Papierfabrik Zanders in Bergisch-Gladbach: Am Tag der Arbeit war Schluss mit der Arbeit

Schock in Bergisch-Gladbach. Am 1. Mai, am Tag der Arbeit, war Schluss mit der Arbeit. Die Mitarbeiter der Papierfabrik Zanders brauchen ab heute, Montag, nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz zu erscheinen. Ihre Fabrik hat am 30. April den Betrieb eingestellt! Am Freitagabend kam das Aus für die letzten 360 Beschäftigten.

Zanders hat sich einen Namen als Hersteller qualitätsvoller Papiere gemacht, produzierte in einem hart umkämpften und schwierigen Markt unter anderem edle Papiere mit dem »Gohrsmühle« Wasserzeichen. Doch die Produktion wurde aufgrund steigender Kosten immer unrentabler.

Den letzten Ausschlag gaben jene grotesken CO2-Steuern, die seit diesem Jahr auf Benzin, Diesel, Heizöl und Kohle erhoben werden und nicht nur Produktion, Kochen und Heizung verteuern, sondern auch Transportkosten drastisch heraufsetzen.
Zanders hätte jetzt für sieben Millionen Euro neue CO2-Zertifikate kaufen müssen, ansonsten hätten nach Angaben des Kölner Stadtanzeigers ein Bußgeld in Höhe von drei Millionen Euro gedroht. Gelder, die die Papierfabrik für sogenannte »Verschmutzungsrechte« hätte bezahlen müssen.

Dabei hat sie nichts anderes getan, als Hitze und Dampf zu erzeugen, eine Pulpe aus Fasern und viel Wasser auf eine Siebbahn aufzuspritzen und die entstehende Papierbahn in vielen Stufen mit Wärmeeinsatz zu trocknen, bis sich dann am Ende die Fasern zu einer Papierschicht verbunden haben. Ein sehr alter, kunstvoller Prozess, bei Zanders mit modernen Maschinen, mit eigenem Kraftwerk sowie Wasserversorgung und -aufbereitung und moderner Logistik so effektiv wie heute möglich umgesetzt.

Die Papierfabrik durchlebte in den vergangenen Jahren eine wechselvolle Geschichte und war mehrfach in Schieflage geraten. Im Juni 2018 beantragte das Unternehmen bereits ein Insolvenzverfahren, schließlich stieg zuletzt eine skandinavische Investorengruppe mit einem Fokus in der Papierproduktion ein. Bei Zanders wurden teuer sehr hohe Umweltstandards erfüllt, eine effektive Logistik aufgebaut und mit modernen Papiermaschinen gearbeitet. Viel mehr ist kaum möglich. Wenn eine solche moderne Fabrik keine Chance mehr hat, dann ist sehr viel verloren.

1829 wurde die Papierfabrik J.W. Zanders gegründet und stellte seitdem hervorragende haderhaltige Qualitätspapiere her. Papierherstellung ist aufwendig, erfordert viel Wasser und Energie sowie teure Maschinen.

‚Mit Bestürzung‘ hat sich Bergisch Gladbachs neuer Bürgermeister Frank Stein zum Aus von Zanders geäußert. »Das ist ein schwarzer Tag für Bergisch Gladbach«, ließ er sich in einem offiziellen Statement zitieren. »Es ist unstrittig, dass die Stadt sich ohne diese bedeutende Firma niemals in der Form entwickelt hätte, wie es sie heute gibt.«

Kein Wort von ihm jedoch zu den Gründen in einer vollkommen durchgedrehten Energie- und Umweltpolitik. Kunststück, der Mann ist in der SPD und der gemeinsame Kandidat von SPD, Grünen und FDP. Ein neues »Ampelbündnis« will die Stadt in die »Klimaneutralität« führen. Jetzt ohne Geld, und ohne Papierfabrik. Aber das stört niemanden weiter.

Die arbeitslosen hochqualifizierten Papiermacher können sich jetzt auf den »Weg in die Klimaneutralität« machen, wozu Theresia Meinhardt und Maik Außendorf (Vorsitzende der Bündnis 90/die Grünen-Fraktion Bergisch Gladbach) alle Bürgerinnen und Bürger Bergisch Gladbachs einladen: »Unsere Stadt wird mit Frank Stein endlich den Weg in die Klimaneutralität einschlagen und den Transformationsprozess in der Mobilität, im Bauen und im alltäglichen Konsum hin zu einem nachhaltigeren Leben aktiv gestalten. Gemeinsam möchten wir uns auf den Weg machen, dass wir auch im Lokalen globale Verantwortung übernehmen.«

Dem FDP-Chef Christian Lindner, zu dessen Wahlkreis Bergisch-Gladbach mit der Papierfabrik gehört, fällt nichts anderes ein als: »Der Strukturwandel ist jetzt auch in Bergisch Gladbach angekommen – das ist keine einfache Situation, aber unaufhaltsam.« Papierherstellung findet künftig eben vorwiegend in Skandinavien statt mit langen Transportwegen nach Deutschland. SPD, Linke und fast alle anderen machen den skandinavischen Investor verantwortlich, der allerdings keinen wirtschaftlichen Sinn mehr erkennt, eine in Deutschland immer teurer werdende Produktion zu bezahlen.

Der Untergang von Zanders darf als ein weiterer »Erfolg« der »Decarbonisierung« Deutschlands betrachtet werden, in dem sich eine energieintensive Produktion nicht mehr rechnet. Das musste auch der norwegische Alukonzern Norsk Hydro erkennen, der praktisch nicht mehr in die Aluhütte Neuss investiert, sondern Ungarn als aufstrebenden Standort forciert.

Was Generationen überdauerte, schaffen klimaneutralitätsstrunkene Linke und Grüne, in wenigen Jahren zu zerstören. Während die Unternehmerfamilien von Zanders früher viel auch für die Stadt geleistet haben, können sich jetzt die Bürger die hohlen Sprüche von der lokalen Verantwortung fürs Globale anhören. Die klingen in den Ohren der Beschäftigen und ihrer Angehörigen wie Hohn. Sie – sowie die Geschäfte in Bergisch-Gladbach – wissen hoffentlich, wem sie ihr Aus zu verdanken haben.

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Teures Stromnetz ohne doppelten Boden

Der Bericht der Bundesnetzagentur zur Netz- und Systemsicherheit 2020 zeigt weiter steigende Kosten. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass diese Dynamik beherrschbar sein wird.

Der von der Bundesnetzagentur (BNA) ausgegebene Jahresbericht 2020 lässt ahnen, was bezüglich der steigenden Kosten für das Stromsystem noch auf uns zukommen wird. Diese werden im Bericht abgebildet in den Maßnahmen zum Einspeisemanagement (EinsMan), Redispatch-Maßnahmen und den Vorhaltekosten für die Netzreservekraftwerke. Nicht erwähnt sind die Kosten für den Netzausbau, Netzbooster (Großbatterien) und „besondere netztechnische Betriebsmittel“. Ebenso diejenigen der Anlagen zur Blindleistungsregelung zum Kostenpunkt von mehreren hundert Millionen Euro, die bisher von konventionellen Kraftwerken zum Nulltarif erledigt wurde.

Insgesamt schlagen für 2020 für die im Bericht erwähnten Kategorien 1,4 Milliarden Euro zu Buche, davon 761 Millionen „Entschädigung“ für die Anlagenbetreiber für nicht abgenommenen Strom. Dies ist Ergebnis des krassen Fehlmanagements des Bundeswirtschaftsministers, der die Genehmigung immer weiterer Anlagen zulässt, obwohl der Netzausbau nicht hinterherkommt. Die meisten Abschaltungen gab es in Schleswig-Holstein, wo ein ehemaliger „Energiewendeminister“ Habeck die Wünsche der Windlobby exakt umsetzte. Die verdient auch, wenn die Anlagen abgeschaltet werden müssen. Zahlen müssen alle Stromkunden.194,8 Millionen Euro mussten für die Vorhaltekosten der Netzreservekraftwerke berappt werden, also ihre Bereitschaftsstellung. Pro Megawatt Reserveleistung sind das etwa 26.500 Euro. Dem steht aber keine Produktion oder Wertschöpfung gegenüber, es ist die Bezahlung einer Energie-Feuerwehr, international wohl einmalig. Alle genannten Kategorien gab es in der alten Energiewelt nicht. Sie sind heute notwendig, weil riesige Ökostrommengen am Bedarf vorbei produziert werden und die Netzbetreiber öfter und stärker eingreifen müssen, um die stabile Netzfrequenz von 50 Hertz zu erhalten. Aus einem früher planmäßigen Netzbetrieb ist ein operativer, noch beherrschbarer, aber eben sehr teurer geworden.

Ursache dieser Entwicklung ist das von der EE-Lobby erfolgreich gesetzte Narrativ, dem Klimawandel sei nur durch exzessiven Ausbau volatiler Stromeinspeiser zu begegnen. Treu längsdenkende Politiker und Medien arbeiten in diesem Sinne ohne Rücksicht auf die Stromkunden. Die über die EEG-Umlage gewälzte Geldmenge von derzeit 24,6 Milliarden Euro (2020, den Börsenwert des Stroms bereits gegengerechnet) würde ausreichen, den Schweizern zwei Gotthard-Basistunnel zu schenken. Jährlich.Diesem aus dem Ruder laufenden Posten (2021: 8,6 Cent pro Kilowattstunde – netto) konnte nur noch durch einen Staatseingriff begegnet werden. Zunächst erfolgte die Deckelung auf 6,5 Ct/kWh und für 2022 auf 6,0. Nach den Vorstellungen der auslaufenden Regierungskoalition, deren Beschlüsse ohnehin bald nur noch Makulatur sein werden, soll die Umlage in homöopathischen Dosen schrittweise weiter auf unter 5 Cent abgesenkt werden. Der Fehlbetrag wird mit anderem Bürgergeld, nämlich Steuergeld, aufgefüllt. Ob die Quelle dann eher eine Reichensteuer für den Mittelstand, ein Klima-Soli oder eine erhöhte Mehrwertsteuer sein wird, ist noch offen. Ohne eine Anhebung der Steuern wird es nicht gehen, auch wenn die jährlich steigende CO2-Steuer aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) für mehr Einnahmen sorgen wird.

Ursache für die kaum beherrschbare Kostenprogression ist der Ansatz, ein Energiesystem auf Basis von Zufallsenergie installieren zu wollen. Wenn es das Thema Versorgungsicherheit überhaupt in die Diskussion schafft, lautet die Antwort regelmäßig, man müsse halt mehr regenerative Erzeuger zubauen, also mehr vom selben und mehr von für die Versorgung untauglichen Technologien.

Wie unberechenbar der Wettergott ist, zeigen die Produktionszahlen des Wind- und Sonnenstroms in den Monaten Januar und Februar 2021 im Vergleich zu den Vorjahresmonaten:

Am 20. April um 11 Uhr speisten alle Windkraftanlagen in Deutschland ganze 430 Megawatt Strom ins Netz. Das sind 0,7 Prozent der installierten Leistung. Das hindert eine regierende Physikerin (!) nicht daran, von der Windenergie als der „Säule“ der Energieversorgung zu sprechen.

Auf diese hin und wieder arbeitsscheuen „Erneuerbaren“ haben die Energiewender eine Antwort: Es gäbe auch Zeiten der Überproduktion und dann müsse man eben speichern. Fragt man nach den Speichern, zeigt der grüne Finger heute nur noch in Richtung Wasserstoff. Immerhin hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass weder Pumpspeicherwerke noch Großbatterien das Problem auch nur annähernd lösen könnten.

Bis zu 9 Milliarden Euro will sich die Bundesregierung die Wasserstoffstrategie kosten lassen. Dabei soll bis 2030 eine Elektrolyse-Leistung von 5 Gigawatt auf der Basis von Ökostrom entstehen. Wollte man diese elektrische Leistung über Windkraft bereitstellen und setzt großzügig 3.000 Volllaststunden im Jahr an, bräuchte man dazu knapp 3.000 große Anlagen der 5-Megawatt-Klasse. Diese würden dann ausschließlich für die Stromspeicherung arbeiten und keinen aktuellen Bedarf decken, also Strom aus Kohle- oder Kernkraft nicht direkt ersetzen. Über 24 Stunden ließe sich so eine Strommenge von 120 Gigawattstunden (GWh) erzeugen, die in die Elektrolyse geht. Die Rückverstromung an einem anderen Tag unterliegt der Wirkungsgradkette Power-to-Gas-to-Power von höchstens 25 Prozent. Es könnten dann also 30 GWh ins Netz gespeist werden.

Der Tagesbedarf Deutschlands beträgt etwa 1.600 GWh und die eben überschlägig geführte Rechnung bezieht sich auf das Jahr 2030. Wie das Problem absehbarer Unterdeckung im Netz ab 2023 gelöst werden soll, ist unklar. Die Kosten für die Netzstabilisierung werden weiter steigen. Wir leisten uns zwei Systeme für eine Versorgungsaufgabe, auch dies ist in der Welt einmalig.

Vielleicht ist ein stabiles Netz aber auch rückwärtsgewandtes Denken. Allen sollte klar sein, dass bei einem „engagierten Klimaschutz“ kein Stein auf dem anderen bleiben wird. Der Spruch des Bundesverfassungsgerichts zum angeblich unzureichenden Klimaschutzgesetz wird dessen Verschärfung nach sich ziehen. Bemerkenswert, welchen Wert das Gericht den Freiheitsrechten ab 2030 zugesteht, mit den aktuellen Einschränkungen der Freiheitsrechte aber offenbar kein Problem hat. Vielleicht bleiben die Freiheitsrechte gleich reduziert, damit sie ab 2030 nicht erst eingeschränkt werden müssen.

Da man weder die Gebäudedämmung schnell erzwingen, noch den Verkehrssektor zügig dekarbonisieren kann, bleibt wie bisher die angeordnete Stilllegung von Kohle-, vielleicht sogar von Gaskraftwerken der einfachste Weg. Und eine künftige Grün-irgendwie-bunte-Koalition wird nicht zimperlich sein.

Der praktische Effekt der deutschen CO2-Minderung wird im globalen Maßstab ohne Wirkung bleiben. Dies ist den handelnden Personen durchaus bewusst. Professor Mojib Latif als einer der medial führenden Klimawissenschaftler des Landes sagte am 30. Juli 2018 im rbb-Inforadio:

„Natürlich kann Deutschland das Klima nicht retten, aber wir müssen natürlich Vorbild sein.“

Eine breite gesellschaftliche Diskussion darüber, was uns diese Vorbildrolle, der übrigens keiner folgt, eigentlich wert ist, wäre nötig. Sie wird nicht stattfinden, weil eine einflussreiche Schicht enormes Geld am deutschnationalen Weg der Energiewende verdient. Die uns schon länger Regierenden, erst recht die uns in Kürze Regierenden, werden der Spur des Geldes folgen. Dagegen werden die Kosten der Deutschen Einheit Peanuts sein.

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Wie mittels Coronapanik & „Klimaschutz“ das Grundgesetz beerdigt wurde.

Haben Sie eigentlich auch Blumen oder einen Kranz zur Beerdigung geschickt? Sie wissen nicht, von welcher Beerdigung ich spreche? Ich rede von der Beerdigung des Grundgesetzes. Denn das Grundgesetz, das bislang in Deutschland galt und das ich als Jura-Student gründlich gelernt habe, wurde zu Grabe getragen. Es war kein lauter Militär-Putsch mit Toten und Verletzten, sondern ein ganz leiser, stiller und sich „normal“ gerierender Abschied, in etwa so wie der Abschied von Prinz Philip in Großbritannien. Dieser Abschied, eigentlich ein Staatsstreich, wurde betrieben und durchgeführt von den eigenen Institutionen des Staates. Wie komme ich zu dieser Behauptung?

Es sind zwei Dinge, mit denen faktisch die Geltung der Grundrechte, wie sie im Grundgesetz stehen, und die Freiheit, wie sie im Grundgesetz definiert ist, auf die Müllhalde der Geschichte verabschiedet wurden. Bei diesen zwei Dingen, die das Ende einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung eingeläutet haben, handelt es sich um die sogenannte Notbremse im Infektionsschutzgesetz und um den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 zu Verfassungsbeschwerden gegen das Bundes-Klimaschutzgesetz.

Zunächst ist hier die von den Regierenden herbeigeführte „Notbremse“, also § 28b Infektionsschutzgesetz, zu erörtern. Diese Vorschrift klingt erst einmal recht harmlos und ist doch angeblich „für einen guten Zweck“. Bereits an dieser Stelle sollte man hellhörig werden. Denn das Ermächtigungsgesetz von 1933 klang in den Ohren der meisten damaligen Zeitgenossen auch recht harmlos – man hatte schon mehrere Notverordnungen und Notstandsgesetze in der Weimarer Republik erlebt – und es sollte doch auch nur einem guten Zweck dienen. Was ist also an § 28b Infektionsschutzgesetz so schlimm?

An diesem Gesetz ist so schlimm, dass damit auf dem Gebiet des Infektionsschutzgesetzes der Föderalismus abgeschafft wurde. Von nun an wird zentralistisch von Berlin aus bis in den letzten Kreis und das letzte Dorf in Deutschland durchregiert. Aber das ist ja nach Meinung der Herrschenden auch gut so. Denn ein zentralistisches Durchregieren ist doch viel effektiver als der blöde Föderalismus. Wir haben außerdem mit dem Zentralismus in Deutschland immer gute Erfahrungen gemacht, das war von 1933 bis 1945 in ganz Deutschland so und von 1945 bis 1989 in Ostdeutschland. Also wofür noch diesen blöden Föderalismus?

An § 28b Infektionsschutzgesetz ist über seinen Inhalt hinaus schlimm, wie dieser Paragraph formal zustande kam und Gesetz wurde. Nach dem Modell des Grundgesetzes steht die gesamte staatliche Macht grundsätzlich den Ländern zu und nur in genau bezeichneten Ausnahmen dem Bund (Art. 30 GG). Bei den Gesprächsrunden mit Kanzlerin Merkel hätten also eigentlich die Ministerpräsidenten den Ton angeben müssen und hätte Merkel lediglich moderieren und vermitteln dürfen. In der Realität sah es genau andersherum aus. Merkel machte die Ansagen und die Ministerpräsidenten kuschten wie eine Schulklasse von Pennälern.

Die Ministerpräsidenten haben sich aber auch von ihrem eigenen Amt verabschiedet

Von den mächtigen Landesfürsten war so gut wie nichts zu hören. Hierzu ein konkretes Beispiel: Selbst in der Situation, als deutsche Urlauber über Ostern nach Mallorca fliegen und dort in Hotels wohnen konnten, aber die Hotels an der deutschen Nord- und Ostseeküste geschlossen blieben (trotz guter Hygiene-Konzepte), kam von den Ministerpräsidenten der Meeres-Anrainer-Bundesländer (Schleswig-Holstein, Niedersachen, Mecklenburg-Vorpommern) keine Reaktion. Wenn die Ministerpräsidenten dieser drei Bundesländer so etwas ähnliches wie ein Rückgrat gehabt hätten, wären sie aufgestanden und hätten die Besprechung mit Merkel verlassen. Aber tatsächlich passierte nichts. Überhaupt nichts. Die Ministerpräsidenten – alle Ministerpräsidenten – haben sich zwar als angeblich selbstbewusste Landesfürsten präsentiert, insbesondere unser Super-Ministerpräsident Söder, tatsächlich aber als stromlinienförmige, rückgratlose Würmer herausgestellt.

Das i-Tüpfelchen war dann die faktische Zustimmung der Bundesländer zum § 28b Infektionsschutzgesetz im Bundesrat. Zumindest an dieser Stelle hätten die Ministerpräsidenten die Zustimmung zum Gesetz verweigern und den Vermittlungs-Ausschuss anrufen können. So sähe es eigentlich das Grundgesetz bei einer streitigen Gesetzesvorlage für ein Bundesgesetz vor. Es wurde doch sonst in jeder Sonntagsrede von den Ministerpräsidenten der Föderalismus und seine Sinnhaftigkeit so hoch gelobt. Aber als es jetzt ernst wurde, unterschrieben sie ihr eigenes Abdankungs-Urteil. Die Bundesländer ließen § 28b Infektionsschutzgesetz im Bundesrat ohne jeglichen Widerstand passieren.

Mit diesem Gesetz haben sich alle Beteiligten – die Kanzlerin, die Ministerpräsidenten und die Abgeordneten des Bundestages, die für das Gesetz gestimmt haben – vom Föderalismus-Modell des Grundgesetzes endgültig verabschiedet. Die Ministerpräsidenten haben sich aber auch von ihrem eigenen Amt verabschiedet.

Denn solches Personal wie die jetzigen Ministerpräsidenten braucht wirklich niemand mehr. Wofür benötigen wir beispielsweise noch 16 verschiedene Landesbauordnungen oder 16 verschiedene Landesschulgesetze? Wenn dann doch allein Berlin festlegt, wann Schulen geschlossen werden müssen. Und wofür brauchen wir dann noch 16 Landesparlamente und 16 Landesregierungen mit Ministerpräsidenten, Ministern und Staatssekretären, wenn letztlich allein das Bundeskanzleramt den Durchblick bei den inneren Angelegenheiten hat und der Bundestag dem mehrheitlich zustimmt?

Absichtlich den Rechtsschutz für die Bürger abgeschnitten

Der schlimmste Aspekt von § 28b Infektionsschutzgesetz ist aber, dass damit in diesem Bereich absichtlich der Rechtsschutz für die Bürger abgeschnitten werden sollte und abgeschnitten wurde.

Als Jura-Student habe ich vor vielen Jahren gelernt, dass nach Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG jeder Bürger einen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz gegen Maßnahmen der öffentlichen Gewalt hat. Das war über 70 Jahre lang die gemeinsame Überzeugung aller Juristen in Deutschland und die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Aber davon ist nichts mehr übriggeblieben. Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates genau das Gegenteil gemacht: Er hat einen bestehenden Rechtsschutz abgeschafft.

Bislang waren die Corona-Maßnahmen in Rechtsverordnungen der Länder geregelt, gegen die der einzelne Bürger ein ordentliches Rechtsmittel hatte, nämlich den Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO. Der Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO ist aber nur gegen Rechtsverordnungen der Länder möglich, nicht gegen Gesetze oder Rechtsverordnungen des Bundes. Bei § 28b Infektionsschutzgesetz handelt es sich aber um ein Bundesgesetz. Also ist kein ordentliches Rechtsmittel mehr dagegen gegeben. Es ist ein Schelm, der Böses dabei denkt. Angela Merkel hat es unlängst selbst ausgesprochen, dass das der Sinn der Übung war, nämlich die lästigen Klagen bei den Oberverwaltungsgerichten zu beenden.

Theoretisch kann zwar der einzelne Bürger noch Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erheben. Bei der Verfassungsbeschwerde handelt es sich aber um kein ordentliches Rechtsmittel, sondern um einen außerordentlichen Rechtsbehelf. Außerdem bedarf die Verfassungsbeschwerde der Annahme durch das Bundesverfassungsgericht. Wenn die Damen und Herren in Karlsruhe also keine Lust haben, lehnen sie einfach die Annahme der Verfassungsbeschwerde ab, ohne sich überhaupt inhaltlich mit dem Vorgebrachten zu beschäftigen. Wenn man ehrlich ist, ähnelt die Verfassungsbeschwerde oftmals mehr einem Gnadenakt als überhaupt noch einem Rechtsmittel.

Infektionsschutzgesetz nur die Generalprobe

Es muss also nochmals deutlich für alle Nichtjuristen herausgestellt werden: Durch § 28b Infektionsschutzgesetz wurde ein bestehender Rechtsschutz abgeschafft. Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG wurde mit Füßen getreten. Und fast alle haben mitgemacht: unsere Bundeskanzlerin (der Gesetzentwurf stammte aus dem Kabinett), die Abgeordneten des Bundestages, die für das Gesetz gestimmt haben, und die Ministerpräsidenten der Länder, die im Bundesrat dem Gesetz nicht entgegengetreten sind.

Wenn es sich bei dem Vorgehen der Herrschenden (Abschaffung des Föderalismus nach Art. 30 GG im Infektionsschutz-Bereich, Abschaffung eines effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG in diesem Bereich) nur um einen einmaligen Ausrutscher handeln würde, könnte man darüber großzügig hinweggehen. Aber das Gegenteil ist leider der Fall. Denn es steht zu befürchten, dass § 28b Infektionsschutzgesetz nur die Generalprobe war und dass wir in Zukunft regelmäßig mit Grundrechtseinschränkungen aus politischen Motiven „beglückt“ werden.

  • 28b Infektionsschutzgesetz ist eine perfekte Blaupause für zukünftige Einschränkungen und Beschneidungen von Grundrechten, beispielsweise zum angeblichen Klimaschutz (als ob der Mensch oder ein so kleiner und unbedeutender Teil der Menschheit wie Deutschland ernsthaft in der Lage wäre, das Weltklima zu verändern oder zu „retten“. Welche eine Anmaßung). Man kann dann sogar teilweise den jetzigen Gesetzes-Text gleich weiterverwenden und muss nur noch Kleinigkeiten ändern. Das ist doch sehr praktisch. Statt eines bestimmten Inzidenzwertes (aktuell 100 nach dem Gesetz) kann man dann ja regeln, dass ab einem bestimmten – ebenso willkürlichen – CO2-Wert oder ab einem bestimmten NOx-Wert oder ab einem bestimmen Temperatur-Wert das Autofahren verboten wird, Flugreisen verboten werden, Ausgangssperren verhängt werden, Schulen, Theater und Kinos geschlossen werden und dergleichen.

Das alles ist keine bloße Fantasie. Vielmehr haben schon verschiedene Politiker, insbesondere unser Ober-Experte für Corona, Karl Lauterbach, ganz offen darüber gesprochen, dass man Grundrechtseinschränkungen wie für Corona auch für den Klimaschutz einsetzen müsste.

Keinen Schutz mehr gegen Grundrechtseinschränkungen

An diesem Punkt komme ich dann zum Bundesverfassungsgericht und seiner jüngsten Entscheidung zum Klimaschutzgesetz. Das Traurige ist nämlich, dass nicht nur einige durchgedrehte Politiker solche Grundrechtseinschränkungen herbeireden, sondern dass das Bundesverfassungsgericht genau solche zukünftigen Grundrechtseinschränkungen für den Klimaschutz „abgesegnet“ hat. Es ist mit dieser Entscheidung völlig klar, dass es in Zukunft vom Bundesverfassungsgericht keinen Schutz mehr gegen Grundrechtseinschränkungen, welcher Art auch immer, gegen Maßnahmen zum Klimaschutz geben wird. In seinem Beschluss zum Klimaschutzgesetz heißt es wörtlich:

„Zwar können selbst gravierende Freiheitseinbußen künftig zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und gerechtfertigt sein; gerade aus dieser zukünftigen Rechtfertigbarkeit droht ja die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen. Weil die Weichen für künftige Freiheitsbelastungen aber bereits durch die aktuelle Regelung zulässiger Emissionsmengen gestellt werden, muss deren Auswirkung auf künftige Freiheit aus heutiger Sicht und zum jetzigen Zeitpunkt – in dem die Weichen noch umgestellt werden können – verhältnismäßig sein“ (Randnummer 192 der Entscheidung).

Das ist ein „Hammer“. In der Sache hat sich das Bundesverfassungsgericht damit nämlich vom Grundgesetz verabschiedet. Denn es macht völlig klar, dass selbst „gravierende“ Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas möglich sind und es dagegen nicht einschreiten wird.

Bislang waren Einschränkungen von Grundrechten nur nach den besonderen Voraussetzungen der Artikel 1 bis 20 Grundgesetz möglich. Dabei war die Einschränkungsmöglichkeit von Grundrechten im Grundgesetz selbst geregelt, nämlich im Rahmen eines einfachen Gesetzesvorbehaltes, eines qualifizierten Gesetzesvorbehaltes oder – mangels ausdrücklicher Einschränkbarkeit eines Grundrechtes – durch andere Grundrechte im Rahmen einer praktischen Konkordanz.

Von dieser klaren Systematik hat sich das Bundesverfassungsgericht verabschiedet, wenn es nebulös davon spricht, dass Maßnahmen zum Klimaschutz zukünftig auch gravierende Freiheitseinbußen rechtfertigen können. Aus einem bloßen Staatsziel in Art. 20a GG – und mehr war das bislang nicht nach ganz überwiegender verfassungsrechtlicher Ansicht – macht das Bundesverfassungsgericht plötzlich eine eigenständige Rechtfertigung für alle möglichen Eingriffe in alle möglichen Grundrechte. Das war es dann mit den Grundrechten.

Verbote von Autofahrten und Flugreisen

Denn es liegt auf der Hand, dass wirklich alle Grundrechtseinschränkungen, die wir seit dem Beginn der Corona-Krise erlebt haben, auch mit dem Schutz des Klimas formal begründet werden können. Beispielsweise Verbote von Autofahrten und Flugreisen sind danach gut, weil weniger CO2 ausgestoßen wird. Das rechtfertigt also einen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit und in die Berufsfreiheit (auf Menschen, die gerne einmal Auto fahren oder die beruflich bedingt mit einem Auto fahren müssen, wird dann mit Sicherheit keine Rücksicht mehr genommen werden).

Auch nächtliche Ausgangssperren ließen sich damit begründen, weil durch weniger Verkehr zur Nachtzeit, durch weniger Treffen von Menschen und durch weniger Partys natürlich auch weniger CO2 ausgestoßen würde.

Auch die Schließung von Theatern und Kinos lässt sich leicht mit dem Klimaschutz rechtfertigen. Denn die meisten Besucher von Theatern und Kinos gelangen mit Autos oder öffentlichen Verkehrsmitteln dort hin und wieder zurück. Auch dabei wird „völlig unnötig“ CO2 ausgestoßen. Es ist daher viel einfacher, eigentlich geradezu erforderlich, wie zu Corona-Zeiten die Menschen ab 22.00 Uhr wieder in ihren Wohnungen und Häusern einzusperren, um unnötigen Verkehr und unnötigen CO2-Ausstoß zu vermeiden.

Ich könnte diese Beispiele noch endlos fortsetzen. Das erspare ich aber Ihnen und mir. Wenn Sie das Szenario noch näher betrachten wollen, lesen Sie sich das Wahlprogramm der Grünen durch, unter anderm das Verbot zum Bau von Einfamilienhäusern, den Veggie-Day und das angestrebte Verbot von Autos mit Verbrennungsmotoren.

Das Erschütternde ist, dass sich das Bundesverfassungsgericht auf einer – noch immer – unsicheren Tatsachengrundlage so weit aus dem Fenster gelehnt hat und ernsthaft meint, zweifelsfrei und ohne jeden Fehler in die Zukunft schauen zu können.

Die Überheblichkeit des Ansatzes

Wie schreibt das Gericht so schön an anderer Stelle wörtlich: „Ein unbegrenztes Fortschreiben von Erderwärmung und Klimawandel stünde aber nicht im Einklang mit dem Grundgesetz“ (Randnummer 120 der Entscheidung). Solche Sätze, von denen die Entscheidung strotzt, sind an Beschränktheit und Arroganz eigentlich kaum mehr zu überbieten.

Hierzu nur wenige Punkte: Bereits das Wort „Klimawandel“ ist völliger Unsinn, weil sich das Klima immer und ständig gewandelt hat in den letzten 100.000 Jahren. Die Vorstellung, wir hätten ein seit langem bestehendes konstantes Klima, welches allein durch den menschgemachten CO2-Ausstoß gewandelt würde, ist schlicht grotesk. Wenn die Damen und Herren aus Karlsruhe im Schulunterricht aufgepasst hätten, müssten sie wissen, dass Skandinavien und die Ostsee in der letzten Eiszeit von einem riesigen Gletscher überzogen war, der komplett abschmolz, ohne dass menschgemachtes CO2 eine Rolle gespielt hätte. Es gibt keinen wirklich gesicherten Beweis (sondern nur Modelle), dass die jetzige Erwärmung auf das menschgemachte CO2 zurückzuführen wäre. Aber solche Feinheiten interessieren die Richter in Karlsruhe anscheinend nicht mehr.

Ein weiterer Punkt ist die Überheblichkeit dieses Ansatzes. Glauben die Verfassungsrichter ernsthaft, dass die völlige Einsparung von CO2 in Deutschland, die jedes Jahr allein schon durch den weiteren und erhöhten CO2-Ausstoß von Russland, China und Indien mehr als kompensiert wird, irgendetwas am Weltklima ändern könnte?

Keine Ahnung von der Normenhierarchie des Grundgesetzes

Ein dritter Punkt schließlich lässt an den grundlegenden juristischen Fähigkeiten Verfassungsrichter zweifeln. Unter Randnummer 120 heißt es u.a., dass nach Art. 20a GG ein Klimaschutzgebot bestünde (das hat bisher eine überwiegende Zahl von Verfassungsrechtlern nicht so gesehen), welches die Gesetzgebung – verfassungsrechtlich maßgeblich – durch das Ziel konkretisiert habe, die Erwärmung der Erde (das wird alles von Deutschland aus geregelt…) auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.

Hier wird also nicht das Regelwerk des Grundgesetzes angewendet, wonach die Verfassung über jedem Gesetz und über jeder Regierung steht. Nein, es wird das Gegenteil praktiziert. Die Gesetzgebung – also die jeweilige Mehrheit im Bundestag, die sich bekanntlich ändern kann – steht plötzlich auf gleicher Höhe mit dem Grundgesetz und ist „verfassungsrechtlich maßgeblich“. Eine solche Aussage würde ich jedem Referendar, der zur Ausbildung bei mir wäre, um die Ohren hauen. Denn er hätte dadurch gezeigt, dass er keine Ahnung von der Normenhierarchie des Grundgesetzes hat.

Außerdem halten es die Bundesverfassungsrichter offensichtlich für ausgeschlossen, dass eines Tages ein anderer Gesetzgeber, also eine andere Mehrheit im Bundestag entstehen könnte. Und dieser Ausschluss ist seinerseits verfassungswidrig. Es ist immerhin denkbar – und daran hätten auch die Karlsruher Richter denken müssen, ehe sie sich so großspurig und arrogant aus dem Fenster lehnen – dass eines Tages eine Mehrheit im Bundestag eine Regierung stützt, die aus dem Pariser Klima-Abkommen aussteigt, die sich vom 1,5 Grad-Ziel verabschiedet und die eine gänzlich andere Politik verfolgt.

Immerhin hat es das in der größten Nation des Westens, in den USA, unter Trump gegeben. Wäre eine solche Regierung oder Bundestagsmehrheit dann allein deshalb verfassungswidrig? Selbstverständlich nicht. Aber eine solche Möglichkeit haben die Richter offenbar überhaupt nicht in Rechnung gestellt, sondern die gerade aktuelle Politik der gerade aktuellen Regierung zum Verfassungsmaßstab erklärt. Das ist juristisch nur noch eins: mangelhaft.

Das Gericht hat sich von seiner Aufgabe verabschiedet

Nach dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unter seinem Präsidenten Stephan Harbarth ist völlig klar, wohin die Reise geht: Das Gericht wird alle zukünftigen Grundrechtseinschränkungen zum angeblichen Klimaschutz akzeptieren und nicht aufheben. Das Gericht hat sich von seiner Aufgabe, die ihm nach dem Grundgesetz obliegt, nämlich den Gesetzgeber zu überwachen und in seine Schranken zu weisen, verabschiedet.

Wer jetzt noch ernsthaft glaubt, dass das Gericht unter einem Präsidenten wie Harbarth in Zukunft auch nur eine einzige Regelung des Klimaschutzes noch für verfassungswidrig erklären könnte, ist grenzenlos naiv. Gerade unter einem solchen Präsidenten, der ein stromlinienförmiger Parteisoldat war, ein treuer Merkel-Untertan (sonst wäre er überhaupt nicht Richter oder Präsident des Bundesverfassungsgerichts geworden) und ein karriere-bewusster Anpasser, ist nicht mehr mit eigenständigen und richterlich unabhängigen Entscheidungen durch den 1. Senat des Gerichts zu rechnen. Ganz im Gegenteil hat er mit dieser Entscheidung deutlich gemacht, dass der 1. Senat des Gerichts ein zuverlässiger Handlanger und Erfüllungsgehilfe der Merkel-Regierung oder einer zukünftigen Grünen-Regierung unter Annalena Baerbock sein wird.

Der Weg zu einer grünen Öko-Diktatur ist damit dank Stephan Harbarth und Komplizen geebnet. Einen echten Grundrechts- und Freiheitsschutz der Bürger, der nach dem Grundgesetz dem Bundesverfassungsgericht obliegt, wird es nicht mehr geben. Also liebe Leser, spenden Sie Blumen oder schicken Sie einen Kranz. Das alte Grundgesetz, was wir einst hatten, war die beste Verfassung, die Deutschland jemals gehabt hat. Faktisch wird sie in Zukunft kaum noch eine Rolle spielen.

 

Der Autor ist Richter an einem deutschen Gericht und schreibt hier unter Pseudonym.

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Steigende Blackoutgefahr in Deutschland ? Gibt´s nicht sagt die Bundesregierung, und wenn doch, sind die Netzbetreiber schuld!

In Kroatien erfolgte die automatische Abschaltung einer Umspannanlage, worauf der Strom sich andere Wege suchte und weitere Leitungen zur Vermeidung von Überlastung automatisch abgeschaltet wurden. Binnen Sekunden ergab sich daraufhin auch im europäischen Nordwestnetz eine Einspeiseunterdeckung von ca. 6,3 GW, was der Leistung von sechs Großkraftwerken entspricht. Das drückte die Netzfrequenz auf unter 49,8 Hz. Zuvor hatten schon die französischen Versorger einige ihrer Kernkraftwerke wegen notwendiger Wartung vom Netz genommen.

Die Lage war also äußerst kritisch, doch nach rd. einer Stunde hatten die Netzbetreiber mit Hilfe der Versorger, mittels Trennen der Netze und dem Hochfahren bzw. Anpassen regelbarer Kraftwerke, die Lage wieder im Griff.

Doch die Unterschreitung der Grenze von 49,8 Hz ist ein absolutes NoGo. Da läuten sämtliche Alarmglocken. Denn bis dahin läuft die Stromversorgung durch Nachregelung regelbarer Kraftwerke sozusagen noch im normalen Bereich. Ab und unter 49,8 Hz wird es eng. Und mit jedem weiteren 1/10 Herz weniger exponentiell noch enger. Plötzlich fehlte die Leistung von 6 Kraftwerken und musste schnellstens durch Hochfahren noch intakter Kapazitäten in Sekundenschnelle wieder ausgeglichen werden. Denn sänke die Frequenz weiter unter 49 Hz bspw. durch eine weitere Störung, würden die Automaten sukzessive Last abwerfen, um zu vermeiden, dass die Frequenz als Primärsignal weiter sinkt. Bei nur noch 47,5 Hz müssten dann die Kraftwerke vom Netz genommen werden, ein flächendeckender Blackout wäre da. Bevor das passiert sind die Netzbetreiber aber verpflichtet sog. Brownouts zu erzeugen (gemäß §13 (2) EnWG), in dem sie große Verbraucher, aber auch ganze Stadtviertel gezielt abwerfen. Betreiber von virtuellen Kraftwerken Next schreibt dazu auf seiner Website:

„Dieser gezielte Lastabwurf markiert die letztmögliche Maßnahme zur Systemstabilisierung, wenn das Stromnetz überlastet ist. Im Idealfall kommunizieren die Übertragungsnetzbetreiber den Stromausfall den betroffenen Stromverbrauchern vor Beginn des Brownouts.“

 

Eine Kleine Anfrage (KA) wird groß beantwortet

Diese gefährliche Situation nahm die AfD Fraktion im Deutschen Bundestag zum Anlass die Bundesregierung mal wieder zu ihrer Einschätzung der Versorgungssicherheit zu befragen. In 17, tlw. sehr detailliert ausgeführten Fragen, wurden die Bundesregierung dazu zur Stellungnahme aufgefordert. Die Antwort kam innerhalb der vorgeschriebenen Zeit und war ebenfalls sehr ausführlich (hier). Wie es üblich ist, wiederholt das antwortende Ministerium – in diesem Fall das zuständige Wirtschaftsministerium – die Fragen in kleinerer Schrifttype und beantwortet sie darunter.

Auf insgesamt 10 Seiten wurde darin wortreich und mit vielen Quellenangaben belegt, verkündet, dass zur Sorge vor der Zunahme einer Blackoutgefahr überhaupt kein Anlass, bestehe, aber wenn doch, sei dies allein die Schuld der Netzbetreiber, denn die hätten nun mal dafür zu sorgen, dass das Stromnetz stabil bliebe, unabhängig von den ständigen Eingriffen der Laienspieler in Parlament und Regierung ist man versucht hinzuzufügen.

Aus der Fülle der Informationen der Antwort mit Verweisen auf viele „Studien“ bekannter Marktteilnehmer, mit tlw. über 350 Seiten Umfang, will ich hier nur einige wenige herausgreifen, die wortgewaltig, aber fast immer ausweichend, oder auf Modellrechnungen für die Zukunft verweisend, das Lied der Zuversicht verbreiten:

„Sorgt Euch nicht, wir haben alles im Griff“.

 

Doch das ist Pfeifen im Walde, denn es hält einer sorgfältigen Analyse der Antworten, vor allem aber nach Durchsicht der benannten Quellen, nicht stand.

Im Gegenteil! So gut wie alle Verantwortlichen in den benannten Quellen äußern ihre Sorge vor zunehmender Netzinstabilität und damit vor der Gefahr eines Brownouts, ggf. sogar eines Blackouts. Das wird natürlich nur verschleiert vorgetragen, denn niemand will es sich mit den mächtigen Leuten in Berlin verderben. Doch wer gelernt hat zwischen den Zeilen zu lesen findet die große Besorgnis wieder, die ehrliche Fachleute über dieses Großexperiment empfinden. Wie zum Beispiel in den Texten des als maßgeblich zitierten (Verein Deutscher Elektroingenieure) VDE mit seiner Untergruppe Forum Netztechnik und Netzbetrieb (FNN). Dort findet man zu den Grafiken, den sie auf ihrer Webseite zeigt die folgenden Hinweise der VDE FNN Verantwortlichen. Sie sprechen Bände: (Quelle: https://www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/versorgungsqualitaet/versorgungszuverlaessigkeit/versorgungszuverlaessigkeit2019) Man findet dort:

„1. Netzbetreiber leisten einen enormen Aufwand, um die Netze in den zulässigen Grenzen von Frequenz, Spannung und Leitungsbelastung zu betreiben. Die Anforderungen dabei steigen durch den Umbau auf erneuerbare Energien und u. a. dem dadurch notwendigen Stromtransport über weite Strecken. Die Netzauslastung steigt und wird zunehmend dynamisch. Gleichzeitig verzögert sich der Netzausbau. So entstehen vermehrt Engpässe im Netzbetrieb, die die Netzbetreiber beheben müssen.

2. Um alle Kunden sicher und zuverlässig mit Strom zu versorgen und dabei vorrangig erneuerbare Energien einzuspeisen, müssen die Netzbetreiber korrigierend eingreifen. Die Aufwendungen dafür sind in den vergangenen Jahren enorm gestiegen. Dadurch konnten die Netzbetreiber rund 3,5 Prozent des Jahresbruttoinlandstromverbrauchs nicht wie geplant einspeisen lassen.

3. Für die Anpassung von konventionellen Kraftwerken haben Netzbetreiber 2018 803 Mio. Euro an Entschädigungen gezahlt (2017: 901 Mio. Euro). Die Entschädigungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen schlugen 2018 mit 635 Mio. Euro zu Buche (2017: 610 Mio. Euro). Dieser hohe Aufwand ist notwendig, um die hohe Zuverlässigkeit der Stromversorgung zu sichern.

4. Es gibt eine zunehmende Differenz zwischen der installierten Leistung gemäß Erneuerbaren-Energien-Gesetz (installierte EEG-Leistung) und Jahreshöchstlast. Wegen der EEG-Vorrangeinspeisung nehmen damit auch die möglichen Betriebsfälle zu, in denen steuernd eingegriffen werden muss, um das System stabil zu halten. Dies äußert sich u. a. in den zunehmend erforderlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Netz- und Systemsicherheit.“

Oder der Prof. em. Dr. H. Freiesleben zur Frage „Wie sicher ist die Stromversorgung in Deutschland?“ in den et – Energiewirtschaftliche Tagesfragen, 9. Oktober 2020.

Er schreibt dort u. a.: 

Die geplante Substitution der elektrischen Energie, die durch Abschalten der Kernkraftwerke mit Ende des Jahres 2022 und dem Zurückfahren der Kohleverstromung in den Jahren 2020 bis 2030 nötig wird, ist durch EE (Anmerkugn des Verfassers: „Erneuerbare“ Energien) nicht möglich – die Energieversorgung ist auf dieser Basis nicht sicher.“

Und als Fazit:

„Die Versorgung mit elektrischer Energie im gegenwärtigen Umfang kann bis zum Jahr 2030 durch massiven Einsatz von Gaskraftwerken gesichert werden – diese tragen jedoch zu CO2-Emissionen bei; die angestrebten Klimaschutzziele werden dadurch verfehlt. Der Einsatz erneuerbarer Energien in einem noch größeren Umfang für Elektromobilität und Wasserstoffwirtschaft ist für den Zeitraum bis 2030 unrealistisch – es sei denn, das Speicherproblem würde eher gelöst.“

All das wird niemand bestreiten, doch die Bundesregierung zieht daraus nicht etwa die Konsequenz wenigstens einmal innezuhalten und dann die weitere Entwicklung zu beobachten, sondern setzt sogar noch einen drauf, wenn sie auf Seite 4 zwar vordergründig korrekt feststellt: „Anforderungen an den Transportbedarf und damit an Redispatch ergeben sich aus einer zunehmenden räumlichen Trennung von Last und Erzeugung bei gleichzeitig verzögertem Netzausbau“  und damit bei der Verteidigung der gewaltigen Zunahme netzstabilitätssichernder Maßnahmen, das Verursacher Prinzip einfach umkehrt.

Denn sie schreibt natürlich nicht, dass die „räumliche Trennung von Last und Erzeugung“ nur deshalb notwendig wurde, weil sie politisch gewollt war. Hätte man die völlig ausreichend vorhandene Versorgung mit konventionellen Kraftwerken – nach allen technischen, ökonomischen wie auch ökologischen Gesichtspunkten optimal aufgestellt- so belassen wie sie einmal war, dann würde niemand von der „räumlichen Trennung von Last und Erzeugung“ betroffen sein. Es gäbe sie nicht. Und weil sie nun schon mal so schön beim Fabulieren ist, und fast schon erheiternd, ist auch die Behauptung der Bundesregierung, dass die Netzbetreiber davon ausgingen, dass die „redispatchten“ 20,2 Terawattstunden (immerhin fast 3.5 % des deutschen Verbrauches) im Jahre 2019 sich  auf „nur noch“ 10,6 TWh im Jahre 2025 halbieren werden. Um gleich weiter unten die Vorbehalt einzubauen, „Von zentraler Bedeutung ist hier, dass die Maßnahmen, insbesondere auch die Leitungsbauprojekte, wie geplant umgesetzt werden können!“

Und wenn nicht, muss man fragen? Wir alle wissen, dass die extrem teure Netzerweiterung ins Stocken geraten ist, so überflüssig wie sie von Anfang an war.

Daher kann aus diesen Erkenntnissen und eigentlich allen Antworten zu dieser Kleinen Anfrage nicht der Schluss gezogen werden, wir hatten nicht nur alles im Griff, und wir werden auch in Zukunft alles im Griff haben, wie es die Bundesregierung tut, sondern man muss eindeutig feststellen, dass die bisherige Beherrschung der Lage keineswegs erlaubt zu folgern, dass dies auch in Zukunft so sein wird, denn sämtliche Weichen sind auf den weiteren Ausbau der alternativen – fälschlich erneuerbare genannte – Energieerzeugung gestellt. Auch deshalb nicht, weil gleichzeitig in Deutschland bis 2030 planmäßig 30 GW an kontinuierlicher Erzeugerkapazität abgeschaltet werden. Die Lage spitzt sich also mit jedem Wind- und Solarerzeuger und dem Wegfall jedes kontinuierlich arbeitenden Kraftwerkes weiter zu. Ein einziger Tropfen kann ein Fass zum Überlaufen bringen, sagt ein weises altes Sprichwort und unsere Regierung setzt alles daran das zu realisieren.

Hinzu kommt noch das exponentiell anwachsende Verteilproblem in allen Teilnetzen. Viele dezentrale Einspeiser verlangen ein adäquate Leitungsanbindung, deren Bereitstellung nicht nur extrem teuer ist, sondern auch gewaltig hinter den Bedarfen hinterherhinkt. Und mit der politisch gewollten „Sektorkopplung“ insbesondere bei der Totgeburt „E-Mobilität“ wird sich dieses Problem noch deutlich verschärfen.

Umso dreister mutet die Feststellung der Regierung an (S 6), dass bspw. „es grenzüberschreitende Ausgleichs- oder Vergleichmäßigungseffekte beispielsweise bei der Einspeisung aus erneuerbaren Energien, dem Stromverbrauch und der Verfügbarkeit von Kraftwerken“ gäbe, die sich auf 50 bis 60 GW bis 2030 addieren würden, um dann triumphierend zu folgern: „Wenn jedes Land in Europa für sich alleine sein Stromsystem aufbauen und betreiben würde, müssten folglich mehr als 50 bis 60 Gigawatt an Kraftwerken oder Speichern zusätzlich errichtet werden – mit den entsprechenden höheren Kosten für die Stromverbraucher“.
Das ist Irreführung im Quadrat, denn wenn dieselbe Regierung nicht zuvor dafür gesorgt hätte, dass 30 GW an zu günstigen Preisen kontinuierlich erzeugbarer Leistung aus Kern- und Kohlekraft einfach abgeschaltet werden, würde dieser Bedarf überhaupt nicht entstehen. So jubelt sie über den teuren EE Strom und „vergisst“ dabei außerdem, dass die Großwetterlagen in Europa fast immer dieselben Flauten, Dunkel- oder auch Starkwindzustände herbeiführen, wie in Deutschland allein. Da ist nix mit Ausgleich. Nada, niente, zero.

Leistungseinspeisung Europa; Quelle ENSOE, Grafik Ralf Schuster

Aus der obigen Grafik geht ganz klar hervor, dass dann, wenn in Deutschland der Wind nicht weht, auch in den Nachbarländern dieselben Versorgungslücken auftreten. Es gibt also keinen „Vergleichmäßigungseffekt“, auf den auch von den Baerbock-Kobold- Grünen so gern hingewiesen wird!

Daher gilt, und so hätte eine ehrliche Antwort aussehen müssen: Schaffte man von heute auf morgen die gesamten alternativen Energieerzeuger – weil ein rein parasitäres Doppelsystem- ab, gäbe es keinen zusätzlichen Netzausbau und die Zahl der und vor allem Kosten des Redispatch würden schlagartig auf das Niveau von vor 2010 sinken. Daher beantwortet sie die Frage „Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die große Menge an Kosten – und verschleißintensiven sogenannten Redispatch-Maßnahmen auf die Zahlen früherer Jahrzehnte zurückzuführen, die – ohne große Mengen an volatiler Stromeinspeisung – im Bereich von kleiner zehn bis 20 pro Jahr lagen, während aktuell knapp 20 pro Tag zu verzeichnen sind, bei gleichzeitiger Sicherung der Netzstabilität (Quelle: Netztransparenz.de https:// www.netztransparenz.de/EnWG/Redispatch)?“ irreführend und damit falsch.

In diesem Tenor sind die gesamten Antworten aufgebaut. Bei jeder einzelnen wird tunlichst vermieden, die Ursache all der Mängel und Verteuerungen zu benennen, die dem ganzen zugrunde liegen, nämlich der Errichtung eines zweiten, völlig parasitären Erzeuger- und Verteilsystems, dass niemand braucht, welches aber aus rein ideologischen Gründen mit aller Macht vorangetrieben wird. Weil das aber mit jedem weiteren Schritt immer unsicherer und immer teurer wird, lassen sich die schlauen Beamten der Regierung immer dasselbe Hintertürchen offen. Im Zweifel, wenn das Ganze nicht so klappt, wie in den Modell-Kristallkugeln gesehen, oder in grünen Zirkeln beschlossen, dann sind die Netzbetreiber schuld.

Denn immer wieder finden wir die folgenden Sätze:

„…Grundsätzlich liegt die Verantwortung für einen sicheren Netzbetrieb bei den Übertragungsnetzbetreibern… , sind die Betreiber der Übertragungsnetze dementsprechend berechtigt und verpflichtet, die Gefährdung oder Störung zu beseitigen durch netz- und marktbezogene Maßnahmen sowie zusätzliche Reserven (§ 13 Absatz 1 EnWG)….Grundsätzlich sind gemäß § 13 Absatz 1 und 2 EnWG die Übertragungsnetzbetreiber für die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems verantwortlich.“….

Bleibt noch nachzutragen, dass die Bundesregierung wiederum zigfach treuherzig behauptet, die Lage immer wieder sorgfältig beobachten zu wollen. Sie nennt es Monitoring. Klingt gut und ist richtig nett,  es  ersetzt aber keine frei verfügbare Kraftwerksleistung. Auch „netz- und marktbezogene sowie zusätzliche Reserven“ (welche?) genügen nicht, um die mehr oder weniger oft auftretenden Versorgungslücken infolge volatiler Erzeugung zu kompensieren. (siehe Antwort zu Frage 7)

Und es stellt sich sofort die Frage, wozu das nötig ist, wenn alles so toll funktioniert.




Stromversorgung in Zukunft “grundlastfrei und angebotsorientiert”

Die Vorsitzende des Bundestags-Umweltausschusses, die Grüne Sylvia Kotting-Uhl, lässt die Katze aus dem Sack. Sie ruft den AfD-Abgeordneten zu:

Allein Ihre Unfähigkeit, sich unter Energieversorgung etwas anderes als Grundlast vorzustellen, das ist so von gestern wie Sie selbst. Die Zukunft wird flexibler sein, spannender, ja, auch anspruchsvoller: nicht mehr nachfrage-, sondern angebotsorientiert, …“. 

Zu gut Deutsch: „Strom gibt es nicht, wenn er gebraucht wird, sondern dann, wenn der Wind weht und die Sonne scheint“. Gesellschaftsklempnerin Kotting Uhl will ein neues Bewusstsein,

dass Energie kostbar ist und sorgsam mit ihr umzugehen ist“.

Hier geht’s zum Twitter-Video, und hier zum Bundestagsvideo.

Kaffee kochen? Warmes Wasser zum Duschen? PC anschalten? Hängt vom Wetter ab. Liebe Wähler, bedenkt, dass ihr dann nicht mal mehr in die Nachbarländer abhauen könnt, weil ihr den Familien-Tesla nur noch angebotsorientiert laden könnt. Und richtig spannend wird die grundlastfreie Energieversorgung für Aluhütten und industrielle Großverbraucher.

(ARG) Was Kotting-Uhl skizziert, ohne es zu ahnen, ist die sozialistische Situation in Südafrika oder Venezuela, wir berichteten. In Südafrika ist die Stromversorgung schon lange unter die Kontrolle von imkompetenten Politikern geraten (ANC statt Grüne); und seitdem sind Stromausfälle an der Tagesordnung. „Beurtkrag“ nennen die Buren den Umgang mit dem Mangel. Man wäscht und kocht halt dann, wenn es Strom gibt. In einem heißen Land mag das noch gehen, aber nicht in einem dunklen, kalten Land wie Deutschland, das zudem noch immer kälter wird, wie wir gerade erleben.

Aber auch ein Industrieland wie Australien leidet schon lange unter grünen Hirngespinsten. Wie unsere Referentin Joanne Nova berichtete, fällt dort unten auch häufig der Strom aus, weswegen die Bürger sich Generatoren en masse zulegen. Beziehungsweise, wer es sich leistgen kann. Eine Vision für Deutschland: Reiche grüne Politiker*innen wie Sylvia Kotting, Luisa Neubauer oder Annalena Baerbock kaufen sich Genedratoren und große Dieselvorräte für ihre Villen, während im Plattenbau das Licht ausgeht.

Das ist heute viel schlimmer als früher – ein gelernter DDR-Bürger erzählte mir, daß der einzige große Stromausfall im Jahrhundertwinter 1978/79 die Ostdeutschen nicht so schlimm traf, weil sowieso mit Kohle geheizt wurde und man gewohnt war,  dem sozialistischen Mangel mit Kerzen etc. zu begegnen. In Zeiten rundumversorgter Bürger mit Handi, Computer, Fernseher und Stereoanlage wird eine Realitätsbegegnung viel härter.

Die geäußerte Weltsicht von Kotting-Uhl ist interessant: Energie sei etwas Wertvolles, zu Schützendes wie ein Baum oder Teich. Alles, was die Natur gibt, sei demnach gut und knapp; alles, was der (weiße) Mensch mit seiner Industrie macht, sei böse. Nein, die Natur ist gnadenlos; die Menschen lebten früher nicht im Einklang mit der Natur, sondern starben im Einklang mit ihr, wie Hans Rosling süffisant formulierte. Energie ist etwas in möglichst großer Menge zu Förderndes, weil nur E-Reichtum Massenwohlstand und Fortschritt ermöglicht. Früher gab es nur die eigene Körperkraft, dann domestizierte Tiere und Pflanzen; und erst, als wir Kohle verbrannten und Dampfmaschinen betrieben, leben wir so angenehm wie heute. Und in so großer Zahl – acht Milliarden Menschen können nur über zentrale Großkraftwerke und Industrie versorgt werden.