Die Brennelementesteuer – Chronik eines Versagens

Diese umgangssprachlich so bezeichnete Steuer (amtlich heißt sie „Kernbrennstoffsteuer“) sollte durch Abgaben auf Brennelemente in Kernkraftwerken die Staatseinnahmen erhöhen. Sie wurde von 2011 bis 2016 erhoben. 2017 musste das eingenommene Geld nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wieder zurückgezahlt werden.

Das Gesetz war Ergebnis der 2010 ausgehandelten Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke unter CDU/FDP-Regie und zielte darauf ab, die damals satten Gewinne der Betreiber zugunsten der Staatskasse anzuzapfen. Sind die Laufzeiten länger, soll der Staat auch etwas davon haben, so das Kalkül. Obwohl Verfassungsrechtler frühzeitig warnten, ging im Oktober 2010 das Gesetz wie geschmiert durch den Bundestag.

Im Juni 2017 erklärte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz für verfassungswidrig. Der Spruch in Karlsruhe ließ an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Die Kernbrennstoffsteuer sei eben keine Verbrauchssteuer, nicht der Strom würde besteuert, sondern ein Teil der Produktionsmittel. Dafür habe der Bund aber keine Gesetzgebungskompetenz. Es gibt eben in Deutschland kein freies Steuererfindungsrecht – bis zur Bananenrepublik ist es noch ein Stück Weg. Die Steuer sei „von Anfang an mit erheblichen finanzverfassungsrechtlichen Unsicherheiten“ belastet gewesen. Deswegen werde das Gesetz rückwirkend und vollständig für nichtig erklärt.

 

Nehmen und Geben

Die Rückzahlung beträgt inklusive Zinsen über sieben Milliarden Euro. Wie kam dieses offenbar nicht hieb- und stichfeste Gesetz durch den Bundestag?

In der Wahlperiode 2013-2017 sitzen im Bundestag mehr als 80 Juristen, 2010 werden es kaum weniger gewesen sein. Wären Sie Spitzenkräfte ihrer Branche, würden sie wohl an anderer Stelle mehr leisten, mehr bewirken – und mehr verdienen. Vermutlich greifen vor allem jene Juristen nach einem Mandat, die in ihrem Fachgebiet nicht die hellsten Kerzen auf dem Leuchter sind.

Sollte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages beteiligt gewesen sein, steht auch dieser in zweifelhaftem Licht. Sollte er nicht beteiligt gewesen sein – warum wurde er nicht gefragt? Bei der Vorratsdatenspeicherung wies dieser schon auf das absehbare Scheitern vor dem Europäischen Gerichtshof hin (der Spruch des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus). Auch der von der Regierung erfundene „Bundestrojaner“ ist in Teilen verfassungswidrig, zum „Netzwerkdurch-setzungsgesetz“ gibt es noch kein Urteil.

Offenbar werden Gesetze nach dem Try-and-Error-Prinzip erlassen. Kaum einem Arbeitnehmer würde man solche Arbeitsweise durchgehen lassen.

Der Vorgang um die Brennelementesteuer gäbe Regierung und Opposition, also den Einheitsparteien der Energiewende, jeden Anlass, kritische Rückschau zu halten. Natürlich auch und vor allem der Kanzlerin. Wer jetzt von ihr eine bedauernde Äußerung erwartet hätte, vielleicht sogar einen Ansatz von Selbstkritik, wurde enttäuscht. Wer im tiefen Bewusstsein allseits beklatschter Alternativlosigkeiten regiert, lässt sich von einem solchen Fauxpas nicht aus der Ruhe bringen. So erschöpfte sich ihre Reaktion in dem Satz: „Die schwarze Null ist nicht gefährdet.“

So leicht kann man ungestraft darüber hinweggehen, wenn man ein paar Steuermilliarden verzinst wieder rausrücken muss. Sanktionen sind in diesen Sphären ausgeschlossen. Es geht ja nicht um den eigentumsrechtlichen Status eines Pfandbons, der von einer Supermarktkassiererin verletzt wird, sondern um die „Gemeinschaftsaufgabe“ Energiewende, wo unsere Regierungen seit 20 Jahren mit wenig Erfolg eine Lernkurve absolvieren und alle Fehler unter eine autobahnbreite Toleranzgrenze fallen.

Auch beim so genannten „Atom-Moratorium“ gab es regierungsseitig juristischen Pfusch. Um Handlungsfähigkeit zu demonstrieren, gab der Bund am 14. März 2011 die Weisung (später nannte sie das eine Bitte) zur Abschaltung an die betroffenen Länder, die sieben ältesten Kernkraftwerksblöcke für drei Monate abzuschalten. Der Bundestag wurde übergangen. Die Kraftwerke in Japan und Deutschland seien technisch vergleichbar. Damit läge auch ein gleichwertiges Risiko vor, so die hessische Umweltministerin Puttrich (CDU). Nur die Gefahr eines Tsunami ließ sich nicht konstruieren.

 

Äußerste Tsunami-Vorsorge

Für den damaligen Umweltminister Röttgen (CDU) war dies ein „Gebot äußerster Vorsorge“ und eine „Gefahrenabwehr“. Warum sich die Gefahrenlage geändert hatte, weiß bis heute niemand, aber das Argument „äußerste Vorsorge“ ist multipel verwendbar, wenn man an den Diesel, beliebige Emissionen oder tägliche Lebensrisiken denkt. Damit kann eine Regierung buchstäblich alles reglementieren.

Merkel und Röttgen beriefen sich auf den Paragrafen 19 des Atomgesetzes, was wiederum für viele Verfassungsrechtler nicht stichhaltig war. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier nannte die Stilllegung der älteren Meiler „illegale Maßnahmen“.

Als sich die rechtlichen Zweifel mehrten und RWE klagte, wollte Angela Merkel für die Abschaltung von Biblis nicht verantwortlich gewesen sein, obwohl diese Maßnahme aufgrund eines Beschlusses der Bundesregierung zustande kam.

„Da kann nicht der Bund den Hut aufhaben nach der Rechtslage“, sagte sie vor einem Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags. Nach Merkels Darstellung haben der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier und die damalige Umweltministerin Puttrich in alleiniger Verantwortung gehandelt, als sie dem Biblis-Betreiber RWE die Abschaltverfügung zustellten. Bouffier vertrat dagegen den Standpunkt, eine Weisung der Bundesregierung ausgeführt zu haben, denn Berlin habe den Bundesländern vorgegeben, dass und wie die Atomkraftwerke abzuschalten seien. Außerdem soll ihm die Kanzlerin versprochen haben, der Bund werde das Land „nicht im Regen stehen lassen“, falls es zu Klagen der KKW-Betreiber komme. Aber an eine derartige Zusage konnte oder wollte Merkel sich nicht erinnern. Sie meinte, der Vollzug der Stilllegung sei Sache der Länder gewesen. Somit habe Hessen auch Rechtsfehler zu verantworten. Der Schwarze Peter wurde munter hin und her geschoben, in der Hoffnung, die Gerichte würden die Schadensersatzforderung von RWE abweisen.

 

Schaden und Ersatz

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte aber das Urteil des Kasseler Verwaltungsgerichtshofs zu den Schadenersatzforderungen des Betreibers RWE betreffend das KKW Biblis. 235 Millionen Euro wurden RWE zugestanden.

2016 kam dann das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu dem grundsätzlichen Schluss, die Stromkonzerne hätten Anspruch auf eine „angemessene“ Entschädigung wegen des beschleunigten Atomausstiegs. Kritiker hatten die Begründung des Moratoriums mit „Gefahrenabwehr“ als wenig überzeugend bezeichnet. Die Ereignisse in Japan mit einem Seebeben und einem folgenden Tsunami seien ja kaum auf Deutschland übertragbar.

Bevor der Streit zwischen Hessen und dem Bund in eine Schlammschlacht überging, lösten RWE und Co das Problem auf andere Weise. Die Energiekonzerne zogen insgesamt 20 Klagen rund um den Atomausstieg gegen die Bundesrepublik zurück und vereinbarten eine Einmalzahlung von 23 Milliarden Euro für die Endlagerung. Damit haben alle Seiten Rechtssicherheit und alle weiteren schwer kalkulierbaren weil politisch maximierten Folgekosten der Endlagerung fallen dem Staat und seinen treuen Steuerzahlern zu.

Natürlich war dieses Moratorium zur Sofortabschaltung vom 14. März 2011 ohne praktischen Sinn. Es galt aber, sich als handlungsfähige, entschlossene und ihre Bürger schützende Regierung darzustellen und der zu diesem Zeitpunkt deutlichen Erwartungshaltung des kernkraftkritischen Teils der Bevölkerung zu entsprechen.

Deutsche Politik besteht zu einem immer größer werdenden Teil daraus, „Zeichen zu setzen“ und der Zeitpunkt war von einiger Brisanz. Am 20. März 2011 standen Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt an, am 27. März in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Eine über 30 Jahre gepflegte Atomangst in der Bevölkerung konnte nun dazu führen, dass Mehrheiten der CDU schmelzen und die Kanzlerin Machtverlust erleidet. Zwar ließ sich nicht vermeiden, dass in Stuttgart ein grüner Landesfürst den Thron bestieg, aber immerhin ein Katholik, der heute die Kanzlerin in seine Gebete einschließt. Ein über Parteigrenzen hinweg relativ seltener Vorgang.

Auch der Interessenlage der CDU-Bundestagsabgeordneten und insbesondere der Juristen unter ihnen dürfte dieser Kurs entsprochen haben. Wozu sich für arrogante Großkonzerne zum Helden machen und das Mandat bei nächsten Wahlen gefährden? Bisher kam der Strom immer aus der Dose und die schwer abzuschätzenden Kosten des Atomausstiegs zahlen andere. Abgeordnete wollen in der Regel wiedergewählt werden und nicht auf den freien Arbeitsmarkt, in den rauen Wind der Realitäten.

Blicken wir erwartungsvoll den nächsten Erzeugnissen bundespolitischer Gesetzesproduktion entgegen. Sie sichern Beschäftigung für Anwälte und Gerichte. Die Brennelemente strahlen indes steuerfrei weiter – wo auch immer.




Ein Blick in die Zukunft: Evakuierung von Florida mit E-Autos? Ein Albtraum!

Wir haben hier schon viel über die aktuelle Hurricane-Saison berichtet. Während die Alarmisten auch diese – ohne jedes Zögern- dem menschgemachten Klimawandel in die Schuhe schieben, sagten wir Realisten dass da nichts dran wäre.

Doch egal wer letztendlich recht behalten wird, eines ist so sicher wie das Amen in der Kirche: Sie werden weiterhin jedes Mal im Spätsommer – Herbst über die tropische Inselwelt im Golf von Mexico, und die südliche Landmasse der Vereinigten Staaten von Amerika hinweg fegen, mal stärker mal schwächer, und oft Unheil und Tod bringen.

Je besser die Frühwarnsysteme werden, und je mobiler die Menschen dort bleiben, desto weniger Opfer werden sie fordern.

Und nun stellen wir uns vor, dass die Grünen aller Parteien in ihrem vorgeblichen Wunsch nach Klimarettung, nicht nur bei uns, sondern auch in den USA auf breiter Front die E-Mobilität eingeführt hätten, wenn nicht freiwillig als Dritt- oder Viertauto betuchter Familien, dann zwanghaft. Auf jeden Fall als individuelles Massentransportmittel.

Denn das bedeuten ja im Kern die bereits eingeführten – Norwegen, UK bald Frankreich-  oder noch kommenden Verbrenner-Verbote wie von Deutschland und der EU-geplant. Evtl. dann auch in den USA, falls Hillary oder ein linker Nachfolger sich zur Wahl stellen und gewinnen würde. Ein Verbrennerverbot wäre dann auch dort denkbar.

Und nun zurück zur Hurricane Saisons. Stellen wir uns vor, E-Mobile hätten bereits einen großen Anteil an der Autoflotte und ein starker landfallender Wirbelsturm wie Harvey oder jetzt Irma würden eine großvolumige Evakuierung erzwingen.

Es wäre eine entsetzliche Vorstellung. Millionen Menschen, auf engstem Raum auf der Autobahn zusammengefercht. Die langsamsten , besser, die massenweise mangels Ladung stehen gebliebenen, bestimmten das Fahrtempo. Es wäre im Nu Null!

Dann wären diese Millionen von Menschen den Naturgewalten völlig hilf— und schutzlos ausgeliefert. Millionen von Toten und Abermillionen von Verletzten wären die Folge.

Informatiker Hadmut Danisch hat diesen Zustand mal ein wenig durchgerechnet:

Zitat

Überlegen wir mal:

Unterstellen wir, dass der Tankfüllstand zufällig gleichverteilt ist, dürften die meisten PKW in der Regel einen im Durchschnitt halb vollen Tank haben, vor so einer Katastrophe mit Ansage vielleicht auch besser aufgetankt. Man könnte also mit jedem funktionsfähigen Auto, das herumsteht, im Mittel so ungefähr 250 bis 400 Kilometer fahren. Florida ist etwa 800 Kilometer lang, für viele Bewohner (wohnen ja nicht alle ganz unten) mit einem spritsparenden Auto (ich weiß, USA…) käme man also mit quasi einer Tankfüllung und autark (von den Staus mal abgesehen) aus Florida heraus nach Norden.

Selbst wenn der Füllstand nicht reicht: Energie durch Benzin und Diesel ist mit wenig Aufwand portabel, kann mit Tanklastwagen transportiert und leicht umgefüllt werden, man kann da immer etwas improvisieren oder bestehende Tankstellen behelfsmäßig – notfalls durch das Militär – wieder auffüllen und im Notbetrieb mit Generator betreiben. …

Was aber ist mit Elektroautos?

Da kann man nicht einfach so geladene Akkus durch die Gegend fahren. Die Reichweiten sind mäßig, damit kommt man im Mittel dann vielleicht 100 bis 200 Kilometer (und das auch eher nicht vollgeladen), dann müssen die lange laden und dafür brauchen die enorme Infrastruktur. ..und – möchte man hinzufügen- auch nur, wenn man nicht im Stau stecken bleibt, wie das aktuelle Bild oben zeigt. Dann geht nichts mehr!

Stellt Euch vor, ganz Florida hängt seine Elektroautos zum laden an das Stromnetz. Völlig egal, ist eh zusammengebrochen. Zitaten

Aber selbst diese Horrorannahme ist noch zu optimistisch, denn bereits bei ersten Landberührungen der Wirbelstürme brechen dort regelmäßig die Stromnetze auf breiter Front zusammen. Wie man gerade jetzt den Nachrichten wieder entnehmen kann. Am 10.9.17  um ca. 14:00 Ortszeit, so meldet das ZDF waren bereits 1 Mio Haushalte ohne Strom.

Und dann? Chaos, Unheil, und hunderttausend bis millionenfacher Tod sind die unausweichlichen Folgen. Schöne neue Klimaschutz und E-Mobiiltätszukunft! Aber dann bleibt man wenigstens im vielleicht selbstfahrenden E-Mobil stecken.

Die unvermeidlichen Beschwichtiger werden nun einwenden, dass sich bis dahin die Bewohner sturmfeste Behausungen gebaut hätten und die Infrastruktur sich auch darauf eingestellt hätte, ebenso wie die Battterieladung dann nur wenige Minuten statt heute Stunden dauern würde.

Wer das glaubt, möge sich die zerstörten Häuser der vielen Inselbewohner der Region ansehen, die auch nach 100 Jahren leidvoller Wirbelsturmerfahrung immer noch nur aus Holz und Pappe evtl. auch mit Rigips gebaut werden. Und dass Mutter Natur die elektrochemische Spannungsreihe der Metalle mit ihren Elektrolyten verändern würde, ist eigentlich auch nicht zu erwarten. Diese und die mit der Ladung unvermeidlich verbundenen elektro-chemischen Prozesse und ihre Folgen begrenzen die Ladezeit. Und die werden sich nur in kleinen Schritten und letztendlich unwesentlich verbessern lassen. Nicht durch das Wunschdenken der grünen Weltretter.




“Clean coal” bereits auf dem Vormarsch?

 Die Energiesituation im Süden der USA

Auch in den USA stehen die Energieversorger vor ähnlichen politischen Problemen wie in Deutschland: Die sog. “Erneuerbaren Energien” wurden auch dort mit Subventionen in den Markt gedrückt und zerstören nicht nur die vorhandene Infrastruktur, sondern schmälern vor allen Dingen auch die Ertragskraft der Unternehmen. Allerdings agiert man dort wesentlich flexibler. Obwohl z. B. Texas bessere Voraussetzungen für “Alternative Energien” mitbringt als Deutschland, setzt man dort nicht nur auf die Karten Wind und Sonne. Texas ist doppelt so groß wie Deutschland, hat aber nur rund 21 Millionen Einwohner, die sich überwiegend in wenigen Großräumen konzentrieren. Anders als in Deutschland, gibt es genug unbesiedeltes Land, in dem “Windparks” die Einwohner weit weniger belästigen. Außerdem liegt es auf der Breite der Sahara und es mangelt daher nicht an Wind und Sonnenschein. Obwohl die Bedingungen – verglichen mit Deutschland – ideal erscheinen, kommt es auch dort zu den bekannten Problemen im Netz. Man setzt daher weiterhin auf fossile Kraftwerke und Kernenergie. Wind und Sonne sieht man nur als “Additive Energien” mit eingeschränktem Nutzen. Bisher waren sie wegen hoher Subventionen und besonderen Privilegien lediglich für Anleger attraktiv. Anders als in Deutschland, ist man sich aber auch regierungsseitig (insbesondere auf der Ebene des Bundesstaates Texas) der Konsequenzen hoher Strompreise bewußt. Langfristig bleibt nur Kohle und Kernenergie übrig. Texas hat zwar Öl und Erdgas im Überfluß, beide Energieträger sind aber – wegen der hohen Weltmarktpreise – viel zu wertvoll geworden, um sie in Kraftwerken zu verfeuern. Sinnigerweise steigt der Gasexport ins Nachbarland Mexico ständig an, da dort die verstaatlichte Ölindustrie unfähig ist, die Produktion bei steigender Nachfrage auch nur zu halten. Gleichzeitig findet ein enormer Ausbau der Gasverflüssigungsanlagen an der Golfküste statt. Hiermit hat man neben Asien und Mittelamerika vor allem Europa als Absatzgebiet im Auge.

Heute ist bereits der Brennstoff Kohle an der Golfküste wieder billiger als Erdgas. Die Produktionskosten in den Tagebauen des Powder River Basin (im Bundesstaat Wyoming und Montana) sind so gering, daß selbst die Transportkosten über tausende Kilometer nicht ins Gewicht fallen. Nachdem die obamaschen “Klimaerlasse” von Trump wieder außer Kraft gesetzt wurden, rollen täglich bereits wieder über 60 Ganzzüge (meist jeweils über 100 Waggons mit 10.000 to Kohle pro Zug) in alle Regionen der USA.

Schwierig bleibt nach wie vor die Situation der Kernenergie im Süden der USA. Die nach wie vor existierende Unsicherheit über die zu erwartende Bauzeit eines Neubaues, führen zu seit Jahrzehnten andauernden Planungen ohne Aussicht auf kurzfristige Umsetzung. Für ein privates EVU ist ein solches Risiko einfach nicht zu stemmen. Staatliche Förderung von Wind und Sonne auf Kosten des Steuerzahlers bei gleichzeitig privatwirtschaftlicher Kernenergie, geht einfach nicht zusammen. Dies ist und bleibt eine doppelte Benachteiligung.

Abgas als Wertstoff

In dieser durch die Politik geschaffenen Situation der “Klimarettung” suchen die Energieversorger Hände ringend nach neuen Einnahmequellen. NRG Energy hat den Entschluß gefaßt, aus dem Abfall der Stromproduktion einen Wertstoff und ein Produkt zu machen. Der Wertstoff ist überkritisches Kohlenstoffdioxid. Das Produkt ist Erdöl.

Wenn man das CO2 aus dem Abgas abscheidet und es auf über 70 bar verdichtet, gelangt es bei Umgebungstemperatur in seinen überkritischen Zustand: Es ist flüssig, bleibt aber ähnlich dünnflüssig wie ein Gas. Es dringt damit auch in feinste Poren ein. Zusätzlich sind organische Stoffe besonders gut in ihm löslich. Beste Voraussetzungen für EOR (Enhanced Oil Recovery).

Wenn sich aus einem Ölfeld kein Öl mehr hochpumpen läßt, – es umgangssprachlich erschöpft ist – befinden sich trotzdem noch etwa 40 bis 60 % der ursprünglichen Ölmenge in ihm gefangen. Dieses Restöl herauszulösen, ist das Gebiet des EOR. Je nach Vorkommen, gibt es unterschiedliche Verfahren zu unterschiedlichen (hohen) Kosten. Ein Favorit ist das Fluten mit überkritischem CO2. Mit diesem Verfahren lassen sich rund weitere 20 Prozentpunkte der ursprünglichen Ölmenge gewinnen. Dies sind gewaltige “neue Ölvorkommen”, wenn man die weltweite Anzahl bereits versiegter Quellen in Rechnung stellt. Wie alles, ist dies eine Frage der Kosten. Auf der Habenseite steht der aktuelle Ölpreis. Auf der Sollseite die Kosten für Gewinnung und Transport des überkritischen CO2. Die Differenz muß noch die zusätzlich anfallenden Kosten decken, was dann allerdings übrig bleibt, ist Gewinn.

Welche Felder eignen sich besonders?

Ein Ölfeld besteht nicht nur aus gebohrten Löchern. Es erfordert auch eine erhebliche oberirdische Infrastruktur: Rohrleitungen, Stromversorgung, Straßen, Pumpstationen, Aufbereitungs- und Tankanlagen etc. All diese Anlagen sind bereits in der Phase der konventionellen Förderung vorhanden und abgeschrieben worden. Die Zusatzinvestitionen für eine Flutung mit überkritischem CO2 halten sich in Grenzen – wenn man genug CO2 an Ort und Stelle zur Verfügung hat. Aus Erfahrung (natürliche CO2 Lagerstätten in der Nähe) weiß man, daß EOR ein hoch profitables Geschäft ist.

In dem hier beschriebenen Fall des Ölfelds West Ranch gelang auf Anhieb eine Steigerung von nur noch 300 auf 4000 barrel pro Tag. Man geht nach optimaler Einstellung von einer Förderung von 15.000 barrel pro Tag aus. Über die Jahre – auch bei einem Ölpreis von 50 USD/barrel – ein hübsches Sümmchen an zusätzlichen Einnahmen für die Ölgesellschaft JX Nippon. Man geht von 60 Millionen barrel aus, die aus diesem Feld zusätzlich durch diese Methode gewonnen werden können.

Das Ölfeld West Ranch liegt 130 km westlich vom Kraftwerk. Für den Transport des CO2 mußte eine unterirdische Pipeline mit einem Durchmesser von fast 40 cm verlegt werden.

Die Abgaswäsche

Die Gewinnung von CO2 aus dem Abgas erscheint auf den ersten Blick nicht gerade als die eleganteste Lösung. In dem Abgas sind nur 11,5 % Kohlenstoffdioxid enthalten. Man muß daher überwiegend totes Material in der Form von Stickstoff und Restsauerstoff durch die gesamte Anlage schleppen. Andererseits kann man ein bestehendes Kraftwerk als Quelle nutzen und greift praktisch nicht in dessen Betrieb ein.

Der Aufwand für die Gewinnung hängt nicht nur von der Eingangskonzentration, sondern auch vom Restgehalt an CO2 ab. Da es sich bei diesem Projekt nicht um “Klimatologie” handelt, sondern es um die Produktion eines Wertstoffes geht, wäscht man in dieser Anlage nur etwa 90 % des enthaltenen CO2 aus. Dies spielt auch deshalb keine Rolle, weil man mit dieser Anlage nur einen Teilstrom der Rauchgase verarbeiten kann. Die gewonnenen 1,6 Millionen Tonnen CO2jährlich, entsprechen etwa einer elektrischen Leistung von 240 MW des Blocks von 650 MW.

Es ist auch kein Zufall, daß man die Anlage an einem Block mit Kohlenstaubfeuerung und nicht an die erdgasbefeuerten Kombiblöcke angeschlossen hat. Bei Kombikraftwerken ergibt sich wegen des notwendigen Luftüberschusses im Abgas nur eine Konzentration von etwa 8,5 %. Die CO2-Gewinnung wird eine Domäne der Kohlekraftwerke bleiben.

Das Verfahren

Als Waschverfahren wurde der Kansai Mitsubishi Carbon Dioxide Recovery Process (KM CDR Process, eine Handelsmarke) ausgewählt. Im ersten Teilschritt werden die Abgase in einem 36 m hohen Turm gekühlt, entfeuchtet und entschwefelt. Dieser Block enthält – anders als in Deutschland üblich – keine Rauchgasentschwefelung, sondern verfeuert lediglich schwefelarme Kohle. Die Kühlung ist notwendig, da die Waschung beträchtliche Wärmemengen freisetzt.

Das Herzstück der Anlage ist ein 110 m hoher rechteckiger, mit Füllkörpern gefüllter Turm. In ihm wird das Abgas mit der Waschflüssigkeit in Kontakt gebracht. Nach Abscheidung der Waschflüssigkeit werden die gewaschenen Abgase in die Umgebung entlassen.

In einer dritten Verfahrensstufe wird die Waschflüssigkeit durch auskochen mit Dampf wieder regeneriert. Das ausgetriebene CO2 wird verdichtet und so verflüssigt.

Der Eigenbedarf

Eine solche verfahrenstechnische Anlage braucht beträchtliche elektrische Energie zum Antrieb der Verdichter, Pumpen etc. und Dampf zum Austreiben des CO2. Umgerechnet würde der zusätzliche Eigenbedarf die elketrische Nettoleistung des Kraftwerks um 20 bis 30 % verringern. Da das Kraftwerk gebraucht wird, eine inakzeptable Situation. Man hat deshalb eine eigene, kleine, ergdasbefeuerte Kombianlage mit 70 MWel zur Versorgung der Waschanlage gebaut. Da die Anlage gar nicht so viel Strom benötigt, wird mehr als die Hälfte ihrer Leistung zusätzlich ins Netz eingespeist.

Das Risiko

Die Anlage – obwohl die erste ihrer Art – wurde termingerecht, zu den vereinbarten Preisen und ohne Unfälle fertiggestellt. Deshalb die Preisverleihung. Wie geht so etwas?

  • Man hat die neue Anlage bewußt hinter einem seit Jahren funktionierenden Kraftwerk gebaut: Möglichst keine Probleme für die Altanlage schaffen und mit definierten und zuverlässigen Eingangsdaten arbeiten können.
  • Auswahl eines erprobten chemischen Verfahrens. Es gibt bereits über 80 Anlagen in Raffinerien etc.
  • Vorab Bau einer kleinen Prototypenanlage, die sich längere Zeit in einem anderen Kohlekraftwerk bewähren konnte.
  • Kein Größenwahn. Bewußte Beschränkung auf die zehnfache Leistung des Prototyps, um die Auslegungsberechnungen absichern zu können. (Deshalb die Begrenzung auf einen 240 MWel entsprechenden Teilstrom.)
  • Einbeziehung und Beteiligung des Verfahrenstechnikers (Mitsubishi), eines erfahrenen Anlagenbauers (Kiewit) und des Verbrauchers (JX Nippon mit Hilcorp).
  • Keine – in Deutschland so geliebte – Team-Bildung (Toll ein anderer macht’s), sondern einer hat den Hut auf. Einer mit natürlicher Autorität durch ausgewiesene Fachkompetenz und Erfahrung, der die Mittel bekommt, die er für nötig hält.
  • Genaue Planung und Abstimmung zwischen allen Beteiligten bevor es auf der Baustelle losgeht.

Der Mitnahmeeffekt

Für das Projekt wurde ein gemeinsames Unternehmen aus Energieversorger (NRG Energy) und Verbraucher (JX Nippon Oil&Gas) gegründet. Einerseits wurde damit das Risiko der Investition auf mehrere Schultern verteilt und andererseits verschiedene Fördertöpfe erschlossen. Es konnten japanische Banken gewonnen werden, die gegen das Pfand von 15 Millionen barrel Öl günstigere Kredite bereitstellten. Die Lieferung von Anlagenkomponenten konnte über subventionierte Exportkredite erfolgen. Das DOE steuerte 190 Millionen USD Subventionen aus diversen “Klimaschutzprogrammen” bei.

Mit einer Investition von einer Milliarde USD können zusätzlich 60 Millionen barrel Erdöl gewonnen werden. Mögen weltweit auf vielen entölten Feldern die Bedingungen nicht so ideal sein, erscheint diese Methode trotzdem vielversprechend. Wird jetzt – wenigstens im Nachhinein – manchem klar, warum die einschlägig Verdächtigen sofort ihre Kampftruppen auf die Straße geschickt haben, als auch nur von “CO2-Abscheidung” in Deutschland geredet wurde? Macht nichts, der Fortschritt läßt sich nicht aufhalten, nun machen eben Japaner und Amerikaner das Geschäft. Solange Renten, Hartz IV etc. noch reichlich sprudeln, brauchen wir eh keine Arbeitsplätze in diesem Land. Hat halt nix mit Nix zu tun, wie einmal eine Politikerin treffend in einem anderem Zusammenhang twitterte.

Übernommen von NUKE-Klaus hier




AfD fordert Schluss mit Klimaschutz und Schluss mit der Energiewende – Medien schweigen

Nach langer, intensiver Vorbereitung traten die Spitzenkandidaten der AfD Frau Dr. Alice Weidel und Herr Dr. Alexander Gauland am 4.9.17 im Haus der Bundespressekonferenz zu den Themen Energie und Klima vor die Presse. Unterstützt wurden sie von Herrn Burkard Reimer Dipl. Ing. und Dipl. Chemiker und mir, ebenfalls Dipl. Ing.

Video nicht mehr verfügbar

Video der AfD Pressekonferenz zu Klima & Energiethemen am 4.9.17 in Berlin

 Der Saal war brechend voll- Viele Kamerateams sind da, dazu ein Dutzend Fotografen und mehrere Dutzend Presseleute.“, berichtet Frau Verena Kern, freie Journalistin bei Klimaretter.info, wie es scheint ein wenig neidisch . Da sie nach eigener Auskunft Philosophie und Kommunikationswissenschaften studiert hat und sogar Fachbücher lektoriert, ist auf ihr Urteil sicher Verlass. Und zumindest das stimmt auch. Der Saal war sehr voll.

Zunächst trug Frau Weidel klar und pointiert den Standpunkt der AfD zu den Themen Auto & Diesel vor. Umfassend begründet forderte sie dann:

  • Die Festlegung vernünftiger Grenzwerte für Stickoxide und Feinstaub,
  • Bis dahin ein mindestens 10 jähriges Moratorium – also Aussetzung der überzogenen EU- Grenzwerte – durch den Gesetzgeber.
  • Eine Bestandsgarantie bis mindestens 2050 für alle Verbrennungsmotoren
  • Elektromobilität darf sich nur auf marktwirtschaftlicher Basis und unter Beachtung der Umweltfolgen entwickeln
  • Damit unsere bitter benötigte stabile Stromversorgung auch in Zukunft gewährleistet bleibt, muss die Laufzeit unserer als sicherste der Welt geltenden Kernkraftwerke allein nach deren technischer Nutzungsdauer richten.

Anschließend trug Herr Gauland sein Statement vor. Auch in diesem begründete er umfassend und klar die daraus abgeleiteten Forderungen der AfD (14:08). Sie lauten:

  • Schluss mit der Energiewende, und allen ihren Ausformungen, Abschaffung des EEG, der EnEV und der dazu gehörenden Gesetze und Verordnungen
  • Die staatliche Planwirtschaft ist zu beenden. Alle Formen der Energieerzeugung sind in die Marktwirtschaft zu entlassen und sollen sich im fairen Wettbewerb stellen.
  • Die AfD wird wissenschaftliche Gutachten, die dem EEG Verfassungswidrigkeit und ein Verstoß gegen europäische Rechtsnormen bescheinigen ggf. vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen (zwar nicht von Gauland gesagt, aber im Handout geschrieben)

Nach diesen, das Weidel Statement ergänzenden Feststellungen und Forderungen, trug Gauland die Haltung der AfD zum Klimawandel vor. Wieder umfassend begründet, schloss er auch hier mit den daraus abgeleiteten Forderungen:

  • Zurück zur wissenschaftlich begründeten Vernunft in der deutschen und internationalen Klimapolitik
  • Austritt aus dem Pariser Klimaabkommen, Schluss mit dem Klimaschutzplan 2050 und der Dekarbonisierung
  • Schluss mit dem sog. Klimaschutz

Dazu gehört:

  • Ausstieg aus allen diesbezüglichen internationalen wie nationalen Verträgen, Kommissionen und Verpflichtungen.
  • Einstellung aller „Klimaschutzmaßnahmen“ in der öffentlichen Verwaltung samt aller Budgets und Posten
  • Die Mittel die derzeit zum Klimaschutz aufgewendet werden müssen umgeschichtet werden, zur Finanzierung von Maßnahmen zur Anpassung an zukünftige Umweltschäden durch Wetterextreme
    • Dagegen Konzentration von Wissenschaft und Administration auf Verbesserung der Infrastruktur – auch um bspw. Starkniederschläge zu bewältigen, oder die Folgen anderer Wetterextreme zu beherrschen. Denn nicht die Wetterextreme haben zugenommen, wohl aber der lokale Wohlstand und entsprechend die Besiedlungsdichte in diesem Land. (zwar nicht von Gauland gesagt, aber im Handout geschrieben)

Mein Fazit:

Entweder waren die anwesenden Journalisten in der Mehrzahl dermaßen überrascht, dass sie weitgehend sprachlos blieben oder sie waren vom Mittagessen, es war schließlich schon fast 14:00 Uhr, noch so sediert, dass sie eigentlich nur einen Platz zum Ausruhen gesucht und gefunden haben.

Denn die Zahl der Fragesteller blieb gering, etwa die Hälfte der wenigen Fragen bezogen sich auf Klatsch & Tratsch, bzw. Sachverhalte, die mit den Themen nichts zu tun hatten. Die Fragen zu den eigentlichen Themen blieben spärlich.

Gering blieb auch die mediale Resonanz. Weltredakteur Mathias Kamman, sonst nie um ein tägliches AfD Bashing verlegen, wunderte sich zwar, dass seine Zeitung nach seinem Verständnis des Handouts, dass jeder Teilnehmer bekommen hatte, nicht mehr zu den Leitmedien gehören sollten und ließ sich auch von meinen Erläuterungen nur wenig trösten, denn einen Artikel über diese Pressekonferenz verkniff er sich.

Lediglich im Berliner Tagesspiegel und in der FAZ Online Version wurde berichtet.

Und, ach ja, der lokale ARD Sender rbb berichtete kurz in seinen Rundfunk-Nachrichtensendungen, genauer im Inforadio, über diese Pressekonferenz.

Einlullen, verschweigen, ausgrenzen durch Nichtbeachtung wurde auch hier wieder als Verteidigungsstrategie angewandt. Ob sie etwas nützt wird der 24.9.17 ab 18:00 Uhr zeigen.

Ich war jedenfalls mit dem nun auch öffentlichen Ansatz der AfD sehr zufrieden! Sitzt sie erstmal mit genügend großer Zahl von Abgeordneten im Deutschen Bundestag, wird sie – wie bisher auch, aber auf größerer Bühne- die anderen Parteien vor sich hertreiben, wenn die nicht gleich die Forderungen der AfD übernehmen. Aus reiner Selbsterhaltung. Wie jetzt auch schon!

 

 

 

 

 

 




ARD amtlich festgestellt: Der Büroschlaf ist doch der gesündere – Sonja Mikisch „überführt“ Alice Weidel (AfD) der Fake News!

Der 4. September wird vielleicht doch noch in die Geschichte eingehen. Es war der Tag, an dem die AfD auf einer als historisch anzusehenden, aber medial fast völlig übergangenen Pressekonferenz, den zahlreich versammelten Medienvertretern, die entsetzliche Wahrheit mitteilen musste, das die Klimakaiserin Merkel keine Kleider an hat. Diese nahmen es ungerührt und ziemlich desinteressiert zur Kenntnis. Vergleichbar den Höflingen, die dem nackten armen Kaisern immer wieder versichert hatten, wie gut ihn doch seine nichtvorhandenen Kleider zu Gesicht stünden.

Video nicht mehr verfügbar

 

Und es war der Tag an dem endlich, endlich, eine dieser oft veräppelten, weil oft völlig zu Unrecht verdächtigten, als Fake News VerbreiterInnen, beschimpften MedienvertreterInnen, die vielfache Ex (Ex-Marxistin[1], Ex-Redakteurin, Ex-Doppelnachnamenträgerin) Frau Sonja Mikisch der aalglatten AfD Frontfrau Alice Weidel, die schöne – oder war es schnöde- Maske vom Gesicht reißen konnte. Denn diese, so verkündete sie triumphierend verbreite, Falsches! (ab Minute 14:25).

 

Wobei hatte sie denn Frontfrau Weidel erwischt?

Es ging mal wieder um den, die bodenlose Schlechtigkeit der Autoindustrie, belegenden Dieselskandal. Bodenlos schlecht, ja böse, weil, wie WDR Kollege Jürgen Döschner im Netz behaupten durfte, die ja pro Jahr 10.000 Menschen vergase! Und dann noch nicht einmal die Umrüstung dieser Vergaser-Maschinen (eigentlich kennt ein Diesel doch keinen Vergaser, ha, ha) selber bezahlen wolle.

Darum ging es.

Und da behauptet doch diese aalglatte AfD Frau , vor Millionen ahnungslosen Zuschauern, dass in Büroinnenräumen wesentlich höhere Grenzwerte als draußen gelten würden, nämlich 950 µg/m3, gegenüber den als so gefährlich eingestuften 40 µg/m3, die dort ohne Gesundheitsgefahr zugelassen seien.

Doch nicht mit Sonja Mikisch

„…in Industriearbeitsplätzen! Büroinnenräume; Privaträume haben die gleiche Grenzwertbemessung wie auch die Luft draußen! Falsch!“

donnert sie, sichtlich erregt und auch begeistert, diese impertinente Lüge sofort vor der Kamera richtig stellen zu können, der Weidel ins erschrockene Gesicht.

Nun, man sollte beiden Damen zugestehen, dass die tägliche Beschäftigung mit NOx oder auch Feinstaubwerten, nicht unbedingt zur Aufgabe ihrer jeweiligen Jobbeschreibungen gehört. Doch wenn man jemand der Unwahrheit, gar der bewussten Lüge, überführen möchte, dann sollte man doch sicher sein, dass die Korrektur nicht einer Korrektur bedürfe. Sonst geht der Schuss nach hinten los! Wie auch hier.

Vermutlich hat Frau Mikisch beim Umweltbundesamt nachgelesen, dass schon immer nur das Beste für Umwelt und seine (es bezahlenden) menschlichen Bewohner im Sinne hat. Und zur Grenzwertfrage tiefsinnige, man möchte sagen, spitzfindige, Betrachtungen anstellt.

Es betreibt sogar zu dieser, die deutsche Menschheit tief bewegenden, Frage ein eigene Website. (hier). Dort finden wir die klare Aussage:

„Arbeitsplatzgrenzwerte gelten nur für Arbeitende an Industriearbeitsplätzen und im Handwerk, bei denen aufgrund der Verwendung oder Erzeugung bestimmter Arbeitsstoffe eine erhöhte Stickstoffdioxid-Belastung zu erwarten ist.“

Im weiteren Text finden wir auch die Quelle, aus der man entnehmen könnte, das UBA seine Behauptung ableitet. Nämlich die Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Doch in dieser Quelle ist immer nur ganz allgemein von „Arbeitsplätzen“ die Rede.

Beim Weitersuchen findet man dann beim UBA auch noch die Information:

Für Büroarbeitsplätze sowie Privaträume finden MAK-Werte keine Anwendung. Hier gelten vielmehr die Richtwerte des Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR), vormals Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Innenraumlufthygienekommission (IRK) und der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG)). Die Innenraumlufthygienekommission leitete in den 1990er Jahren einen sog. „Richtwert II“ für Stickstoffdioxid in der Innenraumluft von 60 µg/m³ (Wochenmittelwert) ab. Der Richtwert II (RW II) ist ein wirkungsbezogener Wert, bei dessen Erreichen beziehungsweise Überschreiten unverzüglich zu handeln ist.

Aha! Wenn 60 µg/m³, als Wochenmittelwert wohlgemerkt, nicht 40 µg/m³ an max. 10 Tagen im Jahr,  überschritten werden, müsse unverzüglich gehandelt werden. Und dieser Wert sei in den Richtwerten I und II   der Innenraumlufthygienekommission (welch schöner deutscher Name) festgelegt. Dumm nur, dass in den dort genannten aktuellen Tabellen für beide Richtwerte die bösen Stickoxide überhaupt nicht vorkommen. Nirgends!

Also kann es sich wohl nur um Wunschdenken, man kann auch vermuten „Gefälligkeitsdenken“ des UBA handeln. Denn es sorgt sich besonders um empfindliche Personen. Das UBA stellt nämlich fest :

„ Ein Arbeitsplatzgrenzwert ist ein Wert für die zeitlich begrenzte Belastung gesunder Arbeitender, während durch NO2 in der Außenluft auch empfindliche Personen rund um die Uhr betroffen sein können.“

Empfindliche Personen, wie dem siebenjährigen Sohn des Mitdiskutanten, dem Spitzenkandidaten der Grünen, Cem Özdemir, der trotz seiner 7 Jahre gerade mal Auspuffhöhe erreicht. Wenn der mit seinem Papa spazieren geht, falls der so oft zuhause ist, und öfter als 10 x im Jahr von der Wucht des 40 µg/m³ Grenzwertes befallen wird, dann müssen wir, schon aus Mitleid mit dem zwergwüchsigen kleinen Kerl, die Grenzwerte EU-weit einhalten.. Das gebietet schon das Herz. Der kann ja nichts dafür, das er so klein ist. Das ist gelebte Solidariät!

Doch zurück zur herzlosen Streitfrage; wir halten abschließend fest:

  • Frau Mikisch behauptet im Einklang mit dem Umweltbundesamt, bekannt u. A. dafür Klimaskeptikern den Mund zu verbieten (z.B. hier und hier) dass der MAK- oder inzwischen Arbeitsplatzgrenzwert, nicht für Büroräume gelte. Falsch! Die angeführten Belege des UBA führen ins Leere.
  • Frau Mikisch behauptet, dass … „… Büroinnenräume; Privaträume haben die gleiche Grenzwertbemessung wie auch die Luft draußen!“ Falsch, denn der vom UBA behauptete Grenzwert wird mit 60 µg/m³ angegeben, nicht mit 40 µg/m³.
  • Das UBA behauptet dass für „..Für Büroarbeitsplätze sowie Privaträume finden MAK-Werte keine Anwendung. Hier gelten vielmehr die Richtwerte des Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR), vormals Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Innenraumlufthygienekommission (IRK) und der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG)). Falsch, denn in den angeführten Definitionen der MAK Werte (hier der Einfachheit weiter so genannt) wird diese Einschränkung nicht gemacht. Dort ist unisono nur von Arbeitsplätzen die Rede
  • Das UBA behauptet dass dieser geringere Nox Grenzwert in den Tabellen der Richtwerte I und II der Innenraumlufthygienekommission festgelegt sei. Falsch! In den aktuellen Tabellen kommt Nox überhaupt nicht vor.

Dumm gelaufen Frau Mikisch und Satz und Sieg für Frau Alice Weidel.

Wie sagt der Volksmund so treffend:

Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen!

Besonders nicht im Google-Zeitalter möchte man hinzufügen!

Aber eine Erkenntnis stimmt wohl doch; wenn wirklich geringere Grenzwerte in Büro-Innen-räumen gelten als in rauen Industriearbeitsplätzen, dann ist der Büroschlaf doch gesünder als ein Nickerchen auf Schicht in hohen Grenzwertbereichen draußen. Selber schuld, kann man da den Industriearbeitern nur zurufen. Falls ihr mal zu den „empfindlichen“ Personen gehören solltet, empfiehlt sich schnell ein Wechsel ins Büro!

 

 

 

[1] Lt. Alexander Wallasch bei Tichys Einblick hier