Nach Brandenburg fordert auch die AfD NRW Dieselgarantie bis 2050

Während sich die Altparteien allesamt vom Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe (DUH) am Nasenring durch die Politarena   führen lassen (hier einiges zum Hintergrund dieses Vereins) und wegen Überschreitung willkürlich gezogener Grenzwerte Dieselfahrverbote fordern oder heftigst daran arbeiten diese sowohl zu wollen, als auch nicht zu wollen, ohne das diese für die Dieselbesitzer sofort erkennbar wird, zwingt sie die AfD nun dazu Farbe zu bekennen.

Video der Rede von Dr. Christian Blex vor dem Landtag Nordrhein – Westfalen am 15.9.17 in Düssesdorf

Der AfD Abgeordnete im Landtag Nordrhein – Westfalen Dr. Christian Blex stellte im Namen seiner Fraktion den Antrag dass der Landtag feststellen möge:

  1. dass die auf dem Diesel-Gipfel beschlossenen Umrüstungen noch nicht in allen Fahrzeugen implementiert wurden und diese einen positiven Effekt auf die Stickstoffdioxid-Emissionen erwarten lassen

  2. dass sich die zukünftige Antriebstechnologie noch nicht antizipieren lässt

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich konsequent gegen ein Fahrverbot von Diesel- und Benzinfahrzeugen bis mindestens 2050 einzusetzen.

In seiner Rede begründet Blex diese Forderung mit den rein ideologisch begründeten Grenzwerten in Städten von 40 µg/m3 (an max. 10 Tagen) gegenüber den in aufwendigen Tests ermittelten Grenzwerten der Arbeitsplatzsicherheit, die in Deutschland an 52 Wochen, mit je 40 Stunden max. 950 µg/m3 betragen dürfen. In der nicht weniger sicherheitsbewussten Schweiz sogar 6000 µg/m3.

Das Ergebnis der Abstimmung lautet: Abgelehnt.

Angenommen wurde hingegen der Antrag der CDU/FDP Fraktion

Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

  • unter Einbezug der zur Verfügung stehenden Bundesmittel und mit Beteiligung der betroffe- nen Kommunen ein Maßnahmenpaket zu entwickeln, das geeignet ist, innovative und um- weltschonende Mobilitätkonzepte voranzubringen;
  • die Kommunen bei der Luftreinhalteplanung weiter unterstützen, u.a. auch bezüglich rechtsanhängiger Gerichtsverfahren und

…mit ihren Möglichkeiten weiter darauf hinzuwirken, dass die Autoindustrie zur Problemlö- sung angemessen in die Pflicht genommen wird.

 Wenn das keine klare Ansage ist!

 




Dumm gelaufen: Husum – Windkraft zerzaust Windkraft-Messe.

 Diese Veranstaltung brachte der Kleinstadt und Kreisstadt Nordfrieslands, Schleswig-Holstein, in den vergangenen Jahren überregionale, ja internationale Aufmerksamkeit. Stadt von Welt! Dieser lukrative Zweck heiligt allhier allemal den Glauben an den CO2-Götzen. Was sonst? Was wäre Husum heute ohne den Windmühlenzirkus? Den Touristen wieder wie früher nur Krabbenbrötchen und Theodor Storm (sic!), den großen Sohn der Stadt, anbieten, dessen hiesige Erlebnisse in allen Ecken der Stadt an zahlreichen Gedenktafeln nachzulesen sind? Wieder nur graue Stadt am Meer sein? Da sei das IPCC, der „Weltklimarat“, vor! Dieser macht’s mit seinen unbewiesenen und unbeweisbaren, dafür aber schwer ideologisierten Klimapanik-Dogmen möglich, daß Husums provinzielles Grau in mondänes Tiefblau getaucht wird, etwa mit einem Flaggenspalier entlang der Einfallstraße, der Bundesstraße B 200. Flatternde Tücher, die den teuren und unberechenbaren Flatterstrom der Windenergie kaum trefflicher repräsentieren könnten.

Aber in die vollen gehauen: Begleitend zur Messe gibt es ein „Windwanderer-Festival“ mit Live-Musik, Eintritt frei, „wetterunabhängig“ in verschiedenen Lokalitäten rund um den Hafen, gleich am Abend des Eröffnungstages. Möge die feierfreudige Jugend ohne Umschweife tänzelnd aufs Parkett des richtigen Klima-Fühlens und Wind-Handelns gebracht werden. Sei Windwanderer, junger Freund, der Weg des Windes wird dich reich machen. Wenn du selbst Windmühlenbesitzer oder Windhändler bist, natürlich. Anderenfalls wirst du einfach nur zu denen gehören, die gesetzlich erzwungen Windstrom kaufen und immer höhere Strompreise zahlen müssen. Und die subventionierenden Steuermittel gleich dazu.

Die Windbegeisterung ist freilich auch in der Nordseefischerstadt Husum nicht uneingeschränkt. Am zweiten Tag der Windmühlenmesse war es den Husumer Masters of Wind („Wir können Wind. Schon immer.“) dann doch ein wenig zu viel, denn Sturmtief „Sebastian“ schaute als ausgewiesener Fachmann neugierig vorbei, um sich die Storm-Gedenktafeln benebst der „windigen“ Geschäfte von wahnsinnig erfolgreichen Steuergeld- und Energieeinspeisungs-Nutznießern einmal aus der Nähe anzusehen – und zeigte ihnen mal so richtig, was eine Windharfe ist. Da pfiff es nicht nur in die Räder und Hallenzelte, sondern auch in die profitbeschwerte Büx: Man entschied, die Hallen erstmal zu räumen und später, bei günstigerem Wind, weiterzutraden. „Heute hat sich in Husum wieder gezeigt: Mit Wind in jeder Form können wir umgehen“, erklärt selbstbewußtPeter Becker, Geschäftsführer der Messe Husum & Congress. Er fährt fort: „Sturmtief Sebastian hat gestern einiges durcheinander gewirbelt, dennoch lief die Räumung der Hallen geordnet ab. Dafür möchte ich mich herzlich bei den Besuchern sowie Ausstellern und nicht zu letztlich bei der Feuerwehr für Ihre Unterstützung bedanken – wenn es ernst wird, hält die Windbranche zusammen.“

Zuviel Wind und zuwenig Wind, das sind Luftbewegungen, die die Luftikusse des Windmühlengewerbes zur Pflege ihres Goldrausches routiniert ausblenden. Für sie gibt es nur den genau richtigen Wind, und das ist der, der die Segel ihres wirtschaftlichen Fortkommens bläht. Um die anderen vier Winde sollen sich die Zahlesel kümmern, die der Gesetzgeber zum Glück in großer Zahl bereitgestellt hat. Etwa die, welche die Negativstrompreise finanzieren, wenn überschüssiger Windstrom zur Entlastung der Netze ans Ausland verschenkt werden muß – gegen Zahlung barer Münze ans Ausland versteht sich, damit es das in deutscher Netz-Not dargebrachte Geschenk auch in seine Netze hereinnimmt.

Vernunft? Markt? Augenmaß? Realismus? Pustekuchen. Möge dieser jämmerliche gesellschaftliche Darmwind des klimatisch-eingebildeten Weltrettertums und seiner einhergehenden planwirtschaftlich kranken, verzerrenden Begleiterscheinungen recht bald abgehen!

„Husum Storm“ wäre doch auch ein schöner Name für eine Messe. Würde genausogut auf die blauen Flatterfahnen passen. An einer Lobby in Berlin für ein paar diesbezügliche Subventiönchen ließe sich ja basteln.

Karikatur aus dem Jahre 2017.




Weltklimarat IPCC vor der Pleite?

Das jährliche Budget des Weltklimarates IPCC beträgt rund sechs Millionen Dollar, schwankt aber von Jahr zu Jahr. Rund 44 Prozent des Geldes steuerten bisher die USA bei, teils auch als Folge der schlechten Zahlungsmoral der Mitglieder. Einige Länder sind ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen. Nun will auch US-Präsident Donald Trump den Beitrag der USA zusammenstreichen.

Die finanzielle Lage des Weltklimarats habe sich in den letzten Jahren besorgniserregend verschlechtert. Der IPCC benötigt neues Geld. Als mögliche neue Einnahmequellen sieht der IPCC das Crowdfunding sowie gemeinnützige Stiftungen. Also spenden Sie.

Übernommen von ScienceSceptical hier

Anmerkung der EIKE Redaktion:

Eine gute Nachricht! Hier die Tondatei (mit Dank an R. Hoffmann) des Schweizer Rundfunks, die darob sehr verwundert und wohl auch verärgert sind. Die Schweiz will ihren Beitrag erhöhen, vermutlich wird D den Rest übernehmen. Peanuts!




Werden Hurrikane immer heftiger?

Ein kurzer Blick in die offiziellen Wetterdaten, die jeder aus dem Internet herauskopieren kann und 15 Minuten Excel genügen, um Klarheit zu schaffen:

Was wir sehen, verwundert: seit 50 Jahren nimmt die Stärke der atlantischen Hurrikane ab anstatt zu. Die offiziellen US-Statistiken belegen es. Ja, vor 12 Jahren, so um 2005 herum, da gab es eine schlimme Häufung, aber dann war erstmal wieder für lange Jahre Ruhe.

Häufigkeit Nordatlantischer Wirbelstürme, Grafik Fritz Schmitz

Die Medien behaupten aber das Gegenteil, alles würde immer schlimmer. Das ist Fake News Nummer 1 – hiermit widerlegt durch eine total simple Auswertung der Originaldaten.

Und im gleichen Atemzug hören wir von den Medien Fake News Nummer 2: „Der Klimawandel ist schuld daran“. Also  die Erderwärmung. Aber auch die wird von den renommiertesten Wissenschaftlern anhand offizieller Messungen der Erdtemperatur bezweifelt, denn seit 1998 ist die Erdtemperatur nicht mehr gestiegen. Wie z.B. die NASA seit rund 20 Jahren gemessen hat. Auch diese Daten sind veröffentlicht, werden aber von unseren Medien ängstlich verschwiegen.

Obendrein wird konstant behauptet, der Mensch sei an der Klimaerwärmung schuld – das ist Fake News Nummer 3. Seien wir ehrlich: wenn schon die Hurrikane nachlassen und wenn es realiter gar keine Erwärmung gibt, wie – Gott im Himmel – soll der Mensch an diesem nicht real existierenden Hurrikan-Trend schuld sein?

Fazit: Offenbar werden wir belogen. Kurz vor der Wahl ist das verständlich, aber es ist ein schlimmes Zeichen für den Zustand unserer Mediendemokratie. Für die Medien gilt: „Only bad news are good news“, und die Politik erliegt immer der Versuchung, sich mit den Medien zu verbünden und sich als Retter der bedrohten Welt zu präsentieren. Nicht zu vergessen ist natürlich auch der massive Einfluss der Klima-Lobby, die im trauten Dreiklang mitposaunt.

 




Die Brennelementesteuer – Chronik eines Versagens

Diese umgangssprachlich so bezeichnete Steuer (amtlich heißt sie „Kernbrennstoffsteuer“) sollte durch Abgaben auf Brennelemente in Kernkraftwerken die Staatseinnahmen erhöhen. Sie wurde von 2011 bis 2016 erhoben. 2017 musste das eingenommene Geld nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wieder zurückgezahlt werden.

Das Gesetz war Ergebnis der 2010 ausgehandelten Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke unter CDU/FDP-Regie und zielte darauf ab, die damals satten Gewinne der Betreiber zugunsten der Staatskasse anzuzapfen. Sind die Laufzeiten länger, soll der Staat auch etwas davon haben, so das Kalkül. Obwohl Verfassungsrechtler frühzeitig warnten, ging im Oktober 2010 das Gesetz wie geschmiert durch den Bundestag.

Im Juni 2017 erklärte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz für verfassungswidrig. Der Spruch in Karlsruhe ließ an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Die Kernbrennstoffsteuer sei eben keine Verbrauchssteuer, nicht der Strom würde besteuert, sondern ein Teil der Produktionsmittel. Dafür habe der Bund aber keine Gesetzgebungskompetenz. Es gibt eben in Deutschland kein freies Steuererfindungsrecht – bis zur Bananenrepublik ist es noch ein Stück Weg. Die Steuer sei „von Anfang an mit erheblichen finanzverfassungsrechtlichen Unsicherheiten“ belastet gewesen. Deswegen werde das Gesetz rückwirkend und vollständig für nichtig erklärt.

 

Nehmen und Geben

Die Rückzahlung beträgt inklusive Zinsen über sieben Milliarden Euro. Wie kam dieses offenbar nicht hieb- und stichfeste Gesetz durch den Bundestag?

In der Wahlperiode 2013-2017 sitzen im Bundestag mehr als 80 Juristen, 2010 werden es kaum weniger gewesen sein. Wären Sie Spitzenkräfte ihrer Branche, würden sie wohl an anderer Stelle mehr leisten, mehr bewirken – und mehr verdienen. Vermutlich greifen vor allem jene Juristen nach einem Mandat, die in ihrem Fachgebiet nicht die hellsten Kerzen auf dem Leuchter sind.

Sollte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages beteiligt gewesen sein, steht auch dieser in zweifelhaftem Licht. Sollte er nicht beteiligt gewesen sein – warum wurde er nicht gefragt? Bei der Vorratsdatenspeicherung wies dieser schon auf das absehbare Scheitern vor dem Europäischen Gerichtshof hin (der Spruch des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus). Auch der von der Regierung erfundene „Bundestrojaner“ ist in Teilen verfassungswidrig, zum „Netzwerkdurch-setzungsgesetz“ gibt es noch kein Urteil.

Offenbar werden Gesetze nach dem Try-and-Error-Prinzip erlassen. Kaum einem Arbeitnehmer würde man solche Arbeitsweise durchgehen lassen.

Der Vorgang um die Brennelementesteuer gäbe Regierung und Opposition, also den Einheitsparteien der Energiewende, jeden Anlass, kritische Rückschau zu halten. Natürlich auch und vor allem der Kanzlerin. Wer jetzt von ihr eine bedauernde Äußerung erwartet hätte, vielleicht sogar einen Ansatz von Selbstkritik, wurde enttäuscht. Wer im tiefen Bewusstsein allseits beklatschter Alternativlosigkeiten regiert, lässt sich von einem solchen Fauxpas nicht aus der Ruhe bringen. So erschöpfte sich ihre Reaktion in dem Satz: „Die schwarze Null ist nicht gefährdet.“

So leicht kann man ungestraft darüber hinweggehen, wenn man ein paar Steuermilliarden verzinst wieder rausrücken muss. Sanktionen sind in diesen Sphären ausgeschlossen. Es geht ja nicht um den eigentumsrechtlichen Status eines Pfandbons, der von einer Supermarktkassiererin verletzt wird, sondern um die „Gemeinschaftsaufgabe“ Energiewende, wo unsere Regierungen seit 20 Jahren mit wenig Erfolg eine Lernkurve absolvieren und alle Fehler unter eine autobahnbreite Toleranzgrenze fallen.

Auch beim so genannten „Atom-Moratorium“ gab es regierungsseitig juristischen Pfusch. Um Handlungsfähigkeit zu demonstrieren, gab der Bund am 14. März 2011 die Weisung (später nannte sie das eine Bitte) zur Abschaltung an die betroffenen Länder, die sieben ältesten Kernkraftwerksblöcke für drei Monate abzuschalten. Der Bundestag wurde übergangen. Die Kraftwerke in Japan und Deutschland seien technisch vergleichbar. Damit läge auch ein gleichwertiges Risiko vor, so die hessische Umweltministerin Puttrich (CDU). Nur die Gefahr eines Tsunami ließ sich nicht konstruieren.

 

Äußerste Tsunami-Vorsorge

Für den damaligen Umweltminister Röttgen (CDU) war dies ein „Gebot äußerster Vorsorge“ und eine „Gefahrenabwehr“. Warum sich die Gefahrenlage geändert hatte, weiß bis heute niemand, aber das Argument „äußerste Vorsorge“ ist multipel verwendbar, wenn man an den Diesel, beliebige Emissionen oder tägliche Lebensrisiken denkt. Damit kann eine Regierung buchstäblich alles reglementieren.

Merkel und Röttgen beriefen sich auf den Paragrafen 19 des Atomgesetzes, was wiederum für viele Verfassungsrechtler nicht stichhaltig war. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier nannte die Stilllegung der älteren Meiler „illegale Maßnahmen“.

Als sich die rechtlichen Zweifel mehrten und RWE klagte, wollte Angela Merkel für die Abschaltung von Biblis nicht verantwortlich gewesen sein, obwohl diese Maßnahme aufgrund eines Beschlusses der Bundesregierung zustande kam.

„Da kann nicht der Bund den Hut aufhaben nach der Rechtslage“, sagte sie vor einem Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags. Nach Merkels Darstellung haben der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier und die damalige Umweltministerin Puttrich in alleiniger Verantwortung gehandelt, als sie dem Biblis-Betreiber RWE die Abschaltverfügung zustellten. Bouffier vertrat dagegen den Standpunkt, eine Weisung der Bundesregierung ausgeführt zu haben, denn Berlin habe den Bundesländern vorgegeben, dass und wie die Atomkraftwerke abzuschalten seien. Außerdem soll ihm die Kanzlerin versprochen haben, der Bund werde das Land „nicht im Regen stehen lassen“, falls es zu Klagen der KKW-Betreiber komme. Aber an eine derartige Zusage konnte oder wollte Merkel sich nicht erinnern. Sie meinte, der Vollzug der Stilllegung sei Sache der Länder gewesen. Somit habe Hessen auch Rechtsfehler zu verantworten. Der Schwarze Peter wurde munter hin und her geschoben, in der Hoffnung, die Gerichte würden die Schadensersatzforderung von RWE abweisen.

 

Schaden und Ersatz

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte aber das Urteil des Kasseler Verwaltungsgerichtshofs zu den Schadenersatzforderungen des Betreibers RWE betreffend das KKW Biblis. 235 Millionen Euro wurden RWE zugestanden.

2016 kam dann das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu dem grundsätzlichen Schluss, die Stromkonzerne hätten Anspruch auf eine „angemessene“ Entschädigung wegen des beschleunigten Atomausstiegs. Kritiker hatten die Begründung des Moratoriums mit „Gefahrenabwehr“ als wenig überzeugend bezeichnet. Die Ereignisse in Japan mit einem Seebeben und einem folgenden Tsunami seien ja kaum auf Deutschland übertragbar.

Bevor der Streit zwischen Hessen und dem Bund in eine Schlammschlacht überging, lösten RWE und Co das Problem auf andere Weise. Die Energiekonzerne zogen insgesamt 20 Klagen rund um den Atomausstieg gegen die Bundesrepublik zurück und vereinbarten eine Einmalzahlung von 23 Milliarden Euro für die Endlagerung. Damit haben alle Seiten Rechtssicherheit und alle weiteren schwer kalkulierbaren weil politisch maximierten Folgekosten der Endlagerung fallen dem Staat und seinen treuen Steuerzahlern zu.

Natürlich war dieses Moratorium zur Sofortabschaltung vom 14. März 2011 ohne praktischen Sinn. Es galt aber, sich als handlungsfähige, entschlossene und ihre Bürger schützende Regierung darzustellen und der zu diesem Zeitpunkt deutlichen Erwartungshaltung des kernkraftkritischen Teils der Bevölkerung zu entsprechen.

Deutsche Politik besteht zu einem immer größer werdenden Teil daraus, „Zeichen zu setzen“ und der Zeitpunkt war von einiger Brisanz. Am 20. März 2011 standen Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt an, am 27. März in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Eine über 30 Jahre gepflegte Atomangst in der Bevölkerung konnte nun dazu führen, dass Mehrheiten der CDU schmelzen und die Kanzlerin Machtverlust erleidet. Zwar ließ sich nicht vermeiden, dass in Stuttgart ein grüner Landesfürst den Thron bestieg, aber immerhin ein Katholik, der heute die Kanzlerin in seine Gebete einschließt. Ein über Parteigrenzen hinweg relativ seltener Vorgang.

Auch der Interessenlage der CDU-Bundestagsabgeordneten und insbesondere der Juristen unter ihnen dürfte dieser Kurs entsprochen haben. Wozu sich für arrogante Großkonzerne zum Helden machen und das Mandat bei nächsten Wahlen gefährden? Bisher kam der Strom immer aus der Dose und die schwer abzuschätzenden Kosten des Atomausstiegs zahlen andere. Abgeordnete wollen in der Regel wiedergewählt werden und nicht auf den freien Arbeitsmarkt, in den rauen Wind der Realitäten.

Blicken wir erwartungsvoll den nächsten Erzeugnissen bundespolitischer Gesetzesproduktion entgegen. Sie sichern Beschäftigung für Anwälte und Gerichte. Die Brennelemente strahlen indes steuerfrei weiter – wo auch immer.