Rechtsbeugung am Bundesverfassungsgericht?

von Detlev Plath

Das Bundesverfassungsgericht wird aktuell von den etablierten Parteien wie eine „heilige Kuh“ behandelt. Wenn man einmal etwas hinter die Kulissen schaut, ist auch beim Bundesverfassungsgericht nicht mehr „alles Gold, was glänzt“. In den letzten Jahren ist einiges bei dem Gericht in eine erhebliche Schieflage geraten. Das Bundesverfassungsgericht betätigt sich in den letzten Jahren immer weniger als ein echtes Gericht und immer mehr als eine politische Institution.

Ein berüchtigtes Beispiel hierfür ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021, Az. 1 BvR 2656/18, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20 und 1 BvR 78/20. Dabei handelt es sich um den Beschluss über die Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz. Im Rahmen dieses Beschlusses brach das Bundesverfassungsgericht mit wesentlichen Teilen seiner gesamten bisherigen Rechtsprechung, u.a. mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, und stellte, was eine Ungeheuerlichkeit ist, die Grundrechte quasi unter einen Klimavorbehalt nach Art. 20a Grundgesetz, dass also die Grundrechte der heute Lebenden zum Schutz des Klimas eingeschränkt werden dürften. Dabei war das Gericht besonders „kreativ“ und erfand neue Rechtsinstitute, die es nach unserer Rechtsordnung überhaupt nicht gibt, etwa dass die heute noch gar nicht Geborenen eigene Rechte haben könnten, wenn ab 2030 nicht genug für den Klimaschutz getan werde oder dass man mit einer Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz klagen könne.

Alle diese Dinge waren nicht nur „neu“, sondern gemessen an der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schlicht und einfach falsch.

Das Bundesverfassungsgericht brach in dieser Entscheidung mit dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Das Gericht stellte in dem Beschluss ausdrücklich fest, dass Deutschland bei den CO2 Emissionen weltweit nur für etwa 2 Prozent aller Emissionen verantwortlich ist. Selbst wenn Deutschland also absolut CO2-neutral wird und überhaupt kein CO2 mehr emittiert, ändert sich am Weltklima gar nichts. Bei einer solchen Relation kann niemand behaupten, es wäre noch verhältnismäßig, die deutsche Wirtschaft zu zerstören (z.B. durch ein Verbot der Kohlekraftwerke und damit einhergehend eine Zerstörung der deutschen Energiewirtschaft oder durch ein Verbot des Verbrennungsmotors und damit einhergehend eine Zerstörung der deutschen Autoindustrie). Aber mit dieser Kleinigkeit, dass die deutsche Wirtschaft mit solchen völlig unverhältnismäßigen Maßnahmen erdrosselt und der Wohlstand in Deutschland vernichtet wird, beschäftigte sich das Gericht nicht mit einem einzigen Wort.

Das Bundesverfassungsgericht brach in dieser Entscheidung auch mit dem anerkannten Prinzip der Rechtsträgerschaft. Nach deutscher Rechtsordnung können, abgesehen von juristischen Personen, im Bereich der natürlichen Personen nur bereits lebende Menschen eigene Rechte haben bzw. maximal ein bereits gezeugter Mensch (Nasciturus), der im Mutterleib heranwächst (vgl. § 1923 Abs. 2 BGB). Nach unserer Rechtsordnung haben aber Menschen, die noch überhaupt nicht leben, sondern vielleicht eines fernen Tages gezeugt oder geboren werden könnten, keine Rechte. Auch mit diesem Prinzip brach das Gericht in der Entscheidung, indem es – zumindest sinngemäß – zukünftigen Generationen, die noch gar nicht gezeugt oder geboren sind, eigene Rechte im Bereich des Klimaschutzes zubilligte.

Das Bundesverfassungsgericht brach in dieser Entscheidung auch mit seiner jahrzehntelangen und bewährten Grundrechtsdogmatik. Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konnten die Grundrechte der heute Lebenden nur im Rahmen der Grundrechtsdogmatik eingeschränkt werden, also die Grundrechte mit einfachem Gesetzesvorbehalt durch ein einfaches Gesetz, die Grundrechte mit dem qualifizierten Gesetzesvorbehalt nur durch ein entsprechend qualifiziertes Gesetz und die nach dem Wortlaut uneingeschränkten Grundrechte nur durch andere Grundrechte oder durch die für die Existenz von Staat und Gesellschaft zwingend notwendigen Regelungen im Rahmen der sogenannten praktischen Konkordanz.

Nach bisheriger – und zutreffender – Rechtsprechung war Art. 20a GG lediglich ein Staatsziel, das der Gesetzgeber zwar berücksichtigen sollte, das aber niemals zur Einschränkung von Grundrechten herangezogen werden konnte. In der Entscheidung vom 24.03.2021 wurde plötzlich Art. 20a GG als Rechtsgrundlage herangezogen, um selbst Grundrechte einzuschränken.

Und schließlich brach das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 24.03.2021 auch mit dem Prinzip der Subsidiarität. In seiner gesamten Bestehens-Zeit seit seiner Gründung 1951 hatte das Gericht beinahe noch nie eine Verfassungsbeschwerde gegen ein formelles Gesetz zugelassen, da nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz der einzelne Bürger, der eine Verfassungsbeschwerde erhebt, zunächst den Rechtsweg ausschöpfen muss, ehe er das Bundesverfassungsgericht anrufen kann. In diesem Fall konnten auf einmal natürliche Personen unmittelbar gegen ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz Verfassungsbeschwerde erheben.

Als Beobachter fragt man sich daher, wie es zu einer solchen, wenig überzeugenden Überraschungsentscheidung, die mit einer Vielzahl elementarer Prinzipien brach, kommen konnte?

Das hängt wahrscheinlich maßgeblich mit der damaligen Berichterstatterin zusammen, die für das Verfahren zuständig war. Bei Kollegialgerichten, also Kammern und Senaten, die mit mehreren Richtern besetzt sind, gibt es immer einen Vorsitzenden, der die Verhandlung leitet und das Urteil verkündet, sowie einen Berichterstatter, der die Sache fachlich vorbereitet, der in der Beratung des Gerichts zuerst seine Ausführungen macht, oft verbunden mit einem schriftlichen Entscheidungsvorschlag, dem sogenannten Votum, und der, wenn das Urteil beraten und verkündet wurde, das schriftliche Urteil im Wesentlichen verfasst.

Die Berichterstatterin der damaligen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war Frau Prof. Dr. Gabriele Britz. Frau Britz war, was sie sorgfältig verheimlichte, verheiratet mit Dr. Bastian Bergerhoff.

Dr. Bergerhoff war kein „Nobody“, sondern ein bekannter Politiker der Grünen in Frankfurt am Main. Er war u.a. Vorstandssprecher der Grünen in Frankfurt a.M., Schatzmeister und Beisitzer im Landesvorstand des Landesverbandes der Grünen in Hessen und Spitzenkandidat der Grünen im Wahlkampf anlässlich der Kommunalwahl in Hessen am 14.03.2021. Von der Frankfurter Neuen Presse wurde er in einem Beitrag vom 19.05.2021 als „heimlicher Herrscher der Grünen“ in Frankfurt bezeichnet.

Dr. Bergerhoff veröffentlichte mit Datum vom 29.12.2020 – also relativ genau vier Monate vor dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 – ein Positionspapier mit dem Titel „2021 – Jahr des Wandels“.

In dem Positionspapier vom 29.12.2020 führte Dr. Bergerhoff aus,

  • dass das verbleibende sogenannte CO2-Budget für Deutschland ab 2020 vom Sachverständigenrat für Umweltfragen auf 6,7 Milliarden Tonnen geschätzt werde,
  • dass Deutschland noch 8 Jahre und 4 Monate Zeit habe, bis das Budget aufgebraucht sei,
  • dass es allerhöchste Zeit sei, die Dinge „grundlegend“ zu ändern.

Genau diese Aussagen tauchten auch vier Monate später völlig „zufällig“ im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 auf.

In dem Beschluss heißt es,

  • gemäß dem Sachverständigenrat betrage das ab 2020 verbleibende konkrete nationale Restbudget 6,7 Gigatonnen
  • das Restbudget Deutschlands sei bis 2030 weitgehend aufgezehrt.
    Der genannte Zeitraum beträgt, gemessen vom Datum des Beschlusses an (24.03.2021), gut 8 Jahre und 9 Monate
  • „Soll die derzeitige Lebensweise einschließlich so verbreiteter oder sogar alltäglicher Verhaltensweisen wie der Errichtung und Nutzung neuer Bauten und dem Tragen von Kleidung klimaneutral sein, sind demnach „grundlegende“ Einschränkungen und Umstellungen von Produktionsprozessen, Nutzungen und alltäglichem Verhalten erforderlich“.

Der Beschluss vom 24.03.2021, dessen Berichterstatterin Frau Britz war, war auch ansonsten inhaltlich von bemerkenswerter Einseitigkeit geprägt. Der Beschluss stellte selbst fest, dass die Quantifizierung des Restbudgets ziemlich unsicher ist. Gleichwohl legte das Gericht dieses Restbudget seiner Entscheidung zugrunde und knüpfte daran erhebliche Rechtsfolgen. Unter Randnummer 229 heißt es: „Obwohl die konkrete Quantifizierung des Restbudgets durch den Sachverständigenrat nicht unerhebliche Unsicherheiten enthält, müssen ihm die gesetzlichen Reduktionsmaßgaben Rechnung tragen“.

Sehr einseitig war auch die naturwissenschaftliche Bewertung der aktuell zu beobachtenden Klima-Erwärmung. In dem Beschluss heißt es, die derzeit zu beobachtende Erderwärmung beruhe nach „nahezu einhelliger“ wissenschaftlicher Ansicht im Wesentlichen auf der durch anthropogene Emissionen hervorgerufenen Veränderung des Stoffhaushaltes der Atmosphäre. Es drohe eine Klimakatastrophe. Diese Aussage war einseitig und falsch. Es ist in der Wissenschaft durchaus umstritten, ob die jetzige Erderwärmung allein durch das menschgemachte CO2 verursacht wird, oder ob das nur zu einem geringen Anteil der Fall ist und die jetzige Erwärmung auch andere, natürliche Ursachen hat.

Es gibt namhafte Wissenschaftler, die erhebliche Zweifel an der alleinigen Verursachung durch anthropogenes CO2 haben und die auch nicht an eine bevorstehende Klimakatastrophe glauben. Beispielsweise bezeichnet John Francis Clauser, der 2022 den Nobelpreis für Physik bekam, das derzeitige Klima-Narrativ als „gefährliche Korruption der Wissenschaft“.

Auch der Chef des Weltklimarates IPCC, Jim Skea, hält den derzeitigen Klimawandel für keine existenzielle Bedrohung der Menschheit.

Wenn in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 behauptet wurde, die Ursache der jetzigen Erderwärmung sei „nach nahezu einhelliger wissenschaftlicher Meinung“ geklärt, mag das zwar grüne Parteipolitik sein. Mit einer unvoreingenommenen Suche nach der Wahrheit durch ein neutrales Gericht hatte das aber nichts mehr zu tun.

Schon die Formulierung „nach nahezu einhelliger Meinung“ verrät, dass jemand, der so etwas als Argument benutzt, von Naturwissenschaft wenig Ahnung hat. Denn es handelt sich dabei lediglich um eine quantitative Bewertung, nach dem alten Prinzip des Herdentriebs: „Wenn es die meisten so machen, wird es schon richtig sein“.

Wenn jemand eine solche Mehrheitsmeinung zum Maßstab der Wissenschaft macht, verabschiedet er sich von allen Errungenschaften der Aufklärung und begibt sich zurück ins Mittelalter. Würden Sie, liebe Leserin, lieber Leser, die Frage, ob die Erde eine Kugel oder eine Scheibe ist, ernsthaft von der Meinung der Mehrheit abhängig machen wollen?

Jeder auch nur durchschnittlich Gebildete weiß, dass sich die Naturwissenschaft, selbst in wichtigen Fragen, in der Vergangenheit teilweise kolossal geirrt hat, auch in ihrer „nahezu einhelligen Meinung“: Wenn es nach der nahezu einhelligen Meinung der Wissenschaftler gegangen wäre, würde sich die Sonne noch immer um die Erde drehen. Bekanntlich waren Kopernikus und Galilei absolute Außenseiter und wurden von der „gesamten Wissenschaft“ und von der katholischen Kirche bekämpft. Galilei musste seine Thesen sogar widerrufen, um nicht auf dem Scheiterhaufen zu landen.

Wenn Sie, liebe Leserin und lieber Leser, meinen, dass ein solches Geschehen einer längst vergangenen Epoche angehört, irren Sie sich. Auch in der Moderne gibt es diesen Herdentrieb und auch in der modernen Zeit wird ein Außenseiter von „der nahezu einhelligen Meinung in der Wissenschaft“ – wer immer das auch ist – gerne abgestempelt und diskriminiert.

Beispielsweise wurde Einstein mit seiner speziellen Relativitätstheorie von der „nahezu einhelligen Meinung in der Wissenschaft“ bekämpft oder belächelt. Heute kämpft niemand mehr gegen Einsteins Relativitätstheorie oder würde sie belächeln.

Aber dieses Wesen der Wissenschaft, dass sie leider unsicher ist und dass eine bloß quantitative Mehrheit nichts, aber auch gar nichts über die Richtigkeit einer wissenschaftlichen These aussagt, war Frau Britz und den übrigen Bundesverfassungsrichtern, die den Beschluss vom 24.03.2021 unterschrieben, anscheinend unbekannt. Die naturwissenschaftliche Kompetenz der Entscheidung bewegt sich ungefähr auf Mittelalter-Niveau. Wenn Sie weitere fachliche Fehler der Entscheidung kennenlernen möchten, kann ich Ihnen das Buch „Unanfechtbar?“ von Fritz Vahrenholt und Sebastian Lüning zur Lektüre empfehlen.

Wie kann das bei so hoch dotierten Richtern passieren, bei dem höchsten Gericht unseres Landes?

Hier drängt sich der böse Schein auf, dass Frau Britz den Entwurf des Beschlusses wohl mehr mit ihrem Ehemann, einem kommunalen Spitzenpolitiker der Grünen in Frankfurt am Main, besprochen hat als mit Fachleuten oder mit ihren Richterkollegen im Senat. Anders ist es kaum zu erklären, dass das Gericht bei seiner naturwissenschaftlichen Begründung dermaßen scheiterte und sich ernsthaft anmaßte, sämtliche Mechanismen des Klimas der Welt durchdrungen zu haben.

Dieser „böse Schein“ ist nicht nur naturwissenschaftlich, sondern auch juristisch ziemlich kritisch zu betrachten. Ein Richter, der entscheiden soll, muss in einem Rechtsstaat unvoreingenommen, unabhängig und neutral an einen Fall herangehen, ehe er eine Entscheidung trifft. Wenn er eine solche innere Haltung nicht hat, sondern voreingenommen, abhängig oder parteilich ist, ist er „befangen“ und darf nicht entscheiden. Die sogenannte Befangenheit ist in Deutschland seit über 100 Jahren für die Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit in der ZPO und der StPO geregelt. Dabei kommt es im Ergebnis nicht darauf an, ob ein Richter tatsächlich befangen ist, sondern allein darauf, ob ein unbeteiligter Dritter berechtigte Zweifel daran haben kann, ob der Richter unvoreingenommen, unabhängig und neutral ist. Es genügt bereits die Besorgnis der Befangenheit, um ihn von einer Entscheidung auszuschließen.

Im Rahmen dieses Befangenheitsrechts gibt es, ebenfalls seit über 100 Jahren, die so genannte Selbstanzeige des Richters (§ 30 StPO bzw. § 48 ZPO).

Danach soll ein Richter, auch wenn er nicht von einer Partei als befangen abgelehnt wurde, „von einem Verhältnis Anzeige machen, das seine Ablehnung rechtfertigen könnte“. Diese sogenannte Selbstanzeige steht nicht im Belieben des Richters. Vielmehr ist es die Dienstpflicht eines Richters, eine solche Anzeige von Umständen zu machen, die u.U. seine Ablehnung rechtfertigen könnten. Alle diese Rechtgrundsätze gelten auch für die Richter am Bundesverfassungsgericht.

Die Ablehnung von Richtern am Bundesverfassungsgericht wegen der Besorgnis der Befangenheit ist in § 19 BVerfGG geregelt. Es kommt bei dieser Vorschrift, ebenso wie nach der StPO und der ZPO, nicht darauf an, ob der Richter wirklich parteilich oder befangen ist, sondern darauf, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an seiner Unvoreingenommenheit und seiner objektiven Einstellung zu zweifeln (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25.03.1966, Az. 2 BvF 1/65).

Bei den Richtern am Bundesverfassungsgericht gibt es ebenfalls die sogenannte Selbstanzeige (§ 19 Abs. 3 BVerfGG). Und auch bei den Richtern am Bundesverfassungsgericht steht eine solche Selbstanzeige nicht im Belieben des Richters. Vielmehr ist es auch für einen Richter am Bundesverfassungsgericht eine Dienstpflicht, eine solche Anzeige von Umständen zu machen, die u.U. seine Ablehnung rechtfertigen könnten.

Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu einmal ausgeführt: „Die Weigerung, sich selbst für befangen zu erklären, obwohl ein Fall der Befangenheit im Sinne des Gesetzes eindeutig vorliegt, wäre eine grobe Pflichtverletzung im Amt“ (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 05.10.1977, Az. 2 BvL 10/75).

Im Fall von Frau Britz lag eine solche Besorgnis der Befangenheit vor. Wie bereits erwähnt, kommt es nicht darauf an, ob sie tatsächlich befangen war. Vielmehr ist die Besorgnis der Befangenheit bereits dann begründet, wenn Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung eines Richters zu zweifeln (s.o.).

Wenn eine Richterin mit einem bekannten grünen Politiker, der völlig einseitig grüne Klimapolitik und grüne Klimaziele vertritt, verheiratet ist, und wenn genau diese Richterin über ein Klimaschutzgesetz entscheiden soll, besteht bei vernünftiger Würdigung eines unbeteiligten Dritten zumindest Anlass, an ihrer Unvoreingenommenheit zu zweifeln. Die Besorgnis der Befangenheit lag offensichtlich vor.

Frau Britz hätte also die Dienstpflicht gehabt, von ihrer Ehe mit Dr. Bastian Bergerhoff und von seinen politischen Klimazielen Anzeige zu machen. Das hat sie nicht getan. Sie hat diesen Umstand verschwiegen und den Fall ganz in ihrem Sinne – oder sollte man besser sagen im Sinne ihres Ehemannes? – entschieden.

Bei einem gewöhnlichen Richter würde, wenn so etwas herauskäme, ein Disziplinarverfahren oder sogar ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Rechtsbeugung eingeleitet werden. Das ist hier nicht geschehen. Aber vielleicht gelten ja für die Richter am Bundesverfassungsgericht – trotz der eindeutigen Rechtslage – andere Maßstäbe als für gewöhnliche Richter. Anscheinend ist es völlig legitim – von Staat und Gesellschaft wurde dieses Theater jedenfalls stillschweigend geduldet, ohne dass etwas passiert wäre – wenn am Bundesverfassungsgericht auch Richter entscheiden, bei denen erkennbar die Besorgnis der Befangenheit besteht.

Der Beitrag erschien zuerst bei TE hier




Die soziale Rückkopplungsschleife, die der Klimawissenschaft die Augen verschließt

Der amerikanische Klimawissenschaftler Patrick Brown schockte im Herbst 23 die Öffentlichkeit mit seinem Geständnis, in seiner Studie zu Waldbränden wichtige Daten verschwiegen zu haben, um in das renommierte Nature zu kommen. Und welche waren das? Die Tatsache, daß Waldbrände zu mehr als 80% von Menschen direkt verursacht werden!

Er argumentierte, ohne die Vertuschung dieser Tatsache, wäre eine Publikation seiner Studie in dem Top-Magazin wohl nicht zustande gekommen, weil elitäre Narrative bedient werden müßten.

Seit kurzem legt Brown nach und veröffentlicht Videos auf Youtube. In einer Publikation mit dem Titel „Die soziale Rückkopplungsschleife, die der Klimawissenschaft die Augen verschließt“ erklärt er, welche sozial- und evolutionspsychologischen Mechanismen am Werk sind, wenn Wissenschaft zu Miet- und Pseudowissenschaft wird.




Hat eine Ära der globalen Abkühlung begonnen?

Tom Harris

Bei all dem Lärm und der Aufregung um die globale Erwärmung wird ein wichtiges Szenario meist ignoriert – obwohl viele Wissenschaftler darob inzwischen behaupten, dass es wahrscheinlicher ist – nämlich die Möglichkeit einer weitaus gefährlicheren globalen Abkühlung. Sie ist gefährlicher, weil viel mehr Menschen aufgrund von Kälte als von Hitze sterben. Eine 2015 in der britischen Medizinzeitschrift The Lancet veröffentlichte Studie ergab:

„Kaltes Wetter tötet 20 Mal so viele Menschen wie heißes Wetter, so eine internationale Studie, die über 74 Millionen Todesfälle an 384 Orten in 13 Ländern analysiert hat.“

In der Tat zeigt die Geschichte, dass kalte Perioden viel gefährlicher sind als warme Zeiten. Aus diesem Grund bezeichnen Geologen vergangene warme Epochen als „Optimum“ und kalte Zeiten als „dunkle Zeitalter“. Die nachstehende Grafik der Temperatur in Abhängigkeit von der Zeit für Zentralgrönland (mit Genehmigung des Autors derselben, des Petrophysikers Andy May) veranschaulicht sehr gut den natürlichen Klimawandel, den wir in den letzten viertausend Jahren erlebt haben nebst den damit verbundenen gesellschaftlichen Auswirkungen. Man beachte, dass die kalten Perioden mit Schwierigkeiten für die Menschheit einhergingen, während die warmen Perioden in den meisten Fällen von Vorteil waren.

Graphik: Andy May

[Leider ließ sich die Graphik nicht vergrößern, ohne dass die Inhalte unscharf werden.]

Dennoch ignorieren Städte wie Ottawa, Chicago, Detroit, Minneapolis und Montreal in ihren Klimaschutzplänen die gefährlichen Auswirkungen der Abkühlung, obwohl sie alle von kalten, teilweise sehr kalten Wetterbedingungen betroffen sind. Der Masterplan für den Klimawandel von Ottawa ist besonders fehlgeleitet. Trotz der Behauptung der Stadt, dass „Ottawa eine energiebewusste Stadt sein muss, in der die Menschen unter allen zukünftigen Klimabedingungen leben, arbeiten und spielen können“, wird die Anpassung an Kälte völlig ignoriert. Ich sagte dem Ausschuss für Umwelt und Klimawandel der Stadt Ottawa in meiner Stellungnahme vom 18. April 2023:

„Als siebtkälteste Hauptstadt der Welt ist es unverantwortlich, dass Ottawa sich nur auf eine Erwärmung vorbereitet, obwohl eine Abkühlung viel gefährlicher und nach Ansicht einiger Wissenschaftler auch wahrscheinlicher ist. Das wäre so, als würde man in einem Gebiet campen, das bekanntermaßen von Schwarzbären und Moskitos befallen ist, und nur für die Moskitos planen. Ja, die Mücken können einen verrückt machen, aber die Bären können einen umbringen. Auch die Hitze in Ottawa ist nicht tödlich, außer für ältere Menschen und andere gefährdete Bürger, die wir schützen müssen. Aber jeder kann sterben, wenn es minus 30 Grad kalt ist und keine Heizung vorhanden ist.“

In meinen Artikeln der letzten drei Wochen habe ich über die neue Theorie der Kosmo-Klimatologie geschrieben – darüber, wie Phänomene im Weltraum das Klima auf der Erde beeinflussen, insbesondere Veränderungen in der Strahlungsleistung der Sonne. Es ist zwar wissenschaftlich interessant zu erfahren, was den Klimawandel in der Vergangenheit angetrieben hat, aber aus Sicht der öffentlichen Politik ist es wirklich wichtig, was diese Forschung uns über den Klimawandel in der Zukunft sagen kann. Dies hilft uns dann, vernünftige Entscheidungen darüber zu treffen, worauf wir unsere Anstrengungen konzentrieren sollten, um sicherzustellen, dass künftige Generationen gut auf das vorbereitet sind, was die Natur uns als Nächstes beschert.

Wie ich bereits erläutert habe, folgen die Temperaturtrends auf der Erde offenbar den Sonnenzyklen. Dies sollte die Stadträte all dieser Städte ernsthaft beunruhigen, sind doch führende Sonnenforscher davon überzeugt, dass wir um das Jahr 2070 herum auf ein großes Sonnenminimum zusteuern, wenn die Sonne ihren schwächsten Stand der letzten 300 Jahre erreicht haben könnte. Dies könnte zu einer erheblichen globalen Abkühlung führen, auf die sich diese Städte vorbereiten müssten.

Das erste Mal hörte ich von dem bevorstehenden Großen Sonnenminimum auf der Vierten Internationalen Konferenz zum Klimawandel (ICCC-4) des Heartland Institute, die im Mai 2010 in Chicago stattfand. Auf dieser wichtigen Konferenz hielt Dr. Habibullo Abdussamatov, ein russischer Experte für Sonnen- und Erdphysik, Leiter des Weltraumforschungslabors des Pulkowo-Observatoriums in St. Petersburg und späterer Goldmedaillengewinner der Europäischen Kammer für Wissenschaft und Industrie 2013, einen Vortrag mit dem Titel „DIE SONNE STEUERT DAS KLIMA“. Abdussamatov erklärte:

„Natürliche zweihundertjährige Schwankungen der durchschnittlichen Jahreswerte der TSI [Total Solar Irradiance, die Menge an Sonnenenergie, die den oberen Teil der Erdatmosphäre erreicht], die durch zyklische Schwankungen des Sonnenradius zusammen mit sekundären Rückkopplungseffekten verursacht werden, führten zu 18 kleinen Eiszeiten, die innerhalb der letzten 7.500 Jahre entstanden. Jedes Mal, wenn die TSI ihren Höchststand erreichte (bis zu 0,2 %), begann eine globale Erwärmung mit einer Zeitverzögerung von 15+/-6 Jahren, die durch die thermische Trägheit des Ozeans definiert ist (trotz des Fehlens eines anthropogenen Einflusses [d. h. einer vom Menschen verursachten Klimaänderung]), und jeder tiefe zweihundertjährige Rückgang der TSI führte zu einer Kleinen Eiszeit.“

Erstaunlicherweise, so Abdussamatov, schwankt der Radius der Sonne während des bekannten 11-jährigen Sonnenfleckenzyklus‘ (wir beginnen jetzt gerade den Zyklus 25) bis zu 250 km und während des zweihundertjährigen oder 200-jährigen Zyklus bis zu 700 km. Und dies beeinflusst die Sonnenleistung erheblich. Als die Sonne sehr schwach war, etwa alle 200 Jahre, erlebte die Erde eine kleine Eiszeit. Er erklärte, dass solche Forschungen es den Wissenschaftlern ermöglichen zu untersuchen, wie sich der TSI-Wert in den vergangenen Jahrhunderten und sogar Jahrtausenden verändert hat, und festzustellen, wie er mit dem vergangenen Klima auf der Erde korreliert und was die Zukunft bringt, wenn diese Zyklen weitergehen.

Beängstigenderweise nähern wir uns gerade jetzt einem großen solaren Minimum, einem Zeitraum, in dem viele der Zyklen der Sonne ihren Tiefpunkt erreichen. Abdussamatov sagte ein tiefes TSI-Minimum für das Jahr 2042 und „ein tiefes globales Temperaturminimum für die Jahre 2055 bis 2060“ voraus. Das letzte Mal, als die Sonne so schwach war, befand sich die Erde in einer besonders kalten Phase der letzten Kleinen Eiszeit, die von etwa 1350 bis 1850 dauerte und für die Menschen auf der ganzen Welt eine Zeit großen Elends war.

Abdussamatov hielt einen ähnlichen Vortrag auf der Neunten Internationalen Konferenz zum Klimawandel, die 2014 in Las Vegas stattfand. An der Konferenz nahmen rund 650 Wissenschaftler, Ökonomen und Politikexperten teil, und Abdussamatovs Vortrag war dieses Mal etwas deutlicher und trug den Titel [übersetzt] „2014 – Der Beginn der neuen kleinen Eiszeit“. In diesem Vortrag aktualisierte er seine Schätzungen zum Beginn des großen TSI-Minimums, das etwa im Sonnenzyklus 27 um das Jahr 2043 erwartet wird, worauf „eine Phase tiefer Abkühlung [ähnlich] der 19. kleinen Eiszeit … etwa im Jahr 2060 ± 11 [Jahre], mit einer möglichen Dauer von 45 – 65 Jahren“ folgen würde. Er präsentierte auch die folgende Grafik:

Quelle: Heartland Institute

Abdussamatov schloss seinen Vortrag 2014 mit den Worten:

„Die Sonne ist der Hauptfaktor, der das Klimasystem steuert, und sie ist mächtiger als die Kapazitäten der Menschen“.

Im Jahr 2020 veröffentlichte Abdussamatov in der Fachzeitschrift „Earth Sciences“ eine bahnbrechende Arbeit mit dem Titel „Energy Imbalance Between the Earth and Space Controls the Climate“ [etwa: Energie-Ungleichgewicht zwischen Erde und Weltraum steuert das Klima]. Auch hier nahm er kein Blatt vor den Mund und wiederholte seine Vorhersage eines Großen Sonnenminimums bis etwa 2043. Der russische Wissenschaftler hat seine Vorhersage, wann die nächste Kleine Eiszeit wirklich kommen wird, leicht aktualisiert:

„Die solare Abkühlung hat begonnen. Infolgedessen hat die Erde lange Zeit eine negative Energiebilanz, die für einen leichten Temperaturrückgang sorgt, und wird dies auch weiterhin tun. Dieser leichte Temperaturrückgang ist jedoch als Auslösemechanismus für die nachfolgenden Ketteneffekte von sekundären kausalen Rückkopplungseffekten äußerst wichtig, werden diese doch die Abkühlung erheblich verstärken. Dies wird mit Sicherheit dazu führen, dass etwa im Jahr 2070 ± 11 [Jahre] eine Phase tiefer Abkühlung des Klimas einsetzt.“

Und:

„Die Gesamt-Abnahme der TSI von Zyklus zu Zyklus beschleunigt sich derzeit und wird im nächsten Sonnenzyklus das Maximum der Beschleunigung erreichen. Der beobachtete konsistente Abwärtstrend der TSI in vier aufeinanderfolgenden Zyklen deutet darauf hin, dass ein solcher Rückgang auf einen ähnlichen Rückgang während des Maunder-Minimums in den Jahren 1645-1715 hindeutet.“

Manch einer mag versucht sein, die Prognosen von Dr. Abdussamatov sowie die Arbeiten von Svensmark, Veizer und Shaviv, die ich in den letzten beiden Artikeln besprochen habe, als einzigartig in der wissenschaftlichen Gemeinschaft abzutun. In „Modern Grand Solar Minimum will lead to terrestrial cooling“ in der Ausgabe der Zeitschrift Temperature vom 4. August 2020 schrieb Professorin Valentina Zharkova von der Northumbria University, die an der Sonnenabteilung des Hauptastronomischen Observatoriums in Kiew promoviert hat:

„Während dieses modernen großen Minimums würde man eine Rückgang der durchschnittlichen Temperatur bis zu 1,0°C erwarten, insbesondere während der Perioden der solaren Minima zwischen den Zyklen 25-26 und 26-27, z.B. im Jahrzehnt 2031-2043.“

Und dann ist da noch die Studie aus dem Jahr 2021 mit dem Titel „How much has the Sun influenced Northern Hemisphere temperature trends? An ongoing debate“ von 23 Wissenschaftlern aus 14 Ländern, in dessen Zusammenfassung es unter anderem heißt:

„Es hat den Anschein, dass frühere Studien (einschließlich der jüngsten IPCC-Berichte), die vorschnell zu dem Schluss kamen, dass der Beitrag der Sonne zum Klimawandel auf der Erde vernachlässigbar sei, dies getan haben, weil sie es versäumt haben, alle relevanten Schätzungen der Gesamtsonneneinstrahlung angemessen zu berücksichtigen und/oder die Unsicherheiten zufriedenstellend zu behandeln, die noch mit den Schätzungen der Temperaturentwicklung auf der nördlichen Hemisphäre verbunden sind.“

Ich könnte noch viele weitere Wissenschaftler nennen, die den jüngsten Klimawandel ebenfalls auf Schwankungen der TSI zurückführen. Im Gegensatz zu den Behauptungen der Klimaaktivisten, dass „die Wissenschaft des Klimawandels feststeht“, ist die Wissenschaft sehr unsicher und entwickelt sich schnell in Richtungen, welche die heutige Klimaangst wie einen gefährlichen und teuren Fehler aussehen lassen werden.

Tom Harris is Executive Director of the Ottawa, Canada-based International Climate Science Coalition.

Link: https://www.thepostemail.com/2024/03/16/have-we-entered-an-era-of-global-cooling/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 




Die Entwicklung der Windgeschwindigkeit in Teilen Deutschlands im aktuellen Klimaoptimum seit 1988 – Teil 5

Teil 5: Die Entwicklung der Windgeschwindigkeit am Nordrand der Mittelgebirge und im unteren, nördlichen Bergland: Überwiegend leichte Abnahmen

Am Nordrand der Berge: Mehr oder weniger Wind?

Stefan Kämpfe

Bislang wurden in dieser Serie über die Entwicklung der Windgeschwindigkeit nur die flachen Regionen Deutschlands besprochen. Nun soll es ins nördliche Mittelgebirgsvorland sowie ins untere nördliche Bergland gehen.

Einführung

Weil an den Bergen und in deren Vorland (etwa 25 bis 50 Km Entfernung) an ruhigen Tagen Ausgleichswinde wehen, wird dieser Streifen, welcher vom Raum Aachen über Köln/Bonn, das südliche Ruhrgebiet, das Weserbergland, den Nordharz, Nord- und Mittelthüringen bis Ostsachsen reicht, hier behandelt. Hoch- und Gipfellagen über etwa 600 Meter Höhenlage werden später betrachtet. Weil der Autor in dieser Region sein ganzes Leben verbrachte, kennt er die meteorologischen Tücken wie Stau und Föhn, aber auch den mitunter sehr unangenehmen Gebirgsausgleichswind bei gradientschwachem, strahlungsreichem Sommerwetter sehr gut. Lässt sich vielleicht gerade dort besonders viel Windenergie erzeugen? Das gesamte Thüringer Becken ist mittlerweile „verspargelt“ – doch wie sieht die Realität aus? Bevor wir die Ergebnisdiskussion starten, werfen wir daher einen Blick auf einen lehrbuchmäßigen Fall mit Gebirgsausgleichswind, welcher sogleich für Enttäuschung sorgt.

Abbildung 1: Tagesgang der Stundenwerte der Windgeschwindigkeit in Erfurt/Weimar am störungsarmen, klar-sonnigen zweiten Mai 2022 unter Einfluss der Gebirgsausgleichsströmung (Thür. Wald). Die rote Linie markiert die ungefähre Mindestgrenze für die Windstromproduktion (ca. 2,5 m/s, etwa 9 bis 10 Km/h). Nur knapp zehn Stunden lang, während des tagsüber wehenden Bergwindes, wurde sie überschritten (ca. 40% der gesamten Tageszeit). Von der Nennleistungs-Geschwindigkeit (etwa 10 Km/h) blieb sie stets weit entfernt.

Auch wenn die Verhältnisse in Nabenhöhe etwas günstiger sind – viel Windstrom lässt sich mit Gebirgsausgleichswinden nicht erzeugen. Aber nahm denn wenigstens an den Mittelgebirgen der Wind etwas zu – das viel sonnigere, wolkenärmer werdende Klima seit 1988 ließ das ja vermuten? Doch die Ergebnisse sind ernüchternd.

Schwache Windabnahme trotz einiger fehlerhafter Stationen

Seit 1988 waren 15 Stationen verfügbar, von denen Erfurt/Weimar, Göttingen und Dresden eine mit hoher Wahrscheinlichkeit fehlerhafte Windzunahme aufwiesen – ab oder nach Mitte der 1990er Jahre waren sie brauchbarer. Von den verbleibenden 12 Stationen zeigten Köln/Bonn und Braunschweig (beides Grenzlagen zum Tiefland) keinen Trend, alle übrigen zeigten eine geringe bis mäßige, vereinzelt deutliche Abnahme (auch hier können Fehler nicht völlig ausgeschlossen werden). Weil es im Raum Aachen an Winddaten fehlte, wurde Maastricht (im Südzipfel Hollands) mit in die Auswertung einbezogen; es liegt unweit der Ardennen. Ab 1989 kam Schleiz als 16. Station hinzu. Aber egal, ab welchem Zeitraum oder ob mit oder ohne fehlerhafte Stationen – die Windabschwächung blieb, wenngleich nicht ganz so deutlich, wie im Nordostdeutschen Binnen-Tiefland.

Abbildung 2: Windmittel aller ab 1988 verfügbaren Stationen. Der Jahrtausendwende-Windsprung und ein sehr windreiches Jahr 2023 fallen ins Auge.

Abbildung 3: Ohne die nachweislich fehlerhaften Stationen bleibt alles wie gehabt – nur die Windabnahme wird etwas größer.

Abbildung 4: Mit Schleiz und Stationsfehlern ab 1989 das schon gewohnte Bild: Leichte Windabnahme und Windsprung.

Abbildung 5: Ab 1997 (alle verfügbaren Stationen) eine merkliche Windabnahme im nördlichen Bergvorland.

Damit ist die Nordhälfte Deutschlands nun ausgewertet; Windabnahmen überwiegen dort eindeutig. Weitere Teile dieser Serie werden sich mit Bayern und dem Alpennordrand sowie mit den Berggipfeln in ganz Deutschland befassen.

(wird später fortgesetzt)

Stefan Kämpfe, Diplom- Agraringenieur, unabhängiger Natur- und Klimaforscher

 




Woher kommt der Strom? Das Problem des ungeplanten unstrukturierten PV-Ausbaus

10. Analysewoche 2024 von Rüdiger Stobbe

Die letzten drei Tage der 10. Analysewoche decken bei detaillierter Betrachtung das Problem des ungeplanten, des unstrukturierten PV-Ausbaus auf. Sobald das Wetter besser und die Sonneneinstrahlung auf die Solarpaneele stärker wird, ist bei gleichzeitig ´ordentlicher` Windstromerzeugung über die Mittagsspitze eine erhebliche Stromübererzeugung zu erwarten. Das hat selbstverständlich Auswirkungen auf den Strompreis. Dieser sinkt dann stark und wird zum Teil negativ. Selbstverständlich wissen die Leser dieser Kolumne, dass der „Ausbaugrad Erneuerbare“ immer nur ein Durchschnittswert bezogen auf einen Zeitraum sein kann. Für das Jahr 2024 liegt dieser Durchschnittswert aktuell bei 59,4 Prozent. An den letzten drei Tagen der 10. Analysewoche sind es 76,6 Prozent. Die ersten vier Tage der 10. Analysewoche brachten lediglich 41,2 Prozent regenerativ erzeugten Strom auf die ´Waage`. Da wundert es nicht, dass, weil unsere europäischen Nachbarn sich darauf eingestellt haben, praktisch an jedem der vier Tage Strom importiert wird. Die Strompreise waren entsprechend höher als an den letzten drei Tagen der Woche, wie dieser Chart eindrucksvoll belegt.

Werfen wir noch einen Blick auf den Prognosechart der Agora-Zukunftsmeters für die letzten drei Analysetage. Bei einem angenommenen Ausbaugrad von 81 Prozent und hochgerechnetem Bedarf wird die Stromübererzeugung über Tag während der Sonnenscheindauer wesentlich größer. Das wird einen entsprechenden Preisverfall zur Folge haben. Bitte beachten Sie die eingekreisten Residuallasten nach Wegfall der PV-Stromerzeugung. Da werden die europäischen Nachbarn den Strom liefern müssen, denn die deutschen Kraftwerksbetreiber werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Reserven zur Verfügung stellen. Das würde die Stromübererzeugung, während der ohnehin vollkommen überhöhten PV-Stromerzeugung, weiter steigern und den Preis noch mehr fallen lassen. Ausnahme: Die Pumpspeicherkraftwerke können kurzfristig den Ausgleich herstellen, so wie es aktuell der Fall war. Allerding liegt die Residuallast in der Prognose um die 14 GWh, während sie aktuell um die 8 GWh liegt. Teuer wird es auf jeden Fall. 

Kurz: Es lässt sich ohne Weiteres behaupten, dass ein Ausbau der „Erneuerbaren“ ohne ein durchdachtes Konzept wenig Sinn ergibt. Einfach mal „massiv ausbauen“ und alles dem ´Zufall` überlassen, ist politischer Dilettantismus und wirtschaftlicher Unfug.

Wochenüberblick

Montag, 4.3.2024 bis Sonntag, 10.3.2024Anteil Wind- und PV-Strom 44,7 Prozent. Anteil regenerativer Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 57,1 Prozent, davon Windstrom 33,1 Prozent, PV-Strom 11,7 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 13,3 Prozent.

Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Wochenvergleich zur 10. Analysewoche ab 2016.

Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zur 10. KW 2024: Factsheet KW 10/2024 – ChartProduktionHandelswocheImport/Export/Preise, CO2Agora-Chart 68 Prozent AusbaugradAgora-Chart 86 Prozent Ausbaugrad.

  • Video-Schatz aus dem Jahr 2007 zum Klimawandel
  • Interview mit Rüdiger Stobbe zum Thema Wasserstoff plus Zusatzinformationen – Weitere Interviews zu Energiethemen
  • Viele weitere Zusatzinformationen
  • Achtung: Es gibt aktuell praktisch keinen überschüssigen PV-Strom (Photovoltaik). Ebenso wenig gibt es überschüssigen Windstrom. Auch in der Summe der Stromerzeugung mittels beider Energieträger plus Biomassestrom plus Laufwasserstrom gibt es keine Überschüsse. Der Beleg 2022, der Beleg 2023/24. Überschüsse werden bis auf wenige Stunden immer konventionell erzeugt!

Jahresüberblick 2024 bis zum 10. März 2024 

Daten, Charts, Tabellen & Prognose zum bisherigen Jahr 2024Chart 1Chart 2ProduktionStromhandelImport/Export/Preise/CO2

Tagesanalysen

Was man wissen muss: Die Wind- und PV-Stromerzeugung wird in unseren Charts fast immer „oben“, oft auch über der Bedarfslinie angezeigt. Das suggeriert dem Betrachter, dass dieser Strom exportiert wird. Faktisch geht immer konventionell erzeugter Strom in den Export. Die Chartstruktur zum Beispiel mit dem bisherigen Jahresverlauf 2024 bildet den Sachverhalt korrekt ab. Die konventionelle Stromerzeugung folgt der regenerativen, sie ergänzt diese. Falls diese Ergänzung nicht ausreicht, um den Bedarf zu decken, wird der fehlende Strom, der die elektrische Energie transportiert, aus dem benachbarten Ausland importiert.

Eine große Menge Strom wird im Sommer über Tag mit PV-Anlagen erzeugt. Das führt regelmäßig zu hohen Durchschnittswerten regenerativ erzeugten Stroms. Was allerdings irreführend ist, denn der erzeugte Strom ist ungleichmäßig verteilt.

Montag, 4. März 2024: Anteil Wind- und PV-Strom 24,8 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 38,7 Prozent, davon Windstrom 16,4 Prozent, PV-Strom 8,4 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 13,9 Prozent.

Wenig Windstrom, schlappe PV-Stromerzeugung und ganztägiger Stromimport: Ein Armutszeugnis für die Energiewende. Die Strompreisbildung.

Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 4. März ab 2016.

Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 4.3.2024: ChartProduktionHandelstagImport/Export/Preise/CO2 inkl. Importabhängigkeiten.

Dienstag, 5.3 2024: Anteil Wind- und PV-Strom 29,6 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 41,8 Prozent, davon Windstrom 24,4 Prozent, PV-Strom 5,2 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 12,1 Prozent.

Praktisch das gleiche Bild wie gestern. Heute etwas mehr Windstrom, dafür weniger PV-Strom.

Aber ganztägiger Stromimport, die eierlegende Habeck-Wollmilchsau:

  • Kein CO2-Ausstoß für Deutschland,
  • Hochpreisstabilisierend
  • Schwache Wirtschaft = Weniger Energiebedarf 
  • Weniger fossile deutsche Stromerzeugung.
  • Prozentualer Anstieg der regenerativen Stromerzeugung

Der Bürger wird am Nasenring durch die Klimanege gezogen.

Die Strompreisbildung. 

Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 5. März ab 2016.

Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 5.3. 2024: ChartProduktionHandelstagImport/Export/Preise/CO2 inkl. Importabhängigkeiten

Mittwoch, 6. März 2024: Anteil Wind- und PV-Strom 22,3 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 35,3 Prozent, davon Windstrom 12,8 Prozent, PV-Strom 9,4 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 13,0 Prozent.

Wieder nur wenig Windstrom. PV-Stromerzeugung liegt bei fast 10 Prozent. Das ist für die Jahreszeit in Ordnung. Die Strompreisbildung

Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 6. März 2016.

Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 6.3.2024: ChartProduktionHandelstagImport/Export/Preise/CO2 inkl. Importabhängigkeiten

Donnerstag, 7. März 2024: Anteil Wind- und PV-Strom 35,6 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 48,4 Prozent, davon Windstrom 24,9 Prozent, PV-Strom 10,7 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 12,8 Prozent.

Windstrom zieht an. PV-Strom ebenfalls. Die Strompreisbildung. 

Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 7. März ab 2016.

Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 7.3.2024: ChartProduktion, HandelstagImport/Export/Preise/CO2 inkl. Importabhängigkeiten

Freitag, 8. März 2024: Anteil Wind- und PV-Strom 61,4 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 72,7 Prozent, davon Windstrom 43,3 Prozent, PV-Strom 18,1 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 11,3 Prozent.

Trotz des Herunterfahrens der konventionellen Stromerzeugung kommt es über Tag zu erheblicher Stromübererzeugung. Der Strompreisverfall über Tag

Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 8. März ab 2016.

Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 8.3.2024: ChartProduktionHandelstagImport/Export/Preise/CO2 inkl. Importabhängigkeiten

Samstag, 9. März 2024: Anteil Wind- und PV-Strom 66,8 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 78,6 Prozent, davon Windstrom 49,0 Prozent, PV-Strom 17,8 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 11,8 Prozent.

Der geringe Wochenendbedarf lässt bereits allein die regenerative Stromerzeugung in die Stromüberproduktion gleiten. Hinzu kommt die konventionelle Netzstabilisierungsproduktion. Negative Strompreise werden aufgerufen. 

Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 9. März ab 2016.

Daten, Tabellen & Prognosen zum 9.3.2024: ChartProduktionHandelstagImport/Export/Preise/CO2 inkl. Importabhängigkeiten

Sonntag, 10. März 2024: Anteil Wind- und PV-Strom 67,1 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 78,8 Prozent, davon Windstrom 56,3 Prozent, PV-Strom 10,8 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 11,8 Prozent.

Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 10. März ab 2016.

Heute übersteigt allein die regenerative Stromerzeugung den Sonntagsbedarf nur knapp. Doch mit der zusätzlichen notwendigen fossilen Stromerzeugung wird der Preis teilweise wieder negativ. 

Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 10.2.2024: ChartProduktionHandelstagImport/Export/Preise/CO2 inkl. Importabhängigkeiten

Die bisherigen Artikel der Kolumne Woher kommt der Strom? mit jeweils einem kurzen Inhaltsstichwort finden Sie hier. Noch Fragen? Ergänzungen? Fehler entdeckt? Bitte Leserpost schreiben! Oder direkt an mich persönlich: stromwoher@mediagnose.de. Alle Berechnungen und Schätzungen durch Rüdiger Stobbe und Peter Hager nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr.