Strompreis verdoppelt, Zukunft verbaut

Für die Energiewende gilt heute etwas Ähnliches, nämlich „Aussteigen ohne einzusteigen“. Die Energiewender schalten auf Teufel komm raus grundlastfähige Kraftwerke ab, ohne eine belastbare Ahnung davon zu haben, wie diese ersetzt werden sollen. Die MINT-Abwähler der Medien jubeln den Lesern eine Wunderwaffe nach der anderen zur Rettung der Energiewende unter, je skurriler, desto enthusiastischer. Ob Wasserstoffwirtschaft oder Batteriespeicher, ob Solarschusterkugeln oder Raschelfassaden, nichts von dem Angepriesenen funktioniert wirtschaftlich – Schilda lässt grüßen.

Trotzdem wird munter weiter ausgestiegen, aus Kernenergie und Fossilenergie gleichzeitig. Wie sagte Altmaier doch sehr richtig? Wir machen eine doppelte Wende.

Im Jahre 2022 werden die letzten Kernkraftwerke vom Netz gehen. Wir haben jetzt gemeinsam beschlossen, dass wir bis spätestens 2038, vielleicht schon bis 2035, ebenfalls aus der Kohleverstromung aussteigen. Auch das macht kein anderes vergleichbares Industrieland“.

Stimmt. Altmaier hat auf sämtlichen Fahrspuren gewendet. Nun kommen hunderte Geisterfahrer entgegen.

Der Faden ist nicht nur gerissen

Wer ist der größte Nutznießer der verhunzten Energiewende? Sie werden es nicht glauben – es sind Putin und der russische Konzern Gazprom. Da es bis 2038 keine bezahlbaren großtechnischen Energiespeicher geben wird, setzt die deutsche Regierung darauf, die abgeschalteten Kern- und Kohlekraftwerke sukzessive durch staatlich gebaute Gaskraftwerke zu ersetzen. Und woher kommt das Gas für die Gaskraftwerke? Wer ist der Eigentümer der größten Gasspeicher in Deutschland? Bingo. Dass sich Angela Merkel mit der Gasleitung Nordstream von Putin abhängig macht, den sie gleichzeitig mit Wirtschaftssanktionen behängt, gehört zu den vielen Rätseln der Merkelschen Logik.

Da drängt sich doch die Frage auf, ob Deutschland nicht wieder in die Kernenergie einsteigen könnte? Mehren sich solche Stimmen gar im internationalen grünen Lager. Nicht im Land der Vorreiter und der Guten. Beim Kernenergieausstieg setzt die deutsche Politik umgehend alles daran, den „Fadenriss“ in der Kernenergie herbeizuführen. Ich muss gestehen, dies ist komplett gelungen. Der Faden ist nicht nur gerissen, er ist rückwärts aufgewickelt.

Deutschland, das einst die besten Kernkraftwerke der Welt konstruierte, baute und betrieb, kann heute noch nicht mal mehr die erforderlichen Komponenten bauen, geschweige denn einen Reaktor. Schon vor 2022 hat sich Deutschland für einen längeren Zeitraum von der Kernenergie verabschiedet und sich den Technologien des Mittelalters Wind und Sonne zugewendet.

Deutschland bietet heute noch nicht einmal mehr die Grundvoraussetzungen, um Kernkraftwerke sicher zu betreiben. Um nämlich Kernkraft sicher betreiben zu können, wird vor allem eines benötigt: Stabilität. Damit meine ich: politische, ökonomische und soziale Stabilität.

Politische Stabilität gibt es schon lange nicht mehr. Die Schieflage fing mit dem politisch motivierten Missbrauch der behördlichen Genehmigungsverfahren an, ich erinnere nur an das Totgenehmigen von Kalkar, ein Vorgang, der als „Kalkarisierung“ in den Sprachgebrauch einging und das Verhindern politisch ungeliebter Projekte durch immer größere bürokratische Hürden meint. Für die Kernenergie war es mit der politischen Stabilität endgültig vorbei, als die Kanzlerin die verfassungswidrige Enteignung von acht Kernkraftwerken im Jahre 2011 verfügte.

Keine Studienrichtungen mehr, keine Lehrstühle und Professoren

Ökonomische Stabilität ist für die Kernenergie im EEG Subventionsgestrüpp nicht mehr gegeben. Die Stromerzeugung aus Kernenergie als Lückenbüßer von Wind und Sonne lohnt sich kaum noch. Die EVUs gehen finanziell am Stock, ein Sparprogramm jagt das andere. Die Versorgeraktienkurse – einst eine sichere Bank – sind auch nicht mehr das, was sie mal waren.

Die soziale Stabilität leidet unter dem katastrophalen Image der Kernenergie in der veröffentlichten Meinung. Ein Kollege musste seinen Zweitklässler in eine andere Schule umschulen – ein Lehrer hatte mitbekommen, dass der Vater für die Kernenergie arbeitete und mobbte den Kleinen. Die Mitarbeiter der Kernkraftwerke trauen sich kaum mehr zu erzählen, wo sie arbeiten. In den Chefetagen der Stromwirtschaft hat sich Duckmäusertum breitgemacht. Die Konzernchefs der Energieversorger klingen heutzutage manchmal eher wie Greenpeace-Direktoren.

Und selbst wenn durch ein Wunder der große Meinungswechsel käme, gäbe es für Deutschland keinen kurzen Weg zurück in die Kernenergie. Der Faden ist gerissen und aufgewickelt.

Es gibt keine Studienrichtungen für Kernenergetiker mehr, keine Lehrstühle und Professoren. Die einstigen Fachleute sind in Rente oder haben das Land verlassen. Viele deutsche Fachleute arbeiten heute in der Schweiz oder in Barakah. Selbst in schwedischen Kernkraftwerken trifft man auf Fachleute aus Deutschland.

In Deutschland geht in eineinhalb Jahren das letzte Kernkraftwerk vom Netz. Mache sich keiner die Illusion, dass die noch laufenden KKW einfach weiter betrieben werden könnten. Ihre Stilllegung ist geplant und schon weit vorbereitet, was nicht so ohne Weiteres rückgängig gemacht werden kann.

Der Strompreis hat sich verdoppelt

Zerstören ist viel einfacher, als aufzubauen. Das alles, was von Ideologen in 10 Jahren eingerissen wurde, wieder aufzubauen, würde 20 Jahre und mehr dauern. Welcher junge Mensch wäre heute in Deutschland so verrückt, sich eine berufliche Zukunft in der Kernenergie aufbauen zu wollen und dafür im Ausland zu studieren? Welcher Konzernchef wäre so verrückt, die Produktion von Groß-Komponenten für eventuelle Kernkraftwerke zu puschen? Welcher Investor würde in Kraftwerke investieren, die morgen vielleicht schon auf irgendeiner grünen Abschussliste stehen? In den nächsten 20 Jahren wird wohl in Deutschland kein Kernkraftwerk in Betrieb gehen. Vielleicht übernehmen das ja die netten Nachbarn für uns.

Als noch die vielgescholtenen „Strom-Monopolisten“ die Stromkunden „ausplünderten“, betrug der Strompreis 15 Cent/kWh. Heute hat sich der Preis verdoppelt, nämlich auf 30 Cent/kWh – Tendenz steigend. Das ist so, seit die Politik in die Stromversorgung eingegriffen hat. Und am 10. September 2020 hat man folgerichtig eine andere Seite der Energiewende erprobt, die immer fragiler werdende Versorgungssicherheit.

Am „Bundeswarntag“ sollten eigentlich die Sirenen heulen. Die unterschwellige Botschaft: „Bürger, bereitet Euch auf die verheerende Katastrophe eines großflächigen Blackouts besser vor“. Nur waren offenbar leider viele Sirenen auf „vibrieren“ geschaltet, und die App funktionierte nicht richtig. Und so wurde, passend zur Energiewende, auch der Bundeswarntag ein veritabler Flop.

Herkömmliche Sirenen haben im Blackout-Fall eher keine Notstromversorgung. Und was würde es auch nützen, wenn der Strom ausfällt, die gesamte Infrastruktur zusammenbricht und irgendwo heult eine Sirene los.

 

Manfred Haferburg ist der Autor des autobiografischen Romans „Wohn-Haft“. Als Schichtleiter im Kernkraftwerk kämpft er gegen Macht und Dummheit der Bonzen. Es macht ihn verdächtig, weil er sich der Einheitsbreipartei verweigert. Hexenprobe der Stasi ist eine erfolglose Anwerbung als Spitzel. Bald steht er auf allen schwarzen Listen seines Heimatlandes. Eine Flucht misslingt und eine Odyssee durch die Gefängnisse des „sozialistischen Lagers“ beginnt. Der Mauerfall rettet ihm das Leben und ein neues Leben in Paris wird aufgebaut, während sich in Deutschland die Spitzel im Bundestag breitmachen und die ehemaligen Genossen sich gegenseitig ums SED-Erbe den Schädel einschlagen. Ein Buch, das den Leser schier atemlos umblättern lässt. (103 Kundenbewertungen, 4,8 von 5 Sternen)

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Bericht zur Coronalage 11.09.2020: Verschleierung und Maskierung

Und deshalb um Missverständnisse zu vermeiden, auch hier gleich die tausendfach wiederholte Feststellung: Ja, Covid-19 ist eine schwere Erkrankung, vielleicht sogar schwerer als eine Influenza. Aber nein, es gibt keine belastbaren Belege, dass Covid-19 eine Epidemie mit außergewöhnlicher nationaler Tragweite ist. Wie geht man in einer seriösen Medizin vor, wenn man, bespielsweise in einer Behandlungsleitlinie, den Nutzen einer Therapie einstufen möchte? Indem man sich ausschließlich auf sogenannte harte Endpunkte in hochwertigen Studien fokussiert.

Für eine Schutzmaßnahme, genauso wie für Vorsorgeuntersuchungen und Therapien, gilt die ärztliche Grundregel, dass die Therapie nicht mehr Schäden anrichten soll als die Erkrankung selbst. Um Nutzen und Schaden abschätzen zu können, ist es – neben dem offensichtlichen Augenschein – essenziell, Studiendaten korrekt zu interpretieren. Für eine solche Bewertung gilt eisern: Ein Ersatzparameter kann keine belastbare Aussage ermöglichen. Dies leisten nur harte Endpunkte. Zum Beispiel galt für die Einstellung eines erhöhten Blutzuckers jahrelang das allgemeine Therapieziel, ihn zu senken. Doch dieses Therapieziel hat für den Patienten, für sich alleine gesehen, keine Bedeutung. Erst wenn man nachweist, dass man damit auch Durchblutungsstörungen oder Schlaganfälle reduziert, hat die Therapie der Blutzuckersenkung einen echten Nutzen.

Somit gilt der Blutzucker lediglich als Ersatzparameter, Gefäßschäden oder früherer Tod dagegen als harte Endpunkte. Nachdem in der Medizin in mühevoller Weise die Forderung nach harten Endpunkten als Beleg eines Therapienutzens nach und nach durchgesetzt wird, ist es gelungen, viele überflüssige Behandlungen zu erkennen und Patienten besser vor unnötigen Nebenwirkungen zu schützen. Eine Senkung des Blutzuckerspiegels führt nämlich in sehr vielen Fällen nicht zu einer Verbesserung der Gesundheit. Deshalb wurde der Grenzwert, ab dem eine Behandlung wirklich Nutzen bringt, auch wieder erhöht. Sehr viele Patienten profitieren von solchen Fortschritten.

Die entscheidenden Fragen

Im Falle der Lungenerkrankung Covid-19, die sehr wahrscheinlich auf dem SARS-CoV-2 Virus, einem neuen Coronavirus, beruht, sind die harten Endpunkte vor allem die Zahl der deswegen stationär behandelten Patienten und die Zahl der Todesopfer. Die Zahlen der „Neuinfektionen“, die täglich gemeldet werden, sind lediglich Ersatzparameter. Warum es unseriös ist, dabei von „Neuinfektionen“ zu sprechen, das wurde in den letzten Wochen ausreichend und erschöpfend auf Achgut.com dargestellt.

Es geht um das Problem der Verfälschung der Ergebnisse durch falsch positive Ergebnisse bei sehr niedriger Prävalenz. Seit Monaten liegt die Zahl der positiv Getesteten stets um 1 Prozent, egal, ob bei 100.000 Tests pro Woche, oder wie aktuell bei 1,1 Millionen. Doch wie beim Blutzucker sagen diese Zahlen für sich alleine betrachtet nichts aus. Viel entscheidender ist die Frage, inwieweit führen diese 1 Prozent positiv Getesteten dann in der Realität zu einer erhöhten Krankenhausrate oder Todesopfern. Und hier ist kein Bezug erkennbar. Die Covid-Zahlen sinken seit April und sind aktuell auf einem Niveau von 227 stationär auf Intensivstation Behandelten und wöchentlich 20–50 Todesfällen (bei 30.000 Intensivbetten und wöchentlich 17.500 allgemeinen Todesfällen in Deutschland). Setzt man dies ins Verhältnis zu den allgemeinen Kollateralschäden der Schutzmaßnahmen, würden diese Maßnahmen niemals in einer modernen, medizinischen Leitlinie als Therapie empfohlen werden. Man würde dringend davon abraten.

 

Ich möchte noch einmal auf den letzten Teil des Beitrages „Zweite Welle: Entweder unmöglich oder harmlos“ von Michael Alberts eingehen, der gestern, am 10.9., auf Achgut.com veröffentlicht wurde. Er enthält eine einfache wie brillante Überlegung, auf die bisher noch niemand gekommen ist, obwohl sie sich direkt anbietet. Verknüpft man nämlich die Infektions-Todesrate (infection fatality rate: IFR) mit den aktuellen Testzahlen, erledigt sich das Problem Corona als nationale Bedrohung wie von selbst, und zwar aufgrund zweier Möglichkeiten. Und das geht so.

Möglichkeit 1: Derzeit werden wöchentlich 1,1 Millionen Tests durchgeführt. Lassen wir kurz das Problem der falsch positiven Ergebnisse außen vor. Ergebnis seit Wochen: Unabhängig von der Gesamttestzahl sind stets um die 1 Prozent positiv. Aktuell also ca. 10.000 pro Woche. Wenn man nun die restlichen 79 Millionen testen würde, welchen Prozentsatz an positiven Testungen müsste man dann veranschlagen? Sind wir großzügig und sagen nur 0,1 Prozent, weil es ja weniger Reiserückkehrer gibt oder Menschen mit Erkältungssymptomen. Dann wären es wöchentlich 79.000. Plus die 10.000 real positiv Getesteten wären dies 89.000, sagen wir vereinfacht 100.000.

Die Zahl der Todesopfer, die derzeit COVID zugerechnet werden, schwankt seit Wochen zwischen 20 bis 50. Nehmen wir für unsere Rechnung 50: bei 100.000 Infizierten pro Woche und einer Todeszahl von 50 läge die IFR dann sensationell niedrig bei 0,05. Also vielfach geringer als bei einer Grippe. SARS-CoV-2 hätte jeden Schrecken für die Gesellschaft verloren. Warum? Vielleicht hat das Virus an Krankheitspotenzial verloren, vielleicht hat man entscheidend bei der Behandlung dazugelernt? Wie auch immer, eine zweite Welle wäre bei dieser IFR auf jeden Fall für die Gesellschaft harmloser als jede bisherige Grippe, einschließlich der ziemlich harmlosen Schweinegrippe.

Oder Möglichkeit 2: Die Zahlen, mit denen das RKI hantiert, suggerieren eher eine IFR um 1 Prozent. Also 1 Toter pro 100 Infizierte. Aber: Dann müssten wir bei 100.000 wöchentlich Neuinfizierten auch 1.000 Tote pro Woche haben. Es sind aber nur 20 bis 50. Wenn das RKI recht hätte, was wäre die einzig logische Schlussfolgerung? Die allermeisten der aktuell positiven Testergebnisse müssten dann falsch positiv sein. Sonst ginge diese Rechnung nicht auf. Und damit wäre belegt, dass sich kaum noch jemand ansteckt. Ein deutlicher Hinweis auf eine erworbene oder eine teils bereits vorbestehende Herdenimmunität.

Keine nationale Bedrohung durch Corona

Das bedeutet entweder, eine zweite Welle ist gar nicht möglich oder sie wäre harmlos. Suchen sie sich eine der zwei Möglichkeiten aus, wenn sie eine andere Möglichkeit zur Interpretation finden, bitte melden. Ich habe einige mir bekannte medizinische Kapazitäten, darunter Universitätsklinikleiter, darum gebeten – keiner konnte diese Schlussfolgerung entkräften. Diese einfache Rechnung zeigt ziemlich eindeutig: Das Thema nationale Bedrohung durch Corona ist vom Tisch.

Sie sehen, die aktuelle Diskussion über die Maske ist unter dem Gesichtspunkt Coronaschutz sinnfrei, denn die Maske soll vor einem Phantom schützen. Wer nun dagegen mit schweren Einzelfällen aus dem Bekanntenkreis argumentiert, darf die Prioritäten nicht verwechseln. Geht es um die Diskussion, ob Covid eine schwere Erkrankung ist, dann sind diese Berichte wichtig. Geht es um die Frage, ob Covid die Gesellschaft bedroht, dann geht es ausschließlich um die besagten Endpunkte, und diese beantworten diese Frage eindeutig mit nein.

Doch für zukünftige, vielleicht tatsächlich die Gesellschaft bedrohende Pandemien, wäre es sinnvoll, um das Potenzial eines Maskenschutzes zu wissen.

Prof. Christof Kuhbandner hat mir diesen wirklich sehr guten Artikel, publiziert in der Zeitschrift Krankenhaushygiene, zugesandt mit der Bitte um Verbreitung. In diesem Artikel wird die Empfehlung vom RKI zur Maskenpflicht, bzw. die wissenschaftlichen Grundlagen, auf welcher diese Empfehlung beruht, kritisch bewertet .

Autorin ist Professorin Ines Kappstein, eine wirklich absolut hochkarätige und thematisch einschlägig bewanderte Person. Sie ist Fachärztin für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie, Fachärztin für Hygiene und Umweltmedizin und seit mehr als 25 Jahren in verschiedenen Großkliniken (darunter zwei Unikliniken) als Krankenhaushygienikerin tätig. Die Schlussfolgerung für die Anwendung von Masken im öffentlichen Raum lautet:

„Der Gebrauch von Masken im öffentlichen Raum ist schon allein aufgrund des Fehlens von wissenschaftlichen Daten fragwürdig. Zieht man dazu noch die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen in Betracht, müssen Masken nach den aus Krankenhäusern bekannten Regeln im öffentlichen Raum sogar als ein Infektionsrisiko betrachtet werden.

Werden Masken von der Bevölkerung getragen, ist also potenziell das Infektionsrisiko erhöht, ganz gleich, ob es medizinische Masken sind oder ob es sich um wie auch immer gestaltete sogenannte Community-Masken handelt. Betrachtet man die Vorsichtsmaßnahmen, die das RKI wie ebenso die internationalen Gesundheitsbehörden ausgesprochen haben, müssten alle Behörden die Bevölkerung sogar dahingehend informieren, dass Masken im öffentlichen Raum möglichst gar nicht getragen werden sollen. Denn ganz gleich, ob Pflicht für alle Bürger oder freiwillig getragen von den Bürgern, die das aus welchen Gründen auch immer wollen, bleibt es ein Faktum, dass Masken in der Öffentlichkeit mehr Schaden als Nutzen bringen können.“

Maske: Es bleibt hoch spekulativ

Frau Kappstein ist sehr renommiert und positioniert sich eindeutig. Nun steht aber außer Zweifel, dass Infizierte in öffentlichen Bussen und Fahrstühlen andere anstecken können. Im Sinne eines Superspreaders. Dazu gibt es glaubwürdige Berichte, zum Beispiel hier und hier. Was meint die weitere Fachwelt dazu? Im Folgenden zwei Übersichtsarbeiten. Solche „systematic reviews“ fassen viele Studien zusammen und versuchen eine allgemeine Erkenntnis daraus zu generieren.

Diese große Übersichtsarbeit „Masks for prevention of viral respiratory infections among health care workers and the public“ zum Thema Influenza kommt zum Schluss: „Diese systematische Übersichtsarbeit hat begrenzte Hinweise gefunden, dass der Gebrauch von Masken vielleicht das Risiko einer viralen Atemwegserkrankung mindert.“ (Englisch Oroginal: “This systematic review found limited evidence that the use of masks might reduce the risk of viral respiratory infections.”) Im Text finden sich Arbeiten, in denen die Unterschiede Maske/ohne Maske nicht groß, oft gar nicht vorhanden und oft statistisch nicht relevant sind. Die Maskenbedingungen dieser Studien sind oft kontrolliert, z.B. Krankenhauspersonal, und entsprechen nicht den Bedingungen in der Realität. Usw. und so fort.

Die zweite Übersichtsarbeit „Physical distancing, face masks, and eye protection to prevent person-to-person transmission…“ bezieht sich direkt auf das Coronavirus und die Schutzmaßnahmen. Doch sie besteht wiederum nur aus reinen Beobachtungsstudien, die per se keine Beweiskraft haben. Also statistisch nur Spekulationsniveau besitzen. Sie kommt zum Schluss, dass Masken einen Nutzen haben. Aber hier ist die Kernaussage: “Belastbare statistisch hochwertige Studien sind notwendig, um die Gründe für diese Schutzmaßnahmen besser zu belegen. Aber diese vorliegende systematische Bewertung ist der derzeit beste verfügbare Beleg (Anm. für die Schutzmaske), um in der Zwischenzeit eine Orientierungshilfe zu bieten.“ (Englisch Original: “Robust randomised trials are needed to better inform the evidence for these interventions, but this systematic appraisal of currently best available evidence might inform interim guidance.”)

Und da liegt der Hase im Pfeffer. Denn in der Medizin wird sehr oft der Fehler gemacht, dass man die beste Evidenz als ausreichend ansieht, um Entscheidungen zu treffen. Das ist gefährlich, denn die beste Evidenz ist oft viel zu schwach, nicht ausreichend und sogar oft irreführend. Die eingangs erwähnte unreflektierte Blutzuckerabsenkung ist auch aufgrund solch schlechter Bewertungsgrundlagen verordnet worden. Sehr viele Menschen sind in den letzten Jahrzehnten an nächtlichen, unnötig medikamentös verursachten Unterzuckerungen gestorben. Wir reden über zehntausende Opfer. Erst hochwertige Studien haben diese Fehlbehandlungen aufgedeckt. Um verantwortlich zu handeln, braucht es eine ausreichende Evidenz, und die liegt ganz offensichtlich bezüglich öffentlichen Maskenpflicht anhand der derzeitigen Studienlage nicht vor.

Ein weiteres Corona-Fiasko der Vernunft

Es gibt sicher noch aktuellere Studien. Aber aufgrund der realen, chaotischen Anwendungspraxis, der unterschiedlichen Qualität der Masken und allen weiteren, unbekannten Störfaktoren werden sie nicht über das Niveau einer Spekulation hinauskommen. Wer nun sagt, obwohl man es nicht sicher weiß, sollte man die Schutzmaßnahmen trotzdem durchführen, denn besser ein spekulativer Schutz als gar keiner, der möge noch mal den ersten Teil dieses Beitrages lesen und den Artikel von Professorin Ines Kappstein.

Ich selbst bin vor allem Praktiker. Es genügt ein Blick in Einkaufsstraßen, Supermärkte oder Bahnhöfe. Es herrscht Chaos. Masken werden kurz unter die Nase gezogen, in Hosentaschen gesteckt, x-fach getragen. Im Operationssaal dagegen trägt man die Maske, ohne sie anzufassen und wirft sie nach der Operation sofort weg. Sollen Masken tatsächlich einmal vor einer gefährlichen Pandemie schützen, muss dem Ganzen zwingend eine sorgfältige, jahrelange Schulung vorausgehen. Und – da die Motivation letztlich das wichtigste für eine disziplinierte Durchführung ist, sollte man die Menschen nicht mit unhaltbarer Panik dauerbeschallen, sondern sie ruhig und kompetent mit soliden Informationen versorgen, wie gefährlich die Situation wirklich ist. Davon sind wir derzeit jedoch Lichtjahre entfernt.

Am anschaulichsten fasst der Pharmazeut Prof. Dr. Markus Veit mit seinem auf Achgut bereits verlinkten Weckruf die Masken-Situation zusammen. Es handelt sich schlicht um ein weiteres Corona-Fiasko der Vernunft und der Kompetenz. Wenn ich in meiner Heimatzeitung lesen muss, es sei geplant, auf dem Schulhof Strafzahlungen für Kinder bei Verletzung der Maskenpflicht einzuführen, fehlen mir die Worte.

Nachtrag:

Wie bestellt berichtet heute die Bildzeitung über die äußerst sinnvolle Empfehlung von Prof. Dr. Torsten Bauer, Vize-Präsident der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie, nicht den Ersatzparameter „Zahl der Neuinfektionen“ sondern den harten Endpunkt „Höhe der Krankenhausauslastung durch Corona-Patienten“ als Parameter zur Beurteilung der Situation heranzuziehen.

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Dr. Ralf Tscheuschner ist tot – wir trauern um einen hochkompetenten Mitstreiter

Vielen ist Dr. Ralf Tscheuschner noch als Co-Autor der berühmten – und heftig umstrittenen Studie – „zur Falsifikation der atmosphärischen Treibhauseffekte im Rahmen der Physik“ bekannt.  Der andere Autor, Prof. Gerhard Gerlich – Inhaber des Lehrstuhls für theoretische Physik in Braunschweig, ging ihm um Jahre voraus.  Diese Studie aber hat Bestand. Doch auch danach wirkte er unermüdlich bei der Aufklärung der Öffentlichkeit über die Ursachen der Erderwärmung mit.

Wir wissen wenig über Ralf Tscheuschner, aber wir wissen, dass er nicht nur ein hochkompetenter Physiker war, sondern auch jemand, der für seine Überzeugungen kämpfte. Und immer mit offenem Visier.

Dabei schonte er weder Freund noch Feind. Diplomatie oder eine gewisse freundliche Zurückhaltung gegenüber Positionen, die er nicht untersützte, waren seine Sache nicht. Das brachte ihm nicht nur Freunde ein, sondern auch viel Ablehnung. Auch innerhalb des Lagers der Klimarealisten.

Trotzdem loben alle, die mit ihm näheren Umgang hatten, sein freundliches nettes Wesen und seine immerwährende Hilfsbereitschaft. Privat und beruflich hat er es aber – gerade weil er fachlich brillant war – nie leicht gehabt.

Ein so brillanter Kopf wie er hinterlässt eine sehr große Lücke. Um dessen nun fehlenden Beiträge es wirklich schade ist, ganz abgesehen von der menschlichen Tragödie mit 64 Jahren schon dem Leben Adieu sagen zu müssen.

Viele von uns werden ihm ein gutes Andenken bewahren. Ruhe in Frieden.

 

 




Klimanotlage in Bremen – Ein Fallbeispiel für grüne Panikmache ohne jeden realen Hintergrund

 Und das gestaltet sich unerwartet schwierig, denn die natürliche Klimavariabilität spielt offensichtlich doch eine größere Rolle als lange angenommen. Wir wünschen viel Vergnügen bei dieser kleinen Klima-Rundreise aus dem zeitweilig nasskalten Sommer 2020.



Wählen Sie für dieses Video bitte die Qualität 1080 HD (Mühlradsymbol am unteren rechten Rand des Youtube-Rahmens).
Wir danken allen Unterstützern der Klima-Video-Initiative. In Zukunft wollen wir regelmäßig auf dem Kanal „Klimawandel Crashkurs“ Videobeiträge präsentieren. Der Technik-Grundstock ist nun gelegt, ein Basis-Workflow etabliert. Natürlich gibt es in Zukunft auch noch viel zu verbessern. Ihr Feedback zum Video ist daher sehr willkommen.



Drei prägnante Kurven, die den aktuellen Corona-Alarmismus ad absurdum führen

Am 22. August wurden vom RKI über 2000 neue Fälle gemeldet, eine Zahl, die es erstmals erlaubte, mit einigem Recht die  Besorgnis um das Entstehen einer „zweiten Welle“ entstehen zu lassen. Kurz zuvor, am 17. August. konnte es die ewige Warnerin Angela Merkel wieder einmal nicht lassen: „Wir sind mitten in der Pandemie“ ließ sie verlauten und wiederholte damit die Warnung ihres weisungsabhängigen Corona-Chefberaters Wieler vom RKI, der erneut die Gefahr einer „zweiten schweren Welle“ heraufbeschworen hatte. Erfreulicherweise fühlte sich endlich einmal „Bild“ aufgerufen, der Kanzlerin eine Rüge wegen Panikmache zu erteilen.

Eine derartige Rüge hätten auch ARD und ZDF verdient, die den Alarmismus mit Ausdauer weiter betreiben. So verwendete der Moderator des „heute journal“ im ZDF Christian Sievers in einer Sendung Ende August mit Emphase die Formulierung: „Das Virus wütet“. Ihm assistieren mit Marietta Slomka und Klaus Kleber die  anderen Moderatoren der Sendung mehr oder weniger regelmäßig mit Beiträgen, welche eindeutig ebenfalls die Sorge und Beunruhigung über Corona  aufrecht erhalten sollen.

In Reaktion auf diese Art der Warnungen ließen die großen Wirtschaftsverbände und einige Ökonomen, vor allem auch Lars Feld, als Vorsitzender des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der einflussreichste Ökonom Deutschlands, eine Warnung anderen Inhalts verlautbaren. Nämlich vor einer Verschärfung der  Coronamaßnahmen, vor allem vor einem zweiten Lockdown.

Mir erscheinen die Befürchtungen vor einem zweiten Lockdown unbegründet, diese Option ist verbraucht im Kampf gegen ein Virus, dessen Gefährlichkeit nicht größer ist als die eines mittelstarken Grippevirus. Die Option steht der Regierung aus ökonomischen (tiefer Konjunktureinbruch ), finanziellen ( drastisch steigende Staatsverschuldung ) und legitimatorischen Gründen ( drohendes Schwinden der Massenloyalität ) nicht mehr zur Verfügung. Das weiß auch die Politik. Daher ihr fast schon verzweifeltes Suchen nach schwächeren, aber symbolträchtigen  Ersatzmaßnahmen wie einer Ausweitung der Maskenpflicht am Arbeitsplatz oder dem Verbot von Karnevalveranstaltungen..

Die ganze aufgeregte Diskussion sollte sich endlich auf die empirische Evidenz als Maßstab einer rationalen Entscheidungsfindung besinnen. Die folgenden drei Graphiken lassen die Luft aus dem hysterischen Meinungswirrwarr. Die ersten zwei Kurven kommen von CIDM.online, das ist die Corona-Initiative Deutscher Mittelstand, die dritte Kurve kommt von worldometer.

Die rote Kurve in der Corona-Statistik 7/8 wird als „Panik“-Kurve bezeichnet, die blaue Kurve als „Real“-Kurve. Die blaue Kurve gewinnt ihren Realitätsgehalt dadurch, dass die Zahl der positiv Getesteten in Relation gesetzt wird zur Zahl der Tests, nämlich indem sie pro 100 000 Tests ermittelt wird. Dahinter steht die Erkenntnis, dass die Zahl der positiv Getesteten nach Maßgabe der zunehmenden Tests ebenfalls steigt. Denn die zunehmenden Tests leuchten die hohe Dunkelziffer stärker aus.

Diese Erkenntnis gilt aber nur generell. Von Anfang bis Ende August verharrte die rote „Panik“-Kurve auf dem gleichen Niveau trotz deutlich gesteigerter Testzahlen. Dies spricht dafür, dass die Immunität in der Bevölkerung zugenommen hat bzw. die Dunkelziffer kleiner geworden ist,

Die „Real“-Kurve ist seit der ersten Juniwoche, d.h. seit drei Monaten, nur ganz leicht gestiegen – allen Dramatisierungen der letzten Zeit von Seiten von Akteuren, die es besser wissen sollten, zum Trotz. Die entdramatisierende Wirkung der blauen Kurve zeigt sich vor allem auch im März, ganz am Beginn des Corona-Furors in Deutschland. Aus dem scheinbar exponentiellen  Anstieg der roten „Panik“-Kurve wird der sehr moderate Anstieg der blauen Kurve. Damit wird auch deutlich, dass eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“, wie sie der Bundestag am 25. März d. J. festgestellt hat, in Wahrheit nie vorgelegen hat. Diese Feststellung war die zentrale rechtliche Voraussetzung für die dann folgenden drakonischen Coronabeschränkungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes. Sie beruhte auf falschen Tatsachen.

Die niedrigen Zahlen der „Real“-Kurve sind darüber hinaus  eine weitere Begründung  gegen die Verhältnismäßigkeit des Lockdownbeschlusses vom 23 März, dieser war nicht erforderlich ( vgl. auch Nahamowitz 2020 ). Die entsprechenden Daten hätte das RKI der den Lockdown beschließenden  Dilletantenrunde  aus MP der Länder und Vertretern der Bundesregierung ( dem sog. Coronakabinett ) zur Verfügung stellen müssen. Ob sich die offensichtlich von vorneherein auf Alarm und Lockdown gebürstete Runde dadurch hätte bremsen lassen, steht freilich auf einem anderen Blatt.

Wir kommen nun zur zweiten Graphik von CIDM.online. Es handelt sich um die Corona-Statistik 5/8 : „Das Corona-Paradoxon“

Das Corona-Paradoxon ist rechts im Schreibblock beschrieben: „Die „Infizierten“-Zahlen steigen seit Mitte Juni deutlich an, aber die Zahl der Covid-19- Krankheitsfälle wird im selben Zeitraum kontinuierlich immer weniger“. Die steigenden Coronafallzahlen werden daher zum epidemiologischen Papiertiger.  Die Politik, die sich deren Abwehr zum nahezu  ausschließlichen Handlungsziel gemacht hat, zeigt damit ihre vollständige Ignoranz. Das ursprüngliche Ziel, das Krankenhaussystem vor einer Überlastung zu bewahren, ist völlig aus dem Blick geraten. Es ist inzwischen weit übererfüllt. Anfang September befanden sich nach Angaben der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI )  223 Covid-19-Patienten auf Intensivstation, von denen etwa die Hälfte beatmet wurde – bei annähernd 9 000 freien Intensivbetten in den deutschen Krankenhäusern.

Für eine Initiative des deutschen Mittelstands – dieser besteht in erster Linie aus Familienunternehmen, die gesellschaftspolitisch sehr konservativ eingestellt sind – sind die Verlautbarungen von CIDM.online sehr aufmüpfig, nachgerade antiautoritär. So wird der Lockdown vom 23. März als „evtl. übertrieben, da Abschwung bereits eingeleitet“ bezeichnet. Der am 27.April eingeführten Maskenpflicht wird bescheinigt: „Kein Covid-19-Effekt erkennbar“. Schließlich wird über die seit einiger Zeit wieder ansteigende Zahl positiv Getesteter gesagt, dass Trendaussagen allein auf der Basis der absoluten Zahlen, d.h. ohne sie in Relation zur Häufigkeit der Testungen zu setzen, sinnlos seien ( vgl. oben den Gegensatz von „Panik“-Kurve und „Real“-Kurve ). Und nun die Ohrfeige: „Führende deutsche Medien machen sich mit haftbar aufgrund bewusster oder fahrlässiger Informations-Irreführung, solange sie weiter „Infizierten“-Zahlen ohne Relationsbezug als die wichtigste Kenngröße  kommunizieren“. Angesprochen fühlen sollten sich ARD und ZDF in ihrem Zusammenspiel mit dem RKI, die führenden Printmedien und alle in der großen Corona- Koalition befindlichen Parteien mit ihren medialen Äußerungen.

Ihre weitere Brisanz erhält die Analyse von CIDM.online  durch die akribische Bilanzierung der mit der Coronapolitik verbundenen „Kollateralschäden“, vor allem zunehmende Suizide, Vergewaltigungen und Fälle sexuellen Missbrauchs. Auf der ökonomisch-finanziellen  Ebene liegen Schäden wie „Apokalypse für die Wirtschaft“, „Schulden auf Kosten der nächsten Generation“, „viele Insolvenzen“, „Ruin für viele kleine und mittlere Unternehmen und Selbständige“: Auf einer weiteren Ebene liegen die von Reiss, Bhakdi (2020, 90 ff) aufgeführten zahlreichen gesundheitlichen Schäden infolge Corona bedingt aufgeschobener oder unterlassener Behandlungen und Operationen.

Wir kommen nun zur dritten Kurve, diesmal aus „worldometer“. Sie zeigt die Entwicklung der täglichen Todesfälle in Deutschland mit seit Anfang April d. J. deutlich abnehmender Tendenz.  Die Kurve ergänzt und bestätigt damit die oben gezeigte Tendenz der sinkenden Krankheitszahlen. Die Todesfälle gehen zurück von 333 am 8. April auf nur noch einstellige tägliche Werte seit Anfang Juli. Dabei ist in Rechnung zu stellen, dass die weit überwiegende Mehrzahl der Toten nicht „an“, sondern „mit“ Corona verstorben ist.

Die drei Kurven zeigen eindeutig, dass die Corona-Alarmrufe der letzten Wochen die epidemische Realität in Deutschland in keiner Weise wider geben: Die Zahl der „Infizierten“ ist bei bereinigter, die Anzahl der Tests berücksichtigenden Betrachtung so gut wie gleich geblieben, seit Anfang August sogar auch die unbereinigte Zahl.  Die Krankheits- und Sterbefälle sind auf ein Minimum gesunken. Diese sehr positive Entwicklung wird bestätigt durch die Ergebnisse des Nationalen Rechenzentrums für Influenzaviren des RKI, dem von 30 Arztpraxen Sentinelproben für die Influenzaüberwachung zugesendet werden. Für die Zeit von Ende Juni bis Anfang August lag bei SARS-CoV-2 der Anteil positiver Tests bei 0 %, für die Zeit ab der 40. KW 2019 bei gerade mal bei 0,6 %. Den Gegensatz bilden die Rhinoviren ( gewöhnliche Erkältungsviren), deren Anteil positiver Tests im zuerst genannten Zeitraum stark angestiegen ist ( Arbeitsgemeinschaft Influenza RKI 2020). Prof. Bhakdi führt den Anstieg bei den Rhinoviren auf den verstärkten Gebrauch der Gesichtsmasken zurück, die es nicht mehr zu lasssen, das Rhinovirus einfach auszuniesen ( Bhakdi 2020 ).

Der Berliner Innensenator hatte das Verbot der Berliner Anti-Coronademo Ende August d. J. mit dem Gesundheitsschutz begründet, den er höher bewertet habe als die Demonstrationsfreiheit. Das Berliner OVG hat das Verbot im Berufungsverfahren dann aufgehoben, allerdings unter der Auflage, das Abstandsgebot von 1, 5 m einzuhalten.. Die oben angeführten Coronadaten über die weitgehende Stagnation bei der Anzahl der „Infizierten“ und die minimalen Erkrankungs- und Sterbezahlen zeigen freilich, dass die Gesundheit in Deutschland gegen Corona keines besonderen zusätzlichen Schutzes bedarf, weder durch Demonstrationsverbote noch durch Demonstrationsauflagen.

Die mit den drei Kurven transportierten Informationen über das epidemische Geschehen in Deutschland weisen auf Entwarnung hin. Sie sollten zu einer Aufhebung sämtlicher Coronabeschränkungen führen. Wie es sich für eine funktionierende Demokratie gehört, sollte der Aufhebung vorausgehen ein intensiver wissenschaftlicher, politischer und zivilgesellschaftlicher Diskussionsprozess über ihre Voraussetzungen. Für den wissenschaftlichen Diskurs ideal wäre ein Streitgespräch zwischen den maßgeblichen Experten Drosten und Wieler auf der einen Seite und Bhakdi und Wodarg auf der anderen Seite, welches von ARD und ZDF gemeinsam übertragen würde.

Auf diese Weise würde Corona  die Chance geben, den in Deutschland seit langem vermachteten und  formalisierten politischen Willensbildungsprozess, dessen entdemokratisierende Wirkung vor allem unter den besonderen Bedingungen einer Großen Koalition sich verfestigt, je länger sie andauert, mit einem neuen demokratischen Geist zu erfüllen, der das Volk inklusive der in ihm wirkenden Experten stärker in die Entscheidungen einbezieht. Eine Entscheidung, wie der die gesamte  Gesellschaft in Narkose versetzende Lockdownbeschluss vom 23. März,  welche von narzistisch ihrem Machttrieb folgenden Politikern erkennbar ohne empirische Grundlage und ohne das erforderliche Sachwissen getroffen wurde, ist das Zerrbild einer parlamentarischen Demokratie.

Es gibt seit kurzem aber erfreulicherweise Tendenzen, dass die politische Betonmauer der  chronisch Corona-Besorgten zu bröckeln beginnt. Und zwar im Rahmen der parlamentarischen Demokratie. Das Handelsblatt berichtet, dass die Frage, wie künftig mit dem Coronaproblem umzugehen sei, die  Union spalte. Auf der einen Seite steht nach wie vor der alarmistische, von Sachkenntnis nicht beschwerte Corona-Lautsprecher Markus Söder: „Das Virus ist wieder voll da“. Auf der anderen Seite steht der CDU-Parteivize Thomas Strobl: „Wir haben ( …) sinkende Zahlen bei den belegten Intensivbetten – und zwar auf einem sehr, sehr niedrigen Niveau weiter sinkend“. Da es nicht die Hoffnung gebe, ohne das Virus leben zu können, müsse man weg kommen vom akuten Krisenmanagement. Auch die MP Volker Bouffier und Armin Laschet plädieren für mehr Gelassenheit und Besonnenheit im Umgang mit Corona ( Handelsblatt vom 31. 8. 2020, S.12  ).

Dem gegenüber geben in der SPD offenbar die Corona-Betonköpfe weiterhin den Ton an. Der Ausspruch der Co-Parteivorsitzenden Saskia Esken, gemünzt auf die Anti-Coronademonstranten, von den „Covitidioten“ ging durch die Medien. Angesichts der weitgehenden Harmlosigkeit des  Coronavirus, die durch harte Daten nicht nur in diesem Artikel belegt ist und die Esken offensichtlich nicht kennt, liegt es eigentlich nahe, das Kompliment direkt an Esken zurückzugeben. Etwas galanter, aber genauso zutreffend wäre ihre Kennzeichnung als „Corona-Ignorantin“ oder „Covit-Unwissende“.

Noch einen drauf auf den Ausspruch der Parteivorsitzenden setzte der Hardliner-Beschluss des Berliner Senats vom 1. September d. J., der für alle Demonstrationen künftig das Tragen von Masken vorschreibt. Der Beschluss dürfte in die Rechtsform einer Rechtsverordnung gegossen werden. Für die Veranstalter künftiger Anti-Coronademos in Berlin, welche die Maske vermeiden wollen,   ergibt sich damit die Notwendigkeit, ein Normenkontrollverfahren gem. § 47 VwGO gegen die Rechtsverordnung beim OVG Berlin-Brandenburg einzuleiten, welches mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung kombiniert werden kann.

Die Verpflichtung zum Tragen einer Maske bei Demonstrationen stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar, welches aus den Artt. 2 Abs. 1 und 1 Abs. 1 GG hergeleitet werden kann. Die Verpflichtung zur  Verdeckung des Gesichts zur Hälfte stellt schon für sich genommen einen Eingriff dar, sie zwingt den Maskenträger zu einer Verkleidung im Stil eines Bankräubers. Hinzu kommen Störungen des Wohlbefindens und nicht selten gesundheitliche Beeinträchtigungen. Das Besondere des Eingriffs im Fall des auf Anti-Coronademos gemünzten Senatsbeschlusses besteht in der Verpflichtung zur Vornahme einer Handlung, deren Vermeidung gerade das Demonstrationsziel ist. Das erhöht die Intensität des Eingriffs deutlich. Seine verfassungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich wie immer nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz mit seinen drei Elementen der Geeignetheit, der Erforderlichkeit und der Zweck/Mittelproportionalität des Eingriffs.

Bei der Statuierung der Maskenpflicht steht dem Verordnungsgeber, weil diese Pflicht in den personalen Kernbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts intensiv eingreift, keine Einschätzungsprärogative  bezüglich des Vorliegens der Voraussetzungen der Verhältnismäßigkeit zu. Gegen die Geeignetheit spricht u.a. die oben geschilderte Feststellung der CIDM.online, dass die allgemeine Einführung der Maskenpflicht am 27. April keinen Covit-19-Effekt gehabt habe. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass es sogar nach Meinung des RKI keinen wissenschaftlichen Nachweis für die Schutzfunktion  der gewöhnlichen Stoffmaske gibt. Hinzu kommt, dass die Poren  der einfachen Stoffmaske doppelt so groß wie das Coronavirus sind, so dass dieses die Maske ungehindert durchdringen kann ( näher zum Sachstand Reiss. Bhakdi 2020, 64 ff). Sogar der Corona-Hardliner Karl Lauterbach hat kürzlich bei Markus Lanz ( Sendung vom 13. 8. d. J. ) den einfachen Masken keine Wirksamkeit zugesprochen.

Auch die  Erforderlichkeit ist nicht gegeben, Zunächst aus dem generellen Grund, dass SARS-CoV-2 u. a. gem. der in der Heinsbergstudie festgestellten geringen Letalitätsrate von 0, 37 % nur die Gesundheitsschädlichkeit eines mittelstarken Grippevirus hat, gegen dessen Wirkung noch niemals besondere staatliche Schutzvorschrften erlassen worden sind. Bezogen auf die gegenwärtigen besonderen Verhältnisse in Deutschland zeigen die oben anhand der Kurven dargelegten Daten ebenfalls die insgesamt nicht sehr hohe Gefährlichkeit des Coronavirus.

Angesichts dieser Sach- und Rechtslage erübrigt sich die Prüfung der Zweck/Mittel-Proportionalität der Maskenpflicht als des dritten Elements  des Verhältnismäßigkeitsgrudsatzes. Ein gegen die Maskenpflicht gerichtetes Normenkontrollverfahren hat gute Aussichten auf Erfolg.

 

 

Quellenverzeichnis:

 

Bhakdi, Sucharit ( 2020 ) : Video von Boris Reitschuster vom 17. 8. ( inzwischen gelöscht).

Nahamowitz, Peter ( 2020 ) : Sechs kurze Begründungen für die Verfassungswidrigkeit des Shutdown in Deutschland, EIKE-Publikation vom 17. 5.

Reiss, Karin, Bhakdi, Sucharit ( 2020 ) : Corona Fehlalarm ?, Berlin.

 

Zum Autor:

Der Autor war Prof. für öffentliches Wirtschafts- und Finanzrecht sowie Politikwissenschaft am Fachbereich Rechtswissenschaft der Leibniz Universität Hannover, Er ist seit 2007 im Ruhestand.

 

Anhang

Anhang

Ich habe im Anhang die Selbstbeschreibung dieser Corona-kritischen, direkt aus der Wirtschaft kommenden Initiative aufgeführt. Sie wirft u.a. ein Schlaglicht auf die von Beginn an bestehende Voreingenommenheit der Politik gegen alternative Vorstellungen zu einer Politik des Lockdown.