Analyse, Kritik und Hintergründe des Klima-Paradigmas

Das Buch „Das Klima-Paradigma: Kritik und Hintergründe. Versuch einer Metaanalyse.“ wurde bereits am 20.10.2020  im Blog die kalte Sonne mit einer Kurzbeschreibung und dem ausführlichen Inhaltsverzeichnis vorgestellt. Nach Auffassung des Autors könnte das Buch als Ergänzung zu dem fast gleichzeitig erschienenen Buch „Unerwünschte Wahrheiten: Was Sie über den Klimawandel wissen sollten“ dienen insofern, als das Thema in einen größeren und übergeordneten Zusammenhang gestellt wird: im Rahmen der Wissenschaftstheorie, der politischen Hintergründe und der psychologischen Strategien der Meinungsbildung und -manipulation. Die strittigen klimatologischen Fragen werden auch diskutiert – sogar mit Hinweis auf einige weniger bekannte Fakten –, aber zur Vertiefung ist auf jeden Fall „Unerwünschte Wahrheiten“ zu empfehlen.

Anlaß zu der Studie war für den Autor die überraschende Beobachtung, daß frühere Arbeitskollegen, durchwegs diplomierte bzw. promovierte Naturwissenschaftler, vorwiegend Physiker, das offizielle (d.h. vom IPCC, den Leitmedien und der Regierung vertretenen) „strikte Klimaparadigma“ i.w. als zutreffend akzeptierten und nicht grundsätzlich in Frage stellten. Es ist schon zu verwundern: in ihrem Fach oft ganz hervorragend, aber anscheinend nicht bereit, das messerscharfe Denken, die Fähigkeit zu Kritik und kritischer Distanz bei ihrer täglichen Arbeit auf allgemeine Themen der Medienberichterstattung und der Politik zu übertragen. Das mag zum einen damit zusammenhängen, daß Physiker heute immer mehr in der virtuellen Realität ihrer Theorien und Simulationsprogrammsysteme zuhause sind, zum andern im Studium kaum mehr logische Propädeutik [1], Methodologie und wissenschaftstheoretische Grundlagen [2] eingeübt werden. Schließlich stellt die (schon seit langem reduzierte Allgemein-)Bildung der sogenannten Gebildeten keinerlei Schutzschild mehr gegen die in der Informationsindustrie der Medien und politischen Propaganda verwendeten raffinierten Methoden der angewandten Psychologie dar. [5]

Der Begriff „Paradigma“ wurde bewußt in Abgrenzung zu „Theorie“ oder „Hypothese“ gewählt, um herauszuheben, daß es sich hierbei um eine Überschneidung von Naturwissenschaft, Politik, Medien und Ideologie und somit um ein vielfältiges soziologisches Phänomen handelt, in Anlehnung an den Wissenschaftshistoriker Thomas Kuhn [3], der Paradigma im soziologischen Sinn als „die ganze Konstellation von Meinungen, Werten, Methoden usw., die von den Mitgliedern einer gegebenen Gemeinschaft geteilt werden„, definiert hat.

In ähnlicher Weise könnte man auch von einem „Corona-Paradigma“ sprechen. Beiden ist gemeinsam die Kopplung von Sachebene und Handlungsebene, von Wissenschaft und Politik, wobei politische Entscheidungen so tief in die Wirtschaft, das Sozialleben und die Privatsphäre eingreifen, daß deren Verhältnis- und Verfassungsmäßigkeit bereits von Fachjuristen in Zweifel gezogen wurde. Dabei ist die Wissenschaft nicht mehr durchwegs „normal“, im Sinne reinen Erkenntnisgewinns, sondern „postnormal“, d. h. zunehmend im Griff politischer und wirtschaftlicher Interessen.

Aus Sicht des Autors haben sich zur nüchternen Beurteilung drei Kriterien bzw. Fragestellungen bewährt:

1.  „die herrschende Meinung ist die Meinung der Herrschenden“ (wird Karl Marx zugeschrieben);

2.  wird das Prinzip „audiatur et altera pars“ (es soll auch die andere Seite gehört werden) gröblich verletzt?; und

3.  „cui bono?“ (wer profitiert davon?).

Die vierfache Kritik des Autors betrifft:

1. den Reduktionismus, erstens die Hauptprobleme unserer Welt auf das Klima zu reduzieren und dabei u.U. schwerwiegendere Probleme in den Hintergrund zu rücken,  und

2. den Klimawandel kausal fast ausschließlich auf das Treibhausgas Kohlenstoffdioxid zurückzuführen;

3. die Intoleranz und Arroganz, mit der die Klimadiskussion als „settled“ (abgeschlossen) vertreten und abweichende Meinungen mit dem Etikett „Klimaleugner“ diskreditiert werden;

4. die überstürzte planwirtschaftliche „Klimapolitik“, die immense Kosten verursacht, aber zum Scheitern verurteilt ist.

Immer dann, wenn man Theorien, Paradigmen, Behauptungen, etc. vor sich hat und man entscheiden will, inwieweit es sich um wissenschaftlich Solides handelt, dann sind Abgrenzungskriterien der Wissenschaftstheorie angebracht.

Und in der Tat: Wenn man wissenschaftstheoretische Kriterien wie Konsistenz (Fehlen von Widersprüchen und Zirkelschlüssen), prinzipielle Falsifizierbarkeit, Validierung, Prognosefähigheit,  Ergebnisoffenheit u.a. ansetzt, dann kommen starke Zweifel an der Wissenschaftlichkeit des strikten Klimaparadigmas auf. Dieses zeigt vielmehr doktrinäre Züge, und zwar den Charakter einer pseudo-religiösen Doktrin mit ähnlichen Erscheinungsformen wie „Heiligen“ (Greta Thunberg), „Pilgerfahrten und Prozessionen“ (Fridays for Future), „Konzilen“ (Klimagipfeltreffen und Klimaverträge), „Untergangspropheten und Inquisitoren“ (Al Gore, Schellnhuber und Rahmstorf).

Der Autor schlägt als Alternative ein offenes Klimaparadigma vor, welches von den unwissenschaftlichen und  doktrinären Zügen des offiziellen „strikten“ Paradigmas gereinigt ist. Dieses „offene Klimaparadigma“ streitet zwar einen menschenverursachten Klimaeinfluß nicht ab, bewertet diesen aber auf Grund des noch nicht endgültig geklärten quantitativen Anteils nicht dogmatisch als dominierend gegenüber den natürlichen Anteilen; insbesondere legt es sich nicht auf ein monokausales Erklärungsmodell basierend allein auf Kohlenstoffdioxid fest, sondern ist offen für die unvoreingenommene Berücksichtigung auch anderer Einflußphänomene, wie z.B. Aktivitätsschwankungen der Sonne und ozeanische Zyklen, u.a. In diesem Sinne ist das offene Klimaparadigma in sich konsistent und wissenschafts-theoretisch solide. Dem offenen Klimaparadigma kommt die Sicht von Vahrenholt/Lüning in „Die kalte Sonne“ und „Unerwünschte Wahrheiten“ nahe. Ein Unterschied besteht nur darin, daß das offene Paradigma im streng wissen-schafts- und erkenntnstheoretischen Sinn nicht von festen „Wahrheiten“ spricht, denn es muß prinzipiell offen bleiben für die Möglichkeit neuerer Erkenntnisse und Revisionen bisher als „wahr“ vermuteter Einsichten.

Das Buch enthält ein Kapitel „Wissenschaftlichkeit des (strikten) Klimparadigmas?“, in dem u.a. die Behauptungen der Einmaligkeit der Schnelligkeit und des Ausmaßes der Klimaerwärmung, der angeblichen Zunahme von Extremwetterereignissen, der Gefährlichkeit des Meeresspiegelanstiegs und Abtauens der Gletscher und des Permafrostbodens, etc. in Frage gestellt und auf widerlegende Fakten aus der Fachliteratur Bezug genommen werden. Leider konnte das erst kürzlich erschienene Fachbuch „Unerwünschte Wahrheiten“ nicht mehr berücksichtigt werden. Es ist sehr zu empfehlen, dieses zu den genannten Fragen zusätzlich als kompetente Quelle zu Rate zu ziehen.

Seiner Kritik stellt der Autor drei konstruktive Forderungen entgegen:

1. Rückbesinnung auf wissenschaftsethische Grundsätze statt doktrinärer Ausgrenzung;

2. systemisch-holistische statt reduktionistische Sichtweise;

3. mehr ökologische statt rein technokratische Lösungsansätze.

Systemisch-holistisch gesehen sind die wesentlichen Problemkomplexe unserer Welt: die immer noch wachsende Überbevölkerung, die Ausbeutung und Erschöpfung der Ressourcen durch verschwenderische Wachstumswirtschaft, die Umweltzerstörung und die massenhafte Ausrottung von Tier- und Pflanzenarten und Ökosystemen. Diese Weltprobleme werden im Buch auch in angemessener Kürze behandelt, da sie durch die einseitige Konzentration auf das Klima sonst immer mehr aus dem Blick verschwinden.

Das strikte Klimaparadigma wird von Medien und Politikern mit psychologischen Mitteln in die Köpfe der Menschen eingepflanzt (Stichworte: Framing, Astroturfing, Angstmache, instrumenteller Moralismus, Gleichrichtung der Medien, Grünwäsche, etc.). Die über-politischen Hintergründe, aktuell auch unterstrichen durch die Corona-Krise, aber geben zu dem starken Verdacht Anlaß, daß es den Vertretern des Klima-(bzw. Pandemie-)alarmismus weniger um eine „Rettung“ des Klimas (bzw. der Menschen) geht als um die Durchsetzung einer dirigistischen „Großen Transformation“ der gesamten Gesellschaft.

Das sind „postdemokratische“ Verhältnisse, wo die Rangfolge – das Volk ist Souverän und die gewählten Politiker sind dem Souverän Rechenschaft schuldig – auf den Kopf gestellt ist.

Dies muß man auch bei der Klimadebatte und –politik im Auge behalten. Selbst wissenschaftlich fundierte Auffassungen, die nicht auf der Linie des offiziellen Paradigmas liegen, werden entweder ignoriert oder mit dem Stigma „Klimaleugner“ diffamiert.

Auf dem unsicheren Boden des „postfaktischen“ Konstrukts einer auf „postnormale“ Wissenschaft gestützten „Klimakrise“ soll aber mit „postdemokratischen“ Mitteln eine „Klimapolitik“ zusammen mit einer großen gesellschaftlichen Umwälzung durchgesetzt werden.

Bedächtiges Handeln auf der Grundlage vernetzten Denkens, das verantwortungsethisch und ökonomisch sämtliche Kol-lateralwirkungen und Spätfolgen einbezieht, ist unerläßlich, um der Spirale der „Logik des Mißlingens“ (Dörner [4]) zu entgehen, in die vor allem die deutsche „Energiewende“-Politik verfangen ist.  Entsprechend sind Maßnahmen sowohl zur Anpassung an unvermeidliche Klimaänderungen (zu der nicht nur Wärme-, sondern auch Kältephasen gehören), als auch zur Vermeidung von Umweltschädigungen und Ressourcenerschöpfung notwendig. Einige Leitlinien als einzuhaltendes „ökologisches Minimum“ werden vorgeschlagen.

Der Autor vertritt die These: Das Klima ist nicht das Weltproblem Nummer eins, sondern allenfalls ein die globale Krise verschärfendes Teilproblem. Die aufgehäuften Weltprobleme sind riesig, aber sie lassen sich weder allein auf eine „Klimakrise“ reduzieren, noch durch eine einseitige Politik der „Klimarettung“ lösen.

Die umfangreichen Recherchen des Autors umfassen weit über 500 Quellen – Bücher, Fachpublikationen, Videos und Zeitschriftenartikel –, die thematisch gegliedert und zum großen Teil, allerdings nur in der E-Buch-Version, direkt über Internet-Hyperlinks zugänglich sind und zur weiteren Vertiefung anregen sollen. (funktioniert z.Zt. in der bei Thalia verfügbaren Version, aber noch nicht bei Amazon)

Die Recherchen führten auch zu einigen i.a. weniger bekannten Fakten:

Z.B. gibt es nicht nur die eine Hockeystick-Kurve von Michael Mann et al, sondern eine ganze Reihe solcher Hockeystick-Kurvenverläufe, die dadurch zustande kommen, daß die aus Proxydaten von Eisbohrkernen gewonnenen CO2-Konzentrationen und daraus abgeleiteten Temperaturwerte früherer Zeiten meßtechnisch bedingt zu niedrig sind und daher nach Anstückelung in neuerer Zeit direkt gemessener Daten der Anstieg überbetont erscheinen muß. Darauf hat der Forscher Jaworowski hingewiesen, wie er auch einen der größten Betrugsskandale aufgedeckt hat, nämlich die willkürliche Umdatierung von Eiskerndaten um 83 Jahre, damit sie nicht der vorgegebenen Doktrin widersprechen.

Ein weiteres Beispiel stammt von dem schwedischen Meeresspiegelforscher Prof. Mörner: auf einer Malediven-Insel die absichtliche Beseitigung eines offenkundigen Beweisstücks (ein seit Jahrzehnten stehengebliebener Baum) dafür, daß die Malediven keineswegs durch alarmierenden Meeresspiegelanstieg gefährdet sind.

Wenig bekannt dürfte auch das Konzept der „positiven Fußabdrucks“ der C2C-Denkschule (C2C = „cradle-to-cradle“) sein – der sich schon Industrieunternehmen angeschlossen haben –, mit dem ganz an der Ökologie orientierten Leitbild und Ziel einer Wirtschaft mit geschlossenen Stoffkreisläufen, in denen möglichst überhaupt keine nutzlosen Abfälle mehr vorkommen.

Da der Schwerpunkt des Buchs in der Analyse der Hintergründe liegt, wurde die Behandlung konkreter Lösungsansätze weitgehend ausgeklammert. Diese Lücke läßt sich großenteils füllen durch das Kapitel IX: Energie für eine nachhaltige Zukunft in „Unerwünschte Wahrheiten“, wo u.a. die Wasserstofftechnologien und die neue Generation der Kernenergietechnologie, gekennzeichnet durch die Rückführung des Brennstoffmülls in den Brennstoffkreislauf, verständlich erklärt werden.

Somit kann „Das Klima-Paradigma“ einerseits als Ergänzung zu „Unerwünschte Wahrheiten“ gelesen werden, und umgekehrt empfiehlt sich letzteres zur Ergänzung und Vertiefung des ersteren.

Literaturhinweise:

[1] Kamlah/ Lorenzen (1996 ff.): Logische Propädeutik, Vorschule des vernünftigen Redens,

[2] Bunge/ Mahner (2004): Über die Natur der Dinge. Materialismus und Wissenschaft,
(Kap. 6.2  Die Charakterisierung von Wissenschaft)

[3] Thomas Kuhn (10. Aufl., 1989): Die Struktur wissenschaftlicher Revolutionen,

[4] Dietrich Dörner (15. Aufl. 2018): Die Logik des Mißlingens. Strategisches Denken in komplexen Situationen.

[5] Daniele Ganser: Propaganda – Wie unsere Gedanken und Gefühle gelenkt werden,
Vortrag (am 10.03.2019 in Berlin): https://www.youtube.com/watch?v=ooM3rrBoiBA

 

Das Buch Das Klima-Paradigma: Kritik und Hintergründe. Versuch einer Metaanalyse des Autors ist als Taschenbuch (€ 9,80) und gebundene Ausgabe (16,80) erhältlich

Der Beitrag erschien zuerst bei „Die kalte Sonne“ hier




Klimawandel – Fakten beweisen: keine Erd-Erwärmung infolge CO2–Emissionen

Die offizielle Klimapolitik hat das Ziel ,unsere’ CO2-Emissionen zu begrenzen, um da­durch eine weitere Erderwärmung zu vermeiden, denn CO2 soll angeblich den Treibhaus­effekt ver­stärken. Das Modell vom anthropogen verursachten Klimawandel beruht auf Kli­masimulatio­nen. Beweise fehlen, die Fakten widerlegen das Modell.

Das IPPC hat schon früh betont, dass Voraussagen zum Klima nicht möglich sind, denn es ist ein chaotisches nichtlineares System mit sehr vielen Einflussfaktoren. Inzwi­schen hat die re­ale Entwick­lung die Richtigkeit dieser IPCC-Beurteilung bestätigt: die Vor­aussagen ha­ben sich nicht erfüllt – ein unbezweifelbarer Be­weis wurde nicht erbracht. Das Gegenteil hat statt gefunden: Erwärmungen vor CO2-Emissionen, Abkühlungen trotz CO2-Emissionen. Die Klimapolitik wurde trotzdem nicht geändert. Die wesentlichen Fakten und Folgerungen wer­den deshalb hier noch mal zu­sammengefasst und in den Anla­gen 1 EW VHS Bever CO2 Anl 1 2019 C und 2 EW VHS Bever CO2 Anl 2 2019 Cillustriert.

Zusammenfassung der Fakten und Folgerungen 

  • Während das regierungsamtlich verordnete Modell vom anthropogen verursachten Kli­mawandel all­gemein geglaubt wird und als Richtlinie für Regierungsbeschlüsse gilt, be­weisen die Fakten das Ge­genteil – die periodischen Strahlungszyklen und Änderun­gen der Bahnparameter verursa­chen ständig Klimawechsel.
  • Änderungen von einigen Zehntel Grad sind übliche Temperaturschwankungen aber noch kein
  • Die Messungen zeigen,
  • dass es Warmzeiten vor ‚unseren’ CO2-Emissionen gab und Ab­kühlun­gen trotz dieser Emissionen, die sogar länger andauerten als die Warmpha­sen.
  • Während des Mittelalterlichen Klimaoptimums gab es noch kein industrielles CO2, aber Ackerbau in Grönland, Weinanbau in England, Veilchen zu Weihnachten und Kirschen im März.
  • Die Ursache kommt vor der Wirkung: In allen Hochgebirgen begann die Gletscher­schmelze mit der Rückerwärmung nach der Klei­nen Eiszeit um 1860, also 80 Jahre vor Beginn der industriellen CO2-Emissionen.
  • Die Temperaturganglinien zeigen schnellere und stärkere Änderungen in vorindustriel­ler Zeit, also vor ‚unseren’ CO2-Emissionen.
  • Kürzlich gefällte Bäume zeigen für die letzten Jahrzehnte engere Jahresringe, also kühle­res Klima, als für die vorhergehenden.
  • Für die Analyse von mittel- und langfristigen Änderungen sindLangzeit-Messwerte erfor­derlich. Sie werden im Internet  an­geboten, z.B. in  de. Ihre Daten von 82 Stationen wurden ausgewertet und deren Ganglinien hergestellt. Anlage 1 zeigt auf Seite 2 exemplarisch die Gangli­nien der sieben ältesten Datensätze. Man erkennt kurzfristige und örtlich begrenzte Temperaturänderungen. Wirkliche Klimawandel, die in mehreren Ganglinien an gleichzeitigen Erwärmungen oder Abkühlungen zu erken­nen wären, wur­den nicht registriert.
  • Wie in Anlage 2 aus 4) zitiert , betrug der CO2-Anteil vor dem Beginn unserer industrie-bedingten CO2-Emissionen ca. 0,028%. Gegenwärtig beträgt er – emissionsbe­dingt – ca. 0,04%, ist also um 0,012% gestiegen. Dieser Anstieg hat die Temperatur um 0,2°C  er­höht, was praktisch bedeutungslos ist. Weiterhin gilt die Feststellung aus Frankes Lexikon der Physik von 1959: „CO2 ist als Klimagas bedeutungslos“  
  • Der von den Menschen erzeugte Anteil am Naturkreislauf des CO2 ist mini­mal. Er ist klei­ner als die Menge der Entgasungen aus Vulkanen und Förderschloten am Meeres­boden, die zeitlich und örtlich wechseln­. Auch diese Wechsel sind eine irdi­sche Nor­malität – und nicht durch den Menschen beeinflussbar. Beispiel: der Ätna liefert z.Zt. jährlich ca. 13 Millionen Tonnen. Wie lange das schon geschieht und wie lange das noch andauern wird,  ist unbekannt.
  • Diese Wechsel wirken sich auch auf das Klima aus.Genaue Berechnun­gen der Auswir­kungen sind wegen der ständigen Veränderungen nicht möglich.
  • CO2 ist mittels Photosynthese der Grundbaustein der Nahrungsmittel – ohne CO2 kein Le­ben! Steigender CO2-Gehalt sollte begrüßt werden, denn er ergibt reichere Ernten, die für die wachsende Erdbevölkerung benötigt werden! Mit einem gegenwärtigen CO2-Anteil an der Atmosphäre von ca. 0,04% ist die Erde nicht mehr allzu weit entfernt von dem für das Weiterleben unserer Biosphäre benötigten Anteil von ca. 0,015%  Wir nähern uns also der Existenzgrenze. Damit die Biosphäre erhalten bleibt, brauchen wir mehr CO2, nicht weniger.

 

Zum Schluss: Warum sollte die Biosphäre leiden wenn – diesmal –  wir den CO2-Gehalt der Atmosphäre vergrößern, beispielsweise durch unsere Emissionen?  Beispiele aus der Erd-geschichte zeigen, dass die Biosphäre auch solche Änderungen verkraften würde. Wie die Grafik in Anlage 2 zeigt, war der CO2-Gehalt der Atmosphäre fast immer sehr viel grö­ßer als heute, z.B. betrug er vor 500 Mill. Jahren 18% und vor 100 Mill. noch 4%. Beide haben der Bio­sphäre genutzt:  z.B. lieferten ihre Urwälder das Holz aus dem dann unsere Kohle entstand. Umgekehrt haben hohe CO2-Gehalte auch Eiszeiten nicht verhindert. Trotz größerer CO2-Gehalte reichten in früheren Eiszeiten die Gletscher der Arktis auch bis in den heutigen Mittelmeer-Raum. Wirkliche Klimawandel werden durch Änderungen der Bahnpa­rameter und der Strahlungszyklen verursacht und beide agieren unabhängig wie Vulkane und Erdbeben.

5) J. F. Eichner, E. Koscielny-Bunde, A. Bunde, S. Havlin and H.-J. Schellnhuber:Power-law persistence and trends in the atmosphere: A detailed study of long temperature records

PHYSICAL REVIEW E 68, 046133 ~2003!

Die Klima- und CO2-Geschichte der Erde ist 4,5 Mrd. Jahre alt, und wer die Entwicklung des Klimas auf der Grundlage der Daten von nur 130 Jahren beurteilt, ist ahnungslos oder handelt zweckbestimmt. Alte Wetterberichte, die 994 beginnen, verzeichnen für das Mittelalter besonders viele sehr heiße Jahre. Einige Beispiele (aus Das schöne Allgäu, Heft 4, 2007):

1185 – Der Winter war mild, das Getreide war im Mai und der Wein im August reif.

1186 – Im Januar blühten die Gärten, im Februar trugen die Apfelbäume Früchte.

1229 – Der Winter war mild. Zu Weihnachten blühten die Veilchen

1241 – Im März wurden bereits Kirschen feilgeboten.




„EEG-Windräder als ÖFFENTLICHE SICHERHEIT“ – Minister Altmaiers Harakiri, ergebnisoffen betrachtet

EINLEITUNG

Wenn Gesetzentwürfe aus der deutschen Bundesregierung vorgelegt werden, dann haben daran fast immer, bereits eine Menge Personen und Institutionen mitgeschrieben, mitgewerkelt und mitgeklüngelt. Dies offen wie auch in sehr versteckten Formen. Sowas nennt man „Lobbyarbeit“ und ist allgemeinen in etwa so akzeptiert, wie die unvermeidliche jährliche Grippewelle im Winter. So wurden auch Steuergesetze, anstatt von Ministeriumsmitarbeitern, sogar bereits von Bankenvertretern mitgestaltet und ausformuliert, was z.B. bei den aktuellen Betrugs-Anklagen im Bereich „Cum Ex“, eine Menge Zündstoff in die Gerichtsverfahren bringt. Hier sollen nun aber gemäß Herrn Altmeiers Ministerwunsch zu einer Novelle des „Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ (EEG), enorm weitgehende Formulierungen eingesetzt werden, über deren Auswirkungen und Folgen, wohl auch der Herr Bundesminister für Wirtschaft, sich nicht wirklich vollständig bewußt sein dürfte. Daher soll diese Zusammenstellung das Ganze einmal so möglichst umfassend beleuchten, daß Herrr Altmaier (CDU) danach vielleicht ansatzweise versteht, daß diese Sache ihn letztendlich womöglich sogar noch den geliebten Ministerposten kosten kann.

EINLEITUNGS-LOB

Grundsätzlich muß man aber erst einmal jeden Minister und jede Ministerin loben, die sich Gedanken und Sorgen um „Öffentliches Interesse“ und erst recht gar um die „Öffentliche Sicherheit“ machen! Das ist zwar eigentlich ihre ureigene Verpflichtung durch den geleisteten Diensteid, wird aber dennoch heutzutage schon beim steuerzahlenden Normalbürger, subjektiv eher als Ausnahme empfunden. Herr Altmaier muß hier also zunächst mal gelobt werden, daß der sich demnach Gedanken um die „Öffentliche Sicherheit“ gerade zur Stromversorgung macht. Wenn die Politik nämlich darauf hinsteuern wird, daß Deutschland überregionale Dunkelflauten erhält, wird dies nicht ohne poltische Konsequenzen, Mitschuldfragen und Sündenbocksuchen ablaufen.

TEXT-ENTWURF EEG-NOVELLE – § 1

Betrachten wir nun den Text des angedachten neuen §1 des künftigen EEGs:

…»Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.«…

BETROFFENE BEREICHE – TECHNIK UND RECHTSPRECHUNG

Damit gemeinte „Anlagen“ sind demnach enorm unterschiedliche Dinge. Windkraftanlagen, Photovoltaik-Solarmodule, Wasserkraftwerke an Flüssen, Pumpspeicher- und Speicherseen mit Talsperren, Wasserstofftechnische Anlagen und übergeleitet sinngemäß auch neue Stromtrassen für die Weiterleitung. Wenn diese „Anlagen“ damit allesamt und plötzlich, auf ein Level einer „öffentlichen Sicherheit“ hochgestuft werden, dann hat dies erhebliche Auswirkungen auf Genehmigungen, Rechtsprechungen dazu und macht mit einem Schlag auch unzählige existierende Gerichtsurteile aus früheren Verfahren hinfällig. Dies hebelt damit auch gewisse höchstricherliche Urteile aus, auf die sich unzählige Verwaltungsvorgänge als Rahmenrichtlinien beziehen und legitimieren. Dies zieht sich aber derart tief in die Details, daß der Herr Minister Altmaier, gewiß nicht wußte, daß damit auch künftige Verfahren der Staatsanwaltschaften in Todesdelikten, unerwartet betroffen sein werden. Doch betrachten wir nun mal Punkt für Punkt und sichten dazu zugängliche Quellen.

NETZSTABILITÄT

Wenn völlig unterschiedliche Anlagen aus dem Bereich der „erneuerbaren Energien“ (ab hier „EE“ genannt) per §1 faktisch gleichermaßen und pauschal, zu Dingen der „öffentlichen Sicherheit“ zusammengefaßt werden, fehlt jede notwendige Differenzierung. Während etwa die deutschen Wasserkraftwerke an Flüssen, durchaus einen gewissen Anteil an der Netzstabilität haben, wird dies für die derzeit ca. 30.000 deutschen Windräder, von der Bundesnetzagentur, aktuell mit nur 1% angegeben. Die unzähligen Solardächer mit PV sogar nur zu 0%! Diese Zusammenstellung ist in den beiden Anlagen „Aussagen der BNetzA…“ und „Alwin_Burgholte_Stromversorgung…“ (Aussagen der BNetzA zur Netzstabilität Alwin_Burgholte_Stromversorgung_ heute_–_und_morgen_Fußzeilen ) zusammengefaßt. Autor ist Prof. Alwin Burgholte in Wilhelmshaven. Sollte das neue EEG also so, wie im Entwurf, Windkraftanlagen als künftige Bestandteile der „Öffentlichen Sicherheit“ einstufen, zerstört dies eine über mehr als 25 Jahre lang gewachsene Genehmigungs- und Rechtsprechungspraxis, mit einer technisch-physikalisch unhaltbaren Grundlage. Dann könnten oder müßten sogar Energieversorgungsunternehmen auch entsprechende Netzstabilitäts-Regelungen für Steinkohle- und Braunkohle-Kraftwerke, für Gaskraftwerke und womöglich sogar für Kernkraftwerke stellen und gerichtlich erstreiten.

NATURSCHUTZ- UND UMWELTSCHUTZGESETZGEBUNG ALLGEMEIN

Die vorgesehene EEG-Neuformulierung, würde mit einem Schlag sämtliche bisherigen Regelungen und Urteilsfindungen zu Naturschutz und Umweltschutz bei der Genehmigung von Windkraftanlagen, Solarmodulen und Wasserkraftanlagen aufheben. Eine rechtliche „Keule“ mit „Öffentlicher Sicherheit“ schlägt grundsätzlich immer die „nachgeordneten“ Interessen. Einzelthemen davon werden nachstehend noch genannt. Doch bereits auf allgemeiner verfassungsrechtlicher Ebene, führt so eine Gesetzgebung wie geplant, zu einer völligen und im Konkreten auch verwirrenden Umordnung von verschiedenen Rechtsgütern. Naturschutz und Umweltschutz, werden damit nämlich als „hinter der Öffentlichen Sicherheit“ zurückgestuft.

WINDKRAFT-ABSTÄNDE UND LÄRMSCHUTZ

Mit der vorgesehenen EEG-Neufassung, werden sämtliche derzeit gültigen Abstandsregelungen, zwischen Windkraftanlagen und Wohngebieten nachrangig und in neuen Genehmigungsverfahren aufhebbar. Dies gilt damit auch für die bayerische „10H-Regel“ weil die „öffentliche Sicherheit“ als höherwertig zu betrachten ist, als Lärmschutz für Bürger. Dies wäre damit künftig vergleichbar mit dem Lärm von NATO-Düsenjägern, den Anwohner von Militärflugplätzen ja auch erdulden müssen.

WINDKRAFT UND VOGELSCHUTZ, SOWIE FLEDERMAUSSCHUTZ

Die enormen Verluste an Vögeln und Fledermäusen durch Windkraftanlagen, sind seit langer Zeit bekannte Tatsachen. Manchmal wird mit bezahlten und beauftragten Studien seitens der Interessenvertreter für Windenergie versucht, diese Fakten zu relativieren. Mit einer rechtlichen Aufwertung von Windkraftanlagen durch das geplante neue EEG, als Teile der „öffentlichen Sicherheit“ wird der Vogel- und Fledermausschutz jedoch eindeutig abgewertet, wird rechtlich nachrangig und verliert damit seine bisherige Bedeutung für Genehmigungsbehörden und Gerichte. Gleichzeitig aber kollidiert diese EEG-Neufassung dann aber mit diversen bestehenden EU-Vogelschutzrichtlinien. Eine Abwägung zwischen so einem „neuen“ EEG als im „nationalen deutschen Interesse“ und EU-Vogelschutzrecht, könnte nachher jahrelange gerichtliche Verfahren, bis vor den EU-Gerichtshof bedeuten und dort für Deutschlands „nationale Interessen“ durchaus auch mit einer krachenden juristischen Niederlage enden.

WINDKRAFT UND INSEKTENSCHUTZ

Der massive Rückgang bei Zahl der Insekten, ist unbezweifelte Tatsache. Bei all den dazu bisher publizierten Ursachen, fehlen die Verluste durch Rotorschlag, durch Windkraftanlagen bei Insekten. Es besteht aus gegenteiligen Abwägungen, kein wirklich großes Interesse, diese Insektenverluste, gerade durch EEG-Anlagen, näher zu erforschen. Diese sind aber in gewaltiger Größenordnung und viel massiver, als bisher bekannt und meistens publiziert wurde. Die vorgesehene EEG-Neufassung, verschärft noch diesen Insektenrückgang. Jedes weitere Windrad trägt dazu bei. Die Maximalpläne für Windkraftausbauten in ganz Deutschland, vernichten dann damit aber eine immens große Insektenpopulation.

WINKRAFTANLAGEN UND EISWURF SOWIE HAVARIEN

Bereits seit 2002 waren umfangreiche und privat initiierte Sammlungen von normalen Medienberichten ansehbar, daß Bruchstücke von havarierten Windrädern, vor allem von Rotorteilen, erfolgt sind. Zusätzlich ist ein „Eiswurf“ im Winter immer möglich. Dies trotz technischer Maßnahmen wie Rotorblattbeheizung oder Unwucht-Notabschaltungen. Auch havarierende Gondelteile wurden schon registriert. Dabei kam es besonders bei Eiswürfen, auch schon zu Einschlägen in bis zu 700m-Entfernung zum eigentlichen Windrad-Standort. Dies ergab vielfältige Gefahren für Leib und Leben von Menschen, die im Folgeteil näher beschrieben werden und bisher glücklicherweise, auch wegen der zuletzt meist milderen Winter, noch nicht so massiv gefährlich ins Bewußtsein rückten. Die geplanten EEG-Neufassung relativiert dabei die Abwägung der diversen Rechtsgüter, zugunsten einer Art „Duldung“ solcher Gefahren.

WINDKRAFTANLAGEN UND GESUNDHEITSSCHÄDEN & TÖTUNG & STAATSANWÄLTE

Bis zur Texterstellung dieser Zeilen, hat es offenbar bisher noch keinen Schwerverletzten oder gar Getöteten, durch havarierte Windradteile oder Einwürfe dieser Art gegeben. Doch mit zunehmender Menge an Windrädern und deren Konzentration etwa auch an Autobahnen, nimmt diese Gefahr von Jahr zu Jahr zu. Sobald aber ein „Schaden“ als Verletzung oder Tötung von Menschen passiert, muß die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft ein „Verfahren gegen Unbekannt“ einleiten und dies Klären. Wenn also etwas auf der Autobahn A3 am Elzer Berg, zwischen Frankfurt und Köln, ein Eisbrocken von einem dortigen Windrad, auf der ziemlich nahen Autobahn ein Auto trifft und Menschen sterben, wer ist dann als „schuldig“ oder „mitschuldig“ anzusehen? Mußte bereits die jeweilige Genehmigungsbehörde dies ausreichend beachten oder war das dann einfach „hinzunehmen“ als allgemeines bürgerliches Lebensrisiko? Auch jetzt, vor einer EEG-Neuregelung, ist die Thematik sehr heikel und kritisch, nicht nur für die dann zufällig regional für den Unfallort zuständigen Staatsanwälte und Gerichte. Sollte die geplante EE-Novelle aber die „Verursacher“ solcher Tötungen durch Eis- und Teilewurf, dann auch noch als im „nationalen Interesse“ aufwerten, würde die ohnehin schon sehr schwierige und komplexe Rechtslage, noch unübersichtlicher werden und dann garantiert bis auf ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts hinlaufen müssen.

WINDRADBRÄNDE UND HOCHGIFTIGE FASERN

Mindestens 30 Windradbrände, sind seit 2002 herum inzwischen passiert. Keine Feuerwehr kann  Brände in solchen Höhen löschen, was damit nur „kontrolliertes abbrennenlassen“ übrig läßt. Dies wird noch zu etlichen Waldbränden führen. Relativ neu dazu kommen auch Erkenntnisse, daß bei solchen Windradbränden, besonders aus den verbrannten Rotoren und deren Epoxidharzen, eine Unmenge giftiger, gefährlicher und krebserregender „böse Fasern“ auf die Umgebung gelangen. Dieselben giftigen Fasern etwa durch einen Düsenjägerabsturz verursacht, werden dann mit großflächigem Bodenabtrag akkurat abgetragen und auf Giftmülldeponien entsorgt. Passiert diese Fasernverseuchung aber durch einen Windradbrand, wie z.B. am 15.2.2020 in Körle/Nordhessen, dann passiert dort darin offenbar gar nichts. Dann wird direkt auf den Flächen um die Brandstelle, sogar Getreide und Raps angebaut und die Früchte nach der Ernte, wohl ganz normal und unerfaßt wie auch nicht irgendwie untersucht, im Handel verkauft. Sowohl die Gemeinde Körle selbst, als auch der betroffene Landkreis Schwalm-Eder, haben auf erfolgte Meldungen zu einer Vergiftungsgefahr, noch rechtzeitig vor der Aberntung, offenbar NICHTS getan und gar nicht einmal reagiert. Das parallel ebenfalls informierte Bundesumweltamt, erklärte sich für sowas als „nicht zuständig“ und so dürften vergiftete gefährliche Getreide- und Rapsmargen aus dem Brandbereich Körle, ganz normal in den üblichen Handelsumlauf gekommen sein. Mit der geplanten EEG-Neufassung verbessert sich vermutlich das staatliche Ignorieren aber womöglich auch Geheimhalten können, solcher Vorgänge und Vergiftungen, weil in „nationalem Interesse“ anzusehen.

WINDKRAFTANLAGEN UND INFRASCHALL – UNIKLINIK MAINZ

Weltweit wurden diverse Forschungen zu Infraschall bei Windrädern getätigt und ausgewertet. Eine davon ist von der Uniklinik Mainz:

https://mainzund.de/mainzer-studie-infraschall-von-windraedern-kann-die-herzleistung-des-menschen-deutlich-schaedigen/

Doch wenn die Verursacher künftig wegen „nationaler Sicherheit“ quasi faktisch unverzichtbar werden, verlieren solche Bedenken und Probleme natürlich an Bedeutung und werden im Sinne einer dann „erwartbaren Duldung“ auch relativiert. Darin sehr forsche Windenergie-Befürworter könnten dann „plausible“ Argumente vorbringen, daß man eine eventuelle Gefährdung durch den Infraschall von Windrädern, in etwa sinngemäß dann genauso ertragen müsse für das Sicherheitsinteresse der BRD, wie die Gefahr eines eventuellen militärischen Düsenjägerabsturzes auf das eigene Haus.

WINDKRAFTANLAGEN & DREHFUNKFEUER & FLUGSICHERHEIT

Erst kürzlich wurde bekannt, daß das Bundesamt für Flugsicherung seinen Widerstand gegen einen Windpark in Ascheberg (Münsterland) aufgegeben habe, wegen der vorherigen Bedenken zum Drehfunkfeuer Albersloh. Man kann davon ausgehen, daß das betreffende Bundesamt intern schwer unter Druck gesetzt wurde, damit dessen Beurteilung ja keinen Windpark verhindern sollte. Etwas Ähnliches fand auch in Hessen statt, wo das Drehfunkfeuer Hünstetten-Limbach, auch die Planungen eines Windparks in Hünfelden (Landkreis Limburg-Weilburg)  lange behindert hatten. Irgendwann aber gaben die Flugsicherungsbehörden in diesen beiden Fällen nach und ermöglichten damit den jeweiligen Windparkbau. Sollte es eines Tages allerdings zu einem Flugunfall kommen und eine Mitursache in der Funkfeuer-Einschränkung nicht ausgeschlossen werden, kann das dann zu erheblichen rechtlichen Folgen und sogar staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen führen. Eine „Aufwertung“ dieser Windparks als im Interesse „nationaler Sicherheit“ in der EEG-Novelle, könnte dagegen die „nationale“ Duldungsposition solcher Windparks verstärken. Im Falle von Hünstetten kann allerdings auch der US-Militärflugplatz Wiesbaden-Erbenheim betroffen sein. Sollte dann also infolge deutscher Windparkinteressen, etwa ein US-Hubschrauber abstürzen, dann wären übergeordnete US- und NATO-Interessen nicht genügend beachtet worden und ein vielseitiges politisches wie auch militärisches Fiasko für die BRD erwartbar.

WINDKRAFTANLAGEN & TYPGENEHMIGUNGEN LÄRMMINDERUNG

Ganz neue Windkraftanlagentypen, werden bereits als ganzer Windpark mit mehreren Windrädern genehmigt, noch bevor überhaupt ein erster Prototyp davon gebaut und konkret lärmtechnisch gemessen wurde. Ausgehend von ersten Windradtypen, wurde dies faktisch bis heute, über 30 Jahre hinweg so gehandhabt. Inzwischen sind die Kenntnisse weitergekommen, aber es sind immer noch erhebliche Unsicherheiten und kaum erklärliche Abweichungen bei WKA-Lärmwerten möglich. Daß diverse Gerichte da zeitweilige Anlagen-Abschaltungen verfügten, ist Tatsache. Gerade in der Anfangszeit des Windkraftbooms, wurden öfters mal Berichte bekannt, daß bei vorher angekündigten „Lärmmessungen“ von Windrädern, vorher und nachher angeblich Mitarbeiter der Hersteller in der Gondel tätig gewesen waren und nur für eine begrenzte Zeit dieser Lärmmessungen, auch gewisse „lärmmindernden Maßnahmen“ vollzogen hatten. Dabei manchmal behauptete, ganz simple lärmmindernden Maßnahmen, wie etwa das zeitweilige Verstopfen von Luftöffnungen mit Decken und Füllstoffen, dürften aber nirgends konkret belegt sein, weil dies relativ schnell zu Gondelbränden geführt haben müßte. Für die vorgesehene Novellierung des EEG, werden aber sämtliche Einschränkungen des Windkraftbetriebs wegen Lärmüberschreitungen und damit auch faktisch sämtliche Gerichtsverfügungen zu Betriebseinschränkungen wegen Lärmwertüberschreitungen, aufgrund „nationaler Sicherheit“ und dessen „höherem Rechtsgut“ als hinfällig erwartbar. Künftige neuen Gerichtsklagen wegen Windräderlärmüberschreitungen, hätten damit keine Chancen mehr.

WINDPARK-KONKURSE & BÜRGERWINDFONDS

Daß Windparks trotz theoretisch idealer Standortbedingungen, dennoch wirtschaftlich konkurs gehen können, ist seit dem Beispiel des Windparks „Himmelreich“ 2002, im nordbayerischen Frankenwald, auf 600m Höhe, eigentlich als Allgemeinwissen erwartbar. Mit etwas Recherche, findet man im Netz leicht bis zu 50 deutsche Windpark-Konkurse. Um diese Konkurse zu „sozialisieren“ und sich voll auf die noch wirklich gewinnmäßig lukrativen Teile von Windparks konzentrieren zu können, nämlich Planung & Bau, kommt es überall in Deutschland zu „Bürgerwindparks, Bürgerbeteiligungen“ und mehr dieser Art. Der dabei mehr oder weniger mitspielende Gedanke, an irgendeiner Form von „Weltrettung“ beteiligt zu sein und diese sogar noch mit relativ viel Geldgewinn im Vergleich zu den Nullzinsen bei Banken, versüßt zu bekommen, ist einfach zu verlockend. Doch ist nicht erwartbar, daß diese ständigen Konkurse von Windparks künftig abnehmen, bei ja immer größeren und teureren Projekten. Hier wird es dann eine große Rolle spielen, ob Windparks später „im nationalen Interesse“ auch per dann wohl dringend erwarteten Steuergeldern vor selbstverschuldeten Konkursen gerettet werden sollen oder ob dies wie bisher ein rein privates Geschäftsrisiko bleibt.

WINDPARK-KRIMINELLE AKTIVITÄTEN

Im Bereich Windenergie/Windparks, hat es im Laufe der Jahre, diverse kriminelle Aktivitäten und auch Gerichtsverfahren gegeben. Als Beispiel sei hier nur einmal die Firma PROVENTO (Koblenz und Kaisersesch) und der sich daraus ergebende Gerichts-Prozeß gegen diverse damals beteiligte Personen wie z.B. Frau Agnes Hennen (nur als Namensbeispiel), damals vor dem Landgericht Koblenz erwähnt, in das auch damalige Teile vom BUND und gewissen Gutachten, involviert waren. Einst verurteilte frühere Täter, sind heute nach Ende ihrer Strafe, längst wieder voll wie auch völlig legal in der Windenergie-Branche aktiv und generieren unverändert mit an neuen Windparks. Ein UNVOLLSTÄNDIGE Sammlung an „Ereignissen mit diversen kriminellen Energien“ in diesem Bereich, findet man unter diesem Link:

http://www.igsz.eu/WEK/WK1.htm

Eine Aufwertung der Windenergie durch das geplante neue EEG, zur „nationalen Sicherheit“ wird erwartbar noch mehr kriminelle Interessenten anlocken, damit Geschäfte zu machen versuchen.

WINDPARK-RÜCKBAUKOSTEN BEI NATIONALER SICHERHEIT

Bei der Genehmigung von Windparks werden bereits für nach der Nutzungszeit, geschätzte Rückbaukosten festgelegt und eine finanzielle Rücklage dafür, als Teil der Genehmigung bestimmt. Allerdings zeigt die Praxis, daß nachher das verfügbare Geld dafür gar nicht reicht, um etwa gemäß der Genehmigung, tatsächlich den gesamten Stahlbetonsockel von Windrädern wieder aus dem Boden zu holen und so werden sich Fälle wie bereits in Ostfriesland mehren, wo man beim Rückbau nur eine oberste Betonschicht abgetragen und mit Erde verfüllt hat, jedoch der Großteil dieser betreffenden Stahlbetonsockel abgebauter Windräder, nachher behördlich geduldet einfach im Boden verblieben ist. Mit der geplanten EEG-Novelle erhöht sich die Chance für Windparkbetreiber, daß solche „Duldungen“ künftig noch zunehmen könnten oder gar spätere Rückbauten dann wegen der „nationalen Sicherheit“ sogar stärker auf Staatskosten per Steuergeldern erfolgen könnten.

WINDENERGIE UND VERÄNDERUNGEN BEIM REGIONALEN WETTER/KLIMA

Physikalisch ist es unvermeidlich, daß Entnahmen und Veränderungen an Energie aus der Natur, nicht spurlos und folgenlos ablaufen kann. So führen auch in Deutschland über 30000 Windräder, bereits zu Veränderungen bei den Luftströmungen und zu verringerten Windgeschwindigkeiten. Das hat dann allerdings zwingend auch Folgen für das lokale bzw. regionale Wettergeschehen und damit auch dem regionalen Klima als Zusammenfassung davon. Dies ist bislang aber kaum näher erforscht worden und es besteht derzeit kein großer politischer Wille, dies bald zu ändern. Nur eher einzelne Untersuchungen ergaben Zusammenhänge wie eine Verstärkung von punktuellem Starkregen einerseits und mehr lokaler Bodendürre, durch verändertes Abregnen andererseits, dadurch beeinflußt werden. Dabei werden also als „negativ“ empfundene Änderungen, die man öfters dem „Klimawandel“ zuschreibt oder diesem zumindest eine Art „Mitschuld“ dafür gibt, damit noch verstärkt. Wenn also hier Maßnahmen, die dem „Klimaschutz“ dienen sollen, wie der massierte Bau von Windrädern, dann aber tatsächlich auch ungewollt dazu Starkregen und Dürren verstärken können, muß dies auch bei der EEG-Novellierung zumindest berücksichtigt und noch näher erforscht werden. Man kann sich dabei nicht einfach erwünschte „Vorteile“ schönreden aber Nachteile davon einfach ignorieren und totschweigen.

CADMIUM IN PHOTOVOLTAIK

Eine unbekannte Anzahl an Solarmodulen auf deutschen Dächern, enthält das hochgiftige Cadmium. Bestimmte dünnschichtige TFT-Module , wurden zur Effizienzsteigerung, quasi mit Cadmium versetzt und sind damit bereits faktisch existenter künftiger Giftmüll auf Solar-Dächern, in unbekannter Mengengröße, der nach der Nutzungszeit eigentlich in besonderen Giftmülldeponien entsorgt werden müßte. Faktisch wird sowas aber wohl nicht passieren, weil viele Besitzer solcher cadmiumhaltigen Module, davon gar nichts wissen oder nichts wissen können. So wird dies dann wohl wie ganz normaler ungiftiger Solarglasabfall behandelt werden und mancherorts dann erfolgende Vergiftungen deswegen, werden darin nur rätselhaft und ungeklärt bleiben. Für die genehmigungsrechtliche und auch strafrechtliche Bewertung dieser Materie, wird aber so eine geplante Aufwertung im §1 des EEG, auch darin zur Kollision unterschiedlicher Rechtsgüter sorgen. Ein per Gesetz ja dann pauschal der „öffentlichen Sicherheit“ dienendes PV-Modul, kann damit nicht mehr einfach so als „Gift“ und „Giftmüll“ deklariert und bestraft werden. Importeure und Geschäftemacher, die damit bisher unzulässig und faktisch illegales Geld verdienten, könnten dann bei Gerichtsverfahren mit dem Argument, daß sie ja nur zur „öffentlichen Sicherheit“ beigetragen hätten, mit entsprechender Chuzpe und guten Anwälten, dann sogar Straffreiheit für sich fordern.

WASSERKRAFTANLAGEN VERSUS EU-GEWÄSSERSCHUTZ

Die vorgesehene Novellierung des EEG, verstößt so auch massiv gegen die EU-WRRL. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) wurde von der EU im Jahre 2000 den Mitgliedsstaaten vorgegeben. Im Jahre 2002 hat der Deutsche Bundestag die EU-Wasserrahmenrichtlinie ratifiziert und damit in Deutsches Recht übernommen.

Im Wesentlichen wird darin in 3 Stufen gefordert:

  1. Stufe bis 22.12.2015: Alle Gewässer müssen in einen guten Zustand versetzt werden: a) Gute Struktur,
  2. b) Gute Wasserqualität,
  3. c) Durchgängigkeit (auf- und abwärts gerichtet – d.h. alle Wasserlebewesen – im wesentlichen Fische, müssen in den Gewässern gefahrlos auf- und abwärts schwimmen können, damit die Arterhaltung gewährleistet ist bzw. sich auch verschollene Arten wieder dauerhaft ansiedeln können.

Alles was bis 2015 nicht umgesetzt werden konnte, weil z.B. rechtliche Probleme nicht geklärt werden konnten oder ähnliche bis dahin unabänderliche Probleme im Weg lagen, müssen dann bis spätestens 2021 nachgeholt werden. Was bis dann noch nicht aus bis dahin ungeklärten triftigen Gründen umgesetzt werden konnte, ist dann noch in einer letztlichen Frist bis 2027 umzusetzen. Bei Verschulden der Termine sollen Strafen erfolgen: 100.000 € pro Tag und je nach Schwere bis zu 800 000 € pro Tag! Falls die EEG-Novelle mit dem vorgesehenen Text also gedenkt, diese EU-Richtlinien auszuhebeln, um damit etwa leichter EEG-Wasserkraftanlagen an Fließgewässern bauen zu können, oder auch Talsperren oder gar Pumpspeicher-Wasserkraftwerke, kollidiert dies massiv und teuer mit EU-Recht.

WASSERKRAFT UND NICHTANWENDUNG DER TIERSCHUTZGESETZE

In allen Genehmigungsverfahren oder dem Betrieb von Wasserkraftanlagen wird die Deutsche Tierschutzgesetzgebung (Art. 20a GG; BTierSchG; Länderfischereigesetze (z.B. Hessen: § 35 HFischG) oder Rheinland-Pfalz § 44 LFischG nicht beachtet (In allen Fischereigesetzen der anderen B.-Länder ist der Wortlaut gleich – alle formulieren Individualschutz!) – außer in Bayern ist etwas anders. Es wird lediglich ein „dubioser § 35 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)  angewendet mit Wortlaut:

Der § 35 WHG (1) Die Nutzung von Wasserkraft darf nur zugelassen werden, wenn auch geeignete Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulation ergriffen werden.“ (Schutz der Fischpopulation bedeutet: Da Fisch bei der Laichabgabe sehr viele Eier ablegen, können nur wenige Fischpaare jeder Art (außer Wanderfisch z.B. Lachs, Meerforelle, Aal) in einer Stauhaltung zwischen 2 Wehren, die jeweilige Population sichern. Das bedeute dann tatsächlich, dass die Masse der jeweiligen Fische wohl legal in der folgenden Wasserkraftanlage getötet werden dürfen! Eine wegen der Nichtanwendung der Tierschutzgesetze beim Bau und Genehmigungsverfahren sowie beim Betrieb von Wasserkraftanlagen in den Bundestag eingebrachte Petition (Pet 2-18-18-277-031311), erbrachte 2017 folgendes Ergebnis:

„Nach dem Dafürhalten des Petitionsausschuss besteht in dieser Angelegenheit kein regulatorisches sondern ein Vollzugsdefizit der bereits bestehenden gesetzlichen Vorgaben. Vor diesem Hinergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition  der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit – als Material zu überweisen, soweit diese auf einen verbesserten Vollzug der bestehenden gesetzlichen Regelungen hinwirken kann, und das Petitionsverfahren abzuschließen.“

Heute, Ende 2020, ist noch nichts geschehen. Das BMU, Frau Ministerin Svenja Schulze und das BML, Frau Ministerin Julia Klöckner, haben sich  – trotz Nachfrage-  zu dem Thema bisher nicht  geäußert. Dieser § 35 WHG, der bei der Novellierung des WHG 2010 wohl von findigen Juristen formuliert wurde, hat sicher keinen Bestand, da auch lt. Petition bei Wasserkraftanlagen die Tierschutzgesetzte gelten („Vollzugsdefizit“)  Hier könnte das Problem entstehen, dass alle Wasserkraftanlagen wegen des vorliegenden Vollzugsdefizites bei einem der nächsten Gerichtsverfahren alle Wasserkraftanlagen stillgelegt werden müssen! Da ist auch wichtig, ob die EEG-Novelle dann versucht, auch solche Wasserktaftanlagen, künftig als Teil der „nationalen Sicherheit“ aufwerten zu lassen.

BIOGAS-ANLAGEN

Zur EEG-Stromerzeugung gehören ja auch Biogas-Anlasgen, die faktisch nichts anderes als kleine Chemiefabriken sind. Abgesehen von eher bekannten Gefährdungen, die von solchen Anlagen für Menschen ausgehen können, gibt es zudem ja auch noch Unfälle mit Gewässerverseuchung durch Gülleauslauf, wie das schon in diversen Regionen so passiert ist. So auch im Landkreis Limburg-Weilburg (Hessen), über einen Bachzufluß in die Weil und von da aus in die Lahn. Die EEG-Novelle darf auf keinen Fall, die existierenden bau- und genehmigungsrechtlichen Hürden für Biogasanlagen verringern oder gar teilweise aufheben.

ANLAGEN FÜR „GRÜNEN“ WASSERSTOFF

Jede Art von Wasserstoffgewinnung und -tanklagerung, erzeugt eine gewisse Gefährdungssteigerung für ihre Umgebung. Dies darf dann aber nicht über das EEG-Novelle, zu einer Vernachlässigung der höchstmöglichen Sicherheitsstufen führen. In der Bevölkerung ist fast unbekannt, daß Wasserstoff, wegen seiner Molekülstruktur, etwa aus normalen Stahltanks austreten kann und damit Gefährdungen bis zur Explosionsgefahr vorkommen können. Des Weiteren ist kaum irgendwo Bewußtsein dazu vorhanden, wie Wasserstoff-Infrastruktur, sowohl gegen Unfälle wie auch gegen gezielte Anschläge (Terrorismus, Hacker), besonders gefährdet ist. In der geplanten EEG-Novelle darf nichts enthalten sein, was hierzu Schutzmaßnahmen, Sicherheiten und auch existierende Genehmigungshemmnisse, für neue H-Anlagen aufhebt oder abschwächt.

EEG-NOVELLE UND STROMPREISSTEIGUNG

Die vorgesehene EEG-Neufassung, wird in der realen Praxis, das weitere Ansteigen der deutschen Strompreise, noch beschleunigen. Gegenteilige Behauptungen dazu, bleiben so wirkungslos wie alle Bisherigen. Nur mit massiven und jährlich steigenden Geldzahlungen aus Steuermitteln, in die anteiligen jeweiligen regionalen und nationalen Strom-Kostenberechnungen, sind diese Strompreis-Anstiege bisher noch etwas begrenzt worden. Der deutsche SPITZENSTAND bei den teuersten Strompreisen weltweit, wird durch das geplante neue EEG nicht gefährdet, sondern eher noch zementiert. Energieintensive Unternehmen, werden wirtschaftlich gezwungen, ihre Produktion aus Deutschland ins strompreisgünstigere Ausland zu verlagern, um auf dem globalen Weltmarkt bestehen zu können. Die Zahl von derzeit ca. 300 000 deutschen Haushalten im Jahr, die wegen Zahlungsunfähigkeit zwangsweise Stromsperren erhalten, wird noch ansteigen.

STROMTRASSEN

Wenn die diversen Anlagen zur „EEG-Stromerzeugung“ als im nationalen Interesse und Sicherheit aufgewertet werden sollen, muß dies natürlich entsprechend auch für ihre „Erzeugnisse“ gehen, also den sogenannten „Öko-Strom“ und dessen Weitertransport. Strom zu erzeugen ohne ihn weitertransportieren zu können, macht ja keinen Sinn. Wenn also die „EEG-Erzeugungsanlagen“ derart wichtig hochgestuft werden, dann ist auch dasselbe mit der Weitertransport-Infrastruktur, eine logische Folge. Die vorgesehene neue EEG-Fassung, erleichtert und beschleunigt so also auch JEDEN Neubau oder Ausbau von Stromleitungen und relativiert dafür bestehende Gesetze und Regelungen zu Naturschutz- und Umweltschutz.

SCHLUSSTEIL

Diese Zusammenstellung wurde von keiner Person oder Institution bestellt oder bezahlt. Sie ist ein rein privat-persönliches Werk, aus den eigenen Erfahrungen der Praxis des Autors in den letzten 20 Jahren und soll nur als Übersicht dienen. Zu jedem einzelnen Punkt, ist eine eigene Recherche mit Quellen im Netz, für die Leser möglich. Irgendeine Garantie oder gar Haftung für den Inhalt dieser Zusammenstellung, wird nicht gewährt oder gegeben. So wie sämtliche juristischen Kommentierungen, etwa von C.H.Beck zum BGB, sind auch diese Kommentare und Schlüsse hier, lediglich als eine subjektive Autoren-Meinung anzusehen, die sich aber um möglichst neutrale Betrachtung bemüht. Völlig unabhängig von parteipolitischen oder sonstigen Interessen. Irrtümer sind also möglich und der Text dieser Stellungnahme, wird auch in der Zukunft immer wieder einmal aktualisiert. Dies wird aber am jeweils angegeben Datum zum Textbeginn erkennbar. Der Textinhalt bewegt sich im Rahmen allgemeiner individueller Meinungsfreiheit. Sollte irgendein Eintrag hier fehlerhaft sein oder ein Irrtum, genügt eine direkte Information an den Autor, zur Nachprüfung und auch Korrektur bzw. Löschung bei begründeter Notwendigkeit. Irgendeine anwaltliche Tätigkeit dazu, wird aber in keinem Falle notwendig und auch nicht honoriert.

 




Rafael Grossi (IAEA): Klimaziele ohne Atomkraft nicht erreichbar

Ein Drittel der »sauberen« Energie (Grossi) weltweit stammt aus nuklearen Quellen, die eine stabile Stromversorgung böten im Gegensatz zu Strom aus Sonne, Wind und Wasser, die nur stark schwankende Energien liefern.

»Atomkraft ist Teil der Lösung.« Das sagt Rafael Grossi, Chef der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) in Wien. Praktisch ausgeschlossen sei das Erreichen der globalen Klimaziele ohne Atomkraft: »Jeder Weg zur Erreichung der im Pariser Abkommen festgelegten 2-Grad-Schwelle ist ohne Atomkraft nahezu unmöglich, wenn nicht unmöglich.«

Grossi nimmt am Weltgesundheitsgipfel 2020, der bis Dienstag in Berlin stattfindet, teil und wollte vor seiner Fahrt noch einmal deutlich machen, wie allein Deutschland mit seiner Politik des Atomstopps weltweit steht.

Der deutsche Atomausstieg sei in Konsequenz und Tempo weltweit praktisch einzigartig und ein Sonderweg. In einem Gespräch mit der Deutschen Presseagentur (dpa) in Wien betonte er, dass der Ausstieg aus der Kernenergie zwar politisch legitim sei, den Deutschland beschlossen habe. Jedoch sei er nicht mit Verweis auf das Klima und das Pariser Zwei-Grad-Ziel wissenschaftlich begründbar: »Die wissenschaftliche Tatsache ist, dass Atomkraftwerke einen extrem geringen Kohlendioxid-Ausstoß verursachen.«

Der Argentinier Grossi ist seit knapp einem Jahr im Amt des Generaldirektors der 1957 gegründeten wissenschaftlich-technischen Organisation zur Förderung der Kernenergie für Frieden, Gesundheit und Wohlstand. Die hat die Aufgabe, weltweit die zivilen Atomprogramme zu überwachen und zu kontrollieren, wie weit der Iran den Atomdeal einhält. Er bekräftigte bereits bei seinem Amtsantritt, wie entscheidend die Nutzung der Kernenergie sei. Weltweit sind laut IAEA 440 Kernkraftwerke in Betrieb und mehr als 50 weitere werden gerade gebaut – die meisten davon in Asien, den USA und Südamerika. Ein Drittel der »sauberen« Energie (Grossi) stammt aus nuklearen Quellen, die eine stabile Stromversorgung böten im Gegensatz zu Strom aus Sonne, Wind und Wasser, die nur stark schwankende Energien liefern.

Grossi verweist regelmäßig auf den weltweiten Ausbau der Atomkraft. Kein Land der Welt folgt Deutschland auf seinem Weg, radikal seine sichere Energieversorgung zu zerstören, Kraftwerke zu kappen und Atomkraftwerke in die Luft zu sprengen. Die 30.000 Windräder in der Landschaft liefern bei Flaute keinen Strom. Da hilft auch keine Verdoppelung der Anzahl.

Ungewöhnlich ist auch die Hoffnung eines Noch-Industrielandes, dass in sonnen- und windarmen Zeiten die Nachbarländer über genügend Strom verfügen, den sie nach Deutschland liefern könnten.

Gefordert ist die IAEA gerade in der Frage, wohin mit den Abwässern des bei einem Tsunami zerstörten Kernkraftwerks Fukushima Daiichi. Dort lagern in rund 1.000 Tanks mehr als 1,23 Millionen Tonnen Abwässer, die für die Kühlung der immer noch Wärme abgebenden Reaktoren benutzt wurden. Betreiber Tepco schätzt, dass spätestens in zwei Jahren der Platz für neue Tanks ausgeht. Seit längerem wird in Japan diskutiert, was mit den kontaminierten Wassermassen geschehen soll: in den Pazifischen Ozean einzuleiten oder neue Lager zu bauen.

Ein IAEA-Expertengremium hatte am Anfang dieses Jahres eine Einleitung der Fukushima-Abwässer ins Meer als weitgehend unbedenklich eingestuft. Das Wasser aus dem Reaktor durchläuft bereits aufwändige Filterstufen, in denen hochradioaktive Isotope zurückgehalten werden. Übrig bleiben Abwässer mit geringeren radioaktiven Inhalten. Mit entsprechenden Sicherheitsstandards, mit regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen und einem umfangreichen Monitoring-Programm sei das laut IAEA unproblematisch. Das kontaminierte Wasser würde sich sehr schnell in den gewaltigen Wassermengen des Pazifiks, die von Natur aus bereits beträchtliche Radioaktivitätsmengen enthalten, verdünnen und kein Risiko für die Umwelt darstellen.

Der Beitrag erschien zuerst bei TE hier




Neuerscheinung: Klimadiktatur: Fakten-Prognosen-Meinungen

Die hat man mit der angeblichen Klimakatastrophe durch Kohlendioxid gefunden. Denn Kohlendioxid ist in unserer modernen Welt unvermeidlich. Es ist auch der Grundbaustein der Photosynthese, also der Pflanzen, wir Menschen atmen es aus – und bei allen Prozessen entsteht es.
Egal was wir machen, was wir essen oder trinken, ob wir Maschinen herstellen, sie bedienen, Auto fahren, fernsehen oder Getränke kühlen. Es hat irgendwie immer mit Kohlendioxid zu tun.
Wer das kontrolliert, der beherrscht die Welt. Mit gezielter Propaganda versucht man eine Weltregierung zu schaffen, unglaublich viel Geld zu machen, die Bürger mehr und mehr zu überwachen, zu gewünschtem Verhalten zu erziehen und gleichzeitig die armen Länder weiterhin arm zu halten, deren Märkte zu bedienen und deren Rohstoffe billig zu sichern.
Die »große Transformation« führt uns mittels der CO2 – Klimareligion geradewegs in eine Diktatur, in der Nationen nicht mehr existieren und Menschen gleichgeschaltet werden und sich dem Kollektiv unterordnen müssen.
Das Inhaltsverzeichnis verspricht einen spannenden Text:
Einleitung
Wissenschaftliche Grundlagen
Die Beweise des IPCC
Ist die Temperaturerhöhung menschgemacht?
Manipulierte Meinungsbildung
Indoktrination der Kinder
Felix und Greta-Kinder wissen es besser
Umgang mit Andersdenkenden
Durch Angst zur Diktatur
Arme sollen arm bleiben
Bevölkerungskontrolle
Kontrolle
Klimadiktatur
Klimareligion
IPCC,WWF und Greenpeace–Dreifaltigkeit der Klimareligion
GlobaleAbkühlung
Schlussbemerkung
  • ISBN-10 : 3887932838
  • ISBN-13 : 978-3887932831
  • Herausgeber : Idea; 1. Auflage (5. Oktober 2020)
  • Broschiert : 398 Seiten
  • Sprache: : Deutsch