Rechtsstaat geht noch: Klage der NGO Greenpeace gegen Volkswagen abgewiesen
Die Umwelt-NGO Greenpeace wollte Volkswagen vor Gericht dazu zwingen, bereits ab 2030 keine Verbrennermotoren mehr herzustellen. Das hatte VW mit seinen „ID“-Modellen auch vor, rückte aber wegen der schlechten Verkaufbarkeit der Stromer wieder davon ab.
Deutschland werde laut Kritikern mittlerweile von nicht-gewählten und demokratisch nicht kontrollierten Parallelregierungen beherrscht – vor allem den „Nicht“-Regierungsorganisationen NGOs, die paradoxerweise mit Steuergeld finanziert werden – neben Spenden von Hypermilliardären.
Vor allem die Deutsche Umwelthilfe DUH von Vielflieger Jürgen Resch und die deutsche Greenpeace-Sektion wandeln ihre erheblichen finanziellen Rücklagen und Einkünfte in politische Macht um – so wurde ihnen schon unter den Kabinetten Schröder-Fischer ein „Verbandsklagerecht“ eingeräumt. Die DUH treibt damit als Abmahnverein noch mehr Geld von Geschäftstreibenden ein und konnte bereits die Automobilindustrie mit naturwissenschaftlich unhaltbar niedrigen Abgaswerten schurigeln.
Jetzt versuchte es Greenpeace Deutschland auch einmal und wollte Volkswagen zwingen, ab 2030 keine Verbrenner-PKW mehr herzustellen. Begründung:
„Wir klagen gegen Volkswagen, weil der Konzern mitverantwortlich dafür ist, daß unsere Grund- und Eigentumsrechte beeinträchtigt und weiter bedroht sind“
Weil: Die CO2-Emissionen der PKW trügen zur „Klimakrise“ bei, weswegen das 1,5°-Ziel verfehlt würde.
Die Richter am LG Braunschweig sahen das anders: Der Gesetzgeber habe dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts bereits genügegetan, darüber hinaus müßten die Kläger eventuelle Beeinträchtigungen dulden. Offenbar ist das Landgericht Braunschweig noch mit professionellen Richtern besetzt, statt mit Rechtsanwälten, die einmal im Parlament saßen und von Politikern auf ihren Posten gehievt wurden.