Söder: Ab 2035 sollen Benziner und Dieselautos Geschichte sein

Bayerns Ministerpräsident will dem herkömmlichen Automobil den Garaus machen. Die Grünen applaudieren. Vor wenigen Wochen hatte Söder allerdings noch auf einer Kaufprämie bestanden – für Autos mit Verbrennermotoren.

Der Ministerpräsident ein Bayern, Markus Söder (CSU) möchte Autos mit Verbrennungsmotoren verbieten. Ab 2035 sollen, wenn es nach ihm geht, Benziner und Dieselautos Geschichte sein. »Wir brauchen beim Auto ein Enddatum für fossile Verbrenner.«

Am Samstag rief er auf dem virtuellen Parteitag seiner Partei aus: »Ich bin sehr dafür, dass wir uns ein Enddatum setzen, ab dem Zeitpunkt, an dem fossile Verbrenner mit fossilen Kraftstoffen nicht mehr neu zugelassen werden können.«
Er verwies auf das Beispiel Kaliforniens. Dessen Gouverneur Gavin Newsom hat erklärt, dass ab 2035 in dem US-Bundesstaat nur noch Neuwagen erlaubt werden, die keinerlei Emissionen mehr rauspusten. Benziner und Diesel sollen aus Kalifornien verschwinden.

Der Klimaschutz werde uns noch lange Zeit beschäftigen, rief Söder aus. Es ist nicht neu, dass sich der Politiker aus Bayern gegen das Auto ausspricht. Bereits vor 13 Jahren forderte er konkret: »Ab dem Jahr 2020 dürfen nur noch Autos zugelassen werden, die über einen umweltfreundlichen Antrieb verfügen.«

Damals war er noch CSU-Generalsekretär, wollte angesichts der Wahlerfolge der Grünen in den Städten der CSU auch ein grünes Mäntelchen verpassen und verkündete: »Grüne Motoren schaffen neue Arbeitsplätze.« Die deutsche Autoindustrie, so behauptete er damals, lege beim Thema Umweltschutz aber nicht genügend Erfindergeist an den Tag, durch ein klares Ultimatum müsse daher der notwendige Innovationsdruck erzeugt werden.Nun hat die deutsche Autoindustrie schon verschiedenste Antriebe entwickelt. Auf Presseterminen hat sie Autos mit Brennstoffzellenantrieb, Wasserstoffantrieb, Erdgasantrieb und Elektroantrieb vor fröhlichen Politikergesichtern gezeigt. Ungezählt auch die Auftritte Markus Söders bei solchen Terminen. Er dürfte es also besser wissen.

Das Bundesland Bayern ist stark von der Autoindustrie abhängig. BMW und Audi sind große Arbeitgeber, in vielen Regionen spielen Zulieferfirmen eine bedeutende Rolle als Arbeitgeber und Zahler von Gewerbesteuern. Hier brechen im Augenblick komplette Wirtschaftszweige zusammen, Autohersteller und Zulieferer entlassen Zehntausende von Mitarbeitern mit dramatischen Folgen für Regionen. Söder führte nicht aus, wie er sich die wirtschaftliche Zukunft seines Bundeslandes vorstellt.

Grünen-Bundestagsfraktionsvize Oliver Krischer äußerte sich zustimmend zu Söders Vorschlag: »Wir begrüßen den erfreulichen Sinneswandel Markus Söders zum Ende des Verbrennungsmotors. Das ist ein Erkenntnisgewinn, den wir kaum mehr erwartet hätten. Hoffentlich ist das nicht nur eine seiner Shownummern, denn es ist absurd, das Ende des Verbrennungsmotors, aber gleichzeitig noch Kaufprämien für neue zu fordern.«Die FDP schlägt synthetische Kraftstoffe vor, um Verbrenner »klimaneutral« zu machen. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Partei, Marco Buschmann, twitterte: »Erst bei Autoherstellern mit Kaufprämien für Verbrennungsmotoren punkten wollen, aber dann ein Produktionsverbot verlangen. Typisch Söder!«

Damit schließt sich die FDP dem Konzept der AfD an. Die hat schon vor langem synthetische Kraftstoffe vorgeschlagen, die »klimaneutral« hergestellt werden sollten.
Vor einem Monat übrigens hatte Söder noch seine Forderung nach einer Kaufprämie für Autos erneuert – mit Verbrennermotor.

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— Argo Nerd (@argonerd) September 27, 2020

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Beginn einer atemberaubenden Serie

Es ist der erste Reaktor der chinesischen Eigenentwicklung ≫Hualong One≪ – ein sogenannter „First Of A Kind“ (FOAK). Der Bau des allerersten Reaktors eines neuen Modells dauert zumeist sehr lange, da bei ihm noch viele Fehler gemacht werden, die zeitaufwendig behoben werden müssen. Abschreckendes Beispiel ist die Baustelle Olkiluoto in Finnland mit dem Baubeginn im Jahr 2004. Gänzlich anders die Situation bei Fuqing 5: Dort war der Baubeginn (erster nuklearer Beton) im Mai 2015. Rund 5 Jahre Bauzeit gegenüber 16 Jahren mit gigantischer Kostenexplosion. Deutlicher kann man die Leistungsfähigkeit der chinesischen kerntechnischen Industrie nicht darstellen. Doch damit noch nicht genug: Im Dezember 2015 war der Baubeginn für die Blöcke Fuqing 6 und Fangschenggang 3, im Dezember 2016 für Fangschenggang 4, im Oktober 2019 für Zhangzhou 1 und im September 2020 für Zhangzhou 2 und Taipingling 1. Um dem ganzen noch die Krone aufzusetzen, wurde parallel im August 2015 mit dem ersten Auslandsauftrag Karachi 2+3 in Pakistan begonnen. Man hat also gleichzeitig 9 Reaktoren eines neuen Typs in Arbeit. Da China auch noch andere Kernkraftwerke baut, kommt es seinem Ziel, in den nächsten Jahrzehnten durchschnittlich alle sechs Monate einen Kernreaktor in Betrieb zu nehmen, sehr nahe.

Die Geschichte des Hualong

Im Jahr 2012 wurde durch das zentrale Planungsbüro in Peking beschlossen, die Eigenentwicklungen ≫ACP1000≪ von China National Nuclear Corporation (CNNC) und ≫ACPR1000≪ von China General Nuclear (CGN) zu einem standardisierten Modell ≫Hualong One≪ zusammenzulegen. Es sollte ein Reaktor der dritten Generation entstehen, in dem auch ausdrücklich alle Erfahrungen des Unglücks in Fukushima berücksichtigt werden sollten. Da jeder Hersteller seine eigenen Zulieferketten hat, unterscheiden sich noch heute die Modelle geringfügig.

Ursprünglich sollten 2013 in Pakistan zwei ≫ACP1000≪ in der Nähe von Karachi gebaut werden. Dieses Vorhaben wurde 2015 in zwei ≫Hualong One≪ umgewandelt. Darüberhinaus befindet sich der ≫Hualong One≪ in der Variante Fuqing 5+6 in Großbritannien im Genehmigungsverfahren als Modell für das geplante Kernkraftwerk Bradwell. Allerdings ist es höchst fragwürdig, ob dieses Projekt noch politisch durchsetzbar ist. Nach den Ereignissen in Hongkong und um den Ausbau des Mobilfunknetzes durch Huawei ist die Stimmung in Großbritannien gekippt. China ist in einer Schlüsselfunktion wie der Stromversorgung nicht mehr erwünscht.

Die Lernkurve

Obwohl diese Serie von Hualog One weitestgehend parallel gebaut wird, kann man laufend Verbesserungen entdecken. Selbst an so simplen Bauteilen wie dem Containment. Es besteht aus Stahlringen (ca. 46m Durchmesser, etwa 7m hoch, Wandstärke 6 mm, mit einem Gewicht von 180 to), die auf einem separaten Platz auf der Baustelle aus vorgefertigten Segmenten zusammengeschweißt werden. Sie werden dann mit einem Schwerlastkran übereinander gestapelt und zu einem zylindrischen Containment montiert. Den oberen Abschluss bildet eine Kuppel, die ebenfalls vor Ort aus Segmenten zusammengeschweißt wird und mit einem Kran aufgesetzt wird. Auf diese Stahlkonstruktion wird nun die eigentliche Hülle aus Spannbeton aufbetoniert. Man erhält so ein gasdichtes und hochfestes Sandwich als Wand. Als Schutz gegen Flugzeugabstürze etc. wird diese Konstruktion noch einmal als äußere Hülle wiederholt. Zwischen den Wänden verbleibt ein Spalt, der später zur Überwachung im Unterdruck gehalten wird.

Vergleicht man nun die innere Kuppel von Fuqing 5 (Montage im Januar 2017) mit der von Fangschenggang 3 (Montage im Mai 2018), so stellt man fest, daß sich das Gewicht von 305 to auf 260 to verringert hat. Umfangreiche 3-D-Simulationen, eine Optimierung der Statik und die Verwendung besonders geformter Segmente haben zu diesem Fortschritt geführt. Materialeinsparungen sind praktisch auch immer Kosteneinsparungen.

Wie flexibel die Chinesen vorgehen, zeigt sich aber auch am Ablauf der Montage. Bisher hat man klassisch erst den Rohbau fertiggestellt und anschließend die Großkomponenten eingebracht. Dazu muß man die drei Dampferzeuger (Länge 21 m, 365 to) und das Druckgefäß waagerecht durch die Schleuse einbringen und innerhalb des Containment aufwendig aufrichten und mit dem Polarkran in Position bringen. Beim Kraftwerk Karachi hat man die Einbauten vor dem Aufsetzen der Kuppel eingebracht. Bei Fuqing 5 dauerte das Einbringen der Dampferzeuger und des Druckgefäßes rund 2,5 Monate. In Karachi reduzierte sich der Einbau auf rund 5 Stunden pro Dampferzeuger bzw. 3 Wochen für alle nuklearen Großkomponenten. Eine beträchtliche Zeit- und Kostenersparnis.

Die Rolle ausländischer Zulieferer

Klein, Schanzlin und Becker (KSB) aus Frankenthal war einst die Perle für Pumpen in der Kraftwerkstechnik. Der Ausstieg aus Kerntechnik und Kohle in Deutschland hat sie (noch) nicht aus dem Markt gedrängt, sondern lediglich ins Ausland vertrieben. So erhielt SEC-KSB den Auftrag für die sechs Hauptkühlmittelpumpen (10,000-Volt-Motor mit einer Antriebsleistung von 6600 kW, 110 to schwer, Leistung 24 500 Kubikmeter pro Stunde) für das Kraftwerk Zhangzhou. Ein Auftrag in dreistelliger Millionenhöhe. Dafür muß man in Deutschland eine ganze Menge Heizungspumpen verkaufen. SEC-KSB ist ein im Juni 2008 gegründetes Joint Venture zwischen Shanghai Electric (55%, wer da wohl das sagen hat?) und KSB (45%), welches für das komplette Geschäft mit kerntechnischen Komponenten in China verantwortlich ist. Ein typisches Schicksal eines deutschen Unternehmens der Spitzentechnologie: Entweder man macht den Laden in Öko-Deutschland sofort dicht oder man versucht sich ins Ausland zu verlagern.

Vielleicht verläuft ja das Schicksal von Rolls-Royce (R&R) etwas anders. R&R hat für das gleiche Kraftwerk ebenfalls einen dreistelligen Millionenauftrag eingeworben über die Lieferung der Neutronenfluss-Messeinrichtungen. Allerdings werden diese komplett in Grenoble Frankreich konstruiert, gefertigt und getestet…

Die Preise

Man kann den Chinesen nicht so richtig in die Karten schauen. Es handelt sich immer noch um eine Planwirtschaft mit ihren Eigenheiten bezüglich Kosten und Finanzierung. Man kann aber einen guten Eindruck über Geschäfte mit dem Ausland gewinnen. So hat sich schon 2016 der thailändische Energieversorger RATCH in das Kernkraftwerk Fangchenggang II eingekauft. Aus den Veröffentlichungen des Unternehmens kann man entnehmen, daß das Kraftwerk einen Wert von US$ 6 Milliarden, bei einer Leistung von 2 x 1180 MWel hat. Dies entspricht spezifischen Investitionskosten von 2542 US$/kW. Ganz ähnlich sind die Daten für das pakistanische Kraftwerk Karachi: CNNC gibt Pakistan einen Kredit über US$ 6,5 Milliarden. Es scheint, daß die Chinesen das gesamte Kernkraftwerk im engeren Sinne (2 x 1100 MMWel) komplett vorfinanzieren. Die Projektkosten für das Kernkraftwerk werden von dem pakistanischen Prime Minister Nawaz Sharif mit US$ 9.59 Milliarden angegeben. Dies ergibt spezifische Kosten von 4359 US$/kW für das Projekt mit allen notwendigen Ausgaben (z. B. Hochspannungsleitungen und Infrastruktur).

Bauweise

Bei dem Hualong One oder auch als HPR-1000 bezeichnet, handelt es sich um einen Druckwasserreaktor mit drei Kreisläufen (jeweils Dampferzeuger, Hauptkühlmittelpumpe und Hauptkühlmittelleitung) und einer Nennleistung von 1180 MWel. Er ist für eine Betriebsdauer von (mindestens) 60 Jahren ausgelegt. Er besitzt ein doppelwandiges Containment, welches gegen Flugzeugabstürze etc. ausgelegt ist. Das Brennelementelager und die Gebäude für sicherheitstechnische Anlagen sind ebenfalls gegen Flugzeugabstürze etc. verbunkert. Die Schnellabschaltung bei Störfällen erfolgt vollautomatisch. Erst nach 30 Minuten sind menschliche Eingriffe nötig. Erst nach 72 Stunden sind Hilfsmaßnahmen von außen nötig (z. B. Nachfüllen von Wasser in die internen Becken). Jeder Reaktor ist nicht nur für die Grundlast, sondern auch für einen extremen Lastfolgebetrieb konstruiert.

Innerhalb des Containment – genauso geschützt gegen Einwirkungen von außen wie der Reaktor selbst – befindet sich ein großer Wassertank (IRWST), der Wasserverluste im Kreislauf (z. B. Rohrbruch im Primärkreis) ersetzen kann. Es ist also kein „Umschalten“ in andere Gebäudeteile notwendig. Diesem Tank kann auch Wasser für die „Beregnung“ des Sicherheitsbehälters entnommen werden. Durch den Regen kann der Druck und die Temperatur im Notfall reguliert werden. Es können auch Chemikalien hinzugesetzt werden, die etwaige freigesetzte radioaktive Stoffe auswaschen und binden können (Lehre aus Fukushima). Dies entlastet die Filteranlagen, wenn die Luft nach einem schweren Störfall über den Kamin abgegeben werden muß. Aus dem IRWST kann auch ausreichend Wasser bereit gestellt werden, um die Kaverne, in der das Reaktordruckgefäß steht, vollständig zu fluten. Damit ist das Austreten von Kernschmelze aus dem Reaktordruckgefäß ausgeschlossen. Die gesamte Nachzerfallswärme wird über passive Systeme mit Naturumlauf und Wärmeübertrager an die Umgebung abgegeben. Insofern handelt es sich beim Hualong One um einen echten Reaktor der sogenannten Generation III+.

Solange der Primärkreislauf intakt ist, aber die Wärmesenke (Kühlturm, Meerwassereinlauf, Pumpen etc.) total ausfallen sollte (Fukushima), kann die Wärme über die Dampferzeuger sicher im Naturumlauf abgeführt werden. Zum Nachfüllen von Wasserverlusten dienen jeweils 2 x 50% Motorpumpen und 2 x 50% Pumpen mit Dampfturbinen, die Wasser aus Tanks entnehmen. Es liegt also auch hier nicht nur Redundanz, sondern auch Diversität vor.

Für die Notstromversorgung sind pro Reaktor zwei Notstromdiesel in getrennten Gebäuden vorgesehen. Zusätzlich gibt es im Kraftwerk noch eine weitere Notstromversorgung über eine Gasturbinenanlage (Lehre aus Fukushima) und transportable Notstromaggregate. Zusätzlich gibt es Batterien für eine Versorgungszeit von 72 h (Lehre aus Fukushima). An diese Gleichstromversorgung sind alle Instrumente, Notbeleuchtung, EDV sowie die Ventile der passiven Sicherheitseinrichtungen angeschlossen.

Wie die probabilistischen Sicherheitsberechnungen ergeben, ist beim Hualong One mit einem Kernschaden (CDF) in höchstens einer Million Betriebsjahren zu rechnen. Mit einer Freisetzung großer Mengen radioaktiver Stoffe in die Umwelt (LRF) in höchstens 10 Millionen Betriebsjahren. Um gleich den üblichen Missverständnissen entgegenzutreten: Es handelt sich um Betriebsjahre und nicht Kalenderjahre. Gemeint ist damit, wenn 10 gleiche Reaktoren ein Kalenderjahr lang laufen, ergibt das 10 Betriebsjahre. Und ja, es handelt sich um Wahrscheinlichkeiten, ein Schaden könnte auch schon morgen eintreten. Absolute Sicherheit gibt es halt in der Natur nicht. Solche Zahlen dienen Fachleuten nur um unterschiedliche Risiken vergleichbar zu machen. Was aber ausschlaggebend ist, hier handelt es sich um Eintrittswahrscheinlichkeiten für Ereignisse – nicht um Opferzahlen. Spätestens nach Tschernobyl und Fukushima wissen wir doch, daß auch schwerste Unglücke in Kernkraftwerken zu wenig bis gar keinen Todesopfern führen. Ganz im Gegensatz z. B. zu einem Flugzeugabsturz. Der Kampfschrei der „Anti-Atomkraft-Bewegung“: Millionen Tote, für zehntausende von Jahren unbewohnbar, war und ist einfach nur grottenschlechte Propaganda – wenngleich er gerade in Deutschland höchst erfolgreich war und ist.

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EIKE ist wieder online!

Er liegt hinter uns. Kleinere Holprigkeiten werden Schritt für Schritt beseitigt.

Es war ein tüchtiges Stück Arbeit, tlw. erschwert durch die etwas eigenwillige Interpretation unseres bisherigen Providers was unter einem   “ Managed Server“ den EIKE gemietet hatte, zu verstehen sei. Z.B. Arbeit am Wochenende fällt nicht darunter. Das ist zum Glück bei unserem neuen Provider anders. Da wird auch am Wochenende gearbeitet.

Man lernt dazu.

Was bleibt noch zu tun?

Eine ganze Menge, aber durchaus nicht nur „Kleinkram“.

Vom Web ist anzumerken, dass es bis zu 48 Stunden dauern kann bis sich alle weltweiten Server die neue DNS (sozusagen unser Telefonbucheintrag) gemerkt haben. Auch empfiehlt es sich, gelegentlich das Cache Ihres Browsers zu löschen, damit sich dieser auf die neuen Daten einstellen muss.

Wir bleiben am Ball.

Versprochen!




Verwaltungsgericht und vogelmordende Windräder: »Ein Nullrisiko ist nicht zu fordern«

Was kümmern schon Fledermaus, Rotmilan und Mäusebussard, wenn es um die Durchsetzung von Windrädern geht? Markant der Satz der Verwaltungsrichterin beim jüngsten Urteil in der vergangenen Woche über die Klage gegen Windräder: »Ein Nullrisiko ist nicht zu fordern!«

Geklagt hatte der niedersächsische Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) gegen den Landkreis Hameln-Pyrmont. Der hatte als zuständige Behörde acht Anlagen der Windkraftindustrie in Grohne-Kirchohsen genehmigt. Die stehen in der Nähe des Kernkraftwerkes Grohnde. Doch dabei habe er keine fehlerfreie Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen, so der Vorwurf von Stephan Stallmann und der Bürgerinitiative »Keine Windkraft im Emmertal«. Öffentliche Belange des Natur und Artenschutzes sowie des Landschaftsschutzes stünden dem Windpark entgegen, daher sei die immissionsschutzrechtliche Genehmigung aufzuheben.

Die Richterin schmetterte die Klage ab, Kritik beim Artenschutz sei nicht berechtigt. Die entsprechenden Vorschriften des niedersächsischen Leitfadens zur Umsetzung des Artenschutzes seien bei Planung und Genehmigung eingehalten worden. Die Genehmigungsbehörde habe bei einigen Arten wie Rotmilan, Kranichen oder Fledermäusen ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko gesehen und daher Auflagen für den Betreiber erteilt, um durch zum Beispiel Abschaltzeiten die Risiken zu vermindern.Das Gericht hatte sich mit Klägern und Gutachtern zu einem Ortstermin vor den Windrädern eingetroffen. Eine Beeinträchtigung der Landschaft mit den bis zu 200 Meter hohen Windrädern vermochte die Richterin nicht zu sehen, das Kernkraftwerk Grohnde und Strommasten würden das Landschaftsbild bereits prägen.

Während sich die Genehmigungsbehörde ebenso wie der Betreiber des Windparks zufrieden mit dem Richterspruch zeigten, will der LBU die Finanzierung der Prozesskosten in Höhe von rund 15.000 Euro klären und in die nächste Instanz gehen. Vor allem soll die Frage klargestellt werden, ob der Staat dem massenhaften Vogelmord tatenlos zusehen darf. Wenn die Landschaften immer dichter mit Windkraftanlagen zugebaut werden, widerspreche das Art. 20a des Grundgesetzes argumentieren immer häufiger verschiedene Bürgerinitiativen, die sich gegen den weiteren Ausbau der Windkraft wehren.

In Art. 20a heißt es eindeutig: »Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.« Der gebietet dem Staat, die Tiere und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen.

Doch der Staat dürfe nicht zerstören, was er eigentlich schützen soll. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes dazu gibt es allerdings noch nicht. Das Ziel der Bürgerinitiative ist zu erreichen, dass das Bundesverfassungsgericht angerufen wird. Das soll darüber entscheiden, ob die Privilegierung von Windkraftanlagen verfassungsgemäß sind.Bereits der Hochschullehrer und Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Gellermann hatte sich im Auftrag des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) angesehen, was die Umweltminister der Länder durchwinken wollen: Ausnahmen vom Tötungsverbot europäischer Vögel zugunsten von Windindustrieanlagen. Eine Lizenz zum Töten für Windräder also – dafür hat sich tatsächlich die 94. Umweltministerkonferenz (UMK) ausgesprochen. Betreiber von Windenergieanlagen sollen danach im Konfliktfall unter bestimmten Bedingungen heimische Greifvögel töten dürfen.

Auch das Argument der Ausnahme im »Interesse der öffentlichen Sicherheit« zähle nicht. Denn Windkraftnutzung sei laut Gutachten auch keine im ‚Interesse der öffentlichen Sicherheit‘ gelegene Maßnahme. So betone nicht zuletzt das Bundeswirtschaftsministeriums, dass die Stromversorgung »weder aktuell noch perspektivisch gefährdet« sei. TE berichtete.

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PCR Tests, können und dürfen eine Infektion nicht feststellen!

Mit drei weiteren Rechtsanwälten hat Dr. Reiner Fuellmich (mit Kanzleien in Göttingen und in Los Angeles, die auf Schadenersatzklagen gegen Großkonzerne spezialisiert sind) einen „Corona-Untersuchungsausschuss“ gegründet. Der befragt netzöffentlich in stundenlangen Sitzungen angesehene Experten zur Sinnhaftigkeit der staatlichen Corona-Maßnahmen. Sie fokussieren dabei auf den sog. PCR-Test, auf dessen Ergebnisse sich staatliches Handeln beruft. Der Corona-Ausschuss fragt nach der Zuverlässigkeit des Tests, nach der Gefährlichkeit des Virus und nach den Kollateralschäden des Lockdowns.

Video des Interviews mit RA Dr. Reiner Fuellmich. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Texts hat das Interview bereits mehr als 365.000 Aufrufe.

Die Ausschussmitglieder kommen zu dem zwingenden Ergebnis, dass der PCR-Test untauglich dafür ist, eine Covid-19-Infektion nachzuweisen. Der Erfinder des im übrigen nützlichen Tests Kary Mullis halte diesen zum Nachweis einer Virus-Infektion für völlig ungeeignet, da er nur Zellfragmente nachweisen könne, nicht aber den Virenbefall einer Zelle.

„PCR Tests, können und dürfen eine Infektion nicht feststellen“ konstatiert Rechtsanwald Dr. reiner Fuellmich, das sei auf den Beipack Zetteln auch so vermerkt: „Nicht für diagnostische Zwecke zugelassen. bzw „Not licenced for diagnostic purposes“

Alle Corona-Maßnahmen beruhen auf diesem Test und seinen Varianten. Und alle entsprechend handelnden Politiker berufen sich in ihrem Vorgehen auf die Empfehlungen von Prof. Christian Drosten von der Charité, von Prof. Lothar H. Wieler vom Robert-Koch-Institut und des Generaldirektors der Weltgesundheitsorganisation WHO Tedros Adhanom Ghebreyesus. Deutschland gilt hier weltweit als Vorbild.

Die weltweiten gesundheitlichen, mentalen und ökonomischen Schäden der verschiedenen Lockdowns wie z.B. die Verluste bis hin zur Insolvenz der für Deutschland maßgeblichen mittelständischen Wirtschaft belaufen sich auf mindestens Hunderte Milliarden €, vermutlich aber auf eine unvorstellbare Zahl im Billionenbereich.
Anmerkung. Im Interview spricht Dr. Fuellmich fälschlich von Billiarden, im Erklärtext darunter wird das korrigiert.

Da Drosten, Wieler und die WHO, nach Meinung von Fuellmich, im vollen Wissen um seine Untauglichkeit den PCR-Test der Politik, die sich von ihnen beraten ließ, empfahlen und auch keine spätere Korrektur ihrer Beratung vornahmen, sind sie für die Folgeschäden verantwortlich. (Drosten hatte bereits vor 12 Jahren fälschlich eine Katastrophe bezüglich der Schweinegrippe vorausgesagt. Jetzt sandte er einem chinesischen Labor in seinem Kühlschrank befindliche  – nicht aber aktuelle – Covid-Viren, ließ sich ein positives Testergebnis liefern und beriet die deutsche Regierung – und damit die Welt – auf dieser dünnen Grundlage.)

Und nun der Hammer:

Da auch die USA riesige Lockdownschäden verzeichnen, die der unzulässigen Anwendung der PCR-Tests zu verdanken sind, soll möglichst bald durch eine große US-Kanzlei ein Schadenersatz-Prozess in Form einer Sammelklage (dieses Rechtsmittel existiert nur in den USA und in Kanada) gegen Prof. Drosten angestrengt werden. Sollte ein Urteil gemäß der Klage gesprochen werden, dürfte die Dimension nicht nur Drostens Budget, sondern vermutlich auch den deutschen Staatshaushalt sprengen.

Dass eine solche Klage in den USA gegen deutsche Firmen und Institutionen in Bezug auf deutsche Schadensersatzansprüche problematisch ist, meint auch Burkhard Hess, Professor am Max Planck Institute Luxembourg for International, European and Regulatory Procedural Law. „Das dürfte nicht einfach sein“, meint er gegenüber tagesschau.de. Laut einer Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshof der USA dürfen grundsätzlich keine Sammelklagen ausländischer Geschädigter wegen ausländischer Delikte in den USA angenommen werden. Zudem habe der Gerichtshof entschieden, dass auch andere US-Bundesgerichte nicht für derartige Klagen zuständig seien.

Man darf gespannt sein.

Im Interview werden viele weitere Fakten und Namen genannt, die zur Kenntnis zu nehmen sich lohnt.

Dieser Sammelklage kann sich weltweit aktuell jeder Unternehmer, später jeder Betroffene, also auch jeder Deutsche, anschließen.

Bereits im Juni hatte der Molekularbiologe Dr. Stefan Lanka den Virologen Prof. Dr. Christian Drosten angezeigt:

»Mit seinem Test (Drosten-PCR-Test) können nur sehr kurze Gen-Sequenzen nachgewiesen werden. Ein Virus ist aber definiert als ein langer Erbsubstanz-Strang, der nur als Ganzes seine behauptete Infektionsfähigkeit entwickeln kann. Allein diese Tatsachen beweisen, dass Prof. Drosten mit seiner global wirksamen Behauptung, dass er einen zuverlässigen Test für das angeblich neue Virus entwickelt hätte, nicht nur die Denkgesetze und Logik der Virologie verletzt, sondern dass er mit Vorsatz handelte und immer noch handelt«, begründet Lanka seine Klage.

Mit Textbeiträgen von Freiewelt.net und Leserinfos