Corona bringt’s an den Tag – Stadtluft in Stuttgart: Der Diesel ist es nicht

Das bedeutet: Die Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in den Innenstädten nutzen nichts und sind überflüssig. Das unfreiwillige »Corona-Experiment« mit weitgehendem Stopp des Autoverkehrs demonstriert nachhaltig, was von den Kampagnen des umstrittenen Abmahnvereins Deutsche Umwelthilfe e.V. zu halten ist: nichts.
Das »Corona-Experiment« entlarvt ebenso, wie zwecklos die von dem grünen Verkehrsminister in Baden-Württemberg, Winfried Hermann, erlassenen Fahrverbote sind. Sie haben offensichtlich keinerlei Auswirkungen auf die NO2 Konzentrationen in der Luft.
Hermann ist mit verantwortlich für einen gigantischen Schaden nicht nur für die Autofahrer, sondern auch für weite Teile des Autohandwerks und der Autoindustrie. Die derzeitige dramatische Situation bei Autoherstellern und Zulieferern wurde letztlich entscheidend von der unseligen Dieseldiskussion und den Forderungen »Weg mit der individuellen Mobilität« verursacht.
Jetzt stellt sich heraus: Die Messwerte beispielsweise der Station Am Neckartor in der Stuttgarter Innenstadt lagen bereits im Februar und März unter dem Grenzwert von 40 µg/m3. Da floss der Verkehr noch, »Shutdown« war noch nicht angesagt.
Der Ingenieur und Messfachmann Martin Schraag arbeitete heraus, welche Rolle das Wetter spielt. So zeigt sein Blick auf die Winddaten: Das erste Quartal 2020 war deutlich windiger als das im Vorjahr. Schraag: »Gut für die Durchlüftung, schlecht für die DUH«. So lagen die NO2-Werte bei 36 µg/m3 und damit unter dem in Deutschland geltenden Grenzwert von 40 µg/m3. Die DUH betreibt Manipulation.
Schraag weist auch darauf hin, dass in der Region weniger als fünf Prozent der zugelassenen Diesel alte Euro-4 Diesel sind. Die neueren Fahrzeuge und die mit Software-Updates Nachgerüsteten stoßen kaum noch Abgase aus. Auch das hätte sich in den Ergebnissen bemerkbar machen müssen.
Doch die Messstationen registrieren nach wie vor NO2-Spitzenwerte. Die Ursache liegt auf der Hand: Von den Höhenzügen Stuttgarts wehen Winde in den Talkessel.
Die NO2 Werte schwanken im Tagesverlauf stark. Im Winter können Heizungen die Ursache sein; das Wetter, ergibt sein Blick in die Daten, übt entscheidenden Einfluss aus.
Die Experten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) haben sich um diese Einflüsse offensichtlich nicht gekümmert und wissen offiziell von nichts. Sie gehen weiterhin von einem Anteil des Verkehrs von 80 Prozent an den Luftschadstoffen aus.
Doch sie kommen jetzt in Erklärungsnöte, wie Schraag ahnt. Die 80 Prozent können nicht stimmen, wenn deutlich weniger Autos fahren und die Werte sich dennoch nicht verändert haben.
In Bayern bestätigte das Bayerische Landesamt für Umwelt gegenüber dem Bayerischen Rundfunkgerade, dass sich auch in Würzburg die Luftschadstoffe kaum verändert hätten. Der Verkehr habe zwar deutlich abgenommen, doch der Rückgang des NO2-Gehaltes sei nur gering. Andere Faktoren spielten bei der Luft eine Rolle.
Der Diesel also kann es nicht sein.
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Oberleitungen für Autobahnen: Auf dem E-Highway ist nichts los

Die elektrifizierten Streckenabschnitte sollten Aushängeschilder der elektromobilen Zukunft des Lastenverkehrs sein. Eine der beiden eHighway-Strecken auf der A5 bei Darmstadt wurde vor knapp einem Jahr Anfang Mai 2019 in Betrieb genommen, die andere auf der A 1 bei Lübeck Ende Januar dieses Jahres. Eine dritte auf einer Bundesstraße in Baden-Württemberg sollte schon in Betrieb sein, dort ist noch nichts geschehen. Alle Sektoren sollten Vorbild für den Lkw-Verkehr von morgen sein.
Doch auf den Strecken tut sich nichts. Lkws mit Stromabnehmern für Oberleitungen sind praktisch nicht zu sehen. Kunststück: Auf der A5 bei Darmstadt gibt es bisher insgesamt nur zwei E-Lkws. Ein Lottogewinn dürfte wahrscheinlicher sein als der Anblick von einem der beiden.
Rechts und links der zwei Autobahnabschnitte auf der A1 in Schleswig-Holstein und auf der A5 in Hessen bei Darmstadt wurde ein dichtes Netz von Masten errichtet, die zwei Oberleitungen für 750 Volt Gleichspannung tragen. Die Elektronik im Lastwagen erkennt mit Hilfe des GPS-Signals die genaue Position unter dem Beginn der Oberleitung, kann den Stromabnehmer hochfahren lassen und die elektrische Antriebsenergie wie eine Eisenbahnlokomotive von oben beziehen.
Außerhalb der Oberleitungsstrecken geht es nicht ohne den kräftigen Dieselantrieb und den kolossalen Energievorrat des Dieselkraftstoffes. Dort fahren sie mit Dieselhybridantrieb mit einem 130 kW starkem Elektromotor und einem normalen 450 PS Dieselmotor. Oder dann, wenn beispielsweise für eine Baustelle unter der Oberleitungsstrecke der Strom aus Sicherheitsgründen abgeschaltet wird.
Die Bundesregierung hatte in einem »Aktionsprogramm Klimaschutz 2020« unter anderem beschlossen, »einen Feldversuch zur Erprobung elektrischer Antriebe bei schweren Nutzfahrzeugen durchzuführen.«
»Im Rahmen der Projekte ENUBA und ENUBA2 wurde als eine Lösungsmöglichkeit zur Elektrifizierung schwerer Lkw ein Oberleitungsbetrieb von elektrischen Hybrid-Lkw mit speziellen Stromabnehmern technologisch entwickelt und auf einer nicht-öffentlichen Teststrecke erprobt. Dabei wurde die notwendige technologische Reife erreicht, um das so genannte eHighway-System und seine Praxistauglichkeit im Rahmen eines Feldversuchs auf öffentlichen Straßen zu erproben.«Bahn frei also für ein paar Kilometer Pilotstrecke auf der A 5 und der A 1. Verantwortlich im Norden das Ministerium mit dem aufwändigen Namen »Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (MELUND)«.

»Ziel des Projektes „LiVePLuS“ ist die Konzipierung und Erprobung eines modularen Baukastens, welcher durch die Nutzung einer batterieelektrischen Antriebstechnologie in Kombination mit einem Pantographen-Oberleitungssystem die Fahrzeugemissionen sowie die Lebenszykluskosten im Schwerlastgüterverkehr reduzieren soll«, heißt es in der Ministeriumslyrik.
»Dabei werden die Teilziele der Konzeptionierung eines TCO-gerechten, pantographenbasierten elektrischen Antriebsstrangs sowie eines modularen und produktionsorientierten Baukastens zur effizienten Umrüstung von Bestandsfahrzeugen für Sattelzugmaschinen der N3-Klasse adressiert. Abschließend erfolgt die Validierung des entwickelten Baukastenkonzeptes durch zwei Prototypenfahrzeuge (Primotyp und Prototyp) mit vollelektrischem Antriebsstrang und einem Pantographen-Oberleitungssystem als Range Extender.«
Ein nicht nur sprachlich aufwändiges Unterfangen: Ein ziemliches Kabelgestrüpp mit Abspannleitungen, die für die notwendige Zugspannung der Drähte sorgen, hängt mittlerweile über der Autobahn – Albtraum eines jeden Rettungshubschrauber-Piloten.
Ziel des Projekts ist es laut Planern in den Ministerien, »einen sicheren Betrieb der zehn Kilometer langen Pilotstrecke für den Oberleitungsbetrieb von schweren Nutzfahrzeugen durchzuführen. Dies umfasst insbesondere die operative Betriebsführung und Sicherstellung des Anlagenbetriebs sowie Untersuchungen zur Funktionalität und Zuverlässigkeit des neuen Infrastruktursystems.«»BOLD« heißt die ebenfalls millionenschwere »Begleitforschung Oberleitungs-Lkw-Forschung in Deutschland«.  Die einschlägig bekannten grünen Institute »Fraunhofer ISI – Institut für System- und Innovationsforschung«, »ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH« und  schließlich das »Öko-Institut e.V.« werden mit Millionen bedacht und werden für die passenden wissenschaftlichen Erfolgsberichte sorgen.
Geplant sind auch weitere Strecken auf Bundesstraßen in Baden-Württemberg. Vor drei Jahren präsentierte die damalige Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) bereits das Projekt »eWayBW« im badischen Kuppenheim. Dort soll der dritte deutsche E-Highway auf einem Teilstück der Bundesstraße 462 entstehen.
Vor genau zwei Jahren kam dem grünen Verkehrsminister von Baden-Württemberg, Winfried Hermann, die Idee zu einem weiteren PR-Termin in Kuppenheim. Unter freundlichem Applaus stellte er das Pilotprojekt »eWayBW« mit einer Teststrecke für Oberleitung Lkw zwischen Gernsbach und Kuppenheim vor. Er lobte, dass »das Projekt ziemlich gut durchdacht« sei, und das »ziemlich viel Wissen herangezogen« werde.
Professor Arnd Stephan von der TU Dresden schwärmte von dem Draht- und Eisengeflecht gar: »Oberleitungen sind High Tech«.
Außer vielen Seiten beschriebenen Papiers ist im Badischen noch nicht viel geschehen. Im Augenblick wehren sich die betroffenen Murgtalgemeinden gegen die Planung des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Die befürchten ein komplettes Verkehrschaos, denn die Planer nehmen gegenüber früheren Planungen eine fast verdoppelte Bauzeit von acht Monaten in Anspruch. Außerdem werde das Projekt in der Bevölkerung sehr kritisch gesehen, sagen die Bürgermeister von Gaggenau, Guggenheim und Bischweier.
Die sechs Kilometer lange Strecke soll mit 16,8 Millionen Euro vom Bundesumweltministerium gefördert werden. Das Vergabeverfahren ist ungewöhnlich: Auf die reguläre Ausschreibung vor einem Jahr für den elektrischen Ausbau der Strecke meldete sich kein Anbieter.Die einzige Firma, die bisher die beiden Strecken auf den Autobahnen mit Oberleitungen versehen hat, ist Siemens.
Eine erste Zwischenauswertung der Fahrten auf der A5 in Südhessen im vergangenen Jahr ergab übrigens eine Diesel-Ersparnis von lediglich zehn Prozent. Keine eindrucksvolle Bilanz angesichts horrender Kosten.
Was haben die Experten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in das Konzept »Förderprogramm Erneuerbar Mobil« hineingeschrieben? »Förderbare Projekte müssen einen hohen Innovationsgrad aufweisen und erhebliche Erkenntnisgewinne versprechen.« Vielleicht auch auf die bisher ungeklärte Frage, was beispielsweise nach einem Stau passiert, wenn sich einige 100 Lkw gleichzeitig in Bewegung setzen und ordentlich Leistung aus der Oberleitung ziehen wollen, und was nach einem veritablen Unfall mit mehreren Fahrzeugen mit Bruch der Masten geschieht, wenn sich ein dichtes Gestrüpp an Kabeln und Masten über die Unfallfahrzeuge legt.
Auf der A5 bei Darmstadt wurde übrigens im Januar bei einem Unfall ein Mast beschädigt und der Strom auf der einen Seite aus Sicherheitsgründen abgeschaltet.
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Antwort – Teil 2 –  auf den Artikel von Justus Lex „Dürfen die das ?“

Die Begründung zusammengefasst: Frau Bahner konnte nicht direkt vors Bundesverfassungsgericht ziehen und die Länderebene überspringen, um „die Corona-Regeln in allen Bundesländern bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug“ setzen zu lassen. Sie habe auch nicht begründet, wieso sie nicht auf der Ebene der Länder klagt, die die Corona-Regeln jeweils erlassen haben. Ein Antrag gegen die bayrischen Maßnahmen wurde von Karlsruhe ebenfalls abgewiesen: Wie zu erwarten haben die Richter den Antrag auf einstweilige Anordnung zum sofortigen Stopp der Freiheitsbeschränkungen abgelehnt. Sie stellten fest, dass „eine Rücknahme der bayerischen Maßnahmen zur Überlastung des Gesundheitswesens und zum Tod von Menschen führen könne“. Der Kläger müsse deshalb die Freiheitseinschränkung zunächst hinnehmen, selbst wenn er am Ende mit seiner Klage Erfolg haben könnte.
Wären die Anträge nicht formal abzulehnen gewesen, hätte das BVerfG auch ohne Begründung ablehnen können, um die Regierung nicht in Schwierigkeiten zu bringen. Dies wäre aber politisch in diesen aufgeregten Zeiten m.E.n. nicht opportun gewesen. Im anderen Fall hätte das Gericht gar nichts entscheiden können, denn ohne Experten können auch die Bundesrichter nicht entscheiden, ob die Behörden befugt waren, unsere Grundrechte und unsere Freiheit auszuhebeln. Woher weiß ich das? Ich bin ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger und kenne die gerichtlichen Gepflogenheiten. Um diesen Aspekt kurz zu halten: Die Richter verstehen nichts von einem Virus, von einem Corona-Virus und der Epidemiologie schon gar nichts, sie brauchen in diesem Fall mehrere Experten dazu, denn eine Entscheidung muss  fachlich kompetent und erst danach juristisch begründet sein. Auf der Basis der Experten-Gutachten wird dann die Entscheidung gefällt. Dies hat leider zu Folge, dass es lange dauert und Urteile falsch sein können, wenn der Experte Unfug erzählt, was aber die Richter gar nicht überblicken können. Da liegt der „Hase im Pfeffer“. In solchen Verfahren gewinnt teils nach mehreren Instanzen immer der, der den/die besseren Experten hat, um die Richter von seiner Argumentation zu überzeugen. Dann wird „Recht gesprochen“. Ob es gerecht oder richtig ist, steht nicht zur Debatte.

Doch nun zu den Zahlen

Meine These: Hier werden wir zur Zeit mit einem Trommelfeuer an Falschnachrichten versorgt.  Die Meinung der Regierung und deren Experten wird berichtet, abweichende Meinung werden nicht zugelassen und deren Vertreter werden medial aufs Schafott gelegt oder am besten einfach tot geschwiegen: Herr Wodarg, Herr Bhakdi, Frau Moelling, Scheller, und wie sie alle heißen, alles anerkannte Experten. Gegen Meinungs-Abweichler wird brachial vorgegangen; die Webseite von Frau Bahner und der Link zu Ihrem Eilantrag waren zeitweise verschwunden, Demonstrationen werden aufgelöst, Teilnehmer zumindest zeitweise verhaftet, Bußgelder werden verhängt. Das nennt sich dann freiheitliche, demokratische Grundordnung, siehe Art. 1 – 20 im GG.
Ich gebe zu, dass es inzwischen mehr als schwierig ist, hier den Überblick zu behalten. In der BRD an den „gesunden Menschenverstand“ zu appellieren, kann man bei der jüngeren Generation weitgehend vergessen, denn die sind durch die links-grüne schulische und die mediale Gehirnwäsche gelaufen, von Ausnahmen natürlich immer abgesehen.  Für die, die sich den gesunden Menschenverstand bewahrt haben, ist es dagegen rel. einfach zu verstehen: Fangen wir an:
Meldung: John Hopkins Universität (JHU) 11.4.15:50 Germany, gemeint ist die BRD:

Infiziert: 122.530        Tote 2.736      Gesunde: 53.913

Wie sind diese Zahlen zu interpretieren? Keiner weiß das, weil eine Reihe von Angaben für diese Zahlen fehlen: Wie  viele Tests wurden gemacht? Wie hoch ist die Durchseuchung insgesamt? Um Eindruck zu schinden, werden Zahlen kumuliert angegeben, also aufaddiert, das gibt eindrucksvollere Zahlen:
Infiziert sind kumuliert insgesamt 122.530. Wenn aber auch angegeben wird, dass 53.913 „wieder“ gesund sind, dann bedeutet das doch, dass man die Gesundeten von den Infizierten abziehen muss: 122.530 – 53.913 = 68.617  sind also noch infiziert. Ist das viel oder wenig ?  Prozentrechnung verdeutlicht so etwas: 68.617 von 83.000.000 = 0,083 %. Infiziert heißt aber nicht krank. Also gibt es noch viel weniger Corona-Kranke. Die medien verwechseln immer noch krank und infiziert. Wie wird das festgestellt? mit einem Test (von Herrn Drosten et al.) wenn er positiv gezeigt. 2.736 Tote werden von der JHU dem CoV-2  zugeschrieben: In Prozent sind das  0,0033 % bezogen auf die Bewohner der BRD. Schon aufgefallen? Hier kommen wir in den Zahlenbereich der Klimakatastrophe !
Bei Lanz hat Herr Prof. Streeck bei seinen ersten Ergebnissen darauf  hingewiesen, dass bis heute die sog. Dunkelziffer unbekannt ist. Das beschreibt die Situation: Es herrscht Dunkelheit, wir wissen nicht genaues, aber wir werden schon mal in Angst und Schrecken versetzt. Die Frage nach „cui bono“ will ich hier mal nicht stellen, sondern späteren Bewertungen überlassen, die sicher kommen werden. Außerdem werden in den nächsten Wochen noch einige Kranke und Alte sterben; wir sind noch nicht am Ende der Grippesaison.
Bei den Influenza-Epidemien, die schon gar nicht mehr als Pandemie ausgelobt werden, nimmt man klaglos und ohne Medienrummel und ohne jegliche Einschränkungen bei uns 25.000 Tote in einer Saison hin. Weltweit bis zu 600.000. Das ist dann halt so. Sterben werden nur die Alten und Kranken. Und unsere Erfahrung zeigt, gegen eine virale Grippe können wir eh nichts machen.
 
Zur Statistik Robert-Koch-Institut (RKI):

Fallzahlen in Deutschland

Stand: 11.4.2020, 00:00 Uhr (online aktualisiert um 10:10 Uhr)

Anzahl Differenz Fälle/ 100.000 Todesfälle
zum Vortag
Gesamt 117.658 4.133 142 2.544
z. Vortag +4.133 + 171
 

In der BRD sterben durchschnittlich täglich ca. 2.500 Menschen. Davon sind 171 also 6,84 %, die an diesem Tag dem Corona-Virus zugewiesen werden. Auffällig für mich ist, dass Obduktionen vom RKI offiziell unerwünscht sind. Ich bin jetzt mal skeptisch und behaupte, die wollen alle positiv getesteten als Corona-Tote „brandmarken“. Dies gefällt aber auch anderen nicht, weil z.B. in Hamburg behördlich angeordnet die Toten obduziert werden, was als sinnvolle Forschung angesehen wird. Ich finde das auch sinnvoll, denn wir wollen doch wissen, was dieses vermeintlich so gefährliche Virus hier wirklich anrichtet. RKI weiß das nicht und will es offiziell auch nicht wissen. Sonst müsste man ggf. die kumulierten Zahlen reduzieren und alles relativieren. Nirgends ist da was Genaues zu finden, denn RKI ist die Regierung und die wollen es ausdrücklich nicht wissen.  Warum? Unbekannt.
Gehen wir in die Sendung von Herrn Lanz am 9.4.20: Was sagte der Pathologe Herr Prof. Püschel dazu?: Am Ende des Jahres werden wir nichts Besonderes merken. Hatte das nicht auch schon Herr Wodarg gesagt? (https://www.wodarg.com/) .
Alte und kranke Menschen sterben nun mal, zumal wenn sie erkrankt sind, so traurig das im Einzelfall sein mag. Herr Lanz stellt dann selbst unzulässige Folgerungen auf: Wir würden nur aufgrund des Lock-downs am Ende des Jahres nichts Auffälliges feststellen. Muss oder will Herr Lanz die Verordnungen rechtfertigen?  Ihm sei gesagt, dass der Lockdown nur eines bewirkt: Die Ausbreitungsgeschwindigkeit wird etwas gesenkt und damit sollen die Intensivstationen der Krankenhäuser vor einem zu hohen Ansturm verschont werden.  An der Anzahl der Toten aufs Jahr betrachtet ändert das garnichts, da die Infektionen weiter gehen, bis die sog. Herdenimmunität erreicht wird. Erst wenn die Mehrzahl der Menschen immun geworden ist, hat das Virus keine Chance mehr.
Wer zwischenzeitlich Gelegenheit hatte, das Video von PRERADOVIC mit Prof. Dr. Knut Wittkowski (https://www.youtube.com/watch?v=GRiO8myyyDc&feature=youtu.be) zu sehen, der sollte nun endgültig Bescheid wissen: Die Infektion mit dem Virus oder den Viren wird sich so und so verbreiten, das können wir gar nicht verhindern. Klare Aussage von Prof. Wittkowski zu New York, welches die Medien uns als Schreckensszenario offerieren zur Pflege der Panik:
In engen Räumen kommt es zur schnellen Verbreitung, in der Natur deutlich weniger bis gar nicht. Also muss die Mortalität in New York schneller ansteigen als anderswo. Dies bedeutet, dass das Ende der Krankheitswelle auch schneller erreicht wird. Wenn man sich die Zahlen von Bayern und Baden-Württemberg ansieht, wird es dort schneller gehen als in anderen Bundesländern. Warum: Weil dort die Gesamtinfektionen am höchsten sind, wodurch die Herdenimmunität schneller erreicht wird.
Bekannt ist, dass auch in New York vorzugsweise Alte + Kranke + Arme sterben. Ansonsten bewegt sich diese CoV-2 Epidemie im üblichen Rahmen. Die Versorgung der Kranken in Zelten ist laut Wittkowski in den USA so geplant und also normal und keiner Aufregung wert.
Was ist mit Italien? Auch hier ist alles bekannt: Durchschnittsalter um die 80 Jahre, in der BRD 75 – 80, nahezu alle mit  1 – 3 Vorerkrankungen. In Italien gibt es dann noch das im Vergleich überdimensionale Problem der multi resistenten Keime (MRSA), die man sich gerade in Italiens Krankenhäuser leicht einfangen kann, leider. Dies erhöht zusätzlich die Sterbezahlen. Dazu ist die hohe Luftverschmutzung der Lombardei bekannt, was zu Vorerkrankungen führt.
Kommen wir zu dem Test von Herrn Drosten et al.
7 Forscherteams haben in Windeseile den Test entwickelt: ( https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC6988269/). Der Test ist nicht offiziell validiert, sondern nur von der WHO genehmigt. Eine Chinesische Forscher-gruppeberichtet, dass ein untersuchter Corona-Test rel. ungenau istund mit ca. 50 %  und mehr falsch positiven Ergebnisse zu rechnen ist. Das entspricht dem Niveau des Münze-Werfens.(https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/32133832/?from_single_result=coronavirus+covid-19+test+potential+false+positive) Dies ist auch der Grund, weshalb man unsere Kanzlerin auch min. 3 x testete, weil der Test eben nicht so glaubwürdig ist. Doch wie häufig wird das gemacht? Bei den Toten, die nachträglich getestet wurden, um sie in die Corona-Schublade zu schieben, sicher nicht. Wie viele falsch positive Ergebnisse liegen dort vor? Niemand weiß das.
Der Test ist ein PCR-Test. Hier wird mit einem genetischen Verfahren ein RNA-Abschnitt eines Virus vervielfältigt. Wozu muss ich bei einer Virus-Attacke, bei der mich unzählige Viren angreifen einen Test anwenden, der auf geringste Spuren anspricht? Das ist doch unlogisch. Genau sind nur die Antikörper-Tests, die man gerade entwickelt. Im Übrigen hielt der Erfinder der PCR-Tests sein Verfahren für den Virus-Nachweis eher für ungeeignet. Aber dazu müsste man sehr tief in die Molekularbiologie eintauchen.
Auffällig ist für den Kenner der Szene, dass Herr Drosten schon mehrmals durch Tests an angeblichen Pandemien beteiligt war: In der Arte-Doku „Profiteure der Angst“ ist schon Herr Drosten zu sehen; ebenso Herr Wodarg, der schon damals die Angst und Panikmache relativierte. Erschüttert war ich allerdings zusätzlich von der Aussage von Herrn Drosten, dass in der BRD vergleichsweise wenige Tote gezählt werden, weil wir in der BRD so gut diagnostizieren. Wie wenn eine Diagnose schon jemals die Heilung gebracht hätte.
Mit der Heilung von SARS-CoV-2 hat sich Dr. Klinghard , ein deutscher Neurologe, der in den USA praktiziert, ausführlich beschäftigt. Für die Medizin-Interessierten kann ich seinen youtube-Beitrag nur wärmstens empfehlen, denn dort sind zahlreiche medizinische Aspekte mit behandelt: https://www.youtube.com/watch?v=fgj-VT5iVh0&t=577s
 

Welche Ergebnisse haben wir:

  1. Die Corona-Tests sind fehlerhaft und zeigen bis zu ca. 50 % und mehr falsch positive Ergebnisse. Den Infizierten-Zahlen ist also nicht zu trauen.
  2. Die Tests sind nicht validiert bzw. ausdrücklich nur für Forschungszwecke gedacht, nicht zur Diagnose freigegeben (Italien)
  3. Die Epidemiologen (mit Ausnahme des RKI), die Fachleute für die Ausbreitung von Epidemien, finden die ganze Hysterie unangemessen und die Entwicklung über die ganze Welt hin völlig normal: Eine Grippe eben, bei einigen mit Lungen-Problemen, diesmal vermutlich nicht von einem Influenza-Virus ausgelöst, sondern von einem Corona-Virus (CoV).
  4. Doch selbst das weiß man nicht genau, weil man ja auf andere Viren nicht untersucht. Wir haben einen neuen Test für Corona. Corona-Viren sind aber schon immer mit 5 – 15 % an einer Grippe beteiligt. Dies hat Wodarg sehr gut dargestellt. Welcher Virus es wirklich ist, der uns attackiert bzw. krank macht, ist nicht geklärt.
  5. Medizinisch glauben wir, dass Viren Infektionen auslösen. Wann und unter welchen Umständen daraus eine Lungenentzündung wird, ist nicht geklärt.

Wir können bakterielle Keime mit Antibiotika bekämpfen nicht aber Viren. Wie man aber die Zytokin-Stürme (die Reaktion des Immunsystems) bei solchen Infektionen, die die Lunge schädigen, sicher verhindert, wurde bisher nicht geklärt. Man, d.h. die Pharma-Industrie fängt jetzt mal an. (Das alte Malariamittel Chloroquin ist vermutlich zu billig.)
Ausblick: Wie bei dieser Datenlage die Politiker sich von dem RKI und der Charité zu solch weitreichenden Einschränkungen überreden lassen konnten, ist auf den ersten Blick m.E. wieder nur mit Angst zu erklären, man könnte ggf. verantwortlich gemacht werden für dieses Desaster. Nun werden wir bald sehen, dass das Desaster nicht vom Corona-Virus verursacht wurde, sondern von  einseitig beratenen Politikern, die völlig unverhältnismäßig und Grundgesetz-widrig reagierten. Dies erinnert mich in fataler Weise auf die Reaktion nach Fukushima, mit der unsere Kanzlerin die Kernkraftwerke in einsamer Entscheidung abschalten ließ, obwohl die Tsunami-Gefahr in der BRD allgemein als sehr gering eingestuft wird.
Warum holt man nicht alle Kompetenzen an den Tisch und wägt ab und wahrt die Verhältnismäßigkeit? Zeit gab es genug.

2012/2013 gab es diesen Bericht:

Im 2. Teil überschrieben mit:

Pandemie durch Virus „Modi-SARS“

Schon dieser Titel erstaunt. Da hätte man 7 Jahre Zeit gehabt, um Lager mit Masken, Schutzausrüstungen für Ärzte, Schwestern und Pflegern einzulagern. Nichts hat man gemacht. Und jetzt inszeniert man eine Panikmache ohne Beispiel. Zerstört die Wirtschaft und die Existenzen vieler Leute. Keiner kann heute abschätzen, wie diese politische (Über-)Reaktion ausgehen wird. Der finanzielle Status  der BRD wird geschwächt durch die zu erwartende Rezession. Und das alles, weil man sich einseitig hat beraten lassen. Was wird jetzt passieren? Nun es zeichnet sich schon ab: Die Leute, die die Regierung kritisieren, werden mundtot gemacht, damit niemand auf die Idee kommt, die Regierung, den Bundestag, das RKI usw. zur Verantwortung zu ziehen. Eins ist für mich aber klar: Letztlich werden mal wieder wir alle das bezahlen müssen, denn die Regierung kann nur das Geld ausgeben, das sie sich von uns geholt hat.
Wer noch tiefer in die Thematik eintauchen will, dem kann ich noch folgenden Beitrag zur Vogelgrippe empfehlen: H5N1 antwortet nicht:  https://www.youtube.com/watch?v=Q9-ha2timl4
 

Über den Autor:

Dr. Uwe Erfurth schrieb  1974 und 1976 seine Diplomarbeit und seine Doktorarbeit an dem Vorläuferinstitut des heutigen Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung in Stöckheim/Braunschweig  im Bereich Molekularbiologie. Damals hieß das erst GMBF Gesellschaft für Molekular-biologische Forschung  danach GBF Gesellschaft für biotechnologische Forschung..
Anfang März d.J. suchte er zum Institut Kontakt und hat etwas andere Infos erhalten, als Prof. Wieler sie verbreitet. Von der Ausbildung her ist er Biochemiker und Molekularbiologe, auch wenn er dann beruflich anderes gemacht hat.
 
 
 
 
 




DIE KRISE DIE KEINE WAR

Wenn demnächst der Hausarrest endet und Corona hoffentlich bezwungen ist, dann wird es Kritik und Beifall geben. Manche werden sagen: „Seht Ihr, es war alles halb so schlimm. War nur eine ganz normale Grippe. Den wirtschaftlichen Schaden durch den Shutdown hätten wir uns sparen können.“ Vom anderen Ende des Spektrums werden wir hören: „Wir haben die schlimmste Bedrohung für Leib und Leben seit 1945 überstanden –  ein phantastischer Erfolg. Dank an die Regierung für das professionelle Krisenmanagement und an die Bevölkerung für ihr Verständnis.“
Ich möchte hier eine Krise analysieren, die sich vor 25 Jahren anbahnte und zu deren Vorbeugung weltweit Hunderte Mrd. Dollar ausgegeben wurden. Die zeitliche Distanz erlaubt es, die Angelegenheit eher historisch als politisch zu betrachten. Und noch etwas: es gab damals eine „Kontrollgruppe“. Es gab Länder, welche auf jegliche Gegenmaßnahmen verzichteten und deren Schicksal zum Vergleich herangezogen werden kann.
 

Dem Computer ausgeliefert

Gegen Ende des 20. Jahrhunderts waren Computer bereits allgegenwärtig. Auf den PCs war Windows 2000 installiert, was Sie vielleicht heute noch benutzen, die Festplatten hatten bis zu 1000 Megabyte und die Prozessoren tickten mit einem halben Gigahertz.
Es gab damals aber auch noch ältere Hard- und Software aus den 60er und 70er Jahren, die vorwiegend in den Rechenzentren von Banken, Industrie und Behörden installiert waren.
Diese Rechner hatten vergleichsweise sehr wenig Speicherplatz und die Programmierer mussten mit Daten geizen, wo es nur ging. Eine verbreitete Sparmaßnahme war es, Jahreszahlen nur zweistellig zu schreiben. Es wurde als selbstverständlich angenommen, dass beispielsweise 89 nichts anderes bedeutet als 1989. Dann nahte das Jahr 2000 und Fachleute erkannten, dass diese Abkürzung jetzt zu Missverständnissen führen könnte. Der pfiffige Nerd David Eddy erfand für dieses Problem die Abkürzung Y2k = Year 2 Kilo, d.h. Jahr 2000. Damit war ein griffiges Label gefunden – eine wichtige Voraussetzung, damit eine Krise Fahrt aufnimmt. Der Y2k Bug verbreitete sich schneller als der Borkenkäfer.
 

Der Bug und das überzogene Konto

Wo liegt nun die konkrete Bedrohung durch Y2k? Sie liegt darin, dass die Jahreszahl auf Erden von 1999 auf 2000 umschlägt, was im Kalender des Computers aber als Wechsel von 99 auf 00 dargestellt wird. Stellen Sie sich vor, Sie hätten Ihr Konto überzogen und Ihre Bank berechnet die fälligen Zinsen. Dazu muss man die Anzahl der Tage kennen die verstrichen sind, seit Sie in den roten Zahlen sind.
Der Computer nummeriert jeden Tag des Jahres; also Neujahr 1, Heilig Abend 358 (wir haben gerade kein Schaltjahr), und Sylvester 365. Nehmen wir an es ist Weihnachten 1989, Sie hätten in letzter Sekunde noch wild Weihnachtseinkäufe gemacht und Ihr Konto geplündert. Am ersten Februar werden Sie Ihre Schulden bezahlen – plus Zinsen. Wie viele Tage sind das?
Der Rechenvorgang im Computer, manchmal auch „Algorithmus“ genannt, läuft so ab:
Konto ausgeglichen am 1. Februar = Tag 32 minus Überziehung am Tag 358 macht also
32 – 358 =  – 326 Tage.
Wie bitte? Ach ja, wir hatten die Jahreszahlen vergessen; es kommen noch
(90 – 89) x 365  = 365 Tage dazu.
also: 32 + 365 – 358 = 39 Tage
So lange hatten Sie Ihr Konto überzogen.
Hätte das Ganze nicht 1989 stattgefunden, sondern 1999 und Ihre Bank hätte den selben Algorithmus laufen lassen, und dann wäre nicht ein Jahr Differenz eingerechnet worden sondern 00 – 99 = -99 Jahre. Das wären  – 36.135 Tage gewesen und die Zinsrechnung hätte ein absurdes Resultat ergeben. So einen Quatsch würden Sie als Kunde nicht akzeptieren und die Bank könnte sich das nicht leisten.
 

2000 und das Ende der Welt

Solch ein Malheur könnte sich zum Jahrhundertwechsel in allen alten Computern abspielen und alle möglichen mehr oder weniger dramatische Folgen haben. Der Mann am Radar würde die Jets nicht mehr richtig lotsen und die Herz- Lungen Maschinen in Krankenhäusern würden verrückt spielen.
Solche dystopischen Szenarien malte man sich aus, bis der totale Kollaps unausweichlich schien: Stillstand der Erde und  Atomkrieg ausgelöst durch den Y2k Bug. Kombiniert mit der visionären Kraft von Un-Heilsaposteln, die für das Ende des Millenniums ohnehin den Weltuntergang prophezeit hatten, gewann das Thema an Dynamik und Y2k schwoll zu einer globalen Krise.
Um den Kollaps abzuwenden wurden Entwickler und Programmierer, welche sich mit den veralteten Systemen auskannten, aus dem Ruhestand geholt. Sie arbeiteten Tag und Nacht, um sicherzustellen, dass man gut ins neue Jahrtausend käme. Findige Firmen schossen aus dem Boden und boten Y2k Zertifizierung an. Durch sie wurde dem Klienten bestätigt, dass seine Systeme fit für den Jahrhundertwechsel wären.
 

Y2k und das Verfallsdatum

Zu dieser Zeit arbeitete ich als Berater – nicht in Sachen Y2k – bei einer Pharma-Firma.  Da waren solche Zertifizierer  am Werk, welche die Produktion für ein paar Wochen still gelegt hatten. Bei der Herstellung von Arzneimitteln muss jeder kleinste Schritt dokumentiert werden: Von welchem Lieferanten kam das Acetonitril, was war die Nummer der Charge, wer bediente in diesem Moment die Abfüllvorrichtung, etc.
Und so gab es für die Inspektoren unendlich viel Arbeit. Jedes Maschinchen, das im Verdacht stand, einen Chip in sich zu tragen, wurde unter die Lupe genommen. Beim Label-Drucker für die Pillenschachteln hatte ich dafür Verständnis. Da soll ja nicht als Verfallsdatum der 1. Juni 1903 stehen. Aber auch die Kaffeemaschine mit Digitaluhr und Datumsanzeige musste gründlich untersucht werden.
Die Firma wurde schließlich rechtzeitig zertifiziert und man rutschte reibungslos über die Zeitenwende. Wäre es auch ohne den ganzen Y2k Aufwand glatt gegangen? Wer weiß.
 

Lebenslauf einer Krise

Die Y2k Krise startete, wie viele andere, mit einer technisch-sachlichen Beobachtung. Die Konsequenzen wurden dann, eine Etage höher, von Managern beurteilt und bekamen dabei politischen Spin.  Schließlich forderte Präsident Clinton seine Leute auf, den eigenen Laden in Sachen Y2k in Ordnung zu bringen. Mit jeder Eskalationsstufe hatte das Thema an Gewicht gewonnen und an Sachlichkeit verloren.
Jetzt mussten große Unternehmen diesem Weg folgen, auch wenn die Experten im eigenen Hause vielleicht anderer Meinung waren, und kleinere Firmen wurden dann unwillkürlich von dem Sog erfasst. Die Sache kostete die USA geschätzte 100 Mrd. Dollar und weltweit waren es 450 Mrd. – das wären ca. 60 Dollar pro Kopf der Weltbevölkerung gewesen, einschließlich der vielen kleinen Babys in Asien und Afrika.
War das Geld gut ausgegeben? Fakt ist, dass außer einigen anekdotischen Pannen, wie hundertjährigen Ausleihzeiten von Videos (was für Filme müssen das gewesen sein!) keine Y2k Crashs bekannt wurden. Keine Flieger sind vom Himmel gefallen und keine Atomraketen haben sich selbständig gemacht. Beide Seiten können nun behaupten recht gehabt zu haben. Die einen: „Haben wir doch gleich gesagt, dass nicht passieren würde“; und die anderen: „Hätten wir nicht rechtzeitig…dann…“
 

Y2k Leugner

Nun hat es aber Länder gegeben, die das ganze Y2k ignorierten – Russland und die Ukraine. Sind dort Züge entgleist und Atomkraftwerke explodiert? Sind die Aeroflot Maschinen hilflos durch den Himmel geirrt? Soviel man weiß ist nichts derartiges geschehen. Der Jahreswechsel 2000 hat weder für die Ukraine noch für Russland Störungen mit sich gebracht.
Und im Rest der Welt wäre es wohl ohne die kostspieligen Y2k Programme auch glatt verlaufen. Y2k war ein „non event“, ob mit oder ohne Krisenmanagement. Darüber herrscht heute Einigkeit. Haben sich aber erst einmal die obersten Würdenträger einer Krise angenommen, dann bekommt diese ein Eigenleben, dann tritt die ursprüngliche Absicht, die Vermeidung von Schaden, in den Hintergrund. Dann wird die Krise zur Bühne, auf der Entscheidungsträger ihre Kompetenz dartun.
Und Corona? Es ist verwunderlich, dass bei dem Erfahrungsschatz aus Jahrhunderten in Sachen Seuchen, bei minutiöser Aufzeichnung und Analyse derer Verläufe, etwa durch das Robert Koch Institut, dass es dennoch, wie man der öffentlichen Diskussion entnimmt, keine Einigkeit der Experten über die Behandlung eines solch zentralen gesundheitlichen Problems gibt.
Es ist anzunehmen, dass auch diese Krise in ihrer Entstehungsphase einen politischen Spin bekam, in Deutschland und weltweit, und dass die Erkenntnisse der modernen Medizin und die wissenschaftliche Logik durch politisches Kalkül an die Wand gedrückt wurden. Und dass die Therapie, die den Völkern verordnet wurde suboptimal ist; dass sie nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht.
Wollen wir trotzdem das Beste hoffen.
Dieser Artikel erschien zuerst bei www.think-again.org und im Buch „Grün und Dumm“ https://think-again.org/product/grun-und-dumm/




Antwort – Teil 1-  auf den Artikel von Justus Lex „Dürfen die das ?“

Hier der 1. Teil: Die juristische Antithese von Frau Beate Bahner, Heidelberg

In den Kommentaren zu „Dürfen die das?“ fragt Martin Müller heute (9.4.):
„Welcher der inzwischen 80 Kommentare setzt sich auch nur mit einem einzigen Argument von Herrn Lex auseinander?“
Die Antwort kommt postwendend 3 Minuten später von Klaus Degenhard mit dem Link zu Frau Rechtsanwältin Bahner, die den Shutdown als „verfassungswidrig“ und als den „größten Rechtsskandal, den die BRD je erlebt hat „ bezeichnet.
http://beatebahner.de/lib.medien/Beate%20Bahner%20Eilantrag%20Bundesverfassungsgericht.pdf
Da der Link gesperrt ist und die Staatsanwaltschaft gegen Frau Bahner vorgeht, am Ende die gespeicherte Datei:.beate-bahner-shutdown-verfassungwidrig.pdf

Für all die, die die 19 Seiten von Frau Bahner aus zeitlichen Gründen nicht lesen können, hier eine kurze Zusammenfassung.

Wer ist diese Frau Bahner : Frau Bahner ist Juristin und Fachanwältin für  Medizinrecht. Sie kommt – kurz gesagt und nicht überraschend – zu einer völlig anderen juristischen Sichtweise als Herr Lex:

Auch Frau Bahner stellt sich die Frage „dürfen die das ?“

Die persönlichen Einschränkungen bezogen auf die freiheitliche Grundordnung, in der wir so gerne leben, wurden von den Bundesländern und der Bundesregierung veranlasst. 11 Millionen Menschen in Baden-Württemberg und 83 Millionen in der BRD werden fast aller Grund- und Freiheitsrechte beraubt. Zu weiteren Zahlen-Vergleiche aus wissenschaftlicher Sicht werde ich im Teil 2 genau Stellung nehmen.
Frau Bahner betrachtet als erstes über ihr Bundesland Baden-Württemberg (BW). Sie durchleuchtet die Begründung für den Erlass der Corona-Verordnung, die auf die Regelungen des § 28 Abs. 1 S.1 und 2 sowie den §§ 31 und 32 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) verweist. Sie kritisiert den Innenminister von BW, Herrn Strobel (CDU), der zur Denunziation der Unwilligen aufgerufen hat, obwohl 11 Millionen Menschen in B-W und 83 Millionen Menschen in der BRD gesund seien. Seit über 2 Wochen tragen wir alle diese Einschränkungen bis hin zu den Kontakt-Verboten mit unseren kranken und gesunden Alten. Wir Deutschen sind eben diszpliniert und nicht zu Revolutionen fähig. Dazu fällt mir nur der dem Kaiser Napoleon Bonaparte zugeschrieben Spruch über die Deutschen ein:

Dann fragt Frau Bahner sich, ob wir denn wirklich verpflichtet sind, diese „unglaublichen Verbote“ hinzunehmen? Sie kommt zu dem Ergebnis, dass sie die Verordnungen nicht nur für „eklatant verfassungswidrig“ einstuft, sondern sie sieht die Gefahr, dass unsere Grundrechte und unser Grundgesetz und unsere freiheitliche demokratische Grundordnung in nur wenigen Wochen „profund und endgültig vernichtet werden“.
Sie ist nicht die Erste, die zu diesem Ergebnis kommt. (Anmerkung der Redaktion: Inzwischen sind lt. Süddeutsche Zeitung fast 80 Klagen gegen diese Einschränkungen anhängig)

Beschränkung fast aller Grund- und Freiheitsrechte der Bürger

In vielem Gesprächen in meinem beruflich bedingten Bekanntenkreis muss ich immer wieder feststellen, dass das Grundgesetz (GG) im Volke inhaltlich weitestgehend unbekannt ist. Es lohnt sich m.E. diesen Anlass zu nutzen, und sich mal mit dem GG zu beschäftigen. In den Art. 1 – 20 sind unsere Grundrechte verankert, die nur unter ganz genau definierten Bedingungen durch Gesetze eingeschränkt werden dürfen, wobei insbesondere das Zitiergebot Art. 19 beachtet werden muss.
Dies ist wird schon länger in der BRD nicht immer eingehalten.
Eingeschränkt werden nach Frau Bahner die Art 1, 2, 4, 8, 9, 12 GG. Das ist eine ganze Menge. Da das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in seiner Neufassung vom 27.3.2020 keine Landesregierung berechtige, solche fundamentalen Beschränkungen auszusprechen, sind alle Corona-Verordnungen außer Kraft zu setzen. Das IfSG stamme aus dem Jahre 2000 und habe sich bewährt. Zu einer Änderung gebe es keine Veranlassung. Die Grippe-Saison 2017/2018 hatte mit ca. 25.000 Toten eine viel höhere Todesanzahl, als die, die Experten mit Corona diesmal erwarten (heutiger Stand nach JHU ): Ca. 113.300 Infizierte (nicht Kranke) und ca. 2.349 Tote. Da haben wir also noch 22.751 „gut“. Das sind kumuliert 0,136 % Infizierte und 0,0028 % vermutete Corona-Tote. Die Änderungen im IfSG sind zeitnah verfassungsrechtlich zu überprüfen. Die Frage hier ist nur, ob das BVerfG solche Klagen annimmt. Dazu ist es nicht verpflichtet und Sachen, die die Regierung in die Bredouille bringen könnte oder gar das BVerfG, werden einfach nicht zugelassen. So einfach ist dies in unserer Demokratie.

Zitat zum Sinn und Zweck des IfSG:

„Zweck des Infektionsschutzgesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern,    § 1 Abs. 1 IfSG. Hierfür müssen Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, Ärzte, Tierärzte, Krankenhäuser, wissenschaftliche Einrichtungen sowie sonstige Beteiligte entsprechend dem jeweiligen Stand der medizinischen und epidemiologischen Wissenschaft zusammenarbeiten, § 1 Abs. 2 IfSG.
Das Robert Koch-Institut (RKI) ist die hierfür zuständige nationale Behörde. Sie ist zuständig für die Vorbeugung übertragbarer Krankheiten und für die frühzeitige Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung von Infektionen. Das RKI ist hierbei zur Entwicklung und Durchführung epidemiologischer und laborgestützter Analysen sowie zur Forschung zu Ursache, Diagnostik und Prävention übertragbarer Krankheiten verpflichtet, § 4 Abs. 1 IfSG. Das RKI arbeitet hierfür mit den jeweils zuständigen Bundesbehörden, den zuständigen Landesbehörden, den nationalen Referenzzentren, weiteren wissenschaftlichen Einrichtungen und Fachgesellschaften zusammen, § 4 Abs. 1 S. 2 IfSG. „
Nach Frau Bahner findet sich trotz der kürzlichen Änderungen das Corona-Virus SARS-CoV-2 nicht im IfSG.Merkwürdig.
Weiter:
Das Infektionsschutzgesetz berechtigt nach einer entsprechenden Feststellung der Gesundheitsämter sodann zu folgenden Schutzmaßnahmen:
Anordnung von Ausgeh- und Betretungsverboten, § 28 Abs. 1 IfSG
– Anordnung einer Beobachtung, § 29 IfSG
– Anordnung von Quarantäne – allerdings nur bei Verdacht auf Lungenpest oder hämorrhagischem Fieber, § 30 Abs. 1 IfSG.
– Anordnung von beruflichen Tätigkeitsverboten, § 31 IfSG.  

Zu den Anordnungen: 

Der ganz entscheidende Aspekt des Infektionsschutzgesetzes ist, dass  diese Schutzmaßnahmen nur gegenüber Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungs-verdächtigen oder Ausscheidern ergehen dürfen, § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG. Sie dürfen ferner nur ergehen, solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist, § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG.
Maßnahmen gegen Gesunde dürfen nur ausnahmsweise angeordnet werden.
Sehr interessant ist, dass die Ausgeh- und Betretungsverbote des Landes BW nicht nur gegen das IfSG verstoßen, sondern auch gegen die Masernentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG 3 C 16.11), nach dem ein Schulbetretungsverbot gegenüber gesunden gegen Masern ungeeimpften Schülern rechtswidrig ist.
Frau Bahner hält die landesweite Schließung von Einrichtungen und Geschäften für rechtswidrig, da hier , wie beim Einkaufen in Lebensmittelgeschäften keine Ansteckung gegeben sei. Dafür gebe es keine Rechtsnorm. „Tätigkeitsverbote sind nur gegenüber Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder Ausscheidern zulässig.“ Hier vermute ich einfach, dass die Regierung jeden, der nicht getestet ist, in diesen Kreis einordnet. Frau Bahner dazu : „Zulässig ist diese sehr gravierende Maßnahme jedoch grundsätzlich nur gegenüber Personen, die als Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsdächtige oder Ausscheider konkret festgestellt wurden, §§ 28 Abs. 1, 31 und § 34 IfSG. Sind Ladeninhaber also nachweislich nicht infiziert oder gefährdet, dann darf ihnen gegenüber auch kein Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden.“
Bliebe juristisch zu klären, ob man alle, die nicht getestet wurden, verdächtig sind. Hier greift dann die Unzuverlässigkeit des nicht validierten Tests, den Herr Drosten in 3 Tagen entwickelt hat und sich von der WHO hat genehmigen lassen. Ca. 50 % falsch positive Ergebnisse machen eine begründete Entscheidung schwierig.
Unter 3.5 stellt dann Frau Bahner fest, dass die Schließung aller Einzelhandelsgeschäfte ein schwerer Eingriff in die Berufsfreiheit darstelle (Art 12 GG).
Interessant ist dann die Feststellung, dass das IfSG den Staat und die zuständigen Behörden gerade bei Epidemien ausdrücklich dazu verpflichtet, die Eigenverantwortung des Einzelnen zu verdeutlichen und zu fördern, § 1 Abs. 2 IfSG.
Die Übertragung der Viren erfolgt nach RKI über Tröpfchen z.B. beim Nießen direkt auf die Schleimhäute des Gegenüber. Prof. Streeck konnte in der bisher einzigartigen Untersuchung in Heinsberg eine Kontamination durch kontaminierte Oberflächen nicht feststellen. Abstandhalten und Händewaschen reiche nach Ansicht der Experten zum Schutz aus.
Unter Punkt 4.3 greift dann Frau Bahner die Frage der Herdenimmunisierung auf, die zum Schutz der Bevölkerung notwendig ist. Diese Entscheidung liege beim Bürger und nicht bei der Regierung.
Niemals zuvor in der Weltgeschichte seien zur Bekämpfung von Seuchen 99,9 % der gesunden Bevölkerung mit Ausgeh- und Betretungsverboten belegt und (fast) sämtliche Geschäfte geschlossen worden. Die Frage müsse erlaubt sein, warum die Regierung  zu existenzvernichtenden Maßnahmen greift..
Mit diesen Maßnahmen, deren Auswirkungen vermutlich keiner von uns überblicken kann, verstoßen die Regierungen (Bund und Länder) gegen das Grundgesetz und damit gegen die verfassungsmäßige Ordnung der BRD. Für Gesunde können die ganzen Verbote nicht gelten.
Frau Bahner stellt dann noch diverse Straftatbestände bei Regierung und Polizei fest, da man Gesunde nicht bestrafen könne: Verfolgung Unschuldiger, Nötigung etc. Die Frage hier ist dann allerdings, muss ich beweisen, dass ich gesund bin, oder muss die Polizei beweisen, dass ich krank bin? Und das Ganze auf der Basis eines nicht validierten Tests. Die Chancen ohne Bestrafung durchzukommen sind dann 50:50. Bei solch eine mangelnden Güte sind wir dann beim Niveau des Aidstests angekommen, man testet solange, bis der Test mehr oder weniger zufällig positiv ist? Oder mit bestimmten Symptomen übereinstimmt? Nur dumm, dass die Mehrzahl der Symptome auch von einem grippalen Infekt stammen können. Der PCR-Test von Drosten findet dann u.U einen Abschnitt eines anderen Corona-Virus? Dann steh ich blöd da. Damit kommen wir dann zu Fragen, mit denen ich mich im Teil 2 beschäftigen will, der m.E. eine wichtige Grundlage für juristische und wirtschaftliche Folgerungen sein müsste.
Ergebnis: Die juristische Betrachtung der Fachanwältin für Medizinrecht, Frau Bahner, beantwortet eine Reihe von Fragen zu den Einschränkungen unserer Grundrechte und unserer Freiheit anders als die Bundes- und Länderregierungen. Sie sieht eklatante Verstöße gegen das Grundgesetz, die als Basisnorm gelten sollte. Das Vorgehen von Frau Bahner verdient m.E. größten Respekt, da sie mutig – ohne Zukunftsängste – aus Ihrer Sicht die rechtliche Lage ehrlich beurteilt. Anmerkungen in den Kommentaren von Juristen-Kollegen, ob die Dame das Staatsexamen im Lotto gewonnen habe, halte ich für nicht für angemessen. Ich befürchte allerdings, dass auch der Mainstream über sie herfallen wird, wie über Herrn H.G. Maaßen. Allein dieser Fall zeigt, dass Art. 5 GG in der BRD nicht geachtet wird. Man wird sehen, was man mit Frau Bahner anstellen wird.
Einfach sind alle diese Fragen nicht zu beantworten und eine Verhältnismäßigkeit der Anordnungen wird man wohl nur feststellen können, wenn man die Faktenlage der Virus-Forschung überblickt. Seit den verordneten Einschränkungen hat sich die Faktenlage m.E. nur wenig, in manchen Punkten aber doch entscheidend  verändert. Mein Eindruck ist, wir stochern noch ganz schön im Nebel herum.
Bedauerlich ist mal wieder die Rolle der Mainstream-Medien, die Angst- und Panikmache verbreiten und damit sicher viel Unheil anrichten. Die öffentlich rechtlichen Sender nähern sich immer mehr der DDR-Propaganda an, allerdings viel subtiler. Sie stützen damit die Interessen der Regierung, wie ein Geheimpapier des Innenministeriums (Anmerkung der Redaktion: Inzwischen stark als von zweifelhafter Herkunft angezweifelt). Darüber durfte in der Bundes-Pressekonferenz nicht gesprochen werden, weil es sich um eine  Verschlusssache handelt. Man kann dem Souverän eben nicht alles zumuten, sondern muss ihn gängeln.

Über den Autor:

Dr. Uwe Erfurth schrieb  1974 und 1976 seine Diplomarbeit und seine Doktorarbeit an dem Vorläuferinstitut des heutigen Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung in Stöckheim/Braunschweig  im Bereich Molekularbiologie. Damals hieß das erst GMBF Gesellschaft für Molekular-biologische Forschung  danach GBF Gesellschaft für biotechnologische Forschung..
Anfang März d.J. suchte er zum Institut Kontakt und hat etwas andere Infos erhalten, als Prof. Wieler sie verbreitet.
Von der Ausbildung her ist er Biochemiker und Molekularbiologe, auch wenn er dann beruflich anderes gemacht hat.