Sicherung der Stromversorgung in den USA erfordert massive Reformen

Eric Olson

Künstliche Intelligenz, Rechenzentren und Elektrofahrzeuge sorgen für eine noch nie dagewesene Stromnachfrage, mit der unsere alternde Übertragungs-Infrastruktur nur schwer Schritt halten kann. Im Zentrum dieser Krise steht eine obskure, aber mächtige Rechtsvorschrift: das Erstverweigerungsrecht (Right of First Refusal, ROFR). Diese Gesetze gewähren den etablierten Versorgungsunternehmen das ausschließliche Recht, neue Übertragungsprojekte zu bauen, wodurch regionale Monopole geschaffen werden, die Innovationen im Keim ersticken.

Die derzeitige Stromnachfrage ist beispiellos hoch. Das texanische Netz hat 2024 wiederholt Verbrauchsrekorde gebrochen. Dennoch sind das texanische und andere Netze weniger in der Lage, sich an neue Stromlieferungen anzuschließen als in der Vergangenheit. Der Bau von Hochspannungsleitungen ist von jährlich 3200 km auf nur noch 1100 km zurückgegangen.

Der Grund dafür, dass wir weniger neue Übertragungsleitungen haben, ist eine schlechte [US-]Bundes- und Landespolitik. Seit 1996 hat die Federal Energy Regulatory Commission den offenen Zugang neuer Versorgungsunternehmen zu Übertragungsleitungen gefördert. Die bundesstaatlichen Vorschriften gestatteten jedoch lange Zeit den bestehenden Versorgungsunternehmen den Vorrang beim Bau dieser neuen Leitungen, bekannt als ROFR, wodurch sie eine Art Veto gegen Wettbewerber ausüben konnten. Nach einem kurzen Versuch, diese Politik zu beenden, hat die Kommission 2024 eine Version davon wieder in Kraft gesetzt und damit die Vorherrschaft der etablierten Versorgungsunternehmen genau dann gestärkt, wenn das Netz Innovationen erfordert.

Die ROFR-Gesetze der einzelnen Bundesstaaten haben den Markt weiter fragmentiert. Ein Flickenteppich von Vorschriften im Mittleren Westen und in den Great Plains – darunter Indiana, Minnesota und Texas – hat Regionen geschaffen, in denen wettbewerbsorientierte Ausschreibungen für die Übertragung praktisch verboten sind. Diese Balkanisierung macht es nahezu unmöglich, die für die zwischenstaatliche Energie-Integration unerlässlichen Hochspannungs-Fernleitungen zu entwickeln. Schätzungen zufolge könnten die Kosten für die Übertragung durch Ausschreibungen bis zu 30 % gesenkt werden, doch diese Einsparungen bleiben unter dem derzeitigen Gesetz unrealisiert.

Der Oberste Gerichtshof von Iowa erkannte das Problem mit den etablierten Versorgungsunternehmen im Jahr 2023, als er das ROFR-Gesetz des Bundesstaates aufhob und es als „Vetternwirtschaft“ anprangerte. Die Entscheidung des Gerichts verdeutlichte, dass diese Gesetze nicht nur die Kosten in die Höhe treiben, sondern durch die Diskriminierung des zwischenstaatlichen Handels potenziell gegen die verfassungsmäßige Klausel über den ruhenden Handel verstoßen. Durch die Bevorzugung lokaler Unternehmen gegenüber Entwicklern aus anderen Bundesstaaten schaffen ROFR-Gesetze rechtliche Schwachstellen und behindern gleichzeitig die Entwicklung wichtiger Infrastrukturen.

Die Befürworter von ROFR-Gesetzen argumentieren, dass sie Stabilität und Verantwortlichkeit gewährleisten. Die etablierten Versorgungsunternehmen, so behaupten sie, verfügen über das Fachwissen und die Ortskenntnis, um einen zuverlässigen Service zu gewährleisten. Dieses Argument mag in der Ära der vertikal integrierten Versorgungsunternehmen, die feste geografische Gebiete versorgten, noch Gültigkeit gehabt haben. Doch die heutige Energielandschaft erfordert Flexibilität und Innovation. Unabhängige Entwickler haben bewiesen, dass sie in der Lage sind, Übertragungsleitungen schneller und billiger zu bauen und dabei oft fortschrittliche Technologien einzusetzen, die von den traditionellen Versorgungsunternehmen nur langsam übernommen werden.

Das Versagen des derzeitigen Systems verursacht immer höhere Kosten. Abgesehen von den unmittelbaren wirtschaftlichen Auswirkungen von Ausfällen und Verzögerungen läuft Amerika Gefahr, bei der globalen Energiewende ins Hintertreffen zu geraten. China hat in den letzten fünf Jahren mehr Hochspannungsleitungen gebaut als die USA in den letzten 20 Jahren. Ohne Reformen wird das US-Netz zu einem immer kostspieligeren Engpass in unserer wirtschaftlichen Infrastruktur werden.

Die Lösung erfordert Maßnahmen auf mehreren Ebenen. Der Kongress könnte einzelstaatliche ROFR-Gesetze für zwischenstaatliche Projekte außer Kraft setzen und die Übertragungsinfrastruktur als entscheidend für die nationale Sicherheit und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit anerkennen. Die FERC könnte die Wettbewerbsbestimmungen verschärfen und gleichzeitig straffere Verfahren für interstaatliche Projekte schaffen.

Gemeinsame Eigentumsmodelle für Übertragungsleitungen bieten einen vielversprechenden Mittelweg. Indem sie von den etablierten Versorgungsunternehmen verlangen, mit unabhängigen Entwicklern zusammenzuarbeiten, können die Staaten die lokale Verantwortlichkeit bewahren und gleichzeitig Wettbewerbsdruck erzeugen. Diese Vereinbarungen haben sich bereits in mehreren Regionen als erfolgreich erwiesen, wurden doch die Projekte pünktlich und innerhalb des Budgets fertiggestellt. Der Southwest Power Pool beispielsweise hat mit Hilfe gemeinsamer Eigentumsverhältnisse die Entwicklung der Übertragungsnetze beschleunigt und gleichzeitig die Zuverlässigkeit der etablierten Energieversorger sichergestellt.

Kritiker mögen befürchten, dass die Abschaffung der ROFR-Gesetze zu einem Planungschaos führen oder die Zuverlässigkeit durch eine Zersplitterung der Entwicklung beeinträchtigen könnte. Die Erfahrung beweist jedoch das Gegenteil. Regionen mit wettbewerbsfähigen Übertragungsmärkten haben ihre Zuverlässigkeit beibehalten oder verbessert und gleichzeitig die Kosten gesenkt. Der Schlüssel liegt in der Schaffung klarer Regeln, transparenter Prozesse und einer starken Aufsicht – nicht im Schutz etablierter Monopole.

Der Weg nach vorne erfordert politischen Mut und regulatorische Klarheit. Die politischen Entscheidungsträger müssen erkennen, dass die Netzmodernisierung, wie zuvor das Autobahnsystem, eine nationale Koordination erfordert. Die Alternative – ein balkanisiertes System regionaler Monopole – wird die Kosten weiter in die Höhe treiben und den Fortschritt verzögern.

This article originally appeared at Real Clear Energy

Link: https://www.cfact.org/2024/12/28/securing-the-u-s-electric-grid-requires-major-reform/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

Anmerkungen des Übersetzers zu diesem Beitrag: Mir ist eine ähnliche Problematik hierzulande nicht bekannt. Ich wollte die Übersetzung schon abbrechen, aber vielleicht gibt es hier Fachleute, für die das interessant ist und die vielleicht Rückschlüsse auf die Lage bei uns ziehen können.




Benny Peiser: „Zum ersten Mal in all den Jahren sehe ich, daß die Leute anfangen, uns zuzuhören.“

Vortrag von Benny Peiser, seit 15 Jahren Direktor der Global Warming Policy Foundation, über die neuesten (geo-)politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen in der Klimapolitik. Was bedeutet der Sieg von Trump für die Klimapolitik? Was ist das Ergebnis der COP29 in Baku? Peiser spricht aus seiner langjährigen Erfahrung mit der Klimadebatte.

Peiser: „Zum ersten Mal in all den Jahren sehe ich, daß die Leute anfangen, uns zuzuhören.“




Woher kommt der Sauerstoff?

Die Mär von der grünen Lunge.




Die seltsamen Geldströme deutscher Energieplanwirtschaft

Wer bestimmt die Einzelheiten in der deutschen Energieplanwirtschaft? Wie wird ihre Finanzierung organisiert? Ohne die Änderung von Geldströmen ist ein Wandel zu einer vernünftigen Energiepolitik nicht möglich. Auch das ist ein Thema für die Wahlentscheidung.

Von Frank Bothmann.

Warum können deutsche Gasnetzbetreiber ihre Abschreibungen erhöhen? Wer bestimmt das und wie kommt so eine Entscheidung zustande? Wieso müssen in einer Wirtschaftskrise gerade diese Abschreibungskosten erhöht werden und bei uns Verbrauchern zu höheren Gaspreisen führen? Das waren die Ausgangsfragen zu diesem Beitrag und die Recherche hierzu führte zu tiefen Einblicken in das Energiewunderland Deutschland im Jahre 2025. Die Antworten finden sich im Energiewirtschaftsgesetz  (EnWG), dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) und dem Klima- und Transformationfonds (KTF).

Mitte Oktober 2024 taucht diese Meldung in den Nachrichtenportalen auf, mit der  steigende Gastnetzentgelte angekündigt werden und zu Mehrkosten in Höhe von einigen Hundert Euro pro Haushalt führen können. Als Ursache hierzu wird der (notwendige) kürzere Abschreibungsbedarf der Gasnetzbetreiber angeben. Da die Gasnetze obsolet sein werden und zwar ab dem Jahr 2035, muss (!) jetzt höher abgeschrieben werden um keine Investitionsruinen zu hinterlassen.

In dieser Formulierung ist zwar eine Logik enthalten, aber ich konnte mich nicht erinnern als Gaskunde den jeweiligen Eckpunkten jemals zugestimmt zu haben oder darüber ordentlich informiert worden zu sein.

Der erste Rechercheschritt war, zwei Bekannte anzufragen, die bei sogenannten „Netzbetreibern“ arbeiten. Beide hatten hierzu keine Kenntnis und einer wollte recherchieren wofür er dreimal einen KI-Chatbot quälte. Parallel zu seiner Antwort kam auch eine von der Bundesnetzagentur (BNA), die ich angefragt hatte. Um die Antwort der BNA einordnen zu können, lohnt sich jedoch der Blick auf das Energiewirtschaftsgesetz.

Das Energiewirtschaftsgesetz – Regulation über alles

Das deutsche Energiewirtschaftgesetz (EWG) ist von 1935 und damit eins der ältesten deutschen Gesetze. Es war ein Rahmengesetz und bestand aus 19 Paragraphen. Ziel war die Sicherung der leitungsgebundenen Energieversorgung, Vermeidung schädlichen Wettbewerbs und „die Energieversorgung so sicher und billig wie möglich zu gestalten“. Es übertrug den Energieversorgungsunternehmen (EVU) in sogenannten Demarkationsgebieten das Versorgungsmonopol und legte dabei die Anschlusspflicht unter allgemeinen Bedingungen und Tarifen für alle Anschlussnehmer fest.

Das Gesetz wurde nach Gründung der Bundesrepublik in mehreren Novellen angepasst, hatte jedoch in seinen Grundzügen bis 1998 Bestand und einen prägenden Einfluss auf den Aufbau und Ausbau der heutigen Energieversorgung. Der entscheidende Impuls für eine grundlegende Reform des EnWG ging von der Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes aus.

In der Fassung des EnWG von 1998 überlies der Gesetzgeber die erforderlichen Regelungen des Zugangs zu den Netzen den Interessensverbänden und Fachverbänden (Verbändevereinbarung). Insofern wurde von einer Liberalisierung der Stromversorgung gesprochen, indem der  Staat auf eine Regulierung weitgehend verzichtete.

Die im EnWG von 1998 von der Bundesregierung favorisierte Lösung einer unregulierten marktwirtschaftlichen Organisation der Energiewirtschaft hatte jedoch nicht lange Bestand. Bereits 2005 wurde das EnWG, das wie das Vorgängergesetz von 1935 mit nur 19 Paragraphen auskam, grundsätzlich reformiert. Vor dem Hintergrund der Beschleunigungsrichtlinien Strom (Richtlinie 2003/54/EG) und Gas (Richtlinie 2003/55/EG) der Europäischen Union wurde die Energiewirtschaft mit diesem Gesetz neu strukturiert und ein umfassender regulatorischer Rahmen geschaffen (zitiert aus Quelle)

Statt 19 nun 121 Paragraphen

Die Änderung des EnWG im Jahre 1998 ist ein Wendepunkt hinzu zu einer staatlich regulierten Energiewirtschaft. Aus dem Rahmengesetz wurde ein Regulationsgesetz mit 121 Paragraphen in denen insgesamt 288 Regelungsinhalte beschrieben sind, da einige Paragraphen bis zum Buchstaben „m“ untergliedert sind. Zu dieser gesetzlichen Grundlage gehören jedoch noch insgesamt 18 Durchführungsverordnungen, die den Inhalt des EnWG konkretisieren. Die Stromnetzentgeltverordnung regelt beispielsweise im liberalisierten Energiemarkt die Ermittlung der Netznutzungsentgelte für die Durchleitung von Strom durch die Netze der Stromnetzbetreiber zu den Verbrauchern. Warum in einem liberalisierten Strommarkt eine staatliche Regulierung notwendig ist, ist wohl eine gute Frage.

Wenn wir in der aktuellen Zeit der deutschen Energiekrise nach deren Ursachen forschen, dann ist sicherlich in diesem überregulierten EnWG eine zu finden.

Statt die Energieversorgung so sicher und billig wie möglich zu gestalten, verfolgt das Gesetz nun das Ziel „… eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente, umweltverträgliche und treibhausgasneutrale leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität, Gas und Wasserstoff, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht“ umzusetzen.

Zur Verfolgung der Ziele in Absatz 1 berücksichtigt die Regulierung insbesondere

1. den vorausschauenden Ausbau, die optimierte Nutzung und die Digitalisierung der Energieversorgungsnetze,

2. die Erzeugung und Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien und Wasserstoff,

3. die Flexibilisierung im Elektrizitätssystem, einschließlich der Nutzung von Energiespeichern sowie

4. eine angemessene Verteilung der Netzkosten im Zusammenhang mit dem Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien“ (§1 EnWG).

Das Desaster der deutschen Energiewende ist also bundesgesetzlich in einen monströsen Regulationsrahmen gespannt. Die Regulationstiefe wurde durch die Ampel-Regierung mit den Novellen in den Jahren 2021 bis 2022 noch ergänzt. Hierbei spielt die Bundesnetzagentur eine wesentliche Rolle.

Die Rolle der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur (BNA) ist eine dem Bundeswirtschaftsministerium nachgeordnete Behörde, die aus dem ehemaligen Bundespostministerium hervorgegangen ist. 1998 wurde die BNA als eine Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation gegründet und ab 2005 mit der Neuaufstellung des EnWG auch mit den Regulierungsaufgaben für Strom und Gas betraut. Im Rahmen des EU-Binnenmarktes wurden der BNA eine ganze Reihe von Zuständigkeiten aus EU-Verordnungen übertragen, die sich aus aus der EU-Binnenmarktstrategie ableiten. Dementsprechend ist die Aufgabenbeschreibung in den §§ 54 – 60 des EnWG für die BNA recht umfangreich.

Funfact hierbei: Im § 59 EnWG wird in einer Auflistung von 35 Punkten dann noch festgelegt für welche Inhalte des Gesetzes die BNA nicht zuständig ist.

Die Entscheidungen der BNA werden nach dem § 59 in sog. „Beschlusskammern“ getroffen. Die jeweiligen Vorsitzenden und Beisitzer müssen Beamte sein und die Befähigung zum Richteramt oder höheren Dienst haben. Es gibt auch eine sog. „Große Beschlusskammer“, die aus dem Präsidium der BNA sowie den sachlich zuständigen Beschlusskammervorsitzenden und Abteilungsleitungen besteht. In dieser Kammer werden bundesweite gültige Entscheidungen zu Netzzugängen und -endgelten getroffen. In der „Großen Beschlusskammer“ wird mit einfacher Mehrheit abgestimmt, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden also dem BNA-Präsidenten.

Bei dem Namen der „Großen Beschlusskammer“ handelt es sich um einen Euphemismus.  Es sind gerade mal elf (!) beamtete Personen, die dieser Kammer angehören und bundesweite gültige Entscheidungen treffen.

Der Europäische Gerichtshof hat in einer Entscheidung vom Juni 2021 dafür gesorgt, dass die BNA ihre Entscheidung vollkommen unabhängig treffen kann. Die vormalige ministerielle und damit politische Rückkopplung wurde hierdurch abgeschafft. Dies bedeutet jedoch auch, dass die BNA keinerlei demokratischen oder politischen Kontrolle unterliegt. Das einzige „Kontrollgremium“ ist der Beirat, der jedoch bei den Entscheidungen der Beschlusskammern nicht involviert ist.

Vor diesem Hintergrund macht es natürlich Sinn, dass der Behördenchef trotz seiner formellen Unabhängigkeit ein strammer Parteisoldat ist. Die Besetzung mit dem Grünen-Parteikollegen Klaus Müller seit 2022 ist hierzu die perfekte Lösung. Trotz Unabhängigkeit und ohne politische Kontrolle hat er im Chorgesang uns Bürger vor der Kälte des Winters gewarnt und das Runterdrehen der Thermostaten unserer Gasheizung verlangt, derweil sein vorgesetzten Minister uns zur Nutzung von Waschlappen mahnte.

Das Energiefinanzierungsgesetz macht den Staat zum Dauerschuldner

Im Zuge der Sanktionspolitik gegenüber Russland und der hieraus resultierenden Energiekrise mit extrem steigenden Kosten, wurde von der Ampel-Regierung beschlossen, die sog. „EEG-Umlage“ nicht mehr durch die Stromkunden bezahlen zu lassen sondern vollständig aus Steuermitteln aufzubringen. Politisches Ziel war die Bürger zu „entlasten“ und niedrigere Stromkosten zu suggerieren. Aus der Sicht des steuerzahlenden Bürgers ist das natürlich nichts anderes als eine „linke Tasche – rechte Tasche“-Politik.

Dies ist nur eine der vielen Maßnahmen, die im Rahmen des sog. „Osterpaketes“ bei der Novellierung des „Eneuerbaren-Energien-Gesetz“ im Frühjahr 2022 umgesetzt wurden. Vorrangig wurde hiermit ein massiver und aktionistischer Ausbau von PV-Anlagen und Windkraftanlagen durch Setzung neuer Normen und Anreizen vorangetrieben.

Auf der Webseite der Bundesagentur heißt es Das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) dient vor allem der Finanzierung der nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sowie der im Zusammenhang mit der Offshore-Netzanbindung entstehenden Ausgaben der Netzbetreiber. Der EEG-Finanzierungsbedarf wird seit dem EEG2023 nicht mehr durch EEG-Umlagezahlungen, sondern durch Zahlungen der Bundesrepublik Deutschland ausgeglichen“. Zur Erinnerung: damit sind wir Bürger als Steuerzahler gemeint! Das EnFG ist zu Beginn 2023 in Kraft getreten. Der Bundesnetzagentur kommt dabei die Aufgabe der Geldverteilstelle zu.

Offensichtlich wurden die Macher des Gesetzes sehr schnell von „der Realität umzingelt“. Die notwendigen Haushaltsmittel waren schlecht geplant bzw. der deutliche Mehrbedarf für das Haushaltsjahr 2024 wurde zu spät an den Finanzminister mitgeteilt. Dieser sah sich dann gezwungen für das laufende Jahr einen Nachtragshaushalt einzubringen, der nahezu ausschließlich die EEG-Kosten in Höhe von rund 10 Milliarden Euro umfasste.

In der deutschen Energieplanungswirtschaft müssen nun die Netzbetreiber bis zum Oktober des laufenden Jahres ihren EEG-Finanzierungsbedarf mitteilen. Dies kann man hier einsehen. Für das Jahr 2024 werden insgesamt 10,6 Mrd. Euro aufgerufen und für das Jahr 2025 sind es bereits 17 Mrd. Euro!

Das wir ja hier vom Geld der Steuerzahler schreiben, erlaube ich mir eine kleine Rechnung um dies in eine Relation zu stellen. Bei rund 84 Millioen Einwohnern in Deutschland entsprechen die 17 Mrd. Euro einem jährlichen Kostenanteil von etwa 200 Euro pro Kopf. Jedes Familienoberhaupt kann nun ausrechnen, wieviel Geld er zusätzlich zu seiner Stromrechnung tatsächlich zahlt. Um ein berühmtes Zitat abzuwandeln, sind dies nun schon einige Kugeln Eis pro Tag und pro Kopf, die wir für die sogenannte „Energiewende“ dauerhaft zahlen müssen.

In kürzlich hier auf der Achse erschienen Beitrag wurde von einer notwendigen Dauersubventionierung für die nicht konkurrenzfähigen sog. Erneuerbare-Energien geschrieben. Mit dem EnFG ist diese Dauersubventionierung mit Steuermitteln – ohne eine definierte Kostenobergrenze – in ein Gesetz gegossen worden.

Der Reptilienfonds der Klima- und Energiewende-Lobby

Für den schnellen Wechsel der EEG-Finanzierung in den Bundeshaushalt (aus der linken Tasche in die rechte Tasche des Bürgers) musste die Haushalts-Allzweckwaffe, der Klima- und Transformationsfonds (KTF) herhalten.

Der KTF speist sich im Wesentlichen aus drei Quellen: den Einnahmen aus dem europäischen Emissionshandel (EU-ETS), denen aus der nationalen CO2-Bepreisung und Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt. Im Haushaltsjahr 2023 sollten ungenutzte Corona-Kredite in Höhe von 60 Milliarden Euro in den KTF verschoben werden. Glücklicherweise wurde ja wegen des nicht verfassungsmäßigen Bundeshaushalt geklagt und das erhoffte Riesenbudget kam glücklicherweise nicht zustande.

Der KTF ist ein riesiges Finanzbudget welches außerhalb des Bundeshaushaltes geführt wird. Altgediente Beamte werden sich an den Begriff eines „Reptilienfonds“ erinnern. Damit wurde ein Geldbudget in öffentlichen Haushalten gemeint, im weiteren Sinn eine „schwarze Kasse“ in die aus anderweitigen Haushaltsgeldern abgezweigte Mittel versteckt waren.

Da im Bundeshalt gar kein Geld für die EEG-Umlage vorhanden ist, bediente sich die Bundesregierung an dem KTF. Das wird wohl noch bis zum Jahr 2027 weitergehen. Danach gibt es offensichtlich aus dem Bundeswirtschaftsministerium noch keine gesicherte Finanzierungsperspektive.

Der aufmerksame Bürger wird in den letzten Monaten erstaunt festgestellt haben wofür seine CO2-Abgaben, die in dem KTF gebunkert werden, verwendet werden. Da sollten bspw. rd. 10 Mrd. Euro für die Ansiedlung einer  Intel Chipfabrik als staatliche Förderung verwendet werden. Es war zu lesen, dass die Instandsetzung der Bahninfrastruktur ins Stocken gerät, weil auch dies aus dem KTF finanziert werden sollte mit 4 Mrd. Euro in 2024 und bis 2027 sogar mit 12,7 Mrd. Euro. Das ist eigentlich eine Aufgabe des Bundeshaushaltes aber der ist nun mal deutlich überzeichnet u.a. wegen socher „Nicht-Transformationsausgaben“ zur Unterstützung des Ukraine-Krieges, Migrationskosten und eben der teuren Energiewende.

Das krude Konstrukt zur Finanzierung der EEG-Umlage aus Steuermitteln bzw. aus dem KTF ist ein teurer Dauerläufern und damit eine Kernursache für einen verfassungswidrigen Bundeshaushalt. Letztlich kann man auch sagen, dass dies eine Ursache für das „Ampel-Ende“ war, weil die Regierung keinen ausgeglichenen und verfassungsmäßigen Haushalt aufstellen kann.

Um die wundersame Vielfältigkeit des KTF zu verstehen, sei hier noch ein Blick auf das „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz(ANK)“ erlaubt. Auch dieses knapp 4 Mrd. Euro  schwere Förderprogramm wird vollkommen aus dem KTF finanziert. Die Ampel-Regierung hat dies auf  den Weg gebracht um gegenüber der Klimawandel-Klientel nochmal ordentlich die Spendierhosen anzuziehen. Etwas anders drückt dies der Bundesrechnungshof in seiner durch und durch kritischen Stellungnahme aus. Die Kritik beginnt grundsätzlich mit der fehlenden verfassungsrechtlichen Grundlage einer Bundesförderung für sog. Klimaschutzmaßnahmen auf kommunaler Ebene. Im weiteren wird die weitgehend ziellose Geldausgabe des ANK, kritisiert sowie die mangelhafte Überprüfbarkeit der Ergebnisse. Praktisch wird Geld für Projekte zur Verfügung gestellt, die bereits durch andere Steuermittel hinreichend finanziert werden.

Eine anekdotische Evidenz hierzu aus dem Bekanntenkreis: Ein Landschaftsbauingenieur wechselt in die Verwaltung einer kleinen Ruhrgebietsstadt. Dort gelingt es ihm schon innerhalb der Probezeit einen 3 Millionen Euro-Förderbescheid aus dem ANK an Land zu ziehen. Hierzu wurden beim Antrag keine validierten Kostenangaben und kein Gesamtkonzept für die Maßnahmen gefordert. So leicht geht es an dieses Geld zu kommen. Das Projekt wird jedoch nicht umgesetzt werden können weil der Kommune das Personal hierzu fehlt.

Als eine andere anekdotische Evidenz mag der Hinweis auf das Teilförderprogramm „KlimaWildnis“ des ANK dienen. Hiermit der soll der Ankauf von „alten Buchenwäldern mit eigendynamischer Entwicklung und von KlimaWildnisBotschafter*innen als Beitrag zum natürlichen Klimaschutz“ gefördert werden weil diese einen so unfassbar großen CO2-Speicher darstellen.

Der KTF als Allzweckfinanzierungsquelle steht also für Chipfabriken, Bahngleise, Stadtbegrünung, Buchenwälder und für „KlimaWildnisBotschafter*innen“ zur Verfügung. Hätten Sie, liebe Leser gedacht, mit welcher Kreativität dafür gesorgt wird wie ihre CO2-Abgaben wieder in den Wirtschaftskreislauf gelangen? Damit wird jedoch auch klar, dass jegliche CO2-Abgabe tatsächlich eine zusätzliche Steuer ist, mit dem sich der bundesdeutsche Staat bedient um einen strukturell mangelhaften Haushalt auszugleichen.

Die Bundesnetzagentur und die Agora Energiewende

Kommen wir an dieser Stelle zurück zu den höheren Abschreibungen der Gasnetzbetreiber.

Wie kommt es dazu, dass wir diese Meldung lesen und nirgendwo in Deutschland ein Hahn danach kräht. Wir Bürger bekommen es quasi verkündet als unausweichliche Weisung „von oben“.

Die Entscheidungsbefugnis hierzu liegt, wie oben beschrieben, einzig und allein bei der BNA in einer der sog. „Beschlusskammern“. Die BNA vereint zu sehr vielen Infrastrukturnetzen eine Regelungs- und zugleich eine Sanktionskompetenz in ihrem Haus.

Konkret hat die BNA zum Thema Abschreibungen auf Gasnetze einen Handlungsrahmen selber erarbeitet. Der vollständige Titel lautet: Festlegungsverfahren zur Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungsinfrastrukturen (KANU 2.0).

Die hierin enthaltene Logik zu einer Abschaltung und Rückbau der Gasnetze deckt sich mit Äußerungen der Lobby-NGO Agora-Energiewende. Warum nur wurde bisher darüber nicht öffentlich informiert und auch intensiv debattiert? Die Vermutung liegt nahe, dass hiermit ebenso wie mit dem „Wärmeplanungsgesetz“ in einem top-down-Verfahren politische Zielsetzungen durch einen Eingriff in die Infrastruktursubstanz manifestiert werden sollen. Politische Ziele unterliegen in einer Demokratie aber einem ständigen Wandel und Aushandlungsprozess.

Im konkreten Fall wird hierzu die formelle Unabhängigkeit der BNA instrumentalisiert um außerhalb demokratischer Kontrolle, mittels einer mehr oder weniger willkürlichen Normensetzung, gesellschaftliche Kontrolle auszuüben. Dieses top-down-Verfahren stellt also einen erheblichen Machtmissbrauch dar.

Ausblick in das Wahljahr 2025

Der Einblick in die Energieplanwirtschaft Deutschlands ist ernüchternd. Die sogenannte „Energiewende“ ist durch die Verordnungsfreaks perfekt in einen gesetzlichen Rahmen zementiert worden. Egal welche Regierung antritt, der Energiewende-Holzweg wird erstmals ungehindert weiter begangen.

Allerdings werden Gesetze von Menschen gemacht, sie fallen nicht vom Himmel. Deswegen können Gesetze wieder rückgängig gemacht werden. Der Blick auf das Verordnungsmonster Energiewirtschaftsgesetz zeigt jedoch, dass es Politiker und Parteien braucht, die „Eier haben“ um an dieses Machtwerk möglicherweise „eine Kettensäge“ anzulegen. Wünschenswert wäre es. Zur Organisation der Energieversorgung in Deutschland hat ein halbes Jahrhundert ja ein einfaches Rahmengesetz ausgereicht

Aussagen zu einer ernsthaften Veränderung der Energiewirtschaft in Deutschland müssen jedoch vor dem Hintergrund der beschriebenen Gesetzeslage beurteilt werden. Wer als Politiker die dargestellte „Dreifaltigkeit der deutschen Energieplanwirtschaft“ nicht kennt oder negiert, wird nicht ernsthaft versuchen einen Wandel herbeizuführen.

Der Kern für einen substantiellen Wandel liegt in der Änderung von Geldströmen. Aus der Sicht sind die EEG-Umlage und jegliche CO2-Abgaben/Steuern grundsätzlich abzulehnen und abzuschaffen. Auch das ist ein Prüfthema für eine Wahlentscheidung für eine vernünftige und demokratische Energieversorgung in Deutschland.

Frank Bothmann (Jahrgang 1962), Diplom-Geograph, ist als Landschaftsplaner im Ruhrgebiet tätig.

 




Internationale Regulierungsbehörde: Kalifornisches Stromnetz ist von Energie-Engpässen bedroht

Kenneth Schrupp

Anmerkung des Übersetzers: Die Energie-Engpässe sind sicher nicht auf Kalifornien beschränkt, und an Stelle dieses US-Staates kann hier natürlich auch Deutschland stehen. Interessant ist aber, dass es Energie-Vollpfosten nicht nur hierzulande gibt. – Ende Anmerkung

Einführung der Redaktion: Anmerkung der Redaktion: Kalifornien ist seit langem das Aushängeschild für schlechte Energiepolitik. Seine politischen und regulatorischen Reaktionen auf den Klimawandel haben dazu beigetragen, dass die Energiepreise in Kalifornien höher sind als in jedem anderen Bundesstaat außer Hawaii, und dass Stromausfälle und Blackouts in Kalifornien jeden Sommer zum Alltag gehören. Da der Bundesstaat die Menschen zum Kauf von Elektrofahrzeugen und -geräten ermutigt und diese in naher Zukunft sogar verbindlich vorschreibt, sieht er sich regelmäßig gezwungen, die Besitzer von Elektrofahrzeugen zu bitten, ihre Fahrzeuge zu bestimmten Zeiten nicht aufzuladen, damit die Lichter nicht ausgehen. Der folgende Gastbeitrag zeigt, dass Heartland nicht die einzige Organisation ist, die die unhaltbare Situation der Stromversorgung in Kalifornien erkannt hat.

In einer kürzlich erschienenen Studie hat das Heartland Institute die Probleme aufgezeigt, mit denen die Versorgungsunternehmen bei der Einführung von Netto-Null-Emissionszielen konfrontiert sind und von denen sie sich einige selbst geschaffen haben. Kalifornien ist ein Vorbote dessen, was kommen wird, wenn die Versorgungsunternehmen den Kampf gegen den Klimawandel weiterhin für wichtiger halten als die Bereitstellung von einsatzfähiger, zuverlässiger und erschwinglicher Energie. Die kalifornischen Versorger haben diese Wahl nicht, da ihre Entscheidungen über die Energieversorgung von den progressiven Gesetzgebern und Regulierungsbehörden des Bundesstaates bestimmt werden. Der Rest der Nation muss es jedoch Kalifornien nicht nachmachen.

(The Center Square) – Eine internationale Regulierungsbehörde warnte davor, dass das kalifornische Stromnetz im Jahr 2029 von Energieengpässen bedroht sein könnte. Sie wies darauf hin, dass die zunehmende Elektrifizierung von Gebäuden und Verkehrsmitteln zu einem starken Anstieg der Energienachfrage führt, während die zuverlässige Grundversorgung aus Erdgas durch weniger zuverlässige Solarenergie ersetzt wird.

„Das Nachfragewachstum und die geplanten Stilllegungen von Stromerzeugern führen dazu, dass in den kommenden Jahren wieder Risiken für die Energieversorgung entstehen“, schreibt die North American Electric Reliability Corporation, eine von der [US-]Bundesregierung eingesetzte internationale Regulierungsbehörde für das Stromnetz, in ihrem jüngsten Bericht zur Netzzuverlässigkeit. „Mit einem Ressourcen-Portfolio mit einer beträchtliche Menge an Solarmodulen besteht das Risiko von Versorgungsengpässen in den Abendstunden des Sommers, wenn die Nachfrage hoch und die Solarleistung gering ist.“

Der NERC-Bericht stellt fest, dass das Netz, das den größten Teil Kaliforniens sowie Teile Nevadas und Baja Mexicos abdeckt, zwar neue Energie aus Solarenergie und Batterien erhält, dass aber die Stilllegung von Erdgaskraftwerken, die zu jeder Tageszeit und unabhängig vom Wetter laufen können, zu Engpässen führen könnte.

„Die Analyse geht von einem prognostizierten Nachfragewachstum von 3,5 GW, einem beträchtlichen Zuwachs an Ressourcen (4,6 GW an Solar-PV, 7,6 GW an Batterien und 0,8 GW an erdgasbefeuerter Stromerzeugung, die aus repowerten Kohleblöcken in Utah importiert wird) und der Stilllegung von über 3 GW an gasbefeuerter Stromerzeugung aus“, so NERC weiter. „Da die Nachfrage steigt und der Ressourcenmix zunehmend variabel wird, kann es zu Versorgungsengpässen kommen.“

Dem Bericht zufolge wird die Region nach 2034 nicht über genügend Reservekapazitäten oberhalb der Referenzspanne verfügen, d. h. der Menge an überschüssiger Stromerzeugung, die über die Spitzennachfrage hinaus verfügbar ist, um einen zuverlässigen Betrieb zu gewährleisten, sofern keine neuen geplanten Ressourcen hinzugefügt werden. Der Bericht besagt auch, dass die Region im Jahr 2029 mehr Energie aus anderen Regionen importieren muss, wenn die neuen Ressourcen nicht rechtzeitig in Betrieb genommen werden, was ein Problem darstellen könnte, wenn andere Regionen ebenfalls mit der Umstellung auf intermittierende Energien zu kämpfen haben.

„Es wird erwartet, dass die Spitzenstunde der gesamten internen Nachfrage von etwa 56,4 GW im Jahr 2024 auf 69,1 GW im Jahr 2034 steigen wird, was einem Lastwachstum von 22,5 % über den Prognosehorizont entspricht“, schrieb NERC. „Der Transport und die Elektrifizierung von Gebäuden sind die Haupttreiber des Nachfragewachstums“.

Laut dem Bericht ist es in Kalifornien am wahrscheinlichsten, dass es im September zwischen 17 und 20 Uhr zu Netzproblemen kommt, wenn die Sonne nicht so viel Energie liefert, die Nachfrage aber immer noch hoch ist.

Laut einer Berkeley-Studie muss Kalifornien 20 Milliarden Dollar für die Aufrüstung seines Übertragungsnetzes ausgeben, um Elektrofahrzeuge mit Strom versorgen zu können – eine Zahl, die weitere Aufrüstungen durch die Elektrifizierung von Gebäuden nicht einschließt. 2026 müssen die meisten neuen Parkplätze in Wohngebieten mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge ausgestattet sein, und 2035 müssen alle neuen Fahrzeuge im Staat emissionsfrei sein.

Eine große Runde von Netzverbesserungen wird durch ein Darlehen des Energieministeriums in Höhe von 15 Mrd. USD an Pacific Gas and Electric – das 19 Millionen Kalifornier oder etwa die Hälfte der Bevölkerung des Bundesstaates versorgt – für die Modernisierung von Übertragungssystemen, Batteriespeichern und Wasserkraftwerken ermöglicht. Nach Angaben der California Public Utilities Commission, die die kalifornischen Versorgungsunternehmen beaufsichtigt, hat PGE die Energiepreise zwischen Januar 2014 und 2024 um 127 % erhöht.

Mit PGE-Tarifen, die derzeit bei 40 Cent pro Kilowattstunde liegen, werden sie bald den Break-even-Punkt von 50 Cent pro Kilowattstunde erreichen, wenn es mehr kostet, ein Tesla Model 3 mit Elektronen zu fahren, als einen Toyota Camry mit Benzin zu fahren.

Originally posted at The Center Square, reposted with permission.

Link: https://climaterealism.com/2024/12/international-regulatory-authority-says-california-grid-at-risk-of-energy-shortfalls/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE