“Correctiv” und seine Pappkameraden

 (siehe hier und hier). Volker Lilienthal schrieb damals in der Zeitschrift Medien und Kommunikationswissenschaften, dass sich die Brost-Stiftung als Initialförderin von Correctiv teilweise zurückziehen wolle. Wörtlich (siehe hier, S. 677):

Als Begründung für ihren partiellen Rückzug und als Beleg für die kritische Bewertung in der Öffentlichkeit verweist die Stiftung auf den Blog Tichys Einblick. Correctiv, so der Autor Ansgar Neuhof, sei eine Form fremdfinanzierten Kampagnen-Journalismus…

Nun kam die Retourkutsche durch einen angeblichen Faktencheck zu meinem am 14.09.2020 erstmals bei Achgut.com erschienenen Artikel über die Zählweise des RKI bei den Covid-19-Infektionen und -Todesfällen.

Der Correctiv-Beitrag ist einerseits ein Lehrbeispiel für Aktivismus, der im Gewande des Journalismus daher kommt, aber keiner ist. Er gibt andererseits Anlass, am Ende die Rechtslage nochmals darzustellen. Und zwar ­– das versteht sich von selbst – meine Sicht der Rechtslage und nicht die der Bundesregierung oder irgendeines anderen. Ich bin niemandes Claqueur und werde im Gegensatz zu so manchem „Faktenchecker“ weder aus öffentlichen Geldern mitfinanziert noch von fragwürdigen Milliardärs-Stiftungen unterstützt.

Wie Correctiv zu diskreditieren versucht 

Die Correctiv GmbH verschweigt, dass der Beitrag überhaupt auf Achgut.com veröffentlicht worden ist und dies dort auch zuerst, nämlich am 14.09.2020. Stattdessen verweist sie auf andere impressumslose Internetseiten ohne Reputation – in voller Kenntnis, dass diese Seiten den Artikel Tage später ohne jedes Zutun meinerseits oder von Achgut.com ebenfalls, aber rechtswidrig, online gestellt haben. Das entspricht dem Stil des Hauses Correctiv. Ein Beispiel dafür: Geschäftsführer David Schraven hatte nach den amerikanischen Präsidentschaftswahlen 2016 lauthals den Wahlsieg Hillary Clintons verkündet und Donald Trump als miesen Wahlverlierer bezeichnet (hier).

Wie Correctiv einen Meinungscheck als Faktencheck verkauft 

Aussage Correctiv:

In den Artikeln wird behauptet, der PCR-Test weise nicht nach, ob ein Virus „vermehrungsfähig“ sei, deshalb weise er keine Infektion im Sinne des Infektionsschutzgesetzes nach. Ersteres ist richtig, letztere Schlussfolgerung ist falsch. 

Antwort:

Correctiv bestätigt, dass ein PCR-Test nicht nachweist, ob ein Virus vermehrungsfähig sei. Das ist der Fakt, auf dem meine Schlußfolgerung aufbaut, und der ist richtig. Den Faktencheck habe ich also offenkundig bestanden.

Die Schlussfolgerung daraus hält Correctiv für falsch. Eine Schlussfolgerung ist aber kein Fakt und damit nicht im Sinne von richtig oder falsch einem Wahrheitsbeweis zugänglich und nicht widerlegbar. Sie ist das Ergebnis von Gesetzesauslegung (das tägliche Geschäft von Juristen) und eine juristische Ansicht. Juristische Ansichten werden üblicherweise nicht als richtig oder falsch, sondern als (mehr oder weniger gut) vertretbar bezeichnet. Bezeichnenderweise vermag Correctiv keine juristische Quelle (Gerichtsurteil, Verwaltungsanweisung, juristischer Kommentar) zu nennen, die meiner Schlussfolgerung entgegensteht oder sie als nicht gut vertretbar erscheinen ließe.

Dass Correctiv eine juristische Ansicht, also eine Meinung, zu widerlegen versucht, obgleich Meinungen einem Wahrheitsbeweis nicht zugänglich sind, macht deutlich: Correctiv geht es nicht um seriösen Journalismus, sondern um Meinungsmache. Das an sich ist zwar nicht verboten, darf aber nicht unter dem Deckmantel einer Faktenprüfung erfolgen.

Wie Correctiv manipuliert 

Aussage Correctiv:

Wir haben einen Virologen, einen Anwalt und eine Juniorprofessorin für Öffentliches Recht zu den Behauptungen befragt. Sie sehen keine Belege für die Argumentation, dass die Corona-Maßnahmen insgesamt unzulässig sein sollen.

Antwort:

In meinem Artikel ist an keiner Stelle die Rede davon, dass die Corona-Maßnahmen insgesamt unzulässig seien. Meine Argumentation bezog sich allein auf die Frage, ob Maßnahmen zulässig sind, die darauf basieren, dass eine bestimmte Grenze von Neuinfektionen (z.B. 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in einem Landkreis) überschritten ist – wenn Grundlage die Zählung positiver PCR-Tests ist. Correctiv versucht also in einem „Faktencheck“ zu meinem Artikel, eine Behauptung zu widerlegen, die nicht die meine ist. Das ist manipulativ.

Wie Correctiv noch mehr manipuliert 

Da mein Beitrag selbst nach den „Kriterien“ der Correctiv GmbH so falsch gar nicht ist, manipuliert Correctiv die eigene Bewertung. Dies geschieht dadurch, dass die Aussage einer anderen Person mit in die „Prüfung“ einbezogen wird, die ich nicht getätigt habe, nämlich dass der PCR-Test die einzige Grundlage für die Pandemie und die Corona-Maßnahmen sei. Das zu behaupten, wäre in der Tat falsch. Aber so kann Correctiv dann auch meinen Artikel in unseriöser Weise herabwerten.

Wie Correctiv das Gesetz als irrelevant betrachtet

Aussage Correctiv:

Correctiv beruft sich auf eine Aussage eines Virologen namens Friedemann Weber: „Wenn die PCR anschlägt, dann hat sich der Erreger vermehrt. Ob er das im Moment der Probenentnahme noch tut, ist irrelevant. Ein Test auf echte Infektiosität ist viel zu aufwändig und nicht sehr sensitiv und für Massentestungen auch nicht notwendig.

Antwort:

Für einen Virologen mag es irrelevant sein, ob sich ein Erreger im Zeitpunkt der Probenentnahme vermehrt. Gemäß dem Infektionsschutzgesetz ist das sehr wohl relevant, weil nur ein vermehrungsfähiger Erreger ein Krankheitserreger ist.

Entgegen der Ansicht des Virologen bedeutet der Umstand, dass ein Erreger sich vermehrt hat, nicht zugleich, dass die Person auch infiziert ist. Dazu mehr bei den Hinweisen zur Gesetzeslage (unter Punkt 4)

Im Grunde bestätigt der Virologe Weber sogar meine Bedenken: Positive Tests werden deshalb anstelle wirklicher Neuinfektionen gezählt, weil Tests auf echte Infektiosität viel zu aufwändig sind. Das mag ja so sein, darf aber nicht dazu führen, dass man deshalb behauptet, positive PCR-Tests seien gleich (Neu)infektionen. Es wäre Aufgabe des RKI und der Gesundheitsbehörden gewesen, dieses Dilemma zu beenden. Zum Beispiel mittels entsprechender stichprobenartiger, repräsentativer Nachuntersuchungen bei positiven Tests, um den Anteil der tatsächlichen (aktuellen) Infektionen zu ermitteln. Solche Untersuchungen gibt es aber bisher – soweit ersichtlich – gar nicht oder fast gar nicht.

Wie Correctiv nichts beweist, sondern sich selbst zitiert 

Aussage Correctiv:

„CORRECTIV hat bereits darüber berichtet, dass ein PCR-Testergebnis der Nachweis einer Infektion ist… Es kann sein, dass jemand erst später infektiös wird, oder das Virus zum Zeitpunkt des Tests bereits nicht mehr vermehrungsfähig ist.

Antwort:

Die Correctiv GmbH zitiert zum „Beweis“ ihrer Behauptung sich selbst. Auf die absurde Idee muss man erst mal kommen.

Im Grunde bestätigt Correctiv hiermit aber meine Ansicht. Es kann sein, dass jemand trotz positiven Virusnachweises noch nicht infiziert ist (und das auch niemals sein wird) oder er nicht mehr infiziert ist. Dann weist der positive PCR-Test aber keine Infektion nach, sondern eine mögliche spätere oder eine bereits beendete. In beiden Fällen kann man nicht von einem aktuell Infizierten bzw. von einer akuten Infektion sprechen.

Selbstverständlich kann das RKI auch beendete Infektionen zählen, das kann wissenschaftlich sogar geboten sein. Aber wenn man über massive Grundrechtseinschränkungen, Lockdowns, Quarantäne und dergleichen zu entscheiden hat, muss man die sehr eingeschränkte Aussagekraft der PCR-Tests angemessen berücksichtigen. Politik und Medien drücken sich jedoch davor, indem sie positiv Getestete ausnahmslos als Infizierte betrachten.

Wie Correctiv mit einem Schreiben die Wirksamkeit von Tests „beweisen“ will

Aussage Correctiv:

Virologe bestätigt, dass PCR-Tests Infektionen mit SARS-CoV-2 zuverlässig nachweisen. …

Er schrieb uns am 29. September, dass ein solcher Test das Erbgut des Erregers zum Zeitpunkt der Probenentnahme nachweise. „Dies wiederum kann sehr wohl als Nachweis der erfolgten Infektion gelten. Wo soll [das Virus] auch sonst herkommen?““

Antwort:

Das Schreiben eines Virologen als Bestätigung für die Zuverlässigkeit von Tests? Ernsthaft?

Und die Frage des Virologen, „wo das Virus auch sonst herkommen soll“ zielt an dem Problem vorbei. Relevant ist nicht, wo das Virus herkommt, sondern ob es (noch) vorhanden ist – und zwar als vermehrungsfähig. Denn ein Virus ist nur dann ein Krankheitserreger, wenn es vermehrungsfähig ist.

Wie Correctiv die Frage, was das RKI alles zu zählen hat, mit der Frage verwechselt, wie die Zahl der Neuinfektionen zu ermitteln ist

Aussage Correctiv:

Welche Krankheiten bei Krankheitsverdacht, Erkrankung oder Tod und welche Nachweise von Krankheitserregern meldepflichtig sind, regelt das IfSG. Klafki erklärte uns, wie das IfSG in Paragraf 6 und 7 die Meldepflichten bestimme: Es reiche „hier der direkte oder indirekte Nachweis von Krankheitserregern. Es bedarf keines Nachweises einer akuten Erkrankung“. Laut Paragraf 6 gelte das Infektionsschutzgesetz auch für neuartige, bedrohliche übertragbare Krankheiten, für die es noch gar keine Testverfahren gibt. Die Zählweise des RKI sei folglich nicht falsch, so Klafki.

Antwort:

Die Erläuterungen der Juristin Klafki zu den Meldepflichten entsprechen dem, was in meinem Artikel steht. Sie gehen jedoch ins Leere. Denn das Falsche an der Zählweise des RKi ist ja nicht, dass es die positiven Tests zählt, sondern dass es die Gesamtmenge aller positiven Tests als Neuinfektionen ausgibt. Correctiv hat das wohl auch selbst erkannt. Denn …

Wie Correctiv Intransparenz beim RKI in Transparenz umdeutet

Aussage Correctiv:

Das RKI macht zudem transparent, dass es sich bei den Fallzahlen nicht nur um Erkrankungen handelt. Auf der Webseite schreibt die Behörde, dass in den Fallzahlen, die den Gesundheitsämtern gemeldet werden, „Covid-19-Verdachtsfälle und -Erkrankungen sowie Nachweise von SARS-CoV-2“ gemäß Infektionsschutzgesetz zusammengefasst werden.

Antwort:

Es ist richtig, daß das RKI dies schreibt. Ist in meinem Artikel sogar zitiert. Es ist aber das Gegenteil von Transparenz, wenn Kranke, Infizierte und bloß positiv Getestete in einem nicht unterscheidbaren Mix zusammengerührt werden. Wenn es mangels geeigneter Daten praktisch nicht möglich sein sollte, die jeweiligen Anteile dazustellen, dann nicht alarmistisch von Neuinfektionen und Todesfällen im Zusammenhang mit Covid-19-Erkrankungen sprechen, sondern ehrlich von positiven PCR-Tests und Todesfällen im Zusammenhang mit positiven Tests.

Ergebnis

Man könnte noch weitere Aussagen aus dem Beitrag der Correctiv GmbH herausgreifen. Aber das würde den Rahmen sprengen.

Bezeichnenderweise kritisiert Correctiv übrigens nicht den Vorwurf, die Todesfallzahlen im Zusammenhang mit einer SARS-CoV-2-Erkrankung seien falsch dargestellt. Selbst nach Correctiv-Maßstäben müsste das eine Falschzählung des RKI sein. Denn man mag ja vielleicht noch sagen können, dass bei einem positiv Getesteten eine Infektion zumindest erfolgt war. Aber dass ein Verstorbener mit positivem Test stets eine SARS-CoV-2-Erkrankung hatte, das traut sich dann nicht einmal Correctiv zu behaupten. Das RKI hingegen schon.

Die Correctiv GmbH bestätigt den meinem Artikel zugrundeliegenden Fakt über das Wesen der PCR-Tests, hält aber meine juristischen Schlussfolgerungen für unzutreffend. Eine Meinung zu bewerten und das als Faktencheck zu betiteln, ist Täuschung des Lesers.

So hat sich die Correctiv GmbH erneut ähnlicher Methoden bedient, die sie auch schon im Rahmen anderer sogenannter Faktenchecks angewendet hat: Die Correctiv GmbH versucht, den Autor zu diskreditieren. Sie macht einen Meinungscheck, keinen Faktencheck. Sie bringt keine Beweise, sondern nur Zitat-Meinungen Dritter. Sie setzt sich mit Aussagen auseinander, die nicht vom Autor gemacht worden sind.

Zum Abschluss noch einmal die Darstellung der Gesetzeslage

1. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) definiert in § 2 den Krankheitserreger als vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium) und die Infektion als Aufnahme eines Krankheitserregers und nachfolgende Vermehrung/Entwicklung. Zugespitzt gesagt: Eine Infektion ohne Vermehrung ist keine Infektion.

2. PCR-Tests weisen das Erbgut eines Erregers nach, nicht aber die Vermehrungsfähigkeit eines gefundenen Erregers. Darüber besteht Einigkeit.

Wenn ein Test ein gesetzlich vorgegebenes Kriterium (Vermehrungsfähigkeit) nicht belegen kann, ist er allein für sich insofern nicht als Nachweis geeignet. Im Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs ist dies für die Masern-PCR auch ausdrücklich festgestellt (siehe hier): „Ein positives Ergebnis der Masern-Virus-PCR bedeutet in Kombination mit gegebenenfalls bestehenden typischen Symptomen einen Beweis für das Vorliegen einer Masern-Virus-Infektion.“ Der PCR-Test bedarf also der Ergänzung durch weitere Untersuchungen/Tests, um als Nachweis zu gelten. Da kommen zum Beispiel individuelle Nachuntersuchungen der Getesteten auf Symptome in Betracht oder stichprobenartige, repräsentative Zellkultur-Untersuchungen. Solche Untersuchungen gibt es aber bisher – soweit ersichtlich – nicht oder fast gar nicht. Es ist ein großes Behördenversäumnis, solche Untersuchungen nicht veranlasst zu haben.

Anmerkung: Eine kanadische Studie aus dem Mai 2020 kam auf einen Anteil von 28,9 Prozent der aktuellen Infektionen an den positiv Getesteten. Sicher nicht repräsentativ, aber ein Anfang, der zeigt, dass PCR-Tests nur eingeschränkt aussagekräftig sind, was die Zahl der aktuellen Infektionen betrifft.

3. Das RKI zählt und verkündet in seinen Lageberichten täglich Neuinfektionen. Dies steht nicht im Einklang mit der gesetzlichen Systematik. Das IfSG sieht in § 6 Meldepflichten vor für Krankheiten (einschließlich Krankheitsverdachtsfälle und Todesfälle) sowie in § 7 für die Nachweise von Krankheitserregern (dazu zählen auch PCR-Tests). Die Kategorie „Infektionen“ sieht das Gesetz bei den Meldepflichten nur in Ausnahmefällen vor. Bei bestimmten Erregern sind nicht alle positiven Tests zu melden, sondern nur solche bei Vorliegen einer Infektion. Infektionen sind also eine Teilmenge der positiven Tests. SARS-CoV-2 gehört nicht zu den Ausnahmen.

Das RKI wählt also eine Kategorie (Infektionen, Infizierte), die nicht der gesetzlich vorgesehenen Kategorie „positive Testergebnisse“ entspricht, und erfasst die Gesamtmenge der positiven Tests unter der Teilmenge der Infektionen. Warum nicht ehrlich als positive Tests?

Nur zur Klarstellung: Die Zahlen wären bei Verwendung der gesetzlichen Begrifflichkeit dieselben. Nur statt Neu-Infizierte/Neu-Infektionen hieße es positive Getestete/positive Tests. Der Unterschied ist dennoch sehr bedeutsam. Mit der Verwendung der gesetzlichen Begrifflichkeit würde deutlich, dass positiv Getestete nicht automatisch Infizierte sind. Und Maßnahmen, die auf eine bestimmte Zahl von Infektionen und dem Anstieg von Infektionszahlen gründen, müssten dann anders begründet werden. Es käme dann auch auf solche Kriterien an, wie sie der Leiter der Abteilung Epidemiologie des Helmholtz-Zentrums kürzlich zu berücksichtigen gefordert hat (siehe hier): Zahl der tatsächlich Erkrankten, Schweregrad der Erkrankungen, freie Krankenhausbetten, Bedarf an intensivmedizinischer Betreuung, Altersverteilung der Erkrankten usw.

4. a) PCR-Tests können auch dann noch positiv sein, wenn eine Infektion beendet ist, aber noch Virusmaterial vorhanden ist, das jedoch nicht mehr vermehrungsfähig ist. Ein positiv Getesteter, dessen Infektion beendet ist, ist nicht mehr infiziert. Selbstverständlich kann man ihn zählen, aber nicht als (neuen, aktuell) Infizierten.

b) PCR-Tests beruhen bekanntlich auf einem Abstrich der Schleimhäute. Laut der juristischen Kommentarliteratur zum IfSG ist die bloße Anhaftung oder Besiedelung der Schleimhäute ohne Verletzung der körperlichen Integrität nicht ausreichend für die Bejahung einer Infektion (Kiessling, § 2 IfSG, Rz. 6). Auch die Medizin unterscheidet zwischen Anhaftung, Besiedelung und Infektion. Hier gibt es das Modell der Schleimhautbarriere. Erst wenn das Virus diese durchbrochen hat, liegt eine Infektion vor (siehe hier oder hier). Ob es dazu jemals kommt, ist keineswegs selbstverständlich. Denn die intakte Schleimhaut verhindert normalerweise das Eindringen von Erregern und ist gegen Infektionen resistent (siehe hier).

Nun gehört das SARS-CoV-2 sicher nicht auf die Schleimhaut, wie Sandra Ciesek, Leiterin der Virologie der Universität Frankfurt, zu recht betont. Sie bestätigt aber zugleich den eingeschränkten Aussagewert der PCR-Tests (siehe hier): „…, ob es nur Fragmente sind oder ein vollständiges Virus, was infektiös ist, das können wir damit nicht sehen, aber es gehört da [auf die Schleimhaut] nicht hin “. Nur weil ein Erreger irgendwo nicht hingehört, liegt aber noch nicht eine bestätigte Infektion im Sinne der Gesetzesdefinition vor. Der PCR-Test ist insoweit kein Infektionsnachweis, sondern ein Erregernachweis.

5. Wer aus Gründen der Vorsicht und der Statistik auch nur potenziell Infizierte (also Personen, die bisher nicht infiziert sind oder dies nicht mehr sind) erfassen und zählen will, ist dazu selbstverständlich berechtigt. Aber nicht unter der Überschrift Neuinfektionen oder bestätigte Infektionen. Und er muss alles, aber auch alles daran setzen, die tatsächlich Infizierten und Nicht-Infizierten voneinander abzugrenzen, sowohl auf individueller Ebene als auch bei der Statistik. Es ist ein unentschuldbares Versäumnis der Behörden, dies bisher nicht getan zu haben. Denn positiv Getestete werden derzeit in unzulässiger Weise als Infizierte stigmatisiert, auch wenn sie zum Beispiel wegen beendeter Infektion niemanden gefährden, und die Statistiken weisen alarmistisch überhöhte Infektionszahlen aus.

6. Das RKI zählt Todesfälle mit positivem PCR-Test als Todesfälle im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung. Das ist selbst dann nicht zulässig, wenn man meint, PCR-Tests würden Infektionen nachweisen. Denn positive Tests weisen jedenfalls keine Erkrankung nach.

7. Es wäre Zeit, sich ehrlich zu machen und einzuräumen, dass positive PCR-Tests nur eine eingeschränkte Aussagekraft haben. Sie ist durch die sogenannten falsch-positiven Tests noch zusätzlich gemindert. Diese Unsicherheit wäre bei der Entscheidung über Grundrechtseinschränkungen angemessen zu berücksichtigen. Das würde dann sicherlich auch den Druck erhöhen, die Aussagekraft der Tests durch Nachuntersuchungen und dergleichen zu klären. Egal, ob man die Lage als gut oder schlecht bewertet: Sie ist jedenfalls deutlich besser, als es der alleinige Blick auf die Infektionszahlen suggeriert. RKI und Behörden spielen ein falsches Spiel, wenn sie den Bürgern alle positiven Testergebnisse als (Neu-)Infektionen und alle Todesfälle mit positiven PCR-Tests als Todesfälle im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung „verkaufen“. Sie schüren damit Alarmismus, Hysterie und Angst.

Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier




Unantastbarer Sonderstatus für Windräder

Gegen den Bau neuer Windräder können sich Betroffene künftig wahrscheinlich nicht mehr wehren und gegen sie klagen. Denn die sollen in den Rang der »nationalen Sicherheit« erhoben werden. Sogenannter Ökostrom soll jetzt das neue Heiligtum der Energiewende werden und einen unantastbaren Sonderstatus erhalten.

Laut Entwurf der jüngsten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes soll Paragraf 1 des bestehenden EEGs unter anderem durch folgenden Satz ersetzt werden: »Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.«

Ein unscheinbarer Satz mit weitreichenden Folgen, auf die Energierechtsexperte Gernot Engel in einem Gespräch mit Welt am Sonntag aufmerksam macht. Dabei handele es sich um einen energiepolitischen Wendepunkt, denn rechtliche Auseinandersetzung um den Bau neuer Anlagen könnten fortan mit dem Argument »öffentliche Sicherheit«niedergebügelt werden.

Das ist nur das letzte Tüpfelchen auf dem i. Schon lange verkündet Bundeswirtschaftsminister Altmaier, dass schneller neue Windräder gebaut werden sollen, und veranstaltet ein tosendes Wortgeklingel von »historischem Konsens für Klimaschutz«, »Charta für Klimaneutralität und Wirtschaftskraft« bis hin zu »klares Zukunftssignal«.

Er weiß natürlich, genauso wie fast das gesamte politische Berlin, dass die Energiewende krachend gescheitert ist, und steht deshalb mit dem anderen Fuß auf der Bremse.

Die Windindustrie verkauft ihre riesigen Anlagen immer seltener, Windradproduzenten machen ihre Werke dicht und einer der »Windkraftunternehmer« der ersten Stunde, der wegen mutmaßlicher Betrügereien um Energieprojekte verhaftete Hendrik Holt, muss sogar seine drei Bentleys versteigern lassen.

Sie macht also entsprechend Druck – flankiert von grüner Klimapanikmache. Mit Verweis auf die diversen Klimaabkommen und »Selbstverpflichtungen« sollen mit aller Gewalt noch weitere Windradanlagen ins Land gedrückt werden.

Mit einem »Investitionsbeschleunigungsgesetz« sollen »Genehmigungshemmnisse« ausgeknipst, damit Instanzenwege verkürzt und lästige Klagen der Bürger ausgeschaltet werden. Die Mindestabstandsregeln, die die Abstände von Windkraftanlagen zu Häusern regeln, sollen aufgeweicht werden und damit Windräder näher an Siedlungen heranrücken dürfen. Der Artenschutz spielt schon lange keine Rolle mehr, Windräder dürfen Vögel töten.

Die derzeitige Berliner Politik träumt davon, bis zum Jahr 2050 mindestens 80 Prozent des deutschen Stromverbrauches durch sogenannte »erneuerbare Energien« zu decken. Das bedeutet übrigens schon einmal einen Schritt zurück; vor einiger Zeit hieß es totalitär, dass nicht 80, sondern 100 Prozent Strom aus Wind und Sonne kommen sollen.

Doch mittlerweile sind fast alle Gebiete in Deutschland, in denen auch nur ein Hauch von Wind weht, zugepflastert. Holger Franke, (FDP): »In Deutschland stehen bisher 30.000 Windräder. 90.000 sind die Zielgröße für die #Energiewende. Das hat weitreichenden Folgen für Landschaft, Natur und Anwohner.«

In Deutschland stehen bisher 30000 Windräder. 90000 sind die Zielgröße für die #Energiewende. Das hat weitreichenden Folgen für Landschaft, Natur und Anwohner. https://t.co/oMDi4j0e6m via @welt

Doch Wind und Sonne richten sich nicht nach den Vorgaben der Berliner Utopisten, sondern wehen, wann sie wollen. Das bedeutet, Strom gibt es nur dann, wenn der Wind weht und die Sonne scheint. Trotz der irrsinnigen Summen, die in die sogenannte Energiewende gesteckt wurden, liefern Sonne und Wind nur 7,2 % des gesamten Endenergieverbrauchs in Deutschland. Den Löwenanteil leisten Kohle und Kernkraft. Die liefern dann, wenn Strom benötigt wird.

Mehr Windräder bedeuten: Strom aus der Steckdose nur noch ab und zu. Die Spitzenwerte bei der Stromerzeugung werden höher, aber die Täler werden nicht ausgebügelt, weil auch 90.000 Windräder nur schwerlich Strom liefern können, wenn Flaute herrscht.

Der Verein »Vernunftkraft« hat sich die Mühe gemacht, die fatalen Folgen von mehr Windrädern zu dokumentieren. In den vergangenen zehn Jahren wurde die Zahl der Windräder mehr als verdoppelt. Doch damit wurde nur das Grundproblem erhöht: »Viel hilft nicht viel!«

Wie die Grafiken zeigen, wird dadurch die Stromversorgung immer wackliger. Mehr Windräder liefern höhere Stromspitzen; dann wissen die Betreiber der Übertragungsnetze oft nicht, wohin mit den vielen Strommengen. Es gibt keine Speicher, in denen Strom in den Mengen gespeichert werden kann, in denen er benötigt wird.

Doch ist diese Windstromerzeugung in keinem Fall geeignet, den Stromverbrauch zu decken, wie er in dieser Grafik in Braun zu sehen ist.

Quelle: Vernunftkraft

Ein folgenschwerer Irrtum der Windapostel war die Annahme, irgendwo werde schon Wind wehen, man müsse die Energie nur entsprechend verteilen. Doch es zeigt sich: Flauten herrschen häufig über halb Europa, in kaum einem Gebiet kann dann Windstrom erzeugt werden.

Konventionelle Kraftwerke, die den Strom dann liefern, wenn er benötigt wird, wollen die Grünen abschalten, das Kernkraftwerk Philippsburg wurde bereits in die Luft gesprengt. Strom gibt es nur noch bei entsprechenden Wetterlagen, Kochen, Backen, warmes Wasser und Duschen nur noch, wenn die Sonne scheint oder der Wind weht.

Experten des Verbandes der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik e. V. (VDE) warnen, dass die Stabilität der Stromnetze gefährdet wird: »Das Abschalten der Kernkraftwerke und das Zurückfahren der Kohleverstromung in den nächsten zehn Jahren wird, trotz des geplanten Ausbaus von Windenergie- und Photovoltaikanlagen, zu einer Unterversorgung mit elektrischer Energie führen. Weder die Versorgungs- noch die Netzsicherheit ist gewährleistet.«

In Gefahr ist dagegen die nationale Sicherheit, wenn wieder mal totale Flaute herrscht, sich kaum ein Windrad dreht und die Sonne nur tagsüber scheint. Da lohnt ein kurzer Blick nach Kalifornien, jenem grünen US-Bundesland, das noch vorreiternder als das grüne Deutschland sein will. Das macht es vor: Bis 2030 soll der Strom zur Hälfte aus Solarenergie erzeugt werden, alle Hausbauer wurden verpflichtet, ab diesem Jahr Fotovoltaikanlagen aufs Dach zu montieren. Konventionelle Kraftwerke werden abgeschaltet, das Stromnetz mit sehr stark schwankenden Einspeisung ist immer schwieriger zu beherrschen.

Der Wirtschaftsprofessor der Stanford University, Frank Wolak, warnt: »Wir haben jetzt eine viel riskantere Energieversorgung, weil die Sonne nicht immer scheint, wenn wir wollen, und der Wind nicht immer weht, wenn wir wollen.«

Folge: Die Kalifornier haben mit immer heftigeren Stromausfällen zu kämpfen.

Der Beitrag erschien zuerst bei TE hier




Und keiner lacht! – Erfolgreiche Falschnachrichten gegen die Kernkraft

Weltweit sind derzeit 446 Kernkraftwerke in Betrieb und rund 50 neue in 15 Ländern im Bau. Etwa 100 Kernreaktoren mit einer Gesamtleistung von 120.000 Megawatt elektrisch sind bestellt oder in der Planungsphase und mehr als 300 in 30 Ländern in der Vorprojektphase. In diesem Jahr sind je zwei in China (Shidaowan, Fuquig 5), eines in Belarus (Ostrovetz 1), eines in Indien (Kakrapar 3), eines in Korea (Shin Hanul 1), eines in Russland (Leningrad II-2), eines in der Slowakei (Mochowce 3) und in den Vereinigten Arabischen Emiraten (Bakhara 1) erstmals ans Netz gegangen. Im nächsten Jahr werden voraussichtlich 13 neue Reaktoren in Betrieb gehen. Denn dass die Kernkraft als eine umweltfreundliche und preiswerte Quelle für Energie auch in Zukunft für die Menschheit unverzichtbar ist, gehört zum Grundkonsens der außerdeutschen Energiepolitik weltweit.

In Deutschland dagegen werden demnächst die letzten sechs noch aktiven und bestens funktionierenden Kernkraftwerke im Wert von etwa 20 Milliarden Euro für immer abgestellt. Diese ökologische und ökonomische Wahnsinnstat ist das Ergebnis von 40 Jahren Betrug und Desinformation. Dass man heute bei dem Wort Kernkraft in Deutschland vor allem an den Gott-sei-bei-uns denkt, gründet nicht auf einer rationalen Abwägung von Nutzen und Gefahr, sondern auf einer beispiellosen, vor allem an das Bauchgefühl appellierenden und auf die breite Unkenntnis elementarer physikalischer Zusammenhänge vertrauenden Propagandaschlacht, mit den öffentlich-rechtlichen Medien ARD und ZDF in vorderster Front. Vielleicht erinnert sich der eine oder andere Leser noch an die 16.000 Fukushima-Toten in der Tagesschau (wurde dann unsere damalige Unstatistik des Monats. Bekanntlich ist in Fukushima noch kein einziger Mensch durch Kernkraft zu Tode gekommen (und auch durch andere nicht-natürliche Ursachen nur zwei; der tödliche Tsunami wütete vor allem in der Nachbarschaft).

Künftige Historiker werden die deutsche Mediengeschichte der letzten 40 Jahre zur Anschauung benutzen, wie eine entschlossene Ideologenclique mit den richtigen Hebeln und Stellschrauben ein ganzes Land zu Deppen machen konnte. Denn bis Ende der 1970er waren die Proteste gegen die friedliche Nutzung der Kernenergie eher ein Anliegen für die üblichen Verdächtigen, die gleiche Klientel, die sich auch im Hambacher Forst an Bäume ankettet oder neue Autobahnen blockiert. Noch im November 1977 etwa gestand die SPD auf ihrem Hamburger Bundesparteitag der friedlichen Kernkraftnutzung eine Zukunft zu. Noch im März 1980 schrieb SPD-Kanzler Schmidt an CDU-Ministerpräsident Stoltenberg betreffend eines Kraftwerkbaus in dessen Beritt: Es „kann kein Zweifel bestehen, daß auch der Bau des Kernkraftwerks Brokdorf mit der energiepolitischen Zielsetzung des Energieprogramms der Bundesregierung in Einklang steht“. Und in Kanada, wo ich damals Gastprofessor war, spekulierte eine lokale Tageszeitung sogar über Kleinreaktoren als Ersatz für die private Kellerheizung: „Home nuclear power unit may not be a fantasy much longer,“ (The London Free Press, 10. März 1981).

Datenfälschung und Betrug

Das Umschwenken immer größerer Teile besonders der deutschen öffentlichen Meinung war dann im Wesentlichen eine Folge von Datenfälschungen und Betrügereien betreffend die Gefahren dieser Technologie. Den größten Einfluss hatte hier wohl das Trommelfeuer von Falschnachrichten betreffend Leukämie bei Kernkraftwerken. Allein schon das Versiegen dieser Alarmfluten nach dem Beschluss zum endgültigen Ausstieg 2011 sollte doch zu denken geben. In den Jahren vor dem Ausstiegsbeschluss habe ich in der Fachliteratur fast jeden Monat einen sich als Wissenschaft ausgebenden und vor Atomkraft warnenden, in den Medien genüsslich wiedergekäuten Artikel dazu gezählt, in den Jahren danach fast keine mehr. Auftrag erfüllt, auf geht’s zum nächsten Ziel: Dieselmotoren, Glyphosat, oder was gerade anliegt. In unseren Unstatistiken des Monats listen wir zahlreiche Beispiele auf, wie getrickst und gefälscht wird. Und auch in den populären Medien sank das Interesse spürbar ab, von 1.073 Artikeln zu den Stichwörtern „Leukämie“ und „Kernkraftwerk“ in den Jahren 2005 bis 2009 auf nur noch 148 Artikel in den Jahren 2015 bis 2019. Aber die Kraftwerke sind doch zum guten Teil noch immer in Betrieb, und sollten Sie tatsächlich Leukämie erzeugen, dann ist die Gefahr heute die gleiche wie vor 20 Jahren.

In Wahrheit war natürlich die Gefahr nie da. Die Tricks zur deren statistischer Erzeugung exemplifiziert sehr schön eine Studie des Bremer Sozialmediziners Greiser, als Basis einer Pressemitteilung der Grünen „AKW erhöhen das Leukämierisiko“ vom Herbst 2009. Für 69 Kernkraftwerke in sechs Ländern wurden dazu über mehrere Jahre insgesamt 2.127 Fälle von Leukämie bei Kindern im Alter unter fünf gefunden. Wäre im Umkreis von Kernkraftwerken die Häufigkeit die gleiche wie im Rest der jeweiligen Länder, hätten es aber nur 1.968 sein dürfen. Dieser Unterschied sei „statistisch signifikant.“

Allein schon dieses Wort entlarvt den Scharlatan. Es klingt nach Wissenschaft und Sicherheit, und da Journalisten ohnehin von Statistik nichts verstehen, fragt auch keiner nach. Denn in Wahrheit sagt „statistisch signifikant“ überhaupt nichts aus. Es ist Fachjargon für die Aussage: „Wäre nur der Zufall am Werk, dann wäre dieses Ergebnis extrem unwahrscheinlich“ (mit dem Umkehrschluss: wenn nicht Zufall, dann System).

Was Datenbetrüger bei solchen Aussagen grundsätzlich verschweigen, ist eine ehrliche Auskunft darüber, wie wahrscheinlich denn ein solches Ergebnis wirklich bei reinem Zufall ist. Denn diese Wahrscheinlichkeit ist ausnahmslos und immer viel viel höher, als von den Betrügern angezeigt. Wo zum Beispiel blieben die restlichen mehr als 200 Kernkraftwerke, die es seinerzeit auf der Erde gab? In Deutschland etwa gibt es zahlreiche Kernkraftwerke mit keinem einzigen Fall von Kinderleukämie. Was geschah in den Jahren, die in dieser Studie nicht berücksichtigt worden sind? Wie wurden die anderen die Leukämiehäufigkeit beeinflussenden Faktoren herausgerechnet. Seit langem bekannt ist etwa, dass die Wahrscheinlichkeit für Leukämie bei Kindern deutlich mit dem Einkommen der Eltern steigt. Als Ursache wird vermutet, dass Kinder, die in wohlhabenden Elternhäusern behütet aufwachsen, weniger Antikörper entwickeln. Auch die Hautfarbe und die soziale Mobilität spielen eine Rolle. In den USA etwa stellt man bei farbigen eine fast doppelt so hohe Leukämierate wie bei weißen Kindern fest. Am höchsten ist die Leukämierate bei Latinos. Und auch mit wachsender Mobilität der Bevölkerung steigt die Wahrscheinlichkeit einer Leukämieerkrankung drastisch an, bei Erwachsenen wie bei Kindern gleichermaßen.

Mehr Leukämiefälle in der Nähe katholischer Kirchen?

Die mit Abstand höchste Leukämierate bei allen in der Grünen-Studie untersuchten Standorten – ein Mehr von 104 gemeldeten Fällen – findet sich um das Kraftwerk San Onofre in San Diego County in Kalifornien. Kinofreunde kennen seine zwei schön gewölbten Kühltürme aus dem Spielfilm „Die nackte Kanone 2“. Dort leben nur sehr wenige Farbige und viele Latinos. Außerdem ist San Diego die viertreichste Stadt der USA und der größte Marinestützpunkt der ganzen Welt, es ziehen ständig Familien fort und zu. Damit sind sämtliche als leukämiefördernd nachgewiesenen Faktoren in San Diego County weitaus höher als andernorts.

Lässt man aber dieses eine Kraftwerk aus der Grünen-Studie weg und fügt zwei andere – sei es als manipulative Absicht oder Schlamperei –, übersehene neuere Erhebungen hinzu, wird aus dem anfänglichen Überschuss an Leukämie ein Defizit: In der Umgebung von Kernkraftwerken erkranken jetzt nicht mehr Kinder an Leukämie als anderswo, sondern weniger. Wann gibt es die erste Meldung in der Tagesschau: Kernkraftwerke schützen vor Leukämie?

Natürlich wird man auf eine solche Meldung ewig warten. Weil der Großteil der sogenannten Journalisten in unseren öffentlich-rechtlichen Medien keine Journalisten, sondern Prediger sind: Aus dem Riesenmeer von täglichen Nachrichten wird das herausgepickt und weiterverbreitet, was in das eigene Weltbild passt, der Rest wird ignoriert (oder, um dem Verdacht vorzubeugen, man verletze die journalistische Sorgfaltspflicht, nur am Rande erwähnt und heruntergespielt – die Domplatte lässt grüßen).

Das in der Grünen-Studie vorgeführte Muster ist immer das gleiche: Man sucht, bis man findet. Und man findet immer etwas. In den USA zum Beispiel gibt es „signifikant“ viele Leukämiefälle in der Nähe von katholischen Kirchen. Einfach deshalb, weil sich alle Krankheiten nicht gleichmäßig über das Land verteilen, sondern regionale Cluster haben. Und zwar zufällig und nicht geplant.

Die verlorenen Mädchen von Gorleben

Ein weiteres beliebtes Vehikel der Kernkraft-Panikmacher ist das Jungen-Mädchen-Verhältnis bei Geburt. Angeblich bremst die Kernkraft das Wachstum weiblicher Embryonen ab. Vor allem eine Gruppe um den Münchener Epidemiologen Hagen Scherb tut sich hier hervor. In der Nähe des Atomzwischenlagers Gorleben etwa sei das Jungen-Mädchen-Verhältnis mit 109 zu 100 deutlich gestört. Aber auch diese Behauptung hält einer kritischen Überprüfung nicht stand. Auf 100 geborene Mädchen kommen weltweit zwischen 102 und 109 Jungengeburten (von gewissen ostasiatischen Ländern abgesehen, wo Mädchen systematisch abgetrieben werden und der Jungenanteil nochmals höher ist). In den meisten Ländern schwankt diese Zahl zwischen 104 und 106. Für diese minimalen Veränderungen gibt es Dutzende bekannter Faktoren. So steigt etwa der Jungenanteil leicht mit dem Einkommen der Eltern und dem Körpergewicht der Mutter. Dagegen nimmt die Wahrscheinlichkeit einer Jungengeburt mit dem Alter der Mutter, der Zahl der Geschwister oder einer Umweltbelastung durch Pestizide ab.

Daneben gibt es zahlreiche weitere Theorien, die mit den geringfügigen Schwankungen der Jungenquote gut vereinbar sind. In den Ländern Europas etwa korreliert der Jungenanteil positiv mit der Nähe zum Mittelmeer. In den meisten Fällen dürfte aber eine Variation der Jungenquote ein Produkt des Zufalls sein. Allen systematischen Erklärungsversuchen ist aber gemeinsam, dass sie sich durch die vorliegenden Daten nie beweisen lassen. Bestenfalls lässt sich die Möglichkeit, dass all die genannten Faktoren einen Einfluss auf das Jungen-Mädchen-Verhältnis haben, nicht widerlegen. Die Theorie der Strahlenbelastung als Ursache erscheint aber besonders unplausibel, da die Strahlenbelastung aus natürlichen oder medizinischen Quellen diejenige aus Atomanlagen bei weitem übersteigt.

In einer anderen Studie („The human sex odds at birth, after atmospheric atomic bomb tests, after Chernobyl, an in the vicinity of nuclear facilities“, Environmental Science and Pollution Control 2012) spekuliert Scherb über Atombombentest und das Tschernobyl Desaster als Ursachen für einen Rückgang der Mädchengeburten. Natürlich ist das Jungen-Mädchen-Verhältnis weder über Länder noch über die Zeit hinweg konstant. Indem man bei Zeitreihen geeignete Abschnitte auswählt, erzeugt man jeden Trend, den man gerne hätte. Und alles natürlich hochsignifikant. Dass solche Schrottstudien ihren Weg in wissenschaftliche Journale finden, ist schlimm genug. Zu einem echten Desaster werden solche Schein-Erkenntnisse aber erst durch die ständige Bereitschaft vor allem deutscher Medien, diese Lügen als Wahrheit zu verkaufen. Ich erinnere mich noch gut an einen Fernsehauftritt anlässlich eines Castortransports einer ansonsten vor allem als Genitalexpertin und Verfasserin der „Feuchtgebiete“ bekannten Mediengröße. Ein solcher Castor kann von einer Brücke fallen, vom Blitz getroffen oder von einer Kanone beschossen werden – nicht die geringste Radioaktivität entweicht. Und dann macht sich Frau Roche doch große Sorgen, wie viele Polizisten, die den Castor begleiten, wegen der Bestrahlung wohl an Leukämie versterben werden.

Und keiner lacht.

Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier




Auch Bayern meint ein „Klimaschutzgesetz“ zu brauchen, oder wie der Experte aus der offiziellen Berichterstattung wieder auftauchte! Teil II

So lautete der Beginn meines Berichtes über die Anhörung im Bayerischen Landtag zur Verabschiedung des neuen „Klimaschutzgesetzes“ (hier). Sie fand am 25. September statt, das zughörige Wortprotokoll wurde mir am 8.10.20 per pdf (Sie finden es hier 032 UV 250920 ges endg Anhörung) zugestellt. Es umfasst 128 Seiten, incl. allen Gesetzestexten, Vor- und Nachbemerkungen, sowie allen Statements, die in schriftlicher und mündlicher Form vorlagen, oder vorgetragen wurden. Und es enthält auch das Wortprotokoll aller mündlichen Fragen, sowie die jeweiligen Experten-Anworten darauf.

Bevor ich darauf – zumindest was mich und meine Antworten anbelangt- eingehe, möchte ich das Rätsel um den verschwundenen Experten lösen. Der geneigte Leser meines ersten Berichtes wird sich erinnern, dass mein Name, ebenso wie eine kurze Zusammenfassung meiner Äußerungen im zunächst veröffentlichten Bericht nicht erwähnt wurden. Es wurden zwar brav alle anderen neun Experten vorgestellt und ihre Ausführungen kurz zusammengefasst erwähnt, aber mein Name fehlte völlig.

Darob verwundert fragte ich beim Ausschusssekretariat an und erhielt die schnelle Antwort, man bemühe sich um Klärung. Die kam dann auch einige Tage später. Eine Frau Anja Schuchardt von der Stabsstelle K2 schrieb mir, man würde das nachtragen. Sie zeichnet auch als Autorin des Kurzberichtes, entschuldigte sich und erfand dann eine Kurz-Beschreibung die – außer meinem Namen-  nichts von dem enthielt, was ich vor Ort geschrieben oder gesagt hatte. Man las da:

„Michael Limburg, Vizepräsident EIKE (Europäisches Institut für Klima und Energie), warf die Frage auf, ob der globale Klimawandel überhaupt menschengemacht sei und lehnte die Förderung der erneuerbaren Energien ab.“

Ich monierte das sofort, weil es nicht das war, was ich im Ausschuss mündlich und zuvor auch schriftlich in meinem Statement gesagt hatte. Denn ich hatte ausführlich begründet, warum ich empfehle den Gesetzentwurf in Gänze abzulehnen. Und mich dabei zur Begründung weder auf Erneuerbare Energien noch auf die Frage bezogen, ob der Klimawandel menschgemacht sei, oder nicht.

Das führte dann zu einer erneuten Korrektur, zumal ich ihr den Wortlaut meines mündlichen Statements zugesandt hatte und nun steht da:

„Michael Limburg, Vizepräsident EIKE (Europäisches Institut für Klima und Energie), empfahl den Gesetzentwurf abzulehnen, da er gegen die Grundprinzipien des demokratischen Umgangs miteinander verstoße, weil er Begriffe wie „Klimaschutz“ zum Inhalt habe, die keine klare Bedeutung hätten, nicht zur Zuständigkeit des Landtages gehöre und auch nicht dem Gebot der Verhältnismäßigkeit genüge.“

Soweit, wenn auch unvollständig, so korrekt.

Und nun zu den Fragen und Antworten

Der AfD Abgeordnete Prof. Dr. Ing Hahn fragte… Ich bin selber Geograf und Geowissenschaftler und habe mich mit Themen wie der Klimatologie befasst, allerdings empirisch nicht so tiefgehend, indem ich selber Metastudien durchgeführt hätte. In der Öffentlichkeit hört oder hörte man immer wieder, dass angeblich 97 % der Wissenschaftler davon überzeugt seien, dass der Klimawandel menschengemacht sei. Ich selber habe viel Literatur gelesen und kann diese empirische Tendenz aufgrund meiner Studien überhaupt nicht bestätigen – aber, wie gesagt, ich habe das nicht systematisch untersucht. Herr Limburg, ich hätte gerne von Ihnen eine Einschätzung, ob das stimmt.

Mein zweiter Punkt ist ein Thema, mit dem ich mich als Wissenschaftler auch schon beschäftigt habe, und das in den Medien häufig präsent ist. Wir hören bei allen möglichen Dingen Zusammenhänge mit dem sogenannten Klimawandel – jetzt zum Beispiel wieder bei den Waldbränden in den USA. Ich als Ökologe habe bereits zu meiner Studienzeit gelernt, dass in den USA Waldbrände – übrigens im Gegensatz zu Europa – ein natürlicher Faktor im Ökosystem sind. Gerade wenn es länger nicht brennt, wächst einfach die Wahrscheinlichkeit, dass dort solche Brände entstehen.

Mich würde interessieren, Herr Limburg, wie Sie das einschätzen, und zwar auch gerade im Hinblick darauf, warum das jetzt in den Medien immer mit der Verbindung „Klimawandel“ transportiert wird. Waldbrände gehen schon länger durch die Medien, aber vorher wurde dazu nie etwas über Klimawandel berichtet.

Doch bevor ich dran war, konnte sich der Sachverständige Prof. Arlt nicht verkneifen diese Frage wie folgt zu beantworten:

SV Prof. Dr. Wolfgang Arlt (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, emeritiert): Zuerst möchte ich mich an den Herrn Abgeordneten Prof. Hahn wenden, der sagte, das Klima könne nicht durch Menschen geschützt werden. Das heißt, er hat uns auf gut Deutsch gesagt: Geht heim und vertrödelt eure Zeit hier nicht. – Dieser Meinung bin ich nicht.

Des Weiteren redeten Sie davon, dass 97 % oder 95 % der Wissenschaftler die Theorie zum Klimawandel befürworten würden. Sie sind selbst im wissenschaftlichen Betrieb und wissen, dass wir im Gegensatz zum Parlament nicht abstimmen. Vor 100 Jahren hatte einer Recht – Einstein –, und 99,9999 % hatten unrecht. Laufen Sie also nicht diesen komischen Zahlen hinterher. Die Wissenschaft ist kein Parlament mit Abstimmungen, mit denen wir dann die Wahrheit herausfinden.

Ferner antwortete er auf die Frage des  Abgeordnete Uli Henkel (AfD):

Vielen Dank, Frau Vorsitzende. Ich halte mich an Ihre Vorgaben und fasse mich sehr kurz. – Meine Frage an Herrn Prof. Arlt lautet: Wenn Deutschland mit Hilfe von Bayern seine Klimaschutzziele erreichen und die CO2- Emissionen auf null senken würde, welchen Einfluss hätte das auf die Welttemperatur?

Worauf der Sachverständige Arlt ehrlicherweise zugab:

Zu der mir gestellten Frage: Ich bin kein Experte für die entsprechenden Berechnungen. Allerdings habe ich auch angeführt, dass für mich der CO2-Ausstoß in Bayern im weltweiten Maßstab unerheblich ist. Mein Klimaschutz ist, dass wir diese Technologie in die Welt exportieren, sodass dadurch die CO2-Bilanz überall in der Welt besser wird. Wir denken immer gerne in Kirchtürmen: Ja, unser Dorf ist CO2-frei. – Ich sage einmal: Was für ein Blödsinn im weltweiten Maßstab.

 

Dann durfte ich auf die ersten Fragen antworten, nachdem mir die Vorsitzende Frau Rosi Steinberger (Grüne) das Wort erteilt hatte:

Limburg:

Zunächst herzlichen Dank an Prof. Arlt. Sie haben mir die Beantwortung der Frage mit den 97 % abgenommen – volle Zustimmung.

(Zuruf)

– Das war vielleicht unbeabsichtigt, aber ich nehme das trotzdem gerne zur Kenntnis.

Wir wissen, dass die Wissenschaft keine demokratische Veranstaltung ist, denn es geht dabei um Verifizierung und Falsifizierung. Dafür genügt zur Not einer, der anderer Meinung ist, und wenn er sich durchsetzt, dann ist das eben so. Das möchte ich jetzt aber nicht weiter ausführen.

Die weitere Frage bezog sich auf die derzeitigen Waldbrände in Kalifornien und Oregon. Diese werden durch die Neigung insbesondere der Medien, aber auch der Politik gekennzeichnet, sämtliche Katastrophen – und das ist eine Katastrophe – dem Klimawandel und unterschwellig auch immer dem menschengemachten Klimawandel zuzuordnen. Sogar der Gouverneur von Kalifornien hat sich dazu „verstiegen“: Seht her, hier ist der Klimawandel, hier seht ihr ihn an den kalifornischen Waldbränden.

Was man feststellen kann ist: Niemand wird behaupten, dass eine Erhöhung der Temperatur – über die Kontinente hinweg waren das in den letzten 150 Jahren Pi mal Daumen 1,5 Grad; also so wie in Bayern – zu einer Entzündung von Holz führen kann, denn das ist schlicht unmöglich. Holz wird entzündet, wenn es brennen kann – sprich: wenn es nicht nass, sondern trocken ist –, und wenn eine Temperatur um die 300 Grad erreicht wird. Dazu braucht man einen Zünder, und das sind in erster Linie Blitze. Das kann aber auch durch Brandstiftung, Fahrlässigkeit oder was auch immer geschehen. All das ist in Kalifornien passiert.

Der entscheidende Punkt dort ist aber, dass die Brandlast massiv erhöht wurde. Seit der Besiedelung hat sich die Baumdichte um den Faktor 10 bei einer gleichzeitigen Verstärkung der Besiedelungsdichte erhöht. Seit etwa 10, 15 Jahren gibt es dort Maßnahmen, um die Brandlast zu vermindern – die Indianer haben damals kontrolliert abgebrannt, die Forstbehörden haben das ebenfalls jahrzehntelang gemacht –, die jedoch vermindert und zurückgefahren wurden, und zwar einerseits um Geld zu sparen, und andererseits, weil die grüne Ideologie gesagt hat: Lassen wir es naturbelassen usw. – In meiner Heimat Brandenburg sieht das übrigens genauso aus; da genügt ein Streichholz, um das anzuzünden.

Diese Dinge werden nun verwendet, um zu sagen: Seht, der Klimawandel schädigt uns alle. – Damit kommen wir jetzt zu dem eigentlichen Ziel, nämlich das 1,5/2- Grad-Ziel nicht zu überschreiten oder dafür zu sorgen, es nicht zu überschreiten, worauf Herr Geilhufe bereits verwiesen hat.

Mir fehlt bei den sehr klugen Anmerkungen, die hier von Ihnen zum Inhalt dieses Gesetzes gemacht wurden, ein Ansatz, wie erreicht werden soll, dass Bayern oder auch Deutschland mit seinen CO2-Minderungen zu diesem Ziel irgendetwas beitragen kann.

Rechnen wir es einmal um. Bei einer Anwendung der härtesten IPCC-Bedingungen könnte Deutschland, wenn es von heute auf morgen den CO2-Ausstoß auf null senken würde, zur allgemeinen Senkung der Temperaturerhöhung gerade einmal sechstausendstel Grad Celsius beitragen – das kann natürlich niemand messen –; andere Randbedingungen führen immerhin zu fünfhundertstel Grad. In Bayern ist das vielleicht ein Zehntel davon. Das kann es also nicht sein.

Sie haben die NDCs (Anmerkung: Nationally Determined Contributions) erwähnt. Von den hinterlegten 193 Vorschlägen sind 190 Vorschläge aus der ersten Runde von 2016. Nur drei sehr kleine Länder gingen darüber hinaus. Alle andere haben sich geduckt und gesagt: Machen wir nicht. – Die Folge ist, dass die CO2-Emissionen seit Kyoto weltweit um 50 % gestiegen sind und noch weiter steigen. Sie können es also drehen und wenden, wie Sie es wollen. Sie können Bayern auf den Kopf stellen oder verschwinden lassen, oder Sie können die Wirtschaft strangulieren – es wird daran nichts ändern.

Es bleibt daher nicht Vermeidung, sondern Anpassung als Ziel. Eine Anpassung ist auch insofern interessanter, weil das zum einen eine Fähigkeit ist, die die Menschheit von allen anderen Spezies auszeichnet. Zum anderen gibt sie uns Zeit, die Dinge dann zu machen, wenn wir sie kommen sehen. Nehmen wir die Meeresspiegelerhöhung: Wer hindert uns daran, einige 10 Milliarden Euro in die Hand zu nehmen, um zum Beispiel in Bangladesch einen Deich zu ziehen, wenn das – was übrigens nicht der Fall ist – kommen sollte?

Anpassung ist das Ziel, das wir haben sollten, um zu sagen: Wir können es nicht vermeiden. Egal, was wir tun – ob wir uns tot stellen, ob Deutschland oder Bayern klimatisch gesehen heute von der Landkarte verschwinden, ob wir die Wirtschaft in eine neue Richtung führen, die sehr, sehr unüberschaubar ist; zu Wasserstoff könnte man übrigens sehr viel sagen –, meine ich, dass Anpassung das Gebot der Stunde ist.

Ich bitte Sie, nicht dem Spruch von Mark Twain zu folgen, der sagte: Als die Reisegesellschaft ihr Ziel aus den Augen verloren hatte, verdoppelte sie ihre Geschwindigkeit. – Das ist jedoch das, was nach meinem Eindruck mit diesem Gesetz derzeit geplant ist.

Es wirkt nichts, es kommt nichts, es ist falsch. Erfreulicherweise steht Anpassung aber auch im Gesetz. Lassen Sie uns doch darauf konzentrieren.

 

Dann kam nochmals Abg. Prof. Dr. Ingo Hahn (AfD): Meine Sorge ist, dass mit diesem Klimaschutzgesetz auch etwas gegen den Umweltschutz ausgespielt wird.

Die Biodiversitätskrise wurde heute schon angesprochen, unter anderem vom BUND Naturschutz. Allerdings soll der Klimawandel auch von solchen Naturschutzorganisationen sozusagen korrigiert oder bekämpft werden, weshalb Windräder gebaut werden, obwohl wir genau wissen, dass bei dieser Energieform mehr Vögel und Fledermäuse sterben, als durch jede andere Form der Energiegewinnung in Deutschland. Meine Frage an Frau Völzow lautet: Wer sind eigentlich die Gewinner und Verlierer in der Wirtschaft, wenn wir ein solches Klimaschutzgesetz bekommen?  Zum Thema Wasserstoff – wir haben einen Energieexperten in unserer Fraktion –: Wer soll für eine solche Wasserstoffwirtschaft oder Produktion die Energie aufbrin- gen? Zudem ist das teuer.

Herr Limburg, wer sind die Gewinner und Verlierer beim Umweltschutz bei einem solchen Klimaschutzgesetz?

 

SV Michael Limburg (EIKE): Zunächst darf ich mir die Freiheit erlauben, die Frage zu beantworten, von der Sie (Anmerkung: Herr Arlt) sagten, Sie könnten es nicht. Ich verstehe das gut; das ist eine komplizierte Rechenoperation. Ich hatte es vorher kurz angesprochen: Wenn Deutschland von der Klimakarte verschwinden würde, dann würde sich das um sechstausendstel Grad und bei anderen Randbedingungen um fünfhunderstel Grad auswirken. Für Bayern wäre es noch einmal eine Zehnerpotenz weniger. Sechs Zehntausendstel zu fünf Tausendstel Grad wäre also das Ergebnis eines erfolgreichen Klimaschutzplanes, wenn er wirklich wirken würde.

Zu der Frage „Win-win-Situation“: Ich glaube, da haben wir Sie alle ein wenig missverstanden. Sie meinten sehr spezielle lokale Gegebenheiten, und da mag das so sein.

Wenn man sich jedoch das Klimaschutzpaket ansieht – das bayerische, aber auch alle anderen –, dann gibt es eindeutig nur eine Win-lose-Situation. Es gibt einige wenige Gewinner und eine große Anzahl von Verlierern.

Wer sind die Verlierer zum Beispiel beim Umweltschutz? – Ich nehme einmal die Zupflasterung der Landschaft in Deutschland mit riesigen Industrieanlagen, die dann Windkraftanlagen heißen, und von denen wir zurzeit rund 30.000 haben. Um auch nur annähernd die Stromziele der Energiewende zu erreichen, müssten wir diese Zahl auf das Vier-, Fünf-, Sechsfache erhöhen. Das heißt, wir würden die Landschaft weiter zupflastern.

Diese 200 Meter hohen Windkraftanlagen, für die 4.000 Tonnen Beton pro Fundament vergraben werden müssen, haben wir natürlich nicht nur, damit sie sich drehen und dastehen, sondern sie haben auch eine Wirkung auf die Vögel. Der Rotmilan – er ist öfters schon einmal genannt worden – und auch andere Vögel verschwinden aus diesem Land; sie werden zerschlagen, geschreddert. Auch die Fledermäuse werden geschreddert. Darüber hinaus gibt es einen großen Insektenschwund; es sind einige Millionen Tonnen, wenn nicht Milliarden, die jährlich daran glauben müssen.

Außerdem haben wir jetzt im Bund, ich glaube, zwei Millionen Photovoltaik-Anlagen, und deren Anzahl soll sehr erhöht werden. In diese Photovoltaik-Anlagen fallen viele Tiere und verbrennen dann auf diesen Anlagen, auf diesen großen Parks, wie das beschönigend heißt. – Der Umweltschaden ist also gewaltig.

Noch viel gewaltiger ist aus meiner Sicht, dass auch der Mensch ein Teil dieser Umwelt ist. Die Anrainer, die diese Windkraftanlagen oder Photovoltaik-Anlagen ertragen müssen, leiden, ihre Grundstücke verlieren an Wert usw. Die Menschen leiden also ebenso.

Worunter sie aber noch viel mehr leiden, sind die Maßnahmen der Elektromobilität. Woher soll der Strom dafür kommen? – Die Automobilindustrie hat 2,5 Milliarden Euro für die Entwicklung der Elektroautos ausgegeben, die anders sinnvoller eingesetzt gewesen wären. Wir haben die saubersten Motoren, die es auf diesem Sektor je gegeben hat. Darüber hinaus haben wir nicht einmal den Strom, um die vorhandenen Elektroautos mit Schnellladern auszurüsten, geschweige denn, dass wir diesen in Zukunft haben werden.

Wer sind die Gewinner? – Die Gewinner sind in erster Linie die Subventionsabgreifer; das ist ganz klar. Nicht, dass ich dagegen etwas hätte – wenn das Angebot vorhanden und das eine sinnvolle Sache ist, kann man das gerne nutzen. In aller Regel sind das aber auch diejenigen, die sich nicht um den Klimaschutz kümmern.

International sind da als erstes die großen Player China und Indien zu nennen. Interessanterweise sind das aber auch viele andere. Trump als Präsident hat es durch die entsprechende Gesetzgebung, aber insbesondere durch das von ihm nicht gewollte Versiegen der Kohleverstromung geschafft, dass mehr Gas verstromt wird, sodass die USA als eines der wenigen großen Länder einen sinkenden CO2-Ausstoß hat. Die EU hat das auch, aber bei allen anderen nimmt der CO2-Ausstoß zu. China macht, was es will, und es werden 1.500 Kohlekraftwerke weltweit gebaut. – Das sind die Gewinner.

Die Gewinner würden aber besser dastehen, wenn man sich an sinnvolle Ziele hielte, wie zum Beispiel den Wasserstoff als Ersatz für Brennstoffe auf fossiler Basis. Da wäre dann angesagt, Prozesswärme für die Erzeugung von Wasserstoff zu nutzen.

Wir müssen die Energien aber dazu doch haben. Elektrisch geht das nicht; wir haben diese Energien nicht. Wir könnten aber Kernkraft einsetzen, um Prozesswärme zu erzeugen. Die Generatoren der vierten Generation haben eine Prozesswärme von 600, 800 oder auch 1000 Grad[1], und das ginge wunderbar. Dann würde sich das auch rechnen. Anders gesehen rechnet es sich hingegen nicht.

Um es kurz zu machen: Es gibt eine geringe Zahl von Gewinnern bei diesem Klimaschutzpaket, die irrsinnige Summen zulasten aller anderen einstreichen. Beim Rest handelt es sich eigentlich um Verlierer.

Soweit meine Antworten auf mir gestellte Fragen.

Und nun kann niemand, auch nicht in Bayern im Bayerischen Landtag, sagen, man hätte es nicht wissen können, denn niemand hätte sie informiert oder gar gewarnt. Das geschah, sogar mehrfach, z.B. auch vom Kollegen Sebastian Lüning.

Und trotzdem wird das scheinheilig sogenannte „Klimaschutzgesetz“ kommen, die Mehrheit will es, und die Politiker werden es nutzen, um die Ihnen anvertrauten Menschen nach bestem Können zu gängeln und gleichzeitig dabei auszunehmen. Es ist nicht mal eine Frage der Zeit.

 

 

 

 

[1] Im Protokoll stehen immer noch 600.000 und 800.000 Grad. Ebenso wie CDC statt NCD´s. Aber das wurde nicht gesagt.




Flatterstromzerzeugung soll Frage der nationalen Sicherheit werden!

Und da alle mit Corona beschäftigt sind, kriegt kaum einer mit, was alles gerade beschlossen wird, um Deutschland weiterhin kaputt zu machen:

Die Bundesregierung will die Nutzung Erneuerbarer Energien zu einer Frage der nationalen Sicherheit machen. „Die Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit“, heißt es im Entwurf des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes, über den die „Welt am Sonntag“ berichtet. Aus Sicht von Experten ist die Entscheidung von enormer Tragweite.

Es handele sich um „einen energiepolitischen Wendepunkt“, sagte der Experte für Energierecht von der Kanzlei Luther, Gernot Engel, der „Welt am Sonntag“. Der Verweis auf „öffentliche Sicherheit“ dürfte im Streitfall um den Bau etwa von Windkraftanlagen andere Interessen grundsätzlich ausstechen. Bei Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Ausbau von Bioenergien, Wind- und Solarkraft könnte der Verweis auf „öffentliche Sicherheit“ Ermessensentscheidungen der Richter einschränken, fürchten Wirtschaftsvertreter laut der „Welt am Sonntag“.

Die neue Norm drohe zur Grundlage weitreichender staatlicher Eingriffe zu werden. Die Bundesregierung bestätigte der Zeitung, dass die neuen staatsrechtlichen Weihen für Öko-Energie die Durchsetzung von Bauanträgen erleichtern sollen. „Die Regelung schreibt ein übergeordnetes öffentliches Interesse an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ebenso wie ein öffentliches Sicherheitsinteresse fest“, teilte das Bundeswirtschaftsministerium auf Nachfrage der Zeitung mit.

Die Festlegung sei wichtig für Ermessens- und Abwägungsentscheidungen von öffentlichen Behörden und Institutionen.

Wenn dieses Gesetz durchkommt, und es wird durchkommen, weil es außer der AfD ja keine wirkliche Opposition mehr gibt, dann ist es um Deutschland geschehen. Dann werden Windkrafträder direkt in Siedlungen gerammt werden, das Eigentumsrecht wird ausgehebelt.

Das ist die Revolution von oben. Dass ist Energie-Faschismus. Hier muss sich Widerstand regen – und erinnert fatal an das Ermächtigungsgesetz in Zeiten von Corona! (Mit Material von dts)

Der Beitrag erschien zuerst bei Jouwatch hier

Der schwer Ökostrom-geschädigte Wattenrat Ostfriesland kommentiert diese neue hinterhältige Vorgehensweise wie folgt:

Die Branche der Erneuerbaren ist unersättlich, ideologisch gefestigt und eng mit der Politik verbunden – und vor allem sehr erfinderisch,
wenn es um die Erhaltung ihrer Pfründe geht, die von allen Stromkunden als Zwangsabgabe aus dem EEG mit einem jährlichen zweistelligen
Milliardenbetrag erhoben wird. Nun soll die Nutzung erneuerbarer Energien gar der „öffentlichen Sicherheit dienen“, heißt es im Entwurf
des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Damit wären Windparkstandorte leichter durchzusetzen. Das ist unglaublich dreist und falsch, weil
die erneuerbare Energien (Wind und Sonne) nur wetter- oder lichtabhängig funktionieren und auf eine funktionierende Regelenergie
durch Wärmekraftwerke angewiesen sind. Gerade Windkraftwerke gefährden durch die unstete Einspeisung die Versorgungssicherheit durch
instabile Stromnetze, sind also ein öffentliches Sicherheitsrisiko.