Endlagerung hochradioaktiver Abfälle immer fraglicher- ein Kommentar zum Kommissionsbericht

Jemand, der die Entwicklung der jahrzehntelangen Endlagerplanung in Deutschland von Anfang an miterlebt hat, wird sich fragen, was dieser Bericht über den Neustart der Endlagersuche zu diesem Zeitpunkt soll. Salzgestein war aus fachlich fundiertem Grund bereits in den 60er Jahren als Endlagergestein ausgewählt worden, es gibt einen Standort (Gorleben) und es liegt ein aussichtsreiches Ergebnis mit einer positiven internationalen Bewertung über eine mehrjährige Erkundung des Salzstockes vor, eine Bewertung, die auch die Auswahlkriterien für den Standort mit einschließt. Warum lässt man quasi den Standort „links liegen“ und fängt wieder bei Null an? War 40 Jahre lang dilettantisch gearbeitet worden? Wohl kaum, denn die Personen, die den Neuanfang starten werden, sind wohl weit gehend (noch) die gleichen, die auch bisher für die Planung verantwortlich waren.

In den nachfolgenden Ausführungen werden kritische Aspekte des Standortauswahlprozedere angesprochen, die die Realisierung der Standortauswahl und somit der Endlagerung zeitlich wie kostenmäßig fraglich wenn nicht sogar undurchführbar erscheinen lassen.

Vorgeschichte

Planung, Errichtung und Betrieb von Endlagern liegen in der Verantwortung des Bundes. Der von ihm im Einvernehmen mit der niedersächsischen Landesregierung im Jahre 1976 benannte Standort Gorleben, vorgesehen für die Endlagerung Wärme entwickelnder radioaktiver Abfälle und ursprünglich auch für die Einrichtung eines nuklearen Entsorgungszentrums, war seit seiner Benennung permanenter politischer Kontroversen und heftigen antinuklearen Demonstrationen ausgesetzt. Der Benennung war ein mehrstufiger, umfangreicher Auswahlprozess vorausgegangen. Kritiker bemängelten die ungenügende Öffentlichkeitsbeteiligung und die überwiegend politisch motivierten Gründe bei der Standortauswahl.

Die fehlende Endlagerung radioaktiver Abfälle wurde und wird auch heute noch argumentativ gegen die friedliche Nutzung der Kernenergie ins Feld geführt. Da lag es nahe, aus der Sicht derer, die so argumentierten, Planungen der Endlagerung zu verzögern und zu behindern. Diese Einstellung gipfelt im rot-grünen Koalitionsvertrag von 1998 in der Feststellung:

„Die Koalitionsparteien sind sich einig, dass das bisherige Entsorgungskonzept für radioaktive Abfälle gescheitert ist und keine sachliche Grundlage mehr hat.“

Die gleiche Koalition bekannte sich dennoch drei Jahre später dazu, dass die bisherigen Ergebnisse der Standorterkundung nicht gegen eine Eignung des Salzstockes Gorleben als Endlager sprechen würden. Gleichwohl wurde der Erkundung am 29. September 2000 ein zehnjähriges Moratorium auferlegt. Im Jahr 2002 stellte der Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd) auf  Verlangen des Bundesumweltministeriums (BMU) wirtsgesteinsunabhängige Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen für die Auswahl von Standorten auf. Diese Kriterien stellten die Auswahl des Standortes Gorleben nicht in Frage, da sie keine neuen fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnisse enthielten.

Auch nach Ablauf der Moratoriumsfrist wurde der Erkundungsstopp nicht aufgehoben.  Zwar wurden die bisherigen Erkundungsergebnisse in der 17. Legislaturperiode auf Veranlassung des BMU einer vorläufigen Sicherheitsanalyse unterzogen, deren Ergebnis allem Anschein nach für den Standort sprachen, das Analyseergebnis aber wurde vom BMU nie veröffentlicht. Der BMU verzichtete auf eine vorläufige Eignungsprognose Gorleben und sagte das ursprünglich für 2013 geplante internationale Peer Review über das Ergebnis dieser Sicherheitsanalyse ab. Im Ergebnis der Sicherheitsanalyse heißt es überdeutlich unter anderem: „Aus den Ergebnissen des Vorhabens „Vorläufige Sicherheitsanalysen Gorleben“ lässt sich ableiten, dass die im Vorhaben entwickelten Endlagerkonzepte im Verbund mit der geologischen Gesamtsituation am Standort Gorleben oder eines ähnlich gearteten Salzstandortes … geeignet sind, die langzeitsicherheitsbezogenen Sicherheitsanforderungen des BMU an die Wärme entwickelnden radioaktiven Abfälle zu erfüllen.“

Nach dem ohne vorherige parlamentarische Erörterung aus rein parteipolitischen Gründen erfolgten Beschluss der Bundesregierung im Jahre 2011, aus der Kernenergienutzung auszusteigen, wurde die bislang ungelöste Endlagerfrage einer breit angelegten politischen Erörterung unterzogen. Am  9. April 2013 verständigten sich Bund, Länder und Parteien auf ein Standortauswahlgesetz mit dem die Suche nach einem Endlagerstandort von neuem beginnt und zu dem der damalige Bundesumweltminister Peter Altmaier erklärte:

„Mit der heutigen Verständigung haben wir einen Durchbruch erzielt, nach dem Ausstieg aus der Kernenergie auch die Suche nach einem Endlager im gesamtgesellschaftlichen Konsens zu lösen. Damit werden wir jetzt auch den seit Jahrzehnten bestehenden Konflikt um ein atomares Endlager beenden. Die Verständigung über die Parteigrenzen und Länder hinweg ist möglich geworden, weil alle Beteiligten sich ihrer Verantwortung bewusst waren und sind und im Geist des Konsenses Kompromissbereitschaft gezeigt haben. Es zeigt auch, dass die Politik handlungsfähig ist und schwierige Fragen lösen kann, wenn Vertrauen hergestellt ist.“

Aufgabe der Kommission

Zur Aufgabe der Kommission heißt es im Standortauswahlgesetz: „Zur Vorbereitung des Standortauswahlverfahrens erarbeitet die Kommission einen Bericht. Sie geht in diesem Bericht umfassend auf sämtliche entscheidungserheblichen Fragestellungen ein. Sie unterzieht dieses Gesetz einer Prüfung und unterbreitet Bundestag und Bundesrat entsprechende Handlungsempfehlungen.“

Neben Entscheidungsgrundlagen für die Standortauswahl, die sich am Kriterium der bestmöglichen Sicherheit orientieren und wissenschaftsbasiert sein sollen,  soll die Kommission unter anderem Vorschläge für Kriterien einer möglichen Fehlerkorrektur (dies läuft auf eine Rückholbarkeit der Abfälle hinaus) und Anforderungen an die Beteiligung und Information der Öffentlichkeit sowie Sicherstellung der Transparenz erarbeiten. Transparenz und Partizipation der Öffentlichkeit bei allen Verfahrensschritten wird als notwendige Voraussetzung einer von breiter Übereinstimmung getragenen Entscheidung angesehen.

Kommentare zum Bericht

Generelles

Bei der Verständigung zwischen CDU/CSU, SPD und Die Grünen auf einen Neubeginn der Standortsuche handelt es sich um keinen fachlich-wissenschaftlichen gebotenen Prozess, sondern sie dient vorrangig und wahrscheinlich sogar ausschließlich der Akzeptanzverbesserung auf politischer Ebene sowie in der Öffentlichkeit. Um den Grünen keinen Anlass zu geben, den Neustart später politisch zu torpedieren oder auf Landesebene bestehende Koalitionen nicht zu gefährden oder auch um Koalitionsmöglichkeiten mit der Partei offen zu halten, wurden Die Grünen als derzeitige Opposition im Deutschen Bundestag mit in die Verständigung eingebunden.

Bereits am 20.04.2015 betitelte die Frankfurter Allgemeine einen Zwischenstand der Kommissionsarbeit mit:  “Atommüllendlager nicht mehr in diesem Jahrhundert. Die Entsorgung des radioaktiven Mülls wird wohl viele Milliarden Euro teurer. Außerdem zeigt sich: Faktisch sind die Zwischenlager die Endlager.“ Sie bezieht sich hierbei auf Aussagen des Kommissionsvorsitzenden Michael Müller (SPD), der in dem Zusammenhang durchblicken ließ, dass „erhebliche finanzielle Risiken auf den Staat zukommen“.

Sie trifft damit ins Schwarze. Der Zeithorizont für Suche, Auswahl, Planung, Errichtung, Betrieb und Verschluss des Endlagers ist geradezu utopisch. Ins absolut Unkalkulierbare werden sich damit auch die Kosten entwickeln. Zeiten von 80, 100 und mehr Jahren werden von der Kommission selbst genannt. Mehr als ein Menschenalter. Die angegebenen Zeitspannen für die eine oder andere Endlagerphase sind bereits derart groß, dass man nicht mal von einer Schätzung sprechen kann. Man weiß es einfach nicht besser. Diese Aussichten (die in Wahrheit keine sind) relativieren die Worte von Peter Altmaier „Mit der heutigen Verständigung haben wir einen Durchbruch erzielt“ erheblich. Vielmehr hat die Verständigung den Charakter eines Offenbarungseides.

Extrem lange Planungszeiten führen dazu, dass die  Planungen stets von neuen Erkenntnissen aus Forschung und Entwicklung sowie fortgeschriebenen  Sicherheitsbestimmungen und möglicherweise auch von neuen politischen Ideen überholt werden, was wiederum Rückwirkungen auf laufende Genehmigungsverfahren hat. Personelle Wechsel werden mit wachsender Dauer der Verfahren wahrscheinlicher  mit der Folge neuer Einarbeitungen. Wer ein laufendes Verfahren übernimmt, setzt nicht dort fort, wo der Vorgänger aufhörte. Aus Gründen eigener Sicherheit wird er alte Vorgänge kontrollieren und unter Umständen zu anderen Erkenntnissen kommen.

Wirtsgesteine

Dem Standortauswahlgesetz entsprechend geht die Kommission bei der Standortsuche vom gesamten Bundesgebiet aus, von der so genannten weißen Landkarte Deutschlands. Das bedeutet zugleich, keine a priori Festlegung auf Salzgestein, sondern  Berücksichtigung auch  von Ton- und Kristallingestein (Granit) als mögliche Endlagerformation. Das gesamte Bundesgebiet flächendeckend  zu untersuchen, ist unrealistisch und  kann wohl nicht gemeint sein. Es werden immer Untersuchungslücken bleiben. Vielmehr wird diese gesetzliche Vorgabe der Absicht geschuldet sein, von vorne herein kein Bundesland „ungeschoren“ davon kommen zu lassen. Andererseits ist schwer vorstellbar, dass den Gesetzesinitiatoren die vor über zwanzig Jahren durchgeführten bundesweiten Untersuchungen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) nicht bekannt waren. Im BGR-Bericht „Untersuchung und Bewertung von Regionen mit potenziell geeigneten Wirtsgesteinformationen aus dem Jahre 1994 sind die Kristallinvorkommen ausgewiesen und geologisch kartiert. Danach sind homogene und ungeklüftete Bereiche in einer für die Errichtung eines Endlagers notwendigen räumlichen Ausdehnung nicht zu erwarten. Der BGR-Bericht „Untersuchung und Bewertung von Tongesteinsformationen“ aus dem Jahr 2007 weist untersuchungswürdige Vorkommen (nur) in der Kreide Norddeutschlands sowie im Jura Nord- und Süddeutschlands (Region Ulm) aus. Dass untersuchungswürdige Salzlagerstätten in großer Zahl in Norddeutschland vorhanden sind, ist im BGR-Bericht von 1995 bekannt gemacht worden. Was also sollen die erneuten Untersuchungen außer erhebliche zusätzliche Kosten und  einen mächtigen Zeitbedarf anderes bringen?

Käme es zu einem Wechsel von dem bislang favorisierten Salzgestein zum Tongestein, müsste man mit erheblichen technischen Konsequenzen rechnen (1)

  • ♦ deutlich höherer Erkundungsaufwand
  • ♦etwa Verdreifachung der Behälterzahl wegen geringerer Temperaturbelastbarkeit des Tons gegenüber Salz
  • ♦größeres Grubengebäude, mehr als 200 km Strecken (Faktor 8-9 gegenüber Salz)
  • ♦deutlich erhöhter Forschungs- und Entwicklungs-Bedarf (Wirtsgestein, Behälter, Barrieren…)
  • ♦hoher Ausbauaufwand für das Grubengebäude (Salzgestein ist selbsttragend)

Auswahlverfahren

Das beschriebene Vorgehen bei der Standortauswahl enthält nichts grundsätzlich Neues. Die recht allgemein gefassten Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und Abwägungskriterien als Mittel des Auswahlprozesses finden sich bereits in vergleichbarer Form  im Bericht des oben zitierten Arbeitskreises „Auswahlverfahren Endlagerstandorte“. Ein mit Mitgliedern der Kommission geführtes Interview (4) macht allerdings deutlich, dass insbesondere bei den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien häufig kein Konsens bestand. Neue Kriterien, die bisher in Fachkreisen keine Berücksichtigung gefunden haben, wurden zu Konfliktthemen, heißt es im Interview. Dass sich diese oder ähnliche Konflikte durch das ohnehin schon schwierige Suchverfahren ziehen werden und es weiter verkomplizieren, ist geradezu systembedingt.

„Bestmöglicher“ Standort und Standortvergleich

In Zeiten der rot-grünen Bundesregierung war die Suche nach dem „bestmöglichen“ Standort gefordert worden. Eine rein politische Forderung, die gegen Gorleben sprechen sollte. Höchste Sicherheitsanforderungen an ein Endlager bestanden selbstredend bereits zum Zeitpunkt der Gorleben-Benennung. Obwohl es sich bei der Forderung nach dem bestmöglichen Standort um eine objektiv unmögliche Zielsetzung handelt, heißt es unter „Zweck und Ziel“ des StandAG – Entwurfes vom 14.5.2013:

„Es wird ein vergleichendes Standortauswahlverfahren neu eingerichtet, das auf die Ermittlung des im Hinblick auf die Sicherheit bestmöglichen Standortes in Deutschland gerichtet ist.“

Die Kommission greift in ihrem Bericht die Formulierung in § 1 StandAG auf und spricht weniger missverständlich vom Standort mit bestmöglicher Sicherheit:

„Der gesuchte Standort für ein Endlager für hoch radioaktive Abfallstoffe bietet

für einen Zeitraum von einer Million Jahren die nach heutigem Wissensstand bestmögliche Sicherheit für den dauerhaften Schutz von Mensch und Umwelt vor ionisierender Strahlung und sonstigen schädlichen Wirkungen dieser Abfälle.“

Problematisch wird es mit der Empfehlung im sich anschließenden Satz: „Dieser Standort ist nach den entsprechenden Anforderungen in einem gestuften Verfahren durch einen Vergleich zwischen den in der jeweiligen Phase geeigneten Standorten auszuwählen.“ 

Vergleichende Standortuntersuchungen in diesem Sinn sind faktisch unmöglich, da durch die Variabilität geologischer Formationen sowie die beabsichtigte Einbeziehung unterschiedlicher Wirtsgesteine (Salz, Ton, Granit) grundsätzlich unterschiedliche Endlagerkonzepte (technisch und geotechnisch) erforderlich sind, die folglich wirtsgesteins- und standortspezifisch zu entwickeln und anzupassen sind. Die Bewertung der Endlagersicherheit, insbesondere die Langzeitsicherheit, kann daher nur für einen konkreten Standort auf der Grundlage des Gesamtkonzeptes erfolgen.

Diese Auffassung wird auch vom Bundesamt für Strahlenschutz im 2005 vorgelegten Synthesebericht (2) geteilt, in dem es heißt: „Es gibt kein Wirtsgestein, das grundsätzlich immer eine größte Endlagersicherheit gewährleistet. Für alle in Deutschland relevanten Wirtsgesteine können angepasste Endlagerkonzepte entwickelt werden. Ein Vergleich verschiedener Optionen ist nur im Vergleich konkreter Standorte und Endlagerkonzepte möglich.“ Schnee von gestern? Keineswegs. Es wäre schon viel erreicht, wenn sich die verantwortliche Behörde an ihre eigenen Bewertungen erinnern und diese auch konsequent vertreten würde. Allein gemessen an dieser Aussage in einem amtlichen Dokument ist das extrem aufwendige neue Suchverfahren reine Zeit- und Geldverschwendung.

Sollte es zum Wechsel des Wirtsgesteins kommen, wären weit reichende Konsequenzen für das Endlager-, Einlagerungs- und Behälterkonzept sowie die notwendigen Betriebszeiten in Betracht zu ziehen. Zudem bestünde weit reichender Forschungs- und Entwicklungsbedarf (1), da sich die Endlagerung bisher in Deutschland ausschließlich auf Salzgestein konzentriert hat. Es steht daher außer Frage, dass der Wechsel den Zeitbedarf und die Endlagerkosten erheblich in die Höhe treiben wird.

Fehlerkorrektur

Der Grundsatz der Fehlerkorrektur ist konzeptionell neu. Dazu heißt es im StandAG:  „Die Kommission soll Vorschläge erarbeiten für Kriterien einer möglichen Fehlerkorrektur (Anforderungen an die Konzeption der Lagerung insbesondere zu den Fragen der Rückholung, Bergung, und Wiederauffindbarkeit der radioaktiven Abfälle sowie der Frage von Rücksprüngen im Standortauswahlverfahren).“

Die Kommission versteht ihre Arbeit und die spätere Standortsuche als ein lernendes Verfahren. Dabei sind Entscheidungen gründlich auf mögliche Fehler oder Fehlentwicklungen zu prüfen. Die Möglichkeit zur Umsteuerung (Reversibilität) im laufenden Verfahren, sei erforderlich, um Fehlerkorrekturen zu ermöglichen, um Handlungsoptionen für zukünftige Generationen offen zu halten, zum Beispiel zur Berücksichtigung neuer Erkenntnisse, und könne zum Aufbau von Vertrauen in dem Prozess beitragen. Konzepte der Rückholbarkeit der Abfälle beziehungsweise der Reversibilität von Entscheidungen seien dafür zentral.

Soweit so gut. Konfliktträchtig ist die Empfehlung der Kommission: „Bevor unumkehrbare oder nur unter großem Aufwand revidierbare Entscheidungen getroffen werden, muss eine transparente und wissenschaftlich gestützte Evaluation unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der vorgesehenen Gremien durchgeführt werden. Der gesamte Prozess muss transparent sein, in substantieller Beteiligung der Öffentlichkeit und der Regionen erfolgen und als ein selbsthinterfragendes System gestaltet werden.“

Hiermit wird ein Präzedenzfall geschaffen, der auf andere Großprojekte überspringen kann. Die eindeutig rechtlich geregelte Öffentlichkeitsbeteilung würde nach dieser Empfehlung extrem ausgeweitet. Durch die Option „Rücksprünge im Standortauswahlverfahren“ kann das Verfahren beliebig in die Länge gezogen werden. Stillstände im Verfahren sind geradezu unvermeidbar, wenn die neue Form der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht eindeutig geregelt wird. Aber auch dann muss nach bisherigen Erfahrungen mit Verzögerungen gerechnet werden. Sollte der Öffentlichkeit gar Klagebefugnis eingeräumt werden, dann sind jegliche Prognosen über den Verfahrensablauf mit extremen Unsicherheiten behaftet. Scheitern eingeschlossen.

Rückholung

Eingangs zu diesem Thema heißt es im Bericht: „Das Verbringen der radioaktiven Abfälle in einem eigens dazu angelegten Bergwerk in einer tiefen geologischen Formation ohne Rückholungsoptionen gehört zu den bestuntersuchten Entsorgungsoptionen.“

Gleichwohl gelangt die Kommission zu der Auffassung, „dass eine geologische Endlagerung ohne Vorkehrungen, die eine Rückholung oder Bergung der Abfälle zur Fehlerkorrektur ermöglichen, nicht mehr den heutigen Anforderungen und dem Bedürfnis nach Kontrollierbarkeit entspricht und empfiehlt daher, Überlegungen zur Endlagerung ohne solche Fehlerkorrekturmöglichkeiten nicht weiter zu verfolgen.“

Begründet wird diese Auffassung mit  Zweifeln an der „zentralen Prämisse, dass eine technisch/geologisch absolut sichere Lösung möglich ist, dass also Sicherheitsnachweise so verlässlich geführt werden können, dass zukünftige Generationen vor möglichen Schädigungen durch die Abfälle garantiert geschützt sind. Diese Prämisse entstammt einem technisch/naturwissenschaftlichen Machbarkeitsideal, das durch die Bewusstwerdung der Ambivalenz von Technik, insbesondere im Auftreten nicht intendierter Folgen, in grundlegende Zweifel geraten ist.“ Absolute Sicherheit kann es nicht geben. Sie wurde ausgiebig bei der Kernenergienutzung erörtert. Das Bundesverfassungsgericht fällte hierzu am 08. August 1978  zum Schnellen Brüter in Kalkar ein Grundsatzurteil, in dem es heißt:

„Die in die Zukunft hin offene Fassung des § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtomG dient einem dynamischen Grundrechtsschutz. Sie hilft, den Schutzzweck des § 1 Nr. 2 AtomG jeweils bestmöglich zu verwirklichen.

Vom Gesetzgeber im Hinblick auf seine Schutzpflicht eine Regelung zu fordern, die mit absoluter Sicherheit Grundrechtsgefährdungen ausschließt, die aus der Zulassung technischer Anlagen und ihrem Betrieb möglicherweise entstehen können, hieße die Grenzen menschlichen Erkenntnisvermögens verkennen und würde weithin jede staatliche Zulassung der Nutzung von Technik verbannen. Für die Gestaltung der Sozialordnung muss es insoweit bei Abschätzungen anhand praktischer Vernunft bewenden. Ungewissheiten jenseits dieser Schwelle praktischer Vernunft sind unentrinnbar und insofern als sozialadäquate Lasten von allen Bürgern zu tragen.“

Diese Kernaussage des Grundsatzurteils sollte auch maßgeblich für  die Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsauslegungen eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle sein. Die Sicherheitsanforderungen basieren auf sehr umfänglichen, zumeist ausgesprochenen konservativen Störfallanalysen, die alle nach menschlichem Erkenntnisvermögen denkbaren Ereignisse einschließen und somit die Notwendigkeit einer Rückholung aus Sicherheitsgründen nicht notwendig machen. Der Sicherheit ist bei der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle absoluter Vorrang einzuräumen. Hier unter Umständen Abstriche in Kauf zu nehmen, um die Rückholbarkeit zu ermöglichen, wäre nicht akzeptabel.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Beteilung der Öffentlichkeit geht weit über das hinaus, was bisher in atomrechtlichen Genehmigungen gefordert ist. Im Bericht selbst wird das neue Vorgehen nicht unkritisch gesehen. Dort heißt es:

„Das vorgeschlagene partizipative Suchverfahren betritt in zentralen Fragen Neuland. Es bearbeitet ein hoch komplexes Thema mit einer über viele Jahrzehnte hinweg konfliktreichen Vorgeschichte und mit dem Ziel, eine in einem breiten gesellschaftlichen Konsens getrageneLösung zu finden, die letztlich auch von den unmittelbar Betroffenen toleriert werden kann.

Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn alle Parteien nicht nur fair und vorbehaltlos am gesamten Verfahren beteiligt werden, sondern wenn bei diesen auch die Bereitschaft besteht, sich auf eine neue gesellschaftliche Konfliktkultur einzulassen, die vergangene Konflikte nicht ignoriert und neu entstehende Konflikte thematisiert, sich dabei aber stets am Prinzip einer konstruktiven Konfliktbearbeitung orientiert und den Fokus auf das gemeinsame Ziel einer weitgehend konsensualen und gesellschaftlich tragfähigen Lösung nicht aus den Augen verliert.“

Mit der Endlagerung radioaktiver Abfälle haben wir in Deutschland in der Tat ein politisches und gesellschaftspolitisches Problem, kein technisches Problem, denn die wissenschaftlich-technischen Voraussetzungen für die Endlagerung in Salzgestein sind weit gehend erfüllt. Lösungen für diese Probleme zu finden, denen wir uns in Deutschland seit Jahrzehnten ausgesetzt sehen, scheiterten nicht zuletzt an Politikern, die an einer Lösung nicht interessiert waren, die vielmehr die Ablehnungen im Volke für ihre politischen Zwecke ausnutzten und die Stimmung gegen die Endlagerung aufheizten. Der bekannte Demonstrationsruf „Gorleben ist überall“ lässt erahnen, dass die Voraussetzungen, einen neuen Standort zu finden, denkbar schlecht sind, egal, wie „demokratisch“ das Auswahlverfahren und die nachfolgenden Standortuntersuchungen auch angelegt sind. Wenn Bürger ein Endlager absolut nicht in der Nähe ihres Wohnortes haben wollen, werden sie alles dran setzen, dies zu verhindern. Die im Bericht empfohlenen Regionalkonferenzen als zentrale Begleitgremien, überregionale Partizipationen oder dergleichen werden daran nichts ändern. Das lehrt die langjährige Erfahrung. Vielmehr werden Beteiligungsmöglichkeiten bis zum Exzess ausgenutzt werden. Und was nicht vergessen werden darf: Die Bürgerproteste rund um Gorleben waren nach Lage der Dinge erfolgreich. Sie sind Vorbild und das macht den Gegnern Mut. In diesem Zusammenhang sei an jüngste Äußerungen der Bundesumweltministerin Barbara  Hendricks erinnert, die den Einsatz der Bürger gegen den Standort Gorleben lobte. Dieser Einsatz war alles andere als friedlich. Die Bilder von gewalttätigen Protesten prägten die Berichterstattungen.

Langfristige Zwischenlagerung

Das Ende der Einlagerung radioaktiver Abfälle in das geplante Endlager erwarten Mitglieder der Kommission nach FAZ-Angaben (3) erst „zwischen 2075 und 2130“. Folglich sind abgebrannte Brennelemente und Glaskokillen für eine Zeit von heute ab gerechnet weitere 59 bis 115 Jahre zwischenzulagern. Dieser Zeitraum überschreitet die geplanten Zwischenlagerzeiten um Jahrzehnte. Die Zwischenlagerung mutiert zum  Dauerzustand. Die atomrechtlichen Genehmigungen sind für die Zwischenlagerungen auf 40 Jahre befristet. Fristverlängerungen sind unausweichlich. Der Vorsitzende der Entsorgungskommission warnte gar vor der Gefahr der Freisetzung großer Mengen Radioaktivität etwa durch Krieg oder Terrorismus (3) bei oberirdischer Lagerung.

Fazit

Dem bestuntersuchten, aussichtsreichen Untersuchungsbergwerk am Standort Gorleben wird ein „Dornröschenschlaf“ verordnet, ähnlichen einem gesunden Patienten, der auf unbestimmte Zeit in ein künstliches Koma versetzt wird.

Der Kommissionsbericht, wäre er in den 70er Jahren erstellt worden und der ihm zu Grunde liegende überparteiliche Konsens über die Grundsätze der Standortauswahl, hätten der Endlagerplanung zu jener Zeit durchaus effektive Dienste erweisen können. Sämtliche Aspekte der Endlagerung werden grundlegend behandelt. So aber ist den Politikern der Vorwurf zu machen, dass sie mit dem Neubeginn der Standortsuche und dem hierfür ursächlichen Standortauswahlgesetz (StandAG) gewaltig auf Zeit spielen wollen. Wird das Gesetz das Endlagervorhaben in überschaubarer Zeit voranbringen? Nein. Dieser Konsens, zumal der überparteiliche Konsens, wird sich nach aller Erfahrung recht schnell als brüchig erweisen. Politiker wollen (wieder) gewählt werden und dann wird sich erweisen, wer zu ausgewählten Standorten steht und vor Ort dies politisch durchsteht. Bereits in der nächsten Phase, der Anpassung des StandAG an die Empfehlungen der Endlagerkommission, der rechtlichen Normierung des Auswahlverfahrens sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung, wird sich zeigen, ob der politische Konsens von Dauer ist. Bayern und Sachsen sind bereits mit der Erkenntnis vorgeprescht, sie würden nicht über geeignete Gesteinsformationen verfügen. Das „Schwarze Peter Spiel“ zwischen den Ländern hat also bereits begonnen. Die von der Kommission geforderte Bedingung, dass bei allen Parteien die Bereitschaft bestehen müsse, sich auf eine neue gesellschaftliche Konfliktkultur einzulassen und sich dabei aber stets am Prinzip einer konstruktiven Konfliktbearbeitung zu orientieren, ist illusorisch.

Sämtliche operativen Tätigkeiten der langfristigen Zwischenlagerung, gegebenenfalls der Abfallkonditionierung sowie Planung, Errichtung und Betrieb des Endlagers sollen der neu zu gründenden Bundesgesellschaft für Endlagerung – also einer staatlichen Einrichtung –  übertragen und bisher auf diesem Sektor tätige Unternehmen aufgekauft werden. Ob dieser Schritt aus der Sicht Kosten und Zeit ein vorteilhafter sein wird, sei dahin gestellt. Die Negativerfahrungen mit den derzeit in staatlicher Verantwortung errichteten Großprojekten in Deutschland (z.B. Berliner Flughafen) begründen erhebliche Zweifel.  Auch die immer wieder hinaus geschobene Fertigstellung des Endlagers Konrad  sollte Warnung genug sein. Ein Großprojekt wie die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle gehört in die Verantwortung eines Generalunternehmers mit industrieller vorzugsweise bergmännischer Erfahrung. Spätestens bei der endlagergerechten „Verpackung“ abgebrannter Brennelemente  wird die Gesellschaft und damit der Staat mit nuklearem Material im Sinne des Atomgesetzes umgehen und dafür eine nukleare Anlage planen, errichten und betreiben müssen. Auch dafür muss ein Standort gefunden werden! Zwar existiert mit der Pilotkonditionierungsanlage am Standort Gorleben eine bislang ungenutzte Einrichtung für die endlagergerechte Verpackung der Brennelemente beziehungsweise der Brennstäbe. Diese Art der Verpackung aber war für die Endlagerung in Salzgestein vorgesehen. Bei anderer Endlagerformation wird diese Verpackungsart wohl nicht zum Einsatz kommen. Zudem ist fraglich, ob zum Zeitpunkt der Verpackung die vorhandene Anlage noch die dann geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllt.

Genehmigung von und Aufsicht über Tätigkeiten der Gesellschaft werden dem neuen Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit übertragen. Mit der Leitung wurde kürzlich eine Person betraut, die sich seit 18 Jahren gegen die Standorterkundung Gorleben ausgesprochen hat. Kein Vertrauen erweckender Akt, der von der Bundesumweltministerin vollzogen wurde.

Die Empfehlung zur Rückholbarkeit sollte angesichts höchstrichterlicher Entscheidung und im Hinblick auf uneingeschränkte Sicherheit der Endlagerung nochmals überdacht werden.

Ob das StandAG die nächsten zehn Legislaturperioden überdauern wird, ist nicht vorhersehbar. Völlig neue, heute noch nicht absehbare technische wie politische Entwicklungen in dieser Zeit lassen aber einen unveränderten Bestand eher unwahrscheinlich annehmen. Durch Transparenz und Beteiligung Einvernehmen mit Bürgern zu erreichen ist Kernstück des StandAG und des  Kommissionsberichtes. Scheitert das Einvernehmen, dann scheitert auch die Standortfindung und damit das Endlagervorhaben. Die Endlagersuche in Schweden und in der Schweiz mag als Vorbild gedient haben, auf Deutschland ist es nicht übertragbar. Der richtige Zeitpunkt für Offenheit und Ehrlichkeit wurde verpasst. Die Politik hätte zur rechten Zeit den Mut und den Willen haben müssen, auch gegen Widerstände und Empörungen ihr Endlagervorhaben überzeugend zu gestalten. Das ist nicht nur unterblieben, es wurde über Jahre politisch zerredet. Das StandAG wird auch mit den von der Kommission gegebenen Empfehlungen Bürgerproteste nach bisherigen Erfahrungen nicht verhindern. Die Sondervoten im Kommissionsbericht sind in dieser Hinsicht ein klares Signal. 

(1)  Stefan Weber, Vortrag „Die neue Endlagersuche und Stand der Arbeiten der Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“, Berlin Oktober 2014

(2)  BfS Konzeptionelle und sicherheitstechnische Fragen der Endlagerung radioaktiver Abfälle. Wirtgesteine im Vergleich. Synthesebericht. Salzgitter, 4.11.2005

(3)  Frankfurter Allgemeine Zeitung, „Atommüll-Endlagerung nicht mehr in diesem Jahrhundert“, 20.04.2015

(4) Interview (Teil I) in  atw Vol. 61 (2016), S.517ff, „Generationsaufgabe Endlagerung – eine Kommission plant für die Zukunft“




Vom Klimawandel zur Energiewende – Eine umfassende Prüfung der zugrundeliegenden Annahmen“ (Autor: Klaus-Peter Dahm).

In nüchterner Sprache und in einer Art Bestandsaufnahme werden auf 257 Seiten die aktuellen Daten zum Klimawandel und zur Energiewende mit den Hypothesen, Prognosen und politischen Versprechungen verglichen. Der Vergleich fällt ernüchternd bis vernichtend zu Lasten der Hypothesen, Prognosen und politischen Versprechungen aus. So gut wie nichts von dem, was oft unter großem medialen Getöse, in der Öffentlichkeit zu den genannten Themen behauptet wird, hält einer kritischen Überprüfung stand.

Das zeigen der Autor mit seinen Ko-Autoren in vielfältiger Weise und nüchterner unaufgeregter Sprache auf. Besonders hervorzuheben ist dabei die große Anzahl belastbarer Quellen die am Ende eines jeden Kapitels angegeben sind. Damit wird das Buch schnell zu einer Art Nachschlagewerk für Leser die das eine oder andere zwar erinnern, aber nicht so recht die Einzelheiten wissen

Hier eine kurze Inhaltangabe

Der heutige Klimawandel ist eine Tatsache. Aber wird dieser Klimawandel wirklich durch uns Menschen verursacht? Das Klima ändert sich ja nicht erst heute, sondern Klimaschwankungen − z. T. deutlich stärker und auch schneller als heute − existieren schon seit mindestens 2.300 Millionen Jahren. Der Autor Dr. sc. nat. Klaus-Peter Dahm, der die Diskussion um den Klimawandel schon länger intensiv verfolgt, prüft das Modell von der menschlich verursachten globalen Erwärmung auf streng wissenschaftlicher Basis nach dem heute üblichen Verfahren der Falsifikation und kommt zu überraschenden Ergebnissen. Im zweiten Teil geht der Autor auf die Energiewende in Deutschland ein und unterzieht auch hier die zugrundeliegenden Annahmen einer intensiven wissenschaftlichen Prüfung. Das Ergebnis ist wenig schmeichelhaft für unsere Energiepolitik.

Wer sich kritisch mit der Thematik „Klima und Energie“ auseinandersetzen möchte und nach einer sachlichen und klaren Analyse dieser komplizierten Materie sucht, wird sie in diesem Buch finden. Es ist auch für den Laien verständlich, aber mit dem notwendigen wissenschaftlichen Anspruch geschrieben. Die Recherche beruht auf zahlreichen seriösen Quellen, welche nach jedem Kapitel angegeben werden. Insgesamt 69 Abbildungen, davon 30 farbig, und 7 Tabellen erleichtern das Verständnis des Textes.

Über die Autoren

Der Autor ist Geochemiker und Rohstoffexperte. Nach der Wende war er 10 Jahre als kommunaler Spitzenbeamter tätig. 2015 ist von Dr. Klaus-Peter Dahm, zusammen mit Prof. Wolfgang Merbach und Dr. Detlef Laves, erschienen: „Der heutige Klimawandel – eine kritische Analyse des Modells von der menschlich verursachten globalen Erwärmung“.

Erschienen im Verlag Dr. Köster Berlin, Preis 24,95 € zu beziehen hier

ISBN 978-3-89574-909-4




Ethik-Kommission „Windkraft-Ausstieg“ – Ergänzung

Mir erschien das als technischer Wunderglaube und unrealistisch.

Herr Fritz hat die Beweise.

Die folgenden Ausführungen im ersten Teil stützen sich stark auf seine Veröffentlichungen, die er für die Bürgerinitiative BNB Buocher Höhe (Rems-Murr-Kreis, Baden-Württemberg) erarbeitet hat (1, 2). Im Anschluss stelle ich die Frage nach dem „danach“, also nach dem Betriebsende der Windräder.

Die schlechte Bilanz der Windstromerzeugung

Mit den bekannten statistischen Wind(stärke)-Verteilungen sowie mit den öffentlich verfügbaren Windgutachten kann man die Verteilung des gesamten Stromertrags über das Jahr bestimmen.

Die Bilanz ist – gemessen an dem ungeheuren getriebenen Aufwand für die Überflutung des Landes mit Windrädern – eher deprimierend.

– Im Binnenland werden innerhalb von 245 Tagen (aufsummiert also in 8 Monaten) gerade einmal 20% des gesamten Jahresertrages erbracht. In dieser Zeit können nur wenige, bei Windstille gar keine Haushalte mit der erforderlichen Versorgungssicherheit durch Windstrom versorgt werden. Dies wird dann fast ausschließlich durch Kohle- und Kernkraftstrom; zunehmend auch durch Importe realisiert.  Dass es keine Möglichkeit gibt, Erzeugungslücken durch andere Windparks in Deutschland oder auch Mitteleuropa auszugleichen, wurde im Artikel erläutert.

Video: Dieser Film zeigt die Leistung der Wind- und Solareinspeisung in Deutschland für den Monat Oktober 2015 gegenüber dem tatsächlichen Bedarf (hellere braune Kurve). Das erste Bild zeigt die realen Daten (1/4 h Werte). Für die kommenden 9 Bilder wurde die installierte Nennleistung der Windkraftanlagen in Schritten verdoppelt, verdreifacht usw. bis verzehnfacht, während die Solarkapazität bei 50 GW gedeckelt wurde. Man sieht deutlich:

1. Dass die EE-Einspeisung im MIttel zu keinem Zeitpunkt trotz einer maßlosen Erhöhung der Kapazität auf ca. 480 GW den Bedarf decken konnte.

2. Dass die Minimaleinspeisung zu keiner Zeit auch nur den annähernde den minimalen Bedarf decken konnten. Damit ist die Behauptung, Wind wehe immer irgendwo, als falsch entlarvt.

3. Dass die Spitzenwerte der EE-Einspeisung überproportional ansteigen, und dabei den Bedarf um bis das 2,3-fache übertreffen, allerdings auch dann nie die installierte Nennleistung in Höhe von rd. 480 GW auch nur annähernd erreichen. Dieser Strom kann nicht verbraucht werden und muss entweder abgeregelt oder ins Ausland zu u.U. Negativpreisen – also per Zuzahlung – entsorgt werden.

– Der mit 80% weit überwiegende Teil des Jahresertrags wird in aufsummiert 4 Starkwindmonaten erbracht. In dieser Zeit wird jedoch von den WKA zu viel Strom erzeugt, der in Deutschland weder gespeichert noch verbraucht werden kann. Weil allein vom Wetter bedingt, ist nichts davon planbar. Dieser Strom wird „entsorgt“, indem man ihn in das benachbarte Ausland exportiert, wofür man dann allerdings gar keinen Erlös erhält, sondern im Gegenteil noch Zuzahlungen leisten muss. Dieses hauptsächlich in den Wintermonaten praktizierte skandalöse Verfahren hat die beschönigende Bezeichnung „negative Preise“. Auch diese Mehrkosten tragen  die Verbraucher. Dieser entsorgte Überschußstrom müsste im Grunde von der Jahresproduktion der deutschen WKA subtrahiert werden, was natürlich nicht geschieht.

– Berechnungen haben längst ergeben, dass selbst eine Verzehnfachung der WKA-Anzahl in Deutschland an dieser Situation nahezu nichts verändern könnte. Dennoch geht nach dem Willen der Bundesregierung der Windkraft-Ausbau unverändert weiter.

Der Referenzertrag: Die einzige aussagekräftige Vergleichsmöglichkeit

Im EEG wurde der Referenzertrag in den Kernaussagen wie folgt definiert:

Der Referenzertrag ist die für jeden Typ einer WKA…bestimmte Strommenge, die dieser Typ bei Errichtung an dem Referenzstandort rechnerisch auf Basis einer vermessenen Leistungskennlinie in 5 Betriebsjahren erbringen würde.

Der Referenzstandort ist ein Standort der bestimmt wird durch eine Rayleigh-Verteilung (d.h. die Häufigkeitsverteilung der mittleren Windgeschwindigkeiten) mit einer mittleren Windgeschwindigkeit von 5,5 Metern je Sekunde in einer Höhe von 39 m über Grund…

Dieser Referenzertrag wird für jeden WKA-Typ ermittelt und von den Herstellern angegeben – für die gängigsten Anlagen ist er im Internet abrufbar.

Somit ist auch für die o.e. Schwachwindanlagen der Referenzertrag bekannt – und er kennzeichnet deren wahre Leistung, ohne die hier irreführenden Volllaststunden zu verwenden. 

Durch den Vergleich des erwarteten und auch des tatsächlich erbrachten Ertrages mit dem Referenzertrag des betr. WKA-Typs kann die Qualität eines Standortes beurteilt werden. Entsprechend den unterschiedlichen Standortverhältnissen liegen daher die Referenzerträge errichteter Anlagen in Schleswig-Holstein über 100% und in Baden-Württemberg weit unterhalb von 100%.

Mehrfach wird eine Mindestschwelle von 60% empfohlen; Banken und Investoren – inzwischen gebrannte Kinder – verlangen jedoch 80%.

Vom Verwaltungsgericht Stuttgart wurde in einer Beschlußsache bestätigt, dass ausschließlich der Referenzertrags-Anteil das Kriterium zur Beurteilung der Standortqualität sei.

Genutzt hat es bisher nicht viel, was am immer weiter gehenden Zubau von Windrädern in den besonders windarmen südlichen Bundesländern zu beobachten ist. 

Der Referenzertrag wird  von Landesregierungen grundsätzlich als Kriterium für die Rentabilität betrachtet und betreffende Zahlen – so z.B. 60% in Baden-Württemberg – wurden bis Ende 2012 gefordert, um überhaupt eine erhöhte EEG-Vergütung zu erhalten. Aus den statistischen Daten des Landes B.-W. ergibt sich allerdings, dass es im Lande nur ganz wenige Gebiete gibt, in denen mehr als 60% des Referenzbetrages erreicht wurde. Die allermeisten dortigen WKA produzieren folglich Verluste. Dass sie trotzdem überhaupt errichtet worden sind, lag an zu optimistischen – also falschen – Windgutachten, mit denen die Investoren gewonnen wurden und an fehlenden Kontrollen der Länder bezüglich der sich daraus ergebenden Fehlentscheidungen.

Tatsächlich wurden die störenden Referenzertragsdaten nicht beachtet, um auf jeden Fall einen Zubau an Windkraftanlagen zu erreichen.

Dieses Problem war bundesweit zu beobachten.

Mit den attraktiv hohen, aber irrelevanten Volllaststunden der Schwachwindanlagen, deren Referenzertragsanteil nur unwesentlich höher als der von üblichen WKA ist, wird jetzt von den Anbietern versucht, die Zustimmung zu ihrem Bau zu bekommen.

Schwachwindanlagen – so täuscht man Investoren

Für Anlagen, die normalerweise niemand an windschwachen Standorten bauen und betreiben würde, gibt es nun Dank der Industrie Lösungen, die im Zusammenhang mit der buchstäblich schwachsinnigen besonders hohen EEG-Förderung für Schwachwindstandorte interessant werden: Die Industrie entwickelte jetzt spezielle Windturbinen, die beispielsweise der Hersteller Enercon wie folgt bewirbt:

„Die E-92 ist auch speziell für windschwächere Standorte geeignet“; „Die E-101…ist mit variablen Nabenhöhen bis 149 m auch für Standorte mit weniger intensiver Windentwicklung geeignet“ und „,,,garantiert die E-82 auch im Binnenland optimale Ertragswerte“.

Die Vergleichsrechnung von W. Fritz (s.u.) belegt allerdings etwas anderes.

So lange die Subventionierung ausreichend dimensioniert ist, steht damit Dank dieser bewunderungswürdigen deutschen Ingenieursleistung der totalen „Verspargelung“ Deutschlands zumindest technisch nichts im Wege. 

Es gibt heute Anlagen, die selbst bei einer mittleren Windgeschwindigkeit von nur 5,3 m/sec erstaunliche 2400 Volllaststunden erreichen. Da kommt selbst Schleswig-Holstein nicht mit.

Der Trick dabei: Die Leistung, die ein Windrad der Windströmung entnimmt, hängt linear von der Fläche ab, die vom Rotorkreis gebildet wird. Mit größeren Rotoren kann man dank dieser dann größeren Fläche auch bei geringerer Windstärke dennoch mehr Leistung und Ertrag erhalten, als es eine übliche WKA bei diesen Verhältnissen erbringen würde. Weil die im Binnenland vorherrschenden Windgeschwindigkeiten von unter 7 m/sec sowieso keine hohe Nennleistung der Anlage erfordern, kombiniert man also riesige Rotoren mit relativ leistungsschwachen Generatoren, die dann bei stärkerem Wind häufiger bis zu ihrer geringeren Maximalleistung in die Begrenzung hochlaufen – und damit rechnerisch eine hohe Volllaststundenzahl erreichen. Einfach ausgedrückt: Sie leisten in Bezug auf ihre Stromerzeugung nur geringfügig mehr, diese Stromerzeugung zieht sich aber über einen längeren Zeitraum im Jahr hin, wobei natürlich die vielen typischen Erzeugungslücken bleiben.

Und das führt zu höheren und werbewirksameren VLH, als es bei den normalen Anlagen der Fall ist.

Dipl-Ing. Willy Fritz hat dazu einen Vergleich zwischen einer „Normal-WKA“ und einer Schwachwindanlage berechnet:

Betrachtet werden Anlagen des gleichen Herstellers Enercon:

– Die E-101 mit 140m Nabenhöhe, 101m Rotordurchmesser und 3 MW-Generator, Kosten 5,2 Mio €;

– und die E-115, eine Weiterentwicklung der E-101 und als Schwachwindanlage bezeichnet, mit 115m Rotordurchmesser und 2,5 MW-Generator. Kosten: 5,7 Mio €.

Mit einer angenommenen Windgeschwindigkeit von 5,3 m/sec (Buocher Höhe in B.-W.) wurde  eine Ertragsberechnung durchgeführt, die folgende Komponenten enthielt:

– Jahresertrag in GWh

– Jahreserlös abzüglich 27,5% Betriebskosten

– Referenzertrags-Anteil (%)

– Volllaststunden

– Investitionskosten

– Kapitalkosten (8% von Investitionskosten)

– Unter- bzw. Überdeckung (Netto-Jahreserlös minus Kapitalkosten).

Das Ergebnis:

E-101                                   E-115

Ertrag                                5,2 GWh                             5,8 GWh

Referenzertrags-Anteil         55%                                     61%

VLH                                    1700 h                                  2340 h

Unter-/Überdeckung       – 80.470 €                            – 81.755 €

Die Schwachwindanlage E-115 erzeugt einen um 11,5% höheren Stromertrag als die E-101, erfordert dafür aber 10% höhere Investitionskosten.

Beide Anlagen erbringen die gleiche Unterdeckung; von einer Rentabilität kann nicht die Rede sein – und die hohen Volllaststunden der Schwachwindanlage, die eine starke Zunahme der Wirtschaftlichkeit suggerieren, sind irreführend.

Je geringer die Generatorleistung der Schwachwindanlage, umso höher werden rechnerisch die VLH. Es wäre nicht verwunderlich, wenn demnächst auf diese Weise Anlagen mit über 3000 Stunden VLH angepriesen werden.

Was in dieser Berechnung noch nicht berücksichtigt wurde: Die riesigen Rotoren werden bei dem klar beabsichtigten Bau dieser Anlagen in Wäldern noch mehr Platzbedarf für ihren Transport verursachen, also werden noch breitere Schneisen durch den Wald geschlagen als jetzt schon.

 

Daraus folgt eine Warnung: Der bisher stets benutzte Vergleich der in den verschiedenen Bundesländern erzielten Volllaststunden hat nur einen Sinn, wenn Anlagen der bisherigen Bauart, also WKA für höhere und mittlere Windstärken betrachtet werden. Das ist bei der  Darstellung in Abb.1 der Fall, also kann man daraus (noch) vernünftige Schlussfolgerungen ableiten.

Bei den neuerdings speziell für das windarme Binnenland entwickelten Schwachwindanlagen mit sehr großen Rotoren und eher schwächeren Generatoren ergeben sich rechnerisch erstaunlich hohe VLH, die jedoch als Maß für die tatsächliche, wegen des mageren Windangebots kaum steigerungsfähige Stromerzeugung nicht mehr zu gebrauchen sind. Diese VLH dienen dann nur der Vortäuschung von Effizienz und sollen ahnungslose Investoren beeindrucken.

Brauchbar für eine Beurteilung sämtlicher WKA ist allein deren Ertrag im Verhältnis zu einem sog. 100-Prozent-Referenzertrag – das ist ein Normertrag, den eine WKA unter genau definierten Testbedingungen erbringen muss(s.o.).

 Abb.1 zeigt die Volllaststunden (VLH) aller deutschen WKA über 26 Jahre (rechte Skala) – und ebenfalls die Stromerzeugung in TWh (Milliarden kWh) als blaue Säulen sowie die Gesamt-Maximalleistung der WKA als rote Säulen (linke Skala). Man erkennt, dass der Zubau an WKA, der sich in der steigenden Gesamtleistung zeigt, keineswegs immer mit einer Erhöhung der Stromproduktion einhergeht – wie in den „schlechten Windjahren“ 2009 und 2010. Umgekehrt gilt: In einem guten Windjahr wie 2015 steigt die Erzeugung deutlich stärker als der Zubau. Da die VLH-Kurve im Mittel konstant bleibt, gab es keine technischen Fortschritte mehr in Bezug auf die Erhöhung des Wirkungsgrades. Die Anlagen wurden nur immer größer. Dies wird sich jedoch bei einem signifikanten Anstieg des Anteils an sog. Schwachwindanlagen evtl. in den kommenden Jahren verändern. Dann werden die VLH-Mittelwerte verfälscht und jede Vergleichbarkeit über die VLH fällt weg. Quelle: BMWi , Darstellung: Rolf Schuster

In dieser Ergänzung benutze ich die Gelegenheit, noch ein Thema anzusprechen, das bisher kaum betrachtet wird:

Wie lange „leben“ Windräder – und was passiert danach ?

Windkraftanlagen sind besonders hohen dynamischen Beanspruchungen ausgesetzt. Über die Höhe und die Breite der Rotorebene bestehen bereits erhebliche Unterschiede in der Windstärke. Stoßweise Böenkräfte und Vibrationen belasten die gesamte Konstruktion; die sich von den Rotoren ablösenden Turbulenzen erschüttern den Turm (Quelle des Körperschalls – s.o.) und das Fundament. Dies betrifft vor allem das Binnenland mit seinen stark böigen Winden. Eine die Lebensdauer verlängernde Überdimensionierung aller hochbelasteten Bauteile – eine gängige Praxis im Maschinenbau – verbietet sich aus Gewichtsgründen. Ob damit die immer genannte Lebensdauer von 20 Jahren im Durchschnitt tatsächlich erreicht werden kann, werden die Betreiber sehen. 

Sehr oft werden die in der zweiten Dekade ansteigenden Reparatur- und Wartungskosten unterschätzt, wie Werner Daldorf vom Bundesverband der Deutschen Windindustrie feststellte (3). Bei den neuen Riesenwindrädern gibt es noch keine Erfahrungen über deren Reparaturanfälligkeit. Experten gehen von einer eher nur 16-jährigen Betriebszeit aus (1). 

Und was kommt danach  ?

Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:

  1. „Repowering“, d.h. der Ersatz der alten WKA durch eine neue am gleichen Standort. Das setzt voraus, dass sich die Investoren davon eine Rendite erhoffen – und eine Genehmigung erhalten. Das wiederum hängt aber von mehreren in der Zwischenzeit eingetretenen Veränderungen der Randbedingungen ab, so z.B. Gesetzesänderungen (andere Fördersätze – oder deren Wegfall, Naturschutzbelange, Mindestabstände), aber auch Widerstand der Anrainer.
  1. Abriss und Verschrottung. Voraussetzung ist deren Finanzierung, wozu die heute mancherorts verlangte Bankbürgschaft in vielen Fällen nicht reichen wird. Der Erlös für den Windradschrott reicht nicht für eine ordentliche Entsorgung. Was in keinem Fall entsorgt werden kann, sind die riesigen Stahlbetonfundamente, die für die Ewigkeit im Boden verbleiben müssen, weil die niemand mehr heraus bekommt. Die Hinterlassenschaften des 3. Reichs an Stahlbetonbunkern und Panzersperren, die uns und unseren Nachbarländern noch sehr lange erhalten bleiben, sind dagegen geringfügig.
  1. Abriss und Verschrottung wären eigentlich fällig, aber es ist dafür kein Geld mehr da. Die Verantwortlichen können es nicht bezahlen. Dann bleiben die Riesenwindräder einfach stehen; irgendwann fallen die Rotorblätter ab. Streit gibt es dann darüber, wer die immer noch nötige Befeuerung mit roten Warnlichtern weiterhin bezahlen muss.
  1. Sprengen und Liegenlassen wäre die optische Billigvariante von Lösung Nr.3, die zumindest die hohen Türme aus dem Landschaftsbild verschwinden lassen und auch die Befeuerungsfrage lösen würde.

Die wahrscheinlichste Variante ist wohl die Nr.4.

Es ist nicht bekannt, ob sich darüber jemand im Umweltministerium Gedanken macht.

Den Beitrag „Ethik-Kommission Windkraftausstieg“ finden Sie hier

Quellen:

1.   Willy Fritz:  „Fehleinschätzungen der Windstromerzeugung“ (BNB Info Report 22.10.2014);

http://www.bnb-buocher-hoehe.de/images/dokumente/2014-10-22-Fehleinschaetzung%20der%20Windstromerzeugung-V2.pdf

BNB = Bürgerinitiative BNB Buocher Höhe (Rems-Murr-Kreis, Baden-Württ.)

2.   Wlly Fritz: „Die Zahlenkosmetik der Schwachwindanlagen“ ,

http://www.bnb-buocher-hoehe.de/images/fachbeitraege/2016-01-2016-05-Die%20Zahlenkosmetik%20der%20Schwachwindanlagen.pdf

3.   W. Daldorf, R. Ernst, H. Feddersen, Chr. Herz, H. Visel, J. Bonorden, J. Vry:

„Ratgeber für Windpark-Anleger“, Bundesverband Windenergie, Version 18.3.2011;

http://www.energieverbraucher.de/files_db/1300471869_4207_12.pdf

www.welt.de/wirtschaft/energie/article137970641/Macht-der-Infraschall-von-windkraftanlagen-krank.html

 




EIKE 9. IKEK Prof. Dr.-Ing. Dieter Ameling: Das EEG und seine Bürokratie führen zur De-Industrialisierung

Die Hälfte der Rohstahlproduktion der Welt wird mittlerweile von China hergestellt (etwa 800 Millionen Tonnen), die, dank staatlicher Subventionen und geringerer Produktionskosten, mit Dumpingpreisen auf dem Weltmarkt handeln können. In Deutschland werden diesem Industriesektor, mit einer Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften, bürokratische Hindernisse in den Weg gelegt (Abschaltverordnung, Netzentgeldregulierung, Klimaabgabe, EEG-Belastung der Eigenstromerzeugung, Ausgestaltung des EU-Emissionsrechtehandels u.a.)

Video des Vortrages von Prof. Dr. Dieter Ameling anlässlich der 9.IKEK am 12.12.15 im Haus der Technik in Essen  

Die Stahlindustrie gehört zu den energieintensiven Industrien, wo die Energiekosten existenziell für die Wettbewerbsposition sind. Nur mit wettbewerbsfähigen Energiekosten kann die Stahlindustrie überleben, ansonsten muss sie sich neue Standorte unter besseren Bedingungen suchen. Genau das geschieht zurzeit: die deutschen Direktinvestitionen im Ausland sind von 700 Milliarden Euro im Jahre 2001 auf 1200 Milliarden Euro im Jahre 2012 gestiegen. Für Deutschland und Europa hat dies letztendlich auch Exportrückgänge und Arbeitsplatzverlust zur Folge. Die Politik muss sich entscheiden, ob sie den Industriestandort Deutschland erhalten oder zerstören möch




Energiewende und Blackout: The Day after

Die Energiewende rast unbemerkt vom Volk den Hang hinunter und wird die Industrie und den Lebensstandard der Bürger mitreißen. Und ein Blackout würde alle Albträume der Grünen über einen GAU toppen, wenn er passiert.

Die Energiewende surft derzeit auf einem Tsunami von Lügen und Unwissenheit durch ein Labyrinth voller Nebelbombenwerfer und Möchtegernexperten. Energiesysteme sind komplizierte, schwer zu verstehende Zusammenhänge. Sie werden weder vom Laien noch von Journalisten oder gar von Politikern so einfach überblickt. Die Beschäftigung damit ist langweilig und erfordert tieferes Fachwissen. So kommt es, dass selbst eine Physikerin, die in Chemie promoviert hat, an eine Energiewende ohne industrielle Speicher glaubt. Aber sie glaubt ja auch daran, dass wir das schaffen.

Es ist genug Geld da, um das Scheitern der Energiewende kaschieren zu können

Die von der Energiewende ausgelösten Erosionsprozesse der Wirtschaft sind schleichend und somit für den Laien fast unsichtbar. Da haben es Scharlatane leicht, die der Öffentlichkeit physikalischen Unsinn als Tatsachen verkaufen. Und alle fachkundigen Warner werden von einer grün-moralinsauren Inquisition an den Pranger gestellt, damit ja niemand auf die Idee kommt, ihnen zuzuhören.

Es fehlt auch nicht an Geld, um das Scheitern der Energiewende mittelfristig kaschieren zu können. Immer neue Kurpfuscherei an den Symptomen wird von der Politik eingeleitet. Zwangsbezahlt wird diese Vergeudung von inzwischen 27 Milliarden Euro pro Jahr vom Stromkunden und Steuerzahler. Auch die Steigerung dieser gewaltigen Summe geht schleichend voran.

Die Profiteure und Scharlatane sitzen in den Redaktionsstuben, auf den politischen Machtpositionen und sogar in den „Expertengremien“. Sie behaupten unisono den selben physikalischen Blödsinn vom Endsieg der Energiewende: es ist bald geschafft, man brauche nur noch etwas mehr vom Selben (Geld) und ein paar Stromtrassen. Die Öffentlichkeit hat keine Chance, sich vernünftig zu informieren. Nunmehr, nach vielen Jahren Propaganda-Trommelfeuer glauben fast alle Menschen in Deutschland an eine erfolgreiche Energiewende.

Im benachbarten Ausland – ohne diese Propaganda – schüttelt man verständnislos den Kopf und baut an den Grenzen teure technische Schutzmaßnahmen, um sich vor den Folgen dieser irrsinnigen Energiepolitik zu schützen. Phasenschieber als Stacheldraht, um die Invasion der deutschen Dumping-Energie aufzuhalten, mein Gott!

Wie lange fährt ein Auto mit Windrad auf dem Dach?

Stellen Sie sich vor, Sie wären stolzer Besitzer eines revolutionären Öko-Volkswagens. Viele Windrädchen auf dem Auto-Dach und auch viele Sonnenkollektoren. Wenn der Wind weht und die Sonne scheint ist das Fahren damit eine Freude. Leider bleibt die Kiste sofort stehen, wenn es dunkel und windstill wird, weil sie keinen Speicher hat, der die Energie hätte speichern können, während es auf dem Parkplatz stand. Im Gegenteil, Sie mussten die Windrädchen blockieren und die Kollektoren abdecken, damit das Ökoauto sich nicht selbstständig macht, wenn Sie gar nicht fahren wollen.

Nun können Sie sagen: „Fahre ich eben nicht, wenn kein Wind weht“ – für die Umwelt. Aber Sie sind Taxifahrer, Ihr Einkommen hängt gewissermaßen von der Kontinuität ihrer Fahrerei ab. Und einen Energiespeicher hat Ihr Auto nicht, weil der noch nicht erfunden ist. Was tun? Richtig geraten, Sie brauchen noch ein zweites Auto für diese Fälle, eines mit einem richtigen Motor, das auch dann fährt, wenn’s dunkel und windstill ist. Das ist machbar, aber teuer – Sie müssen zwei völlig gleichwertige Autos betreiben, eins für das passende Wetter und eines für immer dann, wenn das Wetter nicht passt.

Genauso funktioniert die Energiewende. Wir haben ein schönes Öko-Energie-System aus Wind und Sonne, das uns am 8. Mai dieses Jahres sogar für ein paar Minuten voll mit Elektroenergie versorgte. Manchmal wird sogar zu viel Strom erzeugt. Aber am 9. Mai war’s vorbei mit Wind und Sonne und die Kohlekraftwerksschornsteine rauchten wieder. Der Strom kam für den Verbraucher wie immer aus der Steckdose. Nur, vom Kunden unbemerkt, der konventionelle „Zweitkraftwerkspark“ machte den Strom.

Die Windmüller und Sonnenkönige ficht das nicht an, denn den Zweitkraftwerkspark bezahlt ja der Staat. Der französische Präsident Hollande hat mal im Fernsehen gesagt: „Das kostet nichts, das bezahlt ja der Staat“. Dazu hat er dümmlich gegrinst. Ein Wutschrei ging durch Frankreich. Dort weiss jedes Kind: der Staat kann gar nichts bezahlen, was der Steuerzahler nicht vorher erarbeitet hat. Also, liebe Leser, den Zweitkraftwerkspark bezahlen Sie.

Der unheilbare Konstruktionsfehler der Energiewende

Selbst wenn die Sonne Tag und Nacht 360 Tage im Jahr schiene und der Wind 364 Tage durchwehte, brauchten wir den ganzen Zweitkraftwerkspark mit 100 Prozent Kapazität für die paar Stunden, in denen absolut kein Wind weht und keine Sonne scheint. Sonst bricht das Stromnetz zusammen – es gibt einen Blackout. Das ist der unheilbare Konstruktionsfehler der Energiewende. Die Gefahr eines Blackouts wächst und wächst mit jedem konventionellen Kraftwerk, dass in diesem Subventionsgestrüpp pleitegeht.

Nun könnten Sie sagen: „Für ein paar Stunden verzichten wir doch gerne mal auf Strom und machen es uns im Kerzenschein gemütlich. Für die Umwelt! Das klingt auf den ersten Blick gut. Meinen Sie wirklich?

Was passiert bei einem großen Stromausfall? Ein großflächiger Stromausfall heißt „Blackout„. Hier mal eine kleine unvollständige Liste, was bei einem Blackout so alles nach und nach nicht mehr funktioniert:

·       Das Licht geht aus, auch auf den Straßen und in den Geschäften, in der U-Bahn, in den Fabriken…

·       Tausende Aufzüge bleiben stecken…

·       Verkehrsampeln fallen aus, es entsteht ein Verkehrschaos mit diversen Unfällen…

·       U-Bahn, Metro und Bahn bleiben stehen…

·       Die Benzinpumpen an den Tankstellen fallen aus, es gibt keinen Sprit mehr…

·       Geldautomaten und Ladenkassen funktionieren nicht mehr, die Banken und Geschäfte schließen…

·       Kühltruhen werden nicht mehr gekühlt…

·       Das Telefonnetz und Radio und Fernsehen gehen nicht mehr – außer ein paar batteriegerieben Geräte für kurze Zeit, dann fallen auch die Sender aus…

·       Die Heiznetzumwälzpumpe und die Elektronik Ihrer Heizung bleibt stehen, es wird kalt in Ihrem Haus…

·       Das Leitungswasser hört auf zu fließen, da die Trinkwasser-Pumpen nicht mehr laufen – Sie können ihre Toilette nicht mehr benutzen, sich nicht mehr waschen… Hoffentlich haben Sie genügend Mineralwasser für die Familie im Haus…

·       Alle elektrischen Kochstellen versagen, auch zum Wärmen von Babynahrung, die Leute fangen an und machen provisorische Feuer in den Wohnungen… es fängt an, hier und dort zu brennen…

·       Krankenwagen und Feuerwehr bleiben im Verkehrschaos stecken…

·       Die Krankenhäuser werden über Notstromdiesel versorgt – für zwei Tage … dann ist der Diesel alle … die Ärzte müssen die nichtversorgungsfähigen Intensivstationpatienten einfach sterben lassen oder eutanasieren…

·       Der Notstand wird ausgerufen, es gibt Ausgangssperren…

·       Plünderungen und Unruhen brechen aus…

Eine Studie des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) kommt zu dem Ergebnis, dass durch einen langandauernden und großflächigen Stromausfall alle kritischen Infrastrukturen betroffen wären und ein Kollaps der gesamten Gesellschaft kaum zu verhindern wäre. Trotz dieses Gefahren- und Katastrophenpotenzials sei ein diesbezügliches gesellschaftliches Risikobewusstsein nur in Ansätzen vorhanden – sagt Wikipedia

Ein Blackout wird das Land paralysieren und viele Todeopfer kosten

Bei einem Blackout dauert es oft mehrere Tage, bis das System systematisch wieder angefahren werden kann. Man benötigt „kaltstartfähige“ Kraftwerke und muss nach und nach das ganze Energiesystem wiederaufbauen. Einfach zuschalten geht nicht, da alle Verbraucher eingeschaltet sind und das Netz sofort wieder zusammenbricht. In diesen wenigen Tagen wird es viele Todesopfer geben: Kranke auf der Intensivstation, Verletzte von Unfällen und Bränden, Erfrorene, Opfer von Kriminalität und Unruhen. Die Schwächsten trifft es zuerst – Babys, Kinder, Alte, Kranke. Was ich hier mit Blackout beschreibe, ist ein Worst-Case-Szenario, wenn auch vielfach geschehen. Man denke nur an einige Blackouts in großen USA-Städten und ihre Folgen. Und die waren nicht mal flächendeckend.

Wenn Sie meine Beschreibung des Blackouts für übertrieben halten, dann stellen Sie sich bitte folgende Situation vor: Sie sind mit dem PKW und ihrer Familie auf der Flucht vor dem Chaos in ihrer Stadt zu Verwandten auf dem Land. Die Verwandten haben noch einen eigenen Brunnen, eine volle Speisekammer, Hühner im Stall, einen Kachelofen und ein Plumpsklo. 300 km vor dem Ziel geht Ihnen der Sprit aus. Auf den Straßen herrschen Anarchie und der Mob. Ihre Familie, die Kinder sind bedroht. Würden Sie einem Schwächeren seinen vollen Benzinkanister wegnehmen, um Ihre Familie zu retten? Würden Sie sich am Plündern eines Supermarktes beteiligen, wenn ihr Baby unbedingt etwas Wasser und Babybrei benötigen würde?

Solange die Zivilisation unsere Grundbedürfnisse decken kann, benehmen wir uns einigermaßen zivilisiert – wenn man mal von einigen Fußball-Hooligans und der Antifa am Rande einer Pegida-Demo absieht. Aber bei Durst, Hunger, Kälte und Lebensgefahr reagiert etwas Uraltes in uns, das wir zum Glück noch nicht kennen und auch nie kennenlernen möchten. Die Decke unserer Zivilisation ist papierdünn und fragil und wir möchten uns nicht in einer Situation sehen, wenn sie zerreißt.

Die umweltschädliche Geldvernichtung ist längst eingetreten

Vor 10 Jahren hatte Deutschland eine stabile Energieversorgung mit zuverlässigem Strom zu durchschnittlichen Preisen. Heute muss der Netzbetreiber mit tausenden von Eingriffen das Stromnetz stabil halten und die Preise haben sich verdoppelt, sie sind weltspitze. Die Gefahr eines Blackouts wächst mit jedem neuen Windrad.

Das unsichtbare Szenario der Energiewende, das wirtschaftlich verheerende, ist längst eingetreten, nämlich die umweltschädliche Geldvernichtung. Die Stromkunden schultern Milliarden ohne Nutzen für die Umwelt. Geld, das woanders bitter fehlt. Das Geld der Steuerzahler wird von unten nach oben umverteilt. Der Industriestandort schwächelt, die Industrie verabschiedet sich leise und langsam aus Deutschland.

Mich beeindrucken dabei zwei Dinge: Die Bürger lassen sich diese Abzocke ohne Murren seit Jahren gefallen und glauben immer noch den falschen Energiewendepropheten. Die Energiewende ist nicht nur ein technisches Experiment, sondern ein Menschenexperiment mit völlig fragwürdigem Ausgang. Es wäre besser, dieses Experiment erst mal an Ratten auszuprobieren.

Die Politiker haben offensichtlich keinerlei Skrupel, das Geld der Bürger mit vollen Händen zum Fenster raus zu werfen. Was, die Erdkabel kosten zehn Mal so viel, wie Freileitungen? Dafür ist die Akzeptanz besser? Dann machen wir die Stromtrassen eben mit Erdkabeln. Die Rechnung bekommt der Stromkunde. Dass EEG mit seiner „Umlagenfinanzierung“ ist ein klassisches Beispiel von Steuererhöhung ohne die Steuer zu erhöhen. Aber das Geld des Steuerzahlers ist trotzdem weg. Nein, es ist nicht weg, es haben nur Andere.

Wer hält die  Scharlatane und Nebelkerzenwerfer auf?

Die Energiewende wird angetrieben von Umverteilung gewaltiger Geldmengen und von ideologischem Wunschdenken von spinnerten Eliten. Die Scharlatane verstehen noch nicht einmal, wie das System funktioniert, drehen aber wie wild am Steuerrad. Ihre Unterstützer, die linken Journalisten verstehen die Physik auch nicht, sind aber ebenfalls getrieben von Illusionen über die Machbarkeit ihrer Ideologie. Es regiert das Prinzip Hoffnung. In ihrer Selbstherrlichkeit haben sie es sogar versäumt, die vielbeschworene „europäische Lösung“ auf dem Gebiet der Energiepolitik auch nur zu erwägen. Alle zusammen drehen ein gigantisches planwirtschaftliches Rad, das von Vornherein zum Scheitern verurteilt war. Das Urteil spricht die gnadenlose Physik.

Man darf den falschen Propheten nicht das Wohl und Wehe einer modernen Industriegesellschaft überlassen. Die Energieversorgung ist nämlich ihr Rückgrat.  In zwei Jahrzehnten werden sie Deutschland zu einem dritten Welt-Land heruntergewirtschaftet haben, wenn man sie nicht aufhält. Und unsere Energiewirtschaft wird den Russen oder den Chinesen gehören – mit allen nur denkbaren Folgen.

Wenn die Deutschen keine Kernenergie wollen, selber schuld. Aber dann brauchen wir entweder 450 neue Pumpspeicherwerke zu den bestehenden 35 dazu, oder wir brauchen Kohle und Gas. Aus allem aussteigen, heißt nämlich aus dem Lebensstandard aussteigen. Ich glaube beinahe, das ist das heimliche Ziel der Eliten – einfach leben – für die Anderen. Unsere Gesellschaft wird sich ändern und ich freue mich nicht darauf.

Es sei denn, irgendein Genie erfindet einen billigen industriereifen großtechnischen Energiespeicher. Aber was, wenn nicht?

Autor Manfred Haferburg reist als Experte für Kernkraftsicherheit um die Welt und kennt so viele Atomkraftwerke wie kaum ein anderer Mensch. Bis 1989 gehörte er zur Leitung des größten AKW der DDR (Greifswald) – geriet in Ungnade, wurde von der Partei zum Staatsfeind erklärt und inhaftiert.

Dieser Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier