Die USA treten aus dem IPCC aus – und zerlegen eine globale Klimabürokratie
Vor wenigen Stunden hat das Weiße Haus unter Trump ein Memorandum veröffentlicht, das einen weitaus folgenschwereren Bruch mit der modernen Architektur der globalen Überwachung darstellt als es die meisten Schlagzeilen der nächsten Tage vermuten lassen dürften.
Die Vereinigten Staaten haben sich offiziell aus 66 internationalen Organisationen zurückgezogen, darunter auch Gremien, die direkt oder indirekt mit dem IPCC-Ökosystem verbunden sind, nachdem eine Überprüfung ergeben hatte, dass diese „den Interessen der Vereinigten Staaten zuwiderlaufen”. Die Sprache der Ankündigung ist ungewöhnlich unverblümt und listet Dutzende von Institutionen auf, die aller Wahrscheinlichkeit nach überflüssig, schlecht geführt, von aktivistischen Interessen vereinnahmt und zunehmend feindlich gegenüber der Souveränität und dem Wohlstand der USA eingestellt sind.
Auffällig ist nicht nur das Ausmaß des Rückzugs, sondern auch das Muster, das sich ergibt, wenn man die Organisationen als Gruppe betrachtet. Etwa die Hälfte – wahrscheinlich sogar mehr – trägt die unverkennbaren Spuren ideologischer Aktivisten, die sich als technische Experten ausgeben: permanente Bürokratien, die mit öffentlichen Geldern finanziert werden, Zuschüsse über undurchsichtige NGO-Netzwerke recyceln und eine bekannte Mischung aus Klimaorthodoxie, DEI-Mandaten und „Nachhaltigkeits“-Slogans fördern, die weniger als messbare Ziele denn als Tests der politischen Loyalität dienen.
Viele dieser Einrichtungen haben längst aufgehört, neutrale Foren für Zusammenarbeit zu sein. Stattdessen fungieren sie als finanzielle Durchlaufstellen und Mittel zur Durchsetzung bestimmter Narrative, wobei sie explizit marxistische oder postmarxistische wirtschaftliche Annahmen hinter der moralischen Sprache der Umweltrettung verstecken.
Dieser Rückzug ist eine Ablehnung der Vorstellung, dass amerikanische Steuerzahler verpflichtet sind, ideologische Projekte zu finanzieren, die weder greifbare Vorteile noch messbaren Ergebnisse oder gar grundlegende Managementkompetenzen vorweisen können. Der Austritt aus IPCC-nahen Institutionen ist eine unverblümte, deutliche Botschaft, dass die Ära der unhinterfragten Unterwürfigkeit gegenüber der transnationalen Klima-Bürokratie vorbei ist.
Hier ist das Memorandum:
MEMORANDUM FOR THE HEADS OF EXECUTIVE DEPARTMENTS AND AGENCIES
(MEMORANDUM AN DIE LEITER DER EXEKUTIVABTEILUNGEN UND BEHÖRDEN)
Kraft der mir als Präsident durch die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika übertragenen Befugnisse ordne ich hiermit Folgendes an:
Abschnitt 1. Zweck. (a) Am 4. Februar 2025 habe ich die Durchführungsverordnung 14199 (Rückzug der Vereinigten Staaten aus bestimmten Organisationen der Vereinten Nationen, Einstellung der Finanzierung dieser Organisationen und Überprüfung der Unterstützung aller internationalen Organisationen durch die Vereinigten Staaten) erlassen. Diese Verordnung wies den Außenminister an, in Absprache mit dem Vertreter der Vereinigten Staaten bei den Vereinten Nationen eine Überprüfung aller internationalen zwischenstaatlichen Organisationen durchzuführen, denen die Vereinigten Staaten angehören und denen sie in irgendeiner Form finanzielle oder sonstige Unterstützung gewähren, sowie aller Übereinkommen und Verträge, denen die Vereinigten Staaten beigetreten sind, um festzustellen, welche Organisationen, Übereinkommen und Verträge den Interessen der Vereinigten Staaten zuwiderlaufen. Der Außenminister hat inzwischen seine Ergebnisse gemäß der Verordnung 14199 vorgelegt.
(b) Ich habe den Bericht des Außenministers geprüft und nach Beratung mit meinem Kabinett festgestellt, dass es den Interessen der Vereinigten Staaten zuwiderläuft, Mitglied der in Abschnitt 2 dieses Memorandums aufgeführten Organisationen zu bleiben, an ihnen teilzunehmen oder sie anderweitig zu unterstützen.
(c) In Übereinstimmung mit der Durchführungsverordnung 14199 und gemäß der mir als Präsident durch die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika übertragenen Befugnis weise ich hiermit alle Exekutivabteilungen und -behörden an, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um den Austritt der Vereinigten Staaten aus den in Abschnitt 2 dieses Memorandums aufgeführten Organisationen so schnell wie möglich zu vollziehen. Für Einrichtungen der Vereinten Nationen bedeutet der Austritt die Beendigung der Beteiligung oder der Finanzierung dieser Einrichtungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(d) Meine Prüfung weiterer Feststellungen des Außenministers dauert noch an.
Abschnitt 2. Organisationen, aus denen sich die Vereinigten Staaten zurückziehen sollen. (a) Nicht-Organisationen der Vereinten Nationen:
(i) 24/7 Carbon-Free Energy Compact;
(ii) Colombo Plan Council;
(iii) Commission for Environmental Cooperation;
(iv) Education Cannot Wait;
(v) European Centre of Excellence for Countering
Hybrid Threats;
(vi) Forum of European National Highway Research Laboratories;
(vii) Freedom Online Coalition;
(viii) Global Community Engagement and Resilience Fund;
(ix) Global Counterterrorism Forum;
(x) Global Forum on Cyber Expertise;
(xi) Global Forum on Migration and Development;
(xii) Inter-American Institute for Global Change Research;
(xiii) Intergovernmental Forum on Mining, Minerals, Metals, and Sustainable Development;
(xiv) Intergovernmental Panel on Climate Change;
(xv) Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services;
(xvi) International Centre for the Study of the Preservation and Restoration of Cultural Property;
(xvii) International Cotton Advisory Committee;
(xviii) International Development Law Organization;
(xix) International Energy Forum;
(xx) International Federation of Arts Councils and Culture Agencies;
(xxi) International Institute for Democracy and Electoral Assistance;
(xxii) International Institute for Justice and the Rule of Law;
(xxiii) International Lead and Zinc Study Group;
(xxiv) International Renewable Energy Agency;
(xxv) International Solar Alliance;
(xxvi) International Tropical Timber Organization;
(xxvii) International Union for Conservation of Nature;
(xxviii) Pan American Institute of Geography and History;
(xxix) Partnership for Atlantic Cooperation;
(xxx) Regional Cooperation Agreement on Combatting Piracy and Armed Robbery against Ships in Asia;
(xxxi) Regional Cooperation Council;
(xxxii) Renewable Energy Policy Network for the 21st Century;
(xxxiii) Science and Technology Center in Ukraine;
(xxxiv) Secretariat of the Pacific Regional Environment Programme; and
(xxxv) Venice Commission of the Council of Europe.
(b) United Nations (UN) Organizations:
(i) Department of Economic and Social Affairs;
(ii) UN Economic and Social Council (ECOSOC) — Economic Commission for Africa;
(iii) ECOSOC — Economic Commission for Latin America and the Caribbean;
(iv) ECOSOC — Economic and Social Commission for Asia and the Pacific;
(v) ECOSOC — Economic and Social Commission for Western Asia;
(vi) International Law Commission;
(vii) International Residual Mechanism for Criminal Tribunals;
(viii) International Trade Centre;
(ix) Office of the Special Adviser on Africa;
(x) Office of the Special Representative of the Secretary General for Children in Armed Conflict;
(xi) Office of the Special Representative of the Secretary-General on Sexual Violence in Conflict;
(xii) Office of the Special Representative of the Secretary-General on Violence Against Children;
(xiii) Peacebuilding Commission;
(xiv) Peacebuilding Fund;
(xv) Permanent Forum on People of African Descent;
(xvi) UN Alliance of Civilizations;
(xvii) UN Collaborative Programme on Reducing Emissions from Deforestation and Forest Degradation in Developing Countries;
(xviii) UN Conference on Trade and Development;
(xix) UN Democracy Fund;
(xx) UN Energy;
(xxi) UN Entity for Gender Equality and the Empowerment of Women;
(xxii) UN Framework Convention on Climate Change;
(xxiii) UN Human Settlements Programme;
(xxiv) UN Institute for Training and Research;
(xxv) UN Oceans;
(xxvi) UN Population Fund;
(xxvii) UN Register of Conventional Arms;
(xxviii) UN System Chief Executives Board for Coordination;
(xxix) UN System Staff College;
(xxx) UN Water; and
(xxxi) UN University.
Abschnitt 3. Leitlinien zur Umsetzung. Der Außenminister stellt den Behörden bei der Umsetzung dieses Memorandums bei Bedarf zusätzliche Leitlinien zur Verfügung.
Abschnitt 4. Allgemeine Bestimmungen. (a) Keine Bestimmung dieses Memorandums darf so ausgelegt werden, dass sie Folgendes beeinträchtigt oder anderweitig beeinflusst:
(i) die gesetzlich gewährten Befugnisse einer Exekutivbehörde oder -agentur oder deren Leiter; oder
(ii) die Funktionen des Direktors des Amtes für Verwaltung und Haushalt in Bezug auf Haushalts-, Verwaltungs- oder Gesetzgebungsvorschläge.
(b) Dieses Memorandum ist im Einklang mit geltendem Recht und vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln umzusetzen.
(c) Dieses Memorandum beabsichtigt nicht und begründet keine Rechte oder Vorteile materieller oder verfahrensrechtlicher Art, die von einer Partei gegenüber den Vereinigten Staaten, ihren Ministerien, Behörden oder Einrichtungen, ihren Beamten, Mitarbeitern oder Beauftragten oder anderen Personen nach Gesetz oder Billigkeitsrecht geltend gemacht werden können.
(d) Der Außenminister wird ermächtigt und angewiesen, dieses Memorandum im Federal Register umzusetzen.
DONALD J. TRUMP
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Auch in der Zeitung „Die Welt“ war das schon ein Thema: https://www.welt.de/politik/ausland/article695ee1644d1d5f581eeaf241/donald-trump-ordnet-an-usa-steigen-aus-66-internationalen-organisationen-aus.html
ebenso wie heute auch in der „Süddeutschen Zeitung“.