Amtlich festgestellt: Energiewende ist vermurkst

Wie jetzt, die Energiewende und ein Schwachpunkt? Das kann doch nicht sein, schließlich ist Deutschland Vorreiter und Herr Minister Altmaier sagt: „die ganze Welt eifert uns nach“, eine einzige Erfolgsstory. Und Frau Professor Claudi Kemfert hat das sogar wissenschaftlich bestätigt. Und nun soll ein nicht existenter „Schwachpunkt“ verschwinden?
Eine halbe Billion Euro (500.000.000.000 Euro) haben Stromkunden und Steuerzahler bisher so ungefähr in die Energiewende investiert. Jeder Deutsche, vom Baby bis zum Greis, hat in den letzten Jahren über 6.000 Euro für die Energiewende zwangsbezahlt. Und nun stellen von der Bundesregierung berufene Experten fest, dass die Maßnahmen der Regierung „zu kleinteilig, kurzfristig und nicht miteinander verzahnt“ sind, was „einer kosteneffizienten Klimapolitik entgegensteht“. Zu gut Deutsch: Die Energiewende ist ein einziger Murks. Doch das Geld ist futsch, es haben jetzt eben Andere.
Wer den Energiewendepfusch bisher kritisiert hat, war Klimaleugner und wurde als psychisch krank diagnostiziert. Andere Kritiker wurden als Energiewende-Hasser etikettiert und waren AFD-nah-zi. Die Vorgaben zur Energiewende kamen schließlich doch von „Experten“. In den von der Bundesregierung berufenen Kommissionen saßen renommierte Mitglieder von Naturschutzgruppen, BUND, Greenpeace, Potsdamer „Klimaforscher“, Ökoexperten, Wind- und Solarlobbyisten und Kirchenvertreter. Die Créme de la Créme der deutschen Umweltlobby – ein Schelm, wer dabei an Absicht denkt.
Das Problem der Merkelschen Kommisionitis dabei war eigentlich nicht das Ergebnis, das Problem war die Auswahl der Kommissionsmitglieder und deren Aufgabenstellung. Neudeutsch heißt sowas: „shit in – shit out“. Folgerichtig kam der Kernenergieausstieg bei gleichzeitigem Kohleausstieg heraus. Die Regierung aber freut sich, jetzt, wo’s schiefgeht, ist sie fein raus. Sie hat ja die Verantwortung für ihren politischen Pfusch auf Kosten der Bürger an Kommissionen ausgelagert. Das ist so eine typische „Merkelnummer“: Jetzt ist es eben passiert. Kann doch mal passieren.

Steuern statt Umlagen

Die Gutachter der Bundesregierung von der „unabhängigen Expertenkommission zum Monitoring der Energiewende“ empfehlen nunmehr, die leidige EEG- und KWK-Umlage komplett zu streichen und die Stromsteuer zu halbieren. Damit fielen zur Finanzierung der Energiewende pro Jahr zunächst einmal rund 25 Milliarden Euro aus EEG- und KWK-Umlage sowie 6,7 Milliarden Euro Einnahmen aus der Stromsteuer weg – da wissen die Leser endlich mal, wo ihr Geld so bleibt.
Die Gutachter der Bundesregierung wären aber nicht Gutachter der Bundesregierung, wenn sie nicht der Regierung eine satte CO2-Steuererhöhung in Höhe von 50 Euro pro Tonne CO2 empfehlen würden, die überall gelten soll, wo fossile Kraft- und Brennstoffe genutzt werden: vom Kraftwerk über die Tankstelle bis zur Heizungsanlage, ja eigentlich bis zum Frühstücksbrötchen.
Das reicht aber nicht, um das ewige Loch im Energiewende-Staatssäckel zu stopfen. Deshalb sollen in einer „Übergangszeit“ zum Stopfen der Finanzierungslücken Steuergelder eingesetzt werden, um die Taschen der Ökogewinnler weiterhin zu füllen und die Stromkunden zu entlasten.
Wenn ich höre „Stromkunden entlasten“, gehen bei mir alle Warnlampen an. Die bundesamtlichen Experten sagen: „bei einem Wenigfahrer mit effizienter Heizung“ bleiben dann unterm Strich noch 30 Euro Entlastung übrig. Das ist doch was, Hosianna! Nur, für die entbeutelten Bürger, die nicht „Wenigfahrer“, sondern Pendler sind und die Mieter, die sich keine „effiziente Heizung“ leisten können, heißt das nichts anderes als Mehrkosten: rechte Tasche, linke Tasche, noch mehr Energieabzocke. Denn Steuerzahler oder Stromkunden sind in der Regel dieselben Leute.
Der von mir hochgeschätzte Journalist Daniel Wetzel stellt in einem Kommentar der Welt-Online der Bundesregierung ein vernichtendes Zeugnis aus: „Der Bürger zahlt für politische Verantwortungslosigkeit“. Dem ist nichts hinzuzufügen. Die Energiewende aber schreitet weiter voran, solange die Zahlmichel sich das gefallen lassen. Was stört uns da die Wirtschaftskrise nach Corona – wir benennen Krisen einfach in „Herausforderungen“ um.
Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier




Ihre Meinung zum KIimagesetz ist gefragt – Antworten Sie der EU Kommission!

Die EU-Kommission hat eine Umfrage zum „Klimagesetz“ gestartet. Wir bitten unsere Leser mitzumachen.
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12265-2030-Climate-Target-Plan/public-consultation
Es wird vermutlich zwar überhaupt nichts nützen, aber da der Aufwand minimal ist, sollten Sie es trotzdem versuchen.
 




Coronapanik: Antwort auf kleine Anfrage – Bundesregierung räumt Schnellschuss bei Lockdown ein

46 Abgeordnete sind der Bitte gefolgt, und die Anfrage wurde am 11.05. als Bundestagsdrucksache 19/19081 veröffentlicht.  (hier) Inzwischen liegt auch die Antwort der Regierung vor, die als Bundestagsdrucksache 19/19428 vom 04.06.20 veröffentlicht wurde. (hier). Der Inhalt hat die 5 Professoren enttäuscht. Die Regierung hat sich bemüht, mit einer ausreichenden Anzahl von Worten möglichst nichts auszusagen. Trotzdem erkennen sie interessante Neuigkeiten.
Auf die erste Frage

„Welche konkreten Szenarien lagen am 13.03.20 vor, und aus welchen Grund hat sich die Regierung für Kontaktbeschränkungen und gegen die Herstellung der Herdenimmunität entschieden?“

wurde geantwortet, dass es nur die täglichen Situationsberichte des Robert-Koch-Instituts gab, die im Internet veröffentlicht sind. Damit bestätigt sie die Aussage von Stephan Kohn aus dem Innenministerium (siehe), dass es keine professionelle Entscheidungsvorbereitung gab. Ohne Folgenabschätzungen für verschiedene Handlungsalternativen in mehreren Szenarien war der Lockdown also nach dieser Antwort ein panischer Schnellschuss!
Auf die dritte Frage,

„Mit welchen Gründen rechtfertigt die Regierung die hohen wirtschaftlichen Schäden und die zusätzlichen Sterbefälle, die aus ihren Maßnahmen resultieren, vor allem unter Berücksichtigung der geringen geretteten Lebenszeit.“

Kam die kurze Antwort:

„Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu einer geringen geretteten Lebenszeit in Bezug auf die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie vor …“

das sollten sie aber! Die Regierung räumt also ein, dass sie keine Ahnung hat!
Bei einer Konkurrenz verschiedener Grundrechte verlangt das Bundesverfassungsgericht, dass das geschützte Grundrecht das beeinträchtigte wesentlich überwiegt, dass die Beschränkung ein geeignetes Mittel ist und dass die Beschränkungen nicht übermäßig belastend sind. Ein größerer Nutzen kann einen größeren Schaden rechtfertigen. Die erste Bedingung wird von niemandem bestritten. Bei der zweiten Bedingung sieht die Regierung im Lockdown den Grund für den insgesamt glimpflichen Verlauf der Pandemie in Deutschland, sie kann aber nicht erklären, warum schärfere Maßnahmen in Spanien, Italien und Frankreich zu einem ungünstigeren Verlauf geführt haben, wo es nach der Regierungslogik doch eigentlich andersherum sein müsste. Im Mittelalter wurden gegen Epidemien Gottesdienste abgehalten, und sie wurden auch für den Grund gehalten, warum die Krankheiten am Ende überstanden wurden. Die 5 Professoren glauben eher an die Wirkung von Antikörpern, die sich nach einer überstandenen Infektion bilden, sie können aber nicht widerlegen, dass Kontaktbeschränkungen und Gebete auch eine Wirkung haben.
Entscheidend ist aber die dritte Bedingung. Für sie wäre aber eine professionelle Entscheidungsvorbereitung mit einer Folgenabschätzung jeweils mit und ohne die geplanten Maßnahmen unverzichtbar gewesen. Die hat es nach der Antwort auf die Frage 1 nicht gegeben. Dafür hätte nicht nur der wirtschaftliche Schaden vor dem Lockdown beziffert werden müssen, man hätte auch eine Berechnung der zu rettenden Lebenszeit als Ausdruck für den Nutzen der Maßnahmen vornehmen müssen. Die Aussage von Boris Palmer, man rette Menschen, die in einem halben Jahr sowieso tot wären, beschreibt diesen Konflikt zutreffend. Ein enormer Schaden könnte nur mit einem gigantischen Nutzen gerechtfertigt werden. Wenn die Regierung – wie sie in der Antwort auf die kleine Anfrage eingeräumt hat – hierzu keine Informationen hatte, hätte sie die grundrechtsbeschränkenden Maßnahmen nicht beschließen dürfen. Der Lockdown war also verfassungswidrig! 
gez. Prof. Dr. Werner Müller
als Koordinator der Gruppe der 5 Lockdown-kritischen Professoren

Keine Antwort ist auch eine Antwort!

Mit der Antwort der Regierung auf die Kleine Anfrage hat sie sich bemüht, mit einer ausreichenden Anzahl von Worten möglichst nichts auszusagen. Deshalb ist vornehmlich zu analysieren, vor welchen Antworten sich die Regierung herumgedrückt hat. Man kann folgende Antworten herauslesen:
zu Frage 1:
Die Regierung hatte nur die vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Situationsberichte und sie bestätigt damit die Aussage von Stephan Kohn aus dem Innenministerium, dass es keine professionelle Entscheidungsvorbereitung gab. Der Lockdown war also ein panischer Schnellschuss!
zu Frage 2:
Die Regierung weicht aus und verweist auf die Übersterblichkeit in Europa, sie hat aber lt. Antwort auf die Frage 3 keine Informationen über die statistische Lebenserwartung von 82jährigen in Deutschland. Es gibt also keine Rechtfertigung!
zu Frage 3:
Antwort: „Der Bundesregierung liegen keine Informationen … vor…“ – sollten sie aber! Die Regierung räumt also ein, dass sie keine Ahnung hat!
zu Frage 4:
Gefragt wurde nach Lernmotivation und Sozialverhalten und die Bundesregierung antwortet zu Übertragungswahrscheinlichkeiten und Krankheitsverläufen. Aus dieser Antwort folgt, dass ihr die wirklichen Probleme der Kinder und Jugendlichen egal sind!
Hier wird die am 04.06.2020 als Bundestagsdrucksache 19/19428 veröffentlichte Antwort der Bundesregierung (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/194/1919428.pdf) mit meinen Kommentaren wiedergegeben:
….

Vorbemerkung der Bundesregierung
Bei der aktuellen Pandemie des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) handelt es sich – von Beginn an – um ein sehr dynamisches Geschehen, in Deutschland wie auch weltweit. Alle Entscheidungen der Bundesregierung wurden abhängig vom jeweiligen Infektionsgeschehen auf nationaler und internationaler Ebene sowie in Abwägung der verfügbaren fachlich-wissenschaftlichen Erkenntnissen in diesem Zusammenhang getroffen. Die Bewertung des Infektionsgeschehens erfolgt kontinuierlich u. a. durch das Robert Koch-Institut und kann tagesaktuell auf dessen Internetseite abgerufen werden. Dies beinhaltet auch umfangreiche Informationen zum verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisstand.

Kommentar:

Die Regierung hatte also keine eigenen Erkenntnisse! Das Handelsblatt vom 26.03.20 schrieb:

„In den ersten Monaten der Coronakrise waren die Politiker das größte Problem, weil sie keine Ahnung von Virologie hatten. Jetzt, da die Seuchenexperten übernommen haben, zeigt sich eine andere Schwäche: Virologen haben im Gegenzug wenig Ahnung von Politik oder gar Wirtschaft.“ (hier)

Transparency International kritisierte während der Schweinegrippe 2009, dass 13 der 16 Mitglieder der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts von der Pharmaindustrie bezahlt wurden. Diese Branche ist keine Wohltätigkeitsorganisation, sie will Umsatz machen. Warum haben die großen Pharmaunternehmen mit Ausnahme von Fresenius Vertriebskostenanteile von 30 %, obwohl der Vertrieb von Großhandel und Apotheken organisiert wird und für verschreibungspflichtige Medikamente nicht geworben werden darf? Sind die Masse der hier verbuchten Kosten Provisionen? Wer gut schmiert, der gut fährt! Und die Pharmaindustrie fährt derzeit recht gut. Pharmaaktien sind die Gewinner der Corona-Krise (hier) Aber wer diesen Zusammenhang aufzeigt wird als Verschwörungstheoretiker abgestempelt.
Die Regierung hat die Macht Virologen überlassen, die von der Pharmaindustrie gesponsert werden, und für die eine Problemlösung ohne Medikamente keine Option ist. Sie gefährden lieber die wirtschaftliche Grundlage unseres Landes, als die Gewinne ihrer Sponsoren. Sie hat den Bock zum Gärtner gemacht!                                                                                      [Ende des Kommentars]
 
Vorrangiges Ziel der jeweils eingeleiteten Maßnahmen war und ist es, die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland einzudämmen bzw. zu verlangsamen, um Menschen vor Infektionen zu schützen und eine Überforderung des Gesundheitssystems zu vermeiden.

Kommentar:

Die Befürchtung einer Überforderung des Gesundheitssystems wurde in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage nicht mit Zahlen belegt. Es wurde den 5 Professoren aber schon früher von einem CDU-Abgeordneten mitgeteilt, dass ohne Lockdown von 75.000 Infektionen täglich ausgegangen wurde. Bei einer in der Heinsberg-Studie ermittelten Dunkelziffer von 90 % wäre das 7.500 täglich gemeldete Fälle gewesen. Von den aktuell gemeldeten Fällen mussten durchschnittlich 19 % [21.028 von 178.570, bei 7.500 täglich gemeldeten Fällen wäre es täglich 1.425 gewesen – das RKI-Szenario (Dr. Matthias an der Heiden / Dr. Udo Buchholz / Robert Koch-Institut, Abteilung für Infektionsepidemiologie, Modellierung von Beispielszenarien der SARS-CoV-2-Epidemie 2020 in Deutschland, S. 4 – diese Studie wurde zwar erst am 20.03.20 veröffentlicht, die Eckdaten dürften im RKI aber schon eine Woche früher vorgelegen haben) rechnete mit 4,5 %, also 45 % der gemeldeten Fälle]  für 14 Tage im Krankenhaus, was lt. Szenario 21.000 Patienten über mehrere Wochen ergab. Mit Lockdown lag der Spitzenwert bei 5.705. Aus dem Dunkelfeld ist dagegen niemand ins Krankenhaus gegangen, denn dann wären diese Fälle ja gemeldet worden. Die Krankenhäuser haben aber 125.000 Betten für Corona-Patienten freigemacht. Nach dem RKI-Szenario wurde mit einem 25-%-Anteil auf Intensivstationen gerechnet, also 5.125 Patienten. Mit Lockdown lag der Spitzenwert bei 2.908 (21.04.) und es waren ständig etwa 12.000 Intensivbetten frei. Nach den Zahlen vom 25.05. wurden zwar 61,5 % statt 25 % der hospitalisierten Patienten auf die Intensivstation verlegt; im Ergebnis war das Szenario des RKI in diesem Punkt aber ziemlich genau (19 %  61,5 % = 11,71 %; 45 %  25 % = 11,25 %). Bei 75.000 Neuinfektionen täglich wäre also mit etwa 5.336 Patienten auf den Intensivstationen zu rechnen gewesen, was einer Auslastung von 43 % entsprochen hätte.
Es hat sich also niemand die Mühe gemacht, die Zahlen des RKI durchzurechnen. Stattdessen wurden die Empfehlungen des RKI umgehend umgesetzt. Das RKI wiederum wird von der Pharmaindustrie beeinflusst. Man hat sich für die Kontaktbeschränkungen entschieden, weil die Herdenimmunität schlecht für das Geschäft ist.
Auch ohne Lockdown wäre selbst die Hightech-Medizin nicht an ihre Kapazitätsgrenze gekommen, und das Gesundheitssystem insgesamt wäre auf keinen Fall zusammengebrochen. Es sollte auch Pläne für den Katastrophenschutz geben, wie man auch Millionen von Kranken oder Verletzten noch mindestens notdürftig versorgen kann; Hightech-Medizin geht dann natürlich nicht. Das Gesundheitssystem würde aber auch dann nicht zusammenbrechen. Nach dem Papier aus dem BMI ist diese Planung aber wohl sehr lückenhaft.
Es gab also keine Szenarien, sondern nur Horrormeldungen aus der Pharmaindustrie, die der Regierung vom Robert-Koch-Institut (13 von 16 Mitglieder der Ständigen Impfkommission des RKI wurden von der Pharmaindustrie bezahlt) vorgelegt wurden.
Nach der Feststellung, dass es keinen Impfstoff und keine Medikamente gibt, hätte man sich mit dieser Situation arrangieren und die Wehklagen beenden müssen. Das vorrangige Ziel der Verhinderung von Infektionen war in dieser Situation falsch. Es hätte vielmehr eine Ausbreitung in den Nichtrisikogruppen gefördert werden müssen, um eine natürliche Immunisierung zu erreichen. Die Schutzmaßnahmen hätten dann nur auf Risikogruppen bezogen werden dürfen. Dann wären die Kinder und Jugendlichen und insbesondere die Wirtschaft wesentlich geringer Belastet worden. Lediglich die Pharmaindustrie hätte das Risiko gehabt, dass man einen Impfstoff, wenn er dann irgendwann entwickelt würde, dann nicht mehr brauche würde.
[Ende des Kommentars]
Durch die eingeführten Beschränkungen wurde die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Deutschland erfolgreich verlangsamt. Diese Erfolge gilt es in den nächsten Wochen zu sichern und gleichzeitig Beschränkungen des öffentlichen Lebens unter Berücksichtigung der epidemischen Lage gegebenenfalls nach und nach zu lockern. Dabei erfolgt eine kontinuierliche Kontrolle des Infektionsgeschehens, der Auslastung des Gesundheitswesens und der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes als Grundlage für weitere Maßnahmen oder Lockerungen. Zuständig für den Erlass von Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung ansteckender Krankheiten sind die Bundesländer und Kommunen. Diese entscheiden auch über Beschränkungs- oder Öffnungsmaßnahmen im Bereich der Schulen unter Einhaltung infektionshygienischer Maßnahmen.

Kommentar:

Der Erfolg hat viele Väter! Dass die Maßnahmen der Regierung für die Abnahme der Fallzahlen verantwortlich sei, wird in Fachkreisen teilweise bestritten. Weil bei einer Dunkelziffer von 90 % die gemeldeten Fallzahlen mehr von den durchgeführten Tests als vom wirklichen Infektionsgeschehen abhängen, sind die Statistiken, auf die sich die Regierung mit dieser Aussage stützt, nicht sehr belastbar. Zudem wird der Zeitverzug zwischen der wirklichen Infektion und Meldedatum nicht angemessen berücksichtigt. Täte man dies, dann müssten die Maßnahmen der Regierung gewirkt haben, bevor sie überhaupt umgesetzt wurden. Die als Verschwörungstheoretiker diffamierten Kritiker glauben eher an die Wirkung von Antikörpern als an Politiker.
Der Fraktionsvorsitzende der FDP im Bundestag hat der Regierung am 23.04.20 vorgeworfen, das Virus mit den Methoden des Mittelalters zu bekämpfen. Wenn man diesen Gedanken fortsetzt, dann wurden Epidemien damals mit Gebeten und Prozessionen bekämpft; heute glaubt man an den Lockdown und Impfstoffe, die es aber noch nicht gibt. Früher wurden Opfer gebracht; heute auch! Früher hat niemand das Haus ohne Kruzifix verlassen, heute ist es der Mund-und-Nasen-Schutz. Wenn im Mittelalter die Welle vorüber war, haben früher die Gebete geholfen, heute sind es die Kontaktbeschränkungen. Und will eine christlich geführte Bundesregierung behaupten, die vielen Gebete gläubiger Menschen, die es auch in dieser Zeit gegeben hat, wären nur fauler Zauber und wirkungslos?
Wer früher die Macht der Kirche angezweifelt hat, wurde als Ketzer auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Wer heute in einem Interview erwähnt, dass ein Drittel der Verstorbenen Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sind, die dort im Durchschnitt 11 Monate nach ihrem Einzug versterben (Zitat: Wir retten Menschen, die möglicherweise sowieso bald sterben) wird danach von seiner   eigenen Partei in den Medien öffentlich hingerichtet – Methoden des Mittelalters!
[Ende des Kommentars]
 

Zu den Fragen:

1.Welche konkreten Szenarien lagen am 13. März 2020 vor, und aus welchem Grund hat sich die Bundesregierung für Kontaktbeschränkungen und gegen die Herstellung der Herdenimmunität entschieden (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Informationen zur epidemiologischen Lage am 13. März 2020 in Deutschland, in Europa und weltweit sind in den Situationsberichten des RKI dokumentiert und unter folgendem Link abrufbar: www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Archiv.html. Ferner wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Kommentar:

Nach den Erkenntnissen aus dem Papier von Stephan Kohn aus dem BMI mit dem Titel „Analyse des Krisenmanagements“, hat es keine professionelle Risikobewertung durch die Regierung gegeben, und es kann dann auch keine normale Entscheidungsvorbereitung gegeben haben. Die Antwort der Bundesregierung bestätigt diese Aussage. In ihr wird erklärt, dass der Regierung am 13.03. nur der Situationsbericht des RKI vom 13.03.20 vorgelegen habe. Darin ist kein Szenario zu Handlungsalternativen (mit und ohne Lockdown, Lockdown nur für Risikogruppen) enthalten, schon gar nicht mit Best-Cases- und Worst-Cases-Variation. Im Ergebnis wird in der Antwort der Bundesregierung eingeräumt, dass die Regierung im Blindflug entschieden hat.
Es ist erschreckend, wie leichtfertig aus einem Bauchgefühl heraus Maßnahmen beschlossen wurden, die Schäden in Billionenhöhe verursachen; sowohl für die Steuerzahler als auch für die Bürger direkt, die nicht alle Einbußen aus der Staatskasse ersetzt bekommen. Bei nur 1 Bio. € kämen auf eine vierköpfige Familie Belastungen von 50.000 € zu. Diese Kosten wurden nach der Antwort der Regierung wie auch nach den Aussagen von Stefan Kohn ohne jede professionelle Entscheidungsvorbereitung verursacht. Es wurde billigend in Kauf genommen, dass sich die Maßnahmen ggf. auch als wirkungslos herausstellen könnten.                   [Ende des Kommentars]
 
2. Was waren die Gründe, wegen der die Bundesregierung in der Covid-19-Pandemie eine Bedrohung für die Bevölkerung sieht, obwohl sich die Sterblichkeit nicht wesentlich von den alltäglichen Todesfällen unterscheidet und sie sogar wesentlich niedriger ist als im Januar/Februar 2017, März/April 2018 und Juli/August 2018, als die Bundesregierung keinerlei Aktivität gezeigt hat (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Bei dem Coronavirus handelt es sich um ein neuartiges Virus, gegenüber dem in der Bevölkerung kein natürlicher Immunschutz besteht. Hinzu kommt, dass aktuell kein Impfstoff und keine wirksame Therapie zum Schutz vor SARS-CoV-2 zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund wurden anti-epidemische Maßnahmen eingeführt, die die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Deutschland erfolgreich verlangsamt und Infektionen und Todesfälle erfolgreich verhindert haben.
Bei den oben aufgeführten zusätzlichen Todesfällen handelt es sich um sogenannte Übersterblichkeitsschätzungen (Exczess-Mortalität) während vergleichsweise schwerer Grippewellen (Saison 2016/17, Saison 2017/18) bzw. um Übersterblichkeitsschätzungen während einer extremen Hitzephase im Sommer 2018. Bei Influenza steht eine Impfung zur Verfügung, und auch bei einer Hitzewelle sind vorbeugende Maßnahmen möglich.
Erste europäische Übersterblichkeitsschätzungen zeigen, dass seit Beginn der erhöhten SARS-CoV-2-Zirkulation in den Monaten März und April Ausmaße erreicht wurden, die weder in den Grippesaisons 2016/17 oder 2017/18 noch im Sommer 2018 verzeichnet wurden, obwohl praktisch alle Länder in Europa massive Maßnahmen zur Kontaktreduzierung ergriffen hatten (www.euromo-mo.eu/).

Kommentar:

Es ist interessant, wie gut die Bundesregierung über die Übersterblichkeit in Europa informiert ist, aber lt. Antwort auf die Frage 3 keine Informationen über die statistische Lebenserwartung von 82jährigen in Deutschland hat.
In Deutschland kam es erst ab dem 25.03. zu einer Übersterblichkeit gegenüber dem Dreijahresdurchschnitt der Vorjahre, vorher gab es aber eine erhebliche Untersterblichkeit. Für die aktuell verfügbaren Zahlen bis zum 10.05. gab es 2020 354.427 Sterbefälle (der 29.02. wurde wegen der Vergleichbarkeit herausgerechnet) um im Dreijahresdurchschnitt 366.469. Mit Corona sind also bisher in 2020 12.042 Menschen weniger gestorben als ohne Corona!

Sterblichkeit bis zum 10.05.2020


Wenn man die Daten nach Jahren (statt 3-Jahres-Durchschnitt) und Altersgruppen (< 60, 60-79, ab 80) trennt und für 2017-19 das ganze Jahr betrachtet, sieht man folgende Details:
Quelle: eigene Berechnung aus Daten des Statistischen Bundesamtes
Nur in wenigen Ländern, wie zum Beispiel in Italien und Spanien oder in spezifischen Gegenden bestimmter Länder, lagen die Spitzen für kurze Zeit über der Kapazität des Gesundheitssystems. In den meisten Ländern erwies sich auch bei hohen Belastungen das Gesundheitssystem flexibler als erwartet worden war. Gemäß dem EuroMOMO Bulletin, das die Sterblichkeitsraten in Europa registriert, war in der Mehrzahl der Länder in der Wintersaison 2019/2020 keine Übersterblichkeit zu verzeichnen, und die Spitzen blieben unter beziehungsweise innerhalb des Bereiches der früheren Phasen von Grippeausbrüchen. In den Ländern, in denen der Höchststand im Jahr 2020 die früheren Sterblichkeitsraten überstieg, waren die Spitzenwerte höher, dabei aber die Basis kleiner, was bedeutet, dass auch in diesen Ländern die Gesamtzahl der saisonalen Todesfälle nicht gestiegen ist.
Die Anzahl der gemeldeten Todesfälle für alle Altersgruppen in Europa zeigt, dass es 2020 zwar einen höheren Höchststand gab als in den Vorjahren, da aber die Basis im Jahr 2020 kleiner war als in den Jahren zuvor, war die Gesamtzahl der Todesfälle nicht signifikant höher.
Für Norditalien sehen Forscher der Universität von Siena einen Zusammenhang mit der Luftverschmutzung, was als Aufsatz unter dem Titel Can atmospheric pollution be considered a co-factor in extremely high level of SARS-CoV-2 lethality in Northern Italy? (Kann die Luftverschmutzung als Co-Faktor für die extrem hohe SARS-CoV-2-Letalität in Norditalien angesehen werden?) auf  https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0269749120320601 publiziert wurde.
Zusammenfassung (deutsche Übersetzung)

„In diesem Artikel wird die Korrelation zwischen der hohen Letalität des CoronaVirus 2 (SARS-CoV-2) mit schwerem akutem respiratorischen Syndrom und der Luftverschmutzung in Norditalien untersucht. In der Tat sind die Lombardei und die Emilia Romagna italienische Regionen mit der weltweit höchsten Virusletalität und einem der am stärksten verschmutzten Gebiete Europas. Basierend auf dieser Korrelation analysiert dieser Artikel den möglichen Zusammenhang zwischen Umweltverschmutzung und der Entwicklung eines akuten Atemnotsyndroms und schließlich des Todes. Wir liefern Belege dafür, dass Menschen, die in einem Gebiet mit hohem Schadstoffgehalt leben, anfälliger für chronische Atemwegserkrankungen sind und für jeden Infektionserreger geeignet sind. Darüber hinaus führt eine längere Exposition gegenüber Luftverschmutzung auch bei jungen und gesunden Probanden zu einem chronischen Entzündungsreiz. Wir kommen zu dem Schluss, dass die hohe Verschmutzung in Norditalien als zusätzlicher Faktor für die in diesem Gebiet festgestellte hohe Letalität angesehen werden sollte.“

Daraus ergibt sich die Frage, ob die niedrigeren Todesraten in Deutschland auch mit einer besseren Luftqualität zusammenhängen können.                                             [Ende des Kommentars]
 
3. Mit welchen Gründen rechtfertigt die Bundesregierung die hohen wirtschaftlichen Schäden und die zusätzlichen Sterbefälle, die aus ihren Maßnahmen resultieren, vor allem unter Berücksichtigung der geringen geretteten Lebenszeit (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
 
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu einer geringen geretteten Lebenszeit in Bezug auf die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie vor; im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Kommentar:
Die Aussage der Regierung, dass sie keine Informationen hat, ist absolut glaubwürdig. Sie hat nicht nur keine Information, sie hat auch keine Ahnung! Sie hat sich auch in der ganzen Entscheidungsfindung nie bemüht, Informationen zu bekommen. Die sind z.B. in den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes verfügbar. Daten, die Bürger daraus recherchiert haben, werden von der Regierung als Verschwörungstheorie abgetan.
Auf die zentrale Frage der Verhältnismäßigkeit ist die Regierung mit ihrer Antwort nicht eingegangen. Weil sie keine Folgenabwägung getroffen hat, kann sie nicht nachweisen, dass die Maßnahmen angemessen sind. Damit sind sie verfassungswidrig!
Das Bundesverfassungsgericht verlangt bei der Konkurrenz von Grundrechten, dass die Einschränkungen geeignet sind und dass das geschützte Rechtsgut das beeinträchtigte wesentlich überwiegt.
Aus der Antwort zu Frage 2 geht hervor, dass die Regierung die Kontaktbeschränkungen für ein wirksames Mittel hält, wie man im Mittelalter auf Gottesdienste gesetzt hat. Obwohl die 5 Professoren die Bildung von Antikörpern nach einer überstandenen Infektion für wirksame halten, kann weder die Wirksamkeit der Gebete, noch der Kontaktsperre widerlegt werden.
Die Frage „… wesentlich überwiegt …“ kann ohne eine überschlägige Berechnung der geretteten Lebenszeit nicht beantwortet werden. Anders als beim Luftsicherheitsgesetz geht es nicht darum, dass der Staat bedrohtes Leben aktiv opfern würde. Es stellt sich die Frage, ob bedrohtes Leben mit sehr hohem Aufwand und mit extremen Kollateralschäden gerettet werden muss. Hierzu hatte die Regierung nach eigener Aussage keine Information, und sie hat sich trotzdem für die Kollateralschäden entschieden. Ohne Folgenabschätzung (siehe Frage 1) und ohne eine Vorstellung zum Umfang der zu rettenden Lebenszeit konnte die verfassungsrechtlich für die Einschränkung von Grundrechten gebotene Güterabwägung nicht vorgenommen werden. Die Antwort der Regierung zur Frage 3 bestärkt die 5 Professoren in der Einschätzung, dass die Maßnahmen der Regierung übermäßig belastend und damit verfassungswidrig waren.
Unsere Gesellschaft wird immer älter. Die Gruppe der über 80jährigen hat sich in den letzten 30 Jahren etwa verdoppelt. Jedes Jahr kommen 700-750.000 Menschen hinzu – Tendenz steigend – und jedes Jahr stirbt etwa 10 % der Altersgruppe. Die Todesfälle machen aber nur etwa 70 % des Zugangs aus. Dadurch wächst die Altersgruppe jedes Jahr um etwa 210.000 Menschen an. Aktuell sind es ca. 5.750.000. Diese Altersgruppe stellt etwa 64 % der Corona-Toten, während ihr Anteil an den bisherigen Sterbefällen in den letzten Jahren nur 55-60 % betrug; Tendenz steigend. Hierbei ist aber auch zu berücksichtigen, dass jüngere Menschen häufiger an Unfällen sterben als die Alten. Die Bezeichnung als Risikogruppe ist deshalb zu hinterfragen. Das besondere Risiko einer Covid-19-Infektion geht mindestens nicht erheblich über das allgemein hohe Todesrisiko dieser Bevölkerungsgruppe hinaus. Die bisherigen Corona-Todesfälle in dieser sog. Risikogruppe machen nur etwa 1 % der üblichen Todesfälle aus, und das bei einer immer älter und damit auch immer gebrechlicher werdenden Altersgruppe. Jede Grippewelle im Winter oder Hitzewelle im Sommer macht sich in der Todesfallstatistik in dieser Altersgruppe viel stärker bemerkbar als Codiv-19. Selbst die 20fachen Todesfälle würden nicht dazu führen, dass die Altersgruppe schrumpfen würde.
Die Bundesregierung unterstellt offensichtlich, dass die bisherige Bevölkerungsentwicklung ewig so weitergeht. Aber in der Natur wachsen die Bäume nicht in den Himmel! Die Fragen um Alter, Krankheit und Tod haben aber mehr mit der Natur zu tun als mit politischen Entscheidungen. Es ist unvermeidbar, dass die Lebenserwartung nicht immer weiter steigen kann. Irgendwann hat der Körper keine Kraft mehr. Natürlich gibt es auch Beispiele von gesunden und aktiven 90jährigen, die Mehrheit dieser Altersgruppe hat aber eine sehr eingeschränkte Lebensqualität. Diese Menschen wissen, dass sie keine Zukunft mehr haben, sie leiden mindestens psychisch darunter und die Mehrheit von Ihnen wünscht sich, dass sie nicht mehr lange leiden müssen.
Es ist also keine Naturkatastrophe, wenn jetzt ein Prozess einsetzt, der angesichts der Bevölkerungsentwicklung der letzten Jahrzehnte unausweichlich ist. Die Natur verlangt nach ihrem Recht und es wird am Ende nur eine unnatürliche Entwicklung der Vergangenheit leicht korrigiert.
Die 5 Professoren haben vorgerechnet, dass jetzt Geretteten durchschnittlich noch etwa 1.000 Tage (= 2,74 Jahre) leben werden. Die Zahl der Menschen, die wegen einer schweren Krankheit in den nächsten 2 Monaten mit ihrem Tod rechnen müssen, kann (bei 950.000 Todesfällen jährlich, davon etwa 10 % plötzlich) auf etwa 140.000 geschätzt werden. Die Geretteten sind überwiegend dieser Gruppe zuzurechnen! Lt. RKI vom 25.05. sind 3.138 Bewohner von Alten- und Pflegeheimen gestorben, die dort im Mittel 11 Monate bis zu ihrem Tod leben. Bei 8.257 Todesfällen insgesamt sind das 38 %, und weil sie nicht sofort nach ihrem Einzug infiziert wurden haben die vermiedenen Todesfälle also noch im Mittel etwa 150 Tage mit eingeschränkter Lebensqualität gelebt. Es gab auch die 30jährigen, die nichts von ihrer Krebserkrankung wussten, ohne Corona nicht zum Arzt gegangen wären und ohne Corona noch 2 Jahre gelebt hätten.
Die Regierung verweigert jeden nüchternen Blick auf die Todesfallstatistik des Statistischen Bundesamtes und sie ist nicht bereit, sich den nötigen Überblick über ein unangenehmes Thema zu verschaffen. Nur aus diesem Grund hat die Bundesregierung keine Informationen über die zu erwartende Restlebenszeit der Geretteten.                                                       [Ende des Kommentars]
 
4. Was sind die Gründe für die Schließung von Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen und Hochschulen, wenn die Erkrankung doch an jungen Menschen spurlos vorbeigeht und eine natürliche Immunität möglichst vieler Menschen eher hilfreich im Kampf gegen noch wenig bekannte Erreger ist (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
 
Untersuchungen zur Rolle von Kindern bezüglich Empfänglichkeit für eine Infektion, die Übertragungswahrscheinlichkeit auf andere Personen und das Risiko für schwere Krankheitsverläufe dauern an. Verschiedene Studien zu Kindern beziehen sich auf Situationen mit geschlossenen Kindertagesstätten und Schulen, die nicht auf den normalen Alltag übertragbar sind. Selbst die Dauer und Stärke einer Immunität sowie der Schutz durch diese mögliche Immunität gegen schwere Erkrankungen nach durchgemachter Infektion ist noch ungeklärt. Studien des RKI und anderer Institutionen dazu sind angelaufen oder befinden sich zur Zeit in Vorbereitung.
Kommentar:
Nach der Antwort der Bundesregierung sind alle Fragen im Zusammenhang mit Kindern ungeklärt. Die Regierung hat also nach der Maxime gehandelt: „Erst schießen – dann fragen!“
Es ist geklärt, dass nur 3 von 8.257 mit Corona-Infektion gestorbenen Menschen unter 20 waren, und dass auch sie schwere Vorerkrankungen hatten. In diese Altersgruppe mit ca. 15 Mio. Menschen wurden 11.395 Infektionen festgestellt; die Todesrate lag also bei 0,26 Promille. Jedes Jahr sterben 50-60 Kinder unter 15 im Straßenverkehr und etwa 40 an Leukämie. Kinder und Jugendliche sind also nicht betroffen, tragen aber wegen der Schließung der Schulen und Kitas neben den Selbständigen die Hauptlast des von der Bundesregierung zu vertretenden Kollateralschadens.
Besonders bei Grundschulkinder wird erst durch gruppendynamische Prozesse eine gewisse Lernmotivation erzeugt, die jetzt wegfällt. Mit eigenverantwortlichem Lernen sind diese Kinder überfordert, und die Eltern sind mit den Anforderungen an das homeschooling restlos überfordert. Weil die Grundschulen vor den Sommerferien nur symbolisch öffnen, werden im Ergebnis 5 Monate Unterricht wegfallen, in denen die Grundschulkinder auch viel wieder vergessen. Im Ergebnis wir ein volles Schuljahr zerstört. Die Bundesregierung antwortet aber nur zu Übertragungswahrscheinlichkeiten und Krankheitsverläufen. Aus dieser Antwort folgt, dass ihr wirklichen Probleme der Kinder egal sind!
Böse Zungen mögen behaupten, dass Kinder keine Wähler sind und die treuesten Wähler von CDU und SPD sind die alten Leute. Sollen nur möglichst viele von ihnen mit aller Gewalt bis zur Bundestagswahl an Leben gehalten werden, koste es was es wolle?
[Ende des Kommentars]
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DUBIOSE  MODELLE

Ein ganz süßes Video
Sicherlich haben Sie schon einmal, liebe Leserin, ein ganz süßes Video wie dieses https://www.youtube.com/watch?v=HjzjSvY0vlU mit ein paar Freundinnen geteilt, und Sie lieber Leser haben den Clip eines attraktiven Models an Ihre Kumpels verschickt. Da kann man dann fragen, wie sich solche kleinen Geschenke über die Menschheit ausbreiten, wenn jeder der Bescherten genau so weitermacht.

Dazu treffen wir ein paar Annahmen über die Wirklichkeit. Wir gehen davon aus, dass jeder den Clip mit 10 Freund/innen teilt, und dass der Empfänger es dann ebenso macht; und so weiter. Wie viele haben den Clip nach 10 Tagen? Nach dem ersten Tag sind es Sie plus 10 Freunde, macht 11. Nach dem zweiten Tag sind es Sie, Ihre 10 Freunde plus deren jeweils 10 Freunde, also 1 plus 10 plus 100, macht 111.
Nach 10 Tagen wird daraus eine Zahl aus elf Einsen; das sind im Klartext 11 Milliarden.
 
Modelle sind eigenwillig
Wir haben also versucht, die Wirklichkeit durch Mathematik abzubilden. Dazu haben wir angenommen, dass der Zuwachs an neuen Betrachtern des Videos proportional ist zur Zahl der existierenden. So etwas wird durch eine „Exponentialfunktion“ beschrieben, weil man den Zuwachs als 10 hoch n schreiben könnte, wobei n, die Anzahl der Tage, als „Exponent“ bezeichnet wird.
Dieses simple Computermodell zeigt uns etwas Interessantes:
Es gibt da Annahmen, die das Endresultat extrem beeinflussen: Wir gehen davon aus, dass unsere Freunde und Freundesfreunde täglich teilen. Würden sie aber nur am Wochenende teilen, dann hätten wir nach 10 Tagen nur gut hundert Bescherte, nicht elf Milliarden! Das ist ein Unterschied.
Wir haben behauptet, dass jeder 10-mal teilt. Bei 5 „Shares“, so wie es uns WhatsApp maximal zugesteht, wären wir bei rund 10 Millionen gelandet. Auch noch eine große Zahl, aber immerhin nur ein Tausendstel der vorherigen.
Die Zeitspanne – täglich oder nur am Sonntag – und die Zahl der Shares sind die „Parameter“ unseres Modells, und wenn wir die nicht ganz genau kennen, dann wird das Resultat nicht nur falsch, es kann grotesk unsinnig werden.
 
Die innere Logik
Aber nicht nur die Parameter des Modells müssen stimmen, auch die innere Logik des Vorgangs muss durch die Mathematik richtig abgebildet sein. Wir müssen bedenken, dass über kurz oder lang die einen oder anderen antworten: „Ja, super Clip, kannt´ ich aber schon.“ Die dürfen wir dann nicht mehr zählen.
In unserem Modell hatten wir das nicht berücksichtigt. Es waren also die Parameter unsicher und die Logik falsch. Als Folge davon war das Resultat unbrauchbar.
Sie sagen, das sei trivial? Dann sagen Sie das bitte auch Herrn Neil Ferguson, Professor am Imperial College London, und seinen deutschen Kollegen, die mit ihren fürchterlichen mathematischen Modellen in Sachen Corona berühmt und berüchtigt wurden. Vermutlich lagen auch deren Annahmen zur intrinsischen Logik der Epidemie daneben, oder die Parameter waren ungenau, oder beides. Vielleicht haben auch sie „täglich“ angenommen, wenn „wöchentlich“ richtig gewesen wäre. Und heraus kam ein abstruses Ergebnis.

Globales Energie Budget mit den wichtigsten Einflussgrößen und Abhängkeiten, Grafik Willy Soon


Eine Maschine voller Schräubchen
Keine Sorge, wir werden jetzt nicht das einzig richtige Computermodell zur Ausbreitung einer Pandemie entwickeln, wir wollten nur aufzeigen, wie leicht so ein Modell uns total in die Irre führen kann.
Noch komplizierter ist vermutlich der Mechanismus unseres Klimas. Da gibt es neben CO2 so viele andere Einflussfaktoren, welche alle in unserem Modell auftauchen müssen und deren relativer Einfluss durch die jeweiligen „Parameter“ abgebildet wird. Da sind das stratosphärische Ozon, der Wasserdampf durch CH4, der Albedo-Effekt durch Wolken, die langlebigen Kondensstreifen und noch einige andere Kandidaten, die alle in die Energiebilanz des Planeten eingreifen (hier nachzulesen https://think-again.org/product/grun-und-dumm/).
Ein mathematisches Modell dafür wird eine recht komplizierte Maschine, an der viele Schrauben sind – die Parameter –, an denen wir so lange drehen, bis die Maschine das tut, was wir möchten.
 
Wunschdenken
Hört sich alles logisch an, wir werden aber sehen, dass das Drehen an den Schräubchen, welche die Wirklichkeit abbilden, vertrackt ist. Drehen wir die eine vor, dann muss die andere zurückgedreht werden, etc. Und je mehr Schräubchen an der Maschine, desto willkürlicher kann man sie einstellen, um ein gewünschtes Ergebnis zu bekommen.
In der Wissenschaft unterscheidet man experimentelle und theoretische Physik. Erstere beschäftigt sich damit, im Labor gemessene Daten den Gleichungen gegenüberzustellen, die von Theoretikern ersonnenen wurden. Mathematische Modelle sind hier das alltägliche Werkzeug. Man malt eine Kurve mit den Messwerten und vergleicht sie mit der Kurve der theoretischen Berechnungen. Dann „schraubt“ man an den Parametern, bis die beiden Kurven möglichst gleich sind.
 
Ein Elefant mit vier Schrauben
Enrico Fermi, der vermutlich größte Experimentalphysiker aller Zeiten, erklärte seinen Studenten, dass Modelle nur ganz wenige Stellschrauben haben dürfen. Er verbildlichte das mit den Worten: „Gib mir ein Modell mit drei Schrauben, und ich zeichne dir eine Kurve, die aussieht wie ein Elefant; und mit vier Schrauben wedelt der mit dem Schwanz.“
Willkommen in der Welt der Klimaforscher, die mit mega-komplexen Modellen und riesigen Computern so lange an den Schräubchen drehen, bis das rauskommt, was Politik und Geldgeber wünschen. Da wedelt der Elefant dann nicht nur mit dem Schwanz, sondern der Schwanz mit dem Elefanten, falls das gewünscht wird.
Das ganze Modellieren funktioniert also nur, wenn der Wissenschaftler unvoreingenommen ist, denn Wissenschaft ist eine Funktion der absichtslosen Wahrheit. Diese Neutralität aber ist dank der Einmischung von Politik in die Wissenschaft verloren gegangen; Corona und Klima sind nur die zwei auffallendsten Beispiele dafür.
 
Computermodell der Macht
Und nun zu einem Phänomen, zu dem wir mehr als genug Erfahrung haben, um ein zuverlässiges Computermodell zu bauen: Es ist das Phänomen der Macht. Hier sind Parameter und intrinsische Logik gut bekannt, und die Dynamik wird präzise durch die eingangs erwähnte Exponentialfunktion beschrieben.
Die Geschichte zeigt, dass je mächtiger eine Person ist, desto größer wird ihr Verlangen nach noch mehr Macht. Und da Macht nicht vergeben wird, sondern genommen, so hat der Mächtige eine sehr gute Position: Er kann sich ja nehmen, was er will.
Betrachten Sie herausragende historische Figuren und Sie werden sehen, wie sich deren Macht alle drei oder fünf Jahre „verdoppelt“ hat. Dieses grenzenlose Wachstum konnte dann nur durch eine Katastrophe gestoppt werden – wie etwa Waterloo.
Deshalb muss das exponentielle Wachstum der Macht, wenn schon unvermeidlich, so doch zeitlich begrenzt werden; etwa auf zwei Amtsperioden. Diese Randbedingung, ein wesentlicher Bestandteil der Verfassung der USA, hat dafür gesorgt, dass es dort seit 1776 nie zu einem „Meltdown“ der Demokratie kam. Niemals konnte ein machtbesessener Präsident so willkürlich in das Schicksal von Millionen eingreifen, wie das im Europa der vergangenen 250 Jahre die Regel war.
 
Ein Gedankenexperiment
Aber nicht nur in der Geschichte, auch in der Gegenwart gibt es Fälle von grenzenloser Macht. Erdogan, Putin, Zuckerberg sind Namen, die uns da sofort einfallen; ja, und in Deutschland regiert die „mächtigsten Frau der Welt“. In 15 Jahren hat ihre Macht exponentiell zugenommen und im Februar 2020, mit dem Absetzen des gewählten Thüringer Ministerpräsidenten, eine Höchstmarke erreicht.
Lassen Sie uns, in einem Gedankenexperiment – Gedanken sind bekanntlich frei – ein mathematisches Modell für die politische Zukunft Deutschlands entwerfen. Die Exponentialfunktion lässt ja ein noch stärkeres Anwachsen von Merkels Macht für die nächsten Jahre erwarten. Was wird geschehen?
Sie wird keine Welle der Beliebtheit verstreichen lassen, ohne daraus Kapital zu schlagen. Ihr aktuelles „Corona High“ wird sie nutzen, indem sie vor Ende 2020 Neuwahlen organisiert – mit ihr selbst als einziger Kandidatin. Eine schwarz/rot/rote oder schwarz/rot/grüne Koalition bringt es dann auf eine 2/3-Mehrheit.
 
Eine neue Fahne
Es wird neue Ministerien geben, reichlich besetzt mit Expertinnen sozialistischer Prägung: Eines für Faktensicherung, ein anderes für Demokratie, mit angehängten „NGOs“. Regierungskritischen Zeitungen und Blogs wird das Leben durch bürokratische Schikanen unmöglich gemacht. Der Bundestag bleibt zwar noch bestehen, zur Arbeitsplatzbeschaffung für hilfreiche Persönlichkeiten, hat aber keine Funktion mehr.
Ohne parlamentarische Opposition, ohne kritische Medien kann endlich praktiziert werden, was lange angestrebt war: Es wird durchregiert. Die Verfassung wird nur respektiert, falls sie der großen Transformation nicht im Wege steht, ansonsten wird sie angepasst. Die Demokratie in Deutschland hat damit den „Tipping Point“ überwunden und es geht vorwärts – und abwärts – in die sozialistische Vergangenheit. Die neuen strategischen Partner werden Türkei, Iran und Russland sein; Polen, England und USA bleiben Feindstaaten. Und die verhasste schwarz-rot-goldene Fahne wird endlich ersetzt durch ein Banner mit sozialistisch-ökologischen Symbolen.
Soweit also ein mathematisches Gedankenexperiment in Sachen Exponentialfunktion. Es hat keinen Bezug zur Realität, denn Frau Merkel hat ihr Ausscheiden aus der Politik bereits angekündigt, und nur ein Schelm würde an ihren Worten zweifeln.
 
Dieser Artikel erschien zuerst bei www.think-again.org und im Buch „Grün und Dumm“ https://think-again.org/product/grun-und-dumm/
 




Kann Wasserstoff das Energieproblem lösen?

Wie ist der Einsatz des Wasserstoffs anstelle bisheriger fossiler Energiequellen zu bewerten? Sind die wissenschaftlichen, technischen und strukturellen Voraussetzungen dafür gegeben? Wie steht es um die ökonomischen Gegebenheiten? Die Meinungen dazu gehen weit auseinander.
 

Politische Pläne

Auf Einladung der Bundesminister für Wirtschaft, Verkehr und Entwicklung wurde auf einem Kongress Ende 2019 die zukünftige Rolle von Wasserstoff in der Energiewende und für den Klimaschutz auf breiter Basis diskutiert [0]. Bundeswirtschaftsminister, Peter Altmaier, sieht „in den gasförmigen Energieträgern, vor allem in Wasserstoff einen Schlüsselrohstoff für eine langfristig erfolgreiche Energiewende“.
Die Bundesrepublik Deutschland, Nordrhein-Westfalen und die Niederlande haben am 29.1.2020 eine Machbarkeitsstudie über die Schaffung einer transnationalen Wertschöpfungskette für „grünen“ Wasserstoff von der Nordsee bis hin zu industriellen Clustern im Grenzgebiet der Niederlande und Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben[1]. „Grüner“ Wasserstoff ist Wasserstoff, der mittels regenerativer Energie gewonnen wurde.
„Ziel des Projekts ist es, die Durchführbarkeit von transnationalen Business Cases mit grünem Wasserstoff im Gebiet der Niederlande und Nordrhein-Westfalen zu untersuchen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Erschließung des Potenzials für eine Verringerung der Treibhausgasemissionen und der Steigerung des Einsatzes erneuerbarer Energien im Industriesektor durch die Produktion, den Transport und den industriellen Einsatz von grünem Wasserstoff.“ Aus Sicht der Bundesregierung sei „nur CO2-freier, also grüner Wasserstoff auf Dauer nachhaltig“.
Überdies will Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier die „Wasserstoff-Technik für den Einsatz in vielen Sektoren fördern und dafür 1,4 Milliarden Euro für Forschung und Entwicklung bis 2026 im Rahmen des Nationalen Innovationsprogrammes Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) vergeben.“

Angaben zum Wasserstoff (H)

Wasserstoff ist auf der Erde hauptsächlich in Form chemischer Verbindungen (Wasser, Säuren, Kohlenwasserstoffen und anderen organischen Verbindungen) in nahezu unbegrenzten Mengen vorhanden. In Reinform tritt Wasserstoff auf der Erde nur in molekularer Form als H2 auf. Das farb- und geruchslose Gas hat ein spezifisches Gewicht von 0,0899 g/l. Wasserstoff ist nicht toxisch und verursacht bei Verbrennung keine Umweltschäden, ist insofern umweltneutral. Seine Energiedichte ist vergleichsweise gering: Wasserstoff hat bei 26 0C und 1 bar einen Energiegehalt von 3 kWh/m3, im Vergleich dazu Benzin 9,2 x 103 kWh/m3.
Die Wasserstoff-Herstellung ist zwar aufwendig, somit kostenintensiv aber technisch gut erprobt. Die am weitesten entwickelten Verfahren sind das Reformierungsverfahren [2] und die Wasser-Elektrolyse. Zu beachten: Zur Herstellung von einem Kilogramm Wasserstoff durch Elektrolyse werden 9 kg Wasser sowie (einschließlich Verflüssigung, Transport, Lagerung und Verteilung) etwa 100 kWh Strom benötigt [7].
Eine wesentliche Eigenschaft des Wasserstoffs ist aufgrund seiner geringen atomaren Größe seine Diffusion durch Festkörper, mit anderen Worten, Wasserstoff lässt sich nur unter ständigem Verlust einsperren. Der physikalische Vorgang der Diffusion wird in [6] erläutert.
Wasserstoff hat ohne Frage bereits einen breiten Anwendungsbereich. Er dient als bedeutender Ausgangsstoff zur Herstellung von Ammoniak (Haber-Bosch-Verfahren), von Salzsäure, Methanol, Anilin, um nur einige Beispiele zu nennen. Wasserstoff wird als Schweißgas eingesetzt und in der Metallurgie benötigt man ihn als Reduktionsmittel zur Gewinnung von Metallen. Infolge seiner hohen Wärmekapazität wird er auch als Kühlmittel verwendet.
Wasserstoff ist in begrenztem Maße bei Antriebsmotoren und bei Brennstoffzellen im Einsatz. Beide Anwendungsgebiete befinden sich mehr oder weniger noch in der Erprobungsphase.

Was sagen die Wasserstoff-Befürworter?

Eine faszinierende Idee: Beim Einsatz von Wasserstoff zum Beispiel in Antriebsmotoren entsteht aus Wasserstoff und Luft ohne Ausstoß von Treibhausgasen nur sauberer Wasserdampf. Eine brillante ökologische Bilanz.
Der Bundesrat [3] sieht in einem „umfassenden Aufbau einer Wasserstoff-Wirtschaft auf der Basis erneuerbarer Energien den grünen Wasserstoff als Wegbereiter für die Umsetzung der Klimaziele. Aus erneuerbaren Energien erzeugter Wasserstoff bietet die Möglichkeit, die Defossilierung (Anm.: Vermeidung von Kohle, Öl, Erdgas) umzusetzen, die einer direkten Elektrifizierung aus technischen oder ökonomischen Gründen nur schwer zugänglich sind. „Grüner“ Wasserstoff kann dafür direkt oder weiterverarbeitet in Form von synthetischem Gas (zum Beispiel Methan) oder synthetischem flüssigen Kraftstoff (zum Beispiel Methanol) genutzt werden. Als Bindeglied zwischen Strom- und Gassektor bietet „grüner“ Wasserstoff zudem die Möglichkeit, künftig zwei Wege zum Transport von erneuerbaren Energien zu nutzen. Auf diese Weise kann das erhebliche volkswirtschaftliche Kapital der Gastransport- und Gasspeicherinfrastruktur effizient in den Wandel der Energieerzeugung eingebunden werden.“
Auf Anfrage erläuterte die Bundesregierung: „Die Auswertung bisheriger Förderprojekte zum Wasserstoff-Verbrennungsmotor zeigt, dass dieser mit den konventionellen Antrieben konkurrenzfähig sein kann. Hinsichtlich der Energieeffizienz und einer potenziellen Effizienzsteigerung zeigte der Wasserstoff-Verbrennungsmotor im Vergleich zur Brennstoffzellen- Technologie schlechtere Eigenschaften. Deshalb liegt der Fokus des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bei der Förderung im Nationalen Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) auf Brennstoffzellenanwendungen mit dem Ziel, hier Kostenreduktionen und Leistungsverbesserungen zu erzielen“ [4].
In einer ausführlichen Studie informiert Shell in Zusammenarbeit mit dem Wuppertaler Institut über den Stand der Wasserstoff-Gewinnung und über Anwendungstechnologien sowie über das Potenzial und Perspektiven des Wasserstoffs als Energieträger [5]. Neben stofflichen und nicht-automobilen Anwendungen stehen der Einsatz von Wasserstoff im Straßenverkehr und hier speziell in Brennstoffzellen im Fokus. Ein klares Bekenntnis zum Wasserstoff im Sinne der Lösung des Energieproblems wird vermieden, vielmehr wird gesagt, dass „Wasserstoff als Energieträger und Brennstoffzelle als Energiewandler einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und damit zur Erreichung des globalen 2 0C-Klimaziel leisten können.“ Trotz „signifikanter“ Fortschritte in der Anwendungstechnologie seien für einen „breiten kommerziellen Einsatz im globalen Energiesystem“ allerdings weitere Förderung seitens des Staates notwendig.
Kostenberechnungen der Wasserstofferzeugung werden nicht angestellt. Hierzu wird auf spezielle Publikationen verwiesen (Abb. 1). In der Abbildung wird zwischen zentraler und dezentraler Erzeugung und drei Erzeugungsarten unterschieden.  Die geringeren Kosten der

Abb. 1: Erzeugungskosten von Wasserstoff [5]
Wasserstoff-Erzeugung fallen bei der zentralen Erdgasreformierung an (Mittelwert hier 1,4 €/kg). Deutlich höher liegen mit 6 bis 8 €/kg die Kosten bei elektrolytischer Erzeugung.

Was sagen die Wasserstoff-Skeptiker?

Die relativ günstige Gewinnung von Wasserstoff aus Erdgas (siehe obige Abbildung) ist kein nachhaltiger Weg, denn nach Versiegen der Erdgasquellen wird Wasserstoff nur noch durch die kostenintensive elektrolytische Spaltung von Wasser zu erzeugen sein. Dafür wird Gleichstrom benötigt und zwar weitaus mehr, als selbst mit fortschrittlichster Technik jemals aus dem erzeugten Brenngas zurückgewonnen werden kann. Bei der Elektrolyse wird elektrische Energie in chemische Energie umgewandelt. Wasserstoff ist also keine Energiequelle, sondern lediglich ein Sekundärenergieträger, vergleichbar mit dem Wasser in einer Zentralheizung [7].
Jede Stufe der Energiekette, von der Erzeugung des Wasserstoffs bis zu seiner Nutzung, ist mit Energieverlusten und Energieaufwand verbunden, argumentiert Bossel [7], der den Wasserstoff-Einsatz in seiner Substitutionsfunktion sehr kritisch unter die Lupe nimmt.  Bei Wasserstoff seien die Energieverluste jedoch so groß, dass dem Wasserstoffverbraucher hinter einer effizienten Brennstoffzelle nur noch ein Viertel der elektrischen Primärenergie zur Verfügung steht. Nur ein Viertel des erneuerbaren Stroms wird genutzt, während drei Viertel ungenutzt verloren gehen. Diese Verluste sind physikalisch bedingt und können auch durch zusätzliche Forschungen nicht wesentlich verringert werden (vergleiche Abb. 2).

Abb. 2: Die Wirkungsgradverluste bei der Wasserstoffwirtschaft (Bossel et.al., 2003) [7]
Zum Vergleich: Zwischen Ölquelle und Tankstelle werden 8 bis 12 % der flüssigen Energie für Förderung, Raffinierung und Transport benötigt. Allein die Kompression des Wasserstoffs auf 200 bar verschlingt etwa 9 % des Energieinhaltes.
Da lediglich 50 % des für die Elektrolyse benötigten Strom beim Verbraucher als nutzbarer Wasserstoff ankommt, dürfte die im Wasserstoffgas enthaltene Energie mindestens doppelt so teuer sein wie der Strom aus der Steckdose.
Im gegenwärtigen Wettbewerb mit Erdgas und Benzin kann Wasserstoff nicht mithalten. Bei 200 bar beträgt der Energieinhalt in einem Liter Wasserstoff 0,722 kWh, in gleicher Menge Erdgas 2,22 kWh und einem Liter Benzin 9,39 kWh.
„Die Tankreichweite in einem Brennstoffzellen-Auto spricht gegen Wasserstoff als Energieträger“, schreibt Peters [8]. So könne beispielsweise der Wasserstoff-Toyot Mirai mit einem Tankvolumen von riesigen 240 Litern bei 700 bar gerade mal 5 kg Wasserstoff speichern. Dieser Energiegehalt entspricht etwa 20 Liter Dieselkraftstoff, was für etwa 300 km Reichweite ausreicht.
„Grüner“ Wasserstoff soll, so ist zu hören, mit „überschüssigem“ Strom aus Solar- und Windenergieanlagen erzeugt werden. Da es ein Zuviel an Wind- und Solarstrom nur an wenigen Stunden verteilt über das Jahr gibt, müssten die Elektrolyseanlagen für den Betrieb an diesen wenigen Stunden ausgelegt sein. Mit Sicherheit wäre deren Betrieb nicht wirtschaftlich. Oder, und das wäre geradezu grotesk, müssten, um einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen, eigens dafür Ökoanlagen bereitgestellt werden, wobei deren preiswerter Strom für die Erzeugung teuren Wasserstoffs verwendet wird.

Sicherheit

Eine charakteristische Eigenschaft des Wasserstoffs ist seine hervorragende Brennbarkeit und zusammen mit Sauerstoff die Bildung des explosiven Knallgases. Die maximale Flammengeschwindigkeit von Wasserstoff ist zirka acht Mal größer als die der kohlenwasserstoff-basierten Gase. Dies erklärt die Tendenz zu hohen Brenngeschwindigkeiten und auch die möglichen Umschläge in Detonationen. Aufgrund dieser Eigenschaften erfordert der Umgang mit Wasserstoff größte Sorgfalt.

Fazit

Die künftige Bedeutung des Wasserstoffs im Zuge der Energiewende wird von Bossel [7] nachvollziehbar beschrieben.„Der Übergang von der heutigen, vom Erdöl dominierten Energiewirtschaft zu einer nachhaltigen, von regenerativ erzeugtem Strom geprägten, basiert also nicht auf einer einfachen Substitution fossiler Energieträger durch synthetischen Wasserstoff. Komplexe Veränderungen müssen in allen Bereichen der Energietechnik bedacht werden: Erzeugung, Verteilung, Speicherung und Nutzung sind in jedem Fall zu berücksichtigen. Die Energiewirtschaft wird quasi auf den Kopf gestellt. Während chemische Energieträger heute die Ausgangsbasis bilden, wird es in Zukunft Strom aus erneuerbaren Quellen sein. Heute ist Elektrizität die sekundäre Energieform, morgen ist es der künstliche erzeugte Energieträger Wasserstoff. Während heute Erdgas und Erdöl preisbestimmend sind, wird es in Zukunft Strom aus regenerativen Quellen sein. Strom wird zur Leitwährung im Energiemarkt. Der aus Strom gewonnene Wasserstoff wird deshalb immer teurer sein als die regenerativ erzeugte Elektrizität. Daran lässt sich nicht rütteln, weder mit politischen Entscheidungen noch mit aufwändigen Entwicklungsprogrammen.“
Die Nachvollziehbarkeit dieses Weges gilt unter der Voraussetzung eines dauerhaften Verzichts auf die Nutzung der Kernenergie. Der zurzeit in der Entwicklung befindliche „Small Modular Reactor“ (SMR) stößt weltweit auf großes Interesse. Dieser Reaktortyp von vergleichsweise kleiner Leistung und mit inhärenter Sicherheitstechnik könnte als Strom- und Wärmelieferant vollkommen neue Anwendungsgebiete aufzeigen, dem sich auch Deutschland zur Sicherung seiner wirtschaftlichen und industriellen Leistungsfähigkeit auf Dauer nicht entziehen kann.
Abschließend nur ein dem Artikel von Bossel [7] entnommenes Beispiel dafür, was uns erwartet, wenn Wasserstoff durch Elektrolyse erzeugt wird:
„Am Frankfurter Flughafen werden täglich 50 Jumbo-Jets mit je 130 Tonnen (160 m3) Flugbenzin befüllt. Die gleiche Energiemenge steckt in 50 Tonnen (715 m3) flüssigem Wasserstoff. Zur Betankung aller Jumbos mit Wasserstoff müssten täglich 2.500 Tonnen Flüssigwasserstoff bereitgestellt werden, für dessen Herstellung man 22.500 m3 sauberes Wasser und die elektrische Leistung von acht Kraftwerken von je 1 GW benötigt (zum Vergleich: Das AKW Biblis hat eine Leistung von 1,3 GW). Für die Versorgung aller Flugzeuge des Flughafens mit Wasserstoff müsste man den Wasserverbrauch der Stadt Frankfurt und die Energie von mindestens 25 Großkraftwerken einsetzen.“
 
[0] https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/kurzpapier-wasserstoff.pdf?__blob=publicationFile&v=4
 
[1] https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200129-auftakt-des-hy3-projekts.html
 
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Wasserstoffherstellung#Dampfreformierung
 
[3] Bundesrat Drucksache 450/19 (Beschluss), 08.11.2019
 
[4] Deutscher Bundestag Drucksache 19/12582, 22.08.2019
 
[5] shell-wasserstoff-studie-2017, „Energie der Zukunft?“, Nachhaltige Mobilität durch Brennstoffzelle und H2
 
[6] https://mediatum.ub.tum.de/doc/958296/958296.pdf
 
[7] http://leibniz-institut.de/archiv/bossel_16_12_10.pdf
 
[8] https://peterscoll.de/?page_id=54, Björn Peters, Die Energiefrage #68, 15.11.2019
 
 
26.2.2020