Der Netzausbau steckt noch in den Kinderschuhen

Trotzdem sind neue Leitungen erforderlich, um den Überschußstrom aus dem Norden – soweit er denn anfällt – nach dem Süden zu verfrachten, wo er zu etwa 98 % verbraucht werden kann. Der Rest aus Starkwind wird gegen horrende Entschädigungen ins Ausland verklappt.
Bisher ist nur eine größere 190 km lange Leitung fertiggestellt: Die Wechselstromleitung Lauchstädt – Redwitz, die sogenannte Thüringer Strombrücke. Das Vorhaben war in den Abschnitten von Altenfeld über die Landesgrenze Thüringen/Bayern bis Redwitz als Pilotstrecke geplant, die der bundesweiten Erprobung von Erdkabeln beim Betrieb von Höchstspannungsleitungen mit Wechselstrom (220-380 kV) dienen sollte. Es wurde sich im Genehmigungsverfahren aus Gründen der geringeren Bauzeit allerdings für eine reine Freileitungsausführung entschieden. Das ist der Grund, warum die Leitung schon in Betrieb ging.
Im Planungsprozeß befinden sich die übrigen größeren Vorhaben. Für länderübergreifende oder grenzüberschreitende Leitungen führt die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben ein Bundesfachplanungsverfahren durch. Statt den üblichen Raumordnungsverfahren. Dabei prüft sie den Vorschlag des zuständigen Übertragungsnetzbetreibers und mögliche Alternativen, bevor sie einen etwa 500 bis 1.000 Meter breiten Gebietsstreifen, den Trassenkorridor, festlegt. Innerhalb dieses Streifens wird im abschließenden Planfeststellungsverfahren, dem fünften Schritt, die genaue Trasse geplant.
Bundesfachplanungs- und Raumordnungsverfahren unterscheiden sich vor allem durch ihre Verbindlichkeit für die folgende Planungsstufe. Im Planfeststellungsverfahren, das die genaue Trassenführung festlegt und ein Baurecht für die Leitung schafft, kann von den Ergebnissen eines Raumordnungsverfahrens abgewichen werden. Im Gegensatz dazu ist das Ergebnis eines Bundesfachplanungsverfahrens bindend für die Planfeststellung. Das heißt, dass die Leitungstrasse nur in dem vorher festgelegten Trassenkorridor verlaufen darf.
Für betroffene Grundstückseigentümer und Träger öffentlicher Belange hat das neuartige Vorgehen die Konsequenz, daß sie sich bereits im ersten Planungsschritt, der Bundesfachplanung intensivst mit dem Vorhaben auseinandersetzen müssen, um ihre Interessen zu wahren. Denn das Planfeststellungsverfahren ist eigentlich nur noch eine Feinplanung. Viele Betroffene werden das nicht wissen und versäumen die Wahrnehmung ihrer Rechte. Wer Frau Dr. Merkels Handschrift kennt, kann annehmen, daß das Absicht ist.
Die Leitungen Wilster – Grafenrheinfeld (558 km) und Brunsbüttel – Großgartach (702 km) werden unter dem Label „SuedLink“ gemeinsam geplant. „Link“ ist englisch und heißt Glied oder Verbindung. Die Leitungen sollen als Erdkabel in HGÜ-Technik verlegt werden. HGÜ= Hochspannungs-Gleichstromleitung. Die Inbetriebnahme ist für 2025 vorgesehen.
Die Leitung Wahle – Mecklar (230 km) verbindet in Nord-Süd-Richtung Wahle in Niedersachsen mit dem hessischen Mecklar. Aufgrund der gestiegenen Einspeisung der Windenergie in Norddeutschland ist eine Erhöhung der Übertragungskapazität aus dem Raum Braunschweig nach Fulda erforderlich. Das Vorhaben ist auf der gesamten Länge eine der Pilotstrecken, die der bundesweiten Erprobung von Erdkabeln beim Betrieb von Höchstspannungsleitungen mit Wechselstrom (220-380 kV) dienen sollen. Als Fertigstellungstermin ist 2023 anvisiert.
Die Verbindung Wolmirstedt – Isar (SuedOstLink, 537 km) soll in HGÜ-Technik und als Erdkabel ausgeführt werden. Inbetriebnahme 2025
Die Leitung Osterath – Philippsburg (Ultranet, 340 km) soll mit Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungstechnik (HGÜ) genutzt werden. Die Vorhabenträger planen, für einen Großteil der Strecke bereits bestehende Mastsysteme zu nutzen. Eine solche Ausführung mit Gleich- und Wechselstromleitungen auf einem Mast wird als Hybridsystem bezeichnet. Fertigstellung: 2021
Ansonsten ist noch die Umseilung der Leitung Vieselbach – Pumpspeicherwerk Talsperre Schmalwasser (Punkt Sonneborn) – Mecklar auf dem Schirm. Die 135 km lange Leitung soll 2023 fertig werden. Das Genehmigungsverfahren wurde noch nicht gestartet.
Mit dem Netzausbau ist also bisher noch garnicht richtig begonnen worden. Da es sich um Experimentalbauweisen handelt, sind die rausposaunten Fertigstellungstermine als sehr optimistisch anzusehen. Es wird sicher alles nicht so schlimm werden, wie das Berliner Flugfeld, mit größeren Verzögerungen ist jedoch zu rechnen. Die Abschaltung der Kernkraftwerke wird dem Leitungsbau vorauseilen. Was nicht so problematisch ist, weil bei Flaute ohnehin kein Strom fließt, um die wegfallenden Kraftwerkskapazitäten zu ersetzen. Vom Netz genommene Kraftwerke können nur durch Kraftwerksneubauten ersetzt werden.
Der aufmerksame Beobachter erkennt im Prozedere der Planungen eine Praxis, welche an die Direktiven von SED-Parteitagen erinnert. Wünsche eilen den Möglichkeiten der Realisierung weit voraus. Ich möchte nur mal ein Beispiel nennen: Die Neubaustrecke Erfurt-Leipzig wurde 1991 bis 1994 geplant und sollte am 1. Mai 1999 den Betrieb aufnehmen. Der erste Zug fuhr 2016. Ähnlich Stuttgart 21 und die Elbphilharmonie. Wir werden als Bürger von Medien und Politik regelmäßig in den April geschickt. Überall Wunschdenken und die rosarote Brille.
Diejenigen, welche sich von der Erdverkabelung Wunder im Natur- und Landschaftsschutz versprechen, werden enttäuscht werden. Ich war früher Gesellschafter einer Planungsfirma, die Umweltgutachten für Straßenbauverwaltungen, Netzbetreiber, Kommunen und Behörden erstellt hat. Darunter waren auch Gutachten zur Erdverkabelung. Die hat gegenüber der Freileitung auch Nachteile. Insbesondere die Landwirte werden stärker gekniffen, weil ihre Bewirtschaftungseinheiten real zerschnitten werden. Auch die Begleitwege der Kabel und die Erwärmung über den Leitungen sind erhebliche Eingriffe. Vor allem sind es aber die Unflexibilität der Leitungsführung im Gebirge und die größeren Eingriffe bei den Bauarbeiten, welche Betroffene und Umweltschützer nicht erfreuen werden. Und dann kommen noch die Mehrkosten, die alle Stromverbraucher zahlen müssen.



Verwaltungsgericht Düsseldorf stellt Entfall der Bindungswirkung der TA-Lärm und Maßgeblichkeit des sogenannten Interimsverfahren fest

Urteil Schallprognose

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entscheidungstragend darauf abgestellt, dass der Schutz der Nachbarschaft nicht hinreichend sichergestellt sei, weil die vom Vorhabenträger angefertigte Lärmimmissionsprognose nach dem bislang gebräuchlichen sogenannten alternativen Verfahren, nicht aber nach dem sogenannten Interimsverfahren angestellt worden war. In diesem Zusammenhang hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf – sowie ersichtlich bundesweit erstmalig – entschieden, dass aufgrund des Beschlusses der Bund- Länder/Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) vom September 2017, den Ländern zu empfehlen, das Interimsverfahren zu verwenden, gesicherte Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik vorliegen, die den der TA-Lärm zugrunde liegenden Einschätzungen, Bewertungen und Prognosen den Boden entziehen, weshalb die Bindungswirkung der TA-Lärm entfällt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat weiter festgestellt, dass die Empfehlungen des LAI lediglich Erkenntnisfortschritte wiederspiegeln, bei denen es sich auch nicht um eine Veränderung der Sach- und Rechtslage, sondern lediglich um spätere Erkenntnisse hinsichtlich der ursprünglichen Sachlage handelt, die keiner weiteren Rechtsumsetzung bedürfen und daher in laufenden Genehmigungs- und Anfechtungsverfahren einschränkungslos zu berücksichtigen sind. Die fehlerhafte Bestimmung der maximal Schalleistungspegel in den Genehmigungsbescheiden führe zur Rechtswidrigkeit der Genehmigungen, der auch nicht im Wege eines „Nachsteuerns“ durch einen schallreduzierten Betrieb der Anlagen begegnet werden könne. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf dürfte weitreichende Auswirkungen auf die Genehmigungspraxis und Zulässigkeit von Windenergieanlagen haben. Die Anwendung des Interimsverfahrens führt nämlich tendenziell zu höheren Einwirkungspegeln an den Immissionsorten, weshalb nur geringere Schallleistungspegel zugelassen werden können. Da entsprechende Aspekte in laufenden Anfechtungsprozessen berücksichtigt werden können, führt die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf auch zu einer erheblichen Verbesserung der Erfolgsaussichten von Anfechtungsklagen betroffener Anlieger.http://kanzlei-kaldewei.de/news.html#news2
Mit Dank an Spürnase Stallmann




Vergifteter Abschied

Ein neuer und schöner Begriff wurde uns im Vorfeld von COP 23, der Weltklimakonferenz in Bonn, von Frau Hendricks (SPD) geschenkt: Die Klimaschutzlücke. Die noch amtierende Umweltministerin ohne Anschlussverwendung, eine der eher düsteren Kerzen auf dem demotivierten aber amtierenden schwarz-roten Regierungskronleuchter, lief sich für ihren Auftritt im Bonner World Conference Center warm. Dabei spielte sie Regierung und Opposition gleichzeitig, indem sie ihrem eigenen Land und der Kanzlerin, der sie bisher bedingungslos folgte, im Grunde Versagen vorwarf. Das CO2-Reduktionsziel Deutschlands, 40 Prozent bis 2020 (Basisjahr 1990), sei nicht mehr zu erreichen, Prognosen gingen inzwischen von „nur“ 32 Prozent aus. Sie geißelt die fehlenden acht Prozent und reiht sich in den grünen Abschaltchor ein, ohne eine Einschaltidee zu haben.
In Zahlen ausgedrückt bedeutet das Nichterreichen eine Abweichung von etwa 30 Millionen Tonnen CO2. Bei einer globalen anthropogen verursachten Emission von etwa 35.000 Millionen Tonnen jährlich entspricht diese Menge etwa 0,085 Prozent und ist in ihrer Klimawirkung unerheblich. Weltweit sind etwa 1.600 Kohlekraftwerke im Bau oder in Planung, völlig unbeeindruckt vom Pariser Klimavertrag. Lauscht man der Noch-Ministerin unbedarft, fürchtet man sich davor, dass wegen unserer 30-Millionen-Tonnen-Lücke nach 2020 die Sonne nicht mehr aufgeht, die Sintflut kommt und die Vögel tot vom Himmel fallen. Letzteres passiert ohnehin in zunehmender Zahl, aber das aus ganz anderen Gründen.
Nein, das denkt Frau Hendricks natürlich nicht. Sie fürchtet nur, dass wieder einmal ein „Zeichen“, das gesetzt werden sollte, nicht erreicht wird. Bei der Elektromobilität und der Zielvorgabe von einer Million Fahrzeugen bis 2020 wird die Kanzlerin noch viel deutlicher scheitern, ohne dass die Welt davon merkbar Notiz nehmen wird. Zunehmend besteht deutsche Politik nicht mehr darin, praktisch sinnvolle Ziele zu erreichen, sondern im „Zeichen setzen“. Im ideologischen Windschatten der Abschalter toben sich Organisationen extremer Ausrichtung wie „Ende Gelände“ fröhlich in der Landschaft aus und begehen im rheinischen Revier Landfriedensbruch und Sachbeschädigung. Dazu dröhnendes Schweigen der Parteien, die linksgrüne Qualitätspresse bringt dies im Stil einer Verkehrsmeldung und schiebt nach, dass die Braunkohle als verantwortlich für den Klimawandel „gilt“. Mediale Reinwaschung, die Kriminalität moralisch legitimiert.
Inzwischen logieren 25.000 Teilnehmer aus aller Welt für 12 Tage bei Vollpension in Bonn und beraten über die ab 2020 jährliche Verteilung eines Kuchens von 100 Milliarden Euro. Die meisten der teilnehmenden Länder sind Nehmerländer, weshalb sie vollen Einsatz zeigen werden, um ein möglichst großes Stück zu bekommen. Natürlich widerspricht auch niemand aus diesem Kreis der Theorie des menschengemachten Klimawandels, sondern es wird eifrig genickt. Die Türkei steht noch quer im Stall, weil sie in Paris als Industrieland eingestuft wurde und damit zahlen müsste. Da sei Erdogan vor. Deutschland stockt schon mal um 100 Millionen den Klimafond auf, schließlich fallen die USA als Zahler weg.
Frau Hendricks möchte ihr Lebenswerk krönen, in den Geschichtsbüchern stehen als Veranstalterin des einmaligen COP23, auf dem es gelang, die entscheidenden Weichen zu stellen, die maßgeblich zur Weltrettung führten. Unbeeindruckt von den Folgen schneller Denuklearisierung und –karbonisierung betreibt sie ungehemmten Klimapopulismus, der aber nach mehr als 20 Jahren Klimaalarmismus in großen Teilen der Bevölkerung nicht mehr verfängt.
Natürlich erfordert die Weltrettung entschiedenes, mutiges, ehrgeiziges, progressives
(Lieblingsadjektiv bitte selbst wählen) Herangehen und keinerlei Abwägung. Auch Wirtschaftsministerin Zypries und Parteivorsitzender Schulz gehören zur SPD und stehen hinter der Noch-Umweltministerin. Die Kanzlerin (CDU) stützt diesen Kurs sowieso. Beide Parteien sind krachende Verlierer der jüngsten Bundestagswahl, wollen jetzt aber aus dem Status der Nachspielzeit heraus Entscheidungen treffen, die Deutschlands Zukunft schwer belasten. Neben der Arbeitsverweigerung nach den Bundestagswahlen, die darin bestand, aus parteitaktischen Gründen die Niedersachsen-Wahl abzuwarten und über volle vier Wochen nicht zu handeln, ergibt sich eine weitere politische Hypothek, die bei nächsten Wahlen den Zulauf zu den ehemaligen Volksparteien senken wird.
Ziele, die sich realistisch nicht erreichen lassen, kann man korrigieren. Ziele, die nur als Zeichensetzung, Symbolik und Imponiergehabe vor der Welt entstehen, können bei Nichterreichen zur Blamage führen und bringen unser Land nicht voran – im Gegenteil.
Die Konferenz findet in einer dunklen Jahreszeit statt, es wird viel Saalbeleuchtung nötig sein. Am Eröffnungstag, am 6. November um 16 Uhr stellte sich der deutsche Energiemix so dar: Bedarf 67,79 Gigawatt, davon abgesichert durch Kernkraft, Stein- und Braunkohle – 45,95 GW, entspricht 68 Prozent. Wind- und Sonnenkraft: 1,59 GW, entspricht 2,35 Prozent. Würde man bei diesem aktuellen Windaufkommen zumindest Kernkraft und Braunkohle (27,33 GW) durch Wind ersetzen wollen (Arbeitsverfügbarkeit aller Windkraftanlagen in diesem Moment: 2,67 Prozent), müsste die installierte Leistung der verfügbarer Windkraftanlagen von jetzt 53.590 Megawatt auf etwa das Zwanzigfache erhöht werden. 27.270 Anlagen standen Ende 2016 in Deutschland und in Nord- und Ostsee. Der Fantasie sei Raum gegeben.
Alles klar auf der Andrea Doria. Der Kurs geht mit Volldampf in die Klimaschutzlücke – aber die ist vor allem ein Problem für die Zeichen setzende Kapitänspensionsanwärterin Hendricks – nicht für unser Land und die Welt.
 




Das Smartmeter – Zwangsbeglückung und Visionen

Thomas Alva Edison erfand 1880 das Prinzip des Motorzählers, das Galileo Ferraris am Ende des 19. Jahrhunderts praxisreif machte. Bis heute nutzt man die Bauweise, um die Kilowattstunden abrechnungssicher zu registrieren. Der gute alte Ferraris-Zähler gab mit seiner stoischen, schweigenden und zuverlässigen Tätigkeit mehreren Generationen ein Gefühl von geordneter Welt und Versorgungssicherheit. Geräuschlos in Kellerecken oder anderen tristen Anschlussräumen wartete er geduldig, dass einmal im Jahr jemand durch die Scheibe blinzelte und die Zahlenfolge emotionslos aufschrieb. Nie wurde bekannt, dass einer explodiert wäre, auch Abstürze sind nicht überliefert, weder von der Wand noch die seiner zutiefst elektromechanischen Software.
Nun soll er aufs Altenteil. 2009 fasste die EU den Beschluss 72 zur Einführung digitaler Zähler als wichtigem Bestandteil künftiger intelligenter Netze. Deutschland untersetzte mit dem „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“, dem wiederum das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) im August 2016 folgte. Dieses ist eine Freude für jeden Ministerialbürokraten und ein Graus für die Praktiker. 77 ordentliche Paragrafen schmücken es, dazu eine Anlage und satte 28 Begriffsbestimmungen, damit erst mal klar ist, worum es überhaupt geht.
In diesem Jahr beginnt der zwangsweise Zählertausch, zunächst bei Kunden mit mehr als 10.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch. Ab 2020 sind die Verbraucher ab 6.000 Kilowattstunden dran, die anderen folgen. Meist lässt sich das Gerät nicht einfach tauschen, sondern die Zählerplätze müssen umgebaut und ganze Zählerschränke gewechselt werden. Kosten von mehr als tausend Euro fallen dann an. Eigentümer werden zwangsabkassiert, können sich die Kosten aber über die Mieter wiederholen, wenn vorhanden. Die laufenden Kosten sollen bei Kunden mit mehr als 6.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch nicht mehr als 100 Euro pro Jahr betragen, bei den geizigen Kleinverbrauchern nicht mehr als zwanzig Euro. Bei unseren Haushaltsstrompreisen fällt das nicht mehr ins Gewicht, mag sich die Planbürokratie denken.
Weniger Eigenverbrauch versprechen die neuen digitalen Zähler ELD21 und bringen zunächst keinerlei Nutzwert. Sie schreiben kalte Zahlen aufs Display. Lieferte der Ferraris-Zähler noch ziemlich einheitlich runde zwei Prozent Messfehler mit, gehen die Digitalen beherzter zu Werke. Messfehler von -32 bis zu +582 Prozent können nach einer Studie der Universität Twente schon vorkommen. Zum Beispiel, wenn ein sinusförmiger Verlauf des Verbrauchs durch sprunghafte Änderungen unterbrochen wird – was beim Zuschalten stärkerer Verbraucher eben passiert. Besserung wird versprochen, aber die bisher produzierten Geräte mit mangelhafter Pflichtauffassung baut man schon mal ein.
 

Digitalisierung ohne Nutzen

Bisher gibt es keine informationstechnische Vernetzung, praktische Vorteile für den Kunden sind nicht erkennbar. Wendebegeisterte und manche Stadtwerke versprechen „einen besseren Überblick über Ihren Stromverbrauch“ und schließen daraus auf ein utopisches Einsparpotenzial. Wenn aus dem digitalen Zähler in Verbindung mit einem Gateway ein so genanntes intelligentes Messsystem entsteht, gibt es mehr Möglichkeiten. Über eine Datenschnittstelle gehen Messwerte nach außen und der Kunde hat die Möglichkeit, seinen Verbrauch am heimischen PC oder Smartphone vom Wohnzimmer aus zu verfolgen. Dies eröffnet neue Optionen, etwas Brisanz ins manchmal langweilige Familienleben bringen. Der Sohnemann gab an, um 11 von der Disco zurück gewesen zu sein. Die Kurve zeigt aber erst um zwei einen Ausschlag. Wann ging die Dame des Hauses zu Bett, als der Gatte auf Dienstreise war? Dienstag nach 18 Uhr keine Reaktion mehr an der Verbrauchskurve. War sie überhaupt zu Hause??
Das interessiert den Versorger natürlich nicht. Die Daten, die in die vernetzte Welt hinausposaunt werden, können nach Paragraf 49 des MsbG folgenden Stellen zugänglich gemacht werden: Messstellenbetreiber, Netzbetreiber, Bilanzkoordinatoren, Bilanzkreisverantwortlichen, Direktvermarktungsunternehmen nach EEG, Energielieferanten und jede weitere Stelle, die über eine Einwilligung des Anschlussnutzers verfügt. Diese berechtigten Stellen können die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten auch externen Dienstleistern übertragen. Die Zeiten, als die Wohnung als geschützter, sicherer und anonymer Raum galt, gehen dem Ende entgegen.
Der organisierten Kriminalität dürfte es ein leichtes sein, mit einer angemessenen Menge an Geld über eine dieser Stellen an gut „brauchbare“ Informationen zu kommen. Aber auch der Ehrgeiz der Nutzer selbst dürfte geweckt werden, eine Software zu finden, mit der man vom heimischen PC aus seinen eigenen Stromverbrauch zurücksetzen kann.
Verbraucherschützer laufen Sturm gegen „die Zwangsdigitalisierung durch die Kellertür“. Die smarten Zähler sind ein ungedeckter Wechsel auf die Zukunft. Wie viel Glättung oder Einsparung die intelligenten Messsysteme tatsächlich bringen werden, ist unklar. Beruhigend ist, dass bisher das Smartgrid fiktiv ist, es also auch noch kein unsicheres Smartgrid geben kann.
Seit mehr als zehn Jahren wird über das intelligente Netz diskutiert, geforscht und manchmal auch fantasiert. Die Idee wurde als Folge des zunehmend volatilen und mit Vorrang zu behandelndem Strom aus Wind und Sonne geboren und entwickelt. Der Gedanke dahinter sagt, dass nicht nur auf der Erzeugerseite auf schwankende Nachfrage reagiert wird, was nur konventionelle Kraftwerke tun, sondern auch auf der Verbrauchsseite eine Glättung des Bedarfs durch Verbrauchersteuerung (demand site management – DSM) erfolgt.
Dafür sind viele Randbedingungen erforderlich. Digitaler Zähler und Gateway sind stockdoofe Drahtaffen wie anderes elektrisches Gerät auch. Erzeuger, Übertragungsnetzbetreiber und Verteilnetzbetreiber müssen untereinander datentechnisch über alle Spannungsebenen hinweg vernetzt sein und nötig ist ein Lastmanager, ein Zentralrechner, der die Strompreise permanent anpasst. Dieser stellt die „Intelligenz“ dar, die beschworen wird. Er kann aber auch nur auf der Basis entsprechender Programme vorgegebene Routinen erledigen. Die Infrastruktur zum Betrieb des Smartgrid verursacht jedenfalls zusätzliche Kosten.
Sichere Kanäle zu allen Beteiligten und vor allem Tarife mit Vorteilen für die am DSM teilnehmenden Kunden sind zu erstellen. Diese erwarten natürlich Vorteile davon, wenn sie einen Teil ihrer Verbrauchersouveränität, nämlich die Entscheidungshoheit, wann sie welche Haushaltsgeräte betreiben, an eine zentrale Steuerstelle abgeben. Dies funktioniert nur, wenn die Kunden ihren Strom in Summe oder zu bestimmten Zeiten billiger erhalten, das heißt, ihre Änderung im Verbraucherverhalten vergütet bekommen. All dies gibt es bisher nicht, auch belastbare Pläne zur Einführung sind nicht zu sehen. Praktische Vorteile hat zunächst nur der Versorger: Kein Außendienst mehr zum Ablesen, Sperrkassierer sind zumindest teilweise nicht mehr nötig, wenn die schaltbaren Lasten eingeschränkt werden können. Als Warnschuss vor einer Abschaltung sicher hilfreich.
 

Vision und Realität

Dabei wird hier das Rad nicht neu erfunden. In der Praxis gibt es das bereits seit vielen Jahren für Elektro- und Wärmepumpenheizungen. Ein Funksignal des Energieversorgers schaltet die Versorgung einzelner Heizungen auf vertraglicher Basis in Zeiten erfahrungsgemäß hoher Netzlast ab. Dafür ist der Strompreis pro Kilowattstunde geringer. Auch mit Großverbrauchern wie Aluminiumhütten gibt es Vereinbarungen, zeitvariabel abzuschalten und auf diese Weise zur Netzstabilität beizutragen.
Dennoch wird ein Smart Grid in Gänze unter den gegenwärtigen Bedingungen kaum funktionieren. Knackpunkt ist ein niedrigerer Tarif in Schwachlastzeiten, der Verbrauch anreizt. Bläst also viel Wind den Börsenpreis in den Keller, könnte der Versorger den Preisvorteil an den Endkunden weitergeben. Aber: Die reinen Strombezugskosten machen weniger als zwanzig Prozent am Haushaltsstrompreis aus. Wenn der Spotpreis an der Börse von 4 auf 0 Cent pro Kilowattstunde sinkt, würde der Haushaltsstrompreis auf vielleicht 25 Cent pro Kilowattstunde sinken. Das spart bei einem Waschgang mit 60 Grad und einer normalen 6-Kilogramm-Waschmaschine etwa 5 Cent. Kaum jemand dürfte deshalb in Erwägung ziehen, seine Gewohnheiten zu ändern („Ich wasche immer Samstag vormittags“).
Vielleicht muss man mit dosierten Abschaltungen nachhelfen?
Als Fazit bleibt: Der Einbau elektronischer Zähler ist möglich, aber teuer und für die Kunden auf absehbare Zeit ohne Vorteil respektive aus Kostensicht ein Nachteil. Die Datenschutzprobleme sind nicht hinreichend gelöst. Das Hacker – Szenario im Thriller blackout-das-buch hat genau dies zur Grundidee.
Solange es absehbar kein Tarifsystem mit deutlichen Anreizen für das Verbraucherverhalten gibt, bleibt das Smartgrid Vision. Die offene Frage bleibt auch: Wie wird gesichert, dass das DSM nicht zur Rationierung verkommt oder Bestandteil einer Kaskadierung wird?
Die zwangsweise Einführung digitaler Zähler bei Haushaltskunden ist ungefähr so sinnvoll, wie einem Bauherrn vorzuschreiben, Blumen ins Fenster zu stellen, obwohl das Dach noch nicht fertig ist.
Zurück zum modernen Zähler. Stadtwerke stellen heraus, dass der Kunde ohne Gateway den Digitalzähler auch vor Ort ablesen kann (!). Sogar mehr Werte als bisher, wenn man eine Taschenlampe zur Hand hat (nicht im Lieferumfang). Aber die gehört ohnehin zur im Zivilschutzkonzept empfohlenen Ausrüstung in jedem Haushalt.
Durch zyklisches Anleuchten eines Fotoelements, ähnlich der Übertragung von Morsezeichen mit Signallampen, kann durch ein- bis neunfaches Blinken die Anzeige vom Verbrauch über verschiedene Zeiträume bis hin zur PIN-Eingabe getätigt werden. Zu langes Anleuchten löst allerdings eine Nullstellung aus, der richtige Rhythmus ist wichtig. Zu beachten ist auch, dass man eine Punktlichtquelle verwenden muss. Die Raumbeleuchtung ein- und ausschalten hilft nicht, ebenso wenig ein Kerzenlicht, dass man mit der Hand abdeckt.
Sollten Sie am Monatsende, wie ich, Ihren Ferraris-Zähler im Keller ablesen, vergessen Sie die Taschenlampe nicht. Sie müssen nicht blinken, nur leuchten.




11. Internationale Klima- und Energiekonferenz erfolgreich beendet – Ein Kurzbericht

Am 9. Und 10.11.17 veranstaltete das Europäische Institut für Klima und Energie (EIKE) in Düsseldorf und zeitgleich zum Bonner Klimaspektakel COP 23, seine bereits 11. Internationale Klima- und Energiekonferenz (IKEK). Unterstützt von den US Schwester-Thinktanks Cfact, Heartland und Sparc of Freedom, den Climato-Realists aus Frankreich, sowie der niederländischen Groenen Rekenkamer, sowie Top-Referenten aus vielen Ländern wurde den gut 130 Besuchern ein spirituelles Feuerwerk von Fachinformationen auf höchstem wissenschaftlichem Niveau geboten. Über zwei volle Tage war konzentriertes Zuhören und rege Beteiligung an den Diskussionen angesagt. In siebzehn Fachvorträgen wurden die Teilnehmer auf den neuesten Stand der Klimawissenschaft und den Fortgang des völlig misslungenen Großversuchs euphemistisch „Energiewende“ genannt informiert. Wie auch schon auf den Konferenzen zuvor glänzten die Mainstream Medien – obwohl zuvor direkt eingeladen – durch völlige Abwesenheit. Was nicht ins Raster von der vermeintlich drohenden Klimakatastrophe passt, wer nicht das hohe Lied auf die wunderbare Zukunft dank des Einsatzes der „Erneuerbaren“ mitsingt, wird schlicht ignoriert. Lückenpresse wie gehabt. Doch die Zeiten in denen das Prinzip galt, das, über das nicht berichtet wird, nicht existiert, sind vorbei!
Denn dies war die Chance unabhängiger alternativer Medien, wie „Die junge Freiheit“ oder den kritischen und auch international sehr stark beachteten Blogs Politically Incorrect, „eigentümlich frei“ oder „RebelMedia“ die Öffentlichkeit über diese Konferenz und ihre Ergebnissse zu informieren. Was sie auch taten.
Es würde den Rahmen dieses ersten Berichtes völlig sprengen , würde auf hier alle vorzüglichen Vorträge eingegangen. Deshalb, ohne Rangfolge, nur einige kurze Bemerkungen zu einer kleinen Auswahl von Vorträgen die sehr bemerkenswert waren.

CO2 sparen durch Dämmzwang – warum und wie?

Konrad Fischer Architekt, www.konrad-fischer-info.de
Konrad Fischer, bekannter Dämmungskritiker, immer humorvoll aber dabei auch durchaus „hunterfotzig“, wie man in Bayern sagt, führte plastisch, anhand von vielen Beipiele vor, welche Bauverbrechen an der historischen (wie neuen) Baussubstanz begangen werden, um die Vorgaben der Energie-Einsparverordnugn (EnEV EEG Wärme) zu erfüllen. Die Gesundheit der Bewohner wird leichtfertig aufs Spiel gesetzt, denn Schimmel und Pilzbefall sind nach der Dämmung an der Tagessordnung. Die Bausubstanz wird durch den ständigen Feuchtebefall samt Taupunktverschiebung vielfach angegriffen, oft auch total zerstört. Eine Energieeinsparung tritt in den seltensten Fällen ein, dafür wachsen die Wartungs- und Betriebskosten. Gleichzeitig sind zigtausende von Bauwerken die mit Styropor gedämmt wurden, aufs höchste brandgefährdet. Die Grenfell Tragödie in London ist auch hier jeden Tag möglich. Trotzdem wird weiter gedämmt, auf Teufel komm raus, Gesetzgeber und Dämmstofflobby sowie alle Bauverbände sorgen dafür dass es so bleibt. Dass die CO2 Emissionen trotzdem nicht absinken, ficht die Profiteure nicht an. Es geht weiter.
 

Meeresspiegelanstieg – Fakt und Fiktion Ergebnis neuester empirischer Untersuchungen auf Fidschi

Prof. em. Dr. Niels Axel Mörner Ozeanograph, Ehemaliger Dekan der Fakultät für Paläogeophysik und Geodynamik an der Universität Stockholm

Meeresspiegel Verlauf Fidschi Daten und Grafik N.A. Mörner


Einer der wohl fähigsten Meeresspiegelexperten der Welt Nils-Axel Mörner, unterstützt von seiner Kollegin Pamela Matlack Klein kamen gerade frisch von einer Exkursion auf die Fidschi Inseln zurück. Anders als wider besseres Wissen in Bonn verbreitet wurde, berichteten die beiden, dass der Meeresspiegel auf den Inseln dort in den letzten 50 Jahren nicht gestiegen sei, und, noch interessanter, vor 50 Jahren sogar höher war als heute. Die Bewohner einer der Insel berichteten jedoch, dass sie die riesige Seegurken-Kolonie vor ihrer Insel abgeerntet und sie nach China verkauft hätten. Der Strand aber, nun ungeschützt, wäre daraufhin von den Wellen abgetragen worden. Ob das jemanden in Bonn interessiert.Paper 649
 

Die bi-polare Klimaschaukel: Thermale Gegen-Koppelung zwischen Arktis und Antarktis

Dipl.-Meteorologe Klaus-Eckart Puls; Ehemaliger Leiter der Wetterämter Essen und Leipzig
Klaus Puls trug das inzwischen verfestigte Wissen mit vielen Beispielen zur sog. Klimaschaukel vor kühlt die Arktis ab, erwärmt sich die Antarktis und umgekehrt. Sämtliche Prognosen sog. Klimawissenschaftler, die einfach Trends fortschreiben und schon das Ende der Eisbedeckung der Arktis für das Jahr 2013 vorhersagten, wurden widerlegt. Auf der Eisabgang in der winzigen antarktischen Halbinsel, weltweit wie auch hierzulande zur großen Klimakatastrophe aufgeblasen, ist eine Folge der Erwärmung durch unterseeische Vulkane aber nicht der „globalen Erwärmung“. Bei den überwiegend sehr tiefen Temperaturen der Antarktis, auch an ihrem nördlichen Zipfel auch schwer vorstellbar. Er räumte auch mit den vielen Tartarenmeldungen zum Anstieg des Meeresspiegels auf, die besonders in den letzten Wochen auf die Mediennutzer einprasselten.

Es ist vorbei – Der Klimaalarmismus ist die Wiederauferstehung von 120 Jahren alten Fehlern

Christopher Monckton, 3rd Viscount Monckton of Brenchley; Dipl.-Ing Michael Limburg Vizepräsident, Europäisches Institut für Klima und Energie (EIKE)
Ein wenn auch anstrengendes Highlight war ohne Zweifel der Vortrag von Lord Christoper Monckton mit einer Einführung in die Grundbegriffe der Theorie dynamischer rückgekoppelter Systeme durch Michael Limburg. Ein solches dynamisch rückgekoppelte System, wie es auch das Klimasystem ist. Die Theorie – täglich millionenfach in allen Wissenschaftsdisziplinen wie auch der Technik bestätigt- wird von der Klimawissenschaft seit mehr als 100 Jahren falsch angewendet. Monckton wies nach, dass die Verwendung von Temperaturdifferenzen, als Ein- und Ausgangssignale in das dynamische rückgekoppelter System des Klimas, nicht zulässig ist. Es müssen die Absolutwerte verwendet werden. Die Verwendung von Temperaturdifferenzen ist zwar auch nach der Theorie zulässig aber nur unter sehr engen Einschränkungen möglich, wie sie beim Klimasystem niemals vorliegen. Wird dieser grundlegende Fehler konsequent korrigiert verringert sich die maximal mögliche Temperaturerhöhung durch Rückkopplung auf 0,2 K, in der Realität sind es sogar nur wenige hundertstel Grad. Diese nun korrigierte Theorie hat den Vorteil, dass sie sich auch in der Praxis mit hoher Genauigkeit überprüfen lässt. Zwei unabhängige Labore, eines davon ein Regierungslabor überprüften die Annahmen mittels elektronischer Präzisionsschaltungen. Jedes theoretisch vorhergesagte Ergebnis stellte sich auf mehrere Stellen hinter dem Komma wiederholgenau ein.eike Monkton speech 11. IKEK und monckton_rede Deutsch V2-2

Ein Jahr nach der Klimaübereinkunft von Paris!

Dipl.-Ing Michael Limburg Vizepräsident, Europäisches Institut für Klima und Energie (EIKE)

Geberländer (rote Kreise) und Nehmerländer des Green Climate Fund. Karte Transparency International


Ich gab einen Überblick über den Stand der Entwicklung nach Paris. Bereits seit 2014 – also ein Jahr vor Paris-stagnierten bereis die CO2 Emissionen, wobei dies hauptsächlich dem Umstieg auf Gasfeuerung in den USA zurückzuführen ist.
Eine besondere Pikanterie ergibt sich aus der Tatsache, dass fast alle 43 Geberländer für den mit anfangs 100 Millaird $ US zu fütternden Green Climate Fund auf der Korruptionsskala von Transparency International unten bis ganz unten stehen, als fast korruptionsfrei sind, während so gut wie alle 153 Nehmerländer eine Platz weit oberhalb der Mitte bis ganz oben einnehmen.
Da muss die Frage gestellt werden, was das eigentliche Ziel der Pariser Vereinbarung ist, aber besonders die Frage warum es hierzulande (aber auch weltweit) verboten ist mit korrupten Organisationen Geschäfte zu machen, in der Klimahilfe aber offensichtlich Voraussetzung bzw. deren Bedingung.

NZZ Zitat Edenhofer zum Zweck der Klimaschutzbemühungen.


Alle Vorträge werden in einigen Wochen auf Youtube erscheinen. Anfragen bez. der Folien bitte an die Redaktion