Das gut versteckte Todesurteil Grüner Energie-Kannibalismus: KWK als erstes Opfer?

Die nicht heilbare Erbkrankheit der „Energiewende“ liegt in der Unmöglichkeit, elektrische Energie in nennenswerten Mengen zu speichern. Wind und Sonne als Hauptlieferanten elektrischer Energie würden nur Sinn machen, wenn man den ständigen chaotischen Wechsel von Überproduktion und Mangel durch gigantische Speicher ausgleichen könnte. Doch die einzige hierfür real nutzbare Technologie, die Pumpspeichertechnik, hat viel zu geringe Kapazitäten, um die Größenordnungen zu bewältigen, die für eine umfassende Umstellung unserer Energieversorgung erforderlich wären. Und zusätzliche Kapazitäten sind weder in Deutschland noch in den Nachbarländern in ausreichendem Maße verfügbar. In der Schweiz beispielsweise werden wegen der deutschen Energiewende bereits geplante Speicherkraftwerksprojekte eingestampft. Und diejenigen, die von Norwegens Wasserkraft als „Batterie der Energiewende“ träumen, sollten sich zunächst einmal die Realitäten ansehen. Norwegen hat momentan so gut wie keine Pumpspeicherkapazitäten und könnte selbst bei maximalem Ausbau nur Bruchteile dessen bereitstellen, was eigentlich benötigt würde. Alle anderen Speichertechnologien, die heute von grüner Seite propagiert werden – Batterien, Power to Gas oder Druckluftspeicherung – halten einer ernsthaften Überprüfung unter technischen ebenso wie unter kaufmännischen Aspekten schlicht nicht stand. Das Gerede von „Verbrauch folgt Produktion“ und „Smart Metern“ ist angesichts der Realitäten einer modernen Industrienation nichts weiter als Dummenfang. Oder soll es in Deutschland demnächst so zugehen?: „Sorry, mit Ihrer Operation müssen wir warten, bis der Wind wieder weht, halten Sie solange durch“, „Feierabend, nächste Woche produzieren wir weiter“, „Duschen bitte erst heute abend, oder morgen, oder übermorgen, oder…“

Bild rechts: Rund 1,2 Mrd. € hat das Großkraftwerk Mannheim soeben erst in sein neues, hochmodernes Kraft-Wärme-Kopplungskraftwerk investiert

Die Kraft-Wärme-Kopplung ist das erste Opfer

Angesichts der immer weiter aufgeblähten sinnlosen Überkapazitäten blüht den Anlagenbetreibern daher ein erbitterter Kampf um den Strommarkt, sobald die Launen der Natur und des Wettergottes dazu führen, dass mehr Strom produziert wird, als die Verbraucher überhaupt abnehmen können. Dieser Kampf hat jetzt offensichtlich ein erstes Opfer gefordert: Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), die in vielen Industriebetrieben und sogar manchen Mietwohnblocks durchaus sinnvoll genutzt wird. Moderne KWK-Kraftwerke wie der neue Block 9 des Großkraftwerks Mannheim erreichen dank der doppelten Nutzung der Heizleistung fossiler Energieträger durch Stromproduktion und zusätzlicher Nutzung der Restwärme Gesamtnutzungsgrade von bis zu 70 %. Deshalb wurde die Technologie bisher im Rahmen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes gefördert. Bisher verkündetes Ziel der Energiepolitik der Bundesregierung war ein KWK-Anteil an der Stromversorgung von 25 % bis 2020 [WIKI].

Doch wer in dem Glauben, man könne sich auf solche Zusicherungen deutscher Politiker verlassen, sein Geld in solche Projekte investiert hatte, dem dürfte in nächster Zeit ein ähnlich harter Aufschlag auf dem Boden einer unerwünscht harten Realität blühen wie der deutschen Stromwirtschaft, der man 2011 einfach aus politischer Opportunität heraus die genehmigten Kernkraftwerke abschaltete. Dabei kümmerte es die Politik nicht im Geringsten, dass man erst kurz vorher eine Laufzeitverlängerung beschlossen hatte. Die Brennelementesteuer, die man der Branche im Gegenzug abgepresst hatte, wurde allerdings nicht zurückgezahlt.

Schmierentheater

Mit der gleichen Unverfrorenheit scheint sich die deutsche Regierung jetzt daranzumachen, die gegenüber den Betreibern von KWK-Anlagen abgegebenen Zusicherungen fallenzulassen. Gegenüber der Öffentlichkeit versteckt man das Ganze geschickt hinter ganz anderen Meldungen im Zusammenhang mit den angeblichen „Klimazielen“. Wie das gemacht wird, zeigt eine Meldung im „Spiegel Online“ vom 20.3.2015 [SPON]. Unter dem Titel „Klimaschutz: Gabriel will neue Abgabe für alte Kohle-Meiler einführen“ wird dort zunächst des Langen und des Breiten über die Einführung einer neuen Sonderabgabe auf den CO2-Ausstoß älterer Kohlekraftwerke berichtet. Es folgt eine genüssliche Aufzählung der Kontroversen, die das Ganze ausgelöst hat. Da ist von „tobenden“ Unionspolitikern die Rede, von vorsichtiger Zustimmung des WWF, von einer „perfiden Mogelpackung“ (Greenpeace) und einem skeptischen Fraktionsvize der Grünen. Und ganz versteckt, nur in einem einzigen Satz, wird so eher nebenher erwähnt, dass die Regierung das erklärte Ausbauziel im KWK-Bereich aufgeben wolle. Damit wird Milliardeninvestitionen der Industrie – allein das Großkraftwerk Mannheim hat rund 1,2 Mrd. € in seinen neuen Block 9 gesteckt – die Kalkulationsgrundlage entzogen.

Typisch ist bei dieser Vorgehensweise, wie geschickt man solche Dinge mit anderen vermengt und zudem durch das Timing dafür sorgt, dass es möglichst nicht zu sehr ins Licht der Öffentlichkeit gerückt wird. So erschien die SPON-Meldung am 20,3, um Mitternacht – genauer gesagt um 00.02 Uhr –, und sie wurde ganz am Schluss einer Meldung eingeflochten, die ganz andere Themen in den Vordergrund rückte. Zudem war die Aufmerksamkeit der Nation gerade an diesem Tag durch die bevorstehende Sonnenfinsternis und ihre eventuellen Auswirkungen auf die Stromnetze eh schon auf ganz andere Themen fixiert. Nach der Ablenkung schon in der Überschrift kam dann noch kräftiger Theaterdonner dank der Gegenüberstellung der Reaktionen verschiedener Interessengruppen unter Verwendung von Begriffen wie „toben“ und „perfide“. Und während alles gebannt auf die Bühne schaute, wurde hinter den Kulissen still und heimlich der Mord an dem erst 13jährigen Hätschelkind deutscher Energiewendepolitik vollzogen, das seinen lieber geliebten Mitgeschwistern „Solar“ und „Wind“ in die Quere zu geraten drohte. Bei Spiegel Online war diese Meldung übrigens schon am gleichen Morgen um 8.20 Uhr wieder aus den Schlagzeilen verschwunden….

Auch wenn man geneigt sein mag, das taktische Geschick zu bewundern, mit dem hier die Öffentlichkeit unter freundlicher Mithilfe deutscher „Qualitätsmedien“ manipuliert wird: Der eine oder andere Beobachter dieser Vorgänge wird sich sicherlich fragen, welche Steigerungsformen es eigentlich für den Begriff „Schmierentheater“ gibt.

Fred F. Mueller

Quellen

[EIKE] http://www.eike-klima-energie.eu/climategate-anzeige/der-marsch-in-den-gruenen-energie-kannibalismus/

[WIKI] http://de.wikipedia.org/wiki/Kraft-W%C3%A4rme-Kopplungsgesetz

[SPON] http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/gabriel-neue-klimaschutzabgabe-fuer-kohlekraftwerke-geplant-a-1024554.html




Energiewende-Wahnsinn – Das Drama von Irsching

Das Gaskraftwerk im bayrischen Irsching macht schon länger Schlagzeilen. Meist unter dem Titel „Der Irrsinn von Irsching“. Wer im Internet unter Irsching sucht, stößt darauf in vielfältiger Weise. Jetzt hat sich auch die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS) des Themas angenommen. Ihren Beitrag serviert sie ebenfalls mit der Schlagzeile „Irrsinn in Irsching“. Einen Titel, der treffender wäre, gibt es auch gar nicht. Der Fall Irsching ist nur ein Beispiel, aber ein besonders krasses. Anderen Kraftwerken, die verlässlichen und preiswerten Strom liefern könnten, aber nicht dürfen, geht es nicht anders. Wem beim Lesen noch immer kein Licht aufgeht, dem ist nicht zu helfen.

Die Energiewende richtet noch mehr Schaden an als die Euro-Rettung

Im Untertitel des Beitrags heißt es: „In Bayern steht die beste, größte, effizienteste Gasturbine der Welt. Dass sie nicht läuft, ist ein Jammer. Und verrät einiges über den Wahnsinn der Energiepolitik.“ Aber sie verrät über diesen Wahnsinn nicht nur einiges, sondern alles. Was die politische Führung mit ihrer „Energiewende“ angerichtet hat und weiterhin anrichtet ist ein „Schilda hoch Zehn“. In ihrer finanziellen Belastung für die Deutschen und die gesamte Volkswirtschaft wird sie die ebenfalls ruinöse Euro-Rettungspolitik noch übertreffen.

Dieses Wunderwerk der Technik darf nicht, was es kann

Irsching liegt einige Kilometer östlich von Ingolstadt im Landkreis Pfaffenhofen. Die FAS schreibt: „Dort steht das modernste Gaskraftwerk Europas mit jener Turbine drin, die gepriesen wurde als das Schönste, Effizienteste, Sauberste, kurz: das Beste, was es in Sachen Turbinen gibt auf der Welt. Ein Wunder. Nur: Die Turbine bewegt sich nicht. Das Kraftwerk in Irsching steht still. Keine Sekunde hat es im vorigen Jahr Strom für den Markt produziert. Ausgerechnet dieses Wunderwerk der Technik hat das Nachsehen gegen den mit Abermilliarden subventionierten Öko-Strom und die Kohle-Dreckschleudern der Republik. Wirtschaftlich vernünftig ist das nicht, ökologisch auch nicht. Als „Irsching-Paradoxon“ geht der Irrsinn in die Geschichte ein, als Unterkapitel zum Wahnsinn der deutschen Energiewende.“

Was Deutschland missachtet, greifen sich andere Länder

Die Gasturbine des Kraftwerks ist ein Wunderwerk deutscher Technik mit einem „Wirkungsgrad von 60,75 Prozent: Weltrekord! Ein Triumph der Präzision im Maschinenbau“, schreibt Autor Georg Meck. Auch ist sie ein Schnellstarter: „Binnen Minuten lässt sich das Kraftwerk rauf und runter fahren, um Stromschwankungen auszugleichen, je nachdem, wie stark die Sonne gerade scheint oder der Wind bläst. Als ‚ideale Brücke ins regenerative Zeitalter’ wurde die Turbine deshalb begrüßt, Effizienz zahle sich auf Dauer aus, das war der vorherrschende Glaube.“ Der Glaube ist dahin. Ein Trost für die Herstellerfirma Siemens ist, dass andere Länder sich um das Technikwunder reißen: „44 Stück des Kraftwerktyps hat Siemens verkauft, nach Amerika, Korea, Japan, Polen, in die Türkei – nur in Deutschland findet die Turbine keine Freunde.“ Lesen Sie hier den ganzen FAS-Beitrag.

Irrsinn erkannt, aber der Spuk wird nicht gebannt

Trotz solcher Tatsachen fordert die FAZ-Redaktion in ihren Kommentaren zu Energiewende, Kernkraftausstieg und Klimaschutz noch immer nicht, den Energiewende-Spuk endlich abzublasen. Warum bloß nicht? Unverstand kann es doch nicht sein. Auch die Bild-Zeitung mag sich dazu nicht durchringen. Wohl schrieb jetzt auch Bild am Sonntag „Wir zahlen Milliarden für Strom, der gar nicht fließt“ (hier). Aber nach wie vor heult auch sie mit den Wölfen des Energiewende-Mainstream: „ Denn dass wir auf Windkraft setzen, ist gut, aber wie wir es tun, macht wenig Sinn, ist teuer, nicht mal ökologisch. Es droht eine ziemlich windige Luftnummer – und raten Sie mal, wer die bezahlt.“ Luftnummer ist stark untertrieben, wenn es um eine ruinöse Politik wie die „Energiewende“ geht. Mit Windkraft wird es stets eine bleiben, solange damit die Stromvollversorgung für ein Industrieland wie Deutschland erzwungen und durchgepaukt wird.

Der Beitrag erschien zuerst im Blog des Autors hier




Irreführende Berichterstattung im ARD-Nachtmagazin: Durch den Atomgau von Fukushima kamen mehr als 18.000 Menschen ums Leben

Anmerkung der Redaktion: Die Wahrheit ist, nach allen vorliegenden offiziellen Untersuchungen, kam durch die Strahlung bei der Kraftwerkshavarie kein einziger ums Leben. Hingegen starben die genannten 18.000 Menschen an den Folgen des Tsunami. Weitere rd. 1600 kamen bisher stressbedingt durch die von den Behörden angeordneten Massen-Evakuierungen um Leben, die nach Meinung vieler Strahlungsexperten völlig unnötig war.

Videoausschnitt der skandalös falschen und grob irreführenden Berichterstattung von Nachtmagazin Moderator Gabi Bauer über die Folgen des AtomGau von Fukushima vor vier Jahren: Zitat „Als erstes explodiert Reaktorblock Eins des Atomkraftwerks Fukushima, in drei Blöcken kommt es später zur Kernschmelze. Mehr als 18.000 Menschen werden bei dem Unglück getötet.“ Mit Dank an Michael Krüger für das Herunterladen und Aufbereiten in Youtube. Zuerst erschienen bei ScienceSceptical

♦  Hannovers Oberbürgermeister Stefan Schostok, im Gedenken an die 20.000 Opfer der Atom-Katastrophe in Fukushima

♦  Eltern beim Sex erwischt: Das Bundesumweltministerium erfreut Klimaschützer mit Videokampagne

♦  Deutsche Welle: Tausende Menschen starben wegen Kernschmelze in Fukushima




Windrad-Subventionsindustrie und Politik: Artenschutz adé!

Nach der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe sowie des Bundesverwaltungsgerichts sind auch Windradvorhaben nach § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes dort unzulässig, wo sie zu einem „signifikant erhöhten Tötungsrisiko“ für dort geschützte Tiere führen. Hier soll einmal der aufgrund seines geringen Meideverhaltens gegenüber Windrädern besonders gefährdete Rotmilan als Beispiel herausgegriffen werden. In Rheinland-Pfalz ist der Bestand dieser sowohl national als auch europarechtlich streng geschützten Art in den zehn Jahren seit Beginn der rücksichtslosen Nutzung des Waldes als Industriestandort für Großwindanlagen in diesem Bundesland bereits um ca. 15% gesunken. Dieser signifikante Rückgang ist ein starker Hinweis darauf, dass man es bei den Windrad-Planungen und Genehmigungen mit dem Artenschutz wohl doch oftmals nicht so genau nimmt. Dabei trägt gerade der Südwesten Deutschlands als internationales Hauptbrutgebiet dieses majestätischen Greifvogels die Hauptverantwortung für die Erhaltung der Art. Windräder sind heute schon die Todesursache Nr. 1 für Rotmilane und da die meisten Tiere auf Jagdflügen während der Brutzeit von den Großwindanlagen zerhackt werden, sind die Folgeverluste durch das Sterben auch der Nestlinge besonders dramatisch.

Wie rücksichtslos die Naturschutzbelange zuweilen beiseite geschoben werden, soll hier anhand der von uns in langwieriger ehrenamtlicher Tätigkeit durchleuchteten Windkraftplanung von Ottweiler im Saarland aufgezeigt werden. Schon im Rahmen der Behördenbeteiligung sind die Stadt Ottweiler bzw. ihre Planungsfirma ArgusConcept vom Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz überdeutlich auf die Problematik und die sachliche Unrichtigkeit ihrer Vorgehensweise hingewiesen worden: „Gegen die geplante Änderung des Flächennutzungsplans bestehen aus Sicht der Naturschutzbehörde erhebliche Bedenken. Die von der Länderarbeitsgemeinschaft der staatlichen Vogelschutzwarten und auch die in den „Leitfaden zur Beachtung artenschutzrechtlicher Belange beim Ausbau der Windenergienutzung im Saarland“ aufgenommenen empfohlenen Vorsorgeabstände zu windkraftrelevanten Vogelarten sind generell nicht berücksichtigt. Beim Rotmilan werden Mindestabstände von 1.500 m zu den Horststandorten empfohlen, die in drei vorgeschlagenen Konzentrationszonen sehr erheblich unterschritten werden.“ (veröffentlicht in ArgusConcept, Beschlussvorlage zur Abwägung, 6. März 2014, S. 15). Stellungnahme Ottweiler/Argus: Keine. (ArgusConcept, Beschlussvorlage zur Abwägung, 6. März 2014, S. 15).

Weiter bringt das das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz schon aufgrund der objektiv bekannten Vorkommen (artenschutzrechtliche Prüfung ausstehend) sehr klar zum Ausdruck, dass das Vorgehen der Stadt Ottweiler unzulässig ist: „In den Erhaltungszielen ist für diese Gebiete explizit der Rotmilan aufgeführt. Er brütet in räumlicher Nähe (ca. 52 m, ca. 508 m, ca. 1.590 m) zu den vorgeschlagenen Konzentrationszonen … Dies muss mit fachlich nachvollziehbaren Schutzabständen berücksichtigt werden, oder es muss vorab durch eine Aktionsraumanalyse des betreffenden Rotmilanvorkommens geklärt werden, ob ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko im Sinne des § 44 BNatSchG durch die Unterschreitung der empfohlenen Schutzabstände besteht.“ (veröffentlicht in ArgusConcept, Beschlussvorlage zur Abwägung, 6. März 2014, S. 16 f.).

Aber auch diese Ermahnung führte nicht zu einer Änderung des Flächennutzungsplan-Entwurfes zugunsten des Rotmilans und zu Lasten der Vertragspartner der Stadt Ottweiler aus der Windrad-Industrie. Wie kam es zu einer solchen Abirrung von dem durch das Recht geforderten Vorgehen bei der Planaufstellung?

Statt entsprechenden Erkenntnissen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durch weitere Prüfungen Rechnung zu tragen, wie das nach den Vorgaben der obergerichtlichen Rechtsprechung für eine rechtmäßige Planung erforderlich gewesen wäre, ist die Stadt Ottweiler einen sogar gegenteiligen Weg gegangen und hat sogar bisher respektierte Schutzabstände zu bereits bekannten Rotmilanvorkommen von 1.500m faktisch auf irrwitzige 20m (!) herabgesetzt, um an ihrer Planung festhalten zu können:

Im August 2013 hieß es bezüglich der Schutzabstände zu Rotmilanvorkommen noch: „Die Gemeinde hat die ihr bekannten Rotmilanvorkommen dargestellt und den 1.500 m Vorsorgeraum um die jeweilige Brutstätte als Ausschlusskriterien für Konzentrationszonen dargestellt. Die Gemeinde ist sich bewusst, dass der Aktionsraum des Rotmilans einerseits größer ist als der 1.500 m Vorsorgeradius um die Brutstätte, andererseits dieser Raum von dieser Art nicht gleichmäßig genutzt wird“. (ArgusConcept, Beschlussvorlage zur Abwägung, 14. August 2013, S. 6 f.).

Die Entdeckung eines weiteren Rotmilan-Horsts im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung hatte dann in der Zwischenzeit bis zum Planbeschluss am 10. April 2014 zu der Situation geführt, dass man die Planung auf dieser Basis hätte grundlegend ändern müssen:

„Tabelle 8: Entfernung bekannter windkraftempfindlicher Arten zu den Konzentrationszonen.
Konzentrationszone Am Himmelwald; Windkraftempfindliche Arten: Rotmilan; Abstand (m) zu den Außengrenzen der Konzentrationszonen: ca 20m (…) Deshalb ist nach derzeitiger Datenlage davon auszugehen, dass der Bau und Betrieb möglicher Windenergieanlagen innerhalb der geplanten Konzentrationszonen in Teilen der Konzentrationszonen mit erheblichen Risiken in Hinblick auf o.g. windkraftempfindliche Arten verbunden ist. Es liegen außerdem Hinweise auf Vorkommen des Baumfalken und des Wanderfalken (…) vor, die aufgrund des relativ geringen Abstandes zu den Konzentrationszonen „Nördlich Reitersbrunnen“ (Baumfalke, 230 m) und „Am Krokenwald“ (Wanderfalke, 500m) potenziell beeinträchtigt werden können“. (ArgusConcept, Abschließender Beschluss Teiländerung des Flächennutzungsplans der Stadt Ottweiler, S. 47).

Unter Beibehaltung der Schutzabstände, etwa von 1.500 m zu Rotmilanhorsten, wären somit Änderungen der bisherigen Planung v.a. am Himmelwald zu Lasten der Firma ABO Wind AG notwendig geworden. Zum Zeitpunkt der hier dargestellten Kritik des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz und zum Zeitpunkt des Planbeschlusses des streitigen Flächennutzungsplans am 10. April 2014 existierten bereits sowohl unzulässige vertragliche als auch faktische Vorfestlegungen (zu letzteren unser nächster Beitrag) zugunsten von ABO Wind AG, die es dem Stadtrat nicht mehr erlaubten, im Rechtssinne „ohne Vorfestlegung“ zu entscheiden. Da dies im Ottweiler Rathaus in Abrede gestellt wird, sollen die relevanten Verträge an dieser Stelle präzise bezeichnet werden: 1. Sondernutzungsvertrag zwischen der Stadt Ottweiler und ABO Wind AG, Gestattung zum Ausbau und zur Nutzung von Zuwegungen/Erdkabel, Wetschhausen (Zuwegung Himmelwald) gegen Nutzungsentgelt, unterzeichnet 12.12.2013 von ABO Wind AG und am 18.12.2013 von Bürgermeister Holger Schäfer, sowie 2. Nutzungsvertrag zwischen der Stadt Ottweiler und ABO Wind AG, Bereitstellung von Grund und Boden durch Ottweiler zur Planung und Errichtung und zum Betrieb von WEA am Himmelwald gegen Nutzungsentgelt, unterzeichnet am 12.12.2013 durch ABO Wind AG und am 18.12.2013 durch Bürgermeister Holger Schäfer.

In dieser Situation des Konflikts zwischen bestehenden Vorfestlegungen zugunsten von ABO Wind AG und dem mißlicherweise neu entdeckten Rotmilanhorst vollzog die Stadt Ottweiler/Argus einen Paradigmenwechsel hinsichtlich des Artenschutzes, einen Paradigmenwechsel hin zum – auch ersichtlich durch den Ottweiler/Argus vorliegenden überdeutlichen Hinweis des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz und die Rechtsprechung des Saarländischen Oberverwaltungsgerichts – klar Rechtswidrigen: „Die Verwaltung der Stadt Ottweiler hat beschlossen, die Berücksichtigung der Belange des Schutzes windkraftsensibler Vogelarten insb. des Rotmilans dahingehend zu ändern, dass der jeweilige Schutzabstand von z.B. 1.500 m zu nachgewiesenen Horststandorten des Rotmilans nicht mehr als strikte Ausschlussfläche für die Windkraftnutzung dargestellt werden sollen, sondern als Flächen, die im nachgelagerten Genehmigungsverfahren besonders zu berücksichtigen sind. Die Erfahrung (…) hat gezeigt, dass eine Nutzung der Windkraft auch z.B. innerhalb eines Schutzabstandes von 1.500 m möglich ist, ohne dass der Rotmilan signifikant beeinträchtigt wird (…) Ein pauschaler Schutzabstand wird diesem Sachverhalt nicht gerecht.“ (ArgusConcept, Beschlussvorlage zur Abwägung, 06.03.2014, S. 18).

Es ist unfassbar, dass die Verantwortlichen im Ottweiler Rathaus der breiten Öffentlichkeit zu diesem gerade aufgrund der widersprechenden Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz hervorgehobenen Thema der Planung heute das exakte Gegenteil erzählen. Auf unsere Kritik hin ist eine Desinformation der Öffentlichkeit u.a. über die Saarbrücker Zeitung erfolgt, die hoffentlich bald auch von den dafür Verantwortlichen im Rathaus rückhaltlos richtiggestellt wird: „Öffentlichkeit und Träger der öffentlichen Belange seien durch dreimalige Offenlegung der Planung einbezogen gewesen. Dabei seien auch begründete Einwendungen – etwa der Schutz des Rotmilans – eingearbeitet worden“ („Bürgermeister: Kritik ist unseriös“, Saarbrücker Zeitung vom 11. Februar 2015, S. C2).

Die erhebliche Konfliktpotential u.a. mit dem Rotmilan, das selbst von der Planungsfirma der Stadt in ihrer Beschlussvorlage erkannt wurde (ArgusConcept, Beschlussvorlage zur Abwägung, 6.3.2014, S. 45 f.), hätte es zwingend erfordert, vor dem Planbeschluss eine zumindest einjährige avifaunistische Prüfung durchzuführen, die abklärt, ob dieser Planung Belange des Vogelschutzes bzw. Fledermausschutzes entgegenstehen (zu den Kriterien: Urteil v. 10.01.2008, DVBl. 2008, 733 und OVG Thüringen Urteil v. 29.01.2009, BauR 2009, 859). Zu der Ermittlung des insofern für die Abwägungsentscheidung des Stadtrats erheblichen Materials zählen somit insbesondere avifaunistische Gutachten, die unabdingbar sind, um die Grundlage zu schaffen, aufgrund zu hohen Konfliktpotentials ungeeignete Flächen ausscheiden zu können.

Diese Prüfung darf in keinem Fall auf eine nachgelagerte Ebene, z.B. das Genehmigungsverfahren verschoben werden (oft in der Hoffnung, dass sie gänzlich entfallen möge) – die Pflicht zur planerischen Konfliktbewältigung trifft den Stadtrat als das für die Planung zuständige unmittelbar demokratisch legitimierte Rechtsetzungsorgan der Kommune. Dies hat das hier zuständige Oberverwaltungsgericht des Saarlandes im Einklang mit der Rechtsprechung der anderen Verwaltungsgerichtshöfe/Oberverwaltungsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 17.1.2008 – OVG 2 R 11/06 speziell für die Windrad-Planung eindeutig für Recht erkannt: „Dort wird im Abschnitt 4.2 („Auswirkungen“ von Windkraftanlagen, Seite 16) allgemein auf die Gefahren für „Vögel“ hingewiesen („Vogelschlagrisiko“), dann allerdings darauf verwiesen, dass eine detaillierte Untersuchung der avifaunistischen Belange „auf der Ebene des nachfolgenden Bebauungsplans“ erfolge. (…) Eine Verlagerung von Konflikten im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung auf spätere Prüfungen und nachfolgende selbständige Verfahren ist dem Planer allerdings generell mit Blick auf das geltende Gebot einer Konfliktbewältigung durch die Planung nur dann erlaubt, wenn eventuelle Hindernisse für die Umsetzung der Planung grundsätzlich ausräumbar erscheinen. Das ist bei den genannten Artenschutzproblemen nicht der Fall. Deswegen hätte es der Beigeladenen zu 1) oblegen, auf eine derartige Konfliktlage hindeutenden Hinweisen nachzugehen und die Frage des Ausmaßes der Betroffenheit geschützter Habitate konkret nachzuprüfen.“

Genau wie in diesem Parallelfall ist der Abwägungsfehler aber auch bei der Planung in Ottweiler geschehen, wie aus den Stellungnahmen der planenden Firma ArgusConcept, welche uno actu vom Stadtrat Ottweiler per Planbeschluss übernommen wurde, klar ersichtlich ist:
– „Im Zuge nachgeordneter Genehmigungsverfahren ist die Nutzung der Fläche durch den Rotmilan in Zuge eines avifaunistischen Gutachtens genauer zu untersuchen. Mögliche Vermeidungs- u. Minderungsmaßnahmen sowie Ausgleichsmaßnahmen für den Rotmilan können auf Flächennutzungsplanebene aufgrund fehlender Kenntnisse noch nicht festgelegt werden.“ (ArgusConcept, Beschlussvorlage zur Abwägung, 14.08.2013, S. 26).
– „Beeinträchtigungen windkraftrelevanter Vogel- und Fledermausarten sind zu erwarten, können jedoch hier angesichts mangelnder Kenntnis von Art und Umfang möglicher Vorhaben keine näheren Angaben gemacht werden.“ (ArgusConcept, Begründung zur FNP-Teiländerung „Windenergie“ Endgültiger Beschluss, v. 10.6.2013, S. 40 – 438 der Aktenpaginierung).
– „Eigene Erhebungen wurden … nicht gemacht.“ (ArgusConcept, Begründung zur FNP-Teiländerung „Windenergie“ Endgültiger Beschluss, v. 10.6.2013, S. 38, 436 der Aktenpaginierung).

Wie das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in dem Parallelfall festgestellt hat, führt diese Missachtung der rechtlichen Anforderungen zu einem Abwägungsfehler, der die Planung rechtswidrig und nichtig macht. Nun sind aber schon wenige (Winter-)Monate nach der – aufgrund der Rechtslage unerklärlichen – Genehmigung des Flächennutzungsplans durch die Kommunalaufsicht erste Genehmigungen auf Grundlage dieses nichtigen Flächennutzungsplans erteilt worden. Die einjährige artenschutzrechtliche Prüfung (Rotmilane sind im Winter zumeist auslandsabwesend) ist offenkundig im juristischen Niemandsland zwischen den auf wundersame Weise zusammenwirkenden Entscheidungsebenen verschwunden – honi soit qui mal y pense! Nun könnte man sagen: Eine Geschichte aus Schilda, die eben aufgearbeitet werden muss. Das Schlimme daran ist aber: Dies ist kein Einzelfall, sondern ein sehr häufig anzutreffendes Muster, nach dem der Artenschutz in einer perfiden Systematik zwischen den Entscheidungsebenen aufgerieben wird. Und an einer Aufarbeitung sind die meisten Behörden – wie wir in unserer juristischen Praxis immer wieder teils ganz offen zu hören bekommen – auch aufgrund Drucks „von oben“ überhaupt nicht interessiert.

Der einzige staatliche Arm hingegen, der zu diesem traurigen „Spiel“ zu Lasten unserer herrlichen Natur immer wieder deutlich sagt: „Das ist Unrecht!“, die Dritte Gewalt, wird von der Parteienoligarchie in Parlament und Exekutive seit Jahren finanziell und personell ausgetrocknet und kann schon deswegen oft die Rechtswidrigkeit nur noch feststellen, wenn längst vollendete Tatsachen geschaffen sind, wenn Rotmilan, Uhu, Wildkatze & Co. nicht mehr sind.

Prof. Dr. Michael Elicker ist Staatsrechtslehrer
an der Universität des Saarlandes und Rechtsanwalt in Luxemburg

Andreas Langenbahn ist Rechtsanwalt und Doktorand bei Professor Elicker
zum Thema „Offene Rechtsschutzfragen bei Planung
und Genehmigung von Windenergieanlagen“

zuerst erschienen beim Deutschen Arbeitgeber Verband hier




Stellungnahme III zum Grünbuch Strommarkt des BMWI

Dr. oec. Karl-Heinz Glandorf – Manfred-Kyber-Straße 5 – 74544 Michelbach

Dr. rer. nat. Friedrich Buer – Georg-Vogel-Str. 6 – 91413 Neustadt a.d. Aisch 

An das

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Scharnhorststraße 34-37

10115 Berlin

per E-mail an: gruenbuch-strommarkt@bmwi.bund.de

 

Stellungnahme zum Grünbuch „Strommarkt-Design“  24. Februar 2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

über Ihre Internetseite fordern Sie die interessierte Öffentlichkeit zur Abgabe einer formlosen Stellungnahme zu Ihren Plänen für ein „Strommarkt-Design“ auf.

Davon erhoffen Sie sich nach eigenem Bekunden eine „ breite, lösungsorientierte Diskussion und eine fundierte politische Entscheidung.“

Fachliche fundierte Entscheidungen sind in der Energiepolitik in der Tat dringend erforderlich. Die auf diesem Feld politisch erzeugten Probleme sind offenkundig und wurden von zahlreichen renommierten Fachleuten und wissenschaftlichen Gremien vielfach und eindringlich beschrieben – Lösungen inklusive:

Die Wurzel aller Probleme liegt im Subventionssystem für Strom aus sogenannten „Erneuerbaren Energien“, namentlich dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Exakt dort liegt der grundlegende „Designfehler“. An dessen Behebung führt kein Weg vorbei, wenn man die Interventionsspirale nicht immer schneller immer weiter drehen will und den Zielen Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit Bedeutung beimisst.

Der wissenschaftliche Beirat Ihres Ministeriums hat sich wiederholt dahingehend geäußert.1 Auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage hat in seinen letzten drei Jahresgutachten gleichlautende Empfehlungen abgegeben.2 Die Bundestags-Expertenkommission Forschung und Innovation3 und die Monopolkommission4 haben ebenso eindeutig Stellung bezogen. Es ist aus fachlicher Sicht also klar, was im Sinne des energie-politischen Zieldreiecks zu tun ist:

Die allen marktwirtschaftlichen Prinzipien zuwiderlaufende und hinsichtlich der proklamierten Klimaschutzziele sowohl ineffiziente als auch ineffektive EEG-Förderung ist einzustellen. Der Ausbau wetterabhängiger Energieerzeugungsanlagen ist auszusetzen, bis der produzierte Strom ökonomisch und ökologisch sinnvoll genutzt werden kann (Moratorium).

Die wissenschaftlich begründeten Stellungnahmen zu diesem grundlegenden Designfehler wurden – ebenso wie unsere – im Rahmen der letzten EEG-Novelle vollständig ignoriert. Der Sachverständigenrat sah „niedrige Erwartungen bestätigt“.

Offensichtlich fehlte der Politik der Mut, fachlich dringend gebotene Entscheidungen zu treffen und wenigstens die gravierendsten Fehlanreize des EEG

– Vergütung von nicht produziertem Strom (§ 15), Preis- und Abnahmegarantie auf 20 Jahre (§19), Subventionsbemessung in negativer Abhängigkeit von der Standort-eignung (§ 49 Abs. 2) –

zu beheben. Ursächlich scheint das in der ZEIT vom 14.12.2014 beschriebene Phänomen:

„Rund um die Branche der Erneuerbaren ist in den vergangenen Jahren ein regelrechter politisch-industrieller Komplex herangewachsen. In seinem Einfluss ist er wahrscheinlich nur dem Geflecht zwischen Staat und Atomwirtschaft im vergangenen Jahrhundert vergleichbar. Alle Akteure in diesem Komplex verbindet ein Interesse: Probleme der Energiewende müssen lösbar erscheinen, damit die Wind- und die Sonnenbranche weiter subventioniert werden.“

Aus der ZEIT vom 14.12.2014

Genau jene EEG-Profiteure, die zu überwinden die Wirtschaftsweisen dringlich anmahnten,

“Wer die Energiewende erfolgreich umsetzen will, muss den politischen Widerstand der größten Profiteure des aktuellen Fördersystems zum Wohle der Verbraucher überwinden.”  Quelle Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Jahresgutachten (2013/14)

haben die stärksten Anreize und die besten Möglichkeiten, sich in den „Design-Wettbewerb“ zum Grünbuch einzubringen.

Vor diesem Hintergrund mutet eine solche pseudo-öffentliche, pseudo-demokratische Umfrage befremdlich an. Mit den Worten der Bundeskanzlerin: Es besteht kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.

Unbeschadet dieses Befremdens möchten wir  – stellvertretend für aktuell 491 windkraft-kritische, naturaffine Bürgerinitiativen in ganz Deutschland5 – drei Designvorschläge unterbreiten:

(1) EEG abschaffen, Subventionskarussel anhalten.

Das EEG hemmt die technologische Entwicklung. Es bewirkt keinen zusätzlichen Klimaschutz, sondern macht ihn nur unnötig teuer.6 Zudem induziert dieses Gesetz einen Subventionswettlauf, der sich in einem regelrechten Feldzug gegen Natur und Landschaft manifestiert und der Lebensqualität von Menschen schadet:

Ein Strommarktdesign für die Energiewende 

Eingefügt von der Redaktion: Video der Rede von Rainer Baake, Staatssekretär, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Berlin, auf der Smart Renewables 2015 vom 24. bis 25. Februar 2015 in Berlin.

Orte, die bisher vergleichsweise unberührt waren und Mensch und Natur Rückzugsraum boten, sind durch das EEG ins Visier von Projektierern und Investoren geraten. Zigtausend Windkraftanlagen sind in Wäldern im Bau und in Planung. Für eine jede wird mindestens ein Hektar ökologisch wertvoller Lebensraum zerstört. Wasserkreisläufe, Filterfunktionen und das lokale Mikroklima werden beeinträchtigt.

Hunderttausende Vögel und Fledermäuse werden getötet. Der Biomasseanbau verwandelt artenreiche Kulturlandschaft in ökologisch tote Agrarsteppe. Der „ländliche Raum“ wird flächendeckend zur Industriezone. Nicht nur das touristische Potenzial von Regionen,7 auch das Wohneigentum und damit die Altersvorsorge8 unzähliger Menschen wird dadurch entwertet. 

 

 

 

 

Abbildungen 1-4: Wohnimpressionen aus Brandenburg und Rheinland-Pfalz, Vorbereitung für den Aufbau von „Ökostrom“-Anlagen im Saarland. 

(2) Energieversorgung auf tragfähige Säulen stellen.

Gemäß Rhetorik des Bundeswirtschaftsministeriums gelten Windkraft und Photovoltaik als „Säulen der Energiewende“. Tatsächlich tragen diese „Säulen“ Ihren eigenen Zahlen zufolge zusammen gerade einmal zwei Prozent zur Deckung unseres Energiebedarfs bei.

Der in Photovoltaik- und Windkraftanlagen erzeugte Strom nimmt mengenmäßig zwar zu; in Relation zur Anzahl der aufgestellten Anlagen (installierte Kapazität) wächst die produzierte Strommenge jedoch unterproportional. In qualitativer Hinsicht gilt, dass die „Säulen“ zur gesicherten Leistung und damit zur bedarfsgerechten Versorgung exakt nichts beitragen.

In den folgenden Abbildungen ist die installierte Kapazität, d.h. die kumulierte Nennleistung aller deutschen Windkraftanlagen, als hellblaue Hintergrundfläche dargestellt. Wie unschwer zu erkennen ist, wurde diese kontinuierlich ausgebaut. Die dunkelblaue Vordergrundfläche gibt die tatsächlichen Einspeisungen wieder. Wie ebenfalls unschwer zu erkennen, ist die Windkraft extrem volatil. An einigen Viertelstunden des Jahres liefern alle rund 25.000 Anlagen viel Strom, an anderen zusammen fast nichts.

Abb. 5 und 6: Installierte Leistung und tatsächliche Einspeisung. Januar bis April und Mai bis August 2014.

Abb. 7: Installierte Leistung und tatsächliche Einspeisung (Viertelstundenwerte), Januar bis Dezember 2014.

Nicht im Ansatz ist eine Sockelbildung – also eine Art verlässliche Mindestgröße im Sinne einer Grundlastabdeckung – erkennbar. Der Grundsatz “viel hilft viel” gilt nicht. Dass er auch künftig nicht gelten wird, ist mathematisch bewiesen.9

Abgesehen von der partout nicht geringer werden wollenden Volatilität/Erratik der Einspeisung, sprich der Qualität der Stromlieferung,  ist auch die Menge des produzierten Stroms frappierend gering: Die durchschnittliche Einspeisung (arithmetisches Mittel) beträgt über alle 25.000 Anlagen hinweg gerade einmal 14,8 Prozent der Nennleistung.

Abb. 8 : Kennzahlen zur Windkraft in Deutschland, 2014.

Ein „Marktdesign“10, das den energiewirtschaftlich unsinnigen weiteren Ausbau dieser Anlagen fördert, ist daher dringend i.S.v. (1) zu überarbeiten.

(3) Statistische Gesetzmäßigkeiten anerkennen und Implikationen berücksichtigen.

Dem gegenwärtigem Ausbau von wetterabhängigen Stromerzeugungsanlagen sowie der Vorstellung, die dadurch hervorgerufenen Verwerfungen durch ein neues „Marktdesign“ in den Griff zu bekommen, liegt eine gravierende Fehleinschätzung physikalischer und statistischer Gesetzmäßigkeiten zugrunde:

Staatssekretär Rainer Baake11, die von ihm gegründete AGORA und weitere wichtige Entscheidungsträger propagieren die Thesen, dass

a)  „Wind und Sonne sich gut ergänzen“ und dass

b) ein „weiterer Ausbau zu einer Glättung der Einspeiseleistung“ und damit einer Verringerung der Probleme (Negativpreise, Netzinstabilitäten) führt.

Ersteres ist offenkundig falsch und durch jede windstille Nacht widerlegt.

Letzteres klingt intuitiv plausibel („irgendwo weht immer Wind“) ist jedoch ebenfalls falsch. Das Gegenteil ist mit der schlichten Strenge mathematischer Gesetze bewiesen.12

Die Spitzen in Abb. 5-7 werden höher, ohne dass die Täler gefüllt werden. Das „Gezappel“ nimmt immer weiter zu.

Die ökonomische Implikation:

Jede weitere Windkraftanlage führt dazu, dass die Häufigkeit, mit der die Windstromproduktion über die Aufnahmefähigkeit des Systems hinausgeht und Windkraftanlagen zur Abwendung eines Blackouts abgeregelt werden müssen, zunimmt.

In Verbindung mit der sogenannten „Härtefall-Regelung“ (§ 15 EEG), wonach die Stromkunden den Subventionsempfängern auch nicht produzierten Strom bezahlen müssen, wird der Strompreis unweigerlich weiter steigen.

Die politische Implikation:

Diese Regelung ist in der Tat ein unzumutbarer „Härtefall“ für die ökonomische und ökologische Vernunft. Die Vorschrift befördert einen widersinnigen Ausbau nicht sinnvoll nutzbarer Stromerzeugungskapazitäten. Diese Härte ist abzumildern und die Pflicht zur Vergütung nicht-produzierten Stroms unverzüglich auszusetzen. 

Mit dringender Bitte um Beachtung und freundlichem Gruß,

 

Dr. Karl-Heinz Glandorf                                                      Dr. Friedrich Buer

Mitglied des Vorstands und               Fachbereichsleiter Ökologie

Verantwortlicher für Öffentlichkeitsarbeit

1 Wissenschaftlicher Beirat, Gutachten „zur Förderung erneuerbarer Energien“ und „Wege zu wirksamer Klimapolitik

2 Sachverständigenrat , Jahresgutachten 2014/152013/14 und 2012/13

3 Bundestags-Expertenkommission Forschung und Innovation: Gutachten vom 26. Februar 2014

4 Monopolkommission, (2013): Wettbewerb in Zeiten der Energiewende7 In einer Broschüre des BMWi aus dem Oktober 2014 wird dies zu Recht thematisiert. 

5 Eine Übersicht finden Sie unter http://www.vernunftkraft.de/Bundesinitiative/

Bundestagsexpertenkommission EFI (2014)

7 In einer Broschüre des BMWi aus dem Oktober 2014 wird dies zu Recht thematisiert.

8 Der Verband Haus & Grund wies im März 2014 auf diese Wertvernichtung hin.

9 Siehe http://www.vernunftkraft.de/windkraft-versus-wuerfeln/

10 Dieses Wort ist ein Widerspruch in sich und lediglich ein Euphemismus für „Subventionssystem“. 

11 Herr Staatssekretär Baake schätzt zentrale ökonomische und physikalische Sachverhalte falsch ein. Mit Brief vom 18.12.14 haben wir ihn darüber informiert. Eine Beantwortung steht aus.

12 Siehe http://www.vernunftkraft.de/windkraft-versus-wuerfeln/

Weitere Links bzw. Stellungnahmen mit Grünbuch -Bürgerbeiträgen

 

Prof. Dr. F. Endres – Grünbuch zur Energiewende

Dr. Christoph Leinß Stellungnahme zum Grünbuch „Strommarkt-Design“