DIE KRISE DIE KEINE WAR

Wenn demnächst der Hausarrest endet und Corona hoffentlich bezwungen ist, dann wird es Kritik und Beifall geben. Manche werden sagen: „Seht Ihr, es war alles halb so schlimm. War nur eine ganz normale Grippe. Den wirtschaftlichen Schaden durch den Shutdown hätten wir uns sparen können.“ Vom anderen Ende des Spektrums werden wir hören: „Wir haben die schlimmste Bedrohung für Leib und Leben seit 1945 überstanden –  ein phantastischer Erfolg. Dank an die Regierung für das professionelle Krisenmanagement und an die Bevölkerung für ihr Verständnis.“
Ich möchte hier eine Krise analysieren, die sich vor 25 Jahren anbahnte und zu deren Vorbeugung weltweit Hunderte Mrd. Dollar ausgegeben wurden. Die zeitliche Distanz erlaubt es, die Angelegenheit eher historisch als politisch zu betrachten. Und noch etwas: es gab damals eine „Kontrollgruppe“. Es gab Länder, welche auf jegliche Gegenmaßnahmen verzichteten und deren Schicksal zum Vergleich herangezogen werden kann.
 

Dem Computer ausgeliefert

Gegen Ende des 20. Jahrhunderts waren Computer bereits allgegenwärtig. Auf den PCs war Windows 2000 installiert, was Sie vielleicht heute noch benutzen, die Festplatten hatten bis zu 1000 Megabyte und die Prozessoren tickten mit einem halben Gigahertz.
Es gab damals aber auch noch ältere Hard- und Software aus den 60er und 70er Jahren, die vorwiegend in den Rechenzentren von Banken, Industrie und Behörden installiert waren.
Diese Rechner hatten vergleichsweise sehr wenig Speicherplatz und die Programmierer mussten mit Daten geizen, wo es nur ging. Eine verbreitete Sparmaßnahme war es, Jahreszahlen nur zweistellig zu schreiben. Es wurde als selbstverständlich angenommen, dass beispielsweise 89 nichts anderes bedeutet als 1989. Dann nahte das Jahr 2000 und Fachleute erkannten, dass diese Abkürzung jetzt zu Missverständnissen führen könnte. Der pfiffige Nerd David Eddy erfand für dieses Problem die Abkürzung Y2k = Year 2 Kilo, d.h. Jahr 2000. Damit war ein griffiges Label gefunden – eine wichtige Voraussetzung, damit eine Krise Fahrt aufnimmt. Der Y2k Bug verbreitete sich schneller als der Borkenkäfer.
 

Der Bug und das überzogene Konto

Wo liegt nun die konkrete Bedrohung durch Y2k? Sie liegt darin, dass die Jahreszahl auf Erden von 1999 auf 2000 umschlägt, was im Kalender des Computers aber als Wechsel von 99 auf 00 dargestellt wird. Stellen Sie sich vor, Sie hätten Ihr Konto überzogen und Ihre Bank berechnet die fälligen Zinsen. Dazu muss man die Anzahl der Tage kennen die verstrichen sind, seit Sie in den roten Zahlen sind.
Der Computer nummeriert jeden Tag des Jahres; also Neujahr 1, Heilig Abend 358 (wir haben gerade kein Schaltjahr), und Sylvester 365. Nehmen wir an es ist Weihnachten 1989, Sie hätten in letzter Sekunde noch wild Weihnachtseinkäufe gemacht und Ihr Konto geplündert. Am ersten Februar werden Sie Ihre Schulden bezahlen – plus Zinsen. Wie viele Tage sind das?
Der Rechenvorgang im Computer, manchmal auch „Algorithmus“ genannt, läuft so ab:
Konto ausgeglichen am 1. Februar = Tag 32 minus Überziehung am Tag 358 macht also
32 – 358 =  – 326 Tage.
Wie bitte? Ach ja, wir hatten die Jahreszahlen vergessen; es kommen noch
(90 – 89) x 365  = 365 Tage dazu.
also: 32 + 365 – 358 = 39 Tage
So lange hatten Sie Ihr Konto überzogen.
Hätte das Ganze nicht 1989 stattgefunden, sondern 1999 und Ihre Bank hätte den selben Algorithmus laufen lassen, und dann wäre nicht ein Jahr Differenz eingerechnet worden sondern 00 – 99 = -99 Jahre. Das wären  – 36.135 Tage gewesen und die Zinsrechnung hätte ein absurdes Resultat ergeben. So einen Quatsch würden Sie als Kunde nicht akzeptieren und die Bank könnte sich das nicht leisten.
 

2000 und das Ende der Welt

Solch ein Malheur könnte sich zum Jahrhundertwechsel in allen alten Computern abspielen und alle möglichen mehr oder weniger dramatische Folgen haben. Der Mann am Radar würde die Jets nicht mehr richtig lotsen und die Herz- Lungen Maschinen in Krankenhäusern würden verrückt spielen.
Solche dystopischen Szenarien malte man sich aus, bis der totale Kollaps unausweichlich schien: Stillstand der Erde und  Atomkrieg ausgelöst durch den Y2k Bug. Kombiniert mit der visionären Kraft von Un-Heilsaposteln, die für das Ende des Millenniums ohnehin den Weltuntergang prophezeit hatten, gewann das Thema an Dynamik und Y2k schwoll zu einer globalen Krise.
Um den Kollaps abzuwenden wurden Entwickler und Programmierer, welche sich mit den veralteten Systemen auskannten, aus dem Ruhestand geholt. Sie arbeiteten Tag und Nacht, um sicherzustellen, dass man gut ins neue Jahrtausend käme. Findige Firmen schossen aus dem Boden und boten Y2k Zertifizierung an. Durch sie wurde dem Klienten bestätigt, dass seine Systeme fit für den Jahrhundertwechsel wären.
 

Y2k und das Verfallsdatum

Zu dieser Zeit arbeitete ich als Berater – nicht in Sachen Y2k – bei einer Pharma-Firma.  Da waren solche Zertifizierer  am Werk, welche die Produktion für ein paar Wochen still gelegt hatten. Bei der Herstellung von Arzneimitteln muss jeder kleinste Schritt dokumentiert werden: Von welchem Lieferanten kam das Acetonitril, was war die Nummer der Charge, wer bediente in diesem Moment die Abfüllvorrichtung, etc.
Und so gab es für die Inspektoren unendlich viel Arbeit. Jedes Maschinchen, das im Verdacht stand, einen Chip in sich zu tragen, wurde unter die Lupe genommen. Beim Label-Drucker für die Pillenschachteln hatte ich dafür Verständnis. Da soll ja nicht als Verfallsdatum der 1. Juni 1903 stehen. Aber auch die Kaffeemaschine mit Digitaluhr und Datumsanzeige musste gründlich untersucht werden.
Die Firma wurde schließlich rechtzeitig zertifiziert und man rutschte reibungslos über die Zeitenwende. Wäre es auch ohne den ganzen Y2k Aufwand glatt gegangen? Wer weiß.
 

Lebenslauf einer Krise

Die Y2k Krise startete, wie viele andere, mit einer technisch-sachlichen Beobachtung. Die Konsequenzen wurden dann, eine Etage höher, von Managern beurteilt und bekamen dabei politischen Spin.  Schließlich forderte Präsident Clinton seine Leute auf, den eigenen Laden in Sachen Y2k in Ordnung zu bringen. Mit jeder Eskalationsstufe hatte das Thema an Gewicht gewonnen und an Sachlichkeit verloren.
Jetzt mussten große Unternehmen diesem Weg folgen, auch wenn die Experten im eigenen Hause vielleicht anderer Meinung waren, und kleinere Firmen wurden dann unwillkürlich von dem Sog erfasst. Die Sache kostete die USA geschätzte 100 Mrd. Dollar und weltweit waren es 450 Mrd. – das wären ca. 60 Dollar pro Kopf der Weltbevölkerung gewesen, einschließlich der vielen kleinen Babys in Asien und Afrika.
War das Geld gut ausgegeben? Fakt ist, dass außer einigen anekdotischen Pannen, wie hundertjährigen Ausleihzeiten von Videos (was für Filme müssen das gewesen sein!) keine Y2k Crashs bekannt wurden. Keine Flieger sind vom Himmel gefallen und keine Atomraketen haben sich selbständig gemacht. Beide Seiten können nun behaupten recht gehabt zu haben. Die einen: „Haben wir doch gleich gesagt, dass nicht passieren würde“; und die anderen: „Hätten wir nicht rechtzeitig…dann…“
 

Y2k Leugner

Nun hat es aber Länder gegeben, die das ganze Y2k ignorierten – Russland und die Ukraine. Sind dort Züge entgleist und Atomkraftwerke explodiert? Sind die Aeroflot Maschinen hilflos durch den Himmel geirrt? Soviel man weiß ist nichts derartiges geschehen. Der Jahreswechsel 2000 hat weder für die Ukraine noch für Russland Störungen mit sich gebracht.
Und im Rest der Welt wäre es wohl ohne die kostspieligen Y2k Programme auch glatt verlaufen. Y2k war ein „non event“, ob mit oder ohne Krisenmanagement. Darüber herrscht heute Einigkeit. Haben sich aber erst einmal die obersten Würdenträger einer Krise angenommen, dann bekommt diese ein Eigenleben, dann tritt die ursprüngliche Absicht, die Vermeidung von Schaden, in den Hintergrund. Dann wird die Krise zur Bühne, auf der Entscheidungsträger ihre Kompetenz dartun.
Und Corona? Es ist verwunderlich, dass bei dem Erfahrungsschatz aus Jahrhunderten in Sachen Seuchen, bei minutiöser Aufzeichnung und Analyse derer Verläufe, etwa durch das Robert Koch Institut, dass es dennoch, wie man der öffentlichen Diskussion entnimmt, keine Einigkeit der Experten über die Behandlung eines solch zentralen gesundheitlichen Problems gibt.
Es ist anzunehmen, dass auch diese Krise in ihrer Entstehungsphase einen politischen Spin bekam, in Deutschland und weltweit, und dass die Erkenntnisse der modernen Medizin und die wissenschaftliche Logik durch politisches Kalkül an die Wand gedrückt wurden. Und dass die Therapie, die den Völkern verordnet wurde suboptimal ist; dass sie nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht.
Wollen wir trotzdem das Beste hoffen.
Dieser Artikel erschien zuerst bei www.think-again.org und im Buch „Grün und Dumm“ https://think-again.org/product/grun-und-dumm/




Antwort – Teil 1-  auf den Artikel von Justus Lex „Dürfen die das ?“

Hier der 1. Teil: Die juristische Antithese von Frau Beate Bahner, Heidelberg

In den Kommentaren zu „Dürfen die das?“ fragt Martin Müller heute (9.4.):
„Welcher der inzwischen 80 Kommentare setzt sich auch nur mit einem einzigen Argument von Herrn Lex auseinander?“
Die Antwort kommt postwendend 3 Minuten später von Klaus Degenhard mit dem Link zu Frau Rechtsanwältin Bahner, die den Shutdown als „verfassungswidrig“ und als den „größten Rechtsskandal, den die BRD je erlebt hat „ bezeichnet.
http://beatebahner.de/lib.medien/Beate%20Bahner%20Eilantrag%20Bundesverfassungsgericht.pdf
Da der Link gesperrt ist und die Staatsanwaltschaft gegen Frau Bahner vorgeht, am Ende die gespeicherte Datei:.beate-bahner-shutdown-verfassungwidrig.pdf

Für all die, die die 19 Seiten von Frau Bahner aus zeitlichen Gründen nicht lesen können, hier eine kurze Zusammenfassung.

Wer ist diese Frau Bahner : Frau Bahner ist Juristin und Fachanwältin für  Medizinrecht. Sie kommt – kurz gesagt und nicht überraschend – zu einer völlig anderen juristischen Sichtweise als Herr Lex:

Auch Frau Bahner stellt sich die Frage „dürfen die das ?“

Die persönlichen Einschränkungen bezogen auf die freiheitliche Grundordnung, in der wir so gerne leben, wurden von den Bundesländern und der Bundesregierung veranlasst. 11 Millionen Menschen in Baden-Württemberg und 83 Millionen in der BRD werden fast aller Grund- und Freiheitsrechte beraubt. Zu weiteren Zahlen-Vergleiche aus wissenschaftlicher Sicht werde ich im Teil 2 genau Stellung nehmen.
Frau Bahner betrachtet als erstes über ihr Bundesland Baden-Württemberg (BW). Sie durchleuchtet die Begründung für den Erlass der Corona-Verordnung, die auf die Regelungen des § 28 Abs. 1 S.1 und 2 sowie den §§ 31 und 32 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) verweist. Sie kritisiert den Innenminister von BW, Herrn Strobel (CDU), der zur Denunziation der Unwilligen aufgerufen hat, obwohl 11 Millionen Menschen in B-W und 83 Millionen Menschen in der BRD gesund seien. Seit über 2 Wochen tragen wir alle diese Einschränkungen bis hin zu den Kontakt-Verboten mit unseren kranken und gesunden Alten. Wir Deutschen sind eben diszpliniert und nicht zu Revolutionen fähig. Dazu fällt mir nur der dem Kaiser Napoleon Bonaparte zugeschrieben Spruch über die Deutschen ein:

Dann fragt Frau Bahner sich, ob wir denn wirklich verpflichtet sind, diese „unglaublichen Verbote“ hinzunehmen? Sie kommt zu dem Ergebnis, dass sie die Verordnungen nicht nur für „eklatant verfassungswidrig“ einstuft, sondern sie sieht die Gefahr, dass unsere Grundrechte und unser Grundgesetz und unsere freiheitliche demokratische Grundordnung in nur wenigen Wochen „profund und endgültig vernichtet werden“.
Sie ist nicht die Erste, die zu diesem Ergebnis kommt. (Anmerkung der Redaktion: Inzwischen sind lt. Süddeutsche Zeitung fast 80 Klagen gegen diese Einschränkungen anhängig)

Beschränkung fast aller Grund- und Freiheitsrechte der Bürger

In vielem Gesprächen in meinem beruflich bedingten Bekanntenkreis muss ich immer wieder feststellen, dass das Grundgesetz (GG) im Volke inhaltlich weitestgehend unbekannt ist. Es lohnt sich m.E. diesen Anlass zu nutzen, und sich mal mit dem GG zu beschäftigen. In den Art. 1 – 20 sind unsere Grundrechte verankert, die nur unter ganz genau definierten Bedingungen durch Gesetze eingeschränkt werden dürfen, wobei insbesondere das Zitiergebot Art. 19 beachtet werden muss.
Dies ist wird schon länger in der BRD nicht immer eingehalten.
Eingeschränkt werden nach Frau Bahner die Art 1, 2, 4, 8, 9, 12 GG. Das ist eine ganze Menge. Da das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in seiner Neufassung vom 27.3.2020 keine Landesregierung berechtige, solche fundamentalen Beschränkungen auszusprechen, sind alle Corona-Verordnungen außer Kraft zu setzen. Das IfSG stamme aus dem Jahre 2000 und habe sich bewährt. Zu einer Änderung gebe es keine Veranlassung. Die Grippe-Saison 2017/2018 hatte mit ca. 25.000 Toten eine viel höhere Todesanzahl, als die, die Experten mit Corona diesmal erwarten (heutiger Stand nach JHU ): Ca. 113.300 Infizierte (nicht Kranke) und ca. 2.349 Tote. Da haben wir also noch 22.751 „gut“. Das sind kumuliert 0,136 % Infizierte und 0,0028 % vermutete Corona-Tote. Die Änderungen im IfSG sind zeitnah verfassungsrechtlich zu überprüfen. Die Frage hier ist nur, ob das BVerfG solche Klagen annimmt. Dazu ist es nicht verpflichtet und Sachen, die die Regierung in die Bredouille bringen könnte oder gar das BVerfG, werden einfach nicht zugelassen. So einfach ist dies in unserer Demokratie.

Zitat zum Sinn und Zweck des IfSG:

„Zweck des Infektionsschutzgesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern,    § 1 Abs. 1 IfSG. Hierfür müssen Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, Ärzte, Tierärzte, Krankenhäuser, wissenschaftliche Einrichtungen sowie sonstige Beteiligte entsprechend dem jeweiligen Stand der medizinischen und epidemiologischen Wissenschaft zusammenarbeiten, § 1 Abs. 2 IfSG.
Das Robert Koch-Institut (RKI) ist die hierfür zuständige nationale Behörde. Sie ist zuständig für die Vorbeugung übertragbarer Krankheiten und für die frühzeitige Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung von Infektionen. Das RKI ist hierbei zur Entwicklung und Durchführung epidemiologischer und laborgestützter Analysen sowie zur Forschung zu Ursache, Diagnostik und Prävention übertragbarer Krankheiten verpflichtet, § 4 Abs. 1 IfSG. Das RKI arbeitet hierfür mit den jeweils zuständigen Bundesbehörden, den zuständigen Landesbehörden, den nationalen Referenzzentren, weiteren wissenschaftlichen Einrichtungen und Fachgesellschaften zusammen, § 4 Abs. 1 S. 2 IfSG. „
Nach Frau Bahner findet sich trotz der kürzlichen Änderungen das Corona-Virus SARS-CoV-2 nicht im IfSG.Merkwürdig.
Weiter:
Das Infektionsschutzgesetz berechtigt nach einer entsprechenden Feststellung der Gesundheitsämter sodann zu folgenden Schutzmaßnahmen:
Anordnung von Ausgeh- und Betretungsverboten, § 28 Abs. 1 IfSG
– Anordnung einer Beobachtung, § 29 IfSG
– Anordnung von Quarantäne – allerdings nur bei Verdacht auf Lungenpest oder hämorrhagischem Fieber, § 30 Abs. 1 IfSG.
– Anordnung von beruflichen Tätigkeitsverboten, § 31 IfSG.  

Zu den Anordnungen: 

Der ganz entscheidende Aspekt des Infektionsschutzgesetzes ist, dass  diese Schutzmaßnahmen nur gegenüber Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungs-verdächtigen oder Ausscheidern ergehen dürfen, § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG. Sie dürfen ferner nur ergehen, solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist, § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG.
Maßnahmen gegen Gesunde dürfen nur ausnahmsweise angeordnet werden.
Sehr interessant ist, dass die Ausgeh- und Betretungsverbote des Landes BW nicht nur gegen das IfSG verstoßen, sondern auch gegen die Masernentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG 3 C 16.11), nach dem ein Schulbetretungsverbot gegenüber gesunden gegen Masern ungeeimpften Schülern rechtswidrig ist.
Frau Bahner hält die landesweite Schließung von Einrichtungen und Geschäften für rechtswidrig, da hier , wie beim Einkaufen in Lebensmittelgeschäften keine Ansteckung gegeben sei. Dafür gebe es keine Rechtsnorm. „Tätigkeitsverbote sind nur gegenüber Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder Ausscheidern zulässig.“ Hier vermute ich einfach, dass die Regierung jeden, der nicht getestet ist, in diesen Kreis einordnet. Frau Bahner dazu : „Zulässig ist diese sehr gravierende Maßnahme jedoch grundsätzlich nur gegenüber Personen, die als Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsdächtige oder Ausscheider konkret festgestellt wurden, §§ 28 Abs. 1, 31 und § 34 IfSG. Sind Ladeninhaber also nachweislich nicht infiziert oder gefährdet, dann darf ihnen gegenüber auch kein Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden.“
Bliebe juristisch zu klären, ob man alle, die nicht getestet wurden, verdächtig sind. Hier greift dann die Unzuverlässigkeit des nicht validierten Tests, den Herr Drosten in 3 Tagen entwickelt hat und sich von der WHO hat genehmigen lassen. Ca. 50 % falsch positive Ergebnisse machen eine begründete Entscheidung schwierig.
Unter 3.5 stellt dann Frau Bahner fest, dass die Schließung aller Einzelhandelsgeschäfte ein schwerer Eingriff in die Berufsfreiheit darstelle (Art 12 GG).
Interessant ist dann die Feststellung, dass das IfSG den Staat und die zuständigen Behörden gerade bei Epidemien ausdrücklich dazu verpflichtet, die Eigenverantwortung des Einzelnen zu verdeutlichen und zu fördern, § 1 Abs. 2 IfSG.
Die Übertragung der Viren erfolgt nach RKI über Tröpfchen z.B. beim Nießen direkt auf die Schleimhäute des Gegenüber. Prof. Streeck konnte in der bisher einzigartigen Untersuchung in Heinsberg eine Kontamination durch kontaminierte Oberflächen nicht feststellen. Abstandhalten und Händewaschen reiche nach Ansicht der Experten zum Schutz aus.
Unter Punkt 4.3 greift dann Frau Bahner die Frage der Herdenimmunisierung auf, die zum Schutz der Bevölkerung notwendig ist. Diese Entscheidung liege beim Bürger und nicht bei der Regierung.
Niemals zuvor in der Weltgeschichte seien zur Bekämpfung von Seuchen 99,9 % der gesunden Bevölkerung mit Ausgeh- und Betretungsverboten belegt und (fast) sämtliche Geschäfte geschlossen worden. Die Frage müsse erlaubt sein, warum die Regierung  zu existenzvernichtenden Maßnahmen greift..
Mit diesen Maßnahmen, deren Auswirkungen vermutlich keiner von uns überblicken kann, verstoßen die Regierungen (Bund und Länder) gegen das Grundgesetz und damit gegen die verfassungsmäßige Ordnung der BRD. Für Gesunde können die ganzen Verbote nicht gelten.
Frau Bahner stellt dann noch diverse Straftatbestände bei Regierung und Polizei fest, da man Gesunde nicht bestrafen könne: Verfolgung Unschuldiger, Nötigung etc. Die Frage hier ist dann allerdings, muss ich beweisen, dass ich gesund bin, oder muss die Polizei beweisen, dass ich krank bin? Und das Ganze auf der Basis eines nicht validierten Tests. Die Chancen ohne Bestrafung durchzukommen sind dann 50:50. Bei solch eine mangelnden Güte sind wir dann beim Niveau des Aidstests angekommen, man testet solange, bis der Test mehr oder weniger zufällig positiv ist? Oder mit bestimmten Symptomen übereinstimmt? Nur dumm, dass die Mehrzahl der Symptome auch von einem grippalen Infekt stammen können. Der PCR-Test von Drosten findet dann u.U einen Abschnitt eines anderen Corona-Virus? Dann steh ich blöd da. Damit kommen wir dann zu Fragen, mit denen ich mich im Teil 2 beschäftigen will, der m.E. eine wichtige Grundlage für juristische und wirtschaftliche Folgerungen sein müsste.
Ergebnis: Die juristische Betrachtung der Fachanwältin für Medizinrecht, Frau Bahner, beantwortet eine Reihe von Fragen zu den Einschränkungen unserer Grundrechte und unserer Freiheit anders als die Bundes- und Länderregierungen. Sie sieht eklatante Verstöße gegen das Grundgesetz, die als Basisnorm gelten sollte. Das Vorgehen von Frau Bahner verdient m.E. größten Respekt, da sie mutig – ohne Zukunftsängste – aus Ihrer Sicht die rechtliche Lage ehrlich beurteilt. Anmerkungen in den Kommentaren von Juristen-Kollegen, ob die Dame das Staatsexamen im Lotto gewonnen habe, halte ich für nicht für angemessen. Ich befürchte allerdings, dass auch der Mainstream über sie herfallen wird, wie über Herrn H.G. Maaßen. Allein dieser Fall zeigt, dass Art. 5 GG in der BRD nicht geachtet wird. Man wird sehen, was man mit Frau Bahner anstellen wird.
Einfach sind alle diese Fragen nicht zu beantworten und eine Verhältnismäßigkeit der Anordnungen wird man wohl nur feststellen können, wenn man die Faktenlage der Virus-Forschung überblickt. Seit den verordneten Einschränkungen hat sich die Faktenlage m.E. nur wenig, in manchen Punkten aber doch entscheidend  verändert. Mein Eindruck ist, wir stochern noch ganz schön im Nebel herum.
Bedauerlich ist mal wieder die Rolle der Mainstream-Medien, die Angst- und Panikmache verbreiten und damit sicher viel Unheil anrichten. Die öffentlich rechtlichen Sender nähern sich immer mehr der DDR-Propaganda an, allerdings viel subtiler. Sie stützen damit die Interessen der Regierung, wie ein Geheimpapier des Innenministeriums (Anmerkung der Redaktion: Inzwischen stark als von zweifelhafter Herkunft angezweifelt). Darüber durfte in der Bundes-Pressekonferenz nicht gesprochen werden, weil es sich um eine  Verschlusssache handelt. Man kann dem Souverän eben nicht alles zumuten, sondern muss ihn gängeln.

Über den Autor:

Dr. Uwe Erfurth schrieb  1974 und 1976 seine Diplomarbeit und seine Doktorarbeit an dem Vorläuferinstitut des heutigen Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung in Stöckheim/Braunschweig  im Bereich Molekularbiologie. Damals hieß das erst GMBF Gesellschaft für Molekular-biologische Forschung  danach GBF Gesellschaft für biotechnologische Forschung..
Anfang März d.J. suchte er zum Institut Kontakt und hat etwas andere Infos erhalten, als Prof. Wieler sie verbreitet.
Von der Ausbildung her ist er Biochemiker und Molekularbiologe, auch wenn er dann beruflich anderes gemacht hat.
 
 
 
 
 




Es gibt Statistik ..und es gibt Corona-Statistik – Statistik-Kunde wider den Horror

1. Gerettete Menschenleben. Die dürfen in keiner Politiker-Stellungnahme fehlen. In Wahrheit hat keine Anti-Corona-Maßnahme jemals ein Menschenleben gerettet. Es wird immer nur der Tod hinausgeschoben. Und bei dem durchschnittlichen Sterbealter von über 80 Jahren der bisher in Deutschland an Corona Verstorbenen noch nicht einmal besonders viel. Die letztendliche Sterblichkeitsrate bleibt auch unter Bundeskanzlerin Merkel weiter exakt 100 Prozent. Im Jahr 2020 werden mit oder ohne Corona wieder wie letztes Jahr und das Jahr davor und das Jahr nochmals davor rund 900.000 Bundesbürger sterben. Das ist etwas mehr als einer von hundert, entsprechend in etwa der Mortalitätsrate der Corona-Pandemie (mehr dazu weiter unten).
2. Todesfälle durch Corona. Ist jemand, der vom Bus überfahren wird und den Coronavirus in sich trägt, ein Corona-Toter? Die Panikmacher meinen ja. Zum Glück setzt sich inzwischen aber die allgemeine Erkenntnis durch, dass es Menschen gibt, die mit, und andere, die an Corona sterben. Sollte man unbedingt auseinanderhalten. In Italien etwa sollen weit über 90 Prozent aller offiziellen Corona-Toten multiple und teils schwerste Vorerkrankungen gehabt haben. Umgekehrt in Russland, hier stirbt man nicht an Corona, sondern an Lungenentzündung.
Dann ist zu unterscheiden die Zahl der Menschen, die bisher insgesamt, und die in der aktuellen Woche oder am aktuellen Tag gestorben sind.
3. Coronainfizierte. Das ist die zentrale Zahl überhaupt. Leider kennt sie nur der Liebe Gott allein. Uns Menschen bekannt ist nur die Zahl der als infiziert gemeldeten. Und selbst diese Zahl ist falsch. Denn auch der beste Test erkennt zuweilen zu Unrecht einen nicht Infizierten als infiziert (im Fachjargon: falsch positiv). Auch bei den besten Tests liegt diese Falschpositiv-Rate (alias 1 weniger die Spezifizität) bei 10 Prozent. Würde man also alle 80 Millionen Bundesbürger auf Corona testen, hätte man auf einmal 8 Millionen offizielle Coronakranke, die den Virus überhaupt nicht in sich tragen.
Inzwischen gibt es Versuche, den wahren, aber bisher völlig unbekannten Infiziertenanteil durch eine repräsentative Stichprobe zu schätzen. Sehr gut. Warum ist man nicht früher auf diese Idee gekommen? Bei Wahlprognosen funktioniert das seit Jahrzehnten.
Selbst wenn man alle diese Probleme vernachlässigt, gibt es immer noch die Auswahl zwischen (1) Der Gesamtzahl aller bisher Infizierten (das ist meistens gemeint, wenn man von Verdopplungszeiten spricht, siehe weiter unten) oder (i2) der  Gesamtzahl aller aktuell Infizierten, d.h. die Gesamtzahl aller bisher Infizierten minus die wieder Genesenen minus die Verstorbenen. Das wäre die gesundheitspolitisch relevante Zahl, aber die wird in der Regel nicht benutzt. Ist auch viel kleiner, und das passt vielen Panikmachern nicht.
4. Todesraten. Jetzt wird es kompliziert. Bisher ging es immer nur um eine Zahl. Jetzt braucht man auf einmal zwei. Und dann wird auch noch eine davon durch die andere dividiert, also eine Rechenoperation, mit der viele Bundesbürger so ihre Schwierigkeiten haben (sagt der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V.).
Der Zähler macht uns das Leben noch recht einfach, hier gibt es nur die vier Kandidaten aus 2. Im Nenner dagegen haben wir die freie Auswahl, und die wird auch weidlich ausgenutzt. So kommt etwa das ZDF in Italien auf 8 Prozent Verstorbene. Hätte man, statt die Zahl der insgesamt Verstorben durch die Zahl der aktuell als Infiziert gemeldeten zu teilen, genauso unsinnig etwa durch die Zahl der am aktuellen Tag neu hinzugekommenen Infizierten geteilt, wären sogar Todesraten von 120 Prozent nicht ausgeschlossen.
In Wahrheit sind alle Kandidaten für den Nenner aus 3. falsch. Die Zahl der in einem bestimmten Zeitraum Verstorbenen müsste geteilt werden durch die Zahl der derjenigen, die sich mit diesen zusammen infiziert hatten. Und wenn man diese Zahl nicht kennt, sind alle Todesraten kaum mehr als Kaffeesatzleserei.
In einem Fall aber hat man diese Zahl: Das war das Kreuzfahrtschiff Diamond Princess; da haben sich 700 Passagiere und Besatzungsmitglieder angesteckt, 7 davon sind gestorben, das sind genau 1 Prozent. Allerdings waren die Passgiere ungewöhnlich alt.  Wenn man die Sterberate der Diamond Princessauf die Altersstruktur der US-Bevölkerung überträgt, ergäbe sich eine Todesrate von  0,125%, erheblich weniger als üblicherweise bei Grippewellen anzutreffen ist.

Einschub der Redaktion

Die Ergebnisse von Gangelt entsprechen in etwa denen der Diamond Princess
aus der t-online Meldung:

„Bisher wurden im Kreis Heinsberg mehr als 1.000 Menschen in über 400 Haushalten untersucht, etwa die Hälfte der getesteten Haushalte und die Tests von 509 Personen wurden bereits ausgewertet. Das entspricht laut Professor Streeck einer repräsentativen Stichprobe. Dabei stellten die Wissenschaftler fest, dass in der Gemeinde Gangelt eine Immunität von 15 Prozent der Bevölkerung nachgewiesen werden konnte. 

Die Wahrscheinlichkeit, an der Krankheit zu sterben liege dort, bezogen auf die Gesamtzahl der Infizierten, bei 0,37 Prozent. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung würden 0,06 Prozent der Menschen an Covid-19 sterben. Die in Deutschland derzeit von der amerikanischen Johns Hopkins University berechnete entsprechende Rate verstorbener Infizierter betrage 1,98 Prozent und liege damit um das Fünffache höher, sagte der Virologe. In Gangelt seien auch Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden, die keine oder nur milde Symptome hatten.“

Nun ist 700 keine riesige Stichprobe; rechnet man die Stichprobenunsicherheit mit ein, kommt man auf eine geschätzte Todesrate zwischen 0,1 und 0,6 Prozent.
5. Reproduktionsrate
Damit ist die Zahl der Menschen gemeint, die ein Corona-Infizierter im Mittel selber ansteckt. Die liegt bisher zwischen geschätzten 2 und 3. Zum Vergleich: bei Masern beträgt diese Zahl 5, bei Keuchhusten 15 (Harding Zentrum für Risikokompetenz).
Diese Reproduktionsraten sind Mittelwerte; sie variieren über Raum und Zeit. Aus epidemiologischer Sicht ist es nicht ganz das gleiche, ob bei einer Reproduktionsrate von 2 neunundneunzig Infizierte niemanden anstecken, dafür der hunderste, so wie der notorische Bargastbespaßer aus Ischgl in Tirol, gleich 200 auf einmal. Diese Feinheiten sind aber nur für Experten interessant. Von weit größerer Bedeutung ist die Variation über die Zeit. Hier geht es darum, eine Reproduktionsrate von unter 1 zu erreichen. Dann ist die Pandemie vorbei, und darauf bewegen wir uns mit großen Schritten zu.
6. Wachstumsraten und Verdopplungszeiten
Mit der Reproduktionsrate eng verbunden sind Wachstumsraten und Verdopplungszeiten. Vor allem von letzteren ist in den letzten Tagen viel die Rede. Da ist zunächst die Frage, wer oder was wachsen bzw. sich verdoppeln soll. Üblicherweise meinen die Medien damit die insgesamt bisher Infizierten. Das ist aber wenig zielführend, denn da sind auch die Verstorbenen (Minderheit) und die wieder Genesenen (Mehrheit) mit dabei. Korrekt wäre die Zahl der aktuell Infizierten.
Unabhängig ob aktuell oder insgesamt ergeben sich diese Verdopplungsraten aus der Annahme, dass die aktuelle tägliche Wachstumsrate so bleibt wie sie ist. Gestern 100.000 und heute 107.200 ergibt eine Wachstumsrate von 7,2 %; damit verdoppelt sich die Zahl der Infizierten alle zehn Tage. Wer das nicht glaubt: mit dem Taschenrechner die Zahl 1,072 zehnmal mit sich selbst malnehmen. Am Schluss kommt 2 heraus (bis auf kleine Rundungsfehler).
Was aber, wenn die Wachstumsrate sich verändert? Und das tut sie so sicher wie das Amen in der Kirche. Einige Medien versuchen, kurzfristige Zufallsschwankungen durch das Mitteln der letzten täglichen Wachstumsraten auszugleichen. Das hilft aber auch nicht weiter; es kommt auf die künftigenWachstumsraten an.
Ganz schlimm wird es, wie in den Medien regelmäßig getan, wenn man die Wachstumsrate der als infiziert gemeldeten mit der Wachstumsrate der tatsächlich Infizierten gleichsetzt. Die beiden haben miteinander kaum etwas zu tun. Denn die Wachstumsrate der als infiziert gemeldeten hängt entscheidend von der Intensität des Testens ab. Die hat in den vergangenen Wochen dramatisch zugenommen. Damit können die gemeldeten Fälle zunehmen, aber die tatsächlichen Fälle abnehmen, konstant bleiben oder ebenfalls zunehmen – man weiß es nicht.
7. Einbruch der Wirtschaftsleistung
Das ist einer der vielen Kollateralschäden der Corona-Hysterie. Als kleiner Trost am Schluss: Dieser Einbruch ist zwar beträchtlich und könnte sogar die minus 5% des Jahres 2009 übertreffen, aber dann doch nicht ganz so dramatisch, wie der Einbruch des Sozialproduktes suggeriert. Wer sich im Fachhandel für 2000 Euro einen Wohnzimmerschrank kauft, verbrieft damit einen Anstieg des Sozialprodukts um exakt diese Summe. Wer den (fast) gleichen Schrank für 1000 Euro in Einzelteilen bei IKEA kauft und zu Hause selbst zusammenbaut, reduziert den persönlichen Schrankbeitrag zum Sozialprodukt um 50 Prozent. Denn alle im Haushalt ohne Rechnung produzierten Güter und Dienstleistung werden im Sozialprodukt nicht mitgezählt. Und in dem Umfang, wie diese Haushaltproduktion mit zunehmender Heim- und Kurzarbeit ebenfalls zunimmt, ist der erwartete Rückgang des Sozialprodukts nicht ganz so schlimm.
Ebenfalls betroffen, aber weniger im Gerede, ist die Verteilung des Sozialprodukts. Das Bruttosozialprodukt minus Abschreibungen minus indirekte Steuern plus Subventionen entspricht exakt dem Volkeinkommen, und dessen Verteilung verändert sich in eine Richtung, die nur wenigen gefallen dürfte: Der reichste Mann der Welt, Jeff Bezos von Amazon, wird nochmals mehrere Milliarden Euro reicher, und auch die reichsten Deutschen, die Aldi-Erben und der Lidl-Gründer Dieter Schwarz, werden weitere Milliarden scheffeln. Merkel sei Dank.
Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier




Wir trauern um Dr. S.Fred Singer

Fred Singer als Redner anlässlich der 1. EIKE Klimakonferenz am 30.Mai 2007


Dr. Singer war Hauptredner auf unserer allerersten Klimakonferenz in Berlin im Jahre 2007 in den Räumen des Instituts für Unternehmerische Freiheit (IUF) am 30.5.2007 unmittelbar nach unserer Gründung. Und hielt uns auch in allen Folgejahren die Treue, auch wenn in den letzten Jahren, seine körperliche Beschaffenheit weite Reisen von seinem Wohnsitz in Virginia USA zunehmend beschwerlicher machten. Doch sein unbändiger Willen, die Wissenschaft nicht zu einem Wasserträger der Politik verkommen zu lassen, was sich besonders in der zunehmenden Vereinnahmung der Umweltwissenschaften durch diese zeigte, erlaubte ihm seinem Körper alles abzuverlangen. Zu unser aller Glück machte der das auch fast 1 ½ Jahrzehnte lang mit. Denn keiner wäre mehr prädestiniert gewesen als er, genau diese Vereinnahmung zu sehen, denn er kam direkt aus der Wissenschaft und wirkte dort immer an herausragender Stelle, wie ein kurzer und auch nur auszugsweiser Blick auf seine außerordentliche Vita zeigt:
Fred Singer war zunächst – nach seiner Promotion 1947 in Princeton-  in der US-Botschaft in London als wissenschaftlicher Verbindungsbeamter (1950-53) tätig und dann eines von 12 Mitgliedern der American Astronautical Society der 300 besten Wissenschaftler des Landes (1954-56). Danach wurde er Direktor des Centre for Atmosphere- and Spacephysic der University of Maryland (1953–62); dann erster Direktor des Nationalen Wettersatellitendienstes (1962–64); dann Gründungsdekan der School of Environmental and Planetary Sciences der University of Miami (1964–67); stellvertretender Sekretär für Wasserqualität und Forschung im US-Innenministerium (1967–70); stellvertretender Administrator für Politik, US-Umweltschutzbehörde (1970–71); stellvertretender Vorsitzender des Nationalen Beratenden Ausschusses für Ozeane und Atmosphäre (NACOA) (1981–86); und Chefwissenschaftler am US-Verkehrsministerium (1987–89).
Seine wissenschaftlichen Arbeiten wurden außerdem über 200 Mal in führenden wissenschaftlichen Fachzeitschriften veröffentlicht. 1954 erhielt er von Präsident Eisenhower für seine Arbeit sogar einen Sonderpreis des Weißen Hauses.
Ohne jede Übertreibung kann angemerkt werden, dass man S.Fred Singer als Vater der US-Wettersatelliten bezeichnen darf. Atmosphärenphysik war seine Domäne.
Weil er sah, dass die aufkommende Umweltbewegung besonders mit der Politik eine für die Demokratie höchst gefährliche Symbiose anstrebte, gründete er bereits 1990 das  Science and Environmental Policy Project (SEPP) und 2008 in Wien das Nongovernmental International Panel on Climate Change (NIPCC). Beide Institutionen waren aktiv in der Gewinnung und Verbreitung wissenschaftlicher Fakten, gegen die zunehmende Ideologisierung der Umweltidee – und der aufkommenden Panikmache wg. des vermeintlich menschgemachten Klimawandels. Eine Fülle von wissenschaftlichen Büchern (Climate Change Reconsidered, oder Unstoppable Global Warming, Every 1,500 Years, zusammen mit Dennis Avery) und viele Arbeiten, die in dieser fruchtbaren Zeit, vielfach mit Unterstützung von Heartland und Cfact entstanden, legen davon ein beredtes Zeugnis ab.

Fred Singer bei der 5. IKEK in München 2012


Unser Freund, mein guter Freund S. Fred Singer, war außerdem ein lebendes Beispiel für die unsägliche Zerrissenheit und Grausamkeit unseres Kontinents im vorigen Jahrhundert. 1924 in Wien als Kind einer jüdischen Familie geboren, verließ er nach der Annexion Österreichs 1938 durch Nazideutschland im zarten Alter von 14 Jahren seine Heimat, floh zunächst in die Niederlande, wo er bei einem Optiker in die Lehre ging, um von dort weiter über England in die USA zu emigrieren. Nach seinem Dienst in der US Navy studierte er schließlich in Princeton Physik und promovierte 1947. Später studierte er auch noch Elektrotechnik an der Ohio State University und schloss dort mit einem Diplom ab. Fred sprach außer Englisch auch Deutsch, Schwedisch und Niederländisch.
Doch weder seine Vita noch seine außerordentlichen wissenschaftlichen Meriten hielten seine wachsende Gegnerschaft aus dem grün-linken Lager davon ab ihn, statt mit Argumenten, mit unsäglichen Diffamierungen und Lügen anzugreifen und mundtot machen zu wollen. Eine besonders schlimme Auswahl bietet dafür die deutsche WIKIPEDIA Ausgabe (hier) ihren Lesern. Immer wiederholt wird dabei u.a. die Lüge, dass Singer sich von der Tabaklobby hätte kaufen lassen, weil er – selber sein Leben lang Nichtraucher und Vorsitzender einer Nichtrauchervereinigung- wahrheitsgemäß festgestellt hatte, dass die Krebs erzeugende Wirkung des Passivrauchens wissenschaftlich nicht hätte nachgewiesen werden können.
Mein letzter Mailkontakt mit ihm datiert auf den 8. Oktober 2019, bei dem wir, der Vorstand von EIKE, ihm zu seinem 95. Geburtstag gratulierten. Eine Antwort darauf erhielten wir schon nicht mehr, sein Geist war wie wir wissen noch wach, aber der Körper wollte schon nicht mehr.
Leb wohl, guter alter Freund, ruhe in Frieden. Du hast soviel für diese Gesellschaft geleistet. Ich bin sehr stolz Dich zum Freund gehabt zu haben.




Frau Professor Dr. Kemfert verrechnet sich mal eben um einige hundert Milliarden €!

Professor Joachim Weimann, Ökonom, setzt sich in zwei Youtube Videos mit den Thesen von Professorin Claudia Kemfert auseinander. In diesem Blog wurde der Artikel von Kemfert aus der Zeitschrift Capital und auch die Reaktionen darauf bereits thematisiert.

 

Professor Weimann untersucht in diesem Video „Mythbuster bei Capital: Hat Claudia Kemfert recht?“ einige der Thesen der Energiewendeaktivistin aus dem Capital-Artikel, betont sachlich.

Kurzfassung: Der Faktencheck von Frau Kemfert hält keinem Faktencheck stand. Sie vergisst in ihrem Artikel einfach Posten und rechnet daher falsch, leider um mehrere Hundert Milliarden Euro. Am schönsten aber ist der Vergleich von Weimann zur Kemfert-These „Es sind keine Kosten, es sind Investitionen“. Hier sagt Weimann, man könne auch an einem zugefrorenen See stehen und behaupten, das wäre kein Eis sondern gefrorenes Wasser. Auch der Pizza-Vergleich (Man bezahlt doch auch die Pizza im Restaurant, auch wenn man sie nicht ganz isst) von Frau Kemfert kommt nicht gut weg in dem Video.Über den dubiosen Spiegel-Artikel, der Frau Kemfert zur Seite springen wollte, haben wir hier schon mal berichtet. Auch hier geht Professor Weimann in einem weiteren kritischen Youtube-Video sehr sachlich vor, obwohl er in diesem Artikel sehr persönlich angegriffen wird. Am meisten stören den Ökonomen die ad hominem Vorwürfe und die Verschwörungstheorien, die benutzt werden, um Personen zu verunglimpfen. Es geht nicht um die Sache und die Argumente, sondern um gut und böse. Kritiker der Energiewende, jedenfalls so wie Deutschland sie vollführt, sind böse. Das kann man so machen, aber dann wird kein vernünftiger Diskurs daraus an dessen Ende die Argumente den Ausschlag geben sollten. Beide Videos sind relativ kurz, aber sie sind absolut empfehlenswert.

 


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Der tägliche Quaschning. Jetzt geht es um Tausende Jobs, die verloren gehen (könnten).

Noch einmal zur Einordnung: Die Solarbranche hat in Deutschland einen Anteil von 0,05% der Gesamtbeschäftigten. Man könnte auch sagen, diese Branche ist unwichtig im Hinblick auf Arbeitsplätze. Laut Statista kommt die Windkraftbranche auf ca. 135.000 Arbeitsplätze. Das ist zweifelsfrei mehr als der Solarbereich. Zum Vergleich: die Lebensmittelindustrie kommt auf 5,8 Millionen Beschäftigte, der Maschinenbau in Deutschland auf etwa 1,1 Millionen, die chemische Industrie kommt auf 450.000 Beschäftigte. Die Aussagen des selbsternannten Experten Quaschning erinnern an den Jack Arnold Film-Klassiker aus dem Jahre 1959 mit den jungen aber bereits großartigen Peter Sellers, die Maus, die brüllte.
Der Beitrag erschien zuerst bei Die kalte Sonne hier