Jetzt beginnt die Ära der Klimaklagen – kleine NGOs machen Politik für die Massen
von AR Göhring
Große internationale „Nicht“-Regierungsorganisation wie Greenpeace GP, aber auch kleine Vereine wie die Deutsche Umwelthilfe DUH haben durch mediale Unterstützung viel zu viel Macht und können die Interessen elitärer Opportunisten durchsetzen. Neuester Clou: Mit vier „klimaschützenden Unterlassungsansprüchen“ wollen DUH und GP BMW und Mercedes-Benz ans Portemonnaie.
Trotz der dämpfenden Wirkung von Annalena Baerbocks Versagen haben die Grünen mit knapp 15% rund 6 % seit 2017 dazugewonnen – die Greta-Hysterie und der acht Milliarden schwere Staatsfunk haben ihr Möglichstes getan. Ob Baerbock und Habeck an der Spitze bleiben oder nicht – die Partei wird nun mit Rückenwind der Medien ein Klimaschutzministerium fordern (und wohl durchsetzen), das mit Milliardenaufwand, bzw. Umverteilung, noch mehr Profiteure reich, aber die werktätige Mehrheit ärmer machen wird.
Zu erwarten ist, daß angebliche Ökoschutzvereine wie DUH und Germanwatch, die schon unter Merkel teils zu Abmahnvereinen wurden, nun eine Art Lizenz zum Geldrucken bekommen. Mußte die DUH bslang noch kleine Möbelhändler ausnehmen, weil da jemand am Kühschrank den Energie-Effizienze-Aufkleber abgemacht hatte, können sie nun den Generalangriff auf die Spitzen der deutschen Wirtschaft starten.
Die Geschäftsführer von Greenpeace und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) forderten Mercedes und BMW schriftlich dazu auf, ab 2030 keine Autos mit Verbrennungsmotor mehr in den Markt zu bringen, und zwar weltweit. Sie setzten den Autobauern eine Frist bis zum 20. September, 10 Uhr.
Beide Autobauer lehnten ab. Daher wurde am 21.9. Klage eingereicht. Vielflieger Jürgen Resch ist sich sicher:
„BMW und Mercedes-Benz verstoßen durch ihre besonders klimaschädlichen Fahrzeugflotte und vielen SUV-Stadtpanzer gegen das ‚Grundrecht auf Klimaschutz‘. Wir werden ein Ende von Diesel- und Benzin-Pkw ab 2030 auf dem Klageweg durchsetzen.“
Lustig: Die „SUV-Stadtpanzer“ werden überwiegend von Grünwählern gefahren.
Ist die Klage eigentlich rechtens? Wahrscheinlich ja, und das liegt am neuen Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, dessen Text wohl teilweise beim PIK und dem Politiker-Ehemann der berichterstattenden Richterin (Verfahrensleiterin) Gabriele Britz abgeschrieben wurde.
Der klagende Anwalt Remo Klinger dazu:
„Das Urteil der Verfassungsrichter bedeutet, dass wir ein Grundrecht auf Klimaschutz haben. Und dieses Grundrecht muss nicht nur der Staat achten, daran müssen sich auch große Konzerne halten, die für den Ausstoß von mehr CO2 verantwortlich sind als ganze Industriestaaten. Das fordern wir jetzt vor Gericht ein“
Wieviel Geld bei der Klage für die NGOs herausspringt, ist unklar. Der Klimaanwalt hat auf jeden Fall seinen Schnitt gemacht. Und durch Publizität kommen Spenden herein, lohnt sich allemal.
Auch Volkswagen wird beklagt: Hier ist die Hamburger Anwältin Roda Verheyen für Greenpeace tätig. Pikant: Im Mai wurde sie für sechs Jahre zur Richterin am Verfassungsgericht HH gewählt. Dürfen Richter und Ankläger heute dieselben sein? Das erinnert an Sylvester Stallones „Judge Dredd„.
Zur Erinnerung: Sebastian Lüning en détail zum seltsamen Klimaurteil des VerfG: