Bericht zur Coronalage vom 24.11.2020: Gute Nachrichten, schlechte Presse

Ich möchte Ihnen nun eine Auswertung der Initiative für Qualitätsmedizin, einem Zusammenschluss deutscher und schweizerischer Kliniken erläutern. Sie trägt den Namen „Effekte der SARS-CoV-2 Pandemie auf die stationäre Versorgung im ersten Halbjahr 2020“. Sie bezieht sich auf 2,8 Millionen Behandlungsfälle in 421 Krankenhäusern aller Versorgungsstufen und damit auf 35 Prozent aller deutschen Krankenhausfälle.

Diese Erhebung basiert nicht auf unrealistischen Horror-Modellrechnungen von Panikmachern, auf die sich ganz offenbar die Politik verlässt, sondern auf den Krankheitscodierungen der Abrechnungsdaten und kommt damit der Wirklichkeit so nahe, wie es derzeit möglich ist. Das Ergebnis: Es gab 2020 weniger stationär behandelte schwere Atemwegsinfektionen als 2019 und zwar inklusive Covid-19. Man bedenke, 2019 war im Vergleich zu 2018 eher eine milde Grippewelle. Es gab bzgl. Atemwegsinfektionen sogar 2020 weniger Beatmungsfälle als 2019. Auch weitere Details dieser Auswertung, auf die ich weiter unten ausführlich eingehe, geben Anlass zur Entwarnung und zum Nachdenken.

Was jedoch sehr irritiert, ist, dass diese Erhebung schon Ende Oktober veröffentlicht wurde und weder Politik noch Medien diese gute Nachricht an die Bevölkerung weitergegeben haben. Ein Leser hat mich darauf hingewiesen mit der Bitte, diese Auswertung auf Achgut.com zu veröffentlichen. Die Medien würden sie ignorieren. Kann es sein, weil diese Arbeit die Annahme einer Epidemie nationalen Ausmaßes endgültig widerlegt?

Denn durch diese Auswertung wissen wir es nun schwarz auf weiß, dass die neuen einschneidenden Corona-Schutzmaßnahmen angesichts des massiven gesellschaftlichen, auch gesundheitlichen, Schadens keinen Sinn machen. Wer hier von einem Präventionsparadox spricht (das Missachten von Maßnahmen, weil sie wirken), der hat nicht verstanden, dass im Frühjahr die Infektionen bereits vor dem Lockdown zurückgingen und dass die Infektion ihren Weg geht, egal ob sich Länder zu einem milden, mittleren oder schweren Lockdown entschließen. Die neuen Maßnahmen haben, wenn überhaupt, einen geringgradigen Einfluss auf die Virusverbreitung. Und da die meisten Infizierten quasi fast symptomfrei sind, wird eine Nachverfolgungsstrategie selbst bei bestausgestatteten Gesundheitsämtern – und davon sind wir Lichtjahre entfernt – kaum möglich sein. Kurz: das ausgebrochene Virus lässt sich nicht wirksam eindämmen.

Weg von der Angstkommunikation

Darauf weist in eindringlichem Ton auch eine weitere Stellungnahme eines Autorenkreises, bestehend aus ehemaligen Mitgliedern des Sachverständigenrats Gesundheit der Bundesregierung, Medizinprofessoren, Fachleute der Krankenkassen, hin.

Eine ernüchternde Analyse des bisherigen Pandemiegeschehens und der Forderung eines Strategiewechsels, weg von der Angstkommunikation, Beenden der einschränkenden Maßnahmen und direkter Fokus auf die Pflegeheime mittels besserer Ausstattung an Material und Pflegekräften. Dies ist die 6. Stellungnahme, in der die Autoren die offizielle Coronapolitik kritisieren. Sie bescheinigen der Regierung Beratungsresistenz. Ich bin mir sehr sicher, die Frage, inwieweit solche Epidemien in den Pflegeheimen Todesopfer fordern und auch Intensivabteilungen punktuell überfordern, entscheidet sich anhand einer intelligenten, interdisziplinären Strategie in der Prävention und Therapie von Atemwegsinfektionen bei alten, vorerkrankten Menschen vor Ort und nicht in der Gesellschaft. Eine Corona-Strategie wie sie auf Achgut.com schon seit März gefordert wurde und die mit einem Bruchteil des inzwischen verbrannten Geldes in den Pflegeheimen hervorragend hätte umgesetzt werden können.

Was mich persönlich hochgradig empört ist die martialische, permanente wie omnipräsente Angstpropaganda und ihre erwartbare negative Wirkung auf Psyche und Körper. Selbst wenn die Corona-Epidemie ähnlich wie 2018 unter den Älteren gewütet hätte, wäre die von der Regierung verbreitete Panik völig unangebracht.Eine demokratisch gewählte Regierung sollte ihre Bürger durch gute Informationen motivieren und Zuversicht vermitteln. 2020 jedoch fällt das Bild einer gefährlichen Bedrohung durch ein unsichtbares Killervirus angesichts der Wirklichkeit wie ein Kartenhaus zusammen.

Weitere Details der Auswertung erstaunen, andere wiederum waren erwartbar. Vor allem Stephan Kohn, der einzige Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums (BMI), der dort bereit war, seine Arbeit zu tun, nämlich eine Risikoanalyse der Schutzmaßnahmen zu erstellen, hat eindringlich auf die negativen Auswirkungen auch im Gesundheitsbereich frühzeitig hingewiesen. Das BMI versucht immer noch juristisch, seinen Beamten deswegen, und defacto nur deswegen, rauszuschmeißen. Ein Skandal, den niemanden in der Presse interessiert.

Nicht ignorieren möchte ich an dieser Stelle in aller Klarheit, dass COVID-19 für die Risikogruppen eine schwere, tödliche Erkrankung sein kann, die vorgestellte Auswertung bestätigt dies noch einmal. Es macht auch weiter Sinn, altbekannte Hygienemaßnahmen in der Grippesaison ernst zu nehmen, wie Händewaschen und für die Risikogruppen das Meiden von Menschenansammlungen in engen Räumen. Jedoch zeigt die Auswertung in aller Deutlichkeit, dass die aktuellen, einschneidenden Maßnahmen in keinem Verhältnis zu der Gesamtgefahr durch COVID-19 für die Bevölkerung stehen.

Bevor ich Ihnen die Auswertung nun näher vorstelle, habe ich eine Bitte: Verbreiten sie diesen Hoffnung machenden Beitrag an möglichst viele weiter. Verzeihen Sie, wenn ich darauf hinweise, am besten ruhig und sachlich. Viele Menschen schwanken angesichts der Horrormeldung und der tatsächlich erlebten Wirklichkeit. Diese Diskrepanz verstört. Sie brauchen jetzt die Chance ohne Druck, Häme oder hochspekulatives bis abwegiges Beiwerk, die schlichte Wirklichkeit wahrzunehmen. Das ist die beste Medizin gegen den Viruswahn.

Die Auswertung im Detail

Hier ist der Link zu dieser Arbeit. Am besten Sie drucken sie sich aus:

https://www.initiative-qualitaetsmedizin.de/covid-19-pandemie

Ich darf Ihnen die wichtigsten Aussagen dieser Arbeit nun vorstellen und einige der darin enthaltenen Grafiken besprechen und erläutern:

Bei der Analyse der im Krankenhaus behandelten Atemwegsinfektionen wird der Oberbegriff SARI verwendet (Severe Acute Respiratory Infections/ „Schwere akute respiratorische Infektionen“). Die Analyse unterscheidet:

  • “SARI no-COVID”, wenn ein SARI Code ohne einen COVID Code verwendet wurde;
  • “SARI U07.1” / “SARI U07.2”, wenn ein SARI Code mit einem der COVID Codes verbunden war;
  • “U07.1 / U07.2 no SARI”, wenn einer der COVID Codes ohne einen SARI Code verwendet wurde.

Also Atemwegsinfizierte ohne Corona, Atemwegsinfizierte mit Corona und Coronakranke ohne Atemwegsinfektion.

Anmerkung zu Abbildung 2 (Scrollen):

Hier sieht man, dass neben den 14.783 COVID-Fällen mit nachgewiesener Corona Infektion die viel höhere Zahl von 46.919 COVID-Fällen ohne Virusnachweis behandelt wurden. Die Sterblichkeit lag bei nachgewiesener Infektion bei 19%. Maschinell beatmet wurden 18,9%. Bei den COVID Fällen ohne Nachweis war die Sterblichkeit niedriger mit 6,6% und 5,7% Beatmungsfällen. Somit handelt es sich ziemlich wahrscheinlich um eine andere Erregergruppe. Doch welche? Eine mildere Form der Influenza? Die Sentineldaten sprechen eher dagegen, aber irgendetwas anderes muss es sein. An dieser Stelle möchte ich nicht müde werden, auf das Problem der zu frühen invasiven Beatmung bei Viruspneumonien hinzuweisen.

Anmerkung zu Abbildung 3 (Scrollen):

Vergleich des wöchentlichen Verlaus der SARI-Fälle im ersten Halbjahr 2019 und 2020. Sie sehen, die Kurven laufen parallel, wobei 2020 sogar weniger Behandlungsfälle zu verzeichnen sind. Die Kurve steigt 2019 im Herbst dann wieder an, auch das ist die Situation, die wir gerade erleben. Ob sie 2020 stärker ansteigt, wissen wir noch nicht. Das kann durchaus sein. Welche Rolle die Panik dann dabei spielt, müsste ebenfalls diskutiert werden. Ganz sicher ist, würde man noch das Jahr 2018 als Vergleich hinzunehmen, wäre die Diskrepanz zu 2020 noch wesentlich größer.

Die Autoren schreiben:

„Überraschenderweise war die SARI-Fallzahl im ersten Halbjahr 2019 mit 221.841 Fällen höher als 2020 mit insgesamt 187.174 Fällen, obwohl darin auch die COVID bedingten SARI-Fälle miteingeschlossen wurden. Die nicht mit COVID in Verbindung stehenden SARI-Fälle summieren sich auf 166.214; SARI U07.1 auf 11.132; SARI U07.2 auf 11.206. Es ist auffällig, dass bei mehr als 35.000 Patienten ein COVID-Verdacht (U07.2) kodiert wurde, ohne dass ein SARI vorlag.“

Und weiter:

„Die Beobachtung, dass ca. dreimal mehr Fälle mit COVID-Verdacht als mit einer nachgewiesenen Infektion kodiert waren, ist absolut erstaunlich. Allerdings findet sich ein vergleichbares Verhältnis in den InEk Daten von Ende Mai für ganz Deutschland, wo neben den 34.916 U07.1 Fällen 111.769 U07.2 Fälle kodiert sind.

Natürlich könnte man annehmen, dass hierfür gerade am Anfang der Pandemie mangelnde Testkapazitäten verantwortlich waren, was aber nicht zum später auftretenden zeitlichen Verlauf der Verdachtsfälle passt (Abb. 2). Die wahrscheinlichste Erklärung ist unseres Erachtens nach, dass in Anbetracht der medialen Präsenz des Themas und der damit einhergehenden Aufmerksamkeit Fälle mit passender Symptomatik selbst dann als COVID-Verdacht behandelt wurden, wenn die PCR negativ blieb. In der Literatur sind bis zu 30% falsch negativer PCR Befunde beschrieben, sodass dies eine Grundlage für diese Kodierung bieten mag. In der Summe resultierte hieraus allerdings eine nicht plausibel hohe Anzahl an Verdachtsfällen. Das zog möglicherweise einen nicht begründet hohen Aufwand für Schutzmaßnahmen in den Krankenhäusern nach sich, sofern diese Patienten mit denselben oder ähnlichen Maßnahmen behandelt wurden wie nachgewiesene COVID-Fälle.

Meine Anmerkung:

Hier sprechen die Autoren ein ganz aktuelles Problem an. Die Panikmache der Politik und der Medien führte dazu, dass viel zu viele Atemwegsinfektionen als COVID-Patienten eingestuft wurden, sogar 35.000 Fälle ohne Atemwegsymptome. Alle wurden dann stationär als COVID-Fälle gehandhabt, obwohl dies oft gar nicht nötig gewesen wäre (und die ohne Panik möglicherweise ambulant viel besser zu behandeln gewesen wären). Das führt direkt zu dem Problem, dass die dann stationär Aufgenommenen unter Quarantänebedingungen behandelt und gepflegt werden müssen, was einen erheblichen Mehraufwand bedeutet. Dies ist die Situation, die die Krankenhäuser derzeit massiv belastet. Was dazu führt, solche Patienten ohne Nachweis oder Symptome mit der Diagnose COVID zu belegen (Panik, Angst-etwas-falsch-zu-machen, Abrechnungsanreize), sollte extra untersucht werden.

Anmerkung zu Abbildung 6 (Scrollen)

Bestätigung von Alter als wesentlicher Risikofaktor bezogen auf alle Formen der Atemwegsinfektionen, jedoch ganz besonders bei den gesicherten COVID Fällen.

Effekte der Pandemie auf andere Krankenhausfälle

Anmerkung zu Abbildung 7 (Scrollen) 

Die Autoren: „Während der Phase des Lockdowns waren die Krankenhausbehandlungen um ca. 40% reduziert, was im Wesentlichen darauf zurückzuführen ist, dass zu der Zeit weitreichende Regularien das elektive Behandlungsangebot für Patienten bundesweit einschränkten. Auch nach Beendigung des Lockdowns bewegten sich die Fallzahlen nur langsam wieder aufwärts, sodass am Ende des ersten Halbjahres 2020 ca. 15% weniger Fälle im Krankenhaus behandelt wurden als zur selben Zeit im vergangenen Jahr.“

Anmerkung zu Abbildung 8 (Scrollen) 

„Interessanterweise beobachteten wir für den Verlauf der Intensivaufenthalte und auch für die Anzahl der maschinell beatmeten Patienten keine Zunahme im Vergleich zu 2019. Im Gegenteil, die Anzahl von Intensivfällen war im Lockdown deutlich geringer, und die Beatmungsfälle blieben weitgehend unverändert.“

Meine Anmerkung: Natürlich hängt dies auch, wie die Autoren weiter schreiben, mit der Absage von geplanten Operationen und weiteren elektiven Behandlungen zusammen, aber eben nicht nur. Es gab auch weniger Notfallbehandlungen, und das sollte zu denken geben.

Anmerkung zu Abbildung 10 (Scrollen) 

Die Autoren: „Während die Reduktion der elektiven Behandlungen das Ziel der Maßnahmen war, sollten weiterhin alle Notfälle behandelt und dringliche Behandlungen ungehindert fortgeführt werden. Dass allerdings die Pandemie auch deutliche Folgen für die Notfallversorgung hatte, soll am Beispiel der Herzerkrankungen gezeigt werden. Sowohl für den akuten Herzinfarkt als auch für die Herzinsuffizienz waren die Fallzahlen um 24 bzw. 35 Prozent während des Lockdowns erniedrigt. In der Phase danach waren die Zahlen für den Herzinfarkt wieder vergleichbar zu dem Niveau vorher, während für die Herzinsuffizienz die Fallzahlen weiterhin um 15 Prozent im wöchentlichen Durchschnitt erniedrigt blieben.“

Effekte der Pandemie auf andere Krankenhausfälle – Sterblichkeit

Die Autoren:

„Während des Lockdowns nahmen die wöchentlichen Krankenhausfälle um 37% ab und blieben auch in der Phase nach dem Lockdown bis zum Ende des ersten Halbjahres um 18% erniedrigt. Die Krankenhaussterblichkeit war in dieser Zeit prozentual von ca. 2,2% auf 3,5% erhöht, was aber nicht auf absolut mehr Todesfälle, sondern darauf zurückzuführen ist, dass weniger Patienten ins Krankenhaus kamen (Abb. 11).

So war beispielsweise die beschriebene Fallzahl für den akuten Herzinfarkt und die Herzinsuffizienz während und nach dem Lockdown deutlich geringer. Dass die prozentuale Krankenhaussterblichkeit in dieser Phase für den Herzinfarkt von 7,6% in 2019 auf 9,0% in 2020 und auch für die Herzinsuffizienz von 7,1% auf 9,0% anstieg, war vor allem hierauf zurückzuführen, und wiederum nicht darauf, dass mehr Patienten im Krankenhaus verstarben als im Vorjahr.

Bei der Lungenentzündung ist ein anderes Bild zu beobachten. Hier nahm die wöchentliche Fallzahl um 9% zu, es verstarben in der Zeit des Lockdowns allerdings 76% mehr Fälle im Krankenhaus, sodass der Letalitätsanstieg auf eine faktische Übersterblichkeit zurückzuführen ist. Erstaunlicherweise sank nach dem Lockdown die Anzahl der Fälle von Lungenentzündung um 21% verglichen zum Vorjahr, was möglicherweise Ausdruck der Abstands- und Hygienemaßnahmen ist, die nicht nur COVID, sondern auch die Übertragung anderer Lungenentzündungen vermindern können.“

Meine Anmerkung: Herzkrankheiten sind nicht wegen des Lockdowns verschwunden, sondern betroffene Patienten trauten sich nicht, den Arzt zu rufen. Und starben dann wohl in vielen Fällen zu Hause, weil sie nicht oder zu spät behandelt wurden. In welcher Dimension, wird sicher noch genauer untersucht werden.

Es mag tatsächlich sein, dass die Zahl der Ansteckungen bei Atemwegsinfektionen insgesamt durch die Lockdown Maßnahmen gedrückt wurde. Die Daten der Sentinelerhebung deuten nicht zwingend darauf hin, aber zumindest wäre dieser Effekt plausibel. Angesichts Abb. 3 beantwortet sich die Frage, ob dieser Effekt aber überhaupt notwendig war, eindeutig mit nein. Wenn, dann wurde er mit zigfachen Nachteilen auf anderen Feldern erkauft.

Schlussfolgerungen:

Die Autoren:

„Im ersten Halbjahr 2020 wurden deutlich weniger Patienten im Krankenhaus behandelt als 2019. Auch die Gesamtzahl der SARI-Fälle, Intensivfälle und Beatmungsfälle war zu jedem Zeitpunkt geringer als 2019. Zu keinem Zeitpunkt war in den beteiligten Krankenhäusern ein Kapazitätsengpass messbar. Die Folgen der verminderten Krankenhausbehandlungen müssen genau und zeitnah analysiert werden, um auch anhand dieser Daten zu bilanzieren, welche Maßnahmen angemessen sind.“

Diskussion vor dem Hintergrund der kürzlich publizierten Bundesstatistik der Sterbefälle. Die Autoren:

„In Zusammenhang mit unseren Beobachtungen ist die Publikation der Sterbefälle für das Jahr 2020 (bis August) durch das Statistische Bundesamt interessant, die eine Analyse der sogenannten Übersterblichkeit ermöglicht, also den Vergleich der auftretenden Sterbefälle mit den erwarteten, die typischerweise aus einem Durchschnitt der Vorjahre berechnet werden

Hier zeigt sich, dass die Sterbefälle 2020 nur unwesentlich von dem Mittel der Sterbefälle der Jahre 2016-19 abweichen. Die als „Exzess Letalität“ bezeichnete Differenz ist in der folgenden Abb. 12 für die einzelnen Monate dargestellt, wobei wir die monatlich berichteten Zahlen der an Corona Verstorbenen.“

„Während im April die Übersterblichkeit zeitlich mit der Sterblichkeit an Corona zusammenfiel, war die Übersterblichkeit im August augenscheinlich nicht auf Corona zurückzuführen. Das Statistische Bundesamt gibt in seiner Publikation die Hitzewelle als mögliche Ursache der Beobachtung im August an. Dieser Effekt könnte allerdings auch auf die verminderte Krankenhausversorgung gerade bei Notfällen während der vorhergehenden Monate zurückführbar sein. Eine tiefere Analyse der zugrundeliegenden Zusammenhänge ist zur weiteren Beurteilung wünschenswert.“

Meine Anmerkung: Dem kann ich mich nur anschließen. Noch eines. Das Thema Übersterblichkeit wird immer wieder missbräuchlich verwendet, um die These eines außergewöhnlich gefährlichen Infektionsgeschehens 2020 zu rechtfertigen. Doch dies gelingt nur mit leicht durchschaubaren Darstellungstricks. Auf ScienceFiles wurde dieses Thema ausreichend mit aussagekräftigen Grafiken herausgearbeitet. Mit dieser Kritik am Missbrauch einer angeblichen Übersterblichkeit meine ich ausdrücklich nicht die Autoren dieser Auswertung, die korrekt den gesamten zeitlichen Rahmen darstellen. Sie haben, obwohl sie mit dieser Veröffentlichung der offiziellen Darstellung diametral widersprechen, diese gut zugänglich publiziert. Es wird Zeit, dass solche belastbaren Vergleichszahlen angemessen wahrgenommen werden.

Es wird auf diese Weise immer schwerer werden, die Wirklichkeit zu verneinen. Denn wir brauchen als Gesellschaft keine Angst vor Corona und COVID-19 zu haben, nur Respekt. Es handelt sich um eine in Deutschland übliche saisonale, virale Atemwegsinfektion mittlerer Ausprägung. Nicht mehr aber auch nicht weniger. COVID-19 befällt dabei in besonderer Weise die Lunge, während Influenza vermehrt auch zu Herzproblemen führen kann. Was wir zukünftig benötigen, sind intelligentere Strategien und bessere Ausstattungen für die Pflegeheime selbst. Denn dort und nicht in der Gesellschaft entscheidet sich, ob eine solche Infektion zu hohen Todesraten und unwürdigem Sterben, isoliert unter Quarantäne, führt oder nicht.

Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier




Es war einmal als ein Parteichef erklärte : „Das EEG muss weg“

In politisch grauer Vorzeit – es war der 26. Juni 2014 – publizierte ein deutscher Parteichef in der Zeitung „Der Tagesspiegel“ einen Gastbeitrag mit dem Titel    „Von wegen-Reform – das EEG muss weg“.
Nicht der, an den Sie jetzt denken. Es war vielmehr der FDP-Chef Christian Lindner. Sie können noch heute diesen Artikel im Internet lesen; die Web-Adresse finden Sie am Schluss dieses Beitrags.
Wenn man es liest, stellt man ziemlich perplex fest, dass nahezu alles, was Lindner damals an Kritik äußerte, noch heute gilt – bis auf den Umstand, dass es inzwischen nur noch schlimmer geworden ist. Für diejenigen, die es jetzt etwas bequemer haben möchten, füge ich den kompletten Text des Artikels im Folgenden bei.

Unter der o.e. Überschrift steht eine Art von Extrem-Zusammenfassung (vermutlich von der Redaktion), die den Wortlaut hat: „FDP-Chef Christian Lindner fordert ein Ende der EEG-Reform. Statt auf bezahlbare Preise und Versorgungssicherheit zu achten, fokussiert sich Deutschland geradezu religiös überhöht auf den Klimaschutz.“ Und unter seinem Foto steht die Bildunterschrift „Der Bundesvorsitzende der FDP Christian Lindner hält die Energiewende für gescheitert.“

Der Text des Artikels:
“Das Jahrhundertprojekt Energiewende ist gescheitert. Keines der vereinbarten Ziele wird gegenwärtig erreicht. Der Klimaschutz kommt nicht voran, die Energiepreise steigen, belasten uns als Stromverbraucher genau so wie Industrie und Mittelstand. Nicht zuletzt wird es in den Wintermonaten immer schwieriger, eine sichere Stromversorgung zu garantieren.

Das Planungsbüro der DDR hätte die Energiewende nicht schlechter konzipieren können. Deutschland hat mit Italien die höchsten Industriestrompreise in der EU (Anm.G.K.: Heute sind wir aber die unbestrittene Nr.1) – Arbeitsplätze und Investitionen werden ins Ausland verlagert. Konventionelle Kraftwerke können nicht mehr rentabel betrieben werden, Stromanbieter ziehen sich vom Markt zurück, Kohle- und Gaskraftwerke sollen dann staatliche Zuschüsse erhalten. (Anm.G.K.: Jetzt jedoch Kohleausstieg sowie Stilllegung von Gaskraftwerken. Vom späteren Kernkraft-Ausstieg – als einziges Land der Welt –  konnte Herr Lindner 2014 wirklich nichts ahnen). Statt auf Wirksamkeit, bezahlbare Preise und Versorgungssicherheit zu achten, orientiert sich Deutschland einseitig und geradezu religiös auf den Klimaschutz.

Die Preise werden weiter steigen – ein Ende ist nicht in Sicht. Im Gegenteil: Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel hält mit seiner EEG-Reform am bisherigen Irrweg einer staatlichen Energie-Planwirtschaft fest. Erneuerbare Energien sollen auch in Zukunft subventioniert werden, obwohl Wind- und Solarstrom heute oftmals kostenlos an das Ausland abgegeben wird.
(Weitere Anm.: Inzwischen bezahlt Deutschland die Nachbarländer, wenn sie diese nicht benötigten Leistungsspitzen annehmen ).

Die Reform ist außer Kontrolle geraten.

Der SPD-Vorsitzende will sogar die Unternehmen finanziell belasten , die ihren Stromverbrauch aus eigenen Kraftwerken decken. Wenn Union und SPD das im Deutschen Bundestag tatsächlich so beschließen, wäre das für Deutschland eine industriepolitische Katastrophe. Ob bei der Stahlerzeugung oder der chemischen Industrie – in vielen Branchen würde die Deindustrialisierung weiter voranschreiten, weil es sich dann endültig nicht mehr lohnt, am Standort Deutschland in Anlagen und Arbeitsplätze zu investieren.
Nicht zuletzt: Nach dem Strompreis ist jetzt auch die Reform außer Kontrolle geraten. Das Beratungsverfahren im Bundestag ist völlig chaotisch. Statt Gabriel, der sich als roter Ludwig Erhard inszenieren wollte, gibt nun sein grüner Staatssekretär die Richtung vor: 24 Milliarden Euro Umverteilung im Jahr und 250 Euro Preisaufschlag für eine dreiköpfige Familie – das müsste eine vernunftgeleitete Bundesregierung veranlassen, die Reform zu stoppen und das EEG ganz aus dem Verkehr zu ziehen.

Kein Sonderweg für Deutschland

Die Eneriewende muss grundlegend neu konzipiert werden.

Erstens: Die Energiewende muss endlich zu einem europäischen Projekt werden. Bücher kann man in Polen bestellen – warum nicht auch Strom ?
(Anm.G.K.: Das ist heute die Realität geworden. Aber nicht durch eine europäisch vereinbarte Verteilung der Stromerzeugungs-Kapazitäten, sondern durch die blanke Not, wenn durch Flauten oder Starkwind das deutsche Stromnetz zusammenzubrechen droht.) Im europäischen Durchschnitt ist der Haushaltsstrompreis circa zwei Drittel niedriger als in Deutschland – davon sollen auch die deutschen Bürger profitieren können. Voraussetzung ist ein europäisches Stromnetz – das muss an die Spitze der Agenda der neuen EU-Kommission.
(Anm.G.K.: Das gibt es schon länger, aber neu ist, dass mehrere Nachbarländer an den Netz-Grenz-Verbindungen sog. Phasenschieber – regelbare Großtransformatoren – aufbauen, mit denen sie schnell und bequem die unerwünschten „Zappelstrom“-Importe aus Deutschland abschalten können.)

Zweitens: Erneuerbare Energien sollen keine Subventionen mehr erhalten. Das Einspeiseprivileg gehört abgeschafft. Wer sich Solarmodule aufs Dach schraubt oder Windparks betreiben möchte, soll den Strom selbst nutzen, ihn speichern oder an einen Zwischenhändler verkaufen – wenn sich das aber nicht lohnt, soll der Staat diesem Geschäftsmodell aber nicht weiter das Geld der Bürger hinterherwerfen. Vor allem dürfen Importe von günstigem Ökostrom nicht länger diskriminiert werden.
(Anm.G.K.: Aus dem Ausland importiert D Kernkraft- und Kohlestrom – als Rettung vor dem großen Blackout. Ökostrom – vor allem Windstrom – gibt es entweder zu wenig oder im Überfluss, weshalb man ihn dann mit Zuzahlungen loswerden muss. Ein riesiges Verlustgeschäft, das die Bürger bezahlen dürfen. Mit dem EEG –Zuschlag. Und die großräumigen Wettersituationen bewirken, dass alle europäischen Länder gleichzeitig entweder zu viel oder zu wenig Windstrom haben. Allein Deutschland – wegen des extremen Ausbaus sehr oft im Windstrom-Überschuss oder –Mangel – stört das europäische Verbundnetz. Es ist kein guter Ökostromproduzent, sondern der Netz-Störenfried.)

Drittens: Eine Neukonzeption muss nicht übers Knie gebrochen werden – Europa sollte sich Zeit nehmen, die Klimaschutzziele bis zum Jahr 2050 schrittweise angehen und den europäischen CO2-Zertifikatehandel optimieren. Denn aktuell bremst die einseitige finanzielle Förderung von Solar- Wind- und Biogasanlagen sogar Innovationen in neue Technologien, Speicher oder Energiesparmodelle aus. Das bestätigen  auch zahlreiche Forscher und Institute, wie jüngst die vom Bundestag  eingesetzte Expertenkommission Forschung und Innovation oder sogar der Weltklimarat IPCC.

Deutschland muss jetzt als erstes seinen Sonderweg verlassen. Das EEG funktioniert nicht mehr – es ist Zeit, ihm den Strom abzudrehen. Dies steht einer verantwortungsvollen Energie- und Umweltpolitik in keiner Weise im Wege, weil es Alternativen gibt, wie man Klimaschutz effizienter und effektiver erreichen kann.

Christian Lindner, MdL, Bundesvorsitzender der FDP.“
Ende des Artikels.

Nachwort:
Ich hoffe, dass meine Anmerkungen (kursiv) nicht gestört haben. Sie beschreiben die Situation von heute – sie ist in der Tat schlimmer, als es Herr Lindner vermuten konnte. Wie wäre es, wenn die FDP diesen Empfehlungen konsequent gefolgt wäre ?
Es ist schon beeindruckend, wie weit sie bereits vor 6 Jahren war. An einer Analyse und Bewertung dieser Regierungspolitik hat es wahrlich nicht gefehlt..
Welche Gründe gab es für diesen Politikwechsel, der in Wahrheit ein Politikverzicht war ?
Gute Frage….

Die Quelle: https://www.tagesspiegel.de/meinung/gastbeitrag-von-fdp-chef-lindner-von-wegen-reform-das-eeg-muss-weg/10105230.html/

 




Corona-Panik, die dritte : Zentrale Gründe für die Verfassungswidrigkeit des Teil-Lockdown vom 28. Oktober 2020

Eine verfassungsgerichtliche Überprüfung durch das Oberverwaltungsgericht oder das Bundesverfassungsgericht hätte jedoch nicht den Beschluss zum Gegenstand, sondern die ihn umsetzenden Rechtsverordnungen, welche von den zuständigen Stellen der einzelnen Bundesländer erlassen werden. Die nachfolgende verfassungsrechtliche Prüfung hingegen hat nicht eine konkrete Landesverordnung zum Gegenstand, sondern den Beschluss vom 28. Oktober 2020. Dabei unterstelle ich, dass die Landesverordnungen sich eng an die Anordnungen und Begründungen der unten zitierten Verlautbarung der Bundesregierung zum Bund-Länder-Beschluss halten.

Regelungsgegenstand

Das außerhalb des Grundgesetzes bestehende, informelle Entscheidungsgremium aus den 16 Ministerpräsidenten der Länder und dem „Coronakabinett“ der Bundesregierung hat am 28.10.2020 für den Monat November einen Teil-Lockdown beschlossen, der weniger strikt ist als der vom 23. März. Vor allem die Schulen und Kitas bleiben offen, ebenso der Groß-und Einzelhandel sowie die Friseure. Geschlossen werden die Restaurants, Bars, Clubs, Kneipen, Diskotheken sowie die Hotels für touristische Übernachtungen.

Geschlossen werden auch die Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theater, Konzerthäuser, Kinos oder auch Schwimmbäder und Fitnessstudios. Der Freizeit- und Amateursportbetrieb wird eingestellt. Profisportveranstaltungen dürfen nur ohne Zuschauer stattfinden.

Private Kontakte in der Öffentlichkeit sind auf maximal 10 Personen beschränkt und nur mit Angehörigen aus dem eigenen und einem weiteren  Hausstand möglich. In der privaten Häuslichkeit sollen Feieraktivitäten vermieden werden.

Angesichts der „inzwischen exponentiellen Infektionsdynamik und um eine Überforderung des Gesundheitssystems zu vermeiden“, ist es erklärtes Ziel der Maßnahmen, „das Infektionsgeschehen aufzuhalten und  die Zahl der Neuinfektionen wieder in die nachverfolgbare Größenordnung  von unter 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche zu senken“.

Der Bund gewährt Unternehmen und Einrichtungen, die von den Schließungen erfasst werden, eine außerordentliche Wirtschaftshilfe. Sie erhalten Ersatz für ihre Umsatzverluste in Höhe von 75 % des Umsatzes im November 2019. Bestehende Hilfsmaßnahmen für die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft sowie die Soloselbständigen werden verlängert (Aus der Verlautbarung der Bundesregierung vom 28. Oktober zum Bund-Länder-Beschluss zur Corona-Pandemie).

 

Grundrechtseingriffe

Die angeordneten Kontaktbeschränkungen stellen Eingriffe in die Versammlungsfreiheit des Art. 8 Abs. 1 GG dar. Die Verbote und Einschränkungen der beruflichen und wirtschaftlichen Aktivitäten  in den unterschiedlichen Bereichen sind Eingriffe in die Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG. Rechtlich umstritten ist es, ob letztere, und zwar unter dem Aspekt des „eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs“, auch Eingriffe in das Eigentumsrecht des Art. 14 GG darstellen. Dieses innerrechtliche Problem soll im Folgenden offen bleiben und nur Art 12 Abs. 1 GG geprüft werden.

 

Verfassungsmäßigkeit der Eingriffe

Die Verfassungsmäßigkeit der Eingriffe in Grundrechte richtet sich, wie sich erfreulicherweise mittlerweile herumgesprochen hat, in erster Linie nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz mit seinen drei Elementen der Geeignetheit, der Erforderlichkeit und der Zweck/ Mittelproportionalität der Eingriffe. Für diese Prüfung, die hier allein auf der grundrechtlichen Ebene der Art. 8 Abs. 1 und 12 Abs. 1 GG erfolgt, spielt die Gewährung von Entschädigungszahlungen keine Rolle. Die Grundrechte sind grundsätzlich nicht monetarisierbar.

Während die beiden Lockdownbeschlüsse vom März und April noch ohne explizite verfassungsrechtliche Bezugnahme auskamen, verwendete die Bundeskanzlerin nun mit demonstrativer Betonung die trinitarische Formel des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Hilfreich für diesen Lernprozess mögen die gerichtlichen Niederlagen gewesen sein, welche zu zahlreichen Aufhebungen von Bestimmungen der  Länderverordnungen (vor allem.bei den Beherbergungsverboten) geführt hatten. Freilich ist die bloß demonstrative und affirmative Verwendung der Verhältnismäßigkeitsformel unzureichend, wenn sie nicht mit überzeugendem Inhalt gefüllt wird.

 

  1. Die Geeignetheit der Eingriffe

Bei der Prüfung dieses Merkmals des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (wie auch bei der Prüfung der beiden anderen Merkmale) gilt grundsätzlich das Prinzip des Gestaltungs- und Prognosespielraums der handelnden legislativen (Gesetzgeber) oder exekutiven (Verordnungsgeber) Organe. Das Bundesverfassungsgericht spricht auch von der „Einschätzungsprärogative“ dieser Organe. Je intensiver freilich in die Grundrechte eingegriffen wird und je gewichtiger der Sachverhalt ist, desto intensiver erfolgt auch die gerichtliche Kontrolle, wie das BVerfG u.a. in seinem bahnbrechenden Mitbestimmungsurteil postuliert hat (BVerfGE 50, 290 /  333-Mitbestimmung; näher zum Problem der unterschiedlichen verfassungsrechtlichen Kontrolldichten Schlaich / Korioth 2017, 398 ff) . Da auch der Lockdown light in historisch einmaliger Schärfe in wesentliche Grundrechte einer ganzen Nation eingreift, ist mit der intensiven Inhaltskontrolle der strengste verfassungsgerichtliche Kontrollmaßstab anzuwenden. Er reduziert die Einschätzungsprärogative des Bundes- und Landesverordnungsgebers auf Null.

Die Beschränkung der menschlichen Kontakte in der dargestellten Weise greift in den personalen Kernbereich der Versammlungsfreiheit des Art. Abs. 1 GG ein. Die zeitweise Schließung von Geschäften und Unternehmen greift in den personalen Kernbereich der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG ein, es handelt sich um temporäre Berufsverbote. Die Eignung dieser Anordnungen, das Infektionsgeschehen aufzuhalten, hätte daher sorgfältig begründet werden müssen. Dies ist nicht erfolgt.

Als Ziele des Lockdown nennt der Beschluss, 1. „das Infektionsgeschehen aufzuhalten“ und 2. die 7-Tage-Inzidenz wieder unter 50 pro 100.000 Einwohner zu senken. Über die Erreichung des ersten Ziels gibt die folgende Graphik aus worldometer Auskunft:

Es zeigt sich, dass am Beginn des Lockdown am 2.11.2020 der „7–day moving average“ der Fallzahlen bei rund 15.700 lag und am 23.11.2020 bei rund 18.450. Das Infektionsgeschehen aufzuhalten, ist bei strenger Betrachtung offensichtlich auch nach 3 Wochen nicht erreicht worden. Allerdings hat sich die Zunahme seit dem 7.11. auf hohem  Niveau stabilisiert. Dies könnte als „Aufhalten“ gesehen werden. Entscheidend dafür ist mangels Einschätzungsprärogative aber nicht die Auffassung des Verordnungsgebers, sondern die des Gerichts. Dieses wird erstens das Eingeständnis des RKI in Rechnung stellen, dass die Stabilisierung der Fallzahlen zumindest zum Teil auf die aktuelle Verringerung der Tests, nicht aber auf die Maßnahmen zurückzuführen ist. Das Gericht wird außerdem das 2. Ziel der 50/100.000 -Inzidenz hinzunehmen und dann wahrscheinlich die Zielerreichung verneinen. Denn laut täglichem Lagebericht des RKI vom 23.11, d.h. nach immerhin 3 Wochen Laufzeit der Maßnahmen, kommen nicht 50, sondern 141 „Infizierte“ auf 100.000 Einwohner.

Die fehlende Zielerreichung des Lockdown wiederholt die Erfahrung aus dem Frühjahr. Damals konnte eine weitere Absenkung des R-Faktors als eines zentralen Indikators für die Infektionsdynamik, nachdem er einmal unter 1 gefallen war, auch Wochen nach der Anordnung des Lockdown nicht erreicht werden (Nahamowitz 2020). In dieselbe Richtung weist die Erfahrung, dass die am 22. April eingeführte Maskenpflicht ohne Einfluss auf das Infektionsgeschehen in Deutschland war (CIDM online, Graphik Aktuelles Corona-Monitoring 2 / 2).

Diese negativen Erfahrungen aus dem Frühjahr können verallgemeinert werden. In einer hochrangigen aktuellen Studie des amerikanischen National Bureau of Economic Research wird gezeigt, dass Lockdowns, Schließungen, Reisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen Sperrstunden und Masken keinen Einfluss auf die Übertragungsraten des Corona-Virus und die Todesfälle haben (Atkeson, Kopecky, Zha 2020). Ob diese Erfahrung aus dem Frühjahr eins zu eins auf die gegenwärtige kalte und dunkle Jahreszeit übertragen werden kann, erscheint zweifelhaft. Immerhin erhält die Studie die Erinnerung wach an die inhärenten, von politischen Steuerungsmaßnahmen nicht oder kaum beeinflussbaren Tendenzen einer Epidemie – das ist angesichts des allerorten auffindbaren politischen Aktionismus ein wertvoller Fingerzeig.

Letztlich kann freilich die Frage der Geeignetheit des Teil-Lockdown dahingestellt bleiben. Denn wie im folgenden zu zeigen sein wird, folgt seine Verfassungswidrigkeit eindeutig aus seiner mangelnden Erforderlichkeit.

  1. Die Erforderlichkeit der Grundrechtseingriffe

Die Erörterung der Erforderlichkeit ist die zweite Station der Verhältnismäßigkeitsprüfung. Ein Grundrechtseingriff ist nur dann erforderlich, wenn es kein milderes Mittel zur Zielerreichung gibt. Das wäre im Fall eines Lockdown nur dann der Fall, wenn Corona ein gemeingefährliches Killervirus wäre. Hätte es hingegen nur die Gefährlichkeit eines Grippevirus, wäre überhaupt keine staatliche Zwangsmaßnahme zum Schutz des Gesundheitswesens vor Überforderung erforderlich. Nirgendwo auf der Welt, und auch nicht in Deutschland, wird gegen eine Grippeepidemie mit staatlichen Zwangsmaßnahmen vorgegangen, auch nicht beim Auftreten einer schweren Grippewelle mit vielen Tausend Toten.

 

  1. 2. 1. Ist SARS-CoV-2 gefährlicher als das Grippevirus?

Es ist vor allem der seit seiner Heinsbergstudie prominent gewordene Bonner Virologe Hendrik Streeck, der mit großer Entschiedenheit die Auffassung vertritt, zuletzt in den Talkshows von Lanz und Maischberger, dass Corona 4 bis 5 Mal gefährlicher als das Grippevirus sei. Der Meinung des ansonsten geschätzten Virologen ist mit derselben Entschiedenheit zu widersprechen.

Die kürzliche schwere Grippewelle von 2017/ 18 forderte in Deutschland nach Schätzung des RKI 25.000 Todesopfer. Sie ist kein Einzellfall. Ihre Vorläufer waren die Grippewellen 1995/ 96 (mehr als 30.000 Tote), 2002/ 2003 (etwa 15.000 Tote), 2004/ 2005 (ebenfalls etwa 15.000 Tote). Alle Todeszahlen gelten für Deutschland (vgl. Reiss, Bhakdi 2020, 32 f). Während in Deutschland eine gewöhnliche saisonale Grippe mit einigen Hundert Toten eine Fallsterblichkeit von 0,1 % bis 0,2 % hat, lag die Sterblichkeitsrate der Grippe 2017/ 18 deutlich über 1 % (ebd.). Ihr steht die in der Heinsbergstudie für Corona festgestellte Letalitätsrate von 0,37 % gegenüber, welche Streeck viele Anfeindungen eingebracht hat, liegt sie doch mehr als ein Zehntel niedriger als die von WHO und RKI lange Zeit propagierten  Sterblichkeitsraten von 3 – 5%.

Im Vergleich zu einer gewöhnlichen saisonalen Grippe liegt die Heinsbergrate von 0,37 % etwa  2 bis 3 Mal höher, im Vergleich zu den nicht seltenen schweren Grippewellen ist sie viel niedriger. Insgesamt geht man sicher nicht fehl, wenn man Grippevirus und Coronavirus als etwa gleich gefährlich einstuft. Diese Einschätzung hat nun eine sensationelle Bestätigung durch einen Strategieschwenk der WHO erfahren. Das Bulletin der WHO vom 14. Oktober enthält die Ergebnisse einer umfangreichen Metaanalyse des weltweit renommierten Stanford Epidemiologen John Ioannidis von über 60 vorliegenden Coronastudien, einschließlich der Heinsbergstudie (Ioannidis 2020). Ioannidis sieht die Median-COVID-19-Infektionssterblichkeitsrate bei nur 0,23 %. Sie liegt damit auf dem Niveau eines mittelschweren Grippevirus. Diese Veröffentlichung hat das Zeug zum game changer im weltweiten Corona-Spiel. Nirgendwo auf der Welt hat bisher das Grippevirus,   auch nicht in seinen schweren Varianten, spezielle staatliche Schutzmaßnahmen ausgelöst, welche über die jährliche Grippeimpfung mit ihrer in Deutschland durchschnittlichen Wirksamkeit von nur 10 % hinausgehen. Offenbar gelten derartige Schutzmaßnahmen weltweit nicht als erforderlich.

Im Zusammenhang mit dem WHO-Bulletin ergibt sich zunächst die Frage, wie es zu dieser überraschenden Veröffentlichung kommen konnte, galt die WHO doch bis dahin allgemein als die globale Speerspitze der Corona-Alarmisten. Die Vermutung ist, dass chinesischer Druck die Veröffentlichung befördert hat. Das chinesische Interesse an einer solchen Deeskalation ist ökonomischer Art. Zur Aufrechterhaltung der eigenen Exporte soll verhindert werden, dass die besinnungslose Jagd auf das Virus via staatlicher Containement-Maßnahmen zu einer erneuten drastischen Schwächung der Wirtschaft in den Industrieländern führt.

Wichtiger ist freilich die Frage, warum die WHO-Publikation nicht bremsend auf die europäischen Länder Deutschland, Frankreich, Italien, England, Griechenland u.a. gewirkt hat, die etwa 14 Tage nach Veröffentlichung der Publikation gleichsam im Gleichschritt rigide Beschränkungen  angeordnet haben. Immerhin impliziert das Ergebnis der Veröffentlichung die Gleichsetzung der Gefährlichkeit von Corona mit einem mittelschweren Grippevirus.

Man kann von den Regierungen nicht erwarten, dass sie die Veröffentlichungen der WHO kennen. Das kann man aber von ihren Public-Health-Instituten, in Deutschland dem RKI, erwarten. Das RKI, eine Bundesoberbehörde, hat sicherlich Kenntnis von der Publikation genommen. Die Frage ist, hat es seine Kenntnis nicht an seinen Dienstherrn weiter gegeben, oder hat sich die Regierung über sie hinweg gesetzt? Die Beantwortung dieser spannenden Frage muss leider offen bleiben.

Klar aber ist, dass die WHO-Botschaft potentiell eine große Explosivkraft für die Lockdown-Regierungen hat. Denn sie bedeutet, dass die Regierungen von Beginn der Corona-Krise an einer Chimäre nachgejagt sind. Statt ein gemeingefährliches haben sie ein Virus gejagt, dessen  Gefährlichkeit auf dem Niveau eines mittelschweren Grippevirus liegt. Würde das der Öffentlichkeit bewusst werden, wären die negativen Konsequenzen für das politische Renommee, die Popularität und die Legitimation der verantwortlichen Regierungen gar nicht zu überschätzen.

Die Nichtbeachtung der empirischen Evidenz, welche die Lockdown-Strategie der staatlichen Corona-Bekämpfung von Beginn an auszeichnet (Nahamowitz 2020), ergibt sich noch aus einer anderen Überlegung, in deren Mittelpunkt noch einmal die große Grippewelle 2017/ 18 steht. Diese raffte in 3 Monaten nach der Schätzung des RKI 25.000 Menschen dahin. Die Krankheit COVID-19 forderte in den 9 Monaten ihres Wirkens von Februar bis November 2020 knapp 11.000 Tausend Tote, wobei in dieser Zahl auch die große Anzahl bloß „mit“ Corona Verstorbener enthalten ist. Der unmittelbare Vergleich zeigt die sehr viel höhere Gefährlichkeit des Influenzavirus gegenüber SARS-CoV-2. Mir ist bei ARD und ZDF unter den unzähligen Corona- Sendungen keine einzige bekannt, in der ein solcher doch nahe liegender Vergleich angestellt worden wäre – man erkennt, die TV-Sender sind mit viel Beflissenheit im Dienst der Regierung am Werk. Außerdem erkennt man, dass das Evidenz-Argument  nicht immer hochwissenschaftlicher Forschungsanstrengungen im Stil eines John Ioannidis bedarf, manchmal genügt die alltägliche vergleichende Anschauung. Auch sie ergibt die fehlende Erforderlichkeit des Teil-Lockdown.

3.2.2. Das Ignorieren der Testhäufigkeit führt in die Verfassungswidrigkeit

Von KW 33 (10.8. – 16.8.2020) bis KW 46 (9.11. – 15.11.2020) nahm die Zahl der Testungen um etwa 850.000 auf ungefähr das Doppelte zu (vgl. die Graphik).

Da dadurch die relativ hohe Dunkelziffer von etwa 10:1 (Reiss, Bhakdi 2020, 33) stärker ausgeleuchtet wurde, stieg zwangsläufig auch die wöchentliche Zahl der positiv (und falsch-positiv) Getesteten in KW 46 auf 131.037). Sie ist auf der roten „Panikkurve“ abgetragen. Durch die Zunahme der Testungen hat die Politik also wesentlich selbst den Zustand geschaffen, den sie nun mittels Lockdown bekämpft.

Bezieht man hingegen zutreffend die positiv Getesteten auf 100.000 Testungen, ergibt sich statt des steilen („exponentiellen“) Anstiegs der roten Kurve ein sanfter Anstieg auf 7.786 positiv Getestete in KW 46,  wie ihn die blaue „Realkurve“ zeigt. Von den im Lockdownbeschluss an die Wand gemalten Schreckensbildern einer „exponentiellen Infektionsdynamik“ und einer drohenden „Überforderung des Gesundheitswesens“ kann dann keine Rede sein. Die Realkurve entzieht dem Lockdown die epidemische Grundlage, womit seine Erforderlichkeit und damit seine verfassungsrechtliche Legitimation entfällt. In epidemiologischer Hinsicht widerlegt die Realkurve zudem die permanente öffentliche Behauptung von der Existenz einer „zweiten Welle“.

3.2.3. Untersterblichkeit in Deutschland – Lockdown auch deswegen nicht erforderlich

Seit KW 35 (24. 8. – 30.8.2020) besteht in Deutschland (hier für Berlin gezeigt) vermutlich eine beträchtliche Untersterblichkeit, die sich letzthin sogar verstärkt hat. Das macht die Euromomo-Kurve anschaulich.

Grob gesprochen bedeutet Untersterblichkeit, dass die Sterbezahlen im fraglichen Zeitraum im Vergleich zum Durchschnitt der letzten 5 Jahre niedriger sind. In KW 46 (9.11. – 15.11.), der  zweiten Woche des Lockdown, betrug der Untersterblichkeitswert (Standardabweichung) beträchtliche  minus 1,65. Zurückgehende Sterblichkeitszahlen entlasten das Gesundheitssystem auf allen Ebenen, vor allem die Krankenhäuser und Intensivabteilungen – das Gegenteil der im Lockdownbeschluss heraufbeschworenen Belastung.

Die gegenwärtigen Meldungen, dass die Intensivbettenbelegung den Höchststand vom Frühjahr überschreite, haben mal wieder eine alarmistische Zielsetzung. Sie unterschlagen, dass nicht nur die Zunahme für die Herbstsaison normal ist, sondern vor allem, dass im Frühjahr die Intensivabteilungen in Deutschland zu 50 % unterbelegt waren, so dass aus dem Ausland Patienten aufgenommen wurden und zudem Kurzarbeit für die Ärzte angemeldet werden musste,

Gegenwärtig taucht in diversen Talkshows der Hamburger Intensivmediziner Stefan Kluge auf, der das vor allem vom RKI propagierte Narrativ, dass die deutschen Intensivstationen alsbald drohen, „an ihre Kapazitätsgrenzen zu stoßen“, beflissen bestätigt. Der Mediziner, gleichsam das Hamburger Gegenstück zum Corona-kritischen Rechtsmediziners Prof. Püschel, sollte einmal erklären, wie es sein kann, dass in einer längeren Phase deutlicher Untersterblichkeit im Land die Intensivstationen überzulaufen drohen. Laut RKI sind gegenwärtig denn auch nur 3.700 Corona-Kranke auf Intensivstation (bei insgesamt 28.000 Intensivbetten), wobei man sicher sein kann, dass unter ihnen ein hoher Anteil auf Corona umetikettierter Kranker sich befindet.

Das im Lockdownbeschluss formulierte Ziel, „die Zahl der Neuinfektionen wieder in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche zu senken“, spricht die gegenwärtige Überlastung der Gesundheitsämter an. Diese liegt freilich in erster Linie an den politisch via Zunahme der Testungen gesteigerten „Infektions“-Zahlen. Würde sich die Politik außerdem endlich die tatsächliche nur mittlere Gefährlichkeit des Corona-Virus eingestehen, entfiele gänzlich der Grund, die Gesundheitsämter mit der Wahrnehmung von Tracing-Aktivitäten zu überlasten. Damit entfällt auch unter diesem Aspekt die Erforderlichkeit des Lockdown.

Die These, dass die Intensivstationen in Deutschland weit entfernt davon sind, an ihre Kapazitätsgrenzen zu stoßen, wird bestätigt durch eine weitere Graphik der Corona Initiative Deutscher Mittelstand.

Die nahezu waagrechte braune Kurve unten bildet die Corona-Krankheitsfälle in Behandlung ab. Sie ist gegenwärtig nicht nur flacher als im April, sondern ergibt auch zusammen mit den stark gestiegenen absoluten Fallzahlen das „Corona-Paradox“: anders als im Frühjahr bilden die gegenwärtigen Krankheitszahlen nicht mehr so proportional das Steigen der Fallzahlen ab, sie haben sich relativ von diesen entkoppelt.

Angesichts der aus mehreren Gründen festgestellten fehlenden Erforderlichkeit des Teil-Lockdown erübrigt sich die Erörterung der Zweck/ Mittelproportionalität als des dritten Elements des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Der Teil-Lockdown vom 28. Oktober ist im Gesamtergebnis verfassungswidrig.

Schlussbetrachtung: Die doppelte Absurdität der Corona-Politik

In Deutschland sterben gegenwärtig im Jahr durchschnittlich rund 950.000 Menschen, das sind 2.600 am Tag. An und mit Corona starben im laufenden 7-Tage- Durchschnitt laut worldometer 236 Menschen, etwa 9 % der´Toten dieser Tage. Zur Erinnerung: davon sind höchstens die Hälfte „echte“, d.h. „an“ Corona Verstorbene. Von den Ü80-Jährigen sterben fast die Hälfte an Herz-Kreislauferkrankungen, fast ein Drittel an Krebs und nur ca` 10 % an Atemwegserkrankungen wie Influenza oder COVID-19 (Reiss, Bhakdi 2020, 29).

Auf diese 9 % „Corona-Tote“ konzentriert sich seit März in Deutschland absurderweise nicht nur die Gesundheitspolitik, sondern auch fast die gesamte übrige Politik, vor allem die Wirtschaftspolitik mit viel Energie und gewaltigen Finanzmitteln. Andere wichtige Krankheits- und Todesursachen genießen nicht annähernd so viel Aufmerksamkeit.

Um die geschätzt jährlich 30 – 40.000 Tote aufgrund von Krankenhauskeimen z.B. kümmert sich die Politik nicht. Krankenhauskeime töten, weil erstens in den Krankenhäusern aufgrund von Sparmaßnahmen nicht ausreichend gereinigt wird und zweitens die Pharmakonzerne wegen zu geringer Renditechancen nicht in die Antibiotikaforschung investieren (näher zum Problem der Krankenhauskeime Arvay 2020, 79 ff). Ein Bruchteil der für die Corona-Bekämpfung aufgewendeten staatlichen Finanzmittel würde in diesem Bereich wahrscheinlich signifikante Erfolge erzielen. Dass dies nicht geschieht, entlarvt das von der Politik beim Kampf gegen Corona immer wieder betonte humanistische Engagement für die Erhaltung von Leben als verlogen und scheinheilig.

Ebenfalls nicht wichtig erscheint der Politik die konsequente Vermeidung von Zucker. Dieser, verborgen in den industriell gefertigten Nahrungsmitteln, ist eine primäre Ursache für Diabetes, Übergewicht, Bluthochdruck und auch Krebs (Perlmutter 2014), welche wesentliche letale Vorerkrankungen bei den „Corona-Toten“ sind. Hier fehlt es an angemessenen Verboten und gezielter Aufklärung, die auch für ausreichend körperliche Bewegung werben sollte.

Abschließend werfen wir noch einmal einen Blick auf die epidemiologische Gegensätzlichkeit der drei winterlichen Grippemonate 2018 einerseits und der Lockdownphase ab 2. November 2020 andererseits. Die obige Euromomo-Graphik weist die hohe Übersterblichkeit des Grippewinters 2018 mit einer Standardabweichung von in der Spitze plus 7,82 aus, auf der anderen Seite die erste Woche (KW 45) des Teil-Lockdown im November 2020 mit ihrer beträchtlichen Untersterblichkeit (Standardabweichung minus 1,71). Die Absurdität besteht darin, dass die Phase hoher Übersterblichkeit mit ihren zwangsläufigen Belastungen für das Gesundheitswesen von diesem gewissermaßen lautlos verarbeitet wurde und die Politik nicht zu besonderen Schutzmaßnahmen veranlasst hat, wohl aber die gegenwärtige Phase beträchtlicher Untersterblichkeit mit ihren zwangsläufigen Entlastungen des Gesundheitswesens.

Gesamtfazit: Die deutsche Corona-Politik ist durch eine von Beginn an bestehende Unverhältnismäßigkeit und das heißt auch: durch das Schießen mit Kanonen auf Spatzen, Panik, Ignoranz und Unwahrhaftigkeit gekennzeichnet. Ich habe die Hoffnung, dass die politisch Verantwortlichen in dieser oder jener Form für ihre unablässigen Fehlleistungen, deren schädliche Effekte in alle Poren der Gesellschaft eingedrungen sind, zur Verantwortung gezogen werden.

 

Quellen:

Arvay, Clemens G. 2020: Wir können es besser,  Köln.

Atkeson, Andrew, Kopecky, Karen, Zha, Tao 2020:  Four stylized facts about COVID-19, Working Paper 27719, National Bureau of Economic Research.

Joannidis, John P.A 2020: Infection fatality rate of COVID-19 inferred from seroprevalence data, Bulletin der WHO vom 14. Oktober.

Nahamowitz, Peter 2020: Sechs kurze Begründungen für die Verfassungswidrigkeit des Shutdown in Deutschland, EIKE-Publikation vom 17. Mai.

Perlmutter, David 2014: Dumm wie Brot, München (6. Aufl.).

Reiss, Karina, Bhakdi, Sucharit 2020: Corona Fehlalarm ?, Berlin.

Schlaich / Korioth 2017: Das Bundesverfassungsgericht. Stellung, Verfahren, Entscheidungen, Mü

Zum Autor:

Peter Nahamowitz war Prof. für öffentliches Wirtschafts- und Finanzrecht sowie Politikwissenschaft am Fachbereich Rechtswissenschaften der Leibniz Universität Hannover. Er ist seit 2007 im Ruhestand.




Die Maskenpflicht wird immer zweifelhafter

Update vom 25.11.20

Die Einwände zur Maskenstudie

Von Dr. Jochen Ziegler

Da einige kompetente Leser zu meiner Darstellung der dänischen Maskenstudie Einwände vorgetragen haben, möchte ich hier noch einiges klarstellen.

Erster Einwand

Der Haupteinwand der Kommentare besteht daran, dass die Studie nicht gezeigt habe, dass Masken nicht die Ausbreitung des Virus verhindern, sondern lediglich, dass ihre Träger nicht weniger vor einer Infektion geschützt wurden als die Vergleichsgruppe ohne Maske. Dies sei aber schon bekannt gewesen.

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…(Wir sprechen von SARS-CoV-X, da das Virus, welches nun weltweit endemisch ist, in den vielen Generationszyklen, die es durchlaufen hat, stark mutiert ist, so dass vom ursprünglich charakterisierten SARS-CoV-2 in genetischer Hinsicht nicht mehr die Rede sein kann.) Ich beschäftige mich deswegen mit der Fragen, ob Masken die Ausbreitung des Virus unterbinden.

Bevor wir sie beantworten, muss zunächst einmal festgestellt werden, dass die Gefährlichkeit des Virus keinerlei Präventivmaßnahmen rechtfertigt. Denn mit einer Letalität von 1,5 bis 2 Promille (bei den unter 70-Jährigen nur etwa 3:10.000) und einem Durchschnittsalter der Verstorbenen von 80 Jahren oder darüber ist COVID eine natürliche Todesursache, man stirbt daran in der Regel aus Altersschwäche. SARS-CoV-X ist weniger gefährlich als Influenza, aber etwa so gefährlich wie andere Erreger grippaler Infekte – doch mit beiden Erregerklassen lebt die Menschheit seit jeher ohne “AHA” (Abstand – Hygiene – Masken), sondern mit zivilisatorisch gut erprobten sozialen Normen für das Verhalten bei Erkältungen und Grippe.

Evidenz für nicht-letale Dauerschäden durch das Virus, wie wir sie etwa von Mumps (Enzephalitis mit dauerhaften Lähmungen, dauerhafter Taubheit oder Unfruchtbarkeit) kennen, sind nicht bekannt. Berichte von Einzelfällen mit angeblichen neurologischen Dauerschäden sind ätiologisch umstritten und epidemiologisch irrelevant. Besondere Maßnahmen zur Eindämmung des Virus sind also unnötig und medizinisch sinnlos, da man endemische Erreger nicht eindämmen kann: Sie persistieren einfach in der Population wie alle viralen Erreger grippaler Infekte.

Helfen die Masken nun oder helfen sie nicht?

Warum leiden die Menschen unter den Masken? Erstens führen die Masken bei längerem Tragen zu einer milden Hyperkapnie, einem leicht erhöhten Kohlendioxidgehalt im Blut, was eine respiratorischen Azidose (Übersäuerung des Blutes) zur Folge hat. Jüngere Maskenträger gleichen das über die Nierenleistung aus, die Nieren scheiden die überschüssigen Protonen aus – sie bekommen allenfalls Kopfschmerzen, was viele, die die Masken länger tragen müssen, bestätigen können. Ältere Patienten oder Menschen mit eingeschränkter Nierenfunktion können jedoch ernstere Folgen erleiden, beispielsweise einer Erhöhung der Schlaganfallwahrscheinlichkeit. Ob dies epidemiologisch relevant ist, wurde allerdings noch nicht untersucht. Zweitens schränken die Masken die Lebensqualität ein, weil die Kommunikation mit anderen Menschen dadurch deutlich eingeschränkt wird.

Helfen die Masken nun oder helfen sie nicht? Aus biophysikalischer Sicht sind die Masken sinnlos. Sie werden in der medizinischen Praxis zur Prophylaxe einer bakteriellen Infektion von Eingriffsgebieten (etwa eines OP-Situs oder einer Kathetereinführungsstelle) genutzt. Gegen Viren verwendet man im Ernstfall, etwa beim Umgang mit Ebola, Atemschutzgerät (bei dem man aus der Flasche atmet). Der Grund dafür ist, dass die in den Masken verwobenen Stoff- oder Papiermolekülkettengitter deutlich gröber sind als die Viruspartikel, die nur etwa 100 Nanometer groß sind. Partikel, die in Aerosolen gelöst sind, fliegen beim Sprechen, Singen, Lachen, Niesen oder Husten einfach durch die Masken hindurch, und zwar auch durch die FFP2-Masken.

Tröpfchen mit Viruspartikeln könnten die Masken theoretisch bremsen. Darauf weist eine bekannte, bereits im Februar/März durchgeführte Studie hin. Doch diese Studie, die für Aerosole keine Wirkung der Maske, bei Tröpfchen eine geringe Wirkung zeigte, hatte viel zu wenig Patienten, um aussagekräftig zu sein. Sie war, wie man in der Statistik sagt, “unterpowert”, das bedeutet, es gab viel zu wenig Studienteilnehmer, um die Verwerfung der Hypothese zu bestätigen. Dieses Phänomen (und einige andere, insbesondere Studiendesignverzerrungen (Bias)) führen dazu, dass die Mehrheit aller in medizinischen Bereich publizierten Studienergebnisse unwahr sind, wie John Ioannidis in einer berühmten Abhandlung gezeigt hat.

Die bisher größte und am bestem durchgeführte Studie

Nun gibt es eine neue Studie aus Dänemark, bei der die Fallzahlen für die Prüfung der Hypothese der Wirksamkeit der Masken ausreichend sind. Von April bis Juni 2020 wurden 6.000 Studienteilnehmer zwei Gruppen (mit Maske: 3.030, ohne Maske: 2.994 Teilnehmer) zugewiesen. Dies ist meines Wissens nach die bisher größte und am bestem durchgeführte Studie zu dem Thema, wahrscheinlich die erste wirklich aussagekräftige. 4.862 Teilnehmer nahmen bis zum Ende der Studie daran teil, das Studiendesign war einwandfrei, die Durchführung und Auswertung makellos. Es wurden bei den Maskenträgern 42 SARS-CoV-2 positive und bei den Maskenlosen 53 positive gefunden (der Nachweis erfolgte über den Antikörper- oder den PCR-Test). Der statistische Test der Daten ergab keinerlei Wirkung der Maske auf die Wahrscheinlichkeit einer Infektion mit dem Virus – der P-Wert zur Ablehnung der Nullhypothese keines Unterschiedes zwischen den Gruppen mit dem verwendeten statistischen Test lag mit P = 0,33 dafür viel zu hoch.

Man merkt den Autoren der Publikation die Enttäuschung über das Ergebnis an, denn obwohl sie zugeben, dass es keinen statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Gruppen gab, versuchen sie einen herbeizudiskutieren (“Although the difference observed was not statistically significant, the 95% CIs are compatible with a 46% reduction to a 23% increase in infection.”).

Das Ergebnis ist sehr wichtig, da es anhand einer großen, sehr gut gemachten Studie zeigt, dass die Masken keinerlei präventive Wirkung auf die Ausbreitung des Virus haben.

Schlussfolgerung: Masken weg

Biophysikalisch war vom Anfang des Hypes um SARS-CoV-2 an klar, dass Masken keine präventive Wirkung haben. Anderslautende Hinweise aus dem Nature-Medicine-Paper oder ideologisch gefärbten Mitteilungen waren viel zu schlecht belegt und schlicht und ergreifend falsch. Nun ist erwiesen, dass die Masken keine Wirkung haben. Man könnte einwenden, dass die Reproduktion des Virus in der untersuchten Population in den Monaten der Untersuchung (April bis Juni) schwächer war als im Winter, und das ist sicher richtig. Doch wenn die Masken eine physikalische Wirkung auf die Virusverbreitung hätten, müsste diese gerade bei geringerer Viruslast besonders gut beobachtbar sein. Denn wie soll ein Instrument unter Last funktionieren, das schon bei wenig Last keine Wirkung hat? Im Winter ist nicht nur mehr virushaltiges Aerosol in der Luft, sondern sind auch deutlich mehr Flächen mit dem Virus kontaminiert; die Masken wirken dann keinesfalls besser als im April bis Juni.

Die einzig richtige Schlussfolgerung lautet also: Abschaffung der Maskenpflicht zum Wohle der Bevölkerung. Wer das als Politiker jetzt nicht umsetzt, hat anderes im Sinn als Gesundheitsfürsorge.

 

Dr. Jochen Ziegler ist Arzt und Biochemiker. Er arbeitet als Berater für private Anbieter des Gesundheitssystems und lebt mit seiner Familie in Hamburg.

Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier




Klimarealist David Legates zum Chef des U.S. Global Change Research Program ernannt

Dieser hat die Aufgabe einen neuen US-Klimabericht vorbereitet. Es wird erwartet, dass die Biden-Administration den Posten neu besetzen wird, bis dahin wird Legates jedoch bei der Autorennominierung für den Klimabericht mitwirken. Die Washington Post schreibt hierzu:

While the bulk of the work on the report will take place under Biden’s administration, government officials are starting to select participating scientists now, with the first deadline for author nominations this Saturday. Once authors are selected, it can be difficult to remove them.

in Deutsch

Während der Großteil der Arbeit an dem Bericht unter der Verwaltung der Biden-Regierung stattfinden wird, beginnen Regierungsbeamte jetzt mit der Auswahl der teilnehmenden Wissenschaftler, wobei die erste Frist für die Nominierung von Autoren an diesem Samstag endet. Sobald Autoren ausgewählt sind, kann es schwierig sein, sie zu entfernen.

Wer nur die deutschen Medien in ihrer Berichterstattung zur Frage wer der zukünftige Präsident der USA wird, verfolgt hat, wird Legates potentiellem Wirken keine große Zukunft zusprechen. Die internationalen, aber vor allem die freien, Medien berichten aber übereinstimmend, dass das Rennen bei weitem noch nicht entschieden ist. Zu groß sind die gemeldeten Abweichungen der Zahlen der Trump Wähler von den offiziell verkündeten, aber immer noch nicht zertifizierten Zahlen der Biden Wähler. Man sehe bspw. unter vielen anderen nur die Berichte der EpochTimes oder auch die gut recherchierten des Blogs Science Files bspw. hier. und hier

Des ungeachtet bleibt festzustellen, dass David auch schon bisher Autor oder Co-Autor von bemerkenswerten papers zum Klimawandel war, aber auch solcher, welche die 97 % Lüge des australischen Kognitions-Psyschologen John Cook genüsslich und faktenbasiert auseinandernahm.

Hier die Geschichte in Kurzform:

Fast immer basiert die Behauptung von „97 % der Wissenschaftler..“ auf einer missverstandenen Studie des australischen Kognitions-Psychologen John Cook et al  „Quantifying the Consensus on Anthropogenic Global Warming in the Scientific Literature „. Darin behauptet er, dass „unter deren Abstracts 97,1% die Konsens-Position bestätigt haben, wonach Menschen die globale Erwärmung verursachen“. Nun ist die Phrase „Menschen verursachen globale Erwärmung“ eine solche, die fast jeder Skeptiker bestätigen könnte Die Frage lautet aber nicht, ob wir eine globale Erwärmung verursachen, sondern ob wir für den größten Teil der jüngsten Erwärmung ursächlich sind, ob die Erwärmung gefährlich ist und ob wir Energieerzeugung aus bezahlbaren, zuverlässigen und reichlich vorhandenen fossilenRessourcen aufgeben und ersetzen sollten durch dürftige, teure und unterbrochene „Erneuerbare“ in dem Bemühen, den Klimawandel zu stoppen.

Die Studie von Cook et al. wurde daher auch in einer anderen Studie von David Legates et al. kritisiert. Dieser hatte die gleichen Studien unter die Lupe genommen wie Cook et al. und war zu dem Ergebnis gekommen, dass der tatsächliche Konsens in deren Abstracts nur 0,3% betragen hat. Legates et al. kritisierten lediglich die statistischen Verfahren und die Art und Weise, mit der Cook et al. die Literatur interpretiert hatten, nicht aber die Qualität des Auswahlverfahrens, mittels welchem Cook et al. festlegten, welche Studien man betrachtete und welche Studien außen vor bleiben sollten. Aber ein anderer Gelehrter, nämlich José Duarte, hat genau dieses Auswahlverfahren unter die Lupe genommen und festgestellt, dass es „in vielfacher Hinsicht betrügerisch“ war. Also forderte Duarte in einem Brief die Environmental Research Letters auf, Cook et al. zurückzuziehen. Er wies darauf hin, dass obwohl Cook et al. behauptet hatten, Studien zu „Sozialwissenschaft, Bildung, Forschungen bzgl. der Meinung der Öffentlichkeit zum Klimawandel“ nicht berücksichtigt zu haben, er in Wirklichkeit viele derartige Studien mit einbezogen hat. Er listete auch viele ordentliche wissenschaftliche Studien, die Cook et al. ignoriert hatten, was aber nicht hätte sein dürfen, und welche im Widerspruch zu ihrer Schlussfolgerung standen. Cook et al. beleuchteten 11.944 Studien zur globalen Erwärmung, welche von 1991 bis 2012 veröffentlicht worden waren. Sie haben diese Studien nicht gelesen oder mit deren Autoren gesprochen, sondern sie haben die Abstracts gelesen. Die Ergebnisse dieser Abstracts wurden in 7 Kategorien eingeteilt:

  1. Die Menschheit verursacht die gesamte Erwärmung                                                         64
  2. Die Menschheit verursacht über 50% der Erwärmung                                                   922
  3. Die Menschheit verursacht weniger als 50% der Erwärmung                                     2910
  4. Keine Meinung oder unsicher                                                                                             7930
  5. Die Menschheit verursacht einige Erwärmung, aber weit weniger als 50%                 54
  6. Die Menschheit verursacht keine Erwärmung,with qualifications                                15
  7. Die Menschheit verursacht keinerlei Erwärmung                                                               9

Es scheint, dass Cook et al. sich entschlossen haben, nur jene Wissenschaftler untereinander zu vergleichen, welche eine eindeutige feste Meinung haben. Falls das so ist, repräsentieren die ersten beiden Kategorien Wissenschaftler, die glauben, dass die Menschheit die gesamte Erwärmung oder den größten Teil davon verursacht (986), während jene in den Kategorien 6 und 7 glauben, dass der Mensch keine oder fast keine Erwärmung auslöst (24). Das Verhältnis beträgt etwa 97%. Aber das wichtigste Ergebnis dieser Studie lautet, dass fast 8000 Wissenschaftler keine Meinung dazu hatten oder sich dessen unsicher waren. So viel zu den 97%.