Teure Hinterlassenschaften – Die Rückbaukosten von Windrädern

Ein Windrad, das aus der Windrichtung gesehen in der ersten Reihe eines Windparks liegt, wird selbst unter günstigen Bedingungen im Durchschnitt nur 15 Jahre alt. Die hinter der ersten Reihe liegenden Windkraftanlagen werden je nach Entfernung zur ersten Reihe im Durchschnitt zwischen 5 und 12 Jahre alt. Die Folgen für die Ertragsberechnungen von Windkraftanlagen in nicht optimalen Windgebieten liegen auf der Hand: sie müssen häufiger ausgetauscht oder stillgelegt werden als erwartet. Die Stilllegung zieht hohe Kosten und auch Umweltprobleme nach sich.

Stillgelegte Windenergieanlagen müssen zurückgebaut werden

Stillgelegte Windenergieanlagen müssen zurückgebaut werden und dürfen nicht als Ruine in der Landschaft stehen bleiben. Dies schreibt das Baugesetzbuch vor (§ 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB). Um eine Betriebsgenehmigung zu erlangen, müssen Anlagenbetreiber (bzw. Vorhabenträger) eine Verpflichtungserklärung zum Rückbau der Anlage samt der Beseitigung von Bodenversiegelungen abgeben. Dies ist eine zusätzliche Genehmigungsvoraussetzung gemäß § 6 BImSchG für Windvorhaben im Außenbereich. Diese bodenrechtliche Regelung dient der “größtmöglichen Schonung des Außenbereichs”. Der Rückbau bedeutet den “vollständigen Abriss aller baulichen Anlagen, die dem privilegierten Vorhaben gedient haben, einschließlich Beseitigung von Bodenversiegelungen, die mit diesem Vorhaben in einem funktionalen Zusammenhang gestanden haben.“ (Außenbereichserlass, Rückbauverpflichtung). So weit, so gut.

Aber es gibt keine Sicherheit dafür, dass der Rückbau auch tatsächlich durchgeführt wird, wie dieses Foto aus Oldendorf/Bensersiel zeigt. Das alte Fundament der sogenannten „Zeiger-Mühle“ betrachten verärgerte Landschafts- und Naturschützer als ein „Denkmal“ der verfehlten Entsorgungspolitik im Landkreis Wittmund.

Fundament der nach einem Gerichtsurteil versetzten „Zeiger-Mühle“ in Oldendorf/Bensersiel, LK Wittmund. Im Hintergrund die versetzte Anlage, Foto (C): Manfred Knake

Die Verpflichtungserklärung zum Rückbau der Anlage ist kein vollstreckbarer Titel. Um zu verhindern, dass ein Verpächter oder eine Gemeinde im Fall einer Insolvenz des Betreibers oder bei einem Betreiberwechsel auf den Rückbaukosten sitzen bleibt, müssen finanzielle Rücklagen und Bürgschaften für den Rückbau bereitgestellt werden. Damit sichergestellt wird, dass die Verpflichtung auch tatsächlich eingehalten wird und der Verursacher die Kosten für den Rückbau trägt, muss der Anlagenbetreiber oder Vorhabenträger bis spätestens zum Baubeginn eine finanzielle Sicherheitsleistung beibringen, in der Regel eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft, sodass im Falle einer Insolvenz die eingebrachte Rücklage zum Tragen kommen kann.  In einer Nebenbestimmung kann außerdem zum Beispiel geregelt werden, dass bei einem Betreiberwechsels eine neue Bankbürgschaft vorgelegt werden muss. Eine Sicherheit für den Grundstückseigentümer/Verpächter oder die Gemeinde besteht dennoch nicht.

Gigantisches Volumen

Die moderne E 126 erreicht eine Gesamthöhe von fast 200 Metern. Sie benötigt ein Fundament von 1.500 Kubikmetern Beton, der mit 180 Tonnen Stahl armiert ist. Auf dem runden Fundament, das 3.500 Tonnen wiegt, steht der Turm aus konischen Stahlbeton-Segmenten, der 2.800 Tonnen auf die Waage bringt. Das auf dem Turm sitzende Maschinenhaus mit Generator wiegt 340 Tonnen, die Nabe mit den Rotorflügeln aus glasfaserverstärktem Kunststoff noch einmal 320 Tonnen. Damit der Boden das Gesamtgewicht von über 7.000 Tonnen tragen kann, muss er zuvor mithilfe von Schottergranulat, das in 30 Meter tiefe Bohrlöcher gepresst wird, verdichtet werden.

Wie teuer ist der Rückbau einer Windkraftanlage?

Der Windenergie-Erlass NRW sieht vor,  dass die Sicherheitsleistung „den Rückbau der Windenergieanlage einschließlich des den Boden versiegelnden Fundaments am Ende der voraussichtlichen Lebensdauer der Anlage vollständig abdecken“ muss (Windenergie-Erlass NRW, Ziffer 5.2.2.4). Danach sind 6,5 Prozent derGesamtinvestitionskosten des Vorhabens als Sicherheitsleistung anzusetzen, je nach Hersteller und Bautyp auch höher oder niedriger. Die Einschätzung übernimmt ein Fachunternehmen (z. B. Abbruchunternehmen). Die zuständige Genehmigungsbehörde hat einen Ermessensspielraum, sie muss den zukünftigen finanziellen Aufwand für den Rückbau prognostisch abschätzen.

NRW nennt ein Beispiel: Betragen die Gesamtinvestitionskosten für eine Anlage zwei Millionen Euro so ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von 130.000 Euro je Anlage (6,5 Prozent) nachzuweisen (z. B. Bankbürgschaft), sofern keine hiervon abweichenden Kosten festgestellt werden.  Für alle bis zur Novelle des Baugesetzbuches im Sommer 2004 errichteten Windenergieanlagen greifen diese Regelungen aufgrund des Bestandsschutzes nicht in dieser umfassenden Form. Es gibt lediglich bauordnungsrechtliche Möglichkeiten, den Rückbau im Falle der Betriebsaufgabe behördliche anzuordnen. Dies bedeutet aber einen finanziellen Aufwand, den man dadurch zu umgehen versucht, dass “finanzielle Anreize” geschaffen wurden, um die alte Anlage durch eine neue, effizientere Anlage zu ersetzen (Repowering).

Auf die brandenburgischen Richtwerte beruft sich auch beruft sich auch klimaretter.info. Zehn Prozent der Rohbausumme, die wiederum mit 40 Prozent der Herstellungskosten angesetzt wird, für den Rückbau kalkuliert werden müssen – am Ende seien  das also vier Prozent der Baukosten. Das Onlinemagazin lässt einen Sprecher des Bundesverbandes Windenergie zu Wort kommen, der sagt, dass man in der Praxis von etwa 30.000 Euro pro Megawatt installierter Kraftwerksleistung ausgehen könne. Dieser Wert entspreche “den heutigen Erkenntnissen”. Auf die Windenergieanlage Enercon WKA E-126 umgerechnet betrüge der notwendige Rückstellung rund 60.000 Euro pro Megawatt installierter Kraftwerksleistung, insgesamt 440.000 Euro.

Ob damit die Rückbaukosten wirklich abgedeckt sind, ist fraglich. Und ob tatsächlich 6,5 Prozent der Gesamtinvestitionskosten des Vorhabens als Sicherheitsleistung angesetzt werden, unterliegt einem Ermessensspielraum der Genehmigungsbehörde.

Aus Frankreich liegt der Kostenvoranschlag einer Abbruchfirmen im Departement Aisne vor. Er kommt auf rund  345.000 Euro pro Windrad, ohne Mehrwertsteuer. Dabei ist das Gelände frei zugänglich.

Was gehört zum Rückbau einer Windkraftanlage?

Die Verpflichtung zum Rückbau des gesamten Vorhabens beinhalte die Beseitigung der baulichen Anlagen einschließlich Nebenanlagen, Leitungen, Wege und Plätze und der durch die Anlagen bewirkten Bodenversiegelung. Ziel sei es dabei, den ursprünglichen Zustand mit der entsprechenden Bodenqualität wiederherzustellen. Diese Erläuterung erhielt der CDU-Abgeordneten Steeven Bretz, Brandenburg, auf eine kleine Anfrage. Er wollte wissen:

“Welche Auflagen sind mit dem Rückbau von Windkraftanlagen – insbesondere im Hinblick auf eine vollständige Beseitigung und Entsorgung der Stahlbetonfundamente, der Türme und Turbinen sowie der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes im Bereich der Zuwegung und der von den Windkraftanlagen genutzten Fläche – verbunden?”

Der Umfang der Beseitigungspflicht wird nicht generell, sondern nur im Einzelfall festgelegt. Der zuständigen Behörde muss im Falle der dauerhaften Nutzungsaufgabe von Windkraftanlagen ein Konzept für die Beseitigung der Anlage vorgelegt werden. Die unteren Bauaufsichtsbehörden sind nach § 74 Abs. 1 BbgBO ermächtigt, Beseitigungsanordnungen zur Herstellung rechtmäßiger Zustände zu erlassen.

Die Behörde entscheidet über den Umfang der Rückbaumaßnahmen. Wie detailliert müssen der Abbau der Anlage einschließlich Fundament, die Beseitigung der Nebenanlagen (z.B. Trafostation), die Beseitigung der Wege und sonstiger versiegelter Flächen (z.B. Kranstellflächen), die Beseitigung von Anpflanzungen und die anschließende Rekultivierung aufgeführt werden? Wenn die Behörden bei der Genehmigung unterschätzt haben, werden sie Nach-Forderungen stellen können?

Die Berechnung der Rückbaukosten

Bei der Berechnung der Rückbaukosten wird von der Öffentlichkeit häufig nur dem Abbau der Rotorblätter, der Gondel und des Schaftes Beachtung geschenkt, vielleicht noch der Zuwegung, den Kabeln und Trafohäuschen, weniger dem Fundament. Und das hat, wie man sieht, gute Gründe.

Das erste Video zeigt den spektakulären Rückbau von insgesamt drei Windkraftanlagen auf der Hornisgrinde, die durch eine einzige, größere Anlage ersetzt wurden (Repowering).  Es handelt sich um zwei Seewind Modelle, ein Modell 20/110 mit 110 kW und ein Modell 25/132 mit 132 kW, ersetzt durch eine Enercon E-70. Die Beseitigung der beiden Fundamente wird nicht gezeigt.

Das zweite Video dokumentiert die Beseitigung des Fundaments einer relativen kleinen Windkraftanlage (Nordex N50, am Standort Kirchberg Jagst in Kleinallmerspann). Das Fundament wird vollständig entfernt. Die Arbeit gibt  eine Vorstellung von dem Aufwand, der bei größeren Anlagen getrieben werden muss.

Das Fundament einer 200 m hohen und 7.000 Tonnen schweren Enercon WKA E-126 wiegt 3.500 Tonnen und besteht aus 1.400 Kubikmetern hochfestem Beton. Völlig zu Recht bemerkt ein Youtube-Nutzer, dass so ein Rückbau von Windkraftanlagen wirklich zeitaufwändig sei , wenn er sich dieses Video ansehe. Ihn interessiere, wie lang es dann dauern würde, bis man ein Fundament von zum Beispiel einer Enercon E-126 vollständig entfernt habe?

Berechnungen der Rückbaukosten weichen extrem stark voneinander ab. Bei der Planung kann in einem ersten Schritt ein Steuerberater einer Gemeinde oder einer Bürgerinitiative für eine Wirtschaftlichkeitsberechnung von Windkraftanlagen hilfreich sein, wie Johann Richter zeigt. Er setzte 2011 für eine Rückbaurückstellung jährlich einen Betrag von € 12.500 an (€ 250.000 in 20 Jahren) an und empfahl wegen der extremen Unterschiede bei Gewinn- und Verlustberechnungen, seine Berechnungen von einem neutralen Gutachter überprüfen zu lassen.

Die Baukosten der E-126 zum Beispiel betragen 11 Mio €. Ein Rückbau kann bei 6,5 % der Baukosten in 20 Jahren, wie laut Windenergie-Erlass NRW vorgesehen, nicht nur € 700.000, sondern ohne weiteres auch eine Million Euro und mehr kosten.

Keine detaillierte Aufschlüsselung für den Rückbau erforderlich

In der bereits erwähnten kleinen Anfrage wollte der Abgeordnete Steeven Bretz, CDU-Fraktion Brandenburg, wissen: “Wie hoch sind die Kosten für den Rückbau erfahrungsgemäß?” Er bat um eine detaillierte Aufschlüsselung nach Rückbau der Zuwege und genutzten Flächen, nach Rückbau und Entsorgung des Turmes und der Turbine in Abhängigkeit zur Größe des Windrades und nach Rückbau und Entsorgung des Betonfundamentes in Abhängigkeit zur Größe des Windrades.

Das Bundesland Brandenburg antwortete, es setze bei der Ermittlung der Rückbaukosten und nach der Verwaltungsvorschrift zur BbgBO (Nr. 67.3.3.7) 10 Prozent der Rohbaukosten an. Bei Windenergieanlagen seien als fiktive Rohbausumme 40 Prozent der Herstellungskosten gemäß § 4 Absatz 2 Satz 3 der Brandenburgischen Baugebührenordnung (BbgBauGebO) zu berücksichtigen und kommt damit für eine Enercon WKA E-126 auf einen  Rückstellungsbetrag von € 440.000.

Eine detaillierte Aufschlüsselung erhielt der Abgeordnete allerdings nicht. Begründung: “Sonstige Erfahrungswerte zu den Rückbaukosten liegen nicht vor.”

Der Teufel steckt im Kleingedruckten

Das Neumarkter Landratsamt hatte 2013 den Betreiber eines großen Windrades vor der Errichtung oder Inbetriebnahme der Anlage zu einer Sicherheitsleistung in Form einer „selbstschuldnerischen“ Bankbürgschaft in Höhe von 770.00 Euro verpflichtet. Die Sicherheit sollte dazu dienen, dass am Lebensende einer Windmühle nicht eine Ruine in der Landschaft stehen bleibt, sondern dass der uralte Stromerzeuger „rückgebaut“, spurlos beseitigt werden kann — auch dann, wenn vielleicht der Betreiber dafür nicht aufkommen kann, weil er längst insolvent ist.  Das Landratsamt geht von einer Lebensdauer derAnlagen von zwei oder drei Jahrzehnten aus. Nach seiner Darstellung ist dieses Verhalten bei den Rückstellungen für den Abbau nicht bei allen Investoren gegeben: „Zum Teil werden die Rückbaukosten zu niedrig angesetzt“, sagt Jürgen Schreiner von der Landkreisbehörde. Die Bürgschaften dienten dazu, dass die öffentliche Hand im Notfall das Geld hat, um eine ausgemusterte Anlage beseitigen zu lassen — wobei die Gemeinden und Kreise trotz der möglichen „Ersatzvornahme“ nie Eigentümer der Windräder werden.

Doch der Teufel steckt in allerlei Kleingedrucktem — vor allem für die Grundstückseigentümer. Denn in zahlreichen Fällen verkaufen die Land- und Forstwirte jene 2000 bis 3000 Quadratmeter pro Windrad nicht an die Investoren, sondern verpachten sie langfristig und bleiben Eigentümer. Für die könnte es tatsächlich eng werden, wenn der Betreiber längst in einer Insolvenz untergegangen ist. Denn nach Angaben des Landratsamtes haftet zuerst der Grundstückseigentümer notfalls aus der Privatschatulle; die von den Genehmigungsbehörden erwirkte Bankbürgschaft sei da „nachrangig“, erklärt Jürgen Schreiner.

Für eine dynamische Anpassung der Rückbaukosten gibt es keine rechtliche Handhabe

Der Bayerische Bauernverband (BBV) und der Landkreis als Genehmigungsbehörde beklagen gleichermaßen: Eine Anpassung der zu erwartenden Rückbaukosten sei nach einem gewissen Zeitablauf durch Gutachten und Neubewertung nur möglich, wenn sich der Investor kooperativ zeige und diese freiwillig vereinbare. BBV-Geschäftsführer Bayerl fordert hier unmissverständlich eine Absicherung „von Amts wegen“. Doch Jürgen Schreiner vom Landratsamt bedauert: „Wir sind uns des Problems bewusst, aber es gibt keine rechtliche Handhabe, eine Dynamisierung einzubauen.“

Die Windkraftlobby erzählt den Bürgern gerne von den hohen Rückbaukosten der Kernkraftwerke. Die Rückbaukosten der Windräder bleiben bleiben entweder unerwähnt oder werden sehr niedrig angesetzt.

In Zusammenhang mit der Wirtschaftlichkeitsberechnung lohnt es sich für Ratsmitglieder eine kritische Schrift über „Kommunale Windparks“ der Gemeinde Weisenheim, über die wir 2014 berichtet haben, nachzulesen.

Versteckte Rückbaukosten, Rosstäuscher  – alles ganz easy!

“Windräder erzeugen umweltfreundlichen Strom, können jederzeit wieder demontiert werden ohne strahlende Erde zu hinterlassen und sie helfen die CO 2 Problematik zu entschärfen.” So oder ähnlich werben die Hersteller von Windkraftindustrieanlagen, aber auch die Anhänger der Erneuerbaren Energien. Die Rotorblätter, die Gondel und der Generator werden per Kran vom Turm gehievt und anschließend in ihre Einzelteile zerlegt. Das Kupfer aus den Kabeln oder der Stahl aus den oberen Turmsegmenten lässt sich wiederverwenden. Der Betonturm wird vor Ort zersägt oder gesprengt. Das Material lässt sich für den Straßenbau verwenden. Die Rotorblätter würden in der Regel geschreddert und als Brennmaterial in der Zementindustrie genutzt. Vieles davon lasse sich wiederverwerten. So einfach stellt topagrar der Rückbau dar. Er koste nach Angaben des Instituts für Integrierte Produktion Hannover (IPH), auf das sich topagrar beruft, zwischen 20.000 und 30.000 Euro pro Anlage. Die Einnahmen aus dem Verkauf der Rohstoffe seien dabei schon eingerechnet.

Die Einnahmen aus dem Verkauf der Rohstoffe lassen sich nicht beziffern.

Es gibt keine Möglichkeit, die Menge der Rotorblätter, die in den nächsten Jahren anfallen wird, ohne schwerwiegende gesundheitliche Schäden für die Bevölkerung zu entsorgen.  Die Realität der Energiewende sieht so aus: Windkraftanlagen sind SONDERMÜLL! Seit 2005 bleibt nur die thermische Beseitigung und Verwertung der Rotorblätter, vorrangig in Müllverbrennungsanlagen und Zementwerken oder der Export oder die Deponierung. Nach dem Recycling, falls es denn stattfindet, bleiben schätzungsweise an die 20 Prozent nicht wiederverwertbaren Abfalls zurück. Radioaktivität zerfällt, die nuklearen Abfälle aus Kernkraftwerken lassen sich recyclen, Sondermüll bleibt ewig giftig.

Der Rückbau von Windkraftanlagen ist nicht nur aufwändig, sondern auch teuer, und die Kosten für den Sondermüll sind unkalkulierbar. Der Rückbau einer einzigen Anlage kann für den Grundstückseigentümer/Verpächter/die Gemeinde den wirtschaftlichen Ruin bedeuten. Die Untertreibung der Kosten durch topagrar ist schlichtweg ein Skandal.

Demontage-Unternehmen warten auf Aufträge. Aber eine Gewähr, dass die Windkraftanlagen im großen Stil demontiert werden können, dass es sich für die Abbaufirmen und Windparkbetreiber überhaupt lohnt, gibt es nicht. Bekannt ist lediglich, dass sich die bisherige Demontage-Strategie nicht mehr lohnen werden, meinen die Mitarbeiter am IPH. Es gibt Überlegungen dazu, mehr nicht. “Müsste”, “könnte” – die üblichen Konjunktive der Erneuerbaren Industrie.


James Lovelock ist einer der Gründerväter der grünen Bewegung. Berühmt wurde er für seine Erfindung der “Gaia-Theorie”. Er hat seine Verzweiflung zum Ausdruck gebracht, dass die ursprünglichen Absichten der Bewegung missverstanden worden seien, als Lizenz, unser “unbezahlbares ökologisches Erbe” beiseite zu schaffen. In einem Brief an eine örtliche Planungsbehörde schrieb James Lovelock:

“Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die sich drehenden Windmühlen nicht wie die Statuen auf den Osterinseln werden – Denkmäler einer gescheiterten Zivilisation.”

Übernommen von Ruhrkultour hier


Quellen:

Fotos:
Windräder Silhouette: https://pixabay.com/de/wind-windpark-landschaft-licht-sun-374904/
Osterinseln: MattJP, “tongariki sunrise visitors”, © www.piqs.de




Deja Vu? Ein Rückblick!

Vor gut acht Jahren – die 16. Klimakonferenz in Cancun ging gerade zu Ende- lud mich der Spartensender PHOENIX das erste und bisher letzte Mal zur Teilnahme an einer PHOENIX-Runde ein. Das Klimathema war damals wie heute recht aufgeregt in aller Munde. In Cancun war gerade das schon damals verdummende „2 ° Ziel“ vereinbart worden, doch noch versuchte man von Seiten der ÖR Medien, gelegentlich den Hauch von Objektivität zu wahren, in dem man einen ausgewiesenen Klimarealisten wie mich, wenn auch tunlichst in massiver Unterzahl, zur Runde hinzu lud.

Doch auch das wäre beinahe schief gegangen, die Runde beinah abgesagt worden, denn man fand keinen der Fernseh-bekannten „Klimaforscher“, der sich getraut hätte gegen mich anzutreten, ebenso wenig wie einen klangvollen Namen der NGO- und Politikberater – Szene, wie z.B. einen damals bekannten Oliver Geden von der Stiftung Politik & Wissenschaft oder einen gewissen Stefan Krug, Aktivist von Greenpeace. Die sagten nämlich ganz kurzfristig wieder ab, nachdem sie hörten wer mit ihnen diskutieren sollte.  In Summe kassierten die Macher der Sendung rund 25 Absagen, von Leuten, die gegen mich antreten sollten, aber wohl vorher schon die Hosen voll hatten.

Ich zitiere dazu aus meinem Bericht vom 11. Dezember 2010 (hier Teil IIund Teil III)

Kurz vor der vorgesehenen Aufzeichnung platzte der Betreuer der Sendung mit der Hiobsbotschaft herein, jetzt hätte auch der Aktivist des Medienkonzerns Greenpeace abgesagt. Guter Rat war teuer, man hätte alle NGO´s abtelefoniert, WWF, Greenpeace, BUND, etc. – dann endlich, wenige Minuten vor Aufzeichnung, erwischte man die attac Aktivistin Kathrin – „ich bin die Kathrin- Henneberger“ -. nach eigener Bekundung freie Klimaschützerin und als Aktivistin und Frau schon zwei mal bei Frau Illner zu Gast. Die sagte spontan zu. Eine illustre Runde.

Den Klima-Experten der reinen Lehre sollte dann der Meteorologe  Prof. Dr. Andreas Bottgeben, der wohl nicht absagen konnte, weil er erstens nicht wusste, worauf er sich einließ, aber zweitens seinem Nachbarn im Bonner Reihenhaus-Idyll, dem Moderator Alexander Kähler, einen Gefallen tun wollte[1].

Und dann kam es wie es kommen musste. In aller schönen Aufgeregtheit ob der schnöden Ungerechtigkeit dieser Welt, durfte die Aktivistin – wie jetzt Ihre Wiedergängerinnen Greta Thunberg und ihr Alter-Ego Vielflieger – Luisa- das hohe Lied von der Schuld der westlichen Industrienationen singen, der alte weiße Mann, war trotz meiner sichtbaren Anwesenheit,  noch nicht als Sinnbild allen Übels ausgemacht, und sofortige Umkehr mittels Abschaltung sündhafter Kohlekraftwerke und tätige Sühne in Form von persönlicher und vor allem finanzieller Gutmachung fordern. Und weil völlige Unkenntnis bei gleichzeitig persönlicher Empörung und Unverfrorenheit, man kann es auch schlechte Kinderstube nennen, ein gern toleriertes Markenzeichen jugendlichen Verhaltens war, durfte sie mich auch noch der Lüge bezichtigen. Ein Verhalten, dass der Moderator nur milde tadelte, mit den unsterblichen Worten:

„Lüge ist vielleicht nicht das richtige Wort“

Der „Politik-Wissenschaftler“ Fischer durfte dann auch mal gelegentlich was Unerhebliches sagen, aber im großen Ganzen konzentrierte sich die Diskussion auf eine Widerlegung aller bis heute vorgebrachten penetrant immer wieder gekäuten, wohlfeilen Alarmmeldungen, vom Untergang der Welt, die insbesondere der Moderator Kähler in die Debatte einbrachte, und die hilflosen Erklärversuche, warum das alles zwangsläufig sei, mit der angestrengter Vergewaltigung der Physik der Thermodynamik und des Energieerhaltungssatzes seitens des sichtlich um Fassung ringenden Meterorologie-Professors Andreas Bott und meiner Wenigkeit.  Diese Diskussion, schön aufbereitet, finden sie im unteren Video von Klimamanifest von Heiligenroth.

Auch Bott fand inzwischen seinen Wiedergänger im PIK Prof. Anders Levermann, bei seinem Auftritt im deutschen Bundestag im November vorigen Jahres.

Auftritt des PIK Forschers Anders Levermann im Deutschen Bundestag

Der bemühte dieselben, aber nur auf leider massenhaft vorhandenen Physik-Zombies eindruckheischenden  Metapher, wie vormals Prof. Dr. Bott.

Die unermüdlichen Macher von FMD TV Channel und Klimamanifest von Heiligenroth haben sich damals die Mühe gemacht, die wichtigsten Stellen dieser PHOENIX-Runde zusammen zu schneiden und ins Netz zu stellen.

Zusammenschnitt mit Belegen zu meinen Behauptungen bei der PHOENIX Runde im Dezember 2010

Im Grunde wurden damals wie heute exakt dieselben Argumente von der Klimapaniker-Front gebracht. Und sie stimmten damals exakt so wenig wie heute, mit dem kleinen Unterschied, dass sie dank medialer Gehirnwäsche und einen warmen Sommer im letzten Jahr, längst nicht mehr öffentlich hinterfragt werden dürfen. Wer das tut „lügt“ nicht nur, sondern ist „Lügenmacher“ schlimmer noch, ein Ketzer. Daran ändert auch die klare Erkenntnis nichts, dass die Klima-Welt seitdem nicht nur nicht untergegangen ist, sondern sich bester Gesundheit erfreut, obwohl die „Treibhausgas“-Emissionen von Jahr zu Jahr neue Rekorde erreichen. Und um auszugleichen, dass der Weltuntergang sich strikt weigert einzutreten, wird sein Erscheinen in Gestalt von Kippelelementen und Heißzeiten immer weiter in die fernere Zukunft verschoben.

Etwas hat sich allerdings geändert. Die politische Realität! Haben die Ideologen des Wissenschaftlichen Beirates Globale Umwelt noch in 2011 nur theoretisch den Übergang in eine Ökodiktatur mittels großer Transformation (in die Öko-Sozialismus) gefordert, so ist diese heute erklärtes Staatsziel der bunt-diversen Bundesrepublik Deutschland.

Im „Klimaschutzplan 2050“ wird das Wort Transformation über 40 x erwähnt. Er ist Basis des kommenden Klimaschutzgesetzes, dass man neuer Mode folgend „sicheres Selbstmordgesetz“ nennen kann, an dem die Regierungskoalitionen aktuell feilen. Und die Medienmeute – Greta bejubelnd – wird nicht müde zu fordern, diesen Selbstmord lieber früher als später zu begehen. Um das Ganze auch richtig deutsch abzusichern hat die Gro-Ko dazu auch noch ein Kriegskabinett gebildet. Denn das ist es, auch wenn es anders heißt. Sie nennen es „Klimakabinett“.  Und dem Klimakabinett wird sofort ein „Sachverständigenrat“ als Stichwortgeber und Aufpasser zur Seite gestellt werden. So ist es im Entwurf des „sicheren Selbstmordgesetzes“ vorgesehen.

Doch es gibt auch gute Nachrichten.

Die Klimarealistenszene ist stärker denn je. Und sie hat inzwischen auch ihre Vertreter in der Politik. Offiziell über die AfD Fraktionen in allen Landesparlamenten und dem Bundestag und inoffiziell auch bei vielen Abgeordneten der bürgerlichen Parteien, die jedesmal mehr die Faust in der Tasche ballen, wenn wieder ein Zwangsgesetz zum Klimaschutz mittels Abkassieren der Bürger und Beschneidung ihrer Freiheiten durchgewinkt werden soll. Die kommende Wahl zum EU-Parlament wird diese Entwicklung weiter stärken.

Sichtbares Zeichen dieser Gegenentwicklung sind die immer verzweifelteren schon mantrahaften Versuche mittels Lügengeschichten über EIKE, die insbesondere die ÖR Medien über die Klimarealisten verbreiten, entgegen zu wirken. Z.B. des wdr, des ndr, des rbb und der hr.

Und messen kann man sie daran, dass selbst so spröde Themen, wie der Klimawandel, bei Youtube immerhin schon viele hunderttausende von Aufrufen zu verzeichnen haben. So liegt das von FMD-TV Channel erstellte Kurzvideo zur PHOENIX Runde bei hervorragenden gut 325.000 Aufrufen. Sein oben gezeigtes etwas ausführlicheres Pendant vom Klimamanifest von Heiligenroth bei immer noch respektablen 2600 Aufrufen.

Die im Bundestag aufgezeichneten Videos der Professoren Nir Shaviv vom November 2018 und Horst-Joachim Lüdecke vom Februar 2019 bei sagenhaften knapp 200.000 bzw. über 310.000 Aufrufen. Immer noch getoppt, aber wohl nicht mehr lange, die Aufzeichnung meines Interviews von RT Deutsch mit bisher über 475.000 Aufrufen. Um nur einige Beispiele zu nennen. Beispiele die mir, die uns mutmachen. Und das geschieht derzeit nicht nur in den USA, sondern auch europaweit, wie in den Niederlanden, wo eine klimarealistische Partei aus dem Stand stärkste Kraft wurde, oder in Finnland, wie dieser Schreckensruf der New York Times zeigt. Dankenswerterweise hat die „Denkfabrik“ besser Lobbyverein ADELPHI, ziemlich erschreckt, die Erfolge klimarealistischer Parteien in Europa aufgelistet.

Dies alles zeigt einmal mehr:

Ihr habt noch lange nicht gewonnen! Im Gegenteil, der Kampf fängt gerade erst an!

[1]Diesen Gefallen für seinen Nachbarn Kähler hat er wohl später tief bereut, denn er schrieb mir kurz darauf eine Email, nachdem ich ihn zuvor gebeten hatte beim Faktencheck mitzuhelfen. In dieser Mail bezichtigte auch er mich zunächst der Lüge und fuhr dann fort: „..ich finde es erschreckend, wie leichtfertig sie mit den mitmenschen und insbesondere der nachfolgegeneration umgehen. und das alles nur, um in einem gnadenlosen verschwendertum weiterzuleben. das ist sehr sehr unchristlich und unmoralisch. ich verabscheue es. aber vielleicht wird man sie irgendwann einmal dafuer bestrafen. ich wuerde mich freuen. „ Seitdem bin ich bei ihm gesperrt.

 

 




Friday for Future! Von langer Hand geplant und nicht spontan entstanden

Wer steckt hinter #FridayForFuture? Das ist eine gute Frage, aber mit Sicherheit keine Schüler, sondern dahinter stecken gut organisierte NGO-Netzwerke. In meinen beiden Artikeln „Luisa Neubauer, #FridayForFuture, ONE und die Bundesregierung“ und „ONE, das BMZ, das GIZ und weitere Zusammenhänge“ hatte ich schon auf die Verbindungen zu ONE, dem BMZ und der GIZ, aber auch der Verbindung zur Generationen Stiftung und der European Climate Foundation und bei beiden Links auf grosse Milliadärsstiftungen insbesondere amerikanischen aufmerksam gemacht.

Ein weiterer Puzzlestein ist die Webseite fridaysforfuture. Diese führte zunächst als Impressum die Adresse Johanna Marie Bergmeier, Meierei 10 in 90547 Stein [1]. Diese Adresse wurde aber nun zwischenzeitlich geändert. Das neue Impressum lautet: Ronja Thein, Lorentzendamm 8, 24103 Kiel. Unter dieser Adresse befindet sich aber keine Privatadresse, genauer gesagt unter der Adresse Lorentzendamm 6-8, 24103 Kiel. Hier residert die „ALTE MU“ [2]. „ALTE MU“ steht für „ehemaligen (Gelände der) Muthesius-Kunsthochschule“. Die Kunsthochschule hat dort urprünglich residiert, danach sind dort irgendwelche „Künstler“ eingezogen. Die Ratsfraktion der SPD schreibt hierzu [3]:

Wir stehen zu den Beschlüssen der Ratsversammlung, auf dem ehemaligen Gelände der Muthesius-Kunsthochschule bezahlbaren Wohnraum in der Innenstadt zu errichten und die Projekte und Initiativen des Vereins Alte Mu Impulswerk in Kiel zu erhalten.Da die Fläche Landeseigentum ist und von Landesseite eine Entscheidung zur weiteren Nutzung getroffen wurde, sehen wir die Landesregierung in besonderer Verantwortung. Von Seiten der Stadt wollen wir alles für das Gelingen tun. Wir brauchen endlich eine Entwicklung auf der Fläche.

Die Stadt Kiel ist noch bis Oktober 2018 Vermieterin für den Verein Alte Mu Impulswerk, diese Lösung haben wir im Frühjahr 2016 gefunden, um den Verbleib der Projekte und Initiativen zu sichern.

Auf der Webseite finden sich 28 sogenannte Projekte [4]. Darunter u.a. „BUND jugend Schleswig-Holstein“, „Fahrrad Kino Kombinat“ und „Kieler Tretwerk“ [4c]. Das „Fahrrad Kino Kombinat“ lädt dabei ein am 07.03. zu „Extinction Rebellion: Aufstand oder Aussterben“, einer Pseudo-Graswurzelbwegung [5].

„Vorgängerorganisaton“ von „Fahrrad Kino Kombinat“ war anscheinend „KLAK – Fahrradkino“, wir lesen hierzu auf der Webseite der altemu.de [6]:

Musikalisch legten Jona Gold & Tokey Quest auf. Zuerst noch mit dem Strom aus den aufgestellten Sonnenkollektoren, dann aus der Batterie, die mithilfe von Fahrrädern aufgeladen wurde. Neben den aufgestellten Rädern, gab es auch Platz das eigene Rad in Stellung zu bringen und am Stromerzeugen mitzuwirken.

Wie kommen aber diese Pseudo-Schüler ausgerechnet am Freitag zu streiken.  Auf der Webseite Climatestrike lesen wir auf „About US“ [7]:

At the Global Youth Summit in May 2015, we came up with the idea of a global school strike for climate action.
We have seen our politicians not doing their homework for years. They promised to avoid dangerous climate change, but they never delivered.

After a few meetings with participants from five continents it became clear that a global school strike would have transformative power by bringing thousands – or even millions – into an empowering global network while acting locally.

Unter „Core Team“ finden wir ein bekanntes Gesicht wieder. Dieses Gesicht heisst Sarah und gibt über sich preis:

I’m 18 and from Germany.  I’ve been a Plant-for-the-Planet ambassador for five years.

Ihr ganzer Name lautet: Sarah Hadj Ammar, so steht es auf der Webseite der „Generationen Stiftung“. Auf deren Verbindungen hatte ich schon in meinem Blogbeitrag „ONE, das BMZ, das GIZ und weitere Zusammenhänge“ hingewiesen.

Wir können nun Schluß machen? Nein, nicht ganz. Jetzt kommt das eigentliche Sahnehäubchen obendrauf. Denn Sarah und auch Paulina geben sich als „Ambassador“ für „Plant For The Plant“ aus. Der Link führt auf die „Plant-for-the-Planet Foundation“ und im Impressum ist Frithjof Finkbeiner angegeben [8]. Kennt ihr nicht? Dann lasse ich Ihn einfach selber sprechen und zitiere von der Webseite des „Club of Rome“:

Frithjof Finkbeiner is a German entrepreneur and co-founder of both the Global Marshall Plan Foundation and the Global Contract Foundation, chairman of the Supervisory Board of the Desertec Foundation and Vice-President of the German Association of the Club of Rome.

Also: Club of Rome, Global Marshall Plan Foundation und Global Contract Foundation und Desertec. Angefangen hat sein Engagement für die Umwelt angeblich in der Jugend damit, dass er die Augsburger Schulen fürs Joghurtbecherdeckelsammel- und Baumpflanzaktionen gewinnen konnte. Sein Sohn Felix Finkbeiner hat angeblich mit 9 Jahren begonnen, nachdem er auf dem Interat ein Referat über Klimaschutz halten musste, sich weiter zu engagieren. Und es soll seine Idee gewinnen eine Stiftung zu gründen, die „Plant for The Planet“. Die sein Vater nur deshalb formell auf seinen Namen gründete, weil sein Sohn noch minderjährig war. Interessant ist, dass die „Plant for the Planet“ die folgende  Adresse im Impressum angibt: Am Bahnhof 1, 82449 Uffing. An dieser Adresse residiert auch die Finkbeiner Familien KG. Die Branche: An & Verkauf (Grundstücke, Gebäude & Wohnung), Hausservice & Grundstücksservice. [9]

Schaut man aber unter Jobs, so wird die Adresse Lindemannstr. 13 in 82327 Tutzing angegeben [10].

Auf einer nicht mehr vorhandenen Webseite tituliert mit Partner und Unterstützer finden sich u.a. die folgenden [11]:

  • Globale Prtner:
    • United Nations Environment Programme (UNEP)
    • AVINA Stiftung
  • Kommunikation:
    • LeagasDelaney
  • Partner in Deutschland:
    • Toyota
  • 100.000er Partner:
    • Develey
  • Medienpartner:
    • natur + kosmos
  • Koordination:
    • Global Marshall Plan
  • Inhaltlicher Partner:
    • Deutsche Gesellschaft Club of Rome
    • BUND für Umwelt und Naturschutz
    • FWU Institut für Film und Bild
  • Internationale Kampagne und Internationales Netzwerk:
    • Freies Netzwerk Berlin
    • Freiland
    • Geocubes
    • NTT Europe Online

Die Global Marshall Plan Foundation gibt wiederrum als Adresse die Rosenstrasse 2 in 20095 Hamburg [12]. Unter der gleichen Adresse residiert auch die Club of Rome Schule [13].

Quellennachweise:

[1] https://fridaysforfuture.de/

[3] http://www.spd-fraktion-kiel.de/2018/05/02/alte-mu-aber-sicher/

[4] https://altemu.de/projekte/

[4a] https://altemu.de/projekte/bundjugend-schleswig-holstein/

[4b] https://altemu.de/projekte/fahrradkino/

[4c] https://altemu.de/projekte/kieler-tretwerk/

[5] https://fahrradkinokombinat.de/

[6] https://altemu.de/klak-fahrradkino/

[7] https://www.climatestrike.net/

[8] https://www.plant-for-the-planet.org/de/footermenu/impressum

[9] https://branchenbuch.meinestadt.de/uffing-staffelsee/company/11600520

[10] https://www.plant-for-the-planet.org/de/footermenu/jobs/eventorganisation

[11] https://web.archive.org/web/20100326140710/http://germany.plant-for-the-planet.org/about-us/partners-and-supporters

[12] https://www.globalmarshallplan.org/impressum/

[13] https://www.club-of-rome-schulen.org/kontakt




NELA

Die Reaktion auf dieses Gesetz – z. B. durch den Milliardär Bill Gates – war geradezu euphorisch. Der ehemalige Mitbegründer von Microsoft hält Kernenergie für eine der wichtigsten Zukunftstechnologien und ist auch aktiv und mit eigenem Geld an der Förderung beteiligt. So soll in seine Gründung TerraPower LLC Nuclear Energy bereits über eine Milliarde US-Dollar Risikokapital geflossen sein. Er war auch nicht ganz unschuldig an dieser Gesetzgebung, da seine Ankündigung mit seinem Reaktortyp nach China abzuwandern, mächtig Staub aufgewirbelt hat – man muß nicht extra erwähnen, daß dieser Schachzug bei Donald Trump voll ins Schwarze getroffen hat.

Politische Auswirkungen

Mag auch im deutschen Staatsfernsehen immer wieder der Eindruck geschürt werden, die USA seinen vollkommen gespalten und stünden kurz vor einem Bürgerkrieg, so ist dieses Gesetz ausdrücklich von Demokraten und Republikanern gemeinsam eingebracht worden.

Es gibt aber noch einen weiteren Hinweis für eine in der Bevölkerung breit vorhandene Zustimmung. Im Senat ist jeder Bundesstaat – unabhängig von Größe und Bevölkerung – durch zwei Senatoren vertreten. Jeder Senator ist für sechs Jahre gewählt und die Wahlen finden zeitversetzt alle zwei Jahre statt. Anders als in Deutschland („Parteiendemokratie“), werden die Senatoren direkt durch die Einwohner ihres Bundesstaates gewählt. Sie besitzen daher einen hohen Bekanntheitsgrad und entsprechendes Ansehen – deshalb wird keiner ein Gesetz einbringen, das seine Wiederwahl gefährdet. Insofern wird die Standortsuche nur eine Formsache sein. Verzögerungen durch „Bürgerproteste“ sind nicht zu erwarten.

Inhalt der Anweisung

NELA beinhaltet eine Menge tiefgreifender Veränderungen für die zukünftige Entwicklung der friedlichen Nutzung der Kernenergie: Endlich scheint der Gegensatz von hohen Investitionen – bei später extrem geringen Betriebskosten – verstanden und als Besonderheit der Kerntechnik akzeptiert zu sein. Es soll eine Wiederbelebung der sog. „schnellen Reaktoren“ erfolgen, diesmal jedoch nicht wegen (falsch eingeschätzter) kleiner Uranreserven, sondern zur „Entschärfung“ der Atommüll-Problematik. Die Zeit ist dafür reif. Gibt es doch auch in den USA mehrere tausend Tonnen abgebrannter Brennelemente, die durch jahrzehntelange Lagerung bereits so stark abgeklungen sind, daß sie förmlich nach einer Wiederaufbereitung schreien.

(SECTION 2) GENEHMIGUNG VON LANGFRISTIGEN ENERGIELIEFERUNGSVERTRÄGEN

In den USA sind Verträge zwischen Energieerzeugern und öffentlichen Versorgern über die PPA (Power Purchase Agreement) reglementiert. Zukünftig dürfen Verträge über eine Laufzeit von 40 Jahren (bisher 10 Jahre) für Kernkraftwerke abgeschlossen werden. Die Zahlungsströme über die Vertragslaufzeit sind eine wichtige Grundlage für eine Finanzierung durch Kreditgeber.

(SECTION 3) LANGFRISTIGE PILOTVERTRÄGE

Der Energieminister soll insbesondere mit dem Verteidigungsminister und dem Minister für die Heimatverteidigung langfristige Verträge zur Versorgung mit Kernenergie ausarbeiten. Ziel ist mindestens ein Vertrag mit einem kommerziellen Kernkraftwerk bis zum 31.12.2023.

Der Minister soll neuartige Reaktoren (first-of-a-kind ) und neue kerntechnische Verfahren besonders berücksichtigen, die eine zuverlässige und belastbare (Anmerkung: also ausdrücklich keine wetterabhängigen und an Rohrleitungen gebundene Systeme) Energieversorgung von besonders wichtigen Einrichtungen ermöglichen. Insbesondere für abgelegene Regionen (Anmerkung: Militärstützpunkte etc.) und bei Inselbetrieb geeignete Systeme.

Es sind unter diesen Umständen ausdrücklich höhere, als Marktpreise erlaubt.

(SECTION 4) ENTWICKLUNGSZIELE FÜR FORTSCHRITTLICHE KERNREAKTOREN

Unter fortschrittliche Reaktoren werden auch Prototypen verstanden, die besondere Fortschritte zur jeweils neusten Generation aufweisen:

  • Zusätzliche inhärente Sicherheiten,
  • geringerwertige (Anmerkung: Im Sinne von Menge und Aktivität) Abfälle,
  • bessere Brennstoffausnutzung (Anmerkung: Weniger Natur-Uran),
  • größere Toleranz gegenüber Ausfall der Kühlung,
  • höhere Verfügbarkeit (Anmerkung: Brennelementewechsel etc.),
  • besserer Wirkungsgrad,
  • geringerer Verbrauch an Kühlwasser,
  • die Fähigkeit zur Erzeugung elektrischer Energie und Heizwärme,
  • Anpassung an wachsende Verbräuche durch einen modularen Aufbau,
  • flexible Leistungsbereitstellung zum Ausgleich zwischen dem Angebot an wetterabhängigen Energien und der Verbrauchernachfrage
  • und Fusionsreaktoren.

Es soll ein Projekt zur Demonstration durchgeführt werden. Darunter wird ein fortschrittlicher Reaktor verstanden, der

  • innerhalb eines Versorgungsgebietes als Kraftwerk eingesetzt wird,
  • oder in irgendeinem anderen Zusammenhang, der den kommerziellen Einsatz eines solchen Reaktors erlaubt, eingesetzt wird.

Zu diesem Zweck soll der Minister möglichst bald nach dem Inkrafttreten, die Forschung und Entwicklung von fortschrittlicher, bezahlbarer und sauberer Kernenergie im eigenen Land vorantreiben. Zu diesem Zweck soll die Eignung verschiedener fortschrittlicher Reaktortechnologien für eine Anwendung durch private Unternehmen nachgewiesen werden:

  • zur Gewinnung von emissionsfreier elektrischer Leistung bei einem Energiepreis von bis zu 60 $ pro Megawattstunde, gemittelt über die geplante Lebensdauer des Kraftwerks,
  • zur Versorgung durch Fernwärme, Wärme in industriellen Prozessen und zur Herstellung synthetischer Kraftstoffe,
  • als Backup (Anmerkung: Für „Flatterstrom“) oder beim Einsatz von betriebsnotwendigen Strom-Versorgungsanlagen (Anmerkung: Rechenzentren, militärische Anlagen etc.).

Entwicklungsziele für die (staatliche) Kernforschung sind in diesem Sinne Demonstrationsprojekte, die nicht durch private Unternehmen durchgeführt werden können, da diese nicht in der Lage oder willens sind, das erhebliche finanzielle Risiko der Forschung zu tragen. Es soll der Zugang von Privatunternehmen zu staatlichen Forschungseinrichtungen oder die Nutzung staatlicher Forschungsergebnisse erleichtert werden.

Der Minister soll bis zum 30.9.2028 mindestens in ein Abkommen mit mindestens vier verschiedenen fortschrittlichen Reaktoren eintreten. Der Minister soll in diesem Sinne verschiedene Verfahren zur primären Kühlung (Anmerkung: Metalle, Gas, Salzschmelzen etc.) aussuchen. Er sollte dabei anstreben, daß die Langzeitkosten für elektrische Energie und Wärme konkurrenzfähig sind. Die in die Auswahl einbezogenen Reaktortypen sind durch externe Gutachten zu überprüfen. Es sollen in Zusammenarbeit mit privaten Unternehmen geeignete Liegenschaften ermittelt werden. Es sind staatliche Stellen, die National Laboratories und „höhere Bildungseinrichtungen“ direkt anzusprechen. Neben traditionellen Abnehmern, wie z. B. Stromversorger, sind auch potentielle Anwender neuer Technologien, wie z. B die petrochemische Industrie, sowie die Entwickler fortschrittlicher Reaktoren einzubeziehen.

Der Minister soll sicherstellen, daß er die Forschung auf Schlüsselgebieten der Kernenergie erleichtert, die Erkenntnisse über den gesamten Entwicklungsprozess, die Sicherheitstests und das Genehmigungsverfahren umsetzt. Aufgelegte Forschungsprogramme sollten Wert darauf legen, daß sie Lösungen für die Strahlenbelastung (Anmerkung: Schnelle Neutronen sind fürs Material schädlicher als thermische) und korrodierende Kühlmittel (Anmerkung: z. B. Salzschmelzen) bereitstellen und für die Zulassung fortschrittlicher Brennstoffe (Anmerkung: z. B. metallische zur einfacheren Wiederaufbereitung) sorgen.

Herausforderungen bezüglich Modellierung und Simulation, die den Konstruktionsprozess und das Zulassungsverfahren beschleunigen können, sind zeitnah zu realisieren.

Zugehörige Technologien, wie z.B. elektro-chemische Verfahren oder Wiederaufbereitungsverfahren, die das Volumen der Abfälle und deren Halbwertszeiten verringern, sind entwickelt. Die Infrastruktur, wie z. B. die „versatile fast neutron source“ und Prüfstände für Salzschmelzen sind errichtet. Das Grundlagenwissen über die Physik und Chemie von anderen Kühlmitteln als Wasser, wurde vertieft. Um die Kosten für die Realisierung fortschrittlicher Kernreaktoren zu senken, wurden fortschrittliche Herstellungs- und Konstruktionsverfahren, sowie Materialien untersucht.

(SECTION 5) STRATEGISCHE PLANUNG FÜR DIE KERNENERGIE

Nicht später als 180 Tage nach dem Inkrafttreten soll der Minister den Fachausschüssen von Senat und Parlament einen 10-Jahres-Plan für die Strategie der Umsetzung vorlegen.(Anmerkung: Bisher gibt es keine übergreifende Koordinierung der Forschung und Entwicklung. Kernforschung wird von verschiedensten Regierungsstellen mit jeweils eigener Zielsetzung betrieben.)

Mindestens im Zwei-Jahres-Turnus hat der Minister den einschlägigen Fachausschüssen von Senat und Parlament einen aktualisierten 10-Jahres-Plan vorzulegen. Die Abweichungen oder die nicht Erfüllung sind zu begründen. (Anmerkung: Damit soll erreicht werden, daß neueste Forschungsergebnisse – von wem auch immer – unmittelbar in die laufende Entwicklung neuartiger Reaktoren einfliessen können und so die Zeitdauer bis zur Markteinführung verkürzt wird.)

(SECTION 6) VIELSEITIG VERWENDBARE QUELLE SCHNELLER NEUTRONEN AUF DER BASIS EINES REAKTORS

Als „Schnelle Neutronen“ werden hier Neutronen mit einer Bewegungsenergie von über 100 Kiloelektronenvolt verstanden. Der Minister soll für diese Quelle verantwortlich sein und sie soll als öffentliche Einrichtung betrieben werden. (Anmerkung: Hinter dieser „Quelle“ verbirgt sich ein Reaktor auf der Basis des PRISM Konzepts von GE Hitachi. Aufträge wurden bereits erteilt und Mittel von bis zu 800 Milionen Dollar jährlich in den Haushalt eingestellt. Man rechnet mit Gesamtkosten von bis zu sechs Milliarden Dollar. Es wird also diesmal nicht gekleckert. Als „Forschungsreaktor“ unterliegt er auch nicht dem normalen Genehmigungsverfahren mit seiner bekannt langen Dauer – auch hier heißt es: Zurück in die Zukunft.)

Der VTR (Versatile Test Reactor) soll die öffentliche Forschung mit „schnellen Neutronen“ sicherstellen. (Anmerkung: Seit der Ausserbetriebsetzung des Halden-Reaktors in Norwegen ist selbst die Industrie bei Bestrahlungsexperimenten auf China und Rußland angewiesen – ein absolutes No Go für die nationale Sicherheit.) Der Minister soll gewährleisten, daß die Quelle die Bestrahlung mit dem schnellen Neutronenspektrum ermöglicht und für neuartige Forschungsanforderungen erweiterbar ist. Der Minister soll gewährleisten:

  • Die Fähigkeit Experimente und Materialtests unter hohen Temperaturen durchzuführen.
  • Hohe Flüsse von schnellen Neutronen, wie sie bisher an anderen Forschungseinrichtungen nicht möglich sind.
  • Eine optimale Basis für zukünftige Forscher zu schaffen.
  • Eine maximale Flexibilität bei der Bestrahlung und ein maximales Volumen zu schaffen, damit so viele Forschergruppen wie praktikabel, tätig sein können.
  • Möglichkeiten zur Bestrahlung von Neutronen mit einem geringeren Energiespektrum zu gewährleisten.
  • Verschiedene Kreisläufe für Tests mit verschiedenen Brennstoffen und Kühlmitteln.
  • Zusätzliche Einrichtungen zur Untersuchung der Eigenschaften vor und nach der Bestrahlung.
  • Geringe Kosten für den Betrieb und Unterhalt über die gesamte Lebenszeit.

Der Minister soll bis spätestens zum Ende des Jahres 2025 die Anlage in Betrieb nehmen. (Anmerkung: Make America Great Again. Dieses Programm ist nur mit dem Bau des ersten Atom U-Boots oder dem Apollo-Programm in seinem Ehrgeiz vergleichbar.)

(SECTION 7) PROGRAMM ZUR SICHERHEIT VON FORTGESCHRITTENEM BRENNSTOFF

Zur Unterstützung der Kernwaffenproduktion und der Schiffsreaktoren (der Marine) benötigen die USA einen vollständigen Brennstoffkreislauf für leicht- und hochangereichertes Uran: Uranminen, Konversion, Anreicherung und Brennstoffherstellung.

Viele Unternehmen in den USA benötigen den Zugang zu Uran mit einer Anreicherung von knapp unter 20%-U235 (HALEU) für:

  • Erste Brennstofftests
  • Betrieb von Demonstrationsreaktoren
  • Kommerzieller Betrieb von fortschrittlichen Reaktoren

Bis heute existiert keine Anlage zur Herstellung von Brennstoff mit einer Anreicherung von mehr als 5%-U235 in den USA. Ein gesunder kommerzieller Brennstoffkreislauf mit höherer Anreicherung wäre gut für die einschlägigen Bereiche der nationalen Sicherheit und für die fortschrittliche kerntechnische Industrie der USA. Durch die Bereitstellung von Uran mit einer Anreicherung von knapp bis unter 20% aus den Beständen für die Rüstung für erste Brennstofftests und einen Demonstrationsreaktor könnte

  • der Weg bis zur Markteinführung solcher Konzepte,
  • die Entwicklung eines Marktes für fortgeschrittene Reaktoren
  • und ein wachsender kommerzieller Brennstoffkreislauf

beschleunigt werden. (Anmerkung: Hier wird das „Henne-Ei“ Problem durch eine Öffnung der Schatulle der Rüstung durchbrochen. Ein Zeichen, daß es mit einer möglichst schnellen Umsetzung sehr ernst gemeint ist. Gleichzeitig wird mit der Verwendung von höher angereichertem Uran die Plutonium-Problematik geschickt umschifft. Auch diese Pragmatik, deutet auf den festen Willen zu einer schnellen Entwicklung hin.)

Der Minister soll nicht später als in einem Jahr nach Inkraftsetzung höher angereichertes Uran bereitstellen und Verträge für Verkauf, Weiterverkauf, Übertragung und Vermietung zur Verwendung in kommerziellen oder nicht kommerziellen Reaktoren ausarbeiten.

Jeder Mietvertrag sollte eine Klausel enthalten, daß der Brennstoff im Eigentum des Ministeriums verbleibt, einschließlich einer Endlagerung der radioaktiven Abfälle infolge der Bestrahlung, und einer Wiederaufbereitung.(Anmerkung: Bei einer Miete könnten also die vorhandenen (militärischen) Wiederaufbereitungsanlagen und das WIPP als (staatliches) Endlager genutzt werden. Dies dürfte Störungen durch die „Anti-Atombewegung“ nahezu unmöglich machen.)

Bis Ende 2022 hat der Minister zwei Tonnen (bezogen auf den Gehalt von U235) und bis Ende 2025 zehn Tonnen zur Verfügung zu stellen. Dieses Programm endet 2034 oder wenn genug Uran aus kommerziellen Quellen zur Verfügung steht.

(SECTION 8) QUALITÄTSOFFENSIVE FÜR UNIVERSITÄTEN

Das Parlament stellt fest, daß Kernkraftwerke in den USA Milliarden Dollar Auftragsvolumen erzeugen und zehntausenden Amerikanern gut bezahlte Arbeitsplätze geben; dies gilt insbesondere in den Standort-Gemeinden. Der Weltmarkt für kommerzielle Kernkraftwerke wird in der Dekade 2018–2028 (nach Angabe der Handelskammer) um 740 Milliarden Dollar wachsen. Die Teilnahme und (wieder gewonnene) Führerschaft auf diesem Markt kann zu entsprechenden Exporten führen. Den Einfluß auf die internationalen Standards für Sicherheit, Schutz und gegen Weiterverbreitung könnten über die Handelsbeziehungen aufrechterhalten und weiter ausgebaut werden. Dies erfordert umfangreiche Investitionen in fortschrittliche Kerntechnik. Um die Welt in die nächste Generation kommerzieller Kernreaktoren zu führen, muß die Industrie für fortschrittliche Kernenergie in einen Zustand beschleunigten Wachstums versetzt werden. Dazu müssen Kooperationen (public-private-partnerships) zwischen den öffentlichen Institutionen und der Privatwirtschaft geschaffen werden. Neue Reaktoren stellen besondere Anforderungen an die Genehmigungs- und Überwachungsinstitutionen. Dafür sind hoch qualifizierte Arbeitskräfte nötig. Die Universitäten sollen jährlich mindestens 600 Absolventen (undergraduate students) bzw. 500 Absolventen (graduate students) der Kerntechnik hervorbringen. Dies ist der Mindestbedarf um eine internationale Führung auf diesem Gebiet zu erlangen. (Anmerkung: Hinzu kommen noch die von der Marine selbst ausgebildeten und aus deren aktiven Dienst ausgeschiedenen.)

Um auf dem neusten Stand Forschung und Entwicklung betreiben zu können, sind zusätzlich Fachkräfte auf den Gebieten Rüstungskontrolle, Nuklearmedizin und fortschrittlicher Fertigungsverfahren etc. auszubilden. (Anmerkung: Wie gut, daß auf Grund der unendlichen Weisheit unserer Kanzlerin, Deutschland bald nur noch „Windmühlenbauer“ und „Batterien in Autos Einsetzer“ braucht. Angepaßte Technologie halt, für die, „die noch nicht so lange hier leben“.)

Abschließende Bemerkungen

Es scheint, der Riese USA ist erwacht. Inzwischen kommen rund zwei Drittel aller neuen Kernkraftwerke aus China und Rußland. Die USA sind nicht mehr lange der größte Produzent elektrischer Energie aus Kernenergie. Das bedeutet, die Führungsrolle geht verloren. Die Druckwasser-Technologie ist ausgereizt. Es ist absehbar, wann China und Rußland vollständig aus eigener Kraft Kernkraftwerke auf internationalem Niveau bauen können. China wegen seiner breiteren industriellen Basis sicherlich früher. Beide Länder drängen massiv auf die Märkte in Schwellenländern. Was sie technisch noch nicht leisten können, machen sie über den Preis wett.

Hinzu kommt der Schock über die beiden aus dem Ruder gelaufenen Baustellen Vogtle und Summers: Man kriegt einen selbst entwickelten Reaktor im eigenen Land nicht mehr termingerecht und zu den geplanten Kosten fertig. Für die kerntechnische Industrie hat das wie die Unglücke mit der Raumfähre auf die Raumfahrtindustrie gewirkt. Es war höchste Zeit sich neu zu erfinden. Aus dem „Raumgleiter“ wurde ein privat entwickelter „Bleistift“, der senkrecht auf einem Ponton im Meer zur Wiederverwendung landet. Inzwischen plant man die Reise zum Mars.

In der Kerntechnik kommt die Abkehr vom immer größer werden (Kostendegression), zum genauen Gegenteil hin. Anstatt immer mehr (erforderliche) Sicherheitssysteme, hin zu „inhärenter Sicherheit“. Zur Kostensenkung Serienfertigung in der Fabrik. Ganz nebenbei die Erschließung neuer Märkte durch diese Maßnahmen: Kleinere Stromnetze, Länder die gar nicht so viel Kapital für ein konventionelles Kernkraftwerk aufbringen können, Länder die nicht über die Infrastruktur für Betrieb und Wartung verfügen usw.

Hinzu kommt die größer werdende – oder zumindest so empfundene – Problematik des „Atommülls“. Ein Leichtwasserreaktor produziert zwar – gemessen an einem fossilen Kraftwerk – verschwindend geringe Mengen an Abfall, aber mit steigender Anzahl werden auch die abgebrannten Brennelemente spürbar. Die naßchemische Wiederaufbereitung mit anschließender erneuter Verwendung des Plutoniums in Leichtwasserreaktoren (Mischoxid) hat sich auch nicht als der Hit erwiesen. Will man das „Atommüllproblem“ besser in den Griff kriegen, ist der Übergang zu Reaktoren mit schnellem Neutronenspektrum nötig. Nur mit schnellen Neutronen kann man alle Uran- und Plutoniumkerne erfolgreich spalten. So wird aus abgebrannten Brennelementen wieder neuer Brennstoff. Das verringert den Einsatz des Brennstoffs für eine vorgegebene Menge elektrischer Energie mindestens um den Faktor 60. Weniger Brennstoff, weniger Abfall. Hinzu kommt aber noch ein zweiter Vorteil: Nicht nur weniger, sondern auch weniger langlebiger Abfall. Die übrig bleibenden Spaltprodukte stellen nur eine Strahlenquelle für Jahrzehnte oder wenige Jahrhunderte dar. Früher stand das „Brüten“, heute das „vollständig aufbrauchen“ im Vordergrund. Brütertechnologie wird auf absehbare Zeit – wenn überhaupt jemals – nicht gebraucht. Schon heute haben wir Plutonium im Überfluß und Uran und Thorium sowieso. Deshalb kann man auch bei dieser Reaktortechnologie von den „Gigawattmaschinen“ abschied nehmen und auf kleinere, inhärent sichere Einheiten übergehen. Diese sind „walk-away-safe“. Man kann einfach die Turbine abstellen und nach Hause gehen. Keine Science Fiction, sondern zig mal beim EBER II praktiziert. Das Kernkraftwerk zur Strom- und Wärmeversorgung mitten in der Stadt, alles andere als Utopie. Natürlich für das Zeitalter nach dem Zusammenbruch des Öko-Sozialismus, versteht sich.

Der Beitrag erschien zuerst bei NUKEKLAUS hier




Die Kraft-Wärme-Kopplung

Das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) beruht auf der kombinierten Nutzung der Energie eines Brennstoffs in Form von Strom und Dampf für die Wärmeversorgung oder als Prozesswärme. Reine Kondensationskraftwerke arbeiten den Dampf in der Turbine bis zum Kondensationsniveau im Vakuumbereich bei etwa 36 Grad Celsius ab. Die anfallende Niedertemperaturwärme lässt sich kaum nutzen und muss über Kühltürme oder Durchflusskühlung an die Umwelt abgeführt werden. Je nach Standort können eventuell noch Gewächshäuser beheizt werden.

Entnimmt man der Turbine Dampf mit höheren Parametern, kann mit diesem über Vorwärmer ein Heiznetz versorgt werden, am Ende muss weniger Abwärme an die Umgebung abgegeben werden. Dadurch steigt der Grad der Brennstoffausnutzung, was die Effektivität der Anlage erhöht und preisgünstig und emissionsarm Wärme bereitstellt.

Dieses Prinzip funktioniert unabhängig vom verwendeten Brennstoff. Krönung in der Anwendung sind moderne GuD-Anlagen auf Erdgasbasis, die Verbrennungswärme in einer Gasturbine, Rauchgaswärme über einen Wasser-Dampf-Kreislauf in einer Dampfturbine und Fernwärme über Dampfentnahmen nutzen. Nur über dieses Prinzip sind Gaskraftwerke bei uns derzeit wettbewerbsfähig.

In großen Kondensationskraftwerken auf Kohlebasis bietet es sich an, KWK wenigstens teilweise zu nutzen. Teils wurden die Anlagen dafür ausgelegt, teils erst später nachgerüstet. So werden Cottbus, Spremberg, Senftenberg und Weißwasser in der Lausitz von den Braunkohlekraftwerken Jänschwalde, Schwarze Pumpe und Boxberg mit Fernwärme versorgt oder mitversorgt.

Nun stellen Energieideologen fest, dass es gute und böse Fernwärme gibt. Ein krasses Beispiel dazu liefert die Geschichte des Hamburger Steinkohlekraftwerks in Moorburg. Platzhirsch Vattenfall kündigte 2004 an, einen 700-Megawatt-Steinkohleblock an die Stelle eines alten Ölkraftwerks zu setzen. Die CDU-Alleinregierung der Hansestadt ermutigte Vattenfall, einen Doppelblock zu bauen, was der Norddeutschen Affinerie erspare, in ein eigenes Kraftwerk zu investieren. Es entstand ein Projekt über ein Kraftwerk mit 1.640 Megawatt Leistung. Nach den Wahlen 2008 ging eine CDU-Grünen-Regierung ans Werk. Der Erste Bürgermeister Ole von Beust (nun verächtlich als „Kohle-Ole“ betitelt) hielt am Kraftwerksbau fest. Die Grünen mussten zähneknirschend zustimmen, zu weit war das Projekt schon vorangeschritten. Dafür taten sie dann alles, den Bau zu behindern. Zunächst versuchten die üblichen militanten Fußtruppen die Baustelle zu stürmen, während die grüne Umweltsenatorin Hajduk an weiteren Auflagen bastelte. Vattenfall baute als Ausgleichsmaßnahme unter anderem eine –zig Millionen teure Fischaufstiegstreppe in Geesthacht, weitab vom künftigen Kraftwerk Moorburg.

Klimagerechte Baubehinderung

2008 klagte Vattenfall gegen die strikten Einschränkungen der Genehmigung, letztlich sogar gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Weltbank-Schiedsgericht in Washington (ICISD). Man einigte sich. Im November 2011 verhinderte der Erste Scholz („G-20-Gipfel ist wie Hafengeburtstag“) die geplante Fernwärmetrasse von Moorburg nach Altona unter anderem mit dem Argument, es müssten dafür 500 Bäume gefällt werden. Das macht man heute für ein einziges Windrad im Wald, ohne mit der Wimper zu zucken. Scholz blockierte damit auch einen entscheidenden energetischen und umweltfreundlichen Vorteil: Die Kraft-Wärme-Kopplung.

Inzwischen arbeitete der BUND mit aller Kraft daran, die wasserrechtliche Genehmigung zu kippen. Letzten Endes war das erfolgreich, ein teurer Hybrid-Kühlturm musste nachgerüstet werden, der einen erheblichen elektrischen Eigenbedarf erfordert. 2015 verklagte dann sogar die EU Deutschland wegen tierschädlicher Wasserentnahme aus der Elbe. Der Betrieb über Kühlturm und ohne KWK senkt Wirkungsgrad und Brennstoffausnutzungsgrad erheblich – mit entsprechender Steigerung der Emissionen. Die ursprünglich projektierten 46,5 Prozent Wirkungsgrad können nicht mehr erreicht werden. Einige –zig Tonnen Steinkohle müssen nunmehr für die gleiche elektrische Leistung pro Stunde zusätzlich verbrannt werden.

Die Wärmeversorgung Hamburgs läuft zum großen Teil weiter über das Heizkraftwerk in Wedel, einem so genannten „Adenauer-Kraftwerk“ aus den 60er Jahren. Es sollte längst stillgelegt sein, schon 2003 dachte man über Ersatz nach. Mit dem Bau des Kraftwerks Moorburg gab es Hofftnung, den Standort gänzlich überflüssig zu machen. Nun muss in Wedel ein Neubau her, was die zuständige Bürgerinitiative natürlich verhindern will. 2021 droht der jetzigen Anlage das Zwangsaus auf Grund strengerer Emissionsgrenzwerte.

Umweltsenator Kerstan von den Grünen hat inzwischen ein Konzept. Industrielle Abwärme aus Großunternehmen wie der Kupferhütte Aurubis und dem Stahlwerk von Arcelor Mittal soll genutzt werden,  auch mit Hilfe einer Wärmepumpe die Wärme eines Klärwerks inklusive Warmwasserspeicher. Ein Konzept, aber kein Plan und auch keine Klarheit, was es kostet. Zudem gehört das Fernwärmenetz immer noch Vattenfall. Die erklärten das Kraftwerk in Moorburg 2016 offiziell zum Heizkraftwerk und bemühen sich weiter um einen Anschluss ans Fernwärmenetz, was die Anti-Kohle-Initiativen natürlich auf die Palme bringt. Die Konzernspitze in Stockholm ist nun geschwenkt und seit einiger Zeit komplett kohlefeindlich eingestellt. In Schweden stellt sich die Kohlefrage durch ausreichend Wasser- und Kernkraft nicht erst. Für die Betriebe im Ausland sieht man die Kohlenutzung als rufschädigend und zieht nun ein Hybridkraftwerk in Dradenau in Erwägung. Allerdings wird die Zeit knapp, das Planfeststellungsverfahren beginnt gerade erst und die Wahlen 2020 werfen ihre Schatten voraus.

Das Heizkraftwerk Wedel räuchert inzwischen weiter. Es liegt in Schleswig-Holstein, belastet also nicht die Hamburger „Klimabilanz“. Sollte es mit Ausnahmegenehmigung über 2021 hinaus weiterlaufen müssen, würden die dann nötigen „lebensverlängernden Maßnahmen“ nochmals bis zu 70 Millionen Euro erfordern – ohne Aussicht auf Amortisation.

Dass Hamburgs Energiepolitik nicht optimal und immer korrekt verläuft, zeigt auch die Geschichte der Rekommunalisierung und „Hamburg Energie“.

 

Gute Wärme – böse Wärme

Ähnlich ideologisiert geht das SPD-regierte Leipzig vor. Oberbürgermeister Jung will ab 2023 keine Fernwärme mehr aus dem südlich der Stadt gelegenen Braunkohlekraftwerk Lippendorf, das die Wärme bisher zuverlässig, preiswert und ökologisch sinnvoll liefert. Stattdessen will er auf städtischem Gebiet ein Gaskraftwerk bauen lassen. Das soll sich dann preislich für die Wärmekunden nicht auswirken, meint er als von jeglichem ökonomischen Sachverstand befreiter Sozialdemokrat. Vermutlich nährt die Hoffnung auf ausreichende Subventionierung seine Vision. Ein weiteres Hilfsargument liefert die „Endlichkeit“ der Braunkohle. Dieses Argument greift gerade angesichts des Kraftwerks Lippendorf nicht, das zu den modernsten Europas und zur Hälfte der EnBW gehört. Es liefert über die neue Südost-Link-Trasse den Strom zum großen Teil nach Süddeutschland, der neuen „Zone“, wo die Lieferungen absehbar dringend gebraucht werden.

Der Entfall der KWK ist ökologischer Unfug. Der Anteil nicht mehr ausgekoppelter Wärme wird noch ein stückweit in Strom umgewandelt, der Rest als Kondensationsabwärme über die Kühltürme an die Umgebung abgegeben. Diese Wärme wird dann über die Verbrennung eines nur vermeintlich emissionsärmeren BrennstoffsErdgas in Leipzig mit entsprechenden Emissionen, auch an anderen Rauchgasbestandteilen, erzeugt.

300 Millionen Euro will die Stadt für dieses Vorhaben ausgeben und auch Biogas nutzen, das etwa dreimal so teuer wie Erdgas ist und nur in geringen Mengen verfügbar.

Was bisher in allen Kohleausstiegsdiskussionen untergeht, ist die Frage, wie viele neue Heiz(kraft)werke als Ersatz für die jetzt liefernden Anlagen deutschlandweit gebaut werden müssten, was das kostet, wer das überhaupt tut (private Investoren werden sehr vorsichtig sein) und wie lange es dauert. Eine weitere offene Flanke ist der Entfall vieler Kohlekraftwerke in ihrer Eigenschaft als Abfallentsorgungsbetriebe. Die RWE verwertet über 1,6 Millionen Tonnen Abfälle pro Jahr thermisch, vor allem Klärschlämme (die nicht mehr auf den Acker dürfen) sowie Haushalts-und Gewerbemüll. In der Lausitz entsorgt allein das Kraftwerk Jänschwalde pro Jahr 450.000 Tonnen aufbereiteten Müll als Ersatzbrennstoff und hilft damit Berlin, nicht im Müll zu ersticken. Im Kraftwerk Lippendorf wird Klärschlamm entsorgt. Galten früher Anlagen zur Müllverbrennung und Mischverbrennung als „Dioxinschleudern“ und wurden erbittert bekämpft, zählt man heute die Stromproduktion aus diesen Brennstoffen wie selbstverständlich zur „erneuerbaren“ Energiegewinnung, denn Klärschlamm ist organisch und der Müll enthält auch biogene Anteile. Es heißt auch nicht mehr „Müll“, sondern freundlicher „Siedlungsabfälle“.

Sowohl die Energiepolitik in Hamburg wie auch die in Leipzig zeigt, wie rot-grüne Ideologie zu wirtschaftlich unsinnigen und aus Sicht der Emissionen kontraproduktiven Bestrebungen und Entscheidungen führt. Im Hinterkopf der Entscheider geht es auch nicht um praktisch vorteilhafte Lösungen, auch nicht um geringere Emissionen, sondern um „Zeichensetzen“. Die Abkehr von der verhassten Kohle soll den nachwachsenden und zunehmend geringer gebildeten aber früh indoktrinierten Gretas zeigen, wer hier vermeintlich politisch zukunftsfähig und einzig wählbar ist.

 

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