Die AfD spricht Klartext zum Klimaschutzgesetz

von Redaktion

Am Freitag dem 26.4.24 war am Vormittag im Bundestag das Klimaschutzgesetz – genauer der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes – zu endgültigen Verabschiedung dran. Das Gesetz sieht u.a vor, dass die Sektorenziele, d.h. Verkehr, Wärmeversorgung, Industrie etc,  der einzelnen Volkswirtschaftszweige aufzugeben und stattdessen die gesamte CO2 (Äquivalent) Emission der gesamten Volkswirtschaft zu betrachten. Man versucht auf diese Weise das Gesamtziel, die unsinnige CO2 Vermeidung bis 2030 bzw. 2040 auf irgendeine Weise beeinflussen zu können. Auch um dabei, wie Frau Roda Verheyen -bekannt aus ihrer Vertretung peruanischer Bauern beim beim Oberlandesgericht Hamm gegen RWW – bei dieser Anhörung zum Gesetz am 13.11.23  so von sich gab, dass das Gesetz nur dazu da ist (Zitat)„Mengenziele die aus eigener Kraft nicht erreicht werden, müssen Emissionszuweisungen aus anderen Mitgliedstaaten angekauft werden..“ oder es müssen „Strafzahlungen infolge von Vertragsverletzungsverfahren“ vermieden werden. Erneut also wieder etwas, was uns die raffgierige EU in Deutschland so vorgibt. Das ist der eigentliche Zweck des Gesetzes. Doch auch dieses ist nichts anderes als reine Augenwischerei. Den selbst wenn man dem nur aus Ideologie geträumten Klimaunsinn wirklich glaubt, oder zu glauben vorgibt, dass muss man feststellen, dass Deutschland inzwischen nur noch 1,6 % der der gesamten Emissionsmenge zu verantworten hat. China hingegen – so hatte es dem Bundestagsausschuss ein weiterer Experte vorgerechnet-  hat schon mehr  als 27% der gesamten Emissionen. Jährlich gingen dort in den vergangenen Jahren 40 GW Kohlekraftwerke in Betrieb, 300 Kohlekraftwerke (200 GW) sind in Planung und Bau. Also allein daraus, so sollte man doch meinen, die Volksvertreter hätten diese zur Kenntnis genommen und verinnerlicht. Und im Anschluss das Gesetz abgelehnt. Doch weit gefehlt.

Sie stimmten fast alle zu, oder lehnten es deshalb ab, weil es ihnen nicht weit genug ging. Nur die AfD lehnte es inhaltlich komplett ab, und, in Gestalt des Karsten Hilse, des Klimapolitischen Sprecher der AfD, ging sie auf das Wesentliche diese Gesetzes ein.

 

Es ist unserer Meinung nach allein dazu da, das Volk weiter auszubeuten und in die Armut zu treiben.

Und Karsten Hilse sah dies auch so, denn er stellte am Schluss fest:

„Doch am Ende, es geht den grünen Kommunisten, und allen die ihnen hinterhercheln, also keineswegs um die Rettung der Umwelt, oder der Erde, es geht um Profitinteressen der Auftraggeber, es geht darum die Bürger auszuplündern bis hin zur Armut, sie zu enteignen, die deutsche Wirtschaft auszuradieren, um sie ein für alle Male als Konkurrenten auf dem Weltmarkt loszuwerden“

Hadmut Danish Bloger stellt sogar Überlegungen zur verfassungsfeindlichen Sabotage wegen Abschaltung der letzen Kernenergie-Anlagen an. Durchaus überlegenswert, doch wo kein Kläger da kein Richter




Die Habeck-Files erschüttern Deutschland – für die Tagesschau kein Thema

Habeck und seine Staatssekretäre sowie Umweltministerin Lemke haben den Atomausstieg durchgedrückt – gegen alle Warnungen der Fachbeamten. Ideologie schlägt Vernunft, zum massiven Schaden Deutschlands. Der Tagesschau ist das kein einziges Wort wert. Sie wollen die grünen Minister schützen, koste es, was es wolle. 

Von Holger Douglas

»Zudem ist es äußerst risikoreich, die Stromerzeugung aus Erdgas im nächsten Winter ausschließlich durch die zusätzliche Stromerzeugung aus Reserven und bereits stillgelegten Kohlekraftwerken zu stützen. Reservekraftwerke weisen aufgrund ihres Alters bekanntermaßen eine geringe Verfügbarkeit und viele Fehlstarts auf. In welcher Verfassung die stillgelegten Kraftwerke sind, ist weiterhin zum jetzigen Zeitpunkt unbekannt. Inwieweit sie sich für einen Dauerbetrieb überhaupt noch eignen, wird erst der Betrieb zeigen. Dies gilt insbesondere auch für Braunkohlekraftwerke in der Sicherheitsbereitschaft, die seit Jahren in der Kaltreserve sind. Auch deswegen sollte die Notwendigkeit einer Laufzeitverlängerung weiter geprüft werden.«

Sie wussten also sehr wohl, wie kritisch die Stromversorgung in Deutschland ist, die Fachleute, die Beamten im Bundeswirtschaftsministerium. Ihnen war klar, auf welchem Blindflug sich ein Land befindet, in dem eine kleine Clique rücksichtslos gut funktionierende Kern- und Kohlekraftwerke abschaltet und der eine sichere Energieversorgung eines gesamten Landes vollkommen gleichgültig ist. Dies machen die Vermerke aus den geheimen Atomkraft-Akten des Bundeswirtschaftsministeriums mehr als deutlich, die das Magazin Cicero herausgeklagt hat.

Frappierend ist, mit welcher Chuzpe und Unverfrorenheit sich eine grüne Truppe der Spitze eines Staates bemächtigt hat und von dort aus eine Politik durchdrückt, die die Zerstörung einer funktionierenden Energieversorgung zum Ziel hat. Gegen alle Widerstände – auch die von Fachleuten im Ministerium. Solche in Aktenvermerken festgehaltene Einwürfe zählen bei ihnen nicht mehr, durchgestrichen – weg damit.

Das ist der eigentliche Skandal, den die bisher veröffentlichten Geheimakten aus dem Habeck Ministerium offenbaren: Die eigenen Fachleute im Ministerium zählten nicht. Das ist genau wie bei der sogenannten Verkehrswende und dem Verbrenner-Aus. Dem Wohl des Staates und nicht einer Partei verpflichtete Beamte – häufig studierte Fachleute – wurden abgedrängt und durften nichts mehr sagen.

Doch die erbitterten Versuche von Habeck und seinem Ministerium, die Akten und damit einen Teil der Beweggründe geheim zu halten, zündeten nicht. Spätestens der Richter mochte in der mündlichen Verhandlung dem Argument von Habecks Juristen, der deutsche Sonderweg bei der Kernenergie müsse »zukünftig sowohl gesellschaftlich als auch gegenüber den internationalen und europäischen Partnern verteidigt werden« nicht folgen. Wichtige Akten in einer für ein Land entscheidenden Grundsatzfrage geheim zu halten, die über das Wohl und wehe eines Landes entscheiden, ist rechtswidrig.

Auch hier bemerkenswert: Die wesentlichen journalistischen Arbeiten müssen mittlerweile die neuen Medien erledigen. Früher hätte der Spiegel eine Mannschaft angesetzt und nach spätestens drei Wochen ein vollständiges Ergebnis vorlegen können, das in der Regel Rücktritte zur Folge hatte. Dass grüne Truppen in Ministerien schalten und walten und ausgewiesene, altgediente Fachleute verdrängen können, ist nicht zuletzt dem Versagen der alten Medien zu verdanken.

In der Tagesschau vom 25. April 2024 um 20 Uhr erfährt man zu alldem: nichtsnichtsnichts. Dafür viel zur Affäre Krah, Harvey Weinstein, Pistorius und Bundeswehr, Tourismus in Venedig und Walen.

Die AKW-Files zeigen, wie Aktenvermerke umgeschrieben und gefälscht werden. Was dem Wunsch nach Zerstörung der Kernkraftwerke entgegensteht, wird getilgt und auf Linie gebracht. Besonders unangenehm fällt Gerrit Niehaus auf. Der half früher den Grünen in Baden-Württemberg bei Fragen, wie man die Energieversorgung nachhaltig zerstört.

Während die Fachleute in Habecks Ministerium erklären, dass der Weiterbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke »mit der Aufrechterhaltung der nuklearen Sicherheit vereinbar« sei, verdreht Niehaus dreist deren Aussage ins Gegenteil, ändert grundsätzlich das friedlicher klingende Wort »Kernkraft« durch das martialischere »Atomkraft« und macht aus der Stellungnahme: »Die Abteilung S (Nukleare Sicherheit, Strahlenschutz) kommt zu dem Ergebnis, dass die Verlängerung der Laufzeit der drei noch laufenden Atomkraftwerke über den gesetzlich festgelegten und planerisch zugrunde gelegten 31.12.2022 hinaus sicherheitstechnisch nicht vertretbar ist.«

Niehaus’ Schlusswort: »Eine Laufzeitverlängerung ist aus Gründen der nuklearen Sicherheit abzulehnen.«

Mit solcherlei Blendwerk, so dachte man innerhalb des Führungszirkels, sei die Atomkraftfrage ein für alle Mal beantwortet. Ziel der Graichen-Gang: die lästige Atomdebatte abzuwürgen. »Dann ziehen wir der Debatte am Dienstag den Stecker und können uns danach auf andere konzentrieren«, so heißt es in einer Mail eines Habeck-Mitarbeiters.

Was auffällt: Habeck soll jetzt aus der Schusslinie genommen werden. Die Pressestelle des Wirtschaftsministeriums behauptet, Habeck habe wichtige Vermerke nicht zu Gesicht bekommen. Das Dokument lag in der Leitungsebene nur dem ehemaligen Staatssekretär Patrick Graichen vor. Habeck wusste angeblich von nichts und soll falsch informiert worden sein. Angeblich.

Das ist alles andere als glaubwürdig. In einer der wichtigsten Angelegenheiten soll er nicht von Graichen Informiert worden sein? Lachhaft. Die AKW-Files zeigen, wie sich die „Atomkraft? nein danke“-Sonne immer mehr als hässliche grüne Fratze entpuppt. Angeblich grüne Saubermänner enthüllen sich als brutale verfilzte Gang, die ihre Agenda von der Zerstörung eines Industrielandes durchpeitschen will. Rechtsstaat hin – Rechtsstaat her.

Beispiel: Hamburg-Moorburg. Dort wurde eines der modernsten Kohlekraftwerke abgeschaltet. Das nagelneue Kraftwerk im Wert von knapp drei Milliarden Euro lief keine fünf Jahre. Es spielt eine wichtige Rolle in der Stromversorgung im Norden Deutschlands, in Hamburg und Umgebung mit Hafen, Metallbetrieben und schließlich Airbus. Für die Unternehmen ist es wirtschaftlicher, sich den Ausstieg vom Steuerzahler bezahlen zu lassen, als immer mehr Geld zu verbrennen.

Jetzt soll dort Wasserstoff produziert werden, und die Verantwortlichen glauben tatsächlich, damit einen Teil Hamburgs verlässlich mit Energie versorgen zu können – dies noch zu bezahlbaren Preisen in einer Region mit Industrie und einem Hafengelände, die sehr hohe Mengen an Strom benötigen. Um zu glauben, dass Windräder diese Strommengen erzeugen können, muss man schon sehr realitätsentrückt sein.

Beispiel Kraftwerk Jänschwalde: Eines der größten und wichtigsten deutschen Braunkohlekraftwerke, die Strom produzieren – eigentlich unverzichtbar. Für Brandenburg und Berlin, soll spätestens 2028 komplett abgeschaltet werden. Es versteht sich von selbst, dass niemand weiß, woher dann der Strom kommen sollen.

Für Robert Habeck, so schreibt Alexander Wendt in der aktuellen Ausgabe Tichys Einblick 05-2024, gehe die Entwicklung in eine gute Richtung. »Weniger Wirtschaft bedeutet weniger Energieverbrauch und damit weniger CO2. Seine Transformation besteht in einem riesigen Abriss des Bestehenden: große Industrieunternehmen, Mittelständler, Kleinunternehmen, Kraftwerke – überall schrumpfen, Aufgabe, Verlagerung.«

Tichys Einblick 05-2024: Der Ruinator

Gaskraftwerke mit einer elektrischen Leistung von 60 GW sollen bis 2030 die Kohlekraftwerke ersetzen. Die installierte Leistung der derzeitigen Gaskraftwerke beträgt 36 Gigawatt, also kurzerhand mal eben schnell etwa das Doppelte der derzeitigen Gaskraftwerke hin bauen, und zwar pronto pronto bis 2030, also in sechs Jahren. So lange dauert ungefähr der Bau eines einzigen Kraftwerkes.
Die nächste Illusion zerschlägt die Wirklichkeit.

Wir haben das oft genug beschrieben, welch großartige Aufbauleistung schlaue Elektroingenieure in den vergangenen 120 Jahren geleistet haben, in denen sie ein äußerst stabiles Stromversorgungssystem aufgebaut haben, das immer verfügbaren und preiswerten Strom lieferte. Darum beneidete uns die Welt, nicht um den hirnverbrannten Stuss einer grünen Energiewende. Aufbau dauert über viele Generationen. Abriss geht schnell.

Das Amt »unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohl des Volkes führen« – das haben Kanzler und Minister in ihrem Amtseid geschworen, auch Wirtschaftsminister Habeck. Das haben sie nicht getan.

Das tun sie weiterhin nicht. Wer in einem Land vorsätzlich die Energieversorgung kappt, setzt die Zukunft eines Landes aufs Spiel. Preiswerte und verfügbare Energie ist die Lebensader einer Nation, einer Industrienation zumal. Die Folgen sind bereits überall zu sehen: Unternehmen verlassen das Land, Hüttenwerke stellen ihre Arbeit ein, übrig bleiben Industrieruinen.

Das muss die Frage nach der Verantwortung aufwerfen. Wer so schamlos, mit berechtigten Einwänden, Einwürfen, der Fachleute im eigenen Ministerium umgeht, wer den Wohlstand und die Industrie eines Landes wissentlich ruiniert, muss sich früher oder später personell und juristisch verantworten.

Vielleicht tragen die Veröffentlichungen und die sich abzeichnenden Proteste dazu bei, dass in Fragen Kernkraftwerke noch einmal eine Diskussion beginnt. Immerhin durfte sie deutlich eines beschleunigen: die Talfahrt der Grünen.

Dann steht noch ein weiteres Lügenkonstrukt auf der Agenda, dass darauf wartet, eingerissen zu werden: Das CO2-Märchen und eine »Klimakatastrophe«. Die bilden schließlich die Grundlage der Zerstörung.

 




Die energiepolitische Geisterfahrt Deutschlands

Aus dem Anstieg der weltweiten anthropogenen CO2-Emissionen ist inzwischen ein leichter Abfall geworden, aber die CO2-Gehalte der Atmosphäre steigen unvermindert weiter an: ein Abgesang auf die Wirkung der anthropogenen CO2-Emissionen

Dr. Erhard Beppler

Fazit

Der „Weltklimarat der Vereinten Nationen“ (IPCC) stellt in seinem „Sechsten Sachstandsbericht“ vom März 2023 u.a. folgendes fest: „Die vom Menschen verursachten Emissionen an Treibhausgasen – primär Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4) und Lachgas (N2O) – haben eindeutig zu einer Erwärmung des Klimas in noch nie dagewesenem Ausmaß geführt….“ „Es ist technisch wie ökonomisch nach wie vor möglich, die globale Erwärmung entsprechend des Übereinkommens von Paris auf 1,5 °C bis zum Jahre 2100 zu begrenzen“.
In einem Bild dieses „Sachstandsberichtes“ wird aufgezeigt, wie durch den Abbau der weltweiten etwa 55 Milliarden Tonnen Treibhausgase auf null in 2100 eine Absenkung der Temperatur um 1,5 °C erreicht werden soll.
Die weltweiten Anstrengungen zum Abbau der anthropogenen CO2-Emissionen haben inzwischen sogar zu einem leichten Abstieg geführt: aber die CO2-Gehalte der Atmosphäre steigen nicht nur unvermindert weiter an sondern seit 2000 sogar vermehrt, d.h. die Absenkung der anthropogenen CO2-Emissionen hat keinen Einfluss auf die Absenkung der CO2-Gehalte der Atmosphäre und damit auch nicht auf die Absenkung der Temperatur.
Zur kritischen Sichtung dieser Aussage wurden die weltweiten anthropogenen CO2-Emissionen in anthropogene Gasmengen umgerechnet und gemeinsam mit den gemessenen CO2-Gehalte der Atmosphäre ab 1870 dargestellt.
Es zeigt sich, dass von 1870 bis 2020 die CO2-Gehalte der Atmosphäre von 290 auf 410 ppm (0,0410%) ansteigen, wobei der anthropogene Anteil am CO2- Gesamtgehalt der Atmosphäre in 2020 nur 4,75 ppm ausmacht, d.h. 120-4,75 = rd. 115 ppm werden durch natürliche CO2-Quellen verursacht (CO2-Löslichkeit Meere, Vulkane, etc.).
Dabei war der anthropogene CO2-Anstieg durch die niedrigen CO2-Emissionen bis 1950 noch vernachlässigbar und stieg dann von 1950 bis 2020 auf 4,75 ppm an – oder 4,75 ppm/70 Jahre = 0,07 ppm/a.
Dieser jährliche marginale CO2-Anstieg über die anthropogenen CO2-Emissionen ist nicht messbar, so dass schon aus diesem Grunde eine Beziehung zwischen dem Anstieg der anthropogenen CO2-Einträge in die Atmosphäre und den CO2-Gehalten der Atmosphäre nicht gefunden werden kann. (s.o.)
Wenn das IPCC den Temperaturanstieg durch Abbau der sog. anthropogenen Klimagase in 2100 auf null setzten will, so kann sich diese Maßnahme nur in einer Absenkung der CO2-Gehalte der Atmosphäre von 4,75 ppm auf null ppm in 2100 äußern, was gleichzeitig bedeutet, dass eine messbare Temperaturabnahme über Wunschdenken nicht hinaus -kommt.
Damit stellt sich auch die Frage nach der Sinnhaftigkeit der CCS-Technik.
Ungeachtet dieser vernachlässigbaren anthropogenen CO2-Gehalte der Atmosphäre wird das bei der Verstromung anfallende CO2 aus Braunkohle, Steinkohle, Erdgas, etc. über CO2-Zertifikate verteuert (55 (in 2024) – 80 (in 2023) Euro/Tonne CO2), was die Stromherstellkosten massiv erhöht.
Hinzu kommt, dass der Anteil Deutschlands an diesen 4,75 ppm gerade einmal 0,1 ppm (0,000 01%) ausmacht. Um diese nicht messbaren 0,1 ppm abzubauen, werden Billionen Euro ausgegeben – die Industrie steht vor der Wahl zwischen Insolvenz und Auslandsproduktion und wandert ab, die Menschen verarmen.
Wie schrieb Madame de Stael Anfang des 19. Jahrhunderts „Deutschland ist das Land der Dichter und Denker“ – leider wird das Denken in Deutschland in hohem Ausmaß eingestellt und eher Ideologien gefolgt. (In dieser Betrachtung ist nicht die hohe Anzahl an politisch und finanziell motivierten Klimaprofiteuren eingeschlossen einschließlich der Verbreitung ihrer Ziele durch die Medien).
So hat auch der „Europäische Gerichtshof für Menschenrechte“ erstmals ein Menschenrecht auf Klimaschutz anerkannt und verurteilte die Schweiz (als Nichtmitglied der Europäischen Union). Geklagt hatte ein „Verein Klimaseniorinnen Schweiz“ mit Unterstützung der Umweltorganisation Greenpeace.
Dieser Vorgang liegt auf der Linie des Deutschen Bundesverfassungsgerichtes.
1.Einleitung

Der Streit um die Wirkung des CO2-Gehaltes in der Atmosphäre auf die Temperatur der Erdatmosphäre erhitzt die Gemüter.
Auslöser für diesen Streit waren insbesondere die Aussagen des „Weltklimarates der Vereinten Nationen“ (IPCC) mit der Feststellung, dass ausschließlich die vom Menschen verursachten CO2-Emissionen für den Temperaturanstieg der Atmosphäre seit dem Beginn des industriellen Zeitalters Mitte des 19. Jahrhunderts verantwortlich seien.
Im Folgenden wird auf der Basis von gemessenen Daten sowie einfachen Stoffbilanzen und nicht auf der Basis von Modellen der Frage des Einflusses der anthropogenen CO2-Emissionen auf den Anstieg der CO2-Gehalte der Atmosphäre sowie dem Temperaturanstieg nachgegangen.
2.Entwicklung des CO2-Gehaltes der Atmosphäre in den vergangenen 600 Millionen Jahren

Die CO2-Gehalte der Atmosphäre schwankten in der Erdgeschichte in weiten Grenzen. (Bild 1) Lagen sie um 500 Millionen Jahren vor heute bei etwa 7000 ppm (0,7%), so fielen sie im Zeitalter des Carbon (um 300 Millionen vor heute) stark ab (starkes Pflanzenwachstum) auf fast die heutige Höhe. Die Gehalte stiegen dann wieder an und fielen ab etwa 200 Mio. Jahren bis auf die heutigen CO2-Gehalte von etwa 420 ppm (0,0420%) wieder ab.

Bild 1: Entwicklung der CO2-Gehalte in den letzten 570 Mio. Jahren

Die Temperaturen der Atmosphäre bewegen sich in dieser Zeit um 21 und 22 °C. (1)(2)
Mitte des 19. Jahrhunderts lagen die CO2-Gehalte bei etwa 300 ppm (Bild 1) und sind bis heute auf etwa 420 ppm angestiegen, also um 120 ppm.
Vorgreifend auf das nächste Kapitel ist nach Aussage des IPCC dieser CO2-Anstieg von 120 ppm von etwa 1850 bis heute ausschließlich auf die weltweiten anthropogenen Treibhausgase zurückzuführen.
Weiterhin führt nach der Aussage des IPCC ein Abbau der weltweiten sog. anthropogenen Treibhausgase auf null zu einem Abfall der Temperaturen der Atmosphäre um 1,5 °C. (vgl. Kapitel 3)
Wenn der Abbau von 120 ppm eine Absenkung der Temperatur um 1,5 °C bewirkt, müsste im Umkehrschluss die Temperatur vor 500 Mio. Jahren bei 1,5 °C /120 ppm X 7000 ppm = 87,5 °C gelegen haben.
Diese Aussage ist natürlich genau so unwissenschaftlich wie die Aussage des IPCC, dass ein Abbau der weltweiten Treibhausgase auf null zu einer Temperaturabnahme von 1,5 °C führen würde. (vgl. später)
3. Zu der Vorstellung des IPCC zur Wirkung von anthropogenen Treibhausgas-Emissionen auf die Temperatur

Das IPCC gibt in bestimmten Zeiträumen sog. „Sachzustandsberichte“ heraus.
Der letzte, der „Sechste Sachzustandsbericht des Weltklimarates des IPCC“, wurde im März 2023 veröffentlicht.
Aus diesem sollen hier zunächst einige Aussagen zitiert werden:
1. „Die vom Menschen verursachten Emissionen an Treibhausgase (THG) – primär Kohlenstoffdioxid (CO2), Methan (CH4) und Lachgas (N2O) – haben eindeutig zu einer Erwärmung des Klimas in noch nie dagewesenem Ausmaß geführt, wobei die mittlere globale Oberflächentemperatur im Zeitraum 2011- 2020 um 1,1°C über dem Wert von 1850-1900 lag“.
2. „Es ist technisch wie ökonomisch nach wie vor möglich, die globale Erwärmung auf – entsprechend des Übereinkommens von Paris – auf 1,5°C bis zum Jahre 2100 zu begrenzen“.
In einer Darstellung des IPCC wird im „sechsten Zustandsbericht“ der Weg der Absenkung der anthropogenen Treibhausgas-Emissionen von etwa 55 Mrd. t bis auf null in 2100 gegen die zu erwartende Absenkung der Temperatur über die Zeit aufgetragen. Dabei werden verschiedene modellierte Pfade der Absenkung der anthropogenen Treibhausgas-Emissionen und ihre zeitliche Wirkung auf die Temperatur diskutiert. (Bild 2)

Bild 2: Einfluss der Absenkung der anthropogenen Treibhausgase und ihr Einfluss auf die Temperatur (IPCC)

Dabei wird u.a. der erforderliche Weg der Geschwindigkeit der Absenkung der anthropogenen Treibhausgas -Emissionen auf die globale Erwärmung von 1,5 °C bis 2100 aufgezeigt.
4. Stagnation der weltweiten anthropogenen CO2-Emissionen durch die weltweiten Maßnahmen zu ihrer Absenkung sowie ihre Wirkung auf die CO2-Gehalte der Atmosphäre

Im Folgenden wird die Betrachtúng der sog. CO2-Äquivalent-Emissionen wie in Bild 2 nicht weitergeführt, da die Wirkung der CO2-Anteile als Hauptverursacher für den Treibhauseffekt gesehen wird.
Bild 3 zeigt zunächst die unterschiedlichen Bemühungen der verschiedenen Länder zur Absenkung der CO2-Emissionen. Besonders auffallend ist die Zunahme der CO2-Emissionen in China. (3)

Bild 3: Absenkung der CO2-Emissionen in den verschiedenen Länder

In Bild 4 sind die weltweiten anthropogenen CO2-Emissionen aller Länder zusammengefasst. (Werte Statista bis 2022)

Bild 4: Entwicklung des weltweiten anthropogenen CO2-Ausstoßes

Da Statista für die anthropogenen CO2-Emissionen in 2023 noch keine Angaben gemacht hat, wurde für 2023 ein Mittelwert errechnet aus den Angeben der „International Energy Agency“ (37 400 Mio. t), der „Global Carbon Emissions“ (35 800 Mio. t) und der „wissenschaft.de (36 800 Mio. t) mit im Durchschnitt 36 700 Mio. t (im Bild mit einem Kreuz gekennzeichnet).
Die Entwicklung der weltweiten anthropogenen CO2-Emissionen zeigt von 1960 bis 2023 eine starke Abflachung.
Die Entwicklung der Abflachung lässt sich wie folgt definieren:
1960- 2008: 478 Mio. t CO2/a; 2011- 2019: 325 Mio. t CO2/a; 2019- 2023: – 85 Mio. t CO2/a.
Das Jahr 2009 wurde nicht in die Auswertung einbezogen, weil das Jahr als das Jahr des konjunkturellen Tiefganges bezeichnet wird, sichtbar an dem Einbruch der jährlichen CO2-Emissionen.
Auch das Jahr 2020 wurde nicht in die Berechnung des Anstieges der weltweiten anthropogenen CO2-Emissionen einbezogen, da bedingt durch Corona die Weltwirtschaft zurückgefahren werden musste:
die weltweiten CO2-Emissionen lagen 2019 bei 37 040 Mio. t CO2/a, in 2020 bei 35 008 Mio.t CO2/a (Statista), entsprechend einer Absenkung von 5,5%.
Wie bereits in früheren Arbeiten nachgewiesen, konnten bei dieser nicht unerheblichen Absenkung des CO2-Eintrages in der Atmosphäre auch nicht die geringsten Auswirkungen auf die gemessenen CO2-Gehalte der Atmosphäre nachgewiesen werden. (4-7)
Wenn nun in dieser Auswertung der Anstieg der weltweiten anthropogenen CO2-Emissionen in 1960 bis 2008 auf 100% (478 Mio. t CO2/a) gesetzt wird, so errechnet sich für den Zeitraum 2019 bis 2023 sogar ein leichter Abfall von 18% (- 85 Mio. t CO2/a).
Daraus kann zunächst abgeleitet werden, dass das Bestreben der Weltgemeinschaft zur Absenkung des C02-Anstieges deutliche Früchte trägt.
Die deutschen anthropogenen CO2-Emissionen im Vergleich zu den weltweiten Emissionen liegen wie folgt:

Wenn nun nach Bild 4 der Anstieg der weltweiten CO2-Emissionen bis 2023 nicht nur gegen null gegangen ist sondern sogar leicht abfällt, müsste dann nach der Vorstellung des IPCC auch der Anstieg des CO2-Gehaltes der Atmosphäre nicht nur gegen null gehen sondern auch leicht abfallen. (vgl. Bild 2)
Bild 5 zeigt aber nun, dass die inzwischen leicht abfallenden weltweiten, anthropogenen CO2-Emissionen auch nicht den geringsten Einfluss auf einen Abfall der CO2-Gehalte der Atmosphäre ausüben (vgl. auch Corona-Jahr) – im Gegenteil: die CO2-Gehalte steigen nach 2000 sogar leicht an.
Damit fällt das IPCC-Gebäude mit der Aussage, dass mit der Abnahme der in die Atmosphäre eingebrachten anthropogenen CO2-Emissionen die CO2-Gehalte der Atmosphäre abfallen und damit auch die Temperatur, hoffnungslos zusammen.

Bild 5: Entwicklung der CO2-Gehalte der Atmosphäre nach 1957

Die in Bild 5 sichtbaren Sägezähne werden verursacht durch den Einfluss der Biosphäre (Photosynthese, etc.) auf die jährlichen Schwankungen der CO2-Gehalte in der Atmosphäre mit Maxima jeweils im Mai und Minima im September. Die Höhe der Amplituten an den einzelnen Messstellen ist auf einen unterschiedlichen pflanzlichen Bewuchs (z. B. Wälder) zurückzuführen (siehe Schauinsland und Mauna Loa).
Die kurzzeitigen Schwankungen weisen auf eine unmittelbare schnelle Durchmischung der CO2-Gase mit der Atmosphäre hin.


Bild 6: Einfluss der zahllosen Tagungen des IPCC auf die Absenkung der CO2-Gehalte der Atmosphäre

Bild 6 beschreibt eindeutig die vielen hoffnungslosen Versuche eines vom Einfluss der weltweiten anthropogenen CO2-Emissionen auf den Temperaturanstieg der Atmosphäre beseelten „Weltklimarates der Vereinten Nationen“, dass außer schönen Reisen die Abnahme der weltweiten CO2-Emissionen auf den CO2-Gehalt der Atmosphäre keinen Einfluss hat und damit ebenso wenig auf die Temperatur (vgl. Bild 2).
5. Anteil der weltweiten anthropogenen CO2-Emissionen am CO2-Anstieg der Atmosphäre

In den bisherigen Ausführungen wurde unabhängig voneinander lediglich die Entwicklung der weltweiten CO2-Emissionen mit dem Einfluss auf die CO2-Gehalte der Atmosphäre diskutiert ohne eine Betrachtung der Frage, welches Ausmaß eigentlich der Eintrag der anthropogenen CO2-Emissionen zum Anstieg des CO2-Gehaltes der Atmosphäre beitragen kann.
In früheren Arbeiten (8) war der CO2-Zuwachs der Atmosphäre aus dem weltweiten anthropogenen CO2-Eintrag in die Atmosphäre von 1870 bis 2020 mit den gemessenen CO2-Gehalte dargestellt worden (Bild 7), ausgehend von 870 Gt Kohlenstoff in der Atmosphäre (6. Sachstandsbericht des IPCC, Fig. 5.12; vgl. auch (9)).

Bild 7: Anstieg der gemessenen und über die anthropogenen CO2-Emissionen in die Atmosphäre eingebrachten CO2-Gehalte

Wie bereits erwähnt, steigen die CO2-Gehalte der Atmosphäre von 1870 bis 2020 um 120 ppm von 290 -410 ppm an.
Die in 2020 eingebrachten anthropogenen CO2-Emissionen in die Atmosphäre liegen bei 35 008 Mio. t CO2. Daraus errechnen sich 4,75 ppm CO2/a über diesen CO2-Eintrag. (vgl. Bild 7)
Somit gilt: 410 – 290 – 4,75 = rd. 115 ppm, die auf natürliche CO2-Quellen zurückzuführen sind. (CO2-Löslichkeit Meere, Vulkane, etc.)
Aus Bild 7 wird weiter deutlich, dass vor 1950 der CO2-Anstieg der Atmosphäre durch den CO2-Eintrag über die weltweiten anthropogenen CO2- Emissionen noch vernachlässigbar ist. Ein merklicher Anstieg erfolgt erst nach 1950 bis auf 4,75 ppm in 2020 – oder 4,75 ppm/70 Jahre = 0,07 ppm/a (vgl. auch (7)).
Dieser marginale jährliche CO2-Eintrag in die Atmosphäre ist nicht messbar, so dass schon aus diesem Grunde eine Beziehung zwischen den jährlichen anthropogenen CO2-Emissionen und dem CO2-Gehalt der Atmosphäre nicht gefunden werden kann. (vgl. Kapitel 4)
Wenn das IPCC den Temperaturanstieg durch Abbau der sogenannten Klimagase in 2100 auf null setzen will (Bild 2), so kann sich diese Maßnahme nur in einer Verminderung der CO2-Gehalte der Atmosphäre von 4,75 ppm CO2 in 2020 auf null in 2100 äußern, was wiederum bedeutet, dass eine messbare Temperaturabnahme über Wunschdenken nicht hinaus
kommt. Der CO2-Gehalt der Atmosphäre aus natürlichen Quellen überragt alles.
Damit stellt sich auch die Frage nach der Sinnhaftigkeit der CCS-Technik.
Zum Schluss stellt sich noch die Frage an das IPCC, wie die Entwicklung der Temperatur nach der letzten Eiszeit erklärt werden könnte (Bild 8), wohl kaum über den Einfluss von anthropogenen CO2-Emissionen. (Die C02-Gehalte der Atmosphäre lagen damals nach Messungen an Eisbohrkernen bei etwa 280 ppm).

Bild 8: Entwicklung der Warmphasen nach der letzten Eiszeit

6. Schlussbetrachtung
Vor diesem Hintergrund wird das bei der Verstromung von Braunkohle, Steinkohle, Erdgas, etc. freiwerdende CO2 ohne jeden Bezug zu ihren Anteilen in der Atmosphäre bepreist über sog. CO2-Zertifikate in Euro/t CO2.
Die Preisentwicklung dieser Zertifikate stieg von 25 Euro/t CO2 in 2020 auf etwa 80 in 2023 an und fiel durch die zunehmende Deindustrialisierung in 2024 wieder ab auf etwa 55 Euro/t CO2. Das führt z.B. bei der Stromerzeugung über die heimische Braunkohle bei Herstellkosten von 3 ct./KWh zu einer Verteuerung durch die CO2-Zertifikate von etwa 7 (in 2023) bzw. 5 ct./KWh (in 2024).
Für die Stromherstellung über Wind wird den Herstellern eine Einspeisevergütung von 7,35 ct/KWh garantiert, den über Solaranlagen 11-13 ct/KWh.
Hinzu kommt, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral sein will bei einem Anteil an den CO2-Gehalten der Atmosphäre in 2020 über deutsche anthropogene CO2-Emissionen von etwa 2% (Kapitel 5). 2% von 4,75 ppm CO2 in 2020 entsprechen 4,75 X 0,02 = 0,1 ppm oder 0.000 01% ( nicht messbar).
Um diese 0,1 ppm abzubauen, werden Billionen Euro ausgegeben – die Industrie steht vor der Wahl zwischen Insolvenz und Auslandsproduktion und wandert ab, die Menschen verarmen.
Außerdem können bei einer Klimaneutralität in Deutschland die ausschließlich geforderten Wind- und Solaranlagen naturgemäß selten dem Strombedarf angepassten Strom liefern: es sollen zunächst Gaskraftwerke die Lücken schließen (die aber nicht ausreichen), die dann in 2045 auf Wasserstoff umgestellt werden sollen – die Kernkraftwerke wurden bereits geschlossen.
Die Kosten für diese Umstellung auf Wasserstoff sind hoffnungslos. (10)
Außerdem müssen für die permanent auftretenden Stromlücken über die Stromerzeuger Wind und Sonne (z.B. nachts bei Windstille) ständig sichere konventionelle Stromerzeuger bereit stehen, um einer für ein Industrieland wie Deutschland tödlichen Stromunterversorgung entgegen zu wirken.
Nun hat auch noch der Bundesrechnungshof die Stromversorgung in Deutschland am 7.März diesen Jahres für unsicher erklärt, außerdem für nicht bezahlbar und auch nicht umweltverträglich.
Der Bundesrechnungshof schreibt weiter: „Es fallen bis 2045 massive Investitionen von mehr als 460 Milliarden Euro für den Ausbau der Stromnetze an, 6,5 Milliarden Euro pro Jahr für das Netzanpassungsmanagement (Redispatch).“
7. Quellen

1. Vögele,D.: „Der C-Kreislauf – ein neuer umfassender Ansatz“, EIKE, 21.08.2017
2. May, A.: EIKE, 22.07.2022
3. Bild der Wissenschaft: „CO2-Bilanz zeigt neue Rekorde“, 05.12.2023
4. Beppler, E.: „Zur Fragwürdigkeit der Gründe für den angeblichen anthropogenen CO2-Anstieg in der Atmosphäre und zum möglichen Einfluss auf das Klima“; EIKE, 18.10 2020
5. Limburg, M.: „Weltweite COVID19 begründete Lockdowns ändern am Anstieg der CO2-Konzentrationen nichts – WMO fordert trotzdem CO2 Reduktion zu verstärken“; EIKE, 30.10.2021
6. Wojick, D.: „CLINTEL listet die Fehler des IPCC für TOP26 auf“; EIKE, 02.11.2021
7. Spencer, C.: „Anthropogenes CO2 nebst den erwarteten Folgen einer Eliminierung desselben“; EIKE, 28.03.2022
8. Beppler, E.: „Quantifizierung des marginalen anthropogenen CO2-Gehaltes in der Atmosphäre – ein seit Jahren überfälliger Schritt“; EIKE, 16 12.2020
9. Wikipedia: Kohlenstoffzyklus
10. Beppler, E.: „Kosten von H2 und die Reduktion mit H2 bei der Stahlerzeugung“, EIKE, 27.02 2024

 

 




Die Deutsche Umwelthilfe braucht schnell viel Geld!

Die Deutsche Umwelthilfe in Gestalt ihre Geschäftsführer – die alles Mögliche im Sinn hat, nur nicht die Umwelt – benötigt für einen Gerichtstermin viel Geld. Sie will daher in einer Newsletter-Rundumschlag Geld von vielen Lesern erhalten. Interessant ist in diesem Zusammenhang der Name einer Richterin: Sie heißt Frau Holle.

Zur besseren Lesbarkeit sind manche Teile abgeschnitten.

Van: Jürgen Resch | DUH <juergen.resch@duh.de>
Verzonden: vrijdag 26 april 2024 13:45
Aan: xxxxxxxx
Onderwerp: [Ich brauche jetzt Ihre Hilfe – um am 16. Mai vor Gericht Klimaschutz und ein Tempolimit durchzusetzen

gegen eine FDP-dominierte Ampel-Regierung!
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Ich brauche jetzt Ihre Hilfe – um am 16. Mai vor Gericht Klimaschutz und ein Tempolimit durchzusetzen – gegen eine FDP-dominierte Ampel-Regierung

Hallo xxxxxxxx,

was für ein Krimi um die Zukunft des Klimaschutzes, den wir gerade in Echtzeit erleben!

Zeitgleich zum Versand dieses Hilferufes an Sie finden im Deutschen Bundestag überhastet die zweite und die dritte Lesung des Klimaschutz-Schädigung-Gesetzesstatt. Unsere Aufklärungsarbeit über die von der FDP durchgesetzte, nochmalige Verschlechterung des Klimaschutzes hat zu einer breiten Empörung hunderttausender Menschen und zehntausenden Schreiben, Anrufen und E-Mails an ihre Abgeordneten geführt.

Seit diesem Montag erklären immer mehr Abgeordnete der Regierungsfraktionen, der Entkernung des Klimaschutzes in Deutschland nicht zustimmen zu wollen. Gestern haben wir in einer Pressekonferenz gemeinsam mit unseren Anwälten und der ganzen Breite der Umweltbewegung im Detail die Verfassungswidrigkeit dieser Gesetzesnovelle dargestellt und selbst in der abendlichen ARD-Tagesschau konnte ich erläutern, warum wir den Klimaschutz in Deutschland nicht bis zum Jahr 2030 für erledigt erklären dürfen.

Sollte heute dennoch eine Mehrheit der Abgeordneten der Gesetzesnovelle zustimmen, bleibt uns noch die für den 17. Mai geplante Befassung im Bundesrat und die vor der Unterschrift durch den Bundespräsidenten notwendige rechtliche Prüfung. Auf jeden Fall ist damit sichergestellt, dass unsere wichtigste Klimaklage gegen die Bundesregierung am 16. Mai 2024 vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg noch unter dem bisherigen Klimaschutzgesetz verhandelt wird! 

Damit ist FDP-Minister Wissing jetzt schon gescheitert. Er wollte verhindern, dass er zu konkreten Maßnahmen im Verkehrssektor verurteilt werden kann. Vor einem Jahr forderte er von SPD und GRÜNEN die Änderung des Klimaschutzgesetzes mit der Begründung, ansonsten durch die DUH-Klage zu einem Tempolimit gezwungen zu werden.

Und genau um die von uns geforderten konkreten Klimaschutz-Maßnahmen im Gebäudesektor und im Verkehrsbereich geht es nun am 16. Mai auf der Basis des geltenden Gesetzes vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg! Dafür benötige ich nun aber Ihre Hilfe, weil die kommenden Wochen extrem viel Arbeit, Ermittlung von Fakten und Verfassen von Stellungnahmen erfordern.
Daher bitte ich Sie für unsere aktuellen und die in Planung befindlichen neuen Klimaklagen um eine Spende oder – noch besser – unterstützen Sie uns dauerhaft mit einer Klimaklagen-Patenschaft!

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Wie ernst das Gericht unsere Klage nimmt, sehe ich an einer Entscheidung, die es vor genau einer Woche bekanntgab: Zur Gerichtsverhandlung am 16.5. ordnete die Vorsitzende Richterin Frau Holle das Erscheinen von Vertretern des Umweltbundesamtes und Klima-Expertenrates der Bundesregierung an. Damit macht dieser aus drei Richterinnen bestehende Senat unmissverständlich deutlich, sich nicht von diesem schäbigen Versuch der Ampel-Regierung ablenken lassen zu wollen, vor einer Entscheidung einfach das Gesetz zu verändern. Nein, wie auch bereits in dem von uns am 30. November letzten Jahres gewonnenen Verfahren zu den verweigerten Sofortprogrammen sieht das Gericht unsere aktuelle Klage um das Klimaschutz-Gesamtprogramm bis 2030 als entscheidend für den Klimaschutz in Deutschland.

Ich möchte Ihnen die sehr komplexen rechtlichen und verfassungsrechtlichen Fragestellungen in einfachen Worten erklären: Es geht darum, ob eine Bundesregierung Recht und Gesetz beachtet und die notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung des Pariser Klimaabkommens ergreift. Oder ob sie sich aus der Verantwortung im Klimaschutz herausstehlen kann und Porsche-Minister Wissing einen Freibrief fürs Nichtstun erhält.

Die Ampel-Regierung beabsichtigt tatsächlich, das Gesetz so weit abzuschwächen, dass bis zum Jahr 2030 keinerlei zusätzliche Klimaschutz-Maßnahmen im Verkehrsbereich mehr ergriffen werden müssen! Und das, obwohl die Bundesregierung einräumt, dass die Lücke im Verkehr allein bis 2030 mindestens 180 Mio. Tonnen CO2 beträgt, was nicht zuletzt bereits heute absehbar Strafzahlungen an die EU zweistelliger Milliardenhöhe verursachen wird. Natürlich nicht zulasten der Verursacher der fossilen Industrie, sondern auf Kosten von Bürgerinnen und Bürgern. Statt das Klimaschutzgesetz zu schwächen, muss es in seinen Ambitionen verschärft werden! Und dafür kämpfen wir – bisher erfolgreich – mit unseren Klima-Klagen.

Andere Industrienationen nehmen den Klimaschutz im Verkehrsbereich ernst.Auch sie standen vor der Frage, die von Wissing angedrohten Wochenend-Fahrverbote einzuführen. Aber sie haben sich für geeignetere Maßnahmen entschieden, um die CO2-Emissionen zu senken. Alle zivilisierten Staaten haben ein Tempolimit auf Autobahnen. Kein Industriestaat fördert wie Deutschland den Ankauf oder Leasing von Klimakiller-Dienstwagen mit bis zu knapp 60% der Kosten durch den Finanzminister. Und nirgendwo in Europa wird der Schienen-Güterverkehr so ausgebremst und die Diesel-Lkws dafür im Ankauf subventioniert wie in Deutschland.

Bitte helfen Sie uns mit Ihrer Spende oder einer Klimaklagen-Patenschaft, die anstehenden schwierigen Gerichtsverfahren genauso erfolgreich wie die im letzten November zu bestehen!

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Auf der Gegenseite steht nicht nur eine aktiv gegen den Klimaschutz kämpfende FDP, sondern Öl- und Automobilkonzerne, die derzeit für einen Wiedereinstieg in den Verbrennungsmotor kämpfen. Für eine Fortsetzung des besinnungslosen Rasens auf deutschen Autobahnen gegen den Klimaschutz. Und für eine Rückverlagerung von Gütertransporten von der Schiene auf die Straße!

Wir fordern die sofortige Umsetzung der Maßnahmen, die nun schon im dritten Jahr trotz der Rechtsverpflichtung nicht umgesetzt werden: Allein ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen, 80 km/h außerorts und 30 km/h in der Stadt spart mit über 11 Millionen Tonnen mehr als die Hälfte der diesjährigen Emissions-Lücke im Verkehrssektor ein. Die steuerliche Absetzbarkeit und damit bis zu 59-prozentige Subvention von spritdurstigen Klimakiller-Dienstwagen und eine Senkung statt Erhöhung der Schienenbenutzungsgebühr für Gütertransporte können ebenfalls sofort beschlossen und umgesetzt werden.

Ich bitte Sie persönlich und sehr herzlich: Unterstützen Sie uns und mich in unserem Einsatz für die Einhaltung der Pariser Klimaziele. Wir möchten unseren Kampf vor Gericht weiter erfolgreich fortsetzen. Gegen fossile Energie- und Automobilkonzerne. Und gegen eine Bundesregierung, die gerade dabei ist, unsere und die Zukunft unserer Kinder zu verspielen.

Wir werden die Abschaffung des Klimaschutzes nicht akzeptieren und jetzt so ungemütlich werden, wie wir nur können. Wenn es sein muss, kämpfen wir auch über unsere Ressourcen hinaus. Daher:  Unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende oder noch besser, mit einer Klimaklagen-Patenschaft!

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Mit herzlichen Grüßen

Jürgen Resch
Bundesgeschäftsführer

PS: Sie können uns auch direkt per Banküberweisung spenden. Spendenkonto: SozialBank Köln, IBAN: DE45 3702 0500 0008 1900 02, BIC: BFSWDE33XXX, Stichwort: Klimaschutzgesetz




Das Lesch-CO2-Klima-Experiment: so dreist werden Schüler und Lehrer hinters Licht geführt

Die Wissenschaftlergruppe ICR (Independent Climate Research) hat den Versuch aus dem „Klimakoffer“ für Schulen nachgestellt. In diesem Artikel wird im Detail und auf verifizierbarer Basis belegt, weshalb es sich um eine pseudowissenschaftlichen Täuschung handelt. Schlimm ist, dass der bekannte Fernseh-Professor Lesch am Design beteiligt war – der sich auch als Faktenchecker verdingt und inzwischen auch das Lehrpersonal indoktriniert. Das ICR erklärt genau, wie man die Menschen hinters Licht führt, um das CO2-Narrativ aufrechtzuerhalten. Außerdem wird auf den Beutelsbacher Konsens verwiesen, dessen Prinzipien klar verletzt werden. 

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Auf der Basis der Versuchsbeschreibung des ICR, DI Dr. Martin Steiner

Die Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) hat einen sogenannten „Klimakoffer“ entwickelt, welcher als Lehrhilfsmittel von Lehrern angefordert werden kann. Mittels dieses „Klimakoffers“ können verschiedene Schulexperimente durchgeführt werden und den Kindern in der Schule die angebliche „Dramatik des Klimawandels“gezeigt werden.

Das Experiment A5 aus diesem Klimakoffer zeigt (angeblich) ein Experiment zur Wärmeabsorption durch CO2. Wir verlinken hier die „wissenschaftlichen“ Erläuterungender LMU dazu.

Ein Bild, das Text, Screenshot, Schrift, Software enthält. Automatisch generierte Beschreibung Die früher sehr angesehene Ludwig-Maximilians-Universität München stellt einen „Klimakoffer“ für Schulen zur Verfügung.

Die Autoren dieser „Erläuterungen“ sind:

Dr. Cecilia Scorza (Astrophysikerin und Koordinatorin für Öffentlichkeitsarbeit, Fakultät für Physik der LMU), Moritz Strähle (Abgeordneter Physiklehrer an der Fakultät für Physik der LMU), Prof. Dr. Bernhard Mayer (Professor für Atmosphärenphysik, Fakultät für Physik der LMU) und Prof. Dr. Harald Lesch (Professor für Astrophysik, Universitäts-Sternwarte, Fakultät für Physik der LMU).

Die LMU betreibt einen eigenen YouTube-Kanal, um die Experimente des „Klimakoffers“ zu erklären. Ebenso hat Herr Prof. Lesch dieses „Klima-Katastrophen-Experiment“ auch in der ZDF-Serie „Ein Fall für Lesch & Steffens – Die Wahrheit über die Lüge“ vom 18.10.2020 gezeigt (ab Min. 41). Er spielt dort also wieder einmal „Faktenchecker“.

Verifikation des Experiments durch unabhängige Fachleute

Die Wissenschaftlergruppe ICR (Independent Climate Research) hat sich unter anderen Aktivitäten zur Aufgabe gesetzt – diese sog. Klima-Katastrophen Experimente zu überprüfen. Diese Verifikation/Falsifikation des „Lesch“ Experiments wurde hauptsächlich vom Datenanalysten Axel Jacquin und dem Physiker Ernst Hammel durchgeführt.

Ein Fan der ICR aus Deutschland übermittelte dankenswerterweise den original Klimakoffer. Ein spannendes Detail daran ist auch, dass dieser von der Caritas in Deutschland gefertigt wird.

Sie können die Erkenntnisse der ICR entweder nachfolgend in diesem YouTube-Video sehen – oder Sie lesen die Textversion in diesem Artikel.

Vor Beginn der Überprüfung dieses Lesch/LMU Experiments fallen sofort diese Aspekte und Kritikpunkte auf:

  • Die Wärmelampe strahlt bei ca. 300°C, die Erde bei -90 bis + 90°C – dies wird nicht klar kommuniziert
  • Zu kurze Aufheizzeiten werden vorgegeben, daher bildet sich kein stationärer Zustand (kein thermisches Gleichgewicht) aus
  • Verwendung einer Kupfer-Dose (ZDF durch Prof. Lesch) & einer Papp-Dose (LMU), also keine Einheitlichkeit
  • Keine Kontrollversuche mit Vergleichs-Gasen (z.B. Argon) werden vorgenommen
  • Eine unnatürlich hohe Konzentration von CO2 (ca. 20 % statt 0,08 %) ohne klare Darlegung des möglichen Effekts
  • Keine Abschattung des Fleischthermometers
  • Keine Konvektion (Luftumwälzung) in der Dose, daher Schichtung der Gase

Weiters fällt im Besonderen im ZDF-Video bereits im Titel auf, dass von Prof. Lesch durch die Verwendung einschlägiger Sprache Framing betrieben wird (Klimaleugner, Verschwörungstheoretiker …) – ideologische Aussagen haben bei einem physikalischen Experiment aber nichts zu suchen. Dies dokumentiert, dass der eigentliche Zweck des Experiments Propaganda für das „CO2 bedingte Klima-Katastrophen-Narrativ“ ist – und keine objektive Auseinandersetzung mit physikalischen Realitäten bezweckt wird.

Das wissenschaftliche Team der ICR beschreibt ihre Versuche wie folgt:

Vorab haben wir mit einer Infrarot-Kamera die unterschiedlichen thermischen Situationen der beiden Dosen (Kupfer und Pappe) untersucht:

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Die Kupfer-Dose (links) schafft eine thermisch deutlich massivere Umgebung für den Gasraum, sodass noch höhere Gas-Temperaturen zu erwarten sind (Lesch – ZDF). Wir haben in weiterer Folge daher – um diesen „Show-Effekt nicht zu berücksichtigen“ – die Original LMU Papp-Dose für unsere weiteren Untersuchungen eingesetzt.

Wir haben das LMU Originalexperiment in folgenden Punkten adaptiert, um saubere Messwerte zu erhalten:

  • Anstatt eines Fleischthermometers haben wir einen Elitech Datenlogger verwendet, um die Temperaturmessungen im Doseninneren exakt erfassen und auswerten zu können
  • Wir haben die Möglichkeit für die Abschattung des Temperaturmessfühlers geschaffen, um die direkte Bestrahlung des Messfühlers zu vermeiden. Versuche mit und ohne Abschattung wurden vorgenommen.
  • Einbau eines Mikro Ventilator in den Gasraum, um Konvektion im Gasraum zu ermöglichen, Versuche mit und ohne Konvektion wurden durchgeführt.
  • Viel längere Aufheizzeiten und Beobachtungszeiten des Experiments wurden vorgenommen.
  • Die Messung der Umgebungstemperatur wurde ebenfalls vorgenommen, um diese Außeneinflüsse zu berücksichtigen.

Der Ablauf des Klima-Experiments A5

Die Lampe wird eingeschaltet, der Gasraum in der Dose erwärmt sich daraufhin für ca. 20 min, danach wird das Gas gegen ein Gas aus einer endothermen Reaktion ausgetauscht. Der Gasraum enthält dann neben der Luft ca. 20 % CO2 und Wasserdampf. Nach einer kurzen Abkühlung (endotherme Reaktion – Einleitung dieses Gases) erfolgt eine weitere Erwärmung des Gasraumes – hier die Original-Messkurve der LMU sowie das Originalfoto der LMU Apparatu Ein Bild, das Text, Reihe, Diagramm, Zahl enthält. Automatisch generierte Beschreibung Ein Bild, das Maschine, Zylinder, Im Haus enthält. Automatisch generierte Beschreibung

Hier wird sofort ein Fehler seitens der LMU ersichtlich:

Das Diagramm soll laut LMU die Absorption von IR-Strahlung durch CO2 zeigen – diese Grafik zeigt jedoch KEINE Absorptionskurve, sondern eine AUFHEIZKURVE des Gases.

Ein weiterer Fehler vorab:

Die beim LMU-Experiment verwendete 60W-Lampe hat eine Abstrahltemperatur von ca. 300 °C, strahlt also IR-Strahlung hauptsächlich im Wellenlängenbereich von 5 Mikrometern ab. Dieser Bereich ist auf unserem Planeten für die IR Wirkung von CO2NICHT relevant.

Ein Bild, das Text, Screenshot, Diagramm, Schrift enthält. Automatisch generierte Beschreibung

Jedoch kann bei dieser Lampe und bei dieser Versuchsanordnung die IR-Rückstrahlung von CO2 (kaum) und N2O (sehr wohl) im Wellenlängenbereich von 4 bis 5 Mikrometern gezeigt werden, aber eben NICHT in der – für unsere reale Atmosphäre relevanten – 13 bis 16 Mikrometer CO2 Absorptionsbande.

Wie bereits oben dargelegt, ist ein weiterer schwerer Konzeptfehler dieses experimentellen Aufbaus, dass kein Kontrollgas und kein Kontrollexperiment vorgenommen wird. Wir haben als Kontrollgas Argon verwendet, dieses Gas ist NICHT IR aktiv. Wie man aus beiliegenden IR Bildern ersehen kann, findet hier KEINE IR Absorption statt, weder mit – als auch ohne – erzwungener Konvektion.

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Sehr wohl ist aber die Absorption und Rückstrahlung vom IR aktiven Gas CO2 in der Wärmebildkamera ersichtlich:

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Es ist zu sehen, dass durch das Einleiten von CO2 in die Dose die IR Kamera eine Reduktion der Strahlungstemperatur der Lampe um 8,6°C messen kann, was auf die Absorption und Re-Emission (Rückstrahlung) durch das CO2 zurückzuführen ist. Diese Reduktion der Strahlungstemperatur ist bei Verwendung des Kontrollgases Argon NICHT ersichtlich (siehe oben).

Nun fällt bei den Messungen Folgendes auf:

Wird keine erzwungene Konvektion in der Dose geschaffen, entsteht tatsächlich ein Temperaturanstieg bei Verwendung von CO2 + H2O (Gas aus der endothermen Reaktion), von ca. 0,1°C als auch ein Temperaturanstieg bei Verwendung von reinem CO2(0,4°C) und reinem N2O (0,7°C) gegenüber den Kontrollgasen Luft und Argon.

Somit scheinen auf den ersten Blick Hr. Prof. Lesch und die LMU mit ihrer Argumentationskette recht zu haben.

Wiederholt man nun alle diese Experimente MIT erzwungener Konvektion in der Dose, zeigt sich:

Die Gase CO2 + H2O (Gas aus der endothermen Reaktion), reines CO2 und Argon erwärmen sich in etwa gleich. Ein die Temperatur erhöhender Effekt aus der Absorption und Re-Emission von Strahlung ist nun hier nicht mehr ersichtlich – nur mehr beim Gas N2O.

Die Gründe dafür sind:

  • wenn keine Konvektion in der Dose erzwungen wird, entsteht eine Gasschichtung, was zu erheblichen Temperaturdifferenzen innerhalb der Dose führt. Die Konvektion verhindert dies.
  • Die Absorption von IR Strahlung durch CO2 hat bei dieser Versuchsanordnung keine messbare Auswirkung auf die Temperaturerhöhung der Gase.

Die Erwärmung des NICHT Treibhausgases Argon ist bei dieser Versuchsanordnung genauso hoch (innerhalb der Messtoleranz der Messanordnung) wie die Erwärmung des Treibhausgases CO2.

Dieses Experiment kann also KEINE Temperaturerhöhung trotz hoher CO2-Konzentration in der Messanordnung – gegenüber dem Nicht-Treibhausgas Argon zeigen!

Die Erwärmung des NICHT Treibhausgases Argon ist bei dieser Versuchsanordnung genauso hoch (innerhalb der Messtoleranz der Messanordnung) wie die Erwärmung des Treibhausgases CO2.

Ein Bild, das Text, Zahl, Reihe, Schrift enthält. Automatisch generierte Beschreibung

Die anderen Eigenschaften der Gase wie WärmeleitfähigkeitWärmekapazitätspezifisches Gewicht spielen die entscheidende Rolle bei der Erwärmung, da die Gasmoleküle Kontakt zur Dosenwand, zur Folie und untereinander haben.

Sehr wohl kann dieses Experiment – wie wir herausgefunden haben – den Treibhauseffekt beim Gas N20 zeigen, was der LMU und dem Hr. Prof. Lesch möglicherweise nicht wichtig war, um gezeigt zu werden.

Dieses Experiment könnte wirklich interessante physikalische Eigenschaften unterschiedlicher Gase zeigen – durch die krampfhafte Fokussierung auf das vermeintlich „schlimme“ CO2 wird diese eigentlich sehr pfiffige Versuchsanordnung für Klima-Katastrophen Propagandazwecke MISSBRAUCHT.

Zusammenfassung:

  1. Das Experiment ist geeignet, die Absorption von IR-Strahlung durch CO₂ und durch N2O in der Nähe der Absorptionsbande von 4 bis 5 Mikrometer Wellenlänge zu zeigen, nicht jedoch im 15 Mikrometer Band, welches für unseren Planeten relevant ist.
  2. Das Experiment zeigt einen zusätzlichen Erwärmungseffekt von CO2 gegenüber LUFT und Argon nur dann, wenn keine Konvektion in der Dose und keine Abschattung des Temperatur-Sensors vorgenommen wird.
    Die Gründe für die Erwärmung sind die folgenden Eigenschaften der Gase CO2, Luft und Argon:
    * Wärmeleitfähigkeit
    * spez. Gewicht
    * WärmespeicherkapazitätDas Experiment zeigt keine messbare Erwärmung durch die IR Absorption bei CO(aber bei N2O): Sehr wohl ist eine Absorption bei COaufgrund der hohen CO₂-Konzentration (mittels IR Kamera) feststellbar
  3. Dem LMU-Experiment fehlen Kontrollexperimente, z.B. mit dem nicht-infrarot-aktiven Edelgas Argon.
  4. Beim LMU-Experiment wird der Einfluss der Umgebungstemperatur nicht mit berücksichtigt.
  5. Beim LMU-Experiment ist die Aufheizphase zu kurz (keine stationären Zustände)
  6. Das LMU-Experiment sieht keine Abschattung des Temperatursensors vor.
  7. Das LMU-Experiment sieht keine Konvektion innerhalb der Dose vor (Wärmestau).
  8. Es handelt sich bei diesem von der LMU konzipierten Laborversuch um eine Extrem-Konstellation, die in der Natur auf der Erde nicht vorkommt.

Bei diesem Experiment erhöht sich die Temperatur in der Dose (Erdatmosphäre) MIT Konvektion sowohl mit CO2 als auch mit ARGON (Kontrollgas) im gleichen Ausmaß -> somit kann dieses Experiment die Erhöhung der Temperatur der Erdatmosphäre wegen CO2 NICHT zeigen!

Das Lesch-Experiment ist irreführend und indoktrinierend

Das Experiment (Aktivität Nr. 5) aus dem LMU-Klimakoffer ist irreführend und stellt eine Indoktrination der Schülerinnen und Schüler dar.

Es verstößt gegen das „Überwältigungsverbot“ aus dem „Вeutelsbacher Konsens“:

  1. Es ist nicht erlaubt, den Schüler – mit welchen Mitteln auch immer – im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der „Gewinnung eines selbständigen Urteils“ zu hindern. Hier genau verläuft nämlich die Grenze zwischen Politischer Bildung und Indoktrination. Indoktrination aber ist unvereinbar mit der Rolle des Lehrers in einer demokratischen Gesellschaft und der – rundum akzeptierten – Zielvorstellung von der Mündigkeit des Schülers.
  2. Zweitens, was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers sein.
  3. Drittens, Schüler müssen in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und eigene Interessen zu analysieren.

Quellen:  https://www.lpb-bw.de/beutelsbacher-konsens
als auch: https://www.parlament.gv.at/fachinfos/rlw/Welche-Bedeutung-hat-politische-Bildung-fuer-eine-Demokratie

Wie durch Lesch nun auch Lehrer indoktriniert werden

Prof. Lesch und Dr. Scorza sind nun auch unterwegs, um Lehrer zu indoktrinieren. In diesem Vortrag finden sich reihenweise bereits widerlegte Fälschungen (Hockeystick), Täuschungen (das CO₂-Observatorium auf einem aktiven Vulkan) und Taschenspieler-Tricks. Am Ende wird Werbung für den LMU-Klimakoffer gemacht, dessen CO₂-Experiment oben klar widerlegt werden konnte.

Der Beitrag erschien zuerst bei Report24 hier