Die Mehrheit der Kernkraftgegner schmilzt

Als Angela Merkel 2011 den endgültigen Atomausstieg durchsetzte, hatte sie dafür die Zustimmung von fast drei Vierteln der Bevölkerung. Nach einer aktuellen Umfrage sind es nur noch 56 Prozent. Sogar ein Teil der Grünen-Wähler befürwortet Atomkraft.

Der Rückhalt für den Ausstieg aus der Atomkraft schwindet offenbar. Mehr als die Hälfte der Befragten in einer repräsentativen Meinungsumfrage finden den Ausstiegsbeschluss zwar noch richtig – doch mit nur noch 56 Prozent ist ihre Mehrheit im Laufe der vergangenen Jahre kleiner geworden. Das berichtet die Welt vorab aus einer Umfrage, die das Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag von Nuklearia e.V. und des Deutschen Arbeitgeberverbands e.V. (DAV) durchgeführt hat. Die beiden Vereine sind Kernkraft-freundlich. Doch das ändert nichts daran: die Umfrage ist repräsentativ.

»Der Trendverlauf der letzten gut zehn Jahre«, zitiert Welt die Allensbach Meinungsumfrage, »zeigt jedoch, dass der Rückhalt für den Ausstiegsbeschluss schwindet.« 2012 hielten noch 73 Prozent der Bevölkerung die Entscheidung der damaligen Regierung, aus der Kernenergie auszusteigen, für richtig. 70 Prozent waren es 2014, noch 65 im Jahre 2016 und 2019 bereits nur noch 60 Prozent. Im gleichen Zeitraum vergrößerte sich der Anteil derer, die den Ausstiegsbeschluss kritisch sehen, von 16 auf 25 Prozent.

Zustimmung kommt für den Vorschlag, Kernkraftwerke länger laufen zu lassen und dafür Kohlekraftwerke schneller abzuschalten. 42 Prozent der Befragten stimmt diesem zu, 34 Prozent lehnen eine Verlängerung der Laufzeit für Kernkraftwerke ab.

Erstaunlicherweise glaubt offenbar nur eine Minderheit, dass der Atomausstieg auch wirklich wie vorgesehen bis Ende 2022 durchgesetzt wird. 47 Prozent der Befragten halten dieses Datum für nicht realistisch. Sie haben offenkundig Schwierigkeiten zu akzeptieren, dass ein Industrieland freiwillig seine wichtigsten Energiequellen abschaltet.

Allerdings lassen sich Kernkraftwerke nicht beliebig schnell ein- oder ausschalten und wieder weiterbetreiben. Es gibt lange Vorlauffristen allein für die Bestellung von Brennmaterialien. Die Abschalter tun im übrigen viel, sofort vollendete Tatsachen zu schaffen. Das Beispiel der Sprengung der Kühltürme des Kraftwerkes Phillipsburg rasch nach dessen Abschaltung bietet dafür ein beredtes Beispiel.

Doch es kommt offenbar Bewegung in die Diskussion rund um den Atomausstieg. Die wesentliche Rechtfertigung für den Ausstieg lieferte seinerzeit eine merkwürdig besetzte Ethikkommission. Genau zehn Jahre, nachdem von Fachkenntnissen befreite Wissenschaftler mit einer servilen Ergebenheitsadresse ihre Empfehlung abgeliefert haben, werden diese Wissenschaftler heute massiv kritisiert. TE berichtete:

ANDRÉ D. THESS

Kritik an der Ethikkommission zum Atomausstieg: Vereinnahmung durch die Regierung

Die beiden Vereine, die die Umfrage in Auftrag gegeben haben, stellen die vollständigen Ergebnisse in der kommenden Woche ausführlich vor. Denn neben dem Meinungsforschungsinstitut Allensbach hat zusätzlich Civey die Ansicht von 10.000 Bundesbürgern zur Kernkraft erfragt. Erstaunliches Fazit: 50,1 Prozent finden Kernkraft gut.

Der Wahlkampf der FDP solle stärker Energiepolitik zu einem zentralen Thema machen, empfiehlt der Deutsche Arbeitgeberverband. Denn drei Viertel der FDP-Wähler finden Kernkraft in Ordnung, bei den Anhängern der AfD sind es rund 80 Prozent, bei der CDU etwa zwei Drittel – und sogar mehr als ein Fünftel der Grünen-Wähler stehen der Kernkraft positiv gegenüber. »Das ist doch eine ziemlich signifikante Minderheit«, sagt der Physiker Björn Peters, zugleich Ressortleiter Energiepolitik DAV und empfiehlt der FDP: »Es sieht danach aus, als könnte die FDP mit größerer Offenheit pro-Kernkraft Wählerstimmen gewinnen.«

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Genehmigungs­verfahren als Entwicklungs­bremse

 

Vorbemerkung

Grundsätzlich muß man festhalten, daß jedwede von der Politik geforderte Vorschrift zu ihrer Einhaltung Kosten in der Form von Arbeitskraft und Ressourcen (Rechner, Teststände etc.) erfordert. Viel besser als die kerntechnische Industrie, hat dies die öko-sozialistische Bewegung verstanden. Durch die Erfindung immer neuer „potentieller Gefahren“ ist es gelungen, die Kernenergie als „unwirtschaftlich“ darzustellen. Deutschland ist dabei international der Meister, durch „Industriepolitik“ die eigenen politischen Phantasmen (Klimakatastrophe, Gefahren der Gentechnik ect.) durchzuziehen. Die handelnden Politiker waschen dabei ihre Hände in Unschuld. Sie setzen ja nur die vorgeblichen „Ängste der Bevölkerung“ um. In Wahrheit mißbrauchen sie Technik und Naturwissenschaft für den „Umbau der Gesellschaft“ in ihrem Sinne und zu ihrem Vorteil (Sonnenbarone, Windmühlen-Verpächter etc.). Die hier gemachten Aussagen gehen daher weit über die Kerntechnik hinaus. Es sind grundsätzliche Überlegungen von großer Tragweite für jede Gesellschaft. Letztendlich geht es immer um die Abwägung von Vorteil (für wen?) und Risiko (nicht nur als Schaden, sondern auch als entgangene Chance).

Notwendige Überwachung

Alle technischen Systeme müssen regelmäßig überwacht werden, damit Unfälle auf ein Minimum begrenzt bleiben. Die Frage ist nur durch wen (Staat oder private Institutionen) und in welchem Umfang (z. B. Hauptuntersuchung beim Kfz oder ständig bei einem Kernkraftwerk). Allgemeiner Maßstab ist hier der mögliche Schaden. Schon hier wird es höchst politisch: Wenn ein Flugzeug abstürzt sind üblicherweise alle Insassen tot. Bei einem Unfall in einem Kernkraftwerk (Fukushima) ist der Sachschaden sehr hoch, aber es sind kaum bis keine Menschenleben zu beklagen. Bei Unfällen in Chemieanlagen (Bophal, BASF in Ludwigshafen) hat es schon tausende Tote und hunderttausende Verletzte gegeben. Der Aufwand für die Überwachung steht allerdings eindeutig nicht im Verhältnis zu den Opferzahlen – Risiko ist für Laien eine empfundene Größe und ist damit politisch beliebig missbrauchbar.

Darüberhinaus muß noch zwischen laufender Überwachung und Zulassung unterschieden werden. Bei der Zulassung eines neuen Produkts (Reaktor, Flugzeug, Medikament, Mobilfunk etc.) bewegt sich die mögliche Bandbreite zwischen „keine Zulassung erforderlich“ bis zur Klärung aller möglichen Auswirkungen in der Zukunft. Beide Grenzwerte sind nicht praktikabel. Beispielsweise ein neues Medikament ohne jede Zulassung auf den Markt zu bringen, wäre grob fahrlässig. Alle Auswirkungen in der Zukunft voraussagen zu wollen, ist prinzipiell unmöglich. Mit diesem Anspruch wäre kein neues Produkt mehr möglich, da man immer neue Bedenken konstruieren könnte. Wie so etwas funktioniert, ist hinlänglich von der „Endlagersuche“ bekannt. Die praktikable Bandbreite liegt also irgendwo dazwischen.

Organisation

Wenn man Genehmigungen als nötig erachtet, stellt sich die Frage der Zuständigkeit. Staatsgläubige werden sofort an eine Behörde denken. Auf China und Russland soll in diesem Sinne gar nicht eingegangen werden. Japan reichte als negatives Beispiel. Ministerien sind immer für den Vollzug des politischen Willens zuständig. Wenn man die Kernenergie politisch fördern wollte, war es logisch, die Genehmigungen sehr nahe an dem Wirtschaftsministerium anzusiedeln. Der Erfolg war in Japan durchschlagend – aber am Ende stand leider auch Fukushima. Wenn man Sicherheit in den Vordergrund stellt, sollte eine Genehmigungsstelle möglichst unabhängig sein, auch vom Staat. Sonst werden sehr schnell z. B. Umweltbelange dem politischen Willen untergeordnet. Aktuell kann man das sehr eindringlich bei Windkraftanlagen in Deutschland beobachten.

Für die Unabhängigkeit ist eine ausreichende finanzielle Ausstattung die Grundlage. Dabei müssen erst die Aufgaben eindeutig definiert werden und anschließend die dafür erforderlichen Mittel bereitgestellt werden. Es muß eine klare Trennung von Anforderung und Ausführung bei strikter Verantwortlichkeit geben. In einer Demokratie ist das Parlament für die Definition der Anforderungen z. B. in der Form von Grenzwerten zuständig. Wie und wodurch diese eingehalten werden, ist allein die Aufgabe der Genehmigungs- und Überwachungsstelle. Die Finanzierung muß nach dem Verursacherprinzip durch die Nutzer erfolgen. Werden die „Gebühren“ staatlich festgelegt und sogar eingetrieben, ergibt sich daraus eine indirekte Einflussnahme wie beim „Staatsfernsehen“ in Deutschland. Man ist voll und ganz von der Festlegung dieser Gebühren abhängig und erliegt damit nur noch den politischen Wünschen. Die Nähe zur Politik wird überlebenswichtig. Faktisch kommt dieses Modell einer Finanzierung aus Steuergeldern gleich.

Insofern war das Modell der Nuclear Regulatory Commission (NRC, ab 1975 zuständig) richtungsweisend. Die NRC erstellt jährlich einen Haushalt. Anfangs wurde der vollständig aus Steuergeldern finanziert. Noch 1978 wurden lediglich 20% durch Gebühren abgedeckt. In dieser Zeit wurden dutzende Lizenzen für Reaktoren bearbeitet. Insofern sollte man bezüglich Russland und China keine vorschnellen Schlüsse ziehen. Hier wie dort, stand die Förderung der Kernenergie im Vordergrund. Nach zahlreichen Diskussionen und Gerichtsverfahren erreichte 1990 die NRC eine 100%ige Finanzierung aus Gebühren. Bis zum Jahr 2007 wurde die Gebührenfinanzierung wieder auf 90% zurückgefahren, da man anerkannte, daß gewisse Aufgaben der NRC nicht unmittelbar der Überwachung dienten. Ein solches System ist jedoch nur so lange stabil, wie der Markt stetig ist. Seit ca. 2015 ist das Budget der NRC um rund 30% zurückgegangen und die NRC hat rund 25% ihres Personals (2020 nur noch 3000 Beschäftigte gegenüber 3900 in 2015) verloren, da Kernkraftwerke geschlossen wurden und kaum noch neue Genehmigungsanträge gestellt wurden. Der Stundensatz schoß in schwindelerregende Höhen von etwa 300 US$. Eine erhebliche Belastung für laufende Kernkraftwerke und Neuzulassungen. Eine sich selbst verstärkende Abwärtsspirale hat eingesetzt. Dieses Modell funktioniert nur für konventionelle Reaktoren (Flotte aus Leichtwasserreaktoren in den USA) und finanzstarke Energieversorger, die Millionen vorfinanzieren können.

Gebühren als Innovationsbremse

Genehmigungsgebühren haben die gleiche Wirkung wie Pigou-Steuern. Es werden (vermeintliche) externe Kosten internalisiert. Typische Beispiele sind hierfür die Alkohol oder Tabaksteuern. Ihr Aufkommen ist zwar für den Staatshaushalt gering, sie entfalten aber eine mächtige Lenkungswirkung durch die relative Verteuerung gegenüber anderen „Vergnügungen“. So hat man durch überzogene Sicherheitsanforderungen bei der Kernenergie systematisch andere Energieformen bevorzugt und gefördert (z. B. fiktives Krebsrisiko durch Unglücke gegenüber tatsächlichem durch Abgase). Dies betrifft schon heutige Reaktoren: Bevor man ein Kernkraftwerk mit jahrelangem Genehmigungsverfahren kauft, kauft man lieber ein Gaskraftwerk von der Stange. Bevor man jedoch gar einen Flüssigsalzreaktor oder einen natriumgekühlten Reaktor mit unkalkulierbaren Genehmigungskosten kauft, nimmt man doch lieber einen zugelassenen Leichtwasserreaktor. Um welche Dimensionen es dabei geht, zeigt das Verfahren für den Small Modular Reactor (SMR) von NuScale. Das Verfahren im engeren Sinne dauerte 3,5 Jahre, mit den erforderlichen Vorstudien rund 10 Jahre. Es sind dadurch über 500 Millionen Dollar Kosten und Gebühren angefallen. Wohlgemerkt, der NuScale-SMR ist „nur“ ein integrierter Druckwasserreaktor mit rund 70 MWel Leistung. Gerade in diesem Marktsegment kann sich keine Gemeinde eine solche Investition leisten. Ohne staatliche Anlauffinanzierung – die im wesentlichen die staatlich verursachten Kosten abdeckt – wird es keinen Erstbesteller geben. In der guten, alten Zeit war das noch „geringfügig“ anders, weil die Energieversorger solche Kosten auf die Vielzahl ihrer Kunden umlegen konnten. Je kleiner der Reaktor, je durchschlagender das Genehmigungsproblem. Daran sind bisher alle Projekte in Alaska gescheitert. Will man ernsthaft den Einsatz von Kleinreaktoren, muß man die Finanzierung der Genehmigungsverfahren ändern.

Bei „innovativen“ Reaktorkonzepten ergibt sich für die NRC noch ein grundsätzliches Problem. Es müssen vorab ganz neue Fachabteilungen (z. B. für Flüssigsalze) aufgebaut werden. Die Grenze zur Forschung ist dabei gleitend. Sollen all diese Aktivitäten voll über Gebühren gedeckt werden, würde das zur Explosion der Stundensätze führen. Dabei ist das geltende Recht besonders hinderlich, da 90% der Ausgaben über Gebühren gedeckt werden müssen, müßten für jeden Dollar Zuschuss, neun weitere Dollar über zusätzliche Gebühren eingetrieben werden. Besonders irreführend ist, daß die Subventionen aus dem Advanced Reactor Demonstration Program (ARDP), die als Subventionen für neue Reaktorkonzepte gedacht sind, fast vollständig als Gebühren an die NRC fließen. So können wenigstens die „Atomkraftgegner“ ihre Legende von der subventionierten Kernenergie aufrecht erhalten. Erschwerend kommt hinzu, daß der latente Personalmangel bei der NRC zu erheblichen Verzögerungen führt. Für junge Unternehmen kann das sehr schnell tödlich wirken, da Investoren wenig Verständnis für nicht eingehaltene Terminpläne haben.

Besonders deutlich zeigt sich die „Abneigung gegen Atomkraft“ im Vergleich zu den fossilen Energien. Sie unterliegen maßgeblich der Überwachung durch die Environmental Protection Agency (EPA), die nur relativ geringe Gebühren erhebt, da sie überwiegend aus Steuermitteln finanziert wird.

Blick über den Zaun

Da die Kerntechnik ein besonders ideologisiertes Gebiet ist, lohnt der Blick auf zwei andere, ebenfalls mit besonderen Risiken und Emotionen versehene Fachgebiete: Die Luftfahrt und Medikamente. Bedenkenswert erscheint die Tatsache, daß in beiden Sektoren jährlich unzählige Tote und Verletzte ziemlich klaglos hingenommen werden. Wahrscheinlich liegt das an den auch von Laien unmittelbar erfahrbaren Vorteilen (Urlaubsflug, Krankheiten), während der „Strom aus der Steckdose“ kommt. Irgendwelchen abstrakten Strahlenrisiken steht für den Laien kein greifbarer Nutzen gegenüber.

Die Federal Aviation Administration (FAA) ist für die Sicherheit der zivilen Luftfahrt in den USA verantwortlich. Sie ist ebenfalls durch Gebühren finanziert. Allerdings werden 85–95% ihrer Ausgaben durch einen Treuhandfond abgedeckt. Dieser wird überwiegend durch Abgaben auf Flugtickets und Treibstoff gespeist. Die Gebühren sind also an der Nutzung orientiert. Durch das Fondsmodell ergibt sich die Möglichkeit notwendige Ausgaben flexibel abzudecken. Dies hat sich bei der außerordentlich schnellen Einführung von Drohnen bewährt (Aufbau neuer Fachabteilungen, Neueinstellung von Fachleuten etc.). Für die Typenzulassung werden keine Gebühren erhoben. Dieses Modell fördert Innovationen und behindert sie nicht durch hohe Ausgaben in der Entwicklungsphase sondern erhebt erst Gebühren bei erfolgreicher Anwendung.

Die Food and Drug Administration (FDA) ist seit 1927 für die Lebensmittel und Arzneimittelüberwachung zuständig. Bis 1992 wurde sie vollständig aus Steuermitteln finanziert. Ab 1992 wurden zusätzlich Gebühren eingeführt. Heute beträgt der Anteil der Gebühren über 40%. Allerdings sind die Ausgaben durch zusätzliche Aufgaben stetig angestiegen. Anders als bei der NRC wurden die Einnahmen nicht geringer (Abschaltung von Kernkraftwerken), sondern stetig angepaßt. So wurde durch den Ausbau die Zeit für Zulassungen verkürzt und ausdrücklich die Neuzulassungen gefördert.

Zusammenfassung

Zulassungs- und Überwachungsinstitutionen sollten möglichst unabhängig sein – ausdrücklich auch von der Politik. Deshalb ist eine Finanzierung durch Gebühren sinnvoll. Es sollte das Nutzerprinzip gelten. Nicht der „Erfinder“ von sicheren Reaktoren sollte bezahlen, sondern der Stromverbraucher. Die höhere Sicherheit kommt der gesamten Bevölkerung zu gute. Deshalb muß eine ausgewogene Belastung der unterschiedlichen Energieträger (Windmühlen und Sonnenkollektoren) durch Gebühren gemäß ihrer Umweltbelastung und ihrer Versorgungssicherheit erfolgen. Kraftwerke sind Teil der Infrastruktur und dienen der „Daseinsfürsorge“ genauso wie Brücken und Straßen. Innovationen bei Reaktoren sind sehr eng mit Forschung verknüpft. Will die Gesellschaft „sicherere“ Reaktoren, muß sie für die Kosten aufkommen. Sei es durch Subventionen in der Genehmigungsphase oder für die Prototypen. Grundsätzlich ist die Frage einer Überregulierung zu klären. Warum kann man bei Autos, Flugzeugen, Schiffen etc. Prototypen bauen und braucht erst eine Zulassung, wenn man damit in den Verkauf geht? Das Risiko kann man heute sehr genau im Voraus abschätzen. Einfacher und genauer jedenfalls, als bei jedem Impfstoff oder Medikament. Allerdings müßte man dafür die Ideologie der „Anti-Atomkraft-Bewegung“ aufgeben.

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Alles kommt irgendwann raus: Die Gespenster des Ethikrats

Zehn Jahre zu spät hat André D. Thess, Professor für Energiespeicherung an der Universität Stuttgart und DFG-Fachkollegiat von 2008 bis 2016 einen offenen Brief an seinen Professorenkollegen Matthias Kleiner, den amtierenden Präsidenten der Leibniz-Gemeinschaft und weitere hochkarätige Professoren wegen ihrer Rolle in der sogenannten Ethikkommission zum deutschen Atomausstieg geschrieben.„Schwere Vorwürfe gegen Ethikkommission wegen Zustimmung zum Atomausstieg“, titel Die WELT.

Zur Begründung ihres Panikentschlusses, nach dem Fukushima-Reaktorunfall als Folge eines Tsunami aus der Kernenergie auszusteigen, bediente sich die Kanzlerin eines Hütchenspielertricks. Sie ließ ihre Entscheidung von einem Ethikrat begründen, in den sie alles mögliche Volk berufen hatte, nur keine Fachleute.

Die 17-köpfige Kommission wurde geleitet von:

Als weitere Mitglieder berief Merkel

Folgerichtig seiner Zusammensetzung erteilte der Ethikrat dem alternativlosen Entschluss der Kanzlerin den höchstethischen Segen, und das Zerstörungswerk begann. Es wird am Ende des nächsten Jahres abgeschlossen sein. Viele Milliarden Euro werden vernichtet sein, das Rückgrat der Deutschen Energieversorgung ist gebrochen. Deutschland hat sich für viele Jahre aus der Kernenergie verabschiedet. Auf die Deutschen wartet der Stromsozialismus.

Was von dieser Kommission zu halten ist, hieß es auf Achgut.com schon 2011 – also unmittelbar nach deren Verdikt: „Die Kapitulation der Wissenschaftler in der Ethikkommission“:

„Es sollte für das, was ohnehin beschlossene Sache war, noch die „ethischen“ Argumente liefern. So verkündete [Klaus] Töpfer schon vor Beginn der Beratungen am 27. März in einem Interview mit „Bild am Sonntag“: „Die Kernenergie bringt Risiken mit sich, die über das menschliche Maß hinausgreifen und die eine Herausforderung sogar für die Schöpfung darstellen“

Der Inhalt des aktuellem offenen Briefes André D. Thess bestätigt die damalige Achgut.com-Einschätzung voll und ganz und ist ist es Wert, hier vollständig wiedergegeben zu werden:

„Sehr geehrter Herr Kollege Kleiner,

„wir haben unsere Arbeit in diesen zwei Monaten in aller Unabhängigkeit getan […] das möchte ich zu Beginn deutlich hervorheben und an dieser Stelle auch meinen Dank insbesondere für diese Unabhängigkeit, die wir genossen haben, an die Bundesregierung, die Bundeskanzlerin sagen.“ Diese Worte [1] sprachen Sie am 30. Mai 2011 auf der Pressekonferenz anlässlich der Vorstellung des Abschlussberichts „Deutschlands Energiewende – Ein Gemeinschaftswerk für die Zukunft.

In Ihrer damaligen Funktion als Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) repräsentierten Sie als einer von acht Professoren die Stimme der Wissenschaft in dem siebzehnköpfigen Gremium. Auf der Grundlage Ihres Berichts beschloss der Deutsche Bundestag am 30. Juni 2011 den Atomausstieg. Am zehnten Jahrestag der Veröffentlichung Ihres Berichts wende ich mich als Fachkollege an Sie.

Im weiteren Sinne richtet sich dieser offene Brief an das gesamte Professorenkollegium der Ethikkommission: Neben dem Umformtechniker Matthias Kleiner von der TU Dortmund  an den Soziologen Ulrich Beck von der LMU München, an den Mikrobiologen Jörg Hacker von der Universität Würzburg, an den Forst- und Bodenwissenschaftler Reinhard Hüttl von der BTU Cottbus, an die Philosophin Weyma Lübbe von der Universität Regensburg, an die Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlerin Lucia Reisch von der Copenhagen Business School, an den Soziologen und Risikoforscher Ortwin Renn von der Universität Stuttgart sowie an die Politikwissenschaftlerin Miranda Schreurs von der TU München.

In diesem Brief geht es nicht darum, ob der Atomausstieg „richtig“ oder „falsch“ war. Ich stelle vielmehr die Frage: Haben die acht Professoren – wie in Ihrer Presseerklärung gesagt – unabhängig votiert und sind damit dem Vertrauen gerecht geworden, welches die Gesellschaft beamteten Hochschullehrern auf Lebenszeit schenkt?

Obwohl Ihr Bericht schon zehn Jahre alt ist, halte ich diese Frage gerade jetzt für zeitgemäß. Viele Deutsche äußern angesichts der gegenwärtigen Pandemie- und Klimapolitik Zweifel an der Unabhängigkeit der Wissenschaft.

An einem solchen Zeitpunkt gilt es deshalb, aufmerksam in die Vergangenheit zu blicken und aus ihr zu lernen. Aus diesem Anlass habe ich die 115 Seiten Ihres Berichts mit zehnjährigem Abstand studiert. Dabei habe ich speziell die Frage beleuchtet, wie Sie bei Ihrer Arbeit in der Kommission den Leitlinien guter wissenschaftlicher Praxis Ihrer eigenen Organisation sowie den von den Kommissionsmitgliedern Hüttl und Renn mitgestalteten Leitlinien Politikberatung der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften gefolgt sind. Diese Grundsätze betrachte ich bei meiner politischen Beratungstätigkeit stets als Geschäftsgrundlage.  

Die Ergebnisse meiner Überlegungen möchte ich zu sechs Thesen verdichten.

  1. Das von Ihnen repräsentierte Kollegium verfügte nicht über hinreichende Fachkompetenz, um die Risiken eines Verbleibs in der Kernenergie gegenüber denen eines Ausstiegs umfassend und sachgerecht abzuwägen. Im Kollegium befand sich kein Kraftwerkstechniker, kein Elektro­techniker und keine renommierte Ökonomin. Bei der DFG wäre es undenkbar, etwa einen Sonder­forschungsbereich zu Pandemien von einer Gutachtergruppe ohne Virologen zu begutachten. Wie soll ein Gremium ohne spezifisches Fachwissen über Gefahrenanalysen von Kernkraftwerken, über die Stabilität von Stromnetzen sowie über materielle und immaterielle Kosten von Wind- und Kernenergie Risikoabwägungen zur Energieversorgung einer Industrienation vornehmen? Unabhängigkeit der Wissenschaft hätte nach meiner Meinung eine Ablehnung der Mitarbeit in einem Gremium mit ungenügender Interdisziplinarität erfordert.
  2. Das von Ihnen repräsentierte Kollegium hat eine Aufgabenstellung mit politisch vorgegebenem Untersuchungsergebnis anscheinend widerspruchslos entgegengenommen. Dem Kapitel 2 „Anlass und Mandat“ fehlt eine professionell formulierte Aufgabenstellung. Es enthält lediglich den dürftigen Satz: „Die Bundesregierung hat die Ethik-Kommission Sichere Energieversorgung berufen, um die verantwortungsethischen Entscheidungsgrundlagen und ihre Schlussfolgerungen ganzheitlich zu betrachten.“ Unmissverständlich wird die Aufgabe hingegen im „Pressestatement [2] von Bundeskanzlerin Merkel, Bundeswirtschaftsminister Brüderle und Bundesumweltminister Röttgen zur Nutzung der Kernenergie in Deutschland“ vom 22. März 2011 formuliert: „Wie kann ich den Ausstieg mit Augenmaß so vollziehen, dass der Übergang in das Zeitalter der erneuerbaren Energien ein praktikabler ist, ein vernünftiger ist, und wie kann ich vermeiden, dass zum Beispiel durch den Import von Kernenergie nach Deutschland Risiken eingegangen werden, die vielleicht höher zu bewerten sind als die Risiken bei der Produktion von Kernenergie-Strom im Lande?“ Diese Aufgabenstellung macht klar, dass Ihre Kommission nicht das „Ob“, sondern lediglich das „Wie“ eines Kernenergie­ausstiegs zu beantworten hatte. Die im Raum stehende Risikoabwägung war damit anscheinend gegenstandslos. Wäre in meiner achtjährigen Amtszeit als gewählter Fachkollegiat bei einem Fördergesuch an die DFG eine Forschungshypothese in solch alternativ­loser Form vorgetragen worden, so hätte ich eine Ablehnung des Projektantrages empfohlen. Die Unabhängigkeit der Professoren der Ethikkommission hätte meines Erachtens durch Widerspruch zu dieser Aufgabenstellung glaubhaft gemacht werden können.
  3. Das von Ihnen repräsentierte Kollegium hat nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die politische Vorgabe durch ein Sondervotum zu einer ergebnisoffenen Aufgabe auszuweiten und die Risiken von Kernenergieausstieg versus Kernenergieverbleib aus ganzheitlicher Perspektive fachgerecht abzuwägen. Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis gelten nicht nur für den Forschungs­­betrieb. Sie werden von vielen Kollegen auch als Leitlinien für den Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft angesehen. Hierzu gehört die Maxime, lege artis – nach den Regeln der Kunst – zu arbeiten. Deren Berücksichtigung hätte erfordert, für jede der beiden Alternativen die Risiken systematisch zusammenzutragen und in einer Gesamtschau zu bewerten. In Ihrem Dokument fehlt hingegen die Abwägung zwischen dem Risiko eines schnelleren Klimawandels ohne Kernenergie und dem Risiko eines langsameren Klimawandels mit Kernenergie. Aber gerade diese Abwägung wäre für eine solche Analyse konstitutiv gewesen! Gute wissenschaftliche Praxis umfasst übrigens auch eine neutrale Darstellung gegensätzlicher Positionen in Wissenschaft und Gesellschaft. Mit den Worten „Hier stehen sich eine kategorisch ablehnende und eine relativierend abwägende Position gegenüber“ stellen Sie den Diskussionsstand einseitig zugunsten der Kernenergiegegner dar. Eine neutrale Formulierung hätte gelautet: „Hier stehen sich eine ablehnende und eine befürwortende Position gegenüber.“ Unabhängige Wissenschaft hätte einen politischen Beratungsauftrag vervollständigt und das gesellschaftliche Meinungsbild unparteiisch dargestellt. 
  4. Das von Ihnen repräsentierte Kollegium hat den internationalen Stand der Wissenschaft unberücksichtigt gelassen und dadurch einem nationalen Alleingang Deutschlands Vorschub geleistet. Wissenschaft ist international. Zu den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis gehört die umfassende Würdigung sämtlicher weltweit vorliegenden Forschungsergebnisse, auch wenn diese zu eigenen wissenschaftlichen Ansichten im Widerspruch stehen. Dem Dokument fehlt vor diesem Hintergrund eine Einordnung in die internationale Forschung zur Ethik der Kernenergienutzung. Der Bericht erweckt konkret den Eindruck, es gäbe außerhalb Deutschlands keine ethischen Abwägungen zur Atomenergie. Sie sind der Öffentlichkeit eine Begründung schuldig geblieben, in welcher Hinsicht sich die ethischen Maßstäbe einer deutschen Professoren­gruppe etwa von denen einer französischen unterscheiden. Unabhängige Wissenschaft hätte gegenüber der Öffentlichkeit eine sachliche Begründung für eine deutsche Sonderperspektive gegeben und das Abweichen vom Grundsatz europäischer Einheit erklärt.
  5. Das von Ihnen repräsentierte Kollegium hat anscheinend versäumt, bei der Formulierung des Abschlussberichts eine klare Trennung von Fakten und Meinungen durchzusetzen. Die Leser des Berichts haben das Recht zu erkennen, welche Aussagen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und wann es sich um persönliche Werturteile handelt. Die Vermengung von Fakten und Meinungen wird an folgendem Kernsatz des Berichts besonders deutlich: „Für die Kernenergie mit ihrem besonders hohen Katastrophenpotenzial ist es ethisch nicht hinnehmbar, die außerhalb dieser (gesetzten) Grenzen befindlichen und durch Fukushima belegten Ereignisabläufe der Havarie und Havarie-Folgen als ‚Restrisiko‘ abzutun.“ Würde es sich bei dieser Aussage um eine wissenschaftliche Erkenntnis handeln, so müsste daraus folgen, dass der Rest der Welt unethisch denkt und handelt. Glaubhafte Unabhängigkeit der Wissenschaft hätte erfordert, auf eine klare Kennzeichnung von Meinungen zu dringen.
  6. Das von Ihnen repräsentierte Kollegium hat einem Dokument zugestimmt, dessen Präsentationsform den Grundsätzen wissenschaftlichen Politikberatung nicht gerecht wird. Die Leitlinien Politikberatung der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften aus dem Jahr 2008 besagen: „Werden Handlungsempfehlungen gegeben, so sind sie vom wissenschaftlichen Untersuchungsergebnis möglichst klar abzugrenzen.“ Dies ist im Bericht nicht geschehen. Anstatt strukturell zwischen Fragestellung, Voraussetzungen, Methoden, Ergebnissen, Schlussfolgerungen und Empfehlungen zu differenzieren, nimmt das Kapitel 3 „Gemeinschaftswerk Energiezukunft Deutschlands“ wesentliche Aussagen wie „Die Energiewende muss […] gestaltet werden“ vorweg. Dies passiert, bevor in Kapitel 4 „Ethische Positionen“ die Analyse erfolgt. Die Gliederung wird weder wissenschaftlichen Standards gerecht, noch besitzt sie einen für Außenstehende nachvollziehbaren roten Faden. Unabhängige Wissenschaft hätte auf eine klare und stringente Darstellungsform gedrungen.

Zusammenfassend komme ich zu dem Schluss, dass die drei Professorinnen und fünf Professoren der Ethikkommission dem Leitbild unabhängiger Wissenschaft nicht gerecht geworden sind. Sie haben sich allem Anschein nach vereinnahmen lassen und das politisch erwartete Ergebnis geliefert. Um das in der heutigen Zeit beschädigte Vertrauen der Bevölkerung in die Wissenschaft wiederzuerlangen, sollten sich alle Professoren auf die intellektuelle Freiheit besinnen, die der Staat ihnen durch den Beamtenstatus ermöglicht.

Mit freundlichen Grüßen,

André D. Thess

Professor für Energiespeicherung an der Universität Stuttgart

DFG-Fachkollegiat von 2008 bis 2016

 

Jetzt will es keiner gewesen sein. Professor Kleiner wies den Vorwurf, gegen die gute wissenschaftliche Praxis verstoßen zu haben, zurück: Es sei „in der Ethikkommission um eine gesellschaftspolitische Bewertung des Atomausstiegs gegangen, nicht um ein fachliches Gutachten“. Die Professoren hätten sich also lediglich als Mitglieder der Zivilgesellschaft geäußert, nicht als Fachwissenschaftler.

Was wir von handverlesenen Ethikräten zu halten haben, bestätigte der kürzlich erfolgte Rausschmiss von Professor Lütke aus dem Bayrischen Ethikrat durch den bayrischen Ministerpräsidenten Markus Söder wegen einer eigenen Meinung zu den Corona-Maßnahmen.

Und weil das Ganze so schön lief, wiederholte Merkel ihren Hütchenspielertrick ein paar Jahre später mit der Kohleausstiegskommission gleich nochmal. Natürlich mit dem selben Ergebnis. Wir können uns schon auf den nächsten Ethikrat freuen, der die Fortsetzung der  Corona-Maßnahmen durch die Bundesregierung für richtig and angemessen erklärt.

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Was sind Klimazyklen?

Von den etwa zwanzig Klima-Einflussfaktoren sind  die meisten natürliche astrophsikalisch bedingten Klimazyklen, z.B.

  • der 145-150 Mio.Jahres-Zyklus (Solarsystem)
  • der 32 Mio.-Jahre Zyklus (Sonne)
  • der 413 000-Jahreszyklus (Exzentrizität Erdbahn)
  • der 100 000-Jahreszyklus (tatsächlich abwechselnd mit 82 000 oder 125 000 Jahre)
  • der 41 000-Jahre-Zyklus der Erdachsen-Schwankung (Milankovic)
  • der 19-26 000 Zyklus der Nutation der Erdachse
  • der Hallstadt- oder Bray-Zyklus mit 2200-2500 Jahren
  • der Eddy-Zyklus von 1000 Jahren (950-1100 Jahre) mit +/- 1°C
  • der Suess/deFries Zyklus von 210-240 Jahren, mit +/- o,3°C
  • der Gleissberg-Zyklus von 80-90 Jahren, (+/- 0,3°), Solar-Intensität
  • der „Ozean-Zyklus (PDO, AMO) mit +/- 0,2° . und
  • der Sonnenflecken-Zyklus von 11 Jahren, bzw. 8 bis 14 Jahre.

Diese natürlichen Zyklen werden von den meisten Klimaforschern und speziell vom IPCC ignoriert.

(ein ehemaliger Mitarbeiter des amerikanischen NOAA-Behörde sagte, dass es dort „unerwünscht“ sei, sich mit dem Klima der Vergangenheit zu beschäftigen“).

Tatsächlich hat die United Nations Framework Convention on Climate Change (UN-FCCC) 1992  festgestellt, dass „climate change“ aus zwei verschiedenen Faktoren besteht:

(1) change of climate which is attributed directly or indirectly to human activity that alters the composition of the global atmosphere, which is addition to

(2) natural climate variability observed over comparable time periods.

Dieser zweite Teil wurde von Klimaforschern jedoch weitgehend ignoriert, da er nicht – im Gegensatz zu (1) auf staatlich (finanziell) gefördertes Interesse stiess. Dabei läßt sich der reale anthropogene  Einfluss erst ermitteln, wenn der natürliche Klimawandel identifiziert ist.

Vermutlich wäre jedoch kein Unterschied zu finden, wie die Klimadaten der letzten 8000 Jahre zeigen (kein Temperaturanstieg, aber einen Abfall um 0,7°C trotz Anstieg des CO2-Gehalts von 260 auf 410 ppm (!).

Alleine diese Tatsache stellt die Hypothese von dem angeblichen “Klimagas CO2” komplett infrage. Aber das IPCC wurde speziell für die Verteufelung von CO2 gegründet – von ideologischen Kämpfern gegen den Kapitalismus und die Industrie-Gesellschaft. Dies zeigt die Feststellung von Maurice Strong,

IPCC_Funktionär und „Vater des Kyoto-Protokolls“ :

 

 

„Besteht nicht die einzige Hoffnung für diesen Planeten in dem Zusammenbruch der Industriellen Zivilisation? Liegt es nicht in unserer Verantwortung, dafür zu sorgen, dass dieser Zusammenbruch eintritt?”

 

Doch nun zuück zur Fragestellung des Titels:

Der für uns in dieser Zeit maßgebliche Faktor ist der 1000-Jahre-Klimazyklus, dessen aktuelles zyklisches Maximum wir derzeit erreicht, bzw.überschritten haben.Der von den Medien als “Klimakatastrophe” gefeierte Temperaturanstieg von 1°C in den letzten Hundert Jahren war nichts anderes als ein Teil des letzten Zyklus und hatte mit dem CO2-Anstieg nichts zu tun.

Das ist dadurch bewiesen, dass bei den Zyklen-Maxima vor 1000 und 2000 Jahren etwas höhere Temperaturen aufgetreten waren als heute, obwohl die CO-Anteile der Atmosphäre mit 177 ppm deutlich niedriger lagen als derzeit. Die CO2-baserten Klimamodelle sind deshalb auch nicht in der Lage, die damalige Situation zu rekonstruieren. Aber Modelle sind heute wichtiger als Fakten.

Die verschiedenen Klimazyklen überlagern ihren Einfluss, d.h.addieren oder reduzieren die aktuellen Temperaturwert, was die Analyse der Zyklen erschwert.

Während der 1000-Jahreszyklus vor dem Abfall um ca.2°C in eine neue Kaltzeit steht wie beim letzten Minimum im Zeitraum1500-1700 (auch als “Little Ice Age” bezeichnet), ist beim 230-Jahre-Zyklus ebenfalls ein Temperatur-Abfall bis zum Minimum um 2075 zu erwarten.

Der Abfall wird jodoch voraussichtlich durch den Anstieg des “Ozean-Zyklus” bis zum Jahr 2060 um bis zu 0,6°C teilweise ausgeglichen. Als zusätzliche Unsicherheit kommen natürlich Vulkanausbrüche, Schwankung der mittleren Wolkenbedeckung und die ENSO-Ereignisse hinzu.

 

 




»Klimaklage« gegen Shell erfolgreich

Das wären die Konsequenzen des Urteils, das Shell dazu verdonnert, seinen Ausstoß an CO2 zu verringern. Angeblich, um das Klima zu schützen. Vor allem: Für die Verbraucher in Europa würde Energie nochmals deutlich teurer.

Ein Urteil mit Sprengkraft und nach dem Skandalurteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe vor kurzem ein weiteres Urteil, das die epidemische Form des Wahnsinns symbolisiert: Ein niederländisches Bezirksgericht in Den Haag hat den Ölkonzern Royal Dutch Shell dazu verurteilt, seine CO2-Emissionen bis 2030 um 45 Prozent zu senken. Sieben Umwelt-NGOs und 17000 Holländer hatten geklagt, Shell würde mit für die Folgen der »Treibhausgase« und des Klimawandels verantwortlich sein, weil es Kraft- und Heizstoffe fördert und verkauft.

Mit bei den Klägern dabei übrigens Greenpeace, jener Umweltkonzern, der seinerzeit im Verlaufe der Brent Spar-Affäre behauptete, Shell wolle eine ausgediente Ölplattform mit 11.000 Tonnen Öl in der Nordsee verrotten lassen und würde damit »unsere Umwelt vergiften«. Greenpeace haute auf die übliche Propagandapauke, besetzte begleitet von TV-Sendern die Ölplattform, was viel Aufmerksamkeit, mehr Spenden und schließlich ein erhebliches Glaubwürdigkeitsproblem ein brachte. Denn nichts stimmte an den Vorwürfen, Greenpeace musste sich schließlich entschuldigen.

Für Shell bedeutet das Urteil des Bezirksgerichtes, dass das Unternehmen die CO2-Emissionen stärker senken soll als geplant. Bis zum Jahr 2030 sollen um 45 Prozent weniger CO2 ausgestoßen werden. Nicht nur seine eigenen, sondern auch die der Kunden, sprich der Autofahrer und Hausbesitzer.

Dementsprechend müsste Shell seine Produktion entsprechend drastisch drosseln und weniger Benzin, Diesel und Gas verkaufen. Das Argument Shells, andere Unternehmen würden in die Lücke springen und entsprechend mehr verkaufen, wiesen die Richter zurück. Die Konkurrenten hätten ebenfalls eine Verantwortung.

Neu ist der Tenor, dass Shell gegen »globale Klimaziele« verstoße, was auch immer das ist. Bisher wurden Staaten dafür angegriffen, jetzt zum ersten Mal auch Unternehmen – allerdings nur in Europa.

Shell dagegen betonte, dass es sich zum Klimaschutz verpflichtet habe und wies die Forderungen zurück. Man investiere in Wasserstoff, verkündet Shell devot, doch investiert 95 Prozent Shell in Öl und Gas. Es half dem Konzern auch nichts, dass er betont, sich zum Klimaschutz verpflichtet zu haben, ein »Klimaversprechen« abgegeben hat und Milliarden in Elektromobilität und Wasserstoff zu stecken.

Appeasement hat noch nie funktioniert. Die Internationale Energieagentur hatte sogar vor kurzem einen Investitionsstopp gefordert, es sollten keine neuen Öl- und Gasprojekte mehr begonnen werden, um angeblich den Anstieg der »Erdtemperatur« auf 1,5 Grad zu begrenzen. Shell will in Berufung gehen.

Deutlich wird, dass eine neue Form der Klagen vor Gericht ein lukrativer Geschäftszweig ist: »Klimaklagen«. In den USA soll es bereits mehr als 1600 »Klimaklagen« geben, für die Investoren von »Fridays for Future« oder »Extinction Rebellion« haben sich deren Investments also durchaus gelohnt. Die Begleitpropaganda verschaffte die notwendige öffentliche Aufmerksamkeit. »Klimajurist« – ein Beruf mit Wachstumschancen, hieß es kürzlich in einer Zeitung.

Immer mehr Anwälte haben ebenso wie skrupellose NGOs das sogenannte »Umweltrecht« als äußerst lukratives Geschäftsfeld entdeckt. Hinter denen stehen häufig gigantische finanzstarke Umwelt-NGOs, die meist von reichen Firmenerben finanziert werden. So stehen hinter Milieudefensie wiederum die mächtigen Umweltkonzerne Friends of the Earth. Die European Climate Foundation mit Sitz in Den Haag kann zum Beispiel rund 36 Millionen Euro für Projekte in die Waagschale werfen.

Die Klage geführt hat Anwalt Roger Cox, hinter dem die niederländische finanzstarke Umwelt-NGO Milieudefensie und rund 17000 Holländer stehen. Die spendeten eine halbe Million Euro für die Prozesskosten.

Anwalt Cox sichert sich gegen mögliche Regressforderungen ab. Er betont in einem Gespräch mit der SZ »Wenn die Wissenschaft richtig liegt, geht es um die größte Bedrohung der Menschheit.« Darunter tut er‘s nicht. Der Mann von der SZ vergisst nachzufragen: Was, wenn »die Wissenschaft« nicht richtig liegt?

Die Tragweite dieser geballten Macht kommt erst jetzt langsam zum Vorschein. Der Boden wurde durch entsprechende grüne Umweltgesetzgebung schon vor Jahren bereitet, seitdem ziehen professionelle Anwaltskollektive von Gerichtssaal zu Gerichtssaal und fahren fette Beute ein – auf Kosten der Verbraucher. Für die wird es teuer. Demokratisch legitimiert ist keine dieser NGOs.

Noch nicht beendet ist jener seltsame Prozess, den seit 2016 die NGO »Germanwatch« gegen RWE führt. Die hat sich einen peruanischen Bauern gesucht und den ahnungslosen Mann, der vermutlich früher nie etwas von CO2 und »Klimagerechtigkeit« gehört hatte, als Ankläger vor Gericht gezerrt. Dem armen »Kleinbauern« drohe natürlich eine Katastrophe, für die RWE verantwortlich sein soll. Demnächst will das Gericht einen Südamerika-Trip unternehmen, um sich die Verhältnisse vor Ort anzuschauen und juristisch zu würdigen.(Details hier)

Grundlage ist das Narrativ von der angeblich größten Bedrohung der Menschheit durch das Spurengas CO2 in der Atmosphäre. Es gibt jedoch kein Experiment, das dies beweist. Es ist eine Hypothese, eine »Unterstellung«. Jedoch die Geschäftsgrundlage eines mittlerweile unüberschaubar großen Industriezweiges, vieler NGOs und mittlerweile offenbar Arbeitsgrundlage für die Justiz. Beweise müssen nicht mehr erhoben werden, Glaube genügt. Der CO2-Aberglaube ist die neue Staatsreligion, jedenfalls solange sie nicht eine Reformation vom Sockel stößt. Doch danach sieht es derzeit nicht aus.

Der Beitrag erschien, in leicht geänderter Form, zuerst bei TE hier

Nachtrag der EIKE Redaktion

Shell kündigte Berufung gegen das Urteil an. Die Klage selbst hatte das Unternehmen stets als „unangemessen und ohne gesetzliche Grundlage“ kritisiert.

Unsere Meinung:

Es wird nicht lange dauern und (Royal Dutch) Shell wird dieses unfreundliche Land verlassen, und seinen Firmensitz ins Ausland, vielleicht nach Asien, verlegen. Dabei dürfte dann auch eine Änderung des alt- ehrwürdigen Firmennamens kein großes Hindernis darstellen.