Vom illegalen und legalen Töten von Greifvögeln
zuerst veröffentlicht bei Wattenrat Ostfriesland
Das Ausmaß illegaler Greifvogelverfolgung in Deutschland ist dramatisch groß. Der 41 Seiten starken Broschüre „Illegale Greifvogelverfolgung – erkennen, verfolgen, verhindern“ ist schon deshalb eine weite Verbreitung zu wünschen. Für den „Leitfaden für Zeugen, Naturfreunde und Strafverfolgungsbehörden“ zeichnen das renommierte Komitee gegen den Vogelmord e. V. als Herausgeber und profilierte Fachleute als Verfasser verantwortlich.
Die Broschüre konfrontiert den Leser mit kriminellen Machenschaften, den ihnen zugrundeliegenden Motiven, einem großen Dunkelfeld und erschreckend geringen Aufklärungsraten; sie liefert umfassende Informationen für die Aufklärung und Verfolgung der Straftaten. Den Verfassern ist es gelungen, darin auch einen Hinweis auf „vermehrt beobachtete Verfolgungsaktionen im Bereich von geplanten Windenergieanlagen“ zu plazieren. In der Regel handele es sich dabei um gezielte Störungen brütender Vögel oder das Fällen der Nistbäume. Durch den Ausbau der Windenergie komme es nämlich immer wieder zu Konflikten mit „windkraftsensiblen“ Vogelarten, zu deren Nestern ein gesetzlicher Mindestabstand vorgesehen sei und in der Folge Vorkommen bestimmter Greifvogelarten ein Ausschlußkriterium für Windenergieanlagen darstellten.
Bemerkenswert ist die Broschüre noch aus einem anderen Grund – nämlich wegen des Vorwortes der Bundesumweltministerin Steffi Lemke: Die Klimakrise sei in Form von Hitze, Dürre, Überschwemmungen und Waldbränden unübersehbar. Genauso dringlich wie die Klimakrise bekämpfe die neue Bundesregierung die Krise des Artenaussterbens. Viele Greifvogel- und Eulenarten könnten zwar vom Ausbau der Windkraft betroffen sein. Die Hauptursachen für den Rückgang dieser Arten seien aber ganz andere. So beklagt die Bündnisgrüne wortreich den Tod von Tausenden auf den Zugrouten illegal getöteter Greifvögel, weshalb sich Deutschland dafür einsetze, die Zugwege dieser Arten mit Aufklärung der Bevölkerung und Bekämpfung der Wilderei wieder sicher zu machen.
Der Leser mag daraus schließen, dass Deutschland die Artenvielfalt nun wie zuvor die Demokratie auch am Hindukusch verteidigt. Über die mehr als 8.500 Mäusebussarde, die von den Windenergieanlagen allein in den vier norddeutschen Bundesländern in einem jeden Jahr erschlagen werden (Stand 2016), verliert die Ministerin kein Wort. Und schon gar nicht über die Folgen der von der neuen Bundesregierung herbeigeführten Änderung des Artenschutzrechts zugunsten des Windenergieausbaus. Deswegen – und in diesem Punkt bedarf die druckfrische Broschüre der Korrektur – sind die in ihr noch genannten „gesetzlichen Mindestabstände“ und „Ausschlußkriterien“ zugunsten des Vogelschutzes faktisch bedeutungslos, weshalb in projektierten Windenergiegebieten das Motiv für das Verfolgen von Greifvögeln schlicht entfällt – das Tötungsrisiko am Rotor indessen nicht! Einer Aussage der Ministerin wird man indessen zustimmen können:
„Die bedrohte Artenvielfalt in Deutschland kann wirklich jede Hilfe gebrauchen.“
Vor allem seit Antritt der Ampelkoalition.
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Ergänzung:
Anmerkung Wattenrat zur Hochrechnung der Mäusebussard-Schlagopferzahlen:
Quelle: „Ermittlung der Kollisionsraten von (Greif-)Vögeln und Schaffung
planungsbezogener Grundlagen für die Prognose und Bewertung des
Kollisionsrisikos durch Windenergieanlagen, (PROGRESS), F&E-Vorhaben
Windenergie, Abschlussbericht 2016“
Eine spätere Hochrechnung korrigiert die darin zunächst genannte
Mäusebussard-Schlagopferzahl von 7.600 nach oben: „Hoher Aufwand, vage
Resultate- Windenergie und Vogelschutz – Anmerkungen zur
Progress-Studie, von Matthias Schreiber, Torsten Langgemach und Tobias
Dürr, Naturschutz und Landschaftsplanung 48 (10), 2016, 328-332“
Diese Korrektur haben die Autoren der PROGRESS-Studie bei einer späteren
Fachtagung mittlerweile selbst nach der o.a. Veröffentlichung von
Schreiber, Langgemach und Dürr vorgenommen.
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