Klimaneutralität im Grundgesetz zu verankern ist der Selbstmord Deutschlands

Mit der Einstellung von Klimaneutralität ins Grundgesetz hat der 20. Bundestag die Büchse der Pandora geöffnet.

Es ist vorbei! Keiner soll jetzt sagen, er hätte es nicht gewusst. Bild: Apollo News

Von Michael Limburg

Am morgigen Dienstag, dem 18.3.25 vollzieht der aufgelöste Deutsche Bundestag ein merkwürdiges Ritual. Er tritt zu einer Sitzung mit den Abgeordneten der 20. Sitzungsperiode zusammen, um in 2. und 3. Lesung Grundgesetzänderungen zu beschließen, die nur mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden können. Allerdings haben nur die Abgeordneten der 20. Sitzungsperiode eine 2/3 Mehrheit aus CDU/CDSU SPD und Grünen, während sie diese in der 21. Sitzungsperiode nicht haben. Dieses trickreiche Vorgehen wurde vom BVerG in einer kurzen Mitteilung vom 14.3.25 gebilligt, obwohl diese Abgeordneten nur 24 Stunden Zeit blieb, die teils umfangreichen Änderungen im Grundgesetz im Haushalts- und anderen Ausschüssen zu lesen und zu debattieren und dann in 1. Lesung (am Sonntag dem16.3.25) zu beschließen. Auch die bis dahin geltende Vorbereitungszeit – vier Wochen müssen Pflicht sein – mahnte der Nationale Normenkontrollrat (hier) auch Heilmann Anordnung genannt, rührte das BVerG diesmal nicht, es beließ den extrem kurzen Zeitrahmen bisher wie er war. Update vom 17.3.25: Inzwischen haben mehrere FDP Abgeordnete so schreibt Bild: „Otto Fricke, Florian Toncar (Ex-Ampel-Finanzstaatssekretär) und Thorsten Lieb haben heute beim Bundesverfassungsgericht einen Stopp der Abstimmung beantragt – im Eil- und Organstreitverfahren (liegt BILD vor, siehe Blätter-Katalog unten). Ziel der 3: Die Abstimmung soll ausgesetzt und um 6 Tage verschoben werden.“ Näheres dazu hier

Und diese neu zu beschließenden Gesetze haben es in sich. Sie sollen – insgesamt die Neuverschuldung um bis zu 1 Billion €, das ist eine 1 mit 12 Nullen – erhöhen können, andere sprechen, von bis zu 1,7 Billionen €, wenn man bedenkt, dass alle Ausgaben für die Verteidigung, die über 1 % des (Bruttoinlandsproduktes) liegen, und das die Grünen verlangt haben auch die Ausgaben für u.a. auch völkerrechtswidrige Staaten (Ukraine), ebenfalls von der Schuldengrenze befreit wurden.

1 Billion € sind so viel, dass, weil das Jahr 31.140.000 Sekunden hat, und wenn man pro Sekunde 1.000 Euro sparte, oder verdiente, dann – dann müsste man dies 32,1 Jahre lang tun. Jede Sekunde lang, oder wenn man es pro Minute versucht, dann sind es 60 x mehr, das wären es 1.926 Jahre.

Dann hat man erst 1Billionen €!

Der Klimaschutz (Klimaneutralität) im Grundgesetz.

Von besonderem Interesse hier und mit irren Folgen ist aber der Zusatzwunsch der Grünen den „Klimaschutz“ im Grundgesetz zu verankern. Die geschieht nach einigem Hin- und Herr mit dem Satz:

Der Bund kann ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 mit einem Volumen von bis zu 500 Milliarden Euro errichten.“

Dieser Satz erhebt die sog. Erreichung der Klimaneutralität zu einer nicht mehr zu rüttelnden Aufgabe, Er wird als Ergänzung in Artikel 109 des Grundgesetzes (GG) aufgenommen, um ein Sondervermögen zu ermöglichen und die Klimaneutralität als Ziel verfassungsrechtlich zu verankern.

Was aber ist Klimaneutralität? Das Umweltbundesamt (UBA) beschreibt Klimaneutralität im Kontext des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) als das Ziel, bis 2045 Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen. Dies bedeutet, dass die Emissionen von Treibhausgasen (THG) so weit reduziert werden, dass verbleibende Restemissionen durch natürliche oder technische Senken (z. B. Wälder, Moore oder CO₂-Speicherung) ausgeglichen werden. Konkret heißt es, dass Deutschland bis 2030 die THG-Emissionen um mindestens 65 % (gegenüber 1990), bis 2040 um mindestens 88 % senken und ab 2045 keine netto-positiven Emissionen mehr verursachen soll. Nach 2050 sollen sogar negative Emissionen angestrebt werden, also mehr THG gebunden als ausgestoßen werden. Die Bundesregierung verwendet den Begriff oft synonym mit „Treibhausgasneutralität“, wobei „Klimaneutralität“ im weiteren Sinne auch andere klimawirksame Faktoren (z. B. Albedo-Effekte) einschließen könnte, was jedoch in der Praxis meist auf THG reduziert wird.

Deutschland fällt zurück in die Armut des Mittelalters

Hier ist der entscheidende Satzteil: ..dass verbleibende Restemissionen durch natürliche oder technische Senken (z. B. Wälder, Moore oder CO₂-Speicherung) ausgeglichen werden. Konkret heißt es, dass Deutschland bis 2030 die THG-Emissionen um mindestens 65 % (gegenüber 1990), bis 2040 um mindestens 88 % senken und ab 2045 keine netto-positiven Emissionen mehr verursachen soll. Nach 2050 sollen sogar negative Emissionen angestrebt werden, also mehr THG gebunden als ausgestoßen werden…

Das aber ist technisch wie wirtschaftlich unmöglich, ohne dass Deutschland insgesamt in die Armut des Mittelalters zurückfällt.

Wenn bis 2045 keine Netto-positiv Emissionen mehr zulässig sind, und wir erinnern uns, alle Lebensvorgänge auf dieser Erde beziehen ihre Lebensenergie aus der Verbrennung, was wiederum aus der Energie entsteht, die im Kohlenstoff und dem Sauerstoff enthalten ist, dann war es das mit dem Wohlstand. Es ist vorbei! Per du?

Natürlich kann man mit neuen Schulden bspw. die Energieversorgung in Solar, Wind und anderes vorantreiben, übersieht dabei aber, dass die Energie, die zum Bau dieser Anlagen von der Gewinnung der Mineralien, über Verhüttung bis zur Produktion von Windrädern und PV-Anlagen – um nur diese zu benennen, bis zur Errichtung mit Riesenmengen Zement- und Stahlverstrebungen, aus dem Ausland kommen. Jedenfalls solange wir es uns hier leisten können. Und dann dort zu erhöhten THG-Emissionen führen. Daher wird man hierzulande technisch, wirtschaftlich schummeln, um gezielte den falschen Eindruck zu erwecken wir würden .. ab 2045 keine netto-positiven Emissionen mehr verursachen soll.

Das Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Doch es kommt noch schlimmer. Jedes Gesetz, jede Vorschrift, jedes Gebot muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unterliegen. Das sieht vor im Sinne des Grundgesetzes (insbesondere Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20a GG), dass staatliche Maßnahmen geeignet, erforderlich und zumutbar sind, um ein legitimes Ziel zu erreichen. Klimaneutralität bis 2045 ist laut Definition ein ambitioniertes Ziel, das massive Emissionssenkungen und Investitionen erfordert. So findet man es im Internet. Während die Geeignetheit und die Erforderlichkeit, jedenfalls nach Vorgabe der schwarz-rot-grünen Koalition, vielleicht vorhanden sein sollte, ist es mit der Zumutbarkeit anders.

Denn diese Maßnahmen bedingen extrem hohe Kosten (z. B. 500 Milliarden Euro Sondervermögen, 500 Milliarden oder mehr für die Aufrüstung), Einschränkungen im Lebensstil (z. B. Verkehrsbeschränkungen) oder wirtschaftliche Belastungen könnten für daher anfangs bestimmte später fast alles Bevölkerungsgruppen unverhältnismäßig sein.

Doch auch diese Zumutbarkeit wurde zudem dramatisch ausgeweitet, weil das Bundesverfassungsgericht betont hat, dass Klimaschutz nicht die Freiheitsrechte künftiger Generationen übermäßig einschränken darf, was auch Rückwirkungen auf heutige Maßnahmen hat. Damit werden die Menschen in Deutschland, ab sofort, von zwei Seiten unter Feuer genommen, und damit ihre Zumutbarkeit weiter ausgeweitet.

Dies wird ganz gezielt Konflikte mit anderen Grundsätzen des Grundgesetzes aufwerfen, falls diese Mittel unverhältnismäßig sind:

Beispielsweise ist im GG unabänderlich geregelt „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ (Art. 1 Abs. 1 GG)**: Wenn Maßnahmen zur Klimaneutralität (z. B. hohe Energiekosten, Wohnraumeinschränkungen) die Lebensgrundlagen vieler Menschen gefährden, kann dies durchaus die Menschenwürde tangieren. Beispiel: Energiearmut könnte als würdeverletzend gelten, wenn der Staat keine Abhilfe schafft. Wenn dann aber dafür kein Geld vorhanden ist, und die Inflation alles aufzehrt, ist diese Situation gegeben.

Und es ist auch im GG geregelt: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ (Art. 20 Abs. 2 GG):

Der Satz entzieht dem demokratischen Prozess teilweise Flexibilität, da künftige Parlamente an das Ziel 2045 gebunden sind. Dies kann als Einschränkung der Volkssouveränität interpretiert werden, da politische Alternativen (z. B. andere Klimaziele) erschwert werden. Zudem könnten Gerichte den Satz nutzen, um Gesetze oder politische Entscheidungen zu überprüfen, was die Gewaltenteilung verschiebt.

Falls Klimaneutralität nur mit unverhältnismäßigen Mitteln (z. B. massiven Freiheitsbeschränkungen) erreichbar wäre, würde dies auch andere als diese Grundrechte stärker berühren.

Nur die AfD kann vielleicht verboten werden

Der einzige Punkt, der vergleichsweise für die Parteien mit Ihrer Brandmauer erfreulich ist, dass  ggf. der Einschub ins GG geeignet sein könnte, die AfD zu verbieten.

Die AfD lehnt zwar im Programm Klimaschutzmaßnahmen weitgehend ab und stuft sie als unnötig ein. Ein Parteiverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG setzt jedoch voraus, dass eine Partei „nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen oder zu gefährden“.

Doch da gibt es noch rechtliche Hürden: Der Satz macht Klimaneutralität zu einem Verfassungsziel, aber nicht zu einem Kernbestandteil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) wie Menschenwürde oder Demokratie. Die Ablehnung von Klimaschutz allein reicht vielleicht nicht aus, um ein Verbot zu begründen, da es keine direkte Gefährdung der FDGO darstellt. Das Bundesverfassungsgericht verlangt aber konkrete, aktive Handlungen gegen die Verfassung (z. B. Gewalt, Umsturz), nicht nur abweichende politische Ansichten, aber da dieser Einschub die AfD politisch unter Druck setzen könnte, da ihre Position nun explizit einem Verfassungsziel widerspricht. Dies könnte Klagen oder Sanktionen gegen sie erleichtern, aber ein Verbot bleibt nur so lange unwahrscheinlich, solange keine weiteren umfassendere Verfassungsfeindlichkeit nachgewiesen wird.

Der Einschub ins GG ist daher nicht geeignet, die AfD direkt zu verbieten, würde aber ihre Position, oder alle die die gegen die Klimaneutralität sind, rechtlich und politisch schwächen.

Fazit

Bleibt zum Schluss anzumerken, dass dieser unglaubliche Satz zu einem steten und nun beschleunigtem Niedergang Deutschlands führt, wobei noch offen ist, wie weit die islamischen Mitbürger dies mittragen werden. Sind wir eher in der Armut des Mittelalters gelandet, oder müssen wir zuvor noch ein Kalifat ertragen. Die Wetten sind offen.

Eines ist jedenfalls klar. Wer solche Freunde in der „Mitte“ des Parlamentes hat, braucht keine äußeren Feinde.

 




Berichte über den Jetstream: Wenn Journalisten Propaganda betreiben

Der Klimawandel beeinträchtigt den Jetstream bisher nicht. Das zeigt eine neue Studie zur Luftströmung über der Nordhalbkugel. Die Medien würden solche Meldungen am liebsten unter dem Deckel halten – denn sie widersprechen ihrer bisherigen Berichterstattung diametral.

Von Peter Panther

Die Studie im renommierten Fachblatt «Nature Geoscience» ist umfassend, und sie kommt zu einem klaren Schluss: Das derzeitige Verhalten des Jetstreams liegt innerhalb der Bandbreite der letzten 600 Jahre. Bisher ist kein Einfluss des Klimawandels auf die wetterbestimmende Luftströmung in acht bis zwölf Kilometer Höhe nachweisbar.

Minutiös haben Stefan Brönnimann und sein Forscherteam von der Universität Bern in den letzten Jahren Daten gesammelt, um Klarheit zu bekommen, wie der Jetstream zwischen 1421 und 2023 das Wetter bestimmt hat. Der Jetstream ist ein Höhenwind auf der Nordhalbkugel, der von West nach Ost weht und Geschwindigkeiten von bis zu 500 Kilometer pro Stunde erreicht. Die Wissenschaftler haben etwa Eisbohrkerne und Baumringe herangezogen, zudem stützten sie sich auf Archivdaten zu früheren Dürren, Überschwemmungen und Vulkanausbrüchen. So gelang es ihnen, Rückschlüsse auf den Jetstream zu ziehen. Es handelt sich um eine der bisher aufwändigsten Forschungsarbeiten auf diesem Gebiet.

Der Jetstream ist häufig in den Medien. Journalisten haben in den letzten Jahren immer wieder den Eindruck erweckt, dieser werde durch die Erderwärmung abgeschwächt, was dazu führe, dass es in Europa, Nordamerika und Nordasien vermehrt zu sogenannt stehenden Wetterlagen kommt: Es ist über mehrere Wochen anhaltend heiss oder es regnet ununterbrochen während Tagen – weil der Jetstream angeblich nicht mehr die Kraft habe, entsprechende Wetterkonstellationen kurzerhand wegzufegen. Mit anderen Worten: Der Klimawandel sei über seinen Einfluss auf den Jetstream verantwortlich für viele Wetterextreme.

«Also liegt es am Klimawandel»

Entsprechend berichtete etwa das Heute-Journal von ZDF nach der Überschwemmungskatastrophe im Sommer 2021 mit allein 135 Todesopfern im deutschen Ahrtal. Die Erderwärmung habe den Jetstream verlangsamt, und das habe die heftigen Regenfälle begünstigt, bekam das Publikum zu hören. «Also liegt es am Klimawandel, die Folgen sind spürbar – nicht irgendwann, irgendwo – sondern jetzt und hier», verkündete Sprecher Claus Kleber.

Die Schweizer «Sonntagszeitung» verkündete zum gleichen Ereignis ebenfalls: «Seit Jahren mehren sich die Hinweise darauf, dass das Band der Höhenwinde schwächelt, das normalerweise stetig von West nach Ost rund um die Arktis weht.» Denn immer häufiger schlage der Jetstream nun riesige, stehende Wellen um die Nordhalbkugel. Im letzten Sommer behauptete die «Bild»-Zeitung erneut, der Jetstream gerate «zunehmend ins Stocken».

Was wie eine wissenschaftliche Binsenwahrheit klingt, ist in Wahrheit die Aussenseitermeinung einiger Forscher, die besonders gern Alarmismus verbreiten. Konkret geht die These des Jetstreams, der wegen des Klimawandels ins Stocken geraten ist, auf eine Publikation im Fachmagazin «Nature» im Jahr 2017 zurück. Zum damaligen Forscherteam gehörten unter anderem Michael Mann und Stefan Rahmstorf. Die Arbeit beruhte weitgehend auf Computersimulationen. «Hier den menschlichen Fingerabdruck dingfest zu machen, das ist fortgeschrittene Detektivarbeit», lobte sich Rahmstorf selbst.

Michael Mann ist Klimaforscher an der amerikanischen Pennsylvania State University und nicht nur der Urheber der fehlerhaften «Hockeyschläger»-Kurve, sondern auch berüchtigt für seine Attacke gegen alle, die es wagen, den Schrecken der Erderwärmung zu hinterfragen. Auch Stefan Rahmstorf, Wissenschaftler am Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, ist ein Forscher, der gegen jeden schiesst, der seine Schlüsse nicht teilt.

Journalisten verstecken die unliebsame Botschaft

Doch die These, die Mann, Rahmstorf und ihre Kollegen zum Jetstream verbreiteten, blieb in der Wissenschaft unbestätigt. «Eine Häufung verharrender Wetterlagen sei in Mitteleuropa nicht festzustellen, berichten Klimaforscher», schrieb Wissenschaftsredakteur Axel Bojanowski in der «Welt». Doch die meisten anderen Journalisten berichten bis heute so, als stünde fest, dass die Erderwärmung den Jetstream beeinträchtige.

Das änderte sich kaum, nachdem die These von Michael Mann und Stefan Rahmstorf im Jahr 2021 zusätzliche wissenschaftliche Risse bekam. Damals erschien eine Studie eines amerikanischen Teams um Matthew Osman vom Massachusetts Institute of Technology im Fachblatt «PNAS». Die Forscher hatten Eisbohrkerne von fast 50 verschiedenen Orten in Grönland herangezogen und waren zum Schluss gekommen, dass die heutigen Veränderungen beim Jetstream über der Insel innerhalb der natürlichen Schwankungsbreite der letzten 1250 Jahre liegen. Die Neuigkeit wurde in den Medien weitgehend totgeschwiegen. Sie passte eben nicht ins Narrativ des schlimmen Klimawandels.

Die neue Studie der Universität Bern kommt nun also zum Schluss, dass beim Jetstream generell kein «menschlicher Fingerabdruck» nachweisbar ist – zumindest, wenn man 600 Jahre zurückgeht. Es ist teilweise amüsant zu verfolgen, wie Medienschaffende darauf reagierten. Der Schweizer «Tages-Anzeiger» konnte, da es sich um Forschung aus dem eigenen Land handelt, die Studie offenbar nicht einfach totschweigen. Also berichtete er darüber, versteckte die zentrale Information – eben kein Einfluss der Erderwärmung auf den Jetstream erkennbar – aber im hinteren Teil des Textes. Der Artikel trug zudem den nichtssagenden Titel «Wettermacher Jetstream» – unattraktiver hätte der Beitrag kaum aufgemacht werden können.

 




„Erneuerbare“: Subventionen ohne Ende

Wind und Sonne sollen die künftigen Säulen unserer Energieversorgung sein. Quellen von schwankender Naturenergie werden nie Säulen sein. Vor allem die Umwandlung in Nutzenergie wird unbezahlbar. Es läuft genau so, wie Alexander Wendt es formulierte:

Deutsch sein heißt, jede Sackgasse bis zu ihrem Ende abzuschreiten.

von Hennig Frank

 

Fast täglich ist das Hohelied der ach so günstigen Stromerzeugung durch die „Erneuerbaren“ zu hören. Wind- und Solaranlagen brauchen keinen Brennstoff, so folgt darauf die irrige Folgerung „Wind und Sonne schicken keine Rechnung“. Diese grundnaive grüne Behauptung blendet wirklich alles aus, was die Kosten einer Strom- und Energieversorgung maßgeblich ausmacht. Ganz abgesehen davon, dass auch die Vorkommen an Energierohstoffen wie Kohle, Öl und Gas keine „Rechnung“ schicken, sind die Förder- und Wandlungskosten maßgebend und vor allem der Zeitpunkt, zu dem das Produkt am Markt verkauft werden kann.

Mit Inkrafttreten des Stromeinspeisungsgesetzes 1991 begann die finanzielle Förderung der Windenergie, zunächst als Umlage auf den Strompreis. Das blieb auf Grund einer geringen Anlagenzahl und der geringen Höhe der Umlage kaum bemerkt, bis das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) ab dem Jahr 2000 den Turbo des Ausbaus zündete.

Die Umlage stieg stark an (bis auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde, ct/kWh, in 2021) und verteuerte den Strom, bis die Ampelregierung im Jahr 2022 aus kosmetischen Gründen die Förderung über den Strompreis beendete. Wir hätten sonst heute oft Haushalts-Strompreise jenseits der 40 ct/kWh. Die Subventionierung legte man auf den Staatshaushalt um. Nun wird der Stromkunde in seiner Funktion als Steuerzahler für die „Erneuerbaren“ zur Kasse gebeten. Im Jahr 2024 flossen so knapp 19 Milliarden Euro aus dem Staatshaushalt ab.

Dieses Geld ist nach Ablauf des Jahres weg, es diente zum Lebenserhalt, zur Zwangsbeatmung von Wind- und Solar-, Biomasse- und der wenigen Wasser- und Geothermieanlagen. Es wurde nicht investiv verwandt, sondern konsumtiv für den laufenden Bedarf dieser Anlagen.

Das finnische Kernkraftwerk Olkiluoto kostete über 11 Milliarden Euro. Der Bau war von vielen Rückschlägen, Verzögerungen und Kostensteigerungen geprägt und gilt der Erneuerbaren-Lobby als abschreckendes Beispiel und als Begründung, dass Kernkraft viel zu teuer sei. Allerdings wird dabei übersehen, dass nach dieser einmaligen Investition nun mindestens für 60 Jahre zu niedrigen Betriebskosten Strom bedarfsgerecht erzeugt wird. Das Endlager in der Nähe ist übrigens fertig.

Wir hingegen werden dauerhaft den Betrieb der „Erneuerbaren“ zwangsbeatmen müssen, solange die Erneuerbaren-Lobby ihren überragenden politischen Einfluss behält.

Theoretisch hätten die Umlagen/Subventionen für die „Erneuerbaren“ schrittweise zurückgeführt werden sollen, je besser die Anlagen entwickelt werden und damit einhergehend die Betriebskosten sinken. Das wäre eine durchaus sinnvolle Markteinführungshilfe einer neuen Technologie. Nun ist aber die Windkraftnutzung keineswegs neu, sie begann vor etwa 4.000 Jahren in Persien und ihr Aussterben im ausgehenden 19. Jahrhundert war vor dem Hintergrund der industriellen Entwicklung folgerichtig. Sicher verfügbare andere Technologien zur Energieumwandlung waren günstiger.

Nach dem EEG erhalten heute in Betrieb gehende Windkraftanlagen über einen 20-jährigen Garantiezeitraum eine finanzielle Förderung, das heißt, bis 2045. Setzt man als Beginn der Förderung dieser Technologie das Jahr 1991 an, so ergibt sich ein Gesamt-Förderzeitraum von mindestens 54 Jahren. Wenn eine Technologie nach so langer Förderung nicht marktfähig ist, wird sie es nie werden. Von toten Pferden sollte man absteigen.

Es ist aber Staatsräson und wird kritiklos von den etablierten Parteien hingenommen,

dass diese verstetigte Subventionierung auf lange Sicht fortgesetzt werden wird, es sei denn, Politiker sollten dereinst den Mut haben, strikte Entscheidungen zu treffen.

Dazu kommt, dass in der Realität die Anlagen immer marktferner werden. Auf Grund ihrer Vielzahl und der relativen Gleichzeitigkeit der Stromproduktion drücken sie den Strompreis bei gutem Wind in den Keller und könnten nur geringe Preise am Markt erzielen. Dagegen sind in windarmen Zeiten die Preise hoch, die Anlagen können dann aber nicht oder nur wenig liefern. Diese Selbstkannibalisierung lässt eine Marktfähigkeit in immer weitere Ferne rücken. Die Einnahmen über den Markt können steigende Pachtpreise, Anlagenkosten, Wartungskosten und Versicherungen nicht mehr erwirtschaften.

Jede Forderung, die Einspeisevergütung zu verringern, wird von der Branche nahezu hysterisch bekämpft. Das passt natürlich nicht zur Theorie des „günstigen“ Erneuerbaren-Stroms, die uns das DIW und andere wiederholt präsentieren. Das Gegenteil ist der Fall. Im Schatten des Weihnachtsbaums und der öffentlichen Aufmerksamkeit wurde Ende Dezember 2022 in den Ausschreibungsbedingungen die Untergrenze für die Vergütung des Windkraftstroms auf 7,35 ct/kWh angehoben, um satte 25 Prozent, weil die Anzahl der Gebote auf die Ausschreibungen zu gering war. Zudem erreichen über das Referenzertragsmodell des EEG Anlagen in Süddeutschland bis zu 11,31 ct/kWh, eine volkswirtschaftlich absolut unsinnige Regelung. Sicher wird auch in anderen Ländern die Windkraft ausgebaut, aber eben nicht in windarmen Gegenden und dann noch besonders hoch subventioniert.

Die rotgrünen Angriffe auf die Schuldenbremse dienen auch dazu, die dauerhafte finanzielle Hilfsenergie für die „Erneuerbaren“ zu sichern – auf Kosten der nachfolgenden Generationen und mit der Folge steigender Inflation. Unsere Kinder und Enkel werden zahlen für den heutigen unwirtschaftlichen Betrieb von Windkraftanlagen, selbst wenn es diese dann gar nicht mehr gibt.

Genießen im Streichelzoo

Bis zur Einführung von Ausschreibungsverfahren im Jahr 2017 war das Gelddrucken in der Windbranche relativ bequem. In einem lichten Moment führte der damalige Wirtschaftsminister Altmeier das Ausschreibungsverfahren für die „Erneuerbaren“-Anlagen in das EEG ein, deckelte die Einspeisevergütungen und sorgte für einen Hauch von Wettbewerb. Nach einigen schwachen Jahren zieht der Wind-Boom nun durch die angehobene Vergütung wieder an und sorgt für steigende Subventionszahlungen.

Für die Behauptung, Windkraft und Fotovoltaik seien die „günstigsten“ Energiequellen, zieht man verschleiernd die reinen Strom-Gestehungskosten heran, ohne Berücksichtigung der Subventionierung und der systemischen Folgekosten. Jede Windkraftanlage braucht ein hundertprozentiges Backup für die Flautezeiten. Streng genommen ist die Versorgungssicherheit sogar negativ, wenn man bedenkt, dass die Anlagen während des Stillstands, also zu Zeiten ohnehin knappen Stroms, diesen noch aus dem Netz ziehen, um ihre Anfahrbereitschaft zu erhalten.

Die steigenden Kosten des Stromsystems werden weiterhin sozialisiert, damit die „Erneuerbaren“-Hersteller und –Betreiber ungestört ihr einträgliches subventioniertes Geschäft betreiben und die Gewinne privatisieren können.

Wenn also der Erneuerbaren-Strom so günstig ist, warum bedarf es der EEG-Umlage und warum reicht selbst das nicht aus? Die Förderung besteht aber nicht nur aus Geld, sondern aus mehreren geldwerten Vorteilen:

– Der Einspeisevorrang sichert die Abnahme des erzeugten Stroms, auch wenn er nicht gebraucht wird, sogar wenn die Marktpreise negativ sind.

– Sollte der Strom aus Gründen des Abtransports (Netzrestriktionen) nicht abgenommen werden können, wird der Phantomstrom, der hätte erzeugt werden können, zu 90 Prozent entschädigt.

– Der Netzanschluss wird über die Netzentgelte durch die Allgemeinheit finanziert. Auch Anlagen mit langen Zuleitungen, also an der letzten Michkanne, müssen durch die Netzbetreiber verpflichtend und zu hohen Kosten angeschlossen werden.

– Die Anlagenbetreiber tragen keinerlei Systemverantwortung, sie werden zu Systemdienstleistungen wie Frequenz- und Spannungshaltung nicht verpflichtet. Sie erzeugten im vergangenen Jahr 33 Prozent der Nettostromproduktion, tragen aber genau null Prozent Systemverantwortung.

Das sollte reichen für ein einträgliche Wind-Geschäft. Im Grunde verbleibt nur ein einziges, dafür großes Risiko: der Wettergott.

„Satans Erbarmen“

Richard Wagner ließ im „Fliegenden Holländer“ den Kapitän Daland singen: Wer baut auf Wind, baut auf Satans Erbarmen! Der Satan meinte es im nun vergangenen Winter nicht gut mit den Windbaronen. „Windkraft-Betreiber schlittern in die Krise“, schrieb finanzmarktwelt.de schon am 2. Februar. Drei Dunkelflauten im November und Dezember und Schwachwind im Januar und Februar ließen die Einnahmen sinken, während die Ausgaben für Pachten, Kredite, Wartung und Reparaturen bleiben oder sogar steigen.

Die Wintermonate November/Dezember 2024 und Januar/Februar 2025 brachten nahezu katastrophale Erträge. Sie sind etwa so niedrig wie in den Vergleichsmonaten 2022/2023, allerdings bei 7 Gigawatt mehr installierter Leistung. Der Ausnutzungsgrad (Vollastanteil) sank von 36,0 Prozent im Vorjahreszeitraum auf 26,4 Prozent. Der Satan ist halt launisch. Die These, Wind- und Solarenergie würden sich über die Jahreszeiten ergänzen, ist theoretisch richtig, praktisch aber nicht belastbar. In diesen Monaten haben beide schlecht geliefert.

Die Bilanzen und Bewertungen betroffener Firmen geben Anlass zu unternehmerischer Sorge. Über dieses Portal lassen sich Bewertungen zu den Bilanzen und Ausblicke einsehen. Am Beispiel der Enercon GmbH sieht man ein drastisch gesunkenes Anlagevermögen, Liquiditätsprobleme und ein hohes Investorenrisiko. Im vollständigen Jahresabschluss weisen die Abschlussprüfer explizit auf eine Bestandsgefährdung hin. Windparks sollen verkauft werden, wohl auch, um mehr als 440 Millionen Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfond im Jahr 2026 zurückzahlen zu können. Hätten die Anteilseigner nicht bereits über 200 Millionen Euro zugeschossen, wäre die Gesellschaft wohl schon heute zahlungsunfähig. Mit einiger Wahrscheinlichkeit werden wir noch Rufe nach einem „Rettungsschirm“ oder anderen lebenserhaltenden Maßnahmen für die Windkraft hören.

Trotz der beschriebenen staatlichen Rundumfürsorge sind die Aussichten auf die Heranführung der Windkraft an den Markt schlechter denn je. Auch in Dänemark, noch vor Deutschland das Mutterland der Windkraft, scheiterte der Versuch der Marktintegration. Eine Ausschreibung von Flächen in der Nordsee ging grandios daneben, obwohl die Bedingungen dort günstig sind, nah an der Küste bei geringen Wassertiefen. Das Auktionsdesign sei „abschreckend“ gewesen, urteilte die Branche. Es hätte keinerlei staatliche Förderung gegeben, keine Garantien für einen Strom-Mindestpreis. Obendrein wollte der Staat daran verdienen, eine Konzessionsabgabe für 30 Jahre wurde gefordert und der Netzanschluss sollte selbst bezahlt werden. Vor dem Hintergrund steigender Anlagenpreise und fehlender Stromabnahme-Garantie ging folgerichtig kein einziges Gebot ein.

Dieser Versuch unserer gemütlichen Nachbarn, Windkraft unter Marktbedingungen zu nutzen, ging also gründlich schief. Ein Umdenken hat bereits eingesetzt. Copenhagen Atomics arbeitet an der Entwicklung von Salzschmelze-Reaktoren und die Regierung erwägt den Einstieg in die Kernkraft mit Reaktoren der neuesten Generation.

Dünner Wind

Warum wird es auch dauerhaft und mit weiter optimierten Windkraftanlagen nicht gelingen, Wirtschaftlichkeit am Markt zu erreichen? Zum einen ist es die fehlende bedarfsgerechte Produktion, zum anderen die geringe Energiedichte des Windes und der daraus folgende gigantische Materialaufwand, der zu einem unzureichenden Erntefaktor (EROI) führt. Dieser gibt an, wie viel Energie über die Lebensdauer einer Anlage gewonnen werden kann im Vergleich zur Energie, die für Bau, Betrieb und Entsorgung aufgewendet werden muss. Während bei Kernkraftwerken dieser Quotient bei etwa 100 liegt, kommt die Windkraft auf nur 4 – 16.

Das heißt nicht, dass Windkraftanlagen grundsätzlich unwirtschaftlich sind. Moderne Anlagen an sehr windgünstigen Standorten an Küsten wie an der marokkanischen Atlantik- oder der kalifornischen Pazifikküste produzieren zu sehr niedrigen Gestehungskosten und solange die Kosten der Netzintegration überschaubar bleiben und Stromspeicherung weitgehend vermieden werden kann, ist das volkswirtschaftlich auch sinnvoll. In der germanischen Einöde allerdings mit begrenzten Küstenstreifen eines Randmeeres Nordsee und eines Binnenmeeres Ostsee bleibt die Wirtschaftlichkeit schon auf Grund mangelnden Windaufkommens weitgehend aus.

Grüne Expert*_Innen

Fachfrauen wie Katrin Göring-Eckhard prognostizierten, dass der Strom billiger werden würde, wenn mehr „Erneuerbare“ ins Netz einspeisen. Ein Blick auf die Entwicklung des Ausbaus dieser und die Entwicklung der Strompreise seit 2000 sollte sie eigentlich stocken lassen, aber die Dame ist hochspezialisiert und hat auch erkannt, dass Atomstrom die Netze verstopft. Allerdings gilt das nur für den deutschen Atomstrom, nicht für den aus den Niederlanden, Belgien, Frankreich, der Schweiz, aus Tschechien und Schweden, den wir in den vergangenen Monaten in größerer Menge importierten. Das ist ein interessantes elektrophysikalisches Phänomen, welches uns die grüne Fachfrau sicherlich noch erklären wird.

Auch die Behauptung, der Atomstrom sei zu teuer, wird von der Realität widerlegt. Wenn dem so ist, warum importieren wir ihn dann in großem Umfang?

Am Ende der Energiewende steht eine Lose-lose-Situation, bei der alle Beteiligten, auch die der gepriesenen „Erneuerbaren“, als Verlierer vom Platz gehen werden. Historische Vergleiche hinken. Aber immerhin gibt es eine Analogie. Mit landesweit verstreuten Windkraftanlagen kann die Energieversorgung genauso wenig gesichert werden wie seinerzeit die Stahlproduktion bei Maos „Großem Sprung“ dezentralisiert werden konnte. Die Gemeinsamkeit und der Fehler bei beiden Ansätzen ist: Sie sind ideologiegetrieben.

 




Strahlung im Treibhaus    – wie oft treffen Strahlungsphotonen auf CO2 Moleküle

von Gerhard Kühn

Ahnungsvoll wendet sich ein EIKE Leser Roland Hübner am 7. August 2024 an die Leser: „ vielleicht könnte auch mal ein guter Statistiker errechnen, wie wie hoch die Trefferwahrscheinkeit eines IR-Photons ist, auf ein  sich in der Atmosphäre befindliches CO2 -Molekül zu treffen“. Ich habe mich von diesem Satz angesprochen gefühlt, weil ich mir oft schon die Frage gestellt habe, aus welchen Höhen die Strahlung eigentlich kommt, die angeblich dafür sorgen soll, dass aus theoretischen -18 °C angenehmere 15°C werden. Das ist letztlich die Grundidee des Treibhauseffektes. Wenn man sich die Grafiken ansieht, die den Treibhauseffekt erklären, kann man den Eindruck gewinnen, das könnten Kilometer sein, denn die Energiepfeile beginnen meistens irgendwo in der Mitte zwischen Himmel und Erde. Seltsamerweise taucht diese Fragestellung in der Klimadiskussion und -literatur weder bei Laien noch bei Fachleuten auf. Da ist manchmal die Rede von bodennaher Strahlung (Barret 13.2.25 schreibt bei EIKE von möglicherweise 100m, Ordowski von immerhin 1m),aber damit erschöpft sich auch schon das Interesse.

Ich habe die Problematik etwas modifiziert und stelle die Frage so: nach welcher Wegstrecke trifft ein IR-Photon mit 100 % iger Gewissheit spätestens auf ein CO2-Molekül und wie viele Zusammenstöße gäbe es auf seinem theoretischen Weg von der Erde durch die Atmosphäre bis ins Weltall? Dabei wird die Frage auftauchen, wie sich die Eigenbewegung der CO2 Moleküle auf die Trefferwahrscheinlichkeit auswirkt. Unter der Voraussetzung, dass die Geschwindigkeit der Photonen etwa 1 Million mal größer ist als die der CO2 -Moleküle, kann man davon ausgehen, dass ein Photon bei dieser Geschwindigkeit die CO2 -Moleküle als stillstehend „wahrnimmt“, d.h. die Eigenbewegung kann bei einer Berechnung außer Betracht bleiben.

Der folgende Lösungs-Vorschlag enthält einige gerundete Werte und Vereinfachungen, die aber letztlich an der Aussage nichts ändern. Ich habe versucht, den Vorschlag so zu formulieren, dass jeder Interessierte ihn  nachvollziehen kann.

Ich gehe aus von einer Luftsäule mit einer Grundfläche von 1 cm². Der auf dieser Fläche lastende Luftdruck von ein bar ist die Folge des Wirkens von 1 kg Luft darüber mit einer angenommenen Dichte von 1,29 kg/ m ³. Das bedeutet, dass die betrachtete Luftsäule ein Volumen von 1/1,29= 0,78 m³, gleich 780 l einnimmt. Bei einer Grundfläche von 1 cm², entspricht das einer Höhe von 7,8 km, wenn man von einem konstanten Druck über die Gesamthöhe ausgeht. Diese Höhe wird in der Astronomie auch als Skalare Höhe bezeichnet. Glücklicherweise haben kluge Leute wie Avogadro und Loschmidt herausbekommen, dass 1 mol eines Gases das Volumen von 22,4 l einnimmt und dass  in diesem mol  6 × 10 ^23 Moleküle enthalten sind. Das Molgewicht von CO2 beträgt 44 g. Auf der Basis diese Zahlen errechnet sich, dass sich in der Luftsäule

6•10^23 •780/22,4= 2.09•10^25 Luftmoleküle befinden. Da der Anteil des CO2 circa 423 ppm beträgt, entfallen auf das CO2 in dieser Luftsäule 8,84•10^21  CO2 Moleküle. Ein Molekül CO2  hat einen Durchmesser von 3,24•10^-10 Meter.

Zurück zur Luftsäule, die ich mir vorstelle als einen Pneumatik-Zylinder mit einem Kolben, der sich am unteren Ende der Säule, also am Boden befindet. Der Kolben soll in Gedanken eine „klebrige“ Oberfläche haben. Bewegt sich der Kolben nach oben, bleiben umso mehr CO2 Moleküle an ihm haften, je höher ich ihn anhebe. Irgendwann ist nach Zurücklegung eines Hubes h der Punkt erreicht, an dem sich auf der Oberfläche des Kolbens eine einlagige und dichte CO2 -Molekülschicht gebildet hat. diese Position ist durch die Besonderheit gekennzeichnet, dass diese Schicht für ein von unten kommendem Photon undurchdringlich ist. Das bedeutet, dass dieses spätestens nach Zurücklegen des Hubes h mit absoluter Gewissheit auf ein CO2 -Molekül treffen muss.

Jetzt ist zu ermitteln, wie viele CO2-Moleküle nötig sind, um solch eine dichte Schicht auf einer Fläche von 1 cm² (10^-4 m ²) zu bilden. Ein CO2 Molekül mit 3,24•10^-10 m Durchmesser hat eine Fläche von 8,24•10^-20 m ², das ergibt   n=1,10 • 10 ^15 CO2 -Moleküle pro Schicht (die zwischen den Molekülen verbleibenden Lücken wurden mit 9 % der Fläche berücksichtigt). Ordnet man alle CO2 Moleküle der Säule in solchen Schichten an, so ergibt sich damit eine Gesamtzahl von 8•10^6 Schichten. bei einer Säulenhöhe von 7800 m ergibt sich damit schlussendlich das gesuchte Ergebnis: der Abstand der Schichten voneinander beträgt 7800 geteilt durch 8 • 10^6  = 1 mm . Irgendwie verblüffend gering. Möge sich der Leser eine eigene Meinung bilden.

Das Fazit dieser ganzen Berechnung  mündet in zwei fundamentale Aussagen:

1. spätestens nach 1 mm Flug stößt das Photon mit einem CO2 Molekül zusammen.

2. auf dem Weg von der Erde bis in den Weltraum wird es 8 Millionen Mal zu einem  Zusammenstoß kommen.

Das ist wahrscheinlich vielen nicht bewusst und führt zu einer Reihe von Konsequenzen.

Was passiert, wenn ein Photon mit einem CO2 Molekül zusammenstößt? Entweder wird es reflektiert oder absorbiert. Das reflektierte Photon trifft sofort wieder auf ein CO2-Molekül, und nun passiert in geometrische Folge das gleiche, kurze Zeit später sind sämtliche freiliegenden Photonen von den CO2 Molekülen eingefangen. D.h. eine Strahlung von Photonen kann sich gar nicht bilden, weil schon im status nascendi das „Leben“ der Photonen endet. D.h. auch von der Erde abfliegende Photonen dringen überhaupt nicht in die Atmosphäre ein und können demnach auch nicht aus der Atmosphäre zurückfliegen. Der gesamte Strahlen-Ansatz ist unglaubwürdig. Die Grafiken, die so etwas zeigen, entsprechen nicht der Realität.

Das Treibhaus hat also bestenfalls eine Höhe von einigen Millimetern. Was darüber ist, könnte man als Kartenhaus bezeichnen.

Es ist ja bekannt, dass auch Wasserdampf eine „Treibhaus-Wirkung“ hat, die sogar deutlich stärker ist als die von CO2. Bei einer sehr niedrig angenommene Wasserdampfkonzentration von 4000 ppm reduziert sich mit der oben angegebenen Rechenweise die freie Wegstrecke bis zum sicheren Zusammenstoß auf 0,15 mm.  Rahmstorf/Schellenhuber schreiben in ihrem Buch „Der Klimawandel“ auf Seite 35:

Das wichtigste Treibhausgas Wasserdampf „taucht in der Diskussion nur deshalb nicht auf, weil der Mensch seine Konzentration nicht direkt verändern kann“.

Eine ganz eigenwillige Interpretation! In der Klimadiskussion ist auch die Rede von Substanzen, die noch stärker als CO2 wirken sollen. Bei Methan beispielsweise spricht man von 28 fachem Klimapotential. Mir ist bisher nicht klar geworden, ob dann 28 mal mehr Energie zurückgeworfen wird als ankommt. Das sieht mehr nach Perpetuum Mobile aus.

Was passiert nun mit uns und der Welt, wenn sich die derzeitige CO2 Konzentration verdoppelt? Die Antwort lautet: nahezu NICHTS. Das geht aus dem oben gesagten hervor.

Die so genannten Infrarot -sensiblen Moleküle bringen lediglich ihre eigene Masse ein. Der Molekülaufbau spielt keine Rolle. Zum analogen Ergebnis kommt man, wenn man das allgemeine Gasgesetz  p•M=R•rho•T auf die Klimasituation anwendet. In einer unbeachtet gebliebenen Arbeit von Richard Kenneth „Schockstudie: Formel berechnet präzise planetarischen Temperaturen ohne Treibhauseffekt und CO2“, EIKE am 9.2.2018, wird herausgestellt, dass mit Anwendung des Gasgesetzes auf die Erde sich eine Durchschnittstemperatur von 15 °C ergibt. Nun könnte man sagen, dass die Gaskonstante sich aus den gemessenen Werten ergibt und somit 15°C herauskommen muss. Bemerkenswert ist aber, dass die Anwendung des Gasgesetzes auf die Planeten unseres Sonnensystems genau zu den Temperaturen führt, die dort gemessen worden sind. Die Abweichungen zwischen Theorie und Realität die Abweichungen zwischen Theorie und Realität sind in diesem Fall ungewöhnlich gering. Daraus ergeben sich folgende Schlussfolgerungen: Entscheidend ist für die Temperatur auf einem Planeten sind der mittlere atmosphärische Druck, die mittlere atmosphärische Dichte und die mittlere molare Masse der Atmosphäre an der Oberfläche. Die 480 °C der Venus ergeben sich auch ohne Treibhauseffekt.

Als vor circa 50 Jahren das Schwächeln der christlichen Religion immer deutlicher wurde, kamen kluge Leute zu der Erkenntnis, dass eine neue Religion nötig ist. Dazu wurde das Klima auserkoren, die Grundsätze der christlichen Religion konnten übernommen werden, genialerweise wurden aber zwei Verbesserungen eingeführt. Erstens sollten „Wissenschaftler“ mit an Bord und zweitens wurden die Frauen mit einbezogen . Als Beelzebub eignete sich das CO2, das für einen angeblich katastrophalen Temperaturanstieg verantwortlich gemacht wurde. An allem war, wie schon vorher, der Mensch Schuld.

Die Kette  Schuld, Sühne, Buße, Strafe konnte nahtlos übernommen werden. Die Kirchensteuer wird heute ersetzt durch die CO2 Steuer. Der Bundestag hat neulich, ganz unauffällig und nebenbei, die rapide Erhöhung dieser Steuer beschlossen, und niemand ist sich bewusst, dass es hier um jährlich zig Milliarden geht. Professor Edenhofer wird schon oft bereut haben, dass er im Jahre 2010 folgendes gesagt hat:

„Wir (UN – IP CC) verteilen defacto den Reichtum der Welt durch die Klimapolitik… Man muss sich von der Illusion befreien, dass internationale Klimapolitik Umweltpolitik ist. Das hat fast nichts mehr mit Umweltpolitik zu tun“…[Dr. Ottmar Edenhofer, IPCC -Co-Vorsitzender der Arbeitsgruppe drei. 13. November 2010, Interview mit Doktor Charles  Battig].

Aber all das hat nichts genützt, denn eine Idee wird zur materiellen Gewalt, wenn sie die Massen ergreift. Tragisch allerdings, wenn auch die Politik davon befallen ist und wirtschaftliche Auswirkungen unseren Alltag und die gesamte Wirtschaft bestimmen. Deutschland ist für globale Katastrophen mental besonders gut ansprechbar. Das Pendeln zwischen Angst (CO2) und Größenwahn (Scholz: wenn wir es nicht tun, dann tut es keiner) liegt uns besonders. Tolstoi hat das in „Krieg und Frieden“ besonders grandios vorausschauend formuliert: „nur die Deutschen sind aufgrund einer abstrakten Idee selbstbewusst, aufgrund der Wissenschaft, d.h. einer vermeintlichen Kenntnis der vollkommenen Wahrheit. Aber bei den Deutschen ist das Selbstbewusstsein schlimmer, hartnäckiger und widerwärtiger als bei allen anderen, weil er sich einbildet, die Wahrheit zu kennen, nämlich die Wissenschaft, die er sich selbst ausgedacht hat, die aber für ihn die absolute Wahrheit ist“.Seite 835ff.

Epilog: Mir ist klar, dass ich mit dem oben Gesagten irre,  denn 97 % (inzwischen 99,3%) der Wissenschaftler sind, wie man so liest, anderer Meinung. Ich bitte um Aufklärung und bin dankbar und nicht beleidigt, wenn mich jemand auf meine Fehler aufmerksam macht. Ich würde es allerdings bevorzugen, wenn die Einwendungen nicht nur verbal, sondern überwiegend mit Zahlen, versehen mit  den Dimensionen Länge, Masse, Zeit und Temperatur, erfolgen.

Über den Autor:

Der promovierte Ingenieur Gerhard Kühn, Jahrgang 1935, geboren Blankenburg/ Harz, Oberschule, Diplom -Ingenieur für Maschinenwesen, 1960-62 Forschungs- und Entwicklungswerk des Verkehrswesen, Blankenburg, 1963-1990 Forschungsinstitut Manfred von Ardenne, Dresden. Konstruktion, Bau und Inbetriebnahme von technischen Vakuumanlagen in der Industrie.




Energiefachleute in der Politik braucht das Land

Die Energiewende im Namen der Weltklimarettung hat Deutschland die höchsten Strompreise in der Welt beschert. Die Industrie ist nicht mehr wettbewerbsfähig. Wir brauchen Fachleute in der Regierung statt Ideologen.

-Prof. Dr.-Ing. Hans-Günter Appel, Pressesprecher NAEB Stromverbraucherschutz

Der wohl zukünftige Kanzler Friedrich Merz will mit seiner CDU die Energiewende zur Weltklimarettung fortführen. Das bedeutet weiter steigende Energiekosten, verbunden mit zunehmender Destabilisierung des Stromnetzes durch den unberechenbar schwankenden Wind- und Solarstrom. Stromabschaltungen und Netzzusammenbrüche (Blackouts) drohen.

Die Energieversorgung wird durch 4 wichtige Gesetze bestimmt:

Merkel-CDU + Grüne: Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das EEG sollte einen Großversuch finanzieren zum Nachweis, dass Deutschland mit Strom aus Sonne und Wind preiswert und sicher versorgt werden kann. Dazu wurden gesetzlich hohe Einspeisevergütungen für Wind- und Solarstrom über 20 Jahre garantiert und die Netzbetreiber zur Einspeisung des Stroms verpflichtet.

Die Einspeisevergütungen waren so attraktiv, dass sich sehr schnell Profiteure zur Finanzierung und den Betrieb von Wind- und Solaranlagen fanden. Betreiber von Windgeneratoren, Banken, Anlagenhersteller und Investoren kassierten. Bezahlen mussten die Stromabnehmer mit steigenden Stromkosten (EEG-Umlage). Der Großversuch führte nicht zu einer preiswerten und sicheren Stromversorgung. Im Gegenteil. Der unkalkulierbare Wind- und Solarstrom destabilisiert das Stromnetz und macht den Strom durch hohe Regelkosten noch teurer.

Statt das EEG nach dieser Erprobung ersatzlos zu streichen, haben die Profiteure massiv Angst verbreitet vor einer drohenden Klimakatastrophe durch das Verbrennen von Kohle, Erdöl und Erdgas. Kohlenstoff-Dioxid (CO2) aus diesen fossilen Brennstoffen sei verantwortlich für steigende Temperaturen auf der Erde, die zu stärkeren Unwettern und einem Anstieg der Meeresspiegel führen würden, hieß es. Eindeutige physikalische Beweise für diese Behauptungen gibt es nicht. Der Glaube muss aushelfen. Sicher ist dagegen, mehr CO2 in der Luft erhöht die Vegetation, die Grundlage für unser Leben. Ohne CO2 gibt es kein Leben auf der Erde.

Ampel-Regierung: „Heizungsgesetz“

Das Heizungsgesetz, genauer das Gebäude-Energien-Gesetz (GEG), beinhaltet Vorschriften, die unerfüllbar sind. Die Ziele können nur mit einer Wärmepumpe erreicht werden, die ausschließlich mit „grünem“ Strom betrieben wird. Auch die notwendige Wärmedämmung des Hauses müsste „klimaneutral“ geschehen. Eine Utopie.

Die Kosten sind für einen Normalbürger nicht zu stemmen. Eine Überschlagsrechnung mit Bau- und Elektroingenieuren führt zu rund 100.000 Euro Kosten für Installation einer Wärmepumpe in ein Einfamilienhaus mit den dann notwendigen Wärmeisolierungen. Die Amortisation durch geringere Energiekosten würde ohne Verzinsung 30 Jahre dauern. 10 Jahre sind die CO2-Emissionen höher als ein Weiterheizen mit Gas, weil für die Herstellung von Wärmepumpe und Isolierungen viel CO2 emittiert wird. Für Mietwohnungen steigt die Miete auf mehr als 20 Euro/Quadratmeter. Das können nur wenige bezahlen.

Das Heizungsgesetz ist das Haupthindernis für Wohnungsneubau. Hausbesitzern wird kein Spielraum gelassen, eine für ihre Zwecke optimale Heizungen und Wärmedämmung zu wählen. Heizen ist teuer. Jeder Haus- und Wohnungsbesitzer wird von sich aus versuchen, die Heizkosten gering zu halten. So und nicht mit einem ideologisch durchfärbten Gesetz wird Energie eingespart. Dieses Gesetz muss ersatzlos gestrichen werden.

Ampel-Regierung: „Energieeffizienzgesetz“

Das „Energieeffizienzgesetz“ wurde bisher kaum beachtet, weil es erst in ein paar Jahren wirksam wird. Nach diesem Gesetz soll der Energieverbrauch Jahr für Jahr vermindert werden bis nahezu auf die Hälfte des derzeitigen Verbrauchs. Lebensstandard und Industrieproduktion sollen dadurch nicht sinken. Das Zauberwort der Politiker heißt: Bessere Nutzung der Energie durch geringere Verluste.

Dieses Gesetz zeigt, die Gesetzgeber haben keine Ahnung von Energie und Mathematik. Energie ist teuer. Verbraucher verbessern daher Verfahren und Geräte, die Energie besser nutzen, ständig. Aber die Effizienz kann in vielen Fällen kaum noch verbessert werden. Versucht man es trotzdem, ist der Aufwand viel größer als die Einsparung. Ein gutes Beispiel ist die Wärmedämmung nach dem Heizungsgesetz.

Auch Plus und Minus ist den Gesetzgebern nicht bekannt. E-Autos, Wärmepumpen und der Ausbau des Internet fordern mehr Energie. Wie man das mit weniger Energie nach dem „Energieeffizienzgesetz“ schaffen will, ist ein mathematisches Kunststück, das misslingen wird.

CDU + SPD + Grüne: Gesetz zur „Anpassung des Treibhaus-Gas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderungen der EU-Richtlinie“

Das Gesetz wurde nach dem Ampelsturz mit Hilfe der CDU ohne große Diskussionen verabschiedet. Es soll wohl Grundlage der CDU-Klimapolitik werden. Mit diesem Gesetz können die Abgaben auf CO2-Emissionen beliebig erhöht werden. Die Vorstellungen reichen bis zu 200 Euro/Tonne CO2. Bereits 10 Euro verteuern den Strom aus Kohle- und Gaskraftwerken um 1 Cent/kWh. Das sind rund 20 Prozent der Produktionskosten. Für Erdgas und Erdöl sind es knapp 10 Prozent der Importpreise. Es droht eine Vervielfachung der Energiepreise. Mit der ständigen Erhöhung der CO2-Abgaben soll „Klimaneutralität“ erreicht werden. Das wird mit diesem Gesetz nicht gelingen, weil die zwangsläufig steigenden Energiekosten weder die Industrie noch die Menschen aufbringen können. Das Gesetz gehört in die Tonne. Statt unsinniger Vorschriften muss wieder Marktwirtschaft walten.

Was ist zu tun?

Diese 4 Gesetze sind ersatzlos zu streichen. Wir brauchen Fachleute in der Regierung, die wieder eine bezahlbare und sichere Energieversorgung aufbauen und auch den aufwendigen Rückbau und Entsorgung der „regenerativen“ Anlagen leiten. Es ist eine große Aufgabe. Sie zu finanzieren, ist aber möglich, indem man alle Subventionen für die Energiewende und den Klimaschutz streicht. Damit können auch die staatlichen Verwaltungen des Bundes, der Länder und der Kommunen abgeschafft werden, die für die Energiewende und den Klimaschutz geschaffen wurden. Weniger Verwaltung heißt weniger Anträge und Berichtspflichten. Das ist eine weitere große Einsparung.