Es war einmal als ein Parteichef erklärte : „Das EEG muss weg“

In politisch grauer Vorzeit – es war der 26. Juni 2014 – publizierte ein deutscher Parteichef in der Zeitung „Der Tagesspiegel“ einen Gastbeitrag mit dem Titel    „Von wegen-Reform – das EEG muss weg“.
Nicht der, an den Sie jetzt denken. Es war vielmehr der FDP-Chef Christian Lindner. Sie können noch heute diesen Artikel im Internet lesen; die Web-Adresse finden Sie am Schluss dieses Beitrags.
Wenn man es liest, stellt man ziemlich perplex fest, dass nahezu alles, was Lindner damals an Kritik äußerte, noch heute gilt – bis auf den Umstand, dass es inzwischen nur noch schlimmer geworden ist. Für diejenigen, die es jetzt etwas bequemer haben möchten, füge ich den kompletten Text des Artikels im Folgenden bei.

Unter der o.e. Überschrift steht eine Art von Extrem-Zusammenfassung (vermutlich von der Redaktion), die den Wortlaut hat: „FDP-Chef Christian Lindner fordert ein Ende der EEG-Reform. Statt auf bezahlbare Preise und Versorgungssicherheit zu achten, fokussiert sich Deutschland geradezu religiös überhöht auf den Klimaschutz.“ Und unter seinem Foto steht die Bildunterschrift „Der Bundesvorsitzende der FDP Christian Lindner hält die Energiewende für gescheitert.“

Der Text des Artikels:
“Das Jahrhundertprojekt Energiewende ist gescheitert. Keines der vereinbarten Ziele wird gegenwärtig erreicht. Der Klimaschutz kommt nicht voran, die Energiepreise steigen, belasten uns als Stromverbraucher genau so wie Industrie und Mittelstand. Nicht zuletzt wird es in den Wintermonaten immer schwieriger, eine sichere Stromversorgung zu garantieren.

Das Planungsbüro der DDR hätte die Energiewende nicht schlechter konzipieren können. Deutschland hat mit Italien die höchsten Industriestrompreise in der EU (Anm.G.K.: Heute sind wir aber die unbestrittene Nr.1) – Arbeitsplätze und Investitionen werden ins Ausland verlagert. Konventionelle Kraftwerke können nicht mehr rentabel betrieben werden, Stromanbieter ziehen sich vom Markt zurück, Kohle- und Gaskraftwerke sollen dann staatliche Zuschüsse erhalten. (Anm.G.K.: Jetzt jedoch Kohleausstieg sowie Stilllegung von Gaskraftwerken. Vom späteren Kernkraft-Ausstieg – als einziges Land der Welt –  konnte Herr Lindner 2014 wirklich nichts ahnen). Statt auf Wirksamkeit, bezahlbare Preise und Versorgungssicherheit zu achten, orientiert sich Deutschland einseitig und geradezu religiös auf den Klimaschutz.

Die Preise werden weiter steigen – ein Ende ist nicht in Sicht. Im Gegenteil: Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel hält mit seiner EEG-Reform am bisherigen Irrweg einer staatlichen Energie-Planwirtschaft fest. Erneuerbare Energien sollen auch in Zukunft subventioniert werden, obwohl Wind- und Solarstrom heute oftmals kostenlos an das Ausland abgegeben wird.
(Weitere Anm.: Inzwischen bezahlt Deutschland die Nachbarländer, wenn sie diese nicht benötigten Leistungsspitzen annehmen ).

Die Reform ist außer Kontrolle geraten.

Der SPD-Vorsitzende will sogar die Unternehmen finanziell belasten , die ihren Stromverbrauch aus eigenen Kraftwerken decken. Wenn Union und SPD das im Deutschen Bundestag tatsächlich so beschließen, wäre das für Deutschland eine industriepolitische Katastrophe. Ob bei der Stahlerzeugung oder der chemischen Industrie – in vielen Branchen würde die Deindustrialisierung weiter voranschreiten, weil es sich dann endültig nicht mehr lohnt, am Standort Deutschland in Anlagen und Arbeitsplätze zu investieren.
Nicht zuletzt: Nach dem Strompreis ist jetzt auch die Reform außer Kontrolle geraten. Das Beratungsverfahren im Bundestag ist völlig chaotisch. Statt Gabriel, der sich als roter Ludwig Erhard inszenieren wollte, gibt nun sein grüner Staatssekretär die Richtung vor: 24 Milliarden Euro Umverteilung im Jahr und 250 Euro Preisaufschlag für eine dreiköpfige Familie – das müsste eine vernunftgeleitete Bundesregierung veranlassen, die Reform zu stoppen und das EEG ganz aus dem Verkehr zu ziehen.

Kein Sonderweg für Deutschland

Die Eneriewende muss grundlegend neu konzipiert werden.

Erstens: Die Energiewende muss endlich zu einem europäischen Projekt werden. Bücher kann man in Polen bestellen – warum nicht auch Strom ?
(Anm.G.K.: Das ist heute die Realität geworden. Aber nicht durch eine europäisch vereinbarte Verteilung der Stromerzeugungs-Kapazitäten, sondern durch die blanke Not, wenn durch Flauten oder Starkwind das deutsche Stromnetz zusammenzubrechen droht.) Im europäischen Durchschnitt ist der Haushaltsstrompreis circa zwei Drittel niedriger als in Deutschland – davon sollen auch die deutschen Bürger profitieren können. Voraussetzung ist ein europäisches Stromnetz – das muss an die Spitze der Agenda der neuen EU-Kommission.
(Anm.G.K.: Das gibt es schon länger, aber neu ist, dass mehrere Nachbarländer an den Netz-Grenz-Verbindungen sog. Phasenschieber – regelbare Großtransformatoren – aufbauen, mit denen sie schnell und bequem die unerwünschten „Zappelstrom“-Importe aus Deutschland abschalten können.)

Zweitens: Erneuerbare Energien sollen keine Subventionen mehr erhalten. Das Einspeiseprivileg gehört abgeschafft. Wer sich Solarmodule aufs Dach schraubt oder Windparks betreiben möchte, soll den Strom selbst nutzen, ihn speichern oder an einen Zwischenhändler verkaufen – wenn sich das aber nicht lohnt, soll der Staat diesem Geschäftsmodell aber nicht weiter das Geld der Bürger hinterherwerfen. Vor allem dürfen Importe von günstigem Ökostrom nicht länger diskriminiert werden.
(Anm.G.K.: Aus dem Ausland importiert D Kernkraft- und Kohlestrom – als Rettung vor dem großen Blackout. Ökostrom – vor allem Windstrom – gibt es entweder zu wenig oder im Überfluss, weshalb man ihn dann mit Zuzahlungen loswerden muss. Ein riesiges Verlustgeschäft, das die Bürger bezahlen dürfen. Mit dem EEG –Zuschlag. Und die großräumigen Wettersituationen bewirken, dass alle europäischen Länder gleichzeitig entweder zu viel oder zu wenig Windstrom haben. Allein Deutschland – wegen des extremen Ausbaus sehr oft im Windstrom-Überschuss oder –Mangel – stört das europäische Verbundnetz. Es ist kein guter Ökostromproduzent, sondern der Netz-Störenfried.)

Drittens: Eine Neukonzeption muss nicht übers Knie gebrochen werden – Europa sollte sich Zeit nehmen, die Klimaschutzziele bis zum Jahr 2050 schrittweise angehen und den europäischen CO2-Zertifikatehandel optimieren. Denn aktuell bremst die einseitige finanzielle Förderung von Solar- Wind- und Biogasanlagen sogar Innovationen in neue Technologien, Speicher oder Energiesparmodelle aus. Das bestätigen  auch zahlreiche Forscher und Institute, wie jüngst die vom Bundestag  eingesetzte Expertenkommission Forschung und Innovation oder sogar der Weltklimarat IPCC.

Deutschland muss jetzt als erstes seinen Sonderweg verlassen. Das EEG funktioniert nicht mehr – es ist Zeit, ihm den Strom abzudrehen. Dies steht einer verantwortungsvollen Energie- und Umweltpolitik in keiner Weise im Wege, weil es Alternativen gibt, wie man Klimaschutz effizienter und effektiver erreichen kann.

Christian Lindner, MdL, Bundesvorsitzender der FDP.“
Ende des Artikels.

Nachwort:
Ich hoffe, dass meine Anmerkungen (kursiv) nicht gestört haben. Sie beschreiben die Situation von heute – sie ist in der Tat schlimmer, als es Herr Lindner vermuten konnte. Wie wäre es, wenn die FDP diesen Empfehlungen konsequent gefolgt wäre ?
Es ist schon beeindruckend, wie weit sie bereits vor 6 Jahren war. An einer Analyse und Bewertung dieser Regierungspolitik hat es wahrlich nicht gefehlt..
Welche Gründe gab es für diesen Politikwechsel, der in Wahrheit ein Politikverzicht war ?
Gute Frage….

Die Quelle: https://www.tagesspiegel.de/meinung/gastbeitrag-von-fdp-chef-lindner-von-wegen-reform-das-eeg-muss-weg/10105230.html/

 




Corona-Panik, die dritte : Zentrale Gründe für die Verfassungswidrigkeit des Teil-Lockdown vom 28. Oktober 2020

Eine verfassungsgerichtliche Überprüfung durch das Oberverwaltungsgericht oder das Bundesverfassungsgericht hätte jedoch nicht den Beschluss zum Gegenstand, sondern die ihn umsetzenden Rechtsverordnungen, welche von den zuständigen Stellen der einzelnen Bundesländer erlassen werden. Die nachfolgende verfassungsrechtliche Prüfung hingegen hat nicht eine konkrete Landesverordnung zum Gegenstand, sondern den Beschluss vom 28. Oktober 2020. Dabei unterstelle ich, dass die Landesverordnungen sich eng an die Anordnungen und Begründungen der unten zitierten Verlautbarung der Bundesregierung zum Bund-Länder-Beschluss halten.

Regelungsgegenstand

Das außerhalb des Grundgesetzes bestehende, informelle Entscheidungsgremium aus den 16 Ministerpräsidenten der Länder und dem „Coronakabinett“ der Bundesregierung hat am 28.10.2020 für den Monat November einen Teil-Lockdown beschlossen, der weniger strikt ist als der vom 23. März. Vor allem die Schulen und Kitas bleiben offen, ebenso der Groß-und Einzelhandel sowie die Friseure. Geschlossen werden die Restaurants, Bars, Clubs, Kneipen, Diskotheken sowie die Hotels für touristische Übernachtungen.

Geschlossen werden auch die Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theater, Konzerthäuser, Kinos oder auch Schwimmbäder und Fitnessstudios. Der Freizeit- und Amateursportbetrieb wird eingestellt. Profisportveranstaltungen dürfen nur ohne Zuschauer stattfinden.

Private Kontakte in der Öffentlichkeit sind auf maximal 10 Personen beschränkt und nur mit Angehörigen aus dem eigenen und einem weiteren  Hausstand möglich. In der privaten Häuslichkeit sollen Feieraktivitäten vermieden werden.

Angesichts der „inzwischen exponentiellen Infektionsdynamik und um eine Überforderung des Gesundheitssystems zu vermeiden“, ist es erklärtes Ziel der Maßnahmen, „das Infektionsgeschehen aufzuhalten und  die Zahl der Neuinfektionen wieder in die nachverfolgbare Größenordnung  von unter 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche zu senken“.

Der Bund gewährt Unternehmen und Einrichtungen, die von den Schließungen erfasst werden, eine außerordentliche Wirtschaftshilfe. Sie erhalten Ersatz für ihre Umsatzverluste in Höhe von 75 % des Umsatzes im November 2019. Bestehende Hilfsmaßnahmen für die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft sowie die Soloselbständigen werden verlängert (Aus der Verlautbarung der Bundesregierung vom 28. Oktober zum Bund-Länder-Beschluss zur Corona-Pandemie).

 

Grundrechtseingriffe

Die angeordneten Kontaktbeschränkungen stellen Eingriffe in die Versammlungsfreiheit des Art. 8 Abs. 1 GG dar. Die Verbote und Einschränkungen der beruflichen und wirtschaftlichen Aktivitäten  in den unterschiedlichen Bereichen sind Eingriffe in die Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG. Rechtlich umstritten ist es, ob letztere, und zwar unter dem Aspekt des „eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs“, auch Eingriffe in das Eigentumsrecht des Art. 14 GG darstellen. Dieses innerrechtliche Problem soll im Folgenden offen bleiben und nur Art 12 Abs. 1 GG geprüft werden.

 

Verfassungsmäßigkeit der Eingriffe

Die Verfassungsmäßigkeit der Eingriffe in Grundrechte richtet sich, wie sich erfreulicherweise mittlerweile herumgesprochen hat, in erster Linie nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz mit seinen drei Elementen der Geeignetheit, der Erforderlichkeit und der Zweck/ Mittelproportionalität der Eingriffe. Für diese Prüfung, die hier allein auf der grundrechtlichen Ebene der Art. 8 Abs. 1 und 12 Abs. 1 GG erfolgt, spielt die Gewährung von Entschädigungszahlungen keine Rolle. Die Grundrechte sind grundsätzlich nicht monetarisierbar.

Während die beiden Lockdownbeschlüsse vom März und April noch ohne explizite verfassungsrechtliche Bezugnahme auskamen, verwendete die Bundeskanzlerin nun mit demonstrativer Betonung die trinitarische Formel des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Hilfreich für diesen Lernprozess mögen die gerichtlichen Niederlagen gewesen sein, welche zu zahlreichen Aufhebungen von Bestimmungen der  Länderverordnungen (vor allem.bei den Beherbergungsverboten) geführt hatten. Freilich ist die bloß demonstrative und affirmative Verwendung der Verhältnismäßigkeitsformel unzureichend, wenn sie nicht mit überzeugendem Inhalt gefüllt wird.

 

  1. Die Geeignetheit der Eingriffe

Bei der Prüfung dieses Merkmals des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (wie auch bei der Prüfung der beiden anderen Merkmale) gilt grundsätzlich das Prinzip des Gestaltungs- und Prognosespielraums der handelnden legislativen (Gesetzgeber) oder exekutiven (Verordnungsgeber) Organe. Das Bundesverfassungsgericht spricht auch von der „Einschätzungsprärogative“ dieser Organe. Je intensiver freilich in die Grundrechte eingegriffen wird und je gewichtiger der Sachverhalt ist, desto intensiver erfolgt auch die gerichtliche Kontrolle, wie das BVerfG u.a. in seinem bahnbrechenden Mitbestimmungsurteil postuliert hat (BVerfGE 50, 290 /  333-Mitbestimmung; näher zum Problem der unterschiedlichen verfassungsrechtlichen Kontrolldichten Schlaich / Korioth 2017, 398 ff) . Da auch der Lockdown light in historisch einmaliger Schärfe in wesentliche Grundrechte einer ganzen Nation eingreift, ist mit der intensiven Inhaltskontrolle der strengste verfassungsgerichtliche Kontrollmaßstab anzuwenden. Er reduziert die Einschätzungsprärogative des Bundes- und Landesverordnungsgebers auf Null.

Die Beschränkung der menschlichen Kontakte in der dargestellten Weise greift in den personalen Kernbereich der Versammlungsfreiheit des Art. Abs. 1 GG ein. Die zeitweise Schließung von Geschäften und Unternehmen greift in den personalen Kernbereich der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG ein, es handelt sich um temporäre Berufsverbote. Die Eignung dieser Anordnungen, das Infektionsgeschehen aufzuhalten, hätte daher sorgfältig begründet werden müssen. Dies ist nicht erfolgt.

Als Ziele des Lockdown nennt der Beschluss, 1. „das Infektionsgeschehen aufzuhalten“ und 2. die 7-Tage-Inzidenz wieder unter 50 pro 100.000 Einwohner zu senken. Über die Erreichung des ersten Ziels gibt die folgende Graphik aus worldometer Auskunft:

Es zeigt sich, dass am Beginn des Lockdown am 2.11.2020 der „7–day moving average“ der Fallzahlen bei rund 15.700 lag und am 23.11.2020 bei rund 18.450. Das Infektionsgeschehen aufzuhalten, ist bei strenger Betrachtung offensichtlich auch nach 3 Wochen nicht erreicht worden. Allerdings hat sich die Zunahme seit dem 7.11. auf hohem  Niveau stabilisiert. Dies könnte als „Aufhalten“ gesehen werden. Entscheidend dafür ist mangels Einschätzungsprärogative aber nicht die Auffassung des Verordnungsgebers, sondern die des Gerichts. Dieses wird erstens das Eingeständnis des RKI in Rechnung stellen, dass die Stabilisierung der Fallzahlen zumindest zum Teil auf die aktuelle Verringerung der Tests, nicht aber auf die Maßnahmen zurückzuführen ist. Das Gericht wird außerdem das 2. Ziel der 50/100.000 -Inzidenz hinzunehmen und dann wahrscheinlich die Zielerreichung verneinen. Denn laut täglichem Lagebericht des RKI vom 23.11, d.h. nach immerhin 3 Wochen Laufzeit der Maßnahmen, kommen nicht 50, sondern 141 „Infizierte“ auf 100.000 Einwohner.

Die fehlende Zielerreichung des Lockdown wiederholt die Erfahrung aus dem Frühjahr. Damals konnte eine weitere Absenkung des R-Faktors als eines zentralen Indikators für die Infektionsdynamik, nachdem er einmal unter 1 gefallen war, auch Wochen nach der Anordnung des Lockdown nicht erreicht werden (Nahamowitz 2020). In dieselbe Richtung weist die Erfahrung, dass die am 22. April eingeführte Maskenpflicht ohne Einfluss auf das Infektionsgeschehen in Deutschland war (CIDM online, Graphik Aktuelles Corona-Monitoring 2 / 2).

Diese negativen Erfahrungen aus dem Frühjahr können verallgemeinert werden. In einer hochrangigen aktuellen Studie des amerikanischen National Bureau of Economic Research wird gezeigt, dass Lockdowns, Schließungen, Reisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen Sperrstunden und Masken keinen Einfluss auf die Übertragungsraten des Corona-Virus und die Todesfälle haben (Atkeson, Kopecky, Zha 2020). Ob diese Erfahrung aus dem Frühjahr eins zu eins auf die gegenwärtige kalte und dunkle Jahreszeit übertragen werden kann, erscheint zweifelhaft. Immerhin erhält die Studie die Erinnerung wach an die inhärenten, von politischen Steuerungsmaßnahmen nicht oder kaum beeinflussbaren Tendenzen einer Epidemie – das ist angesichts des allerorten auffindbaren politischen Aktionismus ein wertvoller Fingerzeig.

Letztlich kann freilich die Frage der Geeignetheit des Teil-Lockdown dahingestellt bleiben. Denn wie im folgenden zu zeigen sein wird, folgt seine Verfassungswidrigkeit eindeutig aus seiner mangelnden Erforderlichkeit.

  1. Die Erforderlichkeit der Grundrechtseingriffe

Die Erörterung der Erforderlichkeit ist die zweite Station der Verhältnismäßigkeitsprüfung. Ein Grundrechtseingriff ist nur dann erforderlich, wenn es kein milderes Mittel zur Zielerreichung gibt. Das wäre im Fall eines Lockdown nur dann der Fall, wenn Corona ein gemeingefährliches Killervirus wäre. Hätte es hingegen nur die Gefährlichkeit eines Grippevirus, wäre überhaupt keine staatliche Zwangsmaßnahme zum Schutz des Gesundheitswesens vor Überforderung erforderlich. Nirgendwo auf der Welt, und auch nicht in Deutschland, wird gegen eine Grippeepidemie mit staatlichen Zwangsmaßnahmen vorgegangen, auch nicht beim Auftreten einer schweren Grippewelle mit vielen Tausend Toten.

 

  1. 2. 1. Ist SARS-CoV-2 gefährlicher als das Grippevirus?

Es ist vor allem der seit seiner Heinsbergstudie prominent gewordene Bonner Virologe Hendrik Streeck, der mit großer Entschiedenheit die Auffassung vertritt, zuletzt in den Talkshows von Lanz und Maischberger, dass Corona 4 bis 5 Mal gefährlicher als das Grippevirus sei. Der Meinung des ansonsten geschätzten Virologen ist mit derselben Entschiedenheit zu widersprechen.

Die kürzliche schwere Grippewelle von 2017/ 18 forderte in Deutschland nach Schätzung des RKI 25.000 Todesopfer. Sie ist kein Einzellfall. Ihre Vorläufer waren die Grippewellen 1995/ 96 (mehr als 30.000 Tote), 2002/ 2003 (etwa 15.000 Tote), 2004/ 2005 (ebenfalls etwa 15.000 Tote). Alle Todeszahlen gelten für Deutschland (vgl. Reiss, Bhakdi 2020, 32 f). Während in Deutschland eine gewöhnliche saisonale Grippe mit einigen Hundert Toten eine Fallsterblichkeit von 0,1 % bis 0,2 % hat, lag die Sterblichkeitsrate der Grippe 2017/ 18 deutlich über 1 % (ebd.). Ihr steht die in der Heinsbergstudie für Corona festgestellte Letalitätsrate von 0,37 % gegenüber, welche Streeck viele Anfeindungen eingebracht hat, liegt sie doch mehr als ein Zehntel niedriger als die von WHO und RKI lange Zeit propagierten  Sterblichkeitsraten von 3 – 5%.

Im Vergleich zu einer gewöhnlichen saisonalen Grippe liegt die Heinsbergrate von 0,37 % etwa  2 bis 3 Mal höher, im Vergleich zu den nicht seltenen schweren Grippewellen ist sie viel niedriger. Insgesamt geht man sicher nicht fehl, wenn man Grippevirus und Coronavirus als etwa gleich gefährlich einstuft. Diese Einschätzung hat nun eine sensationelle Bestätigung durch einen Strategieschwenk der WHO erfahren. Das Bulletin der WHO vom 14. Oktober enthält die Ergebnisse einer umfangreichen Metaanalyse des weltweit renommierten Stanford Epidemiologen John Ioannidis von über 60 vorliegenden Coronastudien, einschließlich der Heinsbergstudie (Ioannidis 2020). Ioannidis sieht die Median-COVID-19-Infektionssterblichkeitsrate bei nur 0,23 %. Sie liegt damit auf dem Niveau eines mittelschweren Grippevirus. Diese Veröffentlichung hat das Zeug zum game changer im weltweiten Corona-Spiel. Nirgendwo auf der Welt hat bisher das Grippevirus,   auch nicht in seinen schweren Varianten, spezielle staatliche Schutzmaßnahmen ausgelöst, welche über die jährliche Grippeimpfung mit ihrer in Deutschland durchschnittlichen Wirksamkeit von nur 10 % hinausgehen. Offenbar gelten derartige Schutzmaßnahmen weltweit nicht als erforderlich.

Im Zusammenhang mit dem WHO-Bulletin ergibt sich zunächst die Frage, wie es zu dieser überraschenden Veröffentlichung kommen konnte, galt die WHO doch bis dahin allgemein als die globale Speerspitze der Corona-Alarmisten. Die Vermutung ist, dass chinesischer Druck die Veröffentlichung befördert hat. Das chinesische Interesse an einer solchen Deeskalation ist ökonomischer Art. Zur Aufrechterhaltung der eigenen Exporte soll verhindert werden, dass die besinnungslose Jagd auf das Virus via staatlicher Containement-Maßnahmen zu einer erneuten drastischen Schwächung der Wirtschaft in den Industrieländern führt.

Wichtiger ist freilich die Frage, warum die WHO-Publikation nicht bremsend auf die europäischen Länder Deutschland, Frankreich, Italien, England, Griechenland u.a. gewirkt hat, die etwa 14 Tage nach Veröffentlichung der Publikation gleichsam im Gleichschritt rigide Beschränkungen  angeordnet haben. Immerhin impliziert das Ergebnis der Veröffentlichung die Gleichsetzung der Gefährlichkeit von Corona mit einem mittelschweren Grippevirus.

Man kann von den Regierungen nicht erwarten, dass sie die Veröffentlichungen der WHO kennen. Das kann man aber von ihren Public-Health-Instituten, in Deutschland dem RKI, erwarten. Das RKI, eine Bundesoberbehörde, hat sicherlich Kenntnis von der Publikation genommen. Die Frage ist, hat es seine Kenntnis nicht an seinen Dienstherrn weiter gegeben, oder hat sich die Regierung über sie hinweg gesetzt? Die Beantwortung dieser spannenden Frage muss leider offen bleiben.

Klar aber ist, dass die WHO-Botschaft potentiell eine große Explosivkraft für die Lockdown-Regierungen hat. Denn sie bedeutet, dass die Regierungen von Beginn der Corona-Krise an einer Chimäre nachgejagt sind. Statt ein gemeingefährliches haben sie ein Virus gejagt, dessen  Gefährlichkeit auf dem Niveau eines mittelschweren Grippevirus liegt. Würde das der Öffentlichkeit bewusst werden, wären die negativen Konsequenzen für das politische Renommee, die Popularität und die Legitimation der verantwortlichen Regierungen gar nicht zu überschätzen.

Die Nichtbeachtung der empirischen Evidenz, welche die Lockdown-Strategie der staatlichen Corona-Bekämpfung von Beginn an auszeichnet (Nahamowitz 2020), ergibt sich noch aus einer anderen Überlegung, in deren Mittelpunkt noch einmal die große Grippewelle 2017/ 18 steht. Diese raffte in 3 Monaten nach der Schätzung des RKI 25.000 Menschen dahin. Die Krankheit COVID-19 forderte in den 9 Monaten ihres Wirkens von Februar bis November 2020 knapp 11.000 Tausend Tote, wobei in dieser Zahl auch die große Anzahl bloß „mit“ Corona Verstorbener enthalten ist. Der unmittelbare Vergleich zeigt die sehr viel höhere Gefährlichkeit des Influenzavirus gegenüber SARS-CoV-2. Mir ist bei ARD und ZDF unter den unzähligen Corona- Sendungen keine einzige bekannt, in der ein solcher doch nahe liegender Vergleich angestellt worden wäre – man erkennt, die TV-Sender sind mit viel Beflissenheit im Dienst der Regierung am Werk. Außerdem erkennt man, dass das Evidenz-Argument  nicht immer hochwissenschaftlicher Forschungsanstrengungen im Stil eines John Ioannidis bedarf, manchmal genügt die alltägliche vergleichende Anschauung. Auch sie ergibt die fehlende Erforderlichkeit des Teil-Lockdown.

3.2.2. Das Ignorieren der Testhäufigkeit führt in die Verfassungswidrigkeit

Von KW 33 (10.8. – 16.8.2020) bis KW 46 (9.11. – 15.11.2020) nahm die Zahl der Testungen um etwa 850.000 auf ungefähr das Doppelte zu (vgl. die Graphik).

Da dadurch die relativ hohe Dunkelziffer von etwa 10:1 (Reiss, Bhakdi 2020, 33) stärker ausgeleuchtet wurde, stieg zwangsläufig auch die wöchentliche Zahl der positiv (und falsch-positiv) Getesteten in KW 46 auf 131.037). Sie ist auf der roten „Panikkurve“ abgetragen. Durch die Zunahme der Testungen hat die Politik also wesentlich selbst den Zustand geschaffen, den sie nun mittels Lockdown bekämpft.

Bezieht man hingegen zutreffend die positiv Getesteten auf 100.000 Testungen, ergibt sich statt des steilen („exponentiellen“) Anstiegs der roten Kurve ein sanfter Anstieg auf 7.786 positiv Getestete in KW 46,  wie ihn die blaue „Realkurve“ zeigt. Von den im Lockdownbeschluss an die Wand gemalten Schreckensbildern einer „exponentiellen Infektionsdynamik“ und einer drohenden „Überforderung des Gesundheitswesens“ kann dann keine Rede sein. Die Realkurve entzieht dem Lockdown die epidemische Grundlage, womit seine Erforderlichkeit und damit seine verfassungsrechtliche Legitimation entfällt. In epidemiologischer Hinsicht widerlegt die Realkurve zudem die permanente öffentliche Behauptung von der Existenz einer „zweiten Welle“.

3.2.3. Untersterblichkeit in Deutschland – Lockdown auch deswegen nicht erforderlich

Seit KW 35 (24. 8. – 30.8.2020) besteht in Deutschland (hier für Berlin gezeigt) vermutlich eine beträchtliche Untersterblichkeit, die sich letzthin sogar verstärkt hat. Das macht die Euromomo-Kurve anschaulich.

Grob gesprochen bedeutet Untersterblichkeit, dass die Sterbezahlen im fraglichen Zeitraum im Vergleich zum Durchschnitt der letzten 5 Jahre niedriger sind. In KW 46 (9.11. – 15.11.), der  zweiten Woche des Lockdown, betrug der Untersterblichkeitswert (Standardabweichung) beträchtliche  minus 1,65. Zurückgehende Sterblichkeitszahlen entlasten das Gesundheitssystem auf allen Ebenen, vor allem die Krankenhäuser und Intensivabteilungen – das Gegenteil der im Lockdownbeschluss heraufbeschworenen Belastung.

Die gegenwärtigen Meldungen, dass die Intensivbettenbelegung den Höchststand vom Frühjahr überschreite, haben mal wieder eine alarmistische Zielsetzung. Sie unterschlagen, dass nicht nur die Zunahme für die Herbstsaison normal ist, sondern vor allem, dass im Frühjahr die Intensivabteilungen in Deutschland zu 50 % unterbelegt waren, so dass aus dem Ausland Patienten aufgenommen wurden und zudem Kurzarbeit für die Ärzte angemeldet werden musste,

Gegenwärtig taucht in diversen Talkshows der Hamburger Intensivmediziner Stefan Kluge auf, der das vor allem vom RKI propagierte Narrativ, dass die deutschen Intensivstationen alsbald drohen, „an ihre Kapazitätsgrenzen zu stoßen“, beflissen bestätigt. Der Mediziner, gleichsam das Hamburger Gegenstück zum Corona-kritischen Rechtsmediziners Prof. Püschel, sollte einmal erklären, wie es sein kann, dass in einer längeren Phase deutlicher Untersterblichkeit im Land die Intensivstationen überzulaufen drohen. Laut RKI sind gegenwärtig denn auch nur 3.700 Corona-Kranke auf Intensivstation (bei insgesamt 28.000 Intensivbetten), wobei man sicher sein kann, dass unter ihnen ein hoher Anteil auf Corona umetikettierter Kranker sich befindet.

Das im Lockdownbeschluss formulierte Ziel, „die Zahl der Neuinfektionen wieder in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche zu senken“, spricht die gegenwärtige Überlastung der Gesundheitsämter an. Diese liegt freilich in erster Linie an den politisch via Zunahme der Testungen gesteigerten „Infektions“-Zahlen. Würde sich die Politik außerdem endlich die tatsächliche nur mittlere Gefährlichkeit des Corona-Virus eingestehen, entfiele gänzlich der Grund, die Gesundheitsämter mit der Wahrnehmung von Tracing-Aktivitäten zu überlasten. Damit entfällt auch unter diesem Aspekt die Erforderlichkeit des Lockdown.

Die These, dass die Intensivstationen in Deutschland weit entfernt davon sind, an ihre Kapazitätsgrenzen zu stoßen, wird bestätigt durch eine weitere Graphik der Corona Initiative Deutscher Mittelstand.

Die nahezu waagrechte braune Kurve unten bildet die Corona-Krankheitsfälle in Behandlung ab. Sie ist gegenwärtig nicht nur flacher als im April, sondern ergibt auch zusammen mit den stark gestiegenen absoluten Fallzahlen das „Corona-Paradox“: anders als im Frühjahr bilden die gegenwärtigen Krankheitszahlen nicht mehr so proportional das Steigen der Fallzahlen ab, sie haben sich relativ von diesen entkoppelt.

Angesichts der aus mehreren Gründen festgestellten fehlenden Erforderlichkeit des Teil-Lockdown erübrigt sich die Erörterung der Zweck/ Mittelproportionalität als des dritten Elements des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Der Teil-Lockdown vom 28. Oktober ist im Gesamtergebnis verfassungswidrig.

Schlussbetrachtung: Die doppelte Absurdität der Corona-Politik

In Deutschland sterben gegenwärtig im Jahr durchschnittlich rund 950.000 Menschen, das sind 2.600 am Tag. An und mit Corona starben im laufenden 7-Tage- Durchschnitt laut worldometer 236 Menschen, etwa 9 % der´Toten dieser Tage. Zur Erinnerung: davon sind höchstens die Hälfte „echte“, d.h. „an“ Corona Verstorbene. Von den Ü80-Jährigen sterben fast die Hälfte an Herz-Kreislauferkrankungen, fast ein Drittel an Krebs und nur ca` 10 % an Atemwegserkrankungen wie Influenza oder COVID-19 (Reiss, Bhakdi 2020, 29).

Auf diese 9 % „Corona-Tote“ konzentriert sich seit März in Deutschland absurderweise nicht nur die Gesundheitspolitik, sondern auch fast die gesamte übrige Politik, vor allem die Wirtschaftspolitik mit viel Energie und gewaltigen Finanzmitteln. Andere wichtige Krankheits- und Todesursachen genießen nicht annähernd so viel Aufmerksamkeit.

Um die geschätzt jährlich 30 – 40.000 Tote aufgrund von Krankenhauskeimen z.B. kümmert sich die Politik nicht. Krankenhauskeime töten, weil erstens in den Krankenhäusern aufgrund von Sparmaßnahmen nicht ausreichend gereinigt wird und zweitens die Pharmakonzerne wegen zu geringer Renditechancen nicht in die Antibiotikaforschung investieren (näher zum Problem der Krankenhauskeime Arvay 2020, 79 ff). Ein Bruchteil der für die Corona-Bekämpfung aufgewendeten staatlichen Finanzmittel würde in diesem Bereich wahrscheinlich signifikante Erfolge erzielen. Dass dies nicht geschieht, entlarvt das von der Politik beim Kampf gegen Corona immer wieder betonte humanistische Engagement für die Erhaltung von Leben als verlogen und scheinheilig.

Ebenfalls nicht wichtig erscheint der Politik die konsequente Vermeidung von Zucker. Dieser, verborgen in den industriell gefertigten Nahrungsmitteln, ist eine primäre Ursache für Diabetes, Übergewicht, Bluthochdruck und auch Krebs (Perlmutter 2014), welche wesentliche letale Vorerkrankungen bei den „Corona-Toten“ sind. Hier fehlt es an angemessenen Verboten und gezielter Aufklärung, die auch für ausreichend körperliche Bewegung werben sollte.

Abschließend werfen wir noch einmal einen Blick auf die epidemiologische Gegensätzlichkeit der drei winterlichen Grippemonate 2018 einerseits und der Lockdownphase ab 2. November 2020 andererseits. Die obige Euromomo-Graphik weist die hohe Übersterblichkeit des Grippewinters 2018 mit einer Standardabweichung von in der Spitze plus 7,82 aus, auf der anderen Seite die erste Woche (KW 45) des Teil-Lockdown im November 2020 mit ihrer beträchtlichen Untersterblichkeit (Standardabweichung minus 1,71). Die Absurdität besteht darin, dass die Phase hoher Übersterblichkeit mit ihren zwangsläufigen Belastungen für das Gesundheitswesen von diesem gewissermaßen lautlos verarbeitet wurde und die Politik nicht zu besonderen Schutzmaßnahmen veranlasst hat, wohl aber die gegenwärtige Phase beträchtlicher Untersterblichkeit mit ihren zwangsläufigen Entlastungen des Gesundheitswesens.

Gesamtfazit: Die deutsche Corona-Politik ist durch eine von Beginn an bestehende Unverhältnismäßigkeit und das heißt auch: durch das Schießen mit Kanonen auf Spatzen, Panik, Ignoranz und Unwahrhaftigkeit gekennzeichnet. Ich habe die Hoffnung, dass die politisch Verantwortlichen in dieser oder jener Form für ihre unablässigen Fehlleistungen, deren schädliche Effekte in alle Poren der Gesellschaft eingedrungen sind, zur Verantwortung gezogen werden.

 

Quellen:

Arvay, Clemens G. 2020: Wir können es besser,  Köln.

Atkeson, Andrew, Kopecky, Karen, Zha, Tao 2020:  Four stylized facts about COVID-19, Working Paper 27719, National Bureau of Economic Research.

Joannidis, John P.A 2020: Infection fatality rate of COVID-19 inferred from seroprevalence data, Bulletin der WHO vom 14. Oktober.

Nahamowitz, Peter 2020: Sechs kurze Begründungen für die Verfassungswidrigkeit des Shutdown in Deutschland, EIKE-Publikation vom 17. Mai.

Perlmutter, David 2014: Dumm wie Brot, München (6. Aufl.).

Reiss, Karina, Bhakdi, Sucharit 2020: Corona Fehlalarm ?, Berlin.

Schlaich / Korioth 2017: Das Bundesverfassungsgericht. Stellung, Verfahren, Entscheidungen, Mü

Zum Autor:

Peter Nahamowitz war Prof. für öffentliches Wirtschafts- und Finanzrecht sowie Politikwissenschaft am Fachbereich Rechtswissenschaften der Leibniz Universität Hannover. Er ist seit 2007 im Ruhestand.




Die Maskenpflicht wird immer zweifelhafter

Update vom 25.11.20

Die Einwände zur Maskenstudie

Von Dr. Jochen Ziegler

Da einige kompetente Leser zu meiner Darstellung der dänischen Maskenstudie Einwände vorgetragen haben, möchte ich hier noch einiges klarstellen.

Erster Einwand

Der Haupteinwand der Kommentare besteht daran, dass die Studie nicht gezeigt habe, dass Masken nicht die Ausbreitung des Virus verhindern, sondern lediglich, dass ihre Träger nicht weniger vor einer Infektion geschützt wurden als die Vergleichsgruppe ohne Maske. Dies sei aber schon bekannt gewesen.

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…(Wir sprechen von SARS-CoV-X, da das Virus, welches nun weltweit endemisch ist, in den vielen Generationszyklen, die es durchlaufen hat, stark mutiert ist, so dass vom ursprünglich charakterisierten SARS-CoV-2 in genetischer Hinsicht nicht mehr die Rede sein kann.) Ich beschäftige mich deswegen mit der Fragen, ob Masken die Ausbreitung des Virus unterbinden.

Bevor wir sie beantworten, muss zunächst einmal festgestellt werden, dass die Gefährlichkeit des Virus keinerlei Präventivmaßnahmen rechtfertigt. Denn mit einer Letalität von 1,5 bis 2 Promille (bei den unter 70-Jährigen nur etwa 3:10.000) und einem Durchschnittsalter der Verstorbenen von 80 Jahren oder darüber ist COVID eine natürliche Todesursache, man stirbt daran in der Regel aus Altersschwäche. SARS-CoV-X ist weniger gefährlich als Influenza, aber etwa so gefährlich wie andere Erreger grippaler Infekte – doch mit beiden Erregerklassen lebt die Menschheit seit jeher ohne “AHA” (Abstand – Hygiene – Masken), sondern mit zivilisatorisch gut erprobten sozialen Normen für das Verhalten bei Erkältungen und Grippe.

Evidenz für nicht-letale Dauerschäden durch das Virus, wie wir sie etwa von Mumps (Enzephalitis mit dauerhaften Lähmungen, dauerhafter Taubheit oder Unfruchtbarkeit) kennen, sind nicht bekannt. Berichte von Einzelfällen mit angeblichen neurologischen Dauerschäden sind ätiologisch umstritten und epidemiologisch irrelevant. Besondere Maßnahmen zur Eindämmung des Virus sind also unnötig und medizinisch sinnlos, da man endemische Erreger nicht eindämmen kann: Sie persistieren einfach in der Population wie alle viralen Erreger grippaler Infekte.

Helfen die Masken nun oder helfen sie nicht?

Warum leiden die Menschen unter den Masken? Erstens führen die Masken bei längerem Tragen zu einer milden Hyperkapnie, einem leicht erhöhten Kohlendioxidgehalt im Blut, was eine respiratorischen Azidose (Übersäuerung des Blutes) zur Folge hat. Jüngere Maskenträger gleichen das über die Nierenleistung aus, die Nieren scheiden die überschüssigen Protonen aus – sie bekommen allenfalls Kopfschmerzen, was viele, die die Masken länger tragen müssen, bestätigen können. Ältere Patienten oder Menschen mit eingeschränkter Nierenfunktion können jedoch ernstere Folgen erleiden, beispielsweise einer Erhöhung der Schlaganfallwahrscheinlichkeit. Ob dies epidemiologisch relevant ist, wurde allerdings noch nicht untersucht. Zweitens schränken die Masken die Lebensqualität ein, weil die Kommunikation mit anderen Menschen dadurch deutlich eingeschränkt wird.

Helfen die Masken nun oder helfen sie nicht? Aus biophysikalischer Sicht sind die Masken sinnlos. Sie werden in der medizinischen Praxis zur Prophylaxe einer bakteriellen Infektion von Eingriffsgebieten (etwa eines OP-Situs oder einer Kathetereinführungsstelle) genutzt. Gegen Viren verwendet man im Ernstfall, etwa beim Umgang mit Ebola, Atemschutzgerät (bei dem man aus der Flasche atmet). Der Grund dafür ist, dass die in den Masken verwobenen Stoff- oder Papiermolekülkettengitter deutlich gröber sind als die Viruspartikel, die nur etwa 100 Nanometer groß sind. Partikel, die in Aerosolen gelöst sind, fliegen beim Sprechen, Singen, Lachen, Niesen oder Husten einfach durch die Masken hindurch, und zwar auch durch die FFP2-Masken.

Tröpfchen mit Viruspartikeln könnten die Masken theoretisch bremsen. Darauf weist eine bekannte, bereits im Februar/März durchgeführte Studie hin. Doch diese Studie, die für Aerosole keine Wirkung der Maske, bei Tröpfchen eine geringe Wirkung zeigte, hatte viel zu wenig Patienten, um aussagekräftig zu sein. Sie war, wie man in der Statistik sagt, “unterpowert”, das bedeutet, es gab viel zu wenig Studienteilnehmer, um die Verwerfung der Hypothese zu bestätigen. Dieses Phänomen (und einige andere, insbesondere Studiendesignverzerrungen (Bias)) führen dazu, dass die Mehrheit aller in medizinischen Bereich publizierten Studienergebnisse unwahr sind, wie John Ioannidis in einer berühmten Abhandlung gezeigt hat.

Die bisher größte und am bestem durchgeführte Studie

Nun gibt es eine neue Studie aus Dänemark, bei der die Fallzahlen für die Prüfung der Hypothese der Wirksamkeit der Masken ausreichend sind. Von April bis Juni 2020 wurden 6.000 Studienteilnehmer zwei Gruppen (mit Maske: 3.030, ohne Maske: 2.994 Teilnehmer) zugewiesen. Dies ist meines Wissens nach die bisher größte und am bestem durchgeführte Studie zu dem Thema, wahrscheinlich die erste wirklich aussagekräftige. 4.862 Teilnehmer nahmen bis zum Ende der Studie daran teil, das Studiendesign war einwandfrei, die Durchführung und Auswertung makellos. Es wurden bei den Maskenträgern 42 SARS-CoV-2 positive und bei den Maskenlosen 53 positive gefunden (der Nachweis erfolgte über den Antikörper- oder den PCR-Test). Der statistische Test der Daten ergab keinerlei Wirkung der Maske auf die Wahrscheinlichkeit einer Infektion mit dem Virus – der P-Wert zur Ablehnung der Nullhypothese keines Unterschiedes zwischen den Gruppen mit dem verwendeten statistischen Test lag mit P = 0,33 dafür viel zu hoch.

Man merkt den Autoren der Publikation die Enttäuschung über das Ergebnis an, denn obwohl sie zugeben, dass es keinen statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Gruppen gab, versuchen sie einen herbeizudiskutieren (“Although the difference observed was not statistically significant, the 95% CIs are compatible with a 46% reduction to a 23% increase in infection.”).

Das Ergebnis ist sehr wichtig, da es anhand einer großen, sehr gut gemachten Studie zeigt, dass die Masken keinerlei präventive Wirkung auf die Ausbreitung des Virus haben.

Schlussfolgerung: Masken weg

Biophysikalisch war vom Anfang des Hypes um SARS-CoV-2 an klar, dass Masken keine präventive Wirkung haben. Anderslautende Hinweise aus dem Nature-Medicine-Paper oder ideologisch gefärbten Mitteilungen waren viel zu schlecht belegt und schlicht und ergreifend falsch. Nun ist erwiesen, dass die Masken keine Wirkung haben. Man könnte einwenden, dass die Reproduktion des Virus in der untersuchten Population in den Monaten der Untersuchung (April bis Juni) schwächer war als im Winter, und das ist sicher richtig. Doch wenn die Masken eine physikalische Wirkung auf die Virusverbreitung hätten, müsste diese gerade bei geringerer Viruslast besonders gut beobachtbar sein. Denn wie soll ein Instrument unter Last funktionieren, das schon bei wenig Last keine Wirkung hat? Im Winter ist nicht nur mehr virushaltiges Aerosol in der Luft, sondern sind auch deutlich mehr Flächen mit dem Virus kontaminiert; die Masken wirken dann keinesfalls besser als im April bis Juni.

Die einzig richtige Schlussfolgerung lautet also: Abschaffung der Maskenpflicht zum Wohle der Bevölkerung. Wer das als Politiker jetzt nicht umsetzt, hat anderes im Sinn als Gesundheitsfürsorge.

 

Dr. Jochen Ziegler ist Arzt und Biochemiker. Er arbeitet als Berater für private Anbieter des Gesundheitssystems und lebt mit seiner Familie in Hamburg.

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Klimarealist David Legates zum Chef des U.S. Global Change Research Program ernannt

Dieser hat die Aufgabe einen neuen US-Klimabericht vorbereitet. Es wird erwartet, dass die Biden-Administration den Posten neu besetzen wird, bis dahin wird Legates jedoch bei der Autorennominierung für den Klimabericht mitwirken. Die Washington Post schreibt hierzu:

While the bulk of the work on the report will take place under Biden’s administration, government officials are starting to select participating scientists now, with the first deadline for author nominations this Saturday. Once authors are selected, it can be difficult to remove them.

in Deutsch

Während der Großteil der Arbeit an dem Bericht unter der Verwaltung der Biden-Regierung stattfinden wird, beginnen Regierungsbeamte jetzt mit der Auswahl der teilnehmenden Wissenschaftler, wobei die erste Frist für die Nominierung von Autoren an diesem Samstag endet. Sobald Autoren ausgewählt sind, kann es schwierig sein, sie zu entfernen.

Wer nur die deutschen Medien in ihrer Berichterstattung zur Frage wer der zukünftige Präsident der USA wird, verfolgt hat, wird Legates potentiellem Wirken keine große Zukunft zusprechen. Die internationalen, aber vor allem die freien, Medien berichten aber übereinstimmend, dass das Rennen bei weitem noch nicht entschieden ist. Zu groß sind die gemeldeten Abweichungen der Zahlen der Trump Wähler von den offiziell verkündeten, aber immer noch nicht zertifizierten Zahlen der Biden Wähler. Man sehe bspw. unter vielen anderen nur die Berichte der EpochTimes oder auch die gut recherchierten des Blogs Science Files bspw. hier. und hier

Des ungeachtet bleibt festzustellen, dass David auch schon bisher Autor oder Co-Autor von bemerkenswerten papers zum Klimawandel war, aber auch solcher, welche die 97 % Lüge des australischen Kognitions-Psyschologen John Cook genüsslich und faktenbasiert auseinandernahm.

Hier die Geschichte in Kurzform:

Fast immer basiert die Behauptung von „97 % der Wissenschaftler..“ auf einer missverstandenen Studie des australischen Kognitions-Psychologen John Cook et al  „Quantifying the Consensus on Anthropogenic Global Warming in the Scientific Literature „. Darin behauptet er, dass „unter deren Abstracts 97,1% die Konsens-Position bestätigt haben, wonach Menschen die globale Erwärmung verursachen“. Nun ist die Phrase „Menschen verursachen globale Erwärmung“ eine solche, die fast jeder Skeptiker bestätigen könnte Die Frage lautet aber nicht, ob wir eine globale Erwärmung verursachen, sondern ob wir für den größten Teil der jüngsten Erwärmung ursächlich sind, ob die Erwärmung gefährlich ist und ob wir Energieerzeugung aus bezahlbaren, zuverlässigen und reichlich vorhandenen fossilenRessourcen aufgeben und ersetzen sollten durch dürftige, teure und unterbrochene „Erneuerbare“ in dem Bemühen, den Klimawandel zu stoppen.

Die Studie von Cook et al. wurde daher auch in einer anderen Studie von David Legates et al. kritisiert. Dieser hatte die gleichen Studien unter die Lupe genommen wie Cook et al. und war zu dem Ergebnis gekommen, dass der tatsächliche Konsens in deren Abstracts nur 0,3% betragen hat. Legates et al. kritisierten lediglich die statistischen Verfahren und die Art und Weise, mit der Cook et al. die Literatur interpretiert hatten, nicht aber die Qualität des Auswahlverfahrens, mittels welchem Cook et al. festlegten, welche Studien man betrachtete und welche Studien außen vor bleiben sollten. Aber ein anderer Gelehrter, nämlich José Duarte, hat genau dieses Auswahlverfahren unter die Lupe genommen und festgestellt, dass es „in vielfacher Hinsicht betrügerisch“ war. Also forderte Duarte in einem Brief die Environmental Research Letters auf, Cook et al. zurückzuziehen. Er wies darauf hin, dass obwohl Cook et al. behauptet hatten, Studien zu „Sozialwissenschaft, Bildung, Forschungen bzgl. der Meinung der Öffentlichkeit zum Klimawandel“ nicht berücksichtigt zu haben, er in Wirklichkeit viele derartige Studien mit einbezogen hat. Er listete auch viele ordentliche wissenschaftliche Studien, die Cook et al. ignoriert hatten, was aber nicht hätte sein dürfen, und welche im Widerspruch zu ihrer Schlussfolgerung standen. Cook et al. beleuchteten 11.944 Studien zur globalen Erwärmung, welche von 1991 bis 2012 veröffentlicht worden waren. Sie haben diese Studien nicht gelesen oder mit deren Autoren gesprochen, sondern sie haben die Abstracts gelesen. Die Ergebnisse dieser Abstracts wurden in 7 Kategorien eingeteilt:

  1. Die Menschheit verursacht die gesamte Erwärmung                                                         64
  2. Die Menschheit verursacht über 50% der Erwärmung                                                   922
  3. Die Menschheit verursacht weniger als 50% der Erwärmung                                     2910
  4. Keine Meinung oder unsicher                                                                                             7930
  5. Die Menschheit verursacht einige Erwärmung, aber weit weniger als 50%                 54
  6. Die Menschheit verursacht keine Erwärmung,with qualifications                                15
  7. Die Menschheit verursacht keinerlei Erwärmung                                                               9

Es scheint, dass Cook et al. sich entschlossen haben, nur jene Wissenschaftler untereinander zu vergleichen, welche eine eindeutige feste Meinung haben. Falls das so ist, repräsentieren die ersten beiden Kategorien Wissenschaftler, die glauben, dass die Menschheit die gesamte Erwärmung oder den größten Teil davon verursacht (986), während jene in den Kategorien 6 und 7 glauben, dass der Mensch keine oder fast keine Erwärmung auslöst (24). Das Verhältnis beträgt etwa 97%. Aber das wichtigste Ergebnis dieser Studie lautet, dass fast 8000 Wissenschaftler keine Meinung dazu hatten oder sich dessen unsicher waren. So viel zu den 97%.

 




Der Lockdown-Denkfehler, den bisher keiner entdeckte

Seit einiger Zeit treibt mich ein Widerspruch um, zu dem ich mich noch nicht öffentlich geäußert habe. Das hat zwei Gründe. Erstens war ich unsicher, wie groß die praktische Bedeutung dieser, sagen wir mal, „Unstimmigkeit“ ist. Zweitens fiel das Problem offenbar niemandem auf außer mir.

Genau das war mein Problem mit dem Problem. Es ist nämlich so offensichtlich, dass es mir nicht in den Kopf wollte und will, warum es keiner sieht. Meine Überlegung ist weder besonders originell noch gar preisverdächtig. Im Gegenteil, sie drängt sich auf, liegt quasi auf der Hand. Um den Fehler zu erkennen, muss man nicht die hellste Leuchte sein, auch kein Experte in Sachen Seuche.

Nun gibt es diese seltenen Fälle, in denen jemand einen Gedanken formuliert, worauf die anderen rufen: Holla, die Waldfee, stimmt! Ist doch klar! Hätte ich auch drauf kommen können! Das Wesen dieser Ausnahmen ist leider, dass sie die Ausnahme sind. Langer Rede Sinn: Mittlerweile bin ich ziemlich sicher, dass nicht ich der Geisterfahrer bin, sondern die Hundertschaft, die mir entgegenkommt. Daher also dieser Beitrag.

Logisch, nicht ideologisch

Eine weitere Vorbemerkung: Es geht hier um ein logisches Problem, kein ideologisches. Was ich Ihnen darlege, bewegt sich vollständig innerhalb der Matrix unbestrittener, allgemein bekannter und anerkannter Umstände. Daher ist es vollkommen egal, ob Sie sich eher Team Streeck, Team Drosten oder gar Team Lauterbach zugehörig fühlen. Selbst wenn Sie Fan von Team Attila sind und Covid-19 nur für einen Schnupfen halten, dürfen Sie weiterlesen.

Nachdem ich dieses Stück nun über die Maßen angeteasert habe, ein Dämpfer zur Klarstellung: Ich behaupte nicht, dass mit den folgenden Ausführungen alles auf den Kopf gestellt wird, was man zum Thema Corona weiß oder zu wissen glaubt. Allerdings, einiges ändert sich doch.

So manche Alarm-Argumentation erweist sich als heiße Luft. Unzählige Statements von Politikern und Experten erscheinen im Nachgang sinnfrei. Vor allem: Der politisch bedeutendsten Kennzahl ist die Grundlage entzogen. Diese Kennzahl diente nicht nur als Hauptargument für den jetzigen Lockdown. Sie ist zugleich erklärtermaßen der einzige handfest bezifferte Maßstab, den die Entscheider anlegen wollen, um entweder die aktuellen Einschränkungen weiter zu verschärfen oder sie zu lockern.

Quizfrage: Wo liegt der Fehler?

Wenn diese besagte Kennzahl wegen Untauglichkeit entfällt, ergeben sich eine Menge Fragen. War der November-Lockdown in seiner konkreten Ausgestaltung überhaupt gerechtfertigt? Genügen die restlichen, von der Politik nur allgemein formulierten und nicht näher spezifizierten Ziele, um die angeordneten Maßnahmen aufrechtzuerhalten?

Hätte die Politik unter Berücksichtigung valider Aspekte zu einem anderen Vorgehen, einer anderen Strategie finden können oder sogar müssen? Last but not least: Wenn die offizielle Messlatte für die Aufhebung der aktuellen Einschränkungen obsolet ist – nach welchen Kriterien ist nun zu entscheiden?

Genug der Vorrede. Bevor wir uns über Konsequenzen Gedanken machen, gibt es noch etwas Arbeit. Legen wir also los, und zwar am praktischen Beispiel. Während Sie die folgenden Statements lesen, haben Sie die letzte Chance, sich am großen Finde-den-Fehler-Quiz zu beteiligen: Was ist der fundamentale Irrtum, der all diesen Aussagen innewohnt? Und welches eine Wort bringt die Sprechblasen zum Platzen?

Modellierer und Experten

Stellvertretend für Myriaden vergleichbarer Aussagen sei zunächst Dr. Viola Priesemann zitiert. Frau Priesemann ist Leiterin einer Max-Planck-Forschungsgruppe an der Uni Göttingen und beschäftigt sich unter anderem mit Computer-Modellen, die die Corona-Ausbreitung vorhersagen sollen. Ihr Job ist also ähnlich wie der von Prof. Michael Meyer-Hermann in Braunschweig. Sie erinnern sich? Das war der Lockdown-Radikalinski, den die Kanzlerin Mitte Oktober zum Corona-Kränzchen geladen hatte, um die Ministerpräsidenten zu manipulieren.

Das soll natürlich nicht unser Urteil über Frau Dr. Priesemann beeinflussen. Wir wollen nicht ausschließen, dass es auch Seuchen-Modellierer gibt, die zu irgendwas gut sind. So oder so, jedenfalls war Viola P. einen Tag vor Lockdown-Beginn zu Gast bei „Anne Will“.

Neben Priesemann saß ein richtiger Seuchenexperte, nämlich Stefan Willich, Professor für Epidemiologie an der Berliner Charité. Willich plädierte kurz vor Schluss der Sendung dafür, „auf die intensivmedizinische Kapazität zu schauen“, statt sich undifferenziert auf „die Zahl der Neuinfektionen“ zu konzentrieren.

„Ganz massiv widersprechen“

Priesemann unterbrach Willich erregt (hier ab Min. 56:26): „Da möchte ich einmal massiv widersprechen, wirklich ganz massiv widersprechen. Wir können entweder auf die Krankenhäuser gucken und die Intensivkapazität. Oder wir schauen drauf, ob die Ausbreitung unter Kontrolle ist oder nicht unter Kontrolle ist. Und das ist die Einigkeit von Leopoldina, von Max-Planck-Gesellschaft, Leibniz-Gesellschaft und so weiter, das ist nicht [nur] meine Meinung.“

„In dem Moment, wo wir die Kontakte nachverfolgen, gibt es fast niemanden, der nicht weiß, dass er Träger ist. In dem Moment, wo wir die Kontakte gut unter Kontrolle haben, wie das im Juli, August und am Anfang des Septembers der Fall war […] Aber, das würde ich echt gern für … dass das verstanden wird: Wenn wir diesen Punkt überschreiten, das ist ein Kipp-Punkt! In dem Moment, wo wir die Kontrolle verlieren, dann wird der Anstieg dieser Fallzahlen selbstverstärkend! […]

So und ähnlich äußern sich landauf, landab Entscheider und Experten. In derselben Talkshow zum Beispiel auch der zugeschaltete bayerische Ministerpräsident Söder (Min. 24:38): „Ab einer bestimmten Infektionszahl ist die Rückverfolgung so kaum mehr leistbar, deswegen müssen wir ja wieder auf ein Level kommen, in dem diese Rückverfolgung dann eben gut funktioniert.“

Verfolgung ist gut, Kontrolle ist alles

Oder Kanzleramtsminister Helge Braun, ebenfalls bei „Anne Will“ (ab Min. 51:06): „Wenn wir in Deutschland jeden Tag 5.000 Fälle haben, dann können wir die Kontaktnachverfolgung über die Gesundheitsämter noch schaffen, und dann können wir auf Beschränkungen ansonsten weitestgehend verzichten.“

Fassen wir zusammen. Das alles bestimmende Wort ist „Kontrolle“. „Kontrolle“ über die Entwicklung des Infektionsgeschehens besteht, solange die Gesundheitsämter alle (oder fast alle) Infektionsketten nachvollziehen und unterbrechen können. Dies erreichen sie per Ermittlung, Unterrichtung und Isolierung der potenziellen Virenverbreiter.

In dem Moment, in dem die Ämter nicht mehr umfassend nachverfolgen können, gerät die Situation „außer Kontrolle“. Das Virus verbreitet sich „unkontrolliert“, die Folge ist exponentieller Anstieg der Infektionen. Um nach „Kontrollverlust“ wieder in eine „kontrollierte“ Lage zu kommen, sind mannigfaltige Einschränkungen des täglichen Lebens zu verordnen – und zwar so lange, bis die Fallzahlen wieder in einem „kontrollierbaren“ Bereich sind.

Und? Haben Sie’s erraten?

So lautet also die herrschende Meinung – wobei die Superspreader dieses Narrativs davon ausgehen, dass es sich keineswegs um eine Meinung handelt, sondern um einen quasi naturgesetzlichen Umstand. Das ist natürlich Quatsch.

Und? Haben Sie erraten, welcher Trugschluss all diesen und vergleichbaren Äußerungen zugrundeliegt? Ich spare mir an dieser Stelle tiefergehende Überlegungen zu den Abgründen der Volksseele. Ob die Sehnsucht nach Kontrolle „typisch deutsch“ ist, sei dahingestellt. Ob es einen Zusammenhang zwischen Kontrollsucht, Waschzwang und Fesselungsphantasien gibt, kann ebenfalls offenbleiben. Das Psychologisieren sollen Berufenere als ich übernehmen. Konzentrieren wir uns auf die Fakten. Und zwar auf die echten.

Die Fakten besagen – und das ist der erste Teil der Auflösung in unserem kleinen Ratespiel –, die vielbeschworene „Kontrolle“ des Infektionsgeschehens bestand zu keinem Zeitpunkt. Wenn im Sommer das Infektionsgeschehen auf niedrigem Niveau stabil war, ist dies jedenfalls nicht einer angeblich umfassenden Nachverfolgung durch die Gesundheitsämter zuzuschreiben.

Die Auflösung ist banal

Warum, fragen Sie? Ganz einfach. Eine vollständige (oder annähernd vollständige) Kontaktnachverfolgung fand niemals statt. Was den Gesundheitsämtern an Positiv-Testungen mitgeteilt wurde, war immer nur ein kleiner Teil der tatsächlichen Infektionen. Das weiß jeder – oder sollte jeder wissen, der sich auch nur ein bisschen mit Corona beschäftigt hat.

Damit sind wir beim zweiten Teil der Lösung unserer Quizfrage. Ein einziges Wort lässt die heiße Luft aus den oben zitierten (und zahllosen weiteren) Äußerungen. Dieses Zauberwort ist – Tusch! – „Dunkelziffer“. Sagen Sie jetzt bloß nicht, Sie seien enttäuscht. Enttäuschung findet legitimerweise dort statt, wo übertriebene Erwartungen geweckt wurden. Ich habe von Anfang an betont, dass nichts Spektakuläres zu erwarten ist, sondern Banales.

Die Corona-Dunkelziffer, also die Zahl unerkannter Sars-CoV-2-Infektionen, ist hoch. Das ist unstrittig und einfach zu erklären. Nehmen wir zum Beispiel Ebola. Wer sich mit hämorrhagischem Fieber infiziert, hat vergleichsweise schlechte Karten. Ebola produziert im Normalfall heftige Symptome und ist ziemlich tödlich. Deshalb gibt es – jedenfalls in zivilisierten Ländern – bei einem Ebola-Ausbruch keine nennenswerte Dunkelziffer.

Epidemie light

Corona hingegen ist eine Epidemie light. Covid-19 hat eine relativ geringe Sterblichkeitsrate, die irgendwo zwischen unter 0,2 und einem Prozent der Infizierten liegt. Außerdem verlaufen die Infektionen laut RKI in rund 80 Prozent der Fälle mit nur leichten Symptomen oder völlig asymptomatisch. Wer nichts oder kaum etwas von seiner Infektion spürt, geht auch nicht zum Arzt. Daher ist das Dunkelfeld unerkannter Infektionen hoch, solange nicht die gesamte Bevölkerung regelmäßig durchgetestet wird.

Wie hoch genau, weiß man nicht. Diverse Studien legen einen Wert zwischen ungefähr Faktor 4 und Faktor 20 nahe, um den das tatsächliche Infektionsgeschehen höher ist als das bekannte. Ich habe mir vor einiger Zeit den Spaß gemacht, die mögliche Dunkelziffer anhand der Zahlen des Seuchen-Gurus John Ioannidis auszurechnen. Wenn man für Deutschland eine Infektionssterblichkeit von 0,2 Prozent ansetzt, landet man unter Berücksichtigung der Corona zugeordneten Todesfälle etwa bei einem Faktor 15.

Aber wir müssen uns hier gar nicht darüber streiten, wie hoch die Dunkelziffer wirklich ist. Einig sind sich alle darin, dass es sie gibt und dass sie erheblich ist. Das genügt, um alle Aussagen über „Kontrolle durch vollständige Nachverfolgung“ im Zusammenhang mit Corona als Bullshit zu entlarven. Genau wie die Behauptung vom „Kontrollverlust“. Wer etwas nicht unter Kontrolle hat, kann sie auch nicht verlieren.

„Kontaktverfolgung ist praktisch nicht vorhanden“

Erinnern wir uns an die Aussage von Merkel-Adlatus Helge Braun: „Wenn wir in Deutschland jeden Tag 5.000 Fälle haben, dann können wir die Kontaktnachverfolgung über die Gesundheitsämter noch schaffen, und dann können wir auf Beschränkungen ansonsten weitestgehend verzichten.“

Selbst wenn wir nur den eher niedrigen Dunkelziffer-Faktor 4 ansetzen, bedeutet das, dass statt der von Braun genannten 5.000 ans RKI gemeldeten Infizierten real 20.000 neue Virenträger an einem Tag durch Deutschland laufen. Die Nachverfolgung kann also in diesem Beispiel maximal 25 Prozent des Infektionsgeschehens erfassen. Bei einem Faktor 10 wären es sogar 50.000 potenzielle Virenschleudern, von denen nur jede Zehnte einen Anruf vom Gesundheitsamt bekommen könnte.

Apropos „könnte“: Es gibt diverse Berichte, wonach die Ämter eine zügige und vollständige Nachverfolgung selbst bei niedrigen Fallzahlen nicht hinkriegen. Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer offenbarte vor ein paar Tagen bei „Markus Lanz“ (hier ab Min. 27:30): „Kontaktverfolgung – sag ich Ihnen jetzt aus der Praxis – ist in Deutschland praktisch nicht vorhanden. Wenn wir Kontakte ermitteln, ist die Infektion in der Regel schon weitergegeben.“ Ein weiterer Hinweis darauf, dass „Kontrolle durch Nachverfolgung“ bei Corona hierzulande eine Mär ist.

Was folgt daraus?

Fassen wir zusammen: Es gibt ein großes Dunkelfeld von nicht erkannten Sars-CoV-2-Infektionen. Alle Behauptungen, bei einer bestimmten Zahl gemeldeter Fälle könne man vollständige (oder nahezu vollständige) Nachverfolgung des realen Infektionsgeschehens erreichen, entsprechen daher nicht der Wahrheit. Die umfassende Nachverfolgung ist eine Illusion – egal, wie niedrig die Fallzahl ist, die das Robert-Koch-Institut erfasst.

Na und? Die Erkenntnis, dass Politiker und sogenannte Experten eine Menge dummes Zeug reden, wenn der Tag lang ist, ist nicht neu. Was also folgt daraus für die Praxis, werden Sie sich und mich fragen. Hier die Antworten.

Zunächst einmal ist die derzeit für die politische Entscheidungsfindung bedeutendste Kennzahl kaputt, die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz. Dieser Richtwert wurde bereits im Mai eingeführt. Überschreitet die Anzahl der „Neuinfektionen“ (genauer: der gemeldeten Positiv-Testungen) pro 100.000 Einwohner auf lokaler Ebene innerhalb von sieben Tagen bestimmte Obergrenzen, sollen verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung quasi automatisch in Kraft treten.

Sieben-Tage-Inzidenz: Willkürlich

Auf welche Einschränkungen sich Bund und Länder Mitte Oktober bei Überschreitung der Richtwerte verständigten, können Sie hier nachlesen. Die konkreten Obergrenzen der Sieben-Tage-Inzidenz liegen bei 35 und 50 „Neuinfektionen“ pro 100.000 Einwohner pro Woche. Sowohl die 35 als auch die 50 sind nicht unmittelbar epidemiologisch begründet. Sie wurden allein aufgrund der Kapazitäten der Gesundheitsämter festgelegt.

Die Festsetzung der Richtwerte beruhte also einzig auf der Annahme, dass bei diesen Zahlen noch eine „vollständige“ Aufklärung durch die Ämter möglich ist. Diese Annahme unterlag einem fundamentalen Irrtum, wie wir nun wissen. Egal, ob 35 oder 50 gemeldete Corona-Positive pro Woche – wegen der nicht berücksichtigten Dunkelziffer kann in keinem Fall das postulierte Ziel erreicht werden.

Da die Prämisse falsch war, ist den unter eben jener Prämisse ermittelten Grenzwerten die Grundlage entzogen. Ohne faktische Grundlage sind die Grenzwerte objektiv willkürlich. Das ist kein kleines Problemchen. Wer hierzulande in großem Umfang Grundrechte einschränkt, braucht verdammt gute Gründe dafür. Und Willkür ist das exakte Gegenteil von einem guten Grund.

Luftnummer Nachverfolgbarkeit

Die praktische Folge ist, dass Rechtsanwälte in ganz Deutschland ab sofort „Rotkäppchen extra trocken“ palettenweise ordern können. Jede obrigkeitliche Verfügung, die sich ausschließlich oder ganz überwiegend auf die Sieben-Tage-Inzidenz oder allgemeiner auf die Luftnummer „Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten“ stützt, sollte mit guten Erfolgsaussichten anfechtbar sein.

Wer nicht glaubt, welch überragende Rolle die Sieben-Tage-Inzidenz bei den politischen Entscheidungen spielt, möge sich den Auftritt der Kanzlerin vor der Bundespressekonferenz zu Gemüte führen. Am Tag, als der jetzige „milde Lockdown“ in Kraft trat, begründete Angela Merkel die beschlossenen Einschränkungen noch einmal ausführlich. Aus der Mitschrift:

„Deshalb müssen wir wieder in eine Situation kommen, in der die Gesundheitsämter Kontakte nachverfolgen können; sonst nimmt das exponentielle Wachstum immer weiter zu. […] Wir müssen wieder in eine Region von 50 Infektionen in sieben Tagen pro 100 000 Einwohnern kommen; denn bis zu dieser Zahl können die Gesundheitsämter das einigermaßen nachvollziehen. Das Ziel der Maßnahmen der nächsten vier Wochen ist also, wieder in diese Region zu kommen.“

„Entscheidend ist die Sieben-Tage-Inzidenz“

Frage: „Zu dem Treffen mit den Ministerpräsidenten in zwei Wochen: Nach welchen Kriterien soll dann entschieden werden? Welche epidemiologischen Kennzahlen sind entscheidend?“

BK’in Merkel: „Entscheidend ist die Sieben-Tage-Inzidenz. […] Wir müssen wieder in den Bereich von unter 50 kommen, weil wir dann sagen können, dass die Gesundheitsämter die Kontaktnachverfolgung hinbekommen. […] Das Ziel ist, wieder in den Bereich der Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter zu kommen.“

Bereits am Tag zuvor hatte auch Kanzleramtsminister Braun in der „Will“-Sendung unmissverständlich klargestellt, dass es nur eine Zahl gibt, an der sich die Regierung orientiert, wenn es um Verschärfung, Lockerung oder Aufhebung von Maßnahmen geht.

Frage der ehemaligen FDP-Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger: „Was ist denn die Marschroute, welche Zahl ist es denn, wo man sagen kann, jetzt kann man wieder lockern?“ Antwort Braun: „Unter 50 müssen wir, unter die Inzidenz von 50. Das ist die ganze Zeit unser Maßstab, bundesweit. Da müssen wir hin, dann ist die Kontaktnachverfolgung sicher möglich.“

Allgemein formulierte Absicht genügt nicht

Wir fassen zusammen: Derzeit gibt es nur ein einziges konkret beziffertes Kriterium, an dem sich die Verantwortlichen bei ihren Corona-Entscheidungen orientieren. Diese Kennzahl, die Obergrenze von „50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche“, taugt jedoch nicht als Maßstab, weil sie auf einer irrigen Annahme beruht.

Damit wir uns nicht missverstehen: Daraus folgt nicht, dass die Exekutive ohne diese Kennzahl keinerlei Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens mehr verfügen könnte. Allerdings wird es deutlich schwieriger. Die Politik benötigt für Art, Umfang und Dauer von Einschränkungen eine neue Begründung – und zwar eine nachvollziehbare, tragfähige und hinreichend konkrete.

Ein allgemein formuliertes Bestreben à la „Wir wollen die Infektionen so weit wie möglich reduzieren“ genügt nicht – genauso wenig, wie die Regierung den Straßenverkehr verbieten kann, um „die Zahl der Verkehrstoten so weit wie möglich zu reduzieren“. Wer massivste Grundrechtseinschnitte rechtfertigen will, muss sich etwas Besseres einfallen lassen.

Höchst umstrittenes Gesetz

Die Zielsetzung, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, wäre ein tauglicher Ansatz. Dafür müssten die Veranwortlichen allerdings überzeugend darlegen, ab welcher Infektionsrate sich diese Gefahr tatsächlich realisiert. Möglicherweise stellt sich bei unvoreingenommener Prüfung heraus, dass wir statt mit 5.000 auch mit 20.000 oder 30.000 Positivfällen pro Tag umgehen können.

Vielleicht käme man gar zu der Einsicht, dass die starre Fixierung auf „Neuinfektionen“ ohnehin nicht der Königsweg ist, sondern ein Strategiewechsel hin zu differenzierten Schutzmaßnahmen angeraten ist, wie ihn etwa Boris Palmer oder Julian Nida-Rümelin vorschlagen.

Derartige Überlegungen weisen die Entscheider jedoch von sich. Lieber jagt man weiterhin der Schimäre von der „Kontrolle durch Nachverfolgung“ hinterher. Derzeit versucht die Regierung sogar, im Eiltempo eine Novelle des Infektionsschutzgesetzes durchzupeitschen – trotz massiver Kritik von Opposition, Verbänden und Juristen. In den Verhandlungen „sei auch über andere Kennziffern diskutiert worden, etwa die Belegung von Intensivbetten“heißt es„Insbesondere das Kanzleramt habe aber darauf gedrungen, am Kriterium der Neuinfektionen festzuhalten.“ Und so wird wohl die Sieben-Tage-Inzidenz von 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gesetzlich verankert werden.

Das ist wirklich kompletter Nonsens, wie ich Ihnen hoffentlich überzeugend dargelegt habe. Und? Wer ist nun Geisterfahrer? Ich oder die regierenden Kontrollfreaks?

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