Neues aus Schildburghausen
von Uli Weber
Wir sind gerade dabei, nachträglich den sogenannten Morgenthau-Plan für Nachkriegsdeutschland aus eigener Kraft umzusetzen. Begründet wird dessen Notwendigkeit damit, dass wir mit der Vermeidung unseres Anteils am jährlichen anthropogenen CO2-Ausstoß von etwa 2% die Welt vor der Selbstverbrennung retten würden. Denn wenn wir mit der Dekarbonisierung unseres Landes schließlich fertig wären, würden uns als global bewundertem Vorreiter alle weiteren Länder wie die Lemminge von selbst in diesen Abgrund folgen.
Dieser Abgrund ist also ein echtes Problem, und zwar nicht für alle weiteren Länder dieser Welt, sondern ganz allein für uns.
Vergessen wir mal ausnahmsweise, dass mein hemisphärisches Stefan-Boltzmann-Modell den sogenannten „natürlichen atmosphärischen Treibhauseffekt“ längst widerlegt hat (Analyse: Teil-1, Teil-2, Teil-3) und wenden wir uns dem vorgeblichen CO2-Klimaantrieb der Klimaheuchler zu. Es beginnt damit, dass keiner nix Genaues weiß, aber alle fest daran glauben. Und das liegt wiederum daran, dass niemand bereit oder in der Lage ist, sich mit Primärquellen, also den wissenschaftlichen Originalquellen, auseinanderzusetzen und daraus eigenes Sekundärwissen zu erzeugen. Viel lieber übernimmt man das zielsicher konstruierte Tertiärwissen von fanatischen Missionaren des Klimaaberglaubens.
Eine Herleitung des Begriffs „Tertiärwissen“:
Primärwissen ist das Peer-to-Peer Wissen von Fachleuten, denen das notwendige wissenschaftliche Handwerkszeug zur Verfügung steht, um Primärinformationen selbst zu generieren oder fremde zu bewerten.
Sekundärwissen ist das Wissen von sogenannten Multiplikatoren, die sich bestenfalls fachlich-didaktische Kenntnisse angeeignet haben, um damit komplexe Primärinformationen mehr oder weniger korrekt zu vereinfachen und in „leichter Sprache“ weiter zu verbreiten.
Tertiärwissen (=schlimmstenfalls Hörensagen und/oder Verschwörungstheorie) ist das von Multiplikatoren mit Sekundärwissen an eine Zielgruppe weiter vermittelte Wissen, dessen Richtigkeit von dieser Zielgruppe üblicherweise nicht mehr fachlich hinterfragt werden kann, sondern einfach geglaubt werden muss.
Beginnen wir mit den sogenannten wissenschaftlichen Grundlagen des CO2-Klimaantriebs. Im TAR Full Report Kapitel 6 “Radiative Forcing of Climate Change” in Tabelle 6.2 auf Seite 358 gibt der IPCC vereinfachte Formeln für den vorgeblichen Strahlungsantrieb ∆F [Wm−2] von sogenannten Klimagasen an; für das „Radiative Forcing“ von Kohlenstoffdioxid (CO2) ergibt sich folgende logarithmische Funktion:
∆F = α ln(C/C0) mit α=5.35
Als Quellenangabe wird dort wiederum das IPCC (1990) genannt mit dem Hinweis auf aktualisierte Werte für die Konstanten. Daneben werden noch zwei weitere logarithmische Formeln für das „Radiative Forcing“ von CO2 angegeben, die auf Shi (1992) und WMO (1999) beruhen. In der nachfolgenden Abbildung wird dieser (vorgebliche) logarithmische Zusammenhang zwischen dem atmosphärischen CO2-Gehalt und der Temperatur deutlich:
Abbildung 1: Der vorgebliche Treibhausbeitrag von CO2 aus der IPCC- Gleichung (3, dunkelblau) für 280 (grün), 400 (hellblau) und 800 ppm CO2 (rot) (5000 ppm -ganz rechts- ist der Grenzwert am Arbeitsplatz)
Quelle der Abb.: Klimahysterie ist keine Lösung (Seite 188), dieses Buch ist auch in SW erhältlich
In meinem EIKE-Artikel, „Von Schergen und „Leugnern“: Wem gehört das Gold am Ende des Regenbogens?“ hatte ich auf einige Ungereimtheiten im juristischen Sakrament des Klimaaberglaubens hingewiesen. Der historische BVG-Klimabeschluss stützt sich in Absatz 19, vorletzter Satz, auf eine „annähernd lineare Beziehung“ zwischen der Gesamtmenge an emittierten klimawirksamen Treibhausgasen und dem Anstieg der mittleren Oberflächentemperatur. Die Quellenangabe des BVG bezieht sich wiederum auf eine diesbezügliche Aussage des „Sachverständigenrates für Umweltfragen“ (SRU): „SRU, Demokratisch regieren in ökologischen Grenzen ‒ Zur Legitimation von Umweltpolitik, Sondergutachten, 2019, S. 36“, Zitat mit Hervorhebungen:
„Verschiebungen klimatischer Mittelwerte
37. Zwischen dem Anstieg der mittleren Temperatur der Atmosphäre an der Erdoberfläche und der Gesamtmenge an emittierten klimawirksamen Treibhausgasen, welche kumulativ über einen gegebenen Zeitraum in die Atmosphäre emittiert wurde, besteht eine annähernd lineare Beziehung. Es spielt also für die allgemeine Entwicklung keine Rolle, wo und wann Emissionen ent-standen sind. Vielmehr kommt es vor allem auf deren Gesamtmenge über einen langen Zeitraum an.“
Nun ist es in unserem Lande eigentlich übliche Praxis, dass sich Gerichte bei ihren Urteilen auf wissenschaftliches Primärwissen stützen. Und ausgerechnet zu dieser entscheidenden Kernaussage des SRU für den BVG-Beschluss zum ominösen CO2-Budget fehlt ein konkreter wissenschaftlicher Quellenverweis in dem immerhin 48-seitigen Literaturverzeichnis des SRU (Seiten 214-261).
Das dem BVG vom SRU auf Zuruf und ohne wissenschaftliche Quellen vermittelte Tertiärwissen zur vorgeblich annähernd linearen Temperaturwirksamkeit von Treibhausgasen steht also den Erkenntnissen des sogenannten „Weltklimarates“ (IPCC) diametral gegenüber (oben).
In seinem Beschluss folgt das Bundesverfassungsgericht beim sogenannten „verbleibenden CO2-Restbudget“ dann in Absatz IV. 2. aa) den kompetenzbefreiten Behauptungen der Beschwerdeführer*Innen zum CO2-Restbudget (ebenfalls Tertiärwissen), Zitat mit Hervorhebungen:
„Dabei leiten die Beschwerdeführenden das Deutschland ab 2020 verbleibende Restbudget aus Schätzungen des IPCC zur Größe des globalen Restbudgets bei einer 66%igen Wahrscheinlichkeit ab, das 1,5 °C-Ziel einzuhalten. Dieses betrage ab 2018 noch 420 Gigatonnen. Nach den Rechengrundlagen des IPCC bestehe ab dem 1. Januar 2020 noch ein CO2-Budget von 336 Gigatonnen. Für Deutschland verblieben so auf Basis einer nach Auffassung der Beschwerdeführenden sinnhaften Betrachtung nach weltweit gleichen Pro-Kopf-Emissionsrechten ab dem 1. Januar 2020 noch 3,465 Gigatonnen CO2.“
Schaun wir also mal nach, wie groß das CO2-Restbudget tatsächlich ist. Am 29. April 2017 erschien auf Kalte Sonne mein Artikel „Prozentrechnung müsste man können: Das en(t)liche CO2-Budget“. Auf dem Internetblog „Klimalounge“ war nämlich am 11. April 2017 ein Artikel mit der Aussage erschienen, ein befürchteter Temperaturanstieg von 1,5 bis 2 Grad erlaube nur noch ein globales CO2-Budget von 150 bis 1050 Gigatonnen (Gt). Bis zum Jahre 2015 hatte der Mensch aus der Nutzung fossiler Energieträger etwa 1400 Gt CO2 zusätzlich in die Atmosphäre eingebracht (Quelle) und damit den CO2-Gehalt der Atmosphäre auf 400 ppm erhöht. Hier die betreffende IPCC-Abbildung aus dem genannten Klimalounge-Artikel:
Der dortige Text zu dieser Abbildung (2), Zitat: „Zusammenhang von kumulativen CO2-Emissionen und globaler Erwärmung. Die Zahlen an den „Blasen“ geben die in den verschiedenen Szenarien erreichte CO2-Konzentration in der Atmosphäre an. Die auf der vertikalen Achse angegebene Temperatur gilt zu dem Zeitpunkt, an dem die auf der horizontalen Achse angegebene Emissionsmenge erreicht wird. Das heißt: die noch folgende weitere Erwärmung allein aufgrund der thermischen Trägheit im System ist hier noch nicht einkalkuliert. Quelle: IPCC Synthesebericht (2014).“
Die Aussagen über das verbleibende globale CO2-Budget basieren hier offenbar auf einem linearen Zusammenhang zwischen dem atmosphärischen CO2-Gehalt und der globalen Temperatur, was schon einmal den IPCC-Ausführungen zum vorgeblichen logarithmischen „Radiative Forcing“ von CO2 widerspricht. Legen wir den weiteren Betrachtungen nun einmal den Blasenwert von (480-530 ppm = 3.000 Gt CO2 = 1,75-2,0 dT °C) aus der obigen IPCC-Grafik zugrunde und vergleichen wir diese Werte mit den oben aufgeführten zusätzlichen Fakten: Der vorindustrielle CO2–Gehalt in unserer Atmosphäre soll 280 ppm oder 0,028% betragen haben. Für den Zeitraum zwischen 1900 und 2015 summiert sich der anthropogene CO2-Eintrag auf insgesamt etwa 1400 Gigatonnen (Gt) und hatte zu einer Erhöhung des atmosphärischen CO2-Gehaltes um 0,012% auf 0,040% oder 400 ppm geführt. Zwischen dem anthropogenen CO2-Ausstoß und dem atmosphärischen CO2-Gehalt ergibt sich also folgender (linearer) Zusammenhang:
- X Gt CO2 = 280 ppm mit X = „natürliche“ atmosphärische CO2-Menge [Gt CO2]
- X Gt CO2 + 1.400 Gt CO2 = 400 ppm
- = (2) – (1) 1.400 Gt CO2 = 120 ppm
Die ursprüngliche atmosphärische CO2-Gesamtmenge „X [Gt CO2]“ ergibt sich dann linear aus den Zeilen (1) und (3) mit einem einfachen Dreisatz zu:
X Gt CO2 = 280 ppm x 1.400 Gt CO2 / 120 ppm = 3.200 Gt CO2
Wir können aus dem IPCC-Blasenwert mit (480-530 ppm = 3.000 Gt CO2 = 1,75-2,0 DT °C) einmal ganz vorsichtig eine mittlere CO2-Konzentration von 510 ppm für einen maximalen anthropogenen Temperaturanstieg unter 2 Grad entnehmen. Diese 510 ppm entsprechen dann knapp 6.000 Gt CO2. Abzüglich der natürlichen atmosphärischen CO2-Menge ergibt sich daraus also ein ursprüngliches globales Emissionsbudget von 2.800 Gt CO2 für eine Temperaturerhöhung unter 2 Grad, das sogar noch um 200 GT CO2 kleiner ist, als im IPCC-Bubble angegeben wird. Von diesem ursprünglich verfügbaren globalen CO2-Budget von 2.800 Gt CO2 wären bereits 1.400 Gt CO2 „verbraucht“, bleiben also weitere 1.400 Gt CO2. Nach der hier durchgeführten Abschätzung würde eine Erhöhung des vorindustriellen atmosphärischen CO2-Gehaltes auf 510 ppm also weitere 1.400 Gt CO2 (=2.800 Gt CO2– 1.400 Gt CO2) erfordern, um nach der oben abgebildeten IPCC-Grafik schließlich eine atmosphärische Temperaturerhöhung von insgesamt etwa 1,75-2,0 °C auszulösen. Damit kommen wir hier ziemlich genau auf einen Unterschied von Faktor 8 beim deutschen CO2-Restbudget:
Restbudget D: 3,465 Gigatonnen CO2 @1.1.2020 (BVG) ≠ 28 Gigatonnen CO2 @2014 (IPCC)
Bei einem weltweiten jährlichen CO2-Ausstoß von konstant 30 Gigatonnen würde es ab dem Jahre 2015 dann noch etwa 45 Jahre bis zu einem angeblich anthropogen verursachten Temperaturanstieg von insgesamt knapp 2 Grad Celsius dauern, also etwa bis zum Jahre 2060. Die Aussage über eine kumulative Wirkung von CO2 zur Bemessung des verfügbaren CO2-Budgets in dem zitierten Klimalounge-Artikel ist aber nur insoweit korrekt, wie sich dieses CO2 auch noch in der Atmosphäre befindet. Das anthropogene CO2 hat in unserer Atmosphäre nämlich eine Verweildauer von nur etwa 120 Jahren (hier unter dem Stichwort „Kohlendioxid“ – dort inzwischen geändert).
Das globale CO2-Budget ist also gar nicht kumulativ, sondern fortlaufend „erneuerbar“!
Mit dieser Verweildauer von etwa 120 Jahren für das anthropogene CO2 in unserer Atmosphäre beträgt das fortlaufende globale CO2-Budget für den anthropogenen CO2-Ausstoß also etwa 2.800 Gt CO2 pro 120 Jahre. Damit dürfte dann ein vorgeblich menschengemachter Temperaturanstieg sicher unter 2 Grad bleiben. Wir haben also eigentlich bis zum Jahre 2060 Zeit, um den anthropogenen CO2-Ausstoß auf jährlich 23 Gigatonnen (=2.800 Gt CO2 / 120 Jahre) zu begrenzen und damit das ominöse 2-Grad Ziel dauerhaft zu abzusichern. Von Null-Emissionen ab 2050 kann also selbst dann keine Rede sein, wenn man tatsächlich an einen menschengemachten Klimawandel durch CO2-Emmissionen glauben will.
Ein globales CO2-Budget von jährlich etwa 23 Gigatonnen CO2 würde vielmehr die befürchtete menschengemachte Klimaerwärmung dauerhaft unter 2 Grad halten. Die Dekarbonisierung der Welt erweist sich damit zum wiederholten Male als eine völlig unnötige Selbstkasteiung der Menschheit. Und aufgrund dieses religiös anmutenden Endzeitglaubens will die westliche Welt jetzt freiwillig ihre kohlenstoff-basierte Lebensgrundlage zerstören und unseren daraus resultierenden Lebensstandard vernichten.
Im Ergebnis begehen die westlichen Industrienationen bis zum Jahr 2100 also wissentlich einen ökonomischen Selbstmord, indem sie eine „Große Transformation“ in eine auf Wind- und Sonnenenergie basierende mittelalterliche Agrargesellschaft anstrebten und der übrigen Welt das erneuerbare CO2-Restbudget überlassen:
Abbildung 3: Hochrechnung für den anthropogenen CO2-Aussoß bis 2100 aus Klimahysterie ist keine Lösung (Seite 92) mit den Auswirkungen eines fortlaufend erneuerbaren CO2-Budgets von 30 Gt/a und einer geplanten Zero-CO2-Emmission in den westlichen Industrienationen
Unter der „zivilgesellschaftlichen“ und politisch-medialen „Führung“ von klimareligiösen Sektierern entwickeln wir unsere freie und bedarfsorientierte westliche Marktwirtschaft mit hoher individueller Lebenserwartung also in eine angebotsorientierte drittweltlich-kommunistische Planwirtschaft zurück. Und erstmals seit Beginn der Aufklärung hat hier ein oberstes Gericht bei einer existenziellen Entscheidung von nationaler Tragweite die finale Entscheidung über eine offene wissenschaftliche Fragestellung an sich gezogen und schließt damit nahtlos an das historische Galilei-Urteil an.
Erst rückblickend werden Historiker einstmals feststellen können, ob der richtungsweisende BVG-Klimabeschluss ebenso lange Bestand gehabt haben wird, wie dieses Urteil gegen Galileo Galilei…
PS: Die Angaben über die atmosphärische Lebensdauer des anthropogenen CO2-Eintrags schwanken in der Literatur zwischen 5 Jahren und 1.000 Jahren. Ein jährlich erneuerbares CO2-Budget hat also eine erhebliche Schwankungsbreite; suchen Sie Sich also gerne selber Ihr passendes Budget aus.
PPS: Glauben Sie’s oder glauben Sie’s nicht: Bei seinem jüngsten Ukrainebesuch wurde der deutsche Minister für Wirtschaft und Klimaschutz am 06.04.2023 von der WELT mit der Überschrift, „Solange die Dinger sicher laufen“, sind ukrainische Atomkraftwerke für Habeck „in Ordnung“, zitiert. Und am 15.04.2023 wurden dann die letzten drei deutschen Kernkraftwerke abgeschaltet, OBWOHL „die Dinger“ hier in Deutschland noch viel sicher gelaufen sind als die in der Ukraine.
PPPS zu Manfred Haferburgs KKW-Abgesang auf EIKE: Die damaligen Schildbürger waren die Xhosa, der Onkel Trittin hieß Mhlakaza und seine FfF-Nichte Nongqawuse.