20 Jahre EEG – Gaudi mit Claudi

Angesichts der Energiekosten im Land bei Kerzenschein und kalter Küche, aber natürlich mit zünftiger Torte. Und falls Sie sich fragen, wer wohl aus der Torte hüpft … für diese Rolle kommt natürlich nur Claudia Kemfert infrage, Konditorin und Kaltmamsell der Energiewende, die ohne das EEG so ganz ohne Aufgabe dastünde. Hoch lebe das EEG, dem Frau Kemfert ihren Job und ich meinen Galgenhumor verdanke. Wie üblich in Interviewform – für kritische Analysen muss man bei Kemfert immer Sekundärquellen bemühen – befragt Stefan Römermann für den Deutschlandfunk Kemfert nach den Anfängen des EEG.

„Warum war das Gesetz seinerzeit so umstritten?“

Ignorieren wir die Antwort, denn diese Gefälligkeitsfrage ist suggestiv und falsch formuliert. Umstritten war das Gesetz anfangs nämlich gerade nicht wegen der hohen Vergütungen, wie Kemfert behauptet, sondern höchstens deshalb, weil man sich fragte, wozu es überhaupt gut sei. Es gab im Jahr 2000 so wenige Solar- und Windfarmer, denen man feste Einspeisevergütungen garantierte … was sollte da schon schiefgehen! Also legte man im Jahr 2000 zwei Reiskörner aufs erste Feld des Schachbretts und sah mit wachsender Sorge Jahr für Jahr den Subventionsberg wachsen. Bei etwa einer halben Billion sind wir mittlerweile schon. Die Frage hätte also lauten müssen: War das Gesetz seinerzeit so umstritten wie heute?

Exportschlager EEG

Ich will hier aber gar nicht langweilen mit den immer und immer wieder gehörten Märchen vom sinkenden Preis der „Erneuerbaren“, wenn erst mal genug davon in der Landschaft rumstehen (die ersten werden längst wieder abgeräumt). Kemfert wird nicht müde, das zu behaupten, aber genau dafür wird sie ja schließlich bezahlt. Die Branche winselt den knapper werdenden Subventionen nach, und das ist leider schon die ganze Geschichte ihres Niedergangs. Gebt uns mehr Geld, damit wir euch billigen Strom geben können, so das Mantra. Man muss beim Einmaleins nicht mal bis zur Zweierreihe gekommen sein, um zu erkennen, dass dies ökonomischer Kokolores ist. Nein, mir geht es hier um eine andere Behauptung Kemferts, welche beim Verbraucher gleichfalls durch möglichst viele Wiederholungen in Wahrheit umgewandelt werden soll. Kemfert im DLF:

„Im Übrigen ist das deutsche EEG in über hundert Ländern der Welt kopiert worden. Es wurde fast überall angewendet, und das zeigt, dass es eine sehr erfolgreiche Förderung war. Heute ist man in einer Welt, wo die erneuerbaren Energien wettbewerbsfähig sind, und das ist wirklich dank des EEG.“

Das deutsche EEG kopiert und fast überall angewendet. Diese Aussage ist in meinen Augen unmissverständlich und besagt, etwas poetischer, „am deutschen Energiewesen will die Welt genesen“. Schauen wir also mal genauer nach, wie sich das angeblich „copy & paste“ des EEG in mehr als der halben Welt (es gibt ja nur 194 Staaten) in der Realität darstellt.

Gesetze, nicht Länder

Fragen wir zunächst mal Google nach „Länder mit EEG“. Nicht Staaten, Länder. Denn Frau Kemfert benutzt dieses Wort ja auch. Die Seiten hinter der Mehrzahl der Treffer senden aus derselben politischen Bubble wie Kemfert, also klimaretter.info, windkraft-journal.de, erneuerbare-energien.de und andere Propagandaportale. Allerdings hätte ich doch gern sowas wie eine Liste dieser 100 Länder mitsamt einer nachvollziehbaren Erklärung oder Analyse, wie dort via „paste“ der deutsche Exportschlager EEG implementiert wurde. Stattdessen überall nur Jubelzahlen.

Je nachdem, wie weit man in der Zeit zurück geht, sind es 60, 70 oder eben auch 100 Länder, aber nirgends steht, was genau da passiert und wie diese Länder heißen. Ein Link zu klimaretter.info bringt uns schließlich dem Ziel näher. „Weltweit hundert Mal das EEG“ titelt man dort, Frau Kemfert muss scheinbar hier vorbeigeschaut haben. Im Text bei klimaretter.info heißt es weiter:

„Kein anderes deutsches Gesetz ist weltweit jemals so oft übernommen oder nachgeahmt worden, wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Wie die Agentur Zukunft ermittelte, gab es Anfang 2013 weltweit schon insgesamt 99 Gesetze auf nationaler oder regionaler Ebene, die das deutsche EEG zum Vorbild genommen haben.“

Merken Sie auch, wie es bröckelt? Insgesamt 99, nicht 100. Gesetze, nicht Länder. Auf nationaler und regionaler Ebene – wie regional darf’s denn sein? Vorbild, nicht Kopie – was auch immer das am Ende genau bedeutet. Ermittelt wurde die Schwammzahl noch dazu von der „Agentur Zukunft“, einem nach eigenem Claim „Büro für Nachhaltigkeitsfragen“, das sich mit „Energie, Klimaproblematik, 2°-Grenze und kohlenstoffarmer Energiewirtschaft“ befasst. Hat da etwa jemand bei Dr. Marlboro gefragt, wie gesund Rauchen ist? Doch weiter im Text der Klimaretter:

„Diese Zahlen würde auch der international anerkannte Global Status Report Renewables 2013 bestätigen. Demnach haben 71 Länder und 28 Bundesstaaten oder Provinzen irgendeine Form von Einspeisungsvergütung.“

Von „Vorbild EEG“ kann keine Rede sein

71 plus 28 macht 99, daher also die „runden Hundert“ Länder aus Kemferts Geburtstagstorte. Es sind auch Bundesstaaten und Provinzen dabei, sofern sie nur „irgendeine” Form der Einspeisevergütung haben. Wäre Trump nicht solch ein störrischer Esel, man könnte die Erfolgszahl gleich um 50 erhöhen! Der Verdacht bestätigt sich, wenn man in den erwähnten und verlinkten Global Status Report schaut. Dort wird man auf Seite 14 fündig. In einer Tabelle für das Jahr 2012 unter „States/provinces/countries with feed-in policies“. Will heißen, dass es in 99 Ländern, Staaten oder Regionen politische Regeln für die Einspeisung erneuerbarer Energien in die jeweiligen Stromnetze gibt. Nicht weniger, aber eben auch nicht mehr.

Weltweit gibt es – außer in Deutschland – keine staatlichen Fördermilliarden, elf (demnächst zwölf) Sonderposten und Haftungsumlagen auf den Stromrechnungen, keine Garantiezahlungen für Investoren in Erneuerbare Energien. Wenn jemand den Strom, den seine Solaranlage oder sein Windrad produziert, in ein Netz einspeisen will, muss es dafür selbstverständlich Regeln geben. Das ist nicht EEG, sondern logisch, wie Moritz Neumeier vielleicht sagen würde. Die Idee, die Stromversorgung durch Regulierung welcher Art auch immer halbwegs stabil zu halten, haben sich eben gerade nicht deutsche Energiewendethinktanks ausgedacht. Von „Vorbild EEG“ oder gar „Exportschlager“ kann somit keine Rede sein.

Täuschung oder Taschenspielertrick

Kemfert spricht also im Jahr 2020 von „hundert Ländern“ und benutzt somit stark aufgehübschte Zahlen, die wir schon seit 2012 kennen. Warum ging der EEG-Exporterfolg denn seitdem nicht weiter? Müssten heute, acht Jahre später, nicht mindestens 300 „Länder“ der deutschen Energiewende verfallen sein? Schwer vorstellbar, dass Kemfert keine neueren Zahlen hat. Oder lassen sich diese einfach nicht noch schöner darstellen?

In Wahrheit geht kein Land oder Staat und keine Provinz auf dieser Welt wie Deutschland am Rande einer Klippe spazieren, wenn es um die Energieversorgung geht. Sucht man bei Google nach „EEG Staaten“, kommt man sehr schnell zu einem Wikipedia-Artikel, der die Bemühungen einzelner Staaten beschreibt, die „Energiewende“ zu schaffen. In dem Artikel ist mehr Luft als in zehn bäckerfrischen Windbeuteln. Viel „streben an“, „wollen erreichen“ oder „bis zum Jahr 2050 werden“, aber außer einem ellenlangen Abschnitt über das EEG-Musterland Deutschland nichts Substanzielles, auf das man ein Solarpanel nageln könnte.

Nein, Frau Kemfert, die Kerzen auf der Geburtstagstorte „20 Jahre EEG“ müssen Sie allein auspusten. Ein Exportschlager war dieser Murks nie. Das EEG wurde vielmehr niemals irgendwo adaptiert oder gar kopiert.

Doch ich habe eine Idee, wie Sie die Situation noch retten können. Da der Strom in Deutschland mittlerweile weltweit der teuerste* ist und die halbe Welt unser EEG angeblich erfolgreich „kopiert“ hat, schlage ich einen zügigen Re-Import vor. Sie bestimmen, aus welchem Land. Denn überall in der erfolgreichen Energiewende-Welt laufen ja noch die Kernkraftwerke, die Gasturbinen und die Kohlemeiler, deren Output Ihren Aussagen zufolge nur bei uns die Netze „verstopft“. Wenn also das EEG überall erfolgreich ist und nur bei uns die Energiekosten so astronomisch hoch sind, warum sollten wir mit der Umsetzung der Energiewende nicht besser externe Fachkräfte beauftragen, statt uns auch nach so vielen Jahren immer noch Kemfert’sche Durchhalteparolen vom „morgen wird’s billiger“ anzuhören?

* Nicht ganz. Auf den Bermuda Islands ist Strom noch etwas teurer. Bermuda steht in der Liste der Pro-Kopf-Einkommen allerdings auf Rang drei (nach Monaco und Liechtenstein und vor der Schweiz), während das „reiche Deutschland” auf Rang 19 herumdümpelt.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Roger Letschs Blog Unbesorgt.




Sturm Yulia kostet Rekordsumme von 347 Mio € an ungenutztem Windstrom

Veröffentlichung im Spiegel am 24.Feb.2020:

Sturm „Yulia“ bläst Windstrom zu neuem Rekord
Nach Sturmtief „Sabine“ bricht nun „Yulia“ den Rekord: Am Wochenende war so viel Windstrom im Netz wie nie zuvor.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/sturm-yulia-blaest-windstrom-zu-neuem-rekord-a-14cff10f-fa1f-45e9-be17-4f167de04c06

Und das Ergebnis dieser „Rekordjagd“.Dies umfasst Onshore / Offshore / Solar:

hier die Daten bis24_Feb

Mit Dank an R. Schuster für diesen Hinweis.




Eisbrecher Forschungsschiff Polarstern steckt im Eis fest.

Das mit viel Medienpomp zu einer einjährigen Forschungsreise in die Arktis aufgebrochene Forsschungsschiff des Alfred Wegner  Instituts „Polarstern“ steckt im Wintereis fest. Die Mannschaft mault, weil sie nicht abgelöst wird. Fritjof Nansen, der sich mit seiner Fram zwei Jahre im Packeis ohne Ablösung treiben ließ, lacht sich im Grab kaputt.

Einige Pressestimmen

FAZ, 25. Feb. 2020:

Eingefrorenes Forschungsschiff : Crew-Wechsel auf „Polarstern“ verzögert sich

Das Forschungsschiff „Polarstern“ steckt im arktischen Winter fest. Dichtes Meereis verzögert den geplanten Personalwechsel an Bord, der regelmäßig alle zwei Monate stattfinden soll. Nun wächst der Unmut an Bord.

Alles war eigentlich gut geplant. Mitte Februar sollte die derzeitige Mannschaft an Bord des deutschen Forschungsschiffes „Polarstern“ abgelöst werden. Doch jetzt stockt der Ablauf: Dichtes Meereis in der zentralen Arktis verzögert den Austausch um Wochen. Der Versorgungseisbrecher „Kapitan Dranitsyn“ kommt kaum vorwärts. […]

https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/crew-wechsel-auf-polarstern-verzoegert-sich-16651037.html

In der taz (01. Feb. 2020) steht es genau andersrum:

Klimaforscherin über Polarexpedition
„Das Eis ist weniger dick“  [wie meinen, bei Minus 45 Grad Celsius?]

Die Physikerin Dorothea Bauch war mit der „Polarstern“ in der Arktis. Im Interview erzählt sie vom Alltag auf dem Forschungsschiff. taz: Du* kommst gerade von der Mosaic-Forschungsexpedition im
Polarmeer. Was hat dich motiviert, über drei Monate in Dunkelheit und bei Kälte bis minus 45 Grad zu arbeiten?
[…]
https://taz.de/Klimaforscherin-ueber-Polarexpedition/!5657232/

Das AWI ziehe nun in Betracht, einen weiteren Eisbrecher loszuschicken, der der Kapitan Dranitsyn entgegenkommen und das Schiff unterwegs betanken könne. Eine weitere Variante für den Personalwechsel sei der Einsatz von bordeigenen Helikoptern oder kanadischen Flugzeugen. Aber für deren Einsatz seien die Wetterbedingungen derzeit nicht gut genug. Die Versorgung der Crew ist laut „Welt“ nicht gefährdet. Es gebe genügend Verpflegung und Treibstoff an Bord. Allerdings sei das Team sehr erschöpft von seiner Arbeit und sehne sich danach, abgelöst zu werden.

Zur langfristigen Temperaturentwicklung in der Arktis und der Behauptung, die Region sei noch nie so warm gewesen, lesen Sie auch diesen Beitrag von ScienceFiles oder hier bei EIKE

Die Niagara-Fälle sind fast vollständig eingefroren:

https://www.morgenpost.de/vermischtes/article216282495/Eisige-Schoenheit-Niagarafaelle-gefroren.html

Kalte Sonne:

Neuer Kälterekord auf Grönland: Unfassbare minus 66 Grad
15. Januar 2020 von Kalte Sonne

Hier etwas für alle Nordlichter, die sich für den Klimawandel in
Hamburg und Norddeutschland interessieren. Am 7. Januar 2020 nahm
Sebastian Lüning als Experte an einer Anhörung des Ausschusses für
Umwelt und Energie der Hamburgischen Bürgerschaft zum Hamburger
Klimaplan teil. Zusätzlich erstellte Lüning eine schriftliche
Stellungnahme, die sie hier als pdf herunterladen können. Im Folgenden
die Zusammenfassung:
https://kaltesonne.de/neuer-kaelterekord-auf-groenland-unfassbare-minus-66-grad/

 

Mit Dank an Wattenrat Ostfriesland für diese nette Auswahl.




GERUCHLOS, FARBLOS, UNSCHULDIG

Nachts in der Wüste

Wann waren Sie zum letzten Mal nachts in der Wüste? Ich war vor ein paar Monaten in der Karoo, einem Landstrich, den man mit viel Wohlwollen auch als „Halbwüste“ bezeichnen könnte, weil alle paar Kilometer ein dürres Grasbüschel steht (das Bild ist übrigens nicht die Karoo, die wäre nicht fotogen genug) . In Südafrika gelegen ist sie mit 400 000 km2 etwas größer als die Bundesrepublik. Je nach Gemütslage wird man diese Gegend entweder als großartig oder als trostlos bezeichnen. Falls ich Sie jetzt neugierig gemacht haben sollte, so soll mir das recht sein. Aber bitte verbringen Sie dort nicht Ihre Flitterwochen.

Als ich in mein Zimmer eincheckte, zusammen mit meinem Hund Snoopy, gab man mir den Tipp, lieber abends als in der früh zu duschen. Warum? Weil die Wasserleitungen während der Nacht regelmäßig einfrieren. Das erstaunte mich, denn tagsüber hatte es gut und gerne 30 ˚C, es war immerhin Spätsommer. Aber tatsächlich, trotz elektrischer Heizlüfter sank die Temperatur mit jeder Minute nach Sonnenuntergang drastisch ab, und ich stieg schließlich mit allen Klamotten, die ich dabei hatte ins Bett und fror trotzdem noch wie ein Schneider. Snoopy, der wuschelige Kerl, kam allerdings recht gut mit der Kälte zurecht.

Ursache für diese drastische Abkühlung ist der Mangel an Wassermolekülen in der Wüstenluft. Schauen wir uns das mal genauer an.

Luft von beispielsweise 20 ˚C kann bis zu 17 Gramm Wasser pro Kubikmeter aufnehmen. Diese maximale Menge hängt stark von der Temperatur ab: je wärmer, desto mehr. Bei 25° sind es immerhin schon 23 Gramm. Meist wird die Feuchtigkeit unter diesem Wert liegen, man spricht dann von der „relativen Feuchtigkeit“, die kleiner als 100% ist. Da fliegen die Wassermoleküle dann einzeln in der Gegend herum und stoßen sich mit den Luftmolekülen. Die Luft – sofern sie sauber ist – ist dabei total transparent. Bei 100% sind wir zwar noch nicht unter Wasser, aber die H2O Moleküle treffen so häufig auf Artgenossen, dass sie sich zu winzigen Tröpfchen zusammenrotten – sie kondensieren – und schweben in der Luft umher.

Wasser und Luft sind in unserer Atmosphäre in einem permanenten Wechselspiel. Über Ozeanen, Seen oder feuchtem Gelände lädt sich die Luft mit Wasser auf, und wenn die Temperatur fällt, dann kondensiert das Wasser, es bilden sich Wolken oder Nebel, Regen oder Tau. Dieser Prozess ist für unser tägliches Leben von großer Bedeutung. Er stellt einen großen Teil dessen dar, was als Wetter bezeichnet wird.

Das unkondensierte Wasser in der Atmosphäre ist zwar nicht sichtbar, aber es ist ein „Treibhausgas“, d. h. es lässt die Sonnenstrahlen zwar ziemlich ungehindert durch, aber es absorbiert die von der Erde abgegebene, langwellige Wärmestrahlung. Das führt dazu, dass diese nicht weit kommt: Sie bleibt in den Wassermolekülen hängen und heizt die Atmosphäre auf bzw. sorgt dafür, dass sich die Luft nachts weniger abkühlt. Ist die Luft aber sehr trocken, so wie in der Wüste, dann geht die Wärmestrahlung von der Erdoberfläche ungebremst in den Weltraum und es wird nach Sonnenuntergang saukalt. Das beobachten wir übrigens nicht nur in der Wüste. Auch in unseren Breiten kann es, etwa im Herbst, solch klaren Nächte geben, bei denen das Thermometer unter null Grad sinkt. Die Wetterfrösche reden dann von „Strahlungsfrost“.

 

Kontrastprogramm

Wenn Sie von der erwähnten Halbwüste 1000 km nach Osten reisen, dann landen Sie am indischen Ozean und, wenn Sie Glück haben, in den St. Lucia Wetlands.  Hier sind Sie als Flitterwöchner wesentlich besser aufgehoben: die hohe Luftfeuchtigkeit sorgt dafür, dass keine Wärmestrahlung in den Weltraum entweicht, es bleibt auch bei Dunkelheit angenehm warm, und Sie können auf der Terrasse nach Mitternacht noch Ihre Piña Colada genießen.

Als aufmerksame Leserin oder Leser haben Sie jetzt natürlich eine Frage: Warum führt das Wasser in der Luft dann nicht zu einer grenzenlosen Erwärmung der Erde? Warum steigt die Temperatur in den Feuchtgebieten dieser Erde dann nicht beliebig hoch? Höhere Temperaturen führen doch dazu, dass mehr Wasser in der Luft ist, mehr Wasser in der Luft führt zu stärkerer Absorption der langwelligen Wärmeabstrahlung, das führt zu höheren Temperaturen etc. Warum findet dieser Teufelskreis nicht statt?

Das liegt daran, dass, egal wie warm es ist, sich früher oder später Wolken bilden. Je wärmer es wird, desto wasserreicher werden diese Wolken. Wenn Sie auf einer tropischen Insel schon mal in den typischen nachmittäglichen Regen gekommen sind, dann können Sie das vielleicht bestätigen. Nach 5 Sekunden sieht man aus, als würde man an einem „Wet-T-Shirt-Contest“ teilnehmen und nach 10 Minuten ist der Wolkenguss vorbei.

Vom Flugzeug aus sind diese Wolken blendend weiß, solange wir noch „on Top“ sind. Das deutet darauf hin, dass sie das Sonnenlicht reflektieren, die Wolken sorgen also dafür, dass so gut wie keine Sonnenenergie mehr zur Erde vordringt; sie wird in den Weltraum zurückgelenkt. Sobald der Flieger aber in die Wolken taucht wird es stockfinster und bleibt so bis zum Boden, allerdings haben sich die Augen dann schon adaptiert und es kommt uns weniger dunkel vor.

Also: Wasser in Form von Wolken bremst tagsüber die Aufwärmung der Erde, Feuchtigkeit in der Luft bremst nachts die Abkühlung. Das in der Luft verteilte Wasser ist einerseits ein potentes Treibhausgas, andererseits dank Wolkenbildung ein gigantischer Sonnenschirm. Dieser natürliche Kreislauf ist ein perfekter Thermostat.

 

Noch ein Treibhausgas

Lassen Sie uns noch nach anderen Treibhausgasen in der Atmosphäre suchen. Das sind also Gase wie Wasserdampf, welche das sichtbare Sonnenlicht so ziemlich ungehindert durchlassen, die aber die infrarote Strahlung, die von der warmen Erde emittiert wird, absorbieren. Offensichtlich sind die beiden Hauptbestandteile der Luft, nämlich Stick- und Sauerstoff, keine Treibhausgase; sie lassen die Wärmestrahlung der Erde ungehindert in den Weltraum entweichen. Darum wird es ja in der Wüste nachts so kalt.

Stickstoff wird von den Chemikern N2 geschrieben, Sauerstoff ist O2 und Wasser bekanntlich H2O. Stickstoff tritt in der Luft als Molekül auf, das aus zwei identischen Atomen besteht, und mit dem Sauerstoff ist es nicht viel anders. Das Wassermolekül dagegen besteht aus drei Atomen. Die Erfahrung zeigt nun, dass Moleküle von Treibhausgasen aus mindestens drei Atomen bestehen, oder aber aus zwei Atomen, die nicht identisch sind.

Ja, natürlich, CO2, Kohlendioxid ist so ein Kandidat. Das Molekül besteht offensichtlich aus drei Atomen und kommt in der Luft mit einer Konzentration von 0,04 % vor. Wenn wir hier von Prozenten reden, dann beziehen wir uns nicht auf das Gewicht, sondern auf die Zahl der Moleküle. 0,04 % heißt, dass von 100 Molekülen in der Luft durchschnittlich 0,04 CO2 wären. Das ist wenig anschaulich, man rechnet daher besser mit ppm = parts per million, dann bekommen wir eine Konzentration von 400 ppm. In einer Million Luftmoleküle wären dann etwa 400 Moleküle CO2. Das ist nicht viel. Es ist etwa so, wie wenn 400 Schlachtenbummler einer Provinzmannschaft in die Millionenstadt München einziehen, wo ihr Verein gegen Bayern spielt. Die paar Schlachtenbummler gehen in der Menge unter, zumindest solange sie noch nüchtern sind.

Vergleichen wir die Konzentration von CO2 mit der von H2O: Wir hatten gesagt, dass Luft von 20° maximal 17 g Wasser pro m3 aufnehmen kann. Wenn man das umrechnet, dann sind das etwa 2 % oder 20.000 ppm. Das wäre dann vergleichbar mit den 20.000 Fans von Bayern München, die ebenfalls in der Stadt umherziehen. Die fallen schon mehr auf. Warum spielt dann das relativ seltene CO2 angeblich so eine große Rolle?

 

Viel Lärm um nichts?

Seit Jahrzehnten dreht sich so ziemlich alles um CO2 oder auch Carbon, wie es manchmal etwas unwissend genannt wird. Es bedrohe das Überleben der Menschheit und bereits jetzt suchen Klimaflüchtlinge Schutz vor der Erderwärmung in der Bundesrepublik. Von Greta, die das Gas angeblich sehen kann, werden wir aufgefordert in Panik zu geraten und die Politik in Deutschland dient fast nur noch der Vermeidung von CO2.

Nach besagter Nacht in der Wüste kommt mir das alles etwas übertrieben vor. Wo war das verdammte CO2 als ich dort wie ein Schneider gefroren habe? Schließlich ist das Zeug ja gleichmäßig über den Globus verteilt, ganz anders als das Wasser. Über mir in der Karoo war also auch damals der allgegenwärtige, mörderische Schirm aus CO2, der angeblich die nächtliche Abkühlung der Erde behindert. Davon habe ich absolut nichts bemerkt. Durch Studium der einschlägigen Literatur wurde mein subjektives Erlebnis mehr als bestätigt: In der Sahara kann es tagsüber sogar 40°C haben und dann Nachtfrost.

Stimmt das denn überhaupt mit dem CO2 als Treibhausgas? Ich antworte mit Radio Eriwan: „Im Prinzip ja.“

Die Physik beschreibt die Wirkung der CO2 Moleküle auf die von der Erde abgestrahlten Wellen ganz eindeutig. Es zeigt sich aber auch, dass der Effekt auf die globalen Temperaturen durch die Messdaten nur mit sehr viel Zureden und gutem Willen zu beobachten ist. Es gibt offensichtlich andere Faktoren, welche die Temperatur wesentlich stärker beeinflussen als CO2.

Und noch etwas: der Abschirmungseffekt durch ein Treibhausgas tritt sofort auf. Wenn die Luft trocken ist, dann wird es in derselben Nacht kalt und wenn sie feucht ist, dann bleibt es in genau dieser Nacht warm. Die globale Erwärmung sollte also  mit dem Anstieg von CO2 Schritt halten. Die beiden über die Jahre erstellten Datenreihen zur CO2 Konzentration und zur globalen Temperatur sollten deutlich korrelieren. Das ist aber nicht der Fall. Zwischen 2000 und 2015 gab es keinen systematischen Anstieg, sondern nur Schwankungen anderen Ursprungs von etwa +- 0,1°C, siehe www.wattsupwiththat.com/global-temperature/. Es gab dann auch den Namenswechsel von „Global Warming“ zu „Climate Change“. Honi soit qui mal y pense.

Es mag natürlich sein, dass Sekundärfolgen des CO2 Anstiegs erst lange verzögert einsetzten, die Erwärmung aber muss mit ihm synchron gehen.

Lassen Sie uns zur Antwort des Senders Radio Eriwan zurückkommen. Es bleibt bei „im Prinzip ja“. Die Theorie fordert es, dass CO2 das Klima beeinflusst. Die Erfahrung aber zeigt, dass dieser Einfluss nicht zweifelsfrei zu messen ist. Vermutlich spielt das Thema Wasser in seinen verschiedenen Aggregatszuständen eine viel zu dominante Rolle bei der Feinabstimmung der Energiebilanz auf Erden.

In diesem Sinne wäre es aus wissenschaftlicher Sicht sowohl töricht diese zu Zusammenhänge zu leugnen, als auch sie als gesichert hinzustellen. Global Warming ist weder ausgeschlossen noch gesichert – mit anderen Worten, es ist möglich. Das soll die Politiker nicht daran hindern im Sinne der Risikovorbeugung geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Und das tun sie ja seit Jahrzehnten voller Aufopferung und mit grandiosem Erfolg – wenn man den Medien Glauben schenken darf.

Vielleicht stellt sich aber eines Tages heraus, dass wir das arme CO2 grundlos verdächtigt haben und dann werden wir ein neues Urteil fällen: geruchlos, farblos, unschuldig.

 

Dieser Artikel erschien zuerst bei www.think-again.orgund im Buch „Grün und Dumm“ https://think-again.org/product/grun-und-dumm/




Windkraftanlagen dürfen Vögel nicht töten

Nicht immer geben Gerichtsurteile Anlass zur Freude. Diesmal aber doch: Windkraftanlagen dürfen Vögel nicht

töten, jedenfalls nicht Mäuse- und Wespenbussarde; eine gesetzliche Ausnahmegenehmigung davon ist rechtswidrig. Das hat jüngst das Verwaltungsgericht Gießen entschieden und damit dem hessischen Regierungspräsidium in Darmstadt einen Rechtsverstoß bescheinigt. Dieses hatte am 12. Oktober 2018 genehmigt, dass drei Windenergieanlagen im Butzbacher Stadtwald vom Tötungsverbot für beide Vogelarten ausgenommen sind. Ein Urteil wie dieses wurde erstmals erwirkt, jedenfalls ist ein gleiches bisher nicht bekannt geworden. Als Grundsatzurteil dürfte es weitreichende Folgen haben und sich kaum auf die beiden Bussard-Arten beschränken lassen. Erstritten hat es der im Westerwald ansässige Umweltschutzverband Naturschutz-Initiative e.V. (NI). In einem „Sonderrundbrief“ hat er darauf aufmerksam gemacht. Vögel, Fledermäuse und Insekten fallen den inzwischen schon 30 000 Windkraftanlagen in Deutschland in schlimmsten Größenordnungen zum Opfer (siehe hier und hier).

Die Naturschutz-Initiative e.V. gewinnt gegen Hessens Regierungspräsidium

Dass Regierungspräsidium hatte seine Genehmigung auf das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gestützt. In ihm sieht der Paragraph 45 Absatz 7 Satz 1 Ausnahmen vom Paragraphen 44 vor. Nach diesem ist es unteranderem verboten, „wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten“. Diesen Genehmigungsbescheid hat das Gericht nach dem Erörterungstermin am 22. Januar 2020 am 28. Januar aufgehoben. Der Umweltverband NI (hier) hatte gegen das Land Hessen vor allem deshalb geklagt, weil nach seiner Ansicht die Genehmigung gegen europäisches Recht verstößt. So habe der Bescheid für den Wespen- und Mäusebussard Ausnahmen vom Tötungsverbot zugelassen, die aus Sicht des Verbandes mit der EU-Vogelschutzrichtlinie nicht zu vereinbaren seien.

Rechtswidrig, weil die EU-Vogelschutzrichtlinie die vorrangige Bestimmung ist

Wie der Verband in seinem Rundbrief vom 10. Februar mitteilt, folgt die 1. Kammer des Gerichts der NI-Argumentation in ihrer Urteilsbegründung in vollem Umfang. Hiernach sehe sie das Tötungsverbot zu Lasten der Arten Wespenbussard und Mäusebussard als verletzt an. Dabei verweise sie auch auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse des Helgoländer Papiers, die Fachkonvention der Länderarbeitsgemeinschaft der Staatlichen Vogelschutzwarten (LAG VSW 2015). Die vom Regierungspräsidium Darmstadt erteilte Ausnahme vom Tötungsverbot sei deswegen rechtswidrig, weil sie gegen die vorrangigen Bestimmungen der Vogelschutzrichtlinie verstoße. Diese Ausnahme dürfe nicht angewandt werden. Dies gelte, so das Gericht, unabhängig davon, ob es sich um eine streng geschützte Vogelart handele oder nicht.

Mit der Argumentation gescheitert

Das Regierungspräsidium als der Beklagte hatte versucht, dem Umweltverband die Klagebefugnis abzusprechen. Es scheiterte damit aber ebenso wie mit seinem Versuch, nachträglich die Ausnahme auch auf andere Weise zu erreichen, nämlich dadurch, dass es sich auf die Gewährleistung der „öffentlichen Sicherheit“ durch die Errichtung von Windenergieanlagen berief (Paragraph 45 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 BNatSchG). Bei dieser Norm gehe es nach Auffassung des Gerichtes und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes um Fragen, die sich „wesentlich“ auf die „Existenz des Staates“ auswirken würden. Doch sei, so die Kammer, nicht „ernsthaft“ zu befürchten, „dass die Einhaltung der europäischen Vogelschutzrichtlinie zu einem Energieversorgungsengpass in der Bundesrepublik Deutschland führen“ würde. „Denn die Einhaltung der europäischen Vogelschutzrichtlinie bedeutet lediglich, dass dort keine Windenergieanlagen errichtet werden dürfen, wo dies zu einer signifikant erhöhten Tötung von europäischen Vogelarten führen würde.“

Klimapolitische Zielsetzungen eines Mitgliedsstaates haben zurückzustehen

Ferner heißt es im Urteil „Klimapolitische Zielsetzungen eines Mitgliedsstaates haben außer Betracht zu bleiben, soweit die mit geltenden Rechtsvorschriften nicht im Einklang stehen“, zumal „Deutschland im Jahr 2019 ca. 37 Milliarden Kilowattstunden Strom mehr exportierte, als es importierte“. Ferner stellt das Gericht klar, dass sich der Umweltverband NI bei seiner Klage auch dann auf die Verletzung umweltbezogener Vorschriften berufen kann, wenn der Artenschutz bei einer Vorprüfung zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht berücksichtigt werden muss. Damit stehe die Entscheidung des VG Gießen im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. (Aktenzeichen: 1 K 6019/18.GI).

Der NI-Umweltschutzverband ist Ausnahmefall

Für den NI-Bundes- und Landesvorsitzenden Harry Neumann ist das Urteil „ein wichtiger Meilenstein für den Natur- und Artenschutz“. Er rechnet damit, dass der Verwaltungsgerichtshof in Kassel die Entscheidung bestätigen wird, sollte das Land Hessen gegen das Urteil in Berufung gehen. Den ganzen Inhalt des NI-Rundbriefes und der gleichlautenden Pressemitteilung finden Sie hier. Mit seiner Klage ist der NI-Umweltschutzverband als Ausnahmefall zu würdigen. Denn andere Umwelt- und Naturschutzverbände nehmen das Töten der Vögel, Fledermäuse und Insekten durch Windkraftanlagen in Kauf und segeln insofern unter falscher Flagge.

Dürfen die Butzbacher Windkraftanlagen nur die beiden Bussard-Arten nicht meucheln?

Zu bedenken ist, dass nach dieser Darstellung des Urteils die Ausnahmegenehmigung nur für Mäuse- und Wespenbussarde als rechtswidrig gilt. Wenn das so ist, würde es bedeuten, dass jene drei Butzbacher Windkraftanlagen alles übrige fliegende Getier weiterhin meucheln dürfen. Doch weil die drei Flügel der Anlagen bestimmt große Schwierigkeiten haben, die beiden Bussarde von der ganzen übrigen Avifauna zu unterscheiden – „die dürfen wir nicht erschlagen, die anderen weiterhin“ – wird nichts anderes übrigbleiben, als das Urteil als Stillstandsgebot für die Anlagen zu deuten.

Aber alle anderen knapp 30 000 Windkraftanlagen töten weiterhin

Aber alle anderen knapp 30 000 Windkraftanlagen drehen sich weiter und töten weiter. Sollen die das immer noch dürfen? Die Antwort muss nein lauten.*) Der Erfolg vor dem Verwaltungsgericht in Gießen wird, so ist zu hoffen, zu weiteren Klagen ermuntern. Der erste Schritt dahin wäre, die anderen Ausnahmegenehmigungen aufzuspüren und auf ihre gleichfalls mögliche Rechtswidrigkeit zu prüfen. Mut macht dieser Kernsatz des Gießener Urteils: „Klimapolitische Zielsetzungen eines Mitgliedsstaates haben außer Betracht zu bleiben, soweit sie mit geltenden Rechtsvorschriften nicht im Einklang stehen.“ Das gelte auch unabhängig davon, ob es sich um eine streng geschützte Vogelart handele oder nicht.

Ein merkwürdiger Gegensatz

Dazu im merkwürdigen Gegensatz steht allerdings dieser Satz des Urteils: „Denn die Einhaltung der europäischen Vogelschutzrichtlinie bedeutet lediglich, dass dort keine Windenergieanlagen errichtet werden dürfen, wo dies zu einer signifikant erhöhten Tötung von europäischen Vogelarten führen würde.“ Das heißt im Klartext: Töten dürfen die Anlagen Europas Vögel durchaus, nur nicht in signifikanten Mengen.

Das süße Gift der Subventionen und die drogensüchtige Windkraft-Branche

Leider wimmelt das Bundesnaturschutzgesetz von unbestimmten, daher deut- und dehnbaren Begriffen. Das erleichtert der Windkraftindustrie das Weiter wie bisher. Lebensfähig ist sie nur durch die massiven Subventionen. Von diesem süßen Gift ist sie wie Drogensüchtige abhängig geworden. Daher wird sie keine Mühe scheuen, Verfahren gegen sie in die Länge ziehen und durch die Instanzen zu schleppen, damit ihre sich drehenden Goldesel so lange wie möglich weiterlaufen.

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*) Über den Mord von Windkraftanlagen an allem fliegendem Getier habe ich auf dieser Web-Seite zuletzt am 13. April 2017 (hier) und am 4. April 2018 (hier) geschrieben. Die Schlagworte dazu lauten: 30 000 Windkraftanlagen in Deutschland zerschlagen Vögel und Fledermäuse zu Hunderttausenden – Töten aus niedrigen Motiven, das bisher ungeahndet bleibt – Die Naturschutzverbände ducken sich weg – Julia Klöckner (CDU): Tie­re sind Mit­ge­schöp­fe, kei­ne Weg­werf­wa­re – Aber Vögel und Fledermäuse sind es – Warum schweigen die Naturschutzverbände? – Die deutschen Intellektuellen: Wieder einmal versagen sie – Bienen sind „systemrelevant“, Vögel und Fledermäuse offenkundig nicht – Ein überfahrener Wolf erfährt mehr Mitleiden als die erschlagenen Vögel

Der Beitrag erschien zuerst auf dem Blog des Autors hier