Die Bahn legt ihren Güterverkehr wegen Stromknappheit lahm

Wegen Unterversorgung war die Bahn am Mittwoch gezwungen, Güterzüge stillzulegen. Die Verbände beschweren sich bei der Bundesnetzagentur. Grund für die Ausfälle: teurer Strom aus Erdgaskraftwerken und der Wegfall des Kohlestroms.

Von Holger Douglas

Das gabs wohl so noch nie: Kein Strom mehr für Züge. Am Mittwochmorgen war der Strom im Bahnnetz so knapp, dass die Bahn ihre Güterzüge stehen lassen musste.

Das Zeitalter der Dampflokomotiven, in dem die Züge bei jedem Wetter und unter allen Umständen liefen, ist bekanntlich vorbei, die meisten Züge werden mit elektrischen Lokomotiven gezogen. Die benötigen Strom. Der war früher ausreichend und preisgünstig vorhanden, jetzt nicht mehr.

Am Mittwoch überraschte die DB Energie mit der eiligen Meldung an die Bahn, dass Wartungsarbeiten in verschiedenen Kraftwerken und ein anschließender Kraftwerksausfall zu einer Unterversorgung des Stromnetzes führten. Daraufhin blieb der Bahn nichts anderes als Lastabwurf übrig, also Züge stehen zu lassen. Schwierige Entscheidung.

Jetzt macht es sich schlecht, dem Regionalverkehr mit seinen S-Bahnen noch mehr Verspätungen und Ausfälle zuzumuten oder gar die schicken ICEs stehen zu lassen. Die Bahn gibt schließlich Millionen an Werbung für ihr grünes Image aus. ICEs vor Windrädern vermittelt dem eher einfach gestrickten Grünen, dass sich Windräder drehen und daraufhin der ICE rollt.

Betreiber im Güterverkehr sauer: Sind nicht Wurmfortsatz der Eisenbahnbranche

Dann lieber Güterzüge stehen lassen. Das merkt niemand so recht, eine leistungsstarke Lok mit ihrem Stromhunger entfällt als heftiger Stromverbraucher und rettet die Netzstabilität.

Richtig sauer sind deswegen die Betreiber der Güterbahnen. Die wurden von dem Stillstand vollkommen überrascht und mussten zusehen, wie ihre wertvollen Frachten auf Abstellgleisen schmorten.
Das Netzwerk Europäischer Eisenbahnen will die Bundesnetzagentur einschalten, wenn sich herausstellen sollte, dass nur Güterzüge angehalten wurden.

»Sollte die DB pauschal den Güterverkehr angehalten haben, wäre das ein absolutes Novum«, sagt Peter Westenberger, Geschäftsführer des Verbandes. »Der Güterverkehr ist nicht der Wurmfortsatz der Eisenbahnbranche, er ist systemrelevant für die Industrienation und die Versorgung der Bevölkerung. Große Teile unserer Verkehre haben heutzutage ähnliche Pünktlichkeitsanforderungen wie der Personenverkehr. Unsere industriellen Kunden haben keinerlei Verständnis für mehrstündige Verspätungen.«

Er will die Bundesnetzagentur einschalten, um den Vorfall aufzuarbeiten und eine Wiederholung definitiv zu verhindern.

Die Betreiber der Schienengüterverkehre stören sich bereits seit langem daran, dass kaum noch Platz auf den Schienen ist. Die sind so vollgestopft wie der Kölner Ring im Berufsverkehr. Mehr geht nicht, nur sieht man das nicht so deutlich, denn die Züge müssen längere Abstände einhalten. Das hindert umweltbewegte Politik wieder nicht, mehr Güter auf die Schiene zu fordern.

Schon vorher gab es Probleme bei der Verfügbarkeit des Schienennetzes – jetzt kommen Stromprobleme hinzu

Doch gerade im kombinierten Verkehr zerstören schon länger Probleme mit Verfügbarkeit des Schienennetzes die mühsam geplanten Umläufe der Züge und Personalplanungen, teils mit wochenlangen Folgewirkungen. Wenn jetzt noch Probleme mit der Stromversorgung der Lokomotiven dazukommen, »werden sich die Kunden abwenden und die Ladung auf die Straße gehen«, weiss Westenberger.

Wenn sich jetzt noch Probleme mit der Stromversorgung der Züge ausweiten, sehen Experten schwarz. Der Schienengüterverkehr müsse verlässlich sein und vertrage keine weiteren Strapazen seitens der Infrastrukturbetreiber, so Westenberger.

Er fordert, dass die DB »so oder so eine schnelle Regulierung der bei den Betroffenen entstandenen Schäden gewährleisten« muss. Aus der mit abgehalfterten Politikern besetzten DB-Bahnspitze wird die Order kommen, beim nächsten Strommangel dafür zu sorgen, dass dies nicht an die Öffentlichkeit gerät.

Eigentlich soll die DB Energie als Betreiber der Bahnstromnetze dafür sorgen, dass immer genügend Strom in den Oberleitungen vorhanden ist. Schon in der Vergangenheit konnte es mal allzuknapp mit dem Strom in den Oberleitungen werden, konnte schonmal ein Güterzug stehen bleiben.

Wenn es Probleme in den Oberleitungen gibt, muss ein Güterzug schon mal stehen bleiben

Eine sehr anspruchsvolle Aufgabe: Wenn ein ICE den Hauptbahnhof verlässt, zieht er so viel Strom aus dem Netz wie eine Kleinstadt. Ein 13-teiliger ICE-4 zieht schonmal 11.550 kW aus dem Netz, so viel wie eine kleine Gemeinde mit 5000 Einwohner.

Diese Leistung muss in genau dem Augenblick zur Verfügung stehen, in dem sich der bis zu 800, 900 Tonnen schwere Zug in Bewegung setzt. Fahren gleich mehrere Züge aus einem Hauptbahnhof, muss auch diese Leistung vorhanden sein. Das Bahnstromnetz muss mit erheblichen Leistungsschwankungen fertig werden, wenn die Loks nur noch rollen. Mitunter speisen die Fahrmotoren auch ein wenig Energie zurück ins Bahnnetz, wenn der Zug rollt.

Eine bewundernswerte Leistung von Ingenieuren und Technikern, allen 20.000 Personenzügen, die täglich in Deutschland verkehren, die notwendige Energie zur Verfügung zu stellen, damit die Bahnen sich überhaupt bewegen können. Denn gerade die Steuerung der energieintensiven Anfahrts- und Beschleunigungsprozesse auf allen Schienen, mit Höchstgeschwindigkeit fahrende ICEs mit entsprechend riesigem Stromverbrauch verlangt mehr Rechenfähigkeit als sich das die gewöhnliche Grüne vorstellen vermag.

Dabei können die Loks teilweise noch die C-Dur Tonleiter hinauf und hinunter singen.

Preisgünstiger Strom aus Kern- und Kohleenergie ist weggefallen

Den Strom für die Bahn liefert ein eigenes Bahnstromnetz, das anders als das normale Netz mit einer Frequenz von 16,7 Hz anstelle der üblichen 50 Hz arbeitet.

Den Strom liefern teilweise eigene Kraftwerke der Bahn sowie eigene, an große Kraftwerke angekoppelt Bahnstromgeneratoren wie zum Beispiel am Großkraftwerk Mannheim.
Bisher lieferten Kohle- und Kernkraftwerke, an denen meist ein eigener Generator für den Bahnstrom hing, den meisten Strom für die Züge.

Doch dieser Verbrauch sackt seit Jahren drastisch ab; diese stabilen und preisgünstigen Energiequellen fallen auch bei der Bahn weg. Denn die will »grün« werden. Windräder sollen an ihre Stelle treten. Stolz ist die Marketingabteilung der Bahn auf ihre Wasserkraftwerke, die scheinbar umweltfreundlich Strom für die Züge liefern. Doch liefern oftmals solch homöopathisch kleine Mengen, dass deren Leistung kaum für zwei, drei ICEs reicht.

Derzeit wird mehr Erdgas als Energiequelle für Bahnstromkraftwerke genutzt. Doch das ist teuer, zu teuer. Deshalb überlegt die Bahn, wieder vermehrt dieselangetriebene Loks einzusetzen. Die sind billiger.

Dagegen lieferten beispielsweise die alten Blöcke des Kohlekraftwerkes Datteln ebenfalls Bahnstrom, preisgünstig, zuverlässig. Doch die wurden stillgelegt; der neue, moderne Kraftwerksblock Datteln 4 kann die beachtliche elektrische Leistung von 413 MW für die Bahn erzeugen. Doch Grüne und Umwelt-NGOs veranstalten gegen dieses Kraftwerk den gleichen Budenzauber wie gegen alle Kohlekraftwerke und Tagebaue. Ziel: Stillegen.

Eine Umwelt-NGO hat aktiv am Strommangel mitgewirkt

Die Umwelt-NGO BUND klagt gegen Datteln 4, hat zuletzt im vergangenen Sommer recht bekommen. Die seinerzeit erteilte Betriebsgenehmigung sei nicht rechtens, meinten die Richter.

Dass sie damit auch die hochgelobten Züge treffen, ist ihnen bisher vermutlich entgangen.

So werden künftig vermehrt Züge stehen bleiben müssen, weil nicht ausreichend Strom vorhanden ist.

Gut wenigstens, dass jetzt im Sommer die Weichen nicht geheizt werden müssen. Bei Eis und Schnee sorgen meist elektrische Weichenheizungen dafür, dass die Weichen funktionieren. Eine einzige Heizung benötigt etwa so viel Strom wie ein Haushalt in einem Jahr.

Habeck muss entscheiden: Frieren in der Wohnung oder Züge blockieren, wenn weder Strom für Loks noch für Weichen da ist.

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Im Internet verschwunden: Offener Brief an Matthias Kleiner und die Professoren der Ethikkommission zur Nutzung der Kernenergie

Anmerkung der Redaktion:

Im Mai 2021 veröffentlichte Prof. Dr. André D. Thess, Professor für Energiespeicherung an der Universität Stuttgart, einen offenen Brief an den Kollegen Prof. Dr. Kleiner in dessen Eigenschaft als dem Vorsitzenden der Ethikkommission, die den Atomausstieg legitimieren half. Diesen offenen Brief hatte er auf der Webseite seines Instituts veröffentlicht. Da er heute so aktuell ist wie im Mai 2021, wenn nicht noch aktueller, falls sich das Wort „aktuell“ überhaupt sinnvoll steigern ließe, haben wir ihn im Internet gesucht. Doch er ist verschwunden. Sucht man ihn, kommt der berühmte Fehler 404. Ebenso, in erstaunlicher Koinzidenz, sind auch die Worte von Herrn Kleiner des Jahres 2011 im Internet nicht auffindbar, die Herr Thess im Anfang seines offenen Briefes ansprach. Nun sind Störungen im Internet häufiger geworden, Zensur kann es nicht sein, denn so etwas kennen wir in Deutschland nicht. Da wir es aber sinnvoll finden, dass die wahren und mahnenden Worte von Herrn Thess nicht im Internet-Nirwana verschwinden, bringen wir den offenen Brief nachfolgend im Wortlaut.

 

Sehr geehrter Herr Kollege Kleiner,

„Wir haben unsere Arbeit in diesen zwei Monaten in aller Unabhängigkeit getan […] das möchte ich zu Beginn deutlich hervorheben und an dieser Stelle auch meinen Dank insbesondere für diese Unabhängigkeit, die wir genossen haben, an die Bundesregierung, die Bundeskanzlerin sagen.“ Diese Worte [1] sprachen Sie am 30. Mai 2011 auf der Pressekonferenz anlässlich der Vorstellung des Abschlussberichts „Deutschlands Energiewende – Ein Gemeinschaftswerk für die Zukunft“.

In Ihrer damaligen Funktion als Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) repräsentierten Sie als einer von acht Professoren die Stimme der Wissenschaft in dem siebzehnköpfigen Gremium. Auf der Grundlage Ihres Berichts beschloss der Deutsche Bundestag am 30. Juni 2011 den Atomausstieg.

Am zehnten Jahrestag der Veröffentlichung Ihres Berichts wende ich mich als Fachkollege an Sie.

Im weiteren Sinne richtet sich dieser offene Brief an das gesamte Professorenkollegium der Ethikkommission: Neben dem Umformtechniker Matthias Kleiner von der TU Dortmund  an den Soziologen Ulrich Beck von der LMU München, an den Mikrobiologen Jörg Hacker von der Universität Würzburg, an den Forst- und Bodenwissenschaftler Reinhard Hüttl von der BTU Cottbus, an die Philosophin Weyma Lübbe von der Universität Regensburg, an die Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlerin Lucia Reisch von der Copenhagen Business School, an den Soziologen und Risikoforscher Ortwin Renn von der Universität Stuttgart sowie an die Politikwissenschaftlerin Miranda Schreurs von der TU München.

In diesem Brief geht es nicht darum, ob der Atomausstieg „richtig“ oder „falsch“ war. Ich stelle vielmehr die Frage: Haben die acht Professoren – wie in Ihrer Presseerklärung gesagt – unabhängig votiert und sind damit dem Vertrauen gerecht geworden, welches die Gesellschaft beamteten Hochschullehrern auf Lebenszeit schenkt?

Obwohl Ihr Bericht schon zehn Jahre alt ist, halte ich diese Frage gerade jetzt für zeitgemäß. Viele Deutsche äußern angesichts der gegenwärtigen Pandemie- und Klimapolitik Zweifel an der Unabhängigkeit der Wissenschaft.

An einem solchen Zeitpunkt gilt es deshalb, aufmerksam in die Vergangenheit zu blicken und aus ihr zu lernen. Aus diesem Anlass habe ich die 115 Seiten Ihres Berichts mit zehnjährigem Abstand studiert. Dabei habe ich speziell die Frage beleuchtet, wie Sie bei Ihrer Arbeit in der Kommission den Leitlinien guter wissenschaftlicher Praxis Ihrer eigenen Organisation sowie den von den Kommissionsmitgliedern Hüttl und Renn mitgestalteten Leitlinien Politikberatung der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften gefolgt sind. Diese Grundsätze betrachte ich bei meiner politischen Beratungstätigkeit stets als Geschäftsgrundlage.

Die Ergebnisse meiner Überlegungen möchte ich zu sechs Thesen verdichten.

  1. Das von Ihnen repräsentierte Kollegium verfügte nicht über hinreichende Fachkompetenz, um die Risiken eines Verbleibs in der Kernenergie gegenüber denen eines Ausstiegs umfassend und sachgerecht abzuwägen.Im Kollegium befand sich kein Kraftwerkstechniker, kein Elektro­techniker und keine renommierte Ökonomin. Bei der DFG wäre es undenkbar, etwa einen Sonder­forschungsbereich zu Pandemien von einer Gutachtergruppe ohne Virologen zu begutachten. Wie soll ein Gremium ohne spezifisches Fachwissen über Gefahrenanalysen von Kernkraftwerken, über die Stabilität von Stromnetzen sowie über materielle und immaterielle Kosten von Wind- und Kernenergie Risikoabwägungen zur Energieversorgung einer Industrienation vornehmen? Unabhängigkeit der Wissenschaft hätte nach meiner Meinung eine Ablehnung der Mitarbeit in einem Gremium mit ungenügender Interdisziplinarität erfordert.
  2. Das von Ihnen repräsentierte Kollegium hat eine Aufgabenstellung mit politisch vorgegebenem Untersuchungsergebnis anscheinend widerspruchslos entgegengenommen.Dem Kapitel 2 „Anlass und Mandat“ fehlt eine professionell formulierte Aufgabenstellung. Es enthält lediglich den dürftigen Satz: „Die Bundesregierung hat die Ethik-Kommission Sichere Energieversorgung berufen, um die verantwortungsethischen Entscheidungsgrundlagen und ihre Schlussfolgerungen ganzheitlich zu betrachten.“ Unmissverständlich wird die Aufgabe hingegen im „Pressestatement[2]von Bundeskanzlerin Merkel, Bundeswirtschaftsminister Brüderle und Bundesumweltminister Röttgen zur Nutzung der Kernenergie in Deutschland“ vom 22. März 2011 formuliert: „Wie kann ich den Ausstieg mit Augenmaß so vollziehen, dass der Übergang in das Zeitalter der erneuerbaren Energien ein praktikabler ist, ein vernünftiger ist, und wie kann ich vermeiden, dass zum Beispiel durch den Import von Kernenergie nach Deutschland Risiken eingegangen werden, die vielleicht höher zu bewerten sind als die Risiken bei der Produktion von Kernenergie-Strom im Lande?“ Diese Aufgabenstellung macht klar, dass Ihre Kommission nicht das „Ob“, sondern lediglich das „Wie“ eines Kernenergie­ausstiegs zu beantworten hatte. Die im Raum stehende Risikoabwägung war damit anscheinend gegenstandslos. Wäre in meiner achtjährigen Amtszeit als gewählter Fachkollegiat bei einem Fördergesuch an die DFG eine Forschungshypothese in solch alternativ­loser Form vorgetragen worden, so hätte ich eine Ablehnung des Projektantrages empfohlen. Die Unabhängigkeit der Professoren der Ethikkommission hätte meines Erachtens durch Widerspruch zu dieser Aufgabenstellung glaubhaft gemacht werden können.
  3. Das von Ihnen repräsentierte Kollegium hat nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die politische Vorgabe durch ein Sondervotum zu einer ergebnisoffenen Aufgabe auszuweiten und die Risiken von Kernenergieausstieg versus Kernenergieverbleib aus ganzheitlicher Perspektive fachgerecht abzuwägen.Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis gelten nicht nur für den Forschungs­­betrieb. Sie werden von vielen Kollegen auch als Leitlinien für den Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft angesehen. Hierzu gehört die Maxime, lege artis– nach den Regeln der Kunst – zu arbeiten. Deren Berücksichtigung hätte erfordert, für jede der beiden Alternativen die Risiken systematisch zusammenzutragen und in einer Gesamtschau zu bewerten. In Ihrem Dokument fehlt hingegen die Abwägung zwischen dem Risiko eines schnelleren Klimawandels ohne Kernenergie und dem Risiko eines langsameren Klimawandels mit Kernenergie. Aber gerade diese Abwägung wäre für eine solche Analyse konstitutiv gewesen! Gute wissenschaftliche Praxis umfasst übrigens auch eine neutrale Darstellung gegensätzlicher Positionen in Wissenschaft und Gesellschaft. Mit den Worten „Hier stehen sich eine kategorisch ablehnende und eine relativierend abwägende Position gegenüber“ stellen Sie den Diskussionsstand einseitig zugunsten der Kernenergiegegner dar. Eine neutrale Formulierung hätte gelautet: „Hier stehen sich eine ablehnende und eine befürwortende Position gegenüber.“ Unabhängige Wissenschaft hätte einen politischen Beratungsauftrag vervollständigt und das gesellschaftliche Meinungsbild unparteiisch dargestellt.
  4. Das von Ihnen repräsentierte Kollegium hat den internationalen Stand der Wissenschaft unberücksichtigt gelassen und dadurch einem nationalen Alleingang Deutschlands Vorschub geleistet. Wissenschaft ist international. Zu den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis gehört die umfassende Würdigung sämtlicher weltweit vorliegenden Forschungsergebnisse, auch wenn diese zu eigenen wissenschaftlichen Ansichten im Widerspruch stehen. Dem Dokument fehlt vor diesem Hintergrund eine Einordnung in die internationale Forschung zur Ethik der Kernenergienutzung. Der Bericht erweckt konkret den Eindruck, es gäbe außerhalb Deutschlands keine ethischen Abwägungen zur Atomenergie. Sie sind der Öffentlichkeit eine Begründung schuldig geblieben, in welcher Hinsicht sich die ethischen Maßstäbe einer deutschen Professoren­gruppe etwa von denen einer französischen unterscheiden. Unabhängige Wissenschaft hätte gegenüber der Öffentlichkeit eine sachliche Begründung für eine deutsche Sonderperspektive gegeben und das Abweichen vom Grundsatz europäischer Einheit erklärt.
  5. Das von Ihnen repräsentierte Kollegium hat anscheinend versäumt, bei der Formulierung des Abschlussberichts eine klare Trennung von Fakten und Meinungen durchzusetzen.Die Leser des Berichts haben das Recht zu erkennen, welche Aussagen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und wann es sich um persönliche Werturteile handelt. Die Vermengung von Fakten und Meinungen wird an folgendem Kernsatz des Berichts besonders deutlich: „Für die Kernenergie mit ihrem besonders hohen Katastrophenpotenzial ist es ethisch nicht hinnehmbar, die außerhalb dieser (gesetzten) Grenzen befindlichen und durch Fukushima belegten Ereignisabläufe der Havarie und Havarie-Folgen als ‚Restrisiko‘ abzutun.“ Würde es sich bei dieser Aussage um eine wissenschaftliche Erkenntnis handeln, so müsste daraus folgen, dass der Rest der Welt unethisch denkt und handelt. Glaubhafte Unabhängigkeit der Wissenschaft hätte erfordert, auf eine klare Kennzeichnung von Meinungen zu dringen.
  6. Das von Ihnen repräsentierte Kollegium hat einem Dokument zugestimmt, dessen Präsentationsform den Grundsätzen wissenschaftlichen Politikberatung nicht gerecht wird. Die Leitlinien Politikberatung der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften aus dem Jahr 2008 besagen: „Werden Handlungsempfehlungen gegeben, so sind sie vom wissenschaftlichen Untersuchungsergebnis möglichst klar abzugrenzen.“ Dies ist im Bericht nicht geschehen. Anstatt strukturell zwischen Fragestellung, Voraussetzungen, Methoden, Ergebnissen, Schlussfolgerungen und Empfehlungen zu differenzieren, nimmt das Kapitel 3 „Gemeinschaftswerk Energiezukunft Deutschlands“ wesentliche Aussagen wie „Die Energiewende muss […] gestaltet werden“ vorweg. Dies passiert, bevor in Kapitel 4 „Ethische Positionen“ die Analyse erfolgt. Die Gliederung wird weder wissenschaftlichen Standards gerecht, noch besitzt sie einen für Außenstehende nachvollziehbaren roten Faden. Unabhängige Wissenschaft hätte auf eine klare und stringente Darstellungsform gedrungen.

Zusammenfassend komme ich zu dem Schluss, dass die drei Professorinnen und fünf Professoren der Ethikkommission dem Leitbild unabhängiger Wissenschaft nicht gerecht geworden sind. Sie haben sich allem Anschein nach vereinnahmen lassen und das politisch erwartete Ergebnis geliefert. Um das in der heutigen Zeit beschädigte Vertrauen der Bevölkerung in die Wissenschaft wiederzuerlangen, sollten sich alle Professoren auf die intellektuelle Freiheit besinnen, die der Staat ihnen durch den Beamtenstatus ermöglicht.

Mit freundlichen Grüßen,

André D. Thess

Professor für Energiespeicherung an der Universität Stuttgart

DFG-Fachkollegiat von 2008 bis 2016

 




Deutsche Umwelthilfe schadet der Umwelt – Urteil zum Tagebau Jänschwalde

Während Klimaminister Habeck die Welt bereist auf der Suche nach fossilem Ersatz für russisches Erdgas, geht der deutsche Krieg gegen die Kohle weiter. Sogenannte NGOs denken nicht an „Denken ohne Denkverbote“ über die Energieversorgung angesichts eines Krieges in Europa. Deutsch und grün zu sein heißt, Dinge um ihrer selbst willen zu tun

von Frank Hennig

Das Verwaltungsgericht in Cottbus hat entschieden, dass der Tagebau Jänschwalde ab dem 15. Mai stillgesetzt werden muss. Wieder einmal hat eine dubiose NGO vor einem deutschen Gericht einen Sieg errungen. Es ist ein Pyrrhussieg, der allen schadet.

Der berühmt bis berüchtigte Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) freut sich. Es sei gelungen, zu einem „rechtsstaatlichen Verfahren“ zurückzukehren. Die LEAG (Lausitzer Energie Aktien Gesellschaft) weist auf die gravierenden Folgen hin. Was war passiert?

Der Tagebau Jänschwalde nordöstlich von Cottbus wurde 1974 aufgeschlossen und lieferte seit 1976 Kohle, ab 1981 fast ausschließlich für das gleichnamige Kraftwerk. Ging man zu DDR-Zeiten von einer Betriebszeit bis zur Auskohlung 2016 aus, sorgten die Kraftwerksertüchtigungen nach der Wende für höhere Wirkungsgrade und geringeren Kohleverbrauch, sodass die verbrauchte Kohlemenge sank. Seit Ende 2018 und 2019 stehen zudem zwei Kraftwerksblöcke in der sogenannten Sicherheitsbereitschaft, was den Kohlebedarf nochmals senkte.

Der Tagebaubetrieb folgt einem umfangreichen Genehmigungswerk. Bestandteil des sogenannten Hauptbetriebsplans ist die wasserrechtliche Genehmigung, in der die Grundwasserabsenkung zur Kohleförderung geregelt ist. Diese ist nötig, um trockenen Fußes das Flöz in der Tiefe abbauen zu können. Unter Wasser oder im Schlamm geht das nicht. Der Hauptbetriebsplan stammt aus dem Jahr 1996, wurde 2017 überarbeitet und der Betrieb bis Ende 2023 bei geringerer Leistung genehmigt. Dabei versäumte es die zuständige Behörde, das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR), die wasserrechtliche Genehmigung anzupassen. Das hatte zur Folge, dass die Menge des tatsächlich gehobenen Grubenwassers die genehmigte Menge aus 1996 überschritt.

Dies nahm die DUH dankbar als Klagegrund auf. Obwohl nur 22 Monate bis zur endgültigen Stillsetzung des Tagebaus verbleiben, nutzt man den Formfehler in den Genehmigungsanlagen gern zur Klage und stellt sich nun mithilfe formaler Paragraphenreiterei eine weitere Trophäe in die Vitrine. Das Verwaltungsgericht in Cottbus entschied, dass der Tagebau ab dem 15. Mai stillgesetzt werden muss. Was dann folgt, ist offen, aber die endgültige Stilllegung ist wahrscheinlich und führt zu negativen praktischen Auswirkungen für Natur, Unternehmen, Mitarbeiter, Anwohner, Energieversorgung und Staatskasse.

Das abrupte Ende der Förderung würde die Kosten der Renaturierung in die Höhe treiben, denn im Gegensatz zum planmäßigen Auslaufen der Förderung wurde keine sogenannte Abschlussfigur geschaffen, auf der die Gestaltung der Folgelandschaft aufbaut. Die Planungen für diese liegen seit Jahren vor und sind genehmigt. Ein Drei-Seen-Konzept mit einem Mix aus landwirtschaftlichen Nutzflächen, Offenland und Wald wäre ab 2024 umgesetzt worden, dafür wurden Rückstellungen gebildet, und es wären Gelder aus dem laufenden Betrieb der LEAG geflossen.

Nun bleibt ein fast drei Kilometer langer riesiger Graben zurück, der eine völlige Neuplanung der Renaturierung erfordert. Diese kann bis zu fünf Jahre in Anspruch nehmen, der Zeitbedarf zur Genehmigung durch die Behörde lässt sich nicht prognostizieren. Über die gesamte Zeit muss weiter das Grundwasser abgesenkt werden. Wenn also gerichtlich festgestellt wurde, dass bisher zu viel Grundwasser abgesenkt wurde, bewirkt das Urteil nunmehr, dass in Zukunft noch viel mehr Wasser als bisher nötig abgepumpt werden muss.

Den Zonk hat in jedem Fall das bergbautreibende Unternehmen in der Hand, denn die gerichtlich unterlegene Seite ist es nicht selbst, sondern das LBGR. Ob dieses nun beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde einlegt, ist noch offen. Das Gehalt der Beamten ändert sich nicht, ob sie es nun tun oder auch nicht. LEAG warnt vor Engpässen bei der Versorgung mit Strom und Wärme, worauf der Behördenvorgesetzte, Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD), sinngemäß darauf hinweist, dass die Heizperiode ja bald vorbei sei. Mehr hat er offenbar dazu nicht zu sagen.

Die Wirkungen reichen noch weiter. Zwei Blöcke des Kraftwerks Jänschwalde stehen in der sogenannten Sicherheitsbereitschaft und sind in den Aussagen zur Versorgungssicherheit von Klimaminister Habeck schon benannt worden. Sollten sie tatsächlich aufgerufen werden, ist absehbar, dass die zur Verfügung stehenden Kohlemengen aus dem südbrandenburgischen und sächsischen Raum nicht ausreichen werden. Ehrlicherweise müsste LEAG diese Reserven aufkündigen, sollte das Urteil bestehen bleiben. Der nächste Tiefschlag für das Unternehmen ist die Verschuldung bei der KfW, um die Sicherheitsleistungen für die künftigen Stromverkäufe zu erbringen. Das musste Uniper auch tun, aber LEAG kann den vertraglich vereinbarten Stromlieferungen wahrscheinlich nicht in vollem Umfang nachkommen und könnte damit die KfW-Verbindlichkeiten nicht zurückzahlen.

Somit drohen sogar Insolvenz, dazu ein riesiger so nicht renaturierbarer Graben in der Landschaft und sinkende Versorgungssicherheit bei Strom und Wärme. Das ist der DUH egal. Für eine außergerichtliche Einigung war sie nicht zu haben, aber sie kann auf die heutige Richterschaft vertrauen. Vielleicht hätte LEAG nach dem Vorbild der Kanzlerin mit der zuständigen Kammer vor der Urteilsverkündung speisen sollen.

Das Urteil wirft ein bezeichnendes Bild auf die heutige Richterschaft. Muss man neben der Aktenlage nicht auch die Folgen eines Urteils bedenken? Das bisher zu viel geförderte Wasser ist nicht rückholbar; dass künftig noch viel mehr Wasser als im Genehmigungsbescheid zugelassen gefördert werden muss und welche weiter reichenden Folgen dies hat, interessiert die Roben nicht. Aber es passt zum Gesamtbild. Das Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat bröckelt ohnehin. Viele Lausitzer erinnern sich an Pfingsten 2016, als „Ende Gelände“ und Konsorten den Tagebau Welzow und das Kraftwerk Schwarze Pumpe stürmten und trotz erheblicher Vandalismusschäden die strafrechtliche Verfolgung vor freundlichen Richtern im Wesentlichen im Sande verlief.

Übrigens wurde das abgepumpte Grundwasser nicht verbraucht, sondern es stabilisierte überwiegend den Wasserhaushalt der Spree, die ansonsten im Sommer zeitweise rückwärts fließen würde. Grund ist der immer noch große Grundwassertrichter der Lausitz, der sich nach 120 Jahren gezielter Grundwasserabsenkung noch nicht wieder aufgefüllt hat. Ein Zurückfahren der Wasserhebung kann nur schrittweise erfolgen, so wie sich dieser Trichter füllt. Das Denken in größeren Zusammenhängen ist allerdings NGOs, Politikern und Richtern nur mangelhaft gegeben.

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Kanzler Olaf Scholz: Falsche Begründung für seine weitere Ablehnung der Kernenergie*)

von Günter Keil und Klaus Tägder

Die Zeitschrift DIE WELT berichtete am 17. März über ihren WELT-Wirtschaftsgipfel, der zwei Tage zuvor stattfand 1). Dort hätte Bundeskanzler Olaf Scholz im Zusammenhang mit den neuen Herausforderungen, die sich aus dem Angriff Russlands auf die Ukraine ergeben würden, sehr deutlich Stellung genommen. Es war insbesondere darum gegangen, wie Deutschland auf die neue Situation reagieren sollte, indem sie ihre bisherige Energiepolitik, die zu einer extremen Abhängigkeit von Russland bei der Versorgung Deutschlands insbesondere mit Erdgas geführt hat, weitestgehend verändern müsste. Auch die Rohöl-Lieferungen aus Russland gehören zu diesem Problemkreis.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hatte dazu betont, dass „der Pragmatismus jede politische Festlegung schlagen muss – aber die Versorgungssicherheit muss gewährleistet sein.“ Woraus man entnehmen kann, dass sich Deutschland nicht für einen Stop der russischen Gas- und Mineralöl-Lieferungen entschließen wird. Diese gewiss sehr wirksame Sanktion täte auch uns wohl viel zu weh.
Die Autoren dieses Artikels der WELT hatten den Eindruck, dass die Bundesregierung „mittelfristig“ darauf setzt, sich aus verschiedenen Quellen mehr Erdgas zu sichern, wobei sogar das durch das hier verpönte Frackingverfahren geförderte Flüssig-Erdgas importiert werden könnte. Wobei es dann etwas peinlich werden könnte, weil der Bau einer Hafenanlage für die Gastanker ewig bis heute verschleppt worden ist. Und das wohl nicht aus Unfähigkeit, sondern mit Absicht. Aber über niederländische Häfen ginge es dann doch.
Die Annahme allerdings, dass damit wohl das große deutsche Ziel, die sogenannten erneuerbaren Energien (die es in der Physik gar nicht gibt) rasch weiter auszubauen, weitgehend aufgegeben sei, wurde vom Kanzler widerlegt. Er erklärte: „In diesem Jahr müssen wir die rechtlichen Hürden beseitigen, damit wir die Ausbauziele bei Windkraft und Sonne schaffen. Der Rückgriff auf Kernenergie wird dabei keine Lösung sein, denn dafür braucht man Uran, und das stammt vor allem aus Russland.“

Der erste dieser beiden Sätze zeigt ein eigenartiges Verständnis vom Recht der Bürger, mittels Klagen vor Gericht sowohl unzumutbare und gesundheitsschädliche Lärm- und Infraschall-Belastungen durch solche Anlagen zu stoppen, als auch Kahlschläge in Wäldern sowie Landschaftsverschandelungen zu verhindern.

Der zweite Satz allerdings stellt eine bewusst falsche Behauptung dar. Es ist leicht, im Internet alle Informationen über die wichtigsten Lieferländer von Uran zu erhalten. Die „Gemeinsame Gruppe NEA/IAEA für Uran“ 3) veröffentlicht alle 2 Jahre das „Red Book“. Darin sind alle Informationen zu diesem Thema enthalten.

Im „Red Book“ von 2020 gibt es eine Grafik (Weltkarte) mit den Ländern, die „Gesicherte Ressourcen“ (RAR) von Uran besitzen, die zu einem Uranpreis bis zu 260 USD/kg gewonnen werden könnten. Zahlen zu den globalen Uranreserven beziehen sich immer auf die heute bekannten Lagerstätten und auf einen bestimmten Uranhandelspreis, zu dem die Vorkommen wirtschaftlich abbaubar sind. Aktuell liegt der Uranpreis bei etwa der Hälfte, also bei 130 USD/kg Uran.

Die Zahlenangaben sind das Vielfache von 1000 Tonnen. Genannt sind daraus hier 15 Länder in der Reihenfolge ihrer U-Vorkommen.

Australien: 1285 (also 1.285.000 Tonnen)
Kanada: 652
Kasachstan: 465

Namibia: 321
Niger: 316
Südafrika: 258
Russland: 257

Indien: 188

Brasilien: 156
China: 123
EU 104 (ohne Grönland)
USA: 102
Mongolei: 61
CZ: 51
Grönland: 51

Zu den Hauptlieferländern an Uran für die deutschen ehemals 17 Kernkraftwerke gehören Australien, Kanada, Niger und Kasachstan. Diese führenden Produzenten deckten unseren Uran-Bedarf mit rd. 75%. Der (hierin nicht enthaltene) Beitrag Russlands lag bei etwa 4%.

In der Literatur wird betont, dass die wichtigsten Uran-Lieferländer politisch wesentlich zuverlässiger sind, als die Lieferländer für fossile Brennstoffe. Für Uran bestünde daher die größere Versorgungssicherheit. Zudem seien die Ressourcen von Uran größer als die von Mineralöl.

Und wenn man höhere Erzeugerpreise in den Berechnungen ansetzt, werden weitere Gewinnungsmethoden interessant: Die Abraumhalden von Goldminen und die Asche aus Kohlekraftwerken enthält bedeutende Uranmengen, womit die Reichweite der U-Vorräte auf 500 Jahre steige. Das Wasser der Ozeane enthält 4,5 Milliarden Tonnen Uran bei einer Konzentration von 0,003 ppm (jeweils 3 Milligramm pro Tonne Wasser).

Schließlich wurde bereits oft auf zwei weitere technische Optionen hingewiesen, die beide bereits weitgehend entwickelt wurden:
– Schnelle Brutreaktoren können über 60-mal mehr Energie aus Uran gewinnen, als die heutigen  Leichtwasserreaktoren. Mit solchen Brutreaktoren stiege die Reichweite des Urans auf mehrere  Tausend Jahre. Deutschland war bei der Entwicklung dieser Technologie vorne mit dabei.
Die Regierung hat das beendet.
– Aus Thorium kann der Kernbrennstoff U-233 erzeugt werden. Thorium kommt in der  Natur dreimal so häufig vor, wie Uran. Indien und China verfolgen langfristig angelegte  Entwicklungsprogramme zur kerntechnischen Nutzung von Thorium. Deutsche Forscher haben es gezeigt – mit dem Hochtemperaturreaktor (HTR), der „inhärent sicher“ war, weil er selbständig bei  Abschaltung der Kühlung die Leistung absenkte. Ebenfalls regierungsamtlich beendet. Aber im Magazin der Kerntechnischen Gesellschaft ist in einem Fachartikel von chinesischen Wissenschaftlern über die Entwicklung des dortigen HTR zu lesen, dass den deutschen HTR- Fachleuten für ihre Hilfe gedankt wurde. Diese Anlage wurde inzwischen fertiggestellt; eine
Serienfertigung wird beginnen. Das könnte man als erfolgreiche Entwicklungshilfe bezeichnen.
Dass der Entwicklungshelfer aber seine neue, eindrucksvolle Technik selbst nicht gar nutzen will, ist nicht normal. In Deutschland aber schon.

Aber zurück zur Behauptung von Kanzler Olaf Scholz:
Es muss nur kurz nachgeschaut werden, was wahr ist. Dann werden Qualität und Realitätsbezug des Arguments, Russland sei der bedeutendste Uranlieferant für Deutschland, auf das reduziert, was es ist….eine Falschaussage.

Dieser Vorgang erinnert an eine vor einigen Jahren gehaltene Rede von Frau Merkel, in der sie sinngemäß Folgendes sagte: ‚Es gäbe immer mehr harte Kritik an der Richtigkeit der CO2-Klimakatastrophen-Theorie. Vielleicht sollte man gar nicht mehr darauf achten und lieber betonen, dass mit dem Verbrennen von Öl, Kohle und Gas nicht nur CO2 erzeugt wird, sondern dass dadurch wichtige Rohstoffe verbraucht werden.’

Abgesehen davon, dass die Kohle noch 600 Jahre reichen würde, ist das sicherlich nicht falsch. Dies ist aber die Methode: „Ich bin halt dagegen. Und wenn die bisherige Begründung für meine Meinung wegfallen sollte, dann suche ich mir eben eine neue.“

Diese Methode scheint jetzt auch unser Bundeskanzler anzuwenden. Dass Kernkraftstrom tatsächlich CO2-frei ist, muss er wohl inzwischen hinnehmen. Aber jetzt lässt er das Uran knapp werden – und wenn man Russland nun auch noch bei seinen Uranlieferungen sanktionieren sollte, wäre es laut Scholz mit der Option der weiteren Nutzung der Kernkraft in Deutschland vorbei.

Dieser Unsinn gilt aber anscheinend nur für Deutschland. Also nicht etwa für alle anderen Länder dieser Welt, die insgesamt (ohne die 37 KKW Russlands) 405 Kernkraftwerke betreiben und für die ein Ankauf von Uran bei den führenden Produzenten (siehe obige Tabelle) – zu denen Russland wahrlich nicht gehört – kein Problem darstellt. Für Deutschland selbstverständlich auch nicht.

Für Uran, das hauptsächlich für die russischen Kernkrafttypen osteuropäischer Länder gebraucht wird, ist Russland allerdings in der Tat als Lieferant bedeutend. Für uns ist das bedeutungslos.

Wer ihm diesen Sprechzettel (so nennt man das in einem Ministerium) geschrieben hat, der hatte leider keine Ahnung. Folgsam, aber doof. Harte Zeiten für alle.

*) Dieser Artikel erschien in <ageu-die-realisten.com>

Quellen:

1. Nikolaus Doll, Claus-Christian Malzahn: „Die Ampel und der Fortschritt nach der Zeitenwende“,
DIE WELT, 17.03.2022; dort: Zitat einer Mitteilung von BK Scholz auf dem WELT-Wirtschaftsgipfel
am 15.03.2022.
2. Mitteilung der Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG (Schweiz): „Der Rohstoff Uran“, 01.01.2019;

www.kkg.ch/de/i/rohstoff-uran-_content—1—1257.html
3. Nuklearforum Schweiz unter Bezugnahme auf die 2-jährige Publikation „Red Book“ der NEA/IAEO;
2020. Die NEA ist die Nuclear Energy Agency; die IAEA ist die International Atomic Energy Agency,
eine autonome wissenschaftlich-technische Organisation.
www.oecd-nea.org/jcms/pl_28567/the-joint-nea/iaea-group-on-uranium-ug

 




Mitten in der Krise: Die DUH legt Deutschlands drittgrößtes Kraftwerk lahm

ENERGIE-KRISE SELBSTGEMACHT

Von Holger Douglas

In Jänschwalde legt sich die Deutsche Umwelthilfe mit dem dortigen Kraftwerk und dem Braunkohletagebau an – mit Erfolg. Unterstützung bekommt sie von der dubiosen Klima-NGO ClientEarth, die eng mit der Öko-Lobby verdrahtet ist.

Das Kohlekraftwerk Jänschwalde gilt als modern und sauber. Sein warmes Abwasser kann zur Fischzucht verwendet werden.

Ab 15. Mai sollen die Kohlebagger im Tagebau Jänschwalde stillstehen, alle Blöcke des Kraftwerks Jänschwalde müssen abgeschaltet werden. Denn aus dem angrenzenden Tagebau darf kein Grundwasser mehr abgepumpt werden. Das Cottbusser Verwaltungsgericht gab jetzt einem entsprechenden Eilantrag recht.

Der Betreiber des Tagebaues, die Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG), pumpe angeblich zu viel Grundwasser ab. Aus dem Braunkohletagebau Jänschwalde muss Wasser abgepumpt werden, sonst würde der Tagebau voll laufen. Das soll der Betreiber jetzt nicht mehr dürfen, obwohl eine entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt. Die Grundwasserabsenkung für die Tagebaue sorgt übrigens auch für die Wasserhaltung der Spree. In trockenen Sommern wie dem vergangenen kommen 70 Prozent des Spreewassers aus den Tagebauen der Lausitz.

Die Ideologie greift ein sauberes und modernes Kraftwerk an

Dies ist ein weiteres Ergebnis einer langen Klageserie um eine angeblich übermäßige Wasserentnahme aus dem Braunkohletagebau in der Lausitz. Geklagt hatten der Abmahnverein »Deutsche Umwelthilfe e.V.« (DUH) und die »Grüne Liga«, ein ominöser kleiner Verein, der irgendwie noch aus alten Nachwendezeiten übrig blieb und sein Geld mit Klagen gegen Energieversorgung und für einen »nachhaltigen Umbau des Energiesystems« verdient.

Bereits 2019 hatten die Verbände einen vorübergehenden Stopp des Tagebaus bewirkt, da angeblich eine nötige Umweltverträglichkeitsprüfung fehlte. Im Februar 2020 jedoch genehmigte die zuständige Behörde, das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR), den Hauptbetriebsplan für die Jahre 2020 bis 2023 inklusive vorliegender Umweltverträglichkeitsprüfung.

Für den Tagebau besteht eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis, so weist die LEAG immer wieder hin. Auf dem Spiel steht der komplette Betrieb des Kohlekraftwerkes Jänschwalde, teuer mit moderner Technik wie Filteranlagen, Rauchgasentschwefelung und verbesserter Feuerung, bei der weniger Stickoxide entstehen, ausgestattet. Ein sauberes Kohlekraftwerk, bei dem sogar wie bei einer Reihe anderer Kraftwerke das warme Abwasser für die Fischzucht genutzt wird. Die fühlen sich im kalten Winter im geheizten Kühlwasser des Kraftwerkes wohl.

Ein Tagebaustopp könnte der Umwelt sogar schaden statt nützen

Gegenüber dem rbb warnt LEAG-Bergbauvorstand Phillipp Nellessen vor einem Stopp der Kohleförderung vor allem angesichts des Ukraine-Krieges: »Wir bedauern diese Gerichtsentscheidung zum Tagebau Jänschwalde, die aus unserer Sicht weitreichende Folgen sowohl für die aktuell bereits vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs in Frage gestellte Versorgungssicherheit mit Strom und Wärme hat als auch gravierende Auswirkungen für die Natur und die Strukturentwicklung in der Region um den Tagebau mit sich bringt.«

»Mit einem möglichen sofortigen und ungeplanten Tagebaustopp nimmt die DUH in Kauf, die Wasserhebung im Tagebau Jänschwalde zeitlich zu verlängern und damit die Umweltauswirkungen im Vergleich zum gegenwärtigen Zustand zu verschlechtern«, betont die Leiterin Geotechnik bei LEAG, Franziska Uhlig-May. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die LEAG wird eine Beschwerde auch unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit prüfen.

Hinter ClientEarth stecken die Verflechtungen bekannter Öko-Lobbys

Damit betätigt sich die DUH noch deutlich aggressiver als zuvor im Kampf gegen die Braunkohle. Schon 2018 hat man sich darüber den Kopf zerbrochen, wie man die Braunkohleförderung und die dazugehörigen Kraftwerke aus der Lausitz bekommt. Aus den Prozess-Zeiten gegen Diesel und Benziner steht ein alter Bekannter zur Seite: die Anwalts- und Klima-NGO ClientEarth.

Der internationale Abmahnverein ClientEarth hat es sich zum Ziel gesetzt, das aus seiner Sicht brachliegende Feld des Umweltrechts in Europa zu beackern und dabei kräftig abzusahnen. Er hat Anwaltsbüros in besten Lagen in London, Brüssel, Warschau, Madrid und Berlin eingerichtet. Der Chef des Vereins träumt auch schon mal vom Sturz einer europäischen Regierung und will mal eben ein Industrieland zerlegen und seine Energieversorgung zerstören wegen angeblicher Klimaschädlichkeit.

Wenn man sich anschaut, wer ClientEarth vertritt, dann finden wir sie in der Umgebung von typischen Verdächtigen. Ida Westphal zum Beispiel. Sieht man sich die Lebensstationen der Juristin an, dann zeigt sich dasselbe bekannte Netzwerk. Sie war „Fellow“ bei der Mercator-Stiftung; jener Stiftung, die den Ex-DUH-Chef Rainer Baake bei der Etablierung seiner „Agora“-Denkfabrik unterstützte. Außerdem war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin im Öko-Institut. Damit verdrahtet ist auch der Graichen-Clan, der heute im Wirtschaftsministerium den Ton angibt.

Eine andere Persönlichkeit bei ClientEarth ist der Anwalt Hermann Ott. Laut Anwaltsblatt „Gorleben-Demonstrant, Rechts­anwalt in der Kanzlei Schily, Becker, Geulen, Umwelt­wis­sen­schaftler beim Wuppertal Institut, Bundes­tags­ab­ge­ordneter für die Grünen“. Besonders die Station bei Reiner Geulen ist interessant.

Die Kanzlei Geulen & Klinger – die aus Schily, Becker, Geulen hervorgegangen ist – hat in der Vergangenheit die DUH vertreten und für ClientEarth rechtliche Interessen wahrgenommen. Geulen selbst gilt als idealer Vertreter der 68er Generation, gehörte zur Studentenzeit dem SDS an und erwarb sich dann einen Ruf als Anwalt der Atomkraft-Gegner.

Hambacher Forst hui, Reinhardtswald pfui

Die Aktionen von DUH und ClientEarth laufen an parlamentarischer Willensbildung vorbei – unter dem Deckmantel des »Klimawandels« und Umweltschutzes. Damit lässt es sich prächtig herumjuristen, seitdem grüne Ideologen vor langer Zeit das Feld in Sachen Umweltgesetzgebung bereitet hatten. Jetzt geht die Saat auf.

Der Anwalt der klagenden DUH, Dirk Teßmer, sprach das Ziel aus: Der Tagebau muss weg. Denn: »Dass festgestellt werden kann, dass der Tagebau mit der Erhaltung der Moore und Feuchtgebiete vereinbar ist, kann ich mir kaum vorstellen.«

Teßmer war schon im Hambacher Forst aufgetreten und hat dort den Rodungsstopp durchgesetzt. Dies, obwohl die Grünen seinerzeit in der rot-grünen Koalitionsregierung Nordrhein-Westfalen den Beschluss zur Fortsetzung des rheinischen Tagebaues und zur Rodung des forstlich unbedeutenden Hambacher Forstes mitgetragen hatten. Die allerdings wollen nichts mehr davon wissen. Nicht bekannt ist übrigens, dass sich Teßmer gegen die Abholzung riesiger Flächen im Reinhardtswald oder im Odenwald ausgesprochen hat, die für Windkraftanlagen fallen sollen.

Mit ihrer Klage wolle die DUH die Landschaft vor dem Austrocknen schützen. Windräder begünstigen übrigens das Austrocknen der Landschaft. Der Verein klagt indes nicht gegen den drastischen Ausbau von Windrädern und das Abholzen von Wäldern zum Beispiel in hessischen Schutzgebieten in gigantischem Ausmaß.

Sigmar Gabriel gab der DUH den Hammer in die Hand

Die Auseinandersetzung wirft wieder einmal ein Licht auf jenes zweifelhafte Verbandsklagerecht. Denn erst auf dieser Grundlage sind solche Klagen möglich. Vor Einführung des Verbandsklagerechtes konnten nur Nachbarn klagen. Doch die wurden jetzt praktisch entmündigt und müssen zusehen, wie ihre Arbeitsplätze von internationalen NGOs mit Klagen abgeräumt werden.

Es war übrigens Sigmar Gabriel, der als Umweltminister der DUH die höheren Weihen zum Geldverdienen und Zertrümmern der Industrielandschaft Deutschlands verpasste, als er 2008 die DUH als klageberechtigte Vereinigung anerkannte.

Und Deutschland sieht zu, wie auf dem Klageweg ein Kraftwerk nach dem anderen abgeräumt wird. Gespannt darf man zusehen, was Habeck & Co dazu sagen werden, denen die Energienot Deutschlands immer mehr zum grünen Desaster gerät. Immerhin handelt es sich bei dem Kraftwerksblock Jänschwalde um das drittgrößte Kraftwerk Deutschlands.

Der Beitrag erschien zuerst bei TE hier