FAKE NUSS SPEZIAL: Was Baerbock für „Paris-kompatibel“ hält – und was tatsächlich in dem Abkommen steht

Deutschland, so die Grünen, habe sich vertraglich auf den „1,5-Grad-Pfad“ verpflichtet. Dem soll sich alles unterordnen. Bei diesem angeblich obligatorischen Pfad handelt es sich um ein politisches Framing.

„Wir werden im Kabinett das größte Klimaschutzpaket beschließen, das es jemals in diesem Land gegeben hat“, erklärte Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock am Dienstag im Naturschutzgebiet Biesenthaler Becken nördlich von Berlin, wobei sie allerdings glaubte, sich gerade im gut 50 Kilometer östlich gelegen Oderbruch zu befinden.

Zu dem größten Klimaschutz der Neuzeit soll nach ihren Worten ein „100-Tage-Sofortprogramm“ gehören, außerdem eine nach der Regierungsübernahme wöchentlich tagende „Task Force“. Vor allem aber, kündigte die Kandidatin an, werde der Abstimmungsprozess zwischen den Bundesministerien gestrafft, „damit das ewige Hinundhergereihere zwischen den Ministerien aufhört“. Damit näherte sie sich dem Kern des Vorhabens, nämlich der Schaffung eines Klimaministeriums „mit Vetorecht, wenn eben Gesetze nicht auf dem Weg zum 1,5-Grad-Pfad, das heißt Paris-kompatibel sind“. In diesem Satz vom „1,5-Grad-Pfad“ und dem Begriff „Paris-kompatibel“ steckt die zentrale Aussage der grünen Ankündigung. Damit soll nichts weniger als ein Verfassungs- und Gesellschaftsumbau begründet werden.

 

Ein Klimasuperministerium mit Vetorecht bei allen Gesetzesvorhaben gegenüber sämtlichen anderen Ressorts, das liefe auf ein Nebenkanzleramt hinaus. Alle anderen Minister würden damit innerhalb des Kabinetts zu besseren Abteilungsleitern degradiert. Eine derartige Änderung der Regierungsarchitektur hätte mit dem Grundgesetz nichts mehr zu tun, jedenfalls in seiner aktuellen Form.

Artikel 65 legt fest:
„Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.“

Dieser Artikel steht in Verbindung mit Artikel 20 Grundgesetz, der das definiert, was Verfassungsrechtler „Legitimationskette“ nennen. Die Richtlinienkompetenz steht also nicht zufällig dem einzigen Mitglied der Regierung zu, das vom Parlament gewählt wird, über dessen Zusammensetzung wiederum die Wähler entscheiden. Ein Mitglied der Exekutive mit Sondervollmachten bei allen Gesetzesvorhaben – das wäre selbst dann eine klare Verletzung des Verfassungskerns, wenn sich Koalitionspartner politisch darauf einigen würden.

Bei ihrer Vorstellung des neuen Klima-Staates, den Baerbocks ganz nebenbei skizzierte, kam übrigens ein Verfassungsorgan gar nicht vor, das bei der Verabschiedung von Gesetzen keine ganz unerhebliche Rolle spielt, nämlich das Parlament.

Mit dem größten Klimapaket aller Zeiten sollen nicht nur zentrale Verfassungsartikel beiseitegeschoben werden, sondern auch Gesetze. Denn die stehen beispielsweise dem von den Grünen in ihrem 10-Punkte-Plan vorgesehenen exzessiven Windkraftausbau entgegen. Um die Planvorgabe eines rechnerischen Anteils von Wind-, Solar- und Pflanzengas an der Stromerzeugung von 65 Prozent bis 2030 zu erreichen (bisher 40 Prozent), wollen Habeck und Baerbock einen Zubau von Windkraft an Land von 6.000 Megawatt pro Jahr durchsetzen. Zum Vergleich: der Windkraftzubau 2020 betrug 1.431 Megawatt installierter Leistung, verteilt auf 420 Anlagen. Um die grüne Plankennziffer zu verwirklichen, müssten gut neue 1.700 Anlagen der 3,4-Megawatt-Kategorie mit einer Höhe von 196 Metern entstehen – pro Jahr. Mit den jetzigen Abstandsregeln und dem geltenden Naturschutz wäre das nicht zu vereinbaren. Deshalb sieht der Grünen-Plan vor, „artenschutzrechtliche Vorgaben“ zu „vereinfachen“, also Naturschutz zu schleifen. Der Artenschutz basiert allerdings auf EU-Recht. Und die Planungshoheit liegt bei Ländern, Landkreisen und Gemeinden. Um ihre Windkraftquoten zu erzwingen, müsste der Bund also nicht nur den Natur- und Gesundheitsschutz, sondern auch den Föderalismus und die kommunale Entscheidungsgewalt teilweise beseitigen. Eine entsprechende Vorübung dazu existiert mit der „Bundesnotbremse“ schon, über deren Rechtmäßigkeit das Bundesverfassungsgericht bisher noch nicht entschieden hat.

Die grünen Vorstellungen besitzen immerhin eine innere Konsistenz: Ihr Transformationsplan ließe sich nur durchsetzen mit einem Großumbau des bisherigen Verfassungsrechts. An dessen Stelle träte ein Maßnahmenstaat mit einer Ermächtigung für eine Art Bundesklimakommissariat.

Das entspricht mehr oder weniger dem, was die grüne Fridays for Future-Funktionärin Luisa Neubauer schon seit einiger Zeit fordert, beispielsweise in einem Deutschlandfunk-Interview von 2019:
„Und gleichzeitig braucht es irgendwo natürlich eine Debatte darüber: Wie geht eigentlich Klimaschutz in dem Tempo, in dem wir das brauchen, in einer Demokratie? Ich glaube, auch da müssen wir über den Tellerrand gucken, ‚outside the box’ denken und feststellen, dass wir in einer Krise sind, die es, wie gesagt, noch nie so gegeben hat und wir deswegen Maßnahmen und Prozesse brauchen, die es auch vielleicht so noch nie gegeben hat.“

Für diese Umwälzungen über den Tellerrand von Grundgesetz und Demokratie hinaus gibt es bei Baerbock und anderen aus dem grünen Milieu immer wieder eine Begründung: das Paris-Abkommen. Nach ihrer Argumentationslogik schwebt dieses UN-Papier noch über dem Grundgesetz. Es zwingt die Bundesrepublik rechtlich verbindlich auf den „1,5-Grad-Pfad“. So argumentierte das Grünen-Mitglied Luisa Neubauer kürzlich auch in der Sendung von Anne Will. Gegen seine Paris-Verpflichtung, klagte Neubauer, verstoße Deutschland.

Baerbock und Neubauer profitieren davon, dass „Paris“ zwar politisch und medial ständig als Argumentationsfigur auftaucht, aber offenbar nur wenige wissen, was in der Übereinkunft tatsächlich vereinbart wurde. Der ständig bemühte „1,5-Grad-Pfad“ findet sich dort überhaupt nicht – weder wörtlich noch sinngemäß. Was steht dort tatsächlich?

„Dieses Abkommen“, heißt es in dem Papier von 2015, „zielt darauf, die weltweite Antwort auf die Bedrohung des Klimawandels zu verstärken, (…), einschließlich dadurch, den anstieg der globalen Durchschnittstemperatur gut unter 2 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu halten, und Anstrengungen zu verfolgen, den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen (…).“
(„This Agreement, in enhancing the implementation of the Convention, including its objective, aims to strengthen the global response to the threat of climate change, in the context of sustainable development and efforts to eradicate poverty, including by:
(a) Holding the increase in the global average temperature to well below 2°C above pre-industrial levels and pursuing efforts to limit the temperature increase to 1.5°C above pre-industrial levels, recognizing that this would significantly reduce the risks and impacts of climate change.“)

Es heißt weiter: „Diese Vereinbarung wird umgesetzt unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten und der Prinzipien der gemeinsamen aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und entsprechenden Fähigkeiten im Licht der unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten.“
(„This Agreement will be implemented to reflect equity and the principle of common but differentiated responsibilities and respective capabilities, in the light of different national circumstances.“)

Auch eine Verpflichtung zumindest der Industrieländer, sich an einen 1,5-Grad-Pfad zu halten – genau das hatte Neubauer vor kurzem behauptet – enthält der Text nicht. Dort heißt es nur allgemein, die entwickelten Länder sollten „weiter die Führung übernehmen“ (should continue taking the lead“).

Zwei Dinge enthält die von 191 Staaten unterzeichnete Übereinkunft nicht: eine konkrete Verpflichtung der einzelnen Unterzeichnerstaaten zur Reduzierung ihres CO2-Ausstoßes. Und zweitens eine zeitliche Vorgabe für die Temperaturbegrenzung und die Verringerung des Treibhausgas-Ausstoßes. Die Autoren des Pariser Textes gehen davon aus, dass die Treibhausgasemissionen weltweit noch weiter ansteigen werden. In der Übereinkunft heißt es, deren globaler Gipfel solle „so bald wie möglich“ erreicht werden.
(„In order to achieve the long-term temperature goal set out in Article 2, Parties aim to reach global peaking of greenhouse gas emissions as soon as possible …“.)
In der Paris-Übereinkunft verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, nationale Pläne zu entwerfen, für die es allerdings, siehe oben, keine Vorgaben gibt. Folglich existiert auch kein Sanktionsmechanismus.

Darin liegt auch der Grund, warum fast alle Staaten weltweit das Papier unterschrieben: es besitzt den Charakter einer allgemeinen Absichtserklärung, aus der sich für die Länder keine konkreten Zahlen ableiten lassen. Mehrere Länder gaben formale Deklarationen ab. China beispielsweise, der weltgrößte Emittent von CO2, richtete aus, das Land wolle 2060 CO2-neutral sein. Die Zwischenschritte dahin deutete die Pekinger Regierung noch nicht einmal an.

Da das Abkommen also nur etwas Generelles und Globales ausdrückt, entstehen auch keine völkerrechtlichen Verpflichtungen für die einzelnen Staaten.
„Die Vertragsstaaten sind völkerrechtlich nicht verpflichtet diese Klimaschutzziele tatsächlich zu erreichen, müssen sich jedoch mit entsprechenden Gesetzen zumindest darum bemühen“, schreibt die Bundeszentrale für politische Bildung über die Paris-Erklärung.

Trotzdem behauptete beispielsweise Greenpeace in seiner Öffentlichkeitsarbeit für die Klima-Klage vor dem Bundesverfassungsgericht unverdrossen und faktenwidrig, aus der Paris-Erklärung ergäben sich für Deutschland verpflichtende Vorgaben in Prozent der CO2-Minderung zu einem bestimmten Termin – und selbst die würden noch nicht ausreichen:
„Die angestrebte Reduktion von Treibhausgasen um 55 Prozent bis zum Jahr 2030 genügt nicht, um Menschenrechte zu schützen, die Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen zu erfüllen und die katastrophalen Folgen der Klimakrise wenigstens zu begrenzen.“

Ein UN-Dokument steht nicht über dem Grundgesetz, selbst wenn es detaillierte Verpflichtungen enthielte. Aber im Paris-Abkommen finden sich noch nicht einmal konkrete Vorgaben. Schon gar nicht lässt sich daraus, wie Baerbock suggeriert, eine Anweisung herauslesen, die gesamte Politik des Landes auf einen „1,5-Grad-Pfad“ zu trimmen, weil nur das angeblich „Paris-kompatibel“ sei.

Da Deutschland insgesamt nur gut 2 Prozent des weltweiten menschengemachten CO2 ausstößt, wäre es ohnehin bizarr, beispielsweise von einem exzessiven Windrad-Ausbau (ohne Speicher und bisher ohne neue Stromtrassen) die Begrenzung der Globaltemperatur auf einen festgelegten Wert im Nachkommabereich zu erwarten, und damit wiederum den Umbau der Verfassung zu begründen.

Die Dimensionen werden noch etwas deutlicher beim Vergleich der globalen und der deutschen Entwicklung des CO2-Ausstoßes. Im Jahr 2015, als das Paris-Übereinkommen entstand, betrug der Treibhausgas-Ausstoß Deutschlands 904 Millionen Tonnen, 2020 739 Millionen Tonnen, wobei der Rückgang von 2019 zu 2020 coronabedingt zu den stärksten der letzten Jahre zählt. In dieser Zeit, von 2015 bis 2020, stieg der weltweite menschenverursachte CO2-Ausstoß von 35.209 auf 36.441 Millionen Tonnen. Das heißt: der Gesamtausstoß hätte sich selbst dann erhöht, wenn die Bundesrepublik 2015 zu einem menschenleeren Auenland geworden wäre.

Wie stark wiederum der globale Temperaturanstieg an der CO2-Konzentration hängt, wird unter Wissenschaftlern diskutiert.

Um noch den Blick auf die Mengenverhältnisse in Deutschland selbst zu werfen: Für die Reduzierung des CO2-Ausstoßes um 40,8 Prozent zum Niveau von 1990 brauchte die Bundesrepublik 30 Jahre. Die größten Minderungsschritte ergaben sich aus der Verschrottung der alten Industrie in Ostdeutschland. Innerhalb von nur neun Jahren will jetzt sogar die amtierende Bundesregierung eine Reduzierung um weitere 50 Prozent durchsetzen.

Fazit: Das „Klima-Sofortprogramm“ der Grünen ist verfassungswidrig – und Baerbocks Behauptung eines angeblich durch das Paris-Abkommen vorgegebenen „1,5-Grad-Pfades“ („paris-kompatible Gesetze“) sachlich falsch.

Die Paris-Erklärung enthält allerdings auch einen Passus, der noch wichtig werden könnte, und zwar in Verbildung dem von den Grünen als Meilenstein gefeierten Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das der CO2-Reduzierung immerhin einen überragenden Rang in der deutschen Politik einräumt. Denn in dem Paris-Papier heißt es auch, die Staaten sollten „schnelle Reduzierungsschritte in Übereinstimmung mit der besten aktuellen Wissenschaft“ unternehmen („ to undertake rapid reductions thereafter in accordance with best available science“).
Sollte sich die neue Generation von Kernkraftwerken international durchsetzen, die alte Kernbrennstäbe verwerten kann – also den so genannten Atommüll – dann könnte ein Kläger mit Verweis auf Paris und Karlsruhe von der Bundesregierung verlangen, diese Reaktoren auch in Deutschland zuzulassen.

Beim Pro-Kernkraft-Verein Nuklearia denken die Mitglieder schon über eine entsprechende Verfassungsbeschwerde nach – erst einmal mit dem Ziel, die verbliebenen Kernkraftwerke 2022 nicht abzuschalten, sondern weiterlaufen zu lassen.

Für eine Ablehnung müssten sich die Richter in Karlsruhe schon kunstvoll gewundene Gründe einfallen lassen.

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Deutschland allein – In den Niederlanden steigt das Interesse an der Kernkraft

Lieferanten sind bereit, in den Bau neuer Kernkraftwerke zu investieren. Auch die Regierung scheint nicht abgeneigt.

Von Holger Douglas

Ab 2030 könnte Kernenergie in den Niederlanden eine wichtige Rolle spielen. Verschiedene Wirtschaftsgruppen wie Bauunternehmer, Betreiber und Lieferanten seien durchaus bereit, in den Bau neuer Kernkraftwerke zu investieren. Das ergibt nach Angaben der niederländischen Wirtschaftsstaatssekretärin Dilan Yesilgöz-Zegerius ein Bericht der Unternehmensberatung KPMG, die das Abgeordnetenhaus in Auftrag gegeben hatte.

Sie berichtete jetzt weiter, dass »die Marktparteien die Bedingung stellen, dass die Regierung den Bau finanziell rentabel macht. Auch eine öffentliche Unterstützung ist wichtig.« Bisher ging die niederländische Regierung davon aus, dass sich die Begeisterung für ein neues Kernkraftwerk in Grenzen hielte. Doch offenbar ändert jene Klimadiskussion über CO2 die Einstellung zur Kernkraft. »Wir haben nicht den Luxus, eine nachhaltige Energiequelle auszuschließen«, so die Staatssekretärin. Kernkraftwerke emittierten kein CO2, was ihrer Meinung nach einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten könne. In einer sogenannten Szenariostudie soll gezeigt werden, wie die Kernenergie ab 2030 eine Rolle spielen kann.

Laut KPMG-Bericht würden die meisten Unternehmen ein Kernkraftwerk mit einem Reaktor der dritten Generation favorisieren. Dieser könne innerhalb von 11 bis 15 Jahren gebaut werden. Als weitere Option werden auch mehrere kleine Kernkraftwerke, sogenannte Small Modular Reactors, angesehen. Sie sind jedoch noch nicht kommerziell verfügbar.

Von ursprünglich zwei Kernkraftwerke in den Niederlanden läuft nur noch die Anlage in Borssele, ein relativ kleines 515-MW Kraftwerk, das 1973 erbaut wurde und mit drei Prozent zur Stromversorgung beiträgt. RWE ist mit beteiligt. Bis 2033 wurde die Betriebsgenehmigung verlängert. Das niederländische Kabinett denkt jedoch daran, das Kraftwerk noch länger Strom produzieren zu lassen.

Heftige Abwehrreaktionen bekam der niederländischen Premierminister Mark Rutte (VVD) zu spüren, als er in einer TV-Wahldebatte Anfang März erklärte, Eemshaven an der Ems-Mündung gegenüber von Emden sei ein guter Standort für ein Kernkraftwerk. Doch unmittelbar darauf rückte er wieder von seiner Idee ab, als sich die Bewohner der Provinz Groningen heftig gegen den Standort wehrten. Sie hätten aufgrund einer Reihe von Erdbeben aufgrund der Erdgasförderung in ihrer Gegend genug mit Schäden an tausenden Gebäuden zu kämpfen. Die Erdgasförderung soll dort bis 2030 aufgrund der Erdbeben eingestellt werden. 

Im benachbarten Niedersachsen versuchte dessen Umweltminister Olaf Lies (SPD) Rutte zu belehren: »Die Klimaziele von Paris erreicht man nachhaltig nicht mit neuen Atomkraftwerken

Die Provinz Noord-Brabant will ebenfalls verstärkt auf Kernenergie setzen und eine Koalition aus Regierungen, Unternehmern und Forschungseinrichtungen schmieden. Dazu wurde ebenfalls eine Studie von Forschungsinstituten angefertigt. Auch das Flächenargument wird dort neben der CO2-Rechtfertigung angeführt. Denn ein Kernkraftwerk benötigt erheblich weniger Platz als die riesigen Anlagen der Windindustrie und großflächigen Solarzellenansammlungen. Das Zauberwort heißt hier »Energiedichte«. Wind und Sonne liefern eben relativ wenig Energie, sodass gewaltige Flächen zugepflastert werden müssen, um überhaupt Elektrizität in halbwegs nennenswertem Umfang zu produzieren.

Geprüft wurde in der Studie auch, ob Thoriumreaktoren in Frage kämen. Die seien sicherer und preiswerter, existierten bisher allerdings nur auf dem Papier. 

Während in den Niederlanden die Diskussion um neue Kernkraftwerke vorangetrieben wird, soll im Nachbarland Belgien das Kernkraftwerk Tihange 2 unweit von Lüttich 2023 vom Netz genommen werden. Das hat jedenfalls die grüne belgische Energieministerin Tinne Van der Straeten gesagt. Insgesamt produzieren sieben Druckwasserreaktoren fast 50 Prozent des belgischen Stroms. Sie sollen eigentlich nach einem Beschluss von 1999 der damaligen Drei-Parteien-Koalition von Liberalen, Sozialisten und Grünen  bis 2025 abgeschaltet werden. Nach Neuwahlen 2003 wurde dieser Beschluss nach einem Blick auf die Realität aufgeweicht. Denn das Land hat erheblich mit Versorgungsproblemen zu kämpfen; so lief im Herbst 2018 aufgrund von Wartungsarbeiten nur einer der Reaktoren und machte die Knappheit deutlich, als Belgien mehrfach vor einem Blackout stand. Die Situation wurde auch mit Stromlieferungen aus Deutschland gerettet; das geht in Zukunft nicht mehr, wenn das Land demnächst Strommangelgebiet wird. Im November sollen weitere Analysen unter der zuständigen grünen Energieministerin stattfinden.

Frankreich hat sich gerade für eine Verlängerung der Laufzeit seiner 32 ältesten Kernkraftwerke entschieden. Das Land mit seinen insgesamt 56 Reaktoren kann damit prunken, CO2-ärmer und damit klimafreundlicher zu sein als Möchtegern-Vorreiter Deutschland.

Vor den letzten deutschen Kernkraftwerken finden währenddessen wieder Demonstrationen statt. Diesmal allerdings nicht gegen die Atomkraft, sondern für eine Fortsetzung des Betriebes. Im vergangenen Jahr demonstrierten Kernkraftbefürworter vor Brokdorf, Lingen und Grohnde ebenso wie vor Isar 1.

Am 21. August ist mit Neckarwestheim das letzte Kernkraftwerk Baden-Württembergs Ziel einer Demonstration für einen Weiterbetrieb. Das trägt mit immerhin zehn Prozent zur Stromversorgung des Industrielandes bei und soll Ende 2022 abgeschaltet werden. Philippsburg wurde als vorletzter Reaktor Ende 2020 stillgelegt, die Grünen unter Ministerpräsident Winfried Kretschmar sprengten die Kühltürme rasch in die Luft. Seitdem weiss in der von Grünen und CDU besetzten Landesregierung niemand mehr, woher demnächst der Strom kommen soll.

Doch Betreiber wie Eon, EnBW und RWE selbst sind eher genervt. Sie standen jahrzehntelang im Dauerfeuer heftiger Angriffe von grüner Seite und sind froh, dass sie in einem Deal dem Staat die Entsorgung übertragen haben, die letzten Atomkraftwerke abschalten, fleißig Windrädles aufstellen und damit als die »Guten« gelten können. Sie schalten die politisch unerwünschten Kohlekraftwerke ab, der Staat gleicht das fürstlich mit Steuergeldern aus und sie verdienen so auch an dem exorbitanten Wahnsinn »Energiewende« mit. Dass damit kein Land günstig und dauerhaft mit Energie versorgt werden kann, ist ihnen auch klar, nur muss ihnen das aus ihrer betriebswirtschaftlichen Sicht gleichgültig sein.

Währenddessen plant Polen den Bau von sechs Kernkraftwerken, Ungarn will ebenfalls weitere Reaktoren und in der Slowakei sollen die restlichen Reaktoren des Kernkraftwerkes Mochovce endlich fertig gestellt werden. 

Mit dem Bau der ersten beiden Blöcke wurde zwar bereits 1984 begonnen und 1998 und 1999 in Betrieb genommen, die Blöcke Mochovce 3 und 4 blieben dann allerdings im Rohbau stehen, weil die Finanzen fehlten. Mit dem Ankauf von zwei Drittel des ehemals staatlichen Versorgers Slovenské elektrárne (SE) übernahm der größte italienische Versorger ENEL auch die Verpflichtung zum Fertigbau. 

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JF-TV-Trailer: Mythos Energiewende

„Mythos Energiewende“ ist der zweite Teil der JF-TV-Dokureihe „Medienmythen“ (hier der Trailer zu Teil 1). Begründet mit dem Mythos Klimakatastrophe soll Deutschland seine Energieversorgung grundlegend umbauen. Die „große Transformation“ ist bereits in vollem Gange, von Medien und Politik wird sie als „alternativlos“ dargestellt und pausenlos beschönigt. Doch kann eine Energieversorgung ausschließlich aus sogenannten „Erneuerbaren“ überhaupt funktionieren?

Dazu betrachtet JF-TV-Filmemacher Marco Pino die Grundlagen der Elektrotechnik und wirft einen genaueren Blick auf jene Stromerzeuger, die in Leitmedien gerne als „veraltete Technologien“ bezeichnet werden. „Mythos Energiewende“ analysiert die sogenannten „Erneuerbaren“ sowie die einzige großtechnische Alternative, die Kernenergie.

Der Film zeigt, wie Leitmedien mit einseitiger Auslegung von Zahlen und Statistiken den falschen Eindruck vom Erfolg der Energiewende suggerieren und taucht ein ins Milieu der Energiewendebefürworter und ihrer radikalsten Gruppen, analysiert ihre Hintergründe und wahren Motive.

Schlussendlich macht JF-TV eine große Abrechnung mit dieser Energiewende. Eine Abrechnung, die zeigt, welche unfassbaren Kosten und Einschränkungen mit der „großen Transformation“ tatsächlich einhergehen werden. Kurzum: Nach der wissenschaftlichen Betrachtung des Klimawandels haben nun die Ingenieure das Wort. Und ihr Urteil ist vernichtend:

  • Michael Limburg: „Eine Lüge, tausendfach wiederholt, wird zur Wahrheit – das ist durchaus eine angewandte und sehr wirksame Methode.“
  • Jörg Brauns: „Diese großen Kraftwerke mit einem hohen Wirkungsgrad und einer hohen Zuverlässigkeit zu erstellen, ist auch heute noch Spitzenleistung der Technik.“
  • Detlef Ahlborn: „Der wahrscheinlichste Betriebszustand eines Windrads ist der Stillstand. Für ein Vierteljahr verhält sich ein Windrad technisch so, als wäre es gar nicht da.“
  • Götz Ruprecht: „Es gibt weltweit einige Startup-Unternehmen, die neue Konzepte der Kernspaltung ausprobieren, doch in Deutschland ist auch die Forschung komplett eingestampft worden.“
  • Klaus Maier: „Wir suchen bei der Energiewende nach Lösungen für Probleme, die wir ohne sie gar nicht hätten!“

Bestellmöglichkeit:

» Den ganzen Film kann man hier auf DVD bestellen oder online kaufen oder ausleihen.
» JF-TV-Interview zum Thema mit dem Geologen und Paläoklimatologen Sebastian Lüning.




Die Grünen wollen ein Vetoministerium

von Michael Limburg

Unter anderen hat sich die Redaktion von ACHGUT mit dem von den Grünen gefordertem „Klimaschutzsofortprogramm“ beschäftigt, dass sie letzten Dienstag (3.8.21) vorstellten, wie es u.A. auch von faz.net gemeldet wird.

„Das Ministerium für Klimaschutz solle nach grünen Vorstellungen zu einem der mächtigsten Häuser der künftigen Regierung werden, denn es soll mit einem Veto-Recht gegen alle Gesetze ausgestattet werden, die nicht mit dem internationalen Klimaabkommen von Paris vereinbar seien. Das könne Straßenbauprojekte ebenso betreffen, wie militärische Vorhaben oder Förderprogramme für die „klassische“ Industrie. Ihre Pläne für ein „Sofortprogramm für die nächste Bundesregierung“ hätten die Parteivorsitzenden Annalena Baerbock und Robert Habeck am Montag in einem Naturschutzgebiet nahe Berlin vorgestellt.

Zur raschen Durchsetzung von Veränderungen solle in der nächsten Bundesregierung umgehend ein Kabinettsausschuss eingerichtet werden, der unter Vorsitz eines „Klimaschutzministeriums“ wöchentlich tagen und innerhalb von drei Monaten weitreichende Veränderungen auf den Weg bringen soll.

Wir werden das größte Klimaschutzpaket beschließen, das es jemals gegeben hat“, sei das Versprechen der Grünen. „

Mal abgesehen, von der für grüne „Juristen“ und „Völkerrechtler“ offenbar unwesentlichen Kleinigkeit, dass nicht Ministerien die Gesetze beschließen, sondern das Bundes-Parlament, ggf. unter Einbeziehung des Bundesrates, lässt dieses Programm nicht nur die fast 1:1 Umsetzung der vom WBGU schon 2011 geforderten Vetorates der Klima-Weisen erkennen (Details dazu hier), sondern einmal mehr die völlige Ahnungslosigkeit gepaart und befeuert von unbändigem Zerstörungswillen, der sich als Weltenrettung tarnt, der Grünen erkennen. Denn, wie Achgut schreibt:

„Das 10-Punkte-Programm sehe zunächst den rasanten Ausbau erneuerbarer Energien – Windkraft und Solaranklagen – vor. Der gegenwärtige Ausbau ginge viel zu langsam voran, heiße es. Deswegen sollten die Ausbauziele verdreifacht werden. Für öffentliche Gebäude solle es eine „Solarpflicht“ geben, zwei Prozent der Landesflächen sollten per Gesetz für Windenergie-Projekte bereitgestellt werden. Reichlich kurios: Zugleich hätten Habeck und Baerbock bei einer Pressekonferenz ein „umfangreiches Vogel- und Fledermausschutzprogramm“ angekündigt.

Massiv ausgebaut werden sollten auch Off-Shore-Windanlagen in der Ost- und Nordsee. Zudem solle der CO2-Preis unmittelbar auf 60 Euro pro Tonne angehoben werden. Der Einbau von Heizölanlagen in Häuser solle verboten werden. Die Kosten für steigende CO2-Preise würden nach den Plänen des Grünen-Sofortprogramms den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern aufgebürdet werden.“

Nach dieser Lektüre erscheint es ratsam sich ein wenig zurückzulehnen und sich die „wunderbaren“ Grafiken und Tabellen des Herrn Schuster von Vernunftkraft zur Einspeisung durch Flatterstrom -Anlagen – diesmal für den überwiegend und für die meisten schönen Sommermonat Juli – anzuschauen.

Im Juli 2021 waren insgesamt 120 GW an Nennleistung dieser parasitären Stromerzeuger installiert. Der Bedarf, die sog. Last (Load), betrug in der Spitze jedoch nur 72 GW. Wir hätten also schon heute einen „Überschuss“ an installierter Leistung von 48 GW. Gegenüber dem Mittel sogar schon von 66 GW.

„Hätten“ denn natürlich liefern diese Energie- und Ressourcenvernichter nicht das, was auf dem Etikett steht, sondern weniger. Viel weniger. Sie lieferten in der Spitze gerade mal 58,45 GW, das sind nur knapp 50 % ihrer Nennleistung, doch auch das half nichts, denn die fehlenden 13,55 GW mussten immer wieder die verfemten konventionellen Kraftwerke beisteuern, die damit unwiderruflich auf Verschleiß gefahren werden. Im Mittel mussten sogar 37 GW beigesteuert werden und in der Spitze – Strom muss in jeder Sekunde in ausreichender Menge fließen- sogar astronomische rd. 50 GW. Das ist soviel, weil die Minima der Flatterstromerzeugung nun mal nicht mit den Bedarfsminima zusammenfallen.

 

 

Wie man leicht sieht, und wenn die grüne Politik wollte, insbesondere unsere grünen Klimaretter, sähe sie das auch, reicht selbst eine bereits bestehende ca. 1,5 fache Überdimensionierung der bestehenden Flatterstromanlagen nicht aus, den verhältnismäßig geringen sommerlichen Leistungsbedarf zu decken. Daher soll, nach grüner Logik ein mehr vom selben dieses Problem lösen. Denn, sie verlangen ja eine Verdreifachung – und das schon bei den Zielen. Das aber ist, nach der Definition von Albert Einstein Wahnsinn, nämlich immer wieder dasselbe zu versuchen und trotzdem ein anderes Ergebnis zu erwarten.

Schauen wir uns daher mal an, was die Forderung der Grünen mittels ihres Vetoministeriums und des „Klimaschutzplanes“ bewirken würde.

Nun weiß ich aus dem Stegreif nicht so genau wie das aktuelle „Ausbauziel“ der gegenwärtigen Traumtänzeregierung lautet, daher halte ich mich wieder an die bewährten Grafiken des Herrn Schuster. Der hat nämlich mit einer „was wäre wenn“ Rechnung berechnet, wie denn die Versorgung aussähe, wenn bereits heute die bestehenden Kapazitäten verdreifacht vorhanden gewesen wären.

Wäre damit die dramatische aktuelle Unterversorgung verschwunden, somit das Problem gelöst?

Mitnichten, wie wir gleich sehen werden, und was natürlich die Dunkel-Grünen und die Grünen aller Alt-Parteien auch sehen können, wenn sie es denn sehen wollten.

Darstellung bei einer Verdreifachung der Nennleistung von Wind und Solar

Ein Bild, das Text, Bleistift enthält. Automatisch generierte Beschreibung

Statt wie heute 120 GW installierter Leistung wären Wald und Feld, Nord- und Ostsee nun mit Flatterstromanlagen mit insgesamt 360 GW Nenn-Leistung vollgestellt gewesen. Bei einem max. Bedarf von nur 72 GW versteht sich.

Wir sollten also auf einen Überschuss von 360-72 = 288 GW zugreifen können. Wenn, ja wenn das Wörtchen wenn nicht wäre, wenn der Wind so wehte wie der Verbrauch es verlangt, oder wenn wenigstens gelegentlich mal die Sonne auch nachts scheinen würde. Beides ist aber auf dieser Welt nicht zu machen. Wir hätten zwar zur Mittagszeit einen gewaltigen Überschuss von bis zu 90 GW zu verkraften, aber leider auch durchgängig, an fast jedem Tag, einen Unterschuss von bis zu 35 bis 45 GW zu decken. Von dem weiß aber niemand, wo man die Leistung herbekommen soll, abgesehen von der Zusatzbedingung, dass so ein hin und her selbst das beste Netz nicht aushielte, selbst wenn man es als Speicher versteht und dazu noch sämtliche Hähnchenkühlhäuser der Republik zu- und abschalten würde. Und es kostet natürlich auch. Und wie. Nominal würde die EEG Umlage auf etwa 21 €-Cent/kWh steigen müssen, egal wo und wie man sie versteckt, und das Netzentgelt müsste sich in etwa verdoppeln. Die Energiearmut würde explodieren, bei gleichzeitigem massivem Jobverlust, wegen Abwanderung der Industrie und des Eingehens vieler Wirtschaftsunternehmen mangels Nachfrage. Von nichts kommt eben nichts.

Das ist nun die neue grüne Welt mit ihrem Vetoministerium.

Hadmut Danisch formuliert seine Meinung zu den verschiedenen Vorhaben der Grünen so:

In der Gesamtschau

heißt das, dass die Grünen das Land technologisch, fiskalisch, kulturell, strukturell, demokratisch, in Bezug auf Wohnraum, den Arbeitsmarkt, wirklich alles und jedes einzelne Detail zerstören und außer Funktion setzen.

Ist das also nun nur gigantisch dumm, oder dazu noch unglaublich bösartig? Entscheiden Sie lieber Leser.

Mehr zum Thema z.B. hier




Erneut Großstörung im europäischen Stromversorgungs-System 

(ARG)

Die Flutkatastrophe mit rund 180 Opfern hat gezeigt, wo die Prioritäten Deutschlands in der Merkel-Ära liegen: Am wichtigsten ist die Versorgung von elitären Interessensgruppen mit Themen wie Gender und Klima. Für die Versorgung und den Schutz der Bevölkerung, zum Beispiel durch einfache Hausdachsirenen zur Warnung der Bewohner vor Hochwasser, wie man sie für 200 Euro sogar bei EBay bekommen kann, bleiben dann keine Ressourcen mehr übrig.

Die Toten und die schlechte Presse für Armin Laschet & Co. haben aber offenbar trotz Wahlkampfes aber keine gesteigerte Tätigkeit der Politiker bewirkt, wie das aktuelle Beispiel eines großen Fast-Blackouts am 24. Juli 2021 um 16:36 beweist. Herbert Saurugg von RiskNET beschreibt auf seiner Seite und der Achse des Guten, daß es zum angegebenen Zeitpunkt zu einer Netzauftrennung im europäischen Verbundsystem und damit zur zweiten Großstörung in den letzten sieben Monaten kam.

Am 24. Juli 2021 kam es im europäischen Verbundsystem zur zweiten Großstörung in den letzten sieben Monaten. Die deutlichen Warnhinweise für einen drohenden Blackout werden weiter ignoriert.

Von Herbert Saurugg

Am 24. Juli 2021 kam es um 16:36 Uhr zu einer Netzauftrennung im europäischen Verbundsystem und damit zur zweiten Großstörung in den letzten sieben Monaten. Doch kaum jemand hat davon Notiz genommen, frei nach dem Motto „Guat is ganga, nix is g’scheh’n“, auch wenn in Frankreich, Spanien und Portugal rund zwei Millionen Menschen kurzzeitig ohne Strom waren. Während man in Deutschland gerade mit dem Katzenjammer beschäftigt ist, wie es nur zur tödlichsten Katastrophe nach dem Zweiten Weltkrieg kommen konnte, werden andere Warnsignale weiter ignoriert. Wir lernen offensichtlich nicht dazu.

Die Iberische Halbinsel ist nicht optimal mit dem zentraleuropäischen Stromversorgungssystem vernetzt. Trotzdem fließen immer wieder große Energiemengen über diese Verbindungsstellen. So auch am 24. Juli 2021. Unglücklicherweise kam es unter einer dieser Trassen zu einem Flächenbrand. Löschflugzeuge wurden eingesetzt. Um 16:35 Uhr dürfte ein Löschflugzeug seine Ladung unmittelbar über einer Höchstspannungsleitung abgeladen und damit einen Kurzschluss verursacht haben. Damit wurden offensichtlich Resonanzeffekte ausgelöst, welche eine Minute später zu einer Überlastung der Kuppelstellen und zur Netzauftrennung zwischen Frankreich und der Iberischen Halbinsel führten. Es fehlte nun auf der Iberischen Halbinsel eine Energiemenge von rund drei großen Kraftwerken, was kurzfristig nicht durch andere Kraftwerke ausgeglichen werden konnte. In Folge wurde ein automatisierter Lastabwurf ausgelöst, wodurch rund zwei Millionen Menschen in Frankreich, Spanien und Portugal für bis zu einer Stunde ohne Strom waren. Die Ausbreitung der Störung konnte damit gerade noch rechtzeitig gestoppt und ein Blackout auf der Iberischen Halbinsel verhindert werden.

Auch wenn der Stromausfall für die betroffenen Menschen relativ kurz gedauert hat, gibt es zahlreiche Meldungen von Folgestörungen in anderen Bereichen. Etwa in einem Stahlwerk oder in verschiedenen IT-Infrastrukturen. Auch Computerkassen sollen danach stundenlang nicht funktioniert haben.

So etwas hätte nicht passieren dürfen

Wieder einmal gibt es deutlich mehr Fragen als Antworten. Denn so etwas hätte nicht passieren dürfen. Die europäischen Übertragungsnetzbetreiber untersuchen nun den Vorfall. Immerhin bereits der zweite in diesem Jahr. Zuvor gab es nur vier weitere Netzauftrennungen im europäischen Verbundsystem: 2003, beim Blackout in Italien, 2006 bei der bisher schwersten Großstörung quer durch Europa, 2015, beim Blackout in der Türkei, und am 8. Januar 2021, wo es zu einer Netzauftrennung zwischen dem Balkan und Resteuropa kam. Auch damals spielten die Stromimporte auf der Iberischen Halbinsel eine wichtige Rolle.

Die europäischen Übertragungsnetzbetreiber haben wieder eine hervorragende Arbeit geleistet. Durch die automatisierten Prozesse konnte Schlimmeres verhindert werden. Dennoch sollten wir die bereits 2015 klar formulierte Warnung nicht weiterhin ignorieren:

„A large electric power system is the most complex existing man-made machine. Although the common expectation of the public in the economically advanced countries is that the electric supply should never be interrupted, there is, unfortunately, no collapse-free power system.“

„Ein großes elektrisches Energiesystem ist die komplexeste existierende von Menschenhand geschaffene Maschine. Obwohl in den wirtschaftlich fortgeschrittenen Ländern die allgemeine Erwartungshaltung der Bevölkerung ist, dass die Stromversorgung niemals unterbrochen werden darf, gibt es leider kein kollapsfreies Stromsystem.“

Es gibt keine hundertprozentige Sicherheit, nirgends. Aber wie vor dem Hochwasser werden auch hier seit Jahren die Hinweise und Warnungen ignoriert. Während nach den schweren Extremwetterschäden eine Schadensbeseitigung mit sehr hohem Aufwand möglich ist, werden die Schäden nach einem Blackout kaum in absehbarer Zeit bewältigbar sein. Durch den zu erwartenden großflächigen und langwierigen Strom- und Telekommunikationsausfall ist mit massiven Produktions- und Versorgungsproblemen zu rechnen. Wie lange könnte es dauern, wenn die gesamte Logistik quer über Europa chaotisch ausfällt und dann resynchronisiert werden muss, wenn schon die Suez-Kanalblockade solche schwerwiegenden Folgewirkungen ausgelöst hat? Genau diese Effekte werden massiv unterschätzt. Gleichzeitig wissen wir, dass sich rund zwei Drittel der Bevölkerung spätestens nach einer Woche nicht mehr in der Lage sehen, sich selbst ausreichend versorgen zu können. Der breite Wiederanlauf der Versorgung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen (Lebensmittel, Medikamente, Gesundheit etc.) wird aber deutlich länger dauern. Und es wird kaum freie Kräfte geben, die helfen können, weil alle selbst betroffen sein werden.

Eine Diskussion, wie derzeit nach den heftigen Unwettern, wer nun schuld ist oder nicht ausreichend gewarnt hat, ist dann irrelevant. Daher sollten wir nicht weiter zuwarten, sondern uns endlich ernsthaft mit dem Thema Blackout-Vorsorge beschäftigen.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf der Website RiskNET.

Herbert Saurugg ist internationaler Blackout- und Krisenvorsorgeexperte und Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Krisenvorsorge (GfKV). Er beschäftigt sich seit zehn Jahren als ehemaliger Berufsoffizier mit der steigenden Komplexität und Fragilität lebenswichtiger Infrastrukturen und betreibt dazu einen umfangreichen Fachblog


(ARG) Man muß fast hoffen, daß die natürlichen Lebensräume der radikalen Kraftwerkfeinde, Metropolen wie Berlin, Hamburg, München, und grüne Universitätsstädte wie Freiburg oder Leipzig, möglichst schnell einmal andauernde energiewende-bedingte Stromausfälle erleben werden, damit die Wissenschaftsleugner dort am eigenen Leib erleben müssen, was sie sonst nur anderen zumuten wollen. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.

Auch wenn die metropolitanen Grünen auf einen Blackout mit dem massenhaften Kauf von Dieselgeneratoren reagierten und sich so von den Nöten der ärmeren Bevölkerung abkoppelten, gäbe es enormen Druck auf die grünen Politiker von CSU bis Linkspartei, unterstützt durch ordentliche Wahlgewinne für die meist nichtgrüne AfD. Man könnte auch jetzt schon anfangen, den Warnungen der Fachleute wie Herbert Saurugg Aufmerksamkeit zu schenken und Vorkehrungen zu treffen.

Leider ist selbst der kohlefreundliche Armin Laschet, der nach Vera Lengsfelds Einschätzung das Land als Sanierungsfall ansehe, offenbar nicht in der Lage, seine Experten auf die Probleme anzusetzen. Der Alarmtag 2020 zeigte deutlich, daß im Notfall wenig funktioniert, selbst die alten Luftschutzsirenen, entwickelt um 1930, nicht. Mit dem Ergebnis, daß die örtlich (!) überlaufenden Flüsse im großen Flächenland NRW trotz tagelanger Warnungen niemanden kümmerten. Und als das Kind dann in den Brunnen gefallen war, stand Laschet lachend vor den Kameras, und die Kanzlerin faselte in Schuld/Eifel irgend etwas vom Klimawandel (dem zum Glück der Bürgermeister sofort widersprach).

Nun gut, Merkel ist bald weg, und Laschet bekam wegen seines Versagens mächtig Druck. Vielleicht der Katholik ja auch ein schlechtes Gewissen und hält sich ran, sollte er Bundeskanzler werden.

Nebenbei: Bei Elektronikhändlern wie Conrad.de und auf Plattformen wie Ebay, vielleicht auch im örtlichen Baumarkt kann man Benzingeneratoren für weniger als 200 Euro kaufen. Was diese taugen, und wie man sie ans Hausnetz anschließt, werden wir in der nächsten Zeit beleuchten. Am Dienstag werden wir den Vorsorge-Experten Herbert Saurugg aus Wien zum Thema interviewen (Video dann auf Youtube).