EU-Kommission klagt gegen Deutschland

EU Commissioner for Environment, Maritime Affairs and Fisheries Karmenu Vella addresses a press conference on European Union actions to protect citizens from air pollution in Brussels on May 17, 2018 – Vella announced that the Commission is referring France, Germany, Hungary, Italy, Romania and the United Kingdom to the Court of Justice of the EU for failing to respect agreed air quality limit values and for failing to take appropriate measures to keep exceedance periods as short as possible.
Die EU verklagt Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der Grund: Die angeblich schlechte Luft in den Städten und die Missachtung von Grenzwerten für Stickoxide, die in 66 deutschen Städten überschritten würden. Feinstaub spielt interessanterweise offenbar in der Klage der EU keine Rolle, wohl aber bei den Klagen gegen andere Länder.

In Deutschland werde laut EU in 28 Regionen anhaltend gegen die NO2-Grenzwerte verstoßen. Dazu gehörten Berlin, München, Hamburg, Köln, Hagen, Münster, Wuppertalv sowie die Ballungsräume Mannheim/Heidelberg, Kassel und Rhein-Main. Die Klage bedeutet, dass ein Verfahren vor dem EuGH eingeleitet wird. Vorwurf: Vertragsverletzung. Verliert Deutschland den Rechtsstreit, drohen hohe Strafzahlungen an Brüssel.Überraschend ist das nicht. Seit geraumer Zeit plustert sich der EU-Umweltkommissar auf und verlangt neben Deutschland auch von Frankreich, Spanien, Italien und dem Vereinigten Königreich, »Maßnahmen zu treffen, um die Luftreinhaltung sicherzustellen und die Gesundheit der Menschen zu schützen«.

Vella kommt von der sozialdemokratischen Partei Maltas, dem Inselstaat, in dem im Herbst vergangenen Jahres eine regierungskritische Journalistin ermordet wurde und das für die illegale Jagd auf Zugvögel berüchtigt ist. Es ist übrigens nicht bekannt, dass sich der EU-Umweltkommissar gegen die ausufernde Reisetätigkeit von EU-Bediensteten quer durch Europa aus Gründen der Verbesserung der Luftqualität stemmt.Er behauptet seit längerem, dass es in der EU jährlich 400.000 »vorzeitige« Todesfälle als Folge der hohen Luftverschmutzung gebe. Millionen Menschen litten an Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die durch Luftverschmutzung hervorgerufen würden. 2013 seien anhaltend hohe NO2-Konzentrationen für knapp 70.000 vorzeitige Todesfälle in Europa verantwortlich. Auf irgendeine Weise belegt ist keine dieser Horrorzahlen. Sie sind im wahrsten Sinne aus der Luft geholt und dienen als Rechtfertigung für die Aktionen des Kommissars.

Klar sein dürfte, dass mit diesem Schritt der EU Bewegung in die Diesel-Diskussion kommt. Wenn erst bestimmte Straßenteile gesperrt werden sollten, sind Klagen betroffener Autofahrer möglich. Anwaltskanzleien bieten für diesen Fall bereits eilfertig ihre Dienste feil. Vor allem dürfte dann auch die Position der Messstellen mit ihren teilweise zweifelhaften Werten eine wichtige Rolle spielen.
Denn in Deutschland ist nicht geklärt, ob die Werte in den Städten alle den Vorgaben entsprechend gemessen wurden, und ob die Alarmmeldungen berechtigt sind. Die Verkehrsminister von Bund und Länder haben daher im April beschlossen, die Messstellen daraufhin zu überprüfen, ob sie korrekt aufgestellt sind und korrekt Werte messen.

Rufen wir uns in Erinnerung: Einen Zusammenhang mit möglichen Gesundheitsgefahren gibt es nicht. Weder NO2 noch Feinstaub zeitigen in den geringen Konzentrationen, um die es hier geht, ir-gendwelche gesundheitlichen Effekte. Die Grenzwerte, die die EU festgelegt hatte, entbehren jeder Grundlage. Sie sind politisch motiviert. Damit ist klar: Es handelt sich um einen politisch gewollten Kampf und Wirtschaftskrieg gegen die deutsche Autoindustrie.Das Spiel ist einfach, wie wir hier bei Tichys Einblick immer wieder berichtet haben: Die grünen NGOs haben über die Bande in Brüssel für exorbitant niedrige Grenzwerte gesorgt. Brüssel dringt daraufhin auf Einhaltung und kommt mit Klagen. Dementsprechend laut jubelt unter anderem der Abmahnverein »Deutsche Umwelthilfe« auf: »Mit der heute bekannt gewordenen Entscheidung erhält Autokanzlerin Angela Merkel von der EU-Kommission eine schallende Ohrfeige.
Die EU stützt mit ihrer heutigen Entscheidung ausdrücklich die Rechtsposition der Deutschen Umwelthilfe und wirft nach dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig der deutschen Bundesregierung vor, den Gesundheitsschutz ihrer Bevölkerung mit Füßen zu treten. Den Vorwurf der DUH, die ehemals stolze Bundesbehörde Kraftfahrt-Bundesamt sei in der Regentschaft von Merkel zum Bettvorleger der Autokonzerne verkommen, bestätigt die EU-Kommission mit einem Aufforderungsschreiben, dass gegen die EU-Typzulassungsvorschriften verstoßen wurde.«

DUH-Chef und Vielflieger Jürgen Resch, der eine abgebrochene Verwaltungslehre vorweisen kann, will Fahrverbote und massive Enteignungen der Autofahrer: »Die DUH rechnet damit, dass die heutige Entscheidung die Durchsetzung von Diesel-Fahrverboten in deutschen Städten deutlich beschleunigen wird. Noch im Mai werden erste Straßen in Hamburg für Diesel bis einschließlich Euro 5 gesperrt. Angesichts immer neuer Nachweise rechtswidriger Abschalteinrichtungen bei selbst in diesem Jahr noch produzierten und mit ‚Umweltprämien‘ dem Verbraucher angedrehten Diesel-Pkw wie dem Audi A6, rechnet die DUH mit einer schnellen Ausdehnung der Diesel-Fahrverbote auch auf viele Euro 6 Diesel.«Anton Hofreiter, Vorsitzender der Grünen-Fraktion, sieht eine „Klatsche mit Ansage“. Lethargie, Kumpanei mit der Autoindustrie und Ignoranz hätten dazu geführt, dass Deutschland nun vor Gericht stehe. Der Verkehrsexperte der FDP, Oliver Luksic, meinte „mit der Politik des Wegduckens“ von Merkel müsse Schluss sein. „Sonst ist Frau Merkel die Fahrverbots-Kanzlerin“. Die neue Bundesumweltministerin Svenja Schulze von der SPD: „Wir bedauern, dass die Kommission unsere bisherigen Anstrengungen – zum Beispiel das Sofortprogramm Saubere Luft – nicht für ausreichend hält.“

Dr. Dirk Spaniel, verkehrspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, studierter Maschinenbauingenieur und Motorenentwickler bei Daimler, urteilt: »Nun ist das eingetreten, wovor die AfD und andere vernünftige Stimmen gewarnt haben. Die künftigen Strafzahlungen der EU werden von den hart erarbeiteten Steuergeldern aller deutschen Bürger berappt. Zusätzlich müssen Dieselbesitzer mit Fahrverboten rechnen. In Hamburg stehen bereits die ersten – noch abgeklebten Schilder – und Stuttgart wird es auch bald soweit sein.«Spaniel zitiert das Ergebnis des vom Bundestag eingesetzten Abgasausschusses: »Die deutsche Regierung hat vollkommen versagt, weil weder das Verkehrs- noch Umweltministerium darauf gedrungen haben, sich gegen die wissenschaftlich unhaltbaren Phantasiewerte für Luftschadstoffe zu stemmen. Diese absurd niedrigen Immissionswerte wurden willkürlich festgelegt. Allein das ist ein Skandal.« Spaniel verweist darauf, dass zum Beispiel ein Adventskranz mit vier Kerzen mehr Stickoxid erzeuge als tausende von Dieselfahrzeugen, so etwa am Stuttgarter Neckartor.
Für den Autofahrer und Steuerzahler ist es teuer. Und klar ist ebenfalls: Es geht nicht um den Diesel, der nur einen Teil der Abgase beiträgt, und um saubere Luft, es geht um den Kampf gegen die individuelle Mobilität. Als nächstes ist der Benziner dran, der von den Straßen verschwinden soll. Der stößt auch Abgase und Feinstaub aus und steht bereits in der Schusslinie grüner NGOs.


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WENN DER GRÜNE ARM ES WILL: Feinstaub in Stuttgart – Bäume fällen und U-Bahnhöfe besser meiden

Die TE-Leser-Aktion, (und von EIKE; Anmerkung der Redaktion) die Luftmessstellen zu überprüfen, sorgt sichtbar für Unruhe, auch bei den Behörden. »Die Messstellen stehen richtig!« Das hat jetzt das baden-württembergische Verkehrsministerium betont. Vor allem werde die Luft an der als Deutschlands schmutzigster Stelle verrufene Neckartor korrekt gemessen.
Die Verkehrsminister von Bund und Ländern hatten sich bekanntlich auf ihrer Konferenz in Nürnberg im April dafür ausgesprochen, alle Luftmessstellen zu überprüfen. Das sah wohl der von Rücktrittsrufen bedrohte Verkehrsminister Herrmann (Grüne) als Angriff und verteidigte sich mit einem rasch einberufenen »Workshop«.
Wenig überraschendes Ergebnis laut ministerieller Pressemeldung: »Die Messungen zur Überwachung der Luftqualität in Baden-Württemberg erfüllen alle bundesgesetzlichen Anforderungen der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV).« Und: »Der Workshop hat bestätigt, dass keine begründeten Zweifel an der Qualität, dem Umfang und den Standorten der Messungen zur Luftqualität bestehen«, so Christoph Erdmenger, Leiter der Abteilung Nachhaltige Mobilität im Ministerium für Verkehr.Beteiligt waren Vertreter aus Verwaltung, Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Umwelt, darunter auch die neue Präsidentin der für die Messungen zuständigen LUBW Landesanstalt für Umwelt, Eva Bell: »Die LUBW ist sich der Relevanz der Standortauswahl bewusst.«
Bell: »Seit Beginn der Spotmessungen Anfang 2004 wurde die Standortauswahl und die Erfüllung der einzelnen Kriterien dokumentiert und regelmäßig überprüft. Die Auswahl der Standorte erfolgte immer auf Grundlage der rechtlichen Vorschriften in Abstimmung mit dem Verkehrsministerium und den betroffenen Kommunen.«Die Ergebnisse der Prüfungen sind über die Homepage der LUBW öffentlich verfügbar. Für die besonders im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit stehende Messstelle Stuttgart Am Neckartor wurde eigens eine FAQ auf der Homepage des Ministeriums für Verkehr eingerichtet.
An der Spitze der Karlsruher Anstalt steht seit vergangenem Herbst Eva Bell, eine Ernährungswissenschaftlerin und frühere Verbraucherschützerin. Sie hat die grüne Karriereleiter durch verschiedenen Posten und Pöstchen in den diversen Stellen durchlaufen und ersetzte die vor einem Jahr plötzlich zurückgetretene bisherige langjährige Präsidenten der LUBW, eine CDU-Politikerin.
»Dass sich die grün dominierte Landesregierung und die von ihr protegierten Parteigänger in Behörden und Verbänden natürlich selbst einen Blankoschein ausstellen, ist nicht wirklich überraschend«, schreibt Ingenieur Fred. C. Mueller, der sich gründlich mit Luftmesstechnik befasst.
Wes Geistes Kind die Leute seien, die »hier von ihren grünroten Spezln über Jahre in sichere Verwaltungspöstchen gehievt wurden«, könne man schon daraus erkennen, dass das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur in Baden-Württemberg Stickoxid pauschal als »Krankmacher« bezeichne.
»Dies ist für eine Behörde, zu deren Verantwortungsbereich die wissenschaftlich korrekt durchgeführte Beurteilung der Auswirkungen des Verkehrs gehört, geradezu atemberaubend dümmlich. Hier wurde nicht zwischen NO2 und NO unterschieden, die bei den infrage kommenden Konzentrationen sehr unterschiedliche Auswirkungen auf den Menschen haben. Während NO2 bei den infrage kommenden Konzentrationen allenfalls ein mildes Reizgas ist, handelt es sich bei NO um einen lebensrettenden Botenstoff, der bei der Beatmung von Herzinfarktpatienten eingesetzt wird.«.Mittlerweile hat die Prüforganisation DEKRA ebenfalls die Luftsituation rund ums Stuttgarter Neckartor in einer eigenen Aktion gemessen. Die DEKRA-Fachleute gingen vor allem dem Feinstaub nach. Überraschendes Ergebnis: Man sollte die Stuttgarter U-und S-Bahnhöfe meiden, denn dort ist die Feinstaubbelastung deutlich höher als am Neckartor.
Wie die Stuttgarter Nachrichten jetzt berichteten (nachdem sie kurz vorher Jörg Kachelmann in gleicher Frage noch widersprochen hatten), ermittelten zwei DEKRA-Mitarbeiter auf einer mehrstündigen Tour mit zwei Testgeräten, wie viel Feinstaub an unterschiedlichen Stellen in der Luft schwebt.

»In der unteren Etage des Bahnhofs Charlottenplatz, wo sich ein Teil der Gleise befindet, schnellt der Messwert auf 100 Mikrogramm pro Kubikmeter hinauf – das ist das Doppelte des Tagesgrenzwerts. Solche Ausschläge sind zunächst mit Vorsicht zu genießen, sagt Clemens Klinke, Technischer Direktor und Chef der Autosparte von DEKRA. Denn sie zeigten zunächst nur eines: wie empfindlich die Messgeräte sind, die derart geringe Konzentrationen aufspüren – und wie stark selbst kleinste Veränderungen in der unmittelbaren Umgebung die Werte beeinflussen.«Um welch sensibles Umfeld es sich handelt, machen die Worte von Klinke deutlich: »Um einen solchen kurzzeitigen Anstieg auszulösen, kann es schon reichen, wenn in der Bahn jemand vorbeiläuft und die Luft verwirbelt.«
»Doch zwei Stationen weiter gehen die Messwerte in den Bahnhöfen erneut steil nach oben. Dort befindet sich das Neckartor, das Stuttgart wegen seiner hohen Schadstoff-Messwerte bundesweite Bekanntheit verschafft hat. Auf der U-Bahn-Fahrt dorthin liegt der Feinstaubgehalt erneut die meiste Zeit um die 25 Mikrogramm, doch beim Aussteigen in dem unterirdischen Bahnhof schießen sie erneut nach oben – dieses Mal sogar auf 120 Mikrogramm. Allerdings nur in der Station. Kaum erreichen sie die vielbefahrene Durchgangsstraße an Deutschlands angeblich dreckigster Kreuzung, geht es wieder steil bergab mit der Feinstaubkonzentration – auf 25 Mikrogramm pro Kubikmeter.
Überraschend ebenso ein weiteres Detail in der lesenswerten Reportage: »Eine weitere Überraschung gibt es in der Stuttgarter Königstraße, als der Wert plötzlich von 20 auf 150 Mikrogramm hochschnellt. Die Ursache ist ein Raucher, der an den beiden Mitarbeitern vorbeiläuft und die Feinstaubkonzentration kurzzeitig weit über das hinaus steigert, was selbst in den U-Bahn-Stationen gemessen wurde.«
Der Bericht hält noch eine weiteres unerwartetes Ergebnis bereit: Der Mann der DEKRA misst an der Kreuzung am berüchtigten Neckartor nicht – wie zu erwarten – Horrorwerte, sondern einen Feinstaubgehalt, der um rund 20 Prozent niedriger liegt als an der staatlichen Messstelle der LUBW.»Die LUBW-Station steht zwar nicht direkt an der Kreuzung, dafür aber vor einer großen Hausfront und hier wiederum in der Nähe eines Vorsprungs. Das könnte die Messwerte entscheidend beeinflussen, meint Klinke: »Offensichtlich hat der Luftstau an der Gebäudefassade einen stärkeren Einfluss auf die Messwerte als die Staus auf der Kreuzung.«
Messanalytiker wissen eben: Entscheidend bei einer Messung ist die Stelle, an der gemessen wird. Das wissen auch die Fachleute der LUBW. Lediglich die grünen Spitzen in der Verwaltung versuchen zu retuschieren.
Die beste Idee kommt aus dem Workshöple des Verkehrsministeriums: Bäume weg aus dem Schlossgarten! Die Bäume in dem altehrwürdigen Stuttgarter Schlossgarten würden »wie eine Wand« (Bell) wirken und die Werte an der nahen Messstelle Neckartor in die Höhe treiben. Also sei es im Sinne des Gesundheitsschutzes, wie der parlamentarische Berater der CDU-Landtagsfraktion, Manuel Zipperer, vorschlug, die »Auslichtung des Baumbestandes im Schlossgarten« zu prüfen. Bäume also in dem 600 Jahre alten Schlosspark fällen, um am Neckartor dubiose Grenzwerte zu senken!
Hat da jetzt jemand laut gelacht oder heiser?
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Energiewende kostet viel mehr als die Bundeswehr

Anders kann man wohl das Streiten um die geringe Erhöhung des Wehretats für die nächsten Jahre nicht interpretieren. Doch dem Volk werden durch den geplanten Ausbau von Ökostromanlagen im Rahmen der Energiewende weiter kräftige Erhöhungen der Stromkosten abverlangt.

EEG-Umlage nur die Spitze der Wendekosten

Viele Leser werden jetzt eine falsche Aussage monieren. Die Umlage für Ökostrom nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG), die auf den Stromrechnungen ausgewiesen wird, summiere sich doch „nur“ auf rund 25 Milliarden Euro, also deutlich weniger als der Bundeswehretat! Doch die Umlage ist nur die Spitze der immer höher werdenden Kosten der Energiewende. Die Gesamtkosten liegen deutlich über 50 Milliarden Euro im Jahr.

Netzgebühren steigen

Ein großer Teil davon ist in den Netzgebühren versteckt. Sie müssen und werden immer schneller steigen, weil sowohl das Niederspannungsnetz für die Stromaufnahme der weit verstreuten Ökostromanlagen ausgebaut werden muss und für die Verteilung an die Verbraucherzentren neue Stromtrassen gebraucht werden.
Hinzu kommt der Ausbau der Umspannungswerke, die den Ökostrom auf die hohen Transportspannungen transformieren. Ökostrom soll über weite Strecken von Nord- nach Süddeutschland transportiert werden. Damit sind Leitungsverluste von etwa 10 Prozent verbunden.
Doch Ökostrom kann nur transportiert werden, wenn er auch erzeugt wird. Nachts und bei Windstille gibt es keinen Ökostrom. Dann werden auch die Stromtrassen nicht gebraucht.

Energiewende treibt die Regelkosten auf das Zwanzigfache

Kaum bekannt sind die hohen und weiter steigenden Kosten für das Regeln des Stromes auf eine konstante Spannung und Frequenz. Strom muss im Zeitpunkt seiner Entstehung auch wieder verbraucht werden. Er lässt sich nicht direkt speichern.
Schaltet ein Verbraucher ein Gerät ein, sinkt im Netz die Spannung. Es muss dann die Stromproduktion erhöht werden, bis die Sollspannung wieder erreicht ist. Umgekehrt muss beim Abschalten die Stromproduktion gedrosselt werden. Mit der vorrangigen Einspeisung des wetterabhängigen Ökostroms muss nun auch ein Ausgleich für die schnell und häufig wechselnden Einspeisemengen geschaffen werden.

Dieser Aufwand ist riesig. Hierzu müssen einige große Kohlekraftwerke in Bereitschaft stehen. Der Regelaufwand für die Stromversorgung hat sich seit dem Beginn der Energiewende von etwa 100 Millionen Euro auf 2 Milliarden Euro jährlich verzwanzigfacht.

Entsorgungskosten von überflüssigem Ökostrom

Die installierte Leistung der Ökostromanlagen hat 100.000 Megawatt (MW) erreicht. Die gleiche Leistung haben auch die konventionellen Kraftwerke, also die Braunkohle-, die Steinkohle-, die Kern- und die Gaskraftwerke.
Der Bedarf schwankt in Deutschland je nach Wochentag und Tageszeit zwischen 45.000 und 85.000 MW. Bei Sonnenschein und Starkwind kann die Leistung der Ökostromanlagen 70 Prozent der installierten Leistung erreichen.
Trifft dies zusammen mit einer geringen Nachfrage, gibt es zu viel Ökostrom, den man verbrauchen muss. Er wird dann über die Strombörsen unter Zuzahlung entsorgt. Die Verbraucher erhalten also noch Geld für den Strom, den sie abnehmen.
Am 1. Mai 2018 war wieder einmal eine solche Situation. Zur Entsorgung überflüssigen Ökostroms wurden mehr als 10 Millionen Euro aufgewendet. Zur letzten Jahreswende waren es sogar mehr als 50 Millionen Euro.
Es wird jedoch kaum billiger, wenn Ökostromanlagen bei Überschussproduktion abgeschaltet werden. Dann erhält der Betreiber nach dem EEG eine Ausfallvergütung von 90 Prozent der Einspeisevergütung, ohne Strom zu liefern. Die Ausfallvergütung betrug 2016 mehr als 600 Millionen Euro. Jede weitere Ökostromanlage erhöht diese Kosten.

Staatliche Ausgaben

Bisher wurden die wesentlichen technischen Kosten der Energiewende aufgeführt. Sie sind zumindest in Teilen der Öffentlichkeit bewusst. Der Staat wendet aber zusätzlich noch viel Steuergeld auf, um die Energiewende durchzusetzen.

Forschung und Tagungen

Eine Reihe von Forschungsinstituten wie das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, das Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik, das Energie-Forschungszentrum Niedersachsen und andere Einrichtungen wird weitgehend aus Steuern finanziert.
Dazu kommen viele Aufträge an Forschungseinrichtungen, die die Energiewende stützen sollen. Auftraggeber sind eine Reihe von Bundesministerien und viele Landesministerien. Die Aufträge werden nach Feststellung des Bundesrechnungshofes nicht untereinander koordiniert. Er moniert auch, dass weitgehend eine Erfolgskontrolle fehlt.
Aufwendig sind auch die staatlich finanzierten Energie- und Klimatagungen. Erinnert sei an die Klimatagung in Bonn und an die Energietagung in Berlin vor wenigen Wochen. Hier werden viele Millionen Euro ausgegeben, um sich selbst zu bestätigen. Denn es werden nur Referenten eingeladen, die den ideologischen Kurs der Regierung stützen. Kritische Stimmen sind ausgeschlossen.

Teure Verwaltung

Der größte Posten ist jedoch der staatliche Aufwand zur Durchsetzung der Energiewende. In vielen Ministerien von Bund und Land sind dafür große Abteilungen aufgebaut worden. Das Wirtschaftsministerium hat dafür sogar einen Staatssekretär.
Auch in den Kreisen und Kommunen sind viele Mitarbeiter mit der Prüfung und Genehmigung von Ökostromanlagen beschäftigt. Die Kultus- und Schulministerien schicken Agitatoren – anders kann man sie wohl nicht bezeichnen – in Schulen und sogar in Kindergärten, die die Kinder über die „Segnungen“ von Ökostromanlagen aufklären.
Jeder Kreis, jede Stadt und jede Gemeinde hat einen Klimaschutzbeauftragten, der weitgehend aus Bundesmitteln bezahlt wird. Die Kosten für diesen gewaltigen Verwaltungsaufwand sind nicht bekannt. Vernunftkraft, der Zusammenschluss von über 800 Bürgerinitiativen gegen Windstrom, schätzt die jährlichen Verwaltungskosten auf mehr als 20 Milliarden Euro.

Bundeswehr braucht mehr Geld

Der Aufwand für die Energiewende in Deutschland summiert sich annähernd auf das Doppelte des Verteidigungsetats. Für die Energiewende wird also unsinnig viel Geld ausgegeben ohne Aussicht, den Strom bezahlbar zu halten und die Kohlenstoffdioxidemissionen zu drosseln.
Einen Einspruch des Finanzministers gegen diese Geldverschwendung gibt es nicht. Doch eine nur sehr geringfügige Aufstockung des Verteidigungsetats wird kritisch gesehen, obwohl die Bundeswehr nach Medienberichten praktisch wehrunfähig ist, weil keine Mittel für die Instandhaltung und Ersatzbeschaffung von militärischem Gerät bereitgestellt werden.
Der Bürger muss sich fragen, wie Deutschland mit Panzern verteidigt werden soll, die nicht fahrtüchtig sind, mit Flugzeugen, die nicht flugfähig sind, mit Fahrzeugen, die älter sind als die Fahrer, kurz, mit veraltetem und nicht gewarteten Material. Wer wehrunfähig ist, ist erpressbar.
Es wird höchste Zeit, die Bundeswehr wieder in einen wehrfähigen Zustand zu bringen, um das Land zu sichern. Geld ist genug vorhanden, wenn die unsinnige und uneffektive Energiewende beendet wird.
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Brauchen wir Klimaschutz? Die einen sagen so, die anderen sagen so!

Am 15.5.18 brachte die kleinste GroKo aller Zeiten ihren Haushaltsentwurf für das Jahr 2018 ein. Zunächst eröffnete Finanzminister Olaf Scholz die Debatte, in dem er den Gesamtetat vorstellte, die Eckpunkte benannte und sich und die Koalition rühmte, wie zukunftsweisend und gleichzeitig sparsam sein Entwurf sei.
Dann durften die Fachministerien ran und ihr Stück vom Kuchen beleuchten. Für das Bundesumweltministerium machte dies am frühen Nachmittag die neue Umweltministerin Svenja Schulze.

Video nicht mehr verfügbar

Umweltministerin Svenja Schulze bei der Vorstellung ihres Haushaltsentwurfes am 15.5.18 im Deutschen Bundestag.

Ergebnis: den größten Teil ihrer Ausgaben benötigt der sog. Klimaschutz. Umwelt und Naturschutz, eigentlich die Kernaufgaben einer Ministerin für Umwelt, rangieren unter ferner liefen.
Damit das nicht so auffällt, betonte die Ministerin unentwegt die Wichtigkeit dieser Weltrettungsaufgabe und wie gut doch die Bevölkerung und die Wirtschaft durch Effizienz- und CO2 Senkungsprogramme – vorrangig über ihr Ministerium- profitieren.
Man gestatte mir den Hinweis, dass der Löwenanteil der deutschen Ausgaben für den sog. Klimaschutz gar nicht im Etat der Umweltministerin zu finden ist, sonder die dafür nötigen Milliarden im Haushalt des Entwicklungsministers Müller untergebracht wurden.

Zitat aus einer internen Mitteilung des BMZ vom 22.3.18 „Sachstand: BMZ-Engagement in den Bereichen Klima und Energie“

Im Jahr 2016 hat die Bundesregierung etwa 3,4 Mrd. Euro an öffentlicher Klimafinanzierungaus Haushaltsmitteln zugesagt. Zudem leistet Deutschland einen wichtigen Beitrag durch die Mobilisierung von Kapitalmarktmitteln über die KfW Bankengruppe und ihre Tochtergesell- schaft, die Deutsche Investitions- und Entwick- lungsgesellschaft (DEG). Insgesamt sum- mierten sich die deutschen öffentlichen Beiträge zur internationalen Klimafinanzierung 2016 damit auf 8,5 Mrd. Euro.

Anschließend durften die Fachpolitiker der Fraktionen ihre Meinung zum Haushaltsentwurf vortragen. Naturgemäß fielen die sehr verschieden aus.
Ich habe hier 3 davon ausgewählt. Sie sind kurz ( ca. je 6 Minuten) Urteilen Sie selbst.

CDU Fachpolitikerin Dr. Anja Weißgerber CDU trägt die Meinung Ihrer Fraktion zum Haushalt der Bundesumweltministerin vor. Hinweis – man achte auf die ellenlange Frage eine Grünen und die fast so lange Antwort von Frau Weißgerber.
 

AfD Fachpolitiker Karsten Hilse bei seiner Rede zur Bewertung des Haushaltsentwurfes der Bundesumweltministerin am 15.5.18 im Deutschen Bundestag. Korrektur: Im Verlauf seiner Rede verortete Herr Hilse die SPD Bundestagsabgeordnete Scheer bei den Grünen. Nachvollziehbar ob ihrer Reden aber falsch. Sie ist bei der SPD.

Bündnis 90/ Die Grünen Expertin Steffi Lemke bei der Erläuterung der Meinung der Grünen zum Haushalt der Bundesumweltministerin




Hochspannungs – Gleichstrom – Übertragung (HGÜ) in Erdverlegung! Ein technischer Unsinn

Hier ein Auszug aus seiner Rede:

In den nächsten vier bis fünf Jahren würden erneuerbare Energien ihre Wettbewerbsfähigkeit vollständig erreicht haben, sagte der CDU-Politiker in Berlin. Inzwischen hätten sich die Ausbaukosten für Windkraft an Land halbiert. Altmaier bekräftigte, dass er den Netzausbau in Deutschland beschleunigen wolle. Dies sei ein Schwerpunkt der Bundesregierung, in Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen. Als Beispiel nannte er schnellere Genehmigungsverfahren und die Verlegung von Stromkabeln auch unter der Erde.

In Berlin findet heute eine zweitägige internationale Energiekonferenz statt, an der Minister und Delegationen aus 40 Ländern mit Vertretern aus Wirtschaft und Gesellschaft teilnehmen.
Da im Norden der Wind am kräftigsten weht, versprach das für die Investitoren dort die größten Gewinne. Ende 2017 waren im Norden von Deutschland so viel Windanlagen installiert, dass man bei starkem Wind den erzeugten Strom nicht mehr unterbringen konnte. Die Folge war: Anlagen wurden abgeschaltet, die Investoren bekamen trotzdem den nicht eingespeisten Strom bezahlt.
Im Westen und Süden wehte der Wind jedoch nicht so stark. Da dies nicht so hohe Gewinne versprach, wurden dort auch weniger Windanlagen gebaut. Was lag also näher, als den Windstrom aus dem Norden in den Süden zu leiten.
Ende 2019 soll das Kernkraftwerk Philippsburg vom Netz gehen. Der erste Gedanke war, dieses Kraftwerk durch Windstrom aus dem Norden zu ersetzen. Die Entfernung von Bremen bis Phillipburg beträgt ca. 560 km. Da man bei einer Verlegung über  Hochspannungsmasten enorme Proteste der Anlieger befürchtete, kam man auf die glorreiche Idee einer Erdverlegung, nach dem Motto: Aus den Augen, aus dem Sinn. Wegen der kapazitiven  Verluste bei einer Wechselstromverlegung ist eine Erdverlegung über so  eine lange Strecke jedoch technisch nicht möglich.
Da man aber mit aller Gewalt die Energiewende retten wollte, wurde von den Spezialisten eine Gleichstrom Verlegung ( HGÜ ) vorgeschlagen, da bei einer HGÜ  keine kapazitiven Verluste entstehen. Das  aber bei dieser Verlegungsart weitere enorme Probleme entstehen, hat man einfach ausgeblendet. Die Energiewende muß jetzt mir allen Mitteln gerettet werden.
Irgendwann merkte man plötzlich, dass man ein Kernkraftwerk (KKW) das in der Grundlast läuft, nicht durch volativen Windstrom ersetzen kann. Nun soll die HGÜ Trasse in der Mitte bei Osterath unterbrochen werden. Zufällig befindet sich in Osterath eine der größten Schaltanlagen Deutschlands. Dort wird der Strom aus dem Kölner Braunkohlerevier verteilt. Die Idee ist jetzt, das KKW Philippsburg durch Braunkohlestrom zu ersetzen. Die CO2 Bilanz lässt grüßen.
Aber auch in NRW müssen bei starkem Wind immer mehr Windanlagen abgeschaltet werden, da man den Strom im Netz nicht mehr unterbringen kann, bzw. man verschenkt den Strom nach Holland, wobei man pro MWStd noch 240 € zahlen muß.
Ohne die Kosten für die Konverter, ist eine Erdverlegung ca. 6 mal so teuer wie der Bau einer Freileitung. Um die Energiewende zu retten, ist jetzt jedes Mittel recht. Der Stromkunde muss es sowieso über den Strompreis bezahlen.
HGÜ Erdkabel für die hier notwendige Spannung haben einen enormen Durchmesser. Bei einer Verlegung auf hoher See, werden mehrere 100 km Kabel mit dem Schiff vor Ort verlegt. Hierdurch spart man sich die Verbindung der einzelnen Kabelabschnitte mittels Muffen.
Diese Verlegungsart funktioniert auf Land aber nicht. Die einzelnen Kabelabschnitte müssen vor Ort mit einem LKW herangeschafft werden. Duch das hohe Gewicht der Kabel sind jeweils nur Abschnitte von 600m bis 800m vor Ort  zu bringen. Diese Kabelabschnitte müssen dann durch HGÜ Muffen miteinander verbunden werden. Bei einer Betriebsspannung von 380.000 V DC gehen von diesen Muffen eine nicht zu unterschätzende Gefahr aus. Aus diesem Grund können diese Muffen nicht einfach ins Erdreich verlegt werden. Hierfür sind Muffenhäuser aus Stahlbeton ohne Fenster mit gepanzerten Türen notwendig. Die Muffen für eine 380.000 V DC haben ca. eine Größe von 8 m, und können nur unter Reinstraumbedingungen hergestellt werden. Im Normalbetrieb erhitzen sich diese Muffen auf ca. 95 Grad C. Aus diesem Grund müssen diese Muffenhäuser klimatisiert sein. Die bei einer Freileitung notwendigen Hochspannungsmasten werden hier jetzt durch Muffenhäuser ersetzt.
Für den Bau der HGÜ ist der Netzbetreiber Amprion zuständig. Zwischenzeitlich hat Amprion konkrete Pläne für den Bau der Trasse vorgelegt.
Die Trassenbreite soll 1000m betragen, hierbei wird den Besitzern eine großzügige Entschädigung versprochen. 
Je nach Gewicht und Größe der Kabeltrommeln können auf einem LKW nur ca. 600m bis 800 m transportiert werden, da die Strassen und Brücken nur eine bestimmte Höhe oder Gewicht zulassen.
Das heißt, alle 600m bis 800m ist ein Muffengebäude mit den ca. Abmessungen von 10m x 12m notwendig.
 
Die HGÜ Kabel werden im Normalbetrieb ca. 95 Grad heiß werden. Was das für den Boden bedeutet, kann noch nicht abgesehen werden. Mit Sicherheit wird sich die Bodenkultur im Bereich des Trassenverlaufs erheblich verändern. In wie weit  der Aufenthalt im Bereich des Trassenverlaufs gefährlich ist, kann heute noch nicht abgeschätzt werden.
Wir reden hier von einer ca. 260km langen Trasse von Bremen nach Osterath mit einer Breite von 1000 m, also von 260 qkm. Diese Fläche muß komplett vom Baumbestand befreit werden und darf später auch nicht mit tief wurzelten Pflanzen bepflanzt werden. Über die Gefährlichkeit einer 380.000 V DC Leitung werden hier noch keine genauen Angaben gemacht. Man kann nur empfehlen sich später nicht im Bereich des Trassenverlaufs aufzuhalten.
Am Anfang und Ende der HGÜ Leitung ist jeweils ein Konverter notwendig. Für die Unterbrechung der Trasse im Bereich Osterath sogar ein Doppel-konverter. Der Platzbedarf eines Konverters wird mit ca. 4 Fußballfeldern angegeben. Der Konverter, der am Ende der HGÜ die Gleichspannung wieder in Wechselspannung umwandelt, muß mit großen Transformatoren ( Maschienentrafos ) ausgestattet werden. Wegen der nicht unerheblichen Brandgefahr müssen diese Trafos außerhalb der Konverterhalle aufgestellt werden.
Wegen der nicht unerheblichen Oberwellen muß man hier mit einer hohen Geräuschkullisse zu rechnen, die mit  startenden Düsenflugzeug zu vergleichen ist. Die Stahlung in der Konverterhalle wird so groß sein, dass man sie im Betrieb nicht betreten kann.
Der Preis eines Konverters wird mit ca. 600 bis 800 Millionen Euro angegeben. Diese Kosten wird der einzelne Stromkunde zusätzlich über seinen Strompreis bezahlen müssen.
Zwischenzeitlich hat Deutschland schon die höchsten Strompreise in ganz Europa. Durch den Bau der HGÜs wird der Strompreis wohl weiter rapide steigen. Hierbei scheint es unverständlich, das unser Bundeswirtschaftsminister Altmayer am 17.04.2018 von einer Wettbewerbsfähigkeit der Energiekosten in den nächsten Jahren spricht.