Der neue Mann’sche „Hockeyschläger“
Vorbemerkung des Übersetzers: Hier folgt eine Reihe von Beiträgen aus verschiedenen Quellen, die alle das gleiche Thema behandeln, nämlich die Gerichtsverfahren von Prof. Dr. Michael E. Mann. Einer der Urheber des gigantischen Betrugs um den „vom Menschen verursachten“ Klimawandel wird also nun zur Verantwortung gezogen. Der „gesunde Menschenverstand“ sagt einem eigentlich, dass wenn man jemandem auf so vielfältige Weise den Betrug nachgewiesen hat dies auch der Öffentlichkeit bekannt werden sollte. Aber diesen „gesunden Menschenverstand“ gibt es ja schon lange nicht mehr bzgl. des Klimawandels – nicht bei den MSM, nicht in der Politik – und auch nicht bei enigen Kommentatoren auf diesem Blog. – Ende Vorbemerkung
Michael Manns Prozesskosten steigen jetzt über 1,1 Millionen Dollar
Das Urteil des Obersten Gerichtshofs in Washington, D.C., vom 22. Mai 2025 gegen Michael Mann ist das jüngste in einer Reihe von Niederlagen für die anhaltende juristische Offensive des Klimawissenschaftlers gegen seine Kritiker. Richter Alfred S. Irving verurteilte Mann zur Zahlung von 477.350,80 Dollar an Anwaltshonoraren und damit verbundenen Kosten an das Competitive Enterprise Institute (CEI) und Rand Simberg, nachdem diese ihre Klagen nach dem Anti-SLAPP-Gesetz des Bezirks teilweise abgewiesen hatten.
Dieses Urteil erging nur wenige Monate nach einer separaten Entscheidung, in der Mann zur Zahlung von 540.820,21 Dollar an National Review verurteilt wurde. Zusammengenommen erhöhen die beiden Urteile Manns derzeitige Haftungssumme auf über 1,1 Millionen Dollar – eine erstaunliche Summe für eine Kampagne, die vor über einem Jahrzehnt mit dem Ziel begann, Andersdenkende durch strategische Rechtsstreitigkeiten zum Schweigen zu bringen.
Manns 2012 eingereichte Klage benannte CEI, Simberg, National Review und Mark Steyn als Beklagte wegen Kritik an seiner wissenschaftlichen Arbeit, insbesondere an der „Hockeyschläger“-Grafik, die ihn in klimapolitischen Kreisen berühmt gemacht hat. Mann hat die Klage von Anfang an als Verteidigung der Wissenschaft gegen ideologische Angriffe dargestellt. Die Gerichte haben das zunehmend anders gesehen.
In der Entscheidung vom Mai wies das Gericht Manns Argument zurück, dass ein Erfolg in der Berufung nicht als Sieg für die Rückforderung von Honoraren gewertet werden kann. Der Richter wies darauf hin, dass der Berufungserfolg von CEI und Simberg nicht nur zur Abweisung von zwei Klagen – einschließlich einer Klage wegen seelischer Grausamkeit – führte, sondern auch den praktischen Umfang des Rechtsstreits veränderte. So konnte CEI beispielsweise die Offenlegung und den Rechtsstreit über seine eigenen Aussagen vermeiden und den verbleibenden Fall auf die Ansprüche aus der Haftung für Simbergs Blogbeitrag beschränken.
Das Urteil reflektiert auch die Skepsis des Gerichts gegenüber Manns Behauptung, seine Prozessstrategie sei gerechtfertigt. Das Gericht stellte fest, dass keine „besonderen Umstände“ vorlagen, die eine Gebührenerhebung ungerechtfertigt machen würden. Es befand die Anwaltskosten von CEI und Simberg für angemessen, vorbehaltlich nur bescheidener Anpassungen. Dazu gehörte eine Kürzung um 4.428,50 $ für Gebühren, die über den Standardsätzen der Laffey-Matrix lagen, sowie ein Abzug von 1.535 $ für nicht prozessbezogene Tätigkeiten, wie die Beantwortung von Presseanfragen und die Teilnahme an einer Veranstaltung des Cato-Instituts.
Außerdem wurde eine pauschale Kürzung von 20 % vorgenommen, um den Teilerfolg des Anti-SLAPP-Verfahrens zu berücksichtigen. Das Gericht sprach weitere 35.951,60 $ für „Gebühren auf Gebühren“ zu, d. h. für Ausgaben, die bei der Beitreibung der Anwaltskosten entstanden sind. Auch dieser Betrag wurde anteilig abgezogen.
Dieses Urteil folgt auf eine frühere Entscheidung des Gerichts vom Januar, in der National Review 540.820,21 Dollar an Gebühren zugesprochen wurden. Wie in Minding the Campus ausführlich beschrieben, wies das Gericht wesentliche Teile von Manns Forderungen ab und befand, dass National Review nach dem gleichen Gesetz zur Kostenerstattung berechtigt ist. Diese Entscheidung unterstrich ebenfalls die Ineffektivität von Manns Strategie und bekräftigte, dass Teilerfolge in Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Meinungsäußerungen den Beklagten immer noch Anspruch auf Kostenerstattung geben, wenn wichtige Ansprüche abgewiesen werden.
Das Gesamtbild wird immer deutlicher. Manns rechtliche Schritte, die ursprünglich als prinzipieller Widerstand gegen Verleumdung gedacht waren, erscheinen jetzt eher wie ein ausgedehnter Versuch, den öffentlichen Diskurs über die Klimawissenschaft zu unterbinden. Die Ironie besteht darin, dass die Klagen nicht zu einer Rechtfertigung, sondern zu wachsenden finanziellen Verpflichtungen, zunehmender gerichtlicher Kritik und einer Verengung der Rechtsfragen zu seinen Gunsten geführt haben.
Für CEI, Simberg, National Review und Mark Steyn – dessen Geschworenenurteil in Höhe von 1 Million Dollar kürzlich auf 5.000 Dollar herabgesetzt wurde – bedeuten diese Ergebnisse mehr als nur eine finanzielle Entlastung. Sie reflektieren eine Trendwende im Kampf darum, wer die wissenschaftliche Debatte in der Öffentlichkeit kontrolliert. Die Gerichte signalisieren, dass Meinungsverschiedenheiten, selbst scharfe Kritik, keine Verleumdung sind – und schon gar nicht einklagbar, wenn sie durch den ersten Verfassungszusatz geschützt sind.
Was Mann anbelangt, so steigt die Zahl der Klagen weiter. Was als Versuch begann, seinen Kritikern Rufschädigung aufzuerlegen, hat zu echten finanziellen Verlusten für ihn geführt. Und das Rechtssystem entscheidet nach Jahren der Zermürbung langsam, aber unmissverständlich, dass Kritik – insbesondere in Fragen der öffentlichen Ordnung – kein Verbrechen, sondern ein Recht ist.
2025.05.22 – Order Granting in Part CEI’s Motion for Attorneys’ Fees and Supp. FeesDownload (PDF 23 Seiten)
Weitere aktuelle WUWT-Artikel zu diesem nicht enden wollenden Fall:
https://wattsupwiththat.com/2025/04/18/help-a-mann-out/
https://wattsupwiththat.com/2025/04/06/manns-dc-trick/
https://wattsupwiththat.com/2025/04/03/mark-steyn-and-the-reversal-of-fortune/
https://wattsupwiththat.com/2025/03/16/trial-of-mann-v-steyn-post-trial-motions-edition/
Link hierzu: https://wattsupwiththat.com/2025/05/22/michael-manns-legal-costs-now-climbing-past-1-1-million/
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In einem weiteren Beitrag hat WUWT unter der Rubrik „Friday Funny“ eine Graphik veröffentlicht mit dem Titel „Der neue Mann’sche Hockey-Schläger“:
Friday Funny: Der Mann’sche neue „Hockeyschläger“
Roger Pielke schreibt dazu:
Es ist fast unmöglich für einen Aktivisten der Demokraten, vor einem Gericht in DC zu verlieren. Michael Mann hat jedoch das scheinbar Unmögliche geschafft – er schuldet CEI und National Review nun mehr als 1 Million Dollar an Gerichtskosten.
Mehr dazu hier.
Link: https://wattsupwiththat.com/2025/05/23/friday-funny-michael-manns-new-hockey-stick/
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Zum gleichen Thema findet sich auch auf dem Blog von Cap Allon etwas:
Michael Mann vor Gericht gedemütigt – wieder einmal
Cap Allon
Michael Mann – das Aushängeschild der Klimaalarmisten – wurde soeben dazu verurteilt, weitere 477.350,80 Dollar an das Competitive Enterprise Institute und den Analysten Rand Simberg zu zahlen, nachdem er einen langwierigen und erfolglosen Verleumdungsprozess angestrengt hatte.
Dies kommt zu den 530.000 Dollar hinzu, die er bereits im Januar an National Review zahlen musste.
Manns Theatralik im Gerichtssaal sollte Kritiker zum Schweigen bringen. Stattdessen ist sie zu einem kostspieligen, peinlichen Fehlschlag für ihn selbst geworden.
„Das ist ein Stück Gerechtigkeit in dieser Welt…“, bemerkte die emeritierte Professorin Judith Curry von der Georgia Tech, der Manns Klimaorthodoxie nicht fremd ist. Ihr Kommentar entspricht der Meinung vieler, die seit langem beobachten, wie Mann Klagen wie Knüppel schwingt, um abweichende Meinungen zu unterdrücken.
Die ursprüngliche Klage – eingereicht 2012 – wurde durch Artikel ausgelöst, in denen Manns berüchtigte „Hockeyschläger“-Grafik kritisiert wurde. Er verklagte Simberg und National Review, weil sie seine Datenmanipulation mit dem schändlichen Verhalten eines verurteilten Straftäters verglichen.
Ein Geschworenengericht entschied sich 2024 für Mann und sprach ihm einen symbolischen Schadensersatz von 1 Dollar und 1.000 Dollar von Simberg zu. Der Kommentator und Autor Mark Steyn war ebenfalls ein Angeklagter. Ihm wurde ein Strafschadenersatz in Höhe von 1 Million Dollar auferlegt, den der Richter später auf 5.000 Dollar reduzierte, da er den Betrag für „grob überhöht“ hielt.
Dann kam der Clou: Das Gericht bestrafte Manns Anwaltsteam für die Vorlage falscher Beweise über entgangene Forschungsgelder.
Alfred S. Irving Jr., Richter am D.C. Superior Court, nahm in seinem Urteil kein Blatt vor den Mund. Er stellte fest, dass Mann und seine Anwälte dem Gericht „wissentlich falsche Tatsachenbehauptungen vorlegten“, indem sie falsche Beweise vorlegten und falsche Angaben zu den Schäden machten, die sich aus dem Verlust der Zuschüsse ergaben.
Der Richter bezeichnete ihr Verhalten als „einen Affront gegen die Autorität des Gerichts und einen Angriff auf die Integrität des Verfahrens“.
Mit diesen neuen Honorarentscheidungen sind Manns finanzielle Verpflichtungen auf über 1 Million Dollar angestiegen – und das alles für einen Fall, der ihm kaum mehr als einen symbolischen Dollar und ein Vermächtnis prozessualer Übervorteilung eingebracht hat. Seine Glaubwürdigkeit war schon immer gering, jetzt ist sie in Scherben.
Was für eine wunderbare Art, die Woche zu beenden – aber nicht für Michael Mann.
[Hervorhebung im Original]
Link: https://electroverse.substack.com/p/may-freeze-hits-the-alps-antarctica?utm_campaign=email-post&r=320l0n&utm_source=substack&utm_medium=email (Zahlschranke)
Zusammen gestellt und übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Ergänzung: Mein Übersetzer-Kollege Andreas Demmig hat auch im „Daily Caller“ dazu etwas gefunden (es zieht wohl in allen Klima-realistischen Kreisen seine Bahn). Darin findet sich diese Graphik:



