Groß Glienicke – ein Dorf steht Kopf

Groß Glienicke ist ein nettes Dorf. Es ist direkt an der Stadtgrenze zwischen Berlin, Bezirk Spandau und Potsdam (Nord) gelegen. In seiner Mitte liegt der Glienicker See, welcher zu Mauerzeiten geteilt war und die Stadtgrenze zu Berlin und zu Mauerzeiten auch die Zonengrenze bildete. Klein Glienicke gab es früher auch einmal, es wurde aber zu Beginn des 20 Jahrhunderts eingeebnet. Falls sich jemand wundert, warum es so viele Glienickes um Berlin gibt, Glien ist sorbisch und heißt Ton, es leitet sich vom slawischen „glina“ ab. In den Glienickes wurde Ton abgebaut und dann zu Ziegeln gebrannt und die dienten dann dem Aufbau Berlins von 1870 bis ca. 1920.

Von Michael Limburg

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Der brandenburgische Teil von Groß Glienicke hatte nach der Mauerzeit ca. 1.200 Einwohner, durch Umschichtung und Zuwachs von außen ist es jetzt auf 5000 Einwohner gewachsen. Zusätzlich wurde vor ca. 10 Jahren die Waldsiedlung erschlossen, wo zuvor große Behördenbauten vom 3. Reich standen, die nach und nach von den Brandenburger Landesbehörden übernommen wurde, und hinzu kamen dann 220 großzügig geschnittene Grundstücke, die aktuell mit 72 modernen sehr aufwendigen Einfamilienhäusern bebaut wurden. Und davon – jedenfalls zum große Teil – soll dieser Bericht handeln.

Groß Glienicke kam zu Potsdam

2004 wurde Groß Glienicke in Potsdam eingemeindet, aus dem selbstständigen Dorfbürgermeister mit Gemeinderat, wurde der Ortsbeirat mit der Vorsitzenden Malik, welche die Geschicke des Ortes nun lenkten. Und bisher ging das eigentlich auch ganz gut, wenn man davon absieht, dass viele (neue) Besitzer von Seegrundstücken sich nicht an die bisherige Bauplanung hielten, welcher einen Uferweg (anstelle des früheren Mauerweges) vorsah, und diesen einfach sperrten, indem sie ihre Grundstücke bis zum See ausdehnten. Das nahmen ihnen viele Groß Glienicker übel, und seit 15 Jahren wird vor Gericht gestritten. Bis auf 2 bis 3 Grundstücke wurde der Uferweg wieder freigemacht, aber durchkommen kommt man wegen dieser 2 bis 3 Grundstücke auch nicht.

Die Rechnung der Stadt Potsdam

So weit, so gut. Könnte man meinen. Doch die Groß Glienicker hatten Ihre Rechnung ohne die Stadt Potsdam gemacht. Potsdam ist nämlich chronisch pleite, obwohl gleichzeitig Landeshauptstadt mit Regierung und Landesparlament, wie auch Stadt mit Stadtverordnetenversammlung, Stadtverwaltung dem ein Oberbürgermeister vorsteht, und die normale Verwaltung, behaupten, alles würde besser. Es würde jetzt zu weit führen die Gründe für dieses Pleite sein zu nennen, nur eines kann gesagt werden, Potsdam war und ist seit der Wiedervereinigung rot. Und ein guter Teil der Ausgaben fließt in die nicht enden wollende Migrantenbetreung.

Und weil das so ist, hatte man in Potsdam eine Idee. Die Idee nämlich, die Energie und Wasser Potsdam (EWP), welche zu 65 % Potsdam gehört, zu „überreden“ sich die sicher und reichlich fließenden Einkünfte aus Wind – und Solaranlagen zu sichern. was das anbelangt, ist nun ist Brandenburg, mit der Hauptstadt Potsdam kein unbeschriebenes Blatt. Hier stehen ca. 4.100 Windkraftanlagen mit ca. 9.000 MW Leistung also 14.3 % in Deutschland und jede Menge ausgedehnte Solarfelder, mit ca. 2.000 MW (ca. 2,4 % der deutschen PVA-Leistung).

Und das, obwohl Brandenburg nur 2,2 Millionen Einwohner hat, also nur 2,5 % und die insgesamt 30.000 km^2 Fläche besiedeln, also nur 8,24 % der Fläche von Deutschland.

Das Erneuern der Kraftwämekopplung Potsdam Süd war die Idee

Und die Idee war, dass die EWP – ganz gemeinnützig und völlig im Einklang mit den Bewohnern und Natur- dieses reiche Feld anzapfen möge. Weil, so der offizielle Grund, das bisherige Heizkraftwerk, was gleichzeitig Strom liefert, im Jahre 2035 ausgedient hätte, und nun wolle man Netto-Null, d.h. „Klimaschutz“ bis 2045 anstreben und damit die Vorgaben des Bundes übererfüllen. Doch es blieb nicht allein auf Groß Glienicke und Teile von Spandau beschränkt, sondern man will im Umfeld von Potsdam in in Uetz, in Paaren, in Kartzow und in SAGo das reich bestellte Feld abgrasen.

Ausgewiesene WKA Flächen der EWP

Und – wenn dies alles genehmigt – dann eine „intelligente“ Sektor Kopplung einführen, indem aus dem „Überschussstrom“ Wasserstoff hergestellt würde, der dann zu Wasser verbrannt, wieder Strom und Wärme liefert.

Wie das sich mit Treibhausgas Wasserdampf verträgt wurde nicht erwähnt, wen es interessiert, kann es hier nachlesen.

Info Wasserdampf und H2 Erzeugung

Wasserdampf und H2 Erzeugung

 

Also gesagt getan. Sehr kurzfristig wurde eine Bürgerinformationsveranstaltung einberufen, bei der die Pläne vorgestellt wurden. Und von da an gab es kräftigen Gegenwind. Besonders die Bewohner der sog. Waldsiedlung (s.o.) fürchten um Ihre Gesundheit, den Wert Ihrer Häuser, von denen viele noch nicht bezahlt wurden, die Natur, die Infraschall, der sie belästigen würde bis hin zu Schlaflosigkeit, Erbrechen und vieles andere mehr. Sie wollten und konnten nicht beschwichtigt werden, egal wie angestrengt die Planer der EWP und die Leute der Stadtverwaltung darum rangen.

Der Ortsbeirat tagt

Dann kam der 24.6.25 – also unmittelbar darauf-, dass sich der Ortsbeirat in seiner Sitzung damit beschäftigte und den Bebauungsplan für diese Anlagen verwarf, der städtische Arbeitskreis dafür, hatte dem Ortsbeirat vorab mitgeteilt, wenn der den Plan verwerfen würde, dann würde er ihn auch nicht dem Stadtparlament zur Entscheidung vorlegen, oder genehmigen würde, worauf dann wenige Tage später die Stadtverordnetenversammlung zusammentreten und verwerfen oder genehmigen würde.

Um es kurz zu sagen, der Besprechungsaal, wo normalerweise kaum jemand die Sitzung des Ortsbeirates verfolgte, war brechend voll. Er krachte aus allen Nähten, viele mussten tlw. draußen bleiben oder sich mit dem Fußboden begnügen. Und es ging ca. 3 1/2 Stunden sehr hoch her. Wenige Argument für den Windpark aber jede Menge dagegen. Eine Frau meinte bspw. dass sie alle ihre Häuser in der Waldsiedlung schon von Angang auf „grün“ gebaut hätten, hoch isoliert, Null-Energiehäuser, die mit Wärmepumpen versorgt würden. PV-Anlagen auf den Dächern, und, und, und. Zu allem Überfluss war der vorige Sonntag (22.6.25) mit Sonnenschein im Überfluss gewesen (ein typischer Fall von Klimawandel, wenn man mir diesen schlechten Scherz erlauben will), was wiederum dank der überreichen Versorgung mit Solarfeldern leider, leider, leider zu Überspannung geführt hätte und bei dieser Frau Schäden in der Höhe von 5000 € geführt hätten. Und die verantwortliche EWP – genau jene die noch viel mehr davon hätte – hätte sich nicht mal bei diesen Leuten gemeldet.

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Und als sei das noch nicht genug, dieser Teil von Potsdam grenzt an Berlin (Spandau) wo das Landschaftsschutzgebiet der ehemaligen Rieselfelder (seit 1920 nicht mehr) und auch auf diesen will der Berliner Senat div. Windkraftanlagen bauen. Vorgeschobener Grund, der Bund verlange dies, und wenn der Grunewald dafür nicht mehr in Frage käme, dann müsste das eben woanders sein. Es hatte wohl dem Berliner Senat niemand gesagt, wenn sie schon diesen vorgeschobenen Grund anführen, dass dann auch das riesige Tempelhofer Feld dafür geeignet wäre, aber dort wohnen ja auch viele Grüne und der Volksentscheid dort nicht zu bauen, ist wohl heilig. Und auch diese Einwohner, sind stinksauer. Und zu Recht, wie man meinen mag.

Und dann, nach ca. 3 ½ stunden erregten Wortwechsels später traf der Ortsbeirat, völlig unbeeindruckt von der Stimmung im Saal und im Ort, seine Entscheidung. Sie wurde mit 5 (Forum, Grüne, SPD) gegen 2 Stimmen (CDU) angenommen.

Die Menge war sprachlos und versprach, der Kampf beginnt jetzt erst.

Anhang: Lesen Sie hier die Auswirkungen des zugrunde liegen „Fit for 55“ Programm auf die Welttemperatur:Klimanetrales Europa Lomborg Grafik

 




Wer zahlt die Profite der Solarstromerzeuger?

Betreiber von Solarstromanlagen profitieren von gesetzlich gesicherten hohen Einspeisevergütungen und von der direkten Verwendung des erzeugten Stroms, der billiger als Netzstrom ist. Doch diese Profite müssen wir alle mit immer höheren Netzstromkosten bezahlen. 

 

Prof. Dr. Ing. Hans-Günter Appel
Pressesprecher NAEB

Wohl jeder kennt im Familien- und Freundeskreis Betreiber von Solarstromanlagen. Wir haben inzwischen mehr als 5 Millionen solcher Stromerzeuger auf Balkonen, Dächern und Feldern montiert mit einer installierten Leistung von über 100 Gigawatt. Das ist mehr als die für Deutschland benötigte Leistung. Die liegt je nach Tageszeit und Wochentag zwischen 40 und 75 Gigawatt. (1 Gigawatt (GW) = 1 Milliarde Kilowatt (kW)).

Installierte Leistung wird nicht erreicht 

Doch die installierte Leistung liefern Solaranlagen nicht. Nachts, wenn die Sonne nicht scheint, gibt es keinen Solarstrom. Bei vollem Sonnenschein werden maximal 70 Prozent der installierten Leistung erreicht. Solaranlagen erreichen im Jahresmittel nur 10 Prozent ihrer installierten Leistung. Die 5 Millionen Solaranlagen können Deutschland also bei weitem nicht versorgen.

Das nächste Problem des Solarstroms sind seine großen nicht planbaren Leistungsschwankungen. Sie müssen durch Kraftwerke oder Speicher auf den Bedarf geregelt, also dem Bedarf angepasst werden. Stromspeicher mit den dafür erforderlichen Größen brauchen nach derzeitigen Kenntnissen Rohstoffe in Mengen, die weltweit nicht verfügbar sind. Das Speichern dieses Stroms in umgewandelter Form als Wasserstoff ist eine nicht bezahlbare Utopie mit viel zu großen Energieverlusten. So bleiben zum Regeln des Netzes nur die herkömmlichen Kraftwerke (Kohle, Erdgas, Erdöl). Batterien und Pumpspeicherwerke können nur kurzfristige Laständerungen regeln.

 

Immer häufiger negative Strompreise

Kritisch wird es, wenn hohe Solarleistungen in der Mittagszeit auf zu geringen Bedarf stoßen. Dann haben wir zu viel Strom im Netz. Die Sicherungen sprechen an und schalten überlastete Leitungen ab. Blackout! Spanien lässt grüßen. Um dies zu vermeiden, wird der Strom verschenkt. Immer häufiger muss dem Abnehmer sogar noch Geld dafür gezahlt werden, dass er den überflüssigen Strom überhaupt abnimmt (negative Strompreise an der Börse). Eine Möglichkeit, den überschüssigen Strom zu vernichten, haben die Pumpspeicherwerke. Sie pumpen mit dem Strom Wasser in das bereits volle Oberbecken, öffnen den Überlauf und lassen es dann frei den Berg hinunterlaufen. Inzwischen führt der massive Ausbau der Solarstromerzeugung bei sonnigen Hochdrucklagen fast täglich in der Mittagszeit zu negativen Strompreisen. Aber die EEG-Einspeisevergütungen erhalten die Solarstromerzeuger weitgehend trotzdem.

Versagen der Medien

Auf einer Bahnfahrt, die mich ohne Umsteigen von Passau nach Dortmund bringen sollte, aber schon in Frankfurt mit einer Stunde Verspätung endete, kam ich mit meinem Gegenüber, einem Unternehmer, ins Gespräch. Er berichtete von seiner Solaranlage auf dem Dach, die überwiegend seinen Strombedarf decke. Die Stromkosten seien durch die Anlage deutlich geringer geworden. Im Sommer gebe es häufig einen Überschuss, den er für 8 Cent/Kilowattstunde (Ct/kWh) ins Netz einspeise. In der dunklen Jahreszeit und bei längeren Schlechtwetterperioden ohne Sonnenschein müsse er aber auf den teuren Netzstrom für 35 bis 40 Ct/kWh ausweichen. Als ich ihm erläuterte, dass er mit seiner Anlage zu den steigenden Strompreisen, der Schwächung des Stromnetzes und mit seinen Profiten zu einer unsozialen Umverteilung von unten nach oben beitrüge, die ich und alle übrigen Netzstrombezieher bezahlen müssen, war er sehr erstaunt. Sein Kommentar: „Warum hat das mir bisher Keiner gesagt?“

In dieser Frage steckt die schwerwiegende Kritik an den Medien, einseitig und nur Positives über die Energiewende zu berichten. Mein Gesprächspartner hatte offensichtlich keine Ahnung von den Problemen der Stromversorgung. Für ihn kommt Strom jederzeit aus der Steckdose. Die Informationen zu seiner Meinungsbildung kamen von den „Qualitätsmedien“,  den überregionalen Zeitungen und den öffentlichen Fernsehanstalten. Mein Gesprächspartner dürfte zu der Mehrheit in Deutschland hören, die wegen der einseitigen Berichterstattung glauben, die Energiewende sei notwendig und zielführend für einen „Klimaschutz“. Die Quellen für diese Berichte sind eine ideologisch gelenkte Politik und die Profiteure dieser Politik. Sie werden nicht ausreichend hinterfragt.

Solarstromerzeuger an steigenden Netzkosten beteiligen

Die 5 Millionen Solaranlagen haben– ebenso wie die Windstromerzeugung – maßgebend zur Steigerung der Strompreise und Schwächung des Stromnetzes beigetragen. Mit jeder weiteren Anlage nehmen Steigerung und Schwächung zu. Auch die verstärkte Nutzung des selbst erzeugten Stroms führt in die gleiche Richtung, weil die Regelenergie und die Bereitstellung von Kraftwerkstrom für Dunkelflauten immer teurer werden. Die Kosten werden auf die Netzstrombezieher umgelegt. Der Solarstrombetreiber erhält dagegen noch einen Bonus oder eine Subvention. Er ist für seine Anlage von der Mehrwertsteuer befreit. Wir leisten uns staatliche Unterstützung für höhere Strompreise und die Schwächung des Stromnetzes.

Die Solarstromerzeuger sollten angemessen zu den steigenden Stromkosten, die sie verursachen, beitragen. Wenn sie einen Teil ihres Stromes selbst verbrauchen, aber im Winterhalbjahr einen hohen Bedarf an Netzstrom haben, sollten sie einen Tarif für die höchste genutzte Jahresleistung zahlen. Leistungstarife sind in Wirtschaftsbetrieben üblich. Es sind die Kapital- und Personalkosten, die für das Bereitstellen der maximal entnommenen Leistung entstehen. Für ein Kilowatt (kW) Leistung liegen die Kosten bei 150 bis 200 Euro im Jahr. Werden an einem kalten und dunklen Wintertag über 15 Minuten für Licht, Heizung, Internet und Kochen 10 kW aus dem Netz bezogen, sind bei einem Leistungstarif bis zu 2000 Euro/Jahr fällig.

Subventionen für Solarstrom streichen 

Weiter sollte auch für Solaranlagen Mehrwertsteuer erhoben werden. Die Einspeisevergütung muss dem jeweiligen Börsenpreis entsprechen. Bei negativen Preisen müssen die Erzeuger zuzahlen. Nur so kann Solarstrom marktwirtschaftlich organisiert werden. Dies sollte möglich sein, denn die „Experten“ der Energiewende behaupten, Solarstrom sei am günstigsten.

 

 

 




Kommt das Kernkraftwerk Fessenheim zurück ans Netz?

Ein Steinwurf hinter der deutschen Grenze könnte in einem reaktivierten KKW vielleicht wieder Atomstrom für Deutschland erzeugt werden. Die französische Atomkraft wird hierzulande dank der Energiewende zuweilen dringend gebraucht.

Von Manfred Haferburg

 

Das KKW fessenheim steht nur ein paar hundert Meter von der Deutschen Grenze entfernt. Es besteht aus zwei Reaktorblöcken von je 900 MW und wurde 1977 in Betrieb genommen. Deutsche Kernkkraftgegner bekämpften das Kraftwerk viele Jahre, diffamierten es als „Pannenreaktor“ und ließen kein gutes Haar an der Anlage. 2020 hatten sie endlich Erfolg, das KKW wurde vermeintlich für immer abgeschaltet. Der französische Staatskonzern EdF  berichtete damals: „Es ist das erste Kraftwerk, das im Rahmen des mehrjährigen Energieprogramms zur Verringerung des Kernenergieanteils der französischen Stromerzeugung endgültig vom Netz genommen wurde. In 43 Betriebsjahren hat es 448 TWh Strom erzeugt. Dies entspricht dem elsässischen Stromverbrauch von 30 Jahren.“ Die Deutschen Medien überschlugen sich vor Jubel. Haben sie sich zu früh gefreut?

Bekanntlich hat es sich die französische Regierung inzwischen anders überlegt und statt Kraftwerksausstieg sollen nun zunächst sechs neue große Kernkraftwerke vom Typ EPR gebaut werden. Doch Fessenheim sollte ursprünglich rückgebaut werden. Die Rückbau-Genehmigung sollte 2026 erteilt werden.

Nun die große Überraschung. Der französische Sender BFM berichtet, dass die Nationalversammlung am 18. Juni den Beschluss fasste, das Kraftwerk wieder in Betrieb zu nehmen. „Dank der Mobilisierung der Abgeordneten des Rassemblement National nach der Rückkehr aus der Sitzungsunterbrechung wurde ein Änderungsantrag zur Wiederinbetriebnahme des Kernkraftwerks Fessenheim und seiner beiden Reaktoren angenommen“.

In französischen linken Medien hört man nun Heulen und Zähneklappern. Genau wie in Deutschland sei eine Wiederinbetriebnahme gar nicht möglich. Allerdings ist bisher noch keine Rückbaugenehmigung erteilt, also wurde die Anlage noch nicht zerstört. Auch wird der Beschluss des französischen Unterhauses als Unerlaubt juristisch angegriffen.

„Notwendigkeit für die Energiesouveränität“

Insbesondere in Deutschland  besteht die berechtigte Sorge, dass eine Wiederinbetriebnahme von Fessenheim die Diskussion des Rückholens der deutschen Kernkraftwerke wieder lostreten könnte. Auf der anderen Seite muss man beachten, dass Seit der Abschaltung der deutschen Kernkraftwerke Frankreich den Strom von etwa drei französischen Kernkraftwerken sehr gewinnträchtig nach Deutschland exportiert. Das paradoxe Resultat: Das Kernenergieausstiegsland Deutschland bezieht  Strom aus Kernenergie, die im Kernergie-Nachbarland Frankreich betrieben werden.

So ganz unwahrscheinlich ist die Wiederinbetriebnahme von Fessenheim also  nicht. Die Zukunft wird zeigen, ob dies eine  Tatarenmeldung ist. Jean Philippe Tanguy (RN) sagte in seiner Antragsbegründung: „Die Wiedereröffnung muss so schnell wie möglich erfolgen, sobald die technischen Bedingungen und Sicherheitsmaßnahmen dies zulassen. Dies ist eine Notwendigkeit für unsere Energiesouveränität, die Teil einer ehrgeizigen Politik der massiven Wiederbelebung der Kernenergie ist„. Ein kleiner Sieg für die Partei von Marine Le Pen.

Man muss nur nach Japan schauen. Dort wurden seit dem Schock von Fukushima 14 Kernkraftwerke wieder in Betrieb genommen und weitere werden vorbereitet. Sogar Neubauten werden geplant.

Obwohl die „Faktenchecker von DPA“ es vehement leugnen, der französische Kaiser Napoleon Bonaparte soll über die Deutschen gesagt haben: „“Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deutsche. Ich brauchte nur meine Netze auszuspannen, dann liefen sie wie ein scheues Wild hinein. Untereinander haben sie sich gewürgt, und sie meinten ihre Pflicht zu tun. Törichter ist kein anderes Volk auf Erden“. Wie auch immer – was den Ausstieg aus der Kernenergie betrifft, neigt der objektive Betrachter wohl eher zur inhaltlichen Zustimmung.

Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier

 




„So will die neue Ministerin die Energiepolitik verändern“

Mit diesem Titel war ein Beitrag in der WirtschaftsWoche veröffentlicht worden. Katherina Reiche beim Energie-Kongress: So will die neue Ministerin die Energiepolitik verändern

von Peter Würdig

Auf dem jährlichem Kongress des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in Berlin trat auch die neue Ministerin Katherina Reiche auf, und da lohnt es sich schon, genau hinzuhören, um zu erfahren, ob nun in der Energiepolitik wirklich etwas verändert werden soll. Zunächst zur Person, die neue Ministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, ist die frühere Chefin der EON-Tochter WestEnergie, und auf dem Kongress des BDEW fühlte so mancher beglückt: „Das ist eine von uns“. Ob das tatsächlich so ist und sie wirklich etwas von Energiepolitik versteht ist eine ganz andere Frage, denn auf einem solchen Posten musste man ja auch für die Frauenquote sorgen.

Auf dem Kongress skizzierte Reiche ihr Programm, der Kernpunkt dabei: „Europa ist unter Druck, Deutschland ist unter Druck.“ Das dritte Jahr Rezession. „Kein Wachstum in Sicht, die längste Wirtschaftskrise in der Geschichte der Bundesrepublik.“ Dass die Wirtschaft in einer Krise ist, dem wird wohl keiner widersprechen, allerdings müsste man nach den Ursachen fragen, das geschieht nicht, und die bisherigen Fehler der Politik werden mit geringen Nuancen einfach nur fortgesetzt, da kann man dann jetzt nicht auch noch Wachstum erwarten !

Weiter im Original: „Energiepolitik“, sagt Reiche, „ist weit mehr als Klimapolitik. Sie ist eine Sicherheitsfrage.“ Und Energiepolitik sei ein Wettbewerbsfaktor und auch eine soziale Frage. Das ist ja im Prinzip ganz richtig, aber wenn man nicht (wie bisher) auf die Kosten schaut und keinen brauchbaren Wettbewerbsfaktor erreicht, dann wird sich die soziale Frage deutlich stellen, verbunden mit sozialen Unruhen. Dazu kann man allerdings bei ihrem Auftreten im Kongress nichts Konkretes erkennen.

Die einzige deutliche Veränderung zum Programm des Vorgängers, Robert Habeck, ist, dass für die Gaskraftwerke, die die Sicherung der Stromversorgung gewährleisten sollen, wenn es nachts dunkel ist und der Wind nicht weht, eine Leistung von insgesamt 20 GW vorgesehen ist und nicht mehr nur 10 GW. Man fragt sich, wieso diskutiert man überhaupt über solche Zahlen, wenn es einen Bedarf für Gaskraftwerke gibt und dafür Chancen im Markt vorhanden sind, werden sich Unternehmer finden, die solche Gaskraftwerke bauen. Weit gefehlt jedoch, das ist das Denken des vorigen Jahrhundert, denn heute geht im Energiebereich nichts mehr ohne massive Subventionen. Außerdem stehen die Gaskraftwerke in Konkurrenz zu Speichern, die es bisher auch nicht gibt, und für die man auch auf Subventionen hofft. Da ist dann die Frage, welche von zwei schlechten Lösungen ist die etwas weniger schlechte? Reiche weiter dazu:

„Wir brauchen Flexibilität. Wir brauchen Speicher. Wir brauchen regelbare Kraftwerke.“ Bedeutet: Sie will alles einsetzen. „Kosteneffizient sei „eine Kombination aus flexiblen Speichern und Kraftwerken, um die Versorgungssicherheit zu jedem Zeitpunkt aufrechtzuerhalten.“ Wirklich kosteneffizient wäre es gewesen, wenn man die Kernkraftwerke nicht abgeschaltet hätte und jetzt auch noch schrittweise die Kohlekraftwerke dazu. Und wo diese neue Kosteneffizienz am Ende wirklich ankommt, dazu gibt es nicht den Ansatz einer Berechnung.

Ein weiterer Punkt sorgt nun auch noch für Diskussionen, Reiche ist aufgefallen, dass der Wind in Bayern nicht so stark weht wie an der Nordseeküste (völlig neue Erkenntnis!), und deswegen plant sie einen „Süd-Bonus“, soll heißen, bei der Verteilung des Subventions-Kuchens sollen die südlichen Bundesländer bevorzugt werden. Zumindest aus Brandenburg gibt es jetzt dazu heftigen Protest.

Zum Abschluss muss man leider sagen, mutige Sprüche, hinter denen keine Taten folgen, werden nicht wie angekündigt zu Wirtschaftswachstum führen und die jetzt laufende De-Industrialisierung stoppen.

 




Ruinen schaffen ohne Waffen

Nach mehr als 25 Jahren „Energiewende“ gibt es immer noch kein belastbares Zielbild eines realistisch funktionierenden künftigen Stromsystems. Ebenso für die Wärmeversorgung. Das große Ziel der Dekarbonisierung bis 2045 wird nicht von durchdachten Teilprojekten untersetzt. Es gilt ein schlichtes „immer mehr“ an so genannten Erneuerbaren, das den Blick auf ein funktionierendes Gesamtsystem eher verhindert als befördert. Zunehmend kommen auch alte „Erneuerbare“-Anlagen an ihr Lebensende. Was passiert mit ihnen?

 

von Frank Henning 

Diese Formulierung ging unter der DDR-Bevölkerung um, wenn der Zustand der Wohnbauten beschrieben werden sollte. Die dauerhafte Mietpreisbremse für staatlichen und privat vermieteten Wohnraum, der permanente Mangel an Handwerkern und Material und die Konzentration der Kapazitäten auf Berlin, Hauptstadt der DDR, führten zu Tristheit und Verfall in den Bezirken. Ganze Innenstädte verfielen und entvölkerten sich, Plattenbausiedlungen an den Rändern der größeren Städte sollten Abhilfe schaffen.

Die politische Wende und der Beitritt zum damals noch marktwirtschaftlichen System der BRD änderten nach einigen Jahrzehnten das Bild völlig. Selbst Quartiere, für die die Abrissbirne und der Bagger die einzige Lösung schienen, erstrahlen heute in neuem Glanz. Zu besichtigen in Görlitz, Quedlinburg, Dresden und vielen anderen Städten.

Heute nimmt die Zahl von Ruinen anderer Art zu. Der Verlust von über 100.000 Industriearbeitsplätzen im vergangenen Jahr und eine Rekordzahl von Insolvenzen sorgen für Brachen und Industrieruinen, die die nur wenigen Neuinvestitionen deutlich überwiegen. Selbst die so genannten „neuen“ Energien, die uns als Zukunftshoffnung präsentiert werden, bringen zahlreiche Ruinen hervor. Wie von vielen vorhergesagt, bleibt ein großer Teil der stillgelegten Windkraftanlagen (WKA) einfach stehen und wird nicht rückgebaut.

Nach einem Bericht der Lausitzer Rundschau wurden Stand Mai 2025 in Brandenburg in den zurückliegenden fünf Jahren 195 WKA stillgelegt, aber nur 86 zurückgebaut. Sie gelten als stillgelegt, wenn der Betreiber sie abmeldet oder über durchgehend 12 Monate kein Strom erzeugt wurde. In der Uckermark ist die Lage besonders augenfällig. Im selben Zeitraum wurden hier 76 Anlagen vom Netz genommen und nur 21 demontiert. Die Bauordnungsämter der Kreise erhalten dazu vom zuständigen Landesumweltamt nicht einmal eine Mitteilung.

Wir bauen auf und reißen nieder . . .

Auch dies ist ein Spruch aus realsozialistischer Vergangenheit. Die Rückbauverpflichtung für WKA gilt erst seit 2004 und ist länderspezifisch verschieden geregelt. Generell gilt das Baugesetzbuch des Bundes (BauGB), das den vollständigen Rückbau vorsieht und die Herstellung des vorherigen Zustandes. Dazu gehört auch die vollständige Entfernung des Fundaments, die Entsiegelung der Fundamentfläche sowie der Schwerlaststraßen und Montageplätze. Weiterhin gelten das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) für Anlagen mit mehr als 50 Metern Nabenhöhe, das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), das Chemikaliengesetz (ChemG) bezüglich des SF6-Gases in den Schaltanlagen, das nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) vom Hersteller dieser zurückzunehmen ist. Für Elektro- und Elektronikgeräte in WKA gilt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), es enthält spezielle Regelungen bezüglich einer erweiterten Herstellerverantwortung. Weiterhin gelten die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), die Baustellenverordnung (BaustellV), die Altölverordnung (AltölV) und mit der Mantelverordnung (Ersatzbaustoffverordnung) ein Paket mehrerer aufeinander abgestimmter Verordnungen, die Regelungen zum Beispiel über den Bauschutt beinhalten.

Einige Verwaltungsvorschriften des Bundes gelten auch für den Rückbau: die TA (Technische Anleitung) Lärm und die AVV (Allgemeine Verwaltungsvorschrift) Baulärm.

Dann kommen länderspezifische Regelungen hinzu. Rückbauverpflichtungen sind untersetzend geregelt in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, NRW, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Sachsen. In Bayern werden nur die Bundesregelungen erwähnt, in Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland gibt es keine. Fast alle Länder bestehen auf vollständigem Rückbau gemäß BauGB. In Schleswig-Holstein wird „grundsätzlich ein vollständiger Rückbau angestrebt“, „in der Regel“ müsse das gesamte Fundament entfernt werden. Das lässt offensichtlich Ausnahmen zu wie etwa den Rückbau der Fundamente nur bis unter die Geländeoberkante.

Festlegungen zum Rückbau sind zum Teil auch in den so genannten Windenergieerlassen der Länder enthalten.

Wer überwacht die stillgelegten und herumstehenden und verrostenden Anlagen? Wer überwacht den Rückbau? Eine TÜV-Überwachung gibt es nicht, obwohl die WKA Bauwerke beachtlicher Höhe sind. Ebenso gibt es keine behördliche oder brancheninterne Unfall- oder Havariedatenbank. Verantwortlich sind die Landesumweltämter, die offensichtlich bezüglich der Standsicherheit aber nicht aktiv werden.

Zwei kleinere Anlagen bei Zossen (Brandenburg), Baujahr 1992, wurden unter Denkmalschutz gestellt, wodurch der Rückbau entfällt. Das ist eine Ausnahme und auf die Vielzahl der stillgelegten Anlagen nicht anwendbar. Früher ließen sich kleinere Anlagen noch demontieren und ins Ausland verkaufen, was mit zunehmender Anlagengröße nicht mehr durchführbar ist.

Nach der Antwort der brandenburgischen Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Hanka Mittelstädt, auf eine Kleine Anfrage im Landtag liegen keine vollständigen Daten über den Rückbau vor. Es erfolgt keine statistische Erfassung einzelner Daten. Zuständig wäre das Landesamt für Umwelt (LfU), jedoch heißt es weiter: „Informationen über den tatsächlichen Rückbau werden dort mangels Zuständigkeit für die Überwachung des Rückbaus nur sporadisch bekannt. Die angegebenen Zahlen sind daher nur eingeschränkt belastbar.“ Auch zu den durchschnittlichen Kosten des Rückbaus oder von Teilleistungen gäbe es keine Angaben.

Offensichtlich sind die Zuständigkeiten auf Landesumweltämter, Bauämter, gegebenenfalls auch Forstämter unklar verteilt. In Brandenburg jedenfalls bedurfte es sogar einer Kleinen Anfrage im Landtag, dass die Zahl der stillgelegten Anlagen überhaupt bekannt wurde, auch der zuständigen Baubehörde. Es erfolge nur eine stichprobenartige Überwachung durch die Behörden, was der Umgehung der Gesetze und Vorschriften Tür und Tor öffnet. Eine Fundamentgrube lädt vor ihrem Zuschütten geradezu zum Versenken von Abfall ein. Entsorgungsnachweise lassen sich für den Fall von Behördenkontrollen organisieren. Das soll kein Generalverdacht sein, aber Abbruchfirmen unter Zeitdruck entwickeln zuweilen eine eigene Dynamik, zumal im Wissen um behördenübliche Arbeitszeiten und nur stichprobenartige Kontrollen.

Eine vorzulegende vollständige Abfallbilanz ist nur in Sachsen-Anhalt notwendig.

Dringend nötig wären bundeseinheitliche Regelungen und eine lückenlose Überwachung aller Rückbauaktivitäten dokumentarisch und vor Ort. Die Aktivitäten und Informationsflüsse zwischen den Behörden könnten zum Beispiel durch eine Stabsstelle Rückbau in den Landesumweltämtern organisiert werden. Der Aufwand wäre über Gebühren den Eigentümern der rückzubauenden WKA zuzurechnen.

Die Rechnung bitte

Die Länder sichern sich bezüglich der Rückbaukosten ab. Das soll verhindern, dass die Kosten der öffentlichen Hand zur Last fallen, wenn die Eigentümer, aus welchem Grund auch immer, nach der Betriebszeit der Anlagen zahlungsunfähig sind.

Sicherheiten können durch die Investoren durch Bankbürgschaft oder andere Sicherungen (Ausfallversicherungen, Hinterlegung von Geld) geleistet werden, sie sind landesrechtlich verschieden, es gibt keine einheitliche Berechnungsformel. Hier einige Beispiele:

– Brandenburg: 40 % der Herstellungskosten der Anlage

– Hessen: Nabenhöhe in Metern mal 1.000 Euro pro Meter

– NRW: Mindestens 6,5 Prozent der Gesamtinvestitionskosten

– Sachsen-Anhalt: 30.000 Euro pro installiertem Megawatt, dynamisiert um ein Prozent pro Jahr

– Schleswig-Holstein: 10 Prozent der Rohbaukosten oder vier Prozent der Gesamtkosten plus Mehrwertsteuer plus 40 Prozent Kostensteigerung nach 20 Jahren Laufzeit

Die Anlagen sind in der Regel von den Herstellern für eine Betriebszeit von 20 Jahren ausgelegt, weil dann nach Auslaufen der EEG-Förderung ohnehin kaum ein wirtschaftlicher Betrieb mehr möglich ist. Kohlekraftwerke kommen locker auf 50 Jahre Laufzeit, Kernkraftwerke auf bis zu 80. Selbst wenn es möglich wäre, Atomstrom durch Windstrom zu ersetzen, bräuchte man, Stand heute, vier Generationen an WKA, um ein einziges Kernkraftwerk zu ersetzen. Diese Materialschlacht ist theoretisch wie auch praktisch nicht umsetzbar, wie Professor Vahrenholt vor kurzem darstellte.

Die Rückbaukosten der Zukunft sind unklar. Die fachgerechte Entsorgung der Rotorblätter wird aufgrund der anfallenden großen Menge teuer werden, bis 2030 werden es nach Branchenangaben etwa 20.000 Tonnen pro Jahr sein, in den dreißiger Jahren sogar 50.000 Tonnen. Die Fundamente müssen nicht nur entfernt, die Löcher müssen auch mit Boden verfüllt werden inklusive eines naturnahen Bodenaufbaus. Der Energieaufwand für den Rückbau ist erheblich, die steigende CO2-Bepreisung (für den Diesel) wird die Preise treiben. Ein gesetzeskonformer Rückbau bedeutet eine sinnvolle Nutzung des anfallenden Materials im Sinne der Kreislaufwirtschaft. Diese ist auch energieintensiv und wird perspektivisch teurer werden. Obendrein wird bei vielen Bauteilen einer WKA eher ein Downcycling anstelle eines Recycling stattfinden.

Absehbar ist, dass über eine zwanzigjährige Inflation die hinterlegten Sicherheitsleistungen teilweise nicht reichen werden. Kann der Eigentümer dann nicht nachschießen wegen Insolvenz oder Unauffindbarkeit, landet das Problem beim Landbesitzer. Hat auch der über die Pachteinnahmen keine Rücklagen gebildet und erklärt die Insolvenz, stehen am Ende die Steuerzahler an der Kasse. Die zahlen dann trotz jahrzehntelanger EEG-Kosten die Beerdigungskosten einer für die sichere Stromversorgung untauglichen Energietechnologie.

Absehbar ist, dass wir wohl in zehn Jahren durch ein Land fahren werden, in dem eine Vielzahl toter Windkraftruinen das Bild prägen, gleich riesigen Friedhöfen, auf denen jeweils drei Rotorblätter als Grabkreuze eines falschen Fortschrittsgedankens stehen.

Quellen:

– „Rückbauverpflichtung bei Windkraftanlagen“ Bundesverband Windenergie,

Juni 2018

– „Entwicklung eines Konzepts und Maßnahmen zur Sicherung einer guten Praxis bei Rückbau und Recycling von Windenergieanlagen“, Abschlussbericht, Umweltbundesamt, 2023