UN weicht zurück – will nun doch Reporter des kanadischen Videokanals The Rebel zulassen

Wir berichteten darüber.

Das führte zu einem Skandal, in dessen Verlauf sich der Chef der  UNFCCC Presseabteilung Nick Nuttall (Bild rechts) öffentlich per Rundfunkinterview in Kanada verteidigen musste. Was ihm erstens nicht gefiel und zweitens offenbar misslang, denn es vergrößerte den Skandal noch. Denn statt seine Zensurlinie bestätigt zu bekommen, nahmen die Proteste gegen seine Ausgrenzungsversuche  von unliebsamen Berichterstattern zu.

Nachdem mehrere Beschwerden kanadischer  Medienverbände, wie auch der Rechtsanwälte von Rebel Media zu keinem Einlenken geführt hatten, erreichte dies offenbar eine nur angekündigte Intervention der kanadischen Umweltministerin McKenna, sowie Protestschreiben der Verbände Environment Canada, Canadian Journalists for Free Expression (CFJE), PEN Canada und the Canadian Association of Journalists (CAJ. Der Gründer und Chefkommentator von Rebel Media Ezra Levant nannte nämlich öffentlich den wahren Grund für den versuchten Ausschluss: „Wir wurden nicht ausgeschlossen, weil wir eine Meinung haben“, sagte er in einem Interview. „Wir wurden ausgeschlossen, weil wir die falsche Meinung haben.“

Doch auch noch in letzter Minute versuchte sich die Presseabteilung der UNFCC in kleinlicher Schacherei:

Per Email bot man Rebel Media statt der für Video-Reportagen notwendigen und deshalb geforderten drei Akkreditierungen (1 Reporter, 1 Kameramann , 1 Tontechniker) nur deren zwei an. Und führte dazu aus, dass man leider erst so spät über diese Angelegenheit unterrichtet worden sei. Diesen erneuten Versuch einer Benachteiligung  lehnte der Rechtsanwalt von Rebel Media Stuart  M. Robertson umgehend ab.. Er schrieb „Jede Verspätung bei dieser Entscheidung wurde völlig durch Verzögerungen verursacht , die Sie verursachten … Es ist deshalb  falsch, in diese Angelegenheit zu sagen, dass sie jetzt erst darauf aufmerksam gemacht wurden, und dass es zu spät ist, alle diejenigen zu akzeptieren, die für die Akkreditierung beantragt wurden. Die Entscheidungen die Akkreditierungen zu verweigern, gingen von der falschen Prämisse aus, dass Rebel Media ein „Interessenvertreter (Advocacy) Medienunternehmen sei. ‚“.  Ende offen

Weiterführende Informationen hier




UN Skandal : Zensur im Vorfeld der Klimakonferenz von Marrakesch

Die von ihren Nutzern finanzierte kanadische Internetplattform und Blogger „TheRebell“ hatte das United Nations Framework Convention on Climate Change – der offizielle Ausrichter aller, auch der kommenden Klimakonferenz COP 22 in Marrakesch (7—18 November 2016), ganz offiziell für 3 ihrer Journalisten  um Akkreditierung ersucht.

Bild rechts: ; Screenshot von Nick Nuttall aus seinem Werbefilm „Rettet die Welt (siehe weiter unten)“ 

Insgesamt sind dort inzwischen rd. 3000 Journalisten aus aller Welt – incl. derer aus lupenreinen Demokraturen wie Iran, VR China oder Nordkorea- akkreditiert. Doch den Kollegen aus Kanada wurde die  Akkreditierung glatt verweigert. Die wohl ungewollt ehrliche Begründung des zuständigen Kommunikationsbegründers Nick Nutall lautete: 

Man befürchte, dass deren Berichterstattung „nicht hilfreich“ sei.

Diesen Leuten -so Nuttall weiter- möchte er nicht mehr Publicity geben. Er wünsche auch ….dass die Zuhörer (des Interviews Min 11:23) sich zweimal überlegten ob sie der Website TheRebel weiter aufrufen…  Er will also, dass dieses missliebige Medium scheitert.

Video (leider nur in Englisch) über die skandalösen Machenschaften des UNFCC Kommunikationsdirektors Nick Nuttall zur Verweigerung der Zulassung kritischer Journalisten. Es lohnt sich es bis zum Ende anzusehen und -hören. Nuttal lebt und arbeitet in Bonn bei der UNFCC Contact: (+49 228) 815 1253, NNuttall@unfccc.int  

Diese ebenso entlarvende, wie ehrliche Begründung gab Nick Nuttall der Interviewerin Corall Off von CBC,  dem offiziellen kanadischen Radiosender, der selbstverständlich seine Akkreditierung erhalten hatte.

Bild 1 bis 3: Screenshots aus dem Video oben, welche die nur „Fakten berichtenden, akkuraten und ehrlichen Journalistinnen“ im Medienraum der Pariser COP 21 Konferenz zeigen, wie sie hüpfend, jubelnd und klatschend, das dann gefundene Ergebnis begrüßen.

Dass dies ist ein klarer Bruch des Artikel 19 der in der Charta der Vereinten Nationen festgelegten und unverhandelbaren Menschenrechten ist, in dem ausdrücklich das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung festgeschrieben ist, war dem Kommunikationsdirektor Nick Nuttall völlig egal.

Der Artikel 19 lautet:

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. 

Nach einer längeren Begründung seitens Nuttall für die Verweigerung (Min 16:21 ff), in der er seinen Misstrauen so begründet, ...wer denn diese Website sei, wie sie finanziert würde, welche Zwecke sie verfolge, welche Standpunkte sie einnehme usw. konnte die Interviewerin Carol Off (Minute 16:45 ff) nur feststellen, dass er damit sage, das es wahr sein, dass er deren Standpunkte nicht möge. U.a. weil sie meinten „Climate Change is a croc“ (Meine Übersetzung: Klimawandel –nach UNFCC Richtlinien heißt das immer menschgemachter Klimawandel- ist Betrug).

Video von Bernadette La Hengst (Berlin; welch schöner Name) & Nick Nuttall (UNFCCC Bonn, Kontaktdaten (+49 228) 815 1253, NNuttall@unfccc.int), wie man auf einfache Weise mit einem Lied die Weltretten könne. Offizieller Hinweis: SAVE THE WORLD ist ein Projekt des Theater Bonn in Kooperation mit dem Beethovenfest und gefördert durch die Bundeszentrale für Politische Bildung. http://www.theater-bonn.de/schauspiel…http://www. unfccc.int http://lahengst.com

 

Und auf deren Frage (Min. 24:04) ob die Leute erst beweisen müssten, dass sie „hilfreich“ seien, um als Journalisten zugelassen zu werden, antwortet Nuttall mit einer  Gegenfrage: „ Was sie denn denke, was Journalisten tun sollten?“. Die entwaffnend, klare Antwort der Interviewerin war: „Berichten“.

Diese Aussage ergänzte Nutall dann mit „Berichten! Fakten, akkurat, ehrlich!“. Offensichtlich meinte er damit, dass die ,denen die Akkreditierung verweigert wurde, das nicht täten, wohl aber die bereits zugelassenen Journalisten u.a aus Russland, Nordkorea, Iran, usw.

Doch hilfreiche Journalisten sind ihm immer willkommen. Wie „faktenreich, akkurat und ehrlich!“ berichtet wird, erleben wir tagtäglich in unseren Medien. Die auch alle keine Probleme mit der Akkreditierung hatten oder haben.

Wie ehrlich die zugelassenen JournalistInnen sein können, zeigt ein Filmausschnitt aus dem Medienraum der Pariser Konferenz, als die Schlusseinigung verkündet wurde.

Viele Frauen tanzten, jubelten und umarmten sich, die männlichen Kollegen klatschten bewegt und im Stehen.

Dass Nutall diese Art Jubelpresse bevorzugt, ist nachvollziehbar, dass er ohne Zögern dafür die anderen aussiebt, indem er knallharte Zensur betreibt, ist illegal und muss ihn mindestens seinen Job kosten.

Wir bringen das Video von therebelmedia in voller Länge und im Original:

Leider hatten wir weder die Zeit noch die Kapazität  für eine (korrekte) Untertitelung zu sorgen.

Wir bitten aber unsere Leser diese Enthüllung schändlicher Zensur seitens UN Offiziellen, wenn es um den „Klimawandel“ geht, zu verbreiten, und sich auch der Petition zur Untersützung von the Rebel (hier) anzuschließen und ggf. auch für deren Trip nach Marrakesch zu spenden.

Ergänzung: Das Video wurde gestern  u.a. auch den öffentlichen Medien und verschiedenen Tageszeitungen zugeleitet, mit der Bitte diese Zensur öffentlich zu machen. Mein Erwartung, dass sie der Bitte nachkommen, ist jedoch nicht sehr groß




EIKE 9.IKEK Dipl.-Ing. Michael Limburg: Aufwand vs. Ertrag – Die Kosten und Nutzen der Energiewende

Bevor die Bilanz von Kosten und Nutzen der Energiewende erfolgt, werden die Größenordnungen im Vergleich von konventionellen und erneuerbaren Energieträgern veranschaulicht. So liegt die Energiedichte bei einem konventionell aufbereiteten Uran-Kernbrennstoff bei etwa 350.000 kWh/kg, bei Gas bei etwa 12 kWh/kg und bei einer Bleibatterie bei etwa 0,033 kWh/kg.

Video des Vortrages von Dip. Ing. Michael Limburg gehalten anlässlich der 9.Internationale Klima- und Energie Konferenz (IKEK) am 11. und 12.12.15 im Haus der Technik, Essen, über „Kosten und Nutzen der Energiewende“. Im Vortrag werden die Ausschüttungen der Netzbetreiber an die Besitzer von EE Anlagen thematisiert. Um Unklarheiten zu vermeiden sei festgestellt, dass die sich aus der kumulierten EEG Umlage und dem kumulierten Erlös den dieser Strom an der Strombörse erzielte, zusammen setzen 

Bei der Stromerzeugung würden 5 große konventionelle Kohlekraftwerke ausreichen, um die bereits installierten etwa 25.000 Windkraftanlagen oder über 1,45 Millionen Solaranlagen zu ersetzen. Natürlich muss man dabei beachten, dass industrielle Wind- und Solarkomplexe eine weitaus größere Fläche – und damit Eingriffe in die Landschaft – benötigen.




Neue Studie enthüllt: Die Energiewende wird uns bis 2025 rd. 520 Mrd € kosten

In der Pressemitteilung lesen wir: 

Die Gesamtkosten der Energiewende allein im Strombereich belaufen sich auf über 520 Milliarden Euro bis zum Jahr 2025. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomik (DICE) im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). Mit Abstand größter Kostentreiber mit insgesamt rund 408 Milliarden ist die Umlage zur Finanzierung der Erneuerbaren Energien (EEG-Umlage). Der Ausbau der Strom- und Verteilernetze schlägt mit 55,3 Milliarden Euro zu Buche. Mit der Studie liegt zum ersten Mal eine Kostenschätzung vor, die sämtliche Kosten der Energiewende im Stromsektor berücksichtigt. Neben den direkten Kosten zur Förderung der erneuerbaren Energien wurden auch die indirekten Folgekosten, wie zum Beispiel für den Ausbau der Übertragungs- und Verteilungsnetze, Off-Shore Haftungsumlage oder Kosten für die Netz-, Kapazitäts- und Klimareservekosten mit in die Berechnungen einbezogen.

Bis Ende 2015 sind für die Energiewende bereits 150 Milliarden Euro ausgegeben worden, die Kosten für den notwendig gewordenen Netzausbau noch nicht mit einberechnet. Das zeigt: Der Großteil der Kosten wird noch zu bezahlen sein. „Wir wollen, dass die Energiewende ein Erfolg wird. Eine vierköpfige Familie bezahlt rechnerisch über 25.000 Euro bis 2025. Der ehemalige Bundesumweltminister Jürgen Trittin hatte versprochen, dass die Kosten der Strompreissteigerung einer Kugel Eis im Monat entsprächen. Damit die Energiewende gelingt, muss der Ausbau der erneuerbaren Energien kosteneffizient erfolgen. Dazu brauchen wir Rahmenbedingungen, die auf marktwirtschaftliche Prinzipen setzen“, erklärt Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer der INSM.

Soweit die Pressemitteilung

EIKE hatte auf Grund der vorhandenen EEG Werte die folgenden Zahlen ermittelt (siehe auch Grafik Bild rechts, zum Vergrößern klicken -Hinweis – in der Grafik werden die Ausschüttungen der Netzbetreiber an die EE Besitzer gezeigt. Die Kosten der Verbraucher ermitteln sich indem man von den Werten rd. 10 – 15 % abzieht, das ist der wahre Wert des EE Stromes wie er an der EEX ermittelt wird):

In 2015 wurden rd. 27,5 Mrd € von den Netzbetreibern an die EE Besitzer ausgeschüttet. Per EEG Umlage wurden davon rd.  23,3 Mrd € an die Verbraucher weiter gereicht. Die Differenz bildeten die EE Erlöse an der Strombörse

Bis Ende 2015 kumulierten Gelder die von den Netzbetreibern an die EE Besitzer seit 2000 ausgeschüttet worden waren auf 183 Mrd €. Davon trugen die Verbraucher ca. 155 Mrd €. Die Differenz bildeten die EE Erlöse an der Strombörse.

Video von 2012: Die Energiewende macht Strom grün und billig(mit Dank an ACHGUT):

Welchen totalen Realitätsverlust die Protagonisten der Klimakirche und der Energiewende, C. Kemfert, S. Plöger, Minister Altmeier und Dieter Gewies – „wir müssen noch viel schneller auf Erneuerbare umstellen“ schon 2012 durchlitten und von dem man glaubte, dass der nicht mehr steigerbar wäre, wird erneut eines besseren belehrt. Vier Befürworter der Energiewende… – Peter Altmaier – EnergieWende [0:00] – Gefriertruheparadox [9:29]- Claudia Kemfert – wichtige Zahl [3:15] – Braunkohlelüge [12:33]- Sven Plöger – EEG-Umlage [2:49] – Subvensionen [4:31]- Dieter Gewies – steigende Grundstoffpreise [1:35]

Was die Studie nach erster Sichtung völlig außen vorlässt, ist die langfristige Zahlungsverpflichtung in den kommenden 20 Jahren (in Einzelbereichen inzwischen etwas weniger), die sich auf Grund des EEG für die Netzbetreiber ergibt und die sie abzüglich der Börsenerlöse an die Verbraucher weiter reichen (dürfen).

Diese belief sich bereits 2015 600 Mrd €, welche noch zu zahlen sind. Sie steigt auf rd. 1.280 Mrd € bis 2022 an, wenn nicht schnellstens die Notbremse gezogen wird. Und danach sieht es leider nicht aus.

Betont werden mus auch, und das tat der Studien – und Institutsleiter Justus Hacap dann auch, dass die 150 Mrd € die bis Ende 2015 bereits von den Verbrauchern zwanghaft bezahlt werden mussten nicht zu einer Reduktion der CO2 Emissionen geführt haben.

Grafik CO2 Emissionen durch Stromerzeugung vs. EE Stromerzeugung von 2000 bis 2015. Sie zeigt deutlich, dass bisher 150 Mrd € nur umverteilt wurden, bzw. der Kircher der glovalen Erwärmung geopfert wurden. Grafik M. Limburg

Ohne den Autoren mangelnde Kompetenz unterstellen zu wollen, hat sich bisher jedes mal gezeigt, dass Studien dieser Art immer zu optimistisch ausfielen. Es ist zu daher befürchten, dass wohl eher die etwas höheren EIKE Zahlen zutreffen (werden) als die der Studie.

Die Studie kann




Endlagerung hochradioaktiver Abfälle immer fraglicher- ein Kommentar zum Kommissionsbericht

Jemand, der die Entwicklung der jahrzehntelangen Endlagerplanung in Deutschland von Anfang an miterlebt hat, wird sich fragen, was dieser Bericht über den Neustart der Endlagersuche zu diesem Zeitpunkt soll. Salzgestein war aus fachlich fundiertem Grund bereits in den 60er Jahren als Endlagergestein ausgewählt worden, es gibt einen Standort (Gorleben) und es liegt ein aussichtsreiches Ergebnis mit einer positiven internationalen Bewertung über eine mehrjährige Erkundung des Salzstockes vor, eine Bewertung, die auch die Auswahlkriterien für den Standort mit einschließt. Warum lässt man quasi den Standort „links liegen“ und fängt wieder bei Null an? War 40 Jahre lang dilettantisch gearbeitet worden? Wohl kaum, denn die Personen, die den Neuanfang starten werden, sind wohl weit gehend (noch) die gleichen, die auch bisher für die Planung verantwortlich waren.

In den nachfolgenden Ausführungen werden kritische Aspekte des Standortauswahlprozedere angesprochen, die die Realisierung der Standortauswahl und somit der Endlagerung zeitlich wie kostenmäßig fraglich wenn nicht sogar undurchführbar erscheinen lassen.

Vorgeschichte

Planung, Errichtung und Betrieb von Endlagern liegen in der Verantwortung des Bundes. Der von ihm im Einvernehmen mit der niedersächsischen Landesregierung im Jahre 1976 benannte Standort Gorleben, vorgesehen für die Endlagerung Wärme entwickelnder radioaktiver Abfälle und ursprünglich auch für die Einrichtung eines nuklearen Entsorgungszentrums, war seit seiner Benennung permanenter politischer Kontroversen und heftigen antinuklearen Demonstrationen ausgesetzt. Der Benennung war ein mehrstufiger, umfangreicher Auswahlprozess vorausgegangen. Kritiker bemängelten die ungenügende Öffentlichkeitsbeteiligung und die überwiegend politisch motivierten Gründe bei der Standortauswahl.

Die fehlende Endlagerung radioaktiver Abfälle wurde und wird auch heute noch argumentativ gegen die friedliche Nutzung der Kernenergie ins Feld geführt. Da lag es nahe, aus der Sicht derer, die so argumentierten, Planungen der Endlagerung zu verzögern und zu behindern. Diese Einstellung gipfelt im rot-grünen Koalitionsvertrag von 1998 in der Feststellung:

„Die Koalitionsparteien sind sich einig, dass das bisherige Entsorgungskonzept für radioaktive Abfälle gescheitert ist und keine sachliche Grundlage mehr hat.“

Die gleiche Koalition bekannte sich dennoch drei Jahre später dazu, dass die bisherigen Ergebnisse der Standorterkundung nicht gegen eine Eignung des Salzstockes Gorleben als Endlager sprechen würden. Gleichwohl wurde der Erkundung am 29. September 2000 ein zehnjähriges Moratorium auferlegt. Im Jahr 2002 stellte der Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd) auf  Verlangen des Bundesumweltministeriums (BMU) wirtsgesteinsunabhängige Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen für die Auswahl von Standorten auf. Diese Kriterien stellten die Auswahl des Standortes Gorleben nicht in Frage, da sie keine neuen fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnisse enthielten.

Auch nach Ablauf der Moratoriumsfrist wurde der Erkundungsstopp nicht aufgehoben.  Zwar wurden die bisherigen Erkundungsergebnisse in der 17. Legislaturperiode auf Veranlassung des BMU einer vorläufigen Sicherheitsanalyse unterzogen, deren Ergebnis allem Anschein nach für den Standort sprachen, das Analyseergebnis aber wurde vom BMU nie veröffentlicht. Der BMU verzichtete auf eine vorläufige Eignungsprognose Gorleben und sagte das ursprünglich für 2013 geplante internationale Peer Review über das Ergebnis dieser Sicherheitsanalyse ab. Im Ergebnis der Sicherheitsanalyse heißt es überdeutlich unter anderem: „Aus den Ergebnissen des Vorhabens „Vorläufige Sicherheitsanalysen Gorleben“ lässt sich ableiten, dass die im Vorhaben entwickelten Endlagerkonzepte im Verbund mit der geologischen Gesamtsituation am Standort Gorleben oder eines ähnlich gearteten Salzstandortes … geeignet sind, die langzeitsicherheitsbezogenen Sicherheitsanforderungen des BMU an die Wärme entwickelnden radioaktiven Abfälle zu erfüllen.“

Nach dem ohne vorherige parlamentarische Erörterung aus rein parteipolitischen Gründen erfolgten Beschluss der Bundesregierung im Jahre 2011, aus der Kernenergienutzung auszusteigen, wurde die bislang ungelöste Endlagerfrage einer breit angelegten politischen Erörterung unterzogen. Am  9. April 2013 verständigten sich Bund, Länder und Parteien auf ein Standortauswahlgesetz mit dem die Suche nach einem Endlagerstandort von neuem beginnt und zu dem der damalige Bundesumweltminister Peter Altmaier erklärte:

„Mit der heutigen Verständigung haben wir einen Durchbruch erzielt, nach dem Ausstieg aus der Kernenergie auch die Suche nach einem Endlager im gesamtgesellschaftlichen Konsens zu lösen. Damit werden wir jetzt auch den seit Jahrzehnten bestehenden Konflikt um ein atomares Endlager beenden. Die Verständigung über die Parteigrenzen und Länder hinweg ist möglich geworden, weil alle Beteiligten sich ihrer Verantwortung bewusst waren und sind und im Geist des Konsenses Kompromissbereitschaft gezeigt haben. Es zeigt auch, dass die Politik handlungsfähig ist und schwierige Fragen lösen kann, wenn Vertrauen hergestellt ist.“

Aufgabe der Kommission

Zur Aufgabe der Kommission heißt es im Standortauswahlgesetz: „Zur Vorbereitung des Standortauswahlverfahrens erarbeitet die Kommission einen Bericht. Sie geht in diesem Bericht umfassend auf sämtliche entscheidungserheblichen Fragestellungen ein. Sie unterzieht dieses Gesetz einer Prüfung und unterbreitet Bundestag und Bundesrat entsprechende Handlungsempfehlungen.“

Neben Entscheidungsgrundlagen für die Standortauswahl, die sich am Kriterium der bestmöglichen Sicherheit orientieren und wissenschaftsbasiert sein sollen,  soll die Kommission unter anderem Vorschläge für Kriterien einer möglichen Fehlerkorrektur (dies läuft auf eine Rückholbarkeit der Abfälle hinaus) und Anforderungen an die Beteiligung und Information der Öffentlichkeit sowie Sicherstellung der Transparenz erarbeiten. Transparenz und Partizipation der Öffentlichkeit bei allen Verfahrensschritten wird als notwendige Voraussetzung einer von breiter Übereinstimmung getragenen Entscheidung angesehen.

Kommentare zum Bericht

Generelles

Bei der Verständigung zwischen CDU/CSU, SPD und Die Grünen auf einen Neubeginn der Standortsuche handelt es sich um keinen fachlich-wissenschaftlichen gebotenen Prozess, sondern sie dient vorrangig und wahrscheinlich sogar ausschließlich der Akzeptanzverbesserung auf politischer Ebene sowie in der Öffentlichkeit. Um den Grünen keinen Anlass zu geben, den Neustart später politisch zu torpedieren oder auf Landesebene bestehende Koalitionen nicht zu gefährden oder auch um Koalitionsmöglichkeiten mit der Partei offen zu halten, wurden Die Grünen als derzeitige Opposition im Deutschen Bundestag mit in die Verständigung eingebunden.

Bereits am 20.04.2015 betitelte die Frankfurter Allgemeine einen Zwischenstand der Kommissionsarbeit mit:  “Atommüllendlager nicht mehr in diesem Jahrhundert. Die Entsorgung des radioaktiven Mülls wird wohl viele Milliarden Euro teurer. Außerdem zeigt sich: Faktisch sind die Zwischenlager die Endlager.“ Sie bezieht sich hierbei auf Aussagen des Kommissionsvorsitzenden Michael Müller (SPD), der in dem Zusammenhang durchblicken ließ, dass „erhebliche finanzielle Risiken auf den Staat zukommen“.

Sie trifft damit ins Schwarze. Der Zeithorizont für Suche, Auswahl, Planung, Errichtung, Betrieb und Verschluss des Endlagers ist geradezu utopisch. Ins absolut Unkalkulierbare werden sich damit auch die Kosten entwickeln. Zeiten von 80, 100 und mehr Jahren werden von der Kommission selbst genannt. Mehr als ein Menschenalter. Die angegebenen Zeitspannen für die eine oder andere Endlagerphase sind bereits derart groß, dass man nicht mal von einer Schätzung sprechen kann. Man weiß es einfach nicht besser. Diese Aussichten (die in Wahrheit keine sind) relativieren die Worte von Peter Altmaier „Mit der heutigen Verständigung haben wir einen Durchbruch erzielt“ erheblich. Vielmehr hat die Verständigung den Charakter eines Offenbarungseides.

Extrem lange Planungszeiten führen dazu, dass die  Planungen stets von neuen Erkenntnissen aus Forschung und Entwicklung sowie fortgeschriebenen  Sicherheitsbestimmungen und möglicherweise auch von neuen politischen Ideen überholt werden, was wiederum Rückwirkungen auf laufende Genehmigungsverfahren hat. Personelle Wechsel werden mit wachsender Dauer der Verfahren wahrscheinlicher  mit der Folge neuer Einarbeitungen. Wer ein laufendes Verfahren übernimmt, setzt nicht dort fort, wo der Vorgänger aufhörte. Aus Gründen eigener Sicherheit wird er alte Vorgänge kontrollieren und unter Umständen zu anderen Erkenntnissen kommen.

Wirtsgesteine

Dem Standortauswahlgesetz entsprechend geht die Kommission bei der Standortsuche vom gesamten Bundesgebiet aus, von der so genannten weißen Landkarte Deutschlands. Das bedeutet zugleich, keine a priori Festlegung auf Salzgestein, sondern  Berücksichtigung auch  von Ton- und Kristallingestein (Granit) als mögliche Endlagerformation. Das gesamte Bundesgebiet flächendeckend  zu untersuchen, ist unrealistisch und  kann wohl nicht gemeint sein. Es werden immer Untersuchungslücken bleiben. Vielmehr wird diese gesetzliche Vorgabe der Absicht geschuldet sein, von vorne herein kein Bundesland „ungeschoren“ davon kommen zu lassen. Andererseits ist schwer vorstellbar, dass den Gesetzesinitiatoren die vor über zwanzig Jahren durchgeführten bundesweiten Untersuchungen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) nicht bekannt waren. Im BGR-Bericht „Untersuchung und Bewertung von Regionen mit potenziell geeigneten Wirtsgesteinformationen aus dem Jahre 1994 sind die Kristallinvorkommen ausgewiesen und geologisch kartiert. Danach sind homogene und ungeklüftete Bereiche in einer für die Errichtung eines Endlagers notwendigen räumlichen Ausdehnung nicht zu erwarten. Der BGR-Bericht „Untersuchung und Bewertung von Tongesteinsformationen“ aus dem Jahr 2007 weist untersuchungswürdige Vorkommen (nur) in der Kreide Norddeutschlands sowie im Jura Nord- und Süddeutschlands (Region Ulm) aus. Dass untersuchungswürdige Salzlagerstätten in großer Zahl in Norddeutschland vorhanden sind, ist im BGR-Bericht von 1995 bekannt gemacht worden. Was also sollen die erneuten Untersuchungen außer erhebliche zusätzliche Kosten und  einen mächtigen Zeitbedarf anderes bringen?

Käme es zu einem Wechsel von dem bislang favorisierten Salzgestein zum Tongestein, müsste man mit erheblichen technischen Konsequenzen rechnen (1)

  • ♦ deutlich höherer Erkundungsaufwand
  • ♦etwa Verdreifachung der Behälterzahl wegen geringerer Temperaturbelastbarkeit des Tons gegenüber Salz
  • ♦größeres Grubengebäude, mehr als 200 km Strecken (Faktor 8-9 gegenüber Salz)
  • ♦deutlich erhöhter Forschungs- und Entwicklungs-Bedarf (Wirtsgestein, Behälter, Barrieren…)
  • ♦hoher Ausbauaufwand für das Grubengebäude (Salzgestein ist selbsttragend)

Auswahlverfahren

Das beschriebene Vorgehen bei der Standortauswahl enthält nichts grundsätzlich Neues. Die recht allgemein gefassten Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und Abwägungskriterien als Mittel des Auswahlprozesses finden sich bereits in vergleichbarer Form  im Bericht des oben zitierten Arbeitskreises „Auswahlverfahren Endlagerstandorte“. Ein mit Mitgliedern der Kommission geführtes Interview (4) macht allerdings deutlich, dass insbesondere bei den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien häufig kein Konsens bestand. Neue Kriterien, die bisher in Fachkreisen keine Berücksichtigung gefunden haben, wurden zu Konfliktthemen, heißt es im Interview. Dass sich diese oder ähnliche Konflikte durch das ohnehin schon schwierige Suchverfahren ziehen werden und es weiter verkomplizieren, ist geradezu systembedingt.

„Bestmöglicher“ Standort und Standortvergleich

In Zeiten der rot-grünen Bundesregierung war die Suche nach dem „bestmöglichen“ Standort gefordert worden. Eine rein politische Forderung, die gegen Gorleben sprechen sollte. Höchste Sicherheitsanforderungen an ein Endlager bestanden selbstredend bereits zum Zeitpunkt der Gorleben-Benennung. Obwohl es sich bei der Forderung nach dem bestmöglichen Standort um eine objektiv unmögliche Zielsetzung handelt, heißt es unter „Zweck und Ziel“ des StandAG – Entwurfes vom 14.5.2013:

„Es wird ein vergleichendes Standortauswahlverfahren neu eingerichtet, das auf die Ermittlung des im Hinblick auf die Sicherheit bestmöglichen Standortes in Deutschland gerichtet ist.“

Die Kommission greift in ihrem Bericht die Formulierung in § 1 StandAG auf und spricht weniger missverständlich vom Standort mit bestmöglicher Sicherheit:

„Der gesuchte Standort für ein Endlager für hoch radioaktive Abfallstoffe bietet

für einen Zeitraum von einer Million Jahren die nach heutigem Wissensstand bestmögliche Sicherheit für den dauerhaften Schutz von Mensch und Umwelt vor ionisierender Strahlung und sonstigen schädlichen Wirkungen dieser Abfälle.“

Problematisch wird es mit der Empfehlung im sich anschließenden Satz: „Dieser Standort ist nach den entsprechenden Anforderungen in einem gestuften Verfahren durch einen Vergleich zwischen den in der jeweiligen Phase geeigneten Standorten auszuwählen.“ 

Vergleichende Standortuntersuchungen in diesem Sinn sind faktisch unmöglich, da durch die Variabilität geologischer Formationen sowie die beabsichtigte Einbeziehung unterschiedlicher Wirtsgesteine (Salz, Ton, Granit) grundsätzlich unterschiedliche Endlagerkonzepte (technisch und geotechnisch) erforderlich sind, die folglich wirtsgesteins- und standortspezifisch zu entwickeln und anzupassen sind. Die Bewertung der Endlagersicherheit, insbesondere die Langzeitsicherheit, kann daher nur für einen konkreten Standort auf der Grundlage des Gesamtkonzeptes erfolgen.

Diese Auffassung wird auch vom Bundesamt für Strahlenschutz im 2005 vorgelegten Synthesebericht (2) geteilt, in dem es heißt: „Es gibt kein Wirtsgestein, das grundsätzlich immer eine größte Endlagersicherheit gewährleistet. Für alle in Deutschland relevanten Wirtsgesteine können angepasste Endlagerkonzepte entwickelt werden. Ein Vergleich verschiedener Optionen ist nur im Vergleich konkreter Standorte und Endlagerkonzepte möglich.“ Schnee von gestern? Keineswegs. Es wäre schon viel erreicht, wenn sich die verantwortliche Behörde an ihre eigenen Bewertungen erinnern und diese auch konsequent vertreten würde. Allein gemessen an dieser Aussage in einem amtlichen Dokument ist das extrem aufwendige neue Suchverfahren reine Zeit- und Geldverschwendung.

Sollte es zum Wechsel des Wirtsgesteins kommen, wären weit reichende Konsequenzen für das Endlager-, Einlagerungs- und Behälterkonzept sowie die notwendigen Betriebszeiten in Betracht zu ziehen. Zudem bestünde weit reichender Forschungs- und Entwicklungsbedarf (1), da sich die Endlagerung bisher in Deutschland ausschließlich auf Salzgestein konzentriert hat. Es steht daher außer Frage, dass der Wechsel den Zeitbedarf und die Endlagerkosten erheblich in die Höhe treiben wird.

Fehlerkorrektur

Der Grundsatz der Fehlerkorrektur ist konzeptionell neu. Dazu heißt es im StandAG:  „Die Kommission soll Vorschläge erarbeiten für Kriterien einer möglichen Fehlerkorrektur (Anforderungen an die Konzeption der Lagerung insbesondere zu den Fragen der Rückholung, Bergung, und Wiederauffindbarkeit der radioaktiven Abfälle sowie der Frage von Rücksprüngen im Standortauswahlverfahren).“

Die Kommission versteht ihre Arbeit und die spätere Standortsuche als ein lernendes Verfahren. Dabei sind Entscheidungen gründlich auf mögliche Fehler oder Fehlentwicklungen zu prüfen. Die Möglichkeit zur Umsteuerung (Reversibilität) im laufenden Verfahren, sei erforderlich, um Fehlerkorrekturen zu ermöglichen, um Handlungsoptionen für zukünftige Generationen offen zu halten, zum Beispiel zur Berücksichtigung neuer Erkenntnisse, und könne zum Aufbau von Vertrauen in dem Prozess beitragen. Konzepte der Rückholbarkeit der Abfälle beziehungsweise der Reversibilität von Entscheidungen seien dafür zentral.

Soweit so gut. Konfliktträchtig ist die Empfehlung der Kommission: „Bevor unumkehrbare oder nur unter großem Aufwand revidierbare Entscheidungen getroffen werden, muss eine transparente und wissenschaftlich gestützte Evaluation unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der vorgesehenen Gremien durchgeführt werden. Der gesamte Prozess muss transparent sein, in substantieller Beteiligung der Öffentlichkeit und der Regionen erfolgen und als ein selbsthinterfragendes System gestaltet werden.“

Hiermit wird ein Präzedenzfall geschaffen, der auf andere Großprojekte überspringen kann. Die eindeutig rechtlich geregelte Öffentlichkeitsbeteilung würde nach dieser Empfehlung extrem ausgeweitet. Durch die Option „Rücksprünge im Standortauswahlverfahren“ kann das Verfahren beliebig in die Länge gezogen werden. Stillstände im Verfahren sind geradezu unvermeidbar, wenn die neue Form der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht eindeutig geregelt wird. Aber auch dann muss nach bisherigen Erfahrungen mit Verzögerungen gerechnet werden. Sollte der Öffentlichkeit gar Klagebefugnis eingeräumt werden, dann sind jegliche Prognosen über den Verfahrensablauf mit extremen Unsicherheiten behaftet. Scheitern eingeschlossen.

Rückholung

Eingangs zu diesem Thema heißt es im Bericht: „Das Verbringen der radioaktiven Abfälle in einem eigens dazu angelegten Bergwerk in einer tiefen geologischen Formation ohne Rückholungsoptionen gehört zu den bestuntersuchten Entsorgungsoptionen.“

Gleichwohl gelangt die Kommission zu der Auffassung, „dass eine geologische Endlagerung ohne Vorkehrungen, die eine Rückholung oder Bergung der Abfälle zur Fehlerkorrektur ermöglichen, nicht mehr den heutigen Anforderungen und dem Bedürfnis nach Kontrollierbarkeit entspricht und empfiehlt daher, Überlegungen zur Endlagerung ohne solche Fehlerkorrekturmöglichkeiten nicht weiter zu verfolgen.“

Begründet wird diese Auffassung mit  Zweifeln an der „zentralen Prämisse, dass eine technisch/geologisch absolut sichere Lösung möglich ist, dass also Sicherheitsnachweise so verlässlich geführt werden können, dass zukünftige Generationen vor möglichen Schädigungen durch die Abfälle garantiert geschützt sind. Diese Prämisse entstammt einem technisch/naturwissenschaftlichen Machbarkeitsideal, das durch die Bewusstwerdung der Ambivalenz von Technik, insbesondere im Auftreten nicht intendierter Folgen, in grundlegende Zweifel geraten ist.“ Absolute Sicherheit kann es nicht geben. Sie wurde ausgiebig bei der Kernenergienutzung erörtert. Das Bundesverfassungsgericht fällte hierzu am 08. August 1978  zum Schnellen Brüter in Kalkar ein Grundsatzurteil, in dem es heißt:

„Die in die Zukunft hin offene Fassung des § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtomG dient einem dynamischen Grundrechtsschutz. Sie hilft, den Schutzzweck des § 1 Nr. 2 AtomG jeweils bestmöglich zu verwirklichen.

Vom Gesetzgeber im Hinblick auf seine Schutzpflicht eine Regelung zu fordern, die mit absoluter Sicherheit Grundrechtsgefährdungen ausschließt, die aus der Zulassung technischer Anlagen und ihrem Betrieb möglicherweise entstehen können, hieße die Grenzen menschlichen Erkenntnisvermögens verkennen und würde weithin jede staatliche Zulassung der Nutzung von Technik verbannen. Für die Gestaltung der Sozialordnung muss es insoweit bei Abschätzungen anhand praktischer Vernunft bewenden. Ungewissheiten jenseits dieser Schwelle praktischer Vernunft sind unentrinnbar und insofern als sozialadäquate Lasten von allen Bürgern zu tragen.“

Diese Kernaussage des Grundsatzurteils sollte auch maßgeblich für  die Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsauslegungen eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle sein. Die Sicherheitsanforderungen basieren auf sehr umfänglichen, zumeist ausgesprochenen konservativen Störfallanalysen, die alle nach menschlichem Erkenntnisvermögen denkbaren Ereignisse einschließen und somit die Notwendigkeit einer Rückholung aus Sicherheitsgründen nicht notwendig machen. Der Sicherheit ist bei der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle absoluter Vorrang einzuräumen. Hier unter Umständen Abstriche in Kauf zu nehmen, um die Rückholbarkeit zu ermöglichen, wäre nicht akzeptabel.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Beteilung der Öffentlichkeit geht weit über das hinaus, was bisher in atomrechtlichen Genehmigungen gefordert ist. Im Bericht selbst wird das neue Vorgehen nicht unkritisch gesehen. Dort heißt es:

„Das vorgeschlagene partizipative Suchverfahren betritt in zentralen Fragen Neuland. Es bearbeitet ein hoch komplexes Thema mit einer über viele Jahrzehnte hinweg konfliktreichen Vorgeschichte und mit dem Ziel, eine in einem breiten gesellschaftlichen Konsens getrageneLösung zu finden, die letztlich auch von den unmittelbar Betroffenen toleriert werden kann.

Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn alle Parteien nicht nur fair und vorbehaltlos am gesamten Verfahren beteiligt werden, sondern wenn bei diesen auch die Bereitschaft besteht, sich auf eine neue gesellschaftliche Konfliktkultur einzulassen, die vergangene Konflikte nicht ignoriert und neu entstehende Konflikte thematisiert, sich dabei aber stets am Prinzip einer konstruktiven Konfliktbearbeitung orientiert und den Fokus auf das gemeinsame Ziel einer weitgehend konsensualen und gesellschaftlich tragfähigen Lösung nicht aus den Augen verliert.“

Mit der Endlagerung radioaktiver Abfälle haben wir in Deutschland in der Tat ein politisches und gesellschaftspolitisches Problem, kein technisches Problem, denn die wissenschaftlich-technischen Voraussetzungen für die Endlagerung in Salzgestein sind weit gehend erfüllt. Lösungen für diese Probleme zu finden, denen wir uns in Deutschland seit Jahrzehnten ausgesetzt sehen, scheiterten nicht zuletzt an Politikern, die an einer Lösung nicht interessiert waren, die vielmehr die Ablehnungen im Volke für ihre politischen Zwecke ausnutzten und die Stimmung gegen die Endlagerung aufheizten. Der bekannte Demonstrationsruf „Gorleben ist überall“ lässt erahnen, dass die Voraussetzungen, einen neuen Standort zu finden, denkbar schlecht sind, egal, wie „demokratisch“ das Auswahlverfahren und die nachfolgenden Standortuntersuchungen auch angelegt sind. Wenn Bürger ein Endlager absolut nicht in der Nähe ihres Wohnortes haben wollen, werden sie alles dran setzen, dies zu verhindern. Die im Bericht empfohlenen Regionalkonferenzen als zentrale Begleitgremien, überregionale Partizipationen oder dergleichen werden daran nichts ändern. Das lehrt die langjährige Erfahrung. Vielmehr werden Beteiligungsmöglichkeiten bis zum Exzess ausgenutzt werden. Und was nicht vergessen werden darf: Die Bürgerproteste rund um Gorleben waren nach Lage der Dinge erfolgreich. Sie sind Vorbild und das macht den Gegnern Mut. In diesem Zusammenhang sei an jüngste Äußerungen der Bundesumweltministerin Barbara  Hendricks erinnert, die den Einsatz der Bürger gegen den Standort Gorleben lobte. Dieser Einsatz war alles andere als friedlich. Die Bilder von gewalttätigen Protesten prägten die Berichterstattungen.

Langfristige Zwischenlagerung

Das Ende der Einlagerung radioaktiver Abfälle in das geplante Endlager erwarten Mitglieder der Kommission nach FAZ-Angaben (3) erst „zwischen 2075 und 2130“. Folglich sind abgebrannte Brennelemente und Glaskokillen für eine Zeit von heute ab gerechnet weitere 59 bis 115 Jahre zwischenzulagern. Dieser Zeitraum überschreitet die geplanten Zwischenlagerzeiten um Jahrzehnte. Die Zwischenlagerung mutiert zum  Dauerzustand. Die atomrechtlichen Genehmigungen sind für die Zwischenlagerungen auf 40 Jahre befristet. Fristverlängerungen sind unausweichlich. Der Vorsitzende der Entsorgungskommission warnte gar vor der Gefahr der Freisetzung großer Mengen Radioaktivität etwa durch Krieg oder Terrorismus (3) bei oberirdischer Lagerung.

Fazit

Dem bestuntersuchten, aussichtsreichen Untersuchungsbergwerk am Standort Gorleben wird ein „Dornröschenschlaf“ verordnet, ähnlichen einem gesunden Patienten, der auf unbestimmte Zeit in ein künstliches Koma versetzt wird.

Der Kommissionsbericht, wäre er in den 70er Jahren erstellt worden und der ihm zu Grunde liegende überparteiliche Konsens über die Grundsätze der Standortauswahl, hätten der Endlagerplanung zu jener Zeit durchaus effektive Dienste erweisen können. Sämtliche Aspekte der Endlagerung werden grundlegend behandelt. So aber ist den Politikern der Vorwurf zu machen, dass sie mit dem Neubeginn der Standortsuche und dem hierfür ursächlichen Standortauswahlgesetz (StandAG) gewaltig auf Zeit spielen wollen. Wird das Gesetz das Endlagervorhaben in überschaubarer Zeit voranbringen? Nein. Dieser Konsens, zumal der überparteiliche Konsens, wird sich nach aller Erfahrung recht schnell als brüchig erweisen. Politiker wollen (wieder) gewählt werden und dann wird sich erweisen, wer zu ausgewählten Standorten steht und vor Ort dies politisch durchsteht. Bereits in der nächsten Phase, der Anpassung des StandAG an die Empfehlungen der Endlagerkommission, der rechtlichen Normierung des Auswahlverfahrens sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung, wird sich zeigen, ob der politische Konsens von Dauer ist. Bayern und Sachsen sind bereits mit der Erkenntnis vorgeprescht, sie würden nicht über geeignete Gesteinsformationen verfügen. Das „Schwarze Peter Spiel“ zwischen den Ländern hat also bereits begonnen. Die von der Kommission geforderte Bedingung, dass bei allen Parteien die Bereitschaft bestehen müsse, sich auf eine neue gesellschaftliche Konfliktkultur einzulassen und sich dabei aber stets am Prinzip einer konstruktiven Konfliktbearbeitung zu orientieren, ist illusorisch.

Sämtliche operativen Tätigkeiten der langfristigen Zwischenlagerung, gegebenenfalls der Abfallkonditionierung sowie Planung, Errichtung und Betrieb des Endlagers sollen der neu zu gründenden Bundesgesellschaft für Endlagerung – also einer staatlichen Einrichtung –  übertragen und bisher auf diesem Sektor tätige Unternehmen aufgekauft werden. Ob dieser Schritt aus der Sicht Kosten und Zeit ein vorteilhafter sein wird, sei dahin gestellt. Die Negativerfahrungen mit den derzeit in staatlicher Verantwortung errichteten Großprojekten in Deutschland (z.B. Berliner Flughafen) begründen erhebliche Zweifel.  Auch die immer wieder hinaus geschobene Fertigstellung des Endlagers Konrad  sollte Warnung genug sein. Ein Großprojekt wie die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle gehört in die Verantwortung eines Generalunternehmers mit industrieller vorzugsweise bergmännischer Erfahrung. Spätestens bei der endlagergerechten „Verpackung“ abgebrannter Brennelemente  wird die Gesellschaft und damit der Staat mit nuklearem Material im Sinne des Atomgesetzes umgehen und dafür eine nukleare Anlage planen, errichten und betreiben müssen. Auch dafür muss ein Standort gefunden werden! Zwar existiert mit der Pilotkonditionierungsanlage am Standort Gorleben eine bislang ungenutzte Einrichtung für die endlagergerechte Verpackung der Brennelemente beziehungsweise der Brennstäbe. Diese Art der Verpackung aber war für die Endlagerung in Salzgestein vorgesehen. Bei anderer Endlagerformation wird diese Verpackungsart wohl nicht zum Einsatz kommen. Zudem ist fraglich, ob zum Zeitpunkt der Verpackung die vorhandene Anlage noch die dann geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllt.

Genehmigung von und Aufsicht über Tätigkeiten der Gesellschaft werden dem neuen Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit übertragen. Mit der Leitung wurde kürzlich eine Person betraut, die sich seit 18 Jahren gegen die Standorterkundung Gorleben ausgesprochen hat. Kein Vertrauen erweckender Akt, der von der Bundesumweltministerin vollzogen wurde.

Die Empfehlung zur Rückholbarkeit sollte angesichts höchstrichterlicher Entscheidung und im Hinblick auf uneingeschränkte Sicherheit der Endlagerung nochmals überdacht werden.

Ob das StandAG die nächsten zehn Legislaturperioden überdauern wird, ist nicht vorhersehbar. Völlig neue, heute noch nicht absehbare technische wie politische Entwicklungen in dieser Zeit lassen aber einen unveränderten Bestand eher unwahrscheinlich annehmen. Durch Transparenz und Beteiligung Einvernehmen mit Bürgern zu erreichen ist Kernstück des StandAG und des  Kommissionsberichtes. Scheitert das Einvernehmen, dann scheitert auch die Standortfindung und damit das Endlagervorhaben. Die Endlagersuche in Schweden und in der Schweiz mag als Vorbild gedient haben, auf Deutschland ist es nicht übertragbar. Der richtige Zeitpunkt für Offenheit und Ehrlichkeit wurde verpasst. Die Politik hätte zur rechten Zeit den Mut und den Willen haben müssen, auch gegen Widerstände und Empörungen ihr Endlagervorhaben überzeugend zu gestalten. Das ist nicht nur unterblieben, es wurde über Jahre politisch zerredet. Das StandAG wird auch mit den von der Kommission gegebenen Empfehlungen Bürgerproteste nach bisherigen Erfahrungen nicht verhindern. Die Sondervoten im Kommissionsbericht sind in dieser Hinsicht ein klares Signal. 

(1)  Stefan Weber, Vortrag „Die neue Endlagersuche und Stand der Arbeiten der Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“, Berlin Oktober 2014

(2)  BfS Konzeptionelle und sicherheitstechnische Fragen der Endlagerung radioaktiver Abfälle. Wirtgesteine im Vergleich. Synthesebericht. Salzgitter, 4.11.2005

(3)  Frankfurter Allgemeine Zeitung, „Atommüll-Endlagerung nicht mehr in diesem Jahrhundert“, 20.04.2015

(4) Interview (Teil I) in  atw Vol. 61 (2016), S.517ff, „Generationsaufgabe Endlagerung – eine Kommission plant für die Zukunft“