NOx oder CO2 – was hat VW falsch gemacht?

Die Hardware der VW Diesel als solche hat also Betriebszustände, die die extrem harten NOx-Grenzwerte in Kalifornien einhalten. Warum lässt ein „kleiner Kreis“ von angeblich kriminellen VW Mitarbeitern seine Diesel nicht mit diesem hervorragenden Betriebszustand auf der Straße fahren?
Was die öffentlich rechtlichen Medien dazu recherchieren ist unbefriedigend. Am 1. September 2015 sendete die ARD einen Beitrag des WDR „Das Lügen-Werk: Wie VW die ganze Welt täuschte“. Darin wurde gesagt und gezeigt: „Die Stickoxide werden einfach in einem Filter gesammelt und anschließend durch Einspritzen von Kraftstoff verbrannt.“ Das bedeutet, es soll eine Art Staubsaugerbeutel als NOx Filter geben, welcher gasförmiges (!) NOx sammelt und dann bei Überfüllung durch Verbrennung mit Treibstoff wieder reinigt. Auf diese einfache Art und Weise sollen die NOx Grenzwerte eingehalten werden. Warum wird diese Technik von der Software auf der Straße ausgeschaltet? Zugegeben, ich kenne eine solche Filtertechnik für die NOx-Gase nicht. Ich kenne dafür den bekannten Abgaskatalysator und aktuell die Injektion von Harnstofflösung. Allerdings passt die Technik des „Staubsaugerbeutels“ sehr gut zur Arbeitsweise des klassischen Dieselrußfilters. Noch eine viel größere Ungereimtheit lieferte in der „ARD Infonacht“ des MDR Radios am 2. September 2015 der Journalist Johannes Frewel über ein Krisentreffen der Deutschen Automobilindustrie in Berlin. In seinem Hörfunk-Beitrag sagte ein Experte: „Das nächste eingesparte Gramm CO2 kostet die Industrie 100 Millionen Euro im Jahr und jedes weitere Gramm wird noch teurer.“ Warum wird über CO2 gesprochen, wo es doch um NOx geht? Klar, die Reinigung des Filters, gleich was es aus dem Abgas herausfiltert, verbraucht zusätzlichen Kraftstoff, was die CO2 Emission pro Kilometer Fahrleistung entsprechend erhöht. 
Die Manipulationssoftware des „kleinen Kreises“ von VW schaltet also zwischen zwei Betriebszuständen um: Der eine ist NOx arm und CO2 reich, der andere ist CO2 arm und NOx reich. Vermutlich hat der „kleine Kreis“ den Umschaltpunkt zu sehr auf CO2 und die Klimarettung verlegt. Deshalb die unsinnige Verlegung bis hinein in die Abgastests. Völlig in Ordnung wäre es doch, die Umschaltung bei 50 km/h zu machen. Dann verlässt das Fahrzeug die geschlossene Ortschaft, die nicht mit NOx belastet werden soll. Außerhalb der Ortschaften spielt die NOx Emission kaum eine Rolle. Dort zählt aber der Kraftstoffverbrauch ganz besonders. Schalteten die VW Diesel bei 50 km/h um, retteten sie insgesamt zwar das Klima etwas weniger, aber der „kleine Kreis“ von VW ersparte sich den Vorwurf, er nähme Gesundheitsschäden durch NOx in Kauf. Allerdings steht bei VW in Wolfsburg die Klimarettung ganz oben auf der Werteskala. Und in der Tat ist es ja so, dass Menschen mit leichtem Hustenreiz zum Autofahren immer noch fit genug sind. Krebserregend ist keines der Stickoxide. NO ist sogar Neuotransmitter der Viagra-Funktion! CO2lässt aber nach Kanzlerinnenberater Prof. Schellnhuber „2050 die Erde explodieren“. Solche Katastrophenprophezeiungen sind ein ganz anderes Betrugskaliber!
Dr. Gerhard. Stehlik, Hanau 
Quellen:
ARD Infonacht Podcast: http://tinyurl.com/p7nttcc       
(Tipp: ganz unten die 7 Tage Sperre aufheben, dann nach Frei-tag 2.10.2015 04:47 Uhr suchen oder nach dem Titel der Sen-dung: „Deutsche Autoindustrie berät Folgen der VW-Abgasaffäre“)
ARD Mediathek:             http://tinyurl.com/nsl8k8t




Wenn der Staat es will- (VW) Manipulationssoftware auch am Bau

Dank unserer „Qualitätsmedien“ sind in den Augen der Öffentlichkeit nicht verrückte und ehrgeizige Politiker schuld, sondern die kriminellen Ingenieure. „Haltet den Dieb!“ rufen die Medien und berichten von „Geständnissen“. Geht’s noch?
Welcher Ingenieur hat nicht bereits mit Manipulationssoftware gearbeitet? Im Bauwesen beispielweise alle! Seit vielen Jahren werden Wärmeschutznachweise mit einer Software erstellt, deren Rechenkern im Auftrag der Bundesregierung vom Fraunhofer-Institut für Bauphysik erstellt wurde. In diesem Rechenmodel  werden Sonnenstrahlen, welche auf  Fenster treffen, rechnerisch als Energiegewinn berücksichtigt. Solche welche auf Außenwände fallen unlogischerweise und inkonsequenterweise nicht. Wandflächen sind viel größer, als Fensterflächen und Wände haben außerdem Wärmespeichervermögen. Selbst wenn man im tiefsten Winter an einem Sonnentag eine Südwand anfaßt, spürt man die gespeicherte Wärme.  Jeder Ingenieur mit physikalischem Grundwissen weiß, daß mit dem Rechenprogramm manipuliert und betrogen wird. Aber alle machen mit. Denn die Anwendung dieses Manipulationsprogramms wird mit staatlichem Zwang durchgedrückt.
Bestandsgebäude werden mit diesem Trick der Nichtberücksichtigung der Wände energetisch minderwertig gemacht. Eine zu hohe Heizlast der Altbauten wird berechnet, weil die Sonne als Energiequelle vernachlässigt wird. Die Zufuhr von Sonnenenergie und Globalstrahlung durch die Wände wird halt „vergessen“. Für das mit Dämmplatten „sanierte“ Haus wird die physikalisch richtige Heizlast gerechnet. Da aber wie bereits erwähnt das Bestandsgebäude schlechtgerechnet wird, wird der Effekt der „Sanierung“ zu positiv dargestellt. Jeder Hausbesitzer wundert sich, daß nach erfolgter Wärmedämmung die Heizkostenersparnis regelmäßig sehr deutlich unter der rechnerischen Prognose liegt.  Ursache ist eben, daß von der Bundesregierung Manipulationssoftware in Umlauf gebracht wurde. Und die ist auch noch verbindlich anzuwenden.
Im ganzen „grünen“ Bereich häufen sich die Übergriffe des Staates auf die Vernunft. Viele Berechnungen sind getürkt, um politisch gewollte, aber naturwissenschaftlich unsinnige Aussagen zu unterfüttern oder um unerfüllbare staatliche Anforderungen zu unterlaufen. Dieselgate und die Energienachweise für Gebäude sind nur zwei Beispiele.
Die Kriminellen sind die Politiker und Journalisten, nicht die Ingenieure. Es  wird Zeit, daß Ingenieure und Fachleute gegen die manipulierenden Medien- und Parlamentsaffen den Aufstand wagen. Es wird Zeit, daß die deutsche Industrie, die deutsche Landwirtschaft und das deutsche Handwerk sich gegen staatliche Willkür wehren. Wer das nicht rechtzeitig tut, endet wie VW-Vorstand Winterkorn am öffentlichen Pranger.  Lieber im offenen Kampf für die Wahrheit sterben, als von hinten von Lügnern heimtückisch erschlagen werden!
Übernommen von Prabelsblog hier




Offizielle „Schallmessungen“ von Windrädern – ein Skandal?

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Lüdecke,

nach einigen bereits erfolgten EIKE-Veröffentlichungen zum Thema Immissionsbelastung durch WEA sowie Infraschallbelastungen und Ihres letzten Anrufs bei mir betreffs neuer gemeinsamer Fachveröffentlichungen auf der EIKE-Internet-Plattform komme ich nun dazu, Ihnen ein paar wesentliche neuere Erkenntnisse zum Thema zu schildern.

Das Thema „manipulierte Messungen“ ist ja nun nach dem aktuellen Volkswagen -Skandal um getürkte Dieselabgaswerte in den Mittelpunkt des allgemeinen Interesses gerückt. Im WEA-Planungs- und Genehmigungsbereich geht es aber auch viel nicht besser zu. Dort kontrolliert sich die WEA-Lobby nämlich selbst. Sie plant und betreibt ihre Anlagen wissentlich nach alten, für moderne WEA-Anlagen nicht mehr zutreffenden DIN-Normen und Bundesgesetzregeln. Und die zulassenden Behörden winken es durch.

Es fängt damit an, dass WEA-Planungen und die „genehmigungsrelevanten“ Schallprognoseberechnungen i.d.R. in Deutschland nach der DIN 9613-2 erfolgen. Nach diesen Planungs- und Genehmigungsregularien werden Schall-Immissionsbelastungen unterhalb von 63 Hz nicht berücksichtigt.  Ebensowenig fließen lokale meteorologische Bedingungen oder die geomorphe Situation vor Ort als relevante Planungsgrundlage ein. Berechnungen als sog. WEA-Schallprognosen, die nur für den „Außenbereich“ erfolgen, können die maßgebenden realen Belastungen im sensitiven Innenbereich der Häuser von Anwohnern nicht abbilden!

Es ist somit schon Hohn gegenüber den Anrainern von WEA, was die WEA-Betreiber und Lobbyisten den Betroffenen mangels unzureichender Rechtslage zumuten. Die Gesetzgebung, also die Politik, reagiert bisher NICHT. Im Gegenteil: Sie lässt es billigend zu, dass sich die Anlagenbetreiber selbst kontrollieren. Mit Wissen der Genehmigungs- und Kontrollbehörden werden vorgeschriebene Werte meist nur durch „Schönrechnen“ eingehalten. Die Landesumweltämter in Baden Württemberg, Bayern und Hessen machen dabei mit und stellen sich „blind auf beiden Augen“! Absicht ist hier nicht auszuschließen.

Es wird mit unzureichender akustischer  Technik (auch wenn diese amtlich geeicht ist) gemessen, weil diese – i.d.R. technisch bedingt – gar nicht in der Lage ist, Frequenzen unter 8 Hz, also den entscheidenden Infraschallbereich, zu erfassen. Es wird danach ungenau, fragwürdig und von keiner neutralen Stelle gegengeprüft ausgewertet! Wen wundert es dann noch, dass das LUBW vollmundig und sachlich unzutreffend behauptet, in mehr als 150 m Abstand zu WEA sei Infraschall praktisch nicht mehr messbar und damit auch nicht vorhanden!  Wenn ca. 30% des Infraschall-Frequenzbandes erst gar nicht gemessen werden, weil es die Messgeräte und/oder Einstellungen nicht hergeben, ist diese LUBW-Aussage mit hoher Wahrscheinlichkeit falsch.

Jedes windradgenerierte Infraschallspektrum besitzt eine diskrete Komponente, die sogenannten Flügelharmonische bei den blade passing frequencies, deren Grundharmonische nahe bei einem Hertz (Infraschall) liegt. Der Wissenschaftler Lars Ceranna wies bereits 2006 nach (hier), (hier), dass die zweite Flügelharmonische eines 200 kW-Windrades zwar tatsächlich bei 2 km in einem Hintergrundrauschen von 50dB versinkt, die eines heute üblichen 2 MW – Windrades aber erst bei ca. 20 km. Die von der LUBW gemessenen Spektren werden dagegen durch eine zu breitbandige Apparatefunktion so stark geglättet, dass die Flügelharmonischen bereits bei Überschreitung sehr kleiner Abstände vom Windrad im Rauschen verschwinden. Aber gerade diese schmalbandigen und langreichweitigen Infraschallsignale sind für nachgewiesene Gesundheitsstörungen bis hin zu schwersten Depressionen einschließlich Suizid verantwortlich (Wanka, R. and P. Höppe, Human biometeorological relevance of low frequency air pressure oscillations, Meteorologische Zeitschrift, 14, 279 – 284, 2005 sowie auch: „Ärzte für Immissionsschutz“ (hier) sowie Dr. med. Bernhard Voigt, Arbeitsmediziner, (hier)).

Erst vor knapp 2 Wochen hat meine Firma (im Rahmen einer internen Studie und Messung) in Nordhessen, in knapp 11 km Entfernung(!) zu einem „älteren“ Kleinwindpark mit folgender Anlagenbestückung:

2x   AN Bonus 600/44  à  600 kW

1x   Enercon-40/5 40   à 500 kW

(Diese Anlagen sind schon eher Winzlinge gegenüber modernen Schwachwind-WEA,  umso beeindruckender ist das ERGEBNIS unserer 10,6 km Indikations – Messung)

eine maßgebende Infraschall-Belastungen im Haus eines Betroffenen gemessen!  Lars Ceranna’s Annahmen dass die 2. Harmonische bei einer 220 kW Anlage mit ähnlicher Rotorblattlänge wie das 500 kW-Enercon-Modell in unserer Studien-Messung bei 2 km in einem Hintergrundrauschen von 50 dB versinkt, konnte damit sogar um den 5-fach höheren Faktor widerlegt werden!  *Unser Messungsergebniss (als grafische Aufarbeitung der gemessenen Grundharmonischen Frequenzen) finden Sie dazu als PDF in der Anlage dieser Email. (Anm. Lüdecke: ich habe die Messung der News als GUSZ220915.pdf angefügt).

Als Erkenntnis unserer eigenen Forschung und Messungen bei Betroffenen ist das Problem die synchrone, zyklische Belastung der diskreten Infraschallkomponente. Sie löst bei vielen Menschen ähnliche Beschwerden aus, wie bei der bekannten Seekrankheit (oder auch Reisekrankheit, wenn z.B. eine Beifahrer eines KFZ während der Fahrt ein Buch liest und Ihm dann schlecht wird). Wir haben dazu einen aufklärenden Film auf unsere Firmen-Internetseite gestellt, der von namhaften kanadischen Kollegen und Infraschall-Forschern erstellt wurde. Er kann hier anschaut werden – leider erst in Englisch. Eine deutsche Synchronisation bzw. Untertitelung erfolgt in Kürze.

Antizyklischer Infraschall wie er aus dem Naturbereich gerne als beruhigendes Beispiel genannt wird, etwa Meeresbrandung oder auch Wind selber, hat eine ganz andere Qualität, wird vom Menschen meist als angenehm empfunden und stellt absolut keine gesundheitliche Belastung dar (nur der als schädigend bekannte Föhn ist natürlich und zyklisch und infolgedessen gesundheitlich schädlich).

Ein weiteres, von WEA-Planern und Genehmigungsbehörden ignoriertes Problem ist der Körperschall aus Windrädern. Diesen erzeugen moderne WEA oft schon alleine durch die statisch bedingten Biegeschwingungen der Anlagen-Türme mit ihren heut schon 200 m Höhe bei den modernen Binnenland-Schwachwindanlagen. Diese Schwingungen werden über die Fundamentsockel der Anlagen (insbesondere bei Pfahlgründungen) in den Boden übertragen und können je nach geomorpher Vorort-Situation teilweise extrem weit über den Boden und manchmal sogar die Abwasserrohre, die dann als Schallresonatoren wirken, in die Häuser von Anwohnern eindringen. Hierzu muss sich noch nicht einmal ein Flügel der Anlage drehen! Läuft die Anlage, sind die Vibrationen (Körperschall) noch wesentlich stärker.

Körperschall als Immission kommt in Planungen und Genehmigungen für Windparks oder einzelne Anlagen nicht vor. Daher machte sich bisher auch fast niemand die Mühe, diese Belastung vor Ort bei den Betroffenen nachzumessen. Meine Firma misst auch diesen Schall regelmäßig im Auftrag von WEA-Betroffenen. Wir verfügen mit mehr als 5 DIN-konformen 3D (triaxialen) Geophonen über eine entsprechend geeignete Messgerätschaft und sind sogar in der Lage, mittels eines amtlich geeichten 8-Kanal-Messgerätes akustisch im Infraschallband bis zu 0,05 Hz hinunter zu messen – dieses ggfs. auch mit mehreren speziellen Tieftonmessmikros in Reihe, um Laufzeiten berechnen zu können. Die Messungen können auf einem speziellen Kanal durch die gerade herrschenden meteorologischen Werte ergänzt werden um ein Gesamtbild zu erhalten.

Liegen Körperschall und Infraschall parallel im Haus eines Anrainers von WEA an, genießt dieser nach deutschem Recht „TA-Lärm Abschnitt 6.2″  (Quellen: „TA-Lärm Abschnitt 6.2“ googeln) besondere Schutzrechte für max. zulässige Schallwerte in seinem Haus, so dass im gegebenen Fall der Rechtsweg Erfolg haben kann! Er ist hier sachlich absolut gerechtfertigt, denn Kombination und Wechselwirkung von Körperschall und Infraschall haben bereits bei geringen Pegeln negative, gesundheitliche Auswirkungen (s. hierzu die gutachterliche Stellungnahme „GuSZ Stellungnahme_IS_u_Körperschall.pdf der News angehängt).

Dass die modernen Windkraftanlagen auch tieffrequenten Luftschall und bodengeleiteten Körperschall verursachen, ist bekannt und physikalisch begründbar. Fast alle technischen Anlagen mit großen und relativ langsam drehenden Teilen sind geradezu dafür geschaffen, tieffrequente Luftdruckschwankungen bis hinunter in den Infraschallbereich zu erzeugen. Ebenso seit langem bekannt und hinreichend wissenschaftlich belegt sind die gesundheitsschädigenden Auswirkungen von tieffrequenten Schall- und Körperschalleinwirkungen auf den Menschen. Diese Erkenntnisse haben im Arbeitsschutzbereich auch bereits ihren Niederschlag gefunden. Auf europäischer Ebene wird für schwangere Arbeitnehmerinnen in der Rahmenrichtlinie 89/391/EWG festgelegt, dass sie keine Tätigkeiten verrichten sollten, die in direkter Nähe zu niederfrequenten Immissionen ggfs. stattfinden, da sich hierdurch das Risiko einer Fehl- oder Frühgeburt erhöhen kann. Betreffs Arbeitsschutz in Deutschland, siehe (hier), (hier).

Bei den von den Windkraftanlagen verursachten Emissionen besteht in Deutschland jedoch immer noch allgemein die Auffassung, dass der von diesen Anlagen verursachte Infraschall nach etwa 400 Metern nicht mehr vom normalen Hintergrundgeräusch (z.B. Blätterrauschen) zu unterscheiden ist und somit auch keine gesundheitlichen Auswirkungen auf den Menschen verursachen kann. Verständlicherweise seien damit dann auch weiterführende Untersuchungen und entsprechend resultierende gesetzliche Regulierungen zum Schutz der Gesundheit des Menschen nicht erforderlich.

Diese Situation ist im Ausland anders. Insbesondere in Dänemark und Finnland wurden vom Staat genaue Untersuchungen über Windradschall und seine Auswirkungen auf Anrainer angestoßen.

Unabhängig davon häufen sich jedoch die Beschwerden der Anwohner von Windparks. Immer mehr Berichte von Belästigungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen fließen in die aktuell sehr kontrovers geführte Diskussion um das „Mysterium Infraschall“ ein. Dies bedarf näherer Erklärung. Erste Anhaltspunkte liefern folgende nationale und internationale Veröffentlichungen:

1) Bereits 2006 hat die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), Lars Ceranna, Gernot Hartmann & Manfred Henger, die Infraschallwirkung von 1MW Windkraftanlagen über eine Entfernung von 10 km messtechnisch nachgewiesen (hier).

2) Aktuelle Studien führender Akustik Experten aus Australien (Cape Bridgwater Studie, 2014 – Steven Cooper, hier) und den USA (Robert W. Rand, Rand Acoustics, Brunswick, ME, USA, Wind Turbine Noise: An independent assessment, noise complaints predictable, hier) belegen ein gleiches.

3) Andy Metelka und Kevin A. Dooley (Canada) haben die Einwirkung von Windkraftanlagen messtechnisch sogar über eine Entfernung von über 120 km nachweisen können (166th Meeting of Acoustical Society of America, San Francisco, California, 2-6 December 2013, Session3aNS: Noise, hier) .

4) Mittels hochgenauer mikrobarer Differenzialdrucksensoren (Microbar-20)  konnte auch R. James, E-Coustic Solutions, Okemos, MI, (EXPLANATION OF TERMS AND CONCEPTS RELATED TOWIND TURBINE INFRASOUND, Februar 2015) die tieffrequenten Geräuscheinwirkungen von Windkraftanlagen messtechnisch sehr genau erfassen (hier).

5) Ein finnisches Akustiker Team hat im Juni 2015 mittels eben dieser mikrobaren Messtechnik die Ergebnisse der australischen Cape Bridgwater Studie exakt reproduzieren können und die Ergebnisse veröffentlicht (Preliminary microbarometer measurements from Jäneskeidas, 30.6.-1.7.2015)

Führende Akustik Experten aus den USA, Australien, Canada und Finnland haben in ihren Untersuchungen den von Windkraftanlagen erzeugten Infraschall, direkt in den Häusern der betroffenen Anwohner, messtechnisch erfasst.In den USA beispielsweise Rob Rand (hier), in Australien Steven Cooper (hier), in Kanada Andy Metelka (hier). Insbesondere Metelka konnte die IS-Flügelharmonischen eines Windparks noch in 125 km Entfernung messen (das entsprechende Dokument der  Acustical Society of America ist der News als metelka-Messung.pdf beigefügt).

Die für die Schall- und Körperschall-Verursachung und -Übertragung maßgeblichen physikalischen Gesetze haben natürlich überall – so auch in Deutschland – Gültigkeit. Somit rücken die gesundheitlichen Auswirkungen von tieffrequenten Luft- und Körperschallimmissionen im Wohnumfeld von Windkraftanlagen allmählich in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses, und es besteht die Notwendigkeit für eine umfassenden Abklärung der betroffenen Öffentlichkeit.

Allerdings sind öffentlich initiierte, finanzierte und neutrale Untersuchungen oder gar Forschungsprogramme bei uns in Deutschland derzeit nicht erkennbar und angesichts der politischen Politik, die Windräder um jeden Preis der Bevölkerung aufoktroyieren will, unübersehbar auch nicht erwünscht. Daher haben jetzt, in enger Zusammenarbeit und im ständigen Erfahrungsaustausch mit den Kollegen aus den USA, Canada, Australien und Finnland, auch deutsche Akustik Experten und Mediziner damit begonnen, die Schall- und Körperschalleinwirkungen beim Betrieb von Windkraftanlagen, auch in Deutschland, umfassend zu untersuchen. Wir sind dabei einen international vernetzten Verein zu etablieren, der sich mit dieser Problematik befasst.

Im Rahmen dieser Untersuchungen werden die Art, der Umfang und die Wechselwirkungen der Einwirkung von tieffrequentem Schall und Körperschall auf den Menschen im persönlichen Wohn-, Schlaf- und Erholungsumfeld gemessen, analysiert und dokumentiert. Die Messungen erfolgen parallel und zeitsynchronisiert, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich. Im Innenbereich der Gebäude erfolgen hierbei die für die Betroffenen gesundheitsrelevanten Immissionen, wobei paradoxerweise die aktuell rechtsrelevanten Immissionswerte nur im Außenbereich erfasst werden. Die bei diesen unabhängigen Untersuchungen jeweils vorliegenden raumakustischen Gegebenheiten finden ebenso Berücksichtigung wie auch die für die Schallausbreitung im Freien maßgeblich relevanten meteorologischen, topographischen, geomorphen und baulichen Bedingungen. Schlussendlich werden die Untersuchungen auch um die zeitgleiche Erhebung biometrischer Daten erweitert.

Dabei kommt ein weltweit technologisch führendes Mess- und Analysesystem zum Einsatz, das mit seiner Genauigkeit und seinem Funktionsumfang auch die strengsten normativen Anforderungen mehr als erfüllt und somit Untersuchungsergebnisse auf höchstem Niveau ermöglicht. Ausgestattet mit kommerziellen Tieftonmikrofonen und hochsensiblen Schwingungsaufnehmern kann damit jetzt auch in Deutschland eine umfassende Untersuchung und Beurteilung der realen Immissionssituation vor Ort erfolgen, was so in dieser Form und Präzision bisher – bedingt durch die Limitierungen der messgerätetechnischen Möglichkeiten und der Einschränkungen der angewendeten Messverfahren – noch nicht möglich war (hier).

Die im Rahmen solcher Untersuchung gewonnen Daten sind die unabdingbare Faktengrundlage für jegliche weiterführenden Aktivitäten zur Gewährleistung eines sicheren Schutzes der Gesundheit bei tieffrequenten Schall- und Körperschalleinwirkungen, verursacht durch industrielle Anlagen und Windräder und stellen somit den Grundstein für die letztendlich Abklärung des Phänomens Infraschall dar.

Das gesamte Untersuchungsprogramm wird „unsererseits“ in Deutschland von unabhängigen Akustikern und auch Medizinern auf der Basis eines nichtkommerziellen und ausschließlich wissenschaftlichen Engagements getragen und finanziert sich vollständig aus Spenden von Privatpersonen und gemeinnützigen Vereinen. Die Bundesinitiative Vernunftkraft (gemeinnütziger e.V.) leistet hierbei mit zweckgebundenen Spendenmitteln derzeit den wesentlichen Beitrag für die finanzielle Realisierbarkeit dieses umfangreichen Forschungsvorhabens. Weitere finanzielle Unterstützungen können die zielgerichteten Aktivitäten und Felduntersuchungen und somit die schnellstmögliche Schaffung einer evidenten Faktenlage maßgeblich beschleunigen.

Daher möchten wir an dieser Stelle auch EIKE bitten ggfs. über einen Spendenaufruf, zum weiteren Erfolg unserer Studien beizutragen! (Anm. Lüdecke: erfolgt hiermit, nähere Info hier).

Mit freundlichen Grüßen

Sven Johannsen

CEO/Geschäftsführer der: GuSZ Gutachter- u. Sachverständigen- Zentrum     für Umwelt-Messungen GmbH, Paul-Birkle-Str. 21, 69488 Birkena, eingetragen im Handelsregister Registergericht: AG Darmstadt, Registernummer: HRB 93688,
Steuer-Nr.: 017 234 20201, Finanzamt Darmstadt, Umsatzsteuer ID: DE299241576

Festnetz:     062097960537
FAX:             062097960538

Mobile:       0152-53692510

Email:        johannsen@umweltmessung.com

Internet:    www.umweltmessung.com

Schall- und Umweltmesslabor

– akustische Messungen nach DIN /ISO/EN (analog d. TA-Lärm)

– Erstellung von Gutachten

– Kalibrierungsservice (geeicht) für Klasse 2 + Klasse 1 – 1″ und 1/2″ Messgeräte

– Eichungsservice für Messgeräte der Klasse 1

– EMV Messungen, (NF + HF) mittels Spektrum Analyzer

– hochauflösende Geophonmessungen (ab 1 Hz)
u. Schwingungsmessung als Körperschall-Übertragungs-Nachweis

– Hersteller u. Vertrieb seismischer + mikrobarometrischer Messtechnik

– mikrobare medizinisch-prophylaktische INFRASCHALL-Messungen

– baubiologische Elektro- u. Magnetfeldmessungen

– Messung Cmet Werte (Berechnung Schallwetter) nach DIN EN ISO 96132

MITGLIED in der Deutschen Gesellschaft für Akustik   + im ALD / Arbeitsring Lärm DEGA

International Wind Profiling

– Meteorologische Windmessungen

– Windertragsbegutachtungen

– Meteorolog.  Langzeit Re-Analysen

– Schallwetter

– Schall- und Windmessungs-Equipment-Verleih u. Verkauf
Anmerkung Lüdecke: die bisher in EIKE erschienenen Beiträge über die gesundheitlichen Schädigungen durch Windrad-Infraschall finden sich hier.

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RWE – und seine Kommunen – am Abgrund

Zu allem Überfluss plagen RWE auch noch riesige Schulden, so um die 35 Milliarden Euro. Sie resultieren zumeist aus Fehlentscheidungen früherer Firmenchefs. Der vormalige Hausjurist und überraschenderweise zum Vorstandsvorsitzenden hochgelobte Dietmar Kuhnt kaufte allerhand marode englische und amerikanische Wasserfirmen auf, was den vorher kerngesunden zum ersten Mal in hohe Schulden trieb. Sein Nach-Nachfolger Jürgen Großmann, ein Zwei-Meter-Manager mit Ruhr-Stallgeruch und einer Statur wie eine deutsche Eiche, investierte zur Unzeit Milliarden in eine Vielzahl von fossilen Kraftwerken. Der jetzige RWE-Chef, Peter Terium (52), geborener Holländer und gelernter Wirtschaftsprüfer, Vegetarier sowie Billardspieler, räumte auf. Er legte die meisten Kraftwerke seines Vorgängers still, darunter das nagelneue Gaskraftwerk „Claus C“ und scheute sich auch nicht, das markante Bürohochhaus in Essen (Spitzname „Wattikan“) an einen US-Immobilienfonds zu verscherbeln und wieder zurück zu leasen. Mittlerweile ist er bei einem Dutzend kleiner Wasserkraftwerke angelangt, deren Verkauf bis zum Ende d. J. geplant ist, weil sich ihr Betrieb für RWE angeblich nicht mehr lohnt.

Geldsorgen der Kommunen

Die von der Bundesregierung nach Fukushima angeordnete Stilllegung der Kernkraftwerke hat RWE ins Mark getroffen. Zwei große Atomkraftwerke (Biblis A, Biblis B ) wurden sofort abgeschaltet, drei weitere (Emsland, sowie Gundremmingen B und C) sollen, zeitlich abgestuft, bis zum Jahr 2022 folgen. Diese Kernkraftwerke waren, neben den Kohlekraftwerken, die eigentlichen  Gewinnbringer des Konzerns. Kein Wunder, dass ihre Stilllegung in der Bilanz riesige finanzielle Lücken gerissen hat. Immerhin stellte ein Untersuchungsausschuss des Landes Hessen inzwischen fest, dass zumindest die Abschaltung der Kraftwerke Biblis A und B illegal war, weil der Betreiber dazu – wie im Atomgesetz verlangt – vorher nicht angehört worden war. Ministerpräsident Volker Bouffier schiebt die Verantwortung für diese Maßnahme der Bundesregierung zu. Demnächst wird die Bundeskanzlerin dem Ausschuss Rede und Antwort stehen müssen.

Die finanzielle Schieflage der RWE hat auch Auswirkungen auf die Kommunen in Nordrhein-Westfalen, denen der Konzern zu 24 Prozent gehört. Die Krise trifft sie sogar mehrfach: wegen verminderter Gewinne sinken die Gewerbesteuereinnahmen der betroffenen Städte, daneben müssen diese auch den Wertverlust ihrer Aktien und die Dividendenkürzungen verdauen. Die Reduktion der Dividende auf ca. 50 Cent pro Aktie wirft die Investitionsplanung der Städte Essen und Mülheim total über den Haufen. Fast noch schlimmer ist das Absinken des Börsenwerts für das RWE. Wie viele Kommunen in NRW hat die Stadt Essen bei Einführung der doppelten kaufmännischen Buchführung im Jahr 2007 den damaligen hohen Aktienkurs von 77 Euro als Eigenkapital in ihre Bücher genommen und damit einen satten Buchgewinn erzielt. Nach dem oben geschilderten Börsensturz musste allein die Stadt Essen ca. 800 Millionen auf ihre Beteiligung an RWE abschreiben. Das Eigenkapital der Stadt ist damit fast auf Null angelangt. Im Gegensatz zu Essen gibt es allerdings auch andere Städte in NRW, die nicht unter dieser Misere leiden. Die Landeshauptstadt Düsseldorf, beispielsweise, hat vor sieben Jahren ihre Anteile an RWE rechtzeitig verkauft und ist seitdem schuldenfrei!

Auch die Stadtwerke München haben große finanzielle Sorgen. Nachdem sie zuletzt noch 80 Millionen Euro Gewinn gemacht haben, wird dieses Jahr erstmals ein Minus vor dem Ergebnis nach Steuern stehen. Der Energiesektor hat seit Jahren den teuren, aber defizitären und unverzichtbaren U-Bahn-Ausbau mitfinanziert. Aus den Gewinnen der Stadtwerke konnte der Stadtkämmerer bisher zuverlässig ca. 100 Millionen Euro in den städtischen Haushalt einstellen. Das gilt zukünftig nicht mehr. Aber dieses Unglück kommt nicht allein. Die Stadt München ist auch mit 25 Prozent an dem Atomkraftwerk Isar II beteiligt und hat offensichtlich zu wenig Geld für dessen Abriss ab dem Jahr 2022 zurückgelegt. Etwa um 100 Millionen Euro muss diese Rücklage, angesichts der niedrigen Zinsen, aufgestockt werden. Dessen ungeachtet propagieren die Grünen dieser Stadt, dass München große Gewinne aus dem Betrieb von Windkraftanlagen zieht, an denen sie beteiligt ist. Verschwiegen wird, dass diese aus Subventionen herrühren, die vom Stromverbraucher bezahlt werden.

Zoff im Aufsichtsrat

Zu allem Überfluss hat bei RWE auch der seit 2009 agierende Aufsichtsratsvorsitzende Manfred Schneider angekündigt, dass er diesen Posten bei der nächsten Hauptversammlung im Frühjahr 2016 aufgeben werde. Ein neuer Kontrollchef musste also her; Gehalt: um die 300.000 Euro pro Jahr, also pea-nuts bei Herren dieses Kalibers. Üblicherweise obliegt es dem abgehenden Chef seinen Nachfolger zu finden – natürlich im Einvernehmen mit den anderen Aufsichtsräten. Und da begannen die Probleme, denn das hohe Gremium war sich nicht einig. Die Kommunen halten, aus historischen Gründen, zwar nur etwa ein Viertel des Aktienkapital, haben aber – wiederum aus historischen Gründen – volle 4 der insgesamt 10 Aufsichtsräte. Sie mussten in den Findungsprozess eingebunden werden. Und der war nicht einfach, denn die Kommunen und die Kapitalseite (6 Sitze) verfolgen verschiedenartige Geschäftsmodelle. Die Kommunen wollen, etwas platt gesagt, aus dem weltweit agierenden Energiekonzern RWE wieder einen regionalen Versorger machen, ein großes „Stadt- und Landwerk“, wie einer der ihren sagte. Sie betrachten den Konzern fast als Eigentum der Stadt- und Landkreise und halten es für das Wichtigste, dass es genug Dividende für die klammen Kommunen gibt – selbst wenn das Unternehmen wenig abwirft und jeden Euro eigentlich für die Investitionen bräuchte. Die Kapitalseite betrachtet diese Vision als rückwärts gewandt und zieht da nicht mit. Der Kandidat der Kommunen war der ehemalige Bundeswirtschaftsminister Werner Müller, derzeit Chef der Ruhrkohle AG und ein Strippenzieher allererster Güte. Er hätte, im Sinne der Kommunen, das RWE mehr oder minder verstaatlicht, wie seinerzeit seine Abbruchfirma RAG. Nun, Müller ist aus dem Rennen, denn Schneider hat seinen Nachfolger gefunden. Es ist der ehemalige Chef des Software-Konzerns SAP, namens Werner Brandt. Zwei weitere Mitglieder wollen den RWE-Aufsichtsrat ebenfalls verlassen, unter ihnen der Daimler-Vorstandschef Dieter Zetsche. (Will er etwa die Diesel-Software in Sindelfingen überprüfen?). Da vom kommenden Jahr an bei der Besetzung des RWE-Aufsichtsrats die Frauenquote zu berücksichtigen ist, werden zwei sachkundige Damen gesucht. Also: „Ladies to the front!“

Übernommen vom Willy Marth´s Rentnerblog hier

Weiterführende links: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/energie-stuehleruecken-bei-rwe-1.2673122

Über den Autor:

Dr. Willy Marth, geboren 1933 im Fichtelgebirge, promovierte in Physik an der Technischen Hochschule in München und erhielt anschliessend ein Diplom in Betriebswirtschaft der Universität München. Als Projektleiter wirkte er bei den beiden natriumgekühlten Kernkraftwerken KNK I und II, sowie bei der Entwicklung des Schnellen Brüter SNR 300 in Kalkar. Beim europäischen Brüter EFR war er als Executive Director zuständig für die gesamte Forschung an 12 Forschungszentren in Deutschland, Frankreich und Grossbritannien. Im Jahr 1994 wurde er als Finanzchef für verschiedene Stilllegungsprojekte berufen. Dabei handelte es sich um vier Reaktoren und Kernkraftwerke sowie um die Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe, wo er für ein Jahresbudget von 300 Millionen Euro verantwortlich war.




Video: WO LIEGT BASIS FÜR 2-GRAD-ZIEL ?

In unendlicher mühevoller Kleinarbeit hat das Team Heiligenroth um Rainer Hoffmann, sehr wichtige Ungereimtheiten wie auch fatale Widersprüche in den Berichten der IPCC Wissenschaftler und ihrer journalistischen Verstärker aufgezeigt.
Im folgenden Video wird dezidiert gezeigt, dass die mit 15 °C, mindestens seit Svante Arrhenius – also seit über 100 Jahren- angenommene "Mitteltemperatur" der Erdatmosphäre, im Jahre 2001 kühl und ohne Aufsehen vom IPCC kassiert wurde. Seither wird dort nur noch von 14 °C ausgegangen, die der natürliche THE bewirkt haben soll.
Die Erde soll also plötzlich – trotz Erwärmung um 0,8 °C – um ein ganzes Grad C kühler geworden sein. Jedoch, und auch das bereitet das Team Heiligenroth genüsslich auf, ist diese Abkühlung bei den Klima-Großwissenschaftlern ; Schellnhuber, Latif, Rahmstorf & Cie immer noch nicht angekommen. Sie plaudern nach wie vor von den 15° C die sozusagen den Komfortbereich der Erde darstellen, obwohl sie nunmehr bereits um ein glattes °C kühler sein soll.
Erklärungen dafür gibt es nirgends. 
Allein dieser Widerspruch, die Erdatmosphäre plötzlich als um 1 °C kühler anzunehmen, der bisher nirgends thematisiert wurde, reicht aus die gesamte kommende UNEP Klimakonferenz als Farce zu entlarven.
Wer die gesamte Menschheit auf Grund von solchen unbewiesenen Behauptungen einer großen Transformation unterziehen will, zeigt einmal mehr als deutlich, dass es ihm nur auf das politische Ziel ankommt. und die Wissenschaft als Mittel zum Zweck missbraucht wird

Das 03. Video (Abschnitt 1 von 5) der Staffel 3 als kritische GEGENPOSITION zur dubiosen Klimakonferenz in Paris im Dezember 2015 (#COP21)
Im Video  ist auch dargestellt, dass so gut wie alle "Interpreten" des 2 °Zieles, dieses fälschlich auf die zuvor "gemessene" mittlere Globaltemperatur von 15 ° C beziehen, also die vermeintlichen Gefahren ausmalen, die von 15 + 2 = 17 °C ausgehen.
Dabei wird völlig übersehen, dass das IPCC selbst diese vermeintlich zulässige Erwärmung auf die Temperatur "vor der Industrialsierung" bezieht, die zwar niemand genau kennt, die zudem am Ende der kleinen Eiszeit liegt, aber bedeutet, dass die Erwärmung der letzten 150 Jahre von rd. 0,8 K von den 2 ° abgezogen werden müssen. Es bleiben also nur noch 1,2 K. 
Auf dieser skurilen Rechnung basieren z.B. dann die Berechnungen über die Menge an CO2, die insgesamt noch emitiert werden dürfen, die z.B. der IPCC Vize und Ökonom Otmar Edenhofer anstellt.

Wir stellen im 2. Abschnitt fünf weitere, prominente Merkwürdigkeiten über den Treibhauseffekt vor. Folgen Klima-Kompetenz-Center wurden von uns untersucht: Das Umweltbundesamt, WIKPEDIA.DE, der ARD-Meteorologe Sven Plöger, der „Klimaretter“ Michael Müller, und…? Ja, die Veröffentlichung der „5. Merkwürdigkeit“ müssen wir aber noch bis auf weiteres zurückhalten. Infos über die Gründe erfahren Sie im Video des 2. Abschnitts…
Für normale Menschen dürfte das Herumreiten auf der Frage ob die globale Mitteltemperatur nun 14 °C oder 15 ° C sein möge, kindisch oder mindestens albern sein.
Das wäre es normalerweise auch, wenn man bedenkt, dass z.B. wir Mitteleuropäer jährlich Temperaturdifferenzen von 60 °C  oder sogar mehr erleben und uns – ebenso wie Fauna und Flora um uns herum – sehr wohl dabei fühlen.
Doch muss man bedenken, dass Änderungen der globalen Mitteltemperatur im zehntel Grad Bereich, von den als Wissenschaftlern verkleideten Klimaaktivisten des IPCC und seiner grünen Zeloten zum großen Gottseibeiuns stilisiert wurden.
Und es ist nunmal so, dass nur die absolute Temperatur die Berechnung von Energieströmen, – Bilanzen etc. erlaubt. Es ist also – zumindest für die Alarmisten- sehr wichtig, ob die Ausgangsbasis nun 13, 14, oder 15 °C ist. Und diese Frage ist völlig ungeklärt.