Die Grünen wollen ein Vetoministerium

von Michael Limburg

Unter anderen hat sich die Redaktion von ACHGUT mit dem von den Grünen gefordertem „Klimaschutzsofortprogramm“ beschäftigt, dass sie letzten Dienstag (3.8.21) vorstellten, wie es u.A. auch von faz.net gemeldet wird.

„Das Ministerium für Klimaschutz solle nach grünen Vorstellungen zu einem der mächtigsten Häuser der künftigen Regierung werden, denn es soll mit einem Veto-Recht gegen alle Gesetze ausgestattet werden, die nicht mit dem internationalen Klimaabkommen von Paris vereinbar seien. Das könne Straßenbauprojekte ebenso betreffen, wie militärische Vorhaben oder Förderprogramme für die „klassische“ Industrie. Ihre Pläne für ein „Sofortprogramm für die nächste Bundesregierung“ hätten die Parteivorsitzenden Annalena Baerbock und Robert Habeck am Montag in einem Naturschutzgebiet nahe Berlin vorgestellt.

Zur raschen Durchsetzung von Veränderungen solle in der nächsten Bundesregierung umgehend ein Kabinettsausschuss eingerichtet werden, der unter Vorsitz eines „Klimaschutzministeriums“ wöchentlich tagen und innerhalb von drei Monaten weitreichende Veränderungen auf den Weg bringen soll.

Wir werden das größte Klimaschutzpaket beschließen, das es jemals gegeben hat“, sei das Versprechen der Grünen. „

Mal abgesehen, von der für grüne „Juristen“ und „Völkerrechtler“ offenbar unwesentlichen Kleinigkeit, dass nicht Ministerien die Gesetze beschließen, sondern das Bundes-Parlament, ggf. unter Einbeziehung des Bundesrates, lässt dieses Programm nicht nur die fast 1:1 Umsetzung der vom WBGU schon 2011 geforderten Vetorates der Klima-Weisen erkennen (Details dazu hier), sondern einmal mehr die völlige Ahnungslosigkeit gepaart und befeuert von unbändigem Zerstörungswillen, der sich als Weltenrettung tarnt, der Grünen erkennen. Denn, wie Achgut schreibt:

„Das 10-Punkte-Programm sehe zunächst den rasanten Ausbau erneuerbarer Energien – Windkraft und Solaranklagen – vor. Der gegenwärtige Ausbau ginge viel zu langsam voran, heiße es. Deswegen sollten die Ausbauziele verdreifacht werden. Für öffentliche Gebäude solle es eine „Solarpflicht“ geben, zwei Prozent der Landesflächen sollten per Gesetz für Windenergie-Projekte bereitgestellt werden. Reichlich kurios: Zugleich hätten Habeck und Baerbock bei einer Pressekonferenz ein „umfangreiches Vogel- und Fledermausschutzprogramm“ angekündigt.

Massiv ausgebaut werden sollten auch Off-Shore-Windanlagen in der Ost- und Nordsee. Zudem solle der CO2-Preis unmittelbar auf 60 Euro pro Tonne angehoben werden. Der Einbau von Heizölanlagen in Häuser solle verboten werden. Die Kosten für steigende CO2-Preise würden nach den Plänen des Grünen-Sofortprogramms den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern aufgebürdet werden.“

Nach dieser Lektüre erscheint es ratsam sich ein wenig zurückzulehnen und sich die „wunderbaren“ Grafiken und Tabellen des Herrn Schuster von Vernunftkraft zur Einspeisung durch Flatterstrom -Anlagen – diesmal für den überwiegend und für die meisten schönen Sommermonat Juli – anzuschauen.

Im Juli 2021 waren insgesamt 120 GW an Nennleistung dieser parasitären Stromerzeuger installiert. Der Bedarf, die sog. Last (Load), betrug in der Spitze jedoch nur 72 GW. Wir hätten also schon heute einen „Überschuss“ an installierter Leistung von 48 GW. Gegenüber dem Mittel sogar schon von 66 GW.

„Hätten“ denn natürlich liefern diese Energie- und Ressourcenvernichter nicht das, was auf dem Etikett steht, sondern weniger. Viel weniger. Sie lieferten in der Spitze gerade mal 58,45 GW, das sind nur knapp 50 % ihrer Nennleistung, doch auch das half nichts, denn die fehlenden 13,55 GW mussten immer wieder die verfemten konventionellen Kraftwerke beisteuern, die damit unwiderruflich auf Verschleiß gefahren werden. Im Mittel mussten sogar 37 GW beigesteuert werden und in der Spitze – Strom muss in jeder Sekunde in ausreichender Menge fließen- sogar astronomische rd. 50 GW. Das ist soviel, weil die Minima der Flatterstromerzeugung nun mal nicht mit den Bedarfsminima zusammenfallen.

 

 

Wie man leicht sieht, und wenn die grüne Politik wollte, insbesondere unsere grünen Klimaretter, sähe sie das auch, reicht selbst eine bereits bestehende ca. 1,5 fache Überdimensionierung der bestehenden Flatterstromanlagen nicht aus, den verhältnismäßig geringen sommerlichen Leistungsbedarf zu decken. Daher soll, nach grüner Logik ein mehr vom selben dieses Problem lösen. Denn, sie verlangen ja eine Verdreifachung – und das schon bei den Zielen. Das aber ist, nach der Definition von Albert Einstein Wahnsinn, nämlich immer wieder dasselbe zu versuchen und trotzdem ein anderes Ergebnis zu erwarten.

Schauen wir uns daher mal an, was die Forderung der Grünen mittels ihres Vetoministeriums und des „Klimaschutzplanes“ bewirken würde.

Nun weiß ich aus dem Stegreif nicht so genau wie das aktuelle „Ausbauziel“ der gegenwärtigen Traumtänzeregierung lautet, daher halte ich mich wieder an die bewährten Grafiken des Herrn Schuster. Der hat nämlich mit einer „was wäre wenn“ Rechnung berechnet, wie denn die Versorgung aussähe, wenn bereits heute die bestehenden Kapazitäten verdreifacht vorhanden gewesen wären.

Wäre damit die dramatische aktuelle Unterversorgung verschwunden, somit das Problem gelöst?

Mitnichten, wie wir gleich sehen werden, und was natürlich die Dunkel-Grünen und die Grünen aller Alt-Parteien auch sehen können, wenn sie es denn sehen wollten.

Darstellung bei einer Verdreifachung der Nennleistung von Wind und Solar

Ein Bild, das Text, Bleistift enthält. Automatisch generierte Beschreibung

Statt wie heute 120 GW installierter Leistung wären Wald und Feld, Nord- und Ostsee nun mit Flatterstromanlagen mit insgesamt 360 GW Nenn-Leistung vollgestellt gewesen. Bei einem max. Bedarf von nur 72 GW versteht sich.

Wir sollten also auf einen Überschuss von 360-72 = 288 GW zugreifen können. Wenn, ja wenn das Wörtchen wenn nicht wäre, wenn der Wind so wehte wie der Verbrauch es verlangt, oder wenn wenigstens gelegentlich mal die Sonne auch nachts scheinen würde. Beides ist aber auf dieser Welt nicht zu machen. Wir hätten zwar zur Mittagszeit einen gewaltigen Überschuss von bis zu 90 GW zu verkraften, aber leider auch durchgängig, an fast jedem Tag, einen Unterschuss von bis zu 35 bis 45 GW zu decken. Von dem weiß aber niemand, wo man die Leistung herbekommen soll, abgesehen von der Zusatzbedingung, dass so ein hin und her selbst das beste Netz nicht aushielte, selbst wenn man es als Speicher versteht und dazu noch sämtliche Hähnchenkühlhäuser der Republik zu- und abschalten würde. Und es kostet natürlich auch. Und wie. Nominal würde die EEG Umlage auf etwa 21 €-Cent/kWh steigen müssen, egal wo und wie man sie versteckt, und das Netzentgelt müsste sich in etwa verdoppeln. Die Energiearmut würde explodieren, bei gleichzeitigem massivem Jobverlust, wegen Abwanderung der Industrie und des Eingehens vieler Wirtschaftsunternehmen mangels Nachfrage. Von nichts kommt eben nichts.

Das ist nun die neue grüne Welt mit ihrem Vetoministerium.

Hadmut Danisch formuliert seine Meinung zu den verschiedenen Vorhaben der Grünen so:

In der Gesamtschau

heißt das, dass die Grünen das Land technologisch, fiskalisch, kulturell, strukturell, demokratisch, in Bezug auf Wohnraum, den Arbeitsmarkt, wirklich alles und jedes einzelne Detail zerstören und außer Funktion setzen.

Ist das also nun nur gigantisch dumm, oder dazu noch unglaublich bösartig? Entscheiden Sie lieber Leser.

Mehr zum Thema z.B. hier




Staatsrechtler Dietrich Murswiek: Der Klima-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts überschreitet die richterlichen Kompetenzen

Der Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek hat den Klima-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März scharf kritisiert. In einem auf dem Online-Portal „FAZ-Einspruch“ veröffentlichten Beitrag schreibt er:

„Mit dem Klima-Beschluß vom 24. März 2021 macht das Bundesverfassungsgericht eine vom Bundestag abgelehnte Verfassungsänderung zum verbindlichen Verfassungsrecht. Es macht sich selbst nicht nur zum klimaaktivistischen Politikantreiber, sondern schwingt sich zum verfassungsändernden Gesetzgeber auf. Das hat es in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts noch nie gegeben.“

Murswiek begründet dies wie folgt: Das Bundesverfassungsgericht habe sehr weitreichende und für die Wirtschaft und die Bürger äußerst kostspielige staatliche Pflichten zur CO2-Begrenzung statuiert. Es habe diese Pflichten daraus abgeleitet, dass sich aus dem Grundgesetz (Art. 20a) ergebe, daß aus Gründen des Klimaschutzes nur noch ein „Restbudget“ von 6,7 Gigatonnen zur Verfügung stehe. Das Ziel des Pariser Klimaschutz-Abkommens und des deutschen Klimaschutzgesetzes (Paragraph 1), den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter zwei Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, lasse sich nur einhalten, wenn nach Ausschöpfung des „Restbudgets“ keine Netto-CO2-Emissionen mehr erfolgten. Diese Begrenzung des CO2-Emissionen auf ein nationales „Restbudget“, von dem 2030 nur noch eine Gigatonne übrig sein werde, wenn so viel CO2 emittiert wird, wie nach dem bisherigen Klimaschutzgesetz erlaubt ist, lässt sich nach Auffassung von Murswiek aber nicht aus dem Grundgesetz ableiten.

Das Bundesverfassungsgericht habe im Klima-Beschluss selbst festgestellt, dass aus Art. 20a des Grundgesetzes kein Temperaturziel – und folglich auch kein CO2-Restbudget – ableitbar sei. Dann aber erhebt es das Temperaturziel von Paragraph 1 des Klimaschutzgesetzes in Verfassungsrang, indem es behauptet, der Gesetzgeber habe mit dieser Vorschrift das Umweltschutz-Staatsziel des Artikels 20a des Grundgesetzes „konkretisiert“.
Das Bundesverfassungsgericht habe also das Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt, indem es eine einzelne Vorschrift dieses Gesetzes vorher zu einer Quasi-Verfassungsvorschrift hochgestuft habe. Das Bundesverfassungsgericht prüfe somit den übrigen Inhalt des Klimaschutzgesetzes anhand eines Maßstabes, den es sich selbst zuvor geschaffen habe. Paragraph 1 des Klimaschutzgesetzes – das Temperaturziel des Pariser Abkommens – erhalte auf diese Weise einen Status, den es im deutschen Verfassungsrecht gar nicht gibt: Diese Vorschrift könne zwar vom einfachen Gesetzgeber, also ohne die für Verfassungsänderungen erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit, geändert werden, habe aber ansonsten Verfassungsrang, und das Bundesverfassungsgericht könne gesetzliche Vorschriften darauf überprüfen, ob sie mit dem Temperaturziel übereinstimmen. Solche Zwitternormen – zugleich einfaches Gesetz und Verfassungsnorm – sind dem deutschen Verfassungsrecht fremd. Murswiek weist darauf hin, dass die GRÜNEN 2018 beantragt hatten, den Artikel 20a des Grundgesetzes um folgende Vorschrift zu erweitern:

„Für die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verbindliche Ziele und Verpflichtungen des Klimaschutzes binden alle staatliche Gewalt unmittelbar.“

Das war – nicht nur, aber vor allem – auf das Pariser Abkommen bezogen. Der Antrag wurde vom Bundestag abgelehnt. Das Bundesverfassungsgericht, so kritisiert Murswiek, mache nun mit seinem Klima-Beschluß die von den Grünen beantragte, aber vom Bundestag abgelehnte Verfassungsänderung in ihrem wesentlichen Inhalt zum geltenden Verfassungsrecht. Damit schwinge sich das Bundesverfassungsgericht selbst zum verfassungsändernden Gesetzgeber auf und überschreite damit seine richterlichen Kompetenzen.

Karlsruhe als Klimaaktivist, FAZ-Einspruch 19. Juli 2021

Vortrag zum Thema: Klimapolitik und Grundgesetz (Video)

Verfassungsrechtler Murswiek im Interview bei Tichy: „Das Bundesverfassungsgericht zaubert eine Verfassungsnorm“




Europas teurer Klima-Club und seine Gegner

Tilak Doshi

Eine Analyse der Energiewirtschaft und damit zusammen hängender politischer Dinge-

Die EU hat am 14. Juli mit ihrem lang erwarteten „Fit for 55“-Paket eine ganze Reihe zusätzlicher klimapolitischer Maßnahmen veröffentlicht, um Europa bis 2050 Kohlenstoff-neutral zu machen. Darin enthalten ist auch der umstrittenste Punkt – der Kohlenstoff-Grenzausgleichs-Mechanismus (carbon border adjustment mechanism CBAM). Am 19. Juli brachten demokratische US-Gesetzgeber einen ähnlichen Gesetzesentwurf ein, der darauf abzielt, importierte Waren aus Ländern, die keine strengen Umweltrichtlinien haben, nach ihrem Kohlenstoffgehalt zu besteuern. In einem führenden Zeitungsartikel heißt es, die USA würden „Unternehmen, die Stahl, Eisen und andere Waren in die USA verkaufen wollen, dazu verpflichten, einen Preis für jede Tonne Kohlendioxid zu zahlen, die während ihrer Herstellungsprozesse ausgestoßen wird. Wenn Länder das nicht tun können oder wollen, könnten die Vereinigten Staaten ihren eigenen Preis durchsetzen“. Es hat den Anschein, als sei die Nordhaus-Klimaklub das politische Vehikel der Wahl für Befürworter des „Klimanotstands“ auf beiden Seiten des Atlantiks geworden.

Warum der Klima-Klub?

Auf den ersten Blick ist die Logik des Klima-Clubs ganz einfach. Er soll die früheren, fehlerhaften Strukturen des Kyoto-Protokolls (1997) und des Pariser Abkommens (2015) ersetzen, bei denen es sich um freiwillige internationale Vereinbarungen zur Verringerung der Kohlenstoffemissionen handelte. Um das Problem der „Trittbrettfahrer“ zu entschärfen, das bei solchen Vereinbarungen unweigerlich auftritt, würde der Klima-Club eine Anreizstruktur zur Bestrafung derjenigen Nationen schaffen, die sich nicht an die Regeln halten.

Die EU und die USA wollen Handelszölle erheben, um die Kosten für Kohlendioxid-Emissionen, die bei der Herstellung einer importierten Ware entstehen, an die Kosten anzugleichen, die ein inländischer Hersteller für die Herstellung derselben Ware zahlen würde. Europäische und amerikanische Unternehmen sind weniger wettbewerbsfähig, weil sie für ihre Emissionen zahlen müssen, während ausländische Unternehmen, die in diese Länder exportieren, davon befreit sind. Daher werden Vorschriften zur Emissionsreduzierung Unternehmen im Westen dazu ermutigen, ihre Produktion in Entwicklungsländer zu verlagern, die weniger strenge Emissionsbeschränkungen haben, ein Prozess, der als „Carbon Leakage“ bekannt ist. Brüssel und Washington, so wird behauptet, beabsichtigen lediglich, „gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen“. Es stellt sich natürlich die Frage, wessen Spielfeld?

Die Europäische Kommission wird die CBAM zunächst auf Einfuhren aus energieintensiven Sektoren wie Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel und Elektrizität anwenden, die ab Januar 2026 in Kraft treten werden. Eine Analyse einer Bank hat ergeben, dass Russland, die Türkei, die Ukraine, Indien und China am stärksten von der CBAM betroffen sein werden. Die Komplexität des von Brüssel ausgearbeiteten Plans sorgt dafür, dass Exporteure in die EU alle Hände voll zu tun haben werden. Die exportierenden Unternehmen müssen detaillierte Kohlenstoffbilanzen über ihre Emissionen erstellen und dabei auch den Prozentsatz der Emissionen berechnen, der bereits anderweitig durch Kohlenstoffsteuern abgedeckt ist (im Inland und für Importe, die zur Herstellung der Exporte verwendet werden). Wenn diese komplexen und teuren Analysen die Möglichkeiten der Unternehmen, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen, übersteigen, wird die EG einseitig Kohlenstoffzölle auf der Grundlage der schmutzigsten 10 % der europäischen Hersteller derselben Ware festlegen.

Die Gegner des Klima-Klubs

Am 26. Juli eröffnete China seine erste Abwehrsalve gegen den Plan der EU, die weltweit erste Kohlenstoff-Grenzsteuer einzuführen, und erklärte, dass damit Klimaprobleme in die internationalen Handelsnormen eingreifen, gegen die WTO-Regeln verstoßen und die Aussichten auf Wirtschaftswachstum untergraben würden. Anfang April, als sich abzeichnete, dass sowohl die EU als auch die US-Regierung unter Biden extraterritoriale und unilaterale Maßnahmen in Erwägung ziehen, um der Welt ihre eigenen Vorlieben bei der „Bekämpfung des Klimawandels“ aufzuzwingen, bezog auch Indien eine ähnliche Position wie China. Es gab eine gemeinsame Erklärung mit dem BASIC-Block – Brasilien, Südafrika, Indien und China – heraus, in der es CBAM als „diskriminierend“ bezeichnete und seine „große Besorgnis“ zum Ausdruck brachte. Die Benzinpreise bleiben hoch und könnten weiter steigen, aber es gibt einen Haken: Die USA bleiben auch 2020 der weltweit größte Ölproduzent (hier).

Gegner des Klimaclubs – eines Clubs, der sowohl exklusiv als auch strafend für Nichtmitglieder zu sein droht – weisen darauf hin, dass Kohlenstoff-Grenzsteuern dem Artikel 4 des UN-Klimagremiums zuwiderlaufen. Dieser bezieht sich auf „Gemeinsame, aber differenzierte Verantwortlichkeiten und entsprechende Fähigkeiten“, die seit dem ersten UN-Erdgipfel in Rio 1992 ein fester Bestandteil der Klimaverhandlungen sind.

Letzte Woche berief sich Indien auf dem G20-Gipfel zum Thema Klimawandel und Energie auf dieses seit langem geltende Gerechtigkeitsprinzip, um dem von der EU, den USA, der UN-Klimabehörde und anderen von reichen Ländern dominierten multilateralen Organisationen wie der IEA, der Weltbank und dem IWF unterstützten „Netto-Null-Ziel bis 2050“ entgegenzutreten. Indiens Umweltminister Bhupender Yadav sagte: „Angesichts des legitimen Wachstumsbedarfs der Entwicklungsländer fordern wir die G20-Länder auf, sich zu verpflichten, die Pro-Kopf-Emissionen bis 2030 auf den globalen Durchschnitt zu senken“.

Während der weltweite Durchschnitt bei 6,5 Tonnen CO2-Äquivalent pro Kopf liegt, emittiert Indien nur knapp 2 Tonnen, während die USA 17,6 Tonnen und Deutschland 10,4 Tonnen ausstoßen. Da die reichen Länder seit der industriellen Revolution bereits den größten Teil des verfügbaren „Kohlenstoffs“ in der atmosphärischen Senke „verbraucht“ hätten, sei das Ziel „Netto-Null bis 2050“ unzureichend, so Indien.

Die Kritiker sind nicht auf die Entwicklungsländer beschränkt. Australiens Premierminister Scott Morrison bezeichnete den vorgeschlagenen Kohlenstoffzollplan als „Handels-Protektionismus unter einem anderen Namen“. Russland ist ebenso wie China der Ansicht, dass die CBAM gegen die WTO-Regeln verstößt, und hatte seinen Standpunkt bereits vor einem Jahr deutlich gemacht, als die EU ihre Green-Deal-Pläne vorstellte, die Kohlenstoffzölle beinhalteten.

Probleme mit dem Klima-Klub

Abgesehen von Artikel 4 des UN-Klimagremiums gibt es Bereiche, in denen die vorgeschlagenen Kohlenstoffzölle mit den WTO-Handelsregeln in Konflikt geraten könnten. Sie könnten gegen das WTO-Nichtdiskriminierungsgebot verstoßen, einen Grundpfeiler der internationalen Handelsnormen, der besagt, dass jeder Vorteil, der den eingeführten Erzeugnissen eines WTO-Mitglieds gewährt wird, unverzüglich und bedingungslos auch den gleichen Erzeugnissen aller anderen WTO-Mitglieder gewährt werden muss. Kohlenstoffzölle könnten auch gegen die WTO-Regel der „Inlandskonkurrenz“ (national treatment rule) verstoßen, ein weiterer Grundstein des modernen internationalen Handels im Rahmen des WTO-Systems, der verlangt, dass importierte Produkte nicht weniger günstig behandelt werden dürfen als gleichartige inländische Produkte. Wenn die europäischen Erzeuger weiterhin kostenlose Emissionszertifikate erhalten (wie dies derzeit im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems der Fall ist), wird die EU gegen die Regel der „Inlandskonkurrenz“ verstoßen.

Es hat den Anschein, dass die vermeintlichen Mitglieder des Klima-Clubs der reichen Länder mit dem Rest der Welt auf eine Sackgasse zusteuern, was die Regeln des internationalen Handels angeht, die im Großen und Ganzen seit dem Zweiten Weltkrieg vorherrschen. Auf der einen Seite stehen etwas weniger als 20 % der Weltbevölkerung, die von politischen Eliten vertreten werden, die davon überzeugt sind, dass die „Wissenschaft settled ist und eine „Klimakrise“ bevorsteht. Auf der anderen Seite steht die große Mehrheit der Weltbevölkerung – über 6 Milliarden Menschen – die sich in den letzten Jahrzehnten aus der elenden Armut befreit haben oder dies verzweifelt versuchen. Diejenigen, die in Asien, Afrika und Lateinamerika in den Genuss der Früchte des Wirtschaftswachstums und des technologischen Fortschritts kommen – oder zumindest die Chance haben, diese zu genießen – machen sich weniger Sorgen um den Kohlenstoff-Fußabdruck des Wirtschaftswachstums als vielmehr darum, dass das Wirtschaftswachstum nach den verheerenden Folgen der Covid-Pandemie wieder in Gang kommen wird.

Demokratie ist vorherrschend

Aber es gibt noch eine letzte Wendung. Die westlichen politischen Eliten, die von Klimamodellen überzeugt sind, die angeblich Jahrzehnte in die Zukunft hinein schlimme Klimabedingungen prophezeien, scheinen vor ihrer eigenen Haustür mit den Zwängen der Demokratie konfrontiert zu werden. Nachdem die Schweiz ihre Verhandlungen mit der EU abgebrochen hatte, lehnte das Land letzten Monat in einem Referendum ein Klimaschutzgesetz ab. Das Referendum lehnte alle drei Teile des Gesetzes in getrennten Abstimmungen ab: zu CO2, zu Pestiziden und zu Trinkwasser. Vor zwei Tagen verschob der britische Premierminister Boris Johnson, der sich mit seinen Plänen, Gaskessel in britischen Haushalten zugunsten teurer neumodischer Wärmepumpen zu verbieten, einem zunehmenden Widerstand seiner Wähler gegen die steigenden Heizkosten ausgesetzt sieht, die Pläne seiner Regierung um fünf Jahre auf 2040.

Die größte Lektion für Europa in Sachen Massenpolitik gegen die von den Eliten der Metropolen unterstützte Klimaschutzpolitik waren die Gelbwesten-Proteste, die durch die Kraftstoffsteuern ausgelöst wurden. Ein scharfsinniger Beobachter drückte es so aus: „Die Franzosen lieben einen guten Aufstand, aber die politische Gegenreaktion auf die Pläne der französischen Regierung, die Kohlenstoffsteuern auf Kraftstoff zu erhöhen, könnte ein Vorbote dessen sein, was in Ländern, die sich dem Kreuzzug gegen die globale Erwärmung verschrieben haben, auf uns zukommen wird“. Es überrascht daher nicht, dass ein leitender Wirtschaftswissenschaftler der Deutschen Bank, einer der größten europäischen Banken, davor warnte, dass für den Erfolg des Green Deal der EU „ein gewisses Maß an Ökodiktatur notwendig sein wird“. Die Gegner des Klimaclubs haben den Lauf der Geschichte auf ihrer Seite.

Tilak Doshi

I have worked in the oil and gas sector as an economist in both private industry and in think tanks, in Asia, the Middle East and the US over the past 25 years. I focus on global energy developments from the perspective of Asian countries that remain large markets for oil, gas and coal. I have written extensively on the areas of economic development, environment and energy economics. My publications include “Singapore in a Post-Kyoto World: Energy, Environment and the Economy” published by the Institute of Southeast Asian Studies (2015). I won the 1984 Robert S. McNamara Research Fellow award of the World Bank and received my Ph.D. in Economics in 1992.

Link: https://wattsupwiththat.com/2021/07/29/europes-expensive-climate-club-and-its-detractors/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 




Die Klimaschau von Sebastian Lüning: Was die Tagesschau beim letzten Amazonas-Hochwasser verschwieg

Die Klimaschau informiert über Neuigkeiten aus den Klimawissenschaften und von der Energiewende. Themen der 54. Ausgabe vom 1. August 2021: 0:00 Begrüßung 0:25 600 neue Kohlekraftwerke 2:53 Arnold Schwarzenegger fordert weniger Apokalypse 5:06 Was die Tagesschau beim letzten Amazonas-Hochwasser verschwieg
Thematisch sortiertes Beitrags-Verzeichnis aller Klimaschau-Ausgaben:
http://klimaschau.tv




Zweite Großstörung in sieben Monaten: Nach Flutvorsorge-Versagen bald auch Blackouts?

von AR Göhring

Die Flutkatastrophe mit rund 180 Opfern hat gezeigt, wo die Prioritäten Deutschlands in der Merkel-Ära liegen: Am wichtigsten ist die Versorgung von elitären Interessensgruppen mit Themen wie Gender und Klima. Für die Versorgung und den Schutz der Bevölkerung, zum Beispiel durch einfache Hausdachsirenen zur Warnung der Bewohner vor Hochwasser, wie man sie für 200 Euro sogar bei EBay bekommen kann, bleiben dann keine Ressourcen mehr übrig.

Die Toten und die schlechte Presse für Armin Laschet & Co. haben aber offenbar trotz Wahlkampfes aber keine gesteigerte Tätigkeit der Politiker bewirkt, wie das aktuelle Beispiel eines großen Fast-Blackouts am 24. Juli 2021 um 16:36 beweist. Herbert Saurugg von RiskNET beschreibt auf seiner Seite und der Achse des Guten, daß es zum angegebenen Zeitpunkt zu einer Netzauftrennung im europäischen Verbundsystem und damit zur zweiten Großstörung in den letzten sieben Monaten kam.

Was heißt das? In Spanien kam es zu einem Feuer unter einer Hochspannungsleitung, die nach Osten führt. Die Feuerwehr löschte mit Wasser(-Flugzeugen?) und verursachte so einen Kurzschluß. Auf der iberischen Halbinsel und im nahen Südfrankreich fiel deswegen stundenweise der Strom aus.

 

Lesetipp: Die Vorsorgeseite von Herbert Saurugg aus Wien.