AfD-Chefin Frauke Petry muss Oberschüler über den Unterschied zwischen Smog und CO2 belehren.

Wenn es nicht so traurig wäre, dann könnte man ja herzlich darüber lachen. Da trauen sich einige Jugendliche –nach eigenem Bekunden Oberschüler der 12. Klasse , tlw. mit ihrer Abiturarbeit schon fertig- Ihren Abscheu gegen die vermeintlich menschenfeindliche AfD vor Besuchern einer AfD Veranstaltung öffentlich zu äußern. Dazu gehört schon einiger Mut, aus der Anonymität heraus zu treten, sich vor allen zu zeigen, und, ganz anders als die Antifa, die nur vermummt und aus anonymer Menge heraus ihre Hassparolen und tätlichen Angriffe gegen alle und jeden, die nicht ihrer Meinung sind, richtet öffentlich und das auch noch beim vermeintlichen Gegner aufzutreten.

Video vom 14.Mai 2016. Die AfD-Chefin Frauke Petry diskutiert in Landau/Bayern mit Abiturienten über die Ursachen der aktuellen Erderwärmung und des Klimawandels – von Menschen verursacht oder zyklusbedingte Kälte- und Wärmeperioden der Erde? Die im Bild gezeigte Schülerin hätte ihre Abiturarbeit in Chemie schon fertig und wüsste genug über CO2, sagte sie. Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=II9Es…


Hatten doch diese Schüler zuvor nur insgeheim Flyer mit Parolen (u.a. die AfD sei „gegen den Umweltschutz, rechtsextrem, ausländerfeindlich und homophob“) unter die Anwesenden verteilt, so bekamen sie jetzt die Gelegenheit ihre Vorwürfe gegenüber der AfD Parteichefin Frau Petry und allen anderen im Saal persönlich und übers Mikrofon zu äußern. Und sie kniffen nicht, sondern stellten sich ins Rampenlicht.  Ob sie das aus Angst vor einer Blamage unter ihresgleichen taten oder weil sie wirklich öffentlich Gesicht zeigen und diskutieren wollten, sei mal dahin gestellt. Imponieren sollte uns dieser Mut schon.

Doch dann kam die große Blamage. Sie wurden von Frau Petry regelrecht vorgeführt. Denn sie hatten wirklich keine Ahnung von den Themen über die sie ihre Parolen verlasen -trotz wiederholten gegenteiligen Behauptungen- und zeigten es in jedem Satz, den sie sagten.  Und mussten sich dazu noch über das elementarste Grundlagen-Wissen u.a. in Physik und Chemie belehren lassen. Als Oberschüler eines Gymnasiums der 12. Klasse.

Zwölf Jahre Schule hatte sie wohl nur eines gelehrt, es gehört nur die richtige politische Überzeugung zum Lehrwissen, der Stoff an sich ist uninteressant.

Update vom 23.5.16: Video vom Klimamanifest von Heiligenroth, das erklärt warum die Schülerin den Unsinn erzählt, den sie erzählt. Um es nochmals klar zu machen, Smog entsteht bei entsprechenden Inversions-Wetterlagen und dem Vorhandensein von Stickoxiden, Schwefeldioxiden und Aerosolen (Schwebestoffen), wie z.B. Ruß. Alle diese Stoffe werden durch ungereinigte Abgase von Heizungen, Verbrennungsmotoren und auch Kohlekraftwerken erzeugt. Sie lassen sich problemlos herausfiltern wie es bspw. die TA Luft Anfang der 70er Jahre in Deutschland vorschrieb. China ist mit Hochdruck dabei dies auch im Lande durchzusetzen. Mit CO2 hat Smog nichts zu tun.

Doch diese gewaltigen Lücken in ihrer Bildung  kann man den Jugendlichen allein nicht vorwerfen. Es sind die LehrerInnen, die KultusministerInnen und Erziehungs- und Bildungsgewerkschaften, kurz das Bildungssystem, das chronisch und auf breiter Front versagt hat. Beim Marsch durch die Institutionen haben die 68er Grünen aller Fraktionen nur Kollateralschäden erzeugt. Und dabei häufig nichts als geist- und faktenlosen Schaum in den Köpfen hinterlassen. Diese sind nur dazu gut, sich umso leichter manipulieren zu lassen. Und das ist vielleicht auch und bis heute die Absicht. Das Video zeigt diverse Beispiel dafür.




Wieder Menschenopfer für den Klimaschutz

Und nachdem zuvor schon drei Personen – davon ein Baby – bei einem ähnlichen Brand ums Leben kamen, traf es nun eine 33-jährige Mutter und ihre beiden Söhne (8 und 14 Jahre). Zusätzlich erleiden 27 Menschen  bei dem Brand teils schwerste Verletzung und ein Kind schwebt weiter in Lebensgefahr[1].

Nun passierte es – doch Ursache war der  Klimaschutz

Und hat Jemand tosenden Protest in der Zeitung oder überhaupt eine Information darüber gelesen? Wenn ja, wurde sie sicher kaum beachtet und schon gar nicht mit dem Klimaschutz in Verbindung gebracht.

WAZ [2]:  Familienträgodie Brennende Kerze wohl Ursache für tödliches Feuer in Duisburg

Fast 30 Verletzte im Krankenhaus – Bewohner wollten in die Tiefe springenZur Katastrophe wurde der Zimmerbrand, weil die Flammen hinter der grauen Putzfassade rasend schnell an der leicht brennbaren Wärmedämm-Fassade bis zum Dachgeschoss hochjagten. „Wie eine Zündschnur in einem Kamin“, beschreibt Duisburgs Feuerwehrchef Oliver Tittmann. 

 Mehrere Schwerverletzte werden zeitgleich auf einer gegenüberliegenden Wiese reanimiert. Sie haben schwerste Rauchvergiftungen, auch schlimme Brandverletzungen. Angehörige bangen um das Leben von Familienmitgliedern. „So ein schreckliches Geschrei habe ich noch nie gehört“, stockt Anwohnerin Maria Sach in ihren Beschreibungen: „Ich bin geschockt“. Selbst Feuerwehrchef Tittmann spricht von einem „sehr belastenden Einsatz“. Und Duisburgs Polizeipräsidentin Elke Bartels meint: „Das geht mir so nah.“

Und es handelt sich nicht mehr um Einzelfälle

Im Artikel werden gleich mehrere Beispiele solcher sich durch Klimaschutzdämmung hochgefährlich ausbreitender Brände in der Umgebung gelistet.

Video einer Entdämmung: Wie es darunter aussieht nach jahrelanger Dämmung zeigt dieses Video. Die anschließende Werbung bitten wir zu entschuldigen.

WAZ [2]: Kein Einzelfall….

Brand einer Hausfassade in Neudorf endet glimpflich. Einige Meter weiter an der Straße „Unter den Ulmen“ waren im April 2014 drei Menschen bei einem Brand umgekommen. Damals starb ein Ehepaar und ihr fünf Monate altes Baby. Brandursache war damals ein technischer Defekt in der Verkabelung eines Imbisses. Am Nachmittag musste die Feuerwehr zu einem weiteren Brand in einem siebengeschossigen Mehrfamilienhaus in Neudorf ausrücken. Dort brannte es im Erdgeschoss hinter der Fassade.

Auf ACHGUT  kann man noch etwas mehr Information dazu finden

 [1] Der Brand hatte sich vom Erdgeschoss ausgehend über die Außenfassade bis ins Dach des viergeschossigen Hauses ausgebreitet, „wie an einer Zündschnur„, sagt Feuerwehr-Chef Oliver Tittmann: „Es war ein dramatischer Einsatz.“ Live und beklemmend konnte man so ein Feuerwerk schon zu Silvester 2016 an einer Hochhausfassade in Dubai beobachten.

 

 Die Zahl solcher gefährlicher Brände dürften mittlerweile alleine in Deutschland in die Hunderte gehen, eine Statistik zu den Vorfällen gibt es aber nicht, auch keine Zahl über die dabei schwer Verletzten oder umgekommenen Menschen. Wenn es nicht um den heiligen Gral Klimaschutz ginge, hätten die Behörden diesem Spuk mit Sicherheit längst ein Ende gesetzt. Die Feuerwehren wissen bescheid, hängen es aber nicht an die große Glocke – die üblich politisch korrekte Beißhemmung. In einem Land, in dem Bauvorschriften selbst die Neigung der Dachziegel festlegen, müssten die Behörden diesem Spuk eigentlich sofort ein Ende setzen. Tun sie aber nicht.

 

 Nur zur Information: Im Jahre 2015 wurden in Deutschland 36,3 Millionen Quadratmeter solcher Dämmsysteme an die Fassaden geklebt. Bei einem vorsichtig geschätzten Preis von 120 Euro pro Quadratmeter ergibt dies einen Umsatz von über 4 Milliarden Euro.

Das in Europa verankerte Vorsorge-Prinzip heißt laut grüner Auslegung: Dinge schon dann verbieten, wenn ein Riskio nicht ausgeschlossen werden kann. Die Realität heißt: Ein Risiko auch dann ignorieren, wenn es Tote gibt

Man denke jetzt an das Verhalten beim Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat. So lange nicht absolut sicher ist, dass es keine Gefahr bedeutet, darf es auf keinen Fall weiter eingesetzt werden, lautet das einhellige Credo. Dabei hängen die Aussagen dazu im Wesentlichen vom gewünschten Ergebnis ab (empfehlenswert zu lesen: „Der Krieg um Glyphosat wird härter“). Oder die öffentliche Bestürzung wenn auf dem Betriebsgelände eines AKW ein Umspanntrafo brennt „Ein Brand im Atomkraftwerk Krümmel hält wochenlang die Republik in Atem“  (weil die EU die früheren, guten Kühlöle verboten hat und ein Brand deshalb generell bei Umspanntrafos mal vorkommt).

Immer wieder muss man auch Fukushima anführen. Der friedliche Pazifik vernichtet mit einer Riesenwelle ca. 18.000 Einwohner sofort und vernichtet unglaubliche Vermögenswerte. Die folgenden Probleme im Atomkraftwerk verursachen nicht einen Todesfall. Das Weitere kennt jeder.

Doch Vernunft ist in Deutschland der Politik und Machtansprüchen von NGOs gewichen – und einer unheilvollen Prämisse: Um ein geringes Rest-Risiko zu vermeiden, werden wirkliche, große eingegangen.

Quellen

[1]

ACHGUT.com, 18.05.2016 : Klima-Wärmedämmung kostet immer mehr Menschen das Leben

http://www.achgut.com/artikel/klima-waermedaemmung_kostet_immer_mehr_menschen_das_leben

[2]

WAZ, 17.05.2016: Familienträgodie Brennende Kerze wohl Ursache für tödliches Feuer in Duisburg
http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/brennende-kerze-wohl-ursache-fuer-toedliches-feuer-in-duisburg-id11834771.html




Boshafter Hohn oder Einfalt? – Wirtschafts-Ministerium schreibt Auftrag zur „Leit-Studie Strom – zur Analyse für eine sichere, kosteneffiziente und umweltverträgliche Stromversorgung“ aus.

Als Motiv werden die Klimaverpflichtungen von Paris angegeben, die eine „Dekarboniserung“ verlangen, doch die eigenen Schandtaten, die erst zur Zerstörung führten, werden ausgeblendet.

Der Ausschreibungstext zur Studie zeigt einmal mehr, dass unsere Eliten in einer völlig abgehobenen Eigenwelt leben, in der die reale Welt keine Bedeutung mehr hat.

Ein aufmerksamer Leser machte uns auf dieses Stück aus dem Tollhaus aufmerksam und schrieb dazu:

..nach den Projekten SINTEG und Kopernikus (die sich mit der Integration des EEG-Wahns befassen) beauftragt das BMWi auf Kosten der Steuerzahler und Stromkunden nun zur Abwechslung mal wieder einmal eine „Leitstudie“. Witziger Weise wagt man es tatsächlich noch vom vermeintlichen Ziel einer „sicheren, kosteneffizienten und umweltverträglichen Stromversorgung“ zu fabulieren. Nachdem man genau diese im Jahr 2000 noch hatte und seitdem systematisch zerstört hat (das nennt man wohl Realsatire) …

Aber wie sagte doch mal ein schlauer Mann sinngemäß:

„Gehe niemals von Boshaftigkeit aus, wenn es sich auch hinreichend mit Dummheit erklären läßt!“

Ist das nun Frechheit, Boshaftigleit oder ist es einfach nur perpetuierte Dummheit. Wir bringen Auszüge aus der Ausschreibung und überlassen unseren Lesern zu bewerten bzw. sich zu bewerben.(Hervorhebungen vom Autor)

 LEISTUNGSBESCHREIBUNG  LEITSTUDIE STROM

Analysen für eine sichere, kosteneffiziente und umweltverträgliche Stromversorgung

Auftraggeberin (AG) ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundes-ministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).

I. Hintergrund

Bis 2050 sollen die Treibhausgasemissionen um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990 zurückgehen. Alle Bereiche der Wirtschaft werden dazu beitragen; das Energiesystem wird im Jahr 2050 weitgehend frei von CO2-Emissionen sein. Dabei soll die Energieversorgung stets sicher und kosteneffizient bleiben.

Am 1. Juli 2015 hat sich die Bundesregierung dafür entschieden, die bestehenden Marktmechanismen zu einem „Strommarkt 2.0“ weiterzuentwickeln. Der Strommarkt 2.0 gewährleistet Versorgungssicherheit, ist kostengünstiger als ein Kapazitätsmarkt und ermöglicht Innovation. Das Weißbuch „Ein Strommarkt für die Energiewende“ enthält erste Maßnahmen zur Umsetzung des Strommarktes 2.0. Diese Maßnahmen werden größtenteils im Rahmen des Strommarktgesetzes rechtlich umgesetzt.

Einfügung EIKE zu den „Fortschritten der Energiewende“: Dieser Film zeigt die Leistung der Wind- und Solareinspeisung in Deutschland für den Monat Oktober 2015 gegenüber dem tatsächlichen Bedarf (hellere braune Kurve). Das erste Bild zeigt die realen Daten (1/4 h Werte). Für die kommenden 9 Bilder wurde die installierte Nennleistung der Windkraftanlagen in Schritten verdoppelt, verdreifacht usw. bis verzehnfacht, während die Solarkapazität bei 50 GW gedeckelt wurde. Man sieht deutlich:

1. Dass die EE-Einspeisung im MIttel zu keinem Zeitpunkt trotz einer maßlosen Erhöhung der Kapazität auf ca. 480 GW den Bedarf decken konnte.2. Dass die Minimaleinspeisung zu keiner Zeit auch nur den annähernde den minimalen Bedarf decken konnten. Damit ist die Behauptung, Wind wehe immer irgendwo, als falsch entlarvt.3. Dass die Spitzenwerte der EE-Einspeisung überproportional ansteigen, und dabei den Bedarf um bis das 2,3-fache übertreffen, allerdings auch dann nie die installierte Nennleistung in Höhe von rd. 480 GW auch nur annähernd erreichen. Dieser Strom kann nicht verbraucht werden und muss entweder abgeregelt oder ins Ausland zu u.U. Negativpreisen – also per Zuzahlung – entsorgt werden.

…Mit dem Fortschritt der Energiewende ändern sich die Rahmenbedingungen für die Erreichung der o.a. Ziele fortlaufend: die erneuerbaren Energien werden dynamisch ausgebaut, der Kraftwerkspark verändert sich, Stromverbraucher werden zunehmend flexibel, die Integration des europäischen Strombinnenmarktes schreitet voran. Bei sich ändernden Rahmenbedingungen soll der Anpassungsbedarf im Strommarktdesign und im weiteren Regulierungsrahmen kontinuierlich untersucht werden. Insbesondere sollen die Leistungsfähigkeit fortlaufend überprüft und die weitere Umsetzung des Strommarktes 2.0 mit Blick auf eine sichere und kostengünstige Versorgungssicherheit untersucht werden. Anlage Leistungsbeschreibung

Einfügung EIKE zu den „Integration in Europa „Das Video zeigt die überlagerte EE-Strom-Einspeisung zeitgleich aber nacheinander für insgesamt 12 europäische Länder für das erste Quartal 2015. Deutlich zu sehen ist, dass die Täler sich kaum auffüllen, egal wieviele Länder hinzuaddiert werden. Nur die Spitzen werden überproportional höher. Damit ist einmal mehr belegt, dass die Behauptung der EE-Befürworter, dass bei Flaute in einem Land die Stromproduktion aus einem anderen Land zum Ausgleich verwendet werden kann, nicht zu halten ist. In der Flaute fehlt Strom, im Sturm ist er u.U. im Überfluss vorhanden. Europaweit und zeitgleich.

..Für eine kosteneffiziente Dekarbonisierung der Energieversorgung wird der steigende Anteil von Strom am gesamten Energieverbrauch maßgeblich sein. Um die Treibhausgasemissionen der Energieversorgung zu verringern, soll der Energieverbrauch durch Energieeffizienz signifikant gesenkt werden. Den Energieverbrauch, den wir nicht einsparen, werden wir großenteils mit erneuerbarem Strom produzieren. Dies gilt perspektivisch auch für Gebäude, Verkehr und Industrie: Wir werden zunehmend mit Wind- und Sonnenstrom Räume heizen, Auto fahren und industrielle Prozesse durchführen. Durch diese Entwicklung – auch Sektorkopplung genannt – wird Strom im Jahr 2050 voraussichtlich ca. die Hälfte unseres Energiebedarfs decken1.

Damit erneuerbarer Strom auch für Wärme oder Mobilität genutzt werden kann, müssen einerseits bestehende Hemmnisse im Regulierungsrahmen abgebaut werden. Es müssen gleiche Wettbewerbsbedingungen für Wind- und Sonnenstrom auf der einen Seite und fossile Brennstoffe auf der anderen Seite geschafft werden. Derzeit ist aber Strom mit staatlich veranlassten Preisbestandteilen und Netzentgelten stark belastet. Preisbestandteile können zudem die Preissignale der Strommärkte abschwächen und einen flexiblen Einsatz von flexiblen bzw. zuschaltbaren Verbrauchern bei niedrigen Strompreisen erschweren. Vor diesem Hintergrund hat das Weißbuch zum Strommarktdesign ein Zielmodell zur Weiterentwicklung von staatlich veranlassten Preisbestandteilen und Netzentgelten angekündigt…

Zur Kommentierung fehlen mir die Worte. den gesamten Text finden Sie im Anhang als pdf-Datei

….

Bedingungen des BmWi zur Bewerbung – Auch Wahnsinn braucht Methode

An:

Betreff: BMWi-Ausschreibungen: Leitstudie Strom – Analysen für eine sichere, kosteneffiziente und umweltverträgliche Stromversorgung

Leitstudie Strom – Analysen für eine sichere, kosteneffiziente und

umweltverträgliche Stromversorgung

Dienstleistungsauftrag

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1) Name, Adressen und Kontaktstellen:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Referat I C 4

Villemombler Straße 76

53123 Bonn

Deutschland

Telefon: +49 3018615 2595

E-Mail: buero-ic4@bmwi.bund.de <mailto:buero-ic4@bmwi.bund.de>.

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des Auftraggebers: www.bmwi.de <http://www.bmwi.de>

Adresse des Beschafferprofils: www.bmwi.de <http://www.bmwi.de>

Weitere Auskünfte erteilen:

die oben genannten Kontaktstellen

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den

wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:

– – –

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:

die oben genannten Kontaktstellen

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers:

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich

regionaler oder lokaler Unterabteilungen

I.3) Haupttätigkeit(en):

Wirtschaft und Energie

I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber:

Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher

Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1) Beschreibung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:

Leitstudie Strom – Analysen für eine sichere, kosteneffiziente und

umweltverträgliche Stromversorgung

II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung:

Dienstleistungen

Dienstleistungskategorie Nr. 8: Forschung und Entwicklung

Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Die Ausführung

der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin. /

Deutschland.

NUTS-Code DE

II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum

dynamischen Beschaffungssystem (DBS):

Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag.

II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung

II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:

Leistungsbeschreibung ist als Anlage beigefügt

II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):

73000000-2

II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):

Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein

II.1.8) Lose:

Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote:

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang

II.2.2) Angaben zu Optionen

II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung

II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ender der Auftragsausführung:

Laufzeit in Monaten: 36 (ab Auftragsvergabe)

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technisch Angaben

III.1) Bedingungen für den Auftrag

III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten

III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf

die maßgeblichen Vorschriften:

Gemäß § 29 Abs. 2 VgV werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine[n]

Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des

Vertrages; außerdem die „Zusätzliche[n] Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungs-

und Evaluierungs-Aufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

(BMWi)“ (PDF: 123 KB)

<http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/leitlinien-angebote-forschung-evaluierung-projekte-bmwi-juli-2015,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf>,

die auf der Vergabeplattform des Bundes unter „Vergabeunterlagen“ zur Verfügung

stehen. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen

des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.

III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:

keine besondere Rechtsform (aber siehe Abschnitt III Nr. 3.2)

III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen:

Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein

III.2) Teilnahmebedingungen

III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich

der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen

zu überprüfen:

Aufgrund der inhaltlichen Breite des Auftrags und der damit in Zusammenhang

stehenden Eignungsanforderungen ist die Bearbeitung durch Konsortien ausdrücklich

zugelassen und erwünscht. Die komplexen Fragestellungen setzen voraus, dass der

Auftragnehmer bereits über umfangreiche Erfahrungen und ausgewiesene Expertise

für den gesamten Themenbereich verfügt. Die Eignung des Bieters wird anhand

folgender Kriterien bewertet:

* Aussagekräftiges Profil des Bewerbers/Unternehmensdarstellung, insbesondere

Geschäftstätigkeit, Mitarbeiterzahl und -struktur, Gesellschafterstruktur

und ggf. Konzernzugehörigkeiten (gesellschaftsrechtliche Verflechtungen,

auch sonstige finanzielle Beteiligungen bzw. wirtschaftliche

Verknüpfungen), Hauptsitz und ggf. Standorte sowie Darstellung der

Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte.

* Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der

Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist,

vorzulegen. Maßgeblich für Deutschland ist das Handelsregister.

* Formlose Eigenerklärung, dass in § 6 Abs. 5 VOL/A bzw. § 6 Abs. 4 und 6 EG

VOL/A aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen.

* Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, Erklärung zum Einsatz

von Unterauftragnehmern mit Darstellung des Unternehmens und Nennung des

Aufgabengebiets. Falls kein Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt

wird, ist dies entsprechend zu erklären.

* Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt wird, Erklärung

zur Bietergemeinschaft. Falls keine Bietergemeinschaft gebildet werden

soll, ist dies entsprechend zu erklären.

* Fachlich-wissenschaftliche Unabhängigkeit und organisatorische

Eigenständigkeit: Der Bewerber darf im Zusammenhang mit der zu vergebenden

Leistung keine eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgen. Potenzielle

Interessenskollisionen mit anderen Aufgabenfeldern sind durch strukturelle

Separierungen auch künftig auszuschließen (fachlich-wissenschaftliche

Unabhängigkeit und organisatorische Eigenständigkeit), Gewähr für die

Einhaltung des Datenschutzes, Verschwiegenheit/Geheimhaltung.

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen

zu überprüfen: Eine formfreie Eigenerklärung – bei geplanten Bietergemeinschaften

(Konsortien) von jedem Mitglied -, dass die in §§ 123 und 124 GWB aufgeführten

Tatbestände nicht zutreffen.

Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der Geschäftsjahre 2012, 2013

und 2014. (A) Das Fehlen dieser Erklärung kann (§ 124 GWB) bzw. muss (§ 123 GWB)

regelmäßig zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen!

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit

* Erfahrungen und Kompetenzen in den für das Vorhaben relevanten Bereichen

durch Tätigkeit in Wissenschaft und/oder Beratung, insbesondere Fachkunde

in der ökonomischen Theorie und den Besonderheiten des Strommarkts;

Nachweis erfolgt durch:

* Darlegung von Referenzen: federführende Bearbeitung von mindestens drei

erfolgreich abgeschlossenen Studien zu vergleichbaren Projektinhalten in

den letzten drei Jahren (Nachweis durch Quellenangaben); bewertet werden

Anzahl und Qualität der Referenzen.

* Tätigkeitsprofile und Qualifikation der Projektleiterin bzw. des

Projektleiters sowie der für die einzelnen Arbeitspakete jeweils

federführenden Bearbeiterinnen und Bearbeiter: Universitätsabschluss als

Wirtschaftsingenieur (Diplom, Master) oder Volkswirt (Diplom, Master) oder

vergleichbare Qualifikation mit jeweils mindestens zweijähriger

einschlägiger Berufserfahrung sind glaubhaft zu machen.

* Verfügbarkeit von zur Erfüllung aller in Abschnitt III genannten

Anforderungen geeigneten Modellen zur volkswirtschaftlich optimierten

Simulation des Strommarktes mit Investitionen und Dispatch, insbesondere

zur geeigneten Simulation der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und

der KWK sowie geeigneter Kraftwerksdatenbanken; Nachweis erfolgt durch

Beschreibung der Funktionsweise des Modells sowie der erforderlichen

Datenbanken

III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand:

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:

nein

III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal:

Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der

Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind:

ja

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Verfahrensart

IV.1.1) Verfahrensart:

Offenes Verfahren

IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe

bzw. Teilnahme aufgefordert werden

IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung

bzw. des Dialogs

IV.2) Zuschlagskriterien

IV.2.1) Zuschlagskriterien:

Siehe Anlage (PDF: 68 KB)

<http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/20160615-leitstudie-strom-zuschlagskriterien,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf>

IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion:

Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

IV.3) Verwaltungsangaben

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:

I C 4 – 80 14 37/34; Projekt-Nr. 34/16

IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags:

nein

IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen

bzw. der Beschreibung

IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote:

15.06.2016 16:30 Uhr

IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur

Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden

können:

Deutsch.

Sonstige:

IV.3.7) Bindefrist des Angebots:

bis 15.09.2016

IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags:

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu Mittel der Europäischen Union:

Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln

der Europäischen Union finanziert wird: nein

VI.3) Zusätzliche Angaben:

Alle Unterlagen und gegebenenfalls gestellte Bieterfragen und Antworten stehen

auf der E-Vergabeplattform des Bundes unter „Vergabeunterlagen“ zur Verfügung.

Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.

Das Kalkulationsschema (PDF: 231 KB)

<http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/20160615-leitstudie-strom-kalkulationsschema,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf>

ist als Anlage beigefügt.

Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II Nr. 1.1 genannten Thema reichen Sie über die

Vergabeplattform des Bundes <http://www.evergabe-online.de> ein; hierzu bedarf es

der Registrierung. Das Angebot muss (komplett mit allen Bestandteilen und – mit

Ausnahme des „Angebot E-Vergabe“-Formulars – in einer PDF-Datei zusammengefasst)

spätestens am 15.06.2016 bis 16:00 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt

worden sein.

Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist –

zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren

(Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen

Vorteilen können Sie auf der Internetseite www.evergabe-online.info

<http://www.evergabe-online.info> oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des

Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34

(zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de

<mailto:support@bescha.bund.de>“ erhalten.

Sie können Ihr Angebot auch per Post oder direkter Zustellung (1 ungebundenes

Druckexemplar und – unverschlüsselt im PDF-Format – auf einer CD-ROM [keine DVD

oder USB-Stick!]) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse

siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich

mit „Nicht öffnen! Angebot zu Projekt I C 4 – 34/16!“ und beachten Sie, dass die

Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 08:00

Uhr – 16:30 Uhr, Fr. 07:30 Uhr – 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine

Möglichkeit, Ihr Angebot rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die

Einreichung Ihres Angebots so frühzeitig ein, dass es spätestens zu dem o. g.

Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per E-Mail, an anderen als den o. g.

Stellen oder unvollständig eingereichte Angebote gelten als nicht eingegangen und

werden nicht berücksichtigt.

Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die

Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen

Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.

Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der

vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde und

Leistungsfähigkeit) besitzen (§§ 122 GWB, 44, 45, 46 VgV), und nicht gem. §§ 123,

124 GWB auszuschließen sind (siehe auch Abschnitt III, Nr. 2.2). Bei der

Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand

gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“,

„Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 58 Abs. 2 VgV; siehe

auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung

aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis

allein ist nicht entscheidend (§ 127 GWB).

Bieterfragen richten Sie bitte an die in Abschnitt I Nr. 1 angegebene

E-Mail-Adresse.

Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren:

Vergabekammern: Bundeskartellamt

Villemombler Straße 76

53123 Bonn

Deutschland

Telefon: +49 22894990

Fax: +49 2289499163

E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de <mailto:info@bundeskartellamt.bund.de>

Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de <http://www.bundeskartellamt.de>

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren:

Vergabeprüfstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Referat I B 6

11019 Berlin

Deutschland

Telefon: +49 30186150

E-Mail: buero-ib6@bmwi.bund.de <mailto:buero-ib6@bmwi.bund.de>

Internet-Adresse: www.bmwi.de <http://www.bmwi.de>

VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben

einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das

Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen

Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWi zu rügen. Verstöße,

die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen

spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten

Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden. Teilt das

BMWi dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die

Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf

Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen,

werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf

erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen

werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.

VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Referat I B 6

11019 Berlin

Deutschland

Telefon: +49 30186150

E-Mail: buero-ib6@bmwi.bund.de <mailto:buero-ib6@bmwi.bund.de>

Internet-Adresse: www.bmwi.de <http://www.bmwi.de>

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

11.05.2016

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Leistungsbeschreibung zur Leitstudie Strom

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Zuschlagskriterien zur Leitstudie Strom

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Kalkulationsschema Leitstudie Strom

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Eine unbequeme Überprüfung: 10 Jahre später ist Al Gores Film noch immer alarmierend falsch

Gore warnte, dass Kohlendioxid-Emissionen die katastrophale globale Erwärmung erhöhen würden, was mehr extreme Wetter verursachen würde, Städte auslöschen und zum ökologischen Kollaps führen würde. Um die globale Erwärmung zu stoppen, muss der Mensch auf fossile Brennstoffe verzichten und im Grunde jeden Aspekt seines Lebens verändern.

Das Anschauen von „Eine unbequeme Wahrheit“ ist wie in der Zeit zurück zu gehen. Zurück zu einer Welt, in der Aufklapp-Handys cool waren und „Futurama“ [Zeichentrickserie, spielt zu Beginn des 31.Jh] noch neue Folgen drehte. Eine Welt, wo ein verbitterter Präsidentschaftskandidat versuchte, sich als Umwelt Kreuzfahrer neu zu erfinden.

Aber sind Gores Warnungen, die im Jahr 2006 auf viele alarmierend waren, wahr geworden?

Zu Ehren des bevorstehenden 10. Jahrestag, hat The Daily Caller „Eine unbequeme Wahrheit“ nochmal angeschaut, nur um zu sehen, wie gut Gores Warnungen der zukünftigen Klimakatastrophe mit der Realität einhergehen.

Gore reitet seit mindestens Ende der 1980er Jahre auf der globalen Erwärmung herum, aber erst 2006 entdeckte er eine Möglichkeit sich massiv zu bereichern,  indem er Filme dazu machte und in die staatlich geförderte grüne Energie investierte.

Gore eröffnet den Film, indem er über die Natur spricht, springt dann zu einer Präsentation, wo er das erste Bild zeigt, das je von der Erde aus dem Weltraum aufgenommen wurde. Von diesem Bild, springt er direkt zu alarmistischen Behauptungen über die globale Erwärmung.

Kilimanjaro hat immer noch Schnee

Einer der ersten eklatanten Behauptungen die Gore macht, ist über den Kilimandscharo in Afrika. Er behauptet, dass Afrikas höchster Gipfel schneefrei sein wird „innerhalb des Jahrzehnts.“ Gore zeigt Dias von Kilimanjaro’s Höhepunkt [der Schneebedeckung] in den 1970er Jahren im Vergleich zu heute, um daraus zu schließen, der Schnee verschwindet.

Nun, es ist schon ein Jahrzehnt und, ja, es ist immer noch Schnee auf dem Kilimandscharo, das ganze Jahr über. Man muss kein Wissenschaftler sein, um dies herauszufinden. Es reicht ein Blick auf die letzten Fotos die auf der Reise-Website TripAdvisor.com veröffentlich werden.

Im Jahr 2014 überwachten Ökologen aktuell Kilimanjaro’s Schneedecke und fanden, diese ist nicht einmal in der Nähe von Verschwinden. Die Schneedecke kann ein wenig geschrumpft sein, aber Ökologen sind zuversichtlich, es bleibt so für die absehbare Zukunft.

„Es gibt laufende mehrere Studien, aber die vorläufigen Ergebnisse zeigen, dass das Eis bei weitem nicht schmelzend ist“, Imani Kikoti, ein Ökologe am Mount Kilimanjaro National Park, auf eturbonews.com.

„So sehr wir uns einig sind, dass der Schnee über die Jahrhunderte zurückgegangen ist, sind wir uns aber einig, dass ein gesamtes abschmelzen nicht in naher Zukunft geschehen wird „.

Gore ließ die Erwärmungspause aus

Gore behauptet auch, der Temperaturanstieg durch Erhöhungen der vom Menschen verursachten Kohlendioxid-Emissionen würde „sich ohne Unterbrechung intensivieren.“ Er wechselte zu Hitzewellen, die häufiger werden, wie die eine 2003, die 35.000 Menschen in ganz Europa getötet hat.

Klingt erschreckend – bis Sie wirklich sehen, was mit der globalen Temperatur geschah, nachdem Gore‘s Film veröffentlicht wurde. Die globalen Temperaturen zeigten wenig bis gar keinen Erwärmungstrend.

In der Tat zeigen Daten der Oberflächentemperatur keine signifikante globale Erwärmung für einen Zeitraum von etwa 15 Jahren, der in den frühen 2000er Jahren beginnt.

Mit Satelliten erfasste Temperaturdaten zeigen, bis auf den aktuellen El Niño, keinen statistisch signifikanten Erwärmungstrend seit mehr als 21 Jahren.

Gores Film wurde direkt in der Mitte der so genannten globalen Erwärmungspause „Hiatus“ veröffentlich, die Gore ausgelassen hat.

Das Wetter ist nicht schlechter geworden

Gore wurde auch berühmt mit der Vorhersage, dass Stürme häufiger und intensiver werden wenn vom Menschen verursachte Emissionen die Ozeane erwärmen.

 „Natürlich, wenn die Ozeane wärmer werden, verursacht das stärkere Stürme „, sagte Gore in seinem Film. „Im selben Jahr, als wir diese Reihe von großen Hurrikanen hatten, setzen wir auch einen neuen Allzeitrekord für Tornados.“

Gores Film kam gerade, nachdem Hurrikan Katrina die Golfküste verwüstete. Aufnahmen von den Zerstörungen durch diesen Sturm wurden ausführlich in Gores Film gezeigt. Er erwähnt, wie die US mit Ausbrüchen von schweren Stürmen in den frühen 2000er Jahren getroffen wurde und wie Japan eine Rekordzahl von Taifunen erlebte.

„Die Versicherungswirtschaft hat dies bemerkt“, sagte Gore. „Deren Verluste steigen“.

Aber Gore Behauptung ist mehr Hype als eigentliche Wissenschaft, da Stürme nicht mehr extrem sind seit 2006, nicht einmal die Erkenntnisse des IPCC‘s unterstützen Gores Behauptung.

Der IPCC fand im Jahr 2013  „es gibt nur begrenzte Anhaltspunkte von Änderungen hin zu Extremen mit anderen Klimavariablen, seit der Mitte des 20. Jahrhunderts.“ Der IPCC fand auch „keine signifikanten beobachteten Trends in der globalen tropischen Zyklon Frequenz im vergangenen Jahrhundert“ und  „es wurden keine robuste Trends in der jährlichen Anzahl von tropischen Stürmen, Wirbelstürmen und schweren Hurrikane im Nordatlantischen Becken im letzten Jahrhundert identifiziert“.

Gore sollte diese Ergebnisse wohl ernst nehmen, da er den Nobelpreis im Jahr 2007 mit dem IPCC für seine Arbeit über die globale Erwärmung geteilt hat.

Der Nordpol hat noch Eis

Gore behauptete auch, die Arktis könnte in den kommenden Jahrzehnten eisfrei sein. „Innerhalb der nächsten 50 bis 70 Jahre könnte es vollständig verschwunden sein.“

Ohne arktisches Meereises würden Eisbären und alle Arten von arktischen Tieren bedroht sein, warnte Gore und zeigt eine animierte Szene eines ertrinkenden Eisbären.

Dies ist tatsächlich eine von Gores vorsichtiger Prognose – er sagte im Jahr 2008 falsch vorher, es würde bis 2013 keine Arktis mehr geben Aber auch in diesem Fall liegt Gore falsch, wahrscheinlich wegen der geographischen Lage der Arktis.

Die Arktis ist fast vollständig von Land umgeben, so dass das Eis, das sich dort bildet, dazu neigt, dort zu bleiben. Die arktische Eisbedeckung ist in den letzten Jahrzehnten geschrumpft, aber es ist nicht wahrscheinlich, dass wir auch einen Sommer erleben, wo der Nordpol vollständig eisfrei ist.

„Ich bezweifle, dass die Arktis in jedem Sommer frei von Eis sein wird, obwohl die Gesamtfläche auch in der Zukunft stark reduziert werden kann, wenn es sich dort weiter erwärmt“, sagte Chip Knappenberger, ein Klimaforscher am libertären Cato Institute. „Solche Situation sollte nicht allzu besorgniserregend sein, da es genügend Beweise gibt, dass es in der Vergangenheit [bereits] aufgetreten ist, und klar, Eisbären und alles andere dort oben, haben es geschafft zu überleben“.

Und bevor ich es vergesse, die neuesten Daten zeigen, dass Eisbären tatsächlich gedeihen, trotz schrumpfender Eisbedeckung.

Eine „Day After Tomorrow“ -Style Eiszeit ist immer noch einen Tag entfernt

Erinnern Sie sich an den 2004 Blockbuster-Film „The Day After Tomorrow“? In dem Film sagen die Wissenschaftler, der Golfstrom ist für die Regulierung des Klimas von wesentlicher Bedeutung, er schaltet sich ab und verursacht eine weitere Eiszeit.

Nun, Gore deutet an, dass dies passieren könnte, wenn Grönlands Eisdecke schmilzt und mehr kaltes Wasser in den Nordatlantik bringt.

„Am Ende der letzten Eiszeit, als der letzte Gletscher in Nordamerika zurückging, war das Eis geschmolzen und ein riesiger Pool von frischem Wasser gebildet“, sagte Gore. „Ein Eis-Damm bildete sich an der östlichen Grenze und eines Tages brach er“.

Gore sagte frisches, kaltes Wasser blutete aus in den Nordatlantik und verursacht das der Golfstrom zum Stillstand kommt und Europa in eine weitere Eiszeit schickt. Gore suggeriert dann, wenn Grönlands Eis schmilzt, das eine ähnliche Bedrohung darstellen könnte.

Australische Wissenschaftler haben jedoch völlig die Behauptungen entlarvt, der Golfstrom oder AMOC wurde schwächer werden.

„Behauptungen einer Verstärkung oder Verringerung des AMOC sind daher reine Spekulation“, schrieben Australiens Wissenschaftler in ihrer im März veröffentlichten Studie.

Erschienen auf The Daily Caller am 03.Mai 2016

Übersetzt von Andreas Demmig

http://dailycaller.com/2016/05/03/an-inconvenient-review-after-10-years-al-gores-film-is-still-alarmingly-inaccurate/




Das ZDF zu Tschernobyl

Der ZDF-Bericht wäre anders ausgefallen, hätte man solche Informationsquellen genutzt. Statt dessen wurden nur die Ansichten eines russischen „Grünen“, Alexei Jablokow, und des Korrespondenten Winand Wernicke verbreitet. In der Sendung um 14.00 Uhr kam noch eine ganz obskure Person aus der alternativen Strahlenszene zu Wort, Prof. Lengfelder. Wieso stützt sich ein öffentlicher Sender nur auf Scharlatane und Laien, während Wissenschaftler, welche in der Tradition von nunmehr 100 Jahren ernsthafter Strahlenforschung stehen, nicht berücksichtigt werden?

  1. Videoauszug der ZDF heute Sendung vom 26.4.16 zu den Opfern von Tschernobyl
  2. ♦ Es gab in 25 Jahren über 1 Million Tote
  3. ♦ Es gab über 2 Millionen Fehlgeburten
  4. ♦ Unter den Folgen leiden Mensch und Natur bis heute
  5. ♦ Auf dem Reaktorgelände kann man sich nur einige Stunden lang aufhalten

Zu 1) Die Zahl von 1 Million Todesopfern:

Das wären dann fast so viele, wie die 1,25 Millionen Verkehrstoten der ganzen Welt pro Jahr. Wer gegenüber Zahlenangaben grundsätzlich misstrauisch ist, wird sagen: Auch diese 1,25 Millionen sind nicht plausibel. In Deutschland leben 1,1 % der Menschheit, also rund 1 %, und wir hatten 2015 fast 3.500 Verkehrstote. In der Welt müssten es dann weniger als das Hundertfache sein, da es in den meisten Ländern nicht so viele Autos gibt, also unter 350.000. Aber die Zahl 1,25 Millionen stammt von der Weltgesundheitsorganisation und lässt sich erklären. Anderswo fährt man rücksichtsloser. Iran z.B. hat etwa so viele Einwohner wie Deutschland, weit weniger Autos, aber 5 – 6mal mehr Verkehrstote pro Jahr.

Wollte man also vorzeitige Todesfälle vermeiden, müsste man die Verkehrssicherheit in der Welt auf unseren Stand bringen und nicht etwa Kernkraftwerke abschalten, selbst wenn das mit der Million stimmen würde.

Aber die Million ist völliger Unsinn. Alle Zahlen über 60 von Todesopfern wurden auf zweifelhafteste Weise berechnet, oft auch einfach nur behauptet. Berechnungen beruhen auf dem Konzept der Kollektivdosis. Eine Einwirkung könne noch so gering sein, wenn man sie mit einer entsprechend hohen Zahl von Personen multipliziert, wäre das Ergebnis wieder das gleiche.

Lässt sich solch eine einfache Vorstellung auf biologische Systeme anwenden? Wohl kaum. Jemand verliert 5 l, also 5.000 ml Blut und ist damit tot. 1.000 Personen verlieren je 5 ml, also gibt es unter den 1.000 genau einen Todesfall? Natürlich nicht. Bei Strahlen ist die Einwirkung auf die Zellen unspezifisch, das heißt, die Wirkung unterscheidet sich nicht von der Wirkung anderer Einflüsse, die sehr viel häufiger sind. Wie bei kleinen Wunden kann man davon ausgehen, dass alles repariert wird.

Aber selbst die unwahrscheinliche Vorstellung, dass kleinste Dosen noch eine Wirkung haben (LNT – linear no threshold) und nur mit einer genügend hohen Zahl von Betroffenen multipliziert werden müssen, führt nicht zu der Million Tschernobyl-Opfern. Im äußersten Fall, wenn man voraussetzt, dass jede messbare Dosis, auch wenn sie weit unter dem natürlichen Strahlenniveau liegt, noch eine Wirkung hat, ist das Ergebnis: 30.000 Tote.

Das „Chernobyl Forum“ von 2003 bis 2005, an dem u.a. WHO und UNSCEAR teilnahmen, berechnete mittels des Kollektivdosis-Konzepts 4.000 Todesfälle. Der Unterschied zu dem Wert 30.000 rührt daher, dass keine Personen einbezogen wurden, deren Dosen gegenüber dem natürlichen Strahlenpegel ganz geringfügig waren.

Man liest immer wieder: Wirkungen bis zu kleinsten Dosen sind erwiesen. Das geht gar nicht. Schon bei der relativ hohen Dosis von 100 mSv liefert die Rechnung 5 Krebsfälle pro 1.000 Personen. Da aber leider 200 bis 300 Menschen von 1.000 sowieso Krebs bekommen, sind die angeblichen 5 zusätzlichen darunter nicht zu entdecken.

Alle seriösen Arbeiten weisen darauf hin, dass diese hypothetischen Fälle gar nicht existieren müssen, es spräche viel dafür, dass die wirkliche Zahl Null ist.

Wie kommen aber nun Jablokow, wie auch Greenpeace, IPPNW (International Physicians for the Prevention of Nuclear War) und andere zu ihren extrem hohen Opferzahlen? Indem sie eben nicht von einer linearen Dosis-Wirkungs-Beziehung ausgehen, sondern, völlig aus der Luft gegriffen, eine verstärkte Wirkung gerade bei kleinen Dosen behaupten.

Zu 2) Fehlgeburten

Nach Jablokow gab es über 2 Millionen Fehlgeburten mehr durch Tschernobyl. Diese Zahl ist offensichtlich frei erfunden. Fehlgeburten werden nirgends vollständig erfasst.

Zu 3) Unter den Folgen leiden Mensch und Natur noch immer?

Am stärksten betroffen waren die Einwohner der bald nach dem Unglück evakuierten Gebiete. Deren Lebensdosis kann einige 100 mSv betragen. Nun sind unterhalb einer Schockdosis von 100 mSv keine biologischen Wirkungen nachweisbar. Einige 100 mSv, gestreckt über das ganze Leben, können daher keine Wirkung hervorbringen. Nur die künstlich erzeugte Angst macht Menschen krank. Da man Tieren und Pflanzen nichts vorlügen kann, zeigt die Natur heute keine Schäden mehr.

Zu 4) Aufenthalt auf dem Reaktorgelände

Nach Herrn Wernicke kann man sich nur einige Stunden auf dem Reaktorgelände aufhalten. Das gilt aber nur für ihn, vielleicht war er in Eile und musste noch von einem anderen Ort Unzutreffendes berichten. Die Strahlung war jedenfalls kein Grund, den Besuch zu verkürzen. Ich habe mich im Jahr 2014 mit einer kleinen Gruppe von 5 Leuten 7 Stunden im Sperrgebiet aufgehalten. Einer von uns kam aus USA.

Unser Aufenthalt brachte uns weniger Dosis als der Flug Amsterdam – Kiew. Allerdings gibt es kleine Stellen mit höherer Dosis. Hätten wir die 7 Stunden auf dem Gelände eines ehemaligen Kindergartens zugebracht, wäre unsere Dosis 35 µSv (Mikrosievert) gewesen, also etwas mehr, als unser Mitreisender ab Houston auf seinem Dosimeter durch den Flug hatte.

Abb. 1 Dosis in µS verschiedener Aktivitäten

Den absoluten Spitzenwert von 12 µSv pro Stunde fanden wir in einem Moospolster. Würde dort ein Käfer ständig leben, hätte er eine Jahresdosis von 105 mSv. Auf 1 Jahr verteilt ist das nicht schlimm, denn nur, wenn diese Dosis innerhalb kurzer Zeit einwirkt, können sich bei Säugetieren geringe biologische Effekte zeigen. Insekten vertragen mehr.

Die Behauptung, im Sperrgebiet von Tschernobyl könnte man sich nur ein paar Stunden aufhalten, zeugt von grenzenloser Unkenntnis oder grenzenloser Unehrlichkeit. Schließlich leben dort längst wieder Menschen.

O tempora, o mores! (Was für Zeiten, was für Sitten!) klagte Cicero im alten Rom. Dort lief einer namens Catilina herum, richtete großen Schaden für die Allgemeinheit an, konnte sich aber frei bewegen und Volksreden halten. Ein Staatsmann, eben Cicero, sorgte jedoch dafür, dass Catilina erledigt wurde. Wer dagegen bei uns Schaden anrichtet, sinnlos Angst erzeugt, unsere Stromversorgung ruinieren will, hat die „Staatsmänner“ hinter sich.

Man sagt manchmal: „Zustände wie im alten Rom“. Nein, schlimmer.