machen. Die schwarzen Männer und Frauen haben schon heute das Zutrittsrecht. Sie sollen Verstöße gegen das GEG melden und die Einstellung der Wärmepumpen kontrollieren, zusätzlich zum Service durch die Heizungsfirmen. Wer das bezahlen soll, kann man sich denken.

Was kostet das, was bringt das?

Die Höhe der Aufwendungen zur Umsetzung des GEG, sowohl staatliche wie auch private, wird vom Habeck-Ministerium auf 130 Milliarden Euro bis 2030 geschätzt, vom mitregierenden FDP-Energiepolitiker Michael Kruse auf 620 Milliarden. Auch hier gibt es keine nachvollziehbaren Kalkulationen, es wird aus der Hüfte geschossen.

Wenn es so viel kostet, muss es doch eine erhebliche „Klimawirkung“ haben? Nach Angaben des BMWK wird die Ersparnis an CO2 bei 54 Millionen Tonnen liegen – bis 2030. Das sind zehn Prozent der jährlich emittierten Menge. Der Weiterbetrieb der zuletzt stillgelegten drei deutschen Kernkraftwerke hätte 20 bis 30 Millionen Tonnen gespart – jährlich. Zum Vergleich noch eine Zahl aus dem UBA: Ein Tempolimit 130 würde im Jahr 6,7 Millionen Tonnen vermeiden.

Dabei ist die Wärmepumpentechnologie durchaus empfehlenswert, aber sie ist auch Hochtechnologie. Das heißt, die Anlagen müssen für das jeweilige Haus korrekt projektiert, montiert und eingestellt werden, sonst werden sie schnell zum Stromfresser. Im Neubau mit geringen Wärmedurchgangswerten und Niedertemperaturheizung ist die Wärmepumpe eine gute Lösung. Aber auch hier liegt das Problem im Detail. Die oft beworbene und preiswerteste Variante ist die Luftwärmepumpe. Sie ist bei den Betriebskosten im Winter aber die teuerste und angesichts unkalkulierbar steigender Strompreise im Nachteil gegenüber einer Wasser- oder Sole-Anlage. Die erfordern natürlich eine wesentlich höhere Investition.

Entscheidend für die Effizienz und am Ende die Kosten einer Wärmepumpe ist der „Coefficient of Peformance“ (COP), der angibt, aus welcher Strommenge welche Wärmemenge produziert werden kann. Ein COP von vier bedeutet, dass aus einer eingesetzten Strommenge von einer Kilowattstunde Strom vier Kilowattstunden Wärme entstehen. Bei winterlichen Temperaturen kann der COP einer Luft-Wärmepumpe auf unter zwei absinken, vor allem, wenn im Haus keine Niedertemperaturheizung vorhanden ist und Vorlauftemperaturen von 50 Grad und mehr erreicht werden müssen. Dann braucht es einen rein elektrischen betriebenen Heizstab, auch muss die Luft-Wärmepumpe im kalten Winter zeitweise wegen Eisbildung außer Betrieb gehen. Das wird teuer und auch die Emissionen sind am Ende höher.

Eine moderne Gasbrennwertheizung emittiert etwa 180 Gramm CO2 pro Kilowattstunde Wärme. Der Strommix im Winter übersteigt den Jahresdurchschnittswert der Emissionen von 370 Gramm deutlich, da die PV-Anlagen kaum produzieren und die höchsten Wärmelasten morgens und abends bei Dunkelheit auftreten. Luftwärmepumpen verursachen im Winter in der Gesamtbilanz mehr CO2 als eine moderne Gasheizung.

Dem Morgengrün entgegen

Nachdem nun das GEG das Land aufgeheizt hat und es jetzt wieder durch Vergessen abkühlt, geht der Blick in die Glaskugel zwecks möglicher Entwicklung der Umstände.

Die Bevölkerung wartet nicht nur beim Heizungswechsel ab, sondern auch beim Auto- und Möbelkauf, und bildet Rücklagen für schlechte Zeiten. Sie wird zunehmend störrisch, spätestens seit Minister Habeck öffentlich zugab, das GEG sei auch ein „Test“ gewesen, wie weit man mit den Zumutungen gehen kann. Die Leute im Land als Habecks Laborratten, um die Umsetzung seiner grünen Allmachtsfantasien auszutesten?

Es gibt Leute, von denen man sagt, was sie anfassen, wird zu Gold. Bei Minister Habeck verfestigt sich der Eindruck: Egal, was er anfasst, es misslingt. Nicht nur der E-Auto-Absatz bricht ein, auch der Wärmepumpenabsatz halbierte sich im ersten Halbjahr 2024. Die Baukonjunktur lahmt, aber gerade in Neubauten kommen verstärkt Wärmepumpen zum Einsatz. Auch die energetische Gebäudesanierung lahmt. Der Deportationsplan von Bauministerin Geywitz, die Städter aufs Land zu verfrachten, findet ebenfalls kein Echo.

Die abwartende Haltung der Bevölkerung ist auch durch die anstehenden Bundestagswahlen im September 2025 begründet. Man hofft auf die Korrektur des grünen Wegs. CDU-Chef Merz kündigte nach Verabschiedung des Gesetzes an, es nach einer Regierungsübernahme sofort rückgängig zu machen. Später ruderte er zurück und erwärmte sich für die „Wärmewende“. Er wird die Grünen brauchen und auch in der eigenen Partei scharren die Grünen der Klimaunion mit den Füßen.

Im Hintergrund arbeitet die EU an weiterer Bürokratisierung und will den „Gebäuderessourcenpass“ einführen, der den Energieausweis ablösen soll. In diesem Pass sollen spezifisch für jedes Gebäude die wesentlichen Informationen zu Ressourcennutzung, „Klimawirkung“ und Kreislauffähigkeit der verbauten Materialien angegeben werden. Deutschland wird eine solche Verordnung in bewährter Weise korrekt umsetzen und wahrscheinlich auch verschärfen.

Was wird also passieren? Das GEG wird bleiben, aber vor allem hinsichtlich der Termine geändert werden müssen. Die Bedrohungslage für die Bevölkerung wird bestehen bleiben. War die selbstbewohnte Immobilie früher eine Form der Sicherheit fürs Alter, ist sie heute ein Risiko fürs Alter. Viele betagte Menschen werden sich einen Heizungsumbau, bei älteren Häusern meist verbunden mit energetischer Sanierung, nicht leisten können und wollen. Sie müssen ihre Immobilie dann mit hohem Abschlag verkaufen, denn die zwangsläufig anfallenden Kosten gehen auf den Käufer über.

Weitgehend ungeklärt ist die zukünftige Beheizung öffentlicher Gebäude, die nicht an einem Wärmenetz hängen. Sicherlich wird es für Staatsimmobilien umfangreiche Ausnahmeregelungen geben.

Guter Rat ist schwierig

Kann man in dieser Situation tatsächlich guten Gewissens Ratschläge geben? Von mehreren Energieberatern habe ich die Empfehlung vernommen, die vorhandene Heizung täglich zu streicheln und auf ein gutes Verhältnis zum Schornsteinfeger zu achten. Prinzipiell sei Abwarten zunächst keine falsche Entscheidung.

Das GEG gilt in vorliegender Form und die Uhr tickt weiter. Nichts deutet darauf hin, dass sich der lange Arm grüner Politik aus dem Heizungskeller zurückzieht.

PS: Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr.

Der Beitrag erschien zuerst bei TE hier

 




Frankreichs holpriger Wiedereinstieg in die Kernenergie

von Edgar L. Gärtner

Fast unbemerkt von der gedruckten oder audiovisuell verbreiteten Öffentlichkeit setzte der erste Evolutionary Power Reactor (EPR) mit einer Nettoleistung von 1.650 Megawatt (MW) auf französischem Boden Anfang September 2024 die ersten Elektronen frei. Ursprünglich sollte dieses Ereignis, auf das die Franzosen fast 15 Jahre warten mussten, mit einem pompösen Auftritt des Staatspräsidenten Emmanuel Macron gefeiert werden. Doch daraus wurde nichts. Schuld daran waren die politischen Wirren, die Macron mit seiner panischen Entscheidung, nach der verlorenen Europawahl die Nationalversammlung aufzulösen, heraufbeschworen hat.

Der EPR beim normannischen Flamanville ist der erste KKW-Neubau in Frankreich seit 25 Jahren. Eine ganze Generation trennt also die heutigen KKW-Bauer vom Bau des letzten französischen Druckwasserreaktors im westfranzösischen Civaux gegen Ende des 20. Jahrhunderts. Dieser im Jahre 1999 ans Netz genommene Reaktor mit einer elektrischen Leistung von 1450 Megawatt war der letzte einer ganzen Serie rasch hintereinander in Westinghouse-Lizenz gebauter Reaktoren. Der große zeitliche Abstand von einem Vierteljahrhundert zum heutigen EPR-Projekt erklärt zu einem Teil die Schwierigkeiten durch den Verlust von Know how und qualifizierten Arbeitskräften wie vor allem Schweißer. Hinzu kommen die mangelnde Erfahrung mit dem ursprünglich von der französischen Reaktorbau-Firma Areva gemeinsam mit der deutschen Siemens entwickelten EPR-Konzept sowie das Verschwinden zahlreicher kleiner und mittleren Zulieferer – zunächst wegen des Ausfalls von Bestellungen wegen der seit den späten 1970er Jahren zunehmenden politischen Angriffe gegen die Kernenergie und zuletzt wegen des Covid-Lockdowns.

Ursprünglich sollte der EPR von Flamanville schon im Jahre 2010 in Betrieb genommen werden. Die oben angedeuteten Probleme haben nicht nur zu einer Verspätung einer Fertigstellung um 14 Jahre, sondern auch zu einer Verfünffachung der Baukosten von ursprünglich geplanten 3,3 Milliarden auf 19,5 Milliarden Euro geführt. Am 2. September endlich (langsam) seinen Betrieb auf. Ans nationale Stromnetz soll er erst gegen Ende des Herbstes gekoppelt werden, wenn er seine volle Leistung erreicht hat. Doch kaum war der neue Reaktor angefahren, wurde seine erste automatische Notabschaltung gemeldet. Kein gutes Omen. Aber eine normale Reaktion auf die noch nicht ganz abgeschlossenen Konfiguration der Anlage, erklärte der Sprecher des staatlichen Stromkonzerns EDF.

Die französischen Massenmedien nahmen davon kaum Notiz, denn sie waren noch beinahe rund um die Uhr mit der Frage beschäftigt, wen Emmanuel Macron nach den vorgezogenen Neuwahlen vom 7.Juli und den schwierigen Mehrheitsverhältnissen in der Nationalversammlung, die die Stichwahlen zwei Wochen später brachten, zum neuen Premierminister ernennen würde. Da das ultralinke Bündnis der Neuen Volksfront NFP mit seinem trotzkistischen Anführer Jean-Luc Mélenchon aufgrund der Stimmenübertragung bürgerlicher Wähler aus Angst vor einer Machtergreifung des Rassemblement National (RN) im neuen Parlament die meisten Sitze, wenn auch nicht die absolute Mehrheit errang, drängten die Linken auf die Ernennung ihrer Kandidatin, der Spitzenbeamtin Lucie Castets. Wären sie damit durchgekommen, wäre es um die von Macron vor zwei Jahren in einer programmatischen Rede in der ostfranzösischen Industriestadt Belfort ausgerufene Renaissance der Kernenergie vielleicht geschehen gewesen.

Am Ende zog Macron aber den ehemaligen EU-Kommissar Michael Barnier (73) aus Savoyen für das Amt des Premierministers vor. Die Berufung dieses international erfahrenen und bei den gemäßigten Rechten beliebten Politikers mit gaullistischem bzw. christdemokratischem Hintergrund wird aber möglicherweise zu einem Rollenwechsel zwischen dem Premierminister und dem Staatspräsidenten führen. Denn Emmanuel Macron hat durch seine sprunghaften Entscheidungen mit chaotischen Folgen in den letzten Monaten so viel an Glaubwürdigkeit eingebüßt, dass er wohl nicht länger als Stratege akzeptiert wird. Er müsste akzeptieren, die zweite Geige zu spielen oder bald zurücktreten.

Michel Barnier, der im Auftrag der EU-Kommission den Brexit ausgehandelt hat, wird großes diplomatisches Geschick und Verhandlungstalent nachgesagt. Ihn einem linken Technokraten vorgezogen zu haben, hält der bekannte an der Pariser Sorbonne lehrende Politikwissenschaftler Fréderic Sawicki für einen klugen Schachzug Macrons. Dieser habe bislang vergeblich eine Allianz zwischen seinen Anhängern und der republikanischen Rechten angestrebt. Mit Michel Barnier komme er seinem Ziel näher – allerdings auf einer mehrdeutigen Basis. Denn Barnier kann sich nur an der Macht halten, solange das rechte Rassemblement National darauf verzichtet, sich mit der linken Opposition in der Nationalversammlung zusammenzutun, um ihm das Misstrauen auszusprechen.

Da sich Barnier schon als EU-Kommissar kritisch zum Schengen-Abkommen geäußert, sich für stärkere Grenzkontrollen ausgesprochen und sich nicht am Le-Pen-Bashing beteiligt hat, sahen Marine Le Pen und der von ihr und ihren Beratern aufgebaute junge Polit-Star Jordan Bardella kein Hindernis für einen Kompromiss mit Barnier. Indem sie diesen unterstützen, können sie dem Wahlvolk zeigen, dass nicht sie für die derzeitige institutionelle Blockade Frankreichs verantwortlich sind. Das RN, das in seinen Reihen mangels Regierungserfahrung nur wenige „ministrable“ Köpfe zählt, hält damit, wie Sawicki betont, den „Schlüssel des Lastwagens“ in der Hand. Es kann jederzeit den Sturz der Regierung Barnier provozieren, wenn diese Maßnahmen ergreift, die den Interessen des RN zuwiderlaufen, indem es zum Beispiel ein Referendum über die Einwanderung fordert. Das RN richtet seine Bündnispolitik (auch international) ohnehin tendenziell ausschließlich nach der Frage aus, ob sie dem Ziel Marine Le Pens, im Jahre 2027 die französischen Präsidentschaftswahlen zu gewinnen, dient oder nicht.

Immerhin gibt es nun die Chance, dass die neue französische Regierung zumindest ansatzweise der Forderung des RN nach einem massiven Ausbau der Kernenergie folgt. Denn im Unterschied zu dem von Präsident Macron in Belfort angekündigten Bau von zunächst 6 und insgesamt 14 EPR müssten rechnerisch ab 2037 jedes Jahr statt einem zwei EPR ans Netz gehen, um das regierungsoffizielle Ziel der vollständigen „Dekarbonisierung“ der Elektrizitätsversorgung bis zum Jahre 2050 zu erreichen. Um seine macronistischen und grünen Unterstützer bei der Stange zu halten, könnte der EU-treue Barnier aber auch gezwungen sein, sich stärker am „Green Deal“ der EU und dessen Vorgaben für den Ausbau so genannter erneuerbarer bzw. grüner Energiequellen zu orientieren. Für das Aufkommen von Konflikten ist also gesorgt. Schon beginnen übrigens beim RN Säuberungen im „klassischen“ Stil.

Die Franzosen warten noch immer darauf, endlich wieder in den Genuss der Vorteile des hohen Anteils preisgünstiger Kernenergie in ihrer Stromversorgung gelangen zu können. Stattdessen soll der Strom für einen Teil der Kunden des staatlichen Monopols EDF ab 1. November erst einmal teurer werden, bevor er ab 1. Februar 2025 um 10 Prozent billiger wird. Bei der Preiserhöhung im November handelt es sich um die Verschiebung der ursprünglich für den 1. August angekündigte Korrektur infolge der Aufhebung des staatlich subventionierten „Bouclier tarifaire“ wegen des politischen Durcheinanders infolge der vorzeitigen Parlamentsauflösung durch Macron. Die geplante Preissenkung im Februar soll lediglich der inzwischen eingetretenen Stabilisierung der Großhandelspreise für Elektrizität Rechnung tragen. Es geht dabei ausdrücklich nicht um die Infragestellung des von der EU bzw. Deutschland durchgesetzten Merit-Order-Tarifsystems, das sich an den hohen Kosten von Gaskraftwerken orientiert. Es geht auch nicht um die Aufhebung der von den Grünen in der EU erzwungenen Regelung ARENH (Accès réglementé à l‘électricité nucléaire historique), wonach EDF ein Viertel bis ein Drittel seiner nuklear erzeugten Elektrizität unter dem Gestehungspreis an „alternative“ Billig-Anbieter abtreten muss. Diese von den meisten Franzosen als skandalös empfundene Vorschrift läuft Ende 2025 ohnehin aus.

Viele französische Stromkunden erwarten nun, dass das RN seinen neu gewonnenen politischen Einfluss geltend macht, um schneller von diesen politischen Hemmschuhen der Kernenergie wegzukommen. Neben dem bislang schwierigen Geschäft von Staatskonzernen mit Großreaktoren könnten auch innovative private Start-ups wie die hier schon vorgestellte Firma „Naarea“, die sich der Entwicklung wettbewerbsfähiger Kleinreaktoren mit schnellen Neutronen verschrieben haben, von der Zusammenarbeit der neuen französischen Regierung mit dem Rassemblement National profitieren. Es wird gemeldet, dass „Naarea“ inzwischen 150 Personen beschäftigt. Die personelle Zusammensetzung von Barniers Regierung stand bei der Abfassung dieses Beitrags allerdings noch nicht fest. Es gilt bei erfahrenen Beobachtern der französischen Politik aber als ausgemacht, dass Michel Barnier mehr Probleme mit den stark von Lobbisten der Berliner „Ampel“ beeinflussten Pariser Spitzenbürokraten haben wird als mit politischen Parteien.

 




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