Energiewende wirkt – Eingeständnis Gabriel:“Für die meisten anderen Länder in Europa sind wir sowieso Bekloppte.”

Erkenntnis Gabriel am 17.4.14 in Kassel:

“Für die meisten anderen Länder in Europa sind wir sowieso Bekloppte.”

Mit dieser ebenso bemerkenswerten, wie richtigen Aussage zur Energiewende machte sich Bundeswirtschaftsminister Siegmar Gabriel bei seinem Auftritt in der Kasseler Solar Firma SMA Solar sicherlich keine Freunde. Nach Aussagen des Teilnehmers  Rainer Hahne in „lokalo 24 Nachrichten“, fiel dieser Satz, aber es fielen noch andere, ebenso richtige Sätze, die wir hier als wörtliche Zitate aus seiner Rede vom 17.4.14 in Kassel wiedergeben[1]: „Die Energiewende steht kurz vor dem Aus“

Update: Siegmar Gabriel feiert bei einem Vortrag am 5. März 2012 die „gesamten Erneuerbaren“ als deutsche Erfolgsgeschichte die mehr als „350.000 neue Jobs mit Zukunft“ „geschaffen“ hätte…mit Dank an Spürnase Reiner Hoffmann Solarkritiker der ersten Stunde jetzt im Exil. 

…..und weiter in seinem Vortrag sagte Gabriel:

“Die Wahrheit ist, dass die Energiewende kurz vor dem Scheitern steht.”

“Die Wahrheit ist, dass wir auf allen Feldern die Komplexität der Energiewende unterschätzt haben.”

Den anwesenden Verantwortlichen der hessischen Photovoltaik-Firma SMA Solar und allen sonstigen EEG Gewinnlern fiel fast die Kinnlade  herunter, als sie dieses sehr späte, dafür unverblümtere Eingeständnis vernahmen.

Hier ein paar Ausschnitte aus der Hessenschau vom 17.4.14 – mit einigen aber kaum den wesentlichen Zitaten aus der denkwürdigen Rede des Bundeswirtschaftsministers. Mit Dank an Spürnase den Solarkritiker im Exil R. Hoffmann

Auch im nordhessischen lokalen Sender von SAT 1 werden diese Teile seiner Rede gebracht. Anschauen lohnt.

Der streitbare Diskutant im Sat1 Film in welchem über diese Tagung berichtet wird, der mit Gabriel über den Kohlepfennig diskutiert, heißt übrigens Stefan Grüger und  ist im Vorstand des Solarlobby Verein „Eurosolar Deutschland“. Er ist ein ehemaliger Spezi des verstorbenen Gründers von „Eurosolar“, des SPD Bundestagsabgeordneten Hermann Scheer, der es fast zum hessischen Wirtschaftsminister gebracht hätte. Grüger hat es jetzt über die Landesliste der SPD in den hessischen Landtag geschafft. Dort wird er weiter im Sinne seiner Lobby wirken. Zu diesem Lobbyverein gehört oder gehörte übrigens auch die heutige Grünenvorsitzende Simone Peter.

Zu dieser ministeriellen Bankrotterklärung passt es, dass nun auch die Verbraucherzentrale für Kapitalanleger die Deutsche Bank vor weiteren Windkraftengagements warnt.

In einer Presserklärung heißt es dort:

Berlin. 30.03.2014 – Die Verbraucherzentrale für Kapitalanleger (VzfK) hat heute in einem offenen Brief an Jürgen Fitschen, den Vorstandssprecher der Deutsche Bank AG, vor Engagements im Bereich der Erneuerbaren Energien gewarnt. Insbesondere bat die VzfK um eine kritische Überprüfung der Kundenbeziehung zum kontroversen Projektentwickler juwi AG aus dem pfälzischen Wörrstadt.

Die VzfK argumentiert, dass nach den spektakulären Insolvenzen von Prokon, Windwärts, Windreich, Solar Millennium AG und vielen anderen dubiosen Renewable-Unternehmen weitere Schädigungen von Kapitalanlegern, aber auch Aktionären von Kreditinstituten, angesichts krasser Missstände im Bereich Renewables zu erwarten seien. Die VzfK bittet den Deutsche Bank-Vorstand daher, durch geeignete Portfoliomaßnahmen und Kreditentscheidungen sicherzustellen, dass der Schaden für die Deutsche Bank AG, ihre Aktionäre und Kunden minimiert wird. Insbesondere bittet man um eine kritische Prüfung des Kreditengagements bei der aufgrund eines Korruptionsskandales in Thüringen sowie umstrittener Windkraftprojekte insbesondere im Naturpark Hochtaunus in die Kritik geratenen Projektentwicklers juwi AG.

Unter Verweis auf den Sachverständigenrat der Bundesregierung geht die VzfK davon aus, dass das EEG-System kollabieren müsse und dass volkswirtschaftliche Verluste in mindestens dreistelliger Milliardenhöhe zu erwarten seien. Bereits heute ächzten Verbraucher und die deutsche Industrie unter einer im europäischen und internationalen Vergleich aberwitzig hohen Kostenbelastung…

Für uns und unsere Leser stellt sich damit umso dringender die Frage, wann endlich die Regierung Merkel mit ihrem hyperaktiven Bundeswirtschaftsminister und Vizekanzler Gabriel nun die Wende von der Energiewende einleitet, nachdem die Erkenntnis ihrer praktischen Undurchführbarkeit offensichtlich nun auch die höchste Regierungsmitglieder erhellt hat.

Dort beginnt man wohl einzusehen, dass man zwar Politik gegen jede Vernunft, auch gegen die eigenen Landsleute machen kann, aber  niemals gegen geltende Naturgesetze, seien es physikalische oder ökonomische.

Oder wird diese dringend notwendige Wende von der Wende deshalb solange hinausgezögert, bis keine Bestrafung durch den Wähler – dank seiner Vergesslichkeit- oder durch entsprechende Wirtschaftsstrafkammern wegen vorsätzlichem Wuchers wg, Verjährung, zu erwarten ist?

Wir vermuten, dass es auch deshalb solange dauert, weil keiner der derzeit Verantwortlichen in Bund und Ländern in diesem Zusammenhang eine weiße Weste hat. Denn niemand von denen kann sagen: Wir wussten es nicht besser! Sie alle, von ganz wenigen -namentlich bekannten- Ausnahmen abgesehen, haben zusammen mit ihren Parteifreunden in Bund- und Länderparlamenten, inklusive der „Opposition“, fröhlich lachend, diesem verwerflichen und schädlichen Gesetzeswerken zugestimmt. Sie haben damit keine Möglichkeit gesichtswahrend herauszukommen.  Es müssen wohl neue Gesichter her, die diesen Albtraum für unser Land beenden könnten.

Ergänzung: Auf Klimaretter.info finden wir diesen passenden Grabgesang:

Nächster Solarpionier pleite

Das hessische Solarpionier-Unternehmen Wagner & Co. Solartechnik GmbH ist insolvent. Die hessische Firma hatte sich auf Solarstrom und -wärme spezialisiert und Solarthermie-Kollektoren hergestellt. 1979 von acht Studenten und Mitgliedern der Anti-Atom-Bewegung gegründet, hatte Wagner in seinen besten Zeiten 400 Mitarbeiter.


[1] http://www.1730live.de/sigmar-gabriel-nimmt-in-kassel-stellung-zur-energiewende/ Hier sind nur wenige Ausschnitte zu hören, aber die haben es auch in sich.




Strahlenschutzkommission will Sicherheitszonen um KKW erweitern – und fördert so nur die Strahlenangst der Deutschen

Was sagt die Strahlenschutzkommission?

Es wurden Rechnungen mit Freisetzungen von 3,1*1017Bq Jod-131 und 2,9*1016Bq Cs-137 gemacht, das sind etwa doppelt so große Werte als wie sie von Japan berichtet worden sind. Als berechnete Häufigkeit des Ereignisses wird mit 2,1*10-7 pro Jahr angegeben, das bedeutet, daß einmal in 5 Millionen Jahren mit dieser Freisetzung zu rechnen ist. Die Rechnungen wurden für die Wetterverhältnisse der Kernkraftwerke Unterweser, Grohnde und Philippsburg durchgeführt. Das Kriterium zur Evakuierung war 100mSv innerhalb von 7 Tagen bei angenommenem ungeschütztem Daueraufenthalt im Freien. Es wurde berechnet, bis zu welcher Entfernung vom KKW mit schwerwiegenden deterministischen Effekten zu rechnen ist, wenn bestimmte Schwellendosen überschritten werden. Bei den Schwellendosen handelt es sich um Werte, die bei 99% der exponierten Personen noch KEINE Effekte hervorrufen.

Die SSK kommt zu der Empfehlung, die Planungsgebiete rund um ein KKW für den Fall der schlimmsten Katastrophe (GAU, INES 7) zu erweitern, und zwar

·       die „Zentralzone“ mit den vorgesehenen Maßnahmen „Evakuierung“, „Einnahme von Jodtabletten“ und „Aufenthalt in Gebäuden“ von 2km auf ca. 5km. Die Maßnahmen sind vor einer absehbaren Freisetzung von Nukliden durchzuführen, eine Evakuierung soll nach 6 Stunden abgeschlossen sein.

·       die „Mittelzone“ soll auf 20km Entfernung ausgedehnt werden. Die Maßnahmen sind identisch mit denen der Zentralzone, jedoch bleibt zur Durchführung der Evakuierung 24 Stunden Zeit.

·       Die „Außenzone“ reicht bis 100km Entfernung. Dort sollen die Maßnahmen „Aufenthalt in Gebäuden“, Verteilung von Jodtabletten und Warnung vor dem Verzehr frischer Lebensmittel vorbereitet werden.

Was ist dazu zu sagen?

·       Die Freisetzungen in Japan stammen von den Kernschmelzen dreier Reaktoren, diese hatten zusammen eine elektrische Leistung von 2028MW. Die deutschen Vergleichsreaktoren haben jeder eine geringere Leistung um 1400WM. Obwohl also die deutschen Reaktoren im Vergleich zu denen in Japan kleiner sind, wurden höhere Freisetzungen als in Japan angenommen, es wurde von der SSK also ein schlimmeres Ereignis als in Japan angenommen. Ein Grund dazu wird nicht genannt.

·       Deutsche Reaktoren besitzen Filter, in denen eventuell austretende radioaktive Nuklide aufgefangen werden und abklingen können. Diese gab es in Fukushima nicht, nur deshalb gab es die Freisetzungen. Die hohen angenommen Freisetzungen kann es bei deutschen Reaktoren nur ohne Filter geben. Ist das möglich?

·       Im März 2011 konnte man aus den täglich veröffentlichten online-Berichten mit den Aufzeichnungen zur Ortsdosisleistung auf dem Kraftwerksgelände von Fukushima schließen, daß außerhalb des Kraftwerksgeländes kein Mensch einen gesundheitlichen Schaden durch Strahlung erleiden wird. Diese Schlußfolgerung wurde ein Jahr später bei den Vorträgen der Fachtagung [2] bestätigt.

·       UNSCEAR hat in seinem kürzlich veröffentlichten Bericht [3] vom 2.4.2014 festgestellt, daß auch in Zukunft keine gesundheitlichen Schäden durch Strahlen für Menschen (Krebs) in Japan zu erwarten sind.

·       Der Fukushima-Unfall wurde als INES 7-Ereignis eingestuft. Zur Definition von INES 7 heißt es: „Auswirkungen außerhalb der Anlage: Schwerste Freisetzung, Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt in einem weiten Umfeld, Gesundheitliche Spätschäden über große Gebiete, ggf. in mehr als einem Land.“ Folglich stehen die Einstufung als INES 7 und der Bericht von UNSCEAR im Widerspruch zueinander.
Dazu ist zu bemerken, daß die Reaktoren in Fukushima etliche Mängel hatten: zu kleines Containment, unzureichender Tsunamischutz, keine Wasserstoffrekombinatoren, keine Filterstrecken, und dennoch ist KEIN Mensch zu Schaden gekommen. Also trotz der Mängel kein Schaden, das kann als grandioser Erfolg der weltweit verfolgten Sicherheitsphilosophie im Reaktorbau angesehen werden.

Worin liegt die Gefährlichkeit bei der Kernenergie?

Bei der friedlichen Nutzung der Kernkraft gibt es eine Gefahr, die bei Nutzung der fossilen Energien nicht vorhanden ist, das ist die Strahlung. Diese Gefahr konnte man im Anfang (1953, „Atome für den Frieden“) noch nicht richtig einschätzen, weil die Wirkung der hochenergetischen Strahlung auf Lebewesen nur wenig erforscht war. Man hatte daher aus Vorsicht damals recht niedrige Grenzwerte für die erlaubte Exposition von Menschen angesetzt [4]. Diese Werte flossen in die Gesetzgebung ein und wurden in späteren Jahren immer nur herab gesetzt. Die Vorsicht hatte letztendlich zur Folge, dass es von 1945 bis 2007 weltweit nur ca. 147 Todesopfer durch Strahlung gegeben hat, dabei sind die Opfer des Tschernobyl-Unfalles und Unfälle durch Fehler im medizinischen Bereich eingeschlossen [3]. Es gibt Erläuterungen zu diesen Unfällen in [5]. Man kann festhalten:

Die friedliche Nutzung der Kernenergie war von Anfang an eine einzigartige Erfolgsgeschichte mit einer Sicherheit, wie sie in keinem anderen technischen Bereich erreicht worden ist.

Heute ist die Gesetzgebung zum Schutze vor Strahlung durch Radioaktivität sehr streng. Sie verlangt, jede noch so kleine Strahlendosis zu vermeiden. Der Grund für diese Vorgabe ist die Annahme, dass jede noch so kleine Strahlendosis unabhängig von der Zeit der Einwirkung schädlich sei (Konjunktiv!!!). Das ist die LNT-Hypothese (linear-no-threshold). Man weiß, dass diese Hypothese nicht die Realität beschreibt. Im Niedrigdosisbereich ist genau das Gegenteil der Fall, dort ist Strahlung der Gesundheit förderlich. Es gibt sehr viel Literatur darüber [6]. In der Fachzeitschrift „StrahlenschutzPRAXIS“ wird zuweilen über diese Dinge berichtet. Allerdings waren früher gesundheitsfördernde Effekte von Niedrigdosisstrahlung oft schwach, Zweifel kamen auf. Neuerdings gibt es mit dem Co-60-Ereignis von Taiwan [7] ein sehr deutliches Zeichen auf die Nützlichkeit von Strahlung an einem großen Kollektiv von Menschen. Es ist ein unfreiwilliger Großversuch mit Ganzkörper-Langzeitbestrahlung von Menschen mit harter gamma-Strahlung, wo die Krebsrate fast auf NULL sank. Daraus sollten Konsequenzen gezogen werden: Diese Effekte sollten von den internationalen und nationalen Strahlenschutzauthoritäten nicht mehr ignoriert, sondern in alle Überlegungen einbezogen werden.

Was nützt eine Evakuierung bei Unfällen?

Die Evakuierung in Japan hat Todesfälle zur Folge gehabt, das wird von der SSK berichtet: Entwurzelung der Evakuierten, Suff, Suizide sind die Folge. Es wurden an verschiedenen Stellen Zahlen um 1000 Opfer genannt, was plausibel erscheint. Ähnliches ist aus den weitreichenden Evakuierungen nach dem Tschernobyl-Unfall bekannt, die IAEA kritisierte 1991 die überzogenen Evakuierungsmaßnahmen und Lebensmittelrestriktionen. Allerdings hatte die ganze Welt nichts aus der IAEA-Kritik gelernt. Die Maßnahmen der Regierung in Japan sind noch weitgehender als diejenigen beim Tschernobyl-Unfall.

Durch die beim Strahlenschutz ignorierte nützliche Wirkung von Niedrigdosisstrahlung kommt ein weiterer Gesichtspunkt hinzu, denn durch die Evakuierungen hat man den Menschen eine nützliche Strahlendosis vorenthalten. Schon beim Tschernobyl-Unfall wurde eine um 15% bis 30% niedrigere Krebsrate unter den „emergency workers“ und 5 bis 17% weniger Krebs bei den Bewohnern der Gegend von Bryansk festgestellt [8], so daß bei NICHT-Evakuierung einige tausend bis vielleicht sogar 10 000 Menschen vor Krebs bewahrt worden wären. Ein ähnliches ist in Japan zu sagen, bei NICHT-Evakuierung wären viele Menschen vor Krebs bewahrt worden.

Was ist zu tun?

Die weltweit seit einem halben Jahrhundert gültige Strahlenschutzphilosophie sollte geändert werden. Das ist in der Fachwelt bekannt, aber es wird offenbar nicht darüber geredet. So fanden die Leser der Fachzeitschrift „StrahlenschutzPRAXIS“ dort 2006 in einem Bericht von Prof. Becker die Schlußfolgerung:

Aus diesen und Gründen wissenschaftlicher Korrektheit und intellektueller Redlichkeit ist ein baldiger Paradigmenwechsel im Strahlenschutz erforderlich.“

Prof. Becker erhielt für einen Aufsatz mit ähnlichem Inhalt in Nuclear Europe Worldscan 1998 in London den Preis der European Nuclear Society für die beste Publikation des Jahres 1998. Die Erkenntnisse vom Co-60-Ereignis von Taiwan waren darin noch NICHT eingeflossen, ein überaus wichtiger Grund für erforderliche Änderungen also noch nicht bekannt.

Die SSK hat die Erkenntnisse zu den nützlichen Effekten von Strahlung im Niedrigdosisbereich nicht beachtet. Evakuierungen könnten im engen Nahbereich eines Kernkraftwerkes nützlich sein, nicht jedoch im Fernbereich.

Alle Erkenntnisse, Meinungen, Gesetze werden von Menschen gemacht, und Menschen können irren. Die Geschichte hat dazu Beispiele parat. Die Strahlenschutz-Fachwelt sollte den Mut besitzen, zum Wohle der Menschen die Politik auf Irrtümer aufmerksam zu machen und auf Korrektur zu drängen.

Literatur

[1] http://www.ssk.de/SharedDocs/Beratungsergebnisse_PDF/2014/Planungsgebiete.pdf?__blob=publicationFile

[2] Fachsymposium „Strahlenschutz – Ein Jahr nach Fukushima“ des Deutsch-Schweizerischen Fachverbandes für Strahlenschutz e.V. (FS), 8. und 9.März 2012 in Mainz

[3] http://www.unscear.org/

[4] Paul Laufs, „Reaktorsicherheit für Leistungskernkraftwerke“, Springer-Vieweg 2013, Abschnitt 3.2.2. „Gefahrenpotenzial und Reaktorsicherheit“

[5] http://www.kernfragen.de/kernfragen/documentpool/strahlenexpo_03_2014.pdf

[6] http://www.energie-fakten.de/pdf/hormesis.pdf; Berichte in www.buerger-fuer-technik.de unter 5. Radioaktivität, Strahlung; ein exzellentes Buch ist kostenlos unter http://tinyurl.com/nlsm4wm zu finden

[7] http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC2477708/ , oder: http://www.eike-klima-energie.eu/climategate-anzeige/die-dosis-macht-das-gift-auch-bei-strahlung/

[8] Z. Jaworowski in http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC2889503/

[9] StrahlenschutzPRAXIS 2/2006, Seite 44 bis 48; auch in www.buerger-fuer-technik.de mit der Überschrift „LNT or not LNT, that ist he question“




Energiewende: Grüne Zauberlehrlinge oder der Wettlauf in den Untergang

All das sei aber nur um den Preis der Zerstörung der Natur und der Gefährdung der menschlichen Gesundheit möglich gewesen, behaupten die Grünen aller Parteien. Nur durch den Vorrang für die Einspeisung von „sauberem“ erneuerbaren Strom in das Netz und die 20-jährige Garantie der dafür gezahlten Vergütung sei es möglich, den „schmutzigen“ Strom aus Kohle- und Kernkraftwerken zurückzudrängen.
Unter diesen Umständen verwundert es nicht, dass die Kosten-Nutzen-Bilanz des EEG wie der ganzen „Klimapolitik“ eindeutig negativ ausfällt. Obwohl die Verbraucher den EEG-Strom über Zuschläge auf den Strompreis jährlich schon mit über 22 Milliarden Euro subventionieren, ist der Einsatz der besonders „schmutzigen“ Braunkohle nicht zurückgegangen. Im Gegenteil: Im vergangenen Jahr erreichte er den höchsten Stand seit der Wiedervereinigung Deutschlands. Dem entsprechend stieg auch der Ausstoß des „Klimagases“ CO2. Deutschland ist das einige Mitgliedsland der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD), in dem das der Fall ist. Dabei sahen sich die Bundesregierungen unter Angela Merkel stets als „Vorreiter“ der Klimapolitik und steckten sich entsprechend ehrgeizige CO2-Reduktions-Ziele.
Der Ökonom Ottmar Edenhofer, stellvertretender Direktor des Potsdam Institut für Klimafolgenforschung und Co-Vorsitzender des „Weltklimarates“ der UN (IPCC), gab vor einigen Jahren in einem Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung in bemerkenswerter Offenheit zu, mit Umweltschutz habe der „Klimaschutz“ nichts zu tun. Es gehe vielmehr um die Umverteilung von Weltvermögen. Statt der ursprünglich angestrebten Fortsetzung des Kyoto-Abkommens wurde nämlich Ende 2009 auf dem „Klima-Gipfel“ von Kopenhagen lediglich die Einrichtung eines Green Climate Fund (GCF) beschlossen, in den wohlhabende Länder bis 2020 jährlich 100 Milliarden Dollar einzahlen sollen. Das Geld soll es ärmeren Ländern ermöglichen, sich an den unvermeidlichen Klimawandel anzupassen. Wie das zu verstehen ist, bleibt selbstverständlich Auslegungssache. Die Definitionsmacht liegt dabei wohl bei der global agierenden Finanzindustrie.
Um die Umverteilung von Vermögen geht es bei der Energiewende aber auch auf nationaler Ebene, und zwar von den relativ armen Bewohnern von Mietskasernen zu den Eigentümern von Villen mit Solardach und den Planern und Anteilseignern von Wind- und Solarparks sowie den Banken, die solche Projekte finanzieren. Die enge Verbindung zwischen Selbsthass und gutmenschlicher Doppelmoral sorgt dafür, dass das alles mit gutem Gewissen vonstatten geht. Naturschutz gilt dabei lediglich als Störfaktor. In Nordhessen sollen zum Beispiel 50 bis zu 200 Meter hohe Windräder mitten im Naturpark Kaufunger Wald errichtet werden. In Mittelhessen sollen die bewaldeten Kammlagen des Taunus Windparks geopfert werden. Ähnlicher Frevel bahnt sich im Pfälzer Wald, Deutschlands größtem zusammenhängenden Waldgebiet, an. Eine vor Jahren vom Bundestag einstimmig durchgewunkene Änderung des Paragrafen 35 des Baugesetzes macht es möglich, 200 Meter hohe Ungetüme in Gegenden zu pflanzen, in denen bislang selbst die Errichtung kleiner Regenschutzhütten für grasende Kühe verboten war. Deshalb hatten Bürgerinitiativen bislang kaum Chancen, Windparks zu verhindern.
Alles, was kräftig subventioniert wird, ist nach kurzer Zeit im Überfluss vorhanden. Davon zeugen die Milchseen und Butterberge, die noch vor wenigen Jahrzehnten durch die europäischen Agrar-Subventionen geschaffen wurden. Die älteren Leser werden sich noch gut daran erinnern. In der ökonomischen Literatur ist das als „Kobra-Effekt“ bekannt. Das Schlagwort bezieht sich auf Kopfprämien, die ein britischer Gouverneur im kolonialen Indien auf das Fangen der Giftschlangen ausgesetzt hatte, um der Kobra-Plage Herr zu werden. Durch die Prämien wurden aber schlaue Bauern zum Züchten von Kobras veranlasst und es gab auf dem Subkontinent bald mehr Kobras als je zuvor.
Etwas Ähnliches passiert gerade bei uns infolge der üppigen Subventionierung so genannter erneuerbarer Energien. An sonnigen und/oder windreichen Wochenenden produzieren Windräder und Photovoltaik schon jetzt deutlich mehr Elektrizität, als in Deutschland gebraucht wird. Am letzten Sonntag, dem 13. April, war das wieder einmal der Fall. Zu Ostern könnte es noch dicker kommen, sofern uns das “Kaltluft-Ei” erhalten bleibt. Damit das Stromnetz nicht zusammenbricht, müssen dann die Netzbetreiber entweder überschüssiger Strom gegen saftige Zuzahlungen an Nachbarländer verschenken oder die Betreiber von Wind- und Solarparks großzügig für die Notabschaltung ihrer Anlagen entschädigen. In jedem Fall müssen die Stromkunden für die zusätzlichen Kosten aufkommen. Gleichzeitig macht der im Überfluss in das Netz eingespeiste Grünstrom tendenziell alle konventionellen Kraftwerke unrentabel. Zurzeit rechnen sich nur noch Braunkohle- und abgeschriebene Kernkraftwerke. Bald wird es aber wohl keine Form der Stromerzeugung mehr geben, die nicht subventioniert werden muss. Schon jetzt wird jeder der schätzungsweise 50.000 Beschäftigten im Geschäftsbereich „Erneuerbare“ jährlich mit etwa 400.000 Euro subventioniert. Ein Selbstmordprogramm.
Auf der VII. Internationalen Klima- und Energiekonferenz, die am 10. April in Mannheim stattfand, hat Dipl. Ing. Michael Limburg, der Vize-Präsident des veranstaltenden unabhängigen Europäischen Instituts für Klima und Energie (EIKE) vorgerechnet, dass die aufsummierten Kosten des EEG schon im Jahre 2022 die stolze Summe von 1,2 Billionen Euro überschritten haben werden. Hinzu kommen die Kosten der staatlich verordneten Wärmedämmung von Gebäuden in ähnlicher Größenordnung. Deutschland hat schon jetzt die mit Abstand höchsten Industriestrompreise der Welt. Nur Tschechien und Bulgarien liegen noch leicht darüber. Von daher verwundert es nicht, dass die Inlandsinvestitionen der Schlüssel-Industrien Stahl und Chemie bereits unter den Abschreibungen liegen. Der leise Abschied der Industrie von Deutschland ist also bereits im Gange. Aber das ist einer Gruppe in der CDU/CSU-Fraktion des deutschen Bundestages namens „Klimakreis“ offenbar noch nicht genug. In einem gerade vorgelegten Positionspapier fordert die Gruppe eine verbindliche Senkung des Energieverbrauchs in der EU um 40 Prozent bis zum Jahre 2030. Der Wettlauf in den Untergang hat begonnen.

Der Beitrag erschien zuerst bei ef und auf Edgar Gärtners Homepage




Scheinriesen der Moderne – Turturische Energien II Elektroperpetumobile

Heutiges Thema: Elektroperpetumobile

 

Wer einmal Gelegenheit hatte, einen Tesla Roadster zu fahren, und nur ein bisschen technikaffin ist und sich nur ein bisschen für PS erwärmen kann, wird sich kaum seiner Faszination entziehen können: das Ding geht ab wie Schmitz‘ Katze, liegt wie ein Brett auf der Straße, und ist dabei sehr leise. Hat man das nötige Kleingeld für dieses besondere Spielzeug gerade nicht zur Hand, und sucht ohnehin ein Fahrzeug für den Alltagsgebrauch, findet man Elektroautos, die – wenn sie nicht ohnehin in die Klasse der elektrifizierten Krankenstühle gehören – nicht nur viel zu teuer sind, sondern zu dem hohen Preis auch schlechtere Eigenschaften aufweisen. Sie sind lahm, langsam, und hinsichtlich sowohl Reichweite wie auch „Tankzeiten“ für den Alltag unbrauchbar.

Mit Range-Extendern kann man das Reichweitenproblem angehen. Aber nur ewig Gestrige werden dafür einen Verbrennungsmotor einbauen, mit dem ein Generator betrieben wird, der die Batterie im Fahren nachlädt. Wir stellen hier Antriebe für den modernen Weltenretter vor.

Auf www.speedmanagement.de (herunterscrollen bis zum 18.Dezember 2013) wird ein Elektroauto mit Reichweitenverlängerung vorgestellt. Hier der Originaltext:

Anhänger rollt und treibt zusätzlich einen Dynamo ( Lichtmaschine ,Stromerzeuger ) pro Rad an. Batterie wird während der Fahrt aufgeladen oder direkt zum einspeisen der Elektromotoren und kann so einer Reichweitenverlängerung von Elektroautos dienen. An roten Ampeln oder Kreuzungen könnte ein Schwungrad die Lichtmaschinen weiter bewegen und stabilisieren, so dass die Räder beim anfahren die Lichtmaschine nicht jedes Mal aus dem Stand antreiben müssen. Ein weiterer Vorteil: Die Batterien bekommen weniger Ladecyclen, jedes Laden verkürzt die Lebensdauer vom Akku und so die Reichweite vom Elektromobil.

 

Fassen wir zusammen: Die in der Batterie gespeicherte chemische Energie wird in elektrische Energie gewandelt, aus der ein Elektromotor mechanische Energie macht. Damit zieht das Auto einen Anhänger, dessen dadurch rollende Räder ihre mechanische Energie über Dynamos in elektrische Energie wandeln, die der Batterie zugeführt, und in chemische Energie gewandelt wird.

Mein Verbesserungsvorschlag: den Anhänger weglassen, und den Dynamo gleich am Elektromotor anflanschen. Oder noch besser: auch das Auto weglassen, und zu Hause auf ewig perpetumobile Energie erzeugen!

Einer geht noch.

Bei einem fahrenden Auto drehen sich ja nicht nur die Räder, sondern es weht auch ein Fahrtwind. Richtig, man kann ein Windrad betreiben! Wie sich diese „Cleanenergy – for a better environment“ Webseite begeistert, ist das

die Zukunft der Elektromobilität, wie der chinesische Farmer aus Banjiehe in der Nähe von Peking sie sich vorstellt. In nur drei Monaten hat der 55-Jährige ein eigenes Elektroauto entworfen: Er hat Elektromobilität mit Windkraft gekoppelt und sein E-Mobil mit einer Windturbine an der Spitze versehen, die zusätzlich Strom generiert. Das Auto funktioniert im Grunde wie eine Windmühle, erklärte Tang. … Der kleine hellblaue Elektroflitzer muss ungefähr 65 Kilometer pro Stunde erreichen, dann setzen sich die Turbinenblätter in Bewegung und erzeugen schadstofffreie Energie.“ ( ab ca min 0:40)

Die pseudotechnische Elektroauto-Jubel-Webseite www.mein-elektroauto.com hat auch noch welche. Auch sie wollen Das Elektroauto mit dem Fahrtwind aufladen, aber statt eines schnöden Ventilators nutzen sie eine Windturbine an einem Windkanal, und bemerken kritisch:

Der erzeugte Strom wahrscheinlich nicht für eine Verdopplung der Reichweite [reicht], aber ich schätze, das 10 bis 20 Prozent mehr an Reichweite durchaus möglich wären.

Alternativ könne man auch einen 6 Meter hohen Mast (natürlich aus regenerativem Bambus) mitnehmen, an dessen Spitze ein Windrad angebracht ist. Ein Video zeigt, wie es geht: um das zweisitzige Elektroauto (Typ Krankenstuhl) aufzuladen wird mit 9 Personen – zählen Sie nach – der Mast errichtet. Das offensichtlich erforderliche Begleitfahrzeug mit Verbrennerantrieb, in dem mindestens 7 Personen und der Mast befördert werden, wird im Video nicht gezeigt.

Und noch einer von Mein Elektroauto, ein Solarzellen-Autodach als Range Extender. Das Dach bringt 75 W Peak. Da das Auto 130km/h schnell sein kann, und eine Reichweite von 250 km hat, sind nach 2h die Batterien leer. Im Hochsommer, mittags, bei wolkenfreiem Himmel kommt es aber dank des Solardaches viel weiter: 75 W * 2h = 0.15 kWh. Ein Elektroauto VW eUp braucht 0.117 kWh/km, mithin verhilft das Dach zu einer zusätzlichen Reichweite von 1.3km! Hurra, es geht und ist kein Perpetuum Mobile.

Wir überlegen, Turturische Orden am grünen Juteband zu verteilen.

P.S. Wer in der Industrie beschäftigt war und mal in die unglückliche Lage kam, die Folgen eines konzernweiten Ideenwettbewerbs auswerten zu müssen, wird reichlich über Perpetuum Mobiles berichten können. Lassen Sie hören!

Über den Autor: 

Dr. Ulrich Steiner ist Physiker mit Diplom in Kernphysik. Seine Promotion erlangte er in der Krebsforschung mit einem biophysikalischen Thema. Nach über zwei Jahrzehnten in der Human-Pharmazeutischen Biotechnologie in Forschung, Entwicklung, Produktion und Planung begann er, Bioenergien und andere „Erneuerbare“ auf ihre Eignung für großtechnische Nutzung zu durchsuchen. Was er fand waren vor allem, nun ja, Turturische Energien.




„Energiepolitische Geisterfahrt – die deutsche Wendewirklichkeit“

I. AUSGANGSSITUATION

Die Energiewende soll zwei (vermeintliche?) Probleme lösen: Erstens die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen beseitigen, die nach den „Prophezeiungen“ des Club of Rome über die Grenzen des Wachstums aus dem Jahre 1972 „sehr zeitnah“ nicht mehr verfügbar sein werden, sprich die Begrenztheit der Vorräte an Kohle, Öl und Gas wird ins Kalkül gezogen. Dadurch sollen sich auch die anthropogen verursachten Emissionen des Gases CO2 verringern, die vom wissenschaftlichen „Mainstream“ ganz wesentlich für den Klimawandel verantwortlich gemacht werden – Stichwort: Menschengemachter Klimawandel. Zweitens soll das deutsche Energiesystem sukzessive, d.h. in vier Schritten von fossilen auf erneuerbare Energien wie Sonne, Wind, Biomasse und Wasserkraft umgestellt werden. Bis 2020 sollen jeweils mindestens 35%, bis 2030 50%, bis 2040 65% und bis 2050 80% der Stromerzeugung regenerativ erfolgen, die gesamte Energieversorgung zur Jahrhundertmitte zu mindestens 50%.

Parallel zum Umstieg von fossilen Energieträgern auf erneuerbare Energien erfolgt der Ausstieg aus der Kernenergie, der schon in 2022 zu 100% vollzogen sein soll (doppelter Ausstieg aus Kohle und Uran). Dies ist das Ergebnis der im Nachgang zu der Naturkatastrophe vom 11. März 2011 – dem Erdbeben und Tsunami mit anschließender Havarie von drei Reaktoren in Fukushima/Japan – von der Bundesregierung am 6. Juni 2011 getroffenen Entscheidungen (Eckpunkte für eine beschleunigte Energiewende). Kurz zuvor war der Kernkraftnutzung in Deutschland noch eine Funktion als „Brückentechnologie“ zugetraut und zugebilligt worden. D.h. sie sollte einen behutsamen Systemwechsel von Fossil auf Erneuerbar auch wirtschaftlich abfedern und begleiten (zum Status quo der Kernenergie in Deutschland siehe nur www.kernenergie.de).

Die Energiewende setzt damit einen gravierenden Umbau des gesamten deutschen Energieversorgungssystems in allen Sektoren (Erzeugung, Transport über Leitungsnetze, Speicher) voraus, einschließlich der Anpassungen in Industrie und Gesellschaft (Effizienzerhöhung, Energieeinsparung, Orientierung am Stromangebot). Zu beachten ist, dass sich Strom in energiewirtschaftlich relevantem Maße bis heute kaum speichern lässt. Hinzu kommt die Notwendigkeit, vermehrt Strom zu importieren. Wirtschaftlich mit vertretbarem Wirkungsgrad sind lediglich Pumpspeicherkraftwerke (PSKW) in der Lage, die Speicherfunktion (über einen Umweg) in einer nennenswerten Größenordnung zu übernehmen. Allein schon aufgrund der Topographie können aber gar nicht so viele PSKW gebaut werden, wie notwendig wären. Alle andern Speichersysteme sind noch „meilenweit“ von der großtechnischen Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit entfernt.

Das Vehikel zur Umsetzung der Wende bildet das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Es trat zum 1. April 2000 zu Zeiten einer rot-grünen Bundesregierung in Kraft und löste das Stromeinspeisungsgesetz – mit dem ersten Einspeise- und Vergütungssystem zugunsten regenerativen Stroms – ab, das seit dem 1. Januar 1991 gültig war.

Als Väter dieses ganze fünf Paragraphen starken „Gesetzes über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz“ werden einzelne Politiker von CSU, Grünen und SPD kolportiert. Sicher ist, dass der entsprechende Gesetzesentwurf von der CDU/CSU-Fraktion eingebracht und u.a. von Helmut Kohl und dem FDP-Politiker Helmut Haussmann (dem damaligen Bundeswirtschaftsminister) unterzeichnet wurde. Also eine schwarz-rot-grüne Erfindung, die knapp 10 Jahre später unter der Mitwirkung von Solarunternehmern am Gesetzesvorhaben richtig „vergoldet“ wurde.

Das Markenzeichen des an die Bedingungen im liberalisierten Strommarkt angepassten und erheblich erweiterten EEG – zuletzt geändert am 20.12.2012, mit zwischenzeitlich 66 Paragraphen und fünf Anhängen – sind der Einspeisevorrang für Erneuerbare, die 20 Jahre lange Garantiezeit sowie die, trotz verschiedener Anpassungen nach unten (sog. Degressionen) immer noch stattlichen Einspeisevergütungen. Mit dieser in Kürze vorletzten Novellierung wurde – zum ersten Mal überhaupt – für die Förderung des weiteren Ausbaus von PV-Anlagen bei 52 Gigawatt eine Deckelung verfügt.

Der Anstieg der Nutzung von erneuerbaren Energien ist wesentlich auf das EEG zurückzuführen. Ihr Anteil an der Bruttostromerzeugung betrug im Jahr 2013 bereits 23,4 Prozent (siehe hierzu die umfangreichen Daten aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – www.bmwi.de).

II. FEHLENDE „SOLLBRUCHSTELLEN“ IM KONZEPT DER ENERGIEWENDE

Zweifelsfrei hat das EEG zur Markteinführung und -durchdringung der Erneuerbaren einen ganz wesentlichen Beitrag geleistet. Nunmehr kommen aber in zunehmendem Maße Probleme zum Tragen, die allein aus dem Konstrukt heraus zu erklären, und somit systemimmanent sind. Ein grundsätzliches Problem ist sicher, dass nicht von Beginn an ein Verfallsdatum festgelegt worden ist und auch die Evaluation nicht mit der notwendigen Akribie erfolgte, vermutlich weil sich die Finanzierung zu großen Teilen außerhalb des Bundeshaushalts bewegt.

Systemdefekt 1: EU-Zertifikate und EEG ein Widerspruch an sich

Bei der Einführung von Emissionszertifikaten auf Ebene der Europäischen Union im Jahre 2005 hätte man das EEG ersatzlos streichen müssen. Denn obwohl beide Systeme eine Verringerung der CO2-Emissionen beabsichtigen, schließen sie sich im Grunde genommen aus. In der Folge kann „ … durch das EEG keine Kohlendioxidminderung erzielt werden, die über das durch den Emissionshandel allein bewirkte Maß hinausgeht.“ (Manuel Frondel u.a.: Solarweltmeister Deutschland? Ein gewaltig teurer Irrtum, in: List Forum, Bd. 39 (2013), S. 99-122, hier S. 111). Denn die geringeren CO2-Emissionen in Deutschland lassen den Preis der an der Börse gehandelten Zertifikate/Verschmutzungsrechte sinken. Dadurch wird es günstiger Zertifikate zu kaufen, anstatt CO2-Vermeidungsmaßnahmen zu finanzieren. Die Einsparungen an der einen Stelle werden also durch höhere Emissionen an anderer Stelle kompensiert, es findet lediglich eine Verlagerung im EU-Raum statt (vgl. ebenda; interessant auch die FAZ vom 7. März 2014 (www.faz.net) mit dem Blick auf die vor 10 Jahren gelaufene Auseinandersetzung zwischen den Ministern Clement (Wirtschaft) und Trittin (Umwelt), wobei letzterer und damit die Unvernunft die Oberhand behielt). Damit degeneriert das EEG zum reinen Umverteilungsmechanismus, der zudem Innovationen verhindert, wie die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) zu Beginn des Jahres schlussfolgert (siehe www.e-fi.de auf den Seiten 51-52).

Systemdefekt 2: planwirtschaftlicher Fremdkörper mit eingebauter Ausbreitungstendenz

Das EEG widerspricht im Grunde genommen der Sozialen Marktwirtschaft und dem liberalisierten Strommarkt. Während die Liberalisierung auf einen wettbewerblich organisierten Strommarkt setzt, hebelt das EEG mit seiner stark planwirtschaftlichen Ausrichtung (Bevorzugung einzelner Energieerzeugungsarten, feste Einspeisevergütungen) diesen aus. Fatal wirkt sich die Interventions- (Ludwig von Mises) oder Subventionsspirale aus, die zur Eindämmung unbeabsichtigter Nebenwirkungen immer weitere Korrekturen notwendig macht. Peter Heller umschreibt dies mit dem Dominoeffekt von EEG-Subventionen, der eine Überproduktion von Strom, ebenso wie Industrierabatte, eventuell sogar Kapazitätsmärkte, auf jeden Fall aber Investitionen in den Netzausbau und schließlich auch die finanzielle Entlastung von Haushalten zwangsläufig nach sich zieht und damit massiv weitere Kostentreiber bedingt (beim 16. Albstädter Wirtschaftsforum – www.zak.de).

Systemdefekt 3: in Kauf genommene Ressourcenvernichtung hinterlässt Scherbenhaufen

Der im EEG verfügte Einspeisevorrang für Erneuerbare setzt einen simplen Prozess in Gang: Die verringerte Nachfrage nach konventionellem Strom verdrängt entsprechend der Merit-Order (Einsatzreihenfolge von Kraftwerken nach deren kurzfristigen Grenzkosten) Kraftwerke mit höheren variablen Kosten (gleich Grenzkosten) und sorgt dafür, dass Kraftwerke mit vergleichsweise niedrigeren variablen Kosten preissetzend werden. Dies sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt vor allem ältere, bereits abgeschriebene Kohlekraftwerke, die zusätzlich von fallenden Rohstoffpreisen profitieren. Dies führt wiederum zunehmend zur vorläufigen oder dauerhaften Stilllegung und sogar zur Nichtinbetriebnahme von hochmodernen Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerken, die aber als Produzenten von Regelenergie zur Stabilisierung des Stromnetzes – hier hat die Physik das letzte Wort – dringend gebraucht werden.

Die von der Bundesnetzagentur geführte Liste wird länger und länger. Ihr sind aufgrund einer Ende 2012 beschlossenen Neuregelung Stilllegungen mindestens 12 Monate im Voraus anzukündigen, auch vorläufige Abschaltungen müssen angezeigt werden (aktueller Stand: www.bundesnetzagentur.de). Entsprechende Ankündigungen liegen gegenwärtig von drei der vier großen Energieversorger, ebenso von Stadtwerken vor. Ist ein Kraftwerk „systemrelevant“ kann die Bundesnetzagentur anordnen, dass es zwei Jahre lang weiterbetrieben werden muss. Im Januar hat die EnBW beim Oberlandesgericht Düsseldorf eine Beschwerde eingereicht, mit der sie sich dagegen wehrt, vier Kraftwerksblöcke in Marbach und Walheim nicht abschalten zu dürfen.

Hohe Abschreibungen, Gewinneinbrüche, notwendige Finanzspritzen für Stadtwerke, gravierender Kursverfall bei den vier großen Energieversorgungsunternehmen – RWE, Eon, EnBW und Vattenfall –, Arbeitsplatzverluste inklusive, sind an der Tagesordnung. Auch den so hoffnungsvoll gestarteten Solar- und Windkraftanlagenbauern geht reihenweise die Luft aus. „Die Energiewende wird zum eiskalten Kapitalvernichter“ ist unter Bezugnahme auf eine Liste der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz in der Welt vom 6. März d.J. zu lesen. An den 50 größten Börsendebakeln der letzten Jahre in Deutschland partizipiert die Energie-Branche mit rund einem Viertel, obenauf Solar- und Windkraftfirmen (www.welt.de). Hinzu kommt ein schleichender Prozess der De-Industrialisierung, der insbesondere in energieintensiven Branchen bereits empirisch nachweisbar ist, und sich aufgrund der für die deutsche Volkswirtschaft typischen integrierten industriellen Wertschöpfungskette auch belastend auf die restlichen Glieder der Kette auswirkt (siehe hierzu die umfassende Analyse der Deutschen Bank vom 18. Dezember 2013 – www.dbresearch.de, hier S. 11-12). Dort wird auch sehr zu recht darauf hingewiesen, dass für eine Beurteilung der Energiewende die Netto-Effekte entscheidend sind. „Schließlich sind die häufig angeführten positiven Beschäftigungseffekte aufgrund von Investitionen in die Energiewende dadurch zu relativieren, dass sie zu nennenswerten Teilen auf … Subventionen zurückzuführen sind. Man muss sich also stets fragen, welche Beschäftigungseffekte man anderer Stelle mit den eingesetzten Mitteln hätte erzielen können. Da bei den Arbeitsplatzeffekten zudem häufig die Brutto-Effekte ausgewiesen werden, müsste zudem berücksichtigt werden, in welcher Höhe Beschäftigung in anderen Branchen verlorengegangen ist.“ (S. 7).

Nordrhein-Westfalen führt die Riege der stark Gebeutelten an, denn dort laufen die Problemlagen von Energieversorgern und klammen Kommunen unweigerlich zusammen. Die Städte sind in der Regel auch Anteilseigner an z.B. der RWE und/oder haben eigene Stadtwerke, die wiederum Beteiligungen halten. Hinzu kommt, dass NRW am wenigsten von den EEG-induzierten Zahlungsströmen profitiert, da die Fotovoltaik- bzw. Windkraftanlagen relativ stärker im Süden bzw. Norden der Republik massiert sind und der Stromverbrauch im bevölkerungsreichsten Bundesland mit der größten Dichte an Industriebetrieben am höchsten ist. Keinem anderen Bundesland kommt deshalb die Energiewende so „teuer“: 4,5 Mrd. € wurden 2013 in den EEG-Topf gelegt und nur 1,6 Mrd. € wieder „abgegriffen“ (siehe hierzu die ausführliche Analyse des BDEW vom Februar d.J. zur regionalen Verteilung auf den S. 82-92 – www.bdew.de). Nachvollziehbar, aber auch typisch und ganz konform mit der beschriebenen Interventionsspirale ist, dass der NRW-Wirtschaftsminister noch bevor die Bundesregierung die EEG-Novelle unter Dach und Fach hat, weitere Hilfen des Bundes anmahnt (siehe Handelsblatt vom 20.3.2014 www.handelsblatt.com).

Aber selbst im ansonsten gesunden Südwesten brennt es, so musste die Stadt Ulm für eine Kapitalerhöhung der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm, die Beteiligungen an Kohle-, Gas- und Offshore-Windkraftwerken halten, in zwei Schritten 30 Millionen € nachschießen und wird künftig auch Arbeitsplätze abbauen müssen (www.swp.de). Und die Anteilseigner der EnBW – grob je zur Hälfte das Land Baden-Württemberg und die neun Landkreise mit einer Beteiligung an den Oberschwäbischen Elektrizitätswerken (OEW) – müssen sich aufgrund einer Halbierung der EnBW-Ausschüttungen auf magere Jahre einstellen. Ob durch verminderte Ausschüttungen oder Verluste bei den Stadtwerken, alles kommt beim Bürger in Form von Leistungseinschränkungen an, denn im sogenannten Querverbund sorgten Gewinne aus dem Strom schon immer für kommunale Bäder, Verkehrsbetriebe und die Finanzierung weiterer Infrastrukturen. Die nächsten Hilferufe an Land und Bund sind hier schon vorprogrammiert.

Systemdefekt 4: unzureichende internationale Einbindung zwingt Deutschland auf Sonderweg

Sollbruchstellen schützen Systeme vor Überforderung – zumindest in technischen Anwendungen. Die Politik ist im Falle der Energiewende offenbar total überfordert, um von sich aus die richtigen Schlüsse und Konsequenzen zu ziehen. Zu den drei beschriebenen Defekten gesellt sich mit der mangelnden internationalen Einbindung die wohl offensichtlichste Schwachstelle.

Zwar haben 17 von 28 EU-Mitgliedstaaten unserem EEG vergleichbare Anreizsysteme, aber diese sind in ihrer Ausgestaltung und Zeitschiene wesentlich moderater. Österreich beispielsweise deckelt die Subvention auf maximal 27 Mio. € im Jahr, gibt „nur“ eine 13jährige Garantiezeit und wird in 2015 vom Einspeise- auf ein Quotenmodell umstellen. Italien, Spanien, Bulgarien, Griechenland und Tschechien haben schon längst die weit weniger opulente Förderung zurückgeschnitten.

Die Europäische Kommission unternimmt größte Anstrengungen, um zu einem gemeinsamen Energiebinnenmarkt zu kommen. Sie dringt unter anderem darauf, dass Förderregelungen bei sinkenden Technologiekosten schnell angepasst und die Erneuerbaren in den Energiemarkt integriert werden (z. B. durch den Wechsel von Einspeisevergütungen zu -prämien oder -quoten und durch Ausschreibungen) sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ausgebaut wird (siehe hierzu den Fortschrittsbericht „Erneuerbare Energien“ 2013, S. 14-15: www.bmwi.de).

Die Effizienzvorteile eines Energiebinnenmarktes zeigt Veit Böckers (Wettbewerbsökonomische Vorteile eines Europäischen Binnenmarktes für Stromerzeugung, in: DICE Policy Brief, September 2013, S. 6-7, hier S. 6) mit einer einfachen Überschlagskalkulation auf: „Würde die heute in Deutschland installierte Solaranlagenkapazität, die im Jahr 2011 18.500 GWh Solarstrom erzeugt hat, stattdessen in Spanien stehen, hätten damit 37.000 GWh Strom produziert werden können. So hätte sich bei einem durchschnittlichen Strompreis von 40 Euro/MWh zusätzlicher Strom im Wert von 740 Millionen Euro erzeugen lassen.“

Als Antwort auf die immer noch stark zersplitterte Förderlandschaft hat die Europäische Kommission Leitlinien entwickelt, denen zufolge die Förderung auf das notwendige Minimum und die Einführungsphase von Technologien beschränkt und letztendlich eingestellt werden soll. Auch soll der in den anderen Mitgliedstaaten erzeugte Strom aus Erneuerbaren Zugang zu nationalen Fördersystemen erhalten (siehe hierzu Moritz Bonn u.a.: „Brüsseler Spitzen“: Europäische Impulse für eine EEG-Reform, in: et Energiewirtschaftliche Tagesfragen, 30. März 2014, S. 1-2 – www.et-energie-online.de).

Gerade die zuletzt genannte Bedingung stellt einen richtigen „Sprengsatz“ dar, der schon im August dieses Jahres detonieren könnte. Beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist die Klage eines finnischen Windkraftbetreibers anhängig, der Strom nach Schweden liefert, aber dort keine Ökostrom-Förderung bekommt. Generalanwalt Yves Bot fordert in seinem Schlussantrag, solche Ungleichbehandlungen innerhalb von zwei Jahren zu beseitigen. Laut FOCUS und FAZ – aber auch EU-Energiekommissar Günther Oettinger und andere Brüssel-Insider sehen das so – könne das die EEG-Umlage sprengen (www.faz.net). Locker könnte man formulieren, „bis dass der EuGH euch scheidet!“ Ein vergleichbares Verfahren mit Tschechien befindet sich übrigens im Anfangsstadium und hat noch nicht die Gerichtsebene erklommen.

Hinzu kommt das laufende Beihilfeverfahren wegen der sogenannten „Besonderen Ausgleichsregelung“ – so wird der Ausnahmetatbestand für befreite Unternehmen genannt: siehe hierzu Anhang 1 – mit weiteren ungeklärten juristischen Fragen, die allerdings nicht ganz die Brisanz des oben genannten Falles haben.

Offensichtlich ist, dass selbst in der Europäischen Union ein gemeinsamer Energiebinnenmarkt mit Nutzung sämtlicher Effizienzvorteile (d.h. auch des Einsatzes von Fotovoltaik- und Windkraftanlagen an den dafür optimalen Standorten) noch in den Sternen steht und die Unterschiede zwischen den 28 Mitgliedsstaaten so riesig sind, dass der notwendige Anpassungsprozess Jahre in Anspruch nehmen wird, von der technischen Seite mit den erforderlichen Übertragungsnetzen ganz zu schweigen. Und auch der beschlossene Ausstieg aus der Kernenergie wird immer mehr zum nationalen Alleingang. „Der deutsche Weg ist einer von vielen“ titelt die Stuttgarter Zeitung im Bericht über den Weltenergiekongress im südkoreanischen Daegu im Oktober letzten Jahres (www.stuttgarter-zeitung.de). Deutschland gesellt sich 2022 zu den 14 Ländern in Europa, die schon bisher ohne Atomkraft waren, während die Zahl derer weltweit wächst, die neue Kernkraftwerke planen und bauen. Laut der auch insgesamt sehr lesenswerten Energiestudie 2013 der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in Hannover waren Ende 2012 68 Kernkraftanlagen in 14 Ländern in Bau und weitere 110 in der Planungs- oder Genehmigungsphase (www.bgr.bund.de. Siehe noch Anhang 2 zum häufig angestellten Vergleich der Kosten von Kernkraft und regenerativer Energie).

Bundeskanzlerin Angela Merkel weiß das: In ihrer Regierungserklärung vom 29. Januar 2014 (S. 4-5) spricht sie von einer Herkulesaufgabe und dass kein vergleichbares Land auf der Welt seine Energiewende so radikal anpacke wie Deutschland. Es lohnt, sich die folgende Textpassage genauer anzuschauen: „Die Welt schaut mit einer Mischung aus Unverständnis und Neugier darauf, ob und wie uns diese Energiewende gelingen wird. Wenn sie uns gelingt, dann wird sie – davon bin ich überzeugt – zu einem weiteren deutschen Exportschlager. Und auch davon bin ich überzeugt: Wenn diese Energiewende einem Land gelingen kann, dann ist das Deutschland.“ So die Kanzlerin. Sie ist also nicht überzeugt, dass uns die Energiewende gelingt und sie sieht realistischer Weise, dass alle anderen noch größere Schwierigkeiten in der Umsetzung haben. Und sie thematisiert nicht den Fall des Misslingens, des Scheiterns: dann sitzen wir Deutsche, neben reichlich Häme und Schadenfreude, auch auf einem wirtschaftlichen Scherbenhaufen. Und danach sieht es aus.

III. VERTEILUNGSEFFEKTE

Durch die Finanzierung über den Strompreis entstehen gravierende Umverteilungseffekte (un)sozialer (von unten nach oben) und regionaler Art, die an anderer Stelle (z.B. in der zitierten BDEW-Studie) ausführlich beschrieben wurden. Es gibt Gewinner und Verlierer, die regelrechten Verteilungskämpfe auf Ebene der Bundesländer und der Interessengruppen (ersichtlich an den Stellungnahmen zur EEG-Novelle, siehe unter VI.) geben ein klares Spiegelbild ab. So unkoordiniert das Vorgehen auf Länderebene in der Umsetzung der Energiewende bislang war, so einig ist man sich bei der Gesprächsrunde im Bundeskanzleramt am 2. April 2014 zum EEG, deren Ergebnis die FAZ tags darauf sauber zusammenfasst: „Verbraucher zahlen für Energie-Kompromiss. Der Bund gibt nach. Die Ökostromhilfen werden nicht so stark gedeckelt. Teurer wird es für Stromkunden und Bahnfahrer.“ Es ging (mit Ausnahme von NRW) nur um reine Besitzstandswahrung, bei der die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten das große Ganze aus dem Blick verloren haben. Dabei sind die Größenordnungen um die es geht, auch im Vergleich zu anderen Ausgabeblöcken beachtlich: Das Volumen der EEG-Umlage mit 24 Mrd. € in diesem Jahr ist rund dreimal so groß wie der viel gescholtene Länderfinanzausgleich (8,5 Mrd. € in 2013) oder die Rundfunkgebühr (7,5 Mrd. € in 2012), auch der Solidaritätszuschlag liegt mit 15 Mrd. € immer noch kräftig darunter.

Nicht zu unterschätzen auch die Interessenlage des Bundesfinanzministers am EEG. Solange er die Energiewende nicht über den Bundeshaushalt finanzieren muss, verdient er daran mit. Da die Mehrwertsteuer auch auf die EEG-Umlagen erhoben wird, stecken rd. 4 Mrd. € im gesamten Umsatzsteueraufkommen in Höhe von 204 Mrd. € drin (die Energiesteuer mit 39 Mrd., Stromsteuer mit 7 Mrd. und Kernbrennstoffsteuer mit 1,3 Mrd. € werden davon unabhängig erhoben – Schätzungen für 2014 –www.bundesfinanzministerium.de). Müsste er umgekehrt die 24 Mrd. € selbst finanzieren, dann wäre das nach den Bundesministerien für Arbeit und Soziales mit 122 Mrd. und für Verteidigung mit 33 Mrd. sowie der Bundesschuld mit 30 Mrd. € der viertgrößte Haushaltsposten und würde etwa acht Prozent seines gegenwärtigen Gesamthaushalts in Höhe von 299 Mrd. € ausmachen (www.bundesfinanzministerium.de). Sicherlich gäbe es dabei im Parlament lange und harte Diskussionen, da bei anderen Budgets eingespart werden müsste.

IV. INTENTION VERSUS WIRKUNG: CO2-VERMEIDUNG FEHLANZEIGE

Ein Ziel der Energiewende ist, wie erwähnt, die anthropogen verursachten Emissionen des Gases CO2 zu verringern. Aus der Parallelität von Emissionshandel und EEG – Systemdefekt 1 – war aber eine Verminderung nicht zu erwarten. Dass nun darüber hinaus ein Anstieg von CO2 zu beobachten ist, resultiert aus dem beim Systemdefekt 3 beschriebenen Wirkungszusammenhang (siehe hierzu wiederum dbresearch, S. 11, auch zu Überlegungen, inwieweit ggf. die CO2-Emissionen bei einem Rückgang der Energiekosten infolge einer geringeren inländischen Wertschöpfung sinken könnten).

V. (ZWISCHEN)FAZIT

Welche Auswirkungen hat die gegenwärtige Energiewende auf unsere Volkswirtschaft: Schafft oder sichert sie Arbeitsplätze, regt sie zu Innovationen an, verbessert sie unsere Wettbewerbsfähigkeit? Ist der über das EEG in Gang gesetzte Umbau unseres gewachsenen Energieversorgungssystems überhaupt mit den physikalischen Gesetzmäßigkeiten (fehlende Speicherfähigkeit von Strom; Notwendigkeit konstanter Frequenz im Netz) in Einklang zu bringen? Sind die sich daraus ergebenden finanziellen Lasten und Belohnungen, sprich Kosten und Gewinne ausgewogen verteilt? Ist die deutsche Energiewende in Bezug auf die gewünschte Verringerung der CO2-Emissionen zielführend und besitzt sie eine solch überzeugende „Ausstrahlung“, dass mehr und mehr andere Länder nachfolgen?

Zusammenfassend betrachtet sind alle aufgeworfenen Fragen mit einem klaren Nein zu beantworten. Nach diesem eindeutigen, ernüchterndem Diktum kann man zu guter Letzt auch noch die eigentliche Sinnfrage stellen und diskutieren: ob der Klimawandel menschengemacht und überhaupt beeinflussbar ist? Die Antwort bleibt in dem einen wie anderen Falle spekulativ.

Marco Wehr hat sich (im FAZ-Feuilleton vom 7. Januar d.J. unter dem Titel “Kompetenzillusion” – www.faz.net) mit der Prognosefähigkeit und Güte wissenschaftlicher Berater, insbesondere auch von Klimatologen, auseinandergesetzt und es als reines “Orakelgekrakel” qualifiziert, das “… man guten Gewissens als unseriös bezeichnen …” kann. Dies bestätigen wunderbar die hilflosen Erklärungsversuche für die Stagnation der Erwärmung, die David Whitehouse aktuell zusammengetragen hat (Warming interruptus – Causes für the pause – www.thegwpf.org). Dem kann sich auch der am 31. März vorgestellte neueste Bericht des Weltklimarates (IPCC) nicht gänzlich entziehen. Von der Signalwirkung her nicht zu unterschätzen ist die unter Protest erfolgte Niederlegung des Mandats ausgerechnet durch einen Niederländer, Richard Tol, der nach eigenem Bekunden genug hat von Schwarzmalerei und übertrieben alarmistischen Szenarien. Tol – führender Klimaökonom und koordinierender Leitautor für das Kapitel über die wirtschaftlichen Auswirkungen – „ … vertritt die Position, dass die ökonomischen Auswirkungen des Klimawandels eher gering sind. Außerdem sei es weniger teuer, eine Strategie der Anpassung an den Klimawandel zu wählen, statt ihn durch drastische CO2-Reduktion verhindern zu wollen.“ (www.faz.net). Der jährliche Bericht der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) – einer anderen UN-Organisation – hingegen widersteht (noch) nicht der alarmistischen Versuchung und kaschiert den Umstand, „ … dass es seit über 15 Jahren nicht mehr wärmer wird … “ auch indem die entsprechende Presseerklärung den „ … Begriff Stillstand (Hiatus) nicht einmal erwähnt.“ (Rudolf Kipp in www.science-skeptical.de).

VI. KURIEREN AN SYMPTOMEN UNTER ZEITDRUCK – DIE GABRIELSCHE EEG-NOVELLE

An dem Entwurf zur Novellierung des EEG wird mit Hochdruck gefeilt. Er „besticht“ durch zunächst 90 Paragraphen und, nachdem das Ergebnis der Verhandlungen mit EU-Wettbewerbskommissar Almunia zur „Besonderen Ausgleichsregelung“ (den Industrieausnahmen) eingearbeitet ist, im zweiten Entwurf vom 31. März 2014 mit 99 Paragraphen und vier Anhängen. Der Vorläufer war zur Regelung der Materie noch mit 66 Paragraphen, bei allerdings fünf Anhängen ausgekommen. Ein nie dagewesener Zeitdruck begleitet das Machwerk und ebenfalls einzigartig ist, dass ein Grüner als beamteter Staatssekretär in einer schwarz-roten Bundesregierung die Feder führen darf. Rainer Baake kennt zumindest die Materie, hat er doch selbst als Staatssekretär unter Bundesumweltminister Trittin im Jahre 2000 das EEG mit entwickelt. Im Handelsblatt vom 13. März d.J. wird er unter der Überschrift „Gabriels Problem-Grüner“ als einer der Väter des Atomausstieg und eben des EEG eingeordnet. Nicht nur das Gesetz selbst, auch die Stellungnahmen der Verbände sind mit heißer Nadel gestrickt. Bis zum Abgabetermin für den ersten Entwurf am 12. März sind 152 Stellungsnahmen und bis zum Abgabetermin für den überarbeiteten Entwurf am 2. April, 17.00 Uhr, nochmals weitere 97 eingegangen, die wiederum bis zur Kabinettssitzung nächste Woche (am 8., so das Ministerium, oder 9. April, so die Kanzlerin in ihrer Regierungserklärung) eingearbeitet sein müssen. Pauschalierend lässt sich sagen, dass die Stellungnahmen umso länger sind, als es Positionen oder Pfründe zur verteidigen galt, und dass es zwischenzeitlich eine sehr vielfältige Lobbyarbeit und aktive Lobbyisten-Szene im Bereich der erneuerbaren Energien gibt (Link zu den Entwürfen und Stellungnahmen zur EEG-Reform – www.bmwi.de).

Interessanterweise wird im Vorblatt zum Gesetzesentwurf bei der kategorischen Abfrage zu den Alternativen vermerkt, dass es keine gebe. Auch bezüglich der Frage nach dem Erfüllungsaufwand für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung wird tiefgestapelt bzw. darauf verwiesen, dass dieser noch zu berechnen sei und im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens nachgeliefert werde. Hier darf man gespannt sein, was vom Nationalen Normenkontrollrat – dem Wächter über eine bessere Rechtsetzung und angemessenen Erfüllungsaufwand – noch verlautbart werden wird (www.normenkontrollrat.bund.de).

Eine abschließende inhaltliche Beurteilung ist angesichts der kurzen Fristen und der Fortschreibung des Gesetzesentwurfs enorm schwer bis fast unmöglich. Auffällig ist, dass es auch von der Zeitschiene her eher zaghafte Ansätze sind, die Erneuerbaren im Zubau zu begrenzen und an den Markt heranzuführen. Dies trifft auch für die Direktvermarkungspflicht für die Betreiber größerer Anlagen zu, eine zunächst vorgesehene Beteiligung der Eigenstromerzeuger scheint hingegen wieder vom Tisch zu sein. Überlegungen in Richtung Kapazitätsmärkte waren von vorneherein nicht im Entwurf enthalten. Viel Raum im Rahmen der zweiten Anhörungsrunde nimmt das Pro und Kontra bei der „Besonderen Ausgleichsregelung“ ein. Während beispielsweise die IG Metall für die weitest gehende Beibehaltung der Industrieausnahmen im Rahmen einer europarechtskonformen Ausgestaltung plädiert, setzt sich Greenpeace für eine deutlich kürze Liste der zu befreienden Unternehmen ein. Die neuerliche, vier Seiten lange Stellungnahme von Greenpeace enthält auch eine Rüge für die eingeräumte Bearbeitungszeit von lediglich 34 Stunden sowie ein schon der ersten Stellungnahme beigefügtes, nun aktualisiertes „Kurzgutachten“ einer Hamburger Anwaltskanzlei mit ganzen 24 Seiten.

VII. AUSSTIEGSGEDANKEN

Es ist höchste Zeit, sich intensiver mit den Möglichkeiten eines verträglichen Ausstiegs aus der EEG-Geschichte zu befassen. Umso mehr als mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorherzusagen ist, dass dieses nun entstehende Gesetz die beschriebenen Systemdefekte nicht abschütteln und auch wegen seiner Komplexität und den sicher enthaltenen handwerklichen Fehlern nie und nimmer funktionieren kann. Hinzu kommt als „Damoklesschwert“ das im August zu erwartende Urteil des EuGH, das allerdings wie berichtet eine zweijährige Übergangsfrist einräumt.

Bislang existieren nur vereinzelte Überlegungen, unter anderem von Klaus Töpfer, der mit einem „Altlasten-Fonds“ die aufgelaufenen finanziellen Verpflichtungen aus dem EEG auffangen möchte (www.zfk.de). Auch Ilse Aigner hat schon einmal den „Versuchsballon“ Steuerfinanzierung aufsteigen lassen, musste allerdings zusehen, wie er ganz schnell zum Platzen gebracht wurde.

Jan Fleischhauer hat in einer Kolumne zum „Wahnwitz mit System“ folgenden Gedanken zu Papier gebracht:

„Wie immer, wenn Politiker merken, dass sie sich verrechnet haben, versuchen sie, die Spuren zu verwischen. Die einfachste Art, sich aus der Verantwortung zu stehlen, ist die Verschleierung der Kosten durch Ausgliederung in einen Schattenhaushalt. Für die Aufnahme von Schulden ist noch nie ein Politiker abgewählt worden. … Wenn der Preis für die Erneuerbaren nicht mehr auf der Stromrechnung auftaucht, vergisst der Bürger vielleicht, welchen Bären man ihm aufgebunden hat, als man ihm Wind und Sonne als preiswerte Alternativen verkaufte. Im normalen Geschäftsleben sind solche Deals aus gutem Grund verboten. Aber dort landet man ja bei vorsätzlicher Täuschung auch vor Gericht.“ (www.spiegel.de).

VIII. GEISTERFAHRT UND WENDEWIRKLICHKEIT – DIE POLITIK MUSS FARBE BEKENNEN!

Die Anekdote vom auf dem Kopf liegenden Streifenwagen umschreibt trefflich die Lage:

„Anfang der achtziger Jahre stellte eine Militärstreife im Bereich des Grazer Korps ihren Streifenwagen wortwörtlich auf den Kopf. Sie waren schlicht und einfach zu schnell gefahren. Um den Vorfall zu verschleiern, meldete der Streifenkommandant über Funk an seine vorgesetzte Dienststelle, er könne seinen Auftrag nicht weiter durchführen, da sein Blaulicht ausgefallen sei. Die Kommandostelle funkte zurück: Glühbirne auswechseln! Jetzt hieß es Farbe bekennen. Kleinlaut kam es aus dem Äther zurück: Wir können die Glühbirne nicht auswechseln. Das Fahrzeug liegt drauf.“

An unsere Bundestagsabgeordneten und diejenigen, die gegenwärtig in den Ministerien an der EEG-Novelle basteln gerichtet: Wer das kennt und weiß, macht sich nach meinem Verständnis der Untreue und des Betrugs durch Unterlassung schuldig: Im juristischen Sinne, aber vor allem auch moralisch im Hinblick auf den Eid, den Abgeordnete wie Beamte auf die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ablegen. Lassen Sie sich nicht weiter hinters Licht führen! Das EEG gehört ganz einfach abgeschafft!

Anhang 1:

Die begünstige Strommenge im Rahmen der “Besonderen Ausgleichsregelung” hat sich in den Jahren 2011 – 2012 – 2013 wie folgt entwickelt: von 85 über 86 auf 96 Terawattstunden, dabei wuchs die Anzahl der befreiten Unternehmen von 603 über 734 auf 1720 (infolge der EEG-Novelle 2012). Bei einem Gesamtvolumen der EEG-Umlage dieser Jahre in Höhe von 13,2 – 17,0 – 20,4 Mrd. € macht die Befreiung 2,2 – 2,5 – 4,0 Mrd. € aus. Interessant ist noch, dass zum Anstieg der EEG-Umlage in 2014 (um 0,96 ct/kWh) auf 6,24 ct/kWh, die Befreiung mit 0,14 ct/kWh beiträgt, das sind 15% (nachzulesen in der Antwort der Bundesregierung vom 27.12.2013 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/165).

Anhang 2:

In einer Publikation aus dem Jahre 2011 (www.kernenergie.de) ist zum Thema „Kostenvergleich“ auf S. 468 zu lesen:

„Die Kernkraftwerke, die heute Strom erzeugen, haben nie Subventionen erhalten.
Dies haben verschiedene Bundesregierungen, zuletzt die Regierung Schröder/Fischer, unmissverständlich erklärt. Eingesetzte FuE-Mittel der öffentlichen Hand waren als Anschubfinanzierung gedacht und haben dort, wo die einzelnen Technologien sich entfalten konnten, ihren Zweck überzeugend erfüllt. Andere Energieträger, wie beispielsweise regenerative Energien, erhielten und erhalten weiterhin Unterstützungsmittel, allerdings nach einem anderen Förderkonzept. Sie werden überwiegend unmittelbar vom Stromkunden aufgrund gesetzlicher Vorgaben unterstützt, ohne dass das Ziel wirtschaftlicher Stromerzeugung entscheidend näher rückt.“

Und zum Rückbau der Kernkraftwerke ist zu lesen:

„Ebenso falsch ist die Aussage in Politik und Medien, der Rückbau der Kernkraftwerke und ihre Entsorgung würden aus Steuermitteln bezahlt. Richtig ist, dass diese Kosten heute bereits im Strompreis enthalten sind. Der notwendige Aufwand für die Stilllegung der Kernkraftwerke wird in den Bilanzen zurückgestellt. Er wird angespart über 25 Jahre; die Mittel stehen also bereits jetzt nahezu vollständig zur Verfügung. Jährliche Anpassungen tragen Preissteigerungen und neuen regulatorischen Vorgaben Rechnung. Die notwendigen Kosten der Endlagerung, darunter aktuell die Umrüstung des Endlagers Konrad und die Erkundung des Salzstocks Gorleben auf seine Eignung als Endlager, werden im laufenden Jahr vom Bund vorfinanziert und unmittelbar danach den Abfallverursachern aus Industrie und öffentlicher Hand in Rechnung gestellt. Einzelheiten dazu regelt die Endlagervorausleistungs-Verordnung. Die späteren Kosten des Betriebs und der Stilllegung der Endlager sind und werden weiter bedarfsgerecht zurückgestellt. Auch die auf 2,5 Mrd. € begrenzte Deckungsvorsorge für Schäden aus der Kernenergie-Nutzung kann nicht als Subvention gelten. Die Haftungssumme bis 250 Mio. € wird zunächst über den Versicherungsmarkt gedeckt und darüber hinaus bis 2,5 Mrd. € über den, auch im Ausland üblichen Nuklearversicherungspool der betroffenen Unternehmen auf Gegenseitigkeit. Außerdem haften die jeweiligen Unternehmen aber mit ihrem ganzen Vermögen für Schäden, die diese Grenze überschreiten. Würde eine solche Forderung nach einer unbegrenzten Haftung auch an andere risikoträchtige Industrien gerichtet, so wäre deren Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Bereich massiv eingeschränkt.“

PS.: Thomas Linnemann, der Mitautor der o.g. Publikation ist nicht identisch mit dem Albstädter Stadtwerkedirektor.

Über den Autor:

Dr. Jürgen Gneveckow ist ein deutscher Politiker der CDU und seit 1999 Oberbürgermeister der Stadt Albstadt. Nach dem Studium der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre in Freiburg und Regensburg, Abschluss Diplom-Kaufmann und Diplom-Volkswirt promovierte er in Regensburg, arbeitete bis 1999 im Bundesumweltministerium und war von 1993 bis 1996 als Nationaler Experte zur Generaldirektion „Umwelt“ der Europäischen Kommission in Brüssel abgeordnet

Der Beitrag erschien am 4.April 2014 bei ScienceSceptical hier