Die planwirtschaftliche Versuchung Auf dem Weg zum französischen Europa des „Green Deal“

Statt der ursprünglich von der deutschen Ratspräsidentschaft versprochenen 500 Milliarden Euro sollen die von der politisch inszenierten Coronakrise am stärksten betroffenen EU-Mitgliedsstaaten im Rahmen eines europäischen Wiederaufbaufonds (Corona Recovery Fund) von ungefähr 750 Milliarden Euro nur 390 Milliarden Euro in Form verlorener Zuschüsse ausbezahlt bekommen. Wobei die Gesamtsumme von der EU als Kredit aufgenommen werden soll. Im Unterschied zu bisherigen „Rettungspaketen“ handelt es sich bei diesem Kompromiss also um den nach dem Maastricht-Abkommen eigentlich verbotenen Einstieg in die Vergemeinschaftung von Staatsschulden. Darüber kann die als Verhandlungserfolg der „sparsamen Vier“ (die Niederlande, Österreich, Schweden und Dänemark, denen sich später noch Finnland hinzugesellte) verkaufte Reduktion der verlorenen Zuschüsse um über 100 Milliarden Euro nicht hinwegtäuschen. Die völlig abwegigen Erfolgsmeldungen der Merkel-Anhänger in den zwangsfinanzierten oder staatlich subventionierten deutschen Massenmedien möchte ich hier anstandshalber gar nicht kommentieren. Es genügt der Hinweis, dass Deutschland nun mehr als ein Drittel seines Staatshaushaltes (133 Milliarden Euro) an Länder überweisen muss, deren Einwohner im Schnitt wohlhabender sind als die Deutschen.
Es war der Chefredakteur eines liberalen französischen Magazins, der die Wahrheit aussprach: Der „historische Kompromiss“ von Brüssel ist der Etappensieg eines Europa aus dem merkantilistischen  Geist Jean-Baptiste Colberts über ein von Adam Smith inspiriertes Europa der freien Marktwirtschaft. Dazu passt, dass der neue französische Premierminister Jean Castex schon einige Tage vor dem Brüsseler Gipfel angeregt hat, das im Jahre 2005 aufgelöste französische hohe Plankommissariat (Haut Commissariat au Plan) wieder neu einzurichten. Das Plankommissariat war 1946 von Jean Monnet geschaffen worden. Es fußte auf der nach dem Zweiten Weltkrieg im Westen weit verbreiteten Überzeugung, es müsse ein dritter Weg zwischen Kapitalismus und Kommunismus gefunden werden, um den Schrecken eines neuen Weltkrieges abzuwenden. Bei den alliierten Mächten bestanden aus der Kriegswirtschaft hervorgegangene Formen planwirtschaftlicher Rationierung von Lebensmitteln und Rohstoffen zum Teil bis zum Ende der 1950er Jahre fort. Nur das militärisch geschlagene und zum großen Teil von Bomben zerstörte Deutschland machte da eine Ausnahme. Hier wagte Ludwig Ehrhard unter der (skeptischen) Aufsicht der US-amerikanischen Besatzer das Experiment „soziale Marktwirtschaft“. Dieses ist aber inzwischen leider Vergangenheit.
 
„Errungenschaften“ der Résistance oder des Vichy-Regimes
Historisch geht die Idee, das sozialer Fortschritt mit physischer Gewalt und Erpressung durchgesetzt werden kann und dass die „Progressiven“ nicht irren können, auf die „Große“ französische Revolution von 1789 zurück. Es gibt aber noch weitere Quellen für den französischen Faible für bürokratische Planung. So geht die Attraktivität der Planwirtschaft für die heutige etablierte politische Klasse außer auf den bereits genannten Colbert und seine nur vorübergehend erfolgreiche protektionistische Politik der Ressourcensicherung für die üppige Hofhaltung des Sonnenkönigs Ludwigs XIV. auf Kosten der Nachbarländer auch auf das Kollaborations-Regime Maréchal Philippe Pétains im zentralfranzösischen Vichy während der deutschen Besatzung zurück. Während Colbert selbst von den französischen Linken noch heute verehrt wird, wagt es selbstverständlich kaum noch jemand, sich auf das Vichy-Regime zu berufen. Vielmehr interpretiert man die wichtigsten unter ihm eingeführten Neuerungen in „Errungenschaften“ der Résistance gegen den Nazismus um. So vor allem die 1941 eingeführte Umlagen finanzierte Rentenversicherung und die noch heute existierende flächendeckende Sozialversicherungsnummer. (Deren geniales System, das es erlaubt, jedes Individuum eindeutig zu identifizieren und sogar nach seinem Tod weiter zu verfolgen, war von einem Militär mit der Absicht einer heimlichen Remobilisierung entwickelt worden.) Auch die unmittelbar nach dem Krieg von General de Gaulle eingeführte allgemeine Krankenversicherung, die zweite Säule der verpflichtenden Bürgerversicherung (Sécurité Sociale) ist letztlich ein Produkt der Vichy-Bürokratie. Deren politische Grundlage war der Korporatismus, das heißt die Zusammenarbeit aller für relevant erklärten gesellschaftlichen Organisationen (einschließlich der kommunistischen Gewerkschaft CGT) bei der Ausarbeitung sozialpolitischer Pläne. Diese gingen ursprünglich davon aus, dass den verschiedenen Gruppen der französischen Gesellschaft klare Interessen zugeschrieben werden konnten.
Bis zum heutigen Tage bleibt die ausufernde französische Sozial- und Gesundheitsbürokratie und die verbreitete Vorliebe französischer Politiker für bürokratische Problemlösungen stark von „Errungenschaften“ des Vichy-Regime geprägt. Die zentralistische, auf große Krankenhäuser mit einem besonders hohen Anteil von Personal ohne Patientenkontakt konzentrierte Struktur des französischen Gesundheitssystems erlebte in der „Coronakrise“ ihr Waterloo, was die meisten Franzosen aber kaum zugeben werden. Sichtbarer Ausdruck des Versagens der zentralen staatlichen Planung war der eklatante Mangel an Intensivbetten und Atemschutz-Masken für die Ärzte und das Pflegepersonal. Der französische Zentralstaat konfiszierte schon im März 2020 alle in Apotheken eventuell noch vorrätigen Masken und verbot sogar zeitweise deren Import. Ein Großteil des medizinischen Personals musste ohne Schutzkleidung und ohne Masken arbeiten, weil wegen Sparmaßnahmen im chronisch defizitären Gesundheitssystem nicht genügend angeschafft worden waren. Zu rollenden Lazaretten umgebaute Hochgeschwindkeitsszüge (TGV) und Flugzeuge der Armee karrten intubierte Covid-19-Patienten durch die ganze Republik und zum Teil auch nach Deutschland, wo die Intensivstationen der Krankenhäuser bei weitem nicht ausgelastet waren.
Die für die französische politische Klasse nahe liegende Lösung: Noch mehr Zentralismus, und zwar möglichst auf europäischem Niveau. So machte sich Staatspräsident Emmanuel Macron für die Ausgabe von „Corona-Bonds“ als Einstieg in die Vergemeinschaftung der Staatsschulden und der Haftung. Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel kam ihm da weitgehend entgegen. Ergebnis war der eingangs zitierte „historische Kompromiss“ Allerdings ist darin nicht mehr von Corona-Bonds, sondern von einem Wiederaufbauplan. Doch um den Wiederaufbau der durch den ungerechtfertigten Lockdown eingebrochenen und zum Teil längerfristig geschädigten Volkswirtschaften geht es dabei gar nicht, sondern um die planmäßige Konstruktion einer Wunsch-Welt entsprechend dem Monate zuvor von der EU-Kommission beschlossenen „Green Deal“. Dessen planwirtschaftlicher Ansatz widerspricht sowohl dem deutschen Grundgesetz als auch dem EU-Vertrag von Lissabon.
 
Planen ist menschlich, Irren auch
Im Unterschied zu den von angeborenen Instinkten geleiteten Tieren können Menschen zumindest ein Stück weit in die Zukunft schauen und versuchen, ihr weiteres Leben dem entsprechend zu planen, um damit zu Ergebnissen zu gelangen, die sich beim naturwüchsigen Lauf der Dinge wahrscheinlich nicht eingestellt hätten. Mehrjährige Pläne sind ein sinnvoller, wenn nicht notwendiger Bestandteil der individuellen und familiären Lebensgestaltung, wobei der gesunde Menschenverstand im Idealfall quasi automatisch einen Kosten/Nutzen-Vergleich vornimmt. Auf Kollektive wie Vereine, Firmen, Kommunen oder gar ganze Staaten und überstaatliche Gebilde lässt sich diese Aussage allerdings nur mit großen Einschränkungen übertragen. Zumal die zentrale Planung grundsätzlich der individuellen Lebensgestaltung durch freie Konsumwahl widerspricht.
Das schließt allerdings nicht aus, dass längerfristige Planung auf der Ebene einzelner Firmen durchaus sinnvoll sein kann. Vermutlich ist eine Firmengründung mit Business-Plan besser als ohne. Und auch etablierte Firmen tun wohl gut daran, mögliche Zukünfte zu antizipieren und entsprechend zu planen. Doch das unternehmerische Risiko lässt sich dadurch nur etwas eingrenzen, nicht aus der Welt schaffen. Das macht wahrscheinlich sogar den Reiz unternehmerischer Initiative aus. Etwas ganz anderes ist Planung im Rahmen überbetrieblicher bürokratischer Strukturen und/oder diktatorischer Regierungssysteme. Hier ist Planung Ausdruck der Entmündigung, wenn nicht Versklavung der Kunden und Staatsbürger. Programme, Pläne und Verträge, deren Laufzeit die Dauer einer Legislaturperiode überschreitet, sollten in einem demokratisch regierten Gemeinwesen nur ausnahmsweise gestattet sein. Denn die Möglichkeit der Infragestellung und des Widerrufs einmal getroffener Entscheidungen gehört zum Wesen der Demokratie. Das hat demokratisch an die politische Macht Gelangte freilich noch selten davon abgehalten, die Zukunft längerfristig festlegen zu wollen, um sich durch vermeintlich gute Taten unsterblich zu machen.
„Erstens kommt es anders, zweitens als man denkt.“ Dieses witzige Sprichwort bringt die Erfahrungen mit jeglicher Form von Planwirtschaft auf den Punkt. Lassen sich Fehlplanungen im übersichtlichen familiären Rahmen oft noch zu tragbaren Kosten korrigieren, können längerfristige Festlegungen im nationalen und internationalen Maßstab leicht in wirtschaftliche Katastrophen führen und unzählige Menschenleben fordern oder zumindest dauerhafte Einbußen an Wohlstand und Lebensqualität nach sich ziehen. Erinnert sei hier nur an die verheerenden Folgen von Fehlplanungen in der Sowjetunion und in der sozialistischen Volksrepublik China in Form von Millionen von Hungertoten. Ausschlaggebend waren dabei nicht nur falsche Gewichtungen und Fehlleitungen von Ressourcen infolge der Ausschaltung der Lenkungswirkung  von Marktpreisen, sondern auch die Unterwerfung von Investitionsentscheidungen unter pseudowissenschaftliche Lehren beziehungsweise natur- und vernunftwidrige Ideologien wie den Lyssenkoismus in der UdSSR oder die versuchte Ausrottung der zu Schädlingen erklärten Singvögel in China.
Anführen müsste man aber auch Entscheidungen im ach so aufgeklärten Westen wie das 1972 zunächst von der US-Regierung ausgesprochene und danach von allen Mitgliedsländern der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) übernommene Verbot der Herstellung und Anwendung des Insektizids DDT. Dieses wegen der durch DDT angeblich drohenden Krebsgefahr ausgesprochene Verbot Hat in Afrika und Südasien zum Tod von Millionen von Menschen geführt, da es bis zum heutigen Tag keine vollwertige Alternative zum Einsatz von DDT gegen Malaria übertragende Stechmücken gibt.
 
Grüne Unlogik als Planungsgrundlage
In die Kategorie Pseudowissenschaft gehört sicher auch der Narrativ von der menschengemachten globalen Erwärmung. Er ist nur vergleichbar mit der Rassenideologie des Nationalsozialismus. Es gibt nicht den geringsten Beleg für die These, der Ausstoß des relativ inerten Verbrennungs-Abgases Kohlenstoffdioxid (CO2) sei der Schlüsselfaktor für die Entwicklung von Wetter und Klima. Der Reduktion des CO2-Ausstoßes tendenziell bis auf Null wird im „Green Deal“ alles untergeordnet. Schon bis zum Jahr 2050 soll die EU „kohlenstoff-neutral“ werden, obwohl die so genannten erneuerbaren Energien zurzeit nur etwa 2,5 Prozent des Gesamt-Energiebedarfs der EU decken. Eigenartigerweise wird aber die CO2-arme Kernenergie in der am 16. Juni 2020 verabschiedeten Energie-„Taxonomie“ der EU-Kommission nicht als „grün“ anerkannt. Dabei hat die EU in der von ihr im Jahr 1994 unterzeichneten internationalen Energie-Charta ausdrücklich den längerfristigen Investitionsschutz für Nuklear-Anlagen anerkannt. Überdies belässt der EU-Verfassungsvertrag von Lissabon die Wahl der Energiequellen ausdrücklich in der Zuständigkeit der EU-Mitgliedsstaaten.
Der französische Staatspräsident Emmanuel Macron tut so, als fielen die 40 Milliarden Euro, die Frankreich nach dem Brüsseler Kompromiss überwiesen bekommt, vom Himmel. Die französischen Steuerzahler würden nicht zur Kasse gebeten, versicherte Macron gegen Ende Juli 2020. Vielmehr werde die EU neue Steuern auf kohlenstoff-intensive Produkte allgemein sowie auf Kunststoffe aus Erdöl und auf die Umsätze amerikanischer Internet-Konzerne einführen. Sein Premierminister Jean Castex kündigte an, die französische Wirtschaft werde mithilfe eines Investitionsprogramms von 20 Milliarden Euro (von insgesamt 100 Milliarden Euro staatlicher Wiederaufbau-Hilfen) zu der am stärksten dekarbonisierten Europas gemacht. Insbesondere sollen Gelder für die bessere thermische Isolierung von Gebäuden, die Verminderung der Verkehrsemissionen und die Unterstützung einer lokalen nachhaltigen Agrarproduktion bereitgestellt werden. Auch der Relokalisierung ausgewanderter Unternehmen soll das auf zwei Jahre angelegte Investitionsprogramm dienen. Es dürfte klar sein, dass 20 Milliarden für die Umsetzung dieses Wunschkatalogs bei weitem nicht ausreichen werden.
Macron und Castex berufen sich dabei auf den von einer Bürgerversammlung für das Klima („Convention citoyenne pour le climat“) aufgestellten Forderungskatalog. Es handelt sich dabei um eine grünstichige Liste romantischer Wünsche ohne erkennbare Hierarchie. Die Einführung der 28-Stuinden-Woche steht dabei unverbunden neben der Besteuerung der Dividenden, der Herabsetzung zugelassener Höchstgeschwindigkeiten und dem Verbot beheizter Bistro-Terrassen. Präsident Macron hat die Versammlung von angeblich zufällig ausgewählten 150 Personen im Jahre 2019 als Antwort auf die heftigen Massenproteste der „Gelbwesten“ einberufen. Diese Proteste hatten sich an der Kfz-Kraftstoffverteuerung durch eine Ökosteuer entzündet. Denn 70 Prozent der Franzosen brauchen das Auto,um an ihren Arbeitsplatz zu gelangen. Es war wohl eine propagandistische Meisterleistung der Berater Macrons, diese Proteste in Richtung „Klimaschutz“ umgebogen zu haben.
Während Macron und seine Berater die Forderungen nach einer 28-Stunden-Woche, nach einer Dividenden-Besteuerung und die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf 110 km/h sofort ad acta legten, werden die Verbote von Heiz-Pilzen, Kurzstreckenflügen und großer SUVs  wahrscheinlich kommen. Auch die von Umweltschützern lange Zeit geforderte Bahnverbindung zwischen Lyon und Turin durch einen Alpentunnel wird wahrscheinlich dem in Frankreich neu erwachten Ökologismus zum Opfer fallen. Die Stilllegung des Kernkraftwerkes Fessenheim im Elsass war schon 2015 im Rahmen des auf Druck der Grünen verabschiedeten Gesetzes über die Energiewende und das grüne Wachstum („Loi de transition énergétique pour la croissance verte“) beschlossen worden. Auch in Frankreich wird also in den nächsten Jahren, begründet durch die Farce einer Volksbefragung, wahrscheinlich eine „Planwirtschaft ohne Plan“ nach deutschem Vorbild entstehen. Dabei wird die französische politische Klasse, anders als die deutsche, aber peinlich darauf achten, sich auf Kosten der Nachbarn und Wettbewerber (vor allem Deutschland) Vorteile zu verschaffen.
 
 
 
 




Die „Nationale Wasserstoffstrategie“ soll u.a. die Energiewende retten, die Mobilität über Wasserstoff betreiben: eine quantitative Energiebetrachtung zu einer Wasserstoff- Illusion

Die Energiewende kann ohne Stromspeicher nicht funktionieren.
Nun scheitert mit der ausgerufenen H2-Technologie auch die letzte Hoffnung auf eine Lösung der Stromspeicherproblematik.
Das bedeutet nicht nur das Ende der Energiewende, es steht für die E-Mobilität auch kein CO2-freier Strom zur Verfügung, von der Rohstoffversorgung (Lithium, Cobalt) und dem Recycling abgesehen.
Aber auch die Umstellung der Verbrenner auf H2-Technologie führt zu einem unerträglichen Energieverbrauch.
Dennoch werden die Ökoideologen gegen alle Realitäten ihre seit Jahrzehnten propagierten Weltuntergangsszenarien weiter predigen, obwohl der Einfluss von CO2 auf das Klima marginal ist (die 2% Deutschlands am weltweiten CO2-Ausstoss ohnehin).
Ein Umlenken wird es erst nach den ohne Stromspeicher zwangsläufig auftretenden Stromstillständen mit Toten geben (siehe Australien).
 

Fazit

a)Leistungsaufwand Strom zur Lösung des Stromspeicherproblems über Wasserstoff
Um die Stromspeicherproblematik bei der Stromerzeugung mit Wasserstoff zu lösen, muss in 4 Stufen (Stromerzeugung über Wind+Sonne (Überschussstrom) – H2O-Elektrolyse – H2-Speicherung – H2-Verbrennung mit Rückverstromung) mit einem Gesamtwirkungsgrad von 40% (bewusst optimistisch angesetzt) spätestens in 2038 neben der normalen Stromleistung von etwa 69 Gigawatt (GW) die Leistung um 59 GW auf 128 GW angehoben werden mit einer erforderlichen täglichen Stromerzeugung von im Mittel 1660+1416 = 3078 GWh/Tag,  in 2050 auf insgesamt 69+75 = 144 GW bei einer Stromerzeugung von insgesamt 3460 GWh/Tag.
b) Leistungsaufwand Strom für die Umstellung der Verbrennungsmotoren auf Wasserstoff einschließlich des dabei anfallenden Stromspeicherproblems

Für die Umstellung der Verbrennungsmotoren auf H2-Technologie in 2050 – wenn man sich nach a) dieser Mühe noch unterzieht – muss im ersten Schritt Wasserstoff in 3 Stufen (Stromherstellung aus Wind+Sonne – H2O-Elektrolyse – H2-Speicherung) mit einem Gesamtwirkungsgrad von 63% hergestellt werden.
Ausgehend von einer täglichen Leistung von 38 GW und einer äquivalenten Stromerzeugung von 913 GWh/Tag für das Betreiben der Verbrennungsmotoren in Deutschland errechnet sich dann unter Berücksichtigung des genannten Wirkungsgrades eine erforderliche Stromleistung von 60 GW bei einer Stromerzeugung von 1440 GWh/Tag.
Aber bei der Stromerzeugung über Wind+Sonne ist auch hier durch ihre Fluktuation eine Stromspeicherung erforderlich, d.h. es muss abermals das bereits zitierte 4-Stufen-Verfahren bis zur H2-Verbrennung mit Rückverstromung mit einem Wirkungsgrad von 40% angewandt werden.
Das erforderliche Speichervolumen errechnet sich zu 30 GW, multipliziert mit dem bekannten Wirkungsgrad von 40% ergibt eine Leistungsanforderung  von 75 GW mit einer Stromerzeugung in 2050 von 1800 GWh/Tag für die Lösung des Speicherproblems bei der Umstellung von Verbrennern auf H2-Technologie.
Alleine für die Umstellung von Verbrennungsmotoren auf H2-Technologie ist dann eine Stromleistung von insgesamt
60+75 = 135 GW bei einer Stromerzeugung von 1440+1800=3240 GWh/Tag erforderlich.
c)    Summe a)+b)

Insgesamt wäre dann für die Lösung der Speicherproblematik bei der Stromerzeugung sowie für die Umstellung der Verbrenner auf H2-Technologie in 2050
– eine Stromleistung von 144+135 = 279 GW sowie
– eine Stromerzeugung von 3460+ 3240 = 6700 GWh/Tag erforderlich
Fazit:  Ein Energie-Irrsinn ungeahnten Ausmaßes, obwohl die Wirkungsgrade optimistisch angesetzt wurden.
Wie schrieb das BMWi im Juni 2020: „Der Stoff hat das Zeug zu einem Hollywoodstreifen“.

  1. Einleitung und Aufgabenstellung

„In der Klimadebatte haben wir den Wandel von prominenten Wissenschaftlern zu Hohepriestern erlebt“ (Thea Dorn (1)) mit dem Ergebnis einer nicht funktionierenden Energiewende in Deutschland, da Wind und Sonne nicht gewillt sind, den erforderlichen Strom zu liefern.
Diese nicht funktionierende Energiewende sollte zunächst für eine Kugel Eis zu haben sein (Trittin), am Ende wiesen die letzten Kostenbetrachtungen Beträge von bis 6-7 Billionen € für die Sektorkopplung aus. (2-5)
Nun soll eine Wasserstoffstrategie her, u.a. um das ungelöste Problem der Energiewende – die Stromspeicherproblematik – zu lösen.
Insgesamt fördert der Bund die Wasserstofftechnologie über das neue Konjunkturprogramm mit 9 Milliarden €.
Ziele der neuen Wasserstofftechnologie sind u.a.:
1. Das Problem der Stromspeicherung zu lösen
2. Als Ersatz für fossile Gase
3. Wasserstoff soll in der Industrie, im Verkehr, in Gebäuden und in der Stromerzeugung genutzt werden mit dem Ziel der Klimaneutralität in 2050
4. Anstreben der Weltmarktführerschaft in der H2-Technologie
Bis 2030 sollen 5 GW als „grüne“ Strommenge (durch H2O-Elektrolyse mit Hilfe von Wind und Sonne – Überschussstrom) erzeugt werden. Insgesamt erwartet die Regierung bis 2030 einen Wasserstoffbedarf von bis zu 110 TWh. Eine fehlende Differenz soll entweder importiert oder aus „nicht grünem“ Quellen gewonnen werden wie „blauem“ Wasserstoff aus Erdgas und „türkisem“ Wasserstoff aus Methan.
Nun wird auch die EU aktiv. Bis 2030 sollen in ganz Europa 13-15 Milliarden € in die Herstellung von H2 investiert werden, außerdem 50-100 Milliarden in die entsprechenden Wind- und Solarkapazitäten. Ziel ist der flächendeckende Einsatz von Wasserstoff mit der Klimaneutralität in 2050.
Viele Studien des BDI, der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften (Acatech) oder der Deutschen Energieagentur (Dena) kommen zu dem Ergebnis, dass Klimaneutralität in 2050 nur mit Wasserstoff erreicht werden kann.
In einer früheren Arbeit war herausgestellt worden, dass bis zum Kohleausstieg in 2038 bzw. der Klimaneutralität in 2050 weder die erforderliche Stromspeicherkapazität beigestellt noch die hohen stündlichen Stromschwankungen über Gaskraftwerke ausgeglichen werden können. (6)
Im Folgenden sollen daher quantitative Energiebetrachtungen durchgeführt werden
a) für die Lösung der Stromspeicherproblematik durch den Einsatz von Wasserstoff bis zur ausschließlichen Stromerzeugung über die alternativen Energien in 2050
b) für die Umstellung aller Verbrennungsmotoren auf die Wasserstofftechnologie bis zur ausschließlichen Stromerzeugung über die alternativen Energien in 2050.
Sicherheitsfragen zur Handhabung des Wasserstoffes durch den hohen Zündbereich, die hohe Flammgeschwindigkeit und die hohe Detonationskraft werden nicht behandelt.
Neben dem CO2-Ausstoß über Industrie, Gebäude, etc. sind die hier behandelten Sektoren Energiewirtschaft (Stromerzeugung) und Verkehr mit über 50% die höchsten CO2-Emittenten (Bild 1). (6)

Bild 1: Entwicklung der CO2-Emissionen nach Kategorien

Das nationale Treibhausminderungsziel von mindestens 65% bis 2030 (Beschluss am 03.07.2020) und das Bekenntnis der Bundesregierung auf dem UN-Klimagipfel vom Herbst 2019, Treibhausneutralität bis 2050 zu verfolgen, ist Ziel der begonnenen H2-Technologie.

  1. Berechnung des Energie- und Wasserstoffverbrauches für die Lösung des Stromspeicherproblems bis zur ausschließlichen Stromerzeugung über alternative Energien in 2050

Um den Wasserstoffverbrauch bis 2050 für die zwingend erforderliche Stromspeicherung berechnen zu können, wurde von den vorläufigen Verbrauchskennzahlen in 2019 nach AGEB ausgegangen und die mit fallender Stromerzeugung über Kohle und der erforderlichen zunehmenden Stromerzeugung über die alternativen Energien bis 2038 die Zunahme der notwendigen Stromspeicherkapazität errechnet – das gleiche gilt im zeitlichen Anschluss für die Herausnahme der fossilen Gase von 2038 bis 2050: Tafel 1; Bild 2. (vgl. auch (7))

Tafel 1

Dabei wird von einer gleichbleibenden Stromerzeugung von 606 TWh entsprechend 69,1 GW bis 2050 ausgegangen – einschließlich Exportüberschuss -, auch wenn weltweit bis 2040 von einer Steigerung des Energiebedarfes von 25% ausgegangen wird. Der Stromimportsaldo wurde nicht berücksichtigt.

Bild 2:  Stromerzeugungskapazitäten der verschiedenen Stromerzeuger 2019 bis 2050 (7)
In Bild 2 wird über den nicht fluktuierenden erneuerbaren Energien einschließlich der „Sonstigen“ zunächst die Stromerzeugungskapazität über Erdgas und Öl zuerst bis 2038 als konstant, um von 2038 bis 2050 im Sinne der ausgeglichenen CO2-Bilanz gegen Null angesetzt.
Darüber zeigt Bild 2 die Stromerzeugung über Kernkraft und Kohle, bis schließlich Wind und Sonne die in 2038 erforderliche Leistung (einschließlich der erforderlichen Stromspeicher) bis 69,1 GW abdecken, wobei gleichzeitig das Ausmaß der Fluktuation von Wind und Sonne sichtbar wird.
Für die Berechnung der zu installierenden Wind- und Solaranlagen wird von einem Nutzungsgrad von Wind+Sonne von 2019 ausgegangen: 17,6%.
Der Anteil der erneuerbaren Energien liegt in 2019 bei 38,8%.
Aus den Angaben zum Kohleausstieg ergibt sich ein Kapazitätsabbau der sicheren Stromerzeuger einschließlich der Herausnahme der Kernkraft  in 2022 wie folgt: KKW -8,1 GW, BKK -2,8 GW, SKK -1,3 GW (Linearität unterstellt), zusammen rd. 12 GW (Bild 2).
Für die Berechnung der Stromspeicherkapazität muss immer wieder herausgestellt werden, dass die mittlere Stromleistung von 69,1 GW nur aufrecht erhalten werden kann, wenn der oberhalb dieses Mittelwertes anfallende Strom aus Wind+Sonne gespeichert und bei Stromleistungen über Wind+Sonne unterhalb dieses Mittelwertes wieder eingespeist werden kann. (Bild 2)
So müssen z.B. in 2038 durch die fluktuierende Stromerzeugung über Wind+Sonne der zwischen 291 GW und 69,1 GW anfallende Strom in Stromspeichern gesammelt werden, um ihn bei nicht ausreichender Stromleistung zwischen 22 GW und 69,1 GW wieder einzuspeisen.
Die dann erforderliche Speicherleistung liegt dann nach Bild 2
– in 2038 bei    (69,1-22)/2 = 23,6 GW entsprechend 567 GWh/Tag bei einer täglichen Erzeugung von 1660 GWh
– in 2050 bei    (69.1-10)/2 =  30 GW entsprechend 720 GWh/Tag
– bei möglichen täglichen Spitzenleistungen von 80 GW sogar bei 35 GW (vgl. auch (7)).
Ein Ziel der H2-Technologie ist es, die ausgewiesene erforderliche Stromspeicherleistung über Wasserstoff dergestalt zu decken, dass der über der mittleren Stromleistung von 69,1 GW anfallende Strom aus Wind+Sonne (Überschussstrom) in Wasserstoff umgewandelt wird, um ihn dann wieder zur Deckung der noch ungelössten Speicherproblematik in Strom umzusetzen.
Nun sollen nach dem Konzept der „Nationalen Wasserstoffstrategie“ über die Herstellung von „grünem“ Strom aus Wind+Sonne die zitierten mittleren
–  23,6 GW  bzw. 567 GWh/Tag   in 2038  und
– 30 GW  bzw. 720 GWh/Tag    in 2050
über „grünen“ Wasserstoff nach der H2O-Elektrolyse abgedeckt werden.
Der Energieaufwand für die Wasserelektrolyse ist gewaltig.
Geht man von den thermodynamischen Daten der Wasserspaltung aus nach
H2O = H2+ 1/2 O2       -57810 kcal/kmol
errechnet sich für die Herstellung von einem Nm3 H2 ein Energieverbrauch von 3 KWh bzw. ein Energieverbrauch für
1 kg H2  von 33 KWh.
Da der energetische Wirkungsgrad der Wasserelektrolyse bei etwa 70% und niedriger liegt, kann bei positiver Betrachtung von einem Energieverbrauch für die Herstellung von
1 kg H2 von etwa 47 KWh
ausgegangen werden.
4-Stufen-Plan zur Erzeugung von H2 mit anschließender Verstromung für die Lösung des Speicherproblems

Der notwendige Verfahrensweg der Stromherstellung über Wind und Sonne (Überschussstrom) über die H2O-Elektrolyse, die H2-Speicherung  bis zur H2-Verbrennung mit Rückverstromung sieht wie folgt aus:
–  Stufe 1: Stromerzeugung über Wind und Sonne (aus Überschussstrom)
– Stufe 2: H2O-Elektrolyse mit Wirkungsgrad 70%
– Stufe 3: H2-Speicherung in einem Netz mit Verlusten von 10%. Im
Erdgasnetz sind nur etwa 10% H2 zulässig.
– Stufe 4: H2-Verbrennung mit Rückverstromung, Wirkungsgrad 60%
Damit sind die aus dem Schrifttum bekannten Wirkungsgrade bewusst günstig angesetzt.
Bei den angesetzten Wirkungsgraden ergeben sich folgende Verluste:
– Stufe 2:   33/0,7 = 47 KWh/kg H2
– Stufe 3:   1×0,9 = 0,9 kg H2. Bedeutung für Stufe 2: 47/0,9 = 52 KWh/kg H2
– Stufe 4:   52 KWh/kg H2/0,6 = 87 KWh/kg H2
Wirkungsgrad der Stufen 1-4 damit:   33/87 bzw. 40 %
Laut einer Studie der Ludwig- Bölkow-Systemtechnik liegt der Wirkungsgrad dieses Verfahrensweges  bei 30-40%.
Bei dieser Betrachtung wurde nicht berücksichtigt, dass bei den ständigen Schwankungen der Stromerzeugung über Wind+Sonne zwischen praktisch null GWh (nachts bei Windstille) und der Stromerzeugung nahe der installierten Leistung immer wieder Leistungen abgeregelt werden müssen.
Diese Aussage hat umso mehr Gewicht, weil bereits bei den Wind- und Solarerzeugungsverhältnissen in 2019 die stündlichen Stromschwankungen bereits Werte  bis +/- 8 GW annehmen, in 2038 sogar bis +/- 22 GW je Stunde, die zwangsläufig abgeregelt werden müssen. (vgl. (7))
Diese Verlustbetrachtungen für dieses 4-Stufen-Verfahren von 40% bedeuten für die Berechnung der Energieaufwendungen für die Lösung des Stromspeicherproblems (immer auf Mittelwerte bezogen):

  • in 2038: Zunahme von 567 GWh/Tag bzw. 23,6 GW auf 1418 GWh/Tag mit 59 GW
  • in 2050: Zunahme von 720 GWh/Tag bzw. 30 GW auf 1800 GWh/Tag mit 75 GW

Das bedeutet für die zu erbringende Leistung der Wind- und Solaranlagen (gleiches Verhältnis wie 2019 unterstellt):
– in 2038: Zunahme von 47,3 GW (Tafel 1) + 59 GW  = 109 GW
– in 2050: Zunahme von 58,3 GW (Tafel 1)  + 75 GW  = 133 GW       (Bild 3)
Damit steigt die zu erzeugende tägliche Strommenge in 2050 auf
1660 GWh/Tag  +  1800 GWh/ Tag   auf 3460 GWh/Tag  –
ein nicht zu überbietender Wasserstoff-Albtraum, ohne auf all die damit verknüpften Probleme (z.B. Stromnetz) eingehen zu wollen.
Der Plan der „H2-Strategie“ sieht vor, in 2030  5 GW „grünen“ Strom anzubieten. Aus Bild 2 wird deutlich, dass bereits in 2030 alleine eine Stromspeicherung über „grünen“ Wasserstoff von über 20 GW von Nöten wären zur Lösung des Speicherproblems.

Bild 3:
Aufzubringende Stromleistung über Wasserstoff zur Lösung des Speicherproblems bei der Stromerzeugung sowie der Umstellung der Verbrenner auf H2-Technologie.
 

  1. Berechnung des Energieverbrauches für die Umstellung von Verbrennungsmotoren auf Wasserstofftechnologie

Unterzieht man sich nach diesen Ausführungen dennoch der Mühe, eine quantitative Energiebetrachtung der Umstellung von Verbrennungsmotoren auf H2-Technologie anzustellen, so wird das Unternehmen H2-Technologie noch abenteuerlicher:
In einer früheren Arbeit (8) war die zu erbringende Stromerzeugung bei einer Umstellung von 45 Mio. Verbrennungsmotoren für PKW sowie diversen Nutzfahrzeugen und Bussen errechnet worden: 337 000 GWh/a bei einer gleichmäßigen Aufladung über 24 Stunden entsprechend 38 GW im Jahre 2050.
Der Hype der Umstellung von Verbrennungsmotoren auf E-Mobilität fußte auf der Vorstellung, dass
a) die Energiewende funktioniert und der Strom ausschließlich über regenerative Energien CO2-frei bei einem gelösten Speicherproblem hergestellt werden kann
b) die Anforderungen an den überhöhten Abbau des CO2-Ausstoßes über Verbrennungsmotoren je Flotte nur mit einem hohen Anteil an E-Autos erfüllt werden können.
Aber der Hype um die E-Mobilität lässt nach, da
a) CO2-freier Strom über die Energiewende ohne die genannten Stromspeicher nicht erzeugt werden kann
b) nach den zuletzt veröffentlichen Studien der „CO2-Rucksack“, der bei der Batterieherstellung anfällt, erst nach einer Fahrleistung von 219 000 km ein elektrisches Auto der Golfklasse ein entsprechendes Auto mit Dieselmotor im Hinblick auf seinen CO2-Ausstoß schlägt. Die durchschnittliche Lebenserwartung eines PKW liegt in Deutschland bei 180 000 km. (vgl. auch FAZ, 10.01.2020)
c) die Versorgung der Batterien mit Lithium, Cobalt, etc. einschließlich der Entsorgung der Batterien mit unübersehbaren Problemen behaftet ist.
Nun soll nach dem Konzept der „Nationalen Wasserstoffstrategie“ u.a. auch der Verkehr in die H2-Technologie einbezogen werden. Es gilt dann in 2050:
337 000 GWh/a    entsprechen 913 GWh/Tag (38 GW)
3-Stufen-Erzeugung von Wasserstoff für die Umstellung der Verbrenner auf Wasserstoff
Wie bereits in Kapitel 2 ausgeführt, müssen in den ersten 3 Stufen 52 KWh je kg H2 aufgebracht werden, was einem Wirkungsgrad von 33/52 bzw. 63% entspricht.
Das bedeutet, dass täglich anstelle von 913 GWh/Tag (38 GW)      1440 GWh/ Tag (60 GW) aufgebracht werden müssen. (Bild 3)
4-Stufen- Erzeugung von Wasserstoff für die Lösung des Speicherproblems bei der Umstellung von Verbrennern auf Wasserstoff
Bei der Stromerzeugung ausschließlich über Wind+Sonne  wird naturgemäß erneut durch die Fluktuation von Wind+Sonne eine Stromspeicherung erforderlich.
Da dieser Verfahrensschritt bis zur Rückverstromung des Wasserstoffes zum Ausgleich der Stromspeicher erfolgen muss, gilt auch hier die 4-Stufen- Erzeugung:
–  in 2050 müssen dann 60/2 = 30 GW gespeichert werden, für die
– 75 GW bereitgestellt werden müssen entsprechend einer Stromerzeugung von 1800 GWh/Tag  (Bild 3).
Damit ist in 2050 für die Umstellung der Verbrenner auf H2-Technologie ausschließlich über Wind+Sonne insgesamt folgende Leistung erforderlich:

  • H2-Technologie                                                            60 GW
  • Abdeckung Leistung für Stromspeicher               75 GW
                                                Summe                              135 GW

–    mit einer erforderlichen Stromerzeugung von 3240 GWh/Tag (Bild 3).
Insgesamt in 2050 erforderliche Installation an Wind -und Solaranlagen zur Lösung des Speicherproblems bei der Stromerzeugung und bei Umstellung der Verbrenner auf H2-Technologie
GW                 GW inst.                GWh/Tag
– Stromerzeugung
aus Wind+Sonne                  58,3(Tafel1)   331 (Tafel 1)           1400
– Stromspeicherung H2      75                    426                          1800
– Umstellung Verbrenner    60                    340                          1440
– Ausgleich Stromspeicher
bei Umstellung
auf Verbrenner                       75                    426                           1800
– Summe                                 268                1523                          6440
 
Aus 58,3 GW Stromleistung über Wind+Sonne in 2019 werden 268 GW in 2050 (Nutzungsgrad 17,6% – Kapitel 2), aus 331 GW zu installierende Wind-+Solaranlagen in 2019 werden 1523 GW, aus 1400 GWh/Tag werden 6440 GWh/Tag – ein Energie-Irrsinn.
Flächenbedarf
Die Installation von 1523 GW über Wind- und Solaranlagen erfordert die Belegung einer nicht unerheblichen Fläche.
Setzt man den Flächenbedarf einer 3 MW- Windanlage mit nur 0,1 km2 an und das Verhältnis von Wind- und Solarleistung mit 73:27 an (Tafel 1), so ergibt sich ein Flächenbedarf von
1523 x 0,73 x 0,1/3  = 37 000 km2,
ohne die Fläche der Solaranlagen, die mit 10 km2/ GW angegeben werden.
Die Fläche Deutschlands beträgt 357 000 km2, davon 182 000 km2 Landwirtschaft, 111 000 km2 Wald, 50 000 km2 Siedlung und Verkehrsfläche, etc.  – wo auch immer die Windräder stehen sollen.
 

  1. Schlussbetrachtung

Nicht unerwähnt soll die mögliche Weiterverarbeitung des Wasserstoffes zu Methan nach dem Power-to-Gas-Verfahren bleiben, den sog. E-Fuels. Schließlich läge der Vorteil in der Nutzung der bestehenden Infrastruktur (Fahrzeuge, Tankstellen, Erdgasnetz, etc.).
Der unüberbrückbare Nachteil dieses Verfahrens liegt jedoch bei einem hoffnungslosen Wirkungsgrad in der Größenordnung von deutlich unter 30%.
Hinzu kommt, dass bei der bisherigen Betrachtung von durchschnittlichen täglichen Kennzahlen in 2019 bzw. in 2050 ausgegangen wird. Es können jedoch im Winter sog. Windflauten von z.B. 14 Tagen auftreten, in denen praktisch weder Wind noch Sonne Strom erzeugen können.
Um derartige Zeiträume zu überbrücken, müssten gigantische Kapazitäten an H2-Speichern geschaffen werden mit gigantischen Verlusten und Kosten.
Im Übrigen gelten die hier durchgeführten Betrachtungen nur für die Sektoren Stromerzeugung und Verkehr, die nur für etwas mehr als 50% des CO2-Ausstosses verantwortlich zeichnen. (vgl. Bild 1)
Nun hat das Kabinett zusammen mit der Industrie am 15.07.2020 das „Handlungskonzept Stahl“ beschlossen, die Herstellung von „grünem“ Stahl.
Die Stahlkocher stehen für ein Drittel aller Treibhausgasemissionen der deutschen Industrie.
Nun sollen die Anlagen für die Stahlerzeugung von Kokskohle auf CO2-frei produzierten Wasserstoff umgerüstet werden, also auf „grünen“ Wasserstoff.
Industrievertreter veranschlagen Investitionen von 30 Milliarden €, davon 10 Milliarden € bis 2020.
Für die Umstellung auf „grünen“ Stahl ebenso wie die Umstellung der Chemieindustrie , etc. auf eine „grüne“ Produktion sind große Bedenken für die aufzubringende Energie angebracht. Der hier optimistisch angesetzte Wirkungsgrad von 63% für die Herstellung des Wasserstoffes bzw. der Energieverlust von mindestens 37% stellt gemessen am Einsatz des Kohlenstoffes vor allem im Stahlbereich eine hoffnungslose Belastung dar, von den verfahrenstechnischen Schwierigkeiten abgesehen.
Im Übrigen schätzt der Branchenverband VCI, dass sich der Strombedarf der chemischen Industrie von Mitte der 2030er Jahre an auf 628 Terawattstunden mehr als verzehnfachen würde, das wäre mehr als die gesamte Stromproduktion in Deutschland im Jahre 2018 (9), ein weiteres hoffnungsloses Unterfangen für den Ausbau der alternativen Energien oder gar die Wasserstofftechnologie.
Nun scheitert der letzte Anker zur Rettung der Energiewende durch die ausgerufene H2-Strategie hoffnungslos.
Summiert man all die deutschen ideologischen Vorstellungen der letzten Jahrjahrzehnte wie die Vorstellung vom Weltuntergang durch höhere CO2-Gehalte in der Atmosphäre, die daraus resultierende, auf der Welt einzigartige Energiewende bis hin zur Rettung der Energiewende durch die nun ausgerufene H2-Strategie, so scheint der letzte Schritt für das Ende der Erfolgsgeschichte der deutschen Industrie nun eingeläutet zu sein.
Schließlich werden Realitäten in Deutschland durch eine weitgehende grün-rote Ideologie in fast allen Parteien verdrängt, unterstützt von den Nutznießern dieser ideologischen Vorstellungen bis hin zu den Klimawissenschaftlern, die zu diesem geistigen Fundament massiv beigetragen haben.
Die deutsche Intelligenz schaut ohne Gegenwehr zu, wie Ökoideologen mit jahrelanger Propaganda den Weltuntergang durch CO2 zur Meinungshoheit hochstilisiert haben, was letztlich in dem hier beschriebenen Energie- Irrsinn mündete.
Wie schrieb kürzlich Frau Thea Dorn (1) über diese Klimawissenschaftler: „ Nicht predigen sollt ihr, sondern forschen“.

  1. Quellen
    „Zeit“, 24/2020
    2. Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomik: vgl. M. Limburg: EIKE, 10.10.2016
    3. Wissenschaftsakademien Leopoldina, Acatech und Union. FAZ 15.11.2017
    4. Wissenschaftsakademien Leopoldina, Acatech und Union: Rechnungen zur Sektorkopplung
    5. Beppler, E.: „Bevor der Planet kollabiert, versinkt Deutschland in Stromausfällen“, EIKE,23.08.2019
    6. Umweltbundesamt
    7. Beppler, E.: „Der industrielle Niedergang Deutschlands wird nun durch den Beschluss des Bundestages zum Kohleausstieg besiegelt, obwohl die Wirkung von CO2 auf den sog. Treibhauseffekt marginal ist“; EIKE,26.03.2020
    8. Beppler, E.: „Der Kohleausstieg ist im Sinne einer Absenkung des CO2-Ausstosses ein Flop – und nun wird auch noch der Hype um die E-Mobilität zum Flop – quo vadis Industrieland Deutschland“; EIKE, 06.05.2019
    9. FAZ, 21.07.2020



„Fiese Fasern“: Carbonfasern in Windkraftanlagen

Carbonfasern gelten als Werkstoff der Zukunft. Die Fasern werden mit speziellen Kunststoffen in eine Form eingebettet und dann durch Erwärmen ausgehärtet. Es entsteht ein „Supermaterial“: strapazierfähig, hochfest und dabei leichter als Stahl.
Es handelt sich bei Carbonfasern um Kohlenstofffasern, auch kurz Kohlefasern oder CFK genannt. Es handelt sich dabei um industriell gefertigte, hochfeste, (quasi endlos) lange Fasern aus kohlenstoffhaltigen Ausgangsmaterialien, die durch an den Rohstoff angepasste chemische Reaktionen in graphitartigangeordneten Kohlenstoff umgewandelt werden. Eine zweite Form von eingesetztem Kohlenstoff sind mikroskopisch dünne Röhrchen, sogenannte Nanotubes, die wegen ihrer besonders hohen Festigkeit ebenfalls zur Verstärkung in Kunststoffen verwendet werden.
Bei Bränden, mit Erreichen von Temperaturen über 650° C, verbrennen die Carbonfasern nicht vollständig, sondern sie zerlegen sich und erreichen dabei u. a. auch eine kritisch gefährliche Größe, die beim Einatmen in die Lungengefäße eindringen kann. Da auch eine Aufnahme über die Haut nicht ausgeschlossen werden kann, wird auf eine besondere Gefahrenlage und auf besonderen Vorsichtsmaßnahmen hingewiesen. In Verbindung mit der Freisetzung von diesen Carbonfasern, incl. Nanotubes wird als Schutzmaßnahme für die Feuerwehr- und Rettungseinsatzkräfte die gleiche Schutzausrüstung wie bei Unfällen mit radioaktiven Stoffen angeordnet. Somit müssen spezielle ABC-Züge der Feuerwehr und gegen chemische, biologische, radiologische, nukleare und explosive Gefahren geschützte CBRN(E)-Trupps, zum Einsatz kommen [1]. Es ist also kein Wunder, dass Carbonfasern umgangssprachlich auch „Fiese Fasern“ genannt werden.
Die Weltgesundheitsorganisation stuft die Fasern als krebsverdächtig ein. Im Gefahrstoffrecht sind sie der Kategorie 3, krebserregend zugeordnet [2]. Bereits 2012 warnte der BUND in einer Veröffentlichung vor den Gefahren, die im Brandfall von Nanotubes ausgehen [3]. 2014 griff das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung der Bundeswehr das Thema auf und warnte vor lungengängigen Carbonfaser-Bruchstücken nach Bränden [4]. Ebenfalls im Jahr 2014 griff die Deutsche Feuerwehrzeitung dieses Thema auf. Nach einem Brandversuch mit Carbonfasern konnten 90.000 Fasern je Kubikmeter Luft ermittelt werden. Jede dieser Fasern birgt das Risiko, eine erste Krebszelle zu verursachen [5].
Große Teile von Flugzeugen werden aus dem neuen Material gebaut. Auch Automobile sind mit Karosserien oder Bauteilen aus Carbonfasern (CFK) auf dem Markt. Wenn es hier zu einem Brand kommt, lässt sich die Gefahr der Faserfreisetzung örtlich lokalisiert relativ einfach mit Schaum oder anderen Bindemitteln bekämpfen. Die CFK-Fasern stecken aber auch in immer mehr Windrädern.
Genau hier schlummert eine verkannte Gefahr, da Windkraftanlagen im Brandfall wegen ihrer großen Höhe nicht löschbar sind und es so zu einer nicht beherrschbaren Emission an „Fiesen Fasern“ aus großer Höhe über einen längeren Zeitraum kommen kann. Dabei ist es nicht möglich, die Emission örtlich zu begrenzen, vielmehr bestimmt die Wetterlage die Art und Weite der Ausbreitung. Diese Tatsache bleibt bei allen bisherigen Abstandsdiskussionen hinsichtlich angrenzender Wohnbebauung oder Sperrradius der Feuerwehr unberücksichtigt! Unstrittig dürfte sein, dass der im Normalfall angelegte Sperrradius der Feuerwehr von 500 Metern um die brennende Windkraftanlage nicht ausreichend ist. Unstrittig dürfte auch sein, dass die bisherigen Mindestabstände von Wohnanlagen zu Windkraftanlagen diese Gefahr in keiner Bauvorschrift berücksichtigen.
Hierzu sagt Prof. Dr. Sebastian Eibl vom Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung der Bundeswehr: „Wenn die Fasern Dimensionen dünner als drei Mikrometer erreichen und gleichzeitig eine Mindestlänge von fünf Mikrometern aufweisen, dann sind sie nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation als krebsverdächtig eingestuft.“ Nach einem Brand verändert sich die Struktur, die Fasern werden winzig. Atmet man sie ein, können sie in die Lungengefäße eindringen und dort verbleiben. Als Reaktion können dort spezielle Tumore, ähnlich wie bei einer Asbestvergiftung, entstehen. Auch eine Aufnahme über die Haut ist möglich. Wichtig ist, dass der Körper keine Möglichkeit hat, diese Fasern auszuscheiden. Das ist der eigentliche Grund für die Gefährlichkeit der „Fiesen Fasern“[6].
Nach Auskunft des Bundeswehr-Luftwaffenkommandos wurden in Mecklenburg-Vorpommern nach dem Absturz eines Eurofighters 1.295 Tonnen ‚organoleptisch‘ belasteter, also kontaminierter Boden der fachgerechten Entsorgung zugeführt. Darüber hinaus wurden an der Absturzstelle eines Hubschraubers in Aerzen insgesamt 372 Tonnen Erde ausgehoben, in beiden Fällen wurde die Ernte auf den umliegenden Feldern vernichtet. Der Bodenaushub wurde durch einen Entsorgungsfachbetrieb abgefahren und direkt dort der Behandlung zugeführt.
Im Falle eines Brandes an einer WKA mit Carbon-Materialien werden die anfallenden Mengen an Bodenaushub um ein Vielfaches höher ausfallen, je nach kontaminierter Fläche.
Bisher konnten folgende Brände an Windkraftanlagen, bei denen eine Emission durch Fiese Fasern nicht ausgeschlossen werden kann, in Windindustriegebieten dokumentiert werden:

· am 30.03.2012 in Groß Eilsdorf, Niedersachsen;

· am 27.03.2013 in Groß-Bisdorf, Mecklenburg Vorpommern;

· am 26.06.2018 in Wrohms-Osterrade, Schleswig Holstein.

In allen drei Fällen waren Windturbinen des Typs Vestas V 112 mit 3,0 Megawatt Nennleistung betroffen. Laut Mitteilung des TÜV-Verband (VdTÜV) [7] kommt es zu rund 50 gravierenden Schäden an Windenergieanlagen pro Jahr. D.h. 3,3 % aller rund 30.000 WEA in der BRD erreichen nicht ihre Soll-Lebensdauer von 20 Jahren. Ein Großteil der Schäden ist auf Brände zurückzuführen [8].
Obwohl diese Problematik bereits seit Jahren bekannt ist, wird sie in den Genehmigungsverfahren bis heute ignoriert, und dies trotz der bekannten Warnungen. Wir stellen daher die Frage, welche Auswirkungen die ignorierten Gefahren auf die Typengenehmigung der Windkraftanlagen und die einzelnen Genehmigungsprozesse haben. Sind Abstände kleiner als das Zehnfache der Anlagenhöhe aus Aspekten des Brandschutzes überhaupt verantwortbar?
Zuletzt hat das Umweltbundesamt das Thema in Zusammenhang mit der völlig ungeklärten Entsorgungsfrage dieses Materials aufgegriffen. Inwieweit die Verwendung dieses Materials in Windkraftanlagen mit dem Bundesimmissionsschutzgesetz, welches explizit den Entsorgungsweg mit einschließt, überhaupt vereinbar ist, ist nach wie vor offen. Laut §1 Abs. 2 des Gesetzes dient es auch der „Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Emission in Luft, Wasser und Boden unter Einbeziehung der Abfallwirtschaft“. Ein geschlossener Stoffkreislauf wäre bei diesem Material zwingend vorzuschreiben, ist jedenfalls heute aber nicht gegeben. Dadurch sollte ein Einsatz von CFK in Windkraftanlagen unzulässig sein, denn das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) fordert, „den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen“.
Dass die Hersteller der Windkraftanlagen die verbauten Materialien, insbesondere die verbauten Carbonfasern, die zur Verstärkung der Rotorblätter, zur Beschichtung der Rotorblattoberflächen, als Begleitheizung in Rotorblättern zum Enteisen, in Gondelgehäusen und in Bremsbelägen zum Einsatz kommen, als Betriebsgeheimnis einstufen, mutet in diesem Zusammenhang grotesk an. Nach der REACH-Richtlinie der EU wäre dies zwingend vorgeschrieben. Daraus ergibt sich, dass auch die Genehmigungsbehörden nicht wissen, ob und welche Mengen an Carbonfaser-Verbundwerkstoffen in den jeweiligen Anlagen verbaut sind.
Lediglich Nordex gibt für seine Anlage N 117/2400 5,6 Tonnen verbaute carbonfaserverstärkte Kunststoffe (CFK) an. Zur Größenordnung: Ein Eurofighter hat ein Gesamtgewicht von 11,0 Tonnen.
Unter Berücksichtigung der genannten Sachverhalte ist eine sorgfältige Analyse der Stoffströme und der Gefährdungslage unabdingbar, um adäquate Entsorgungskonzepte gemäß BImSchG und KrWG abzuleiten.
Welchen Einfluss das fehlende Entsorgungskonzept auf Typen- und Baugenehmigungen für Windkraftanlagen hat, ist die interessante Frage. Festzuhalten ist, dass die Politik diese Frage bislang ignoriert hat. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz wird nachweislich nicht eingehalten.
Zu klären wird nun sein, wie dieses Ignorieren von Gesetzen in die Genehmigungsabläufe für Windparks eingebracht werden kann. Viel schwerer wöge, wenn festgestellt würde, dass Windkrafthersteller, Genehmigungsbehörden, Projektierer, Verwaltungen und Betreiber strafbewehrte Fehler begangen haben, denen nachgegangen werden kann.
(1) Bundeswehrübung in Faulbach 2019 Videoübertragung SWR
https://www.facebook.com/FeuerwehrFaulbach/videos/2169664943088958/
https://www.main-echo.de/regional/kreis-miltenberg/Bundeswehruebung-in-Faulbach-Hubschrauber-stuerzt-ab-und-brennt;art3999,6674709
[2] ARD Mittagsmagazin: Wenn Carbon brennt – Achtung Gesundheitsgefahr https://www.youtube.com/watch?v=HYltgsiuobI
[3] https://www.process.vogel.de/bund-warnt-vor-risiken-durch-nanotubes-a-363781/#:~:text=Nanotubes%20BUND%20warnt%20vor%20Risiken%20durch%20Nanotubes&text=Der%20Bund%20f%C3%BCr%20Umwelt%20und,CNT)%20in%20Laufenburg%20am%20Oberrhein.
[4] Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr – Zentrale Stelle für Arbeitsschutz der Bundeswehr, Info-Brief 08/2014, „Nur in der Ausnahmesituation eines Brandes von CFK-Material ist es möglich, dass Faserbruchstücke entstehen, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als krebsverdächtig eingestuft sind. Diese Carbonfaserbruchstücke stellen, zusätzlich zu akuten Gefährdungen wie Hitzeeinwirkung und Exposition gegenüber toxischen Brandprodukten, für direkt an Brand-Unfällen beteiligte Personenkreise, z.B. Feuerwehr, Rettungskräfte oder Unfalluntersucher, eine weitere Gefährdung dar.“
[5] Sebastian Eibl und Norbert Scholz, „Besondere Gefährdung beim Abbrand von Carbon-Kunststoffen“, Brandschutz, Zeitschrift für das gesamte Feuerwehrwesen, für Rettungsdienst und Umweltschutz, 68. Jahrgang, Juni 2014: „Feuerwehrangehörige sind zwar im Einsatz durch eine Persönliche Schutzausrüstung mit umluftunabhängigem Atemschutz geschützt. Weitere Rettungskräfte bzw. unbeteiligte Personen können jedoch nach dem Löschen des Brandes ungeschützt einer Faserstaubbelastung ausgesetzt sein.“
[6] https://www.universimed.com/ch/fachthemen/gesundheitsgefaehrdung-durch-lungengaengige-kohlenstofffasern-beim-abbrand-von-carbonkunststoffen-2098532
[7] https://www.vdtuev.de/news/tuev-verband-fordert-umfassendere-sicherheitskontrollen-bei-windraedern
[8] https://www.keinewindkraftimemmertal.de Unfallliste
Der Beitrag erschien zuerst beim Deutschen Arbeitgeber Verband hier




DAS KLIMA UND SEINE RISIKEN

Die Mutter der Angst
Es geht in diesem Artikel um Risikomanagement. Das betreiben wir ganz intuitiv schon von Kindesbeinen an: Wir überlegen uns gut, ob wir dem großen Bruder einen der Schokoriegel klauen und ob wir mit Nachbars Schäferhund fangen spielen.
Das Verhalten gegenüber Risiken bestimmt ganz wesentlich unseren Charakter und den Verlauf unseres Lebens. Manche halten es für zu gefährlich, ein Flugzeug zu besteigen, andere, eine Rede zu halten.
Ratlosigkeit gegenüber Risiken erzeugt ein Gefühl, dass als Angst bezeichnet wird. Das Schüren dieser Angst durch verzerrte Darstellung von Risiken ist probates Mittel der Politik. Atomausstieg oder Corona-Lockdown wären von der Bevölkerung nicht so willig hingenommen worden, hätten Staatsfunk und Presse nicht durch schreckliche Bilder und falsche Zahlen psychologische Vorarbeit geleistet.
Dem Bürger wurde ganz dramatisch seine Hilflosigkeit vor Augen geführt. In dieser Situation würde er dann bei „Mutti“ Schutz suchen. Inzwischen sind wir aber erwachsen und sind in der Lage, mit Logik und System an das Thema Risiko heranzugehen.
 
Wahrscheinlichkeit und Schaden
Offensichtlich sind es zwei Parameter, die ein Risiko kennzeichnen: zum einen die Wahrscheinlichkeit des Eintreffens und zum anderen das Ausmaß des befürchteten Schadens. Die realistische Einschätzung von Wahrscheinlichkeit und Schaden ist nicht einfach.
So unterschiedlich diese beiden Aspekte sind, so schwer ist es, sie auseinanderzuhalten. Wir reden von „großem Risiko“, ohne zu wissen, ob wir damit die Wahrscheinlichkeit oder den Schaden meinen.
Betrachten wir Risiken im täglichen Leben:

  • Sie wollen weg, aber der Hund hat Ihren Autoschlüssel versteckt
  • Sie werden gekidnappt
  • Eine Puffotter beißt Sie ins Bein

Oder:

  • Eine Möwe lässt einen Klecks auf Ihren Kopf fallen
  • Sie kommen abends nach Hause und es ist eingebrochen worden
  • Sie erleiden einen Sportunfall

Oder:

  • In Ihrem Lieblingsrestaurant ist kein Tisch mehr frei
  • Sie erleiden einen Autounfall
  • Ihr anstrengender Lebensstil verursacht gesundheitlichen Schaden

Versuchen Sie nun, jedes Risiko nach Wahrscheinlichkeit und Schaden zu bewerten. Fragen Sie sich: „Wie schlimm wäre das, wenn es geschähe“ und „wie wahrscheinlich ist es / ist es mir schon passiert / oder anderen?“ Klassifizieren Sie nach „niedrig“, „mittel“ und „hoch“.
Sie haben es sicher gleich gesehen: Die Wahrscheinlichkeit wird von Ansatz zu Absatz größer; der Schaden wächst von Zeile zu Zeile. Das volle Restaurant etwa ist mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten, aber der Schaden ist minimal; daher klassifizieren wir dieses Risiko als hoch/niedrig.
 
Aktiv und passiv
Die Faustregel ist nun,  dass wir die Kandidaten niedrig/niedrig oder mittel/niedrig ignorieren. Wir haben nicht immer eine Million in bar dabei, um die Kidnapper auszuzahlen, wir setzen keinen Tropenhelm gegen „Bird Dropping“ auf, und dem Hund kaufen wir keinen eigenen Wagen, damit er unsere Autoschlüssel liegen lässt.
Gegen die drei Risiken hoch/hoch, hoch/mittel und mittel/hoch schützen wir uns auf jeden Fall;  alles andere wäre verantwortungslos. Nehmen wir den Autounfall: Wir fahren auf gut profilierten Reifen, die der Jahreszeit entsprechen, unser Bremssystem ist auf neuestem Entwicklungsstand und das Wageninnere mit Airbags tapeziert. Die Sicherheitsgurte brauche ich hoffentlich gar nicht zu erwähnen.
Ganz offensichtlich helfen gute Reifen und Bremsen, die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls zu mindern, während Airbag und Gurt den Schaden verringern, falls es dann doch kracht. Minderung der Wahrscheinlichkeit ist „aktives Risikomanagement“, Minderung des Schadens „passives“.
Das Risiko Atomkraft ist übrigens vom Typ niedrig/hoch, so wie die Puffotter. Die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls ist sehr niedrig, der Schaden wäre hoch. Der deutsche Atomausstieg, der uns als aktives Risikomanagement verkauft wurde, hat die ohnehin geringe Wahrscheinlichkeit nicht wesentlich reduziert, denn es gibt gleich nebenan noch die Reaktoren in Tihange, Fessenheim und Temelin. Der wirtschaftliche Schaden des Atomausstiegs ist allerdings gewaltig.
 
Die Macht der Angst
Die Krone der Täuschung aber trägt den Namen „Klimawandel“. Wir wollen jetzt nicht in die wissenschaftliche Diskussion des Themas einsteigen, sondern für unsere Zwecke das offizielle Narrativ akzeptieren. Auf Basis dieser – mehr als fragwürdigen – Grundlage lassen Sie uns das globale Risikomanagement der angeblich größten jemals dagewesenen Bedrohung analysieren.
In unserer Systematik wäre der Klimawandel natürlich hoch/hoch. Es ist also absolut geboten, Gegenmaßnahmen zu implementieren, um die Welt zu retten. Die weltweit beschlossene Maßnahme ist die Reduktion des von Menschen verursachten CO2 in Richtung null. Das ist „aktives Risikomanagement“, denn es verringert die Wahrscheinlichkeit des Eintretens.
Das Kyoto-Protokoll von 1992 legte die Rahmenbedingungen für diese Anstrengung fest. Seither sind die CO2-Emissionen um 50% gestiegen, trotz jährlicher Konferenzen mit Tausenden von Teilnehmern. Siehe auch https://think-again.org/corona-statt-klima/
 
Die Senkung der CO2-Konzentration in der Atmosphäre gelingt also offensichtlich nicht, sei es aus technischen, politischen oder wirtschaftlichen Gründen. Es geht einfach nicht – Punkt. Das hat man jetzt 25-mal auf gigantischen Kongressen festgestellt.
Auch die Zerstörung der Natur in Deutschland durch Windräder hat keinen Beitrag geleistet. Auch diese Medizin namens Energiewende ist wieder einmal schädlicher als die Krankheit.
 
Wo bleibt unser Airbag?
Warum also setzt man nicht passives Risikomanagement ein? Warum sorgt man nicht dafür, dass die Folgen des unausweichlichen Desasters so gering wie möglich ausfallen? Das wäre doch logisch. Und noch dazu könnten wir es unabhängig vom Rest der Welt machen! Passives Risikomanagement wäre eine lokale Angelegenheit. Aktives Risikomanagement verlangt globale Maßnahmen. Die Eindämmung von CO2 geht ja nur, wenn die ganze Welt mitmacht, denn das Zeug verteilt sich spontan über den ganzen Erdball, egal woher es kommt.
Und noch etwas: Unsere passiven Maßnahmen würden auch greifen, falls nicht die Menschheitdie Ursache für den Klimawandel wäre, sondern „jemand“ anderes!
Ein Airbag hilft ja auch, wenn der andere den Unfall verursacht hat. Die Reduzierung von CO2 aber, auch wenn sie gelänge, wäre ein sinnloses Unterfangen, wenn etwa die Sonne oder die Erdachse Schuld am Klimawandel wären. Unsere nagelneuen Reifen helfen auch nicht, wenn an der Ampel jemand auf uns auffährt. Wenn der andere schuld ist, dann helfen hoffentlich die passiven Maßnahmen: Nackenstütze oder Gurtstrammer.
 
Her mit den passiven Maßnahmen.
Die Erwärmung wird bei uns dazu führen, dass bislang unbekannte Insekten und Reptilien heimisch werden. Warum also hat man nicht längst dafür gesorgt, dass Babybetten Moskitonetze haben, um die Kleinen vor Malaria zu schützen? Warum hat man Bauernhöfe im Allgäu nicht längst gegen Hyänen und Krokodile abgesichert, die dorthin aus ihrer afrikanischen Heimat einwandern? Wann endlich wird Lübeck evakuiert, bevor es ganz im Meer versinkt? Und wo sind die Haifischnetze vor Sylt, um unsere Urlauber zu schützen?
Sie sehen, solche Maßnahmen würden der Menschheit die Absurdität der ganzen Klimahysterie zu deutlich vor Augen führen.
Vielleicht wenden Sie ein, dass man in Nordfriesland längst an den Deichen baut, um sich gegen Sturmfluten zu schützen – ein Musterbeispiel für passives Risikomanagement. Das ist wahr, und Ihr Wort „längst“ trifft den Nagel auf den Kopf: schon seit Jahrhunderten! Deiche sind und waren permanente Bauprojekte, seit Menschen auf die Idee kamen, sich an flachen Küsten anzusiedeln. Es ist wieder einmal pfiffiges Marketing der Klimajünger, dieses Projekt nun als Schutz vor Gefahren des Klimawandels zu verkaufen. Sturmfluten gab es schon immer, man lese nur die Erzählung „Der Schimmelreiter“ von Theodor Storm aus dem Jahr 1888.
Es wären die neuen, speziell gegen vermeintliche Klimarisiken gerichteten Schutzmaßnahmen, welche das ganze Klima-Narrativ ad absurdum führen würden. Im eingangs geschilderten persönlichen Risikomanagement wäre das so, als trügen Sie auf dem Kopf einen Tropenhelm, über die Schulter ein gekühltes Umhängetäschchen und an den Beinen kräftige Schaftstiefel. So kommen Sie dann morgens ins Büro und die Kollegen fragen: Na, geht’s auf Safari? Und Sie antworten ganz gelassen: Nein, aber man kann nicht vorsichtig genug sein. Der Helm schützt vor den Möwen, die Stiefel gegen Schlangenbisse und in meinem Täschchen hab ich das Serum gegen die häufigsten Reptiliengifte, ach ja, und außerdem eine Million Dollar in bar für die Kidnapper.
 
Die Bilanz
Das ist also die Situation: Sinnvolle passive Maßnahmen zum Management der Risiken durch den Klimawandel sind derzeit nicht denkbar. Die aktiven Gegenmaßnahmen aber, die ergriffen wurden, sind astronomisch teuer und haben nichts bewirkt. Die Arznei war nutzlos und schädlicher als die Krankheit.
Unter dieser Überschrift wird Angela Merkels gesamtes Wirken in die Geschichtsbücher eingehen.
 
Dieser Artikel erschien zuerst bei www.think-again.orgund im Buch „Grün und Dumm“ https://think-again.org/product/grun-und-dumm/
 




Nutzloser und gesundheitsgefährdender Mund-Nasen-SchutzMasken sind weder wirksam noch sicher

Drucken Sie diesen Artikel aus und geben Sie ihn verängstigten Maskenträgern, die den alarmierenden Medien, Politikern und Technokraten in weißen Kitteln geglaubt haben. Masken sind erwiesenermaßen unwirksam gegen Coronaviren und potenziell schädlich für gesunde Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen.
In den Vereinigten Staaten wie auch in anderen Ländern hat die Verwendung von Gesichtsmasken an öffentlichen Orten, auch über längere Zeiträume, in jüngster Zeit zugenommen. Die Öffentlichkeit wurde von ihren Regierungen und Masssenmedien darüber aufgeklärt, der Gebrauch von Masken könne auch dann, auch wenn man selbst nicht krank sei, vor einer Infektion mit SARS-CoV-2, dem infektiösen Erreger von COVID-19, schützen.
Ein Bericht über die von Fachkollegen überprüften medizinischen Literatur untersucht die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, sowohl in immunologischer als auch in physiologischer Hinsicht. Der Zweck dieser Arbeit ist es, Daten zur Wirksamkeit von Gesichtsmasken sowie Sicherheitsdaten zu untersuchen. Der Grund dafür, dass beide in einer einzigen Abhandlung untersucht werden, liegt darin, dass für die breite Öffentlichkeit als Ganzes sowie für jeden Einzelnen eine Risiko-Nutzen-Analyse notwendig ist, um Entscheidungen darüber zu treffen, ob und wann eine Maske getragen werden soll.
Sind Masken wirksam bei der Verhinderung einer Übertragung von Atemwegserregern?
In dieser Meta-Analyse wurde festgestellt, dass Gesichtsmasken keine nachweisbare Wirkung in Bezug auf die Übertragung von Virusinfektionen haben. Es wurde festgestellt: „Im Vergleich zum Nichtragen einer Maske gab es beim Tragen einer Maske weder in der Allgemeinbevölkerung noch bei den Beschäftigten im Gesundheitswesen eine Verringerung der Fälle von grippeähnlichen Erkrankungen oder Grippe.“
Diese Meta-Analyse von 2020 ergab, dass das aus kontrollierten Studien (die mit Gesichtsmasken durchgeführt wurden) resultierende Datenmaterial keinen Beweis für einen wesentlichen Effekt auf die Übertragung der im Labor bestätigten Influenza ergaben, weder wenn sie von infizierten Personen (Quellenkontrolle) noch wenn sie von Personen aus der Allgemeinbevölkerung getragen werden. Eine Verringerung der Anfälligkeit wurde nicht festgestellt.
Eine andere kürzlich durchgeführte Untersuchung ergab, dass Masken keine spezifische Wirkung gegen Covid-19 hatten, auch wenn die Verwendung von Gesichtsmasken in drei von 31 Studien mit einer „sehr leicht verringerten“ Wahrscheinlichkeit, eine grippeähnliche Erkrankung zu entwickeln, in Verbindung gebracht wurde.
Diese 2019 durchgeführte Studie mit 2.862 Teilnehmern zeigte, dass sowohl N95-Atemschutzmasken als auch Operationsmasken „zu keinem signifikanten Unterschied in der Inzidenz der im Labor bestätigten Grippe führten“.
Eine andere, 2016 durchgeführte Meta-Analyse ergab, dass sowohl randomisierte kontrollierte Studien als auch Beobachtungsstudien zu N95-Atemschutzmasken und Operationsmasken, die von medizinischem Personal verwendet werden, keinen Nutzen gegen die Übertragung von akuten Atemwegsinfektionen zeigten. Es wurde auch festgestellt, dass eine akute Übertragung von Atemwegsinfektionen „durch die Kontamination von bereitgestellten Atemschutzgeräten während der Lagerung und Wiederverwendung von Masken und Beatmungsgeräten während des Arbeitstages stattgefunden haben könnte“.
Eine weitere, 2011 durchgeführte Meta-Analyse von 17 Studien zu Masken und ihrer Wirkung auf die Übertragung von Influenza ergab, dass „keine der Studien eine schlüssige Beziehung zwischen dem Gebrauch von Masken/Atemschutzmasken und dem Schutz vor einer Influenza-Infektion hergestellt hat“. Die Autoren spekulierten jedoch, dass die Wirksamkeit von Masken möglicherweise mit einer frühen konsistenten und korrekten Anwendung zusammenhängt.
Die Verwendung von Gesichtsmasken erwies sich im Vergleich zu Kontrollen ohne Gesichtsmaske bei medizinischem Personal ebenfalls als nicht schützend vor Erkältungen.
Luftstrom um Masken
Es wurde angenommen, dass Masken die Vorwärtsbewegung von Viruspartikeln wirksam behindern. Betrachtet man diejenigen, die neben oder hinter einem Maskenträger positioniert sind, so ist die Übertragung virusbeladener Flüssigkeitspartikel von maskierten Personen weiter fortgeschritten als von unmaskierten Personen, und zwar durch „mehrere Leckstrahlen, einschließlich intensiver Rückwärts- und Abwärtsstrahlen, die große Gefahren darstellen können“ sowie einen „potenziell gefährlichen Leckstrahl von bis zu mehreren Metern“. Es wurde davon ausgegangen, dass alle Masken den Vorwärtsluftstrom um 90 Prozent oder mehr reduzieren, als wenn keine Maske getragen wird. Die Schlieren-Bildgebung zeigte jedoch, dass sowohl chirurgische Masken als auch Tuchmasken einen weiter reichenden Brauenstrahl (ungefilterter aufwärts gerichteter Luftstrom an den Augenbrauen vorbei) hatten als ohne, 182 bzw. 203 Millimeter, im Gegensatz zu keiner Auffälligkeit beim Nichtragen einer Maske. Der rückwärts gerichtete ungefilterte Luftstrom erwies sich bei allen Maskenträgern im Vergleich zu Nicht-Maskierten als stark.
Sowohl bei N95- als auch bei chirurgischen Masken wurde festgestellt, dass ausgestoßene Partikel von 0,03 bis ein Mikron um die Ränder jeder Maske abgelenkt wurden und dass eine messbare Penetration von Partikeln durch den Filter jeder Maske erfolgte.
Durchdringung von Masken
Eine Studie mit 44 Maskenmarken ergab eine mittlere Durchdringung von 35,6 Prozent (plus 34,7 Prozent). Die meisten medizinischen Masken hatten eine Penetration von über 20 Prozent, während „allgemeine Masken und Taschentücher keine Schutzfunktion hinsichtlich der Aerosol-Filtrationseffizienz hatten“. Die Studie ergab, dass „medizinische Masken, allgemeine Masken und Taschentücher nur einen geringen Schutz gegen Atemaerosole bieten“.
Es mag hilfreich sein, sich daran zu erinnern, dass ein Aerosol eine kolloidale Suspension von flüssigen oder festen Partikeln in einem Gas ist. Bei der Atmung ist das relevante Aerosol die Suspension von bakteriellen oder viralen Partikeln im ein- oder ausgeatmeten Atem.
In einer anderen Studie lag die Durchdringung von Stoffmasken durch Partikel bei fast 97 Prozent und bei medizinischen Masken bei 44 Prozent.
N95-Atemschutzgeräte
Honeywell ist ein Hersteller von N95-Atemschutzmasken. Diese werden mit einem 0,3-Mikron-Filter hergestellt. N95-Atemschutzmasken werden deshalb so genannt, weil 95 Prozent der Partikel mit einem Durchmesser von 0,3 Mikron von der Maske mithilfe eines elektrostatischen Mechanismus gefiltert werden. Coronaviren haben einen Durchmesser von etwa 0,125 Mikrometern.
Die Meta-Analyse ergab, dass N95-Atemschutzmasken keinen besseren Schutz vor Virusinfektionen oder grippeähnlichen Infektionen bieten als Gesichtsmasken. In dieser Studie wurde festgestellt, dass N95-Atemschutzmasken bei der Passformprüfung im Vergleich zu chirurgischen Masken einen besseren Schutz boten.
Die Studie ergab, dass 624 von 714 Personen, die N95-Masken trugen, beim Aufsetzen ihrer eigenen Masken sichtbare Lücken hinterließen.
Chirurgische Masken
Eine Studie ergab, dass chirurgische Masken überhaupt keinen Schutz gegen Grippe boten. In einer anderen Studie wurde festgestellt, dass chirurgische Masken einen Penetrationsgrad von etwa 85 Prozent der aerosolisierten inaktivierten Influenza-Partikel und etwa 90 Prozent der Staphylococcus-aureus-Bakterien aufwiesen, obwohl die Staphylococcus-aureus-Partikel etwa den sechsfachen Durchmesser der Influenza-Partikel aufwiesen.
In einer Studie mit 3.088 Operationen wurde festgestellt, dass die Verwendung von Masken bei chirurgischen Eingriffen die Inzidenz von Infektionen im Vergleich zum Nicht-Maskieren leicht erhöht. Es wurde festgestellt, dass die Masken der Chirurgen keine schützende Wirkung in Bezug auf die Patienten haben.
Andere Studien fanden keinen Unterschied in der Wundinfektionsrate mit und ohne chirurgische Masken.
Eine Studie von C. DaZhou und P. Sivathondan kam zu dem Ergebnis, dass „es an substanziellen Beweisen für die Behauptung fehlt, dass Gesichtsmasken entweder den Patienten oder den Chirurgen vor infektiöser Kontamination schützen“.
Die Studie ergab, dass es bei den medizinischen Masken eine große Bandbreite an Filtrationseffizienz gibt, wobei die meisten eine Effizienz von nur 30 bis 50 Prozent aufweisen.
Insbesondere: Sind chirurgische Masken wirksam, um die Übertragung von Coronaviren beim Menschen zu stoppen? Sowohl bei den Versuchs- als auch bei den Kontrollgruppen, jeweils maskiert und unmaskiert, wurde festgestellt, dass sie „kein nachweisbares Virus in Atemwegströpfchen oder Aerosolen absondern“. In dieser Studie konnte die Infektiosität des Coronavirus, wie sie im ausgeatmeten Atem gefunden wurde, nicht bestätigt werden.
Eine Untersuchung der Aerosolpenetration zeigte, dass zwei der fünf untersuchten Operationsmasken zu 51 bis 89 Prozent von polydispersen Aerosolen durchdrungen waren.
In einer anderen Studie, die Probanden beim Husten beobachtete, „filterten weder chirurgische noch Baumwollmasken wirksam SARS-CoV-2 während des Hustens von infizierten Patienten“. Und es wurden mehr Viruspartikel auf der Außenseite als auf der Innenseite der getesteten Masken gefunden.
Tuchmasken
Es wurde festgestellt, dass Tuchmasken eine geringe Effizienz für das Blockieren von Partikeln von 0,3 Mikron und kleiner haben. Die Aerosoldurchdringung durch die verschiedenen in dieser Studie untersuchten Tuchmasken lag zwischen 74 und 90 Prozent. Ebenso lag die Filtrationseffizienz der Gewebematerialien bei lediglich drei bis 33 Prozent.
Es wurde festgestellt, dass Beschäftigte im Gesundheitswesen, die Stoffmasken tragen, ein 13-mal höheres Risiko einer grippeähnlichen Erkrankung haben als diejenigen, die medizinische Masken tragen.
Diese 1920 durchgeführte Analyse der Verwendung von Stoffmasken während der Pandemie von 1918 untersucht das Versagen von Masken, die Grippe-Übertragung zu dieser Zeit zu behindern oder zu stoppen, und kam zu dem Schluss, dass die zur Verhinderung des Eindringens von Krankheitserregern erforderliche Anzahl von Gewebelagen eine erstickende Anzahl von Lagen erfordert hätte und aus diesem Grund nicht verwendet werden konnte; es wurde außerdem das Problem der Leckageöffnungen an den Rändern von Stoffmasken nachgewiesen.
Masken gegen Covid-19
Der Leitartikel des New England Journal of Medicine zum Thema Maskengebrauch versus Covid-19 beurteilt die Angelegenheit wie folgt:
„Wir wissen, dass das Tragen einer Maske außerhalb von Gesundheitseinrichtungen, wenn überhaupt, nur wenig Schutz vor Infektionen bietet. Die Gesundheitsbehörden definieren eine signifikante Exposition gegenüber Covid-19 als persönlichen Kontakt innerhalb von sechs Fuß mit einem Patienten mit symptomatischem Covid-19, der mindestens einige Minuten lang (manche sagen, mehr als zehn Minuten oder sogar 20 Minuten) andauert. Die Chance, Covid-19 bei einer vorübergehenden Interaktion in einem öffentlichen Raum aufzufangen, ist daher minimal. In vielen Fällen ist der Wunsch nach einer weit verbreiteten Maskierung eine reflexartige Reaktion auf die Angst vor der Pandemie“.
Sind Masken sicher beim Gehen oder anderen sportlichen Betätigungen?
Chirurgische Maskenträger hatten nach einem sechsminütigen Fußmarsch eine signifikant höhere Dyspnoe als Nicht-Maskenträger.
Die Forscher sind besorgt über die mögliche Belastung des Lungen-, Kreislauf- und Immunsystems durch Gesichtsmasken bei körperlicher Aktivität, da die Sauerstoffreduktion und der Lufteinschluss den Kohlendioxidaustausch reduzieren. Als Folge der Hyperkapnie kann es zu einer Überlastung des Herzens sowie der Nieren und schlimmstenfalls sogar zur metabolischen Azidose kommen.
Risiken von N95-Atemschutzgeräten
Es wurde festgestellt, dass schwangere medizinische Fachkräfte beim Tragen von N95-Atemschutzmasken im Vergleich zu unmaskierten Kontrollpersonen einen Volumenverlust beim Sauerstoffverbrauch von 13,8 Prozent aufwiesen. Es wurde 17,7 Prozent weniger Kohlendioxid ausgeatmet. Patienten mit Nierenerkrankungen im Endstadium wurden während der Verwendung von N95-Atemschutzmasken untersucht. Ihr Sauerstoffpartialdruck (PaO2) nahm im Vergleich zu den Kontrollpersonen signifikant ab und erhöhte die Nebenwirkungen auf die Atemwege. 19 Prozent der Patienten entwickelten während des Tragens der Masken verschiedene Grade von Hypoxämie.
Die N95-Atemschutzmasken des Gesundheitspersonals wurden mit persönlichen Bioaerosol-Messgeräten auf die Beherbung von Influenzaviren untersucht. Und bei 25 Prozent der Gesichtsmasken von Beschäftigten des Gesundheitswesens wurde in einer Notaufnahme während der Grippesaison 2015 festgestellt, dass sie Influenza enthielten.
Risiken von chirurgischen Masken
Die chirurgischen Masken der Beschäftigten des Gesundheitswesens wurden ebenfalls mit persönlichen Bioaerosol-Probennehmern auf Influenzaviren untersucht.
Auf der Außenfläche gebrauchter medizinischer Masken wurden verschiedene Atemwegserreger gefunden, die zu einer Selbstkontamination führen könnten. Es wurde festgestellt, dass das Risiko bei längerer Dauer der Maskenbenutzung höher ist.
Es wurde auch festgestellt, dass chirurgische Masken ein Lager für bakterielle Kontamination sind. Als Quelle der Bakterien wurde die Körperoberfläche der Chirurgen und nicht die Umgebung des Operationssaals ermittelt. Angesichts der Tatsache, dass Chirurgen bei Operationen von Kopf bis Fuß bekleidet sind, sollte dieser Befund besonders für Laien, die Masken tragen, bedenklich sein. Ohne die Schutzkleidung von Chirurgen haben Laien im Allgemeinen eine noch exponiertere Körperoberfläche, die als Quelle für Bakterien dient, die sich auf ihren Masken ansammeln.
Risiken von Stoffmasken
Beschäftigte im Gesundheitswesen, die Stoffmasken trugen, wiesen nach vier Wochen ununterbrochener Anwendung am Arbeitsplatz im Vergleich zu den Kontrollen signifikant höhere Raten grippeähnlicher Erkrankungen auf.
Die erhöhte Infektionsrate bei Maskenträgern kann auf eine Schwächung der Immunfunktion während der Maskenanwendung zurückzuführen sein. Es hat sich gezeigt, dass Chirurgen nach Operationen, die sogar nur 30 Minuten dauern, eine geringere Sauerstoffsättigung haben. Niedriger Sauerstoff induziert Hypoxie-induzierbaren Faktor 1 Alpha (HIF-1). Dadurch werden wiederum CD4+-T-Zellen herunterreguliert. CD4+-T-Zellen wiederum sind für die virale Immunität notwendig.
Abwägen von Risiken und Nutzen der Maskenanwendung
Im Sommer 2020 erleben die Vereinigten Staaten einen Anstieg des Maskengebrauchs in der Bevölkerung, der häufig von den Medien, politischen Führern und Prominenten propagiert wird. Selbstgemachte und im Laden gekaufte Stoffmasken und chirurgische Masken oder N95-Masken werden von der Öffentlichkeit vor allem beim Betreten von Geschäften und anderen öffentlich zugänglichen Gebäuden verwendet. Manchmal werden auch Halstücher oder Schals verwendet. Die Verwendung von Gesichtsmasken, ob Tuch, chirurgische Masken oder N95-Masken, stellt ein geringes Hindernis für aerosolisierte Krankheitserreger dar, wie wir aus den Meta-Analysen und anderen Studien in diesem Papier erkennen können, da sie sowohl die Übertragung von aerosolisierten Krankheitserregern auf andere Personen in verschiedene Richtungen als auch die Selbstkontamination ermöglichen.
Es muss auch berücksichtigt werden, dass Masken die für einen adäquaten Sauerstoffaustausch erforderliche Lufteintrittsmenge behindern, was zu den beobachteten physiologischen Effekten führt, die unerwünscht sein können. Schon sechsminütige Spaziergänge, ganz zu schweigen von anderen anstrengenderen Aktivitäten, führten zu Atemnot. Die normale Menge Sauerstoff in einem Atemzug beträgt etwa 100 Milliliter, die für normale physiologische Prozesse verwendet wird. 100 Milliliter O2 übersteigt bei Weitem das Volumen eines Erregers, das für die Übertragung erforderlich ist.
Die vorstehenden Daten zeigen, dass Masken eher als Instrumente zur Obstruktion der normalen Atmung und nicht als wirksame Barrieren gegen Krankheitserreger dienen. Daher sollten Masken nicht von der Allgemeinheit, weder von Erwachsenen noch von Kindern, verwendet werden, und ihre Einschränkungen bei der Prophylaxe gegen Krankheitserreger sollten auch in medizinischen Einrichtungen in Betracht gezogen werden.
Patrick Wood ist Herausgeber und Chefredakteur der Website technocracy.news. Er verfasste zusammen mit dem verstorbenen Historiker Antony C. Sutton das zweibändige „Trilaterals over America“. Wood schreibt regelmäßig über die Gefahren der heraufziehenden globalen Technokratie.
Dieser Artikel erschien zuerst auf der Seite Technocracy News & Trends und wurde von Axel B. C. Krauss exklusiv für eigentümlich frei ins Deutsche übersetzt.
Mit freundlicher Genehmigung von eigentümlich frei wo der Beitrag zuerst in Deutsch erschien hier
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