Letalitätsrate und Mortalität in Deutschland und ausgewählten europäischen Ländern  

Es gab zwar die üblichen Verdächtigen wie etwa den SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach oder den Berliner Virologen Christian Drosten oder auch das Robert KochInstitut ( RKI ), die mit ihren Warnungen  die Angst in der Bevölkerung am Köcheln zu halten versuchten– was möglicherweise auch der Gesichtswahrung  der die Coronanotstandsmaßnahmen zu verantwortenden exekutiven Staatsspitze zu dienen bestimmt war.
Dies konnte aber zwanglos als alarmistisches „busines as usual“ verstanden werden, bis am 25 Juli über die Medien prominent verbreitet wurde, dass Sachsens MP Michael Kretschmer der Meinung sei, dass die „zweite Welle“ nicht etwa erst drohe, sondern in Deutschland schon da sei. Der MP berief sich auf  zwei Tage hintereinander von 500 auf etwa 800 gestiegene Fallzahlen. Der Vorfall zeigt exemplarisch die falsche Fokussierung der Politik auf  die Fallzahlen des Virus statt auf seine Letalität.
Für die Einschätzung der Gefährlichkeit eines Virus ist in erster Linie seine Letalität entscheidend, nicht seine Infektiösität. Das Coronavirus hat eine relativ hohe Infektiösität, aber, wie noch zu zeigen sein wird, eine eher geringe Letalität. Zum anderen zeigt der Vorfall die Unkenntnis verantwortlicher Politiker  über die  epidemiologischen „basics“. Eine „zweite“ Welle sollte ja zumindest annähernd die Durchschlagskraft der ersten Welle haben. Die hatte in ihrer Spitze im März 2020 7000 neue Positivtestungen  täglich. Zur Zeit von Kretschmers  Äußerung waren die Fallzahlen gerade einmal um 300  ( von 500 auf 800 ) gestiegen, und nur an zwei Tagen hintereinander .Man kann den Eindruck gewinnen, dass ein politisch eher blasser MP auch einmal die Schlagzeilen bestimmen wollte. Und das funktioniert gegenwärtig am besten auf der Schiene des Coronaalarmismus.  Dann wird sich Kretschmer  kaum über den  einen Tag später gemeldeten Rückgang der Neudiagnosen auf 305 gefreut haben, Ende Juli / Anfang August betrug die 7-Tage-Durchschnittszahl 680 Neudiagnosen. Eine „zweite Welle“ sieht anders aus, da müssten die täglichen Positivtestungen  in die Tausende gehen.
Dies hielt das  RKI nicht davon ab, drei Tage nach der Alarmmeldung Kretschmers eine Pressekonferenz  zu geben und das zu tun, was es am Besten kann: zu warnen. Die Gefahr einer zweiten schweren Welle bestehe weiterhin. Das Infektionsgeschehen habe sich landesweit ausgeweitet, noch handele es sich zwar um „kleinere Ausbrüche“. Aber: „Die Pandemie ist nicht vorbei“ hieß es drohend.. Das RKI sollte aufpassen, dass es seine Glaubwürdigkeit nicht verliert. Nicht alle Fernsehschauer haben vergessen, dass die Fallzahlen zur Hochzeit der Epidemie in Deutschland im März grosso modo zehnmal höher als gegenwärtig waren.
Wo das RKI  warnt, darf der bayrische MP Söder nicht fehlen. Am 2. August warnte er vor einer zweiten „schweren“ Welle, ausgelöst durch die zurückkehrenden Urlauber. Söder ist ein weiteres Beispiel für die sachwidrige  Fixierung der Politik auf die Infektionszahlen unter systematischer Ignorierung der Letalitätsrate desVirus. Nur letztere drückt die Gefährlichkeit des Virus aus, und sie ist relativ niedrig ( s. unten unter 2.).
Bei den übertriebenen Warnungen von Seiten der Politik und RKI  kann man den Eindruck gewinnen, dass dahinter die geheime Hoffnung steht, das  Virus durch geeignete Maßnahmen zum Verschwinden zu bringen. Dies ist eine vergebliche Hoffnung. SARS-CoV-2 wird sich den bereits vorhandenen vier Typen von Coronaviren hinzu gesellen, die zum Teil seit Jahrhunderten hierzulande aktiv sind. Wir müssen daher lernen, mit SARS-CoV-2 zu leben, was angesichts seiner begrenzten Gefährlichkeit auch ohne weiteres möglich sein sollte.

  1. Auch die als große politische Show inszenierte Vorstellung der neuen Corona-Warn-App hat als Hauptfunktion die Aufrechterhaltung der Corona-Alarmstimmung in der Bevölkerung. Die verbliebenen erheblichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens wie die Maskenpflicht beim Einkaufen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln, das 2-m-Abstandsgebot zwischen den Restauranttischen sowie das Verbot von Großveranstaltungen u.a. verlangen die Aufrechterhaltung der Massenloyalität der Bevölkerung. Dass diese Strategie freilich an Grenzen stößt, zeigt die Zurückhaltung, mit der die Bevölkerung die Warn-App aufgenommen hat: Nur 16 Mio. Menschen hatten sie bis Ende Juli heruntergeladen, weit hinter dem angestrebten Zielwert. Die zwischenzeitlich aufgetretenen technischen Störungen waren und sind sicherlich nicht dazu angetan, die Attraktivität der App zu steigern.
  2. Die 7-Tage-Durchschnittszahl der positiv Getesteten lagim Juli um die 600.  Gegenwärtig werden etwa 500 000 Tests pro Woche vorgenommen, wobei das Testverfahren nicht validiert ist. Bei einem Testfehler von nur 1 %  bei „falsch positiv“ wären das 5000 Fehler pro Woche oder etwa 700 pro Tag –  deutlich mehr als die Zahl der  durchschnittlich 600 täglich neu positiv Getesteten im Juli. Es könnte also sein, dass es  im Juli überhaupt keine  tatsächlich neu Infizierten mehr gab.
  3. Im Juni war es zu einigen „super spreading events“ indeutschen Schlachthöfen gekommen,  die von den Medien dann auch geradezu mit Dankbarkeit aufgenommen wurden, die aber lokale Ereignisse blieben. Von den ca` 1500 positiv auf Corona Getesteten des Schlachtbetriebs Tönnies in NRW mussten 9 auf die Intensivstation, 2 wurden beatmet, ein Todesfall ist nicht eingetreten. Die 9 Intensivkranken stellen eine sehr niedrige Rate von weit unter 1 % dar, die in Verbindung mit der Letalitätsrate von 0 % ebenfalls bestätigt, dass SARS-CoV-2 ein zwar ernst zu nehmendes, aber insgesamt doch eher harmloses Virus ist. Derartige auf der Hand liegende, der Corona-Entwarnung dienende Schlussfolgerungen interessieren freilich die deutschen Medien nicht ( und anscheinend auch das RKI nicht ), ihr alarmistischer Blick wendet sich dann lieber den USA, Brasilien oder Indien mit ihren steigenden Infektionszahlen zu. Die deutschen Medien scheinen nicht zu merken, dass ihr beibehaltener Panikmodus dem ersehnten Anspringen der Konjunktur hierzulande abträglich sein könnte. Da wäre vielleicht einmal ein sanfter Hinweis vom Bundeskanzleramt an die beflissenen Medien sinnvoll.

Die  Tönnies-Zahlen sind dazu angetan, einer „zweiten“ Infektionswelle den Schrecken zu nehmen. Auf 1500 Infizierte kamen 9 Intensivkranke, zwei Beatmungsfälle und 0 Tote. Übertragen auf eine neue Welle mit beispielsweise 90 000 neu Infizierten bedeutet das eine Versechsigfachung der Zahlen, also 540 Intensivfälle, 120  Beatmungsfälle und weiterhin 0 Tote. Dieses durchaus realistische Rechenexempel nimmt einer imaginierten neuen Infektionswelle in der Tat den Schrecken. Dies ist auch der Grund dafür, dass ein solches nie in den deutschen Medien angestellt wurde.

  1. Mitte Juli machte im Internet die Nachricht die Runde, dass die FAZ den Abdruck einerCorona-Anzeige der Professoren Bhakdi, Homburg u.a. verweigert hat, in der die Shutdown-Politik der Bundesregierung und der MP der Länder mit wissenschaftlichen Argumenten scharf zurückgewiesen wurde. Das in Art. 5 Abs. 1 GG garantierte Recht, „seine Meinung … frei zu äußern und zu verbreiten“, gehört laut BVerfG zu den „vornehmsten Menschenrechten überhaupt“ und ist für ein freiheitliches, demokratisches Gemeinwesen konstituierend. In Art. 5 Abs. 1 GG heißt es dann noch kurz und bündig: „Eine Zensur findet nicht statt“. Die von der FAZ ausgeübte Zensur widerspricht darüber hinaus  der in Richtlinie 1 des deutschen Pressekodex statuierten Verpflichtung zu „wahrhaftiger Unterrichtung der Öffentlichkeit“, und stellt auch die historische Ausgangslage auf den Kopf, in der im 19. Jahrhundert das liberale Bürgertum Meinungs- und Pressefreiheit gegen den Obrigkeitsstaat durchgesetzt hat. In der BRD hat der „Strukturwandel der Öffentlichkeit“ ( Jürgen Habermas ) nun eine neue Form angenommen, in der die Presse und die öffentlich-rechtlichen Rundfunk-und Fernsehanstalten zumindest auf  zwei zentralen Politikfeldern, nämlich bei der Corona-Politik und bei der Klimapolitik, in einer unheiligen Allianz mit der staatlichen Politik die Kritik von Seiten nonkonformistischer  gesellschaftlicher Akteure abzuwehren versuchen. Es hat sich ein politisch-medialer Komplex herausgebildet, der sich hermetisch gegen oppositionelle Einflüsse von außen abschließt. Mit dem Internet ist glücklicherweise weltweit ein neues Medium entstanden, welches den eingetretenen Demokratieverlust zu einem Teil kompensieren kann – zumindest bislang.

Um noch einmal auf die FAZ zurückzukommen. Gemäß der in Richtlinie 1 des deutschen Pressekodex niedergelegten Verpflichtung zu einer „wahrhaftigen Unterrichtung der Öffentlichkeit“ hätte die FAZ nicht nur die privat bezahlte Anzeige bringen, sondern sogar über deren wesentlichen Inhalt im redaktionellen Teil kostenlos berichten müssen.

  1. Während der großen Verhandlungen zwischen den 27 Regierungschefs der EU vom 18. bis 21. Juli 2020 über den künftigen Haushalt der EU und den Corona-Hilfsfonds wurden Polen und Ungarn unter dem Aspekt der Rechtsstaatlichkeit von Politik und Öffentlichkeit in Deutschland zum Teil heftig kritisiert. Diese Kritik ist überaus scheinheilig, wenn man bedenkt, mit welcher Bedenkenlosigkeit gerade auch die deutsche Politik vor kurzem ohne ausreichende Faktenevidenz die Grundrechte einer ganzen Nation außer Kraft gesetzt hat (vgl. näher Nahamowitz 2020). Die Grundrechte sind unbestritten die Basis der Rechtsstaatlichkeit. eines jeden Landes. Nimmt man die offenkundigenDemokratiedefizite hinzu, welche ich unter Punkt 5. angesprochen habe, kann einem um Demokratie und Rechtsstaat in Deutschland (und der EU) Angst und Bange werden.
  2. Am 1. August fand eine große Demonstration von Coronakritikern mit 20 000 Teilnehmern in Berlin statt, meistenteils ohne Masken und Abstandswahrung. Dahinter steht eine hervorragende Organisationsleistung, die freilich die Frage beantworten muss, wie zukünftig verhindert werden kann, dass die Polizei die Demonstration wegen Verletzung der Corona-Regeln auflöst. Wie zu erwarten, stieß die Demonstration auf „Unverständnis“, jedenfalls bei den Vertretern der vier Corona-Parteien. Der Berliner OB Müller warf den Demonstranten im Nachgang vor, sie würden die Fakten der möglichen Gesundheitsgefährdung der Mitbürger ignorieren. Dieses Statement zeigt wieder einmal die Ahnungslosigkeit und zugleich .einseitige Orientierung der deutschen MP..

Die Maskenpflicht ist sinnlos, weil die Poren der normalen Stoffmasken doppelt so groß sind wie das Virus selbst. Es kann daher ungehindert die Maske durchdringen ( Reiss, Bhakdi 2020. 70 ). Diese Einsicht war übrigens zu Beginn des Auftretens von Corona bei Wissenschaft und Politik allgemein verbreitet. Der Berliner Virologe Christian Drosten, regelmäßiger Wortführer der Corona-Alarmisten, äußerte sich im Februar dahingehend, dass die „technischen Daten nicht günstig für die Masken“ seien. Ähnlich äußerte sich das RKI. Und der bayrische MP Söder stellte sehr entschieden mit all seiner schlitzohrigen Unbedarftheit die vollkommene Ungeeignetheit der Masken fest. Es lässt sich nur spekulieren, was den Gesinnungswandel bei der Politik ausgelöst hat. Ich bevorzuge die These, dass die Beibehaltung der Maskenpflicht der Aufrechterhaltung der Alarmstimmung in der Bevölkerung dient. Sehr viel bösartiger ist die alternative These, dass die Politik einmal ausprobieren möchte, wie weit sie mit Gehirnwäsche  bei der Bevölkerung kommen kann.
Und was die Faktenkenntnis weiter angeht, zeigt Müllers Bemerkung, dass ihm jedes Wissen darüber fehlt, dass die sog. Corona-Krise bisher keinerlei Auswirkungen auf die Sterblichkeit in Deutschland gezeigt hat. Darauf wird zurückzukommen sein ( vgl unten unter 3.).
Einseitig ist die Kritik des Berliner OB an den Demonstranten, weil seine Polizei ansonsten sich sehr großzügig bei den Freizeitaktivitäten der Berliner Bevölkerung gezeigt hat, was die Befolgung der Corona-Regeln angeht. Hier scheint mir ein klarer Verstoß gegen den Gleichheitssatz vorzuliegen.
Ich möchte im folgenden zwei Problemkreise vertieft erörtern: Wie hoch ist die Letalitätsrate des SARS-CoV-2-Virus in Deutschland ? Und wie hoch ist die Mortalität in Deutschland und ausgewählten europäischen Ländern ?

  1. Wie hoch ist die Letalitätsrate des SARS-CoV-2Virus in Deutschland:0,37 % oder 4,7 %?

Ich hatte in meinem Artikel „Sechs kurze Begründungen für die Verfassungswidrigkeit des Shutdown In Deutschland“ eine Rechnung aufgemacht, nach der Mitte Mai 2020 bei den damals 170 000 positiv Getesteten die Zahl der „echten“ Coronatoten unter 100 lag ( Nahamowitz 2020 ). Dieses sensationell niedrige Ergebnis beruhte zum einen auf einem Forschungsergebnis des Bonner Virologen Prof . Hendrik Streeck, zum anderen auf Angaben von Prof. Sucharit Bhakdi, der sich auf eine amtliche Zählung des italienischen Gesundheitsinstituts berief.
Eine in der nordrhein-westfälischen Gemeinde Gangelt im Kreis Heinsberg vom Bonner Virologen Prof. Streeck Anfang April 2020 erhobene repräsentative Stichprobe mit 1000 Probanden hatte als ein wichtiges Ergebnis eine Letalitätsrate von 0, 37 %  erbracht ( mit einer Fehlermarge  von 0,19 % – 0,45 % ). Das würde 370 Tote auf 100 000 positiv Getestete und 740 Tote auf 200 000 positiv Getestete bedeuten, was ausgesprochen wenig ist.  Diese Zahlen konfligieren freilich massiv mit der vom RKI vorgenommenen Zählweise, nach der im Mai  2020 durchschnittlich  auf insgesamt 170 000 „Infizierte“ rund 8000 Tote kamen, was einer Letalitätsrate von  grob 4,7 % entspricht  – ungefähr das Zwölffache der Heinsbergrate.
In den zahlreichen Interviews, die Streeck in den letzten Monaten gegeben hat, wurde diese Differenz von den Moderatoren mit der Ausnahme  von Markus Lanz seltsamerweise nie thematisiert. Ich vermute bei den öffentlich-rechtlichen TV-Anstalten, dass dies mit Bedacht erfolgte, birgt diese Differenz doch gewaltigen Sprengstoff für die offizielle Corona-Politik. Denn die Heinsbergstudie war methodisch schulmäßig als repräsentative Zufallsstichprobe durchgeführt worden, woraus grundsätzlich die Übertragbarkeit ihrer Ergebnisse auf ganz Deutschland folgt. Wie aber sollte die Politik die Fortführung der Coronarestriktionen durch den formellen Beschluss der Bundesregierung  und der MP der Länder am 15. April angesichts einer derart niedrigen Letalitätsrate rechtfertigen? Offenbar entschloss man sich, das Heinsbergergebnis komplett zu ignorieren, das gilt besonders für den MP von NRW Armin Laschet, der bei der Vorstellung der Heinsbergergebnisse auf der Pressekonferenz Anfang April sogar persönlich anwesend gewesen war.
Das Totschweigen der Differenz zwischen der Letalitätsrate der Heinsbergstudie und der des RKI wurde meines Wissens erst Ende Mai beendet, und zwar bezeichnenderweise wieder bei Markus Lanz. Auffällig war das letztlich defensive  Verhalten von Streeck. Er insistierte zwar auf der Letalitätsrate von 0, 37 %, äußerte sich aber auf die  Frage der Vorsitzenden der Europäischen Ethikkommission Prof. Christiane Woopen, die explizit auf die Differenz zur Letalitätsrate des RKI von 4, 7% verwies, dahin gehend, dass man nicht wisse, ob und wie die 0, 37 %  für ganz Deutschland gelten. Zu keinem Moment berief er sich offensiv auf die Repräsentativität seiner Studie oder stellte Erwägungen über die Sinnhaftigkeit des Shutdown an. Immerhin ließ er sich zu der Bemerkung hinreißen, dass in China zu Beginn der Pandemie die Krankheitsverläufe zu 91 % mild bis moderat gewesen seien, woraus schon damals gefolgt sei, dass das Corona-Virus zwar „ernstzunehmen“, aber nicht zu „überdramatisieren“ sei. Die Frage, unter welche Alternative der von der Politik verordnete Shutdown zu subsumieren sei, wurde weder von ihm noch von der Talkrunde gestellt. Gleichwohl kann die Bemerkung als versteckte Kritik an einer überdramatisiernden Shutdown-Politik verstanden werden, welche die elementaren verfassungsrechtlichen Gebote der Verhältnismäßigkeit eklatant verletzte ( Nahamowitz 2020 ). In einer nachfolgenden Sitzung bei Markus Lanz am 1. Juli 2020 nahm Streeck seiner Position dann jeden Stachel, indem er die Politik des Shutdown ausdrücklich gut hieß.
Ich habe die Vorfälle um den Virologen Streeck aus zwei Gründen so ausführlich dargestellt. Einmal zeigen sie den Druck, der auf einem  etablierten und zugleich innovativen Wissenschaftler in Deutschland lastet, der zu einem nicht politikkonformen  Forschungsergebnis  gekommen war. Zur Gewährleistung seines künftigen seelischen Wohlbefindens ( es gab gegen ihn Strafanzeigen und Morddrohungen ) und sicher auch um seine berufliche Position als Direktor derVirologie der Bonner Universitätsklinik nicht zu gefährden, wurden seine öffentlichen Äußerungen immer defensiver, um schließlich in der Apologie der Shutdown-Politik zu enden.
Dieses alles in allem defensive bis apologetische Verhalten macht den Unterschied zu prominenten kritischen Wissenschaftlern wie Prof. Sucharit Bhakdi und Prof. Stefan Homburg aus, die ihre Ablehnung der Coronapolitik präzise begründen und  unverhohlen äußern ( vgl. näher Nahamowitz, ebd. ). Als Reaktion werden sie von den öffentlich-rechtlichen Sendern geschnitten – ein implizites, aber weit hallendes Eingeständnis der eigenen argumentativen Schwäche. Aufgrund derartiger Parteilichkeiten nennt der alternative Arzt Rüdiger Dahlke  die öffentlich-rechtlichen Sender die öffentlich-unrechtlichen.Den beiden Wissenschaftlern bleibt nur, aber immerhin, das Internet, wo sie äußerst erfolgreich agieren. Bhakdis „Offener Brief an die Bundeskanzlerin“ von Ende März z.B. hat über zwei Mio. Aufrufe ausgelöst.
Unter demokratietheoretischem, aber auch unter verfassungsrechtlichem Aspekt ( vgl. die Verfassungsdirektive des „demokratischen“ Bundesstaats in Art. 20 Abs. 1 GG ) ist es nicht akzeptabel, dass die aus Gebühren finanzierten Sender ARD und ZDF unter Missachtung ihres öffentlich-rechtlichen  Auftrags in bestimmten Pölitikbereichen zu Regierungssendern verkommen, die  systematisch verhindern, dass oppositionelle Stimmen aus der Gesellschaft zu Wort kommen. Dass dahinter System und wahrscheinlich eine lenkende Hand stecken, erkennt man daran, mit welcher Konsequenz die Strategie der Diskussionsverweigerung von allen Moderatoren durchgehalten wird. Betroffen ist neben der Corona-Politik. wie schon gesagt, vor allem die Klimapolitik. Der öffentlich-unrechtliche Gleichklang geht bis zur einheitlichen Sprachregelung in den Sendungen, vor kurzem z. B. die durchgängige Behauptung, die Anticoronademonstranten der vergangenen Monate  würden von  „Verschwörungstheoretikern“ und „Rechtsextremen“ instrumentalisiert.
Ich komme zurück zu meiner Berechnung der Coronasterblichkeit und und unterstreiche, dass ich an der Heinsberger Letalitätsrate von 0, 37 %  festhalte. Damit befinde ich mich in Übereinstimmung mit der internationalen Studienlage, welche die Letalität von SARS-CoV-2 im Ergebnis mit der einer mittelschweren Grippe vergleicht ( vgl. unten ). Streeck selbst hatte in einem Interview angegeben, dass er zur Sicherung der Repräsentativität der Studie sich eines professionellen Meinungsforschungsinstituts bedient hatte.
Da aber offensichtlich gegenwärtig der Graben zu der 4, 7 % – Letalitätsrate des RKI nicht überzeugend überbrückt werden kann, möchte ich in einer Alternativrechnung die Zahlen des RKI zugrunde legen. Ich gehe dann für Mitte Mai von 8000 „Coronatoten“ in Deutschland aus. Aber auch diese Zahl muss sich, wobei ich  Angaben  Sucharit Bhakdis folge, gemäß einer amtlichen italienischen Rechnung reduzieren lassen auf nur noch 12 %, d.h. 960 echte, wirklich „an“ Covit-19 Verstorbene ( vgl. Nahamowitz 2020 ).. Ich habe keinen Grund, an der Seriosität der italienischen Rechnung zu zweifeln, nach der 88 % der „Coronatoten“, nicht „an“, sondern nur „mit“ Corona  verstorben sind . Diese Zahlen hat Bhakdi nun in seinem, mit seiner Frau verfassten Bestseller  bestätigt ( Reiss, Bhakdi 2020,27 f ).
960 „echte“ Coronatote bis Mitte Mai in Deutschland sind grob das Zehnfache meiner ursprünglichen Zahl von „unter 100“. Die Schlussfolgerung aber bleibt dieselbe: Angesichts der immer noch äußerst niedrigen, die Aufnahmekapazität des deutschen Krankenhaussystems weit unterschreitenden Opferzahl ist evident, dass die deutsche Coronapolitik – auch in Anbetracht ihrer immensen sozialen, psychischen und finanziellen Kosten auf allen Ebenen der  Gesellschaft – „außerhalb jeder Erforderlichkeit liegt und auch jede Form von Zweck/Mittelproportionalität sprengt und damit verfassungswidrig ist“ ( Nahamowitz ebd. ). Oder anders ausgedrückt: SARS-CoV-2 ist ein zwar relativ infektiöses, aber eher harmloses Virus, vergleichbar in seiner Gefährlichkeit mit einem leicht bis mittel gefährlichen Grippevirus.
Die Heinsberger Letalitätsrate von 0,37 % ( einschließlich der Fehlermarge von 0,19 % – 0,45 % ) bewegt sich  in etwa  auf dem Niveau der Letalitätsraten zwischen 0, 02 %  und 0 4 %, welches Prof. Joannidis nach einer Auswertung von 12 Studien gefunden hat. Die Unterschiede beruhen auf lokalen, regionalen und auch nationalen Besonderheiten wie Altersstruktur, Zählweise, allgemeiner Gesundheitszustand, Qualität der Krankenhäuser u.a.  Zahlreiche andere Studien kommen zu ähnlichen Ergebnissen ( vgl. den Überblick bei Reiss, Bhakdi 2020, 33 f ). Einen gewissen, aber nicht signifikanten Ausreißer nach oben stellt die  französische Corona-Studie mit einer Letalitätsrate von 1,3 % dar ( Roussel et al. 2020 ).
Der Grund für die relative Einheitlichkeit der Ergebnisse liegt in dem elementaren Umstand begründet, dass SARSE-CoV-2 ein auf der ganzen Welt identisches Virus ist. Deswegen ist die Letalität des Virus „als solche“ ( d.h. unabhängig von seiner physischen und sozialen Umgebung ) auf der ganzen Welt, solange es nicht  mutiert ist, gleich.
Zum Abschluss der Thematik sei tentativ eine Vermutung geäußert, wie der Widerspruch zwischen der Heinsberger Letalitätsrate  und der des RKI epidemiologisch überbrückt werden kann. Dabei gehe ich von einer hohen Dunkelziffer in Deutschland bei den Infektionen im Verhältnis von 1 zu 10 aus ( Reiss, Bhakdi 2020, 33 ). Das bedeutet, dass wir im Mai 2020 nicht 170 000, sondern 1700 000 Infizierte in Deutschland hatten. Die Dunkelziffer umfasste dann entweder asymptomatische oder so mild infizierte Menschen, dass sie sich nicht haben testen lassen In diesem Fall würde sich die Letalitätsrate von 4, 7 % in 0, 47 % umwandeln, eine Rate, die nahe  bei der Heinsberger Rate von 0, 37 % liegt.

  1. Wie hoch ist die Mortalität in Deutschland und ausgewählten europäischen Ländern?

Ich möchte im folgenden anhand der vom European Mortality Monitoring Project ( Euromomo ) gelieferten Statistiken, welche die Sterbedaten von 24 europäischen Ländern von 2015 bis zum aktuellen Rand erfassen, die Mortalität in Deutschland und einigen europäischen Ländern darstellen.

Wir beginnen als gesamteuropäischer Überblick mit den Sterbefällen aller 24 an Euromomo  beteiligten Länder und zwar für alle Altersklassen. Die  blaue Kurve zeigt für das Jahr 2020 den steilen, in der KW 8 ( 17. 2. bis 23. 2 2020 ) beginnenden Anstieg, der in den Peak der KW 14 ( 30. 3. bis 5. 4. 2020 ) mündet. Dieser überragt die vorhergehenden Grippepeaks der Winter 2017, 2018 und 2019 deutlich und löst die kurze vorhergehende Kurve der Grippemortalität ab. Am aktuellen Rand zeigt die Kurve, dass auf gesamteuropäischer Ebene die Epidemie überwunden ist : Die Zahl der Todesfälle ist nach einem steilen Abstieg auf die dunkle Basislinie.zurückgefallen.

Die deutsche Mortalitätskurve des Jahres 2020 ist im Gegensatz zur gesamteuropäischen Kurve flach mit  nur kleinen Erhebungen. Würde man einen Besucher vom Mars fragen, in welchem Jahr die große Corona-Epidemie in Deutschland stattgefunden hat, würde er wahrscheinlich auf die Kurve des Jahres 2018 zeigen, als des Jahres mit zwei größeren Erhebungen im Winter und Sommer, welche recht deutlich über die rote Linie ( substantial increase ) hinausgehen. In Wahrheit sind damit aber die winterliche Grippetoten einerseits und  die sommerlichen Hitzetoten des Jahres 2018 andererseits bezeichnet. Sodann würde der Blick des Marsbewohners wahrscheinlich auf das Jahr 2017 fallen, aber auch diesmal würde er enttäuscht werden, denn die Erhebung zeigt wieder nur eine Grippewelle.
Die Corona-Krise zeigt sich nicht in der deutschen Sterbestatistik, sie erscheint als  rein fiktives Phänomen, welches erst durch eine panische Politik zu einer gesamtgesellschaftlichen Krise mit all ihren negativen ökonomischen, sozialen und rechtlichen  Begleiterscheinungen geworden ist.. Die Kurve zeigt weder vor noch in einem relevanten Zeitraum nach den Shutdownbeschlüssen vom 23. März und 15. April eine deutliche Zunahme der Sterblichkeit. Am aktuellen Rand ist sie sogar unter die Basislinie und damit in den Minusbereich gefallen. Meinen „Sechs kurzen Begründungen für die Verfassungswidrigkeit des Shutdown in Deutschland“ (Nahamowitz 2020) gesellt sich das Mortalitätsargument als siebte Begründung hinzu.
An die Bundesregierung wäre in einem Verfahren gerichtlicher oder politischer Überprüfung, zu dem es hoffentlich kommen wird, die Frage zu stellen, aufgrund welcher Erwägungen die Shutdown- Beschlüsse eigentlich getroffen worden sind. Ein sachlicher Grund für die  politischen Notstandsmaßnahmen lässt sich der Sterbestatistik des Jahres 2020 jedenfalls nicht entnehmen.
Der Euromomo-Befund der quantitativen Bedeutungslosigkeit der Coronasterbefälle deckt sich mit den Ergebnissen des weltweit anerkannten Statistikers John Joannidis, der für Deutschland für Anfang April innerhalb der Hochrisikogruppe der Jahrgänge achtzig und älter unter 10 000 Personen auf die minimale Zahl von zwei Corona-Toten gekommen war. Auch wenn Bhakdi diese Zahl für Ende April auf acht ( unter 10 000 ! ) erhöhte, ändert dies nichts an der marginalen Bedeutung der Corona-Todesfälle in Deutschland ( vgl.Nahamowitz 2020 ). Diese Zahlen hat Bhakdi in seinem aktuellen Buch auch für Mitte Mai bestätigt ( Reiss, Bhakdi 2020, 29 ). Die geringfügige Corona-Mortalität passt gut zu der von Prof. Streeck festgestellten geringen Letalitätsrate des SARS-CoV-2-Virus.
In wie weit die politische Diskussion in Deutschland gerade auch durch die öffentlich-unrechtlichen TV-Sender manipuliert wird, lässt sich beispielhaft am Umgang der Satiresendung „Die Anstalt“ mit den beiden eben gezeigten Kurven demonstrieren. Die im Juni 2020 ausgestrahlte Sendung hatte Corona zum Thema und zeigte unter  Bezugnahme auf „Euromomo“ die gesamteuropäische Kurve mit ihrem steilen Anstieg, wobei der unkundige Zuschauer freilich zu dem Eindruck gelangen konnte bzw. sogar musste, dass dies die deutsche Kurve sei. Die wirkliche flache deutsche Kurve wurde verborgen gehalten. Schließlich ließ man es sich nicht nehmen, John Joannidis mithilfe einer unsäglichen Story um 1000 Dollar zu  diskreditieren.
Früher hatten die Hofnarren das Privileg, dem Herrscher gegenüber unangenehme Wahrheiten zu artikulieren, ohne ihren Kopf zu riskieren. Die modernen Satiriker als Nachfolger der Hofnarren dienen sich den Herrschenden mit Verve und Einfallsreichtum ganz von selbst an.
Wir werfen nun einen Blick auf die spanische und französische Kurve.

Die spanische und die französische Kurve unterscheiden sich von der deutschen durch den deutlichen Peak in der 14. KW ( Ende März / Anfang April ), wobei der spanische Gipfelpunkt sehr viel stärker ausgeprägt ist als der französische. In beiden Ländern setzt dann aber ein rascher Abstieg ein, der fast so dynamisch ist wie der Anstieg. In Frankreich ist der Abstieg deutlich unter die gestrichelte  Basislinie gegangen, in Spanien gibt es ganz aktuell wieder eine moderate Aufwärtsbewegung. M.E. Ist sie eine Reaktion auf die zuvor exekutierte scharfe und langandauernde Repressionspolitik nach ihrer Lockerung: Die aufgestaute Virenlast bricht sich ihre Bahn. Darin liegt das generelle Dilemma einer  scharfen Lockdown-Strategie begründet.
Die Mortalitätszahl ist in Frankreich deswegen so deutlich  in den Bereich der Untersterblichkeit abgesunken, weil der vorgehende starke Anstieg nahezu vollständig durch sterbenskranke Menschen verursacht worden war, für welche die Coronainfektion nur der  todbringende „letzte Tropfen“, der in ein  „randvolles Glas“ fällt ( Reiss, Bhakdi 2020, 36 ) gewesen war. Sie standen für die spätere Sterbestatistik dann nicht mehr zur Verfügung. Die Mortalitätsentwicklung bestätigt auch noch einmal die Plausibilität der italienischen offiziellen Statistik, wonach die überwältigende Mehrheit von 88 % der Corona-Toten nicht „an“, sondern nur „mit“ Corona verstorben ist. Dieses Ergebnis entspricht auch dem Befund, den der Hamburger Rechtsmediziner Prof. Püschel an über 200 obduzierten Toten erhoben hat ( vgl. Püschel 2020 ).
Die große Frage ist, warum die Sterblichkeit in beiden Ländern so viel höher war als in Deutschland? Der Unterschied zwischen Frankreich und Deutschland spiegelt sich übrigens auch in den unterschiedlich hohen Letalitätsraten beider Länder wider. Während gemäß der französischen Corona-Studie die französische Rate bei 1,3 % liegt ( Roussel et al. 2020 ), liegt sie gemäß der Heinsbergstudie bei 0, 37 %, das ist weniger als ein Drittel.
Entgegen allen falschen deutschen Erwartungen ist festzustellen, dass die Härte der Abwehrmaßnahmen in beiden Ländern deutlich größer war als hierzulande und diese auch eher eingesetzt hatten. Hier könnte aber ein Grund liegen für die deutsche, epidemiologisch nicht gebotene Panikreaktion am 23. März, dem Tag des shutdown. Im Gegensatz zu Schweden hat es Deutschland nicht vermocht, kühlen Kopf zu behalten und dem Nachahmungsdruck standzuhalten.
Als Grund für die höhere Sterblichkeit des hier nicht in den Graphiken dargestellten Italien im Vergleich zu Deutschland ( wobei die italienische Sterblichkeit übrigens niedriger war als die französische und spanische ) wurde mitunter auf die Luftverschmutzung im hoch industrialisierten Norditalien sowie auf das marode Krankenhaussystem verwiesen. Ersterer Grund trifft nicht für Frankreich und Spanien zu, wohl aber letzterer. Alle drei Südländer mussten sich in der Vergangenheit auf Druck der EU-Kommission harten Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung mit den bekannten Folgen für die Sozialsysteme und auch das Gesundheitssystem unterziehen.
Eine derartige Rosskur ist Deutschland aufgrund seiner günstigeren wirtschaftlichen Entwicklung erspart geblieben, was dem Gesundheitssystem insgesamt und auch den Krankenhäusern hierzulande zu gute gekommen ist. Ich möchte aber neben dem funktionstüchtigeren Krankenhaussystem als weiteres Differenzierungsmerkmal zwischen Deutschland und den drei Südländern dieErnährung  anführen. Die von Politik, Schulmedizin und auch der öffentlichen Meinung systematisch unterschätzte Ernährung ist der Schlüssel für die Gesundheit  bis ins hohe Alter bzw. umgekehrt für vorzeitige Krankheit und Tod. Schädlich sind vor allem Zucker und Kohlenhydrate ( vgl.ausführlich  Perlmutter 2014 ). Beide Nahrungsmittel erzeugen u.a. Diabetes und seine Vorform Prädiabetes. Laut RKI  gehören Diabetiker ganz wesentlich zur Risikogruppe für schwere Verläufe bei Coronaerkrankungen. Kohlenhydrate konsumieren die Südländer – vor allem wegen ihrer extremen Vorliebe für Weißmehl – viel häufiger als die Deutschen. Das Baguette darf bei keinem französischen Gericht fehlen. In Spanien wird Weißbrot zu jeder Mahlzeit serviert. In Italien herrschen die drei P ( Pane, Pasta, Pizza ) über die Esstische. In den deutschen Privathaushalten hingegen wird üblicherweise kein Brot zum Essen gereicht. Die bei uns beliebten Kartoffeln sind zwar auch Kohlenhydrate, sie sind aber langkettig und daher nicht so gesundheitsschädlich.
Im Kontext Ernährung sei ein Hinweis auf die Fernsehsendung „Die Ernährungsdocs“ im 3. Programm des NDR gestattet, die auch bei schweren Erkrankungen erstaunliche Heilerfolge allein durch die Umstellung der Ernährung erzielen. Ein weiterer Hinweis bezieht sich auf Vitamin Din  hoher Konzentration ( mindestens 5000 I. E.) , welches neben seiner antidepressiven Wirkung eine starke, die Immunabwehr stimulierende Wirkung hat. Es ist sehr bezeichnend, dass die Corona abwehrenden Virologen und staatlichen Instanzen dieses preiswerte und wirksame Mittel der Naturheilkunde nicht publik machen.
Wir werfen abschließend noch einen Blick auf Schweden, das einzige europäische Land, welches bewusst auf die Notstandsmaßnahme des Shutdown verzichtet hatte.

Der Peak der Mortalität liegt in Schweden in KW 15 / 16  2020 und damit knapp zwei Wochen später als in Frankreich und Spanien. Der Abstieg vom Gipfel erfolgte relativ rasch, innerhalb von 6  Wochen wurde die rote Linie „substantial increase“ unterschritten. Der Vorgang ist Ausdruck der inhärenten zyklischen Dynamik einer Epidemie, welche immer ein zeitlich befristetes Ereignis darstellt ( Sucharit Bhakdi ). Der leichte Anstieg in KW 24 stellte deswegen auch nicht den Beginn einer „zweiten Welle“ dar, vielmehr  handelt es sich um einen „Ausrutscher“,  der immer mal passiert  und sogar im durchregulierten Spanien vorgekommen ist ( s. o. ). Die Dynamik des Ausrutschers in Schweden ist in KW 25/ 26 zum Erliegen gekommen.  In KW 27 ( 29. 6. bis 5. 7. ) hat es Schweden dann geschafft, in der Statistik „Map of z-scores by country“ in die unterste Stufe ( „no excess ) zu gelangen, nachdem es zuvor wochenlang in der Stufe darüber ( „low excess“ ) festgehalten worden war. Die Aufhebung der Reisewarnung für Schweden Mitte Juli durch die deutsche Regierung kann dann als Bestätigung dieser Einstufung gelten.
Entgegen vielen Unterstellungen, vor allem von deutscher Seite, ist die Sterberate in Schweden nicht außergewöhnlich hoch. Sie liegt deutlich niedriger als in Italien, Großbritannien, Polen, Spanien, Frankreich und Belgien, die alle einen Lockdown hatten. Im Vergleich  mit 13 europäischen Ländern mit Lockdown liegt Schweden nur ganz knapp  über dem Mittelwert der Sterberaten ( Reiss, Bhakdi 2020, 110 ).
Gegenwärtig  spricht viel dafür, dass die liberale, die Grundfreiheiten der Bürger schützende schwedische Corona-Strategie am Ende erfolgreich sein wird und ein tragfähiges Gegenmodell zum autoritären Notstandsmodell der Coronaabwehr verkörpern kann, wie es leider in Deutschland empiriefrei und mit verantwortungslosem Dezisionismus verfolgt worden ist. Allem Anschein nach war China mit seinen rigorosen Absperrmaßnahmen das Vorbild, ein Land, welches unter dem Aspekt der Menschenrechte ansonsten gerne von Deutschland kritisiert wird
Quellen:
Nahamowitz, Peter 2020: Sechs kurze Begründungen für die Verfassungswidrigkeit des Shutdown in Deutschland, Eike Publikation vom 17. 5.
Perlmutter, David  2014 : Dumm wie Brot, München ( 6. Auflage ).
Püschel, Klaus 2020: Youtube-Video, Interview vom 2. 4. 20.
Reiss, Karina, Bhakdi, Sucharit2020 : Corona Fehlalarm ?,  Berlin.
Roussel, Yanis et al. 2020 : SARS-CoV-2 : fear versus data, in :International Journal of Antimicrobial Agents, 19 March.
 
Der Autor war Prof. für öffentliches Wirtschafts- und Finanzrechr sowie Politikwissenschaft am Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Hannover und ist seit 2007 im Ruhestand.
 




Der VAE-Reaktor – ein Schlüsselprojekt

Die VAE haben sich bewusst zur ausschließlichen friedlichen Nutzung bekannt. Sie haben deshalb bewusst auf einen eigenen Brennstoffkreislauf vertraglich verzichtet: Keine Anreicherung von Uran und keinerlei Gewinnung von Plutonium, um „Verdachtsmomente“ einer militärischen Nutzung vollständig auszuschließen. Bezug von Brennstoff nur in der Form einsatzbereiter Brennelemente. So radikal hat sich bisher keine Nation positioniert. Extremes Gegenbeispiel ist der Nachbar auf der anderen Seite des Golfs. Im Mullah-Iran wird die Anreicherung von Uran und die Gewinnung von (waffengrädigem) Plutonium leichtgläubigen Europäern als notwendig für den Betrieb des Kernkraftwerks Busher verkauft.
Der Verzicht auf einen eigenen Brennstoffkreislauf hat einerseits enorme diplomatische Verwerfungen ausgelöst und andererseits interessante neuartige Ansätze erschaffen. So haben die USA größte Bauchschmerzen bei der Lieferung von Kernkraftwerken an Saudi-Arabien oder Indien. Indien ist bereits faktisch „Atommacht“. Saudi-Arabien ist nicht grundsätzlich bereit, einen faktischen Verzicht auf Kernwaffen auszusprechen, solange der „Erzfeind Iran“ weiter offen an der „Atombombe“ bastelt. Schon aus diesem Grund ist das – insbesondere von Deutschland – immer noch verzweifelt hoch gelobte „Iranabkommen“ äußerst kontraproduktiv gewesen. Andererseits ist durch die inzwischen verwirklichte Brennstoffbank mehr als ein Ansatz für die Nichtverbreitung von Kernwaffen geschaffen worden.
Um die Brennstoffversorgung zu sichern, wurde die Versorgung durch die VAE in fünf Bereiche vom Uranbergbau bis zum Brennelement gegliedert. Für jede Stufe werden mit mehreren Lieferanten aus unterschiedlichen Ländern Lieferverträge abgeschlossen. Für die Erstbeladung allein mit sechs Unternehmen. Für abgebrannte Brennelemente werden drei Perioden (bis 20 Jahre, bis 200 Jahre und darüber hinaus) definiert. Für die Lagerung bis zu 20 Jahren sind Abklingbecken vorgesehen. Alle sechs Jahre sollen die Elemente in oberirdische Betontresore für mindestens (mögliche) 200 Jahre umgelagert werden. Für den Zeitraum danach kann eine Wiederaufbereitung im Ausland durchgeführt oder eine direkte Endlagerung vorgenommen werden. Eine endgültige Entscheidung wird dann wahrscheinlich nach Kosten gefällt werden.

Die Energiesituation in den VAE

Im Jahr 2007 wurde eine umfangreiche Energiestudie durchgeführt. Man kam zu der Erkenntnis, dass der Verbrauch an elektrischer Energie mit einer Rate von 9 Prozent jährlich wachsen würde. Es blieb daher nur der Weg über den Neubau von Kernkraftwerken oder Kohlekraftwerken. Ab dem Jahr 2007 wurden die VAE bereits zum Netto-Gasimporteur mit stetig steigender Tendenz. Noch heute wird fast 98 Prozent der elektrischen Energie aus Erdgas gewonnen. Der Primärenergieverbrauch wurde 2018 aus etwa 40 Prozent Öl und 59 Prozent Erdgas gedeckt. Im Jahr 2017 wurden 127 TWh elektrische Energie verbraucht. Das Kernkraftwerk Barakah mit 4 Blöcken vom Typ APR1400 kann rund 44 TWh jährlich produzieren. Damit können erhebliche Mengen Erdgas in den nächsten Jahren für die Industrie oder den Export freigesetzt werden.

Ein mutiger Schritt auf beiden Seiten

Nach internationaler Ausschreibung und mehr als einjähriger Prüfung ging der Auftrag 2009 an die Korea Electric Power Company über die schlüsselfertige Lieferung zum Festpreis von 20 Milliarden USD für das Kernkraftwerk Barakah (3600 USD/kW). Es war der erste Exporterfolg Koreas für Reaktoren der sogenannten III. Generation. Insofern ein mutiger Schritt auf beiden Seiten. Vor der Entscheidung wurden zahlreiche internationale Fachleute mit Erfahrungen im Bau von Kernkraftwerken im Auftrag der VAE nach Korea entsandt. Ihr Auftrag war die Beurteilung der Zulieferer und der Baustellen des gleichen Typs. Die VAE selbst verfügen über zahlreiche Erfahrungen in der Abwicklung von Großprojekten ihrer Öl- und Gasindustrie und den Bau und Betrieb zahlreicher Gas-Kombi-Kraftwerke.
Im Jahr 2016 gingen die VAE und Korea eine gegenseitige Beteiligung ein. Man gründete „Barakah One (BO)“ als Finanzierungs- und „Nawah“ als gemeinsame Betriebsgesellschaft. An diesen beiden Gesellschaften hat jeweils die „Emirates Nuclear Energy Corporation (ENEC)“ einen Anteil von 82 Prozent und die „Korea Electric Power Corporation (KEPCO)“ einen Anteil von 18 Prozent. BO verfügt über ein Kapital von 24,4 Milliarden USD. Davon sind 4,7 Milliarden Eigenkapital und rund 19,6 Milliarden Fremdfinanzierung. Das Department of Finance of Abu Dhabi hat 16,2 Milliarden beigesteuert und die Export-Importbank von Korea (KEXIM) 2,5 Milliarden. Weitere Mittel kommen von einem Bankenkonsortium (National Bank of Abu Dhabi, First Gulf Bank, HSBC, Standard Chartered Bank). Das Volumen beinhaltet den Auftragswert (overnight cost), die Zinsen und etwaige Kostensteigerung durch Inflation während der Bauzeit, sowie die erste Brennstoffladung.

Die Baustelle als ein Konjunkturprogramm

Im Juli 2012 begann der Bau mit dem Betonieren der Grundplatte des Reaktors 1. Diese Arbeiten gelten international als der Baubeginn eines Kernkraftwerks. Im Mai 2013 folgte die Grundplatte des Reaktors 2 und im September 2014 Grundplatte 3 beziehungsweise im September 2015 Grundplatte 4. Hier wird schon das Prinzip eines kostengünstigen Bauens erkennbar: Man baut viermal die gleiche Anlage, aber geringfügig zeitversetzt. So hat man jeweils nach dem Bau der Anlage 1 ein bereits geübtes Team für die Anlagen 2 bis 4 vor Ort. Dies bietet die größte Rationalisierung und Sicherheit vor Fehlern, die zu Bauverzögerungen führen. Eine stets wiederkehrende Erfahrung auf allen Baustellen der Welt. Dieser Takt wurde auch bei den Komponenten gehalten:
Zum Beispiel beim Einbau des ersten Reaktordruckgefäßes im Mai 2014, im Reaktor 2 im Juni 2015, im Reaktor 3, Juli 2016, und 2017 im Reaktor 4. Eine solche Auftragsvergabe wirkt sich natürlich auch kostensenkend bei den Zulieferern aus. Eine Kleinserie ist immer günstiger als eine spezielle Einzelanfertigung. Jedes „erste Mal“ birgt immer das Risiko nicht vorhergesehener Probleme, die automatisch zu Verzögerungen führen.
Auf der Baustelle arbeiteten mehr als 18.000 Menschen. So viele Menschen über so lange Zeit mit Unterkunft, Essen, sauberer Arbeitsbekleidung etc. zu versorgen, ist ein enormer Input für die lokale Wirtschaft. Hinzu kommen die Aufträge im Inland. Rund 1.400 Unternehmen aus den VAE erhielten vom Generalunternehmer Aufträge über mehr als 3 Milliarden USD. Viel bedeutender als der Geldwert ist jedoch der Wissenstransfer: Alle Produkte und Dienstleistungen müssen den strengen Qualitätsanforderungen der Kerntechnik genügen. So haben die koreanischen Zulieferer durch tatkräftige Hilfe dazu beigetragen, dass zahlreiche Unternehmen sich erstmalig für eine Zulassung bei der American Society of Mechanical Engineers (ASME) zertifizieren konnten.
So besitzen zum Beispiel Emirates Steel durch ihre Lieferung für Betonstahl nun eine ASME-Zulassung für Kernkraftwerke. Solche Zertifikate müssen beileibe keine Eintagsfliegen sein. So konnte der Kabellieferant Ducab inzwischen sogar Kabel für das Kernkraftwerk Shin Hanul in Korea liefern. Es ist kein Zufall, dass hier keine Rede mehr von DIN und sonstigen deutschen Regelwerken ist. Keine Exporte von Kernkraftwerken, keine Verbreitung von deutscher Spitzentechnik. Wer seinen Betrieb einmal aufwendig auf die US-Maßsysteme und ihre Technik-Philosophie eingestellt hat, wird nur sehr unwillig alles ändern. Dies gilt auch für andere Produkte.

Die Folgeaufträge

Ein solches Projekt ergibt eine gegenseitige Verknüpfung der Wirtschaftsbeziehungen für Jahrzehnte. Für den Lieferanten ergeben sich unzählige lukrative Folgeaufträge. So hat die Korea Hydro und Nuclear Power (KHNP) mit der Betriebsgesellschaft Nawah ein „Operating Support Service Agreement (QSSA)“ abgeschlossen. Für 10 Jahre nach Fertigstellung sollen 400 Fachkräfte von KHNP den Betrieb vor Ort unterstützen. Der Auftragswert: 880 Millionen USD. Hinzu kam 2017 ein weiteres Abkommen zwischen KHNP und Nawah über den gemeinsamen Einkauf von Ersatzteilen für die koreanischen und VAE Kraftwerke vom Typ APR1400. Im März 2019 hat Nawah einen fünfjährigen Wartungsvertrag mit Kepco und Doosan Heavy Industries abgeschlossen.
Man muss nicht nur unzählige „Elektro-Golfs“ verkaufen, bis man einen Umsatz von 20 Milliarden erzielt hat, sondern bei einem Kernkraftwerk fallen einem auch noch weitere Milliardenaufträge quasi ins Haus. Nicht zu unterschätzen, welche ganz anderen Aufträge man durch solch enge Kontakte einwerben kann. So haben sich die Koreaner schon vorher durch den Bau von Gaskraftwerken und Meerwasserentsalzungsanlagen einen Namen in den VAE gemacht. So wie einst Siemens – jedenfalls sind nicht immer höhere Lohnkosten in Deutschland eine Ausrede für alles. Politischer Wille spielt auch eine nicht ganz unwichtige Rolle. Wenn man jedenfalls sein Heil in der Neuerfindung mittelalterlicher Techniken sucht, sollte man sich über keinen Stellenabbau wundern.

Der steinige Weg

Es ist eine nicht zu unterschätzende Leistung, ein bitterarmes Volk aus einer nahezu unbewohnbaren Salzwüste in das 21. Jahrhundert zu katapultieren. Inzwischen setzt sich in allen Ölförderländern die Erkenntnis durch, dass nur durch eine konsequente Industrialisierung dauerhaft gut bezahlte und anspruchsvolle Arbeitsplätze geschaffen werden können. Davor steht wiederum Bildung und Ausbildung. So ist die Emirates Nuclear Energy Corporation (ENEC) buchstäblich aus dem Nichts 2008 entstanden. Heute hat die ENEC über 2.900 Mitarbeiter. Der Anteil der Emiratis ist inzwischen auf 60 Prozent angestiegen und der Anteil der Frauen beträgt 20 Prozent, was vielleicht viele „Gender-Gaga-Anhänger“ erstaunen mag. Hier wächst eine Generation hoch qualifizierter Frauen heran, von denen bereits einige Führungspositionen – nicht durch Quote, sondern durch Fleiß (Kerntechnik-Studium) und Befähigung – erklommen haben.
Der Weg ist durchaus eine Orientierung für andere Schwellen- oder gar Entwicklungsländer, die Kernenergie nutzen wollen. Auch Wissen kann importiert werden. Man hat Fachleute aus aller Welt mit mindestens 25-jähriger einschlägiger Berufserfahrung angeworben. Der eigene Nachwuchs lernt durch die unmittelbare Zusammenarbeit an dem konkreten Projekt. Für die Grundausbildung sind vier Züge vorgesehen:

  1. Weiterbildung von erfahrenem Personal aus anderen Industriezweigen des Landes.
  2. Studium von besonders qualifizierten Studenten der eigenen Hochschulen zur Erlangung eines „Nuclear Masters“ an renommierten Universitäten im Ausland.
  3. Aufbau eines „Bachelors der Kerntechnik“ an den Hochschulen des Landes.
  4. Techniker für Wartung und Betrieb im eigenen Kraftwerk.

KHNP und ENEC haben 2016 einen Vertrag über die Entsendung von 50 Fachkräften für die Ausbildung in Korea abgeschlossen. Daraus sind unter anderem 10 voll ausgebildete und zertifizierte Reaktorfahrer hervorgegangen. Seit 2010 läuft das „Energy Pioneers Program“ mit den USA. Bisher wurden 500 Emiratis ausgebildet. Weiter werden 200 Emiratis durch die USA zu Reaktorfahrern ausgebildet. Im Juli 2019 wurden die ersten 15 Reaktorfahrer nach dreijähriger praktischer Ausbildung in Korea, Südafrika und den USA von der ENEC zugelassen. Für den Betrieb des Kraftwerks geht ENEC von etwa 2.000 Dauerarbeitsplätzen aus.

Zwangsläufige Verzögerungen

Die Kernenergie in den VAE wurde praktisch auf einem weißen Blatt begonnen. Von Anfang an hat man die Kooperation mit dem Ausland angestrebt, um aus Erfahrungen und Fehlern zu lernen. Auf Transparenz gegenüber allen internationalen Institutionen wurde stets großer Wert gelegt. Die Federal Authority for Nuclear Regulation (FANR) der VAE ging nie allein vor.
Bereits im Mai 2017 wurden vertragsgemäß die Brennelemente für den ersten Reaktor geliefert und im Kraftwerk bis zur Erlangung einer Betriebsgenehmigung eingelagert. Im Oktober 2017 hat ein „Pre-Operational Safety Review Team (Pre-OSART)“ der „World Association of Nuclear Operators (WANO)“ die Anlage auf ihre Betriebssicherheit überprüft. 15 internationale Fachleute aus sieben Ländern haben 18 Tage vor Ort das Kraftwerk begutachtet. Hierbei geht es vor allen Dingen um die Einhaltung der Sicherheitsstandards der „International Atomic Energy Agency (IAEA)“. Der Bericht schloss mit einem Lob für die Bildung der „Multi-Kulti“-Betriebsmannschaft, aber auch mit einiger Kritik ab. Es wurde für die Behebung der Mängel ein Zeitraum von 18 Monaten vorgegeben.
Im März 2018 wurde der erste Reaktor offiziell fertiggestellt und dem Kunden übergeben. Damit sind alle Tests und Prüfungen unter Fremdenergie abgeschlossen und die Betriebsfähigkeit nachgewiesen. Der Reaktor durfte aber erst mit Kernbrennstoff beladen werden, nachdem die Betriebsgesellschaft Nawah eine Betriebserlaubnis erhalten hatte.
Im November 2019 führte die WANO eine „Pre-Start Up Review“ durch und erklärte den Reaktor 1 für betriebsbereit. Am 17.2.2020 erteilte die FANR als zuständige Institution der Nawah eine Betriebsgenehmigung für 60 Jahre. Dies geschah, nachdem über 14.000 eingereichte Seiten technische Dokumentation geprüft, 255 Inspektionen durchgeführt, 2.000 ergänzende Anfragen bearbeitet und 40 internationale Inspektionen durch WANO und IAEA durchgeführt worden waren. Damit konnte Reaktor 1 mit Kernbrennstoff beladen werden. Die Erstbeladung konnte bereits durch ein Team aus 90 Prozent Emitatis eigenverantwortlich durchgeführt werden. Trotz Corona konnte nun endlich zum 1. August der erste Block seine Kettenreaktion einleiten. Es beginnen jetzt die üblichen Garantietests in verschiedenen Leistungsstufen. Man strebt eine vollständige Übergabe bis Ende des Jahres an. Gleichwohl wird schon in dieser Inbetriebnahmephase elektrische Energie in das Verteilnetz der VAE eingespeist.
Dieser Beitrag erschien zuerst bei Nuke-Klaus.




Die planwirtschaftliche Versuchung Auf dem Weg zum französischen Europa des „Green Deal“

Statt der ursprünglich von der deutschen Ratspräsidentschaft versprochenen 500 Milliarden Euro sollen die von der politisch inszenierten Coronakrise am stärksten betroffenen EU-Mitgliedsstaaten im Rahmen eines europäischen Wiederaufbaufonds (Corona Recovery Fund) von ungefähr 750 Milliarden Euro nur 390 Milliarden Euro in Form verlorener Zuschüsse ausbezahlt bekommen. Wobei die Gesamtsumme von der EU als Kredit aufgenommen werden soll. Im Unterschied zu bisherigen „Rettungspaketen“ handelt es sich bei diesem Kompromiss also um den nach dem Maastricht-Abkommen eigentlich verbotenen Einstieg in die Vergemeinschaftung von Staatsschulden. Darüber kann die als Verhandlungserfolg der „sparsamen Vier“ (die Niederlande, Österreich, Schweden und Dänemark, denen sich später noch Finnland hinzugesellte) verkaufte Reduktion der verlorenen Zuschüsse um über 100 Milliarden Euro nicht hinwegtäuschen. Die völlig abwegigen Erfolgsmeldungen der Merkel-Anhänger in den zwangsfinanzierten oder staatlich subventionierten deutschen Massenmedien möchte ich hier anstandshalber gar nicht kommentieren. Es genügt der Hinweis, dass Deutschland nun mehr als ein Drittel seines Staatshaushaltes (133 Milliarden Euro) an Länder überweisen muss, deren Einwohner im Schnitt wohlhabender sind als die Deutschen.
Es war der Chefredakteur eines liberalen französischen Magazins, der die Wahrheit aussprach: Der „historische Kompromiss“ von Brüssel ist der Etappensieg eines Europa aus dem merkantilistischen  Geist Jean-Baptiste Colberts über ein von Adam Smith inspiriertes Europa der freien Marktwirtschaft. Dazu passt, dass der neue französische Premierminister Jean Castex schon einige Tage vor dem Brüsseler Gipfel angeregt hat, das im Jahre 2005 aufgelöste französische hohe Plankommissariat (Haut Commissariat au Plan) wieder neu einzurichten. Das Plankommissariat war 1946 von Jean Monnet geschaffen worden. Es fußte auf der nach dem Zweiten Weltkrieg im Westen weit verbreiteten Überzeugung, es müsse ein dritter Weg zwischen Kapitalismus und Kommunismus gefunden werden, um den Schrecken eines neuen Weltkrieges abzuwenden. Bei den alliierten Mächten bestanden aus der Kriegswirtschaft hervorgegangene Formen planwirtschaftlicher Rationierung von Lebensmitteln und Rohstoffen zum Teil bis zum Ende der 1950er Jahre fort. Nur das militärisch geschlagene und zum großen Teil von Bomben zerstörte Deutschland machte da eine Ausnahme. Hier wagte Ludwig Ehrhard unter der (skeptischen) Aufsicht der US-amerikanischen Besatzer das Experiment „soziale Marktwirtschaft“. Dieses ist aber inzwischen leider Vergangenheit.
 
„Errungenschaften“ der Résistance oder des Vichy-Regimes
Historisch geht die Idee, das sozialer Fortschritt mit physischer Gewalt und Erpressung durchgesetzt werden kann und dass die „Progressiven“ nicht irren können, auf die „Große“ französische Revolution von 1789 zurück. Es gibt aber noch weitere Quellen für den französischen Faible für bürokratische Planung. So geht die Attraktivität der Planwirtschaft für die heutige etablierte politische Klasse außer auf den bereits genannten Colbert und seine nur vorübergehend erfolgreiche protektionistische Politik der Ressourcensicherung für die üppige Hofhaltung des Sonnenkönigs Ludwigs XIV. auf Kosten der Nachbarländer auch auf das Kollaborations-Regime Maréchal Philippe Pétains im zentralfranzösischen Vichy während der deutschen Besatzung zurück. Während Colbert selbst von den französischen Linken noch heute verehrt wird, wagt es selbstverständlich kaum noch jemand, sich auf das Vichy-Regime zu berufen. Vielmehr interpretiert man die wichtigsten unter ihm eingeführten Neuerungen in „Errungenschaften“ der Résistance gegen den Nazismus um. So vor allem die 1941 eingeführte Umlagen finanzierte Rentenversicherung und die noch heute existierende flächendeckende Sozialversicherungsnummer. (Deren geniales System, das es erlaubt, jedes Individuum eindeutig zu identifizieren und sogar nach seinem Tod weiter zu verfolgen, war von einem Militär mit der Absicht einer heimlichen Remobilisierung entwickelt worden.) Auch die unmittelbar nach dem Krieg von General de Gaulle eingeführte allgemeine Krankenversicherung, die zweite Säule der verpflichtenden Bürgerversicherung (Sécurité Sociale) ist letztlich ein Produkt der Vichy-Bürokratie. Deren politische Grundlage war der Korporatismus, das heißt die Zusammenarbeit aller für relevant erklärten gesellschaftlichen Organisationen (einschließlich der kommunistischen Gewerkschaft CGT) bei der Ausarbeitung sozialpolitischer Pläne. Diese gingen ursprünglich davon aus, dass den verschiedenen Gruppen der französischen Gesellschaft klare Interessen zugeschrieben werden konnten.
Bis zum heutigen Tage bleibt die ausufernde französische Sozial- und Gesundheitsbürokratie und die verbreitete Vorliebe französischer Politiker für bürokratische Problemlösungen stark von „Errungenschaften“ des Vichy-Regime geprägt. Die zentralistische, auf große Krankenhäuser mit einem besonders hohen Anteil von Personal ohne Patientenkontakt konzentrierte Struktur des französischen Gesundheitssystems erlebte in der „Coronakrise“ ihr Waterloo, was die meisten Franzosen aber kaum zugeben werden. Sichtbarer Ausdruck des Versagens der zentralen staatlichen Planung war der eklatante Mangel an Intensivbetten und Atemschutz-Masken für die Ärzte und das Pflegepersonal. Der französische Zentralstaat konfiszierte schon im März 2020 alle in Apotheken eventuell noch vorrätigen Masken und verbot sogar zeitweise deren Import. Ein Großteil des medizinischen Personals musste ohne Schutzkleidung und ohne Masken arbeiten, weil wegen Sparmaßnahmen im chronisch defizitären Gesundheitssystem nicht genügend angeschafft worden waren. Zu rollenden Lazaretten umgebaute Hochgeschwindkeitsszüge (TGV) und Flugzeuge der Armee karrten intubierte Covid-19-Patienten durch die ganze Republik und zum Teil auch nach Deutschland, wo die Intensivstationen der Krankenhäuser bei weitem nicht ausgelastet waren.
Die für die französische politische Klasse nahe liegende Lösung: Noch mehr Zentralismus, und zwar möglichst auf europäischem Niveau. So machte sich Staatspräsident Emmanuel Macron für die Ausgabe von „Corona-Bonds“ als Einstieg in die Vergemeinschaftung der Staatsschulden und der Haftung. Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel kam ihm da weitgehend entgegen. Ergebnis war der eingangs zitierte „historische Kompromiss“ Allerdings ist darin nicht mehr von Corona-Bonds, sondern von einem Wiederaufbauplan. Doch um den Wiederaufbau der durch den ungerechtfertigten Lockdown eingebrochenen und zum Teil längerfristig geschädigten Volkswirtschaften geht es dabei gar nicht, sondern um die planmäßige Konstruktion einer Wunsch-Welt entsprechend dem Monate zuvor von der EU-Kommission beschlossenen „Green Deal“. Dessen planwirtschaftlicher Ansatz widerspricht sowohl dem deutschen Grundgesetz als auch dem EU-Vertrag von Lissabon.
 
Planen ist menschlich, Irren auch
Im Unterschied zu den von angeborenen Instinkten geleiteten Tieren können Menschen zumindest ein Stück weit in die Zukunft schauen und versuchen, ihr weiteres Leben dem entsprechend zu planen, um damit zu Ergebnissen zu gelangen, die sich beim naturwüchsigen Lauf der Dinge wahrscheinlich nicht eingestellt hätten. Mehrjährige Pläne sind ein sinnvoller, wenn nicht notwendiger Bestandteil der individuellen und familiären Lebensgestaltung, wobei der gesunde Menschenverstand im Idealfall quasi automatisch einen Kosten/Nutzen-Vergleich vornimmt. Auf Kollektive wie Vereine, Firmen, Kommunen oder gar ganze Staaten und überstaatliche Gebilde lässt sich diese Aussage allerdings nur mit großen Einschränkungen übertragen. Zumal die zentrale Planung grundsätzlich der individuellen Lebensgestaltung durch freie Konsumwahl widerspricht.
Das schließt allerdings nicht aus, dass längerfristige Planung auf der Ebene einzelner Firmen durchaus sinnvoll sein kann. Vermutlich ist eine Firmengründung mit Business-Plan besser als ohne. Und auch etablierte Firmen tun wohl gut daran, mögliche Zukünfte zu antizipieren und entsprechend zu planen. Doch das unternehmerische Risiko lässt sich dadurch nur etwas eingrenzen, nicht aus der Welt schaffen. Das macht wahrscheinlich sogar den Reiz unternehmerischer Initiative aus. Etwas ganz anderes ist Planung im Rahmen überbetrieblicher bürokratischer Strukturen und/oder diktatorischer Regierungssysteme. Hier ist Planung Ausdruck der Entmündigung, wenn nicht Versklavung der Kunden und Staatsbürger. Programme, Pläne und Verträge, deren Laufzeit die Dauer einer Legislaturperiode überschreitet, sollten in einem demokratisch regierten Gemeinwesen nur ausnahmsweise gestattet sein. Denn die Möglichkeit der Infragestellung und des Widerrufs einmal getroffener Entscheidungen gehört zum Wesen der Demokratie. Das hat demokratisch an die politische Macht Gelangte freilich noch selten davon abgehalten, die Zukunft längerfristig festlegen zu wollen, um sich durch vermeintlich gute Taten unsterblich zu machen.
„Erstens kommt es anders, zweitens als man denkt.“ Dieses witzige Sprichwort bringt die Erfahrungen mit jeglicher Form von Planwirtschaft auf den Punkt. Lassen sich Fehlplanungen im übersichtlichen familiären Rahmen oft noch zu tragbaren Kosten korrigieren, können längerfristige Festlegungen im nationalen und internationalen Maßstab leicht in wirtschaftliche Katastrophen führen und unzählige Menschenleben fordern oder zumindest dauerhafte Einbußen an Wohlstand und Lebensqualität nach sich ziehen. Erinnert sei hier nur an die verheerenden Folgen von Fehlplanungen in der Sowjetunion und in der sozialistischen Volksrepublik China in Form von Millionen von Hungertoten. Ausschlaggebend waren dabei nicht nur falsche Gewichtungen und Fehlleitungen von Ressourcen infolge der Ausschaltung der Lenkungswirkung  von Marktpreisen, sondern auch die Unterwerfung von Investitionsentscheidungen unter pseudowissenschaftliche Lehren beziehungsweise natur- und vernunftwidrige Ideologien wie den Lyssenkoismus in der UdSSR oder die versuchte Ausrottung der zu Schädlingen erklärten Singvögel in China.
Anführen müsste man aber auch Entscheidungen im ach so aufgeklärten Westen wie das 1972 zunächst von der US-Regierung ausgesprochene und danach von allen Mitgliedsländern der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) übernommene Verbot der Herstellung und Anwendung des Insektizids DDT. Dieses wegen der durch DDT angeblich drohenden Krebsgefahr ausgesprochene Verbot Hat in Afrika und Südasien zum Tod von Millionen von Menschen geführt, da es bis zum heutigen Tag keine vollwertige Alternative zum Einsatz von DDT gegen Malaria übertragende Stechmücken gibt.
 
Grüne Unlogik als Planungsgrundlage
In die Kategorie Pseudowissenschaft gehört sicher auch der Narrativ von der menschengemachten globalen Erwärmung. Er ist nur vergleichbar mit der Rassenideologie des Nationalsozialismus. Es gibt nicht den geringsten Beleg für die These, der Ausstoß des relativ inerten Verbrennungs-Abgases Kohlenstoffdioxid (CO2) sei der Schlüsselfaktor für die Entwicklung von Wetter und Klima. Der Reduktion des CO2-Ausstoßes tendenziell bis auf Null wird im „Green Deal“ alles untergeordnet. Schon bis zum Jahr 2050 soll die EU „kohlenstoff-neutral“ werden, obwohl die so genannten erneuerbaren Energien zurzeit nur etwa 2,5 Prozent des Gesamt-Energiebedarfs der EU decken. Eigenartigerweise wird aber die CO2-arme Kernenergie in der am 16. Juni 2020 verabschiedeten Energie-„Taxonomie“ der EU-Kommission nicht als „grün“ anerkannt. Dabei hat die EU in der von ihr im Jahr 1994 unterzeichneten internationalen Energie-Charta ausdrücklich den längerfristigen Investitionsschutz für Nuklear-Anlagen anerkannt. Überdies belässt der EU-Verfassungsvertrag von Lissabon die Wahl der Energiequellen ausdrücklich in der Zuständigkeit der EU-Mitgliedsstaaten.
Der französische Staatspräsident Emmanuel Macron tut so, als fielen die 40 Milliarden Euro, die Frankreich nach dem Brüsseler Kompromiss überwiesen bekommt, vom Himmel. Die französischen Steuerzahler würden nicht zur Kasse gebeten, versicherte Macron gegen Ende Juli 2020. Vielmehr werde die EU neue Steuern auf kohlenstoff-intensive Produkte allgemein sowie auf Kunststoffe aus Erdöl und auf die Umsätze amerikanischer Internet-Konzerne einführen. Sein Premierminister Jean Castex kündigte an, die französische Wirtschaft werde mithilfe eines Investitionsprogramms von 20 Milliarden Euro (von insgesamt 100 Milliarden Euro staatlicher Wiederaufbau-Hilfen) zu der am stärksten dekarbonisierten Europas gemacht. Insbesondere sollen Gelder für die bessere thermische Isolierung von Gebäuden, die Verminderung der Verkehrsemissionen und die Unterstützung einer lokalen nachhaltigen Agrarproduktion bereitgestellt werden. Auch der Relokalisierung ausgewanderter Unternehmen soll das auf zwei Jahre angelegte Investitionsprogramm dienen. Es dürfte klar sein, dass 20 Milliarden für die Umsetzung dieses Wunschkatalogs bei weitem nicht ausreichen werden.
Macron und Castex berufen sich dabei auf den von einer Bürgerversammlung für das Klima („Convention citoyenne pour le climat“) aufgestellten Forderungskatalog. Es handelt sich dabei um eine grünstichige Liste romantischer Wünsche ohne erkennbare Hierarchie. Die Einführung der 28-Stuinden-Woche steht dabei unverbunden neben der Besteuerung der Dividenden, der Herabsetzung zugelassener Höchstgeschwindigkeiten und dem Verbot beheizter Bistro-Terrassen. Präsident Macron hat die Versammlung von angeblich zufällig ausgewählten 150 Personen im Jahre 2019 als Antwort auf die heftigen Massenproteste der „Gelbwesten“ einberufen. Diese Proteste hatten sich an der Kfz-Kraftstoffverteuerung durch eine Ökosteuer entzündet. Denn 70 Prozent der Franzosen brauchen das Auto,um an ihren Arbeitsplatz zu gelangen. Es war wohl eine propagandistische Meisterleistung der Berater Macrons, diese Proteste in Richtung „Klimaschutz“ umgebogen zu haben.
Während Macron und seine Berater die Forderungen nach einer 28-Stunden-Woche, nach einer Dividenden-Besteuerung und die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf 110 km/h sofort ad acta legten, werden die Verbote von Heiz-Pilzen, Kurzstreckenflügen und großer SUVs  wahrscheinlich kommen. Auch die von Umweltschützern lange Zeit geforderte Bahnverbindung zwischen Lyon und Turin durch einen Alpentunnel wird wahrscheinlich dem in Frankreich neu erwachten Ökologismus zum Opfer fallen. Die Stilllegung des Kernkraftwerkes Fessenheim im Elsass war schon 2015 im Rahmen des auf Druck der Grünen verabschiedeten Gesetzes über die Energiewende und das grüne Wachstum („Loi de transition énergétique pour la croissance verte“) beschlossen worden. Auch in Frankreich wird also in den nächsten Jahren, begründet durch die Farce einer Volksbefragung, wahrscheinlich eine „Planwirtschaft ohne Plan“ nach deutschem Vorbild entstehen. Dabei wird die französische politische Klasse, anders als die deutsche, aber peinlich darauf achten, sich auf Kosten der Nachbarn und Wettbewerber (vor allem Deutschland) Vorteile zu verschaffen.
 
 
 
 




Die „Nationale Wasserstoffstrategie“ soll u.a. die Energiewende retten, die Mobilität über Wasserstoff betreiben: eine quantitative Energiebetrachtung zu einer Wasserstoff- Illusion

Die Energiewende kann ohne Stromspeicher nicht funktionieren.
Nun scheitert mit der ausgerufenen H2-Technologie auch die letzte Hoffnung auf eine Lösung der Stromspeicherproblematik.
Das bedeutet nicht nur das Ende der Energiewende, es steht für die E-Mobilität auch kein CO2-freier Strom zur Verfügung, von der Rohstoffversorgung (Lithium, Cobalt) und dem Recycling abgesehen.
Aber auch die Umstellung der Verbrenner auf H2-Technologie führt zu einem unerträglichen Energieverbrauch.
Dennoch werden die Ökoideologen gegen alle Realitäten ihre seit Jahrzehnten propagierten Weltuntergangsszenarien weiter predigen, obwohl der Einfluss von CO2 auf das Klima marginal ist (die 2% Deutschlands am weltweiten CO2-Ausstoss ohnehin).
Ein Umlenken wird es erst nach den ohne Stromspeicher zwangsläufig auftretenden Stromstillständen mit Toten geben (siehe Australien).
 

Fazit

a)Leistungsaufwand Strom zur Lösung des Stromspeicherproblems über Wasserstoff
Um die Stromspeicherproblematik bei der Stromerzeugung mit Wasserstoff zu lösen, muss in 4 Stufen (Stromerzeugung über Wind+Sonne (Überschussstrom) – H2O-Elektrolyse – H2-Speicherung – H2-Verbrennung mit Rückverstromung) mit einem Gesamtwirkungsgrad von 40% (bewusst optimistisch angesetzt) spätestens in 2038 neben der normalen Stromleistung von etwa 69 Gigawatt (GW) die Leistung um 59 GW auf 128 GW angehoben werden mit einer erforderlichen täglichen Stromerzeugung von im Mittel 1660+1416 = 3078 GWh/Tag,  in 2050 auf insgesamt 69+75 = 144 GW bei einer Stromerzeugung von insgesamt 3460 GWh/Tag.
b) Leistungsaufwand Strom für die Umstellung der Verbrennungsmotoren auf Wasserstoff einschließlich des dabei anfallenden Stromspeicherproblems

Für die Umstellung der Verbrennungsmotoren auf H2-Technologie in 2050 – wenn man sich nach a) dieser Mühe noch unterzieht – muss im ersten Schritt Wasserstoff in 3 Stufen (Stromherstellung aus Wind+Sonne – H2O-Elektrolyse – H2-Speicherung) mit einem Gesamtwirkungsgrad von 63% hergestellt werden.
Ausgehend von einer täglichen Leistung von 38 GW und einer äquivalenten Stromerzeugung von 913 GWh/Tag für das Betreiben der Verbrennungsmotoren in Deutschland errechnet sich dann unter Berücksichtigung des genannten Wirkungsgrades eine erforderliche Stromleistung von 60 GW bei einer Stromerzeugung von 1440 GWh/Tag.
Aber bei der Stromerzeugung über Wind+Sonne ist auch hier durch ihre Fluktuation eine Stromspeicherung erforderlich, d.h. es muss abermals das bereits zitierte 4-Stufen-Verfahren bis zur H2-Verbrennung mit Rückverstromung mit einem Wirkungsgrad von 40% angewandt werden.
Das erforderliche Speichervolumen errechnet sich zu 30 GW, multipliziert mit dem bekannten Wirkungsgrad von 40% ergibt eine Leistungsanforderung  von 75 GW mit einer Stromerzeugung in 2050 von 1800 GWh/Tag für die Lösung des Speicherproblems bei der Umstellung von Verbrennern auf H2-Technologie.
Alleine für die Umstellung von Verbrennungsmotoren auf H2-Technologie ist dann eine Stromleistung von insgesamt
60+75 = 135 GW bei einer Stromerzeugung von 1440+1800=3240 GWh/Tag erforderlich.
c)    Summe a)+b)

Insgesamt wäre dann für die Lösung der Speicherproblematik bei der Stromerzeugung sowie für die Umstellung der Verbrenner auf H2-Technologie in 2050
– eine Stromleistung von 144+135 = 279 GW sowie
– eine Stromerzeugung von 3460+ 3240 = 6700 GWh/Tag erforderlich
Fazit:  Ein Energie-Irrsinn ungeahnten Ausmaßes, obwohl die Wirkungsgrade optimistisch angesetzt wurden.
Wie schrieb das BMWi im Juni 2020: „Der Stoff hat das Zeug zu einem Hollywoodstreifen“.

  1. Einleitung und Aufgabenstellung

„In der Klimadebatte haben wir den Wandel von prominenten Wissenschaftlern zu Hohepriestern erlebt“ (Thea Dorn (1)) mit dem Ergebnis einer nicht funktionierenden Energiewende in Deutschland, da Wind und Sonne nicht gewillt sind, den erforderlichen Strom zu liefern.
Diese nicht funktionierende Energiewende sollte zunächst für eine Kugel Eis zu haben sein (Trittin), am Ende wiesen die letzten Kostenbetrachtungen Beträge von bis 6-7 Billionen € für die Sektorkopplung aus. (2-5)
Nun soll eine Wasserstoffstrategie her, u.a. um das ungelöste Problem der Energiewende – die Stromspeicherproblematik – zu lösen.
Insgesamt fördert der Bund die Wasserstofftechnologie über das neue Konjunkturprogramm mit 9 Milliarden €.
Ziele der neuen Wasserstofftechnologie sind u.a.:
1. Das Problem der Stromspeicherung zu lösen
2. Als Ersatz für fossile Gase
3. Wasserstoff soll in der Industrie, im Verkehr, in Gebäuden und in der Stromerzeugung genutzt werden mit dem Ziel der Klimaneutralität in 2050
4. Anstreben der Weltmarktführerschaft in der H2-Technologie
Bis 2030 sollen 5 GW als „grüne“ Strommenge (durch H2O-Elektrolyse mit Hilfe von Wind und Sonne – Überschussstrom) erzeugt werden. Insgesamt erwartet die Regierung bis 2030 einen Wasserstoffbedarf von bis zu 110 TWh. Eine fehlende Differenz soll entweder importiert oder aus „nicht grünem“ Quellen gewonnen werden wie „blauem“ Wasserstoff aus Erdgas und „türkisem“ Wasserstoff aus Methan.
Nun wird auch die EU aktiv. Bis 2030 sollen in ganz Europa 13-15 Milliarden € in die Herstellung von H2 investiert werden, außerdem 50-100 Milliarden in die entsprechenden Wind- und Solarkapazitäten. Ziel ist der flächendeckende Einsatz von Wasserstoff mit der Klimaneutralität in 2050.
Viele Studien des BDI, der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften (Acatech) oder der Deutschen Energieagentur (Dena) kommen zu dem Ergebnis, dass Klimaneutralität in 2050 nur mit Wasserstoff erreicht werden kann.
In einer früheren Arbeit war herausgestellt worden, dass bis zum Kohleausstieg in 2038 bzw. der Klimaneutralität in 2050 weder die erforderliche Stromspeicherkapazität beigestellt noch die hohen stündlichen Stromschwankungen über Gaskraftwerke ausgeglichen werden können. (6)
Im Folgenden sollen daher quantitative Energiebetrachtungen durchgeführt werden
a) für die Lösung der Stromspeicherproblematik durch den Einsatz von Wasserstoff bis zur ausschließlichen Stromerzeugung über die alternativen Energien in 2050
b) für die Umstellung aller Verbrennungsmotoren auf die Wasserstofftechnologie bis zur ausschließlichen Stromerzeugung über die alternativen Energien in 2050.
Sicherheitsfragen zur Handhabung des Wasserstoffes durch den hohen Zündbereich, die hohe Flammgeschwindigkeit und die hohe Detonationskraft werden nicht behandelt.
Neben dem CO2-Ausstoß über Industrie, Gebäude, etc. sind die hier behandelten Sektoren Energiewirtschaft (Stromerzeugung) und Verkehr mit über 50% die höchsten CO2-Emittenten (Bild 1). (6)

Bild 1: Entwicklung der CO2-Emissionen nach Kategorien

Das nationale Treibhausminderungsziel von mindestens 65% bis 2030 (Beschluss am 03.07.2020) und das Bekenntnis der Bundesregierung auf dem UN-Klimagipfel vom Herbst 2019, Treibhausneutralität bis 2050 zu verfolgen, ist Ziel der begonnenen H2-Technologie.

  1. Berechnung des Energie- und Wasserstoffverbrauches für die Lösung des Stromspeicherproblems bis zur ausschließlichen Stromerzeugung über alternative Energien in 2050

Um den Wasserstoffverbrauch bis 2050 für die zwingend erforderliche Stromspeicherung berechnen zu können, wurde von den vorläufigen Verbrauchskennzahlen in 2019 nach AGEB ausgegangen und die mit fallender Stromerzeugung über Kohle und der erforderlichen zunehmenden Stromerzeugung über die alternativen Energien bis 2038 die Zunahme der notwendigen Stromspeicherkapazität errechnet – das gleiche gilt im zeitlichen Anschluss für die Herausnahme der fossilen Gase von 2038 bis 2050: Tafel 1; Bild 2. (vgl. auch (7))

Tafel 1

Dabei wird von einer gleichbleibenden Stromerzeugung von 606 TWh entsprechend 69,1 GW bis 2050 ausgegangen – einschließlich Exportüberschuss -, auch wenn weltweit bis 2040 von einer Steigerung des Energiebedarfes von 25% ausgegangen wird. Der Stromimportsaldo wurde nicht berücksichtigt.

Bild 2:  Stromerzeugungskapazitäten der verschiedenen Stromerzeuger 2019 bis 2050 (7)
In Bild 2 wird über den nicht fluktuierenden erneuerbaren Energien einschließlich der „Sonstigen“ zunächst die Stromerzeugungskapazität über Erdgas und Öl zuerst bis 2038 als konstant, um von 2038 bis 2050 im Sinne der ausgeglichenen CO2-Bilanz gegen Null angesetzt.
Darüber zeigt Bild 2 die Stromerzeugung über Kernkraft und Kohle, bis schließlich Wind und Sonne die in 2038 erforderliche Leistung (einschließlich der erforderlichen Stromspeicher) bis 69,1 GW abdecken, wobei gleichzeitig das Ausmaß der Fluktuation von Wind und Sonne sichtbar wird.
Für die Berechnung der zu installierenden Wind- und Solaranlagen wird von einem Nutzungsgrad von Wind+Sonne von 2019 ausgegangen: 17,6%.
Der Anteil der erneuerbaren Energien liegt in 2019 bei 38,8%.
Aus den Angaben zum Kohleausstieg ergibt sich ein Kapazitätsabbau der sicheren Stromerzeuger einschließlich der Herausnahme der Kernkraft  in 2022 wie folgt: KKW -8,1 GW, BKK -2,8 GW, SKK -1,3 GW (Linearität unterstellt), zusammen rd. 12 GW (Bild 2).
Für die Berechnung der Stromspeicherkapazität muss immer wieder herausgestellt werden, dass die mittlere Stromleistung von 69,1 GW nur aufrecht erhalten werden kann, wenn der oberhalb dieses Mittelwertes anfallende Strom aus Wind+Sonne gespeichert und bei Stromleistungen über Wind+Sonne unterhalb dieses Mittelwertes wieder eingespeist werden kann. (Bild 2)
So müssen z.B. in 2038 durch die fluktuierende Stromerzeugung über Wind+Sonne der zwischen 291 GW und 69,1 GW anfallende Strom in Stromspeichern gesammelt werden, um ihn bei nicht ausreichender Stromleistung zwischen 22 GW und 69,1 GW wieder einzuspeisen.
Die dann erforderliche Speicherleistung liegt dann nach Bild 2
– in 2038 bei    (69,1-22)/2 = 23,6 GW entsprechend 567 GWh/Tag bei einer täglichen Erzeugung von 1660 GWh
– in 2050 bei    (69.1-10)/2 =  30 GW entsprechend 720 GWh/Tag
– bei möglichen täglichen Spitzenleistungen von 80 GW sogar bei 35 GW (vgl. auch (7)).
Ein Ziel der H2-Technologie ist es, die ausgewiesene erforderliche Stromspeicherleistung über Wasserstoff dergestalt zu decken, dass der über der mittleren Stromleistung von 69,1 GW anfallende Strom aus Wind+Sonne (Überschussstrom) in Wasserstoff umgewandelt wird, um ihn dann wieder zur Deckung der noch ungelössten Speicherproblematik in Strom umzusetzen.
Nun sollen nach dem Konzept der „Nationalen Wasserstoffstrategie“ über die Herstellung von „grünem“ Strom aus Wind+Sonne die zitierten mittleren
–  23,6 GW  bzw. 567 GWh/Tag   in 2038  und
– 30 GW  bzw. 720 GWh/Tag    in 2050
über „grünen“ Wasserstoff nach der H2O-Elektrolyse abgedeckt werden.
Der Energieaufwand für die Wasserelektrolyse ist gewaltig.
Geht man von den thermodynamischen Daten der Wasserspaltung aus nach
H2O = H2+ 1/2 O2       -57810 kcal/kmol
errechnet sich für die Herstellung von einem Nm3 H2 ein Energieverbrauch von 3 KWh bzw. ein Energieverbrauch für
1 kg H2  von 33 KWh.
Da der energetische Wirkungsgrad der Wasserelektrolyse bei etwa 70% und niedriger liegt, kann bei positiver Betrachtung von einem Energieverbrauch für die Herstellung von
1 kg H2 von etwa 47 KWh
ausgegangen werden.
4-Stufen-Plan zur Erzeugung von H2 mit anschließender Verstromung für die Lösung des Speicherproblems

Der notwendige Verfahrensweg der Stromherstellung über Wind und Sonne (Überschussstrom) über die H2O-Elektrolyse, die H2-Speicherung  bis zur H2-Verbrennung mit Rückverstromung sieht wie folgt aus:
–  Stufe 1: Stromerzeugung über Wind und Sonne (aus Überschussstrom)
– Stufe 2: H2O-Elektrolyse mit Wirkungsgrad 70%
– Stufe 3: H2-Speicherung in einem Netz mit Verlusten von 10%. Im
Erdgasnetz sind nur etwa 10% H2 zulässig.
– Stufe 4: H2-Verbrennung mit Rückverstromung, Wirkungsgrad 60%
Damit sind die aus dem Schrifttum bekannten Wirkungsgrade bewusst günstig angesetzt.
Bei den angesetzten Wirkungsgraden ergeben sich folgende Verluste:
– Stufe 2:   33/0,7 = 47 KWh/kg H2
– Stufe 3:   1×0,9 = 0,9 kg H2. Bedeutung für Stufe 2: 47/0,9 = 52 KWh/kg H2
– Stufe 4:   52 KWh/kg H2/0,6 = 87 KWh/kg H2
Wirkungsgrad der Stufen 1-4 damit:   33/87 bzw. 40 %
Laut einer Studie der Ludwig- Bölkow-Systemtechnik liegt der Wirkungsgrad dieses Verfahrensweges  bei 30-40%.
Bei dieser Betrachtung wurde nicht berücksichtigt, dass bei den ständigen Schwankungen der Stromerzeugung über Wind+Sonne zwischen praktisch null GWh (nachts bei Windstille) und der Stromerzeugung nahe der installierten Leistung immer wieder Leistungen abgeregelt werden müssen.
Diese Aussage hat umso mehr Gewicht, weil bereits bei den Wind- und Solarerzeugungsverhältnissen in 2019 die stündlichen Stromschwankungen bereits Werte  bis +/- 8 GW annehmen, in 2038 sogar bis +/- 22 GW je Stunde, die zwangsläufig abgeregelt werden müssen. (vgl. (7))
Diese Verlustbetrachtungen für dieses 4-Stufen-Verfahren von 40% bedeuten für die Berechnung der Energieaufwendungen für die Lösung des Stromspeicherproblems (immer auf Mittelwerte bezogen):

  • in 2038: Zunahme von 567 GWh/Tag bzw. 23,6 GW auf 1418 GWh/Tag mit 59 GW
  • in 2050: Zunahme von 720 GWh/Tag bzw. 30 GW auf 1800 GWh/Tag mit 75 GW

Das bedeutet für die zu erbringende Leistung der Wind- und Solaranlagen (gleiches Verhältnis wie 2019 unterstellt):
– in 2038: Zunahme von 47,3 GW (Tafel 1) + 59 GW  = 109 GW
– in 2050: Zunahme von 58,3 GW (Tafel 1)  + 75 GW  = 133 GW       (Bild 3)
Damit steigt die zu erzeugende tägliche Strommenge in 2050 auf
1660 GWh/Tag  +  1800 GWh/ Tag   auf 3460 GWh/Tag  –
ein nicht zu überbietender Wasserstoff-Albtraum, ohne auf all die damit verknüpften Probleme (z.B. Stromnetz) eingehen zu wollen.
Der Plan der „H2-Strategie“ sieht vor, in 2030  5 GW „grünen“ Strom anzubieten. Aus Bild 2 wird deutlich, dass bereits in 2030 alleine eine Stromspeicherung über „grünen“ Wasserstoff von über 20 GW von Nöten wären zur Lösung des Speicherproblems.

Bild 3:
Aufzubringende Stromleistung über Wasserstoff zur Lösung des Speicherproblems bei der Stromerzeugung sowie der Umstellung der Verbrenner auf H2-Technologie.
 

  1. Berechnung des Energieverbrauches für die Umstellung von Verbrennungsmotoren auf Wasserstofftechnologie

Unterzieht man sich nach diesen Ausführungen dennoch der Mühe, eine quantitative Energiebetrachtung der Umstellung von Verbrennungsmotoren auf H2-Technologie anzustellen, so wird das Unternehmen H2-Technologie noch abenteuerlicher:
In einer früheren Arbeit (8) war die zu erbringende Stromerzeugung bei einer Umstellung von 45 Mio. Verbrennungsmotoren für PKW sowie diversen Nutzfahrzeugen und Bussen errechnet worden: 337 000 GWh/a bei einer gleichmäßigen Aufladung über 24 Stunden entsprechend 38 GW im Jahre 2050.
Der Hype der Umstellung von Verbrennungsmotoren auf E-Mobilität fußte auf der Vorstellung, dass
a) die Energiewende funktioniert und der Strom ausschließlich über regenerative Energien CO2-frei bei einem gelösten Speicherproblem hergestellt werden kann
b) die Anforderungen an den überhöhten Abbau des CO2-Ausstoßes über Verbrennungsmotoren je Flotte nur mit einem hohen Anteil an E-Autos erfüllt werden können.
Aber der Hype um die E-Mobilität lässt nach, da
a) CO2-freier Strom über die Energiewende ohne die genannten Stromspeicher nicht erzeugt werden kann
b) nach den zuletzt veröffentlichen Studien der „CO2-Rucksack“, der bei der Batterieherstellung anfällt, erst nach einer Fahrleistung von 219 000 km ein elektrisches Auto der Golfklasse ein entsprechendes Auto mit Dieselmotor im Hinblick auf seinen CO2-Ausstoß schlägt. Die durchschnittliche Lebenserwartung eines PKW liegt in Deutschland bei 180 000 km. (vgl. auch FAZ, 10.01.2020)
c) die Versorgung der Batterien mit Lithium, Cobalt, etc. einschließlich der Entsorgung der Batterien mit unübersehbaren Problemen behaftet ist.
Nun soll nach dem Konzept der „Nationalen Wasserstoffstrategie“ u.a. auch der Verkehr in die H2-Technologie einbezogen werden. Es gilt dann in 2050:
337 000 GWh/a    entsprechen 913 GWh/Tag (38 GW)
3-Stufen-Erzeugung von Wasserstoff für die Umstellung der Verbrenner auf Wasserstoff
Wie bereits in Kapitel 2 ausgeführt, müssen in den ersten 3 Stufen 52 KWh je kg H2 aufgebracht werden, was einem Wirkungsgrad von 33/52 bzw. 63% entspricht.
Das bedeutet, dass täglich anstelle von 913 GWh/Tag (38 GW)      1440 GWh/ Tag (60 GW) aufgebracht werden müssen. (Bild 3)
4-Stufen- Erzeugung von Wasserstoff für die Lösung des Speicherproblems bei der Umstellung von Verbrennern auf Wasserstoff
Bei der Stromerzeugung ausschließlich über Wind+Sonne  wird naturgemäß erneut durch die Fluktuation von Wind+Sonne eine Stromspeicherung erforderlich.
Da dieser Verfahrensschritt bis zur Rückverstromung des Wasserstoffes zum Ausgleich der Stromspeicher erfolgen muss, gilt auch hier die 4-Stufen- Erzeugung:
–  in 2050 müssen dann 60/2 = 30 GW gespeichert werden, für die
– 75 GW bereitgestellt werden müssen entsprechend einer Stromerzeugung von 1800 GWh/Tag  (Bild 3).
Damit ist in 2050 für die Umstellung der Verbrenner auf H2-Technologie ausschließlich über Wind+Sonne insgesamt folgende Leistung erforderlich:

  • H2-Technologie                                                            60 GW
  • Abdeckung Leistung für Stromspeicher               75 GW
                                                Summe                              135 GW

–    mit einer erforderlichen Stromerzeugung von 3240 GWh/Tag (Bild 3).
Insgesamt in 2050 erforderliche Installation an Wind -und Solaranlagen zur Lösung des Speicherproblems bei der Stromerzeugung und bei Umstellung der Verbrenner auf H2-Technologie
GW                 GW inst.                GWh/Tag
– Stromerzeugung
aus Wind+Sonne                  58,3(Tafel1)   331 (Tafel 1)           1400
– Stromspeicherung H2      75                    426                          1800
– Umstellung Verbrenner    60                    340                          1440
– Ausgleich Stromspeicher
bei Umstellung
auf Verbrenner                       75                    426                           1800
– Summe                                 268                1523                          6440
 
Aus 58,3 GW Stromleistung über Wind+Sonne in 2019 werden 268 GW in 2050 (Nutzungsgrad 17,6% – Kapitel 2), aus 331 GW zu installierende Wind-+Solaranlagen in 2019 werden 1523 GW, aus 1400 GWh/Tag werden 6440 GWh/Tag – ein Energie-Irrsinn.
Flächenbedarf
Die Installation von 1523 GW über Wind- und Solaranlagen erfordert die Belegung einer nicht unerheblichen Fläche.
Setzt man den Flächenbedarf einer 3 MW- Windanlage mit nur 0,1 km2 an und das Verhältnis von Wind- und Solarleistung mit 73:27 an (Tafel 1), so ergibt sich ein Flächenbedarf von
1523 x 0,73 x 0,1/3  = 37 000 km2,
ohne die Fläche der Solaranlagen, die mit 10 km2/ GW angegeben werden.
Die Fläche Deutschlands beträgt 357 000 km2, davon 182 000 km2 Landwirtschaft, 111 000 km2 Wald, 50 000 km2 Siedlung und Verkehrsfläche, etc.  – wo auch immer die Windräder stehen sollen.
 

  1. Schlussbetrachtung

Nicht unerwähnt soll die mögliche Weiterverarbeitung des Wasserstoffes zu Methan nach dem Power-to-Gas-Verfahren bleiben, den sog. E-Fuels. Schließlich läge der Vorteil in der Nutzung der bestehenden Infrastruktur (Fahrzeuge, Tankstellen, Erdgasnetz, etc.).
Der unüberbrückbare Nachteil dieses Verfahrens liegt jedoch bei einem hoffnungslosen Wirkungsgrad in der Größenordnung von deutlich unter 30%.
Hinzu kommt, dass bei der bisherigen Betrachtung von durchschnittlichen täglichen Kennzahlen in 2019 bzw. in 2050 ausgegangen wird. Es können jedoch im Winter sog. Windflauten von z.B. 14 Tagen auftreten, in denen praktisch weder Wind noch Sonne Strom erzeugen können.
Um derartige Zeiträume zu überbrücken, müssten gigantische Kapazitäten an H2-Speichern geschaffen werden mit gigantischen Verlusten und Kosten.
Im Übrigen gelten die hier durchgeführten Betrachtungen nur für die Sektoren Stromerzeugung und Verkehr, die nur für etwas mehr als 50% des CO2-Ausstosses verantwortlich zeichnen. (vgl. Bild 1)
Nun hat das Kabinett zusammen mit der Industrie am 15.07.2020 das „Handlungskonzept Stahl“ beschlossen, die Herstellung von „grünem“ Stahl.
Die Stahlkocher stehen für ein Drittel aller Treibhausgasemissionen der deutschen Industrie.
Nun sollen die Anlagen für die Stahlerzeugung von Kokskohle auf CO2-frei produzierten Wasserstoff umgerüstet werden, also auf „grünen“ Wasserstoff.
Industrievertreter veranschlagen Investitionen von 30 Milliarden €, davon 10 Milliarden € bis 2020.
Für die Umstellung auf „grünen“ Stahl ebenso wie die Umstellung der Chemieindustrie , etc. auf eine „grüne“ Produktion sind große Bedenken für die aufzubringende Energie angebracht. Der hier optimistisch angesetzte Wirkungsgrad von 63% für die Herstellung des Wasserstoffes bzw. der Energieverlust von mindestens 37% stellt gemessen am Einsatz des Kohlenstoffes vor allem im Stahlbereich eine hoffnungslose Belastung dar, von den verfahrenstechnischen Schwierigkeiten abgesehen.
Im Übrigen schätzt der Branchenverband VCI, dass sich der Strombedarf der chemischen Industrie von Mitte der 2030er Jahre an auf 628 Terawattstunden mehr als verzehnfachen würde, das wäre mehr als die gesamte Stromproduktion in Deutschland im Jahre 2018 (9), ein weiteres hoffnungsloses Unterfangen für den Ausbau der alternativen Energien oder gar die Wasserstofftechnologie.
Nun scheitert der letzte Anker zur Rettung der Energiewende durch die ausgerufene H2-Strategie hoffnungslos.
Summiert man all die deutschen ideologischen Vorstellungen der letzten Jahrjahrzehnte wie die Vorstellung vom Weltuntergang durch höhere CO2-Gehalte in der Atmosphäre, die daraus resultierende, auf der Welt einzigartige Energiewende bis hin zur Rettung der Energiewende durch die nun ausgerufene H2-Strategie, so scheint der letzte Schritt für das Ende der Erfolgsgeschichte der deutschen Industrie nun eingeläutet zu sein.
Schließlich werden Realitäten in Deutschland durch eine weitgehende grün-rote Ideologie in fast allen Parteien verdrängt, unterstützt von den Nutznießern dieser ideologischen Vorstellungen bis hin zu den Klimawissenschaftlern, die zu diesem geistigen Fundament massiv beigetragen haben.
Die deutsche Intelligenz schaut ohne Gegenwehr zu, wie Ökoideologen mit jahrelanger Propaganda den Weltuntergang durch CO2 zur Meinungshoheit hochstilisiert haben, was letztlich in dem hier beschriebenen Energie- Irrsinn mündete.
Wie schrieb kürzlich Frau Thea Dorn (1) über diese Klimawissenschaftler: „ Nicht predigen sollt ihr, sondern forschen“.

  1. Quellen
    „Zeit“, 24/2020
    2. Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomik: vgl. M. Limburg: EIKE, 10.10.2016
    3. Wissenschaftsakademien Leopoldina, Acatech und Union. FAZ 15.11.2017
    4. Wissenschaftsakademien Leopoldina, Acatech und Union: Rechnungen zur Sektorkopplung
    5. Beppler, E.: „Bevor der Planet kollabiert, versinkt Deutschland in Stromausfällen“, EIKE,23.08.2019
    6. Umweltbundesamt
    7. Beppler, E.: „Der industrielle Niedergang Deutschlands wird nun durch den Beschluss des Bundestages zum Kohleausstieg besiegelt, obwohl die Wirkung von CO2 auf den sog. Treibhauseffekt marginal ist“; EIKE,26.03.2020
    8. Beppler, E.: „Der Kohleausstieg ist im Sinne einer Absenkung des CO2-Ausstosses ein Flop – und nun wird auch noch der Hype um die E-Mobilität zum Flop – quo vadis Industrieland Deutschland“; EIKE, 06.05.2019
    9. FAZ, 21.07.2020



„Fiese Fasern“: Carbonfasern in Windkraftanlagen

Carbonfasern gelten als Werkstoff der Zukunft. Die Fasern werden mit speziellen Kunststoffen in eine Form eingebettet und dann durch Erwärmen ausgehärtet. Es entsteht ein „Supermaterial“: strapazierfähig, hochfest und dabei leichter als Stahl.
Es handelt sich bei Carbonfasern um Kohlenstofffasern, auch kurz Kohlefasern oder CFK genannt. Es handelt sich dabei um industriell gefertigte, hochfeste, (quasi endlos) lange Fasern aus kohlenstoffhaltigen Ausgangsmaterialien, die durch an den Rohstoff angepasste chemische Reaktionen in graphitartigangeordneten Kohlenstoff umgewandelt werden. Eine zweite Form von eingesetztem Kohlenstoff sind mikroskopisch dünne Röhrchen, sogenannte Nanotubes, die wegen ihrer besonders hohen Festigkeit ebenfalls zur Verstärkung in Kunststoffen verwendet werden.
Bei Bränden, mit Erreichen von Temperaturen über 650° C, verbrennen die Carbonfasern nicht vollständig, sondern sie zerlegen sich und erreichen dabei u. a. auch eine kritisch gefährliche Größe, die beim Einatmen in die Lungengefäße eindringen kann. Da auch eine Aufnahme über die Haut nicht ausgeschlossen werden kann, wird auf eine besondere Gefahrenlage und auf besonderen Vorsichtsmaßnahmen hingewiesen. In Verbindung mit der Freisetzung von diesen Carbonfasern, incl. Nanotubes wird als Schutzmaßnahme für die Feuerwehr- und Rettungseinsatzkräfte die gleiche Schutzausrüstung wie bei Unfällen mit radioaktiven Stoffen angeordnet. Somit müssen spezielle ABC-Züge der Feuerwehr und gegen chemische, biologische, radiologische, nukleare und explosive Gefahren geschützte CBRN(E)-Trupps, zum Einsatz kommen [1]. Es ist also kein Wunder, dass Carbonfasern umgangssprachlich auch „Fiese Fasern“ genannt werden.
Die Weltgesundheitsorganisation stuft die Fasern als krebsverdächtig ein. Im Gefahrstoffrecht sind sie der Kategorie 3, krebserregend zugeordnet [2]. Bereits 2012 warnte der BUND in einer Veröffentlichung vor den Gefahren, die im Brandfall von Nanotubes ausgehen [3]. 2014 griff das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung der Bundeswehr das Thema auf und warnte vor lungengängigen Carbonfaser-Bruchstücken nach Bränden [4]. Ebenfalls im Jahr 2014 griff die Deutsche Feuerwehrzeitung dieses Thema auf. Nach einem Brandversuch mit Carbonfasern konnten 90.000 Fasern je Kubikmeter Luft ermittelt werden. Jede dieser Fasern birgt das Risiko, eine erste Krebszelle zu verursachen [5].
Große Teile von Flugzeugen werden aus dem neuen Material gebaut. Auch Automobile sind mit Karosserien oder Bauteilen aus Carbonfasern (CFK) auf dem Markt. Wenn es hier zu einem Brand kommt, lässt sich die Gefahr der Faserfreisetzung örtlich lokalisiert relativ einfach mit Schaum oder anderen Bindemitteln bekämpfen. Die CFK-Fasern stecken aber auch in immer mehr Windrädern.
Genau hier schlummert eine verkannte Gefahr, da Windkraftanlagen im Brandfall wegen ihrer großen Höhe nicht löschbar sind und es so zu einer nicht beherrschbaren Emission an „Fiesen Fasern“ aus großer Höhe über einen längeren Zeitraum kommen kann. Dabei ist es nicht möglich, die Emission örtlich zu begrenzen, vielmehr bestimmt die Wetterlage die Art und Weite der Ausbreitung. Diese Tatsache bleibt bei allen bisherigen Abstandsdiskussionen hinsichtlich angrenzender Wohnbebauung oder Sperrradius der Feuerwehr unberücksichtigt! Unstrittig dürfte sein, dass der im Normalfall angelegte Sperrradius der Feuerwehr von 500 Metern um die brennende Windkraftanlage nicht ausreichend ist. Unstrittig dürfte auch sein, dass die bisherigen Mindestabstände von Wohnanlagen zu Windkraftanlagen diese Gefahr in keiner Bauvorschrift berücksichtigen.
Hierzu sagt Prof. Dr. Sebastian Eibl vom Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung der Bundeswehr: „Wenn die Fasern Dimensionen dünner als drei Mikrometer erreichen und gleichzeitig eine Mindestlänge von fünf Mikrometern aufweisen, dann sind sie nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation als krebsverdächtig eingestuft.“ Nach einem Brand verändert sich die Struktur, die Fasern werden winzig. Atmet man sie ein, können sie in die Lungengefäße eindringen und dort verbleiben. Als Reaktion können dort spezielle Tumore, ähnlich wie bei einer Asbestvergiftung, entstehen. Auch eine Aufnahme über die Haut ist möglich. Wichtig ist, dass der Körper keine Möglichkeit hat, diese Fasern auszuscheiden. Das ist der eigentliche Grund für die Gefährlichkeit der „Fiesen Fasern“[6].
Nach Auskunft des Bundeswehr-Luftwaffenkommandos wurden in Mecklenburg-Vorpommern nach dem Absturz eines Eurofighters 1.295 Tonnen ‚organoleptisch‘ belasteter, also kontaminierter Boden der fachgerechten Entsorgung zugeführt. Darüber hinaus wurden an der Absturzstelle eines Hubschraubers in Aerzen insgesamt 372 Tonnen Erde ausgehoben, in beiden Fällen wurde die Ernte auf den umliegenden Feldern vernichtet. Der Bodenaushub wurde durch einen Entsorgungsfachbetrieb abgefahren und direkt dort der Behandlung zugeführt.
Im Falle eines Brandes an einer WKA mit Carbon-Materialien werden die anfallenden Mengen an Bodenaushub um ein Vielfaches höher ausfallen, je nach kontaminierter Fläche.
Bisher konnten folgende Brände an Windkraftanlagen, bei denen eine Emission durch Fiese Fasern nicht ausgeschlossen werden kann, in Windindustriegebieten dokumentiert werden:

· am 30.03.2012 in Groß Eilsdorf, Niedersachsen;

· am 27.03.2013 in Groß-Bisdorf, Mecklenburg Vorpommern;

· am 26.06.2018 in Wrohms-Osterrade, Schleswig Holstein.

In allen drei Fällen waren Windturbinen des Typs Vestas V 112 mit 3,0 Megawatt Nennleistung betroffen. Laut Mitteilung des TÜV-Verband (VdTÜV) [7] kommt es zu rund 50 gravierenden Schäden an Windenergieanlagen pro Jahr. D.h. 3,3 % aller rund 30.000 WEA in der BRD erreichen nicht ihre Soll-Lebensdauer von 20 Jahren. Ein Großteil der Schäden ist auf Brände zurückzuführen [8].
Obwohl diese Problematik bereits seit Jahren bekannt ist, wird sie in den Genehmigungsverfahren bis heute ignoriert, und dies trotz der bekannten Warnungen. Wir stellen daher die Frage, welche Auswirkungen die ignorierten Gefahren auf die Typengenehmigung der Windkraftanlagen und die einzelnen Genehmigungsprozesse haben. Sind Abstände kleiner als das Zehnfache der Anlagenhöhe aus Aspekten des Brandschutzes überhaupt verantwortbar?
Zuletzt hat das Umweltbundesamt das Thema in Zusammenhang mit der völlig ungeklärten Entsorgungsfrage dieses Materials aufgegriffen. Inwieweit die Verwendung dieses Materials in Windkraftanlagen mit dem Bundesimmissionsschutzgesetz, welches explizit den Entsorgungsweg mit einschließt, überhaupt vereinbar ist, ist nach wie vor offen. Laut §1 Abs. 2 des Gesetzes dient es auch der „Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Emission in Luft, Wasser und Boden unter Einbeziehung der Abfallwirtschaft“. Ein geschlossener Stoffkreislauf wäre bei diesem Material zwingend vorzuschreiben, ist jedenfalls heute aber nicht gegeben. Dadurch sollte ein Einsatz von CFK in Windkraftanlagen unzulässig sein, denn das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) fordert, „den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen“.
Dass die Hersteller der Windkraftanlagen die verbauten Materialien, insbesondere die verbauten Carbonfasern, die zur Verstärkung der Rotorblätter, zur Beschichtung der Rotorblattoberflächen, als Begleitheizung in Rotorblättern zum Enteisen, in Gondelgehäusen und in Bremsbelägen zum Einsatz kommen, als Betriebsgeheimnis einstufen, mutet in diesem Zusammenhang grotesk an. Nach der REACH-Richtlinie der EU wäre dies zwingend vorgeschrieben. Daraus ergibt sich, dass auch die Genehmigungsbehörden nicht wissen, ob und welche Mengen an Carbonfaser-Verbundwerkstoffen in den jeweiligen Anlagen verbaut sind.
Lediglich Nordex gibt für seine Anlage N 117/2400 5,6 Tonnen verbaute carbonfaserverstärkte Kunststoffe (CFK) an. Zur Größenordnung: Ein Eurofighter hat ein Gesamtgewicht von 11,0 Tonnen.
Unter Berücksichtigung der genannten Sachverhalte ist eine sorgfältige Analyse der Stoffströme und der Gefährdungslage unabdingbar, um adäquate Entsorgungskonzepte gemäß BImSchG und KrWG abzuleiten.
Welchen Einfluss das fehlende Entsorgungskonzept auf Typen- und Baugenehmigungen für Windkraftanlagen hat, ist die interessante Frage. Festzuhalten ist, dass die Politik diese Frage bislang ignoriert hat. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz wird nachweislich nicht eingehalten.
Zu klären wird nun sein, wie dieses Ignorieren von Gesetzen in die Genehmigungsabläufe für Windparks eingebracht werden kann. Viel schwerer wöge, wenn festgestellt würde, dass Windkrafthersteller, Genehmigungsbehörden, Projektierer, Verwaltungen und Betreiber strafbewehrte Fehler begangen haben, denen nachgegangen werden kann.
(1) Bundeswehrübung in Faulbach 2019 Videoübertragung SWR
https://www.facebook.com/FeuerwehrFaulbach/videos/2169664943088958/
https://www.main-echo.de/regional/kreis-miltenberg/Bundeswehruebung-in-Faulbach-Hubschrauber-stuerzt-ab-und-brennt;art3999,6674709
[2] ARD Mittagsmagazin: Wenn Carbon brennt – Achtung Gesundheitsgefahr https://www.youtube.com/watch?v=HYltgsiuobI
[3] https://www.process.vogel.de/bund-warnt-vor-risiken-durch-nanotubes-a-363781/#:~:text=Nanotubes%20BUND%20warnt%20vor%20Risiken%20durch%20Nanotubes&text=Der%20Bund%20f%C3%BCr%20Umwelt%20und,CNT)%20in%20Laufenburg%20am%20Oberrhein.
[4] Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr – Zentrale Stelle für Arbeitsschutz der Bundeswehr, Info-Brief 08/2014, „Nur in der Ausnahmesituation eines Brandes von CFK-Material ist es möglich, dass Faserbruchstücke entstehen, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als krebsverdächtig eingestuft sind. Diese Carbonfaserbruchstücke stellen, zusätzlich zu akuten Gefährdungen wie Hitzeeinwirkung und Exposition gegenüber toxischen Brandprodukten, für direkt an Brand-Unfällen beteiligte Personenkreise, z.B. Feuerwehr, Rettungskräfte oder Unfalluntersucher, eine weitere Gefährdung dar.“
[5] Sebastian Eibl und Norbert Scholz, „Besondere Gefährdung beim Abbrand von Carbon-Kunststoffen“, Brandschutz, Zeitschrift für das gesamte Feuerwehrwesen, für Rettungsdienst und Umweltschutz, 68. Jahrgang, Juni 2014: „Feuerwehrangehörige sind zwar im Einsatz durch eine Persönliche Schutzausrüstung mit umluftunabhängigem Atemschutz geschützt. Weitere Rettungskräfte bzw. unbeteiligte Personen können jedoch nach dem Löschen des Brandes ungeschützt einer Faserstaubbelastung ausgesetzt sein.“
[6] https://www.universimed.com/ch/fachthemen/gesundheitsgefaehrdung-durch-lungengaengige-kohlenstofffasern-beim-abbrand-von-carbonkunststoffen-2098532
[7] https://www.vdtuev.de/news/tuev-verband-fordert-umfassendere-sicherheitskontrollen-bei-windraedern
[8] https://www.keinewindkraftimemmertal.de Unfallliste
Der Beitrag erschien zuerst beim Deutschen Arbeitgeber Verband hier