Ohne fundierte Begründung: Bundesregierung plant weitgehendes Verbot von Hydraulic Fracturing (“Fracking”)

1. Einführende Vorbemerkungen

 
 
Fracarbeiten Söhlingen Z15
Quelle: WEG Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V.
Fast fünfzig Jahre lang wurde auch in Deutschland, Ost wie West,  Hydraulic Fracturing in Erdgaslagerstätten hunderte Male angewendet, um die Zuflussrate von Erdgas in vergleichsweise geringdurchlässigen Speichergesteinen zu optimieren. Dieses geschah weitestgehend ohne das Interesse der unmittelbaren Anwohner zu wecken, obwohl in denLokalmedien etwaige Arbeiten angekündigt wurden und auch zu Bohrplatzführungen stattfanden.
Das Desinteresse änderte sich schlagartig Ende 2010. Insbesondere in Nordrhein-Westfalen (NRW) überschlugen sich einige Medien mit Jubelmeldungen. Schließlich solle unter NRW ein “riesiges Erdgasfeld” liegen, welche 2.000 Milliarden Kubikmeter Gas enthalten sollte (Zum Vergleich: Das mit Abstand größte westeuropäische Erdgasvorkommen “Groningen” in den Niederlanden enthielt ursprünglich Reserven in dieser Größenordnung). Um diese potenziellen Lagerstätten erschließen zu können, war von “neuen Fördermethoden” die Rede, die die Gewinnung des Erdgases ermöglichen sollen.
Mit den “neuen Fördermethoden” war Hydraulic Fracturing, was bereits damals alles andere als neu war, gemeint. Aber dennoch sollte dieses bewährte Verfahren den Explorationsvorhaben ein Bein stellen. Denn ebenfalls Ende 2010 erschien der Film “Gasland”, der für sich beansprucht, negative Folgen des Fracturings in den USA dokumentiert zu haben. Dramatische Szenen mit entzündbaren Wasserhähnen oder in die Kamera gehaltene Gläser mit angeblich durch Fracturing “verseuchtes” Trinkwasser trafen in Deutschland bei tlw. übertrieben umweltbesorgten Mitbürgern sowie bei sensationslüsternen Medien auf fruchtbaren Boden. Der Film wurde ohne den Hauch eines Zweifels für bare Münze genommen.
Um gegen die Erkundung (!) zu opponieren, gründeten sich umgehend Bürgerinitiativen (BI) an Orten in NRW, wo mit Bohrungen v.a. Kohleflözgasvorkommen aufgespürt werden sollten. Aber auch im benachbarten Niedersachsen gründeten sich ab 2011 BI an Orten, wo nach Schiefergas oder nach Kohleflözgas gesucht werden sollte. Selbst klassische Förderregionen waren betroffen, als plötzlich bekannt wurde, dass dort das ansonsten auch durch die Medien weitestgehend ignorierte Hydraulic Fracturing bereits seit Jahren angewendet wird und wieder durchgeführt werden sollte. Hinzu kam, dass durch diese Medien (z.B. NDR) gewordene Benzolaustritte an Lagerstättenwasser-Leitungen fälschlicherweise dem Hydraulic Fracturing zugeschrieben wurden.
Das Zusammentreffen der genannten Aspekte führte schließlich zu einer medialen Desinformationskampagne, die ihresgleichen sucht. Die “Erläuterung” des Verfahrens Hydraulic Fracturing wurde im Regelfall darauf reduziert, dass “ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien in den Boden gepresst” werde, “um das Gas zu lösen”. Wie genau eine Fracmaßnahme abläuft, wozu Sand und Chemikalien eingesetzt werden, wurde so gut wie nie erklärt. Hinzu kommt, dass bei der inzwischen naturwissenschaftlich unzureichend gebildeten Allgemeinheit “Chemikalien” als grundsätzlich schädlich angesehen werden.
Letzten Endes blieb die Politik, zunächst auf lokaler und regionaler Ebene, durch die Agitation der BI oft im engen Schulterschluss mit Medien(vertretern) nicht unbeeindruckt und nahm sich der Sorgen der “Bürger” an. Das führte dazu, dass NRW sowie das dem Bundesumweltministerium untergeordnete Umweltbundesamt (UBA) an teils fachfremde Privatfirmen und Institute Studien in Auftrag gaben, die das Risiko der Erschließung von Lagerstätten mittels Hydraulic Fracturing bewerten sollten. Obwohl diese Studien von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) sowie den Staatlichen Geologischen Diensten (SGD) der Bundesländer scharf kritisiert wurden, bezogen sich Politik, Medien und die BI stets auf diese. Erkenntnisse der fachlich kompetenten BGR und SGD wurden stattdessen weitesgehend ignoriert. Im Gegensatz zu Großbritannien übrigens, wo der British Geological Survey eine Studie verfasste, die die Basis für das weitere Vorgehen der Regierung darstellte.
Insgesamt führte die Debatte dazu, dass die in Niedersachsen erst seit 2008 stattfindende Exploaration auf Schiefer- sowie Kohleflözgas komplett zum Erliegen kam und in NRW, von einer Ausnahme abgesehen, überhaupt nicht beginnen konnte. Darüber  hinaus wurden seit 2011 in Niedersachsen geplante “klassische” Fracmaßnahmen nicht mehr genehmigt und im Zeichen des letzten niedersächsischen Wahlkampfes 2012/2013 die Auflagen ohne fachliche Begründung verschärft.
Und das ist die Brücke zu den geplanten gesetzlichen Vorhaben der gegenwärtigen Bundesregierung in Bezug auf die Anwendung des Hydraulic Fracturing sowie die inländische Erdgasförderung insgesamt.
2. Diskussion der Eckpunkte für die Regelung von “Fracking “

Kohleflözgas-Erkundungsbohrung Osnabrück-Holte Z2
Quelle: WEG Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V.
Durch das teils enge Zusammenspiel von Medien und BI sowie Umweltgruppen und der damit einhergehenden Desinformation und Dramatisierung bezüglich des Hydraulic Fracturing sowie der in Teilen fachlich unzureichenden Studien im Auftrag der Landesregierung NRW sowie des UBA sah sich die Bundesregierung veranlasst, zu reagieren. Bereits in der letzten Legislaturperiode sollten vor dem Hintergrund des medialen Drucks sowie der Studienergebnisse Auflagen verschärft werden. Jedoch konnten sich die damaligen Ressortchefs Altmaier (Umwelt, CDU) sowie Rösler (Wirtschaft, FDP) nicht auf entsprechende Regularien verständigen. Offenbar war das Thema für den Wahlkampf zu heikel.
Bei der neuen Bundesregierung hingegen ist “Fracking” sogar Gegenstand des Koalitionsvertrages. Das muss man sich einmal vergegenwärtigen: Eine seit Jahrzehnten bewährte Stimulationsmethode findet Einzug in einen Koalitionsvertrag. Und das allein nur durch die nahezu jeglicher Grundlage entbehrenden unterstellten Gefahren, wie z.B. die der Grundwasserverschmutzung oder die des Auslösens von (Schadens-) Erdbeben. Dazu der Berufsverband Deutscher Geowissenschaftler (BDG):
Die Hauptargumente der Fracking-Kritiker, die Verunreinigung des Trinkwassers und die Auffassung, Fracking könne Erdbeben auslösen, haben nach Auffassung des BDG wenig Bestand: Seit diese Technik in Deutschland eingesetzt wird, ist kein einziger Fall einer Grundwasserverunreinigung durch Fracking aufgetreten und die Auswirkungen des Frackings können zwar seismisch gemessen werden, sind aber in der Regel weit unter der Spürbarkeitsgrenze. In Deutschland ist es bei keiner der bisher durchgeführten Frackingmaßnahmen zu einem spürbaren Beben gekommen.
International verhält es sich kaum anders. Dazu soll an dieser Stelle auf ein Interview mit Professor Brian Horsfield vom GFZ Potsdam verwiesen werden.
Doch von solchen fachlich fundierten Erkenntnissen lässt sich die Bundesregierung offenbar nicht beirren. Anders ist es nicht zu erklären, dass immer wieder und somit auch bei den Eckpunkten der Regierung der Trinkwasserschutz in den Fokus gerückt wird:
Das geplante Regelungspaket zu Fracking folgt einem Grundsatz: Der Schutz der Gesundheit undder Schutz des Trinkwassers hat absolute Priorität.
Grundsätzlich ist dieser Forderung allgemein betrachtet nichts entgegenzusetzen. Doch der Zusammenhang mit dem Hydraulic Fracturing erschließt sich aufgrund der jahrzehntelangen Erfahrungen aus über 2 Millionen Anwendungen nicht (siehe Zitat BDG und Interview Prof. Horsfield).
Weiter heißt es:
Beim Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein lassen sich derzeit mangels eigener nationaler Erfahrungswerte die Auswirkungen noch nicht abschätzen.
Warum sollten sich diese von den internationalen Erfahrungen wesentlich unterscheiden? Entscheidend ist, dass die potenziellen Lagerstätten durch undurchlässige Deckschichten überlagert werden. Die Verbreitung solcher Schichten ist insbesondere in Norddeutschland durch die jahrzehntelange Exploration auf Erdöl und Erdgas gut erforscht. Dementsprechend ist der erste Eckpunkt nicht nachvollziehbar (Auszug):
1. Fracking-Vorhaben zur Gasförderung aus Schiefer-und Kohleflözgestein oberhalb von 3.000 Metern werden durch das Wasserhaushaltsgesetz verboten. […]
Zu hinterfragen ist hier allein schon die willkürlich gezogene Grenze von 3.000 Metern Teufe. Eine Begründung, warum gerade diese Teufenlage gewählt wurde, gibt es nicht. Zu vermuten ist, dass sich an tieferliegende potenzielle Schiefergasvorkommen aus wirtschaftlichen Gründen kein Unternehmen heranwagt und deshalb diese Grenze gezogen wurde. Damit wäre die Bundesregierung fein raus: Scheinbar ermöglicht sie die Erkundung, ist sich aber dessen bewusst, dass diese bei den Rahmenbedingungen kaum stattfinden wird. Genauso verhält es sich mit den “erlaubten” Forschungsprojekten. Kein Unternehmen würde bei dieser schwammigen und zukünftig unsicheren Gesetzeslage zig Millionen Euro in Forschungsprojekte investieren. Und somit wird es bis 2021 keine Forschungsergebnisse geben, die als Basis einer “Angemessenheitsbewertung” des Verbotes dienen könnten (wobei meiner Meinung nach das Verbot bereits aus heutiger Sicht völlig überzogen ist).
2. Fracking-Vorhaben für so genanntes „Tight Gas“ („konventionelles Fracking“) bleiben grundsätzlich möglich. Solche Vorhaben werden seit den 1960er Jahren in Deutschland durchgeführt und dürfen schon heute und nach derzeit geltendem Berg- und Wasserrecht keine Gefahr für die Gesundheit und das Trinkwasser hervorrufen.[…]
Hier müsste sich die Bundesregierung zunächst die Frage gefallen lassen, ob seinerzeit auch über Verbote der Erkenntnisgewinn erzeugt werden sollte (Ironie!) oder ob stattdessen eine Aufgeschlossenheit gegenüber neuen Technologien existierte und man den Mut hatte, Neues auszuprobieren und dadurch den Wissensstand auszubauen und gesellschaftlich voranzuschreiten. Außerdem stellt sich die Frage, warum für Schiefergaslagerstätten nur Fracfluide eingesetzt werden dürfen, die nicht wassergefährdend sind, für Sandsteinlagerstätten aber Fluide der WGK 1 (schwach wassergefährdend) erlaubt sein sollen. Hier wird wiederum reine Willkür deutlich.
3. Eine Gefahr für die öffentliche Wasserversorgung werden wir darüber hinaus ausschließen, indem Fracking jeglicher Art in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten, Einzugsbereichen von Talsperren und Seen, die unmittelbar der Trinkwassergewinnung dienen, untersagt wird; dieses Verbot kann durch die Länder auch auf Trinkwassergewinnungsgebiete ausgeweitet werden.
In den Wasserschutzgebieten der Kategorien I und II sind bereits heute Tiefbohrungen nicht genehmigungsfähig und somit kann es dort auch nicht zu Fracmaßnahmen kommen. In den der Kategorie III zugeordneten Bereichen sind Tiefbohrungen gegenwärtig gestattet und es erfolgten in einigen Bohrungen sogar Fracmaßnahmen (Region Vechta), ohne dass das Grundwasser beeinträchtig wurde. Wie auch? Die gefracten Horizonte des Karbon befinden sich ungefähr 4.000 Meter unterhalb der süßwasserführenden Grundwasserleiter, von denen sie durch mehrere Kilometer mächtige undurchlässige Gesteinspakete getrennt sind.
4. Für alle unter diesen Bedingungen möglichen Fracking-Vorhaben gelten folgende strenge Vorschriften:
  Die Beweislast für mögliche Bergschäden, die von Fracking-Maßnahmen bzw. Tiefbohrungen stammen können, soll den Unternehmen auferlegt werden.
Das dürfte kein Problem darstellen. Schließlich ist entgegen der Behauptungen der selbsternannten “Anti-Fracking-Bewegung” oder den Aufwieglern von Campact! bekannt bzw. muss bekannt gegeben werden, welche Additive dem Fracfluid beigemengt sind. Darüber hinaus sind die Zeiträume der Fracjobs, aber auch die der Bohrtätigkeiten erfasst.
  Bei allen Tiefbohrungen müssen umfassende Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden.
Hier wäre wieder einmal eine fundierte Begründung interessant. Denn schließlich ist der Zeitraum von Tiefbohrungen auf maximal mehrere Monate begrenzt, was die Durchführung einer umfassenden UVP nicht rechtfertigt. Umwelt- und Naturschutzaspekte können und werden bei Tiefbohrungen schon heutzutage im Genehmigungsverfahren beachtet, z.B. in Form von naturschutzfachlichen Beiträgen von Umweltplanungsbüros.
  Im Einzugsbereich von öffentlichen Wasserentnahmestellen oder der unmittelbaren Verwendung in Lebensmitteln (zum Beispiel Mineralwasser oder Bier) muss eine Schädigung des Grundwassers ausgeschlossen sein (wasserrechtlicher Besorgnisgrundsatz).
Weder Mineralwasser noch Bier sind lebensnotwendige Mittel, nur um bei diesen Bespielen zu bleiben. Zudem enthält Bier Pilsner Brauart mit 5 Volumenprozent einen höheren Anteil an “Chemikalien” als Fracfluide. Nämlich Ethanol, welches auch ein gängiges Fracfluidadditiv darstellt. Hier sollen vielmehr mit fragwürdiger Begründung partikulare Wirtschaftsinteressen geschützt werden.
♦  Es ist ein umfassender Ausgangszustandsbericht zu erstellen.
  Die Identität sämtlicher eingesetzter Stoffe sowie ihre voraussichtliche Menge sind offenzulegen.
  Es findet ein Grund- und Oberflächenwassermonitoring statt.
  Rückflüsse und Bohrlochintegrität werden überwacht.
  Es gibt eine Berichtspflicht an die zuständige Behörde.
Diese Punkte sind bereits heute Standard bzw. ohne weiteres umzusetzen, wobei z.T. die Sinnhaftigkeit zu hinterfragen ist, wie. das Monitoring von Oberflächen- und Grundwasser.
  Es wird eine Verordnungsermächtigung für ein öffentliches Stoffregister eingeführt.
Bitte was?
5. Alle diese strengen Vorgaben gelten auch für zurückgeförderte Frackflüssigkeiten und das Lagerstättenwasser. Dazu wird zum Umgang mit dem Flowback und dem Lagerstättenwasser  der Stand der Technik entsprechend konkretisiert.
Zunächst einmal wirft sich die Frage auf, warum immer wieder betont werden muss, dass die Vorgaben einenstrengen Charakter haben? Strenge Regelungen sind doch eigentlich kennzeichnend für undemokratische, freiheitsbeschränkende Gesellschaftsformen. Sicherlich darf in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsornung keine Narrenfreiheit herrschen. Aber dafür bedarf es keiner strengen Regelungen sondern solcher, die sachlich und fachlich begründet sind. Und das ist, wie aus den Erläuterungen zu den Eckpunkten hervorgeht, nicht der Fall. Um bei Punkt 5 zu bleiben: Die Versenkung von Lagerstättenwasser (LaWa) ist Stand der Technik und probleme infolge dieser seit Jahrzehnten durchgeführten Praxis sind nicht bekannt. Es ist kein einziger Fall bekannt, bei dem LaWa aufstieg und süßes Grundwasser beeinträchtigte.
6. Darüber hinaus verbleiben den Bundesländern weitergehende Regelungsmöglichkeiten im Rahmen ihrer Landesentwicklungsplanung.
Die Landesentwicklungsplanung betrifft die Raumordnung an der Erdoberfläche. Fracmaßnahmen sind davon also ausgeklammert. Selbst wenn mit diesem Punkt oberirdische Einrichtungen gemeint sein sollten, dürften diese nicht anders behandelt werden wie z.B. Anlagen zur Biogasgewinnung oder zur Stromerzeugung durch Windkraftanlagen.
Letzten Endes soll mit den sechs Eckpunkten folgendes erreicht werden:
Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas wird es zu wirtschaftlichen Zwecken auf absehbare Zeit in Deutschland nicht geben.
Nach dem Ausstieg aus der Kernkraft inklusive Forschung die der Entschärfung des Abfallproblems dienen könnte sowie dem Verbot der Forschung im Bereich der Grünen Gentechnik wird aus rein ideologischen Gründen einer weiteren Technologie der Garaus gemacht. Denn wie erläutert, lässt sich eine fachlich fundierte Begründung aus dem Papier nicht ableiten.
3. Reaktionen

Bötersen Z11, März 2012 ©chef79
Auf erwartungsgemäß harsche Kritik stoßen die geplanten Beschränkungen und Verbote beim Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V. (WEG). Vor allem wird kritisiert, dass die Nutzung umfangreicher Erdgaspotenziale aufgrund von willkürlich gezogenen Grenzen verboten werden soll. Vor dem Hintergrund, dass in Deutschland seit Jahrzehnten ohne größere Umweltbeeinträchtigungen Erdgas gefördert wird, stößt zudem die vorgesehene Verdrängung der Erdgasgewinnung aus großflächigen Gebieten auf Unverständnis. An dieser Stelle soll ein Zitat des Geschäftsführers des WEG, Herrn Josef Schmid, wiedergegeben werden:
„Völlig unverständlich ist, dass einerseits über strategische Erdgasreserven in Speichern nachgedacht wird und gleichzeitig die Förderung von Erdgas aus heimischen Quellen verboten werden soll,“
Nach Schmids Ansicht wird es, sofern die Regelungen wie in den Eckpunkten dargestellt durchgesetzt werden, in absehbarer Zeit in Deutschland keine Erdgasförderung mehr geben, womit die Importabhängigkeit von 80 % vor zehn Jahren über aktuell 90 % auf 100 % ansteigen wird.
Dementsprechend fordert die Industrie die Politik auf, bei der Formulierung des Gesetzentwurfes nachzubessern und perspektivisch eine Nutzung der Schiefergaspotenziale zuzulassen.
Ebenfalls erwartungsgemäß gehen die Pläne der Bundesregierung den Gegnern der inländischen Erdgasgewinnung im Allgemeinen und des Hydraulic Fracturings im Speziellen nicht weit genug. Diese sehen sogar die Industrie durch die Verschärfung und die geplanten Verbote begünstigt!!!
BBU: Gabriel und Hendricks opfern mit ihrer Einigung beim Fracking die Umwelt den Interessen der Gasindustrie
Da fragt man sich, ob diese radikalen Vertreter des Umweltschutzes (Bundesverband der Bürgerinitiativen Umweltschutz – BBU) unter Wahrnehmungsstörungen leiden. Wenn der Industrie ein Vorteil aus den geplanten Regelungen erwachsen würde, gäbe es die sehr deutliche Kritik und das Unverständnis gegenüber den Plänen wohl nicht. Aber was soll man schon von Mitmenschen erwarten, die mit solchen Phrasen um sich wirft:
Ohne das Gutachten des Umweltbundesamtes abzuwarten, in dem die erheblichen Gefahren des Frackings analysiert und bewertet werden, haben sich beide Minister bereits darauf festgelegt, derumweltzerstörenden Methode der Gasgewinnung den Weg zu ebenen.
Von einer Ebnung des Weges kann aufgrund der geplanten Hürden definitiv nicht die Rede sein. Vielmehr werden dem Unterfangen, Erdgas nach Durchführung von Fracmaßnahmen zu gewinnen, regelrecht Felsbrocken auf den Weg geworfen. Besonders befremdlich ist, dass die radikale Gruppierung (entschuldigung, aber bei der Wortwahl ist dem wohl so) in Person ihres Sprechers Oliver Kalusch sich einmal mehr anmaßt, für die gesamte Bevölkerung zu sprechen:
“[…]Doch statt der Forderung der Bevölkerung nach einem ausnahmslosen Fracking-Verbot nachzukommen, wollen sie diese hochgefährliche Art des Gasbohrens lediglich auf eine sichere rechtliche Grundlage stellen. Damit haben die beiden Verantwortlichen den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der natürlichen Lebensgrundlagen den Interessen der Gasindustrie geopfert.“
An welcher Stelle hat DIE BEVÖLKERUNG ein ausnahmsloses “Fracking-Verbot” gefordert? Selbst auf medial groß angekündigten “Anti-Fracking”-Demonstrationen kamen nur wenige hundert Menschen, die tlw. von weit her angereist sind, zusammen. Diese überschaubare Anzahl von Mitbürgern dürfte alles andere als Repräsentant der deutschen Bevölkerung angesehen werden.
Kalusch und der BBU kritisieren, und das nicht unbedingt zu Unrecht, allerdings mit anderen Vorzeichen als oben erläutert bzw. vom WEG kritisiert, die Willkür der Grenzziehung ohne naturwissenschaftliche Begründung. Allerdings sollten sich Kalusch und Co. mit der Kritik an mangelhaften naturwissenschaftlichen Begründungen zurückhalten, wenn man selbst nicht soviel mit naturwissenschaftlichen Fakten anfangen kann. Nicht anders ist es zu erklären, dass der BBU verbreitet, dass “Fracking” auf 3/4 der Staatsfläche erfolgen könne. Diese Behauptung ist insofern substanzlos, als dass Kohlenwasserstoffvorkommen, zu deren Gewinnung Fracmaßnahmen erforderlich wären, bei weitem nicht diese Ausmaße einnehmen.
Es ist erschreckend, mit welchen Methoden solche Gruppierungen wie die gemessen an der Gesamtbevölkerung Deutschlands zahlenmäßig verschwindend geringe “Anti-Fracking-Bewegung” vorgeht und es damit schafft, die Politik vor sich her zu treiben.
Allerdings finden sie Unterstützung aus den Reihen der liberalen Verbotspartei, Bündnis 90/Die Grünen. Deren Bundestagsfraktionssprecher Oliver Krischer äußerte sich noch vor dem Eckpunktepapier folgendermaßen:
Wir lehnen den Einsatz der Fracking-Methode zur Erdöl- und Erdgasgewinnung ab. Wir unterstützen und begrüßen die heutige Länderinitiative zu einem Fracking-Verbot. Das Risiko, unsere Grund- und Trinkwasservorräte schwer und dauerhaft durch den Einsatz der Fracking-Technologie zu beeinträchtigen, rechtfertigt nicht die kurzzeitige Förderung von vergleichsweise geringen Gasmengen.
Leider kann auch Krischer sowie seine Partei keine Beweise für die “schwere und dauerhafte” Beeinträchtigung des Grund- oder sogar Trinkwassers infolge von Fracarbeiten vorlegen. Stattdessen liefert er im folgenden Abschnitt die Begründung für die Ablehnung seiner Partei:
Mit der Energiewende wollen wir ohnehin fossile durch erneuerbare Energien und Energieeffizienz konsequent ersetzen.
Mit dem Verbot der Möglichkeit, zusätzliche Erdgaspotenziale zu erschließen soll offenbar erreicht werden, dass ein vermeintlich lästiger Konkurrent der sogenannten “Erneuerbaren Energien” ausgeschaltet wird. Offenbar ist dazu jedes Mittel recht, wie z.B. das Erfinden und Übersteigern von nicht vorhandenen bzw. geringen Risiken.
Und leider haben die fragwürdigen Methoden der BI sowie der Umweltverbände, mediale Desinformation und in Teilen fachlich dürftige Studien dafür gesorgt, dass ein jahrzehntelang ohne Schaden für Grundwasser, Umwelt und Mensch  durchgeführtes Standardverfahren auf ein Abstellgleis geschoben wird. Dabei ist es inzwischen fraglich, ob es von dort in absehbarer Zeit wieder abgeholt wird.
Mit den geplanten Verboten wird eine seit mehreren Jahren in Deutschland eingeschlagene und beschrittene Wegrichtung fortgesetzt: Unter dem Vorwand des Umweltschutzes wird alles untersagt, was eventuell mit Risiken behaftet sein könnte. Und seien diese noch so gering oder überhaupt nicht vorhanden. Das ist beschämend für eine Nation, die einst für ihre hervorragenden Ingenieure und Naturwissenschaftler bekannt war.
Dieser Beitrag wurde von der Website Erdöl und Erdgas in Deutschland des Autors übernommen.




BGH hält EEG für verfassungskonform

Nun werden Juristen dafür trainiert und bezahlt, dass sie das geschriebene Recht so spitzfindig wie möglich auslegen, um es auf ein bestehendes  Rechtsproblem zu Gunsten ihrer Mandanten anzuwenden. Die Richter – ebenfalls versierte Juristen- sind dann vom Gesetz aufgefordert unter Berücksichtigung der Gesetzeslage nach bestem Wissen und Gewissen neutral und gesetzeskonform zu entscheiden. Also weder den Kläger, noch den Beklagten zu übervorteilen.
Und die Richter des BGH lassen sich in ihrer Spitzfindigkeit wohl von niemandem übertreffen. Doch anders als bei normalem Gerichten sitzt anscheinend der Staat beim BGH nicht nur als Beklagter vor Ihnen, sondern auch als Oberrichter auf der Richterbank dabei.
Auf diese Gedanken muss man kommen, wenn man die Begründung für die Ablehnung (z VIII ZR 169/13).) der Verfassungsklage liest.
Denn, so die Richter des BGH, charakteristisch für eine Sonderabgabe sei, dass die öffentliche Hand von ihr profitiere oder zumindest Einfluss auf die Gelder nehmen könne. „Sämtliche Geldmittel, die durch das EEG 2012 geschaffen und gesteuert würden, bewegten sich ausschließlich zwischen juristischen Personen des Privatrechts“[1], begründeten die Richter ihren Spruch. Der öffentlichen Hand flössen keine Gelder zu.
Für jeden Kenner der Materie ist diese Einschätzung grottenfalsch, weil völlig an der Realität vorbei. Die Gründe dafür sind vielfältig. Ich will nur drei nennen
1.    Das Gesetzgeber zwingt die Netzbetreiber den per EEG gegenüber konventionellen überteuert erzeugten NIE-Strom in jeder angebotenen Menge, zu jeder Zeit, und auf zwanzig Jahre garantiert aufzukaufen. Das ist – anders als das Gericht uns weismachen will- ein direkter Einfluss ..“auf die Geldmittel, die durch das EEG „geschaffen“ und gesteuert“ werden. Denn der Gesetzgeber erzwingt nicht nur die Abnahme, sondern bestimmt auch den (überhöhten) Preis und die Dauer der Abnahmeverpflichtung.
2.   Der Gesetzgeber „erlaubt“ per EEG den Netzbetreibern, die Ihnen entstehenden Kosten durch den Aufkaufzwang von nutzlosem weil qualitativ minderwertigen und überteuerten NIE Strom per Umlage an bestimmte Verbrauchergruppen weiter zu geben. Andere werden ausgenommen. Diese Auswahl bestimmt der Gesetzgeber. Damit nimmt der Gesetzgeber erneut direkten Einfluss auf die Geldmittel und steuert diese auch direkt.
3.   Die Mehrwertsteuer, die auf die EEG Umlage erhoben wird, fließt dem Gesetzgeber direkt zu. Für dieses Jahr erwartet die Bundesregierung daraus Einnahmen in Höhe von 1,61 Milliarden Euro, berichtete kürzlich das Handelsblatt[2]. Für das gesamte EEG-Umlagenaufkommen zahlten private Verbraucher wie Unternehmen allein von Januar bis Mai 2014 6.160 Mill.€ an Umsatzsteuern, wie der Verbraucherschutzverein „Bürger für Technik“ unter Berufung auf Medienberichte soeben berichtet. Dieser „Geldfluss“ wurde also allein durch das vom Gesetzgeber verordnete EEG „geschaffen“ und fließt direkt – also von ihm „gesteuert“-  dem Staat zu.
So zumindest hätte man die Situation einschätzen müssen, wenn man nicht nur der normalen Logik sondern auch der realen Situation und ihrer Auswirkungen auf die Gesetzeslage folgte. Die BHG Richter hätten also dem Kläger eindeutig recht gegen müssen. Wollten Sie aber offensichtlich nicht. Justitia war mal wieder blind und taub, aber nicht stumm. Auch wenn damit das Rechtsempfinden,  wie auch das geltende Recht -meiner unmaßgeblichen Meinung nach- schwer verbogen wurde.
Mit dieser Haltung des BGH wird aber auch jedem bewusst, dass auch andere potentielle Anfechtungen des EEG z.B. wg. Sittenwidrigkeit vor demselben BGH vermutlich wenig Aussicht auf Erfolg haben werden.


[1] Quelle http://www.faz.net/agenturmeldungen/unternehmensnachrichten/bgh-haelt-eeg-umlage-nicht-fuer-verfassungswidrig-13045205.html
[2]Quelle: http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/umsatzsteuer-auf-eeg-umlage-steigende-strompreise-spuelen-geld-in-die-bundeskasse/9770254.html




EuGh-Urteil zum EEG: Unsinn ohne Ende

Dabei liest sich die Urteilsbegründung einigermaßen merkwürdig und klingt mehr nach einer politischen als nach einer rechtsstaatlichen Entscheidung. Schließlich ist der freie Binnenmarkt (nicht zu Unrecht) die heilige Kuh der EU, wie kürzlich erst der britische Premier David Cameron erfahren musste. Auf dem Altar des (vermeintlichen) Umweltschutzes aber darf diese geopfert werden, zumindest wenn man der Logik des EuGH folgt. Das Absurde daran ist nur, dass dank des weltweiten Handels mit Emissionszertifikaten durch den „Ökostrom“ nicht eine Tonne CO2 eingespart wird: Denn jede Tonne, die wir (oder im Urteil Schweden) einsparen, kann und wird von einem anderen Land dank des besagten Handels mehr produziert. Dass es sich also um ein Nullsummenspiel handelt, bestätigen zahlreiche Studien, nicht zuletzt sogar das Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) der Vereinten Nationen.
Wie dem auch sei, der planwirtschaftliche Unsinn der Energiewende wird nun also noch ein paar Jahre weitergehen. Begonnen hat das ganze zur Jahrtausendwende unter der damaligen rot-grünen Bundesregierung. Mit der Parole „Energie muss teurer werden, damit Arbeit billiger werden kann“ bewiesen die damaligen Regierungsmitglieder, dass sie zumindest den Physikunterricht der 8. Klasse geschwänzt hatten. Sonst hätten sie nämlich mitbekommen, dass Energie gemeinhin als gespeicherte Arbeit aufgefasst wird und somit am Ende auch die Arbeit teurer wird, wenn man die Energiekosten erhöht.
Aber der Spruch klang zumindest super und überzeugte seitdem viele Häuslebauer, sich das ein oder andere Solarpanel aufs Dach zu setzen und noch mehr Unternehmen, ihre benötigte Energie ebenfalls am besten selbst zu erzeugen. Naja, überzeugt wurden Unternehmer und Häuslebauer eher davon, dass sie zum einen die Installation der Solaranlagen steuerlich abschreiben konnten und zum anderen auch noch eine garantierte Einspeisevergütung, die deutlich über dem tatsächlichen Strompreis lag, erhielten – mit anderen Worten: von den enormen Subventionen, die am Ende natürlich die Verbraucher zu zahlen haben und zwar primär jene, die keine Solaranlage auf dem Dach ihres Eigenheims haben. Dies liegt übrigens nur allzu oft daran, dass besagte Verbraucher zum einen gar kein Eigenheim besitzen und sich zum anderen ein solches auch nicht leisten können. Ein klassisches Umverteilungssystem also, allerdings entgegengesetzt der Richtung, die insbesondere SPD und Grüne normalerweise propagieren.
Zwar hätte es in der Zeit der letzten liberal-konservativen Regierung der Republik die Möglichkeit gegeben, den Spuk zu beenden, aber da diese Regierung nur den Farben nach und nicht der Gesinnung nach liberal-konservativ war, wurde nur ein bisschen an den Laufzeiten der Kernkraftwerke gedreht. Die Energiewende an sich aber wurde nicht in Frage gestellt. Schließlich ist „Klimaschutz“ inzwischen das Mantra der heimischen Politik. Als dann auch noch rund 10.000 Kilometer entfernt aufgrund einer doppelten Naturkatastrophe ein GAU in einem Kernkraftwerk stattfand, sah die Kanzlerin ein klares Signal und beschloss – ganz dem Zeitgeist folgend – nun erst recht auf die „guten“, die grünen Energien zu setzen und dem Heimatland die industrielle Basis zu entziehen.
Denn die gesetzten Anreize funktionieren bestens – zu attraktiv ist deren marktferne Gestaltung. Entsprechend wollten und wollen immer mehr Bürger und Unternehmen hiervon profitieren. In der Folge zahlen immer weniger die EEG-Umlage, während zeitgleich immer mehr Ökostrom produziert wird. Als logische Konsequenz steigt die Umlage für den nicht produzierenden Verbraucher dramatisch an. Also muss die Politik hier gegensteuern, ganz gemäß der von Ludwig von Mises erstmalig formulierten „Ölflecktheorie“ – diese besagt, dass auf jeden Staatseingriff notwendigerweise weitere folgen müssen.
Dementsprechend wird das EEG nun „novelliert“ – künftig sollen jene (Private wie Unternehmen), die den angeblich klimafreundlichen Strom produzieren, ebenfalls per EEG-Umlage zur Kasse gebeten werden. Die EU-Kommission hatte bereits darauf hingewiesen, dass sie die Ausnahmen für die Industrie für illegale Wettbewerbshilfen hält. Mit der geplanten Novellierung also zerstört die Bundesregierung die wirtschaftliche Kalkulation der meisten kleinen, privaten Solarstromproduzenten und beweist, wie gefährlich es ist, sich bei wirtschaftlichen Überlegungen auf staatliche Versprechen zu verlassen. Für die Industrie gilt im Prinzip das Gleiche, nur hat sie, im Gegensatz zu den meisten Privatleuten, die Möglichkeit, mit den Füßen abzustimmen: Bereits jetzt verlagern energieintensive Betriebe wie zum Beispiel die chemische Industrie ihre Produktionsstandorte ins Ausland. So ist das Ende vom Lied, dass Arbeit durch teurere Energie nicht billiger wird, sondern woanders hingeht.
Zum Irrsinn der Energiewende ließe sich noch viel sagen. Die Speicherfrage zur Sicherung der Spitzenproduktion ist ebenso völlig ungelöst wie eine ausreichend hohe gesicherte Stromproduktion, um die Grundlast zu garantieren. Der enorme Platzbedarf dieser Art der Energieproduktion wird ebenso komplett ausgeblendet wie die ökonomische Grundfrage nach der Wirtschaftlichkeit der regenerativen Energien. Dies hier alles ausführlich zu diskutieren würde den Rahmen sprengen.
Dennoch lässt sich am Ende nur konstatieren: Die Energiewende wird früher oder später an all diesen Fragen scheitern müssen. In ferner Zukunft dürfte das EEG dann Historikern als wunderbares Beispiel für die verheerenden Konsequenzen des Gestaltungswillens einer politischen Klasse dienen, die ohne Sachverstand, ohne die geringste Ahnung von Mathematik und Physik sowie mit einer grenzenlosen Ignoranz gegenüber wirtschaftlichen Grundkonstanten, dafür aber mit einem um so größeren Idealismus und einer unerschütterlichen Pseudomoral agiert.
Für den Bürger der Gegenwart wird diese zukünftige Geschichtslektion sehr teuer. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass das Projekt wohl bis zum bitteren Ende durchgezogen werden wird, obwohl allen Verantwortlichen inzwischen die Unmöglichkeit des Unterfangens bewusst sein dürfte. Erst wenn eine breite Öffentlichkeit ob der nicht mehr tragbaren Strompreise und der damit verbundenen massiven Abwanderung von Arbeitsplätzen zu Fackeln, Mistgabeln und Hanfseilen greift, wird über den Abbruch nachgedacht werden – bis dahin aber dürfte das wirtschaftliche Fundament unseres Landes durch die Energiewende unwiederbringlich zerstört worden sein… Es wäre besser gewesen, der EuGH hätte den Spuk jetzt beendet.
Der Beitrag erschien zuerst bei „eigentümlich frei“ hier




Fracking? Ja bitte!

„Deutschland sollte die Chance wahrnehmen, mit der Technik des „Fracking“ das in Deutschland vorhandene Schiefergas, auch nicht-konventionelles Erdgas genannt, zu fördern. Auf diese Weise könnten die zur Neige gehenden deutschen konventionellen Erdgasvorräte über einen langen Zeit­raum ersetzt werden.“ Das sagt der Präsident der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Roh­stoffe, Hans-Joachim Kümpel, in der RBB- Sendung zu Gast bei Ingo Kahle, kürzlich berichtet in EIKE.
BGR-Präsident Kümpel hat recht! Aus geologischen Gründen, die hier nicht erläutert werden können, ist die Menge an Erdöl und Erdgas, die sich in dichten Gesteinen befinden und deshalb nur mittels Fracking gefördert werden können, sehr viel größer als jene in den durchlässigen Gesteinen, aus denen bisher vor allem gefördert wurde. Diese öl- und gashaltigen dichten Gesteine werden noch für lange Zeiten Öl und Gas liefern, und es wäre ein Fehler, sich an der Weiterentwicklung dieser Fördertechnologie nicht zu beteiligen und sie nicht zu nutzen.
Die Befürchtungen für unser Trinkwasser sind unberechtigt, denn zwischen den Grundwasserlager­stätten –  meistens oberhalb 100 m Tiefe –  und den öl- und gashaltigen Schiefern in Tiefen von vielen hundert Metern lagern dichte Gesteine. Die Wassergewinnung im Ruhrgebiet beweist dies beispielhaft: Auch Rhein, Ruhr und Lippe haben in Jahrtausenden Kiese und Sande abgelagert, die das versickerte Regenwasser als Grundwasser speichern. Daraus fördern wir unser Wasser – sogar gut genug zum Bierbrauen: KÖPI, eines der Könige der Biere, wird in Duisburg gebraut, dort, wo Thyssen-Krupp Stahl produziert. Tief dar­unter wurde Kohle abgebaut. Der Bergbau hat den Untergrund unter dem Ruhrgebiet mit seinen Schächten und Stollen ausgehöhlt. Unsere Wasserversorgung aus den oberflächennahen Flussabla­gerungen ist nicht beeinträchtigt. Beim Fracking werden in den tiefen Schiefergesteinen nur ge­schlossene Klüfte aufgebrochen und mittels Einpressen von Sandkörnern millimeterweit offen­gehalten.
Zum Mobilisieren des Erdöls werden Chemikalien benötigt. Es kommt darauf an, jene Chemikalien auszusuchen oder noch zu entwickeln, deren Verwendung schadlos bleibt. Wer Angst vor Chemie hat, sollte realisieren, was alles um uns herum Chemie ist: sowohl die Tabletten aus der Apo­theke als auch der Zucker im Kaffee oder das Salz, die Fette, Eiweiße oder Kohlehydrate unserer Speisen.  Auch die geschätzte und vielbenutzte Anti-Baby-Pille! Ihr Wirkstoff gelangt in den Was­serkreislauf und sammelt sich dort an. Weiß man wirklich, ob und wie er langfristig wirkt? Das stört uns aber nicht!
Wenn die Menschheit vor der Bronzezeit auf Bergbau verzichtet hätte, wären Faustkeile unsere Werkzeuge und wir Jäger und Sammler geblieben. Wie unwissend oder wie indoktriniert sind die Anhänger der ‚Pseudo-Ökologie-Religion‘, um nicht zu wissen, dass wir Menschen unsere wirtschaftliche und kulturelle Entwick­lung der Nutzung der Bodenschätze verdanken. In der Frühzeit brauchte man Metalle für Schwerter und Pflüge, heute u.a. für den Bau von Handys und Autos. Fracking zur Gewinnung von Erdöl und Erdgas, die man u.a. für die Herstellung von Medikamenten braucht, ist im Vergleich zum sehr opferreichen Erz- oder Kohlebergbau (etc.) die bisher ungefährlichste ‚Bergbau‘-Technologie. Leben ohne Risiko hat die Natur nicht zu bieten. Warum wohl grüßen sich Bergleute mit Glück auf  ??!
Weiterführende links:

Oettinger warnt Deutschland vor Schiefergas-Verbot




Teil V Videos von der VII. IKEK Mannheim jetzt verfügbar: heute Dr. Sebastian Lüning und Dr. Wolfgang Thüne

Der Geologe, Klimawissenschaftler und Sachbuchautor (Die kalte Sonne) Dr. Sebastian Lüning zeigt an vielen Beispielen in seinem Vortrag auf, welche Kräfte in der Vergangenheit das Klima beeinflusst haben. Er stellt dann die eher rhetorische Frage, warum es heute anders sein sollten. Denn dieselben Kräfte wirken heute ebenso, viele auch in bereits bekannter Stärke und mit gut bekannten Zyklen. Als Ergebnis bleibt fast festzustellen, dass für die Wirkung des "Treibhauseffektes" nur – und das auch nur theoretisch- wenig übrigbleibt.


 Vortrag von Dr. Sebastian Lüning anlässlich der 7. IKEK in Mannheim

Dr. Wolfgang Thüne, Meteorologe, ehemaliger Wettermann im ZDF und vielfacher Sachbuchautor zu Klimafragen hält hier seinen Vortrag über die Fakten, die das Klima nachgewiesenermaßen bestimmen. EIKE hat den Vortrag in voller Länge hier veröffentlicht. ().

Auf Grund der aufgezeigten Fakten wird einmal mehr deutlich, dass für Emotionen die durch angsterzeugende Panikmeldungen erzeugt wurden, weder beim Wetter, dem Ursprung allen Klimas, noch beim Klima selbst, irgendwo noch Platz bleibt. Thüne taucht dazu tief in die Historie der Wetterbeobachtungen und in soziologische Bedeutung von Wetter- und Klimawandel ein. Während das Klima sich wie eh und je entwickelt, sind die sich so aufgeklärte vorkommenden Befürworter eines anthropogenen Klimawandels einem modernen Angstmärchen aufgesessen.  Thüne zeigt auf warum das so ist.