Münchner Rück – Ein Dax-Vorstand und die Klimagerechtigkeit – Ein merkwürdiger Aufsatz in der FAS

„Wo bleibt die Klimagerechtigkeit?“

lautet deshalb schon in der Überschrift die Frage auf Seite 22 im Wirtschaftsteil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung und sie wird von keinem geringeren gestellt als von Nikolaus von Bomhard, dem Vorstandvorsitzenden einer der größten Rückversicherungsgesellschaften der Welt, der Münchner Re. Wenn das kein Kulturwandel ist ? Jetzt fordert schon einer der höchstbezahlten Bosse der Finanzwirtschaft mehr Gerechtigkeit, wenn auch nur für das Klima. Aber wer weiß, was sich daraus noch alles entwickeln kann. Je öfter ich den Artikel gelesen habe, umso verwirrter war ich, fielen mir immer mehr Widersprüche auf. Da geht doch einiges kreuz und quer, so dass ich zu einem vorsichtigen Schluss komme: Dieses Elaborat muss ein Hilfsreferent geschrieben haben, denn dass sich ein Topmanager auf soviel Ungereimtes beruft und vielleicht auch noch daran glaubt, kann ich mir einfach nicht vorstellen, denn das würde ein verheerendes Licht auf die Qualität der Vorstandsetagen werfen.

„Der Klimawandel beflügelt die Migration“ ist die dick gedruckte Hauptüberschrift. Das ist nun wirklich eine Binsenwahrheit, die wir aus den Geschichtsbüchern wissen. Die Wanderungen der Germanen aus den Weiten Eurasiens nach Westeuropa werden mit massiven Klimaveränderungen begründet. Die Hinweise auf Hochkulturen, die in der Sahara gefunden werden, lassen darauf schließen, das Nordafrika einst ein mildes, menschenfreundliches Klima hatte. Diese Liste lässt sich lange fortsetzen. Die für uns alle noch nachvollziehbare Wanderungswelle am Anfang des 19. Jahrhunderts von Europa nach Amerika hing mit einer langen verheerenden Kältewelle zusammen, bei der in Deutschland Hunderttausende und in Irland fast zwei Millionen Menschen verhungerten.

„Arme sind von Naturkatastrophen besonders betroffen. Oft bleibt ihnen nichts anderes übrig, als abzuhauen“, ist eine weitere Feststellung, mit der der Artikel überschrieben ist. Während der erste Teil dieser Aussage uneingeschränkt stimmt, beschreibt die Schlussfolgerung zumindest zurzeit nicht die Realität. Das Erdbeben in Haiti und die Auswirkungen des Tsunami für die Provinz Aceh auf Sumatra, haben jeweils über Hunderttausende in großer Armut lebende Völker betroffen. An den Ursachen, den schweren Erdbeben kann der Mensch nichts ändern. Aber die Folgen für die Betroffenen können durch technische und wirtschaftliche Hilfen der wohlhabenden Nationen gelindert werden. Zu großen Auswanderungswellen haben beide Katastrophen nicht geführt. Die Flüchtlingsströme, die von Süd nach Nord unterwegs sind, werden von Menschen angetrieben – von skrupellosen Diktatoren wie Simbabwes Mugabe oder Syriens Assad. Die Unterdrückung und Misswirtschaft in Eritrea, Somalia, Äthiopien, dem Sudan und vielen mehr treibt die Bevölkerung in die Arme der Menschenhändler, die sie nach Europa schleusen. Aber wer sollen die 25 Millionen Flüchtlinge sein, die 2005 durch Klimakatastrophen zum Verlassen ihrer Heimat gezwungen wurden und von denen Nikolaus von Bomhard schreibt?

Der Boss dieser mächtigen Versicherung beruft sich auf den Weltklimarat, den IPCC, der behauptet, dass ein sich wandelndes Klima in vielen Regionen zu veränderten Wetterextremen führen wird. Ich bin über von Bomhards Gutgläubigkeit erstaunt. Deshalb einige Hinweise: Der Weltklimarat schreibt: das Klima wird sich ändern – also von einem Zustand, der erst eintreten wird. Wieso hatten wir dann 2005 schon 24 Millionen Klimaflüchtlinge?

Der Weltklimarat und seine 2007 veröffentlichte „Klimabibel“ ist alles andere als eine zuverlässige Quelle. Ich rate Herrn von Bomhard dringend die Untersuchung der kanadischen Journalisten Donna Laframboise zu lesen. Sie hat mit über 40 Kollegen die über 18 000 Gutachten des Weltklimarates überprüft, die laut eigener Aussage von den besten Wissenschaftlern der Welt verfasst und zertifiziert wurden. Dabei kam heraus, dass über 5000 Arbeiten von Umweltaktivisten ohne wissenschaftliche Überprüfung übernommen wurden, dass der Weltklimarat seine eigenen Standards nicht einhält und dass die politischen Zusammenfassungen in vielen Fällen mit den wissenschaftlichen Ausführungen nichts zu tun haben. Wohl aber ist der Weltklimarat, ähnlich wie der Club of Rom, immer gut, wenn es um den drohenden Weltuntergang geht.

Auf der einen Seite stellt Nikolaus von Bomhard fest, dass es letztlich keine Rolle spielt, ob natürliche Klimaschwankungen oder anthropogene Einflüsse für das Wetter- und Klimageschehen verantwortlich sind, die die Lebensgrundlagen für Millionen Menschen wegbrechen lassen, aber auf der anderen Seite behauptet er, die Wetterkatastrophen hätten in den vergangenen Jahrzehnten global stark zugenommen. Dabei schwingt immer mit, dass der Mensch, vor allem die Industriestaaten für diese Wetterkapriolen die Verantwortung tragen. Seine Sympathien für eine UN-Klimakonvention und einer Fortführung des Kyotoprotokolls sind nicht zu übersehen. Aber der Artikel bleibt merkwürdig diffus, außer, dass am Ende mehr Klimagerechtigkeit gefordert wird.

Er schreibt, dass die Wetterkapriolen zunehmen. Nach dem Hurrican Katharina, der New Orleans verwüstet hat, erzählten uns die Klimakatastrophler, dass dank der Treibhausgase und der Erderwärmung die Zahl der Hurrikans und Taifune zunehmen würden. Aber nichts passierte. Drei Jahre lang fiel die Hurrikan-Saison aus. Nach dem Monstersturm Haiyan, der Tacloban in den Philippinen verwüstete, lautet jetzt die Voraussage: Es wird weniger, dafür aber umso heftigere Stürme geben. Auch dafür gibt es in den langjährigen Aufzeichnungen keinen Beleg. Nur die Berichterstattung ändert sich: Jeder Taifun und Hurrikan wird mit Sondersendungen begleitet oder wie Sturm „Xaver“ an der deutschen Nordseeküste im Herbst zu einem Monster aufgebaut, dass dann keines war, aber im Bewusstsein der Fernsehzuschauer ganz schön gruselig daher kam.

Trotz unseres schlappen Winters 2013/2014 verzeichnet die Welttemperatur seit 1998, also seit 16 Jahren eine leichte Abkühlung – und das trotz steigendem Ausstoß von Treibhausgasen. Im letzten Jahr ist die Schadenssumme der Münchner Re deutlich geringer gewesen, als im Jahr zuvor. Warum also diese Aufregung? Ist es wirklich die Sorge für eine Welt, die wegen zunehmender Klimakatastrophen in unlösbare Konflikte gestürzt wird, die den Versicherungsboss motiviert hat, einen Vortrag bei der 50. Sicherheitskonferenz in München über Klimagerechtigkeit zu halten, der in Auszügen Grundlage für den Artikel in der FAS ist? Oder treibt ihn doch mehr das Geschäftsfeld „Wetterderivate“, das die Münchner Re ausbauen will, wie die Versicherung in einer Pressemeldung verkündete, um dabei zusätzliche Risiken und Branchen zu erschließen. So entpuppen sich die Anlagen für „Erneuerbare Energien“ durchaus als Möglichkeit neue Verträge abzuschließen: zum Beispiel eine Versicherung gegen unzureichende Wind- oder Sonnenstrahlung.

Mir kommt es so vor, als habe ein PR-Berater seinem Vorstandschef eine Vorlage geschrieben, in der alles so vorkommt, was heute den politischen Mainstream befriedigt. Dazu gehört der Begriff „Gerechtigkeit“. Nun hätte ein Unternehmer ja auch mehr Marktwirtschaft fordern können, die pure Planwirtschaft der Energiewende kritisieren dürfen und dabei mehr Gerechtigkeit für die gebeutelten Stromkunden verlangen, die von kleinen Einkommen leben müssen. Aber das Wort „Klimagerechtigkeit“ deckt ja gleich zwei Begriffe ab: „Klima“ und „Gerechtigkeit“. Das kommt gut an, wird sogar von der FAS in die Überschrift genommen. (Ob die Redakteure der FAS erklären können, was das ist?) Dann gibt es zurzeit die Angstvokabel „Migration“. Dazu gehören die Flüchtlinge, die im Mittelmeer ertrinken – ganz furchtbar ist das. Hier haben wollen wir sie auch nicht: Einwanderung in unser soziales Netz, Kinder mit Migrantenhintergrund in den Schulen – alles was mit dem Begriff Migrant zu tun hat, ist schlecht. So ist die Überschrift. „Klimawandel beflügelt die Migration“ geradezu ein Musterbeispiel für erfolgreiche PR-Beeinflussung: Der Angst einflößende Klimawandel treibt uns jetzt auch noch die Migranten ins Land. Das sitzt! Und jetzt noch die Mitleidsnummer: Der Klimawandel treibt die Armen zur Migration – spätestens jetzt ist die Botschaft rund: Wer den Menschen gemachten Klimawandel bekämpft, verhindert Armut und Migration! Alles klar?

Dafür nimmt ein Dax-Vorstand offenbar Planwirtschaft, Staatsmonopolkapitalismus und Steuererhöhungen in Kauf. Man muss auch einmal (ordnungspolitische) Opfer bringen – solange die Opfer dann aber durch staatliche Garantien (EEG-Zwangseinspeisegebühren) die eigenen Profite sichern.

Aber ich will nicht die Motive des Nikolaus von Bomhard ergründen. Ein paar Fakten helfen da eher. Die Münchner Rückversicherung unterstützt seit Jahren Organisationen wie „german watch“, die für die Verbreitung der Horrormeldungen über den Menschen gemachten Klimawandel unterwegs ist. Ein Vorschlag für die Münchner Rück: Im April treffen in Mannheim Wissenschaftler zusammen, die ihre Forschungen über den Einfluss der Sonne auf unser Klima vorstellen. Darunter Prof. Dr. Nir Shariv aus Jerusalem, Prof. Dr. Hendrik Svensmark vom Dänischen Weltraumforschungszentrum Kopenhagern, Prof. Dr. Richard Lindzen vom MIT in Cambrigde. Er berichtet zum Beispiel vom Konflikt der zwischen Klimamodellen und den tatsächlichen Messungen besteht. Auch Donna Laframboise ist da und klärt über die peinlichen Lügen des Weltklimarates auf.

Natürlich kann sich ein DAX-Vorstandschef nicht die Zeit nehmen, um sich anzuhören, was es an Erkenntnissen über das Klima gibt. Aber vielleicht sollten seine Mitarbeiter, die das schwurbelige Referat über den noch schwurbeligeren Begriff „Klimagerechtigkeit“ geschrieben haben, die Gelegenheit nutzen, sich weiter zu bilden. Es würde der Glaubwürdigkeit des Unternehmens dienlich sein.




Die unheimlichen Wirkungen des unhörbaren Infraschalls von Windkraftanlagen

Mit der Zunahme des Lärms in den Industrieländern erkannte man, dass hörbarer Schall den ganzen menschlichen Organismus schädigen kann. In den Ohren umgewandelte Schallimpulse führen zu einer Dauerreizung des Gehirns, werden als Nervenstimuli in den Körper weitergeleitet und können dort besonders an den sensiblen inneren Organen Gesundheitsstörungen begünstigen oder bestehende Leiden verschlechtern. Als besonders störanfällig erweist sich das Schlafverhalten, hier konnte durch eine Untersuchung bereits ab

32 dB (A) ein Störverhalten an der Körpermotorik nachgewiesen werden. Erst in der jüngsten Vergangenheit begannen Mediziner, die Aufmerksamkeit auch auf den unhörbaren tieffrequenten Schallbereich, hier als Infra- und Tieffrequenzschall (ILFN, infra- and low frequency noise) bezeichnet, auszudehnen. Dabei erwiesen sich die aus dem hörbaren Schallbereich abgeleiteten Feststellungen wie, der Schall müsse eine Hör- oder Wahrnehmbarkeits-Schwelle überschreiten, um eine Schädigung auszulösen, als nicht zutreffend.

Die Ansicht, dass ILFN erst oberhalb einer Wahrnehmungsschwelle Schäden bewirken würde, kann heute als überholt gelten und ist widerlegt worden. In neueren wissenschaftlichen Untersuchungen konnte gezeigt werden, dass durch ILFN deutlich unterhalb der Wahrnehmungsschwelle beeinträchtigende Nervenstimuli über das Innenohr und das Gleichgewichtsorgan direkt auf das Gehirn und andere Körperorgane einwirken können. Gesundheitliche Beschwerden und chronische Erkrankungen entstehen dabei durch die Summation andauernder unterschwelliger Schallreize, deren gesundheitliche Auswirkungen hier als Windturbinen-Syndrom (WTS) bezeichnet werden.

Windkraftanlagen (WKA) sind Energiewandler, von denen der größere Teil der Windkraft in Rotationsenergie und ein bedeutender Teil in Schall, mit einem hohen Infraschallanteil, umgewandelt wird. Die Lärmkomponente entsteht überwiegend an den Rotorblättern. Durch die Größe und Elastizität der Blätter, die langsame Drehzahl und die Eigenfrequenz der Rotorblätter von ca.
1 – 20 Hz werden bedeutende Mengen von unhörbarem Tieffrequenz- und Infraschall von < 20 Hz emittiert. Dabei gilt die Regel, je größer die Blätter, umso höher der Infraschallanteil. Je windschwächer ein Gebiet, wie Süddeutschland, umso größere WKA werden aus Gründen der Energieeffizienz erstellt.

Die Rotorblätter der WKA gehören gegenwärtig zu den größten und effektivsten Infraschallerzeugern, die es in der Industrie gibt. Daneben gibt es weitere natürliche und technische Quellen für Infraschall. Zu Ersteren zählen Vulkanausbrüche, Erdbeben, Donner, zu Letzteren Gebläse, große Stanzen, Vibratoren, große Motoren u.a.

Die gültigen deutschen Vorschriften zur  Messung und Bewertung von Schall stützen sich auf die TA Lärm zum Bundesimmisionsschutzgesetz und die DIN 45680 – Beurteilung tieffrequenter Geräuschemissionen. Gemessen wird mit dem A-Filter. Durch dieses Filter wird der Schalldruckpegel mit tiefer werdender Frequenz um einen zunehmenden Betrag reduziert, Frequenzen unterhalb 20 Hz werden gar nicht registriert. Daraus folgt, dass der größte Teil des tieffrequenten Lärms nicht und der Infraschall überhaupt nicht erfaßt werden.

Das veranlaßt die deutschen Behörden zu der irreführenden Feststellung WKA würden so geringe IS- Schallmengen emittieren „wie das Blätterrauschen im Wald“ (wörtlich – LUBW auf einer Veranstaltung in Malsch).

Maßgebliche Forscher halten die A- Filterung des Schalls für völlig ungeeignet für die gesundheitliche Bewertung von ILFN.

International gibt es zahlreiche Forschergruppen, speziell in den englisch sprechenden und den skandinavischen Ländern, die die  gesundheitliche Wirkung von unterschwelligem ILFN untersucht haben. Sie kommen übereinstimmend  zu dem Ergebnis, dass unhörbarer ILFN durch die Summation unterschwelliger Effekte zu Gesundheitsbeeinträchtigung und –schäden führt.

Wegen ihrer besonderen Bedeutung für die medizinische Infraschallforschung werden im Rahmen dieses Vortrag  die Ergebnisse der Arbeiten von PIERPONT und SALT vorgestellt. Beiden Forschern ist es gelungen, jeweils auf ihrem Arbeitsgebiet eine plausible Erklärung zu den durch ILFN ausgelösten physiologischen Reaktionen und der Gesundheits-Symptomatik, darzulegen.

Einen eindrucksvollen Bericht zum Windturbinen-Syndrom gibt die amerikanische Medizinerin Dr. NINA PIERPONT in ihrem Buch „Wind-Turbine-Syndrome – A Report on a natural Experiment“.

PIERPONT untersuchte über 4 Jahre in Form einer Fall-/Kontrollstudie mit statistischer Sicherung der Ergebnisse 10 Familien mit 38 Personen, die in der Nähe (innerhalb von 3 km) von WKA
(1,5 – 3 MW) wohnten, die nach 2004 errichtet wurden. Sie stellte bei diesen Personen Krankheitssymptome fest, die konsistent von Person zu Person waren, weshalb Sie die Bezeichnung Wind Turbinen Syndrom als gerechtfertigt ansah. Die Symptome des WTS traten erst auf, nachdem die WKA in Betrieb genommen worden waren, sie verschwanden, wenn die Familien ihre Häuser verließen, und traten erneut auf, sobald die Familien wieder in ihre Häuser zurückkehrten. 9 der 10 Familien haben ihre Häuser wegen der Beschwerden für immer verlassen.

Ergebnisse ihrer Studie:

1.     Alle Probanden litten unter Schlafstörungen, verbunden mit nächtlicher Angst, Herzrasen und nächtlichem Harndrang.

2.     Die Hälfte der Personen hatte Kopfschmerzen während der Einwirkung.

3.     Auffallend viele litten unter Tinnitus während der Einwirkung.

4.     Mehrheitlich litten die Erwachsenen der Studie unter Symptomen wie:

a.     inneres Pochen, Zittern, Vibrieren

b.     Nervosität, Unruhe, Angst, das Bedürfnis zu fliehen

c.     Schwitzen, schneller Herzschlag, Übelkeit.

5.     Fast alle Probanden litten unter Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, hinzu kam der teilweise Verlust von kognitiven Fähigkeiten, z. B. nachlassende Leistungen von Kindern in der Schule.

6.     Bei den meisten Personen, Erwachsenen oder Kindern, kam es zu erhöhter Reizbarkeit oder Zornanfällen.

7.     Ein weiteres Kernsymptom war nachlassende Motivation und Aktivität, verbunden mit bleierner Müdigkeit, vielleicht auch als Zeichen des Schlafmangels.

Das innerliche Zittern, Pochen oder Pulsieren und der damit verbundene Komplex von Nervosität, Angst, Alarm, Reizbarkeit, Herzrasen, Übelkeit und Schlafstörungen stellen den Beschwerdekomplex dar, den sie als Windturbinen Syndrom, bezeichnet.

Etwa zwei Drittel der Erwachsenen (14 von 21) wiesen Symptome des WTS auf. Bei 7 von 10 an der Studie teilnehmenden Kindern und Teenagern, welche die Schule besuchten (Alter 5 – 17), war ein Nachlassen in der schulischen Leistung im Vergleich zum Zeitraum vor der Exposition zu verzeichnen, hingegen trat eine beachtenswerte Verbesserung ein, nachdem die Familien von den WKA weggezogen waren.

Die Schlüsselrolle für das Verständnis des WTS spielt das Otolithenorgan, ein Bestandteil des Gleichgewichtsorgans. Amerikanische Forscher konnten 2008 nachweisen, dass das Vestibulärsystem des Menschen eine sehr hohe Sensitivität für Vibrationen und niedrige Frequenzen hat. Bei ihren Untersuchungen leiteten sie Vibrationen von 100 Hz direkt über die Schädelknochen (Mastoid) ins Innenohr und leiteten elektrische Potenziale von den Augenmuskeln ab. Es zeigte sich, dass, wenn die Intensität des eingeleiteten Schalls bereits so niedrig war, dass er nicht mehr gehört wurde, immer noch Potenziale abgeleitet werden konnten. Eine Vestibulärreaktion konnte noch bei 3 % der Intensität gemessen werden, die erforderlich war, um den Ton zu hören. Das bedeutet, dass das menschliche Vestibulärorgan für knochengeleiteten Schall deutlich empfindlicher ist als die inneren Haarzellen des Innenohrs.

Eine Kernaussage ihres Berichtes lautet:

Die übliche Vorstellung, dass ein Laut, der zu schwach ist, um gehört zu werden, keine physiologischen Reaktionen auslösen kann, bestätigt sich damit nicht!

Sie stellte fest – die von ILFN ausgelösten Symptome sind neurologischer und nicht psychologischer Natur und damit nicht eingebildet. Die Betroffenen haben keinen Einfluss darauf, wie ihr Organismus auf den niederfrequenten Schall reagiert, es handelt sich um neurologisch-physiologische Reaktionen, die nicht dem bewussten Willen unterliegen.

Professor ALEC SALT, Physiologe und Wissenschaftler  an der Washington University in St. Louis, USA,

untersuchte die Wirkung von Infraschall auf das Innenohr. Er beschreibt: Weil die inneren Haarzellen (IHC, inner hair cells) nicht die Deckmembranen der Bogengänge der Schnecke berühren, sind sie empfindlich für schnelle Bewegungsveränderungen durch die hörbaren Frequenzen. Als Resultat davon verlieren die IHC rasch ihre Empfindlichkeit, wenn die stimulierende Frequenz verlangsamt wird, was bedeutet, dass tiefe Frequenzen zunehmend schlechter oder gar nicht gehört werden. Die äußeren Haarzellen in der Schnecke (OHC, outer hair cells) sind, anders als die inneren Haarzellen, fest mit der Basalmembran verbunden, dadurch ist auch bei langsamen Schwingungen eine große Auslenkung, d. h. ein großer Stimulus möglich.

Eine Überprüfung von G-bewerteten Geräuschpegeln (erfasst das Frequenzspektrum < 100 Hz) von WKA ergab für ILFN bereits ab ca. 60 dB (G) eine Stimulation der OHC. Das deutet darauf hin, dass über die Schallpegel der meisten WKA eine unhörbare permanente Stimulation des Innenohrs erfolgt.

Prof. SALT vermerkt hierzu: „Die Reaktion des Ohrs auf Infraschall kann enorm sein – über 4 Mal stärker als auf die lautesten hörbaren Geräusche. Das Ohr wird durch permanente niederfrequente Geräusche und durch Infraschall ständig überreizt. Ich bin mehr denn je davon überzeugt, dass die langfristige Belastung durch niederfrequenten Schall wirklich gefährlich ist.

Was für die gesundheitliche Bewertung von Infraschall ausschlaggebend ist, ist Prof. SALTS Entdeckung, dass die äußeren Haarzellen im  Innenohr auf unterschwelligen Infraschall ansprechen und als Reaktion Signale an das Gehirn sendet. Die gesundheitlichen Folgen dieser Störimpulse sind Missempfindungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit, die als vibroacustic desease (VAD) in der medizinischen Literatur, beschrieben werden.

Zu der großen Bedeutung, die die Art der Schallmessung an WKA für die gesundheitliche Relevanz hat, führt Prof. SALT Folgendes aus: „Der ausgewiesene Lärmpegel ist maßgeblich abhängig davon, wie der Schall gewertet wird. Die A-gewichteten Schallpegelmessungen unterdrücken besonders die für die gesundheitlichen Auswirkungen des WTS relevanten niedrigen Frequenzen, was unter dem Strich die Aussagekraft A-bewerteter Messungen entwertet. Die Windradindustrie benutzt weiter die dB (A)-Gewichtung, vermutlich um zu suggerieren, dass sich keine wirksamen Schallleistungspegel im niederfrequenten Bereich nachweisen lassen“.

Professor Salt zieht aus seinen Untersuchungen folgende Schlussfolgerungen:

·       Das Innenohr ist empfindlich für Infraschall unterhalb der Wahrnehmungsschwelle.

·       Ab 60 dB (G) werden die äußeren Haarzellen angeregt und senden Nervenimpulse aus.

·       Das Konzept „Was man nicht hören kann, schadet auch nicht.“ ist ungültig.

·       A-gewichtete Schallmessungen von WKA sind nicht repräsentativ für die Frage, ob dieser Schall das Gehör beeinflussen kann.

Die Ergebnisse der Forschungen von Prof. Salt sind interessant und wertvoll, weil sie der Behauptung kategorisch widersprechen, der Infraschall von Windkraftanlagen sei ohne Bedeutung für die Gesundheit des Menschen, da dieser, so diese Behauptung, unterhalb der Hörschwelle der meisten Menschen liege. Im Gegenteil – das Ohr zeigt physiologische Reaktion auf niederfrequenten Lärm in Pegelbereichen, wie sie von Windkraftanlagen emittiert werden, selbst wenn dieser Lärm nicht gehört werden kann.

Obwohl die komplexen physiologischen Reaktionen des Innenohres (und des Gleichgewichtsorgans) auf  Infraschall wissenschaftlich noch nicht ganz verstanden werden, rechtfertigen ja erfordern, die bisher vorliegenden Erkenntnisse und die weltweit vorliegenden zahlreichen Fallbeschreibungen von Betroffenen, die am WTS bzw. VAD Syndrom leiden, ein unverzügliches Handeln im Sinne eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes.

Der nächtliche Umgebungslärm im hörbaren und, wie wir jetzt wissen, im unhörbaren Infraschallbereich wirkt sich negativ auf den Schlaf auf. Längerfristiger Schlafverlust oder Schlafstörungen stellen ein Gesundheitsrisiko dar. Die Lärmexposition erhöht die Produktion der Stresshormone, erhöht den Blutdruck und das allgemeine Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Der ungestörte Nachtschlaf ist deshalb ein guter Indikator für einen ausreichenden Schutz vor den Schallemissionen der WKA.

Welche Konsequenzen lassen sich für den Gesundheitsschutz aus diesen Ergebnissen zu ziehen?

Gegenwärtig gibt es nur eine Möglichkeit, um Gesundheitsschäden durch WKA zu begrenzen, und die besteht darin, dass der Mindestabstand zwischen den Windkraftanlagen und der Wohnbebauung ausreichend groß sein sollte damit Beeinträchtigungen oder Schäden der Gesundheit oder schwerwiegende Belästigungen sowie Störungen des Nachtschlafes mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden können.

Die zurzeit in Deutschland geltenden Mindestabstände von 700 – 1000 m und für Außengehöfte von nur 400 m sind eindeutig zu gering, um die Anwohner vor Gesundheitsbeeinträchtigungen und schwerwiegenden Belästigungen zu bewahren.

International werden Mindestabstände von 2,5 -18,00 km vorgeschlagen.

Da eine große Anzahl von Neuanlagen geplant ist, sollte in Deutschland rasch gehandelt und die bisherigen deutlich zu geringen Mindestabstände vergrößert werden.

Beispielhaft ist die Entscheidung der Ministerpräsidenten von Bayern und Sachsen, die in ihren Ländern größere Mindestabstände einsetzen wollen. Als Richtschnur soll das Zehnfache der Anlagenhöhe gelten, für ein 200 m Windrad sind das 2000m Abstand. In den Koalitionverhandlungen zum EEG ist ein Vorschlag zur Flexibilisierung der Abstände zur Bebauung enthalten.

Aus pragmatischen Erwägungen wird auch vorgeschlagen, auf die englischen Mindestabstände zurückzugreifen, die für eine WKA von 150 m Nabenhöhe und höher mindestens 3.000 m betragen und für jede weitere WKA zu vergrößern sind.

Abschließend das Zitat eines Polikers der mit seltener Klarheit das Dilemma erkannte, das sich aus dem ungezügelten Ausbau der Windkraft ergeben hat:

Oskar Lafontaine:

„Es sind neue Argumente aufgetaucht, die den Ausbau absurd erscheinen lassen.



Erstens: Trotz des ungesteuerten Ausbaus hat die Windkraft 2012 einen Anteil von nur
1,3 Prozent der Primärenergie erbracht.



Zweitens: Durch die Netzstruktur und den Kraftwerkspark führt der Zubau von Windkraftanlagen
zu einem erhöhten CO-Ausstoß. Weil sich Gaskraftwerke nicht mehr rechnen, werden alte
Braunkohlekraftwerke zugeschaltet.



Drittens: Aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erhöht jeder Zubau den Strompreis
für die Verbraucher. Also sage ich: Der Stopp des Ausbaus ist jetzt die richtige Antwort“.



„Es ist doch pervers, wenn man, um die Umwelt zu schützen, den CO-Ausstoß steigert und die Landschaft zerstört. „

Zitat aus Saarbrücker Zeitung

Dr. med. Bernhard Voigt, Facharzt für Arbeitsmedizin Gaggenau -Freiolsheim; dr.b.voigt@t-online.de

Literaturverzeichnis:

1.     Pierpont N., MD, PhD, Wind Turbine Syndrome – A Report on a natural Experiment,

Santa Fe / New Mexico, K-Selected Books, 2009

2.     Salt A.N., Hullar T.E., Responses of the Ear to Low Frequency Sounds, Infrasound and Wind Turbines, Hearing Research 2010; 268: 12-21

3.     Salt A.N., Kaltenbach J.A., Infrasound from Wind Turbines could Affect Humans, Bulletin of Science, Technology & Society 31, 296-302, 2011

4.     Salt A.N., Lichtenhan J.T., Gill R.M., Hartsock J.J. Large endolymphatic potentials from low-frequency and infrasonic tones in the guinea pig, J. Acoust Soc. Am. 2013, 133: 1561-1571

5.     Salt A.N., Lichtenhan J.T., Perception-based protection from low-frequency sounds may not be enough, Proceedings of InterNoise 2012, New Yourk, 2012

6.     Salt A.N., Lichtenhan J.T., Responses of the Inner Ear to Infrasound, Proceedings oft he Fourth International Meeting on Wind Turbine Noise, Rome Italy April 2011

7.     Bill: Wind turbines (Minimum Distances from Residential Premises) link: http://www.publications.parliament.uk/pa/ld201011/ldbills/017/11017.1-i.html, orderd to be Printed, 14th May 2012

Über den Autor

Facharzt für Arbeitshygiene, ab 1983 Ärztlicher Leiter des Instituts für Arbeits- und Sozialhygiene in Karlsruhe bis 1998.

Ab 1985 Lehrauftrag an der Uni in Karlsruhe, Vorlesungstätigkeit u. a. zur Hygiene der Umwelt, also zu umweltrelevanten Einflüssen wie Schadstoffen und Lärm auf die menschliche Gesundheit und Leistungsfähigkeit, bis 1996.

Seitdem selbständige arbeitsmedizinische Tätigkeit unter besonderer Berücksichtigung von die Gesundheit beeinflussenden Umweltfaktoren,  zahlreiche

Stellungnahmen und Gutachten hierzu.

Seit Sommer 2012 wissenschaftliche Beschäftigung mit den gesundheitlichen Auswirkungen von Windkraftanlagen, speziell durch Infraschall. Seitdem eine Reihe von Veröffentlichungen im Internet und Vorträge dazu. Medizinischer Berater des „Landesverbandes der baden-württembergischen Bürgerinitiativen gegen Windkraftanlagen in Natur-und Kulturlandschaften i.G.“ (lvbw-bi-wka.de).




Energiewende wirkt: Regierungskommission „Forschung und Innovation“ fordert EEG Abschaffung wegen erwiesener Nutzlosigkeit

Doch damit nicht genug, denn das EEG verpflichtet die Netzbetreiber diesen Flatterstrom die nächsten 20 Jahre in jeder herstellbaren Menge abzunehmen. Auch die Rechnung dafür darf an den Verbraucher weitergereicht werden.  Und die summiert sich auf satte 330 Mrd € bis zum Ende der Laufzeit. Nun hat die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission „Forschung und Innovation“ in ihrem Jahresbericht festgestellt, dass das EEG zwar extrem teuer ist, aber seinen Zweck, den „Klimaschutz“ durch Reduktion der CO2 Emissionen, total verfehlt und in der Technologieförderung auch nichts bringt. Sie empfiehlt daher die vollständige Abschaffung. Jetzt erst!

Die EIKE Redaktion kommentiert:

Das EEG – EIKE’s Logbuch der Bescheuerten und Bekloppten

Wer kennt nicht Wischmeyers Logbuch der Bescheuerten und Bekloppten in der ZDF-„Heutehow“? Das EEG wäre für sie ein passendes Thema. Freilich kann dies das ZDF nicht wagen. EIKE dagegen ist ideologiefrei und unabhängig. Da die Wirklichkeit des EEG  alles Bescheuerte und Bekloppte dieser Welt in den Schatten stellt, fällt uns das Thema EEG nicht gerade leicht. Kann man eine Realsatire mit weiterer Satire überhaupt noch toppen? Wir wollen es  nachfolgend einfach einmal versuchen, zumindest Wischmeyer wird uns verstehen.

Mit wirksamen Methoden aus dem Arsenal der DDR Kaderschmieden hat es eine junge Politikerin aus der DDR mit dem schönen Namen Angela fertig gebracht, alle Konkurrenten wegzuputzen. Seitdem regiert sie unangefochten unsere Republik. Regieren ist natürlich stark übertrieben. Sie reitet einfach das Pferd „Volksstimme“ und schnippt es locker mit dem Zaumzügel in die Richtung ihres machtpolitischen Schachs. Politischen oder gar demokratischen Gestaltungswillen sucht man freilich bei Angela absolut vergebens. Dafür ist sie beim Volk als „Mutti“ ja so beliebt. Die Volksstimme wiederum hört schon längstens nur noch auf die Einflüsterungen grün-roter Medien: „Wir müssen das Klima schützen“, „Wir dürfen nicht so viel Energie verbrauchen“, „Kohle oder gar Uran zu verbrennen ist des Teufels“, „Wir müssen die Energiewende durchführen, weil wir sie wollen (Besonders schönes Zitat: C. Kemfert)“, „Wir dürfen kein Fleisch mehr essen, das ist böse“ und vielen weiteren Unsinn mehr. Das passt natürlich bestens in Angelas Machtkonzept. Zur Absicherung ihrer Agenda hat sie als „Klimaberater“ einen lustigen Wissenschafts-Clown engagiert, der die Welt mit einer großen Transformation durch absurde 2 Grad Begrenzung einer seit anderthalb Jahrzehnten ohnehin ausbleibenden globalen Erwärmung retten kannl. Sie lässt außerdem einen wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung für globale Umweltveränderungen (WBGU)  regierungsoffizielle Schriften veröffentlichen, in denen die Vernichtung eines ganzen Industriezweigs (Kohle) gefordert wird. Dass der WBGU, ehemals ein Expertengremium, längst von fachfremden Ideologen bestimmt wird, versteht sich von selber. Niemand nahm die WBGU-Forderung gar zum Anlass, Klage gegen Angela wegen Volksverhetzung einzureichen, nicht einmal der ehemalige Koalitionspartner FDP. Der nickte diese undemokratischen Durchstechereien einfach ab, er wollte nun einmal um jeden Preis weiter mitregieren. Angela schaffte schließlich auch noch die sichersten Kernkraftwerke der Welt ab – nicht einmal die sicherheitsbesessenen Schweden machten so etwas beklopptes. Für diesen Zweck setzte sie eine Ethik-Kommission ein, in der drei Kirchen-Heinis, der Rest überwiegend Fachbescheuertee aber kein einziger Energie-Experte saßen. Das Ergebnis war, als ob man Gänse über den Sinn des Weihnachtsfestbratens hätte abstimmen lassen. Absurder ging es wirklich nicht mehr, die Wirklichkeit schlug jede denkbare Satire mit Längen.

Videoausschnitt von einem Gespräch mit Cem Özedemir, Bundes-Vorsitzender der Grünen, zum „Stromverbrauch“ in Deutschland. Er dürfte nicht der Einzige im Parlament sein, der keine Ahnung von dem hat, wovon er spricht und entscheidet. Bei diesem geballten Sachverstand braucht keiner der EEG Gewinner Angst um seine Pfründe zu haben

Und die Folgen von diesem ganzen hirnverbrannten Unsinn? Wir müssen immer mehr für Strom bezahlen, Arbeitsplätze in energieintensiven Industrien gehen verloren, Windradungetüme höher als das Ulmer Münster verschandeln unsere Landschaften, töten Hekatomben von Vögeln und Fledermäusen und nerven die Anrainer. Quecksilbervergiftete Sparlampen müssen wir kaufen, es drohen völlig überflüssige Riesenstromleitungen quer durch Deutschland, die Stabilität der Stromnetze sinkt dramatisch, ein mehrtägiger Blackout droht. Niemand in unserem ehemals gut funktionierenden Strom-Land bleibt von dieser Ökonummer verschont. In den Schulen und sogar Kindergärten werden die Kleinen und Allerkleinsten auf  Ökolinie gebracht – oh Angela, Du bist wahrlich die späte Rache Erich Honneckers und Walter Ulbrichts in einem! Die ganze Welt lacht nun über die dummen Deutschen. Die Regierungen der Welt aber bewundern heimlich unsere Angela – toll, wie sie das mit der Macht hinbekommt. Ihre Masche sollten wir vielleicht auch einmal versuchen, dann bleiben wir ewig im Amt! Wer nun logisch folgert, der aufsummierte  Öko-Dummquatsch müsste eigentlich Angela das politische Genick brechen, irrt sich. Sie sitzt fester im Sattel als je zu vor. Einzige mögliche Schlussfolgerung: Angela ist die wirklich kluge, nur wir Deutschen sind ein Volk von Bekloppten und Bescheuerten!

Nun geht es aber doch nicht mehr weiter. Selbst den Genossen in der GroKo schwant, dass die Energiewende an Beklopptheit und Gefährlichkeit für ihr politisches Wohlergehen unüberbietbar ist. Ganz abschaffen geht aber nicht, dann müssten ja praktisch alle deutschen Politker den Hut nehmen, denn wer hat eigentlich nicht mitgemacht. Sigi Gabriel hat sich nun  vorgenommen, das Ding zu retten. Es kann unmöglich gelingen. Da die technischen Hochschulen Deutschlands, die es wohl besser wissen, immer noch schweigen – Drittmittel, Drittmittel, Drittmittel, man muss schließlich überleben, hält daher besser die Klappe und profitiert von den Ökosubventionen -, ist keine Remedur in Sicht. Oder doch? Die FAZ, einer der wenigen Medien-Lichtblicke im Medien-DDR-Deutschland, berichtet am 26.2.2014, dass eine vom Bundestag eingesetzte Expertenkommission rät, das EEG gänzlich abzuschaffen. Diese Kommission muss zuvor EIKE gelesen haben! Genau dies fordern wir bekanntlich schon von Beginn der bescheuerten Energiewende an und belegten es stets mit Fakten. Die Politik schert sich darum natürlich nicht, und um die Expertenkommission wird sie sich ebenfalls nicht scheren. Ob das gut gehen kann?  Die FAZ schreibt hierzu: „DAS EEG SEI WEDER EIN KOSTENEFFIZIENTES INSTRUMENT FÜR DEN KLIMSCHUTZ, NOCH ENTFALTE ES EINE MESSBARE INNOVATIONSWIRKUNG“ und weiter: „Für ihren radikalen Rat haben die Experten mehrere Begründungen parat: Die steigenden Kosten von zuletzt 22 Milliarden Euro im Jahr, überschätzte Auswirkungen auf den Klimaschutz, vor allem aber die von der Förderung ausgehende „sehr geringe technologiespezifische Innovationswirkung in Deutschland“. Gerade das Technologieargument spielt in den politischen Debatten eine wichtige Rolle. Um so mehr lässt aufhören, dass die Forscher aus dem Umfeld des renommierten Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft genau das in Zweifel ziehen. Die sechs Gutachter unter Leitung des Managementprofessors Dietmar Harhoff von der Ludwig-Maximilians-Universität München berufen sich dabei auf Studien, die unter anderem die Patentanmeldungen als Indikator für Innovationen beurteilen. Die kämen zu keinem positiven Ergebnis. „Eine empirische Untersuchung für den Zeitraum 1990 bis 2005 kann eine Innovationswirkung von Stromeinspeisevergütungen für erneuerbare Energien in Deutschland lediglich für Windenergie feststellen“, stellen sie fest. Eine aktuelle Analyse, die speziell die Wirkung der Einspeisevergütungen des EEG von 2000 bis 2009 technologiespezifisch untersucht habe, finde „in keinem Technologiebereich einen positiven Zusammenhang“. Als Grund machen die Forscher aus, dass die festen Einspeisevergütungen „keinen Anreiz zur Entwicklung neuartiger Technologien“ böten. Da sich die Vergütung nach den Durchschnittskosten richte, verdiene ein Innovator an einer neuartigen Technologie nicht mehr als an einer schon eingeführten. Allerdings sei die Investition in eine neue Technologie mit einem höheren Risiko verbunden.“ So ist es, liebe Expertenkommission. Als Ergänzung hättet ihr allerdings noch hinzufügen sollen: ES GIBT KEIN KONSTANTES KLIMA, JEDES KLIMA IN JEDER KLIMAZONE UNSERER ERDE HAT SICH SCHON IMMER GEÄNDERT. Liebe Kommission: Wie sollen wir das Klima dann Eurer Meinung nach schützen, wenn es mit der Energiewende nicht klappt? Sollen wir dazu vielleicht doch erst mit dem Wetterschutz anfangen? Wir fragen zwischenzeitlich mal bei prominenten Karnevalsvereinen nach, wie die fachlich über den Klimaschutz denken.  EIKE hätte Eurem Gutachten allerdings Folgendes hinzugefügt: „Die Forschung an inhärent sicheren Brutreaktoren der neuen Generation, die praktisch keinen radioaktiven Abfall mehr erzeugen“ entfaltet umgekehrt genau die gewünschte Wirkung von technologischer Innovation. Ihr solltet mal darüber nachdenken und Euer Gutachten ergänzen!

Nun darf man sich aber nicht zu früh freuen. Heinrich Duepmann von NAEBe.V. (Stromverbraucherschutz)  schreibt nämlich zum Thema: „Ich bekam heute eine große Zahl von Emails und auch Anrufe von sehr erfreuten Freunden, die hoffen, dass nun der Spuk ein Ende hat. Leider ist hier der Wunsch der Vater des Gedanken und sie haben wohl die Nachricht nicht sorgfältig gelesen. Die Energiewende steht nicht zur Disposition! Es geht ausschließlich um das EEG, von dem wir schon seit bald 2 Jahren behaupten, dass man das ersetzen wird durch ein anderes Entgelt-Verfahren. Solange man die Zielvorgaben zur CO2-Reduktion noch verstärkt (55% statt 50% bis 2030 gemäß Koalitionsvereinbarung) statt sie aufzugeben, fördert man damit den weiteren Ausbau dieses Unfugs. Für die Nimbys aus dem Süden kommt es vermutlich noch schlimmer, da sie wegen verstärkten Kostendrucks noch stärker von dem WKA-Ausbau betroffen sein werden, als bisher befürchtet. (Bayerischer Windstrom ist nun mal preisgünstiger als Offshore-Strom).  Die vorläufig lachenden Dritten werden die Trassen-Gegner sein, für die der Strom ja aus der Steckdose kommt. Wie nun die Neuregelung sein wird, ist noch unklar. Es kann ein reines Quotenmodell sein, es kann aber auch ein überlagertes System von Quotenmodell / Ausschreibeverfahren mit Jahrespflichtmengen sein. Eines ist jedenfalls klar: Da die Bäume der EEG-Profiteure bisher nicht in den Himmel gewachsen sind, wird eine gegen Null schrumpfende Marge nicht wesentlich die Kosten senken, im Gegenteil die zusätzlichen Kostentreiber wie Trassen (vielleicht nicht die Nord-Süd) und Schattenkraftwerk-Vorhalte-Kosten kommen ja erst noch. Dass allerdings gewaltiges Geschütz aufgefahren werden muss – und da ist diese Studie erst der Anfang – hängt schon damit zusammen, dass man den 1,35 Millionen EEG-Profiteuren den Geldhahn zudrehen muss. Und man wird es tun, dass lässt schon aus Punkt 2 ableiten – unseren Gegnern ist schon klar, dass die Stunde der Wahrheit kommt. In diesem Zusammenhang sei auch das Märchen Bestandsschutz kurz als solches erklärt. Das Ankassieren von Beträgen für eine (fast) wertlose Leistung (Energiewende-Strom) ist sittenwidrig. Sittenwidrige Vertragserfüllung kann man nicht einklagen.

Zurück zum EEG, denn nun wird es spannend: Wie zieht sich Angela aus der Affäre? Vielleicht lassen sich ja irgendwelche Zusammenhänge mit  Verwerflichem wie z.B. Kinderpornographie und den Mitgliedern der besagten Expertenkommission konstruieren, so dass man sie elegant los werden kann. Dem Beraterstab von Angela wird schon etwas einfallen. Auffällig ist auch das dröhnende Schweigen von ARD und ZDF. In keiner ihrer aktuellen Sendungen tauchte dieses Thema auf.

Doch uns fallen hierzu nur folgend Fragen ein: Warum fasst sich nicht einmal irgendein mutiger Bürger oder eine mutige Institution ein Herz und zeigt Angela Merkel bei der Bundes-Staatanwaltschaft wegen Untreue an (Abschalten der deutschen Kernkraftwerke). Warum gibt es keine Anzeigen gegen deutsche Landes- und Bundesbehörden wegen Gefährdung der Sicherheit von Leib und Leben von deutschen Bürgern infolge Einspeisung von immer mehr Wind- und Sonnenstrom, der die Stabilität der Stromnetze zerstört? Wo bleiben hier die sonst so eifrigen Staatsanwälte? Man darf gespannt sein, wie lange sich unsere Bevölkerung noch das Treiben dieser bescheuerten und bekloppten Politikerkaste bieten lässt.




GAU zuhause? Die Bundesregierung auf dem Wege zu einer oberirdischen Endlagerung hochradioaktiver Abfälle – Das Standortauswahlgesetz macht es möglich –

Die politische Prämisse seit Jahren bei allen Parteien: Um die Entsorgung radioaktiver Abfälle hat sich jene Generation zu kümmern, die auch den Nutzen der Kernenergie hat. Es sei unverantwortlich, dieses Problem nachfolgenden Generationen aufzubürden.

Als eine der sichersten Methoden der Entsorgung  radioaktiver Abfälle sah die Bundesregierung  bislang das Einbringen der radioaktiven Abfälle in Gesteinsformationen des geologischen Untergrundes an. Nach eigener Aussage /1/ hatte sie bereits Anfang der 60er Jahre begonnen, Vorbereitungen für die Endlagerung radioaktiver Abfälle zu treffen. Steinsalzformationen nehmen nach der Erkenntnis der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe dabei aufgrund ihrer für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle günstigen Eigenschaften eine Vorrangstellung ein /2/. 

Die Bundesregierung bekräftige die Notwendigkeit der Endlagerung in der Bundestagsdrucksache von 1977 /3/: „Eine Zwischenlagerung kann aus grundsätzlichen Sicherheitserwägungen die endgültige Beseitigung der radioaktiven Abfälle nicht ersetzen, sondern nur als befristete Übergangslösung zugelassen werden.“ Mit Blick auf die aktuelle Situation gewinnt  folgende Aussage in gleicher Drucksache an Gewicht: „Eine langfristige Zwischenlagerung über Jahrzehnte schafft wegen der notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der Zwischenlager zusätzliche Sicherheitsprobleme.“

Trotz anerkannter Notwendigkeit der Endlagerung waren die politischen Debatten hierüber in den Folgejahren von zum Teil heftigen Auseinandersetzungen geprägt. Die fehlende Endlagerung diente als Argument gegen die Nutzung der Kernenergie. Im Jahre 2000 erließ  die Bundesregierung der 14. Legislaturperiode gar ein zehnjähriges Moratorium der Endlagererkundung  am Salzstock Gorleben.  Ein Licht am Ende des Tunnels tauchte im Koalitionsvertrag von 2009 auf. Dort heißt es zum Thema „Nukleare Sicherheit“: „Eine verantwortungsvolle Nutzung der Kernenergie bedingt auch die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle. Wir werden deshalb das Moratorium zur Erkundung des Salzstocks Gorleben unverzüglich aufheben und ergebnisoffen die Erkundungsarbeiten fortsetzen. Wir wollen, dass eine International Peer Review Group begleitend prüft, ob Gorleben den neuesten internationalen Standards genügt. Der gesamte Prozess wird öffentlich und transparent gestaltet.“  

Ein Gesetz gegen Glaubwürdigkeit und Vernunft

Das Licht erwies sich als eine Fata Morgana. Es wurde schlimmer als je zuvor: Zum Ende der 17. Legislaturperiode einigten sich die Regierungsparteien CDU/CSU und FDP in seltener Einmütigkeit zusammen mit SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie den Ländern auf ein „Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und zu Änderung anderer Gesetze“, kurz Standortauswahlgesetz genannt.

Dieses Gesetz ist eine 180 Grad- Wende zum Koalitionsvertrag. In dem Gesetz heißt es nunmehr: „Die bergmännische Erkundung des Salzstocks Gorleben wird mit Inkrafttreten dieses Gesetzes beendet.“ Und etwas später im Gesetzestext: „Die vorläufige Sicherheitsuntersuchung des Standortes Gorleben wird spätestens mit Inkrafttreten dieses Gesetzes ohne eine Eignungsprognose für den Standort Gorleben eingestellt.“

Die Suche nach einem Standort für die Endlagerung von Wärme entwickelnden radioaktiven Abfälle in einer tiefen geologischen Formation beginnt wieder von vorn. Erneut eine Entscheidung aus parteipolitischem Kalkül ohne Vernunft und Maß, nur um  auch bei SPD und Die Grünen Akzeptanz für ein Endlager für Wärme entwickelnde Abfälle zu erreichen. Was eben noch als Bedingung für eine verantwortungsvolle Nutzung  der Kernenergie galt, wird ad acta gelegt und auf den Sankt Nimmerleinstag vertagt. Um das Verantwortungsbewusstsein der Politiker scheint  es nicht gut bestellt zu sein.

In den zurückliegenden 37 Jahren hat es keine Bundesregierung vermocht, den 1977 benannten Standort Gorleben abschließend zu erkunden. Ihre gesetzlich auferlegte Verpflichtung,  Endlager einzurichten, bleibt weiterhin unerfüllt. Nach Lage der Dinge wird sie auch in den nächsten Jahrzehnten ihrer Verpflichtung nicht gerecht.

Dabei lassen die Ergebnisse der mehrjährigen – aber noch nicht vollständig abgeschlossenen – Erkundung des Salzstockes Gorleben die Eignung des Salzstockes als Endlager erwarten. Die Bundesregierung bestätigte dies ausdrücklich  in ihrer Vereinbarung mit den Energieversorgungsunternehmen im Juni 2000. Gleichwohl wurde die weitere Erkundung für 10 Jahre ausgesetzt. Erst ab 2010 wurden die bisherigen Befunde erneut einer Bewertung unterzogen, die zum gleichen Ergebnis führte: Keine Erkenntnisse, die gegen eine Eignung sprächen. Gegenteilige Äußerungen von Politikern, denen der Salzstock ungeeignet erscheint,  sind ideologisch motiviert und haben keinen fachlichen Hintergrund.

Wie es aussieht, werden 37 Jahre intensiver Standortauswahl und bergmännischer Erkundung des Salzstockes in den Wind geschrieben und das trotz nachweislich aussichtsreicher  Eignung des Salzstockes. Rund 1,6 Milliarden Euro sind bisher von den Abfallverursachern für die Erkundung aufgebracht worden, Geld, das über den Strompreis von den Stromkunden bezahlt worden ist. Liefert die Bundesregierung keine schlüssige Begründung für die Aufgabe des Standortes Gorleben, riskiert sie eine Schadensersatzklage.

Als Grund für den Neustart der Standortsuche heißt es im Gesetz:

„Ziel des Standortauswahlverfahrens ist, in einem wissenschaftsbasierten und transparenten Verfahren für die im Inland verursachten, insbesondere hoch radioaktiven Abfälle den Standort für eine Anlage zur Endlagerung nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des Atomgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland zu finden, der die bestmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet.“

„Das Standortauswahlverfahren soll bis zum Jahre 2031 abgeschlossen sein.“

Im Umkehrschluss bedeutet diese gesetzliche Formulierung, dass die bisherige Standortauswahl auf keinem wissenschaftlichen und transparenten Verfahren beruhte. Das ist eine unglaubliche, zudem völlig haltlose Kritik an Bundesbehörden, Wissenschaftlern und Sachverständigen, die für diese Auswahl verantwortlich waren.  Auch steht sie im krassen Gegensatz zu dem unten zitierten Ergebnis der Gorleben Untersuchungskommission.

Bereits in den 60er Jahren wurde Salzgestein als Endlager für alle Arten radioaktiver Abfälle als vorteilhaft gegenüber Ton und Granit durch die Vorgängerbehörde der heutigen Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe ausgewählt. Es würde den Rahmen sprengen, den Vergleich der Gesteinsarten hier darzulegen. Wichtig ist vielmehr, dass im Jahre 2006 die Bundesanstalt erneut einen Bericht vorlegte, in dem nach nochmaliger wissenschaftlicher Expertise Salzgestein der Vorzug eingeräumt wird. Also beschränkten sich damals Bund und Länder zu recht auf einen Standort mit Salzstock. Insgesamt wurden in den 70er Jahren über 140 potenzielle Standorte nach wissenschaftlich gesicherten Auswahlkriterien unterzogen, die heutigen, auch internationalen Anforderungen  entsprechen. Am Ende dieses Prozesses blieben drei Standorte übrig, von denen 1977 Gorleben ausgewählt wurde. Im gleichen Jahr wurde die so genannte  Gorleben-Kommission des Landkreises Lüchow-Dannenberg eingesetzt, die zunächst mit Kommunalpolitikern, später auch mit Verbandsmitgliedern besetzt wurde. Bis zu ihrer Auflösung im Jahr 1991 hat sie in 70 Sitzungen die Entwicklungen und Ergebnisse der Standortuntersuchung verfolgt und darüber berichtet.

Eine Bestätigung für das sachgerechte Vorgehen der Standortauswahl wie der anschließenden Erkundung lieferte die Beschlussempfehlung des ersten Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages /4/. In der zusammenfassenden Bewertung der Regierungsparteien heißt es:

„Auch die Entscheidung für den Salzstock Gorleben als Erkundungsstandort für ein mögliches Endlager im Jahr 1977 ist nachvollziehbar, schrittweise und nach wissenschaftlich abgesicherten Kriterien erfolgt. Sie entsprach nicht nur dem damaligen Stand von Wissenschaft und Technik, sondern war auch aus heutiger Sicht geradezu beispielhaft und fortschrittlich. Zwei verschiedene Auswahlverfahren – durch die Kernbrennstoffwiederaufarbeitungsgesellschaft mbH (KEWA) im Auftrag des Bundes und  durch einen interministeriellen Arbeitskreis (IMAK) des Landes Niedersachsen – kamen unabhängig voneinander zu dem Ergebnis, dass der Standort Gorleben nach den damals anzulegenden und angelegten Bewertungsmaßstäben der geeignetste Standort ist.“

Auch an sicherheitstechnischen Regelungen gab es kein Defizit. Die Anforderungen an einen Standort  sowie dessen Erkundung, wie auch die Planung und den Betrieb eines Endlagers wurden bereits 1983 als „Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk“ /5/ vom damals zuständigen  Bundesminister des Innern  vorgegeben. Diese Anforderungen wurden nach aktuellen, auch internationalen Erfordernissen überarbeitet und durch die „Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle“ /6/ im Juli 2009 ersetzt. Unter anderem wird darin gefordert, „die Integrität des Gebirgsbereiches muss über einen Zeitraum von einer Million Jahren sichergestellt sein.“

Fazit also:

Auswahl und Erkundung des Standortes Gorleben erfolgte nach wissenschaftlichen Kriterien, die  noch heute,  auch gemessen an internationalen Maßstäben, dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Es ist folglich zu erwarten, dass für die erneute Standortauswahl keine entscheidend anderen Kriterien zugrunde gelegt werden als für Gorleben. Es gibt daher keine sachlich-fachlichen Gründe, den Standort Gorleben aufzugeben und einen neuen Standort zu suchen.

Ein sinnloser Vergleich

Neu im Gesetz ist ein vergleichendes Standortauswahlverfahren, „das auf die Ermittlung des im Hinblick auf die Sicherheit bestmöglichen Standortes in Deutschland gerichtet ist,“ so der Wortlaut in der Gesetzesbegründung. Dieses Ziel ist, was trivial und einsichtig ist, denklogisch nicht erreichbar. Dies würde voraussetzen, dass alle potenziellen Standorte untertägig erkundet und dann miteinander verglichen werden müssten. Die Suche des „bestmöglichen“ Standortes durch vergleichende Standortuntersuchungen ist faktisch unmöglich, da durch die Variabilität geologischer Formationen sowie die möglicherweise beabsichtigte Einbeziehung unterschiedlicher Wirtsgesteine (Salz, Ton, Granit) grundsätzlich unterschiedliche Endlagerkonzepte (technisch und geotechnisch) erforderlich sind. Die Bewertung der Endlagersicherheit kann daher nur für einen konkreten Standort auf der Grundlage des Gesamtkonzeptes erfolgen.

Ein Vergleich der Ergebnisse wäre zudem wegen der Komplexität der Systeme nicht objektivierbar, ein eindeutiges Ranking daher nicht möglich /7/.

Auch ist international eine untertägige Erkundung mehrerer Standorte mit dem Ziel den „bestmöglichen“ Standort zu finden, weder Stand von Wissenschaft und Technik noch wird in anderen Ländern ein derartiges Vorgehen angestrebt. International werden Vergleiche im Rahmen von Standortauswahlverfahren allenfalls auf der Basis der Ergebnisse von übertägigen Erkundungen beziehungsweise Bohrungen wie in Finnland und Schweden im Sinne einer Standortvorauswahl durchgeführt.

Fazit:

Die Auffindung des bestmöglichen Standortes ist nicht realisierbar. Ein Standortvergleich ist wegen der Variabilität geologischer Formationen faktisch nicht möglich. Die Endlagersicherheit kann nur in Verbindung mit dem Endlagerkonzept bewertet werden. Letzteres liegt nur für Salzgestein vor, nicht aber für Ton oder Granit.

Dem Auswahlverfahren soll eine Erörterung und Klärung von Grundsatzfragen der Endlagerung, insbesondere auch von Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und Abwägungskriterien für die Standortauswahl sowie die Prüfung von Alternativen  in einer pluralistisch zusammengesetzten Kommission vorausgehen. Hier stellt sich  erneut die Frage, ob die Bundesregierung ihrem mit Fachleuten besetzten und mit der Einrichtung von Endlagern betrauten Bundesamt für Strahlenschutz wie auch ihrer Beratungskommission für Entsorgungsangelegenheiten (ESK) keine ausreichende Fachqualifikation zugesteht. Überdies wird eine pluralistisch besetzte  Kommission in der beabsichtigten Größe erfahrungsgemäß wohl kaum zu einem einheitlichen Votum bei der Klärung der ihr zugewiesenen Aufgaben gelangen. Demokratische Abstimmungen aber sind in Sicherheitsfragen, und um solche geht es, nicht zulässig.

Zudem muss sich die Bundesregierung den Vorwurf gefallen lassen, dass in der Vergangenheit offensichtlich geschludert wurde, wenn erst jetzt eine Klärung der Grundsatzfragen der Endlagerung herbeigeführt  werden soll. Die Beschlussempfehlung der Bundesregierung  im Bericht des ersten Untersuchungsausschusses  /4/  offenbart dagegen ein vollkommen anderes Verständnis vom voran gegangenen  Auswahlverfahren. Es wurde ein positives Fazit über die Standortauswahl Gorleben gezogen, Defizite waren nicht festgestellt worden. 

Wo keine Bereitschaft ist, ist auch kein Weg

Ein an „gesellschaftlichen Partizipationsprozessen orientierter  Auswahlprozess“ soll zur Grundlage einer Entscheidung gemacht werden. Hierbei wird die Öffentlichkeit wohl in einem stärkeren Maße einbezogen, als es in der Vergangenheit der Fall war. Unbewiesen ist jedoch, ob dadurch tatsächlich das Ziel einer höheren Akzeptanz für einen Endlagerstandort erreicht wird. Wahrscheinlich wird es dieselben politischen Auseinandersetzungen geben wie in der Vergangenheit. Dann allerdings nicht nur an einem Standort, sondern bereits bei mehreren zur Erkundung vorgesehenen Standorten /8/.

Zu keiner Zeit haben sich alle im Bundestag vertretenen Parteien eindeutig und mit Nachdruck zur Errichtung eines Endlagers bekannt und eingesetzt. Schlimmer noch, jede sich bietende Gelegenheit wurde genutzt, um die Standorterkundung zu verzögern und obendrein die Eignung des Standortes ständig infrage zu stellen, obwohl bereits positive wissenschaftliche Erkenntnisse aus den Erkundungen gezogen worden sind. Gebetsmühlenartig konnte so die fehlende Endlagerung als Argument  gegen die Kernenergienutzung ins Feld geführt werden. In ihrer ständigen kontroversen Auseinandersetzung um die Endlagerung boten die Parteien ein verheerendes Bild in der Öffentlichkeit und schürten auf diese Weise Angst und Widerstand bei Bürgern gegen jegliches Endlagervorhaben. Ein Paradebeispiel bietet das  Forschungsbergwerk Asse. Längst bekannte schwach radioaktive Sickerwasser wurden urplötzlich politisch interessant, um sowohl die Asse selbst in Misskredit zu bringen, aber auch um für das Endlagervorhaben in Gorleben  als schlechtes Vorbild zu dienen. Die „Geister“, die die Politiker damit hervorriefen, werden sie nicht mehr los. Überdies ist trotz des mehrheitlichen Bekenntnisses zum Standortauswahlgesetz nicht glaubhaft, dass die Kernenergiekritiker unter den Politikern sich nunmehr künftig für die Endlagerung aussprechen werden, besonders wenn sich Widerstand an den ausgesuchten Standorten aufbaut.

Die Mitsprache der Öffentlichkeit bei Großvorhaben, insbesondere von der  vom Vorhaben betroffenen Bevölkerung, entspricht dem heutigen Zeitgeist. Es darf aber kein Zweifel darüber aufkommen, dass die Entscheidung über die sicherheitsgerichteten Auswahlkriterien sowie über Eignungsfragen auf der Basis über- und untertägiger Erkundung von Fachleuten getroffen werden müssen und nicht von Politikern oder der Öffentlichkeit.

Das Standortauswahlgesetz: Ein politisches Blendwerk

Es gibt keine sachlich-fachlichen Gründe den Standort Gorleben ruhen zu lassen oder gar aufzugeben. Die Eignungshöffigkeit des Salzstockes  wurde wiederholt belegt.

Auswahl und Erkundung des Standortes Gorleben erfolgte nach wissenschaftlichen Kriterien, die  noch heute  auch gemessen an internationalen Maßstäben dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen.

Ein Standortvergleich mit dem Ziel, den bestmöglichen Standort zu finden – ein Hauptanliegen des Standortauswahlgesetz -,  ist nicht realisierbar.

Die mit der Klärung von Grundsatzfragen der Endlagerung beauftragte Kommission wird nach Lage der Dinge, wenn überhaupt, zu keinen entscheidend anderen Ergebnissen kommen, wie sie bereits für Auswahl und Erkundung von Gorleben vorgelegen haben.

Bei dem Standortauswahlgesetz handelt es sich nicht um einen fachlich-wissenschaftlichen gebotenen Prozess, wie auch in /8/ festgestellt wurde. Vielmehr  handelt es sich um den „kleinsten gemeinsamen Nenner“ der zustimmenden Parteien, um das Thema Endlagerung zwischen ihnen streitfrei zu stellen. Die Dauerhaftigkeit dieses zu erheblichen finanziellen Lasten der Abfallverursacher getroffenen Konsenses  ist zweifelhaft.

Die tatsächliche Quintessenz des Standortauswahlgesetzes aber ist die, dass es infolge der im Gesetz vorgesehenen Zeitabläufe und öffentlichen Beteiligungen wie auch die Erweiterung der Klagebefugnis für die Standortgemeinden ganz sicher vor 2060 kein untertägiges Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle geben wird. Auch 2080 wäre keineswegs abwegig.

Insbesondere wird dieses Klagerecht das Standortauswahlverfahren um eine weitere zeitraubende „Schleife“ verkomplizieren und verlängern /9/. Zudem stellt es eine eindeutige Abkehr von der Drittschutzdogmatik dar, wonach nur bei Verletzung der Rechte von unmittelbar Betroffenen Klagebefugnis für diese Personen besteht. Die im letzten Moment ins Gesetz aufgenommene Erweiterung der Klagebefugnis hat präjudizierende Wirkung und wird sich von daher noch als belastende Hypothek bei künftigen Großprojekten erweisen.

Die Zwischenlagerung in Ewigkeit

Nicht nur, dass die Bundesregierung mit dem Standortauswahlgesetz den Grundsatz der Generationengerechtigkeit bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle aufgibt, auch entgegen früherer Erklärungen (siehe oben) strebt sie erklärtermaßen die extrem langfristige oberirdische Zwischenlagerung an und schafft damit faktisch oberirdische Endlager für hochradioaktive Abfälle. Wenn ein Politiker in den 90er Jahren oder früher jemals einen solchen Vorschlag geäußert hätte, es hätte im Bundesparlament einen Sturm der Entrüstung gegeben. Es klingt sarkastisch, aber tatsächlich werden wohl die meisten der Politiker, die diesem Gesetz zugestimmt haben, eine etwaige Realisierung der untertägigen Endlagerung nicht miterleben.

50, 60 oder noch mehr Jahre müssen verglaste hochradioaktive Abfälle und abgebrannte Brennelemente in Castor-Behältern im Zwischenlager Gorleben über den heutigen Zeitpunkt hinaus aufbewahrt werden, einem Lager, das einstmals von der niedersächsischen Umweltministerin Griefahn wegen seiner leichten Bauweise heftig verunglimpft worden ist. Ein vergleichbares Zwischenlager mit den Brennelementkugeln des Hochtemperaturreaktors steht in Ahaus und weitere Brennelement-Zwischenlager wurden an sämtlichen Kernkraftwerksstandorten errichtet. Ihnen allen steht die dauerhafte Zwischenlagerung bevor. Die Lagerung abgebrannter Brennelemente in Kernkraftwerksnähe war von der rot-grünen Bundesregierung in 2001 gesetzlich verlangt worden. Die Genehmigung sämtlicher Zwischenlager ist auf 40 Jahre befristet, von denen aber je nach  Zeitpunkt ihrer Genehmigung schon etliche Jahre verstrichen sind. Sämtliche abgebrannten Brennelemente enthalten zwar noch einen nutzbaren Anteil an den Kernbrennstoffen Uran und Plutonium, ihre Wiederaufarbeitung im Ausland aber wurde durch ein rechtliches Transportverbot zu den Wiederaufarbeitungsanlagen ebenfalls in 2001 unterbunden.

Welchen gerichtlichen Unwägbarkeiten Zwischenlager ausgesetzt sein können, wird am Beispiel des Kernkraftwerkes Brunsbüttel deutlich. Dem dortigen Zwischenlager entzog das OVG Schleswig im Juni 2013 die Genehmigung, die es zehn Jahre zuvor bekommen hatte. In der mündlichen Urteilsbegründung hieß es, „das Bundesamt für Strahlenschutz habe es versäumt, die Folgen eines Absturzes eines Airbus A380 auf das Zwischenlager vor der Genehmigungserteilung zu ermitteln, obwohl die hierfür erforderlichen Daten vorlagen. Das Gericht habe offen gelassen, ob dieses Ermittlungsdefizit durch eine nachträgliche Untersuchung der Behörde aus dem Jahr 2010 gegenstandslos geworden sei; insoweit bestünden aber jedenfalls Zweifel gegenüber der verwendeten Untersuchungsmethodik. 

Politischer Konsens „heiligt“ die Mittel. Oder?

Dieses Urteil ist aus einem weiteren Grund bedeutsam. Die Einigung mit der niedersächsischen Landesregierung über das Standortauswahlgesetz „konnte nur zu dem Preis erzielt werden, dass das zentrale Zwischenlager Gorleben, das als einziges Zwischenlager in Deutschland über eine Genehmigung zur Lagerung der aus Frankreich und Großbritannien zurückzunehmenden Castor-Behältern verfügt, eben für diese Behälter ausgeschlossen wird. Gleichzeitig haben Bund und Länder vereinbart, bis Januar 2014 drei Standorte in drei  Bundesländern für die Zwischenlagerung dieser Behälter zu finden“ /9/. Bis auf zwei Bundesländer haben alle anderen signalisiert, keine aus dem Ausland zurückkommenden Castor-Behälter aufzunehmen. Doch angesichts des OVG-Urteils geschieht zunächst nichts.

Ziemlich perfide wirkt vor diesem Hintergrund deshalb eine Regelung im Standortauswahlgesetz, wonach den Betreibern von Kernkraftwerken aufgegeben wird, dafür zu sorgen, dass die aus der Wiederaufarbeitung stammenden mit verglasten hochradioaktiven Abfällen beladenen Castor-Behältern in Lager am Kernkraftwerk aufbewahrt werden. Die dazu erforderlichen Genehmigungsverfahren werden zudem nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfungen und vermutlich auch nicht ohne Klageverfahren zu haben sein, die sich außerdem über mehrere Jahre hinziehen können /9/. Dieser Konsens wurde vom ehemals federführenden Umweltminister als „Durchbruch“ bezeichnet. Der Konsens trägt eher das Etikett „Einbruch in privatwirtschaftliche Verantwortlichkeiten.“ 

Welchen Wert und welche Zuverlässigkeit daher politische Aussagen haben wie die im Koalitionsvertrag von 2006  „Die Bundesregierung geht die Lösung der Endlagerfrage zügig und ergebnisorientiert an und beabsichtigt, in dieser (!) Legislaturperiode zu einer Lösung zu kommen“, mag jeder für sich beantworten. Schwerwiegender aber ist, dass die eingangs erwähnten grundsätzlichen Sicherheitserwägungen, die oberirdische Zwischenlagerung nur als befristete Übergangslösung zu akzeptieren, politischen Erwägungen geopfert werden. Das schafft kein Vertrauen in der Bevölkerung.

Dr. Klaus Tägder Februar 2014

Über den Autor

Dr. Klaus Tägder – Diplomphysiker –

Berufliche Tätigkeiten als:

       wissenschaftlicher Angestellter am Institut für Nuklearmedizin der Med. Hochschule Hannover zuständig für den Betrieb des Forschungsreaktors und diverse medizinische Untersuchungen (6 Jahre)

       Sachverständiger beim TÜV Hannover, Bereich Kerntechnik, überwiegend als Projektleiter für das vormals geplante Nukleare Entsorgungszentrum Gorleben und für das Castor – Zwischenlager (7 Jahre)

 

Wissensgebiete:

       Strahlenphysik (Strahlenschutz, -wirkung, -messungen, -abschirmungen)

       Kernbrennstoffe (Verarbeitung, Anreicherung, Wiederaufarbeitung, Kernmaterialkontrolle)

       Anlagensicherheit, Objektschutz

       Radioaktive Abfälle (Behandlung, Transporte, Lagerung, Endlagerung)

       Atomrecht, Strahlenschutzrecht

Literatur

/1/ Bundestagsdrucksache 9/1231  vom 22.12.1981

/2/ Zur friedlichen Nutzung der Kernenergie, Information des Bundesministers für Forschung und Technologie, 1977, ISBN 3-88135-000-4

/3/ Bundestagsdrucksache 8/570 vom 08.06.1977

/4/  Deutscher Bundestag, Beschlussempfehlung und Bericht des 1. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes vom 23.05. 2013, Drucksache 17/13700

/5/ Bundesministerium des Innern (BMI), Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk, GMBl. 1983, S.220

/6/ Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle, Juli 2009

/7/ http://www.eike-klima-energie.eu/climategate-anzeige/atomare-endlagerplanung-ein-endloser-akt-politischen-unwillens/

/8/ Deutscher Bundestag Plenarprotokoll 17/251 vom 28. Juli 2013, Anlage 5, Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Michael Paul (CDU/CSU)

/9/ Das Standortauswahlgesetz oder „Des Kaisers neue Kleider“, Ulrike Feldmann, Atomwirtschaft (atw) Vol. 58 (2013), S. 543f




Energiewende wirkt: Anteil energiearmer Haushalte steigt auf 17 Prozent

Bei Spiegel Online  berichtet ein Florian Diekmann

Kostenexplosion bei Strom, Öl, Gas: Energiearmut in Deutschland nimmt drastisch zu

Strom, Heizung und Warmwasser sind für immer mehr Bundesbürger kaum noch bezahlbar. 6,9 Millionen Haushalte müssen nach Informationen von SPIEGEL ONLINE mehr als jeden zehnten Euro für Energie ausgeben – 2008 waren es erst 5,5 Millionen Haushalte.

Hamburg – Steigende Energiekosten werden zu einem Problem für immer mehr Bürger in Deutschland. Allein von 2008 bis 2011 ist der Anteil sogenannter energiearmer Haushalte in der Bundesrepublik von 13,8 auf 17 Prozent gestiegen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, die SPIEGEL ONLINE vorliegt. Damit gilt inzwischen mehr als jeder sechste Haushalt als energiearm….

..“Die fossilen Energien werden zur Armutsfalle, und die Bundesregierung sieht tatenlos zu, wie jedes Jahr 400.000 Haushalte mehr in diese Falle geraten“, sagt die Grünen-Umweltexpertin Bärbel Höhn. Das von Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) angekündigte „Bündnis für bezahlbares Wohnen“ sei ohne Maßnahmen zur Energieeinsparung zum Scheitern verurteilt, kritisiert die Grünen-Bundestagsabgeordnete.

Und im Handelsblatt Online ist zu lesen :

Die Grünen haben über eine Anfrage an die Bundesregierung beunruhigendes aufgedeckt: Zusehends mehr Menschen rutschen angesichts steigender Kosten in die „Energiearmut“. Die Oppositionspartei spart nun nicht an Kritik. Die Grünen warfen der Regierung vor, sie tue zu wenig, um Gebäude besser zu isolieren und den Einbau sparsamerer Heizungen zu fördern. So würden die Menschen von den steigenden Kosten überfordert: „Das Resultat sind vermehrte Gassperren und Leute, die an allen Ecken und Enden sparen müssen, um in kalten Wintern die Rechnungen bezahlen zu können“, sagte Grünen-Energieexpertin Bärbel Höhn.

Die links-grüne Zeit   konnte sich bisher noch nicht auf die richtige Blattlinie einigen und übernahm nur die SPON Variante des Einführunsgtextes. Der „weiterführende“ Link führt zu einer Fülle fachfremder Beiträge, aber nicht zur Energiearmut. Vielleicht ist es auch besser so.

Auch Science Sceptical hat sich dieser vorhersehbaren Heuchelei angenommen.

Autor Rudolf Kipp bemerkt:

…Es ist immer ein gefundenes Fressen für einen Blogger wenn er seine Auffassung, die bislang in den Mainstream-Medien eher stiefmütterlich vertreten wurde, an so prominenter Stelle vertreten findet. Allerdings machte sich beim Lesen des Artikels erst eine gewisse Ernüchterung breit, die nach vollständiger Lektüre zu staunendem Unglauben wurde. Grund für diese Gefühlsentwicklung war, dass ein für das Verständnis der dargestellten  Problematik Energiearmut  wesentlicher Begriff in dem Beitrag überhaupt nicht genannt wurde.

Daher hier die Frage an die Leser: Welcher gesuchte Begriff taucht in dem Spiegel-Online Artikel nicht ein einziges Mal auf?

Dirk Maxeiner von ACHGUT spießt besonders die Heuchelei der Grünen auf:

 

Grünes Armuts-Beschaffungsprogramm immer erfolgreicher

Das ist die hohe Kunst der Politik. Schritt eins: Man verursache ein Problem. Schritt zwei: Man schiebe dieses Problem anderen in die Schuhe. Schritt drei: Man stelle allerlei Forderungen auf, die das Problem nicht lösen, sondern weitere Probleme schaffen. Wie dieser Dreisprung geht, führt gerade die Grüne Exministerin Bärbel Höhn in Vollendung vor. Im Angesicht der durch die grüne Wind- und Sonnen-Ideologie explodierenden Strompreise entdeckt die Dame plötzlich “Energiearmut”. Die hat aber nicht etwa etwas mit der Zwangs-Förderung der sogenannten erneuerbaren Energien zu tun, sondern ganz im Gegnteil: “Die fossilen Energien werden zur Armutsfalle, und die Bundesregierung sieht tatenlos zu, wie jedes Jahr 400.000 Haushalte mehr in diese Falle geraten”, sagt Frau Höhn.

Die Logik hinter dieser Aussage bleibt ihr absolutes Geheimnis, schließlich liegt der Energiepreis in Ländern, die beispielsweise auf Gas vertrauen, um bis zu zwei Drittel (USA) niedriger als hier. Und deshalb fordert Frau Höhn den nächsten Unsinn: die Bundesregierung müsse die energetische Sanierung von Gebäuden stärker finanziell fördern. Konkret sollten die Kosten von der Steuer absetzbar sein, Förderprogramme der staatseigenen KfW-Bank besser ausgestattet und ein Klimazuschuss zum Wohngeld gewährt werden, sagt Höhn. Eine Studie der KFW-Bank hatte vergangenes Jahr ergeben, das die energetische Sanierung von Häusern für die Besitzer (und erst recht die Mieter) häufig unwirtschaftlich ist: “Die staatliche Förderbank KfW hat in einer Pressemitteilung zu den volkswirtschaftlichen Konsequenzen der Energiewende eingeräumt, dass sich aus heutiger Sicht die Investitionen in energieeffizientes Bauen und Sanieren „nicht allein aus den eingesparten Energiekosten refinanzieren lassen“.Siehe hier. Weiter so im Armutsbeschaffungs-Programm!