Begrenzung der Bedrohung von Meeressäugern schränkt Offshore-Windkraft ein
Vor der Genehmigung der Offshore-Windenergie genehmigte die NOAA im Rahmen des Gesetzes zum Schutz der Meeressäuger (Marine Mammal Protection Act, MMPA) routinemäßig die Belästigung einer großen Anzahl von Walen durch Lärm. Neue Forschungsergebnisse von Professor Apostolos Gerasoulis zeigen, dass diese Belästigung zum Tod vieler Wale führt.
Es ist zum Beispiel bekannt, dass sie Taubheit verursachen, was leicht tödlich sein kann. Aber Belästigung muss nicht unbedingt zu Taubheit führen, um den Tod zu verursachen. Offshore-Windkraftanlagen, die sich über eine Fläche von hundert Quadratmeilen oder mehr erstrecken, werden in der Regel in Gebieten mit geringem Schiffsverkehr und hohem Verkehrsaufkommen in der Nähe errichtet. Die Belästigung kann einfach dazu führen, dass die Wale das verkehrsarme Gebiet meiden und mehr Zeit im dichten Schiffsverkehr verbringen, was zu einer Zunahme der tödlichen Kollisionen führt.
Gleiches gilt für wenig oder stark genutzte Fischereigebiete, in denen das Ausweichen zu mehr Verwicklungen führt. Schiffsanprall und Verfangen sind die beiden Hauptursachen für den Tod von Walen. Ironischerweise behaupten die Befürworter der Windkraft, dass die Zunahme von Schiffskollisionen und Verwicklungen beweist, dass die Windkraft nicht die Ursache für erhöhte Todesraten ist, obwohl dies eigentlich ein starker Beweis gegen die Windkraft ist.
Die eindeutige Lösung bzgl. des Tötens von Walen besteht darin, die Zahl der Genehmigungen für Bedrohungen stark einzuschränken. Mit diesen sehr begrenzten Genehmigungen können nur sehr wenige neue Offshore-Windprojekte gebaut werden. Das sollten sie auch nicht, da sie Wale töten. Für jedes Projekt ist eine große Anzahl von Genehmigungen erforderlich, so dass eine drastische Verringerung der Anzahl der Genehmigungen die Zahl der Offshore-Windprojekte gleichlaufend mit der Zahl der getöteten Wale drastisch reduziert.
Am einfachsten ist es, die Gesamtzahl der Windkraftgenehmigungen zu begrenzen, die für eine bestimmte exponierte Population erteilt werden. Dies ist vergleichbar mit der Begrenzung der Emission gefährlicher Schadstoffe. Man könnte sogar ein „Cap and Trade“-Programm einführen, bei dem sich Entwickler um Genehmigungen bewerben, so wie sie sich jetzt um Pachtverträge bewerben. Das 1990 eingeführte Programm zur Begrenzung der Schwefeldioxidemissionen von Kraftwerken ist ein naheliegendes Beispiel.
Wenn die kumulative Belästigung auf etwa 10 % der exponierten Population einer bestimmten Walart begrenzt wäre, würde dies die Entwicklung der Offshore-Windenergie stark einschränken. So wie es jetzt ist, summieren sich die kumulativen genehmigten Beeinträchtigungen durch mehrere Projekte oft auf ein Vielfaches der exponierten Population. Dies ist ein eindrucksvolles Beispiel für die hartnäckige Weigerung von BOEM und NOAA, eine kumulative Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Dies gilt insbesondere für den stark gefährdeten Nordatlantischen Glattwal mit einer geschätzten Population von nur 340 Tieren, die dem gesamten Offshore-Windpark ausgesetzt sind, da sie entlang der gesamten Küste wandern. Zehn Prozent dieser Population sind 34 Belästigungen ausgesetzt, und einige Projekte nähern sich dieser Zahl individuell an.
Im Rahmen dieses Programms zur Begrenzung der Belästigung sollten die zahlreichen bestehenden Genehmigungen für Projekte, die noch nicht im Bau sind, widerrufen und der Begrenzung unterworfen werden. Die Obergrenze könnte auch für im Bau befindliche Projekte gelten, die ihre Genehmigungen noch nicht ausgeschöpft haben.
Die Obergrenze sollte auch für alle gefährdeten und geschützten Arten gelten, nicht nur für Wale. Die Genehmigungszahlen können viel höher sein als die für Wale. Das riesige Projekt von Dominion vor der Küste Virginias beispielsweise ist trotz der Bedrohung von über 50.000 Delfinen genehmigt und steht zwei Jahre vor der Fertigstellung.
In diesem Zusammenhang sind noch einige andere Faktoren der Bedrohungb wichtig. Erstens beziehen sich alle bisherigen Genehmigungen auf Belästigungen während der Bauphase. Bisher ist noch kein Projekt im Netzmaßstab in Betrieb genommen worden, und die NOAA behauptet, dass es keine betrieblichen Belästigungen geben wird. Andere haben argumentiert, dass es im Betrieb zu Belästigungen kommen wird, und wenn dies der Fall ist, wird die Obergrenze den Betrieb einschränken.
Zweitens stellen die Standorte für schwimmende Windkraftanlagen, die jetzt vor Kalifornien, Maine und Massachusetts gepachtet wurden, eine neue Form der tödlichen Belästigung dar, die entweder drastisch eingeschränkt oder einfach verboten werden muss. Dabei handelt es sich um das unglaubliche 3D-Netz aus Hunderten bis Tausenden von Verankerungsleinen, die den Ozean füllen, um die Hunderte von riesigen Turbinenschwimmern an ihrem Platz zu halten. Das MMPA definiert Belästigung als alles, was bei geschützten Säugetieren eine Verhaltensänderung hervorruft, und diese Verankerungsleinen verursachen genau das. Außerdem besteht die Gefahr, dass sie sich verheddern.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Lösung für die Belästigung von gefährdeten Walen durch Windkraftprojekte einfach ist: Begrenzung der zulässigen Belastung.
Link: https://www.cfact.org/2024/12/09/capping-marine-mamma-harassment-constrains-offshore-wind/
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE