von Uli Weber

Unter einer aktuellen „CO2-Inzidenz“ von 42 (CO2-Molekülen pro 100.000 Luft-Molekülen, Abbildung 1) breitet sich der mediale Arm der Klimaalarmisten immer weiter aus.

Abbildung 1: Der aktuelle atmosphärische CO2-Gehalt von: https://globalmagazin.com/der-aktuelle-co2-gehalt-der-atmosphaere/

Ein technischer Direktor von CNN namens Charlie Chester wurde vom Project Veritas folgendermaßen zitiert:

Als Mr. Chester während des Gesprächs gefragt wurde, ob CNN Angst benutzen würde, um seine Klima-Agenda voranzutreiben, antwortete er: ‚Ja doch! Angst verkauft sich gut.‘ Mr. Chester erzählte uns wie: ‚Ich habe das Gefühl, dass es so sein wird, dass ständig Videos vom Rückgang des Eises und der Erwärmung des Wetters gezeigt werden, und wie sich das auf die Wirtschaft auswirkt.‘ Mit anderen Worten, um eine transformative politische Agenda zum Klimawandel voranzutreiben, wird CNN den Klimawandel durch Lügen und Angstmacherei vorantreiben.“

Und dabei gehört CNN noch nicht einmal dem CCN-Netzwerk an, Zitat von „Covering Climate Now“ („Jetzt das Klima schützen“):

Covering Climate Now is a global journalism initiative committed to more and better coverage of the defining story of our time. Our partners include over 400 news outlets with a combined audience approaching 2 billion people — and growing.”

Dazu der Google-Übersetzer [mit Korrektur]: “Covering Climate Now ist eine globale journalistische Initiative, die sich der umfassenderen und besseren Berichterstattung über die bestimmende Geschichte unserer Zeit verschrieben hat. Zu unseren Partnern zählen über 400 Nachrichtenagenturen mit einem Gesamtpublikum von fast 2 Milliarden Menschen – und sie wächst.“

Der Zusammenschluss „Jetzt das Klima schützen“ von über 400 Nachrichtenagenturen erreicht nach eigenen Angaben fast 2 Milliarden Menschen – kein Wunder also, dass wir im Zeitalter der Klimahysterie leben.

Corona hat uns gelehrt, wie wichtig es ist, Infektionsherde zu isolieren. Und deshalb sind die vorgeblichen 3% Klimarealisten als virulente Informationsherde für eine mögliche Erkenntnisepidemie in der fortwährend manipulierten Öffentlichkeit auch so gefährlich. In dialektischer Inversion der tatsächlichen Gegebenheiten wird sogar öffentlich verbreitet, die angebliche „Verweigerung des Dialogs“ durch Teile der Gesellschaft, die die Notwendigkeit einer grünen Transformation nicht teilen, „sollte gesellschaftlich sanktioniert werden“. Denn mit einer globalen Erkenntnisepidemie durch einen offenen wissenschaftlichen Diskurs wäre der dystopische Traum von einer schönen neuen dekarbonisierten Welt ausgeträumt. Wenn wir jetzt einmal auf Wikipedia unter dem Stichwort „Epidemiologie“ nachschauen, dann finden wir dort unter „Epidemiologie Ansteckung“ die folgenden zielführenden Ausführungen zur Vermeidung einer „globalen klimarealistischen Erkenntnispandemie“, Zitat:

Die Basisreproduktionszahl R0 (manchmal auch Grundvermehrungsrate genannt) gibt an, wie viele Menschen eine bereits erkrankte Person im Durchschnitt infiziert, falls die betroffene Bevölkerung weder geimpft noch anderweitig vor der Übertragung geschützt wird. Die Nettoreproduktionszahl Rt berücksichtigt auch die Immunität der Menschen und den Einfluss von Kontrollmaßnahmen. Um eine Epidemie einzudämmen, muss die Nettoreproduktionszahl auf den Wert 1 gebracht werden (jeder Infektionsfall führt zu einem Folgefall, das heißt keine Vergrößerung der Krankenzahl). Für eine Bekämpfung der Krankheit ist folglich eine Nettoreproduktionsrate kleiner 1 notwendig; je näher der Wert gegen 0 geht, desto erfolgreicher ist die Bekämpfung.“

Es ist also das Zeichen einer höchst professionell angelegten Strategie, wenn man zur Durchsetzung eines globalen „Klimaschutzes“ zunächst einmal klimarealistische „Superspreader“ ausschaltet und damit die Nettoreproduktionszahl einer möglichen Erkenntnisepidemie schon mal gegen „1“ bringt; um einzelne „Klimaleugner“ kann man sich dann später immer noch kümmern. Schon die roten und braunen Schergen hatten Maßnahmen entwickelt, um die Bedrohung ihrer mörderischen Ideologien durch eine Erkenntnisepidemie zu verhindern; „Globalgreen“ ist zwar noch nicht am Ruder, weiß das aber natürlich auch:

Abbildung 2: Editorial der Winnipeg Free Press vom 7. Januar 2020 („[Es ist] Zeit, Stimmen der Leugnung zum Schweigen zu bringen“)

(Sekundärquelle: Donna Laframboise am 17.01.2020 auf EIKE)

Die Deutsche Physikalische Gesellschaft (1986) sowie die Deutsche Meteorologische Gesellschaft (1999) hatten sich schon sehr früh mit Warnungen vor einer Klimakatastrophe durch anthropogenes CO2 in den gesellschaftlichen Diskurs eingebracht; und inzwischen scheint auch die Deutsche Geophysikalische Gesellschaft auf gesellschaftspolitische Fragestellungen eingeschwenkt zu haben. Sie alle dürften über ausreichende fachliche Kapazitäten verfügen um zu erkennen, dass eine Inversion des Stefan-Boltzmann-Gesetzes keine unbeleuchteten Flächen einschließen darf und der üblicherweise verwendete Faktor4-Tag=Nacht-Durchschnitt damit eine physikalische Ungeheuerlichkeit darstellt – was wiederum existenzielle Auswirkungen auf den sogenannten „natürlichen atmosphärischen Treibhauseffekt“ hat. Nur zur Erinnerung, ich hatte den daraus resultierenden sogenannten „natürlichen atmosphärischen Treibhauseffekt“ als Ergebnis einer fehlerhaften globalen Faktor4-Inversion des Stefan-Boltzmann-Gesetzes identifiziert, weil die Ableitung einer sogenannten „Gleichgewichtstemperatur“ unter Einbeziehung der unbeleuchteten Nachtseite erfolgt. Unter anderem hatte ich das zuletzt hier noch einmal näher ausgeführt und einen konkreten Nachweis geliefert, dass unbeleuchtete Flächen in einer Inversion des Stefan-Boltzmann-Gesetzes nichts zu suchen haben.

https://www.eike-klima-energie.eu/wp-content/uploads/2021/05/up_01.jpg

Das Paradoxon der institutionalisierten Klimaforschung ist nun die antiwissenschaftliche Forderung nach einem „Ende der Diskussion“, die jede weitere Entwicklung in der Klimaforschung kategorisch ausschließen will, sich aber andererseits in dem allgegenwärtigen medialen Aufruf „Folgt der Wissenschaft“ manifestiert. Im Ergebnis läuft dieser inhärente Widerspruch also auf die Verkündung eines quasireligiösen Wissenschaftsaberglaubens unter dauerhafter gesellschaftlicher Alimentation einer „wissenschaftlichen“ Klimapriesterschaft hinaus. Und tatsächlich finden sich hier auch sämtliche Elemente, die eine religiös geprägte Weltanschauung ausmachen (ausführlich hier in Anhang V dargestellt):

  • Die Heilslehre von einer dekarbonisierten Weltgemeinschaft,
  • die Bedrohung durch ein klimatisches Höllenfeuer
  • und ein CO2-Ablass, mit dem man sich von seiner persönlicher Emissionsschuld frei kaufen kann.

Rückblickend können wir feststellen, dass die Wissenschaft in den vergangenen Jahrhunderten immer ganz wesentliche Impulse zur jeweiligen gesellschaftlichen Entwicklung geliefert und dazu beigetragen hatte, uns in das Zeitalter der Aufklärung zu führen. Aber im aktuellen Zeitgeist läuft eine zunehmend verwirrte Wissenschaft Gefahr, ihre einst zu Recht erworbene gesellschaftliche Reputation leichtfertig zu verspielen und sich als Büttel einer elitären Gesellschaftspolitik zu vermarkten. Denn in der real existierenden Wissenschaft sind der klassenkämpferischen Kreativität gegenüber dem „Klimafeind“ heute keinerlei moralische Grenzen mehr gesetzt. Zugunsten einer ökologischen Zwangstransformation begrenzt ausgerechnet die Wissenschaft ihren eigenen Wissenszuwachs auf gesellschaftspolitisch erwünschte Ergebnisse und zieht sich in der öffentlichen Diskussion auf unbewiesene Glaubensformeln zurück; schlimmer noch, sie reduziert die Realität auf ihre Modelle, anstatt diese Modelle an der Realität zu verifizieren. Die sogenannte wissenschaftliche Argumentation reicht damit von artifiziellen Beweisen über Beweisunterdrückung und Gefälligkeitsaussagen bis hin zu wissenschaftlichen Zensurmaßnahmen. Dabei war die Entwicklung der Wissenschaft zu keiner Zeit ein ehrlicher und freiwilliger Erkenntnisprozess; es sei hier beispielhaft an den Umgang mit Fuhlrott (Neandertaler), Schliemann (Troja) und Wegener (Kontinental­verschiebung) erinnert.

Denn über jeden dieser sogenannten „Leugner“ ließ sich zu seiner Zeit sagen, „Was [„Leugner“] verbreitet, ist nachweislich unvereinbar mit der gesamten Fachliteratur zu diesem Thema. [„Leugner“] wird deshalb aufgefordert, seine Qualifikation darzulegen. Dazu zaehlen auch Publikationen in Fachzeitschriften.“

Nun, Fuhlrott war Schullehrer, Schliemann war Kaufmannsgeselle und Wegener war Professor für Meteorologie. Aber alle diese „Leugner“ hatten nicht nur ihren Beitrag zur Weiterentwicklung des wissenschaftlichen Kenntnisstandes geliefert, sondern sie hatten auch immer ein gültiges Paradigma zerstört und ein neues Paradigma begründet. Wenn also faktenfreie Diffamierungen in Form von Argumenten ad auctoritatem, ad auditores und/oder ad hominem verbreitet werden, dann denken Sie bitte daran, dass die Zerstörung einer gültigen Lehrmeinung üblicherweise nicht von deren Adepten zu erwarten ist, oder barrierefrei ausgedrückt: Man sollte nicht die Frösche fragen, wenn man einen Sumpf trocken legen will. Aber trotz der stockkonservativen Haltung des wissenschaftlichen Mainstreams gegenüber sogenannten „Leugnern“ konnten sich die modernen Wissenschaften nur auf ihren aktuellen Stand entwickeln, weil der fortlaufende wissenschaftliche Erkenntnisprozess immer einen Nettogewinn an Wissen erzielt hatte; und dort sind halt am Ende auch immer die Erkenntnisse solcher „Leugner“ eingeflossen. Eines Tages wird sich demnach zwangsläufig die Erkenntnis durchsetzen, dass es gar keinen sogenannten „natürlichen atmosphärischen Treibhauseffekt“ gibt, sondern die Temperatur Ti einer konkreten Ortslage (ϕii) zum Zeitpunkt (ti) im S-B-Gleichgewicht allein von der dort tatsächlich vorhandenen Strahlungsleistung Piii,ti) abhängig ist:

Tiii,ti) = [ Piii,ti) / (σ x Aiii)) ]1/4 Gleichung 2

P = vorhandene Leistung in Watt

σ = Stefan-Boltzmann-Konstante

A = betrachtete Fläche in qm

ϕ = geographische Breite

λ = geographische Länge

t = Ortszeit (UTC)

¼ = 4. Wurzel

Die nachfolgende Abbildung 3 mag eine solche Situation qualitativ verdeutlichen:

Abbildung 3: Jahresverlauf von Energie und Temperatur

Links: Jahresmittel des Energiehaushaltes der Atmosphäre und seiner Komponenten in Abhängigkeit von der geographischen Breite.
Quelle: HÄCKEL, Meteorologie, Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart 1990

Mitte: Treppenkurve am Beispiel Potsdam: Maximale monatliche Bodentemperatur der Jahre 1890-2013 in Potsdam

Blau gestrichelt: Maximales jahreszeitliches S-B-Temperaturäquivalent

Rechts: Differenz zwischen der maximalen monatliche Bodentemperatur in Potsdam und dem maximalen örtlichen S-B-Temperaturäquivalent

Rote Kurve: Trendlinie für die Differenz (schwarze Zackenkurve) zwischen maximaler monatlicher Bodentemperatur und dem maximalen örtlichen S-B-Temperaturäquivalent in Potsdam

Rot schraffiert: Zufluss von Wärme im Winterhalbjahr

Blau schraffiert: Abfluss von Wärme im Sommerhalbjahr

Die in Abbildung 3 (links) dargestellten Energieströme summieren sich über das Jahr für eine konkrete geographische Ortslage und bei einem konstanten Jahresmittel der Temperatur also gerade auf null; ein negativer Wert würde örtliche Abkühlung und ein positiver Wert örtliche Erwärmung bedeuten.

In meinem EIKE-Beitrag „Niemand hat die Absicht, eine Ökodiktatur zu errichten“ vom 13. Oktober 2020 hatte ich mich bereits über den Missbrauch eines neupriesterlichen Wissenschaftslateins zum Zwecke einer zielgerichteten medialen Indoktrination der klimaverängstigten Öffentlichkeit auseinandergesetzt. Das historisch zu nennende deutsche „Klima-Urteil“ bedeutet zunächst nichts weniger als eine höchstrichterliche Entscheidung zugunsten der herrschenden 97%-Mehrheitsreligion in der klimawissenschaftlichen Auseinandersetzung um die vorgeblich menschengemachte CO2-Klimakatastrophe.

Abbildung 4:Effektiver Klimaschutz ist eine Pflicht, die das Grundgesetz dem Gesetzgeber auferlegt. Mit seinem epochalen Beschluss vom 23. März 2021 hat das Bundesverfassungsgericht eine lebhafte Debatte nicht nur über die Klimapolitik der Bundesregierung, sondern auch über Struktur und Dogmatik des Grundrechteschutzes ausgelöst.“
Von: https://verfassungsblog.de/category/debates/der-klimabeschluss-des-bverfg/

So beruft sich dieser BVG-Beschluss in Absatz 19, vorletzter Satz, auf eine „annähernd lineare Beziehung“ zwischen der Gesamtmenge an emittierten klimawirksamen Treibhausgasen und dem Anstieg der mittleren Oberflächentemperatur. Die Quellenangabe des BVG bezieht sich wiederum auf eine diesbezügliche Aussage des „Sachverständigenrates für Umweltfragen“ (SRU): „SRU, Demokratisch regieren in ökologischen Grenzen ‒ Zur Legitimation von Umweltpolitik, Sondergutachten, 2019, S. 36“. Das volle fachliche Zitat des Sachverständigenrates für Umweltfragen auf Seite 36 lautet (mit Hervorhebungen):

Verschiebungen klimatischer Mittelwerte

37. Zwischen dem Anstieg der mittleren Temperatur der Atmosphäre an der Erdoberfläche und der Gesamt-menge an emittierten klimawirksamen Treibhausgasen, welche kumulativ über einen gegebenen Zeitraum in die Atmosphäre emittiert wurde, besteht eine annähernd lineare Beziehung. Es spielt also für die allgemeine Entwicklung keine Rolle, wo und wann Emissionen ent-standen sind. Vielmehr kommt es vor allem auf deren Gesamtmenge über einen langen Zeitraum an. Die zu-gehörige globale Zunahme des Niederschlags folgt aus dem physikalischen Zusammenhang mit der Erwärmung, da eine wärmere Atmosphäre mehr Wasser aufnehmen kann; regional fallen die Veränderungen dabei sehr heterogen aus.

Nun ist es in unserem Lande eigentlich übliche Praxis, dass sich Gerichte bei ihren Urteilen auf wissenschaftliches Primärwissen stützen. Und ausgerechnet zu dieser entscheidenden Kernaussage des SRU für den BVG-Beschluss zum ominösen CO2-Budget fehlt ein konkreter wissenschaftlicher Quellenverweis in dem immerhin 48-seitigen Literaturverzeichnis des SRU (Seiten 214-261). Und die Fachgebiete der SRU-Mitglieder*Innen selbst geben eine solche Aussage aus eigener fachlicher Expertise auch nicht her:

Umwelt und Gesundheit, Internationaler Naturschutz, öffentliches Recht (insbesondere Umweltrecht und Europarecht), Energieökonomie und Nachhaltigkeit, Energie – Verkehr – Umwelt, Erdsystemanalyse, Gebäudetechnologie und Bauphysik sowie Kreislaufwirtschaft und Recyclingtechnologie.

Das vom SRU auf Zuruf vermittelte Tertiärwissen zur vorgeblich annähernd linearen Temperaturwirksamkeit von Treibhausgasen führt nun beim BVG in einem für unser Land existenziellen Urteil zu einem maximal zulässigen CO2-Restbudget.

Herleitung des Begriffs „Tertiärwissen“

Primärwissen ist das Peer-to-Peer Wissen von Fachleuten, denen das notwendige wissenschaftliche Handwerkszeug zur Verfügung steht, um Primärinformationen selbst zu generieren oder fremde zu bewerten.

Sekundärwissen ist das Wissen von sogenannten Multiplikatoren, die sich bestenfalls fachlich-didaktische Kenntnisse angeeignet haben, um damit komplexe Primärinformationen mehr oder weniger korrekt zu vereinfachen und in „leichter Sprache“ weiter zu verbreiten.

Tertiärwissen (=schlimmstenfalls Hörensagen und/oder Verschwörungstheorie) ist das von Multiplikatoren mit Sekundärwissen an eine Zielgruppe weiter vermittelte Wissen, dessen Richtigkeit von dieser Zielgruppe üblicherweise nicht mehr fachlich hinterfragt werden kann, sondern einfach geglaubt werden muss.

Die zugrunde liegende tertiäre SRU-Aussage steht nämlich selbst den Erkenntnissen des sogenannten „Weltklimarates“ (IPCC) diametral entgegen. Denn im TAR Full Report Kapitel 6 “Radiative Forcing of Climate Change” in Tabelle 6.2 auf Seite 358 gibt der IPCC vereinfachte Formeln für den vorgeblichen Strahlungsantrieb ∆F [Wm−2] von sogenannten Klimagasen an; für das „Radiative Forcing“ von Kohlenstoffdioxid (CO2) ergibt sich folgende logarithmische Funktion:

∆F = α ln(C/C0) mit α=5.35 Gleichung 3

Als Quellenangabe wird dort wiederum das IPCC (1990) genannt mit dem Hinweis auf aktualisierte Werte für die Konstanten. Daneben werden noch zwei weitere logarithmische Formeln für das „Radiative Forcing“ von CO2 angegeben, die auf Shi (1992) und WMO (1999) beruhen. In der nachfolgenden Abbildung 5 wird dieser (vorgebliche) logarithmische Zusammenhang zwischen dem atmosphärischen CO2-Gehalt und der Temperatur deutlich:

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Abbildung 5: Der vorgebliche Treibhausbeitrag von CO2 aus der IPCC- Gleichung (3, dunkelblau) für 280 (grün), 400 (hellblau) und 800 ppm CO2 (rot) (5000 ppm -ganz rechts- ist der Grenzwert am Arbeitsplatz)

Quelle der Abb.: Klimahysterie ist keine Lösung (Seite 188)

Dieses Buch ist auch in SW erhältlich

In seinem Beschluss – 1 BvR 2656/18 -, Rn. 1-270 folgt das Bundesverfassungsgericht beim sogenannten „verbleibenden CO2-Restbudget“ also den kompetenzbefreiten Behauptungen (Tertiärwissen) des klimaalarmistischen SRU über einen vorgeblich linearen Klimaeinfluss von Treibhausgasen und stellt sich damit in einen diametralen Widerspruch zu den wissenschaftlichen Erkenntnissen des ebenfalls klimaalarmistischen IPCC. Im Ergebnis begehen die Industrienationen bis zum Jahr 2100 wissentlich einen ökonomischen Selbstmord, indem sie eine „Große Transformation“ in eine auf Wind- und Sonnenenergie basierende mittelalterliche Agrargesellschaft anstreben:

C:\Users\Uli\Documents\Ablage & Archiv\Texte\Klimahysterie\Text 12 x 19\Fertig für Druck 2012\Neuauflage\Abbildungen\Hochrechnung CO2 - Emissionen IN-0-rev1 Kopie.jpgAbbildung 6: Hochrechnung für den anthropogenen CO2-Aussoß bis 2100 aus Klimahysterie ist keine Lösung (Seite 92) mit den Auswirkungen eines fortlaufend erneuerbaren CO2-Budgets von 30 Gt/a und einer geplanten 0-CO2-Emmission in den Industrienationen

Unter der „zivilgesellschaftlichen“ und politischen „Führung“ von klimareligiösen Träumern entwickeln wir unsere freie und bedarfsorientierte westliche Marktwirtschaft mit hoher individueller Lebenserwartung also in eine angebotsorientierte drittweltlich-kommunistische Planwirtschaft zurück. Und erstmals seit Beginn der Aufklärung hat sich hier ein oberstes Gericht bei einer existenziellen Entscheidung von nationaler und internationaler Tragweite eine haltungswissenschaftliche Verschwörungstheorie zu Eigen gemacht und schließt damit nahtlos an das historische Galilei-Urteil an.

Erst rückblickend werden Historiker einstmals feststellen können, ob der richtungsweisende BVG-Beschluss ebenso lange Bestand gehabt haben wird, wie dieses Urteil gegen Galileo Galilei…

Wie dem auch sei, am Ende muss sich auch der schönste und profitabelste CO2-Aberglaube einmal der Realität stellen. Adelbert von Chamisso hatte in seinem „Pythagoräischen Lehrsatz“ nicht umsonst die Wahrheit besungen und nicht etwa die Schergen eines überwundenen Paradigmas:

Vom Pythagoräischen Lehrsatz

(von Adelbert von Chamisso (* 30.01.1781, † 21.08.1838) – mit Dank an Frau Hanna Thiele für den Hinweis)

Die Wahrheit, sie besteht in Ewigkeit,

Wenn erst die blöde Welt ihr Licht erkannt;

Der Lehrsatz, nach Pythagoras benannt,

Gilt heute, wie er galt zu seiner Zeit.

Ein Opfer hat Pythagoras geweiht

Den Göttern, die den Lichtstrahl ihm gesandt;

Es thaten kund, geschlachtet und verbrannt,

Einhundert Ochsen seine Dankbarkeit.

Die Ochsen seit dem Tage, wenn sie wittern,

Daß eine neue Wahrheit sich enthülle,

Erheben ein unendliches Gebrülle;

Pythagoras erfüllt sie mit Entsetzen;

Und machtlos, sich dem Licht zu widersetzen,

Verschließen sie die Augen und erzittern.

PS: In unserer „aufgeklärten“ Zeit haben die alten Götter viel von ihrer Macht verloren, sodass sie sich heute mit geringeren Gaben zufrieden geben müssen. Aus dem einst ‚unendlichen Gebrülle‘ von betroffenen Rindviechern könnte daher ganz schnell ein zeitgemäßes Gequake werden…

 

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