Scheinriesen der Moderne – Turturische Energien II Elektroperpetumobile

Heutiges Thema: Elektroperpetumobile

 

Wer einmal Gelegenheit hatte, einen Tesla Roadster zu fahren, und nur ein bisschen technikaffin ist und sich nur ein bisschen für PS erwärmen kann, wird sich kaum seiner Faszination entziehen können: das Ding geht ab wie Schmitz‘ Katze, liegt wie ein Brett auf der Straße, und ist dabei sehr leise. Hat man das nötige Kleingeld für dieses besondere Spielzeug gerade nicht zur Hand, und sucht ohnehin ein Fahrzeug für den Alltagsgebrauch, findet man Elektroautos, die – wenn sie nicht ohnehin in die Klasse der elektrifizierten Krankenstühle gehören – nicht nur viel zu teuer sind, sondern zu dem hohen Preis auch schlechtere Eigenschaften aufweisen. Sie sind lahm, langsam, und hinsichtlich sowohl Reichweite wie auch „Tankzeiten“ für den Alltag unbrauchbar.

Mit Range-Extendern kann man das Reichweitenproblem angehen. Aber nur ewig Gestrige werden dafür einen Verbrennungsmotor einbauen, mit dem ein Generator betrieben wird, der die Batterie im Fahren nachlädt. Wir stellen hier Antriebe für den modernen Weltenretter vor.

Auf www.speedmanagement.de (herunterscrollen bis zum 18.Dezember 2013) wird ein Elektroauto mit Reichweitenverlängerung vorgestellt. Hier der Originaltext:

Anhänger rollt und treibt zusätzlich einen Dynamo ( Lichtmaschine ,Stromerzeuger ) pro Rad an. Batterie wird während der Fahrt aufgeladen oder direkt zum einspeisen der Elektromotoren und kann so einer Reichweitenverlängerung von Elektroautos dienen. An roten Ampeln oder Kreuzungen könnte ein Schwungrad die Lichtmaschinen weiter bewegen und stabilisieren, so dass die Räder beim anfahren die Lichtmaschine nicht jedes Mal aus dem Stand antreiben müssen. Ein weiterer Vorteil: Die Batterien bekommen weniger Ladecyclen, jedes Laden verkürzt die Lebensdauer vom Akku und so die Reichweite vom Elektromobil.

 

Fassen wir zusammen: Die in der Batterie gespeicherte chemische Energie wird in elektrische Energie gewandelt, aus der ein Elektromotor mechanische Energie macht. Damit zieht das Auto einen Anhänger, dessen dadurch rollende Räder ihre mechanische Energie über Dynamos in elektrische Energie wandeln, die der Batterie zugeführt, und in chemische Energie gewandelt wird.

Mein Verbesserungsvorschlag: den Anhänger weglassen, und den Dynamo gleich am Elektromotor anflanschen. Oder noch besser: auch das Auto weglassen, und zu Hause auf ewig perpetumobile Energie erzeugen!

Einer geht noch.

Bei einem fahrenden Auto drehen sich ja nicht nur die Räder, sondern es weht auch ein Fahrtwind. Richtig, man kann ein Windrad betreiben! Wie sich diese „Cleanenergy – for a better environment“ Webseite begeistert, ist das

die Zukunft der Elektromobilität, wie der chinesische Farmer aus Banjiehe in der Nähe von Peking sie sich vorstellt. In nur drei Monaten hat der 55-Jährige ein eigenes Elektroauto entworfen: Er hat Elektromobilität mit Windkraft gekoppelt und sein E-Mobil mit einer Windturbine an der Spitze versehen, die zusätzlich Strom generiert. Das Auto funktioniert im Grunde wie eine Windmühle, erklärte Tang. … Der kleine hellblaue Elektroflitzer muss ungefähr 65 Kilometer pro Stunde erreichen, dann setzen sich die Turbinenblätter in Bewegung und erzeugen schadstofffreie Energie.“ ( ab ca min 0:40)

Die pseudotechnische Elektroauto-Jubel-Webseite www.mein-elektroauto.com hat auch noch welche. Auch sie wollen Das Elektroauto mit dem Fahrtwind aufladen, aber statt eines schnöden Ventilators nutzen sie eine Windturbine an einem Windkanal, und bemerken kritisch:

Der erzeugte Strom wahrscheinlich nicht für eine Verdopplung der Reichweite [reicht], aber ich schätze, das 10 bis 20 Prozent mehr an Reichweite durchaus möglich wären.

Alternativ könne man auch einen 6 Meter hohen Mast (natürlich aus regenerativem Bambus) mitnehmen, an dessen Spitze ein Windrad angebracht ist. Ein Video zeigt, wie es geht: um das zweisitzige Elektroauto (Typ Krankenstuhl) aufzuladen wird mit 9 Personen – zählen Sie nach – der Mast errichtet. Das offensichtlich erforderliche Begleitfahrzeug mit Verbrennerantrieb, in dem mindestens 7 Personen und der Mast befördert werden, wird im Video nicht gezeigt.

Und noch einer von Mein Elektroauto, ein Solarzellen-Autodach als Range Extender. Das Dach bringt 75 W Peak. Da das Auto 130km/h schnell sein kann, und eine Reichweite von 250 km hat, sind nach 2h die Batterien leer. Im Hochsommer, mittags, bei wolkenfreiem Himmel kommt es aber dank des Solardaches viel weiter: 75 W * 2h = 0.15 kWh. Ein Elektroauto VW eUp braucht 0.117 kWh/km, mithin verhilft das Dach zu einer zusätzlichen Reichweite von 1.3km! Hurra, es geht und ist kein Perpetuum Mobile.

Wir überlegen, Turturische Orden am grünen Juteband zu verteilen.

P.S. Wer in der Industrie beschäftigt war und mal in die unglückliche Lage kam, die Folgen eines konzernweiten Ideenwettbewerbs auswerten zu müssen, wird reichlich über Perpetuum Mobiles berichten können. Lassen Sie hören!

Über den Autor: 

Dr. Ulrich Steiner ist Physiker mit Diplom in Kernphysik. Seine Promotion erlangte er in der Krebsforschung mit einem biophysikalischen Thema. Nach über zwei Jahrzehnten in der Human-Pharmazeutischen Biotechnologie in Forschung, Entwicklung, Produktion und Planung begann er, Bioenergien und andere „Erneuerbare“ auf ihre Eignung für großtechnische Nutzung zu durchsuchen. Was er fand waren vor allem, nun ja, Turturische Energien.




„Energiepolitische Geisterfahrt – die deutsche Wendewirklichkeit“

I. AUSGANGSSITUATION

Die Energiewende soll zwei (vermeintliche?) Probleme lösen: Erstens die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen beseitigen, die nach den „Prophezeiungen“ des Club of Rome über die Grenzen des Wachstums aus dem Jahre 1972 „sehr zeitnah“ nicht mehr verfügbar sein werden, sprich die Begrenztheit der Vorräte an Kohle, Öl und Gas wird ins Kalkül gezogen. Dadurch sollen sich auch die anthropogen verursachten Emissionen des Gases CO2 verringern, die vom wissenschaftlichen „Mainstream“ ganz wesentlich für den Klimawandel verantwortlich gemacht werden – Stichwort: Menschengemachter Klimawandel. Zweitens soll das deutsche Energiesystem sukzessive, d.h. in vier Schritten von fossilen auf erneuerbare Energien wie Sonne, Wind, Biomasse und Wasserkraft umgestellt werden. Bis 2020 sollen jeweils mindestens 35%, bis 2030 50%, bis 2040 65% und bis 2050 80% der Stromerzeugung regenerativ erfolgen, die gesamte Energieversorgung zur Jahrhundertmitte zu mindestens 50%.

Parallel zum Umstieg von fossilen Energieträgern auf erneuerbare Energien erfolgt der Ausstieg aus der Kernenergie, der schon in 2022 zu 100% vollzogen sein soll (doppelter Ausstieg aus Kohle und Uran). Dies ist das Ergebnis der im Nachgang zu der Naturkatastrophe vom 11. März 2011 – dem Erdbeben und Tsunami mit anschließender Havarie von drei Reaktoren in Fukushima/Japan – von der Bundesregierung am 6. Juni 2011 getroffenen Entscheidungen (Eckpunkte für eine beschleunigte Energiewende). Kurz zuvor war der Kernkraftnutzung in Deutschland noch eine Funktion als „Brückentechnologie“ zugetraut und zugebilligt worden. D.h. sie sollte einen behutsamen Systemwechsel von Fossil auf Erneuerbar auch wirtschaftlich abfedern und begleiten (zum Status quo der Kernenergie in Deutschland siehe nur www.kernenergie.de).

Die Energiewende setzt damit einen gravierenden Umbau des gesamten deutschen Energieversorgungssystems in allen Sektoren (Erzeugung, Transport über Leitungsnetze, Speicher) voraus, einschließlich der Anpassungen in Industrie und Gesellschaft (Effizienzerhöhung, Energieeinsparung, Orientierung am Stromangebot). Zu beachten ist, dass sich Strom in energiewirtschaftlich relevantem Maße bis heute kaum speichern lässt. Hinzu kommt die Notwendigkeit, vermehrt Strom zu importieren. Wirtschaftlich mit vertretbarem Wirkungsgrad sind lediglich Pumpspeicherkraftwerke (PSKW) in der Lage, die Speicherfunktion (über einen Umweg) in einer nennenswerten Größenordnung zu übernehmen. Allein schon aufgrund der Topographie können aber gar nicht so viele PSKW gebaut werden, wie notwendig wären. Alle andern Speichersysteme sind noch „meilenweit“ von der großtechnischen Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit entfernt.

Das Vehikel zur Umsetzung der Wende bildet das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Es trat zum 1. April 2000 zu Zeiten einer rot-grünen Bundesregierung in Kraft und löste das Stromeinspeisungsgesetz – mit dem ersten Einspeise- und Vergütungssystem zugunsten regenerativen Stroms – ab, das seit dem 1. Januar 1991 gültig war.

Als Väter dieses ganze fünf Paragraphen starken „Gesetzes über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz“ werden einzelne Politiker von CSU, Grünen und SPD kolportiert. Sicher ist, dass der entsprechende Gesetzesentwurf von der CDU/CSU-Fraktion eingebracht und u.a. von Helmut Kohl und dem FDP-Politiker Helmut Haussmann (dem damaligen Bundeswirtschaftsminister) unterzeichnet wurde. Also eine schwarz-rot-grüne Erfindung, die knapp 10 Jahre später unter der Mitwirkung von Solarunternehmern am Gesetzesvorhaben richtig „vergoldet“ wurde.

Das Markenzeichen des an die Bedingungen im liberalisierten Strommarkt angepassten und erheblich erweiterten EEG – zuletzt geändert am 20.12.2012, mit zwischenzeitlich 66 Paragraphen und fünf Anhängen – sind der Einspeisevorrang für Erneuerbare, die 20 Jahre lange Garantiezeit sowie die, trotz verschiedener Anpassungen nach unten (sog. Degressionen) immer noch stattlichen Einspeisevergütungen. Mit dieser in Kürze vorletzten Novellierung wurde – zum ersten Mal überhaupt – für die Förderung des weiteren Ausbaus von PV-Anlagen bei 52 Gigawatt eine Deckelung verfügt.

Der Anstieg der Nutzung von erneuerbaren Energien ist wesentlich auf das EEG zurückzuführen. Ihr Anteil an der Bruttostromerzeugung betrug im Jahr 2013 bereits 23,4 Prozent (siehe hierzu die umfangreichen Daten aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – www.bmwi.de).

II. FEHLENDE „SOLLBRUCHSTELLEN“ IM KONZEPT DER ENERGIEWENDE

Zweifelsfrei hat das EEG zur Markteinführung und -durchdringung der Erneuerbaren einen ganz wesentlichen Beitrag geleistet. Nunmehr kommen aber in zunehmendem Maße Probleme zum Tragen, die allein aus dem Konstrukt heraus zu erklären, und somit systemimmanent sind. Ein grundsätzliches Problem ist sicher, dass nicht von Beginn an ein Verfallsdatum festgelegt worden ist und auch die Evaluation nicht mit der notwendigen Akribie erfolgte, vermutlich weil sich die Finanzierung zu großen Teilen außerhalb des Bundeshaushalts bewegt.

Systemdefekt 1: EU-Zertifikate und EEG ein Widerspruch an sich

Bei der Einführung von Emissionszertifikaten auf Ebene der Europäischen Union im Jahre 2005 hätte man das EEG ersatzlos streichen müssen. Denn obwohl beide Systeme eine Verringerung der CO2-Emissionen beabsichtigen, schließen sie sich im Grunde genommen aus. In der Folge kann „ … durch das EEG keine Kohlendioxidminderung erzielt werden, die über das durch den Emissionshandel allein bewirkte Maß hinausgeht.“ (Manuel Frondel u.a.: Solarweltmeister Deutschland? Ein gewaltig teurer Irrtum, in: List Forum, Bd. 39 (2013), S. 99-122, hier S. 111). Denn die geringeren CO2-Emissionen in Deutschland lassen den Preis der an der Börse gehandelten Zertifikate/Verschmutzungsrechte sinken. Dadurch wird es günstiger Zertifikate zu kaufen, anstatt CO2-Vermeidungsmaßnahmen zu finanzieren. Die Einsparungen an der einen Stelle werden also durch höhere Emissionen an anderer Stelle kompensiert, es findet lediglich eine Verlagerung im EU-Raum statt (vgl. ebenda; interessant auch die FAZ vom 7. März 2014 (www.faz.net) mit dem Blick auf die vor 10 Jahren gelaufene Auseinandersetzung zwischen den Ministern Clement (Wirtschaft) und Trittin (Umwelt), wobei letzterer und damit die Unvernunft die Oberhand behielt). Damit degeneriert das EEG zum reinen Umverteilungsmechanismus, der zudem Innovationen verhindert, wie die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) zu Beginn des Jahres schlussfolgert (siehe www.e-fi.de auf den Seiten 51-52).

Systemdefekt 2: planwirtschaftlicher Fremdkörper mit eingebauter Ausbreitungstendenz

Das EEG widerspricht im Grunde genommen der Sozialen Marktwirtschaft und dem liberalisierten Strommarkt. Während die Liberalisierung auf einen wettbewerblich organisierten Strommarkt setzt, hebelt das EEG mit seiner stark planwirtschaftlichen Ausrichtung (Bevorzugung einzelner Energieerzeugungsarten, feste Einspeisevergütungen) diesen aus. Fatal wirkt sich die Interventions- (Ludwig von Mises) oder Subventionsspirale aus, die zur Eindämmung unbeabsichtigter Nebenwirkungen immer weitere Korrekturen notwendig macht. Peter Heller umschreibt dies mit dem Dominoeffekt von EEG-Subventionen, der eine Überproduktion von Strom, ebenso wie Industrierabatte, eventuell sogar Kapazitätsmärkte, auf jeden Fall aber Investitionen in den Netzausbau und schließlich auch die finanzielle Entlastung von Haushalten zwangsläufig nach sich zieht und damit massiv weitere Kostentreiber bedingt (beim 16. Albstädter Wirtschaftsforum – www.zak.de).

Systemdefekt 3: in Kauf genommene Ressourcenvernichtung hinterlässt Scherbenhaufen

Der im EEG verfügte Einspeisevorrang für Erneuerbare setzt einen simplen Prozess in Gang: Die verringerte Nachfrage nach konventionellem Strom verdrängt entsprechend der Merit-Order (Einsatzreihenfolge von Kraftwerken nach deren kurzfristigen Grenzkosten) Kraftwerke mit höheren variablen Kosten (gleich Grenzkosten) und sorgt dafür, dass Kraftwerke mit vergleichsweise niedrigeren variablen Kosten preissetzend werden. Dies sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt vor allem ältere, bereits abgeschriebene Kohlekraftwerke, die zusätzlich von fallenden Rohstoffpreisen profitieren. Dies führt wiederum zunehmend zur vorläufigen oder dauerhaften Stilllegung und sogar zur Nichtinbetriebnahme von hochmodernen Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerken, die aber als Produzenten von Regelenergie zur Stabilisierung des Stromnetzes – hier hat die Physik das letzte Wort – dringend gebraucht werden.

Die von der Bundesnetzagentur geführte Liste wird länger und länger. Ihr sind aufgrund einer Ende 2012 beschlossenen Neuregelung Stilllegungen mindestens 12 Monate im Voraus anzukündigen, auch vorläufige Abschaltungen müssen angezeigt werden (aktueller Stand: www.bundesnetzagentur.de). Entsprechende Ankündigungen liegen gegenwärtig von drei der vier großen Energieversorger, ebenso von Stadtwerken vor. Ist ein Kraftwerk „systemrelevant“ kann die Bundesnetzagentur anordnen, dass es zwei Jahre lang weiterbetrieben werden muss. Im Januar hat die EnBW beim Oberlandesgericht Düsseldorf eine Beschwerde eingereicht, mit der sie sich dagegen wehrt, vier Kraftwerksblöcke in Marbach und Walheim nicht abschalten zu dürfen.

Hohe Abschreibungen, Gewinneinbrüche, notwendige Finanzspritzen für Stadtwerke, gravierender Kursverfall bei den vier großen Energieversorgungsunternehmen – RWE, Eon, EnBW und Vattenfall –, Arbeitsplatzverluste inklusive, sind an der Tagesordnung. Auch den so hoffnungsvoll gestarteten Solar- und Windkraftanlagenbauern geht reihenweise die Luft aus. „Die Energiewende wird zum eiskalten Kapitalvernichter“ ist unter Bezugnahme auf eine Liste der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz in der Welt vom 6. März d.J. zu lesen. An den 50 größten Börsendebakeln der letzten Jahre in Deutschland partizipiert die Energie-Branche mit rund einem Viertel, obenauf Solar- und Windkraftfirmen (www.welt.de). Hinzu kommt ein schleichender Prozess der De-Industrialisierung, der insbesondere in energieintensiven Branchen bereits empirisch nachweisbar ist, und sich aufgrund der für die deutsche Volkswirtschaft typischen integrierten industriellen Wertschöpfungskette auch belastend auf die restlichen Glieder der Kette auswirkt (siehe hierzu die umfassende Analyse der Deutschen Bank vom 18. Dezember 2013 – www.dbresearch.de, hier S. 11-12). Dort wird auch sehr zu recht darauf hingewiesen, dass für eine Beurteilung der Energiewende die Netto-Effekte entscheidend sind. „Schließlich sind die häufig angeführten positiven Beschäftigungseffekte aufgrund von Investitionen in die Energiewende dadurch zu relativieren, dass sie zu nennenswerten Teilen auf … Subventionen zurückzuführen sind. Man muss sich also stets fragen, welche Beschäftigungseffekte man anderer Stelle mit den eingesetzten Mitteln hätte erzielen können. Da bei den Arbeitsplatzeffekten zudem häufig die Brutto-Effekte ausgewiesen werden, müsste zudem berücksichtigt werden, in welcher Höhe Beschäftigung in anderen Branchen verlorengegangen ist.“ (S. 7).

Nordrhein-Westfalen führt die Riege der stark Gebeutelten an, denn dort laufen die Problemlagen von Energieversorgern und klammen Kommunen unweigerlich zusammen. Die Städte sind in der Regel auch Anteilseigner an z.B. der RWE und/oder haben eigene Stadtwerke, die wiederum Beteiligungen halten. Hinzu kommt, dass NRW am wenigsten von den EEG-induzierten Zahlungsströmen profitiert, da die Fotovoltaik- bzw. Windkraftanlagen relativ stärker im Süden bzw. Norden der Republik massiert sind und der Stromverbrauch im bevölkerungsreichsten Bundesland mit der größten Dichte an Industriebetrieben am höchsten ist. Keinem anderen Bundesland kommt deshalb die Energiewende so „teuer“: 4,5 Mrd. € wurden 2013 in den EEG-Topf gelegt und nur 1,6 Mrd. € wieder „abgegriffen“ (siehe hierzu die ausführliche Analyse des BDEW vom Februar d.J. zur regionalen Verteilung auf den S. 82-92 – www.bdew.de). Nachvollziehbar, aber auch typisch und ganz konform mit der beschriebenen Interventionsspirale ist, dass der NRW-Wirtschaftsminister noch bevor die Bundesregierung die EEG-Novelle unter Dach und Fach hat, weitere Hilfen des Bundes anmahnt (siehe Handelsblatt vom 20.3.2014 www.handelsblatt.com).

Aber selbst im ansonsten gesunden Südwesten brennt es, so musste die Stadt Ulm für eine Kapitalerhöhung der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm, die Beteiligungen an Kohle-, Gas- und Offshore-Windkraftwerken halten, in zwei Schritten 30 Millionen € nachschießen und wird künftig auch Arbeitsplätze abbauen müssen (www.swp.de). Und die Anteilseigner der EnBW – grob je zur Hälfte das Land Baden-Württemberg und die neun Landkreise mit einer Beteiligung an den Oberschwäbischen Elektrizitätswerken (OEW) – müssen sich aufgrund einer Halbierung der EnBW-Ausschüttungen auf magere Jahre einstellen. Ob durch verminderte Ausschüttungen oder Verluste bei den Stadtwerken, alles kommt beim Bürger in Form von Leistungseinschränkungen an, denn im sogenannten Querverbund sorgten Gewinne aus dem Strom schon immer für kommunale Bäder, Verkehrsbetriebe und die Finanzierung weiterer Infrastrukturen. Die nächsten Hilferufe an Land und Bund sind hier schon vorprogrammiert.

Systemdefekt 4: unzureichende internationale Einbindung zwingt Deutschland auf Sonderweg

Sollbruchstellen schützen Systeme vor Überforderung – zumindest in technischen Anwendungen. Die Politik ist im Falle der Energiewende offenbar total überfordert, um von sich aus die richtigen Schlüsse und Konsequenzen zu ziehen. Zu den drei beschriebenen Defekten gesellt sich mit der mangelnden internationalen Einbindung die wohl offensichtlichste Schwachstelle.

Zwar haben 17 von 28 EU-Mitgliedstaaten unserem EEG vergleichbare Anreizsysteme, aber diese sind in ihrer Ausgestaltung und Zeitschiene wesentlich moderater. Österreich beispielsweise deckelt die Subvention auf maximal 27 Mio. € im Jahr, gibt „nur“ eine 13jährige Garantiezeit und wird in 2015 vom Einspeise- auf ein Quotenmodell umstellen. Italien, Spanien, Bulgarien, Griechenland und Tschechien haben schon längst die weit weniger opulente Förderung zurückgeschnitten.

Die Europäische Kommission unternimmt größte Anstrengungen, um zu einem gemeinsamen Energiebinnenmarkt zu kommen. Sie dringt unter anderem darauf, dass Förderregelungen bei sinkenden Technologiekosten schnell angepasst und die Erneuerbaren in den Energiemarkt integriert werden (z. B. durch den Wechsel von Einspeisevergütungen zu -prämien oder -quoten und durch Ausschreibungen) sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ausgebaut wird (siehe hierzu den Fortschrittsbericht „Erneuerbare Energien“ 2013, S. 14-15: www.bmwi.de).

Die Effizienzvorteile eines Energiebinnenmarktes zeigt Veit Böckers (Wettbewerbsökonomische Vorteile eines Europäischen Binnenmarktes für Stromerzeugung, in: DICE Policy Brief, September 2013, S. 6-7, hier S. 6) mit einer einfachen Überschlagskalkulation auf: „Würde die heute in Deutschland installierte Solaranlagenkapazität, die im Jahr 2011 18.500 GWh Solarstrom erzeugt hat, stattdessen in Spanien stehen, hätten damit 37.000 GWh Strom produziert werden können. So hätte sich bei einem durchschnittlichen Strompreis von 40 Euro/MWh zusätzlicher Strom im Wert von 740 Millionen Euro erzeugen lassen.“

Als Antwort auf die immer noch stark zersplitterte Förderlandschaft hat die Europäische Kommission Leitlinien entwickelt, denen zufolge die Förderung auf das notwendige Minimum und die Einführungsphase von Technologien beschränkt und letztendlich eingestellt werden soll. Auch soll der in den anderen Mitgliedstaaten erzeugte Strom aus Erneuerbaren Zugang zu nationalen Fördersystemen erhalten (siehe hierzu Moritz Bonn u.a.: „Brüsseler Spitzen“: Europäische Impulse für eine EEG-Reform, in: et Energiewirtschaftliche Tagesfragen, 30. März 2014, S. 1-2 – www.et-energie-online.de).

Gerade die zuletzt genannte Bedingung stellt einen richtigen „Sprengsatz“ dar, der schon im August dieses Jahres detonieren könnte. Beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist die Klage eines finnischen Windkraftbetreibers anhängig, der Strom nach Schweden liefert, aber dort keine Ökostrom-Förderung bekommt. Generalanwalt Yves Bot fordert in seinem Schlussantrag, solche Ungleichbehandlungen innerhalb von zwei Jahren zu beseitigen. Laut FOCUS und FAZ – aber auch EU-Energiekommissar Günther Oettinger und andere Brüssel-Insider sehen das so – könne das die EEG-Umlage sprengen (www.faz.net). Locker könnte man formulieren, „bis dass der EuGH euch scheidet!“ Ein vergleichbares Verfahren mit Tschechien befindet sich übrigens im Anfangsstadium und hat noch nicht die Gerichtsebene erklommen.

Hinzu kommt das laufende Beihilfeverfahren wegen der sogenannten „Besonderen Ausgleichsregelung“ – so wird der Ausnahmetatbestand für befreite Unternehmen genannt: siehe hierzu Anhang 1 – mit weiteren ungeklärten juristischen Fragen, die allerdings nicht ganz die Brisanz des oben genannten Falles haben.

Offensichtlich ist, dass selbst in der Europäischen Union ein gemeinsamer Energiebinnenmarkt mit Nutzung sämtlicher Effizienzvorteile (d.h. auch des Einsatzes von Fotovoltaik- und Windkraftanlagen an den dafür optimalen Standorten) noch in den Sternen steht und die Unterschiede zwischen den 28 Mitgliedsstaaten so riesig sind, dass der notwendige Anpassungsprozess Jahre in Anspruch nehmen wird, von der technischen Seite mit den erforderlichen Übertragungsnetzen ganz zu schweigen. Und auch der beschlossene Ausstieg aus der Kernenergie wird immer mehr zum nationalen Alleingang. „Der deutsche Weg ist einer von vielen“ titelt die Stuttgarter Zeitung im Bericht über den Weltenergiekongress im südkoreanischen Daegu im Oktober letzten Jahres (www.stuttgarter-zeitung.de). Deutschland gesellt sich 2022 zu den 14 Ländern in Europa, die schon bisher ohne Atomkraft waren, während die Zahl derer weltweit wächst, die neue Kernkraftwerke planen und bauen. Laut der auch insgesamt sehr lesenswerten Energiestudie 2013 der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in Hannover waren Ende 2012 68 Kernkraftanlagen in 14 Ländern in Bau und weitere 110 in der Planungs- oder Genehmigungsphase (www.bgr.bund.de. Siehe noch Anhang 2 zum häufig angestellten Vergleich der Kosten von Kernkraft und regenerativer Energie).

Bundeskanzlerin Angela Merkel weiß das: In ihrer Regierungserklärung vom 29. Januar 2014 (S. 4-5) spricht sie von einer Herkulesaufgabe und dass kein vergleichbares Land auf der Welt seine Energiewende so radikal anpacke wie Deutschland. Es lohnt, sich die folgende Textpassage genauer anzuschauen: „Die Welt schaut mit einer Mischung aus Unverständnis und Neugier darauf, ob und wie uns diese Energiewende gelingen wird. Wenn sie uns gelingt, dann wird sie – davon bin ich überzeugt – zu einem weiteren deutschen Exportschlager. Und auch davon bin ich überzeugt: Wenn diese Energiewende einem Land gelingen kann, dann ist das Deutschland.“ So die Kanzlerin. Sie ist also nicht überzeugt, dass uns die Energiewende gelingt und sie sieht realistischer Weise, dass alle anderen noch größere Schwierigkeiten in der Umsetzung haben. Und sie thematisiert nicht den Fall des Misslingens, des Scheiterns: dann sitzen wir Deutsche, neben reichlich Häme und Schadenfreude, auch auf einem wirtschaftlichen Scherbenhaufen. Und danach sieht es aus.

III. VERTEILUNGSEFFEKTE

Durch die Finanzierung über den Strompreis entstehen gravierende Umverteilungseffekte (un)sozialer (von unten nach oben) und regionaler Art, die an anderer Stelle (z.B. in der zitierten BDEW-Studie) ausführlich beschrieben wurden. Es gibt Gewinner und Verlierer, die regelrechten Verteilungskämpfe auf Ebene der Bundesländer und der Interessengruppen (ersichtlich an den Stellungnahmen zur EEG-Novelle, siehe unter VI.) geben ein klares Spiegelbild ab. So unkoordiniert das Vorgehen auf Länderebene in der Umsetzung der Energiewende bislang war, so einig ist man sich bei der Gesprächsrunde im Bundeskanzleramt am 2. April 2014 zum EEG, deren Ergebnis die FAZ tags darauf sauber zusammenfasst: „Verbraucher zahlen für Energie-Kompromiss. Der Bund gibt nach. Die Ökostromhilfen werden nicht so stark gedeckelt. Teurer wird es für Stromkunden und Bahnfahrer.“ Es ging (mit Ausnahme von NRW) nur um reine Besitzstandswahrung, bei der die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten das große Ganze aus dem Blick verloren haben. Dabei sind die Größenordnungen um die es geht, auch im Vergleich zu anderen Ausgabeblöcken beachtlich: Das Volumen der EEG-Umlage mit 24 Mrd. € in diesem Jahr ist rund dreimal so groß wie der viel gescholtene Länderfinanzausgleich (8,5 Mrd. € in 2013) oder die Rundfunkgebühr (7,5 Mrd. € in 2012), auch der Solidaritätszuschlag liegt mit 15 Mrd. € immer noch kräftig darunter.

Nicht zu unterschätzen auch die Interessenlage des Bundesfinanzministers am EEG. Solange er die Energiewende nicht über den Bundeshaushalt finanzieren muss, verdient er daran mit. Da die Mehrwertsteuer auch auf die EEG-Umlagen erhoben wird, stecken rd. 4 Mrd. € im gesamten Umsatzsteueraufkommen in Höhe von 204 Mrd. € drin (die Energiesteuer mit 39 Mrd., Stromsteuer mit 7 Mrd. und Kernbrennstoffsteuer mit 1,3 Mrd. € werden davon unabhängig erhoben – Schätzungen für 2014 –www.bundesfinanzministerium.de). Müsste er umgekehrt die 24 Mrd. € selbst finanzieren, dann wäre das nach den Bundesministerien für Arbeit und Soziales mit 122 Mrd. und für Verteidigung mit 33 Mrd. sowie der Bundesschuld mit 30 Mrd. € der viertgrößte Haushaltsposten und würde etwa acht Prozent seines gegenwärtigen Gesamthaushalts in Höhe von 299 Mrd. € ausmachen (www.bundesfinanzministerium.de). Sicherlich gäbe es dabei im Parlament lange und harte Diskussionen, da bei anderen Budgets eingespart werden müsste.

IV. INTENTION VERSUS WIRKUNG: CO2-VERMEIDUNG FEHLANZEIGE

Ein Ziel der Energiewende ist, wie erwähnt, die anthropogen verursachten Emissionen des Gases CO2 zu verringern. Aus der Parallelität von Emissionshandel und EEG – Systemdefekt 1 – war aber eine Verminderung nicht zu erwarten. Dass nun darüber hinaus ein Anstieg von CO2 zu beobachten ist, resultiert aus dem beim Systemdefekt 3 beschriebenen Wirkungszusammenhang (siehe hierzu wiederum dbresearch, S. 11, auch zu Überlegungen, inwieweit ggf. die CO2-Emissionen bei einem Rückgang der Energiekosten infolge einer geringeren inländischen Wertschöpfung sinken könnten).

V. (ZWISCHEN)FAZIT

Welche Auswirkungen hat die gegenwärtige Energiewende auf unsere Volkswirtschaft: Schafft oder sichert sie Arbeitsplätze, regt sie zu Innovationen an, verbessert sie unsere Wettbewerbsfähigkeit? Ist der über das EEG in Gang gesetzte Umbau unseres gewachsenen Energieversorgungssystems überhaupt mit den physikalischen Gesetzmäßigkeiten (fehlende Speicherfähigkeit von Strom; Notwendigkeit konstanter Frequenz im Netz) in Einklang zu bringen? Sind die sich daraus ergebenden finanziellen Lasten und Belohnungen, sprich Kosten und Gewinne ausgewogen verteilt? Ist die deutsche Energiewende in Bezug auf die gewünschte Verringerung der CO2-Emissionen zielführend und besitzt sie eine solch überzeugende „Ausstrahlung“, dass mehr und mehr andere Länder nachfolgen?

Zusammenfassend betrachtet sind alle aufgeworfenen Fragen mit einem klaren Nein zu beantworten. Nach diesem eindeutigen, ernüchterndem Diktum kann man zu guter Letzt auch noch die eigentliche Sinnfrage stellen und diskutieren: ob der Klimawandel menschengemacht und überhaupt beeinflussbar ist? Die Antwort bleibt in dem einen wie anderen Falle spekulativ.

Marco Wehr hat sich (im FAZ-Feuilleton vom 7. Januar d.J. unter dem Titel “Kompetenzillusion” – www.faz.net) mit der Prognosefähigkeit und Güte wissenschaftlicher Berater, insbesondere auch von Klimatologen, auseinandergesetzt und es als reines “Orakelgekrakel” qualifiziert, das “… man guten Gewissens als unseriös bezeichnen …” kann. Dies bestätigen wunderbar die hilflosen Erklärungsversuche für die Stagnation der Erwärmung, die David Whitehouse aktuell zusammengetragen hat (Warming interruptus – Causes für the pause – www.thegwpf.org). Dem kann sich auch der am 31. März vorgestellte neueste Bericht des Weltklimarates (IPCC) nicht gänzlich entziehen. Von der Signalwirkung her nicht zu unterschätzen ist die unter Protest erfolgte Niederlegung des Mandats ausgerechnet durch einen Niederländer, Richard Tol, der nach eigenem Bekunden genug hat von Schwarzmalerei und übertrieben alarmistischen Szenarien. Tol – führender Klimaökonom und koordinierender Leitautor für das Kapitel über die wirtschaftlichen Auswirkungen – „ … vertritt die Position, dass die ökonomischen Auswirkungen des Klimawandels eher gering sind. Außerdem sei es weniger teuer, eine Strategie der Anpassung an den Klimawandel zu wählen, statt ihn durch drastische CO2-Reduktion verhindern zu wollen.“ (www.faz.net). Der jährliche Bericht der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) – einer anderen UN-Organisation – hingegen widersteht (noch) nicht der alarmistischen Versuchung und kaschiert den Umstand, „ … dass es seit über 15 Jahren nicht mehr wärmer wird … “ auch indem die entsprechende Presseerklärung den „ … Begriff Stillstand (Hiatus) nicht einmal erwähnt.“ (Rudolf Kipp in www.science-skeptical.de).

VI. KURIEREN AN SYMPTOMEN UNTER ZEITDRUCK – DIE GABRIELSCHE EEG-NOVELLE

An dem Entwurf zur Novellierung des EEG wird mit Hochdruck gefeilt. Er „besticht“ durch zunächst 90 Paragraphen und, nachdem das Ergebnis der Verhandlungen mit EU-Wettbewerbskommissar Almunia zur „Besonderen Ausgleichsregelung“ (den Industrieausnahmen) eingearbeitet ist, im zweiten Entwurf vom 31. März 2014 mit 99 Paragraphen und vier Anhängen. Der Vorläufer war zur Regelung der Materie noch mit 66 Paragraphen, bei allerdings fünf Anhängen ausgekommen. Ein nie dagewesener Zeitdruck begleitet das Machwerk und ebenfalls einzigartig ist, dass ein Grüner als beamteter Staatssekretär in einer schwarz-roten Bundesregierung die Feder führen darf. Rainer Baake kennt zumindest die Materie, hat er doch selbst als Staatssekretär unter Bundesumweltminister Trittin im Jahre 2000 das EEG mit entwickelt. Im Handelsblatt vom 13. März d.J. wird er unter der Überschrift „Gabriels Problem-Grüner“ als einer der Väter des Atomausstieg und eben des EEG eingeordnet. Nicht nur das Gesetz selbst, auch die Stellungnahmen der Verbände sind mit heißer Nadel gestrickt. Bis zum Abgabetermin für den ersten Entwurf am 12. März sind 152 Stellungsnahmen und bis zum Abgabetermin für den überarbeiteten Entwurf am 2. April, 17.00 Uhr, nochmals weitere 97 eingegangen, die wiederum bis zur Kabinettssitzung nächste Woche (am 8., so das Ministerium, oder 9. April, so die Kanzlerin in ihrer Regierungserklärung) eingearbeitet sein müssen. Pauschalierend lässt sich sagen, dass die Stellungnahmen umso länger sind, als es Positionen oder Pfründe zur verteidigen galt, und dass es zwischenzeitlich eine sehr vielfältige Lobbyarbeit und aktive Lobbyisten-Szene im Bereich der erneuerbaren Energien gibt (Link zu den Entwürfen und Stellungnahmen zur EEG-Reform – www.bmwi.de).

Interessanterweise wird im Vorblatt zum Gesetzesentwurf bei der kategorischen Abfrage zu den Alternativen vermerkt, dass es keine gebe. Auch bezüglich der Frage nach dem Erfüllungsaufwand für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung wird tiefgestapelt bzw. darauf verwiesen, dass dieser noch zu berechnen sei und im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens nachgeliefert werde. Hier darf man gespannt sein, was vom Nationalen Normenkontrollrat – dem Wächter über eine bessere Rechtsetzung und angemessenen Erfüllungsaufwand – noch verlautbart werden wird (www.normenkontrollrat.bund.de).

Eine abschließende inhaltliche Beurteilung ist angesichts der kurzen Fristen und der Fortschreibung des Gesetzesentwurfs enorm schwer bis fast unmöglich. Auffällig ist, dass es auch von der Zeitschiene her eher zaghafte Ansätze sind, die Erneuerbaren im Zubau zu begrenzen und an den Markt heranzuführen. Dies trifft auch für die Direktvermarkungspflicht für die Betreiber größerer Anlagen zu, eine zunächst vorgesehene Beteiligung der Eigenstromerzeuger scheint hingegen wieder vom Tisch zu sein. Überlegungen in Richtung Kapazitätsmärkte waren von vorneherein nicht im Entwurf enthalten. Viel Raum im Rahmen der zweiten Anhörungsrunde nimmt das Pro und Kontra bei der „Besonderen Ausgleichsregelung“ ein. Während beispielsweise die IG Metall für die weitest gehende Beibehaltung der Industrieausnahmen im Rahmen einer europarechtskonformen Ausgestaltung plädiert, setzt sich Greenpeace für eine deutlich kürze Liste der zu befreienden Unternehmen ein. Die neuerliche, vier Seiten lange Stellungnahme von Greenpeace enthält auch eine Rüge für die eingeräumte Bearbeitungszeit von lediglich 34 Stunden sowie ein schon der ersten Stellungnahme beigefügtes, nun aktualisiertes „Kurzgutachten“ einer Hamburger Anwaltskanzlei mit ganzen 24 Seiten.

VII. AUSSTIEGSGEDANKEN

Es ist höchste Zeit, sich intensiver mit den Möglichkeiten eines verträglichen Ausstiegs aus der EEG-Geschichte zu befassen. Umso mehr als mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorherzusagen ist, dass dieses nun entstehende Gesetz die beschriebenen Systemdefekte nicht abschütteln und auch wegen seiner Komplexität und den sicher enthaltenen handwerklichen Fehlern nie und nimmer funktionieren kann. Hinzu kommt als „Damoklesschwert“ das im August zu erwartende Urteil des EuGH, das allerdings wie berichtet eine zweijährige Übergangsfrist einräumt.

Bislang existieren nur vereinzelte Überlegungen, unter anderem von Klaus Töpfer, der mit einem „Altlasten-Fonds“ die aufgelaufenen finanziellen Verpflichtungen aus dem EEG auffangen möchte (www.zfk.de). Auch Ilse Aigner hat schon einmal den „Versuchsballon“ Steuerfinanzierung aufsteigen lassen, musste allerdings zusehen, wie er ganz schnell zum Platzen gebracht wurde.

Jan Fleischhauer hat in einer Kolumne zum „Wahnwitz mit System“ folgenden Gedanken zu Papier gebracht:

„Wie immer, wenn Politiker merken, dass sie sich verrechnet haben, versuchen sie, die Spuren zu verwischen. Die einfachste Art, sich aus der Verantwortung zu stehlen, ist die Verschleierung der Kosten durch Ausgliederung in einen Schattenhaushalt. Für die Aufnahme von Schulden ist noch nie ein Politiker abgewählt worden. … Wenn der Preis für die Erneuerbaren nicht mehr auf der Stromrechnung auftaucht, vergisst der Bürger vielleicht, welchen Bären man ihm aufgebunden hat, als man ihm Wind und Sonne als preiswerte Alternativen verkaufte. Im normalen Geschäftsleben sind solche Deals aus gutem Grund verboten. Aber dort landet man ja bei vorsätzlicher Täuschung auch vor Gericht.“ (www.spiegel.de).

VIII. GEISTERFAHRT UND WENDEWIRKLICHKEIT – DIE POLITIK MUSS FARBE BEKENNEN!

Die Anekdote vom auf dem Kopf liegenden Streifenwagen umschreibt trefflich die Lage:

„Anfang der achtziger Jahre stellte eine Militärstreife im Bereich des Grazer Korps ihren Streifenwagen wortwörtlich auf den Kopf. Sie waren schlicht und einfach zu schnell gefahren. Um den Vorfall zu verschleiern, meldete der Streifenkommandant über Funk an seine vorgesetzte Dienststelle, er könne seinen Auftrag nicht weiter durchführen, da sein Blaulicht ausgefallen sei. Die Kommandostelle funkte zurück: Glühbirne auswechseln! Jetzt hieß es Farbe bekennen. Kleinlaut kam es aus dem Äther zurück: Wir können die Glühbirne nicht auswechseln. Das Fahrzeug liegt drauf.“

An unsere Bundestagsabgeordneten und diejenigen, die gegenwärtig in den Ministerien an der EEG-Novelle basteln gerichtet: Wer das kennt und weiß, macht sich nach meinem Verständnis der Untreue und des Betrugs durch Unterlassung schuldig: Im juristischen Sinne, aber vor allem auch moralisch im Hinblick auf den Eid, den Abgeordnete wie Beamte auf die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ablegen. Lassen Sie sich nicht weiter hinters Licht führen! Das EEG gehört ganz einfach abgeschafft!

Anhang 1:

Die begünstige Strommenge im Rahmen der “Besonderen Ausgleichsregelung” hat sich in den Jahren 2011 – 2012 – 2013 wie folgt entwickelt: von 85 über 86 auf 96 Terawattstunden, dabei wuchs die Anzahl der befreiten Unternehmen von 603 über 734 auf 1720 (infolge der EEG-Novelle 2012). Bei einem Gesamtvolumen der EEG-Umlage dieser Jahre in Höhe von 13,2 – 17,0 – 20,4 Mrd. € macht die Befreiung 2,2 – 2,5 – 4,0 Mrd. € aus. Interessant ist noch, dass zum Anstieg der EEG-Umlage in 2014 (um 0,96 ct/kWh) auf 6,24 ct/kWh, die Befreiung mit 0,14 ct/kWh beiträgt, das sind 15% (nachzulesen in der Antwort der Bundesregierung vom 27.12.2013 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/165).

Anhang 2:

In einer Publikation aus dem Jahre 2011 (www.kernenergie.de) ist zum Thema „Kostenvergleich“ auf S. 468 zu lesen:

„Die Kernkraftwerke, die heute Strom erzeugen, haben nie Subventionen erhalten.
Dies haben verschiedene Bundesregierungen, zuletzt die Regierung Schröder/Fischer, unmissverständlich erklärt. Eingesetzte FuE-Mittel der öffentlichen Hand waren als Anschubfinanzierung gedacht und haben dort, wo die einzelnen Technologien sich entfalten konnten, ihren Zweck überzeugend erfüllt. Andere Energieträger, wie beispielsweise regenerative Energien, erhielten und erhalten weiterhin Unterstützungsmittel, allerdings nach einem anderen Förderkonzept. Sie werden überwiegend unmittelbar vom Stromkunden aufgrund gesetzlicher Vorgaben unterstützt, ohne dass das Ziel wirtschaftlicher Stromerzeugung entscheidend näher rückt.“

Und zum Rückbau der Kernkraftwerke ist zu lesen:

„Ebenso falsch ist die Aussage in Politik und Medien, der Rückbau der Kernkraftwerke und ihre Entsorgung würden aus Steuermitteln bezahlt. Richtig ist, dass diese Kosten heute bereits im Strompreis enthalten sind. Der notwendige Aufwand für die Stilllegung der Kernkraftwerke wird in den Bilanzen zurückgestellt. Er wird angespart über 25 Jahre; die Mittel stehen also bereits jetzt nahezu vollständig zur Verfügung. Jährliche Anpassungen tragen Preissteigerungen und neuen regulatorischen Vorgaben Rechnung. Die notwendigen Kosten der Endlagerung, darunter aktuell die Umrüstung des Endlagers Konrad und die Erkundung des Salzstocks Gorleben auf seine Eignung als Endlager, werden im laufenden Jahr vom Bund vorfinanziert und unmittelbar danach den Abfallverursachern aus Industrie und öffentlicher Hand in Rechnung gestellt. Einzelheiten dazu regelt die Endlagervorausleistungs-Verordnung. Die späteren Kosten des Betriebs und der Stilllegung der Endlager sind und werden weiter bedarfsgerecht zurückgestellt. Auch die auf 2,5 Mrd. € begrenzte Deckungsvorsorge für Schäden aus der Kernenergie-Nutzung kann nicht als Subvention gelten. Die Haftungssumme bis 250 Mio. € wird zunächst über den Versicherungsmarkt gedeckt und darüber hinaus bis 2,5 Mrd. € über den, auch im Ausland üblichen Nuklearversicherungspool der betroffenen Unternehmen auf Gegenseitigkeit. Außerdem haften die jeweiligen Unternehmen aber mit ihrem ganzen Vermögen für Schäden, die diese Grenze überschreiten. Würde eine solche Forderung nach einer unbegrenzten Haftung auch an andere risikoträchtige Industrien gerichtet, so wäre deren Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Bereich massiv eingeschränkt.“

PS.: Thomas Linnemann, der Mitautor der o.g. Publikation ist nicht identisch mit dem Albstädter Stadtwerkedirektor.

Über den Autor:

Dr. Jürgen Gneveckow ist ein deutscher Politiker der CDU und seit 1999 Oberbürgermeister der Stadt Albstadt. Nach dem Studium der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre in Freiburg und Regensburg, Abschluss Diplom-Kaufmann und Diplom-Volkswirt promovierte er in Regensburg, arbeitete bis 1999 im Bundesumweltministerium und war von 1993 bis 1996 als Nationaler Experte zur Generaldirektion „Umwelt“ der Europäischen Kommission in Brüssel abgeordnet

Der Beitrag erschien am 4.April 2014 bei ScienceSceptical hier




EEG – wie man Menschen herabwürdigt.

„Apropos Strompreis. Wie zum Beispiel finden Sie dies? Ein Ökonom sagt, das Unternehmen Deutsche Bahn könne (noch) höhere Strompreise gut verkraften (hier). Woher der Ökonom das weiß? Ganz einfach: Die Bahn kann die zusätzliche Verteuerung auf ihre Fahrpreise aufschlagen, also auf ihre Kundschaft abwälzen. So nämlich begründet der Ökonom, wessen er sich gewiss ist. Aber es geht bei der weiteren Stromverteuerung nicht bloß um die Bahn, der Ökonom nennt sie nur als pars pro toto für alle Unternehmen, die Strom fürs Geschäft brauchen, und es gibt bekanntlich kein Unternehmen, das keinen Strom braucht. Der Ökonom heißt Heinz Bontrup und arbeitet im Westfälischen Energieinstitut.*) Nach Bontrup werden auch andere Unternehmen die höheren Stromkosten verkraften, weil – wie die Deutsche Apropos Strompreis. Wie zum Beispiel finden Sie dies? Ein Ökonom sagt, das Bahn – auch sie höhere Preise relativ leicht bei ihren Kunden durchsetzen können, jedenfalls dann, wenn sie nicht im internationalen Wettbewerb stehen. Bontrups Botschaft an die Politik lautet: Wenn Strom als Folge der „Energiewende“ immer noch teurer wird, den Unternehmen macht das nichts, sie reichen die Zusatzbelastung einfach weiter. Nicht in den Sinn kommt ihm, ob die privaten Stromverbraucher, ob es die Menschen schaffen, die politisch verursachte, ständige Stromverteuerung zu verkraften. Dummerweise kommen auch sie nicht ohne Strom aus.

Die eigentliche, aber zu Personal degradierte Herrschaft: das Volk

Ja, ja, die Menschen, das Volk, die Wähler – sie kommen auch den Merkels, den Gabriels und all’ den anderen Energiewendehälsen samt den botmäßigen Claqueuren aus Wissenschaft und Wirtschaft nicht in den Sinn. Zwar tönen die Polit-Täter frömmelnd-heuchlerisch „Die Strompreise müssen bezahlbar bleiben“, aber mit dem, was sie tun und anrichten, kümmert sie das Volk nicht, es ist ihnen piep-egal. Dabei sind sie nur das politische Personal, das sich das Volk als dessen Herrschaft hält. So jedenfalls sollte es sein. Die politische Wirklichkeit sieht anders aus: Das Personal hat sich zur Herrschaft aufgeschwungen, und würdigt die Herrschaft zu Personal herab, das degradiert und erniedrigt zu parieren hat. Aber stimmt das Volk seiner Degradierung nicht zu, weil auch seine Mehrheit die Energiewende für notwendig hält? Ja, danach sieht es aus. Doch warum? Weil es desinformiert wird und sich täuschen lässt.

Das Personal tanzt der Herrschaft auf der Nase herum

Am 9. April (Mittwoch) soll das Kabinett Merkel den Gesetzentwurf von Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel (SPD) zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschließen. Es wird das sein, worauf sich Merkel, Gabriel und die Länder-Ministerpräsidenten beim Geschacher am späten Abend des 1. April im Bundeskanzleramt verständigt hatten (hier). Leider kein April-Scherz, deutsche Wirklichkeit. Alle Teilnehmer der Runde strahlten hinterher, nur Hannelore Kraft von NRW wohl eher gequält. Der einzige Verlierer: die privaten Stromverbraucher. Klar, keiner von ihnen saß in der Runde mit am Tisch, und hätte einer dort gesessen, alle übrigen wären gegen ihn gewesen, hätten ihn überstimmt. Die Herrschaft war ausgesperrt, das Personal tanzte ihr auf der Nase herum. Auch so drückt sich Menschenverachtung aus.

Wenn Subventionsempfänger Mehrheit werden

Bezeichnend für das Ergebnis der Kanzlerrunde ist, was zwei FAZ-Kommentatoren*) so formuliert haben: „Wer glaubt, bei den Einwänden der Länder – Schleswig-Holstein und Bayern taten sich besonders hervor – sei es um die Energiewende, um Ökologie oder gar um die gebeutelten Stromkunden gegangen, der nimmt das EEG von der falschen Seite wahr. Wenn daran etwas geändert wird, holen die Regierungschefs der Länder nicht das Ökobarometer aus der Tasche, um zu sehen, ob die Änderungen etwas taugen, sondern den Rechenschieber aus dem Finanzministerium. Denn das EEG ist eine Umverteilungsmaschine, die den einen, etwa dem SPD-regierten Schleswig-Holstein, ungeahnte Perspektiven öffnet, den anderen, zum Beispiel dem SPD-regierten Nordrhein-Westfalen, zusätzliche Belastungen bringt.“ Und die andere Feststellung:„Selbst die große Koalition schreckt vor den mächtigen Lobbygruppen der Energiewende zurück. Bundeskanzlerin Angela Merkel beschrieb die Wirkung des EEG vor dem Wirtschaftsrat der CDU einmal so: Man könne daran studieren, wie es sei, wenn Mehrheiten zu Subventionsempfängern würden und nicht mehr bereit seien, die eigene Subvention abzuschaffen.“**) Vulgo: Diese Subventionsempfänger beuten die Stromverbraucher ungehindert aus. Aber die Kanzlerin – wie lautet man noch ihr Amtseid? – tut dagegen nichts, sie spielt mit, könnte sonst vielleicht ihren Job verlieren.

Die Pfründen der Bundesländer auch diesmal wieder gesichert

Ursprünglich sollte es darum gehen, den zusätzlichen Bau von Windkraft- und Fotovoltaikanlagen deutlich zu beschränken und die Ausnahmen der energieintensiven Industrie von der EEG-Umlage EU-konform zu ändern. Michael Limburg vom Europäischen Institut für Klima und Energie (EIKE) kommentierte am 3. April in einer Mail: „Die Ziele wurden nicht erreicht. Die geplante ohnehin nur gering wirkende Deckelung der Zubauraten bei Wind- und Solar wurde mit Auslegungstricks erheblich aufgeweicht. Die Bundesländer sicherten, auch diesmal wieder, ihre Pfründe zu Lasten der Verbraucher. Die vereinbarten Korrekturen liegen daher im kosmetischen Bereich. Der Anstieg der EEG Umlage wird so gut wie ungebremst weitergehen. … Die EEG Umlage treibt die Stromkosten der deutschen Verbraucher immer weiter dramatisch in die Höhe. Schon jetzt gehören sie zu den höchsten in Europa. Seit Beginn des EEG summierten sich die Zahlungen deutscher Netzbetreiber an die Besitzer von „Erneuerbaren“ auf über 120 Milliarden Euro. Von den Verbrauchern bezahlt. Allein 2013 waren es 23 Milliarden. Tendenz stark steigend. Der damit erzeugte Strom war an der Börse nur ein Bruchteil von rund. 15 Prozent davon wert.“

Energiewende bedeutet Kosten ohne Ende

Limburg weiter: „Würde das EEG sofort beendet werden, müssten die Verbraucher immer noch rund 330 Milliarden an die Betreiber zahlen, denn dazu zwingt sie das EEG wegen seiner zwanzigjährigenjährigen Preisfestschreibung samt Abnahmegarantie in unbegrenzter Höhe für denselben Zeitraum. Diese Riesenbelastung wird dazu noch mit jedem Jahr weiter deutlich steigen. Deswegen ist jede zaghafte „Korrektur“ oder „Reform“ nur ein sinnloses herumdoktern an Symptomen. Die Kostenbelastung der deutschen Verbraucher ist schon jetzt immens und für über 600.000 Haushalte bereits nicht mehr tragbar. Gleichzeitig wandern immer mehr Industriearbeitsplätze ins billigere Ausland ab. Deren Zahl liegt bereits bei einigen zehntausend. Auch da ist die Tendenz stark steigend.“ Energiewende bedeutet Kosten ohne Ende. Sehen Sie sich diese Grafik an: hier und auch die Web-Seite der Stromverbraucherschutz-Vereinigung NAEBhier.

Die Strompreisspirale dreht sich weiter nach oben

Nur eine einzige konkurrenzfähige politische Partei tritt bisher dafür ein, das EEG und seine Folgeregelungen ersatzlos abzuschaffen: die noch junge Partei Alternative für Deutschland(AfD)***) – siehe hier. Ebendies empfiehlt auch die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) in ihrem Gutachten für die Bundesregierung, siehe hier. Doch kritisiert sie nicht den Irrtum, mit Sonne, Wind und „Biogas“ volkswirtschaftlich und ökologisch sinnvoll Strom für das allgemeine Versorgungsnetz produzieren zu wollen, sondern nur das EEG. Die Energiewende steht für sie nicht zur Disposition, wird an keiner Stelle in Frage gestellt. Im Gegenteil, die Kommission beklagt ausdrücklich, mit dem EEG würden die CO2-Emissionen nicht verringert, und damit fehle es an der Wirksamkeit, das Klima im gewünschten Sinn zu beeinflussen. Im Übrigen leistet das Gutachten dem politischen Plan Vorschub, für das Subventionieren der Stromerzeugung mit Sonne, Wind und „Biogas“ ein anderes Entgeltverfahren (Quotenmodell) zu installieren. Aber die durch diesen Strom weiter steigende Kostenbelastung kann auch ein anderes Verfahren nicht aufhalten, geschweige denn senken. Mit dem weiter vorgesehenen Ausbau der „Ökostrom“-Erzeugung und dem deutschen Ausstieg aus der Kernkraft dreht sich die Strompreisspirale in Deutschland weiter nach oben.

Vernichtende Kritik von vielen Seiten

Zu den Kritikern von EEG und Energiewende gehört neben NAEB und EIKE inzwischen auch der Bundesrechnungshof. Er sieht enorme Risiken. Die Berliner Wochenzeitung Junge Freiheit hat darüber berichtet (hier). Schon früher hatten sich der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Jahresbericht 2013/2014) und die Monopolkommission kritisch zur Energiewende geäußert. Nicht zu vergessen ist der Wirtschaftswissenschafter Hans-Werner Sinn (Präsident des Ifo-Instituts in München) mit dem Titel „Energiewende ins Nichts“ am 16. Dezember 2013 (hier). Abschließend verweise ich auf das „Energiepolitische Manifest“ der Energiefachleute Günter Keil, Michael Limburg und Burkhard Reimer. Ihr „Faktencheck“ ist für die Politik der Energiewende und des EEG vernichtend (hier). Berichtet darüber habe ich hier. Inzwischen liegt der Text auch gedruckt und geheftet vor (DIN-A4-Format, 29 Seiten). Wer mag, kann ein Exemplar bei mir bestellen und unentgeltlich bekommen.

Was getan werden muss

Die staatliche Planwirtschaft in der deutschen Stromversorgung ist zu beenden. Der Staat hat sich darauf zu beschränken, den Wettbewerb auf dem Markt für Strom zu schützen und ihn von Beschränkungen freizuhalten. Der Staat darf in allen Bereichen der Energieversorgung nur Forschung und Entwicklung unterstützen, aber hat es zu unterlassen, die Stromerzeugung zu subventionieren. Das EEG und die Folgegesetze (wie die EnEV, das EnLAG und EEWärmeG) sind ersatzlos zu streichen, Marktwirtschaft und Wettbewerb in der Stromversorgung wieder herzustellen. Die mit der sogenannten Energiewende beschäftigten staatlichen bzw. halbstaatlichen Institutionen wie Deutsche Energie-Agentur (DENA) und EEG-Clearingstelle müssen dementsprechend, weil überflüssig, ebenfalls verschwinden.

Erst handeln, wenn wirklich gesicherte Erkenntnisse vorliegen

Ob menschenverursachte CO2-Emissionen wirklich zu bedeutsamer Klimaerwärmung führen, ist wissenschaftlich sehr umstritten. Folglich sollte dies weiterhin und vorrangig genauer erforscht werden. Doch müssen dann auch solche Wissenschaftler öffentlich zu Wort kommen und berücksichtigt werden, die diese Erwärmungsthese plausibel und belegbar bestreiten. Solange die These umstritten bleibt, ist es wirtschaftlich vernünftiger, sich auf Überlegungen und Planen von Maßnahmen zu beschränken, wie man sich vor einer wahrnehmbaren Erwärmung schützen kann, statt mit staatlichen „Energiewende“-Interventionen und ohne Einsatz von Kernkraft die Kosten der Stromerzeugung in Hunderter-Milliarden-Höhe zu treiben und damit ein Land wirtschaftlich zu ruinieren. Der CO2-Zertifikate-Handel ist auszusetzen, bis gesicherte Erkenntnisse über seine tatsächliche Notwendigkeit vorliegen. Alle Reglementierungen für die Emissionen von CO2 sind solange einzustellen.

_________________________________________________________________________

*) Jasper von Altenbockum, FAZ vom 3. April 2014, Seite1 und Holger Steltzner in der gleichen Ausgabe Seite 17.

**) Leider greift die FAZ die FAZ noch immer nicht den CO2-Wahn und die Klimaschutzpolitik an, sondern nimmt sie hin, als sei die Erwärmungsthese bewiesen, was sie nicht ist.

***) Aber wie die FAZ wagt auch die AfD es nicht, entschieden genug gegen die Behauptung vorzugehen, dass die anthropogenen CO2-Emissionen gefährlich die Erde aufheize und daher das Klima zu „schützen“ sei.

Der Beitrag erschien zuerst auf dem Blog von Dr. K.P. Krause hier




Scheinriesen der Moderne – Turturische Energien

Heutiges Thema: Eine tragbare Brennstoffzelle zum Aufladen von Handys

Auf dem Technikportal heise.de wird von der Mobilfunkmesse MWC gemeldet: Brennstoffzelle für fünf Handy-Ladungen, produziert von dem britischen Unternehmen Upp, die dazu aufrufen, sich für immer von der Steckdose zu befreien („Liberate yourself from the wall socket forever.“) Deren Webseite ist voll mit Lifestyle-Bildern von jungen Menschen, die im Flughafen rumhängen, oder mit der Harley durch die Wüste fahren, oder einfach nur hipp „UppTM“ sind.

Aber nicht rechnen können.

Ein paar technische Daten sind auf der Upp Seite und auf der heise Seite gelistet. Die Brennstoffzelle liefert bis zu 25Wh Energie, und sie nutzt reinen Wasserstoff, gespeichert in Metall-Hydrid in einer Cartridge, die separat von der eigentlichen Brennstoffzelle ist. Das führt zu einem hohen System Gewicht von 235g für die Brennstoffzelle plus 385g für die Cartridge = 620g. Dies ergibt eine Energiedichte von 25 Wh/620g = 40 Wh/kg, also gerade mal so viel wie ein klassischer Bleiakku aufweist, und nur ca. 1/4 dessen eines Li-Polymer-Akkus, wie er in Smartphones und Laptops benutzt wird.

Die Preise sind nach heise $200 für die Brennstoffzelle, und $5 – $10 pro Ladung. Da Upp 5 Ladungen pro Cartridge verspricht kostet die Cartridge also $25 – $50.

Keine Frage, die Technologie funktioniert prinzipiell, z.B. in U-Booten seit Jahrzehnten, wo das hohe Gewicht des Metall-Hydrid Speichers sogar geschätzt wird, und erlaubt hier den leisen elektrischen Antrieb. Siemens ist einer der Hersteller.

Nach heise kann man die Cartridges nachfüllen. Wieviel Wasserstoff benötigt wird ist unbekannt, und auch der Wirkungsgrad der Brennstoffzelle wird nicht genannt. Aber Wasserstoff in Metall-Hydrid zu füllen, ist erheblich komplexer als das Nachfüllen von Feuerzeugen mit Butan-Gas. Bei der Befüllung wird die Adsorptionswärme von ~20MJ/kg H2 frei. Übrigens, bei der Nutzung muss eben diese Energie wieder zugeführt werden, damit Wasserstoff freigesetzt wird, sprich, der Cartridge muss Wärme zugeführt werden – woher kommt die eigentlich? Etwa durch Verbrennen von Wasserstoff?

Der normale Nutzer wird also entweder einen großen Vorrat neuer Cartridges kaufen müssen, oder einen kommerziellen Befüller finden. Sucht man danach auf der Upp-Website ergibt sich „No results found in a 125km radius“ sowohl bei London als auch bei Düsseldorf. Nun ja, kommt vielleicht noch.

Wie sehen jetzt die Nutzungsszenarien aus?

Ich fahre auf meiner Harley durch die Wüste – ach, da gibt es kein Mobilfunknetz. Aber vielleicht will ich ja Videos gucken während der Fahrt. Nun gibt es da das 12V Bordnetz der Harley – also hier brauche ich keine Brennstoffzelle.

Dann also im Flugzeug, natürlich Langstrecke. Telefonieren kann ich zwar auch nicht, aber Videos gucken, oder Spielen, oder (demnächst) surfen und Emails schreiben. Nun finde ich an den Sitzen Stromanschluss für 220V, 110V und 5V per USB. Also, hier brauche ich auch keine Brennstoffzelle.

Egal, ich bin eben „UppTM“, zu Fuß unterwegs, übernachte unter Brücken, und brauche für 7 Tage Vollversorgung für mein Smartphone. Aus den 25Wh lassen sich 5 Ladungen nur entnehmen mit Handys der vorletzten Generation, wie uncool. Mein neues Smartphone hingegen hat einen 3500mAh Akku, speichert also ca. 3500mAh*3.7V = 13 Wh., und kann von einer Cartridge somit höchstens 2x aufgeladen werden (wobei ich Ladeverluste schon völlig ignoriere).

Also packe ich 1 Brennstoffzelle und 4 Cartridges in meinen Rucksack ein. Mithin für 100 Wh also $300 – $400 bei einem Gewicht von 1.78 kg.

Weniger „UppTM“e Menschen würden vielleicht bei Amazon 2 Powerpacks kaufen, die jeweils 50Wh bieten für 33€ bei einem Gewicht von 318g, und an der Steckdose wieder aufgeladen werden können. Mithin für 100 Wh also 66€ bei einem Gewicht von 0.64 kg.
Und noch weniger „UppTM“e Menschen überlegen, AA Batterien zu kaufen, mit denen 100 Wh mit 23 Stück à ca. 1.70€ bei 14.5g/Stck erreicht werden, plus einem Notfall-Ladegerät von 10€ bei 80g. Mithin für 100 Wh also 50€ bei einem Gewicht von 0.41 kg.

Eine Brennstoffzelle, beworben ausdrücklich für mobile Zwecke, die nicht nur 2 – 4x schwerer, sondern auch noch 5 – 8x teurer ist als Alternativlösungen, hat das Prädikat Turturische Energie wohlverdient!

Über den Autor:

Dr. Ulrich Steiner ist Physiker mit Diplom in Kernphysik. Seine Promotion erlangte er in der Krebsforschung mit einem biophysikalischen Thema. Nach über zwei Jahrzehnten in der Human-Pharmazeutischen Biotechnologie in Forschung, Entwicklung, Produktion und Planung begann er, Bioenergien und andere „Erneuerbare“ auf ihre Eignung für großtechnische Nutzung zu durchsuchen. Was er fand waren vor allem, nun ja, Turturische Energien.




Droht nach der Energiewende nun “Die Hauswende”?

Die ebenfalls medial glanzvoll verteidigte Energiewende hat offensichtlich ihren Glanz nach wenigen Jahren verloren, weil jeder Haushalt inzwischen bemerkt hat, dass er deswegen rund 600,- € im Jahr weniger in der Haushaltskasse hat und dass dies noch nicht das Ende der Fahnenstange ist.

Bild rechts: v.l.n.r.: Andreas Lücke (BDH-Hauptgeschäftsführer), Manfred Greis (BDH-Präsident), Dr. Barbara Hendricks (Bundesbauministerin), Stephan Kohler (geea-Sprecher und Vorsitzender der dena-Geschäftsführung), Marianne Tritz (GDI-Geschäftsführerin), Ulrich Tschorn (VFF-Geschäftsführer) Foto: dena/P. Becerra

Es werden ja noch Ausgleichszahlungen für zuverlässig arbeitende Schattenkraftwerke hinzukommen, die wegen des Wackelstroms aus Sonne und Wind weiter erforderlich sind.

Es werden sich die Kosten für die neuen Stromtrassen hinzuaddieren und dazu Entschädigungszahlungen für die Besitzer der Kernkraftwerke kommen, die nicht weiter betrieben werden dürfen, sowie die Kosten für den Neubau neuer zuverlässig arbeitender Stromkraftwerke, die nach dem Abschalten der letzten Kernkraftwerke zur Stabilisierung der Stromnetze unerlässlich sind. Und nicht zu vergessen sind die Kosten für Speicherungen der Wackelstromarten aus Sonne und Wind, wenn solche jemals realisiert werden könnten. Nicht vergessen werden sollten noch die erforderlichen Sozialleistungen für unsere armen Bürger, damit diese nicht vom Strombezug wegen unbezahlbarer Kosten ausgeschlossen werden.

Mutmaßlich hat man inzwischen den Murks bei der Energiewende erkannt und will jetzt vom ungelösten und inzwischen stark kritisierten Thema ablenken. Deshalb wird jetzt der Fokus auf “Die Hauswende” gerichtet, auch wenn schon der Begriff  “Hauswende” sowohl auf eine unglückliche Wortwahl als auch auf eine weitere Fortsetzung von Diletantismus hinweist. Längst sind die Bürger nämlich durch TV-Sendungen und einige verantwortungsvolle Medien aufgeklärt worden, dass sich die Plastikverpackung unserer Gebäude

Ÿ ♦ wirtschaftlich überschaubar nicht rechnet,

Ÿ ♦ keine beweisbaren Vorteile für die Umwelt hat,

Ÿ ♦ eine erhöhte Gefährdung im Brandfalle darstellt,

Ÿ ♦ bautechnisch nicht nachhaltig ist und

Ÿ ♦ den Sondermüll von morgen darstellt.

Weshalb sich Bundesbauministerin Dr. Barbara  Hendricks von der SPD trotzdem gegen die tatsächlichen Bürgerinteressen mit den Profiteuren solcher  “Hauswende”-Maßnahmen verbündet, erschließt sich für den neutralen Betrachter nicht, sollte sie doch eigentlich neutral vermitteln.

Wenigstens ist die Aussage in der Bekanntgabe für die Kampagne “Die Hauswende” ehrlich, wessen  Karren die Ministerin ziehen will. Es ist der Karren der “relevanten  Brachenverbände” und “zahlreicher Unternehmen”, darunter der

Ÿ ♦ Bundesverband Haus-, Energie- und Umwelttechnik e.V. (BDH)

Ÿ ♦ Gesamtverband Dämmstoffindustrie (GDI)

Ÿ ♦ Verband Fenster + Fassade (VFF),

Ÿ ♦ Bundesverband Flachglas (BF)

Ÿ ♦ der Baufinanzierer Wüstenrot und

Ÿ ♦ die rührige Firma Sto AG.

Rädelsführer dieser Kampagne ist die dena um Stephan Kohler, der sich seine “neutralen Studien” u.a. von der BASF mitfinanzieren lässt (siehe TV-Sendung “Könnes kämpft”).

Wie immer wurde der betroffene Eigentümer und Mieter zur Kampagne weder gehört noch irgendwie einbezogen. Die Bundesregierung beteiligt sich mit 1,3 Millionen Euro an dem “Aufklärungs-Projekt”, sprich an der Werbekampagne der Verbände. Hier haben wir die Einbeziehung des Bürgers wenigstens mit seinem Steuergeld.

Vielen Dank dafür – Frau Bundesbauministerin.

Mit unserem Geld dürfen wir wie immer dabei sein.

Norbert Deul – Vorstand

Schutzgemeinschaft für Wohnungseigentümer und Mieter e.V.

www.hausgeld-vergleich.de