„Einige Bekanntheit erlangte Seibt erstmals 2019. Damals tritt sie auf einer Konferenz des Klimaleugner-Vereins Eike auf.“

Die ehemals liberale Zeitschrift „STERN“ berichtet aufgeregt über Naomi Seibt, die Elon Musk, nach Meinung des „STERN“, zum “ AfD Fan machte.

NAOMI SEIBT

Die Deutsche, die Elon Musk zum AfD-Fan macht

Das Video davon ist noch auf dem Youtube-Kanal des Vereins zu sehen. Sie sagt, sie habe vor ein paar Jahren begonnen, gängige Narrative zu hinterfragen, und endet mit „Liebe Antifa da draußen – ‚how dare you'“. Eine Anspielung an die Worte der Klimaaktivistin Greta Thunberg vor der Uno. Die „Süddeutsche Zeitung“ schrieb damals über die Konferenz: „Sie haben sogar eine eigene Greta.“

 

Der STERN zur Bekanntheit von Naomi Seibt. Hier den ganzen Artikel nachlesen.

HINWEIS: Der Artikel im Stern wurde gerade verändert. Seibt und EIKE fehlen nun.

Hier das Original-Video, dass der STERN nicht zeigte.

 

 

 

Übrigens, wenn man wie der STERN  meint, Naomi Seibt schon Elon Musk zu AfD Fan macht, wie ist das mit diesem Herrn?

 

 




Sehr geehrte Freunde und Unterstützer unseres Institutes,

auch 2024 war für uns wieder ein sehr ereignisreiches und aufregendes Jahr. Unsere 16. Internationale Klima- und Energiekonferenz konnte zwar im österreichischen Maria Enzersdorf bei Wien stattfinden, aber wieder nur unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen und aufgrund des persönlichen Einsatzes eines besonders engagierten Mitstreiters. Unter den Referenten befand sich u.a. der Nobelpreisträger für Physik von 2022, Dr. John Clauser, worauf wir besonders stolz sind und der dem IPCC zahlreiche Fehler nachweisen konnte. Die Professoren Henrik Svensmark (Kopenhagen), Nir Shaviv (Jerusalem) und Nicola Scafetta (Neapel), um nur einige zu nennen, präsentierten neue Forschungsergebnisse. Alle Vorträge sind auf unserer You-Tube-Plattform öffentlich zugänglich, die in diesem Jahr wieder stark gewachsen ist.

Außerdem konnten Mitglieder unserer Vereinigung wieder zwei Fachaufsätze in namhaften Journalen veröffentlichen. Dabei handelt es sich um: Lüdecke, H.-J., Müller-Plath, G. & Lüning, S., 2024. Central-European sunshine hours, relationship with the Atlantic Multidecadal Oscillation, and forecast, Nature Scientific Reports, 14:25152, https://doi.org/10.1038/s41598-024-73506-5 und Müller-Plath, G. & Lüdecke, H.-J., 2024. Normalized coefficients of prediction accuracy for comparative forecast verification and modeling, Research in Statistics, 2:1, 2317172, https://doi.org/10.1080/27684520.2024.2317172

Im Oktober erschien eine überarbeitete Auflage von Thomas Golds Grundlagenwerk „Die Biosphäre der heißen Tiefe“, das ich 2023 neu übersetzt hatte und in dem es u.a. um die abiotische Entstehung von Öl und Gas, aber auch um die Voraussetzungen der Klimaentwicklung geht. Ansonsten haben wir das Jahr vor allem damit verbracht, auf zahlreichen Konferenzen im In- und Ausland (u.a. im tschechischen Parlament) auf die wissenschaftlichen Fehlannahmen aufmerksam zu machen, die bekanntlich zur Klima- und Energiepolitik der deutschen Regierung und in der Folge zum flächendeckende Niedergang der Wirtschaft geführt haben.

2024 neigt sich zwar dem Ende zu, doch planen wir bereits jetzt unsere Aktivitäten des nächsten Jahres, das sicher aufgrund der verworrenen Zustände in unserem Land nicht ganz einfach werden wird. Und ich glaube übrigens auch nicht, daß der so genannte „Klimaschutz“ und die Energiewende von allein verschwinden werden. Denn zu viele verdienen daran. Die Glaubwürdigkeit vieler „Experten“ hängt von der Aufrechterhaltung eines angeblichen „Klimakonsens“ ab.

Unser größtes Projekt wird selbstverständlich wieder unsere nächste Konferenz sein, die im Mai 2025 im niederländischen Utrecht stattfinden wird. Diese organisieren wir gemeinsam mit unseren Partnern von der niederländischen Organisation Clintel, die u.a. durch ihren Bericht „Die starren Klimavorstellungen des IPCC – eine Analyse des AR6“ bekannt wurde. Unser fleißiges Mitglied Christian Freuer hat diese umfangreiche Analyse, das die Trugschlüsse des IPCC offenlegt, inzwischen ins Deutsche übertragen. Bitte helfen Sie uns bei der Verbreitung dieses wichtigen Textes. Mit dem niederländischen Tagungsort reagieren wir natürlich auch auf das Problem, daß sich die meisten deutschen Hotels aus Angst vor der Klima-Antifa weigern, uns zu beherbergen.

Ein weiteres wichtiges Projekt ist unsere Unterstützung der wissenschaftlichen Arbeit des Kopenhagener Klimaforschers Henrik Svensmark. Wegen seiner Forschungsergebnisse, die dem herrschenden Pseudo-Konsens widersprechen, weil sie einen Zusammenhang zwischen Klimawandel und solaren Aktivitäten belegen, hat ihm seine Universität bzw. der neue „grüne“ Rektor alle Zuwendungen gestrichen. Kollegen sprechen von einer Art Berufsverbot. Inzwischen mußte eine vollständige Kündigung zwar nach weltweiten Protesten zurückgenommen werden. Allerdings erhielt der verdienstvolle Wissenschaftler die ungewöhnliche Auflage, sich sein Gehalt über Drittmittel selbst (!) zu beschaffen. Erschwerend kommt hinzu, daß Svensmark aufgrund des entzogenen Professorentitels keinen Zugang zu bestimmten Fördertöpfen mehr hat. Falls Sie sich noch nicht mit Svensmarks Forschungen beschäftigt haben, empfehle ich eine seiner letzten Arbeiten, die von uns kofinanziert wurde: H. Svensmark et al.: Supernova Rates and Burial of Organic Matter, 05 January 2022, https://doi.org/10.1029/2021GL096376

Damit wir unseren Weg erfolgreich weiter gehen und Henrik Svensmark helfen können, bitte ich Sie auch in diesem Jahr wieder ganz herzlich, uns mit Ihrer Spende zu helfen. Scheuen Sie sich bitte nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren. Auch kleinste Summen bringen uns voran. Leider sind unsere Aktivitäten derzeit nicht als gemeinnützig anerkannt. Es hat bisher bezüglich unserer Klage gegen diese Entscheidung des Finanzamtes noch nicht einmal einen ersten Verhandlungstermin gegeben, angeblich, weil man am Finanzgericht so viel zu tun habe… All das ist grotesk, nachdem wir uns gerade in den letzten Jahren vorrangig mit komplexen wissenschaftlichen Fragen befaßt haben. Insofern erwarte ich auch, daß wir diesen Prozeß gewinnen werden.

Bei all denen, die in den letzten Tagen bereits an uns gespendet haben, bedanke ich mich schon jetzt.

und den besten Wünschen für die kommenden Feiertage und Ihnen allen ein glückliches und gesundes Neues Jahr

Für den Vorstand

Dr. Holger Thuß

 

 




Mal wieder was kappen?

„Es ist eine absolut beschissene Situation“, sagt Norwegens Energieminister Terje Aasland, der wegen den derzeitigen hohen Strompreisen erwägt, die Stromverbindungsleitung nach Dänemark zu kappen.

Von PETER WÜRDIG |

Unsere Energiepolitik verdient die Bewunderung unserer europäischen Nachbarn, weil Deutschland die Versorgung allein auf Wind und Sonne stützt, das sagt der amtierende Wirtschaftsminister Robert Habeck, also der von der Reste-Ampel. Ob er wohl selbst daran glaubt?

Tatsächlich kommt jetzt die Nachricht, dass Norwegen die Stromverbindung nach Dänemark kappen will. Norwegens Energieminister Terje Aasland sagte dazu in herzerfrischender Klarheit, wobei nicht sicher ist, ob die Übersetzung wörtlich korrekt ist:  „Es ist eine absolut beschissene Situation“.

Windmangel in Deutschland und auf der Nordsee treibt gerade die Strompreise in die Höhe. In Südnorwegen lagen sie am Donnerstagnachmittag bei 1,18 Dollar pro Kilowattstunde – das sei der höchste Preis seit 2009 und fast das Zwanzigfache des Preises der vergangenen Woche. Auch in Deutschland gab es Rekorde bei den Preisen an der Strombörse. Und das ist noch nicht mal alles, denn die Gebühren, die die  Windmüller laut EEG erhalten, egal ob Strom verwendet wird oder nicht, sind in diesen Preisen nicht enthalten, das bezahlt ja der Steuerzahler.

In den letzten Tagen hat sich in Deutschland eine Situation ergeben, vor dem alle Kritiker der Energiewende immer schon gewarnt haben: der Wind bläst nicht, die Sonne scheint nicht oder kaum, denn die Tage sind kurz. Mehr als 30.000 Windräder und knapp vier Millionen Solarpanels liefern nur einen Bruchteil des benötigten Stroms, und durch weiteren Zubau der wetterabhängigen Erzeuger wird die Situation eher noch dramatischer. Man spricht in diesem Fall von einer Dunkelflaute.

Erschwerend kommt hinzu, dass in Deutschland wegen der Panik des angeblich menschgemachten Klimawandels die konventionellen Kraftwerke, die sicher zu jeder Zeit Strom liefern können, immer mehr vom Netz genommen wurden. Die Folge: um das Netz vor dem Kollaps zu bewahren, laufen alle fossilen Kraftwerke auf Hochtouren. Steinkohle, Braunkohle, Gas und selbst Öl wird verfeuert, was die Öfen hergeben. Da das alles inzwischen viel zu wenig ist, pumpt Deutschland die Nachbarländer um Strom an. Insbesondere Frankreich liefert große Mengen aus konventionellen Kraftwerken und Atommeilern.

Diese Windflaute hatte die Strompreise in den letzten Tagen massiv nach oben getrieben, betroffen davon ist auch Norwegen. Das führt zu großen Sorgen in dem skandinavischen Land. Die Regierung überlegt, die Stromleitungen mit Dänemark stillzulegen. Ein Vorgang dieser Art ist nicht neu, schon vor einigen Wochen hatten wir dazu auf PI-NEWS berichtet.

Das sind alles keine guten Aussichten, eigentlich sollten die Stromnetze in Europa zusammenwachsen. Durch die Lieferung von Strom nach Deutschland haben die Nachbarländer erst mal gut verdient, und wenn es in Deutschland zu viel grünen Strom gab, dann kassierte man noch mal, mit „negativen Preisen“ wurde der deutsche Strom entsorgt. Allerdings, das wird inzwischen alles doch zu viel: die Hin- und Herschieberei elektrischer Leistung gefährdet zunehmend die Sicherheit der Versorgung, und deswegen die Tendenz, die verbindenden Leitungen zu kappen oder zumindest einzuschränken.

 




Vor ca. 10.000 Jahren war es in Grönland sehr viel wärmer

Und die Messungen zeigen auch, dass die mittelalterliche Wärmeperiode in Grönland um 1 1/2 Grad wärmer war als heute. Sie zeigen aber auch, dass der  Beginn der IPCC Erwärmung von ca. 150 Jahren mit den kältesten Temperaturen zusammen fielen, die jemals in den letzten 10.000 Jahren dort gemessen wurden.

Und Stefan Homburg schreibt weiter:

Das Klima der Vorzeit messen Ein faszinierendes Video über seriöse Wissenschaft. Unbeliebt bei Klimaschwindlern, die Modelle vorziehen. Es ist wie bei Corona, wo harte Fakten zur Klinikbelegung gelöscht und statt dessen Schockkurven mit PCR-Zahlen gezeigt wurden. Hintergrund: Die Analogie reicht bis zu den Akteuren: Institute, die vom Bund oder von Oligarchen finanziert werden (Helmholtz, Max Planck, PIK) liefern auf Anforderung Hockey-Sticks, Tiefendürre oder exponentelles Wachstum, um maximale Folgebereitschaft herzustellen

Mit Dank an Prof. Stefan Homburg, der dieses Video entdeckte und auf X veröffentlicht hat.




Die Vernichtung der Gas-Infrastruktur per „Wärmegesetz“

Das „Wärmeplanungsgesetz“ macht eine Wärmeplanung für Kommunen zur Pflicht. Dahinter verbirgt sich nicht weniger als der staatlich verordnete Abbau der Gas-Infrastruktur. Allein in Mannheim sollen über 50.000 Kunden abgeklemmt werden.

 

Von Frank Bothmann.

Das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ oder auch „Wärmeplanungsgesetz“ (WPG) ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Mit diesem Gesetz wird für Kommunen eine Pflicht zur Wärmeplanung erstmals ins Leben gerufen und die Grundlage für die „Transformation von Gasverteilnetzen“ (§26 WPG) geschaffen.

Das WPG bildet aus der Sicht der Erfinder zusammen mit dem Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) und einschlägigen Verordnungen seitens der EU-Kommission einen stringenten Ordnungsrahmen, der durch rechtliche und verordnungstechnische Vorgaben erhebliche Zwänge für alle Menschen mit sich bringt, die ein Haus oder eine Wohnung besitzen oder nutzen. Bisher hat es zu keinem der Gesetze und Verordnungen eine Vorberatung oder Einbeziehung der Bürger gegeben, um den grundsätzlichen Bedarf für solche Regelungen zu ermitteln.

Beratungsfirmen und Fördergelder

Die kommunale Selbstverwaltung ist im Artikel 28 des Grundgesetzes festgeschrieben, in dem  „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln sind“. Im Rahmen der pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben obliegt es unter anderem den Städten und Kommunen, die Energie- und Wasserversorgung den örtlichen Bedürfnissen entsprechend zu organisieren und durchzuführen.

Das WPG missachtet das Subsidiaritätsprinzip, da es mit den erheblichen Verfahrensvorgaben und -inhalten die Selbstverwaltung der ortsangepassten Wärmeversorgung infrage stellt und ein neues Handlungsfeld für die Kommunen einführt. Das Gesetz enthält keine Angaben, wie diese zusätzliche Aufgabe durch die Kommunen finanziert werden soll. Dies erfolgt mit den notwendigen Landesgesetzen, in denen teilweise Finanzierungsangebote gemacht werden.

Dieser Umstand ist den Erfindern des WPG natürlich bewusst, weshalb das Gesetz mit dem Zugang zu 500 Millionen Euro Fördergeldern gekoppelt wurde. Mit dieser 100-Prozent-Förderung werden die Kommunen geködert, um die neue Aufgabe der Wärmeplanung umzusetzen. Da es hierzu natürlich in den Kommunen keine personellen Kapazitäten gibt, werden die sogenannten „Wärmepläne“ durch eine Heerschar von Beratungsfirmen erarbeitet, die durch das viele Fördergeld finanziert werden.

Vermeidung politischer und demokratischer Mitwirkung

Das WPG ist eine Neuerfindung und hat mit der Realität nichts zu tun. Aus diesem Grunde ist es nicht verwunderlich, dass im § 3 WPG insgesamt 49 Begriffe definiert werden oder bestehende Begriffe im Sinne des WPG umgedeutet werden. Hierunter finden sich Begriffe wie „blauer / türkiser / orangener Wasserstoff“, „planungsverantwortliche Stelle“, „Wärmenetzgebiete“, „Wärmeplan“, „Zieljahr“ oder „unvermeidbare Abwärme“. Für das Handlungsfeld der „kommunalen Wärmeplanung“, die es noch nie gegeben hat und noch nie vermisst wurde, muss also erst aufwändig ein Ordnungsrahmen erfunden werden.

Die jeweiligen Adressaten des WPG sind die Energieversorgungsunternehmen auf der kommunalen Ebene. Im gesamten detailliert festgelegten Procedere der „Wärmeplanung“ findet jedoch in keiner Phase eine aktive Beteiligung der Stadtteilbewohner oder eine Pflicht zur Bedürfnisermittlung der Bürger statt. Es wird ausschließlich eine Offenlegung der Ergebnisse der jeweiligen Verfahrensschritte bestimmt, bei der eine Einsichtnahme ermöglicht wird und Stellungnahmen abgegeben werden können (§ 13 WPG). Wie mit bürgerschaftlichen Anregungen und Bedenken umzugehen ist, bleibt jedoch ungenannt.

Detailliert beschrieben ist jedoch, welche „Wärmeproduzenten“, Betreiber von Energieversorgungsnetzen oder Wärmegroßverbraucher zu beteiligen sind. Ausdrücklich nicht genannt sind die Bürger, die in den von der Wärmeplanung betroffenen Gebieten wohnen. Deshalb unterbleibt nach den umfangreichen Verfahrensregeln der „Wärmeplanung“ eine Bedarfsermittlung auf der Nutzerseite, also den Bürgern.

Das WPG wird den Kommunen über eine Bundes- und Landesgesetzgebung aufgenötigt. Die umfangreich definierten Verfahrensschritte sehen keine politische oder demokratische Befassung der Wärmeplanung im Vorfeld vor. Es besteht also vorerst keine Möglichkeit, im parlamentarischen Raum eine Diskussion über die grundsätzliche Notwendigkeit und den Umfang einer „Wärmeplanung“ zu führen. Zusammen mit der nicht vorgegebenen bürgerlichen Mitwirkung ist dies ein Kennzeichen einer technokratischen Gesetzgebung.

Erneuerbare Energien werden zur Pflicht

Wie am Ende des technokratisch bestimmten Verfahrens eine politische Beschlussfassung in den jeweiligen Gremien einer Stadt stattfinden soll, ist im Gesetz nicht geregelt. Mit dem Ende des Verfahrens und in Verbindung mit dem Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) erlangt die sogenannte „Wärmeplanung“ eine rechtliche Verbindlichkeit.

Der Begriff „Wärmeplanung“ ist irreführend, weil nur bestimmte Formen der Wärmeproduktion (siehe die umfangreiche Begriffsdefinitionen) überhaupt in den Fokus genommen wird. Erklärtes Ziel des Gesetzes ist die Reduzierung der Gasinfrastruktur, die sich unter dem Begriff „Dekarbonisierung“ versteckt. Hierzu sollen „Dekarbonisierungspfade“ und eine räumliche Abgrenzung von definierten Wärmeangeboten im Stadtgebiet mit der Wärmeplanung dargestellt werden (§ 23 WPG).

Außerdem heißt es im Gesetz: „Die jährliche Nettowärmeerzeugung muss für jedes Wärmenetz ab den genannten Zeitpunkten aus den folgenden Wärmequellen gespeist werden: 1. ab dem 1. Januar 2030 zu einem Anteil von mindestens 30 Prozent aus erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus, 2. ab dem 1. Januar 2040 zu einem Anteil von mindestens 80 Prozent aus erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus.“

Ziel des Gesetzes: Rückbau der Gasnetze

Unabhängig von der tatsächlichen Situation präjudiziert das Gesetz eine Reduzierung des Erdgasbedarfs und des -verbrauchs. Dies wird abgeleitet aus anderen Gesetzen und einer steigenden ebenfalls ordnungspolitisch vorgegebenen CO2-Bepreisung. Das ist jedoch als politisches Ziel in einer Demokratie nicht in „Stein gemeißelt“. Eine Gesetzgebung, die versucht, „im Vorgriff“ auf erwartete, aber veränderbare politische Rahmenbedingungen Infrastruktur nachhaltig zu zerstören, muss deshalb als übergriffig gewertet werden.

Die kommunalen Gasnetze stellen ein großes, sehr wertvollen öffentliches Gemeineigentum dar. Sie werden im Rahmen der kommunalen Pflichtaufgabe zur Organisation der Wasser- und Energieversorgung erbaut und unterhalten sowie über die von den Bürgern und Unternehmen erbrachten Nutzungsentgelte auch gemeinschaftlich finanziert. Deshalb ist der gleichzeitige Abbau bestehender und der Neubau neuartiger Netzinfrastruktur extrem teuer und kann nur in einem gesellschaftlichen Konsens umgesetzt werden. Mit dem WPG und dem „Heizungsgesetz“ soll dies jedoch in einem Top-Down-Verfahren auf der Verordnungsebene umgesetzt werden.

In vielen Städte wird die Energieversorgung heute von privatwirtschaftlich organisierten GmbHs umgesetzt, die jedoch aus kommunalen Ämtern oder Eigenbetrieben hervorgegangen sind. Es sind also in den Aufbau der Gasnetze auch Steuergelder geflossen.

Mannheim: Aus für die günstige Gasversorgung

In der knapp 320.000 Einwohner zählenden Stadt Mannheim soll nun nach dem Ende der sogenannten Wärmeplanung für 24.400 Haushalte in naher Zukunft das Erdgasangebot eingestellt werden. Es sind rund 56.000 Kunden in der Stadt davon betroffen, dass sie zukünftig gezwungen werden, ihre funktionierende Gaswärmeversorgung mit hohem finanziellen Aufwand auszutauschen.

Insgesamt wurden in Mannheim verfahrensgemäß nur zwei öffentliche Bürgerinformationsveranstaltungen durchgeführt. Nach Verfahrensende bestand die Möglichkeit für die Bevölkerung, schriftlich oder über ein Online-Formular Stellung zu nehmen. In dieser Zeit war der Planentwurf online abrufbar und im Rathaus ausgelegt. Hierbei wurde die Möglichkeit hervorgehoben, dem Wunsch nach Anschluss an die Fernwärme Ausdruck zu verleihen. Von rund 100 Stellungnahmen beschränkten sich rund 90 auf den Anschlusswunsch an die Fernwärme. In Mannheim wurde also ohne eine nennenswerte Bürgerbeteiligung das Aus der günstigen Gasversorgung für einen erheblichen Bevölkerungsteil festgelegt.

Technokratie statt menschlicher Bedürfnisse

Das „Wärmeplanungsgesetz“ ist ein nicht notwendiger neuer Ordnungsrahmen. Er ist technokratisch ausgerichtet und nicht an den Bedürfnissen der Bürger. Es werden politische Zielsetzungen präjudizierend als Normen angesehen. Durch einen Eingriff in die Infrastruktursubstanz sollen die politischen Ziele („Dekarbonisierung“) manifestiert werden.

Nach dem WPG sind ausschließlich das Bundes-Klimaschutzgesetz, Vorgaben der Bundesnetzagentur, das „Heizungsgesetz“ und „Transformationspläne“ als Vorgaben zu beachten (§ 9 WPG). Jeder Bezug zu lokalen sozialen und ökonomischen Rahmenbedingungen bleibt vollkommen unbeachtet. Es werden in dem detaillierten Verfahrensplan keine sozio-ökonomischen Daten erhoben, die die Auswirkungen der teuren Zwangsumbaumaßnahmen auf die Stadtbevölkerung in Betracht ziehen.

Die Energieversorgung in kommunaler Verantwortung hat sich bewährt und reicht in mancher Stadt bis in das 19. Jahrhundert zurück. In Bochum begann die kommunale Gasversorgung beispielsweise im Jahr 1855. Hier ist deshalb im Sinne der Subsidiarität kein weiterer Regelungsbedarf notwendig.

Die Macher des „Wärmeplanungsgesetzes“ gehen davon aus, dass das „Top-Down-Verfahren“ auf der kommunalen Ebene einfach administrativ umgesetzt wird. Dieser gesetzgeberischen Übergriffigkeit muss ein kommunalpolitischer Widerstand entgegengesetzt werden. Dies beinhaltet eine umfassende Information der Bevölkerung über die Folgen der sogenannten „Wärmeplanung“. Politisch ist deshalb eine umfassende Mitwirkung der Bevölkerung zu verlangen. Diese sollte vor und während der Verfahrensdurchführung stattfinden, beispielsweise durch Bürgerbefragungen. Letztlich kann die sogenannte Wärmeplanung nur durch eine Bürgerabstimmung beschlossen oder abgelehnt werden. Diese Forderung ist von allen bürgernahen Kräften in den Kommunen zu stellen. Aus dem Beispiel von Mannheim ist zu lernen, wie es nicht geschehen darf.

 

Frank Bothmann (Jahrgang 1962), Diplom-Geograph, ist als Landschaftsplaner im Ruhrgebiet tätig.

Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier