GAU zuhause? Die Bundesregierung auf dem Wege zu einer oberirdischen Endlagerung hochradioaktiver Abfälle – Das Standortauswahlgesetz macht es möglich –

Die politische Prämisse seit Jahren bei allen Parteien: Um die Entsorgung radioaktiver Abfälle hat sich jene Generation zu kümmern, die auch den Nutzen der Kernenergie hat. Es sei unverantwortlich, dieses Problem nachfolgenden Generationen aufzubürden.

Als eine der sichersten Methoden der Entsorgung  radioaktiver Abfälle sah die Bundesregierung  bislang das Einbringen der radioaktiven Abfälle in Gesteinsformationen des geologischen Untergrundes an. Nach eigener Aussage /1/ hatte sie bereits Anfang der 60er Jahre begonnen, Vorbereitungen für die Endlagerung radioaktiver Abfälle zu treffen. Steinsalzformationen nehmen nach der Erkenntnis der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe dabei aufgrund ihrer für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle günstigen Eigenschaften eine Vorrangstellung ein /2/. 

Die Bundesregierung bekräftige die Notwendigkeit der Endlagerung in der Bundestagsdrucksache von 1977 /3/: „Eine Zwischenlagerung kann aus grundsätzlichen Sicherheitserwägungen die endgültige Beseitigung der radioaktiven Abfälle nicht ersetzen, sondern nur als befristete Übergangslösung zugelassen werden.“ Mit Blick auf die aktuelle Situation gewinnt  folgende Aussage in gleicher Drucksache an Gewicht: „Eine langfristige Zwischenlagerung über Jahrzehnte schafft wegen der notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der Zwischenlager zusätzliche Sicherheitsprobleme.“

Trotz anerkannter Notwendigkeit der Endlagerung waren die politischen Debatten hierüber in den Folgejahren von zum Teil heftigen Auseinandersetzungen geprägt. Die fehlende Endlagerung diente als Argument gegen die Nutzung der Kernenergie. Im Jahre 2000 erließ  die Bundesregierung der 14. Legislaturperiode gar ein zehnjähriges Moratorium der Endlagererkundung  am Salzstock Gorleben.  Ein Licht am Ende des Tunnels tauchte im Koalitionsvertrag von 2009 auf. Dort heißt es zum Thema „Nukleare Sicherheit“: „Eine verantwortungsvolle Nutzung der Kernenergie bedingt auch die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle. Wir werden deshalb das Moratorium zur Erkundung des Salzstocks Gorleben unverzüglich aufheben und ergebnisoffen die Erkundungsarbeiten fortsetzen. Wir wollen, dass eine International Peer Review Group begleitend prüft, ob Gorleben den neuesten internationalen Standards genügt. Der gesamte Prozess wird öffentlich und transparent gestaltet.“  

Ein Gesetz gegen Glaubwürdigkeit und Vernunft

Das Licht erwies sich als eine Fata Morgana. Es wurde schlimmer als je zuvor: Zum Ende der 17. Legislaturperiode einigten sich die Regierungsparteien CDU/CSU und FDP in seltener Einmütigkeit zusammen mit SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie den Ländern auf ein „Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und zu Änderung anderer Gesetze“, kurz Standortauswahlgesetz genannt.

Dieses Gesetz ist eine 180 Grad- Wende zum Koalitionsvertrag. In dem Gesetz heißt es nunmehr: „Die bergmännische Erkundung des Salzstocks Gorleben wird mit Inkrafttreten dieses Gesetzes beendet.“ Und etwas später im Gesetzestext: „Die vorläufige Sicherheitsuntersuchung des Standortes Gorleben wird spätestens mit Inkrafttreten dieses Gesetzes ohne eine Eignungsprognose für den Standort Gorleben eingestellt.“

Die Suche nach einem Standort für die Endlagerung von Wärme entwickelnden radioaktiven Abfälle in einer tiefen geologischen Formation beginnt wieder von vorn. Erneut eine Entscheidung aus parteipolitischem Kalkül ohne Vernunft und Maß, nur um  auch bei SPD und Die Grünen Akzeptanz für ein Endlager für Wärme entwickelnde Abfälle zu erreichen. Was eben noch als Bedingung für eine verantwortungsvolle Nutzung  der Kernenergie galt, wird ad acta gelegt und auf den Sankt Nimmerleinstag vertagt. Um das Verantwortungsbewusstsein der Politiker scheint  es nicht gut bestellt zu sein.

In den zurückliegenden 37 Jahren hat es keine Bundesregierung vermocht, den 1977 benannten Standort Gorleben abschließend zu erkunden. Ihre gesetzlich auferlegte Verpflichtung,  Endlager einzurichten, bleibt weiterhin unerfüllt. Nach Lage der Dinge wird sie auch in den nächsten Jahrzehnten ihrer Verpflichtung nicht gerecht.

Dabei lassen die Ergebnisse der mehrjährigen – aber noch nicht vollständig abgeschlossenen – Erkundung des Salzstockes Gorleben die Eignung des Salzstockes als Endlager erwarten. Die Bundesregierung bestätigte dies ausdrücklich  in ihrer Vereinbarung mit den Energieversorgungsunternehmen im Juni 2000. Gleichwohl wurde die weitere Erkundung für 10 Jahre ausgesetzt. Erst ab 2010 wurden die bisherigen Befunde erneut einer Bewertung unterzogen, die zum gleichen Ergebnis führte: Keine Erkenntnisse, die gegen eine Eignung sprächen. Gegenteilige Äußerungen von Politikern, denen der Salzstock ungeeignet erscheint,  sind ideologisch motiviert und haben keinen fachlichen Hintergrund.

Wie es aussieht, werden 37 Jahre intensiver Standortauswahl und bergmännischer Erkundung des Salzstockes in den Wind geschrieben und das trotz nachweislich aussichtsreicher  Eignung des Salzstockes. Rund 1,6 Milliarden Euro sind bisher von den Abfallverursachern für die Erkundung aufgebracht worden, Geld, das über den Strompreis von den Stromkunden bezahlt worden ist. Liefert die Bundesregierung keine schlüssige Begründung für die Aufgabe des Standortes Gorleben, riskiert sie eine Schadensersatzklage.

Als Grund für den Neustart der Standortsuche heißt es im Gesetz:

„Ziel des Standortauswahlverfahrens ist, in einem wissenschaftsbasierten und transparenten Verfahren für die im Inland verursachten, insbesondere hoch radioaktiven Abfälle den Standort für eine Anlage zur Endlagerung nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des Atomgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland zu finden, der die bestmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet.“

„Das Standortauswahlverfahren soll bis zum Jahre 2031 abgeschlossen sein.“

Im Umkehrschluss bedeutet diese gesetzliche Formulierung, dass die bisherige Standortauswahl auf keinem wissenschaftlichen und transparenten Verfahren beruhte. Das ist eine unglaubliche, zudem völlig haltlose Kritik an Bundesbehörden, Wissenschaftlern und Sachverständigen, die für diese Auswahl verantwortlich waren.  Auch steht sie im krassen Gegensatz zu dem unten zitierten Ergebnis der Gorleben Untersuchungskommission.

Bereits in den 60er Jahren wurde Salzgestein als Endlager für alle Arten radioaktiver Abfälle als vorteilhaft gegenüber Ton und Granit durch die Vorgängerbehörde der heutigen Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe ausgewählt. Es würde den Rahmen sprengen, den Vergleich der Gesteinsarten hier darzulegen. Wichtig ist vielmehr, dass im Jahre 2006 die Bundesanstalt erneut einen Bericht vorlegte, in dem nach nochmaliger wissenschaftlicher Expertise Salzgestein der Vorzug eingeräumt wird. Also beschränkten sich damals Bund und Länder zu recht auf einen Standort mit Salzstock. Insgesamt wurden in den 70er Jahren über 140 potenzielle Standorte nach wissenschaftlich gesicherten Auswahlkriterien unterzogen, die heutigen, auch internationalen Anforderungen  entsprechen. Am Ende dieses Prozesses blieben drei Standorte übrig, von denen 1977 Gorleben ausgewählt wurde. Im gleichen Jahr wurde die so genannte  Gorleben-Kommission des Landkreises Lüchow-Dannenberg eingesetzt, die zunächst mit Kommunalpolitikern, später auch mit Verbandsmitgliedern besetzt wurde. Bis zu ihrer Auflösung im Jahr 1991 hat sie in 70 Sitzungen die Entwicklungen und Ergebnisse der Standortuntersuchung verfolgt und darüber berichtet.

Eine Bestätigung für das sachgerechte Vorgehen der Standortauswahl wie der anschließenden Erkundung lieferte die Beschlussempfehlung des ersten Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages /4/. In der zusammenfassenden Bewertung der Regierungsparteien heißt es:

„Auch die Entscheidung für den Salzstock Gorleben als Erkundungsstandort für ein mögliches Endlager im Jahr 1977 ist nachvollziehbar, schrittweise und nach wissenschaftlich abgesicherten Kriterien erfolgt. Sie entsprach nicht nur dem damaligen Stand von Wissenschaft und Technik, sondern war auch aus heutiger Sicht geradezu beispielhaft und fortschrittlich. Zwei verschiedene Auswahlverfahren – durch die Kernbrennstoffwiederaufarbeitungsgesellschaft mbH (KEWA) im Auftrag des Bundes und  durch einen interministeriellen Arbeitskreis (IMAK) des Landes Niedersachsen – kamen unabhängig voneinander zu dem Ergebnis, dass der Standort Gorleben nach den damals anzulegenden und angelegten Bewertungsmaßstäben der geeignetste Standort ist.“

Auch an sicherheitstechnischen Regelungen gab es kein Defizit. Die Anforderungen an einen Standort  sowie dessen Erkundung, wie auch die Planung und den Betrieb eines Endlagers wurden bereits 1983 als „Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk“ /5/ vom damals zuständigen  Bundesminister des Innern  vorgegeben. Diese Anforderungen wurden nach aktuellen, auch internationalen Erfordernissen überarbeitet und durch die „Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle“ /6/ im Juli 2009 ersetzt. Unter anderem wird darin gefordert, „die Integrität des Gebirgsbereiches muss über einen Zeitraum von einer Million Jahren sichergestellt sein.“

Fazit also:

Auswahl und Erkundung des Standortes Gorleben erfolgte nach wissenschaftlichen Kriterien, die  noch heute,  auch gemessen an internationalen Maßstäben, dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Es ist folglich zu erwarten, dass für die erneute Standortauswahl keine entscheidend anderen Kriterien zugrunde gelegt werden als für Gorleben. Es gibt daher keine sachlich-fachlichen Gründe, den Standort Gorleben aufzugeben und einen neuen Standort zu suchen.

Ein sinnloser Vergleich

Neu im Gesetz ist ein vergleichendes Standortauswahlverfahren, „das auf die Ermittlung des im Hinblick auf die Sicherheit bestmöglichen Standortes in Deutschland gerichtet ist,“ so der Wortlaut in der Gesetzesbegründung. Dieses Ziel ist, was trivial und einsichtig ist, denklogisch nicht erreichbar. Dies würde voraussetzen, dass alle potenziellen Standorte untertägig erkundet und dann miteinander verglichen werden müssten. Die Suche des „bestmöglichen“ Standortes durch vergleichende Standortuntersuchungen ist faktisch unmöglich, da durch die Variabilität geologischer Formationen sowie die möglicherweise beabsichtigte Einbeziehung unterschiedlicher Wirtsgesteine (Salz, Ton, Granit) grundsätzlich unterschiedliche Endlagerkonzepte (technisch und geotechnisch) erforderlich sind. Die Bewertung der Endlagersicherheit kann daher nur für einen konkreten Standort auf der Grundlage des Gesamtkonzeptes erfolgen.

Ein Vergleich der Ergebnisse wäre zudem wegen der Komplexität der Systeme nicht objektivierbar, ein eindeutiges Ranking daher nicht möglich /7/.

Auch ist international eine untertägige Erkundung mehrerer Standorte mit dem Ziel den „bestmöglichen“ Standort zu finden, weder Stand von Wissenschaft und Technik noch wird in anderen Ländern ein derartiges Vorgehen angestrebt. International werden Vergleiche im Rahmen von Standortauswahlverfahren allenfalls auf der Basis der Ergebnisse von übertägigen Erkundungen beziehungsweise Bohrungen wie in Finnland und Schweden im Sinne einer Standortvorauswahl durchgeführt.

Fazit:

Die Auffindung des bestmöglichen Standortes ist nicht realisierbar. Ein Standortvergleich ist wegen der Variabilität geologischer Formationen faktisch nicht möglich. Die Endlagersicherheit kann nur in Verbindung mit dem Endlagerkonzept bewertet werden. Letzteres liegt nur für Salzgestein vor, nicht aber für Ton oder Granit.

Dem Auswahlverfahren soll eine Erörterung und Klärung von Grundsatzfragen der Endlagerung, insbesondere auch von Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und Abwägungskriterien für die Standortauswahl sowie die Prüfung von Alternativen  in einer pluralistisch zusammengesetzten Kommission vorausgehen. Hier stellt sich  erneut die Frage, ob die Bundesregierung ihrem mit Fachleuten besetzten und mit der Einrichtung von Endlagern betrauten Bundesamt für Strahlenschutz wie auch ihrer Beratungskommission für Entsorgungsangelegenheiten (ESK) keine ausreichende Fachqualifikation zugesteht. Überdies wird eine pluralistisch besetzte  Kommission in der beabsichtigten Größe erfahrungsgemäß wohl kaum zu einem einheitlichen Votum bei der Klärung der ihr zugewiesenen Aufgaben gelangen. Demokratische Abstimmungen aber sind in Sicherheitsfragen, und um solche geht es, nicht zulässig.

Zudem muss sich die Bundesregierung den Vorwurf gefallen lassen, dass in der Vergangenheit offensichtlich geschludert wurde, wenn erst jetzt eine Klärung der Grundsatzfragen der Endlagerung herbeigeführt  werden soll. Die Beschlussempfehlung der Bundesregierung  im Bericht des ersten Untersuchungsausschusses  /4/  offenbart dagegen ein vollkommen anderes Verständnis vom voran gegangenen  Auswahlverfahren. Es wurde ein positives Fazit über die Standortauswahl Gorleben gezogen, Defizite waren nicht festgestellt worden. 

Wo keine Bereitschaft ist, ist auch kein Weg

Ein an „gesellschaftlichen Partizipationsprozessen orientierter  Auswahlprozess“ soll zur Grundlage einer Entscheidung gemacht werden. Hierbei wird die Öffentlichkeit wohl in einem stärkeren Maße einbezogen, als es in der Vergangenheit der Fall war. Unbewiesen ist jedoch, ob dadurch tatsächlich das Ziel einer höheren Akzeptanz für einen Endlagerstandort erreicht wird. Wahrscheinlich wird es dieselben politischen Auseinandersetzungen geben wie in der Vergangenheit. Dann allerdings nicht nur an einem Standort, sondern bereits bei mehreren zur Erkundung vorgesehenen Standorten /8/.

Zu keiner Zeit haben sich alle im Bundestag vertretenen Parteien eindeutig und mit Nachdruck zur Errichtung eines Endlagers bekannt und eingesetzt. Schlimmer noch, jede sich bietende Gelegenheit wurde genutzt, um die Standorterkundung zu verzögern und obendrein die Eignung des Standortes ständig infrage zu stellen, obwohl bereits positive wissenschaftliche Erkenntnisse aus den Erkundungen gezogen worden sind. Gebetsmühlenartig konnte so die fehlende Endlagerung als Argument  gegen die Kernenergienutzung ins Feld geführt werden. In ihrer ständigen kontroversen Auseinandersetzung um die Endlagerung boten die Parteien ein verheerendes Bild in der Öffentlichkeit und schürten auf diese Weise Angst und Widerstand bei Bürgern gegen jegliches Endlagervorhaben. Ein Paradebeispiel bietet das  Forschungsbergwerk Asse. Längst bekannte schwach radioaktive Sickerwasser wurden urplötzlich politisch interessant, um sowohl die Asse selbst in Misskredit zu bringen, aber auch um für das Endlagervorhaben in Gorleben  als schlechtes Vorbild zu dienen. Die „Geister“, die die Politiker damit hervorriefen, werden sie nicht mehr los. Überdies ist trotz des mehrheitlichen Bekenntnisses zum Standortauswahlgesetz nicht glaubhaft, dass die Kernenergiekritiker unter den Politikern sich nunmehr künftig für die Endlagerung aussprechen werden, besonders wenn sich Widerstand an den ausgesuchten Standorten aufbaut.

Die Mitsprache der Öffentlichkeit bei Großvorhaben, insbesondere von der  vom Vorhaben betroffenen Bevölkerung, entspricht dem heutigen Zeitgeist. Es darf aber kein Zweifel darüber aufkommen, dass die Entscheidung über die sicherheitsgerichteten Auswahlkriterien sowie über Eignungsfragen auf der Basis über- und untertägiger Erkundung von Fachleuten getroffen werden müssen und nicht von Politikern oder der Öffentlichkeit.

Das Standortauswahlgesetz: Ein politisches Blendwerk

Es gibt keine sachlich-fachlichen Gründe den Standort Gorleben ruhen zu lassen oder gar aufzugeben. Die Eignungshöffigkeit des Salzstockes  wurde wiederholt belegt.

Auswahl und Erkundung des Standortes Gorleben erfolgte nach wissenschaftlichen Kriterien, die  noch heute  auch gemessen an internationalen Maßstäben dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen.

Ein Standortvergleich mit dem Ziel, den bestmöglichen Standort zu finden – ein Hauptanliegen des Standortauswahlgesetz -,  ist nicht realisierbar.

Die mit der Klärung von Grundsatzfragen der Endlagerung beauftragte Kommission wird nach Lage der Dinge, wenn überhaupt, zu keinen entscheidend anderen Ergebnissen kommen, wie sie bereits für Auswahl und Erkundung von Gorleben vorgelegen haben.

Bei dem Standortauswahlgesetz handelt es sich nicht um einen fachlich-wissenschaftlichen gebotenen Prozess, wie auch in /8/ festgestellt wurde. Vielmehr  handelt es sich um den „kleinsten gemeinsamen Nenner“ der zustimmenden Parteien, um das Thema Endlagerung zwischen ihnen streitfrei zu stellen. Die Dauerhaftigkeit dieses zu erheblichen finanziellen Lasten der Abfallverursacher getroffenen Konsenses  ist zweifelhaft.

Die tatsächliche Quintessenz des Standortauswahlgesetzes aber ist die, dass es infolge der im Gesetz vorgesehenen Zeitabläufe und öffentlichen Beteiligungen wie auch die Erweiterung der Klagebefugnis für die Standortgemeinden ganz sicher vor 2060 kein untertägiges Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle geben wird. Auch 2080 wäre keineswegs abwegig.

Insbesondere wird dieses Klagerecht das Standortauswahlverfahren um eine weitere zeitraubende „Schleife“ verkomplizieren und verlängern /9/. Zudem stellt es eine eindeutige Abkehr von der Drittschutzdogmatik dar, wonach nur bei Verletzung der Rechte von unmittelbar Betroffenen Klagebefugnis für diese Personen besteht. Die im letzten Moment ins Gesetz aufgenommene Erweiterung der Klagebefugnis hat präjudizierende Wirkung und wird sich von daher noch als belastende Hypothek bei künftigen Großprojekten erweisen.

Die Zwischenlagerung in Ewigkeit

Nicht nur, dass die Bundesregierung mit dem Standortauswahlgesetz den Grundsatz der Generationengerechtigkeit bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle aufgibt, auch entgegen früherer Erklärungen (siehe oben) strebt sie erklärtermaßen die extrem langfristige oberirdische Zwischenlagerung an und schafft damit faktisch oberirdische Endlager für hochradioaktive Abfälle. Wenn ein Politiker in den 90er Jahren oder früher jemals einen solchen Vorschlag geäußert hätte, es hätte im Bundesparlament einen Sturm der Entrüstung gegeben. Es klingt sarkastisch, aber tatsächlich werden wohl die meisten der Politiker, die diesem Gesetz zugestimmt haben, eine etwaige Realisierung der untertägigen Endlagerung nicht miterleben.

50, 60 oder noch mehr Jahre müssen verglaste hochradioaktive Abfälle und abgebrannte Brennelemente in Castor-Behältern im Zwischenlager Gorleben über den heutigen Zeitpunkt hinaus aufbewahrt werden, einem Lager, das einstmals von der niedersächsischen Umweltministerin Griefahn wegen seiner leichten Bauweise heftig verunglimpft worden ist. Ein vergleichbares Zwischenlager mit den Brennelementkugeln des Hochtemperaturreaktors steht in Ahaus und weitere Brennelement-Zwischenlager wurden an sämtlichen Kernkraftwerksstandorten errichtet. Ihnen allen steht die dauerhafte Zwischenlagerung bevor. Die Lagerung abgebrannter Brennelemente in Kernkraftwerksnähe war von der rot-grünen Bundesregierung in 2001 gesetzlich verlangt worden. Die Genehmigung sämtlicher Zwischenlager ist auf 40 Jahre befristet, von denen aber je nach  Zeitpunkt ihrer Genehmigung schon etliche Jahre verstrichen sind. Sämtliche abgebrannten Brennelemente enthalten zwar noch einen nutzbaren Anteil an den Kernbrennstoffen Uran und Plutonium, ihre Wiederaufarbeitung im Ausland aber wurde durch ein rechtliches Transportverbot zu den Wiederaufarbeitungsanlagen ebenfalls in 2001 unterbunden.

Welchen gerichtlichen Unwägbarkeiten Zwischenlager ausgesetzt sein können, wird am Beispiel des Kernkraftwerkes Brunsbüttel deutlich. Dem dortigen Zwischenlager entzog das OVG Schleswig im Juni 2013 die Genehmigung, die es zehn Jahre zuvor bekommen hatte. In der mündlichen Urteilsbegründung hieß es, „das Bundesamt für Strahlenschutz habe es versäumt, die Folgen eines Absturzes eines Airbus A380 auf das Zwischenlager vor der Genehmigungserteilung zu ermitteln, obwohl die hierfür erforderlichen Daten vorlagen. Das Gericht habe offen gelassen, ob dieses Ermittlungsdefizit durch eine nachträgliche Untersuchung der Behörde aus dem Jahr 2010 gegenstandslos geworden sei; insoweit bestünden aber jedenfalls Zweifel gegenüber der verwendeten Untersuchungsmethodik. 

Politischer Konsens „heiligt“ die Mittel. Oder?

Dieses Urteil ist aus einem weiteren Grund bedeutsam. Die Einigung mit der niedersächsischen Landesregierung über das Standortauswahlgesetz „konnte nur zu dem Preis erzielt werden, dass das zentrale Zwischenlager Gorleben, das als einziges Zwischenlager in Deutschland über eine Genehmigung zur Lagerung der aus Frankreich und Großbritannien zurückzunehmenden Castor-Behältern verfügt, eben für diese Behälter ausgeschlossen wird. Gleichzeitig haben Bund und Länder vereinbart, bis Januar 2014 drei Standorte in drei  Bundesländern für die Zwischenlagerung dieser Behälter zu finden“ /9/. Bis auf zwei Bundesländer haben alle anderen signalisiert, keine aus dem Ausland zurückkommenden Castor-Behälter aufzunehmen. Doch angesichts des OVG-Urteils geschieht zunächst nichts.

Ziemlich perfide wirkt vor diesem Hintergrund deshalb eine Regelung im Standortauswahlgesetz, wonach den Betreibern von Kernkraftwerken aufgegeben wird, dafür zu sorgen, dass die aus der Wiederaufarbeitung stammenden mit verglasten hochradioaktiven Abfällen beladenen Castor-Behältern in Lager am Kernkraftwerk aufbewahrt werden. Die dazu erforderlichen Genehmigungsverfahren werden zudem nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfungen und vermutlich auch nicht ohne Klageverfahren zu haben sein, die sich außerdem über mehrere Jahre hinziehen können /9/. Dieser Konsens wurde vom ehemals federführenden Umweltminister als „Durchbruch“ bezeichnet. Der Konsens trägt eher das Etikett „Einbruch in privatwirtschaftliche Verantwortlichkeiten.“ 

Welchen Wert und welche Zuverlässigkeit daher politische Aussagen haben wie die im Koalitionsvertrag von 2006  „Die Bundesregierung geht die Lösung der Endlagerfrage zügig und ergebnisorientiert an und beabsichtigt, in dieser (!) Legislaturperiode zu einer Lösung zu kommen“, mag jeder für sich beantworten. Schwerwiegender aber ist, dass die eingangs erwähnten grundsätzlichen Sicherheitserwägungen, die oberirdische Zwischenlagerung nur als befristete Übergangslösung zu akzeptieren, politischen Erwägungen geopfert werden. Das schafft kein Vertrauen in der Bevölkerung.

Dr. Klaus Tägder Februar 2014

Über den Autor

Dr. Klaus Tägder – Diplomphysiker –

Berufliche Tätigkeiten als:

       wissenschaftlicher Angestellter am Institut für Nuklearmedizin der Med. Hochschule Hannover zuständig für den Betrieb des Forschungsreaktors und diverse medizinische Untersuchungen (6 Jahre)

       Sachverständiger beim TÜV Hannover, Bereich Kerntechnik, überwiegend als Projektleiter für das vormals geplante Nukleare Entsorgungszentrum Gorleben und für das Castor – Zwischenlager (7 Jahre)

       Wirtschaftsverbandes Kernbrennstoff – Kreislauf e.V., Bonn und Berlin (26 Jahre, davon 10 Jahre Geschäftsführer) 

Wissensgebiete:

       Strahlenphysik (Strahlenschutz, -wirkung, -messungen, -abschirmungen)

       Kernbrennstoffe (Verarbeitung, Anreicherung, Wiederaufarbeitung, Kernmaterialkontrolle)

       Anlagensicherheit, Objektschutz

       Radioaktive Abfälle (Behandlung, Transporte, Lagerung, Endlagerung)

       Atomrecht, Strahlenschutzrecht

Literatur

/1/ Bundestagsdrucksache 9/1231  vom 22.12.1981

/2/ Zur friedlichen Nutzung der Kernenergie, Information des Bundesministers für Forschung und Technologie, 1977, ISBN 3-88135-000-4

/3/ Bundestagsdrucksache 8/570 vom 08.06.1977

/4/  Deutscher Bundestag, Beschlussempfehlung und Bericht des 1. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes vom 23.05. 2013, Drucksache 17/13700

/5/ Bundesministerium des Innern (BMI), Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk, GMBl. 1983, S.220

/6/ Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle, Juli 2009

/7/ http://www.eike-klima-energie.eu/climategate-anzeige/atomare-endlagerplanung-ein-endloser-akt-politischen-unwillens/

/8/ Deutscher Bundestag Plenarprotokoll 17/251 vom 28. Juli 2013, Anlage 5, Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Michael Paul (CDU/CSU)

/9/ Das Standortauswahlgesetz oder „Des Kaisers neue Kleider“, Ulrike Feldmann, Atomwirtschaft (atw) Vol. 58 (2013), S. 543f




Energiewende wirkt: Anteil energiearmer Haushalte steigt auf 17 Prozent

Bei Spiegel Online  berichtet ein Florian Diekmann

Kostenexplosion bei Strom, Öl, Gas: Energiearmut in Deutschland nimmt drastisch zu

Strom, Heizung und Warmwasser sind für immer mehr Bundesbürger kaum noch bezahlbar. 6,9 Millionen Haushalte müssen nach Informationen von SPIEGEL ONLINE mehr als jeden zehnten Euro für Energie ausgeben – 2008 waren es erst 5,5 Millionen Haushalte.

Hamburg – Steigende Energiekosten werden zu einem Problem für immer mehr Bürger in Deutschland. Allein von 2008 bis 2011 ist der Anteil sogenannter energiearmer Haushalte in der Bundesrepublik von 13,8 auf 17 Prozent gestiegen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, die SPIEGEL ONLINE vorliegt. Damit gilt inzwischen mehr als jeder sechste Haushalt als energiearm….

..“Die fossilen Energien werden zur Armutsfalle, und die Bundesregierung sieht tatenlos zu, wie jedes Jahr 400.000 Haushalte mehr in diese Falle geraten“, sagt die Grünen-Umweltexpertin Bärbel Höhn. Das von Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) angekündigte „Bündnis für bezahlbares Wohnen“ sei ohne Maßnahmen zur Energieeinsparung zum Scheitern verurteilt, kritisiert die Grünen-Bundestagsabgeordnete.

Und im Handelsblatt Online ist zu lesen :

Die Grünen haben über eine Anfrage an die Bundesregierung beunruhigendes aufgedeckt: Zusehends mehr Menschen rutschen angesichts steigender Kosten in die „Energiearmut“. Die Oppositionspartei spart nun nicht an Kritik. Die Grünen warfen der Regierung vor, sie tue zu wenig, um Gebäude besser zu isolieren und den Einbau sparsamerer Heizungen zu fördern. So würden die Menschen von den steigenden Kosten überfordert: „Das Resultat sind vermehrte Gassperren und Leute, die an allen Ecken und Enden sparen müssen, um in kalten Wintern die Rechnungen bezahlen zu können“, sagte Grünen-Energieexpertin Bärbel Höhn.

Die links-grüne Zeit   konnte sich bisher noch nicht auf die richtige Blattlinie einigen und übernahm nur die SPON Variante des Einführunsgtextes. Der „weiterführende“ Link führt zu einer Fülle fachfremder Beiträge, aber nicht zur Energiearmut. Vielleicht ist es auch besser so.

Auch Science Sceptical hat sich dieser vorhersehbaren Heuchelei angenommen.

Autor Rudolf Kipp bemerkt:

…Es ist immer ein gefundenes Fressen für einen Blogger wenn er seine Auffassung, die bislang in den Mainstream-Medien eher stiefmütterlich vertreten wurde, an so prominenter Stelle vertreten findet. Allerdings machte sich beim Lesen des Artikels erst eine gewisse Ernüchterung breit, die nach vollständiger Lektüre zu staunendem Unglauben wurde. Grund für diese Gefühlsentwicklung war, dass ein für das Verständnis der dargestellten  Problematik Energiearmut  wesentlicher Begriff in dem Beitrag überhaupt nicht genannt wurde.

Daher hier die Frage an die Leser: Welcher gesuchte Begriff taucht in dem Spiegel-Online Artikel nicht ein einziges Mal auf?

Dirk Maxeiner von ACHGUT spießt besonders die Heuchelei der Grünen auf:

 

Grünes Armuts-Beschaffungsprogramm immer erfolgreicher

Das ist die hohe Kunst der Politik. Schritt eins: Man verursache ein Problem. Schritt zwei: Man schiebe dieses Problem anderen in die Schuhe. Schritt drei: Man stelle allerlei Forderungen auf, die das Problem nicht lösen, sondern weitere Probleme schaffen. Wie dieser Dreisprung geht, führt gerade die Grüne Exministerin Bärbel Höhn in Vollendung vor. Im Angesicht der durch die grüne Wind- und Sonnen-Ideologie explodierenden Strompreise entdeckt die Dame plötzlich “Energiearmut”. Die hat aber nicht etwa etwas mit der Zwangs-Förderung der sogenannten erneuerbaren Energien zu tun, sondern ganz im Gegnteil: “Die fossilen Energien werden zur Armutsfalle, und die Bundesregierung sieht tatenlos zu, wie jedes Jahr 400.000 Haushalte mehr in diese Falle geraten”, sagt Frau Höhn.

Die Logik hinter dieser Aussage bleibt ihr absolutes Geheimnis, schließlich liegt der Energiepreis in Ländern, die beispielsweise auf Gas vertrauen, um bis zu zwei Drittel (USA) niedriger als hier. Und deshalb fordert Frau Höhn den nächsten Unsinn: die Bundesregierung müsse die energetische Sanierung von Gebäuden stärker finanziell fördern. Konkret sollten die Kosten von der Steuer absetzbar sein, Förderprogramme der staatseigenen KfW-Bank besser ausgestattet und ein Klimazuschuss zum Wohngeld gewährt werden, sagt Höhn. Eine Studie der KFW-Bank hatte vergangenes Jahr ergeben, das die energetische Sanierung von Häusern für die Besitzer (und erst recht die Mieter) häufig unwirtschaftlich ist: “Die staatliche Förderbank KfW hat in einer Pressemitteilung zu den volkswirtschaftlichen Konsequenzen der Energiewende eingeräumt, dass sich aus heutiger Sicht die Investitionen in energieeffizientes Bauen und Sanieren „nicht allein aus den eingesparten Energiekosten refinanzieren lassen“.Siehe hier. Weiter so im Armutsbeschaffungs-Programm!




„Dummheit ist von allen nachwachsenden Energien die zuverlässigste“

Geschichte: Karl Marx hat mit seinem Appell das Rezept vorgegeben: „Die Philosophen haben die Welt bisher nur verschieden interpretiert, es kommt aber darauf an, sie verändern“. Die Weltveränderer Lenin, Stalin, Hitler und Mao haben geliefert, das Ergebnis waren Kriege, zig Millionen Tote, Verwüstungen und Zerstörungen. Die Praxis von Weltveränderern ist noch zu besichtigen – in Nordkorea.

Naturwissenschaften: Windräder produzieren angeblich sauberen ÖKO-Strom. Wüssten die Grünen, warum Ernst Heckel 1866  die Ökologie begründet hat und welche Aufgabe gemeint war, müssten sie bei Einhaltung ihrer vorgeblich naturfreundlichen Konzeption sofort den Betrieb der Windräder einstellen, denn sie verwandeln das Biotop Luft für viele dort beheimateten Tiergemeinschaften in ein Konzentrationslager, das nicht nur unzähligen Fledermäusen und Vögeln den Tod bringt. Bezeichnen wir es nicht richtigerweise als Totalitarismus, wer tötet, um seine Idee zu realisieren – und gilt unser Schutz nur für Menschen?

Technik: Wollte man mit Strom aus Windrädern und Solarpaneelen eine Industriegesellschaft versorgen, müsste man Grundgesetze der Physik besiegen, und das Weltall so ändern, dass auch nachts die Sonne scheint und immer der gleiche Wind weht. Die Grünen scheinen das für möglich zu halten, wie könnten sie sonst die Vollversorgung aus Erneuerbaren propagieren? In anderen Ländern hält man es für richtiger, sich die Grundgesetze der Physik zu Nutze zu machen und die Technik der friedlichen Nutzung der Kernenergie weiterzuentwickeln, um ihre Sicherheit zu vergrößern.

Europa: „Die Deutschen wissen nicht nur alles, sondern auch alles besser“, belächelt man uns in England. Fachleuten ist klar, wer sich schließlich als irrsinnig erweist. Vorreiter für unsere Nachbarn und klüger als der Rest der Welt werden wir auch diesmal nicht sein. Für unser praktisches Handeln sollte man sich erinnern, dass das Großdeutsche Dritte Reich  nicht der Verführer ermöglicht hat sondern der Wähler­.

Friedrich-Karl Ewert

(1) Die Grüne Aktivistin und Spitzenkandidatin für die Europawahl ist nach Angaben von Abgeordentenwatch Filmemacherin & Gärtnerin




Umweltsünden der „erneuerbaren Energien“ Die hässliche Kehrseite des „sauberen“ Stroms

Bild rechts: Brennende Windenergieanlage im Departement Ardèche (Frankreich)

Klimawandel, Klimakatastrophe – pausenlos und über sämtliche Kanäle moderner Informationsvermittlung wird mit aller Massivität die Botschaft transportiert, dass sich der Mensch durch seinen Energieverbrauch am Klima versündige. Besonders beliebtes Motiv ist der angeblich durch unsere Schuld verhungernde Eisbär, der auf einer schmelzenden Scholl verloren im Nordmeer treibt. Doch gegen Zahlung eines Ablasses – in Form eines kleinen Aufschlags auf jede verbrauchte Kilowattstunde – können wir uns, so die Botschaft der Heilsbringer mit den grünen und gelben T-Shirts, von dieser Sünde loskaufen und mit reinem Umweltgewissen wieder beruhigt schlafen. Damit finanziert man dann die riesigen, bis zu 200 m hohen Rotormonster, die uns mit angeblich sauberem, klimafreundlichem Strom versorgen und nach und nach vom Übel der Kohle- und Kernkraftwerke erlösen werden. Während sich etliche clevere Geschäftemacher an diesem Geschäft eine goldene Nase verdienen, trägt die Normalbevölkerung eine immer größere Last aus ständig steigenden Stromgebühren sowie Arbeitsplatzverlusten durch Abwanderung von Industriebetrieben ins Ausland.

Die Bewegung, die uns auf diese Art an der Nase herumführt und das Geld aus der Tasche zieht, umfasst ein breites Spektrum grünlinker Ideologien, die teils sozialistisch, teils maschinenstürmerisch ausgerichtet sind. Vielfach sind es übersättigte städtische Intellektuelle, die den technischen Fortschritt mitsamt seinen Notwendigkeiten ablehnen und mehr oder weniger krude „zurück zum Faustkeil“-Ideologien vertreten. Besonders beliebt ist bei ihnen die Verteufelung des Bergbaus bzw. der Gewinnung anderer Rohstoffe wegen der damit verknüpften Umweltproblematiken. Sünden der Vergangenheit sowie Rückständigkeiten in sich entwickelnden Ländern, die noch nicht unser technisches Niveau erreicht haben, führen nicht etwa zum Ruf nach Verbesserung, sondern dienen ihnen als Vorwand zur generellen Verteufelung aller bergbaulichen Aktivitäten. Da sich die gleichen Leute jedoch mit bestem Gewissen cadmiumverseuchte Solarzellen auf das Dach setzen oder ihr Geld in Windparks anlegen, wird das von ihnen bevorzugte Instrumentarium hier einmal konsequent angewandt, um zu beleuchten, wie „sauber“ denn beispielsweise die so gerne gepriesene Windenergie in Wirklichkeit ist.

 

Von einer Windkraftanlage getöteter (in zwei Hälften zerteilter)Storch

Die schmutzige Seite der Seltenen Erden

Ein wichtiges Beispiel ist hierbei die Verwendung von Seltenerdmetallen wie dem Neodym. Windkraftanlagen gehören zu den größten Verbrauchern dieses Elements, das sich besonders für die Herstellung starker Permanentmagnete eignet. Bis zu einer Tonne dieses Elements stecken in den Stromgeneratoren bestimmter Typen von Windenergieanlagen. Seltenerdmetalle bilden eine spezielle Gruppe von Elementen, die aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften für zahlreiche industrielle Anwendungen insbesondere im Bereich der Elektronik, aber auch in der Metallurgie sowie in vielen „grünen“ Produkten wie Elektroautos und Energiesparlampen zum Einsatz kommen. Die Erze dieser Elemente weisen nur vergleichsweise geringe Konzentrationen auf und die begehrten SE-Metalle können daraus nur mit aufwendigen chemischen Verfahren herausgelöst werden. Dabei entstehen giftige Rückstände. Beim Abbau wurde vor allem in früheren Jahren wenig Rücksicht auf Belange des Natur- und Arbeitsschutzes genommen.

Umweltsünden beim Abbau

Mehr als 90 % der Seltenerdmetalle werden derzeit in China abgebaut. Zu den dabei auftretenden Risiken schreibt das Freiburger Öko-Institut: „Beim Abbau von Seltenen Erden fallen im Bergbau sehr große Mengen an Rückständen an, die giftige Abfälle enthalten. Diese werden in künstlichen Teichen, umgeben von einem Damm, abgelagert“ [OEKO]. Ein Dammbruch kann zu zerstörerischen Umweltauswirkungen mit spezifischen Emissionen von Thorium, Uran, Schwermetallen, Säuren und Fluoriden führen.

Drastische Worte hierzu finden sich u.a. in einem deutschsprachigen Blog: „Chinas Hauptstadt der Seltenen Erden, Bayan Obo, wird derzeit vom Raubbau fast überfallen“. Das Grundwasser wird erheblich verschmutzt, die Äcker veröden, das Vieh verendet zum Großteil. In der Gegend um das Auffangbecken der Bao-Steel Group Weiterverarbeitungsanlage für Seltene Erden, welches nur 10 Kilometer vom Gelben Fluss entfernt ist, verschärft sich die Strahlenverseuchung täglich. Mit einer Geschwindigkeit von 300 Metern pro Jahr sickert das Wasser des Staubeckens Richtung Gelben Fluss durch. Experten meinen, dass ein Erdbeben oder heftige Niederschläge den Damm zum Zusammenbrechen bringen könnten und die Abwässer sich dann in den Gelben Fluss ergießen. Das wäre eine Umweltkatastrophe, die die Verschmutzung des Songhua-Flusses im Jahr 2005 noch in den Schatten stellen würde…Eine weitere Folge der ungezügelten Erschließung von Seltenen Erden ist die Desertifizierung der mongolischen Steppen und der Zunahme von Sandstürmen. Die bedrohen nicht nur Peking, der Sand weht bis nach Japan und Taiwan“ [STCH].

 

Toxischer Schlamm aus der Seltenerdmetall-Produktion in Bayan Obo (Foto: Chinhs News, Creative Commons)

Radioaktive Hinterlassenschaften

Besonderes Augenmerk gilt hierbei natürlich den radioaktiven Rückständen. Erze der Seltenerdmetalle enthalten häufig radioaktive Elemente wie Uran oder Thorium. Deren Gewinnung lohnt sich jedoch in der Regel nicht, so dass sie im Abraum landen. Zu den hiermit verknüpften Umweltproblemen gibt es Berichte sowohl aus Bayan Obo in China als auch aus Bukit Merah in Malaysia. Aus China kommen Meldungen, dass das Thorium als Abfallprodukt im Auffangbecken landet und in einem nahegelegenen Dorf eine hohe Zahl an Todesfällen durch Krebs aufgetreten sei [STCH].

In Malaysia „klagten bereits 1985 acht Menschen im eigenen Namen und im Namen von 10.000 Bewohnern von Bukit Merah und anderen Gemeinden in Perak in Malaysia gegen das Unternehmen Asia Rare Earth (ARE). Sie forderten, die Anlage zur Erzeugung Seltener Erden in ihrem Dorf nahe Ipoh zu schließen, da radioaktiver Müll ihr Leben bedrohe. Als die Anlage, ein Gemeinschaftsunternehmen des japanischen Konzerns Mitsubishi und malaysischer Shareholder ihre Tätigkeit im Jahr 1982 aufnahm, klagten die Dorfbewohner bald über den stinkenden Rauch und den Gestank, wodurch die Menschen unter Augenschmerzen zu leiden hatten. Aber Schlimmeres sollte noch kommen. Es gab immer mehr Krankheitssymptome, nicht nur Husten und Atemprobleme, aber besonders einen starken Anstieg von Leukämie, Kinder-Tod, Missbildungen bei Neugeborenen und Bleivergiftung. Es war das erste Mal in Malaysias Geschichte, dass eine komplette Gemeinde gegen Umweltverstöße klagte, um ihre Gesundheit und ihre Umwelt vor radioaktiver Verseuchung zu schützen“ [MIAT]. Nach langen Auseinandersetzungen wurde die Anlage schließlich stillgelegt.

Wie man sich reinwäscht

Für die Windenergiebranche sind solche Berichte natürlich unwillkommen, da sie am Image kratzen. Für die Abwehr entsprechender Anwürfe verfügt man dort jedoch über pralle Portemonnaies sowie eine ganze Phalanx kommerzieller Organisationen, die im Windschatten des Hypes um die „erneuerbaren Energien“ mit allen möglichen Dienstleistungen gutes Geld verdienen. So beispielsweise auch die in Bonn ansässige Firma Murphy & Spitz (M&S), eine Art spezialisierter Ratingagentur, die Unternehmen aus dem Bereich des nachhaltigen Investments analysiert und bewertet. Dabei liegt der Fokus sowohl auf Finanz- und Wirtschaftskennzahlen als auch auf der ethisch-ökologischen Ausrichtung der Unternehmen. Dort will man Windkrafthersteller, die Neodymmagnete einsetzen, solange nicht als „stubenrein“ einstufen, wie es „kein nachhaltig gewonnenes und aufbereitetes Neodym bzw. eine belastbare Prüfung durch die Windkrafthersteller gibt“ [MUSP]. Betroffen sind jedoch nach Ansicht von M&S nur ein Sechstel aller neu installierten Windkraftanlagen.

Eine solche Aussage ist von Seiten einer Agentur, die davon lebt, „Öko“-Firmen die gewünschten Zertifikate auszustellen, nicht weiter überraschend. Als dementsprechend oberflächlich darf man jedoch bereits den Ansatz der Recherche kritisieren. Neben dem Generator gibt es nämlich in jeder Windkraftanlage noch weitere Komponenten, in denen Neodym-Magnete sowie andere Seltenerdmetalle enthalten sein dürften, so die diversen Servomotoren z.B. für die Blattanstellung und die Gondelausrichtung, aber auch Inhaltsstoffe in den diversen Schaltschränken und Leistungselektroniken sowie in den Einrichtungen für das Umrichten des elektrischen Stroms. Nicht zu vergessen das Seltenerdmetall Cer, das beim Giessen der tonnenschweren Gussteile von Nabe und Maschinenrahmen zum Einsatz kommt. Doch indem man die Frage nach der Verwendung von Seltenerdmetallen auf die im Hauptgenerator verwendeten Materialien begrenzte, hat man solche Klippen sauber umschifft. Sehr elegantes Manöver, Chapeau.

Das „vergessene“ Aluminium

Ein weiterer Aspekt, der zeigt, dass man in linksgrünen Kreisen gerne austeilt, sich jedoch wenig Sorgen um mögliche Konsequenzen für einen selbst zu machen scheint, betrifft die Verwendung von Aluminium. Damit könnte auch ein Unternehmen wie Enercon in die Schusslinie geraten, obwohl sie geschickt genug waren, sich bezüglich der Neodymverwendung freizuhalten, indem beim Generator auf Elektromagnete statt auf Permanentmagnete gesetzt wurde. Anders sieht es dagegen beim Aluminium aus, das bei Enercon beispielsweise bei den Rotorblättern kleinerer Anlagen, aber auch bei der Gondel sowie bei den Blattspitzen der riesigen 7,5-MW-Anlage E126 zum Einsatz kommt. Dabei weiß man schon lange, welche Umweltrisiken mit der Aluminiumgewinnung verknüpft sind [WIKI]. Drastisch in Erinnerung gerufen wurden diese Risiken nach dem Bruch eines Rückhaltebeckens für sogenannten „Rotschlamm“ in Kolontar (Ungarn) im Jahre 2010 mit 10 Toten und 150 Verletzten.

 

Beim Bruch eines Rückhaltebeckens für giftigen Rotschlamm aus der Aluminiumproduktion in Kolontar (Ungarn) kamen 10 Menschen ums Leben (Foto: Kormányzati Kommunikációért Felelős Államtitkárság)

Zu den vom Rotschlamm ausgehenden Gefahren ist bei Wikipedia nachzulesen: „Die kurzfristige Gefährlichkeit des Rotschlammes beruht in erster Linie auf dem Gehalt an ätzender Natronlauge. Eine langfristige Schädlichkeit ergibt sich aus dem Gehalt an giftigen Schwermetallen, abhängig von Herkunft und Art des Bauxits. Schwermetalloxide und Schwermetallhydroxide sind im basischen Milieu meist nur sehr schwer löslich. Deponierter Rotschlamm enthält etwa 1 % an löslichen Schwermetallhydroxiden. Als Anionen vorliegende toxische Komponenten wie Fluoride, Arsenate, Chromate und Vanadate können jedoch auch im basischen Milieu aus dem Schlamm ausgewaschen werden. Wenn das Natriumhydroxid des Rotschlamms durch starke Verdünnung oder Zutritt von Säuren neutralisiert wird, kann es auch zur Bildung von löslichen Verbindungen anderer Schwermetalle und damit zu Umweltgefährdungen kommen“ [ROTS].

Weniger bekannt ist dagegen, dass bei der Aluminiumproduktion auch radioaktive Abfälle freigesetzt werden können. So enthalten die ungarischen Aluminiumerze die radioaktiven Elemente Actinium 228Ac, Proactinium 234Pa, Bismut 214Bi sowie Kalium 40K. Bei der Extraktion des Bauxits bleiben diese im Rotschlamm zurück und werden dort sogar leicht angereichert [WIRA].

Radioaktive Elemente im ungarischen Rotschlamm (Grafik: Lamiot, Creative Commons)

Rohstoffverschwendung im Bereich Windenergie

Da Wind nur eine geringe Energiedichte aufweist, braucht man für die Gewinnung nennenswerter Strommengen entsprechend viele und vor allem sehr große Anlagen. Hierfür werden enorme Ressourcen verbraucht, wie eine kürzlich veröffentlichte Recherche anhand einer Vergleichsrechnung zwischen Windenergieanlagen des Typs Enercon E126 und einem Kohlekraftwerk mit 1300 MW zeigt [TRIT]. Allein in Fundament und Turm dieses 200 m hohen Monsters stecken 6300 t Stahlbeton, die Maschinengondel bringt 340 t auf die Waage und die Nabe nebst Rotorflügeln nochmals 320 t. Erzeugt werden damit pro Jahr rund 15.000 MWh elektrische Energie. Ein einziges Kohlekraftwerk mit einer Leistung von 1300 MW erzeugt dagegen aufgrund seines höheren Nutzungsgrades von rund 90 % im gleichen Zeitraum 10.250.000 MWh, das ist das 680fache. Um auch nur nominell die gleiche Energiemenge zu erzeugen wie das Kohlekraftwerk, bräuchte man also 680 dieser riesigen Windräder. Berücksichtigt man dazu noch die doppelte Lebensdauer des Kraftwerks, so käme man auf folgenden Ressourcenbedarf:

Material:                                                                                    t

Stahlbeton                                                                      8.570.000

Stahl                                                                                 492.000

Maschinenhaus-Werkstoffe                                                164.000

Generator (Stahl, Kupfer)                                                  300.000

Rotor (GFK-Kunststoffe, Stahl, Aluminium)                         438.000

Gesamt:                                                                         9.964.000

Alles in allem also rund 10 Mio. t Stahl, Metalle, Zement und Kunststoffe. Das ist rund das Zwanzigfache der Ressourcen, die für die Herstellung des Kraftwerks benötigt werden. Und fast all dies muss bergbaulich gewonnen werden. Ein schönes Beispiel dafür, wie gedankenlos verschwenderisch gerade diejenigen, die der Industrie ständig die Verschwendung von Ressourcen vorwerfen, bei der Vertretung ihrer eigenen Interessen mit natürlichen Ressourcen umgehen. Vom energetischen Einsatz – die Herstellung von Zement ist ein extrem energieintensiver Prozess – einmal ganz zu schweigen.

Auch Solarzellen sind alles andere als „sauber“

Nicht zu vergessen ist bei derartigen Überlegungen auch die Solarenergie. In vermutlich mehr als 100.000 deutschen Solardächern mit sogenannten Dünnschichtsolarzellen ist das giftige Cadmiumtellurid enthalten, das diese Dächer zu Sondermüll macht. Die in den Boomzeiten der Solarbranche vollmundig abgegebenen Entsorgungsversprechen dürften sich in den nächsten Jahren mit dem immer rasanteren Niedergang der Branche in Luft auflösen. So mancher Hausbesitzer wird dann ernüchtert feststellen, dass sein Heim schwer verkäuflich ist, weil potenzielle Käufer schwer kalkulierbare Entsorgungsrisiken auf sich zukommen sehen. Das Risiko, demnächst in entlegenen Gebüschen über illegal entsorgte Solarpaneele zu stolpern, dürfte in den nächsten Jahren daher signifikant ansteigen.

 

Schätzungsweise 10 % aller Solardächer in Deutschland enthalten das hochgiftige Cadmiumtellurid

Schon diese wenigen Beispiele untermauern eindrucksvoll die Tatsache, dass die bei Vertretern des grünen Lagers beliebte Disziplin des Eindreschens auf Bergbau und Rohstoffgewinnung durchaus auch auf sie selbst zurückfallen kann, wenn man sie nur konsequent auch auf die von den gleichen Herrschaften so hoch gelobten „grünen“ Technologien anwendet. Leider ist aktuell noch nicht zu erwarten, dass wir in nächster Zeit „Norddeutsche 30“ erleben könnten, die sich nach dem Vorbild der „Arctic 30“ daranmachen, telegen die Masten solcher modernen Windkraftmonster zu erklimmen. Bis es dazu kommt, müssen in der Bevölkerung vermutlich noch eine paar zusätzliche Erkenntnisse reifen…

Fred F. Mueller

Quellen:

[MUSP] Position zu Neodym und Windkraftanlagen, Stand Juni 2011, Murphy&Spitz Research, murphyandspitz.de

[MIAT] http://www.mineralienatlas.de/lexikon/index.php/Mineralienportrait/Seltene%20Erden/Seltene%20Erden%20-%20Fluch%20oder%20Segen

[OEKO] Seltene Erden – Daten & Fakten  Hintergrundpapier, Stand: Januar 2011 Öko-Institut e.V., Büro Berlin

[STCH] http://www.stimmen-aus-china.de/2011/04/26/selten-unnachhaltig-seltene-erden-und-umweltverschmutzung-in-china/

[TRIT] http://www.eike-klima-energie.eu/news-cache/nachhaltigkeit-was-ist-das/

[ROTS] http://de.wikipedia.org/wiki/Rotschlamm

[WIRA] http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Red_mud?uselang=de




Energiewende à la Australia –Grund: Abschreckendes Beispiel Deutschland

in SPON lesen wir:

Australiens konservative Regierung vollzieht eine 180-Grad-Drehung in ihrer Klimapolitik. Statt auf grüne Quellen setzt sie wieder auf Kohle. Gerechtfertigt wird das Manöver mit einem abschreckenden Beispiel: der deutschen Energiewende.

.. Es ist eine beispiellose Kehrtwende, die Australien in seiner Klimapolitikvollzieht. Bis vor kurzem galt der Kontinent als Vorreiter einerEnergiewende, ähnlich wie sie Deutschland verfolgt. Abbotts Vorgänger wollten mit der einseitigen Ausrichtung auf fossile Energiequellen brechen, rund drei Viertel seines Stroms erzeugt Australien aus Kohle. Es gehört zu den Ländern mit dem höchsten Pro-Kopf-Ausstoß an CO2. „Der Klimawandelist die größte moralische Herausforderung unseres Lebens“, sagte PremierKevin Rudd von der sozialdemokratischen Labour-Partei 2010

… Doch vergangenen September verlor Rudd die Wahl und sein Nachfolger sieht die Welt etwas anders. Abbott hatte früher schon Studien zum Klimawandel als „absoluten Mist“ abgetan, sein Top-Wirtschaftsberater Maurice Newman hält den Klimawandel für eine „wissenschaftliche Wahnvorstellung“. Stattdessen werden mitunter bizarre Vorschläge diskutiert, wie der systematische Abschuss von Kamelen, da die Tiere klimaschädliches Methan ausstoßen. Australiens Klimapolitik gleicht nach Ansicht des US-Umweltforschers Roger Pielke mittlerweile „eher einer Farce als einer Tragödie“..Deutschland gilt als abschreckendes Beispiel

…Der Premier lässt sich nicht beirren. Ihm kommt dabei zupass, dass in Deutschland die Kosten der Energiewende explodiert sind. Das einstige Vorbild Bundesrepublik wird als abschreckendes Beispiel angeführt. „Wir können es uns nicht leisten, dem Modell Deutschlands zu folgen“, wird Ron Boswell, Senator des Bundesstaates Queensland, in der Zeitung „The Australian“ zitiert. Deutschland habe wegen des Ausbaus erneuerbarer Quellen mit die höchsten Energiepreise in der Welt. „Wir sollten besser von den Vereinigten Staaten lernen“, meint Boswell, dort sei Energie gut dreimal billiger als in Australien…

Lesen Sie den ganzen Text auf SPON hier