„Ce n’est pas le moment“ – jetzt nicht, liebe Bundesregierung

Das sind Trinkhalme, Rührstäbchen für den Kaffee, Einweg-Geschirr aus konventionellem Plastik und aus „Bioplastik“ sowie To-go-Becher und Einweg-Behälter aus Styropor (der gleiche Stoff übrigens, der wegen der Dämmvorschriften tonnenweise an die Häuser geklebt wird). Das Bundeskabinett hat das gerade beschlossen, und jetzt braucht es der Bundesrat nur noch abzunicken, dann ist es durch und wird im Lande der Weltretter zum ehernen Gesetz.

In welcher Blase müssen Politiker leben, die so etwas während des Lockdowns beschließen? Die Webseite der Bundesregierung schreibt dazu: „Immer mehr Menschen konsumieren Essen außer Haus oder lassen es sich liefern. Einen Kaffee ‚to go‘, ein Schnitzel oder asiatische Nudeln in der Styropor-Box – ausgetrunken, aufgegessen, Verpackung weggeschmissen. Das ist bequem, aber wir verursachen damit immer mehr Müll.“ Dieser Satz strotzt nur so von Arroganz der herrschenden Elite gegen ihre Bürger. Gehören doch genau sie selbst zu den Menschen, die ebenfalls Essen außer Haus konsumieren und dann die „Verpackung wegschmeißen“.

Die Bundesregierung verbietet das Material, das den Leuten zum Essen außer Haus dient, nachdem sie den Verzehr in Gaststätten untersagt hat. Ist in der politischen Blase in Berlin nicht bekannt, dass in Deutschland Plastikabfälle nicht einfach in die Weltmeere geschmissen werden, sondern von den meisten braven Bürgern im gelben Sack gesammelt und einer geordneten Verwertung zugeführt werden?

Mancher Gastronom überlebt mehr schlecht als recht die von der Regierung verordnete Zwangsschließung seiner Gaststätte dadurch, dass er Essen außer Haus verkauft. Soll er seine Gerichte künftig in die Alpenprawda wickeln, wie es einst in England mit Fish and Chips geschah?

Brutal die letzte Luft zum Überleben abwürgen

Was ist mit den Kellnern, Friseuren, Yogatrainern, Masseuren, Kleinkünstlern und Sonstigen, denen die Regierung die Ausübung ihres Berufes untersagt hat und die jetzt als „Essensboten“ mit ihrem Fahrrad den eingesperrten Bürgern das Restaurantessen an die Wohnungstür liefern, um sich damit ein schmales Auskommen zu ermöglichen? Sollen sie den Hackbraten mit Soße und Gemüse direkt in ihre Thermotransporttaschen kippen? Die Politiker bedenken in ihrem Elfenbeinturm offenbar nicht, wem sie da brutal die letzte Luft zum Überleben abwürgen. Nämlich denjenigen, die sich am striktesten an die Regeln der Gängelung gehalten haben.

Es gibt alle möglichen Gründe, nicht selbst zu kochen, in die sich Politiker nicht hineinversetzen können. Es gibt Menschen, deren einziger gesellschaftlicher Kontakt darin besteht, dass sie irgendwo in einer Gaststätte ein bescheidenes Mittag- oder Abendessen einnehmen. Ich kenne einen Witwer, dem es so geht. Die Frau ist ihm weggestorben, als er 83 war. Er hat nie kochen gelernt, er will es auch nicht mehr. Denn in seiner kleinen Kneipe trifft er den einen oder anderen Leidensgenossen zu einem Schwätzchen. Das darf er jetzt nicht mehr. Doch nun will ihn die Politik noch zu kaltem Dosenfutter verdonnern. Auch wenn sich Politiker das nicht vorstellen können, es gibt Leute, die in ihrer bescheidenen Bleibe keine funktionstüchtig eingerichtete Küche haben, und daher gar nicht kochen können. Nicht jeder verdient mehr als 10.000 Euro im Monat als „Abgeordneten-Diät“.

Politiker gefallen sich darin, Probleme zu lösen, die sie erst selbst geschaffen haben und von deren Krampflösungen sie selbst nicht betroffen sind. So bleibt die Kantine des Abgeordnetenhauses Berlin offenbar nur für externe Gäste geschlossen. Auf deren Webseite heißt es:

„Bitte beachten Sie: Da der Zugang zu unserem Haus derzeit stark eingeschränkt ist, ist auch der Besuch der Kantine ist für externe Mittagsgäste zunächst bis 31.12.2020  nicht möglich. Vielen Dank für Ihr Verständnis!“ 

Das bedeutet wohl, dass die Abgeordneten von richtigen Tellerchen mit richtigen Löffelchen essen können und kein Plastikgeschirr brauchen, Frühstück 8 bis 11 Uhr, Mittagstisch von 11:30 bis 14:15 Uhr. Bon Appétit.

Das dicke Ende kommt im nächsten Jahr

Ich wollte kürzlich in einer Autobahnraststätte einen Espresso trinken. Es gab eine wunderbare italienische Kaffeemaschine und hübsche kleine Porzellantässchen. Es gab auch einen Geschirrspüler unterm Tresen. Doch dann nuschelte die Servicekraft durch den Mund- und Nasen-Schutz, dass sie die Porzellantässchen „wegen Corona“ nicht benutzen dürfe und servierte mir den Espresso in einem diese widerlichen Pappbecher. Ja, was denn nun, liebe Politiker?

Doch das Plastikgeschirr-Verbot mitten im Lockdown ist nur ein Bespiel, wie unüberlegt die Politik in Deutschland handelt.

Das dicke Ende kommt im nächsten Jahr. Durch die Corona-Politik rollt 2021 die größte Wirtschaftskrise nach dem 2. Weltkrieg auf Deutschland zu. Es wird hunderttausende Pleiten mit zerstörten Lebenskonzepten geben, vielleicht Millionen neue Arbeitslose, und es wird zur Inflation kommen. Das wird zu einem erheblichen Absinken des Lebensstandards führen, bis hin zur Verelendung tausender unschuldiger Menschen. Von den sozialen Verwerfungen gar nicht zu reden.

Und was tut die Politik – außer Geld drucken?

Die deutsche Regierung führt zur Rettung der Welt am ersten Januar 2021 eine CO2-Steuer ein – mitten in der Krise. Da dies andere Länder nicht machen, verschafft die Politik den ohnehin schon angeschlagenen deutschen Unternehmen einen geharnischten Wettbewerbsnachteil und greift den gebeutelten Verbrauchern noch tiefer in die ohnehin schon leeren Taschen. Svenja Schulze sagt: „Ein gerechter CO2-Preis ist möglich“. Na dann…

Was bedeutet das für die Industrie und Verbraucher, eine CO2-Steuer? Bisher läuft das stark unterhalb des öffentlichen Radars, das ausschließlich auf Corona-Panik fokussiert wird. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Es ist der Politik erstmalig gelungen, die Luft zu besteuern. Am 20. Mai 2020 hat die Bundesregierung beschlossen, dass der Preis für eine Tonne CO2 ab Januar 2021 zunächst 25 Euro beträgt. Bis zum Jahr 2025 soll der Preis jedoch schrittweise auf bis zu 55 Euro steigen. Auch 180 Euro waren schon über den nach oben offenen Preisideen zur Klimarettung im Gespräch.

Dadurch werden am 1.1. 2021 erst mal Benzin und Diesel teurer. Das macht pro Tankfüllung bis zu zehn Euro aus, 2025 sind es schon 20 Euro. Die Leute sollen eben auf Elektroautos umsteigen. Doch auch Strom wird teurer, wie könnte es in der Energiewende anders sein. Damit die Verbraucher das nicht so merken, soll der Strompreis mit steuerlichen Entlastungen gestützt werden – rechte Tasche, linke Tasche für die Steuerzahler. Allerdings fürchte ich, dass die steuerliche Stützung den Strompreisanstieg nur für eine kurze Zeit unterbrechen kann, denn die Energiewende geht ja weiter voran und plant eine Verdoppelung der Windräder und Solaranlagen, genauso wie den weiteren, gigantisch teuren Netzausbau.

Es wird sich keiner trauen aufzumucken

Aber auch Gas und Heizöl werden teurer. Im Jahr 2025 kostet die neue CO2-Steuer eine Familie, die mit Gas heizt, 270 Euro pro Jahr mehr, bei Öl wird’s noch teurer. Sollen die Leute sich doch eine modernere Heizung kaufen, meinen Svenja Schulze und die FFF-Kinder.

Eigentlich wird durch die CO2-Steuer wohl alles teurer, vom Frühstücksbrötchen bis zur Urlaubsreise, da ja ohne Energieeinsatz nichts produziert und bewegt werden kann und die Unternehmen die höheren Preise weitergeben müssen. Die Teuerung ist durch die vorgesehene jährliche Steigerung des CO2-Preises progressiv. Eigentlich ist die „CO2-Bepreisung“, wie es verniedlichend heißt – aus Verbrauchersicht nichts weiter als eine zweite, ständig steigende Mehrwertsteuer auf die schon Bestehende obendrauf. Insgesamt gilt für die CO2-Bepreisung: Wer ohnehin schon wenig verdient, macht mehr minus, weil er keine der sogenannten „Vergünstigungen“ absetzen kann.

Wenn jemand in Frankreich etwas sehr, sehr Unpassendes tun will, etwas, das absolut nicht in die Situation passt, dann heißt es „Ce n’est pas le moment“. Das sagt die Frau des Hauses mit sehr bestimmten Gesichtsausdruck, wenn der Ehemann im Rotweinüberschwang bei der Party mit Freunden seine Lieblingsfilmchen aus dem ehelichen Schlafzimmer vorführen möchte.

Die Wähler sollten den Deutschen Politikern zu ihren Weltrettungsplänen mitten in Corona-Krisenzeiten Plastikverbot und CO2-Steuer mit dem gleichen Gesichtsausdruck sagen: „Liebe Bundesregierung, „Ce n’est pas le moment“. Nur, es versteht ohnehin kaum einer, was da gerade läuft. Und ich fürchte, daher wird sich keiner trauen aufzumucken. Ein guter Deutscher rettet die Welt, auch um den Preis der eigenen Verelendung.

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Die bessere Art der Krisenbewältigung. Mehr Kaufkraft statt Kaufprämien

Zusätzlich wurde in den letzten 20 Jahren nochmals die gleiche Leistung als Wind- und Solaranlagen installiert. Dazu kommen Biogasanlagen. Die Erzeugungskosten für diesen „grünen“ Strom sind zwei bis fünf Mal höher als für Kraftwerkstrom. Der „grüne“ Strom hat einen Anteil von über 30 Prozent im Netz erreicht. Die Kosten für diesen Anteil übersteigen 50 Milliarden Euro. Wind- und Solaranlagen werden vom Wetter gesteuert. Sie erreichen 0 bis 60 Prozent der installierten Leistung. Im Jahresmittel bringt Wind 20 und Sonne nur 10 Prozent Leistung. Regelkraftwerke müssen den wetterwendischen Strom an den Bedarf anpassen. Er ist daher weniger wert als Kraftwerkstrom. Doch die meisten Politiker behaupten, dies sei der Strom der Zukunft. Das ist technisch und wirtschaftlich nicht möglich. Die Bürger werden getäuscht (englisch: Fake). Der Stromverbraucherschutz NAEB bezeichnet daher den „grünen“ Strom als Fakepower.

Fakepower muss subventioniert werden, da die Gestehungskosten weit höher sind als ihr Wert. Mit dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) wurden die Subventionen auf die Stromverbraucher abgewälzt. Es sichert den Betreibern über 20 Jahre eine lukrative Vergütung und eine privilegierte Einspeisung ihres Stromes in das Netz. Der Strom wird dann über die Strombörsen zu Dumping-Preisen regelrecht verhökert. Die Dumpingkosten müssen die deutschen Stromverbraucher als EEG-Umlage bezahlen. Sie macht zurzeit gut 20 Prozent des Strompreises aus. Durch die Corona-Krise ist der Stromverbrauch gesunken und damit der Fakepower-Anteil gestiegen. Das erhöht die Vergütungen und führt zu mehr Stromüberschuss, der teuer entsorgt werden muss, weil es keine ausreichend großen und wirtschaftlichen Speicher gibt. In diesem Jahr wurden bereits über 200 Stunden mit negativen Strompreisen notiert.

Die EEG-Umlage liegt derzeit bei rund 25 Milliarden Euro im Jahr. Hinzu kommen Regelkosten für ein stabiles Stromnetz, der Ausbau des Stromnetzes für Fakepower, Vorhalten von Reservekraftwerken, Entsorgungskosten für Überschussstrom und wachsende Stromverluste durch längere Leitungen. Dies alles summiert sich auf gut 15 Milliarden Euro im Jahr zusätzlich. Tendenz steigend. Weiter gibt es zahlreiche unkoordinierte Förderungen für Fakepower durch Bundes- und Landesministerien, sowie Städten und Gemeinden. Selbst der Bundesrechnungshof konnte die Aufwendungen nicht ermitteln. Mit 10 Milliarden Euro pro Jahr sind sie nicht zu hoch geschätzt.

Die geplante Abschaltung der Kern- und Kohlekraftwerke muss zu einem weiteren Kostenanstieg führen. Der günstige Kraftwerkstrom soll durch teure Fakepower und neue Gaskraftwerke ersetzt werden. Damit steigen nicht nur die Strompreise. Es wird auch die sichere Stromversorgung aufgegeben. Erdgas muss importiert werden. Ohne Braunkohle werden wir abhängig und erpressbar von den Gaslieferanten. Die Kosten für die Abschaltung der intakten Kohlekraftwerke werden auf 10 Milliarden Euro pro Jahr für die nächste Dekade geschätzt.

Fakepower soll „wirtschaftlich“ werden. CO2-Zertifikate und Brennstoffsteuern sollen die Erzeugungskosten der Kraftwerke über die von Fakepower treiben. Dann steigen nicht nur die Stromkosten. Auch Autofahren und Heizen wird teurer. Die beschlossene Brennstoffsteuer steigt in den nächsten fünf Jahren auf über zehn Milliarden Euro pro Jahr. Der beste Beitrag zum Wiederaufbau der Wirtschaft ist, diese unsinnige Belastung von 60 Milliarden Euro pro Jahr abzuschaffen. Die Fakepower-Stützung zu beenden, ist weitaus besser und wirkungsvoller, als öffentliche Gelder zu verteilen. Wir brauchen weniger Staat und mehr Entscheidungsfreiheit für Bürger und Unternehmen. Der Wirtschaft muss freie Fahrt gelassen werden – erleichtert und angetrieben durch eine preiswerte und sichere Stromversorgung. Sie ist die Grundlage unseres Wohlstandes.

Die Bundesregierung mit der Kanzlerin als treibende Kraft will jedoch die teure Energiewende weiter in den Mittelpunkt der Hilfen zum Wiederanfahren der Wirtschaft nach der Korona-Krise stellen, obwohl das Ziel, die CO2–Emissionen zu mindern, trotz ein Drittel Fakepower in unserem Netz nicht erreicht wurde. Sie marschiert damit im Gleichschritt mit der Präsidentin der EU, die Europa zu einem „grünen“ Kontinent ohne wettbewerbsfähige Industrie machen will.

Unverständlich ist die Zustimmung von Herrn Otto vom Ottoversand und 68 weiteren Vorständen deutscher Konzerne zu der Weiterführung der Energiewende. Ihre Betriebe werden durch die steigenden Energiekosten zwangsläufig vom Weltmarkt abgehängt. Sie wollen offensichtlich die Welt retten. Dabei führen ihre Forderungen zum Niedergang ihrer Unternehmen. Das gilt auch für Herrn Dies, den Vorstandsvorsitzenden der Volkswagenwerk AG, der eine CO2-Steuer für Treibstoffe gutheißt und gleichzeitig Kaufprämien aus Steuergeldern für seine Autos von der Regierung fordert. Beides mindert die Kaufkraft seiner Kunden.




Schätze heben mit Wasserstoff

In Reinform ist er in Verbindung mit der Luft hochexplosiv. Um diese Reinform herzustellen, um zum Beispiel den Wasserstoff aus Wasser zu lösen, sind sehr energieintensive Prozesse notwendig, die am Ende der Transformation Strom – Wasserstoff – Strom einen Energieverlust von etwa 75% aufweisen. Kurz:  Ich stecke 100% Strom hinein und bekomme 25% Strom heraus. Detailliert nachzulesen in oben verlinktem Aufsatz. Diese Transformation macht nur dann im Rahmen einer Energiewende Sinn, wenn Unmengen überschüssiger – grüner = CO2-freier – Strom zur Verfügung stünden. Das ist, auch wenn Herr Aiwanger etwas anderes behauptet, nicht der Fall. Mit den etwa  6,5 TWh mittels erneuerbarer Energieträger möglichen, dann abgeregeltem Strom (2019), ließe sich bei einem Gesamtbedarf von aktuell um die 600 TWh pro Jahr kaum eine  bundesdeutsche Wasserstoffwirtschaft aufbauen.  Also geht man hin und nimmt zum Beispiel den Strom eines Laufwasserkraftwerks. Dieser wird zur Wasserstoffherstellung verwendet. Schwupp – di – wupp, fertig ist der grüne Wasserstoff. Nein, ist er nicht. Denn der Strom des Wasserkraftwerks fehlt im allgemeinen Stromnetz und muss konventionell ersetzt werden. Das nennt man rechte Tasche, linke Tasche und gilt überall. Der angeblich grüne Wasserstoff ist immer Strom-Mix-Wasserstoff. Die 25% Strom, die am Ende übrigbleiben, sind Strom-Mix-Strom. Wie jeder Strom, der hergestellt wird. Der Strom-Mix in Deutschland liegt aktuell bei gut 53% erneuerbarer, 47% konventioneller Stromerzeugung. Was man dem Strom gleichwohl nicht ´ansieht`. Physikalisch ist Strom eben Strom. Ganz gleich, wie er erzeugt wird. Erst wenn Strom komplett = 100% mittels erneuerbarer Energieträger erzeugt worden wäre, erst dann wäre der über Bedarf erzeugte Strom grün. Jeder, der einen einigermaßen realistischen Blick für die Dinge hat, weiß, dass die andauernde 100 % Bedarfsdeckung mittels erneuerbarer Energieträger erzeugtem Strom nicht möglich sind. Das liegt allein schon in der Volatilität der Stromerzeugung und an den gewaltigen zukünftigen, zusätzlichen Strommengen, die im Rahmen der Sektorkopplung bereitgestellt werden müssen. Als Bundesregierung anzunehmen, dass im Jahr 2030 lediglich die gleichen Strommengen benötigt würden wie heute, ist Volksverdummung oder Naivität. Wahrscheinlich ist es eine Kombination aus beidem.

Zurück zum Wasserstoff. Da gibt es das sogenannte LOHC-Verfahren. Der Wasserstoff wird auf eine Trägerflüssigkeit gebracht und kann dann mit Tanklastern, Schiffen usw. problemlos transportiert werden. So gebunden verliert Wasserstoff seine Flüchtigkeit und Explosionskraft. Zurückverwandelt wird der Wasserstoff, wenn er gebraucht wird. Zum Beispiel, um in einer Brennstoffzelle zurück zu Strom gewandelt zu werden, der dann einen Elektromotor antreibt.  Neben dem bereits von Helmut Kuntz in seinem Artikel erwähnten Forschungs- und Technologiezentrum Westküste und anderen ist das Helmholtz-Institut in Erlangen, Ableger des Forschungszentrum Jülich, in Sachen Wasserstoff aktiv. Warum? Weil es sich immer wieder lohnt, Forschungsmittel abzugreifen. Forschungsmittel, die praktisch und faktisch eingedenk der unrentablen Herstellung von Wasserstoff herausgeworfenes Geld sind. Folgerichtig beantwortetet das Helmholtz-Institut in Erlangen trotz mehrmaliger Nachfrage eine Anfrage meinerseits, nach der Energie, die zur Realisierung des LOHC-Verfahrens eingesetzt werden muss, nicht. Das Aufsetzen und wieder herauslösen des bereits mit enormen Energieaufwand (s.o.) hergestellten Wasserstoffs verschlechtert die Energiebilanz ganz sicher nochmal. Als ich mich dann an den Leiter des Projektes wende, beantwortet  Prof. Wasserscheid, meine Frage, wieviel Energie es koste, den LOHC-Zwischenschritt durchzuführen, mit der Übersendung von 5 Fachaufsätzen, in ´denen alles drinstünde`. Ein m. E. vergiftetes Schreiben, mit dem sich der Herr Professor geschickt um die direkte und konkrete Beantwortung meiner Fragen drückt, wieviel Energie die Hydrierung/Dehydrierung per LOHC von Wasserstoff koste, und ob stark schwankender Strom zur Wasserstoffherstellung geeignet sei. Denn am Ende, so meine Vermutung, bliebe von der Menge des ursprünglich mühsam erzeugten Stromes (Anmerkung – eine Windkraftanlage, ein Windpark erzeugt im Schnitt etwa 22% onshore/37% offshore, gesamt also 25% Strom der insgesamt pro Jahr möglichen Strommenge, die durch die Nennleistung erzielbar wäre) und zur Wasserstoffherstellung eingesetzten Stroms wahrscheinlich nur sehr wenig (10%?), vielleicht sogar fast gar nichts übrig.

Das würde dann jedes noch so kluge Verfahren ad absurdum führen. Klug ist ´Wasserstoff-Forschung` – wie so viele ´Forschung` im Bereich Energiewende – nur in Sachen Gold- und Schatzsuche. Gold und Schätze liegen heutzutage in Form von Subventionen und Fördergeldern praktisch auf der Straße. Der Forscher muss sie nur heben. Ein Antrag mit der Darstellung der für die politischen Entscheider notwendigen Hoffnungspotentiale („Wir retten die Energiewende!“), und die Gelder fließen. Denn technisch lässt sich fast alles machen. Das LOHC-Verfahren ist schon recht lange bekannt. Prof. Wasserscheid und seine Mitstreiter verstehen es allerdings ausgezeichnet, LOHC in den Kontext Energiewende einzubauen. Damit wird er vermutlich sehr reicher Mann. Was ihm gegönnt sei. Aber: Er wird ein reicher Mann zu einem erheblichen Teil auf Kosten der Steuerzahler mit einem im Prinzip alten Hut, der niemals in großem Maßstab realisiert werden wird. Der Nutzen von Wasserstoff mit oder ohne LOHC ist durch den unter dem Strich insgesamt viel zu hohen Energiebedarf, vor allem aber wegen der nicht vorhandenen mittels erneuerbarer Energieträger erzeugten überschüssigen Energie, mehr als fragwürdig. Die Kosten für den Ausbau der Infrastruktur, und die am Ende dann doch zugrunde liegende fossile Basis der Trägersubstanz, der mögliche Ausstoß von Stickoxiden und anderen Schadstoffen bei der Verbrennung von Wasserstoff zum Beispiel direkt in einem Wasserstoffverbrennungsmotor plus weiterer Nachteile, verschärfen diese Fragwürdigkeit und lassen das Verfahren am Ende als Bestandteil einer überaus teuren, sehr aufwendigen und energieverschlingenden Luftnummer erscheinen. Von „Rettung der Energiewende“ kann überhaupt keine Rede sein.

Aachen, 13.10.2020




Werden jetzt die Grundrechte entsorgt?

Der Bundestag will uns damit unserer Grundrechte berauben. In Artikel 7 heißt es:

„Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13, Absatz eins) eingeschränkt.”  

So einfach geht das.

Darf der dat? Der darf dat. Dat der dat darf! Wehren sollten wir uns trotzdem. Denn nicht alles, was ein Parlament darf, ist deshalb auch richtig oder gerechtfertigt. Denn genau genommen legalisiert dieses Gesetz nur bisheriges Unrecht. Eingriffe in unsere Grundrechte bedürfen nämlich keiner Zweidrittel-Mehrheit. Aber eines Gesetzesvorbehalts. Nicht mal den hat man bisher gewahrt. Stattdessen war die Exekutive einfach zur Anordnung durch Verordnungen ermächtigt. Ohne Ermächtigungsgesetz.

Dieser Mangel wird nun geheilt. Denn man hätte das „Gesetz zum Schutz bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ auch einfach „Ermächtigungsgesetz“ nennen können. Dann hätten wir beschützten Staatsbürger das auch besser verstanden. Blöderweise war der Begriff schon durch ein entsprechendes Gesetz vom 24. März 1933 besetzt, das der deutsche Reichstag beschlossen hatte. Und im Zeitalter des Framings weiß man, dass Verständlichkeit nur unter der Nebenbedingung der „Political Correctness“ erlaubt ist.

Der Willkür sind Tür und Tor geöffnet

Das Gute daran: Sie können klagen. Wenn eine freundliche Abordnung der örtlichen Polizei vor ihrer Tür steht und mit Nachdruck nachfragt, wie vielen Hausständen die anwesenden drei Personen angehören, sind Sie in der Pflicht. Sonst fliegt mindestens einer raus, und wer ein veritables Bußgeld an der Backe hat, kann ich Ihnen wirklich nicht sagen. Aber immerhin geht der Gesetzgeber und die uns wohlmeinende, fürsorgliche Bundesregierung davon aus, dass bereits eine von den drei in Ihrer Wohnung befindlichen Personen die nationale Gesundheitslage erheblich verschärfen könnte. Wir wissen nur nicht welche (Person).

Bei der Feststellung der epidemiologischen Lage von nationaler Tragweite wird von einer Gefährdung des Gesundheitssystems und erhöhten Morbiditäts- und Mortalitätsraten ausgegangen. Wie die quantitativ aussehen, ist dem deutschen Bundestag überlassen.

In einer Stellungnahme des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages heißt es:

„Der Beschluss des Deutschen Bundestages ist somit konstitutiv für die Rechtsfolgen der § 5 und § 5a IfSG. Außer dem Beschluss müssen keine weiteren Voraussetzungen erfüllt werden, um eine epidemische Lage annehmen zu können. Zwar können mittels der Gesetzgebungsmaterialien einige Ansatzpunkte zur Auslegung des Begriffs der epidemischen Lage ermittelt werden, diese binden jedoch den Gesetzgeber selbst nicht. Der Deutsche Bundestag ist mithin frei, (jeweils) eigene Kriterien für die Ausrufung der epidemischen Lage zugrunde zu legen. Die in § 5 Abs. 1 S. 2 IfSG angesprochenen „Voraussetzungen für ihre Feststellung“ nach deren Wegfall die epidemische Lage aufzuheben wäre, sind nicht durch weitere Merkmale unterlegt. Der Beschluss des Bundestages ist also maßgebend, unabhängig davon, ob tatsächlich eine epidemische Lage angenommen werden kann. Für dieses Ergebnis spricht auch, dass nach Art. 80 GG keine inhaltlichen Bedingungen an durch Gesetz geschaffene Rechtsverordnungskompetenzen geknüpft sind. Mit Art. 80 GG werden lediglich allgemeine verfassungsrechtliche Bedingungen, wie der Vorbehalt des Gesetzes oder der Bestimmtheitsgrundsatz aufgestellt. Wenn der Deutsche Bundestag die Rechtsverordnungskompetenz nach Art. 80 GG aber auch ohne jegliche Bedingungen, wie den Bestand einer epidemischen Lage, erlassen kann, dann sind erst recht keine inhaltlichen Voraussetzungen für die nähere Definition der selbst auferlegten Bedingung zwingend.“

Mit anderen Worten: Der Willkür sind Tür und Tor geöffnet. Die Garantie der Grundrechte ist davon abhängig, dass die parlamentarische Mehrheit ihre Macht möglicherweise und subjektiv an die momentane Auslastung der Intensivbetten koppelt – oder auch nicht. Es wäre also möglich, aufgrund einer epidemiologischen Notlage von nationaler Tragweite etwa Bundestagswahlen wegen des erhöhten Infektionsrisikos auszusetzen. Dafür bleiben wir alle gesund.

Der Bundestag kann faktenfrei entscheiden

Betrachten wir die momentane Lage, dann sind derzeit 216.326 Menschen auf das Virus positiv getestet. Das sind 0,26 Prozent der deutschen Bevölkerung. Am 5. November wurden 21.757 Menschen neu positiv getestet (Worldometer/John Hopkins). Das sind 0,03 Prozent. Das Intensivregister meldet am 6.11.2020 um 00.00 Uhr 2.669 Patienten auf Intensivstation, die positiv getestet sind. Acht Monate nach Beginn der Pandemie ist das Robert-Koch-Institut nicht in der Lage, mitzuteilen, wie viele dieser Menschen auf das Virus positiv getestet wurden und aufgrund einer anderen Erkrankung dort versorgt werden müssen und wieviele an Covid-19 erkrankt sind. Das sind 9 Prozent aller verfügbaren Intensivbetten und 12 Prozent der belegten Intensivbetten. 19 von 20 Patienten mit Symptomen werden nach Angabe der Bundesvereinigung der Kassenärzte vom Hausarzt versorgt, 5 Prozent der als infiziert geltenden Patienten werden hospitalisiert. Bei insgesamt 500.000 Krankenhausbetten waren das in der letzten Woche 2.998, also 63 mehr als in der Vorwoche. Sagt das RKI. Wenn 216.329 Menschen positiv auf Corona getestet sind, dann sind das 83,9 Millionen nicht.

In der 36. Woche wurden 1 Millionen Menschen getestet, in der 44. Woche waren es fast 1,6 Millionen. Der Anteil positiver Tests wuchs von 0,74 Prozent (35. Woche) auf über 7 Prozent. Das kann aber auch schlicht an einer veränderten Teststrategie liegen. Da es keine ernsthafte systematische Studienlage gibt, weiß das keiner.

Das legt die Frage nach der Verhältnismäßigkeit nahe. Doch so einfach ist das nicht. Die reine Sicht auf die Zahlen würde belegen: Für die Annahme einer nationalen Notlage gibt es keinen Anlass. Das braucht aber den Bundestag nicht zu interessieren. Der kann faktenfrei entscheiden. Bleibt die Hoffnung auf die Gerichte. Aber auch das ist nicht so einfach. Und der Richter hat immer zunächst zwei Kriterien im Auge, bevor er sich das Mühsal eines Urteils auferlegt: “Wurden alle Fristen eingehalten?” Und wenn das nicht reicht, “Bin ich überhaupt zuständig?”.

Dass meine Grundrechte so schnell futsch sind, habe ich mir nicht vorstellen können

Wenn die 3. Ausgabe des Gesetzes also das Problem gelöst hat, weitgehende Grundrechtseingriffe zu legitimieren, bleibt die Frage, ob diese angemessen und mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Das zu prüfen, ist jede Instanz von Anfang an gehalten. Da deutsche Gerichte aber unabhängig sind, können sie sich aber auch wahlweise einen schlanken Fuß machen und die Sache zur nächsten Instanz durchwinken.

Schließlich hat der Staat einen Ermessensspielraum. Der ist noch halbwegs justiziabel, weil er sich an den gesetzlichen Rahmen halten muss. Anders ist es mit dem Beurteilungsspielraum, der dem Staat zugestanden wird. Und da kommt plötzlich das Robert-Koch-Institut ins Spiel. In eine vermeintlich fachliche Beurteilung mögen sich deshalb die meisten Gerichte gar nicht einmischen, wenn die fachlich zuständige Behörde halbwegs plausibel vorträgt. Welche Mondzahl da hervorgezaubert wird, ob die 50er”-Inzidenz” oder der auf der Pi mal Daumen Formel basierende, geschätzte R-Faktor, ist egal. Wissenschaft findet eben in der Wissenschaft statt und nicht vor Gericht. Das macht den Ausfall des Diskurses so gefährlich.

Ich muss sagen, das war mir nicht bewusst. Dass meine Grundrechte so schnell futsch sind, habe ich mir nicht vorstellen können. Aber zu dieser Einschätzung habe ich mir auch fundierten juristischen Rat eingeholt.

Es wird Zeit, dass das Parlament dem Volk seine Bürgerrechte garantiert, statt sie weiter einzuschränken. Wir müssen reden. Auch über das Grundgesetz.

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Landet die Pariser Klimaübereinkunft demnächst auf dem Müllhaufen der Geschichte?

Vorgestern war ein denkwürdiger, ja geschichtsträchtiger Tag. Nicht nur, dass nicht entschieden wurde – und damit entgegen allen Umfragen und Vorhersagen- ob der neue Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, wie der bisherige, Donald Trump, oder Joe Biden heißen würde, sondern auch weil seit diesem 3. November 2020 der Ausstieg der USA aus der Pariser Klimaübereinkunft rechtskräftig wurde. Sogar der Tagesschau war diese Tatsache eine kurze Meldung wert.

Und geschichtsträchtig sind wohl auch beide Entwicklungen. Denn wie der nächste Präsident der Vereinigten Staaten heißen wird, entscheidet über den Weg in die Zukunft nicht nur der USA, sondern des gesamten Westens. Darüber sind sich fast alle Beobachter – und erst recht Amtsinhaber und Bewerber- völlig einig.

Wird Biden Präsident dann ist der Weg – auch in den USA – eine sozialistische, planwirtschaftliche Entwicklung vorgezeichnet. Dafür wird, wenn auch nur und unter andem schon der New Green Deal der Sozialistin Cortez sorgen, den Biden, und erst recht die Präsidentin im Wartestand Kamela Harris, vorbehaltlos unterstützen.

Die daraus resultierende wirtschaftliche Schwächung würde zunächst erst durch vielfaches mediales TamTam übertönt werden, dann wird man es irgendwelchen bösen Mächten in die Schuhe schieben, bevor vielleicht eine neue Wahl in bestenfalls vier – aber vermutlich erst in acht oder noch mehr Jahren- wieder eine Richtungsumkehr denkbar werden lässt. Und bis dahin passiert auf der Weltbühne extrem viel. China wird zur dann unangefochtenen und zunehmend aggressiveren Nummer 1 werden. Bei geschwächten USA werden sich die Entwicklungsländer in Afrika, Asien und Südamerika mit ihrem gewaltigen Bevölkerungsdruck zunehmend an China orientieren und ihren Überschuss an Menschen nunmehr verstärkt in das schwache Europa und auch in die USA und Kanada schicken. Die Weichen dafür sind längst gestellt. Der Migrationspakt der UN – ein weiteres UN-Unternehmen, dass allein darauf abzielt den Westen zu schwächen, ohne den Betroffenen zu helfen- ist dafür die Blaupause.

Aber als eine der ersten Vorhaben wird Biden wieder der Paris-Übereinkunft beitreten. Finanziell bedeutet das, dass die noch zahlungskräftigen Länder zunächst jährlich 100 Milliarden $ in den Green Climate Fund einzahlen müssen, und ab 2025 sogar jährlich 500 Milliarden $.

Kein Wunder, dass bei diesem Geldsegen, der über die korruptesten Länder dieser Erde niederprasseln soll, alle potentiellen Empfänger die lautesten Klagelieder anstimmen, wie sehr doch ihre Länder unter dem kommenden Klimawandel leiden werden. Eine Klage, die das CSU MdB Anja Weißgerber- in ihrer Fraktion zuständig für den Klimawandel, kritik- und  ahnungslos übernimmt.

Siegt hingegen Trump, wonach es leider derzeit nicht unbedingt aussieht, dann werden die USA den antisozialistischen Weg weiterhin unbeirrt gehen, und die Vorherrschaft des linksgrünen Establishments noch offensiver zurückdrängen. Der New Green Deal wird der Vergangenheit angehören, ebenso wie eine Unterstützung des „Great Reset“, den das Weltwirschaftsforum mit begeisterter Unterstützung insbesondere der Damen Merkel und v.d.Leyen, unbedingt der Welt verkaufen möchte. China wird einen mächtigen Gegenspieler auf der Weltbühne behalten und weitere Staaten werden dem Vorbild der USA folgen und sich nicht nur passiv der planmäßigen Verarmung, die das Umsteuern auf eine emissionsneutrale Witschaft bedeutet, widersetzen, sondern dies auch offiziell tun.

Denn eines ist auch interessant. Es mangelt zwar nicht an Lippenbekenntnissen vieler Staaten ihre Wirtschaft umzusteuern, aber es folgen ihnen keine Taten. Als wichtigster Beleg dafür mag die an sich schon überaus schwache Selbstverpflichtung der sog. NDC´s (National Determined Contributions) also der Selbstverpflichtungen zur Treibhausgasemissionssenkung gelten.

Bis heute haben nur 2 von 193 UN Mitgliedsstaaten[1], eine 2. Verpflichtung zur Senkung ihrer CO2 Emissionen abgegeben, 186 weitere taten dies nicht. Sie ließen es bei den Lippenbekenntnissen der ersten Verpflichtung bewenden. Russland – immerhin viertgrößter größter Emittent weltweit- hat nicht mal eine erste Verpflichtung abgegeben, die Großemittenten China und Indien allein erhöhen alle drei Jahre ihre Emissionen so stark, dass diese die gesamten Emissionen Deutschlands deutlich übertreffen. Und Indien fängt gerade erst an, und wird in den nächsten Jahren allein soviel Zuwachs haben, wie Deutschland insgesamt erzeugt.

„Nur die USA unter dem bösen Trump und die gute EU senkten ihre Emissionen etwas ab“, sagte der AfD Parlamentarier Karsten Hilse in seiner Rede am 4.11.20 treffend und forderte daher, dass „..auch deswegen Deutschland aus der Pariser Klimaübereinkunft austreten muss…Denn 70 Jahre Sozialismus mit über 100 Millionen Toten sollten wohl für jeden genug sein.“ Und bei einem Sieg von Trump, so Hilse in seiner Rede, „wird die Pariser Klimaübereinkunft wohl bald auf den Müllhaufen der Geschichte befördert werden. Dahin, wo sie von Anfang an hingehört“

Und ein klares Signal dafür ist auch der nun offiziell gewordene Ausstieg aus der Pariser Klimaübereinkunft allemal. Von den 193 Unterzeichnerstaaten ist damit erstmalig einer der weltweit größten Emittenten offiziell ausgetreten, andere werden folgen. Und ob Zufall oder nicht, an just diesem Tag wurde im Deutschen Bundestag auch der Antrag der AfD in dritter Lesung behandelt, sofort und ohne Zögen ebenfalls aus der Pariser Klimaübereinkunft auszutreten.

Bezeichnenderweise war die Hauptbegründung 2017 zum Ausstieg damals von Trump, die USA treten aus, weil diese Übereinkunft den USA schaden würde. So wie sie allen Ländern schadet, die ihr nicht nur beigetreten, sondern auch Verpflichtungen eingegangen sind und diese erfüllen.  Aktuell sind das außer der EU nur sehr wenige Länder. Und das passt dann auch in Trumps Versprechen, amerikanische Interessen in den Vordergrund zu stellen, auf dem Weg zu seinem Ziel: „Make America great again“. Es war auch, aber nicht hauptsächlich, die gesicherte Erkenntnis, dass der Klimawandel weitestgehend unabhängig vom menschlichen Einfluss abläuft, obwohl auch sie bei Trumps Entscheidung eine Rolle spielte.

Dieses unmittelbare, betonte und von Taten begleitete Eintreten für die Interessen seines Landes, ist etwas, was europäischen Führern, voran der deutschen Kanzlerin und ihren Unterstützern völlig abgeht. Für sie gibt es nichts Besseres als dass die nationalen, weil egoistischen Interessen völlig zurückzutreten haben. Ihre offizielle Parole heißt: „Wir müssen die Welt retten, koste es das Land und seine Menschen was immer es wolle“ und niemand ihrer Unterstützer merkt, dass ihnen nicht nur niemand folgt aber sie damit nur verschleiern, dass ihr Ziel ein ganz anderes ist. Nämlich eine Ökodiktatur unter dem Deck-Mantel des Klimaschutzes zu errichten.

MdB Dr. A. Weißgerber bei Ihrer Rede am 4.1.20 im Deutschen Bundestag (DBT) 
Niemand? Nein, nicht ganz, denn ein ganz klein wenig davon hat auch die CSU Klimabeauftragte Anja Weißgerber begriffen, wenn sie am Schluss ihrer Rede anmerkt, dass Deutschland allein nichts bewirken kann. Doch Taten folgen aus dieser Erkenntnis nicht.

Und zum Schluss noch die erhellende Rede der Klimabeauftragten der SPD, die Abgeordnete Dr. Nina Scheer, im Hauptberuf Geigerin, die den Parlamentariern, aber insbesondere denen von der AfD, mal eben das Recht abspricht dem Parlament Vorschläge zu machen, die Missstände beseitigen sollen. Nämlich immer dann, wenn diese Missstände das gefühlte oder reale Wohlwollen der Mehrheit hätten.

Video der Rede vom 4.11.20 des SPD MdB Dr.Nina Scheer zum Antrag auf sofortigen Ausstieg aus der Pariser Klimaübereinkunft. Kleiner Hinweis: man beachte die Klickzahlen aller Reden bei Youtube
[1] Unterzeichner der NDc´s https://www4.unfccc.int/sites/NDCStaging/Pages/All.aspx

186 Parties have submitted their first NDCs. 2 Parties have submitted their second NDCs.