Gibt es Strahlengefahr durch Röntgen der Hand?

Das Gesetz verlangt, Menschen nicht unnötig ionisierenden Strahlen auszusetzen. Jede unnötige Strahlenexposition ist auch unterhalb der gesetzlichen Grenzen zu vermeiden (§ 28 der Strahlenschutzverordnung). Beim Röntgen wird die Hand der Strahlung ausgesetzt. Gibt es dadurch ein Risiko für die Gesundheit des jungen Menschen?

Bei dieser Maßnahme wird die Hand mit einer Strahlendosis von ca. 0,1 Milli-Sievert beaufschlagt — ist das nun viel oder ist das wenig? Hier drei Vergleiche, um diese Strahlendosis einordnen zu können:

  1. Bei einem Flug von Deutschland in die westlichen Regionen der USA oder nach Japan über die Polarregion hinweg werden die Menschen im Flugzeug ebenfalls einer Strahlendosis von 0,1mSv ausgesetzt, und zwar mit dem GANZEN Körper, und nicht nur mit einem Teilbereich wie z.B. der Hand [1].
    Jedermann darf sich nach Belieben ins Flugzeug setzen, niemals wird dabei von einem Risiko für die körperliche Unversehrtheit durch Strahlung gesprochen!!!
  2. Bei einer Radonkur bekommt der Patient eine Strahlendosis im Bereich von 1 bis 10 Milli-Sievert, also 10 bis 100-fach mehr als bei der Handdurchleuchtung. Diese Dosis bewirkt die gewünschte Heilung. Allein in Deutschland gibt es 8 Radonheilbäder, und in der EU profitieren pro Jahr etwa 80 000 Patienten von der nützlichen Wirkung der Strahlung durch die Radioaktivität des Radon.
    Bei der Radonkur wirkt die Strahlung ebenfalls nicht nur lokal wie beim Röntgen, sondern je nach Art der Kur auf den GANZEN Körper. Das ist kein RISIKO, sondern das ist nützlich für die Patienten. Also kann der 10-te Teil dieser Strahlung kein Risiko darstellen!!!
  3. Nach einer Krebs-OP erfolgt in der Regel eine Chemotherapie und Strahlentherapie. Bei der Strahlentherapie werden im allgemeinen über 6 Wochen hinweg täglich Organdosen von 2 Sievert gegeben. In der Summe sind es meist rund 60 Sievert, also das 600 000-fache einer Handdurchleuchtung. Das Krebsgewebe im Inneren des Körpers wird bekämpft, dabei wird auch das umliegende gesunde Gewebe getroffen. Dazu heißt es im Deutschen Ärzteblatt: „Gesundes Gewebe kann subletale Schäden in den Bestrahlungspausen weitgehend reparieren“ [2].
    Jedes Jahr werden in Deutschland 200 000 Krebspatienten oder mehr auf diese Weise behandelt, das ist ein Teil der heilenden Therapie. Der 600 000-ste Teil davon kann kein Risiko sein!!!

Aus den hier genannten Angaben zur Dosis in den drei Punkten geht unzweideutig hervor, daß das Röntgen der Handwurzelknochen niemals eine Gefahr darstellen kann. Damit kann die Diskussion um die Strahlengefahr beim Röntgen abgeschlossen werden, denn es gibt KEINE Gefahr. Es ist aber noch auf die nützliche Strahlenwirkung wie z.B. bei den Radonkuren einzugehen.

 

Strahlenschützer contra Strahlenbiologen

Die Strahlenbiologen wissen seit langen Zeiten, daß ionisierende Strahlung im Bereich niedriger Dosis bei niedriger Dosisleistung die körperlichen Abwehrkräfte trainiert, und damit für die Gesundheit von Lebewesen nützlich ist. Die oben genannten Radonkuren sind ein starkes Argument dafür. Durch einseitige Berichterstattung in den öffentlichen Medien wurde hingegen die „StrahlenGEFAHR“ in den letzten etwa 80 Jahren weltweit in die Gehirne der Menschen eingebrannt. In Deutschland haben sich die Professoren Klaus Becker (†) und Ludwig E. Feinendegen immer wieder in Fachbeiträgen zu Wort gemeldet, ihre Berichte wurden in den Fachmedien atw (= Atomwirtschaft, die Fachzeitschrift der Kerntechnische Gesellschaft) und SSP (= StrahlenschutzPRAXIS, Fachzeitschrift vom Fachverband Strahlenschutz Deutschland – Schweiz) abgedruckt, mit NULL Resonanz in den Printmedien und elektronischen Medien.

Öffentliche Aufmerksamkeit erhielten dagegen oft die Strahlenschützer, zum Beispiel Professor Edmund Lengfelder vom Umweltinstitut München. Strahlenschützer werden dafür bezahlt, vor Strahlen zu schützen. Daher müssen Strahlen doch gefährlich sein??? Diese Schlußfolgerung ist zwar naheliegend, aber dennoch falsch, denn es muß immer die Strahlendosis dazu benannt werden (Paracelsus). Eine öffentliche Diskussion zwischen Strahlenschützern und Strahlenbiologen fand nie statt. Diese ist jedoch erforderlich, um RICHTIG und FALSCH unterscheiden zu können. Natürlich gibt es seltene Ausnahmen, zu nennen sind zum Beispiel zwei Berichte vom SPIEGEL [3].

 

Dosis und Dosisleistung ist zu beachten

Es ist wie beim Alkohol, eine hohe Dosis in kurzer Zeit ist schädlich, z.B. eine Flasche Schnaps – das ist eine letale Dosis – schnell hinunter gekippt. Täglich ein Mon Chéri über ein ganzes Jahr bedeutet auch die Inkorporation einer „letalen Dosis“, sie wirkt aber nicht schädlich, weil sie über die Zeit verteilt ist. Es gibt andererseits auch gesundheitlich positive Effekte durch Alkohol, hin und wieder ein Gläschen Rotwein oder ein Glas Bier ist der Gesundheit förderlich. Es gibt bei Alkohol in ähnlicher Weise wie bei Strahlung Bereiche, wo Gefahr zu befürchten ist oder wo Nutzen zu erwarten ist.

Aus den Arbeiten von Strahlenbiologen [4] wurde eine Übersicht zum Strahlenpegel zusammengestellt:

Darstellung der Strahlenpegel mit den Bereichen:

  1. Normale Umwelt ohne erkennbare Wirkung
  2. Nützliche Wirkung bei 1000-fach höherem Strahlenpegel, Empfehlung von Doss und Luckey (blaue Pfeile) und Sanders [5] 40 bis 800 Mikro-Sievert pro Stunde
  3. Gefahr bei 100-Millionen-fach höheren Strahlenpegel als normal

 

Die nützliche Strahlenwirkung wird nur dann erreicht, wenn sich die Menschen genügend lange an den Orten mit höherem Pegel aufhalten. Das ist im Flugzeug oder an den wenigen kleinen Stellen mit erhöhter Bodenstrahlung wie in Ramsar, Guarapari, Kerala nicht der Fall. Allein beim Kobalt-60-Ereignis in Taiwan [6] und im Weltraum war es durch langen Aufenthalt der Fall [7], dort wurden deutliche bzw. gigantische Effekte beobachtet: In Taiwan wurde das Krebsrisiko fast bis auf NULL reduziert.

 

Was ist zu tun?

Es ist dringend erforderlich, die Erkenntnisse der Strahlenbiologen zur Wirkung ionisierender Strahlung zum Wohle der Menschen zu beachten. Bei einem Strahlenpegel, der beim 1000-fachen des natürlichen Pegels liegt, sind erstaunliche positive Gesundheitseffekte zu erwarten. Den Strahlenbiologen ist dieses seit langem bekannt. In der Natur wird den Menschen nirgends ein 1000-fach höherer Strahlenpegel geboten, nur mit Hilfe der Technik gibt es Möglichkeiten, dieses zu erreichen. In Taiwan ist das in glücklicher Weise geschehen. Die Strahlenschutzgesetze verbieten den Menschen jede Zusatzdosis und damit wird ihnen das Recht auf eine beste Gesundheit (Art. 2 GG) verweigert. Luckey sagte das bereits vor etwa 30 Jahren, es ist aber nichts passiert. Es ist eine Änderung der Strahlenschutzprinzipien erforderlich, und das ist auch genau das, was 2015 in einer Petition von Carol S. Marcus, Mark L. Miller und Mohan Doss an die NRC (Nuclear Regulatory Commission in USA) vorgeschlagen wurde [7].

 

Beim Betrieb von Kernkraftwerken ist es oberstes Gebot, jede Einwirkung von Strahlung auf Menschen zu vermeiden. Dadurch wird den Menschen eine nützliche Zusatzdosis verweigert. Die positiven Gesundheitseffekte wurden in der Anfangszeit bis ca. 1970 auch beobachtet, man nannte es den „Healthy Workers Effect“. Die „Todeszonen“ von Tschernobyl und Fukushima sind Zonen einer besseren Gesundheit, wenn man es den Menschen erlauben würde, dort zu leben.

Gesetze können falsch sein, denn sie werden von Menschen gemacht und Menschen können irren. Das ist bei der Strahlenschutzgesetzgebung ganz sicher der Fall, und viele Fachleute der Strahlenbiologie protestieren gegen diese Gesetze [4]. Die Strahlenschützer sehen das anders, denn ihnen geben falsche Gesetze die Lebensgrundlage. Unsere Medien hätten die Macht zu einer Veränderung, aber bisher haben sie diese Macht nicht genutzt, das ist bedauerlich.

 

Literatur

[1] Flug von Europa nach Japan und zurück: Strahlendosis = 0,14 Milli-Sievert, Prof. Wernli, PSI, Schweiz

[2] Deutschen Ärzteblatt Heft 17, 26.4.2013 auf Seite 720

[3] „Legenden vom bösen Atom“, SPIEGEL, 47/2007 und „Schön verstrahlt”, SPIEGEL, 17/2016

[4] Feinendegen, Becker, Calabrese, Cuttler, Luckey, Cohen, Doss, Tubiana, Muckerheide, Allison, Jaworowski, Sanders, Marcus, Miller, Winsor, Chen, und viele andere

[5] Ch. L. Sanders „Radiation Hormesis and the Linear-No-Threshold Assumption“, Springer-Verlag 2010

[6] https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC2477708/

[7] DIE WELT vom 2.2.2017 auf Seite 1, „Nasa entdeckt Jungbrunnen-Effekt bei Weltraumreisen“

[9] http://www.regulations.gov, dort suchen nach Docket ID NRC-2015-0057




Schweiz: Das dicke Ende der Energiewende

Sie sei «schon etwas baff» über gewisse Gegenargumente, sagte Doris Leuthard letztes Jahr vor der Abstimmung über das neue Energiegesetz. «Manche Behauptungen sind einfach Unsinn», so die Bundesrätin. Es ging damals um das erste Paket zur Umsetzung der Energiestrategie 2050, die der Bund nach dem AKW-Unfall in Fukushima aufgegleist hatte. Nebst dem Verzicht auf die Atomkraft sieht die Strategie vor, den Energiekonsum pro Kopf um satte 43 Prozent zu reduzieren.

Die Gegner der «Energiewende» hatten vor jährlichen Zusatzkosten von über 3000 Franken pro Haushalt und vor «staatlicher Umerziehung und Bevormundung» gewarnt. Die Energieziele seien nur mit Verzicht und Einschränkungen umzusetzen. Solche Aussagen entbehrten jeglicher Realität, entgegnete Stefan Batzli vom Verein «Schweizer Wirtschaft für die Energiestrategie 2050» in Übereinstimmung mit Leuthard. Das Volk hiess das Energiegesetz im Mai schliesslich mit 58 Prozent Ja gut

Zwei Millionen Franken pro Jahr

Vor wenigen Tagen hat nun eine Gruppe von Psychologen, Ökonomen und Marketingforschern ein sogenanntes Weisspapier veröffentlicht, in dem sie Empfehlungen geben, wie der Energiekonsum von Haushalten durch gezielte Beeinflussung der Bevölkerung verringert werden kann. Es handelt sich um eine Publikation des Competence Center for Research in Energy, Society and Transition. Der Bund finanziert dieses Kompetenzzentrum mit mehr als zwei Millionen Franken pro Jahr. Gezeichnet haben das Papier 14 Professoren, Dozenten und Assistenten von Schweizer Hochschulen unter der Leitung von Paul Burger, Leiter des Fachbereichs Nachhaltigkeitsforschung der Universität Basel.

Ob Energieministerin Leuthard angesichts der Empfehlungen dieser Arbeitsgruppe erneut «baff» ist, ist nicht bekannt. Anlass zu Stirnrunzeln geben die Tipps aber auf jeden Fall. «Die bisher unternommenen Bemühungen zur Effizienzsteigerung reichen (…) nicht aus, um eine substanzielle Reduktion des Energieverbrauchs zu erzielen», halten die Autoren eingangs fest. Der Weg, um den Energiekonsum bis 2050 um 43 Prozent pro Kopf zu reduzieren, sei «noch immer lang und steinig».

Den angestrebten Zielen stünden das Wachstum der Bevölkerung, die Zunahme von Einpersonen-Haushalten und der Einsatz von immer mehr elektrischen Geräten im Weg. Zudem existierten in der Bevölkerung «wichtige Barrieren zur Realisierung von Effizienzpotenzialen», wie etwa «schwierig aufzubrechende Routinen, fehlendes Wissen, Werthaltung oder Emotionen». Um die Ziele der Energiestrategie zu erreichen, seien darum Anstrengungen notwendig, «die weit über diejenigen hinausgehen, die bisher im Gesetz formuliert sind». Die Schweiz müsse auf «Reduktionsprogramme» setzen, wird im Papier gefordert. Es werden Möglichkeiten diskutiert, um die Bevölkerung zu manipulieren, damit sie Energie spart.

Mit der Reduktion des Verbrauchs verringere sich «nicht zwingend» die Lebensqualität, schreiben die Autoren. Ein Drittel der Energie in Haushalten werde heute ohne Nutzen verbraucht, etwa wegen der Standby-Funktionen von Geräten oder dem Beheizen unbenutzter Räume. Zudem zeige die Forschung, «dass ein Mehr an monetärer bzw. materieller Ausstattung ab einem gewissen Niveau die Menschen nicht wirklich glücklicher macht». Es gebe «Grenzen» punkto individueller Lebensweisen, denn die Energieversorgung sei «wenigstens partiell ein öffentliches Gut». Das legitimiere den Staat, auf eine Reduktion des Energieverbrauchs in den Haushalten hinzuwirken, steht im Papier.

«Die Menschen nutzen oft (…) vereinfachte Denkstrategie», stellen die Autoren mit paternalistischer Attitüde fest. Unter anderem seien Werte, soziale Normen und Emotionen der Grund für inkonsequentes Energieverhalten. Im Weisspapier empfehlen sie darum einerseits «zielgruppenspezifische Massnahmen». Die Bevölkerung sei in «Segmente» zu unterteilen, etwa punkto Alter, Einkommen, Charakter oder sozialer Gruppen, und diese Segmente müssten gezielt angesprochen werden….

 

Weiterlesen bei der Basler Zeitung hier

 




Diesel: Neue Gipfel der Hexenjagd

Diese künstliche mediale Empörung und das dadurch ausgelöste Echo in der Öffentlichkeit zeigen, wieweit es die heutigen Zivilisationsfeinde inzwischen geschafft haben, alle normalen Maßstäbe zu pervertieren und mit beliebigen Vorwürfen Hexenjagdstimmung zu erzeugen. Da werden Dinge, die zum normalen wissenschaftlichen Alltag bei klinischen bzw. toxikologischen Untersuchungen gehören, aus dem Zusammenhang gerissen, miteinander verquirlt und aufgebauscht, um dann der Bevölkerung als Horrorstory über angeblich unmenschliche, geradezu perverse Praktiken der bösen Automanager serviert zu werden.

Strenge Kriterien für Versuche an Tieren…

Ohne jetzt ins Detail gehen zu wollen, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass Versuche an Tieren ebenso wie solche an Menschen in allen Ländern des Westens schon seit langem streng limitiert und überwacht werden. Niemand kann einfach daherkommen und solche Versuche aus Lust und Laune heraus veranlassen. Allerdings sind Tierversuche nach wie vor unumgänglich, da sie ein entscheidendes Mittel sind, um Wirkungen und eventuelle Gefährdungen neuer Medikamente oder chemischer Substanzen einzuschätzen, bevor Menschen damit zu tun bekommen. Wer Tierversuche pauschal ablehnt wie manche sogenannten Tierschutzorganisationen, verunmöglicht den Fortschritt der Medizin und ist folgerichtig ein Menschenfeind – sogar der schlimmsten Art, denn er nimmt zahllosen Schwerkranken die Hoffnung auf Heilung. Man sollte solche Zeitgenossen mal auf einen Rundgang durch eine Station für krebskranke Kinder mitnehmen und sie zwingen, ihre Verurteilung jeglicher Tierversuche dem Personal und den Eltern gegenüber im Gespräch zu vertreten.

…und erst recht für solche an Menschen

Was die in Deutschland durchgeführten Versuche mit NO2 an Menschen angeht, so gehören derartige kontrollierte klinische Studien zum unverzichtbaren Instrumentarium der toxikologischen Forschung und wurden auch schon früher durchgeführt. Bei der Bundesärztekammer gibt es hierfür beispielsweise eine zentrale Ethikkommission aus Medizinern und Naturwissenschaftlern sowie Mitgliedern anderer Fakultäten, die ein schriftliches Votum für oder gegen das beantragte Forschungsvorhaben abgibt. Besonders empörend ist, dass man in der Presse den Eindruck erweckt, die Versuche an Menschen seien „mit Abgasen“ durchgeführt worden, was überhaupt nicht stimmt. Getestet wurde mit reinem NO2, einem Gas, das erst in höheren Dosierungen reizend wirkt. Getestet wurde mit Dosierungen weit unterhalb des MAK-Wertes, das ist die Dosierung, der Mitarbeiter in entsprechenden Betrieben acht Stunden am Tag und für ein ganzes Arbeitsleben ausgesetzt sein dürfen, OHNE gefährdet zu sein.

(Nachtrag: nach dem uns nun vorliegenden Abstract wurden mehrfache kurzzeitige Expositionen von 3 Stunden  bei 0, 0,1, 05 und 1,5 ppm NO2 durchgeführt. Das entspricht etwa 190, 950 und 2850 mikrogramm/ Kubukmeter. Nur der letzte Wert liegt oberhalb des aktuell geltenden deutschen Grenzwerts, aber bei nur 1/3 des vorher geltenden Grenzwerts von 9.000 mikrogramm/ Kubukmeter, der lange Jahre gültig war. In der Schweiz gilt nach wie vor ein MAK-Grenzwert von 6.000 mikrogramm/ Kubukmeter. Die Studie wurde wohl auch vor dem Hintergrund durchgeführt, dass die ausländischen Untersuchungen, die zur Absenkung des deutschen MAK Werts geführt hatten, nicht allzu klare Aussagen lieferten und man hier das nochmals nachprüfen wollte. Unterstützt wurde sie von der EUGT.)

In der Schweiz gilt beispielsweise ein MAK-Wert von 6.000 µg/m3, in Deutschland von 950 µg/m3. Dem ZDF gegenüber verlautbarte der zuständige Institutsleiter Thomas Kraus, die Studie habe „keinerlei Verbindung mit dem Abgasskandal. Die Studie von 2013 – lange vor dem VW-Dieselskandal – habe sich mit dem Stickstoffdioxidgrenzwert am Arbeitsplatz befasst. Weil der Grenzwert herabgesetzt worden sei und es keine Studien zu Menschen gegeben habe, seien 25 gesunde Menschen Belastungen ausgesetzt worden, die unterhalb der Belastungen am Arbeitsplatz lägen. Die Ethikkommission habe die 2016 veröffentlichte Studie als vertretbar bewertet“.

Zurück ins Mittelalter – oder noch weiter

Doch all dies hält unsere Politiker wie Fr. Bundesumweltministerin Hendricks nicht davon ab, ohne ernsthafte Prüfung des Sachverhalts den Ruf unserer wissenschaftlichen Einrichtungen durch die Verwendung von Begriffen wie „abscheulich“, „dreist“, „unseriös“ sowie „widerwärtig“ zu beschädigen. Man nimmt sich das Recht heraus, eine ganze Branche durch willkürliche Festlegung unsinniger Grenzwerte existenziell zu gefährden, und betreibt rachsüchtig Hexenjagden, wenn die Opfer versuchen, diese Festlegungen zu hinterfragen. Wir haben diesbezüglich inzwischen Zustände wie im Mittelalter. Die Politiker unserer etablierten Parteien sind im trauten Einklang mit ihren Hetzhunden in den Medien die Totengräber unserer technischen Zivilisation.

Fred F. Mueller

Anmerkung der Redaktion:

Dies ist ein neuer trauriger Tiefpunkt der medialen Hetze an der sich alle Medien – insbesondere die ÖR Medien- mit höchster Ausdauer intensiv beteiligen. Stellvertretend seien hier der rbb (genauso handhabt es aber auch der private Sender Klassik Radio) genannt, in dessen stündlicher Wiederholung  dieser Meldung jegliche Zahlenwerte, sowie die Bedingungen unter denen diese Versuch stattgefunden haben, vollständig fehlen. Lügen durch Weglassen. Eine bewährte immer wieder gern erprobte Methode. Stattdessen wird das Sprachrohr der geschäftsführenden Bundeskanzlerin Seibert zitiert

„Die Industrie habe nicht zu prüfen ob die Grenzwerte sinnvoll sind, sondern sie einzuhalten“  

Vogt Gessler und Friedrich Schiller hätten ob dieses Rechtsverständnisses ihre helle Freude an ihm und seiner Chefin.
Noch eines: Die Kinderarbeit im Kongo (sogar 4 jährige!!!) zur Gewinnung von Kobalt für E-Auto-Batterien veranlasst niemanden dieser Heuchler zu einem Statement. Ein einvernehmlicher Versuch zur Feststellung der Reizwirkung von NOx hingegen alle Heuchler. 

 




Prof. Dr. Nir Shaviv: Der Einfluss kosmischer Strahlung auf das Klima – Teil 1 (IKEK-11) 323 Aufrufe

Teil I: Prof. Dr. Nir Shaviv Racah Institute of Physics, The Hebrew University of Jerusalem (hier Teil I)

Video des Vortrags von Prof. Dr. Nir Shaviv anlässlich der 11. IKEK in Düsseldorf
Prof. Dr. Shaviv erklärt, weshalb die Hauptargumente der sogenannten „Klimaalarmisten“ entweder falsch oder irrelevant sind und erläutert weitere Probleme mit Szenarien dieser Klimaalarmisten. Er erklärt den Zusammenhang von Sonne und Klima und wie diese Auswirkungen auf vergangene Klimawandel hatte und auf zukünftige haben wird. Im 2. Teil geht Prof. Dr. Henrik Svensmark auf die Auswirkungen der atmosphärischen Ionisation auf das Wachstum von Wolkenkondensationskerne ein.




Deutsche Umwelthilfe (DUH): Gescheiterte Klage in Düsseldorf

Das Urteil ist eindeutig: Diesel-Fahrer in Düsseldorf haben erst einmal Ruhe vor selbsternannten Umweltrettern. Der Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist vor Gericht gescheitert. Die DUH-Geschäftsleute wollten erreichen, dass kein Fahrer mit einem vom Abgas-Skandal betroffenen VW-Diesel über Düsseldorfer Straßen mehr fährt.

Dieser gewaltigen Wertvernichtung hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht jetzt einen Riegel vorgeschoben. Es stufte die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) als unzulässig und unbegründet ein. Denn Umweltverbände wie die DUH – übrigens von Konkurrent Toyota kräftig unterstüzt – dürften nicht gegen schon genehmigte Produkte klagen. So hatten auch schon die Anwälte des VW-Konzerns argumentiert.

Interessant ist die Begründung des Gerichts: Auch inhaltlich wäre die Klage gescheitert. Die Zulassung der VW-Dieselfahrzeuge sei trotz Abschaltsystems rechtmäßig. Die vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordnete Nachrüstung durch ein Software-Update sei nicht zu beanstanden. „Die Betriebserlaubnis erlischt nur, wenn die Nachrüstung nicht erfolgt.“ So das Gericht in Düsseldorf.

Das bedeutet immerhin noch, dass betroffene Autofahrer sich eine neue Software aufspielen lassen müssen. Bisher berichten Autofahrer von einer leicht verminderten Leistung und erhöhtem Kraftstoffverbrauch. Verständlich, denn ein eine Motorsteuerung ist ein sehr kompliziertes Zusammenspiel verschiedener Komponenten und Abläufe. Viel Entwicklungsarbeit und Tests sind notwendig, und die wiederum benötigen Zeit; Zeit, die die Entwickler bei VW nicht hatten.

Nicht umsonst warnte gelegentlich des Diesel-Gipfels im vergangenen Sommer der VW-Chef vor Nachrüstungsbegehren. Das seien rausgeworfene Kosten, er würde das Geld viel lieber in künftige Entwicklung investieren. Womit der Mann recht hat.

Wirr wirkt wiederum das jüngste Vorpreschen der VW-Spitze. VW-Chef Müller bot eine Hardware-Nachrüstung an, neue Abgasreinigungssystem, das in der Abgasstrang eingebaut werden könne. Nachträglich eingebaute Systeme sind allerdings immer kritisch, weil sie die sorgsam austarierten Strömungs-, Druck- und Temperaturzustände durcheinander bringen. Fraglich, wieviel Zeit hier die Entwickler hatten, eine saubere Lösung zu konstruieren.

Von einem Nutzen für die Umwelt kann man nicht sprechen. Ein Blick in die Daten des Umweltbundesamtes zeigt, wie sehr sich die Luftqualität in den Städten verbessert hat. Wovon reden wir hier eigentlich?

Seit 1995 sind die Stickoxidemissionen aus dem Straßenverkehr um fast dreiviertel gesunken. Nebenbei bemerkt eine ziemlich beispiellose Leistungssteigerung, die die Autokonstrukteure geschafft haben. Sie findet man nicht so häufig in der Geschichte der Technik. Dennoch haben Motoreningenieure fast willkürlich von NGO getriebener Politik festgesetzte Grenzwerte erreicht.

Über Normen, so haben wir hier immer wieder geschrieben, kann man leicht alles zerstören. Jetzt müssen Grenzwerte ins Blickfeld rücken. Wie sinnvoll sind sie? Was sagen sie aus? Zumal feststeht, dass der Autoverkehr nur einen kleinen Teil der Werte ausmacht, wie die Grafik des Umweltbundesamtes deutlich zeigt.

Pure Propaganda läßt die DUH-Truppe vom Stapel. Jedes Jahr würden 10.000 oder 13.000 Menschen an den Stickoxiden aus Dieselfahrzeugen sterben, betont DUH-Chef und Vielflieger Jürgen Resch immer wieder. Eine Zahl, die durch nichts belegt und nicht einmal zulässig ist. Niemand kann eine solche Aussage treffen. Es sind statistische Rechenspiele ohne realen Bezug. Peter Heller hat das hier bei TE sehr schön nachvollziehbar dargestellt.

Damit versuchen NGOs, in bester Manier Angst und Schrecken hervorzurufen, auf dass die Spenden kräftiger fließen. Eigentlich hätten Hunderttausende alle schon in den 70er Jahren „den Abgang“ machen müssen. Damals war es tatsächlich angebracht, heftig gegen die schlechten Luftbedingungen in unseren Innenstädten vorzugehen. Sowohl Benzin- als auch Dieselmotoren bliesen um ein Vielfaches höhere Werte aus dem Auspuff, darunter ziemlich viel wirklich gefährliche Bestandteile der Verbrennung.

Solche Aktionen sind weder technisch sinnvoll noch bringen sie Lösungen. Sie kosten Geld. Geld, mit dem zum Beispiel Städten der Dritten Welt tatsächlich geholfen werden könnte. Doch dabei würde eine NGO wie die DUH nichts verdienen.

Aber das ist doch das Geld der Konzerne, die sollen bluten, sagen die Grünen immer wieder gern und vergessen dabei, dass es die Käufer der Autos sind, die den Schwindel über höhere Preise bezahlen und die Kosten für Fahrverbote. Ganz zu schweigen von den wirtschaftlichen Dramen, die sich bei Autohändlern abspielen. Deren Höfe stehen mit unverkäuflichen Dieselfahrzeugen voll. Es ist Otto Normalkunde, der von windigen Organisationen wie der DUH geprellt wird.

Klartext geredet werden muss so bald wie möglich über Normen. Sie sind das Mittel, mit dem in der Vergangenheit Industrien problemlos zerstört, aber auch neue aufgebaut werden konnten. Länder schotten sich über Normen gegen Importe ab. In EU-Gremien in Brüssel werden Grenzwerte so willkürlich festgesetzt, dass sie nicht oder nur mit sehr hohen Kosten eingehalten werden können. Wir haben das bei TE immer wieder detailliert nachgezeichnet.

Es gilt natürlich zu unterscheiden. Es gibt Stoffe, die auch in geringsten Mengen gefährlich werden können. Doch diese Diskussion muss jenseits der Ideologie geführt werden. Auch muss das Verbandsklagerecht auf den Prüfstand. Das von Grünen durchgesetzte Gesetz erweist sich als großer Fehler, denn es öffnete windigen Geschäftemachern Tür und Tor und verschaffte windigen Abmahnvereinen eine wunderbare Geschäftstätigkeit.

Die Frage stellt sich: Wie weit schafft es eine zu allem entschlossene Organisation, einer gewaltige Wertvernichtung unter dem verlogenen Siegel des Gesundheitsschutzes anzuzetteln? Was, wenn Kunden erkennen, welch faules Ei ihnen gelegt wurde? Was, wenn die VW-Fahrer realisieren, wer ihnen auf welcher wackligen Grundlage horrende Wertverluste beschert hat?

Der Tanz ist nicht zu Ende. Weitere beklagte Städte sind laut Deutscher Umwelthilfe Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Mainz, München, Stuttgart und Wiesbaden.

Interessant wird jetzt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig. Dort klagt die prozessgierige DUH ebenso. Die Entscheidung soll im Februar fallen.

Der Beitrag erschien zuerst bei Tichys Einblick hier