„EEG-Windräder als ÖFFENTLICHE SICHERHEIT“ – Minister Altmaiers Harakiri, ergebnisoffen betrachtet

EINLEITUNG

Wenn Gesetzentwürfe aus der deutschen Bundesregierung vorgelegt werden, dann haben daran fast immer, bereits eine Menge Personen und Institutionen mitgeschrieben, mitgewerkelt und mitgeklüngelt. Dies offen wie auch in sehr versteckten Formen. Sowas nennt man „Lobbyarbeit“ und ist allgemeinen in etwa so akzeptiert, wie die unvermeidliche jährliche Grippewelle im Winter. So wurden auch Steuergesetze, anstatt von Ministeriumsmitarbeitern, sogar bereits von Bankenvertretern mitgestaltet und ausformuliert, was z.B. bei den aktuellen Betrugs-Anklagen im Bereich „Cum Ex“, eine Menge Zündstoff in die Gerichtsverfahren bringt. Hier sollen nun aber gemäß Herrn Altmeiers Ministerwunsch zu einer Novelle des „Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ (EEG), enorm weitgehende Formulierungen eingesetzt werden, über deren Auswirkungen und Folgen, wohl auch der Herr Bundesminister für Wirtschaft, sich nicht wirklich vollständig bewußt sein dürfte. Daher soll diese Zusammenstellung das Ganze einmal so möglichst umfassend beleuchten, daß Herrr Altmaier (CDU) danach vielleicht ansatzweise versteht, daß diese Sache ihn letztendlich womöglich sogar noch den geliebten Ministerposten kosten kann.

EINLEITUNGS-LOB

Grundsätzlich muß man aber erst einmal jeden Minister und jede Ministerin loben, die sich Gedanken und Sorgen um „Öffentliches Interesse“ und erst recht gar um die „Öffentliche Sicherheit“ machen! Das ist zwar eigentlich ihre ureigene Verpflichtung durch den geleisteten Diensteid, wird aber dennoch heutzutage schon beim steuerzahlenden Normalbürger, subjektiv eher als Ausnahme empfunden. Herr Altmaier muß hier also zunächst mal gelobt werden, daß der sich demnach Gedanken um die „Öffentliche Sicherheit“ gerade zur Stromversorgung macht. Wenn die Politik nämlich darauf hinsteuern wird, daß Deutschland überregionale Dunkelflauten erhält, wird dies nicht ohne poltische Konsequenzen, Mitschuldfragen und Sündenbocksuchen ablaufen.

TEXT-ENTWURF EEG-NOVELLE – § 1

Betrachten wir nun den Text des angedachten neuen §1 des künftigen EEGs:

…»Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.«…

BETROFFENE BEREICHE – TECHNIK UND RECHTSPRECHUNG

Damit gemeinte „Anlagen“ sind demnach enorm unterschiedliche Dinge. Windkraftanlagen, Photovoltaik-Solarmodule, Wasserkraftwerke an Flüssen, Pumpspeicher- und Speicherseen mit Talsperren, Wasserstofftechnische Anlagen und übergeleitet sinngemäß auch neue Stromtrassen für die Weiterleitung. Wenn diese „Anlagen“ damit allesamt und plötzlich, auf ein Level einer „öffentlichen Sicherheit“ hochgestuft werden, dann hat dies erhebliche Auswirkungen auf Genehmigungen, Rechtsprechungen dazu und macht mit einem Schlag auch unzählige existierende Gerichtsurteile aus früheren Verfahren hinfällig. Dies hebelt damit auch gewisse höchstricherliche Urteile aus, auf die sich unzählige Verwaltungsvorgänge als Rahmenrichtlinien beziehen und legitimieren. Dies zieht sich aber derart tief in die Details, daß der Herr Minister Altmaier, gewiß nicht wußte, daß damit auch künftige Verfahren der Staatsanwaltschaften in Todesdelikten, unerwartet betroffen sein werden. Doch betrachten wir nun mal Punkt für Punkt und sichten dazu zugängliche Quellen.

NETZSTABILITÄT

Wenn völlig unterschiedliche Anlagen aus dem Bereich der „erneuerbaren Energien“ (ab hier „EE“ genannt) per §1 faktisch gleichermaßen und pauschal, zu Dingen der „öffentlichen Sicherheit“ zusammengefaßt werden, fehlt jede notwendige Differenzierung. Während etwa die deutschen Wasserkraftwerke an Flüssen, durchaus einen gewissen Anteil an der Netzstabilität haben, wird dies für die derzeit ca. 30.000 deutschen Windräder, von der Bundesnetzagentur, aktuell mit nur 1% angegeben. Die unzähligen Solardächer mit PV sogar nur zu 0%! Diese Zusammenstellung ist in den beiden Anlagen „Aussagen der BNetzA…“ und „Alwin_Burgholte_Stromversorgung…“ (Aussagen der BNetzA zur Netzstabilität Alwin_Burgholte_Stromversorgung_ heute_–_und_morgen_Fußzeilen ) zusammengefaßt. Autor ist Prof. Alwin Burgholte in Wilhelmshaven. Sollte das neue EEG also so, wie im Entwurf, Windkraftanlagen als künftige Bestandteile der „Öffentlichen Sicherheit“ einstufen, zerstört dies eine über mehr als 25 Jahre lang gewachsene Genehmigungs- und Rechtsprechungspraxis, mit einer technisch-physikalisch unhaltbaren Grundlage. Dann könnten oder müßten sogar Energieversorgungsunternehmen auch entsprechende Netzstabilitäts-Regelungen für Steinkohle- und Braunkohle-Kraftwerke, für Gaskraftwerke und womöglich sogar für Kernkraftwerke stellen und gerichtlich erstreiten.

NATURSCHUTZ- UND UMWELTSCHUTZGESETZGEBUNG ALLGEMEIN

Die vorgesehene EEG-Neuformulierung, würde mit einem Schlag sämtliche bisherigen Regelungen und Urteilsfindungen zu Naturschutz und Umweltschutz bei der Genehmigung von Windkraftanlagen, Solarmodulen und Wasserkraftanlagen aufheben. Eine rechtliche „Keule“ mit „Öffentlicher Sicherheit“ schlägt grundsätzlich immer die „nachgeordneten“ Interessen. Einzelthemen davon werden nachstehend noch genannt. Doch bereits auf allgemeiner verfassungsrechtlicher Ebene, führt so eine Gesetzgebung wie geplant, zu einer völligen und im Konkreten auch verwirrenden Umordnung von verschiedenen Rechtsgütern. Naturschutz und Umweltschutz, werden damit nämlich als „hinter der Öffentlichen Sicherheit“ zurückgestuft.

WINDKRAFT-ABSTÄNDE UND LÄRMSCHUTZ

Mit der vorgesehenen EEG-Neufassung, werden sämtliche derzeit gültigen Abstandsregelungen, zwischen Windkraftanlagen und Wohngebieten nachrangig und in neuen Genehmigungsverfahren aufhebbar. Dies gilt damit auch für die bayerische „10H-Regel“ weil die „öffentliche Sicherheit“ als höherwertig zu betrachten ist, als Lärmschutz für Bürger. Dies wäre damit künftig vergleichbar mit dem Lärm von NATO-Düsenjägern, den Anwohner von Militärflugplätzen ja auch erdulden müssen.

WINDKRAFT UND VOGELSCHUTZ, SOWIE FLEDERMAUSSCHUTZ

Die enormen Verluste an Vögeln und Fledermäusen durch Windkraftanlagen, sind seit langer Zeit bekannte Tatsachen. Manchmal wird mit bezahlten und beauftragten Studien seitens der Interessenvertreter für Windenergie versucht, diese Fakten zu relativieren. Mit einer rechtlichen Aufwertung von Windkraftanlagen durch das geplante neue EEG, als Teile der „öffentlichen Sicherheit“ wird der Vogel- und Fledermausschutz jedoch eindeutig abgewertet, wird rechtlich nachrangig und verliert damit seine bisherige Bedeutung für Genehmigungsbehörden und Gerichte. Gleichzeitig aber kollidiert diese EEG-Neufassung dann aber mit diversen bestehenden EU-Vogelschutzrichtlinien. Eine Abwägung zwischen so einem „neuen“ EEG als im „nationalen deutschen Interesse“ und EU-Vogelschutzrecht, könnte nachher jahrelange gerichtliche Verfahren, bis vor den EU-Gerichtshof bedeuten und dort für Deutschlands „nationale Interessen“ durchaus auch mit einer krachenden juristischen Niederlage enden.

WINDKRAFT UND INSEKTENSCHUTZ

Der massive Rückgang bei Zahl der Insekten, ist unbezweifelte Tatsache. Bei all den dazu bisher publizierten Ursachen, fehlen die Verluste durch Rotorschlag, durch Windkraftanlagen bei Insekten. Es besteht aus gegenteiligen Abwägungen, kein wirklich großes Interesse, diese Insektenverluste, gerade durch EEG-Anlagen, näher zu erforschen. Diese sind aber in gewaltiger Größenordnung und viel massiver, als bisher bekannt und meistens publiziert wurde. Die vorgesehene EEG-Neufassung, verschärft noch diesen Insektenrückgang. Jedes weitere Windrad trägt dazu bei. Die Maximalpläne für Windkraftausbauten in ganz Deutschland, vernichten dann damit aber eine immens große Insektenpopulation.

WINKRAFTANLAGEN UND EISWURF SOWIE HAVARIEN

Bereits seit 2002 waren umfangreiche und privat initiierte Sammlungen von normalen Medienberichten ansehbar, daß Bruchstücke von havarierten Windrädern, vor allem von Rotorteilen, erfolgt sind. Zusätzlich ist ein „Eiswurf“ im Winter immer möglich. Dies trotz technischer Maßnahmen wie Rotorblattbeheizung oder Unwucht-Notabschaltungen. Auch havarierende Gondelteile wurden schon registriert. Dabei kam es besonders bei Eiswürfen, auch schon zu Einschlägen in bis zu 700m-Entfernung zum eigentlichen Windrad-Standort. Dies ergab vielfältige Gefahren für Leib und Leben von Menschen, die im Folgeteil näher beschrieben werden und bisher glücklicherweise, auch wegen der zuletzt meist milderen Winter, noch nicht so massiv gefährlich ins Bewußtsein rückten. Die geplanten EEG-Neufassung relativiert dabei die Abwägung der diversen Rechtsgüter, zugunsten einer Art „Duldung“ solcher Gefahren.

WINDKRAFTANLAGEN UND GESUNDHEITSSCHÄDEN & TÖTUNG & STAATSANWÄLTE

Bis zur Texterstellung dieser Zeilen, hat es offenbar bisher noch keinen Schwerverletzten oder gar Getöteten, durch havarierte Windradteile oder Einwürfe dieser Art gegeben. Doch mit zunehmender Menge an Windrädern und deren Konzentration etwa auch an Autobahnen, nimmt diese Gefahr von Jahr zu Jahr zu. Sobald aber ein „Schaden“ als Verletzung oder Tötung von Menschen passiert, muß die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft ein „Verfahren gegen Unbekannt“ einleiten und dies Klären. Wenn also etwas auf der Autobahn A3 am Elzer Berg, zwischen Frankfurt und Köln, ein Eisbrocken von einem dortigen Windrad, auf der ziemlich nahen Autobahn ein Auto trifft und Menschen sterben, wer ist dann als „schuldig“ oder „mitschuldig“ anzusehen? Mußte bereits die jeweilige Genehmigungsbehörde dies ausreichend beachten oder war das dann einfach „hinzunehmen“ als allgemeines bürgerliches Lebensrisiko? Auch jetzt, vor einer EEG-Neuregelung, ist die Thematik sehr heikel und kritisch, nicht nur für die dann zufällig regional für den Unfallort zuständigen Staatsanwälte und Gerichte. Sollte die geplante EE-Novelle aber die „Verursacher“ solcher Tötungen durch Eis- und Teilewurf, dann auch noch als im „nationalen Interesse“ aufwerten, würde die ohnehin schon sehr schwierige und komplexe Rechtslage, noch unübersichtlicher werden und dann garantiert bis auf ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts hinlaufen müssen.

WINDRADBRÄNDE UND HOCHGIFTIGE FASERN

Mindestens 30 Windradbrände, sind seit 2002 herum inzwischen passiert. Keine Feuerwehr kann  Brände in solchen Höhen löschen, was damit nur „kontrolliertes abbrennenlassen“ übrig läßt. Dies wird noch zu etlichen Waldbränden führen. Relativ neu dazu kommen auch Erkenntnisse, daß bei solchen Windradbränden, besonders aus den verbrannten Rotoren und deren Epoxidharzen, eine Unmenge giftiger, gefährlicher und krebserregender „böse Fasern“ auf die Umgebung gelangen. Dieselben giftigen Fasern etwa durch einen Düsenjägerabsturz verursacht, werden dann mit großflächigem Bodenabtrag akkurat abgetragen und auf Giftmülldeponien entsorgt. Passiert diese Fasernverseuchung aber durch einen Windradbrand, wie z.B. am 15.2.2020 in Körle/Nordhessen, dann passiert dort darin offenbar gar nichts. Dann wird direkt auf den Flächen um die Brandstelle, sogar Getreide und Raps angebaut und die Früchte nach der Ernte, wohl ganz normal und unerfaßt wie auch nicht irgendwie untersucht, im Handel verkauft. Sowohl die Gemeinde Körle selbst, als auch der betroffene Landkreis Schwalm-Eder, haben auf erfolgte Meldungen zu einer Vergiftungsgefahr, noch rechtzeitig vor der Aberntung, offenbar NICHTS getan und gar nicht einmal reagiert. Das parallel ebenfalls informierte Bundesumweltamt, erklärte sich für sowas als „nicht zuständig“ und so dürften vergiftete gefährliche Getreide- und Rapsmargen aus dem Brandbereich Körle, ganz normal in den üblichen Handelsumlauf gekommen sein. Mit der geplanten EEG-Neufassung verbessert sich vermutlich das staatliche Ignorieren aber womöglich auch Geheimhalten können, solcher Vorgänge und Vergiftungen, weil in „nationalem Interesse“ anzusehen.

WINDKRAFTANLAGEN UND INFRASCHALL – UNIKLINIK MAINZ

Weltweit wurden diverse Forschungen zu Infraschall bei Windrädern getätigt und ausgewertet. Eine davon ist von der Uniklinik Mainz:

https://mainzund.de/mainzer-studie-infraschall-von-windraedern-kann-die-herzleistung-des-menschen-deutlich-schaedigen/

Doch wenn die Verursacher künftig wegen „nationaler Sicherheit“ quasi faktisch unverzichtbar werden, verlieren solche Bedenken und Probleme natürlich an Bedeutung und werden im Sinne einer dann „erwartbaren Duldung“ auch relativiert. Darin sehr forsche Windenergie-Befürworter könnten dann „plausible“ Argumente vorbringen, daß man eine eventuelle Gefährdung durch den Infraschall von Windrädern, in etwa sinngemäß dann genauso ertragen müsse für das Sicherheitsinteresse der BRD, wie die Gefahr eines eventuellen militärischen Düsenjägerabsturzes auf das eigene Haus.

WINDKRAFTANLAGEN & DREHFUNKFEUER & FLUGSICHERHEIT

Erst kürzlich wurde bekannt, daß das Bundesamt für Flugsicherung seinen Widerstand gegen einen Windpark in Ascheberg (Münsterland) aufgegeben habe, wegen der vorherigen Bedenken zum Drehfunkfeuer Albersloh. Man kann davon ausgehen, daß das betreffende Bundesamt intern schwer unter Druck gesetzt wurde, damit dessen Beurteilung ja keinen Windpark verhindern sollte. Etwas Ähnliches fand auch in Hessen statt, wo das Drehfunkfeuer Hünstetten-Limbach, auch die Planungen eines Windparks in Hünfelden (Landkreis Limburg-Weilburg)  lange behindert hatten. Irgendwann aber gaben die Flugsicherungsbehörden in diesen beiden Fällen nach und ermöglichten damit den jeweiligen Windparkbau. Sollte es eines Tages allerdings zu einem Flugunfall kommen und eine Mitursache in der Funkfeuer-Einschränkung nicht ausgeschlossen werden, kann das dann zu erheblichen rechtlichen Folgen und sogar staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen führen. Eine „Aufwertung“ dieser Windparks als im Interesse „nationaler Sicherheit“ in der EEG-Novelle, könnte dagegen die „nationale“ Duldungsposition solcher Windparks verstärken. Im Falle von Hünstetten kann allerdings auch der US-Militärflugplatz Wiesbaden-Erbenheim betroffen sein. Sollte dann also infolge deutscher Windparkinteressen, etwa ein US-Hubschrauber abstürzen, dann wären übergeordnete US- und NATO-Interessen nicht genügend beachtet worden und ein vielseitiges politisches wie auch militärisches Fiasko für die BRD erwartbar.

WINDKRAFTANLAGEN & TYPGENEHMIGUNGEN LÄRMMINDERUNG

Ganz neue Windkraftanlagentypen, werden bereits als ganzer Windpark mit mehreren Windrädern genehmigt, noch bevor überhaupt ein erster Prototyp davon gebaut und konkret lärmtechnisch gemessen wurde. Ausgehend von ersten Windradtypen, wurde dies faktisch bis heute, über 30 Jahre hinweg so gehandhabt. Inzwischen sind die Kenntnisse weitergekommen, aber es sind immer noch erhebliche Unsicherheiten und kaum erklärliche Abweichungen bei WKA-Lärmwerten möglich. Daß diverse Gerichte da zeitweilige Anlagen-Abschaltungen verfügten, ist Tatsache. Gerade in der Anfangszeit des Windkraftbooms, wurden öfters mal Berichte bekannt, daß bei vorher angekündigten „Lärmmessungen“ von Windrädern, vorher und nachher angeblich Mitarbeiter der Hersteller in der Gondel tätig gewesen waren und nur für eine begrenzte Zeit dieser Lärmmessungen, auch gewisse „lärmmindernden Maßnahmen“ vollzogen hatten. Dabei manchmal behauptete, ganz simple lärmmindernden Maßnahmen, wie etwa das zeitweilige Verstopfen von Luftöffnungen mit Decken und Füllstoffen, dürften aber nirgends konkret belegt sein, weil dies relativ schnell zu Gondelbränden geführt haben müßte. Für die vorgesehene Novellierung des EEG, werden aber sämtliche Einschränkungen des Windkraftbetriebs wegen Lärmüberschreitungen und damit auch faktisch sämtliche Gerichtsverfügungen zu Betriebseinschränkungen wegen Lärmwertüberschreitungen, aufgrund „nationaler Sicherheit“ und dessen „höherem Rechtsgut“ als hinfällig erwartbar. Künftige neuen Gerichtsklagen wegen Windräderlärmüberschreitungen, hätten damit keine Chancen mehr.

WINDPARK-KONKURSE & BÜRGERWINDFONDS

Daß Windparks trotz theoretisch idealer Standortbedingungen, dennoch wirtschaftlich konkurs gehen können, ist seit dem Beispiel des Windparks „Himmelreich“ 2002, im nordbayerischen Frankenwald, auf 600m Höhe, eigentlich als Allgemeinwissen erwartbar. Mit etwas Recherche, findet man im Netz leicht bis zu 50 deutsche Windpark-Konkurse. Um diese Konkurse zu „sozialisieren“ und sich voll auf die noch wirklich gewinnmäßig lukrativen Teile von Windparks konzentrieren zu können, nämlich Planung & Bau, kommt es überall in Deutschland zu „Bürgerwindparks, Bürgerbeteiligungen“ und mehr dieser Art. Der dabei mehr oder weniger mitspielende Gedanke, an irgendeiner Form von „Weltrettung“ beteiligt zu sein und diese sogar noch mit relativ viel Geldgewinn im Vergleich zu den Nullzinsen bei Banken, versüßt zu bekommen, ist einfach zu verlockend. Doch ist nicht erwartbar, daß diese ständigen Konkurse von Windparks künftig abnehmen, bei ja immer größeren und teureren Projekten. Hier wird es dann eine große Rolle spielen, ob Windparks später „im nationalen Interesse“ auch per dann wohl dringend erwarteten Steuergeldern vor selbstverschuldeten Konkursen gerettet werden sollen oder ob dies wie bisher ein rein privates Geschäftsrisiko bleibt.

WINDPARK-KRIMINELLE AKTIVITÄTEN

Im Bereich Windenergie/Windparks, hat es im Laufe der Jahre, diverse kriminelle Aktivitäten und auch Gerichtsverfahren gegeben. Als Beispiel sei hier nur einmal die Firma PROVENTO (Koblenz und Kaisersesch) und der sich daraus ergebende Gerichts-Prozeß gegen diverse damals beteiligte Personen wie z.B. Frau Agnes Hennen (nur als Namensbeispiel), damals vor dem Landgericht Koblenz erwähnt, in das auch damalige Teile vom BUND und gewissen Gutachten, involviert waren. Einst verurteilte frühere Täter, sind heute nach Ende ihrer Strafe, längst wieder voll wie auch völlig legal in der Windenergie-Branche aktiv und generieren unverändert mit an neuen Windparks. Ein UNVOLLSTÄNDIGE Sammlung an „Ereignissen mit diversen kriminellen Energien“ in diesem Bereich, findet man unter diesem Link:

http://www.igsz.eu/WEK/WK1.htm

Eine Aufwertung der Windenergie durch das geplante neue EEG, zur „nationalen Sicherheit“ wird erwartbar noch mehr kriminelle Interessenten anlocken, damit Geschäfte zu machen versuchen.

WINDPARK-RÜCKBAUKOSTEN BEI NATIONALER SICHERHEIT

Bei der Genehmigung von Windparks werden bereits für nach der Nutzungszeit, geschätzte Rückbaukosten festgelegt und eine finanzielle Rücklage dafür, als Teil der Genehmigung bestimmt. Allerdings zeigt die Praxis, daß nachher das verfügbare Geld dafür gar nicht reicht, um etwa gemäß der Genehmigung, tatsächlich den gesamten Stahlbetonsockel von Windrädern wieder aus dem Boden zu holen und so werden sich Fälle wie bereits in Ostfriesland mehren, wo man beim Rückbau nur eine oberste Betonschicht abgetragen und mit Erde verfüllt hat, jedoch der Großteil dieser betreffenden Stahlbetonsockel abgebauter Windräder, nachher behördlich geduldet einfach im Boden verblieben ist. Mit der geplanten EEG-Novelle erhöht sich die Chance für Windparkbetreiber, daß solche „Duldungen“ künftig noch zunehmen könnten oder gar spätere Rückbauten dann wegen der „nationalen Sicherheit“ sogar stärker auf Staatskosten per Steuergeldern erfolgen könnten.

WINDENERGIE UND VERÄNDERUNGEN BEIM REGIONALEN WETTER/KLIMA

Physikalisch ist es unvermeidlich, daß Entnahmen und Veränderungen an Energie aus der Natur, nicht spurlos und folgenlos ablaufen kann. So führen auch in Deutschland über 30000 Windräder, bereits zu Veränderungen bei den Luftströmungen und zu verringerten Windgeschwindigkeiten. Das hat dann allerdings zwingend auch Folgen für das lokale bzw. regionale Wettergeschehen und damit auch dem regionalen Klima als Zusammenfassung davon. Dies ist bislang aber kaum näher erforscht worden und es besteht derzeit kein großer politischer Wille, dies bald zu ändern. Nur eher einzelne Untersuchungen ergaben Zusammenhänge wie eine Verstärkung von punktuellem Starkregen einerseits und mehr lokaler Bodendürre, durch verändertes Abregnen andererseits, dadurch beeinflußt werden. Dabei werden also als „negativ“ empfundene Änderungen, die man öfters dem „Klimawandel“ zuschreibt oder diesem zumindest eine Art „Mitschuld“ dafür gibt, damit noch verstärkt. Wenn also hier Maßnahmen, die dem „Klimaschutz“ dienen sollen, wie der massierte Bau von Windrädern, dann aber tatsächlich auch ungewollt dazu Starkregen und Dürren verstärken können, muß dies auch bei der EEG-Novellierung zumindest berücksichtigt und noch näher erforscht werden. Man kann sich dabei nicht einfach erwünschte „Vorteile“ schönreden aber Nachteile davon einfach ignorieren und totschweigen.

CADMIUM IN PHOTOVOLTAIK

Eine unbekannte Anzahl an Solarmodulen auf deutschen Dächern, enthält das hochgiftige Cadmium. Bestimmte dünnschichtige TFT-Module , wurden zur Effizienzsteigerung, quasi mit Cadmium versetzt und sind damit bereits faktisch existenter künftiger Giftmüll auf Solar-Dächern, in unbekannter Mengengröße, der nach der Nutzungszeit eigentlich in besonderen Giftmülldeponien entsorgt werden müßte. Faktisch wird sowas aber wohl nicht passieren, weil viele Besitzer solcher cadmiumhaltigen Module, davon gar nichts wissen oder nichts wissen können. So wird dies dann wohl wie ganz normaler ungiftiger Solarglasabfall behandelt werden und mancherorts dann erfolgende Vergiftungen deswegen, werden darin nur rätselhaft und ungeklärt bleiben. Für die genehmigungsrechtliche und auch strafrechtliche Bewertung dieser Materie, wird aber so eine geplante Aufwertung im §1 des EEG, auch darin zur Kollision unterschiedlicher Rechtsgüter sorgen. Ein per Gesetz ja dann pauschal der „öffentlichen Sicherheit“ dienendes PV-Modul, kann damit nicht mehr einfach so als „Gift“ und „Giftmüll“ deklariert und bestraft werden. Importeure und Geschäftemacher, die damit bisher unzulässig und faktisch illegales Geld verdienten, könnten dann bei Gerichtsverfahren mit dem Argument, daß sie ja nur zur „öffentlichen Sicherheit“ beigetragen hätten, mit entsprechender Chuzpe und guten Anwälten, dann sogar Straffreiheit für sich fordern.

WASSERKRAFTANLAGEN VERSUS EU-GEWÄSSERSCHUTZ

Die vorgesehene Novellierung des EEG, verstößt so auch massiv gegen die EU-WRRL. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) wurde von der EU im Jahre 2000 den Mitgliedsstaaten vorgegeben. Im Jahre 2002 hat der Deutsche Bundestag die EU-Wasserrahmenrichtlinie ratifiziert und damit in Deutsches Recht übernommen.

Im Wesentlichen wird darin in 3 Stufen gefordert:

  1. Stufe bis 22.12.2015: Alle Gewässer müssen in einen guten Zustand versetzt werden: a) Gute Struktur,
  2. b) Gute Wasserqualität,
  3. c) Durchgängigkeit (auf- und abwärts gerichtet – d.h. alle Wasserlebewesen – im wesentlichen Fische, müssen in den Gewässern gefahrlos auf- und abwärts schwimmen können, damit die Arterhaltung gewährleistet ist bzw. sich auch verschollene Arten wieder dauerhaft ansiedeln können.

Alles was bis 2015 nicht umgesetzt werden konnte, weil z.B. rechtliche Probleme nicht geklärt werden konnten oder ähnliche bis dahin unabänderliche Probleme im Weg lagen, müssen dann bis spätestens 2021 nachgeholt werden. Was bis dann noch nicht aus bis dahin ungeklärten triftigen Gründen umgesetzt werden konnte, ist dann noch in einer letztlichen Frist bis 2027 umzusetzen. Bei Verschulden der Termine sollen Strafen erfolgen: 100.000 € pro Tag und je nach Schwere bis zu 800 000 € pro Tag! Falls die EEG-Novelle mit dem vorgesehenen Text also gedenkt, diese EU-Richtlinien auszuhebeln, um damit etwa leichter EEG-Wasserkraftanlagen an Fließgewässern bauen zu können, oder auch Talsperren oder gar Pumpspeicher-Wasserkraftwerke, kollidiert dies massiv und teuer mit EU-Recht.

WASSERKRAFT UND NICHTANWENDUNG DER TIERSCHUTZGESETZE

In allen Genehmigungsverfahren oder dem Betrieb von Wasserkraftanlagen wird die Deutsche Tierschutzgesetzgebung (Art. 20a GG; BTierSchG; Länderfischereigesetze (z.B. Hessen: § 35 HFischG) oder Rheinland-Pfalz § 44 LFischG nicht beachtet (In allen Fischereigesetzen der anderen B.-Länder ist der Wortlaut gleich – alle formulieren Individualschutz!) – außer in Bayern ist etwas anders. Es wird lediglich ein „dubioser § 35 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)  angewendet mit Wortlaut:

Der § 35 WHG (1) Die Nutzung von Wasserkraft darf nur zugelassen werden, wenn auch geeignete Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulation ergriffen werden.“ (Schutz der Fischpopulation bedeutet: Da Fisch bei der Laichabgabe sehr viele Eier ablegen, können nur wenige Fischpaare jeder Art (außer Wanderfisch z.B. Lachs, Meerforelle, Aal) in einer Stauhaltung zwischen 2 Wehren, die jeweilige Population sichern. Das bedeute dann tatsächlich, dass die Masse der jeweiligen Fische wohl legal in der folgenden Wasserkraftanlage getötet werden dürfen! Eine wegen der Nichtanwendung der Tierschutzgesetze beim Bau und Genehmigungsverfahren sowie beim Betrieb von Wasserkraftanlagen in den Bundestag eingebrachte Petition (Pet 2-18-18-277-031311), erbrachte 2017 folgendes Ergebnis:

„Nach dem Dafürhalten des Petitionsausschuss besteht in dieser Angelegenheit kein regulatorisches sondern ein Vollzugsdefizit der bereits bestehenden gesetzlichen Vorgaben. Vor diesem Hinergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition  der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit – als Material zu überweisen, soweit diese auf einen verbesserten Vollzug der bestehenden gesetzlichen Regelungen hinwirken kann, und das Petitionsverfahren abzuschließen.“

Heute, Ende 2020, ist noch nichts geschehen. Das BMU, Frau Ministerin Svenja Schulze und das BML, Frau Ministerin Julia Klöckner, haben sich  – trotz Nachfrage-  zu dem Thema bisher nicht  geäußert. Dieser § 35 WHG, der bei der Novellierung des WHG 2010 wohl von findigen Juristen formuliert wurde, hat sicher keinen Bestand, da auch lt. Petition bei Wasserkraftanlagen die Tierschutzgesetzte gelten („Vollzugsdefizit“)  Hier könnte das Problem entstehen, dass alle Wasserkraftanlagen wegen des vorliegenden Vollzugsdefizites bei einem der nächsten Gerichtsverfahren alle Wasserkraftanlagen stillgelegt werden müssen! Da ist auch wichtig, ob die EEG-Novelle dann versucht, auch solche Wasserktaftanlagen, künftig als Teil der „nationalen Sicherheit“ aufwerten zu lassen.

BIOGAS-ANLAGEN

Zur EEG-Stromerzeugung gehören ja auch Biogas-Anlasgen, die faktisch nichts anderes als kleine Chemiefabriken sind. Abgesehen von eher bekannten Gefährdungen, die von solchen Anlagen für Menschen ausgehen können, gibt es zudem ja auch noch Unfälle mit Gewässerverseuchung durch Gülleauslauf, wie das schon in diversen Regionen so passiert ist. So auch im Landkreis Limburg-Weilburg (Hessen), über einen Bachzufluß in die Weil und von da aus in die Lahn. Die EEG-Novelle darf auf keinen Fall, die existierenden bau- und genehmigungsrechtlichen Hürden für Biogasanlagen verringern oder gar teilweise aufheben.

ANLAGEN FÜR „GRÜNEN“ WASSERSTOFF

Jede Art von Wasserstoffgewinnung und -tanklagerung, erzeugt eine gewisse Gefährdungssteigerung für ihre Umgebung. Dies darf dann aber nicht über das EEG-Novelle, zu einer Vernachlässigung der höchstmöglichen Sicherheitsstufen führen. In der Bevölkerung ist fast unbekannt, daß Wasserstoff, wegen seiner Molekülstruktur, etwa aus normalen Stahltanks austreten kann und damit Gefährdungen bis zur Explosionsgefahr vorkommen können. Des Weiteren ist kaum irgendwo Bewußtsein dazu vorhanden, wie Wasserstoff-Infrastruktur, sowohl gegen Unfälle wie auch gegen gezielte Anschläge (Terrorismus, Hacker), besonders gefährdet ist. In der geplanten EEG-Novelle darf nichts enthalten sein, was hierzu Schutzmaßnahmen, Sicherheiten und auch existierende Genehmigungshemmnisse, für neue H-Anlagen aufhebt oder abschwächt.

EEG-NOVELLE UND STROMPREISSTEIGUNG

Die vorgesehene EEG-Neufassung, wird in der realen Praxis, das weitere Ansteigen der deutschen Strompreise, noch beschleunigen. Gegenteilige Behauptungen dazu, bleiben so wirkungslos wie alle Bisherigen. Nur mit massiven und jährlich steigenden Geldzahlungen aus Steuermitteln, in die anteiligen jeweiligen regionalen und nationalen Strom-Kostenberechnungen, sind diese Strompreis-Anstiege bisher noch etwas begrenzt worden. Der deutsche SPITZENSTAND bei den teuersten Strompreisen weltweit, wird durch das geplante neue EEG nicht gefährdet, sondern eher noch zementiert. Energieintensive Unternehmen, werden wirtschaftlich gezwungen, ihre Produktion aus Deutschland ins strompreisgünstigere Ausland zu verlagern, um auf dem globalen Weltmarkt bestehen zu können. Die Zahl von derzeit ca. 300 000 deutschen Haushalten im Jahr, die wegen Zahlungsunfähigkeit zwangsweise Stromsperren erhalten, wird noch ansteigen.

STROMTRASSEN

Wenn die diversen Anlagen zur „EEG-Stromerzeugung“ als im nationalen Interesse und Sicherheit aufgewertet werden sollen, muß dies natürlich entsprechend auch für ihre „Erzeugnisse“ gehen, also den sogenannten „Öko-Strom“ und dessen Weitertransport. Strom zu erzeugen ohne ihn weitertransportieren zu können, macht ja keinen Sinn. Wenn also die „EEG-Erzeugungsanlagen“ derart wichtig hochgestuft werden, dann ist auch dasselbe mit der Weitertransport-Infrastruktur, eine logische Folge. Die vorgesehene neue EEG-Fassung, erleichtert und beschleunigt so also auch JEDEN Neubau oder Ausbau von Stromleitungen und relativiert dafür bestehende Gesetze und Regelungen zu Naturschutz- und Umweltschutz.

SCHLUSSTEIL

Diese Zusammenstellung wurde von keiner Person oder Institution bestellt oder bezahlt. Sie ist ein rein privat-persönliches Werk, aus den eigenen Erfahrungen der Praxis des Autors in den letzten 20 Jahren und soll nur als Übersicht dienen. Zu jedem einzelnen Punkt, ist eine eigene Recherche mit Quellen im Netz, für die Leser möglich. Irgendeine Garantie oder gar Haftung für den Inhalt dieser Zusammenstellung, wird nicht gewährt oder gegeben. So wie sämtliche juristischen Kommentierungen, etwa von C.H.Beck zum BGB, sind auch diese Kommentare und Schlüsse hier, lediglich als eine subjektive Autoren-Meinung anzusehen, die sich aber um möglichst neutrale Betrachtung bemüht. Völlig unabhängig von parteipolitischen oder sonstigen Interessen. Irrtümer sind also möglich und der Text dieser Stellungnahme, wird auch in der Zukunft immer wieder einmal aktualisiert. Dies wird aber am jeweils angegeben Datum zum Textbeginn erkennbar. Der Textinhalt bewegt sich im Rahmen allgemeiner individueller Meinungsfreiheit. Sollte irgendein Eintrag hier fehlerhaft sein oder ein Irrtum, genügt eine direkte Information an den Autor, zur Nachprüfung und auch Korrektur bzw. Löschung bei begründeter Notwendigkeit. Irgendeine anwaltliche Tätigkeit dazu, wird aber in keinem Falle notwendig und auch nicht honoriert.

 




Rafael Grossi (IAEA): Klimaziele ohne Atomkraft nicht erreichbar

Ein Drittel der »sauberen« Energie (Grossi) weltweit stammt aus nuklearen Quellen, die eine stabile Stromversorgung böten im Gegensatz zu Strom aus Sonne, Wind und Wasser, die nur stark schwankende Energien liefern.

»Atomkraft ist Teil der Lösung.« Das sagt Rafael Grossi, Chef der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) in Wien. Praktisch ausgeschlossen sei das Erreichen der globalen Klimaziele ohne Atomkraft: »Jeder Weg zur Erreichung der im Pariser Abkommen festgelegten 2-Grad-Schwelle ist ohne Atomkraft nahezu unmöglich, wenn nicht unmöglich.«

Grossi nimmt am Weltgesundheitsgipfel 2020, der bis Dienstag in Berlin stattfindet, teil und wollte vor seiner Fahrt noch einmal deutlich machen, wie allein Deutschland mit seiner Politik des Atomstopps weltweit steht.

Der deutsche Atomausstieg sei in Konsequenz und Tempo weltweit praktisch einzigartig und ein Sonderweg. In einem Gespräch mit der Deutschen Presseagentur (dpa) in Wien betonte er, dass der Ausstieg aus der Kernenergie zwar politisch legitim sei, den Deutschland beschlossen habe. Jedoch sei er nicht mit Verweis auf das Klima und das Pariser Zwei-Grad-Ziel wissenschaftlich begründbar: »Die wissenschaftliche Tatsache ist, dass Atomkraftwerke einen extrem geringen Kohlendioxid-Ausstoß verursachen.«

Der Argentinier Grossi ist seit knapp einem Jahr im Amt des Generaldirektors der 1957 gegründeten wissenschaftlich-technischen Organisation zur Förderung der Kernenergie für Frieden, Gesundheit und Wohlstand. Die hat die Aufgabe, weltweit die zivilen Atomprogramme zu überwachen und zu kontrollieren, wie weit der Iran den Atomdeal einhält. Er bekräftigte bereits bei seinem Amtsantritt, wie entscheidend die Nutzung der Kernenergie sei. Weltweit sind laut IAEA 440 Kernkraftwerke in Betrieb und mehr als 50 weitere werden gerade gebaut – die meisten davon in Asien, den USA und Südamerika. Ein Drittel der »sauberen« Energie (Grossi) stammt aus nuklearen Quellen, die eine stabile Stromversorgung böten im Gegensatz zu Strom aus Sonne, Wind und Wasser, die nur stark schwankende Energien liefern.

Grossi verweist regelmäßig auf den weltweiten Ausbau der Atomkraft. Kein Land der Welt folgt Deutschland auf seinem Weg, radikal seine sichere Energieversorgung zu zerstören, Kraftwerke zu kappen und Atomkraftwerke in die Luft zu sprengen. Die 30.000 Windräder in der Landschaft liefern bei Flaute keinen Strom. Da hilft auch keine Verdoppelung der Anzahl.

Ungewöhnlich ist auch die Hoffnung eines Noch-Industrielandes, dass in sonnen- und windarmen Zeiten die Nachbarländer über genügend Strom verfügen, den sie nach Deutschland liefern könnten.

Gefordert ist die IAEA gerade in der Frage, wohin mit den Abwässern des bei einem Tsunami zerstörten Kernkraftwerks Fukushima Daiichi. Dort lagern in rund 1.000 Tanks mehr als 1,23 Millionen Tonnen Abwässer, die für die Kühlung der immer noch Wärme abgebenden Reaktoren benutzt wurden. Betreiber Tepco schätzt, dass spätestens in zwei Jahren der Platz für neue Tanks ausgeht. Seit längerem wird in Japan diskutiert, was mit den kontaminierten Wassermassen geschehen soll: in den Pazifischen Ozean einzuleiten oder neue Lager zu bauen.

Ein IAEA-Expertengremium hatte am Anfang dieses Jahres eine Einleitung der Fukushima-Abwässer ins Meer als weitgehend unbedenklich eingestuft. Das Wasser aus dem Reaktor durchläuft bereits aufwändige Filterstufen, in denen hochradioaktive Isotope zurückgehalten werden. Übrig bleiben Abwässer mit geringeren radioaktiven Inhalten. Mit entsprechenden Sicherheitsstandards, mit regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen und einem umfangreichen Monitoring-Programm sei das laut IAEA unproblematisch. Das kontaminierte Wasser würde sich sehr schnell in den gewaltigen Wassermengen des Pazifiks, die von Natur aus bereits beträchtliche Radioaktivitätsmengen enthalten, verdünnen und kein Risiko für die Umwelt darstellen.

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Neuerscheinung: Klimadiktatur: Fakten-Prognosen-Meinungen

Die hat man mit der angeblichen Klimakatastrophe durch Kohlendioxid gefunden. Denn Kohlendioxid ist in unserer modernen Welt unvermeidlich. Es ist auch der Grundbaustein der Photosynthese, also der Pflanzen, wir Menschen atmen es aus – und bei allen Prozessen entsteht es.
Egal was wir machen, was wir essen oder trinken, ob wir Maschinen herstellen, sie bedienen, Auto fahren, fernsehen oder Getränke kühlen. Es hat irgendwie immer mit Kohlendioxid zu tun.
Wer das kontrolliert, der beherrscht die Welt. Mit gezielter Propaganda versucht man eine Weltregierung zu schaffen, unglaublich viel Geld zu machen, die Bürger mehr und mehr zu überwachen, zu gewünschtem Verhalten zu erziehen und gleichzeitig die armen Länder weiterhin arm zu halten, deren Märkte zu bedienen und deren Rohstoffe billig zu sichern.
Die »große Transformation« führt uns mittels der CO2 – Klimareligion geradewegs in eine Diktatur, in der Nationen nicht mehr existieren und Menschen gleichgeschaltet werden und sich dem Kollektiv unterordnen müssen.
Das Inhaltsverzeichnis verspricht einen spannenden Text:
Einleitung
Wissenschaftliche Grundlagen
Die Beweise des IPCC
Ist die Temperaturerhöhung menschgemacht?
Manipulierte Meinungsbildung
Indoktrination der Kinder
Felix und Greta-Kinder wissen es besser
Umgang mit Andersdenkenden
Durch Angst zur Diktatur
Arme sollen arm bleiben
Bevölkerungskontrolle
Kontrolle
Klimadiktatur
Klimareligion
IPCC,WWF und Greenpeace–Dreifaltigkeit der Klimareligion
GlobaleAbkühlung
Schlussbemerkung
  • ISBN-10 : 3887932838
  • ISBN-13 : 978-3887932831
  • Herausgeber : Idea; 1. Auflage (5. Oktober 2020)
  • Broschiert : 398 Seiten
  • Sprache: : Deutsch



„Wir haben heute das optimale, d.h. das bestmögliche Klima, das auf unserem Planeten möglich ist“.

Heute liegen wir bei 14,5°C, d.h. beim optimalen Mittelwert. Keine Spur von Klimakrise oder gar „Katastrophe“, wie uns interessierte Kreise (und Kinder) einzureden versuchen.

Leider ist die Klima-Historie der Erde bei den Menschen praktisch unbekannt und erlaubt es so, Klima-Scharlatanen beliebige Unheil-Phantasien zu verbreiten. Keine der diversen negativen Klima-Ankündigungen in den letzten 50 Jahren sind eingetreten, sondern haben sich stets als falsch erwiesen (so z.B. das regelmäßig  angekündigte Verschwinden der arktischen Eisfläche).

So sah die Klima-Entwicklung der Erde aus (Quelle: Wikipedia)

Seit 10 000 Jahren schwankt die Globaltemperatur regelmäßig um +/- 1°C mit einem natürlichen Zyklus von ca. 1000 Jahren unverändert und ohne Effekt durch das gestiegene CO2-Niveau. Dieses stieg von 260 ppm vor 8 000 Jahren auf heute 415 ppm, was nach der IPCC-Hypothese einen Temperaturanstieg von ca. +2°C hätte verursachen sollen. Tatsächlich ist die Globaltemperatur in den letzten 8 000 Jahren aber um 0,7°C zurückgegangen (Einfluss der abnehmenden Erdachsen-Neigung).

Diese Tatsache alleine lässt die IPCC-Hypothese über einen CO2-Einfluss auf das Klima mehr als zweifelhaft erscheinen, ein angeblicher Effekt, der immer noch nicht durch irgendwelche Klimafakten nachgewiesen werden konnte. Der IPCC-Bericht spricht als Begründung von „confidence“, d.h. Glauben. Aber das ist nicht Wissenschaft, sondern Religion.

Tatsächlich ist es so, dass viele Menschen (und hier auch speziell Journalisten) von den Klimafakten nichts wissen wollen weil sie ihrem Glauben und Ängsten widersprechen.




Klimafaktenverschweiger im Deutschlandfunk: Der „Zweifler“ bleibt

Unter dem Titel „Klimafaktenleugner: Der Zweifler bleibt“ setzten sich Sophie Stigler und Volker Mrasek im Deutschlandfunk (DLF) am 11.10.2020 zur besten Sendezeit mit dem neuen Buch von Fritz Vahrenholt und Sebastian Lüning auseinander, aber auch mit EIKE und mit der Bundestagsanhörung von Horst-Joachim Lüdecke. Die Klimarealisten sind also offenbar nicht mehr zu ignorieren. Nur leider zieht sich die Reportage in weiten Teilen auf folgendes Muster zurück: Anstelle sich mit Sachargumente der klimarealistischen Fachwissenschaftler auseinanderzusetzen, diskreditiert sie deren wissenschaftliche Reputation, so dass nur obskure „Zweifler“, nicht aber sachliche „Zweifel“ übrig bleiben. Hochkomplexe naturwissenschaftliche Probleme können damit scheinbar reduziert werden auf soziologische und politische. Entsprechend wurden die Experten ausgewählt, die in der Reportage zu Wort kommen.

Angesichts der Weiterentwicklung der realistischen Klimawissenschaft offenbart die Reportage mit dieser Strategie eine gewisse Verzweiflung der Alarmisten. Schopenhauer beschreibt sie in seiner eristischen Dialektik [1] so:


Letzter Kunstgriff

Wenn man merkt, daß der Gegner überlegen ist und man Unrecht behalten wird, so werde man persönlich, beleidigend, grob. Das Persönlichwerden besteht darin, daß man von dem Gegenstand des Streites (weil man da verlornes Spiel hat) abgeht auf den Streitenden und seine Person irgend wie angreift: man könnte es nennen argumentum ad personam, zum Unterschied vom argumentum ad hominem: dieses geht vom rein objektiven Gegenstand ab, um sich an das zu halten, was der Gegner darüber gesagt oder zugegeben hat. Beim Persönlichwerden aber verläßt man den Gegenstand ganz und richtet seinen Angriff auf die Person des Gegners: man wird also kränkend, hämisch, beleidigend, grob. […]

Die DLF-Reportage liegt in einer vorab veröffentlichten Textfassung vor sowie in einer Hörfassung, die am 11.10.2020 um 16.30 Uhr ausgestrahlt wurde und dem Text fast exakt entspricht. Man erhält sie durch Klicken des Pfeils unten links auf dem Titelbild.

Anhand einiger Beispiele zeigt dieser Kommentar, wie die DLF-Reportage sich der Sachdiskussion entzieht, indem sie den oben genannten Kunstgriff einsetzt. Ironischerweise treffen die DLF-Kritikpunkte damit oft mehr auf die Reportage selbst zu als auf die Objekte ihrer Kritik.

Das Titelbild der DLF-Reportage zeigt eine Malediven-Insel mit der Bildunterschrift:

Wenn die Prognosen von Klimawissenschaftlern zutreffen, haben die Einwohner der Malediven ein existenzielles Problem. Wenn die Prognosen von Klimaskeptikern“ zutreffen, nicht. Wer hat Recht?

Die Malediven, eine Inselgruppe im Indischen Ozean, mit über 1000 Inseln, die sich über sieben Breitengrade erstrecken, waren nie vom Meeresspiegelanstieg bedroht. Zahlreiche Arbeiten des schwedischen Ozeanographen Niels-Axel Mörner zeigen dies [2]. Mörner leitete viele Jahre ein Projekt auf den Malediven und stellte wiederholt und bis heute fest, dass Pegelmessungen dort keinerlei Meeresspiegelanstieg erkennen lassen (früher war der Wasserstand dort sogar höher, was an einem Baum erkennbar war). Der scheinbar alarmierende Anstieg, der für diese und andere Gebieten der Erde immer wieder berichtet wird, ist ein Artefakt, um nicht zu sagen, eine Manipulation der Satellitenmessung [3].  Bitte lesen Sie wenn möglich die Arbeitsberichte von Mörner im Original und urteilen Sie selbst, wer Recht hat. Wer dann immer noch den Alarmisten glaubt, sollte sich aber fragen, warum – völlig furchtlos vor einer prognostizierten Überschwemmung – auf den Malediven derzeit verstärkt künstliche Lagunen aufgeschüttet und neue Ferienanlagen gebaut werden.

 

Der DLF ignoriert trotz vielfältiger Widerlegung (z,B. hier, hier, hier), dass es keinen Konsens in der Klimaforschung gibt, und leugnet das Expertentum kritischer Wissenschaftler:

Stigler: In den USA – das ist sozusagen das Extrembeispiel – da sitzt ein Präsident im Weißen Haus, der gerne auch mal die gesamte Erderwärmung leugnet. In Deutschland sind Stimmen gegen den wissenschaftlichen Konsens leiser, und sie kommen eher vom Spielfeldrand als vom Schiedsrichter. Aber sie werden lauter, die Netzwerke werden größer. Warum gibt es diese Stimmen eigentlich immer noch? Warum stellen sich zum Teil auch Wissenschaftler hin und sagen Dinge wie: „Ja, das sagen zwar so gut wie alle Klimafachleute – aber die haben alle unrecht, ich weiß es besser. Obwohl ich kein Klimaexperte oder Expertin bin.“ Warum?

Ja, warum? Vielleicht, weil die Argumente eben gerade nicht seit Langem widerlegt sind? Weil die klimarealistische Fachwissenschaft Fortschritte macht? Weil sie immer noch erwartet, dass jemand von der anderen Seite mal sachlich auf ihre Daten und Argumente antwortet? (Dass die Schiedsrichter-Metapher für die Wissenschaft grundsätzlich fehl geht, sei nur am Rande bemerkt). Vielleicht ist das „Warum“ aber auch nur ein dialektischer Kunstgriff.

An dieser Stelle erscheint in der Textversion der DLF-Reportage zentral der Hinweis auf die kürzlich erschienenen „Basisfakten des Klimawandels“ des so genannten „Deutschen Klima-Konsortiums“:

Eine Zusammenfassung der bisherigen Erkenntnisse zu Klimawandel und Erderwärmung ist nachzulesen auf der Website Basisfakten zum Klimawandel, die das Deutsche Klimakonsortium erstellt hat. Sie entspricht dem Erkenntnisstand der überwältigenden Mehrheit aller mit dem Thema befassten Experten und Expertinnen. „Alternative“ Gegenmeinungen zu diesen Kernfakten stammen erstens überwiegend von Personen mit nicht ausgewiesener Fachexpertise. Und zum zweiten handelt es sich – trotz der gelegentlich erzielten Öffentlichkeitswirkung – um klare Minderheitsmeinungen. Der – laut überwältigender Mehrheit der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Fachexpertise – eingetretene „menschgemachte“ Klimawandel hat bereits konkrete Auswirkungen auf Wetterphänomene.

Interessant, dass gerade vor wenigen Tagen eine sehr gut begründete und belegte Widerlegung dieser „Basisfakten“ von Horst-Joachim Lüdecke ins Netz gestellt wurde. Bezeichnend, dass die Autoren der DLF-Reportage diese nicht kennen (oder nicht zu kennen vorgeben). Klar, Lüdecke soll als „Person mit nicht ausgewiesener Fachexpertise“ eingestuft und Hörer davon abgehalten werden, sie zu lesen. Denn weiter unten geht die Reportage näher auf ihn ein, und zwar so:

Klimafaktenleugner als „Experten“ im Umweltausschuss

Auf Lüdeckes Namenskärtchen vor ihm steht noch nicht mal, zu welcher Organisation er gehört oder wie man ihn einordnen soll. Wenn da etwas stehen könnte, dann würde da wahrscheinlich „Pressesprecher von EIKE“ stehen oder „Physiker mit Fachgebiet Strömungsmechanik“. 

Zum Vergleich: Obwohl Friedrich Nietzsche Professor für Gräzistik war, wird er von der Gesellschaft anhand seiner Schriften fraglos als Philosoph eingestuft. Lüdecke hat in den letzten Jahren bislang 10 internationale begutachtete Fachpublikationen in der Klimawissenschaft (mit)verfasst. Fraglos sollte auf seinem Namenskärtchen also „Klimawissenschaftler“ stehen. Man muss ihn also ernst nehmen. Aber das würde dem DLF und anderen Medien ihre Dialektik zerstören.

Lüdecke kritisiert nicht nur die Zusammensetzung des „Deutschen Klimakonsortiums“ (es fehlen die renommiertesten Klimaforschungsinstitute wie das Alfred-Wegener-Institut, und stattdessen ist der private Blog klimafakten.de dabei), sondern widerlegt vor allem gut belegt die folgenden Behauptungen des „Deutschen Klimakonsortiums“:

  • Der globale  Temperaturverlauf der letzten 2000 Jahre bis zu Beginn der Industrialisierung 1850 sei, von geringfügigen natürlichen Schwankungen abgesehen, weitgehend konstant verlaufen und hätte erst danach eine gleichsam explosionsartige Steigerung bis heute durchgemacht (Hockey-Stick-Kurve).
    => FALSCH
  • Seit den 1980er Jahren war jede Dekade wärmer als die vorherige und wärmer als alle vorangegangenen Jahrzehnte seit 1850 (offenbar als Beleg der 2-ten KLIMS-Kernaussage „Wir sind die Ursache“ gemeint).
    => formal korrekt, aber FRAGWÜRDIG
  • Meereis und Festland-Eis schwinden dramatisch.
    => FRAGWÜRDIG
  • Bestimmte Typen von Extremwetter-Ereignissen haben weltweit deutlich zugenommen.
    => FALSCH
  • Regional sinken Ernteerträge.
    => in der Allgemeinheit und mit Bezug auf Klimawandel FALSCH

Der ausführliche Text samt Belegen findet sich hier.

Aber zurück zur Reportage. Auf Lüdecke bei der Bundestagsanhörung im Umweltausschuss geht sie noch weiter ein:

Stigler: Also; alle diskutieren über ein komplexes Thema – nur einer sagt: Wir brauchen hier gar nicht zu reden, wir brauchen keine Grenzwerte und auch keinen Klimaschutz. Und das Interessante an der Anhörung ist: Alle Abgeordneten ignorieren ihn einfach – bis auf die von der AfD natürlich. Und das ist wohl nicht nur in den Anhörungen so, sagt Lukas Köhler:
„Also, ich sage mal, jeder darf seine Meinung vertreten. Aber ich habe natürlich auch das Recht, diese Meinung für mich zu bewerten. Und wenn da nichts Spannendes kommt, nichts Interessantes kommt, dann ignoriere ich das auch gerne mal.“ Das führt dazu, dass die AfD mit ihren Experten spricht und die restlichen Fraktionen mit den anderen. Köhler: „Die AfD ist raus aus dem Diskurs. Also wenn ich nicht im Diskurs teilnehmen will, muss sich nicht wundern, wenn ich dann auch nicht teilnehme.“

Lukas Köhler, der FDP-Obmann im Umweltausschuss, ist Philosoph. Welche klimawissenschaftliche Expertise befähigt ihn also, die Argumente von Lüdecke zu beurteilen? Ach, ich vergaß, das ist ja Teil der Dialektik. Ein Philosoph ist besser geeignet, die gesellschaftliche Problematik wissenschaftlich unerwünschter Mindermeinungen anzugehen als jemand, der die Argumente begreifen könnte. Lüdecke verlangte nämlich in der Anhörung, doch zunächst mal zu überprüfen, ob das CO2 wirklich die vom Weltlimarat (IPCC) seit Jahrzehnten behauptete, jedoch niemals bewiesene Wirkung hätte. Nach William von Ockham (Ockhams Rasiermesser oder Gesetz der Parsimonie) ist auch in den Naturwissenschaften zunächst nach den einfachsten Erklärungen zu suchen. Und die seien erfahrungsgemäß fast immer die richtigen. Auf die Temperaturerhöhung der letzten 150 Jahre angewendet, bedeutet dies, sie zunächst mit früheren natürlichen Variationen des Klimas zu vergleichen. Tut man dies, dann stellt man fest, dass die Änderungen der letzten 150 Jahre sich sehr genau innerhalb der natürlichen Variationen des Klimas bewegen. Eine zusätzliche Wirkung des CO2 braucht es dazu nicht. Diese und andere Argumente hatte Lüdecke zuvor in einem umfangreichen Statement den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt (hier).

Wer entzieht sich hier also dem Diskurs?

Nächster „Experte“ in der DLF-Reportage ist der Politikwissenschaftler Dieter Plehwe:

„Eine Gruppe von älteren weißen Männern, die aus dem Spektrum von Ingenieurswissenschaften insbesondere kommen, also schon eine gewisse Nähe zu den Naturwissenschaften haben, aber auch keine Klimaforscher sind im eigentlichen Sinne und eben auch in diesen Bereichen nie in der akademischen Welt etwas publiziert haben oder da irgendeine Anerkennung haben. Aber eben mit einem Habitus auftreten, dass man den Eindruck hat: Die sind die absoluten Experten in dem Gebiet.“

Vermutlich zielt diese Beschreibung gegen das weiter oben in der Reportage schon erwähnte Europäische Institut für Klima und Energie (EIKE). Es ist nicht nur seit 2015 aktiver geworden und veröffentlichen mehr“, sondern EIKE veröffentlicht sogar täglich mehrere Blog-Beiträge, und das seit 2009. Aber klar: Männlich, alt, weiß, AfD – die darf man nicht ernst nehmen. Dass das vielleicht aber auch einfach Menschen sind, die aus Verantwortung für das Fortbestehen unserer Gesellschaft ihre Freizeit investieren und keinen beruflichen Repressionen mehr unterliegen? Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Denn setzt man ganz auf erneuerbare Energien, wie Deutschland es tut, ist es mit ein paar „Einschränkungen für die Wirtschaft“ nicht getan. Dann kann keine produktive Wirtschaft und kein Wohlstand in Deutschland mehr existieren. Wer diese Aussage anzweifelt, dem sei das kürzlich erschienene Buch [4] des Klimawissenschaftlers Lüdecke empfohlen, in dem in aller Kürze, aber gut belegt und zum Nachrechnen genau das bewiesen wird.

Als weiterer „Experte“ tritt im DLF stattdessen der US-Umweltsoziologe Riley Dunlap in der Reportage auf, der die psychologischen Motive der alten weißen männlichen Zweifler analysiert:

„Einige von ihnen haben eine Zeitlang gutes Geld verdient, andere sind von ihrer Persönlichkeit her echte Querköpfe. Und dann gibt es noch Leute, die nur eine mittelmäßige Karriere gemacht haben, jetzt aber Stars in der Welt der Leugner sind. Sie werden oft von konservativen Denkfabriken gesponsort. Man lädt sie zu Vorträgen ein, die Medien zitieren sie. Einige sind in den Filmen aufgetreten, die den Klimawandel leugnen und fühlen sich buchstäblich wie Berühmtheiten.“

Purer Narzissmus also. (Bei den hehren Mainstream-Klimawissenschaftlern gibt es so etwas natürlich gar nicht.) Aber wissen die DLF-Journalisten und ihre „Experten“ eigentlich, dass gerade jüngere Fachwissenschaftler/innen immer mehr hochrangige Arbeiten zu natürlichen Ursachen des Klimawandels publizieren (Beispiel: zwei junge Wissenschaftlerinnen, eine vom Alfred-Wegener-Institut, führen den Dürresommer 2018 auf natürliche Ursachen zurück [5])? Natürlich nicht, denn dann müsste man sich das ja ernsthaft ansehen.

Vahrenholt und Lüning haben in ihrem neuen Buch „Unerwünschte Wahrheiten“ [6] genau das getan: Eine unglaubliche Zahl, mehrere Tausend, klimarealistische Facharbeiten populärwissenschaftlich aufbereitet und in einen verständlichen Zusammenhang integriert. Die DLF-Reportage geht ausführlich auf dieses neue Buch ein. Nicht zuletzt wegen des Umfangs der wissenschaftlichen Quellen stellt es offenbar eine Bedrohung für die dialektische Strategie der Mainstream-Medien dar. Nach ausführlicher Beschäftigung mit scheinbar offenen Fragen:

„Stigler: In dem 350-Seiten-Buch sind auch enorm viele Literaturverweise, und zwar viele zu echten Klimastudien aus Fachzeitschriften – da hat man sich auf jeden Fall Mühe gegeben, dass es wissenschaftlich aussieht. Frage ist: Ist es das auch?“

lautet das abschließende Urteil des DLF:

„Rosinenpickerei und Fehler beim Studien-Zitieren.

Was durchgängig auffällt: Die Autoren betreiben das, was man „cherry picking“ nennt, also Rosinenpickerei: Es werden vor allem die Studien zitiert, die ihnen bei ihrer Argumentation in den Kram passen.“

Wie schon gesagt, das ganz große Verdienst des Buches ist es, diese Studien überhaupt erst einmal bekannt gemacht und verständlich in einen Zusammenhang integriert zu haben. Die Studien der Mainstream-Forscher werden dem naiven Leser ja täglich von Spiegel, FAZ, Süddeutscher u.v.m. vorgesetzt. Da erwartet auch niemand „Ausgewogenheit“.

An einer Stelle der DLF-Reportage scheint es so, als ob zu diesem Buch ausnahmsweise auch ein echter Klima-Experte sein Urteil abgibt:

„Das gilt zum Beispiel für Jochem Marotzke; er ist Direktor am Max-Planck-Institut für Meteorologie in Hamburg. Hier sein Eindruck: „Es ist die übliche Mischung aus einigen wenigen korrekt dargestellten Sachen, vielen Verdrehungen, vielen Sachen, die aus dem Zusammenhang gerissen sind, und vielem, was einfach falsch ist. Insofern nichts Überraschendes. Ich hab viel Zeit damit verbracht, die Kalte Sonne damals zu lesen und ich möchte mir nicht noch einmal antun, so etwas zu lesen.“

Wie bitte? Er hat das Buch nicht gelesen? Wie kommt er dann zu diesem Eindruck? Vielleicht hat er ihn einfach aus Lüdeckes oben genannter Widerlegung der „Basisfakten“ des Klimakonsortiums abgeschrieben? Da stehen nämlich fast dieselben Worte. Nur mit dem Unterschied, dass Lüdecke die „Basisfakten“ erkennbar gelesen hat, Marotzke die „Unerwünschten Wahrheiten“ nach eigener Aussage aber nicht. (Wer also seriöser arbeitet, mag der Leser selbst entscheiden.)

Die prominent hervorgehobenen „Fehler beim Studien-Zitieren“ werden mit „nur einem Beispiel“ verdeutlicht.

„Vahrenholt und Lüning schreiben, dass ein einziger inaktiver Vulkan auf Island für 4% der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich sei – da denkt man natürlich: Was, so viel kommt aus einer einzelnen natürlichen Quelle?! Schaut man sich dann die zugrundeliegende Studie an, dann steht da wirklich: Der Vulkan ist bloß für 4% der CO2-Emissionen aller inaktiven Vulkane verantwortlich, das ist also eine völlig vernachlässigbare Menge.“

Oh je, denkt man. Aber die Autoren haben schon ein Korrigendum veröffentlicht für diese im Zusammenhang korrekte, aber offenbar missverständlich formulierte Aussage über den Vulkan Katla. Fair wäre es also, wenn auch der DLF seine Behauptung über „Fehler beim Studien-Zitieren“ zurücknehmen würde.

Als weiteres Argument, die Autoren grundsätzlich nicht ernst zu nehmen, wird (mal wieder) angeführt, dass die prognostizierte Temperaturentwicklung aus ihrem Vorgängerbuch „Kalte Sonne“ nicht eingetreten sei. Nach diesem Kriterium wären sämtliche Klimamodelle des IPCC nicht ernst zu nehmen, denn auch deren Prognosen sind noch niemals eingetreten. Aber es ist klar, dass mit zweierlei Maß gemessen werden muss, will man die einen diskreditieren und die anderen überhöhen.

Aus Platzgründen kann hier nicht auf alle weiteren fachlich leicht kritisierbaren Punkte der DLF-Reportage eingegangen werden. Nur noch so viel:

Es überrascht schließlich nicht, dass der DLF die beiden Autoren Vahrenholt und Lüning wiederum nicht als Klimawissenschaftler vorstellt, sondern

Fritz Vahrenholt, promovierter Chemiker, in den 1990er Jahren Umweltsenator für die SPD in Hamburg. Wechsel in die Energiewirtschaft, zuerst zur deutschen Tochter des Öl- und Gaskonzerns Shell, dann als Vorstandschef zu einem Windkraftanlagen-Hersteller.[…]

Sebastian Lüning, Geowissenschaftler, hat mehrere Jahre in der Forschung gearbeitet, seit vielen Jahren aber in der Energiewirtschaft, und zwar bei der Suche nach neuen Öl- und Gasvorkommen (in Afrika und Südamerika). Mit dem Klimawandel beschäftigt er sich nach eigenen Angaben ausschließlich privat.[…]

„Klimawissenschaft“ ist kein Studienfach. Klimawissenschaftler setzen sich interdisziplinär zusammen. Die vom DLF ausführlich diskreditierten „Zweifler“ sind Lüning (29 internationale peer reviewed klimawissenschaftliche Fachpublikationen) und Lüdecke (10 internationale peer reviewed klimawissenschaftliche Fachpublikationen). Die Experten, die Stigler und Mrasow als Experten interviewen, sind der Philosoph Köhler, der Sozialwissenschaftler Plehwe und der Soziologe Dunlap. Ja, vor so viel Klima-Expertise muss man die Segel streichen.

Was empfiehlt Schopenhauer als Gegenmittel gegen diesen letzten Kunstgriff der eristischen Dialektik, das argumentum ad personam?

Die einzig sichere Gegenregel ist daher die, welche schon Aristoteles im letzten Kapitel der Topica gibt: Nicht mit dem Ersten dem Besten zu disputieren; sondern allein mit solchen, die man kennt, und von denen man weiß, daß sie Verstand genug haben, nicht gar zu Absurdes vorzubringen und dadurch beschämt werden zu müssen; und um mit Gründen zu disputieren und nicht mit Machtsprüchen, und um auf Gründe zu hören und darauf einzugehn; und endlich, daß sie die Wahrheit schätzen, gute Gründe gern hören, auch aus dem Munde des Gegners, und Billigkeit genug haben, um es ertragen zu können, Unrecht zu behalten, wenn die Wahrheit auf der andern Seite liegt. Daraus folgt, daß unter Hundert kaum Einer ist, der wert ist, daß man mit ihm disputiert. Die Übrigen lasse man reden, was sie wollen, denn desipere est juris gentium, und man bedenke, was Voltaire sagt: La paix vaut encore mieux que la vérité; und ein arabischer Spruch ist: »Am Baume des Schweigens hängt seine Frucht der Friede.

[1] Arthur Schopenhauer (Autor), Julius Frauenstädt (Hrsg.): Aus Arthur Schopenhauers handschriftlichen Nachlaß. Abhandlungen, Anmerkungen, Aphorisimen und Fragmente. Leipzig 1864, S. 3-43..

[2] Mörner, N. A. (2011). The Maldives: A measure of sea level changes and sea level ethics. Evidence-Based Climate Science, Elsevier, 197-209.

[3] Mörner, N. A. (2017). Sea level manipulation. International Journal of Engineering Science Invention, 6(8), 48-51.

[4] Lüdecke, H.-J. (4. überarbeitete Auflage 2020). Energie und Klima. Chancen, Risiken, Mythen. Expert-Verlag, Tübingen. ISBN 978-3816934851. Mit einem Geleitwort von Arnold Vaatz MdB.

[5] Ionita, M., & Nagavciuc, V. (2020). Forecasting low flow conditions months in advance through teleconnection patterns, with a special focus on summer 2018. Scientific reports, 10(1), 1-12.

[6] Vahrenholt, F. & Lüning, S. (2020). Unerwünschte Wahrheiten: Was Sie über den Klimawandel wissen sollten. Langen Müller Verlag München.