Irreführende Berichterstattung im ARD-Nachtmagazin: Durch den Atomgau von Fukushima kamen mehr als 18.000 Menschen ums Leben

Anmerkung der Redaktion: Die Wahrheit ist, nach allen vorliegenden offiziellen Untersuchungen, kam durch die Strahlung bei der Kraftwerkshavarie kein einziger ums Leben. Hingegen starben die genannten 18.000 Menschen an den Folgen des Tsunami. Weitere rd. 1600 kamen bisher stressbedingt durch die von den Behörden angeordneten Massen-Evakuierungen um Leben, die nach Meinung vieler Strahlungsexperten völlig unnötig war.

Videoausschnitt der skandalös falschen und grob irreführenden Berichterstattung von Nachtmagazin Moderator Gabi Bauer über die Folgen des AtomGau von Fukushima vor vier Jahren: Zitat „Als erstes explodiert Reaktorblock Eins des Atomkraftwerks Fukushima, in drei Blöcken kommt es später zur Kernschmelze. Mehr als 18.000 Menschen werden bei dem Unglück getötet.“ Mit Dank an Michael Krüger für das Herunterladen und Aufbereiten in Youtube. Zuerst erschienen bei ScienceSceptical

♦  Hannovers Oberbürgermeister Stefan Schostok, im Gedenken an die 20.000 Opfer der Atom-Katastrophe in Fukushima

♦  Eltern beim Sex erwischt: Das Bundesumweltministerium erfreut Klimaschützer mit Videokampagne

♦  Deutsche Welle: Tausende Menschen starben wegen Kernschmelze in Fukushima




Windrad-Subventionsindustrie und Politik: Artenschutz adé!

Nach der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe sowie des Bundesverwaltungsgerichts sind auch Windradvorhaben nach § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes dort unzulässig, wo sie zu einem „signifikant erhöhten Tötungsrisiko“ für dort geschützte Tiere führen. Hier soll einmal der aufgrund seines geringen Meideverhaltens gegenüber Windrädern besonders gefährdete Rotmilan als Beispiel herausgegriffen werden. In Rheinland-Pfalz ist der Bestand dieser sowohl national als auch europarechtlich streng geschützten Art in den zehn Jahren seit Beginn der rücksichtslosen Nutzung des Waldes als Industriestandort für Großwindanlagen in diesem Bundesland bereits um ca. 15% gesunken. Dieser signifikante Rückgang ist ein starker Hinweis darauf, dass man es bei den Windrad-Planungen und Genehmigungen mit dem Artenschutz wohl doch oftmals nicht so genau nimmt. Dabei trägt gerade der Südwesten Deutschlands als internationales Hauptbrutgebiet dieses majestätischen Greifvogels die Hauptverantwortung für die Erhaltung der Art. Windräder sind heute schon die Todesursache Nr. 1 für Rotmilane und da die meisten Tiere auf Jagdflügen während der Brutzeit von den Großwindanlagen zerhackt werden, sind die Folgeverluste durch das Sterben auch der Nestlinge besonders dramatisch.

Wie rücksichtslos die Naturschutzbelange zuweilen beiseite geschoben werden, soll hier anhand der von uns in langwieriger ehrenamtlicher Tätigkeit durchleuchteten Windkraftplanung von Ottweiler im Saarland aufgezeigt werden. Schon im Rahmen der Behördenbeteiligung sind die Stadt Ottweiler bzw. ihre Planungsfirma ArgusConcept vom Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz überdeutlich auf die Problematik und die sachliche Unrichtigkeit ihrer Vorgehensweise hingewiesen worden: „Gegen die geplante Änderung des Flächennutzungsplans bestehen aus Sicht der Naturschutzbehörde erhebliche Bedenken. Die von der Länderarbeitsgemeinschaft der staatlichen Vogelschutzwarten und auch die in den „Leitfaden zur Beachtung artenschutzrechtlicher Belange beim Ausbau der Windenergienutzung im Saarland“ aufgenommenen empfohlenen Vorsorgeabstände zu windkraftrelevanten Vogelarten sind generell nicht berücksichtigt. Beim Rotmilan werden Mindestabstände von 1.500 m zu den Horststandorten empfohlen, die in drei vorgeschlagenen Konzentrationszonen sehr erheblich unterschritten werden.“ (veröffentlicht in ArgusConcept, Beschlussvorlage zur Abwägung, 6. März 2014, S. 15). Stellungnahme Ottweiler/Argus: Keine. (ArgusConcept, Beschlussvorlage zur Abwägung, 6. März 2014, S. 15).

Weiter bringt das das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz schon aufgrund der objektiv bekannten Vorkommen (artenschutzrechtliche Prüfung ausstehend) sehr klar zum Ausdruck, dass das Vorgehen der Stadt Ottweiler unzulässig ist: „In den Erhaltungszielen ist für diese Gebiete explizit der Rotmilan aufgeführt. Er brütet in räumlicher Nähe (ca. 52 m, ca. 508 m, ca. 1.590 m) zu den vorgeschlagenen Konzentrationszonen … Dies muss mit fachlich nachvollziehbaren Schutzabständen berücksichtigt werden, oder es muss vorab durch eine Aktionsraumanalyse des betreffenden Rotmilanvorkommens geklärt werden, ob ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko im Sinne des § 44 BNatSchG durch die Unterschreitung der empfohlenen Schutzabstände besteht.“ (veröffentlicht in ArgusConcept, Beschlussvorlage zur Abwägung, 6. März 2014, S. 16 f.).

Aber auch diese Ermahnung führte nicht zu einer Änderung des Flächennutzungsplan-Entwurfes zugunsten des Rotmilans und zu Lasten der Vertragspartner der Stadt Ottweiler aus der Windrad-Industrie. Wie kam es zu einer solchen Abirrung von dem durch das Recht geforderten Vorgehen bei der Planaufstellung?

Statt entsprechenden Erkenntnissen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durch weitere Prüfungen Rechnung zu tragen, wie das nach den Vorgaben der obergerichtlichen Rechtsprechung für eine rechtmäßige Planung erforderlich gewesen wäre, ist die Stadt Ottweiler einen sogar gegenteiligen Weg gegangen und hat sogar bisher respektierte Schutzabstände zu bereits bekannten Rotmilanvorkommen von 1.500m faktisch auf irrwitzige 20m (!) herabgesetzt, um an ihrer Planung festhalten zu können:

Im August 2013 hieß es bezüglich der Schutzabstände zu Rotmilanvorkommen noch: „Die Gemeinde hat die ihr bekannten Rotmilanvorkommen dargestellt und den 1.500 m Vorsorgeraum um die jeweilige Brutstätte als Ausschlusskriterien für Konzentrationszonen dargestellt. Die Gemeinde ist sich bewusst, dass der Aktionsraum des Rotmilans einerseits größer ist als der 1.500 m Vorsorgeradius um die Brutstätte, andererseits dieser Raum von dieser Art nicht gleichmäßig genutzt wird“. (ArgusConcept, Beschlussvorlage zur Abwägung, 14. August 2013, S. 6 f.).

Die Entdeckung eines weiteren Rotmilan-Horsts im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung hatte dann in der Zwischenzeit bis zum Planbeschluss am 10. April 2014 zu der Situation geführt, dass man die Planung auf dieser Basis hätte grundlegend ändern müssen:

„Tabelle 8: Entfernung bekannter windkraftempfindlicher Arten zu den Konzentrationszonen.
Konzentrationszone Am Himmelwald; Windkraftempfindliche Arten: Rotmilan; Abstand (m) zu den Außengrenzen der Konzentrationszonen: ca 20m (…) Deshalb ist nach derzeitiger Datenlage davon auszugehen, dass der Bau und Betrieb möglicher Windenergieanlagen innerhalb der geplanten Konzentrationszonen in Teilen der Konzentrationszonen mit erheblichen Risiken in Hinblick auf o.g. windkraftempfindliche Arten verbunden ist. Es liegen außerdem Hinweise auf Vorkommen des Baumfalken und des Wanderfalken (…) vor, die aufgrund des relativ geringen Abstandes zu den Konzentrationszonen „Nördlich Reitersbrunnen“ (Baumfalke, 230 m) und „Am Krokenwald“ (Wanderfalke, 500m) potenziell beeinträchtigt werden können“. (ArgusConcept, Abschließender Beschluss Teiländerung des Flächennutzungsplans der Stadt Ottweiler, S. 47).

Unter Beibehaltung der Schutzabstände, etwa von 1.500 m zu Rotmilanhorsten, wären somit Änderungen der bisherigen Planung v.a. am Himmelwald zu Lasten der Firma ABO Wind AG notwendig geworden. Zum Zeitpunkt der hier dargestellten Kritik des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz und zum Zeitpunkt des Planbeschlusses des streitigen Flächennutzungsplans am 10. April 2014 existierten bereits sowohl unzulässige vertragliche als auch faktische Vorfestlegungen (zu letzteren unser nächster Beitrag) zugunsten von ABO Wind AG, die es dem Stadtrat nicht mehr erlaubten, im Rechtssinne „ohne Vorfestlegung“ zu entscheiden. Da dies im Ottweiler Rathaus in Abrede gestellt wird, sollen die relevanten Verträge an dieser Stelle präzise bezeichnet werden: 1. Sondernutzungsvertrag zwischen der Stadt Ottweiler und ABO Wind AG, Gestattung zum Ausbau und zur Nutzung von Zuwegungen/Erdkabel, Wetschhausen (Zuwegung Himmelwald) gegen Nutzungsentgelt, unterzeichnet 12.12.2013 von ABO Wind AG und am 18.12.2013 von Bürgermeister Holger Schäfer, sowie 2. Nutzungsvertrag zwischen der Stadt Ottweiler und ABO Wind AG, Bereitstellung von Grund und Boden durch Ottweiler zur Planung und Errichtung und zum Betrieb von WEA am Himmelwald gegen Nutzungsentgelt, unterzeichnet am 12.12.2013 durch ABO Wind AG und am 18.12.2013 durch Bürgermeister Holger Schäfer.

In dieser Situation des Konflikts zwischen bestehenden Vorfestlegungen zugunsten von ABO Wind AG und dem mißlicherweise neu entdeckten Rotmilanhorst vollzog die Stadt Ottweiler/Argus einen Paradigmenwechsel hinsichtlich des Artenschutzes, einen Paradigmenwechsel hin zum – auch ersichtlich durch den Ottweiler/Argus vorliegenden überdeutlichen Hinweis des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz und die Rechtsprechung des Saarländischen Oberverwaltungsgerichts – klar Rechtswidrigen: „Die Verwaltung der Stadt Ottweiler hat beschlossen, die Berücksichtigung der Belange des Schutzes windkraftsensibler Vogelarten insb. des Rotmilans dahingehend zu ändern, dass der jeweilige Schutzabstand von z.B. 1.500 m zu nachgewiesenen Horststandorten des Rotmilans nicht mehr als strikte Ausschlussfläche für die Windkraftnutzung dargestellt werden sollen, sondern als Flächen, die im nachgelagerten Genehmigungsverfahren besonders zu berücksichtigen sind. Die Erfahrung (…) hat gezeigt, dass eine Nutzung der Windkraft auch z.B. innerhalb eines Schutzabstandes von 1.500 m möglich ist, ohne dass der Rotmilan signifikant beeinträchtigt wird (…) Ein pauschaler Schutzabstand wird diesem Sachverhalt nicht gerecht.“ (ArgusConcept, Beschlussvorlage zur Abwägung, 06.03.2014, S. 18).

Es ist unfassbar, dass die Verantwortlichen im Ottweiler Rathaus der breiten Öffentlichkeit zu diesem gerade aufgrund der widersprechenden Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz hervorgehobenen Thema der Planung heute das exakte Gegenteil erzählen. Auf unsere Kritik hin ist eine Desinformation der Öffentlichkeit u.a. über die Saarbrücker Zeitung erfolgt, die hoffentlich bald auch von den dafür Verantwortlichen im Rathaus rückhaltlos richtiggestellt wird: „Öffentlichkeit und Träger der öffentlichen Belange seien durch dreimalige Offenlegung der Planung einbezogen gewesen. Dabei seien auch begründete Einwendungen – etwa der Schutz des Rotmilans – eingearbeitet worden“ („Bürgermeister: Kritik ist unseriös“, Saarbrücker Zeitung vom 11. Februar 2015, S. C2).

Die erhebliche Konfliktpotential u.a. mit dem Rotmilan, das selbst von der Planungsfirma der Stadt in ihrer Beschlussvorlage erkannt wurde (ArgusConcept, Beschlussvorlage zur Abwägung, 6.3.2014, S. 45 f.), hätte es zwingend erfordert, vor dem Planbeschluss eine zumindest einjährige avifaunistische Prüfung durchzuführen, die abklärt, ob dieser Planung Belange des Vogelschutzes bzw. Fledermausschutzes entgegenstehen (zu den Kriterien: Urteil v. 10.01.2008, DVBl. 2008, 733 und OVG Thüringen Urteil v. 29.01.2009, BauR 2009, 859). Zu der Ermittlung des insofern für die Abwägungsentscheidung des Stadtrats erheblichen Materials zählen somit insbesondere avifaunistische Gutachten, die unabdingbar sind, um die Grundlage zu schaffen, aufgrund zu hohen Konfliktpotentials ungeeignete Flächen ausscheiden zu können.

Diese Prüfung darf in keinem Fall auf eine nachgelagerte Ebene, z.B. das Genehmigungsverfahren verschoben werden (oft in der Hoffnung, dass sie gänzlich entfallen möge) – die Pflicht zur planerischen Konfliktbewältigung trifft den Stadtrat als das für die Planung zuständige unmittelbar demokratisch legitimierte Rechtsetzungsorgan der Kommune. Dies hat das hier zuständige Oberverwaltungsgericht des Saarlandes im Einklang mit der Rechtsprechung der anderen Verwaltungsgerichtshöfe/Oberverwaltungsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 17.1.2008 – OVG 2 R 11/06 speziell für die Windrad-Planung eindeutig für Recht erkannt: „Dort wird im Abschnitt 4.2 („Auswirkungen“ von Windkraftanlagen, Seite 16) allgemein auf die Gefahren für „Vögel“ hingewiesen („Vogelschlagrisiko“), dann allerdings darauf verwiesen, dass eine detaillierte Untersuchung der avifaunistischen Belange „auf der Ebene des nachfolgenden Bebauungsplans“ erfolge. (…) Eine Verlagerung von Konflikten im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung auf spätere Prüfungen und nachfolgende selbständige Verfahren ist dem Planer allerdings generell mit Blick auf das geltende Gebot einer Konfliktbewältigung durch die Planung nur dann erlaubt, wenn eventuelle Hindernisse für die Umsetzung der Planung grundsätzlich ausräumbar erscheinen. Das ist bei den genannten Artenschutzproblemen nicht der Fall. Deswegen hätte es der Beigeladenen zu 1) oblegen, auf eine derartige Konfliktlage hindeutenden Hinweisen nachzugehen und die Frage des Ausmaßes der Betroffenheit geschützter Habitate konkret nachzuprüfen.“

Genau wie in diesem Parallelfall ist der Abwägungsfehler aber auch bei der Planung in Ottweiler geschehen, wie aus den Stellungnahmen der planenden Firma ArgusConcept, welche uno actu vom Stadtrat Ottweiler per Planbeschluss übernommen wurde, klar ersichtlich ist:
– „Im Zuge nachgeordneter Genehmigungsverfahren ist die Nutzung der Fläche durch den Rotmilan in Zuge eines avifaunistischen Gutachtens genauer zu untersuchen. Mögliche Vermeidungs- u. Minderungsmaßnahmen sowie Ausgleichsmaßnahmen für den Rotmilan können auf Flächennutzungsplanebene aufgrund fehlender Kenntnisse noch nicht festgelegt werden.“ (ArgusConcept, Beschlussvorlage zur Abwägung, 14.08.2013, S. 26).
– „Beeinträchtigungen windkraftrelevanter Vogel- und Fledermausarten sind zu erwarten, können jedoch hier angesichts mangelnder Kenntnis von Art und Umfang möglicher Vorhaben keine näheren Angaben gemacht werden.“ (ArgusConcept, Begründung zur FNP-Teiländerung „Windenergie“ Endgültiger Beschluss, v. 10.6.2013, S. 40 – 438 der Aktenpaginierung).
– „Eigene Erhebungen wurden … nicht gemacht.“ (ArgusConcept, Begründung zur FNP-Teiländerung „Windenergie“ Endgültiger Beschluss, v. 10.6.2013, S. 38, 436 der Aktenpaginierung).

Wie das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in dem Parallelfall festgestellt hat, führt diese Missachtung der rechtlichen Anforderungen zu einem Abwägungsfehler, der die Planung rechtswidrig und nichtig macht. Nun sind aber schon wenige (Winter-)Monate nach der – aufgrund der Rechtslage unerklärlichen – Genehmigung des Flächennutzungsplans durch die Kommunalaufsicht erste Genehmigungen auf Grundlage dieses nichtigen Flächennutzungsplans erteilt worden. Die einjährige artenschutzrechtliche Prüfung (Rotmilane sind im Winter zumeist auslandsabwesend) ist offenkundig im juristischen Niemandsland zwischen den auf wundersame Weise zusammenwirkenden Entscheidungsebenen verschwunden – honi soit qui mal y pense! Nun könnte man sagen: Eine Geschichte aus Schilda, die eben aufgearbeitet werden muss. Das Schlimme daran ist aber: Dies ist kein Einzelfall, sondern ein sehr häufig anzutreffendes Muster, nach dem der Artenschutz in einer perfiden Systematik zwischen den Entscheidungsebenen aufgerieben wird. Und an einer Aufarbeitung sind die meisten Behörden – wie wir in unserer juristischen Praxis immer wieder teils ganz offen zu hören bekommen – auch aufgrund Drucks „von oben“ überhaupt nicht interessiert.

Der einzige staatliche Arm hingegen, der zu diesem traurigen „Spiel“ zu Lasten unserer herrlichen Natur immer wieder deutlich sagt: „Das ist Unrecht!“, die Dritte Gewalt, wird von der Parteienoligarchie in Parlament und Exekutive seit Jahren finanziell und personell ausgetrocknet und kann schon deswegen oft die Rechtswidrigkeit nur noch feststellen, wenn längst vollendete Tatsachen geschaffen sind, wenn Rotmilan, Uhu, Wildkatze & Co. nicht mehr sind.

Prof. Dr. Michael Elicker ist Staatsrechtslehrer
an der Universität des Saarlandes und Rechtsanwalt in Luxemburg

Andreas Langenbahn ist Rechtsanwalt und Doktorand bei Professor Elicker
zum Thema „Offene Rechtsschutzfragen bei Planung
und Genehmigung von Windenergieanlagen“

zuerst erschienen beim Deutschen Arbeitgeber Verband hier




Stellungnahme III zum Grünbuch Strommarkt des BMWI

Dr. oec. Karl-Heinz Glandorf – Manfred-Kyber-Straße 5 – 74544 Michelbach

Dr. rer. nat. Friedrich Buer – Georg-Vogel-Str. 6 – 91413 Neustadt a.d. Aisch 

An das

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Scharnhorststraße 34-37

10115 Berlin

per E-mail an: gruenbuch-strommarkt@bmwi.bund.de

 

Stellungnahme zum Grünbuch „Strommarkt-Design“  24. Februar 2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

über Ihre Internetseite fordern Sie die interessierte Öffentlichkeit zur Abgabe einer formlosen Stellungnahme zu Ihren Plänen für ein „Strommarkt-Design“ auf.

Davon erhoffen Sie sich nach eigenem Bekunden eine „ breite, lösungsorientierte Diskussion und eine fundierte politische Entscheidung.“

Fachliche fundierte Entscheidungen sind in der Energiepolitik in der Tat dringend erforderlich. Die auf diesem Feld politisch erzeugten Probleme sind offenkundig und wurden von zahlreichen renommierten Fachleuten und wissenschaftlichen Gremien vielfach und eindringlich beschrieben – Lösungen inklusive:

Die Wurzel aller Probleme liegt im Subventionssystem für Strom aus sogenannten „Erneuerbaren Energien“, namentlich dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Exakt dort liegt der grundlegende „Designfehler“. An dessen Behebung führt kein Weg vorbei, wenn man die Interventionsspirale nicht immer schneller immer weiter drehen will und den Zielen Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit Bedeutung beimisst.

Der wissenschaftliche Beirat Ihres Ministeriums hat sich wiederholt dahingehend geäußert.1 Auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage hat in seinen letzten drei Jahresgutachten gleichlautende Empfehlungen abgegeben.2 Die Bundestags-Expertenkommission Forschung und Innovation3 und die Monopolkommission4 haben ebenso eindeutig Stellung bezogen. Es ist aus fachlicher Sicht also klar, was im Sinne des energie-politischen Zieldreiecks zu tun ist:

Die allen marktwirtschaftlichen Prinzipien zuwiderlaufende und hinsichtlich der proklamierten Klimaschutzziele sowohl ineffiziente als auch ineffektive EEG-Förderung ist einzustellen. Der Ausbau wetterabhängiger Energieerzeugungsanlagen ist auszusetzen, bis der produzierte Strom ökonomisch und ökologisch sinnvoll genutzt werden kann (Moratorium).

Die wissenschaftlich begründeten Stellungnahmen zu diesem grundlegenden Designfehler wurden – ebenso wie unsere – im Rahmen der letzten EEG-Novelle vollständig ignoriert. Der Sachverständigenrat sah „niedrige Erwartungen bestätigt“.

Offensichtlich fehlte der Politik der Mut, fachlich dringend gebotene Entscheidungen zu treffen und wenigstens die gravierendsten Fehlanreize des EEG

– Vergütung von nicht produziertem Strom (§ 15), Preis- und Abnahmegarantie auf 20 Jahre (§19), Subventionsbemessung in negativer Abhängigkeit von der Standort-eignung (§ 49 Abs. 2) –

zu beheben. Ursächlich scheint das in der ZEIT vom 14.12.2014 beschriebene Phänomen:

„Rund um die Branche der Erneuerbaren ist in den vergangenen Jahren ein regelrechter politisch-industrieller Komplex herangewachsen. In seinem Einfluss ist er wahrscheinlich nur dem Geflecht zwischen Staat und Atomwirtschaft im vergangenen Jahrhundert vergleichbar. Alle Akteure in diesem Komplex verbindet ein Interesse: Probleme der Energiewende müssen lösbar erscheinen, damit die Wind- und die Sonnenbranche weiter subventioniert werden.“

Aus der ZEIT vom 14.12.2014

Genau jene EEG-Profiteure, die zu überwinden die Wirtschaftsweisen dringlich anmahnten,

“Wer die Energiewende erfolgreich umsetzen will, muss den politischen Widerstand der größten Profiteure des aktuellen Fördersystems zum Wohle der Verbraucher überwinden.”  Quelle Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Jahresgutachten (2013/14)

haben die stärksten Anreize und die besten Möglichkeiten, sich in den „Design-Wettbewerb“ zum Grünbuch einzubringen.

Vor diesem Hintergrund mutet eine solche pseudo-öffentliche, pseudo-demokratische Umfrage befremdlich an. Mit den Worten der Bundeskanzlerin: Es besteht kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.

Unbeschadet dieses Befremdens möchten wir  – stellvertretend für aktuell 491 windkraft-kritische, naturaffine Bürgerinitiativen in ganz Deutschland5 – drei Designvorschläge unterbreiten:

(1) EEG abschaffen, Subventionskarussel anhalten.

Das EEG hemmt die technologische Entwicklung. Es bewirkt keinen zusätzlichen Klimaschutz, sondern macht ihn nur unnötig teuer.6 Zudem induziert dieses Gesetz einen Subventionswettlauf, der sich in einem regelrechten Feldzug gegen Natur und Landschaft manifestiert und der Lebensqualität von Menschen schadet:

Ein Strommarktdesign für die Energiewende 

Eingefügt von der Redaktion: Video der Rede von Rainer Baake, Staatssekretär, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Berlin, auf der Smart Renewables 2015 vom 24. bis 25. Februar 2015 in Berlin.

Orte, die bisher vergleichsweise unberührt waren und Mensch und Natur Rückzugsraum boten, sind durch das EEG ins Visier von Projektierern und Investoren geraten. Zigtausend Windkraftanlagen sind in Wäldern im Bau und in Planung. Für eine jede wird mindestens ein Hektar ökologisch wertvoller Lebensraum zerstört. Wasserkreisläufe, Filterfunktionen und das lokale Mikroklima werden beeinträchtigt.

Hunderttausende Vögel und Fledermäuse werden getötet. Der Biomasseanbau verwandelt artenreiche Kulturlandschaft in ökologisch tote Agrarsteppe. Der „ländliche Raum“ wird flächendeckend zur Industriezone. Nicht nur das touristische Potenzial von Regionen,7 auch das Wohneigentum und damit die Altersvorsorge8 unzähliger Menschen wird dadurch entwertet. 

 

 

 

 

Abbildungen 1-4: Wohnimpressionen aus Brandenburg und Rheinland-Pfalz, Vorbereitung für den Aufbau von „Ökostrom“-Anlagen im Saarland. 

(2) Energieversorgung auf tragfähige Säulen stellen.

Gemäß Rhetorik des Bundeswirtschaftsministeriums gelten Windkraft und Photovoltaik als „Säulen der Energiewende“. Tatsächlich tragen diese „Säulen“ Ihren eigenen Zahlen zufolge zusammen gerade einmal zwei Prozent zur Deckung unseres Energiebedarfs bei.

Der in Photovoltaik- und Windkraftanlagen erzeugte Strom nimmt mengenmäßig zwar zu; in Relation zur Anzahl der aufgestellten Anlagen (installierte Kapazität) wächst die produzierte Strommenge jedoch unterproportional. In qualitativer Hinsicht gilt, dass die „Säulen“ zur gesicherten Leistung und damit zur bedarfsgerechten Versorgung exakt nichts beitragen.

In den folgenden Abbildungen ist die installierte Kapazität, d.h. die kumulierte Nennleistung aller deutschen Windkraftanlagen, als hellblaue Hintergrundfläche dargestellt. Wie unschwer zu erkennen ist, wurde diese kontinuierlich ausgebaut. Die dunkelblaue Vordergrundfläche gibt die tatsächlichen Einspeisungen wieder. Wie ebenfalls unschwer zu erkennen, ist die Windkraft extrem volatil. An einigen Viertelstunden des Jahres liefern alle rund 25.000 Anlagen viel Strom, an anderen zusammen fast nichts.

Abb. 5 und 6: Installierte Leistung und tatsächliche Einspeisung. Januar bis April und Mai bis August 2014.

Abb. 7: Installierte Leistung und tatsächliche Einspeisung (Viertelstundenwerte), Januar bis Dezember 2014.

Nicht im Ansatz ist eine Sockelbildung – also eine Art verlässliche Mindestgröße im Sinne einer Grundlastabdeckung – erkennbar. Der Grundsatz “viel hilft viel” gilt nicht. Dass er auch künftig nicht gelten wird, ist mathematisch bewiesen.9

Abgesehen von der partout nicht geringer werden wollenden Volatilität/Erratik der Einspeisung, sprich der Qualität der Stromlieferung,  ist auch die Menge des produzierten Stroms frappierend gering: Die durchschnittliche Einspeisung (arithmetisches Mittel) beträgt über alle 25.000 Anlagen hinweg gerade einmal 14,8 Prozent der Nennleistung.

Abb. 8 : Kennzahlen zur Windkraft in Deutschland, 2014.

Ein „Marktdesign“10, das den energiewirtschaftlich unsinnigen weiteren Ausbau dieser Anlagen fördert, ist daher dringend i.S.v. (1) zu überarbeiten.

(3) Statistische Gesetzmäßigkeiten anerkennen und Implikationen berücksichtigen.

Dem gegenwärtigem Ausbau von wetterabhängigen Stromerzeugungsanlagen sowie der Vorstellung, die dadurch hervorgerufenen Verwerfungen durch ein neues „Marktdesign“ in den Griff zu bekommen, liegt eine gravierende Fehleinschätzung physikalischer und statistischer Gesetzmäßigkeiten zugrunde:

Staatssekretär Rainer Baake11, die von ihm gegründete AGORA und weitere wichtige Entscheidungsträger propagieren die Thesen, dass

a)  „Wind und Sonne sich gut ergänzen“ und dass

b) ein „weiterer Ausbau zu einer Glättung der Einspeiseleistung“ und damit einer Verringerung der Probleme (Negativpreise, Netzinstabilitäten) führt.

Ersteres ist offenkundig falsch und durch jede windstille Nacht widerlegt.

Letzteres klingt intuitiv plausibel („irgendwo weht immer Wind“) ist jedoch ebenfalls falsch. Das Gegenteil ist mit der schlichten Strenge mathematischer Gesetze bewiesen.12

Die Spitzen in Abb. 5-7 werden höher, ohne dass die Täler gefüllt werden. Das „Gezappel“ nimmt immer weiter zu.

Die ökonomische Implikation:

Jede weitere Windkraftanlage führt dazu, dass die Häufigkeit, mit der die Windstromproduktion über die Aufnahmefähigkeit des Systems hinausgeht und Windkraftanlagen zur Abwendung eines Blackouts abgeregelt werden müssen, zunimmt.

In Verbindung mit der sogenannten „Härtefall-Regelung“ (§ 15 EEG), wonach die Stromkunden den Subventionsempfängern auch nicht produzierten Strom bezahlen müssen, wird der Strompreis unweigerlich weiter steigen.

Die politische Implikation:

Diese Regelung ist in der Tat ein unzumutbarer „Härtefall“ für die ökonomische und ökologische Vernunft. Die Vorschrift befördert einen widersinnigen Ausbau nicht sinnvoll nutzbarer Stromerzeugungskapazitäten. Diese Härte ist abzumildern und die Pflicht zur Vergütung nicht-produzierten Stroms unverzüglich auszusetzen. 

Mit dringender Bitte um Beachtung und freundlichem Gruß,

 

Dr. Karl-Heinz Glandorf                                                      Dr. Friedrich Buer

Mitglied des Vorstands und               Fachbereichsleiter Ökologie

Verantwortlicher für Öffentlichkeitsarbeit

1 Wissenschaftlicher Beirat, Gutachten „zur Förderung erneuerbarer Energien“ und „Wege zu wirksamer Klimapolitik

2 Sachverständigenrat , Jahresgutachten 2014/152013/14 und 2012/13

3 Bundestags-Expertenkommission Forschung und Innovation: Gutachten vom 26. Februar 2014

4 Monopolkommission, (2013): Wettbewerb in Zeiten der Energiewende7 In einer Broschüre des BMWi aus dem Oktober 2014 wird dies zu Recht thematisiert. 

5 Eine Übersicht finden Sie unter http://www.vernunftkraft.de/Bundesinitiative/

Bundestagsexpertenkommission EFI (2014)

7 In einer Broschüre des BMWi aus dem Oktober 2014 wird dies zu Recht thematisiert.

8 Der Verband Haus & Grund wies im März 2014 auf diese Wertvernichtung hin.

9 Siehe http://www.vernunftkraft.de/windkraft-versus-wuerfeln/

10 Dieses Wort ist ein Widerspruch in sich und lediglich ein Euphemismus für „Subventionssystem“. 

11 Herr Staatssekretär Baake schätzt zentrale ökonomische und physikalische Sachverhalte falsch ein. Mit Brief vom 18.12.14 haben wir ihn darüber informiert. Eine Beantwortung steht aus.

12 Siehe http://www.vernunftkraft.de/windkraft-versus-wuerfeln/

Weitere Links bzw. Stellungnahmen mit Grünbuch -Bürgerbeiträgen

 

Prof. Dr. F. Endres – Grünbuch zur Energiewende

Dr. Christoph Leinß Stellungnahme zum Grünbuch „Strommarkt-Design“




Selber denken nicht erwünscht: der Niedergang der FAZ

Grundsätzlich ist v. Rauchhaupt bei seiner Diskreditierung von wissenschaftlich qualifizierten Skeptikern der folgende zentrale Punkt komplett unbekannt: ORDENTLICHE Wissenschaft (nicht nur Klimawissenschaft) wird prinzipiell und immer NUR von SKEPTIKERN betrieben. Ohne Skepsis kann es gar keinen wissenschaftlichen Fortschritt geben, lediglich Stillstand und Bestätigungen eines jeweils herrschenden Konsens. Musterbeispiel dafür bietet uns die Wissenschaft des europäischen Mittelalters unter dem Diktat von Aristoteles und katholischer Kirche (Scholastik). Echte Wissenschaft sucht dagegen die Wahrheit und muss infolgedessen alle bisher bekannten wissenschaftlichen Ergebnisse inklusive der eigenen permanent immer wieder in Frage stellen.

Man wird bei der naiven Katalogisierung v. Rauchhaupts in „Berge von Konsens“ auf der einen und „Skeptiker“ auf der anderen Seite an eine Aussage Albert Einsteins erinnert, der im beginnenden dritten Reich auf den persönlichen Anwurf, Hunderte deutscher Physiker hätten seine Relativitätstheorie widerlegt, antwortete: „Wieso Hunderte, einer genügt“. Immerhin gibt Rauchhaupt vor, in der Klimaliteratur geschnuppert und zahlreiche skeptische Fachautoren entdeckt zu haben, vermutlich hat er sie sich aber doch nur von einem Fachmann benennen lassen. Es sind Fachautoren, deren Forschungsergebnisse nicht mit dem von ihm beschworenen AGW-Konsens zusammenpassen. Dabei vermeidet er wenigstens den in den Medien so beliebten 97%-Konsensquatsch. Leider bleibt es bei diesem kleinen Pluspunkt, der Rest seines Artikels ist in seiner intellektuellen Qualität erbärmlich.

Um den von ihm selbst bemerkten Fehler der Nennung von ernst zu nehmenden Skeptikern an der reinen AGW-Lehre (AGW = anthropogenic global warming) wieder gutzumachen, ist der Folgefehler wohl unvermeidbar, die fachliche Kompetenz der aufgeführten Skeptiker anzuzweifeln. V. Rauchhaupt schreibt nämlich: „Auffällig ist allerdings, dass viele von ihnen gar nicht aus der Klima- oder Atmosphärenforschung kommen“. Seltsam, denn schließlich kommt ja selbst der bekannteste deutsche Klima-Alarmist Stephan Rahmstorf in seiner universitären Ausbildung nicht unmittelbar vom Klimafach sondern der Relativitätstheorie (hier).

Vielleicht ist aber hier eine erheiternde Diskussion des Autors mit einem Fachkollegen aus der Volkswirtschaft hilfreich. Dieser tat eine begutachtete Klimaveröffentlichung als wertlos ab, weil der Verfasser Physiker und daher kein Klimaforscher sei. Der Autor ist sich auch heute noch nicht sicher, ob es ihm gelang seinem Kollegen – immerhin Professor für Volkswirtschaft, also zwangsweise mit Abitur und Studium geschmückt – verständlich zu machen, dass Klimaforschung zur Physik gehört, auf dem sich (sic) Physiker, Meteorologen, Chemiker, Mathematiker etc. ohne jedwede fachlichen Abstriche tummeln, jeder ohnehin wieder auf einem Spezialgebiet innerhalb von „Klima“. Der Oberbegriff all dieser Fachleute ist nun einmal deswegen „Klimaforscher“, weil sie ihre Forschungsergebnisse in begutachteten Klimafachjournalen publizieren. Ein universitäres Studienfach „Klima“ gibt es nicht.

Extreme fachliche Nähe, die von den Medien bei umstrittenen wissenschaftlichen Erkenntnissen oft mit der unabdingbaren Forderung nach „Fachexperten von der Pike auf“ verbunden wird (so wie bei unserem lustigen Volkswirt-Kollegen), hat vielleicht für das manuelle Handwerk seine Berechtigung, nicht aber für die wissenschaftliche Forschung. Zahlreiche naturwissenschaftliche Nobelpreise sind an Forscher gegangen, die keinesfalls von der Pike auf das Gebiet bearbeiteten, auf dem sie später ausgezeichnet wurden. Forscher, die ihr früheres Spezialgebiet verließen und dabei natürlich bei ihrem Fachgebiet blieben, produzierten oft besonders interessante und gute Arbeiten. Verständlich, denn nur das Abweichen von ausgetretenen Pfaden führt auf neue Wege.

Ob diese Zusammenhänge auch Zeitungsredakteuren ohne naturwissenschaftlichen Hintergrund geläufig sind? Heute geraten diese einfachen Zusammenhänge tatsächlich zunehmend in Vergessenheit, denn die Jagd nach Drittmitteln erlaubt es guten universitären Forschern immer seltener, wissenschaftlich einmal etwas völlig Neues zu beginnen. Wer mehrere Jahre nicht publiziert, weil er sich in Neues einarbeitet, ist aus dem Geschäft, seine Forschungsmittel trocknen aus. Auf diese Weise kann auch „Konsens“ entstehen. Einstein oder Heisenberg hätten heute keine guten Karten im Wissenschaftsbetrieb.

Die von v. Rauchhaupt wegen ihrer nicht unmittelbaren Zuständigkeit diskreditierten Forscher publizieren in begutachteten Fachzeitschriften, was bedeutet, dass die eingereichten Arbeiten von anonymen Klima-Fachkollegen (Peer Review) auf Korrektheit und ausreichendes Niveau überprüft werden. Der persönliche Fachhintergrund der Verfasser spielt dabei keine Rolle. Ordentliche wissenschaftliche Publikationen beschränken sich auf das bearbeitete Thema, ziehen im Allgemeinen keine über das Fachliche hinausgehenden Schlüsse und dürfen nicht voreingenommen sein. Sind sie diese Bedingungen nicht erfüllt, insbesondere die letztgenannte, werden sie abgelehnt, wie es dem Klima-Alarmisten Stephan Rahmstorf mit einer eingereichten Arbeit geschah (hier), (hier).

Verlassen wir nun die v. Rauchhaupt’sche Erbsenzählerei von begutachteten Fachpublikationen mit Ergebnissen, die von unkundigen Journalisten einer politisch unkorrekten, weil skeptischen Sicht zugeordnet werden. In einer vom Autor verfassten EIKE-News wurde dieses Thema schon weit gründlicher behandelt (hier), v. Rauchhaupt hätte sich zuvor besser bei EIKE informieren sollen. Wenden wir uns jetzt lieber dem „selber denken unerwünscht“ zu! Dazu ist es zweckmäßig, die einschlägigen wissenschaftlichen Klimapublikationen in MESSUNGEN und THEORIE/Modelle zu unterscheiden. Dies ist tatsächlich der zentrale Punkt! Nur Theorie(Modell)-Publikationen kennen eine maßgebende anthropogene Klimabeeinflussung. Publikationen, die sich mit dem Gewinnen/Analyse von Klimamessdaten befassen, kennen sie praktisch nicht. Können wir daraus etwas lernen? Durchaus! Hören wir uns dazu einfach den nach Einstein vielleicht berühmtesten Physiker des 20. Jahrhunderts, Richard Feynman, an, der sinngemäß folgendes, insbesondere zur heutigen Klimaforschung passendes,  sagte:

Egal, wie bedeutend der Mensch ist, der eine Theorie vorstellt,

egal, wie elegant sie ist,

egal wie plausibel sie klingt,

egal wer sie unterstützt,

……

wenn sie nicht durch Messungen (Beobachtungen) bestätigt wird, dann ist sie falsch.

Tatsächlich ist bis heute kein maßgebender anthropogener Einfluss auf Klimaänderungen auf der Basis von Messungen und/oder Beobachtungen nachweisbar. Alle seit Beginn der Industrialisierung – man wählt hierzu im allg. das Jahr 1850 – gemessenen Klimaänderungen bewegen sich im bekannten Schwankungsbereich der früheren Vergangenheit und erreichen selbst in ihren Maximalausschlägen nach oben oder unten nicht die Extrema, die im Zeitraum ab Ende der letzten Eiszeit (grob 10 000 Jahre) bis 1850 mehrfach aufzufinden sind. Und noch mehr: Es sind ab 1850 keine, über den klimahistorisch bekannten Bereich hinaus gehenden Extremwetterveränderungen, Eisschmelzen oder Meeresspiegelveränderungen bekannt [1] und (hier), (hier).

Mit dem Maßstab von Feynman, dessen Gültigkeit bis heute nicht in Zweifel gezogen wird und der DAS Paradigma der modernen Naturwissenschaft überhaupt darstellt, ist die AGW-Hypothese schlicht FALSCH.

Um nicht missverstanden zu werden: aus physikalischen Gründen muss es einen anthropogenen Klimaeinfluss geben, er ist aber so schwach, dass er bis heute messtechnisch aus dem natürlichen Klimarauschen nicht herausfilterbar ist, was (sehr frei) nach Wittgenstein bedeutet: „Über etwas, was man nicht messen kann, sollte man sich nicht den Kopf zerbrechen und schon gar keine politischen Agenden konstruieren“.

Richard Feynman muss eigentlich ausreichen, um ideologisch angetriebenen Klima-Alarmismus ins Reich der Science Fiction oder Scholastik zu verbannen. Aber leider ist dies nicht so, insbesondere die westliche Politik ist vom Klima-Alarmismus so fasziniert wie Fliegen von dem berühmten Misthaufen. Die Welt teilt sich hier in zwei Lager: wenig beeindruckt von dem gemäß Feynman-Maßstab fiktiven AGW ist weit überwiegend die dritte Welt (nur Länder mit Profithoffnungen, wie die Malediven, machen da eine Ausnahme) und sind es China, Indien, Brasilien, Russland, inzwischen sogar Australien. Dagegen verharren in unbeirrbarer Befolgung des sakrosankten Erwärmungskanons die EU, die Schweiz und die USA. Beeindruckend ist, wie deren politischen Verantwortlichen jedwede Diskussion über Sachgrundlage, Sinn und Unsinn dieser AGW-Aktion schon im Grundsatz ablehnen, vermeiden, ja undemokratisch abwürgen und sich ungeprüft auf die Seite des IPCC schlagen. Es soll aus Platzgründen hier nicht entschieden werden, ob dieser Mangel an Einsicht auf intellektuelle Defizite, ideologischen Glauben, politische Korrektheit (undemokratischer Fraktionszwang in deutschen Parlamenten), politisches Erfolgsstreben oder schlicht auf profane Profitgier zurückzuführen ist.

Weiter wollen wir uns jetzt anhören, was ein ebenso bedeutender und bekannter Physiker wie Albert Einstein und Richard Feynman, nämlich Werner Heisenberg, zum Problem der zu lauten Verkündigung von angeblich gesicherten wissenschaftlichen Wahrheiten seitens Fachkollegen, Medien und Laien anmerkte:

Will man den Wahrheitsgehalt einer Aussage beurteilen, sollte man sich zuerst die Methoden des Aussagenden ansehen“.

Für jeden ehrlichen, nicht auf den Kopf gefallenen Zeitgenossen ist dieses Vorgehen gut nachvollziehbar. Man braucht sich hierzu nur den sachlichen Mega-Unsinn von prominenten Exponenten des PIK wie „2 Grad-Ziel“, „große Transformation“ oder „Umverteilung des Weltvermögens“ vor Augen zu halten. Zweifellos geht es diesen Alarmisten allein um politische Ideologie, nicht um die Sorge vor einer globalen Erwärmung. Man schüttelt bei diesen Aussagen aus dem PIK nur noch den Kopf und fragt sich, warum insbesondere wir Deutsche so schwer aus unserer bisherigen Geschichte lernen und undemokratische Propagandisten nicht einfach aus ihren Ämtern entfernen.

Ebenso „heisenbergfündig“ wird man beim IPCC, einem ökoideologischen Verein, von Regierungen installiert und beherrscht (4), der mit Wissenschaft absolut nichts gemein hat und von dem – aktuell des polizeirelevanten Vorwurfs sexueller Übergriffe wegen zum Rücktritt gezwungen – Vorsitzenden Pachauri geleitet wurde. Dieser ehrenvolle Herr Pachauri hat die dem IPCC stets gebannt lauschende Weltöffentlichkeit schamlos belogen (z.B. Himalaya-Gletscherschmelze), wobei ein Irrtum immer einmal vorkommen kann, nicht aber das Beharren auf ihm, wenn die Fakten bereits bekannt sind.

Die durchgesickerten E-Mail von dem IPCC zuarbeitenden Forschern scheinen ebenfalls für die Anwendung der Heisenberg-Regel gut geeignet (hierzu gibt es zu viele Links, daher einfach im EIKE-Suchfunktionsfenster climategate einsetzen und selber auswählen). Welche Lehre können wir aus all dem ziehen? Diese muss jeder Leser für sich selber auswählen. Zumindest die folgende Lehre ist aber definitiv allgemeingültig:

Ehrliche Wissenschaft ist ausschließlich der Wahrheit verpflichtet, muss sich stets in Frage stellen und darf sich grundsätzlich niemals an industrielle, politische oder ideologische Interessen verkaufen. Die dabei zugrunde liegenden Motive der Wissenschaftler sind irrelevant. Sie lassen sich immer als für die menschliche Gemeinschaft nützlich oder gar unverzichtbar begründen. Die Wirklichkeit sieht sehr oft anders aus. In einem heute kaum noch vorstellbaren Extremfall wurde schon einmal hierzulande aus unvollständig gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen eine Kampagne geschmiedet, die Millionen Menschenleben gekostet hat. Es war die Eugenik des dritten Reichs. Das damals durchaus als ehrenwert geltende Motiv der beteiligten Forscher war die Reinhaltung der arischen Rasse. Mit diesem Extrembeispiel soll keine Verbindung zwischen der heutigen CO2-Kampagne und einem der dunkelsten Punkte der deutschen Wissenschaft hergestellt werden. Es zeigt nur, wie gefährlich es ist, wenn sich Forscher außerwissenschaftlichen Institutionen, wie hier dem IPCC, zur Verfügung stellen, welches dann ihre Forschungsergebnisse für seine fragwürdige Ideologie und Politik vereinnahmt.

Noch ein Wort zum Niedergang der deutschen Qualitäts-Printmedien. Zumindest die FAZ war früher einmal kritisch (hier), (hier), (hier) und [2], man mag es kaum noch glauben. Diese Zeiten gehören der Vergangenheit an. Heute hat sich politische Korrektheit wie Mehltau über das ehemals hochwertige Blatt gelegt. Nicht zuletzt aus diesem Grunde verliert die FAZ kontinuierlich Leser. So übernimmt v. Rauchhaupt ungeprüft die inzwischen unzählige Male wiederholte und noch niemals nachgewiesene Verleumdung, Klimarealisten – im vorliegenden Fall der Klimaforscher Wei-Hock Soon – würden von der Erdölindustrie finanziert. Die Assoziation, dass damit ihre Forschungsergebnisse den Wünschen der Geldgeber folgen, ergibt sich dann, wohl beabsichtigt, von selber. V. Rauchhaupt schreibt nämlich (Hervorhebung vom Autor):

Am selben Tag berichtete die New York Times über Dokumente, die nahelegen, dass der Klimaforscher Wei-Hock „Willie“ Soon vom Harvard-Smithsonian Center for Astrophysics (CfA) mehr als 1,2 Millionen Dollar von Unternehmen bekam, die von der Nutzung fossiler Energieträger leben – und diese Einnahmequelle verheimlicht hat. Soons Forschungsarbeiten, sogar seine Aussagen vor dem amerikanischen Kongress waren in seinen Vereinbarungen mit den Geldgebern aus der Kohle- und Erdölbranche als „lieferbare Resultate“ (deliverables) bezeichnet worden.

Der Autor möchte hierzu zweierlei anmerken: das bereits genannte PIK führt auf seiner Webseite alle Geldgeber auf [3], darunter erstaunlicherweise sogar die katholische Kirche, somit also Geld aus Spenden von Gläubigen, von denen man annehmen darf, dass sie von dieser Verwendung nichts wussten und mehr an „Brot für die Welt“ dachten. Die katholische Kirche ist wohl ebenso „klimazuständig“ wie die Erdölindustrie. Zum zweiten zahlt die Kohle- und Erdölindustrie ihre Steuern und ist für Auto-, Luftverkehr und chemische Industrie unverzichtbar. Wenn grün-rote Ideologie diese Industrien im Reich des Bösen verortet, sollte sie einmal darüber nachdenken, wie sich das Leben in der Steinzeit ohne Medikamente, Zahnärzte und maschinelle Fortbewegung anfühlte.

Ob irgend etwas Substantielles an den Vorwürfen gegen Wei-Hock Soon vorliegt, kann hier natürlich nicht entschieden werden. Die Replik Soons ist dieser EIKE-News angefügt (in Englisch), vor Beweis des Gegenteils ist ihr Glauben zu schenken. Man darf freilich mit Sicherheit davon ausgehen, dass bei einem Beleg der Richtigkeit von Soons Replik keinerlei Berichtigung des Redakteurs v. Rauchhaupt in der FAZ erfolgen wird – das wäre dann wieder eine Bestätigung der Heisenberg-Regel oder vielleicht dogar Bestätigung der Bezeichnung (Lügenpresse), mit dem Dresdner Demonstranten die deutschen Medien abkanzelten.

Wir bedauern zwar den Abstieg der FAZ, lesen an Stelle der FAZ lieber GEOLITICO und informieren uns ferner fast nur noch im Internet über die Fakten. Für Zeitgenossen, die mitdenken und nicht jeden Medien-Mist, angefangen von den öffentlich-rechtlichen Radio- und TV-Sendern bis hin zu den schon erwähnten rot-grünen Kampfblättern, schlucken, ist dies die bessere Option. Ganz wertlos ist das Studium von FAZ, der Alpen-Prawda (Süddeutsche Zeitung) und dem ersten ideologischen Kampfblatt „Frankfurter Rundschau“ dennoch nicht. Man lernt dabei, wie weit Deutschland bereits von objektiven Medienberichten und -Analysen grüngesäubert ist. Wer noch tiefer blickt, lernt außerdem, in welche Richtung der Leser manipuliert wird, vermag also einzuschätzen, was die jeweiligen Machtelite, die steuert, was in den Printmedien stehen muss, mit uns vorhat.

Anhang Statement of Dr. Willie Soon

In recent weeks I have been the target of attacks in the press by various radical environmental and politically motivated groups. This effort should be seen for what it is: a shameless attempt to silence my scientific research and writings, and to make an example out of me as a warning to any other researcher who may dare question in the slightest their fervently held orthodoxy of anthropogenic global warming.

I am saddened and appalled by this effort, not only because of the personal hurt it causes me and my family and friends, but also because of the damage it does to the integrity of the scientific process. I am willing to debate the substance of my research and competing views of climate change with anyone, anytime, anywhere. It is a shame that those who disagree with me resolutely decline all public debate and stoop instead to underhanded and unscientific ad hominem tactics.

Let me be clear. I have never been motivated by financial gain to write any scientific paper, nor have I ever hidden grants or any other alleged conflict of interest. I have been a solar and stellar physicist at the Harvard-Smithsonian Center for Astrophysics for a quarter of a century, during which time I have published numerous peer-reviewed, scholarly articles. The fact that my research has been supported in part by donations to the Smithsonian Institution from many sources, including some energy producers, has long been a matter of public record. In submitting my academic writings I have always complied with what I understood to be disclosure practices in my field generally, consistent with the level of disclosure made by many of my Smithsonian colleagues.

If the standards for disclosure are to change, then let them change evenly. If a journal that has peer-reviewed and published my work concludes that additional disclosures are appropriate, I am happy to comply. I would ask only that other authors—on all sides of the debate—are also required to make similar disclosures. And I call on the media outlets that have so quickly repeated my attackers’ accusations to similarly look into the motivations of and disclosures that may or may not have been made by their preferred, IPCC-linked scientists.

I regret deeply that the attacks on me now appear to have spilled over onto other scientists who have dared to question the degree to which human activities might be causing dangerous global warming, a topic that ought rightly be the subject of rigorous open debate, not personal attack. I similarly regret the terrible message this pillorying sends young researchers about the costs of questioning widely accepted “truths.”

Finally, I thank all my many colleagues and friends who have bravely objected to this smear campaign on my behalf and I challenge all parties involved to focus on real scientific issues for the betterment of humanity.

Quellen:

[1] IPCC Climate Change 2001, the sientific basis, Chapter 02, Abschnitt 2.7, S. 155 (hier) sowie IPCC Extremwetterbericht (2012) 

[2] FAZ vom 8.4.2007: “Wissenschaftliches Stückwerk“

[3] Sachbericht 2013 – Potsdam Institute for Climate Impact, aus dem Internet frei herunterladbar. Bericht von EIKE dazu hier

[4] Der scheidende Vorsitzende des IPCC Rachendra Pachauri sagte am 3. September 2010 in Beantwortung der Frage “Stifling politics out of science, does that make it devoid of its real social purpose?” Pachauri sagte der Times of India, (Hervorhebungen hinzugefügt) Let’s face it, we are an intergovernmental body and our strength and acceptability of what we produce is largely because we are owned by governments. If that was not the case, then we would be like any other scientific body that maybe producing first-rate reports but don’t see the light of the day because they don’t matter in policy-making. Now clearly, if it’s an inter-governmental body and we want governments’ ownership of what we produce, obviously they will give us guidance of what direction to follow, what are the questions they want answered. Unfortunately, people have completely missed the original resolution by which IPCC was set up. It clearly says that our assessment should include realistic response strategies. If that is not an assessment of policies, then what does it represent?




Der Spiegel: Zurück zum Öko-Kampfblatt

Jetzt also: „Der verheizte Planet“, Klimawandel, was sonst? Nicht mehr nur der Wald verschwindet jetzt, sondern gleich unsere ganze Lebensgrundlage, der Planet. Wenn sich nichts mehr verkauft, Angst geht immer. Da wird zum einen ein Interview mit der Globalisierungskritikerin Naomi Klein schwer in Szene gesetzt. (hier eine Rezension) Ihrer Ansicht nach hätten die Menschen ja in den 80er Jahren erkannt, dass die Welt gemeinsam gegen den Klimawandel zu Felde ziehen müsse, aber dann passierte leider etwas Schlimmes: der Zusammenbruch des Ostblocks. Und damit waren alle Anstrengungen von vornherein zum Scheitern verurteilt, meint Klein – allen Ernstes. Die Sowjetunion, die ja bekanntlich wesensmäßig auf Elektrizität basiert, und dann die DDR mit ihrer Braunkohlewirtschaft, die polnischen Stahlhütten in Oberschlesien, garantiert filterfrei – was waren das alles noch für Hoffnungsträger in Sachen Nullemission und effiziente Klimapolitik. Die sind jetzt verschwunden, und jetzt muss man wieder ganz von vorn anfangen, den Kapitalismus zu überwinden, um den überhitzten Planeten zu retten. Die Spiegel-Redakteure wollen sich das zwar nicht ganz zu eigen machen, suggerieren mit ihren Fragen aber lediglich, dass die Reihenfolge vielleicht nicht die richtige sei: Wenn man erst das Gesellschaftssystem überwinden wolle, würde ja nichts daraus, halten da die Journalisten dagegen. Klimawandel hin, Alarmismus her – dass ganz im Gegensatz zur These von Klein die Luft nach dem Crash im Osten erheblich sauberer geworden ist, daran konnte sich offenbar keine Seite mehr erinnern in dem Gespräch. Ist ja auch lange her.
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