Steigende Blackoutgefahr in Deutschland ? Gibt´s nicht sagt die Bundesregierung, und wenn doch, sind die Netzbetreiber schuld!

In Kroatien erfolgte die automatische Abschaltung einer Umspannanlage, worauf der Strom sich andere Wege suchte und weitere Leitungen zur Vermeidung von Überlastung automatisch abgeschaltet wurden. Binnen Sekunden ergab sich daraufhin auch im europäischen Nordwestnetz eine Einspeiseunterdeckung von ca. 6,3 GW, was der Leistung von sechs Großkraftwerken entspricht. Das drückte die Netzfrequenz auf unter 49,8 Hz. Zuvor hatten schon die französischen Versorger einige ihrer Kernkraftwerke wegen notwendiger Wartung vom Netz genommen.

Die Lage war also äußerst kritisch, doch nach rd. einer Stunde hatten die Netzbetreiber mit Hilfe der Versorger, mittels Trennen der Netze und dem Hochfahren bzw. Anpassen regelbarer Kraftwerke, die Lage wieder im Griff.

Doch die Unterschreitung der Grenze von 49,8 Hz ist ein absolutes NoGo. Da läuten sämtliche Alarmglocken. Denn bis dahin läuft die Stromversorgung durch Nachregelung regelbarer Kraftwerke sozusagen noch im normalen Bereich. Ab und unter 49,8 Hz wird es eng. Und mit jedem weiteren 1/10 Herz weniger exponentiell noch enger. Plötzlich fehlte die Leistung von 6 Kraftwerken und musste schnellstens durch Hochfahren noch intakter Kapazitäten in Sekundenschnelle wieder ausgeglichen werden. Denn sänke die Frequenz weiter unter 49 Hz bspw. durch eine weitere Störung, würden die Automaten sukzessive Last abwerfen, um zu vermeiden, dass die Frequenz als Primärsignal weiter sinkt. Bei nur noch 47,5 Hz müssten dann die Kraftwerke vom Netz genommen werden, ein flächendeckender Blackout wäre da. Bevor das passiert sind die Netzbetreiber aber verpflichtet sog. Brownouts zu erzeugen (gemäß §13 (2) EnWG), in dem sie große Verbraucher, aber auch ganze Stadtviertel gezielt abwerfen. Betreiber von virtuellen Kraftwerken Next schreibt dazu auf seiner Website:

„Dieser gezielte Lastabwurf markiert die letztmögliche Maßnahme zur Systemstabilisierung, wenn das Stromnetz überlastet ist. Im Idealfall kommunizieren die Übertragungsnetzbetreiber den Stromausfall den betroffenen Stromverbrauchern vor Beginn des Brownouts.“

 

Eine Kleine Anfrage (KA) wird groß beantwortet

Diese gefährliche Situation nahm die AfD Fraktion im Deutschen Bundestag zum Anlass die Bundesregierung mal wieder zu ihrer Einschätzung der Versorgungssicherheit zu befragen. In 17, tlw. sehr detailliert ausgeführten Fragen, wurden die Bundesregierung dazu zur Stellungnahme aufgefordert. Die Antwort kam innerhalb der vorgeschriebenen Zeit und war ebenfalls sehr ausführlich (hier). Wie es üblich ist, wiederholt das antwortende Ministerium – in diesem Fall das zuständige Wirtschaftsministerium – die Fragen in kleinerer Schrifttype und beantwortet sie darunter.

Auf insgesamt 10 Seiten wurde darin wortreich und mit vielen Quellenangaben belegt, verkündet, dass zur Sorge vor der Zunahme einer Blackoutgefahr überhaupt kein Anlass, bestehe, aber wenn doch, sei dies allein die Schuld der Netzbetreiber, denn die hätten nun mal dafür zu sorgen, dass das Stromnetz stabil bliebe, unabhängig von den ständigen Eingriffen der Laienspieler in Parlament und Regierung ist man versucht hinzuzufügen.

Aus der Fülle der Informationen der Antwort mit Verweisen auf viele „Studien“ bekannter Marktteilnehmer, mit tlw. über 350 Seiten Umfang, will ich hier nur einige wenige herausgreifen, die wortgewaltig, aber fast immer ausweichend, oder auf Modellrechnungen für die Zukunft verweisend, das Lied der Zuversicht verbreiten:

„Sorgt Euch nicht, wir haben alles im Griff“.

 

Doch das ist Pfeifen im Walde, denn es hält einer sorgfältigen Analyse der Antworten, vor allem aber nach Durchsicht der benannten Quellen, nicht stand.

Im Gegenteil! So gut wie alle Verantwortlichen in den benannten Quellen äußern ihre Sorge vor zunehmender Netzinstabilität und damit vor der Gefahr eines Brownouts, ggf. sogar eines Blackouts. Das wird natürlich nur verschleiert vorgetragen, denn niemand will es sich mit den mächtigen Leuten in Berlin verderben. Doch wer gelernt hat zwischen den Zeilen zu lesen findet die große Besorgnis wieder, die ehrliche Fachleute über dieses Großexperiment empfinden. Wie zum Beispiel in den Texten des als maßgeblich zitierten (Verein Deutscher Elektroingenieure) VDE mit seiner Untergruppe Forum Netztechnik und Netzbetrieb (FNN). Dort findet man zu den Grafiken, den sie auf ihrer Webseite zeigt die folgenden Hinweise der VDE FNN Verantwortlichen. Sie sprechen Bände: (Quelle: https://www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/versorgungsqualitaet/versorgungszuverlaessigkeit/versorgungszuverlaessigkeit2019) Man findet dort:

„1. Netzbetreiber leisten einen enormen Aufwand, um die Netze in den zulässigen Grenzen von Frequenz, Spannung und Leitungsbelastung zu betreiben. Die Anforderungen dabei steigen durch den Umbau auf erneuerbare Energien und u. a. dem dadurch notwendigen Stromtransport über weite Strecken. Die Netzauslastung steigt und wird zunehmend dynamisch. Gleichzeitig verzögert sich der Netzausbau. So entstehen vermehrt Engpässe im Netzbetrieb, die die Netzbetreiber beheben müssen.

2. Um alle Kunden sicher und zuverlässig mit Strom zu versorgen und dabei vorrangig erneuerbare Energien einzuspeisen, müssen die Netzbetreiber korrigierend eingreifen. Die Aufwendungen dafür sind in den vergangenen Jahren enorm gestiegen. Dadurch konnten die Netzbetreiber rund 3,5 Prozent des Jahresbruttoinlandstromverbrauchs nicht wie geplant einspeisen lassen.

3. Für die Anpassung von konventionellen Kraftwerken haben Netzbetreiber 2018 803 Mio. Euro an Entschädigungen gezahlt (2017: 901 Mio. Euro). Die Entschädigungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen schlugen 2018 mit 635 Mio. Euro zu Buche (2017: 610 Mio. Euro). Dieser hohe Aufwand ist notwendig, um die hohe Zuverlässigkeit der Stromversorgung zu sichern.

4. Es gibt eine zunehmende Differenz zwischen der installierten Leistung gemäß Erneuerbaren-Energien-Gesetz (installierte EEG-Leistung) und Jahreshöchstlast. Wegen der EEG-Vorrangeinspeisung nehmen damit auch die möglichen Betriebsfälle zu, in denen steuernd eingegriffen werden muss, um das System stabil zu halten. Dies äußert sich u. a. in den zunehmend erforderlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Netz- und Systemsicherheit.“

Oder der Prof. em. Dr. H. Freiesleben zur Frage „Wie sicher ist die Stromversorgung in Deutschland?“ in den et – Energiewirtschaftliche Tagesfragen, 9. Oktober 2020.

Er schreibt dort u. a.: 

Die geplante Substitution der elektrischen Energie, die durch Abschalten der Kernkraftwerke mit Ende des Jahres 2022 und dem Zurückfahren der Kohleverstromung in den Jahren 2020 bis 2030 nötig wird, ist durch EE (Anmerkugn des Verfassers: „Erneuerbare“ Energien) nicht möglich – die Energieversorgung ist auf dieser Basis nicht sicher.“

Und als Fazit:

„Die Versorgung mit elektrischer Energie im gegenwärtigen Umfang kann bis zum Jahr 2030 durch massiven Einsatz von Gaskraftwerken gesichert werden – diese tragen jedoch zu CO2-Emissionen bei; die angestrebten Klimaschutzziele werden dadurch verfehlt. Der Einsatz erneuerbarer Energien in einem noch größeren Umfang für Elektromobilität und Wasserstoffwirtschaft ist für den Zeitraum bis 2030 unrealistisch – es sei denn, das Speicherproblem würde eher gelöst.“

All das wird niemand bestreiten, doch die Bundesregierung zieht daraus nicht etwa die Konsequenz wenigstens einmal innezuhalten und dann die weitere Entwicklung zu beobachten, sondern setzt sogar noch einen drauf, wenn sie auf Seite 4 zwar vordergründig korrekt feststellt: „Anforderungen an den Transportbedarf und damit an Redispatch ergeben sich aus einer zunehmenden räumlichen Trennung von Last und Erzeugung bei gleichzeitig verzögertem Netzausbau“  und damit bei der Verteidigung der gewaltigen Zunahme netzstabilitätssichernder Maßnahmen, das Verursacher Prinzip einfach umkehrt.

Denn sie schreibt natürlich nicht, dass die „räumliche Trennung von Last und Erzeugung“ nur deshalb notwendig wurde, weil sie politisch gewollt war. Hätte man die völlig ausreichend vorhandene Versorgung mit konventionellen Kraftwerken – nach allen technischen, ökonomischen wie auch ökologischen Gesichtspunkten optimal aufgestellt- so belassen wie sie einmal war, dann würde niemand von der „räumlichen Trennung von Last und Erzeugung“ betroffen sein. Es gäbe sie nicht. Und weil sie nun schon mal so schön beim Fabulieren ist, und fast schon erheiternd, ist auch die Behauptung der Bundesregierung, dass die Netzbetreiber davon ausgingen, dass die „redispatchten“ 20,2 Terawattstunden (immerhin fast 3.5 % des deutschen Verbrauches) im Jahre 2019 sich  auf „nur noch“ 10,6 TWh im Jahre 2025 halbieren werden. Um gleich weiter unten die Vorbehalt einzubauen, „Von zentraler Bedeutung ist hier, dass die Maßnahmen, insbesondere auch die Leitungsbauprojekte, wie geplant umgesetzt werden können!“

Und wenn nicht, muss man fragen? Wir alle wissen, dass die extrem teure Netzerweiterung ins Stocken geraten ist, so überflüssig wie sie von Anfang an war.

Daher kann aus diesen Erkenntnissen und eigentlich allen Antworten zu dieser Kleinen Anfrage nicht der Schluss gezogen werden, wir hatten nicht nur alles im Griff, und wir werden auch in Zukunft alles im Griff haben, wie es die Bundesregierung tut, sondern man muss eindeutig feststellen, dass die bisherige Beherrschung der Lage keineswegs erlaubt zu folgern, dass dies auch in Zukunft so sein wird, denn sämtliche Weichen sind auf den weiteren Ausbau der alternativen – fälschlich erneuerbare genannte – Energieerzeugung gestellt. Auch deshalb nicht, weil gleichzeitig in Deutschland bis 2030 planmäßig 30 GW an kontinuierlicher Erzeugerkapazität abgeschaltet werden. Die Lage spitzt sich also mit jedem Wind- und Solarerzeuger und dem Wegfall jedes kontinuierlich arbeitenden Kraftwerkes weiter zu. Ein einziger Tropfen kann ein Fass zum Überlaufen bringen, sagt ein weises altes Sprichwort und unsere Regierung setzt alles daran das zu realisieren.

Hinzu kommt noch das exponentiell anwachsende Verteilproblem in allen Teilnetzen. Viele dezentrale Einspeiser verlangen ein adäquate Leitungsanbindung, deren Bereitstellung nicht nur extrem teuer ist, sondern auch gewaltig hinter den Bedarfen hinterherhinkt. Und mit der politisch gewollten „Sektorkopplung“ insbesondere bei der Totgeburt „E-Mobilität“ wird sich dieses Problem noch deutlich verschärfen.

Umso dreister mutet die Feststellung der Regierung an (S 6), dass bspw. „es grenzüberschreitende Ausgleichs- oder Vergleichmäßigungseffekte beispielsweise bei der Einspeisung aus erneuerbaren Energien, dem Stromverbrauch und der Verfügbarkeit von Kraftwerken“ gäbe, die sich auf 50 bis 60 GW bis 2030 addieren würden, um dann triumphierend zu folgern: „Wenn jedes Land in Europa für sich alleine sein Stromsystem aufbauen und betreiben würde, müssten folglich mehr als 50 bis 60 Gigawatt an Kraftwerken oder Speichern zusätzlich errichtet werden – mit den entsprechenden höheren Kosten für die Stromverbraucher“.
Das ist Irreführung im Quadrat, denn wenn dieselbe Regierung nicht zuvor dafür gesorgt hätte, dass 30 GW an zu günstigen Preisen kontinuierlich erzeugbarer Leistung aus Kern- und Kohlekraft einfach abgeschaltet werden, würde dieser Bedarf überhaupt nicht entstehen. So jubelt sie über den teuren EE Strom und „vergisst“ dabei außerdem, dass die Großwetterlagen in Europa fast immer dieselben Flauten, Dunkel- oder auch Starkwindzustände herbeiführen, wie in Deutschland allein. Da ist nix mit Ausgleich. Nada, niente, zero.

Leistungseinspeisung Europa; Quelle ENSOE, Grafik Ralf Schuster

Aus der obigen Grafik geht ganz klar hervor, dass dann, wenn in Deutschland der Wind nicht weht, auch in den Nachbarländern dieselben Versorgungslücken auftreten. Es gibt also keinen „Vergleichmäßigungseffekt“, auf den auch von den Baerbock-Kobold- Grünen so gern hingewiesen wird!

Daher gilt, und so hätte eine ehrliche Antwort aussehen müssen: Schaffte man von heute auf morgen die gesamten alternativen Energieerzeuger – weil ein rein parasitäres Doppelsystem- ab, gäbe es keinen zusätzlichen Netzausbau und die Zahl der und vor allem Kosten des Redispatch würden schlagartig auf das Niveau von vor 2010 sinken. Daher beantwortet sie die Frage „Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die große Menge an Kosten – und verschleißintensiven sogenannten Redispatch-Maßnahmen auf die Zahlen früherer Jahrzehnte zurückzuführen, die – ohne große Mengen an volatiler Stromeinspeisung – im Bereich von kleiner zehn bis 20 pro Jahr lagen, während aktuell knapp 20 pro Tag zu verzeichnen sind, bei gleichzeitiger Sicherung der Netzstabilität (Quelle: Netztransparenz.de https:// www.netztransparenz.de/EnWG/Redispatch)?“ irreführend und damit falsch.

In diesem Tenor sind die gesamten Antworten aufgebaut. Bei jeder einzelnen wird tunlichst vermieden, die Ursache all der Mängel und Verteuerungen zu benennen, die dem ganzen zugrunde liegen, nämlich der Errichtung eines zweiten, völlig parasitären Erzeuger- und Verteilsystems, dass niemand braucht, welches aber aus rein ideologischen Gründen mit aller Macht vorangetrieben wird. Weil das aber mit jedem weiteren Schritt immer unsicherer und immer teurer wird, lassen sich die schlauen Beamten der Regierung immer dasselbe Hintertürchen offen. Im Zweifel, wenn das Ganze nicht so klappt, wie in den Modell-Kristallkugeln gesehen, oder in grünen Zirkeln beschlossen, dann sind die Netzbetreiber schuld.

Denn immer wieder finden wir die folgenden Sätze:

„…Grundsätzlich liegt die Verantwortung für einen sicheren Netzbetrieb bei den Übertragungsnetzbetreibern… , sind die Betreiber der Übertragungsnetze dementsprechend berechtigt und verpflichtet, die Gefährdung oder Störung zu beseitigen durch netz- und marktbezogene Maßnahmen sowie zusätzliche Reserven (§ 13 Absatz 1 EnWG)….Grundsätzlich sind gemäß § 13 Absatz 1 und 2 EnWG die Übertragungsnetzbetreiber für die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems verantwortlich.“….

Bleibt noch nachzutragen, dass die Bundesregierung wiederum zigfach treuherzig behauptet, die Lage immer wieder sorgfältig beobachten zu wollen. Sie nennt es Monitoring. Klingt gut und ist richtig nett,  es  ersetzt aber keine frei verfügbare Kraftwerksleistung. Auch „netz- und marktbezogene sowie zusätzliche Reserven“ (welche?) genügen nicht, um die mehr oder weniger oft auftretenden Versorgungslücken infolge volatiler Erzeugung zu kompensieren. (siehe Antwort zu Frage 7)

Und es stellt sich sofort die Frage, wozu das nötig ist, wenn alles so toll funktioniert.




Stromversorgung in Zukunft “grundlastfrei und angebotsorientiert”

Die Vorsitzende des Bundestags-Umweltausschusses, die Grüne Sylvia Kotting-Uhl, lässt die Katze aus dem Sack. Sie ruft den AfD-Abgeordneten zu:

Allein Ihre Unfähigkeit, sich unter Energieversorgung etwas anderes als Grundlast vorzustellen, das ist so von gestern wie Sie selbst. Die Zukunft wird flexibler sein, spannender, ja, auch anspruchsvoller: nicht mehr nachfrage-, sondern angebotsorientiert, …“. 

Zu gut Deutsch: „Strom gibt es nicht, wenn er gebraucht wird, sondern dann, wenn der Wind weht und die Sonne scheint“. Gesellschaftsklempnerin Kotting Uhl will ein neues Bewusstsein,

dass Energie kostbar ist und sorgsam mit ihr umzugehen ist“.

Hier geht’s zum Twitter-Video, und hier zum Bundestagsvideo.

Kaffee kochen? Warmes Wasser zum Duschen? PC anschalten? Hängt vom Wetter ab. Liebe Wähler, bedenkt, dass ihr dann nicht mal mehr in die Nachbarländer abhauen könnt, weil ihr den Familien-Tesla nur noch angebotsorientiert laden könnt. Und richtig spannend wird die grundlastfreie Energieversorgung für Aluhütten und industrielle Großverbraucher.

(ARG) Was Kotting-Uhl skizziert, ohne es zu ahnen, ist die sozialistische Situation in Südafrika oder Venezuela, wir berichteten. In Südafrika ist die Stromversorgung schon lange unter die Kontrolle von imkompetenten Politikern geraten (ANC statt Grüne); und seitdem sind Stromausfälle an der Tagesordnung. „Beurtkrag“ nennen die Buren den Umgang mit dem Mangel. Man wäscht und kocht halt dann, wenn es Strom gibt. In einem heißen Land mag das noch gehen, aber nicht in einem dunklen, kalten Land wie Deutschland, das zudem noch immer kälter wird, wie wir gerade erleben.

Aber auch ein Industrieland wie Australien leidet schon lange unter grünen Hirngespinsten. Wie unsere Referentin Joanne Nova berichtete, fällt dort unten auch häufig der Strom aus, weswegen die Bürger sich Generatoren en masse zulegen. Beziehungsweise, wer es sich leistgen kann. Eine Vision für Deutschland: Reiche grüne Politiker*innen wie Sylvia Kotting, Luisa Neubauer oder Annalena Baerbock kaufen sich Genedratoren und große Dieselvorräte für ihre Villen, während im Plattenbau das Licht ausgeht.

Das ist heute viel schlimmer als früher – ein gelernter DDR-Bürger erzählte mir, daß der einzige große Stromausfall im Jahrhundertwinter 1978/79 die Ostdeutschen nicht so schlimm traf, weil sowieso mit Kohle geheizt wurde und man gewohnt war,  dem sozialistischen Mangel mit Kerzen etc. zu begegnen. In Zeiten rundumversorgter Bürger mit Handi, Computer, Fernseher und Stereoanlage wird eine Realitätsbegegnung viel härter.

Die geäußerte Weltsicht von Kotting-Uhl ist interessant: Energie sei etwas Wertvolles, zu Schützendes wie ein Baum oder Teich. Alles, was die Natur gibt, sei demnach gut und knapp; alles, was der (weiße) Mensch mit seiner Industrie macht, sei böse. Nein, die Natur ist gnadenlos; die Menschen lebten früher nicht im Einklang mit der Natur, sondern starben im Einklang mit ihr, wie Hans Rosling süffisant formulierte. Energie ist etwas in möglichst großer Menge zu Förderndes, weil nur E-Reichtum Massenwohlstand und Fortschritt ermöglicht. Früher gab es nur die eigene Körperkraft, dann domestizierte Tiere und Pflanzen; und erst, als wir Kohle verbrannten und Dampfmaschinen betrieben, leben wir so angenehm wie heute. Und in so großer Zahl – acht Milliarden Menschen können nur über zentrale Großkraftwerke und Industrie versorgt werden.




Lockdown bald auch fürs Klima – die wahre Tragweite des Karlsruher Beschlusses!

Vorgestern titelte Achgut.com noch: „Vermisst: Prof. Dr. Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts“. Es ging in dem Beitrag um die seit über einem Jahr von der Corona-Politik veranlasste Beschneidung der Grundrechte der Bürger. Und die Frage, warum zahlreiche dagegen anhängige Verfassungsbeschwerden entweder nicht angenommen wurden oder der Bearbeitung harren. Das Verfassungsgericht scheint es nicht sehr eilig zu haben mit der Klärung dieser Frage.

Am heutigen Tage sind wir etwas klüger. Professor Doktor Stephan Harbarth und sein erster Senat sind wieder aufgetaucht und zwar mit einem wegweisenden Urteil. Nein, nicht zur Coronapolitik und den notleidenden Grundrechten der Menschen in diesem Lande. Stattdessen geht’s ums Klima.

Das Klimaschutzgesetz von 2019 greift nämlich aus Sicht der Verfassungsrichter zu kurz. Es fehlten ausreichende Vorgaben für die Emissionsminderung ab 2031, erklärten sie und gaben einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde teilweise statt. Das klingt schön harmlos und umweltbewegt, hat es aber in sich. In der Pressemitteilung wird aus dem Urteil wie folgt zitiert:

„Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein; gerade deshalb droht dann die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen.“ 

Dies lässt nun wirklich nichts Gutes ahnen. „Gravierendes“ sind keine Petitessen oder Lästigkeiten, sondern Robustes, Manifestes: Ausgangssperren, Reiseuntersagungen, Betätigungsverbote, Eigentumsentziehungen. Es geht also um das volle Programm dessen, was wir derzeit unter dem Corona-Regime erleben. Soll der sofortige Grundrechtsentzug jetzt zur Rettung des Weltklimas und einer vermuteten Temperaturentwicklung in 100 Jahren fortgeschrieben werden?

Insofern wären die Verfassungsbeschwerden zur Corona-Politik bereits obsolet. Mit diesem Urteil lässt sich ab Herbst strikt grün durchregieren. Nach dem Vierten Bevölkerungsschutzgesetz (mit seinem Automatismus zwischen amtlich festgestellter Inzidenz und Menschenrechtsverkürzungen) soll nun offenbar bei der Rettung des Weltklimas analog vorgegangen werden. Zeitpunkt und Art dieses Urteils dürften politisch hochwillkommen sein (Peter Altmaier, als Mitglied der Bundesregierung der eigentlich Beklagte, hat sich auch schon euphorisch über seine „epochale“ Niederlage gefreut).

Der Orwellsche Gedanke, Freiheiten abzuschaffen, um die Freiheit zu schützen, findet auch beim bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder („Die Maske ist ein Instrument der Freiheit“) begeisterte Zustimmung. Er nannte das Klima-Urteil „wuchtig, aber richtig“. Es müsse von allen als positive Chance verstanden werden. Noch nie habe ein Gericht in einer solchen Art und Weise einen Generationenvertrag eingefordert. „Das muss man jetzt umsetzen in positive Energie“, verlangte Söder. Man dürfe sich nicht wegducken, sondern müsse „jetzt anpacken“. Generationengerechtigkeit als eine Frage der Freiheit kommender Generationen“ zu sehen, sei „epochal und wegweisend!“, dichtete sein getreuer Generalsekretär Blume.

Dazu noch einmal ein Zitat aus der Presserklärung des Bundesverfassungsgerichtes:

„Die angegriffenen Regelungen entfalten eingriffsähnliche Vorwirkung auf die durch das Grundgesetz umfassend geschützte Freiheit. Die Möglichkeiten, von dieser Freiheit in einer Weise Gebrauch zu machen, die direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden ist, stoßen an verfassungsrechtliche Grenzen, weil CO2-Emissionen nach derzeitigem Stand weitestgehend irreversibel zur Erwärmung der Erde beitragen, der Gesetzgeber einen ad infinitum fortschreitenden Klimawandel aber von Verfassungs wegen nicht tatenlos hinnehmen darf.“

In einfacher Sprache: Ein wie auch immer gearteter „Klimawandel“ (hat sich das Klima jemals nicht gewandelt?) wird als Begründung ausreichen, Freiheiten einzuschränken, „die direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden sind“. Dazu sei gesagt: Das gesamte Leben auf der Erde ist direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden.

In Zukunft vermutlich keine Wurst als Belag

Ohne CO2 bleibt bald nur noch tote Materie. Der Mensch atmet bereits CO2 aus, wenn sein Stoffwechsel das Frühstücksbrötchen verbrennt, das in Zukunft aber vermutlich keine Wurst als Belag mehr enthalten darf, weil Fleisch ja als klimaschädlich gilt. Das Bundesverfassungsgericht lässt uns am heutigen Tage in die Öko-Hölle schauen.

Die Verfassungbeschwerde wurde von den üblichen Verdächtigen unter den Umweltverbänden eingereicht, die stellvertretend eine Reihe von vorgeblich bereits vom Klimawandel betroffene Pappkameraden aufmarschieren ließen. Die Kläger wurden von großen Umweltschutzorganisationen BUND, Germanwatch, Greenpeace, der Deutschen Umwelthilfe, dem Solarenergie-Förderverein Deutschland und Protect the Planet unterstützt. Darunter Aktivisten von „Fridays for Future“, aber auch vorgeblich klimageschädigte junge Leute „aus Bangladesh und Nepal“. Dazu gehören auch einige Bewohner der Insel Pellworm, die argumentieren, dass der landwirtschaftliche Betrieb ihrer Familie durch den Klimawandel zerstört werde.

Zu Pellworm nur eine exemplarische Feststellung: Die Insel liegt im Durchschnitt einen Meter unter dem Meeresspiegel, und das nicht erst seit heute. Acht Meter hohe Deiche schützen sie vor den Fluten. Ein beschleunigter Anstieg des Meeresspiegels in der Nordsee ist nicht festzustellen. Die Pegelmessungen in Cuxhaven und Norderney lassen das nicht erkennen. Auch die Universität Siegen (Meeresspiegel_Nordsee) bestätigt in einer Veröffentlichung aus 2013 den säkularen Anstieg mit derzeit 1,7 mm im Jahr oder 17 cm im Jahrhundert, das sind weniger als die vorher angenommenen 25 cm im Jahrhundert. Aber es kommt auf einen Zentimeter mehr oder weniger auch nicht an. Um den moderaten Anstieg werden die Deiche ohnehin routinemäßig erhöht. Ohne den postglazialen Meeresspiegelanstieg gäbe es übrigens weder das Watt noch beispielsweise die ostfriesischen Düneninseln. Dies nur als Schlaglicht auf den von den Klägern insinuierten Notstand (ähnlich Erdendes ließe sich zu den Klimafolgen in Bangladesh oder im Himalaya anführen).

Aber es geht ja auch gar nicht – und das ist das Fatale an diesem Urteil – um das Hier und Heute, sondern um eine wie auch immer imaginierte Zukunft und dort auf unsere Kinder und Kindeskinder lauernde Gefahren. Das Bundesverfassungsgericht macht sich mit seinem aktuellen Urteil und der kritiklosen Übernahme vollkommen willkürlich gesetzter Ziele („1,5 Grad Ziel“) und raunender Gummibegriffe („Kipp-Elemente“), die ähnlich frei schwebend sind wie die Inzidenzwerte in diesem Lande, die Diktion der Klimaaktivisten zu eigen. In dieser Hinsicht erinnert die Klimadiskussion mit ihren ständig wechselnden Argumenten (aus „Globaler Erwärmung“ wurde „Klimawandel“ und schließlich eine ominöse „Klimakrise“) ebenfalls an das regierungsamtliche Corona-Spiel. Besonders erschreckend ist dabei die unglaublich naive Vorstellung darüber, wie monokausal das Klima auf Erden der Menschheit zugeschrieben werden könne.

Das Klima entzieht sich dem Bundesverfassungsgericht

Eine Zivilisation mit fast 8 Milliarden Menschen beeinflusst das Klima auf vielfache Art. Die natürlichen Einflüsse, die in der Vergangenheit oft abrupte Klimaumschwünge einleiteten, haben jedoch nicht einfach aufgehört zu existieren, nur weil die Dampfmaschine oder das Auto erfunden wurden. Und doch erliegen viele diesem Trugschluss: Das Klima wird in der Öffentlichkeit mittlerweile als ein System wahrgenommen, das durch die Ausschaltung anthropogener Einflüsse in einen sanften Ruhezustand versetzt werden könnte. Als ginge es lediglich darum, das Klima nach eigenem Gusto angenehm zu gestalten, wie zuhause mit dem Stellrad die Heizung runterzudrehen. Das ist natürlich barer Unsinn. Das Klima wird sich so oder so weiterhin verändern – aus welchen Gründen auch immer. Gottseidank entzieht sich dieser Umstand auch dem Durchsetzungsbereich des Bundesverfassungsgerichts.

Aber zumindest juristisch befinden wir uns inzwischen auf einem anderen Planeten. In dem Beitrag: „Vorsorgeprinzip: Schutzhaft für ein ganzes Land“ schrieb Achgut.com vor zwei Monaten:

„Eines der Grundprinzipien des demokratischen Rechtsstaates heißt: Im Zweifel für den Angeklagten. Das Vorsorgeprinzip in seiner heutigen Auslegung kehrt diesen Grundsatz um. Der gut gemeinte und vernünftige Gedanke der Vorsorge ist in ein freiheitsfeindliches Konzept verwandelt worden. Auch am heutigen Tage wird die „Prävention“ beim Treffen der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten wieder als panzerbrechendes Argument herangezogen werden. Die Begründungen für einen Lockdown sind ja inzwischen schneller gewechselt worden als die Unterwäsche. Jetzt wo die Zahlen wieder sinken, müssen die vermuteten Eigenschaften auftretender Mutationen als Grund für die Rettung der Menschen vor sich selbst herhalten. Ein Argument für die Ewigkeit, denn Mutieren gehört nun mal zum Grundsatzprogramm von Viren. Nach Zero-Covid kommt dann Zero-CO2. Von der Umweltpolitik salonfähig gemacht, zeigt die Corona-Politik das Vorsorgeprinzip endgültig als Schritt ins Totalitäre.“

Nach Zero-Covid kommt dann Zero-CO2: Der Verfasser hätte sich vor acht Wochen noch nicht vorstellen können, wie schnell diese Vorhersage eintreffen würde. In dem Urteil ist zwar zwischendrin auch einmal von „Abwägung“ und „Verhältnismäßigkeit“ die Rede; wie sehr solchen Sätzen aber zu trauen ist, zeigt die gegenwärtige vollkommen willkürliche und unverhältnismäßige Corona-Verbotsorgie, der bislang vom Bundesverfassungsgericht nicht Einhalt geboten wurde.

Zurück unter die Knute von Hohepriestern und Päpsten

Der ehemalige Chef des Umweltbundesamtes, Andreas Troge (CDU), empfahl schon vor vielen Jahren aus Gründen der Vorsicht, „Nichtwissen als gegen uns gerichtet zu betrachten“. Heute liest sich dieser Satz noch beängstigender als damals schon. Da die grundsätzliche Durchsetzung des Vorsorgeprinzips das Leben sofort zum Stillstand bringen würde, beschränkt man sich auf willkürlich ausgesuchte ideologische Steckenpferde. Und ein Bereich, in dem man nahezu das ganze Leben des Bürgers bevormundend regeln kann, ist der Klimaschutz, der nun auch mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts zur Staatreligion befördert wird. Wir befinden uns auf dem strammen Weg zurück unter die Knute von Hohepriestern und Päpsten.

Wenn ein Fabrikant oder Konsument künftig gegen ein Verbot eines lediglich vermutlich gefährlichen Produktes (siehe oben: „direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden“) verstößt, läuft er womöglich Gefahr, hart bestraft zu werden. „Dann sind wir auf dem Weg in ein anderes Universum“, schrieb der französische Nationalökonom Henri Lepage schon am 13. Januar 2001 in der FAZ. Seit heute ist der Marsch dieses Gedankens durch die Institutionen zumindest in Deutschland vollbracht.

Es ist damit denkbar, dass jemand aus vorbeugenden Gründen eingesperrt wird. Mit dieser Entwicklung werde eine Grundlage der freien Gesellschaft und des Rechtsstaates ausgehöhlt. Die Zuschreibung einer Schuld werde zu etwas Künstlichem, zu einer Art willkürlicher Scheinjustiz. Auch der Bundesverfassungsrichter Winfried Hassemer ahnte schon vor vielen Jahren nichts Gutes: Er beklagte die Gefahr wachsender Willkür des Staates und entsprechende Tendenzen in der Entwicklung des deutschen Strafrechts. Der Jurist sah beispielsweise im Umweltstrafrecht „Neukriminalisierungen außerhalb eines Täter-Opfer-Bereichs“ sowie eine „flächendeckende Vorfeldkriminalisierung, bevorzugt über abstrakte Gefährdungsdelikte“.

Bislang galt in Deutschland zumindest eine Frage als juristisch geklärt: Rechte haben können nur Menschen, genauer gesprochen: bereits geborene, lebende Menschen. Das Bürgerliche Gesetzbuch stellt genau dies gleich in Paragraph 1 fest: „Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.” Auch der Endpunkt dieser Rechtsfähigkeit ist klar bestimmt, indem nämlich Paragraph 1922 BGB den Übergang des Vermögens auf einen oder mehrere Erben im Todesfall regelt. Auf achgut.com schrieb Oliver Hartwich schon 2009 dazu sehr treffend:

„Zwischen Paragraph 1 und Paragraph 1922 liegt das gesamte Leben, in dem der Mensch Kaufverträge schließen, ein Arbeitsverhältnis eingehen oder auch heiraten kann. Mit anderen Worten: Zwischen Geburt und Tod kann er Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen. Eigentlich ist das keine besonders bahnbrechende Erkenntnis, aber deutsche Juristen mögen es eben gerne präzise. Man denke nur an die berühmte Vorschrift aus dem Bundesreisekostengesetz von 1973: „Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet.”

Zukünftige Generationen als Rechtsträger?

Man muss kein Jurist sein, um den Sinn dieses klar umgrenzten Begriffs der Rechtsfähigkeit, also der Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein, zu verstehen. Wer noch nicht geboren oder bereits verstorben ist, kann keinerlei Verpflichtungen eingehen. Er kann keine Forderungen erheben; er kann keine Willenserklärungen abgeben; er kann keine vertraglichen Bindungen eingehen. Wer hingegen lebt, der kann und darf all dies tun.

Es ist diese Privatautonomie, in der sich die Würde des Menschen spiegelt, die durch das Grundgesetz besonders geschützt ist. Man könnte auch sagen, dass Rechtsfähigkeit und Privatautonomie gerade aus dieser Menschenwürde erwachsen. Denn nichts wäre des Menschen unwürdiger, als nicht selbstbestimmt seine Angelegenheiten wahrnehmen zu können. Rechtsfähigkeit und Privatautonomie sind gemeinsam der wichtigste Ausdruck der Konzeption des freiheitlichen Rechtsstaates.

So weit, so unstrittig. Doch gibt es seit langem von entsprechender Seite Gedankenspiele, den Kreis der Rechtsfähigkeit weiter zu ziehen. Zukünftige Generationen könnten ebenfalls als Rechtsträger anerkannt werden, argumentieren ihre selbsternannten irdischen Sachwalter. Dies wird häufig unter Verweis auf das Konzept der sogenannten Nachhaltigkeit getan, ein weiteres Wieselwort in dieser Debatte. Zur Begründung wird dabei angeführt, dass künftige Generationen in ihren eigenen Freiheitsrechten durch heutige Handlungen eingeschränkt würden. Folglich seien bei der Nutzung heutiger Ressourcen die Interessen jener künftigen Generationen zu berücksichtigen, insbesondere, wenn dies Auswirkungen auf die Umwelt hätte. Und genau dies hat heute wortwörtlich das Bundesverfassungsgericht getan.

Es findet damit gleichzeitig eine Entmündigung und eine Anmaßung statt. Entmündigt wird die heutige Generation, denn ihr wird eine eigene Entscheidung, ihr Leben selbstverantwortlich zu führen, abgenommen. Zweitens maßt sich derjenige, der im angeblichen Interesse künftiger Generationen Forderungen erhebt, an, für eben jene Generationen sprechen zu können. Implizit treibt dieses Urteil auch einen Keil zwischen die ältere Generation, die sich als Kohlenstoff-Frevler schuldig gemacht hat, und diejenigen der  jüngeren Generation, die den Verzicht auf den Schulunterricht als Methode zur Rettung des Klimas entdeckt haben.

Paradoxer geht es nicht. Gerade die Sorge um das zarte Pflänzchen der Freiheit ist die beste Voraussetzung dafür, dass zukünftige Generationen in Freiheit und Wohlstand leben können. Es ist der inzwischen berühmte Konflikt zwischen denen, die Angst vor dem Ende der Welt haben, und jenen, die Angst vor dem Ende des Monats haben. Vor diesem Hintergrund ist das Prinzip der Freiheit der beste Garant für eine im Wortsinne nachhaltige, klimaschonende, erfinderische und kreative Gesellschaft und Entwicklung. Das Bundesverfassungsgericht scheint dieser Garant nicht mehr zu sein.

Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier

 




Bundesverfassungs­gericht: Klimaschutzgesetz reicht nicht aus

Die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen seien mit Grundrechten unvereinbar, so heißt es in dem heute veröffentlichten Beschluss vom 24. März 2021. Nicht geklärt sei, wie die weiteren Emissionen ab dem Jahre 2031 vermindert werden sollen.

Bis zum Jahre 2030 sollen Wirtschaft, Verkehr und Energieerzeugung so weit gedrosselt werden, dass die »Treibhausgase« um 55 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. In diesem »Klimaschutzgesetz« seien zwar weitere »Reduktionspfade« festgelegt worden. Es könne, so das BVG weiter, auch nicht festgestellt werden, »dass der Gesetzgeber mit diesen Bestimmungen gegen seine grundrechtlichen Schutzpflichten, die Beschwerdeführenden vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen, oder gegen das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG verstoßen hat«.

Doch der erste Senat unter dem ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Stephan Harbarth sah die Hauptlast der Einschränkungen bei den Friday-for-Future«-Kids: »Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden sind durch die angegriffenen Bestimmungen aber in ihren Freiheitsrechten verletzt. Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.«

Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folge auch aus dem Grundgesetz. »Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz und zielt auf die Herstellung von Klimaneutralität«, heißt es wörtlich in dem Beschluss.

Das bedeute, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten „Paris-Ziel“ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Um das zu erreichen, müssten die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden.

»Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind.«

Der Gesetzgeber hätte daher zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit Vorkehrungen treffen müssen, um diese hohen Lasten abzumildern. Für einen »rechtzeitigen Übergang zu Klimaneutralität« würden die gesetzlichen Maßgaben für die Fortschreibung des Reduktionspfads der Treibhausgasemissionen ab dem Jahr 2031 nicht ausreichen.

Der Gesetzgeber soll jetzt genauer erklären, wie ab 2030 die Treibhausgase so vermindert werden sollen, dass bis 2050 Deutschland »klimaneutral« sei. Denn, so das Gericht: »Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für Zeiträume nach 2030 bis zum 31. Dezember 2022 näher zu regeln.«

Im Übrigen wurden die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen. Als Kläger aufgetreten waren »Klimaaktivisten« wie Luisa Neubauer mit finanzstarken Umwelt-NGOs im Rücken wie der BUND. Der BUND hat sich als »Anwalt der Natur« ins Spiel gebracht. Doch eine solche Beschwerdebefugnis würden Grundgesetz und das Verfassungsprozessrecht nicht vorsehen, so das Bundesverfassungsgericht.

Als »Durchbruch« bewerten die Vertreter des Klagebündnisses, die Anwälte Felix Ekardt und Franziska Heß, das Urteil. Die 1,5 Grad-Grenze sei verfassungsrechtlich verbindlich eingestuft worden. »Erstmals hat eine Umweltklage vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg. Die Politik wird massiv nachbessern und deutlich ambitioniertere Ziele und Instrumente festsetzen müssen.« Die Klage habe aufgezeigt, »dass grundrechtlich Nullemissionen dramatisch früher nötig sind als bisher anvisiert und das Paris-Ziel grundrechtlich verbindlich ist«. Für »das Klima« sei das Urteil allerdings trotz aller Erfreulichkeit noch zu wenig, »weil nicht mit der gebotenen Klarheit zeitnahe Nullemissionen eingefordert werden«. Die Klagevertreter würden pürfen, ob sie zusätzlich eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einlegen.

Das ließ weiterhin offen, ob »grundrechtliche Schutzpflichten den deutschen Staat auch gegenüber den in Bangladesch und Nepal lebenden Beschwerdeführenden verpflichten, gegen diese drohenden und bereits eingetretenen Beeinträchtigungen durch den globalen Klimawandel vorzugehen«

Der Beitrag erschien zuerst bei TE hier

Nachtrag der Redaktion:

Das Bundesverfassungsgericht hat heute der Klage verschiedener ideologisch gesteuerter Interessengruppen, darunter Jugendliche und Erwachsene aus dem In- und Ausland, SFV, BUND, DUH, Greenpeace, Germanwatch und Protect the Planet, ebenso wie der einschlägig bekannten Aktivisten Hannes Jaenicke, der ehemalige Bundestagsabgeordnete Josef Göppel (CSU) und der Energieexperte Professor Volker Quaschning von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, in Teilen entsprochen. Dabei erklärte es die rein erfundene Behauptung, dass das anthropogen erzeugte CO2 , zumal der sehr geringe Teil (ca. 2 %) den Deutschland zu den weltweiten Emissionen beiträgt, irgend einen Beitrag zur Veränderung eines ebenso imaginären Weltklimas, beitrüge, zur einklagbaren Tatsache. Obwohl keine der vielfach seit über 100 Jahren erhobenen weltweiten Wetterdaten diese Behauptung stützen, bejahte das Gericht den Anspruch auch ausländischer Einzelpersonen auf Einhaltung von Minderungszielen, auch über das Jahr 2031 hinaus. Es folgte damit der aberwitzigen Begründung der Kläger, dass diese die Grundrechte auf Leben, Gesundheit, Existenzminimum und Eigentum verletzt.

Mehr Weltfremdheit und mehr Schadenswillen am deutschen Volk geht nicht.




Neue Studie: Einfluss erhöhter atmosphärischer CO2-Konzentrationen auf die globale Vegetationsentwicklung sowie den Ertrag und die Produktqualität im landwirtschaftlichen Pflanzenbau

Einreichung: 20. November 2020, überarbeitete Einreichung: 7. Februar 2021, Annahme: 8. Februar 2021

Zusammenfassung

Die Beziehungen zwischen erhöhtem CO2-Angebot einerseits und Vegetationsentwicklung, Pflanzenwachstum, Ertrag und Qualität verschiedener Fruchtarten andererseits wurden exemplarisch anhand der weltweit vorliegenden Beobachtungen und Experimente (Metastudien) untersucht, wobei die FACE-Methodik (Free-air-CO2-Enrichment-Methode) besondere Beachtung fand, aber auch Satellitenerhebungen und Kammer-Begasungsexperimente einbezogen wurden. Dabei ließ sich folgendes feststellen: (1) Der Anstieg der atmosphärischen CO2-Konzentration um ca.100 ppm in den letzten 100 Jahren führte weltweit zu einem erhöhten Pflanzen-wachstum. Die globale Vegetationsdecke erhöhte sich um ca. 11–14 %, was zu ca.70 % dem gestiegenen Luft-CO 2-Gehalt zuge-schrieben wird. Seit 1982 hat der globale Baumbestand um 7,1 % zugenommen. (2) Die experimentell kontrollierte Anhebung des Luft-CO2-Gehaltes (in der Regel von 350 auf 550 ppm) ergab bei ausgewählten Kulturpflanzen Ertragszuwächse von 10 bis über 30 %. (3) In Deutschland stiegen die Erträge von 1990–2015 bei Weizen, Gerste, Mais und Kartoffeln um mehr als 30 % an, was teilweise auf die gestiegenen Luft-CO2-Gehalte zurückzuführen sein dürfte. Über alle Fruchtarten hochgerechnet liegt die jährliche CO2-Nettofestlegung in Deutschland bei 96,3 Mio. t. (4) Die CO2-bedingten Ertragszuwächse beruhen auf einer Steigerung der Photosyntheseleistung. Sie unterlagen in Abhängigkeit von Pflanzenart, Wasserversorgung und Nährstoffangebot (vor allem von N und P) großen Schwankungen. (5) Bei schlechter Nährstoffverfügbarkeit im Boden und unzureichender Düngung kann der durch CO2 verursachte Ertragsanstieg mit einer Verminderung der pflanzlichen Nährstoff- und Proteinkonzentrationen (vornehmlich durch „Verdünnungseffekte“) und damit mit Qualitätsbeeinträchtigung verbunden sein. Dabei nimmt N (in geringerem Maß auch P) offenbar eine Schlüsselstellung ein. Dies lässt sich durch ein angepasstes Düngungsmanagement und durch die Züchtung von trockentoleranten low-input-Sorten mit hoher Nährstoff-Verwertungseffizienz kompensieren. (6) Die CO2-bedingten Ertragserhö-hungen könnten zur Sicherung der Nahrungs-und Futtermittelproduktion für die wachsende Weltbevölkerung beitragen.

Schlagwörter: Atmosphärische CO2-Konzentrationen, Ertragsanstieg, Nährstoffversorgung, Qualität, Vegetationsentwicklung

Hier finden Sie die ganze Studie: http://www.crussow-lebenswert.de/dokumente/CO2-vs-Vegetation-2021.pdf